1873 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

ie die ei auf das handelt sich ja nur um Einrichtungen, welche den Staat gesetzlich be⸗ li t, unverändert die Zustimmung ertheilen zu wollen. Wiederholent⸗ stellungen anerkannt haben, daß Sie die einzelnen Vorlagen auf

Erst später wurden dann die Knabenseminarien und Knaben⸗

konvikte auch in Deutschland eingeführt. In dieser Beziehung sagt

des Weges, der dort und auch an anderen Stellen betreten w gehen von diesem Wege gekommen. Die wenn man in anderer Weise

ine Herren! Lassen Sie mich nun einmal den wahren Sinn der 5 an dem Amendement, welches Seitens des Herrn Grafen von Krassow, zum Theil mit unterstützt Seitens des Herren Grafen von Borries, dem Hohen Hause vorgel

S ltigste prüfen würden, sich keineswegs dabei gebunden hielten ae g nt . andern! Faktors oder die Vorlage der Staats- regierung, so sollte ich meinen, ist auch der Aenderung des Artikel 18 gegenüber ein recht ausreichender Schutz gewährt. Wie es die Staats⸗

rechtigen sollen, sich Ueb Staats⸗Ministerium mögl aben kann,

ist es betont wor wicht darauf lege, gelegenheit dur ö

ie meint, wenn solche

ergriffe vom Leibe zu halten. t icherweise in der W ist durchaus nicht zu best

den, daß die Staatsregierung entscheidendes Ge— glichen Abschlusse der vorliegenden An⸗ der Session nicht unterbrochen zu werden. einmal angeregt sind,

sie sind zu einem Ab gehandelt h

Schulte

ahl seiner Mittel gefehlt Staats

reiten; es ist möglich; Amendements,

in dem

r sicherlich verloren gegangen, den Schluß

t worden ist.

Fragen, wie diese Präsidenten, daß

und zwar in der auch schon gestern von dem Herrn Unter⸗ sekretãr eitirten Ausgabe von 186683; „Zu diesen Klerikalseminarien“, die also früher immer in Deutsch⸗

land bestanden, die allein dienten zum Abschluß des theologischen Studiums und zur praktischen Vorbereitung für das Prie eramt,

i s dem Munde des Herren Mini

9 ff ben n nl hben nr die Annahme dieses Amendements erklären konnte, vernommen und ich möchte den Herrn Baron von Senfft in dieser Richtung berichtigen 6 k . ö. ö i Vorlage, sonder .

Präsidenten bezog sich nicht auf diese Vorlag K,,

Herr Freiherr von geltend gemacht: er ist auf das einen Bestimmungen über das mit dem sie gar nicht zus Das Thema i es auch nur berü nur, indem ich sa Ansehen der Kirche in der S

dlitz hat dieselben Gesichtspunkte gegangen und hat Volksschulwesen mit diesem ammenhängen, in Verbindung ge⸗ st ein heterogenes und weit führ hrt, deswegen berühre ich d ge, seine Beh

i 1g auf diese Aenderung meint, was sie für Inten⸗ n rng i a j dem Charakter der Vorlagen selbst, wie j j in Ff 22 ; ö. 1 m r e, der Zusatz zu Artikel 18, der zweite Theil des Amendements lautet: . ; ger in , * vollen Selbständigkeit der Kirchen⸗ und Re⸗ ligions⸗Gesellschaften in Bezug auf Lehre und K

die Sie gebracht haben, sind nicht enthalten wesentlich daffelbe, an einem andern

müssen sie soweit

etwas Besseres, sondern sie Aber in dieser

was schon durch die Amendements Irren ist menschlich Die Unfehlbarkeit, t ja gerade in dem wir stehen. Nun, lusse nur das Ihnen dringend ans

zum Austrag gebracht wer affnung könnte sie sich, und ich ch getäͤuscht sehen, wenn in die von dem Abgeordnetenhause

würde. Ich bitte dabei festzu um eine Aenderung von einzelnen Be vorlagen, der Unterschied, der in di

den, als irgend möglich. möchte beinahe sagen, sem Hohen Hause eine Aenderung der gekommenen Vorlage beschlossen daß es sich dabei nicht handelt stimmungen in einfachen G setzes⸗ er Beziehung obwaltet, ist heute

chulaufsichtsgef

n Orte vorgeschlagen worden ist. und unfehlbar ist das Staats⸗Ministerium nicht. die von menschlicher Seite beanspruchte Unfehlbark die Veranlassung geworden zu dem Kampfe,

meine Herren, ich kann zum Se

endes, er hat asselbe meinerseits auch auptung, daß diese Bestimmungen das chule schädigen, kann ich als richtig nicht

entwürfe und deren Amendirung. Dieses, 5 , l eig en für viel schlechter, gefährlicher und dem

zen nachtheiliger als die Verlage und erlaube ich mir dafür einige

sind in den meisten Diözesen seit, dem Jahre 1818 Knaben seminare getreten. Man hat sie gestiftet größtentheils aus Legaten und freiwilligen Beiträgen. Bald wird der vollständige Gymna⸗ sialunterricht an ihnen ertheilt, bald sind sie nur Konvitte, so daß die Zöglinge den Unterricht an einem öffentlichen Gymnasium des

Orts empfangen. ö Sie finden . meine Herren, in historischer Entwickelung der Dinge genau festgestellt, daß Knabenseminare Anstalten sind, die zur völligen Er⸗ füllung des Tridentinums und zur Ergänzung der früher schon be⸗ standenen klerikalen Priesterseminnrien eingerichtet sind, um Knaben vom zwölften Jahre an für den geistlichen Beruf zu erziehen und zu unterrichten und diese Knabensemingre sind doppelter Art: sie sind entweder verbunden mit einem vollständigen Unterrichtssystem umd dann sind sie Knabenseminare im engeren Sinne, oder auch blos Kon⸗ vikte und dann nennt man sie Ina denkonvikte; beide haben aber

ist dieser Zusatz überflüssig, indem er eth j 3 und was mit Noth⸗ wendigkeit für die Gesammtheit gelten muß, weil es für das Indivi= duum gilt, aus deren Mehrzahl die Gesammtheit zusammengeseßt ist, oder der Zusatz ist bedenklich. Der Art. 12 giebt in Bezug auf das religiöse ö usübung dessel ben keine unhedin Er setzt eben hinzu: Es darf dem bürgerlichen und stagts Rechte kein Abbruch geschehen.

Entweder, meine Herren

evorstehenden Abstimmung erinnern dafse ] ne nde e e,

sich hier zunächst um eine Verfassungsveränderung lblehnung oder Modifikation die gan für den Lauf dieser Session wenigstens in Frage ste , frage ich und ich richte diese Frage vornehmlich an Ihren Patrio⸗ smus, ist es denn nicht, wenn wir Waffen brauchen, um ung gegen Uebergriffe, die das Staatsleben bedroh Zeit sich diese Waffe der jetzt in den

36. ü ü In Uebereinstimmung steht es mit der Vorlage . ö , n n . Regelung in Aussicht genommen wird. se gesetzliche Regelung wird nur verlangt für „die Aufsicht

des Staates zur Sicherung gegen die Rechte

schon hervorgehoben worden sonde zirte Verfassungsänderung.

diesem Hause, änderung, die nicht blos in d anderen Hause den

Anfang an wieder du sein sich zu berechnen und welcher Zeitaufwand der Angelegenheit verbunden sein würde. Erwägung zu ziehen. Mir f

rn es handelt sich um eine kompli⸗ Er hat weiter auf

hängt mit diesen Gesetzesvorla aber dann weiter hingewiesen Aeußerung eines Ab Zuchtmitt lgesetz b aus einer übergroßen Zahl von P Seite nur der bekannke 8 gesprochener Kirchenstrafe Anfechtungen, argen Mißverständnissen. Ein

den Kanzelparagraph hingewiesen, das gen wieder nicht zusammen. auf das Zuchtmittelges geordneten im anderen Hause. Was etrifft, so darf ich versi

mögen, daß handelt, deren 2 abweichend

etz und auf eine ist nichts anderes als

nun das sogenannte ließe das wenigstens etitionen daß auf der evangelischen 4 der eine öffentliche Bekanntmachung aus⸗ m untersagt, Anfechtung erfahren hat, freilich hervorgegangen sind aus groben und e Klärung hat bereits begonnen bei der

Eingriffe in dessen Einzelnen.“ des Staates? Erfahren wir jf 8 i. ,

n die Staatsregierung sagtz das ist Re es Staates, die Kir . ö. der anderen Seite sagt: Nein, das ist Recht der Kirche. ; sollen geschützt werden die „staatlichen' Rechte der Einzelnen, meine

Nun aber Verfassungs⸗ sondern auch in dem g gebotenen Weg von den in der Lage

amit geboten

iesem Hause, durch die Verfassun rchlaufen muß, S welcher Zeitaufwand d mit der weiteren Be

ö Bekenntniß und auf die e g Man könnte nun das Wort „volle“ Selbständigkeit, welches jegliche Beschränkung auszuschließen scheint, gar sehr leicht in einem gegensätzlichen Sinne verstehen, e Herren, kann es aber die Absicht sein, indem man einen Satz, der auf

hen, zu schützen, an der affen gleich zu verschaffen? Hat nicht der neueste Zeitungen vielfach besprochen wird und den hat nicht der Vorgang des Grafen Ledochowski mit ewiesen, daß wir des Schutzes bedürfen, der

definirt die denn?

ie alle kennen,

Dies bure ich ebenfalls in Deutlichkeit d

das gemeinschaftliche Ziel zur Ergänzung der frü

her nur bestandenen

großen Semingrien, die Vorschriften des Tridentinums, in Er— füllung zu bringen, d. h. Knaben von 12 Jahren, eine ve zi sische Bildung zu geben, die dahin führt, diese Knaben für den Geist⸗ lichenstand vorzubereiten Das ist der ganz feststehende rechtliche Begriff, über den ein Zweifel nicht obwalten kann. Worüber ein Zweifel bestehen kann, war allein das: welche der zur Zeit gestehen⸗ den Anstalten unter dieses Gesetz fallen. Das aber ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, von vornherein alle Einzelfälle, wo das Gꝛsetz zu— treffen wird oder nicht, anzugeben, das ist Sache der 6 . wendung. Die Gesetzgebung handelt von den Rechtsbegriffen, den allgemeinen Kategorien, und die Subsumirung der Einzelfälle unter den allgemeinen Begriff ist Gegenstand der Gesetzanwendung, und nur um die Sache klar zu stellen, giebt man Material in einzelnen Spezialfällen; aber niemals kann man den Zweck haben, damit das Gesetz erschöpfen zu wollen. Das ist keine Aufgabe der Gesetzgebung nach keiner Richtung hin, mögen Sie Gebiete nehmen, welche Sie wollen.

Erörterung im anderen

graph das Urtheil rechtfe Ist doch das nicht langer Zeit in unse wesen und ist noch Rech evangelische Kirche ebenfalls be i ßerung eines Abgeordneten d längere Zeit Kraft hätten, wie ste vorgeschlagen wenn diese Aeußerung bezweifle, daß der Herr, lische Kirche bezogen hab Vorbildung der Geistlichen n alleinigen Ausnahme stände der Prüfung mit zu ex minirt werden, ganz die S also wiederum nicht in de von Zedlitz auch nur einen S die im Lande so auß

eint die Sache so zu liegen: lehnung ist, und daß daher ende Bedenken gegen die Vorlage gt wären, ihr zuzustimmen, wie mir scheint, do chtspunkt auf der anderen Seite in werfen, welchen ich mir anzudeuten gestattefe. Es ist, um hier kurz noch J vorgehoben: es bestehe kein Bedürfniß zu mich wohl zurückbeziehen auf die gro die gestern der Herr Minister der Auswärt at mit einem kurze en Kampf des Sta

1 ĩ rt „staatlich“ hat eine etwas ominöse Bedeutung . . , . ja z 1 mitgetheilten Verhandlungen mit dem Bischof von Ermeland. Sie wissen, was über das Wort

staatlich' dort hin und her geredet worden ist und zu welchen . mientaren es Anlaß gegeben hat in der Presse. Das Amendement so die Aufsicht sichern gegen Eingriffe“; sind dabei Eingriffe vorauege die bereits thatsächlich geworden sind oder drohen oder Es soll der Staat gesichert werden.

Einrichtungen

ause. Aber, meine Herren, wie dieser Para⸗= rtigten sollte, das vermag ich auch nicht zu was dieser Paragraph sagt, bis vor gar rer evangelischen Kirche zumeist Rechtens ge⸗ in anderen deutschen Landen, wo die Demnächst hat der verehrte Herr wenn die Gesetze

der Geistlichen,

alle Religionsgesellschaften sich bezieht, ausspricht, in der That, eine solche nf! 1 jeglicher Sekte zu geben, die sich einmal den. Staatseinrichtungen widersprechende Lehre und ich denke, . haben ee wenn auch nicht gerade in unserem Vaterlande etabliren möchte. .

Nun, meine Herren, ist denn auch der Satz richig, daß unsere Gesetzgebung in Bezug auf Kultushandlungen eine volle, ganze F heit gewährte, ich meine eine ohne jegliche Beschränkung? La ch Ihnen ein Beispiel n . es . a m ,

ssi Wallfahrten ittgänge Kultushand e

G wo sie a, hergebracht sind, dürfen sie nur igung der Polizei.

daß eine Aenderung nahezu gleich der die nicht zu schwer wieg zen und die im Allgemeinen genei diese ihren Bedenken gegenüber, ben, den Gesi

ese Gesetze gegeben werden soll? Diese F bejahen und wenn das der Fall lehnen Sie alle Amendements ab, setzgebung, die das innere Leben der

der Regierung durch di werden Sie, wie ich nich ist, so bitte ich Sie dringend,

welche dahin führen, die ganze Ge g, d i ; e nicht bedroht, die lediglich eine politische Maßregel ist, Gesetzgebung lahm zu legen und br uns inzwischen allerlei Unheil b schweren Verwickelungen“ ges das hat sich die Staatsreg auch gesagt, daß die Nothwend für sich schon eine schwere Verwi noch weitere Irrthümer u J Staatsregierung nicht verborgen geblieben.

aber den Dingen mit Schärfe ins Gesicht f überzeugen, daß weder die Spannun weniger aber da Gesetzgebung

nicht zweifle, einer wunderbaren, ch die Pflicht ha⸗ die Wagschale zu

aran zu erinnern, hier her⸗ dieser Vorlage. J ßen politischen Gesichtspunkte, igen Angelegenheiten vor Ihnen n Worte den Kampf als einen po⸗ gen bestimmte Richtungen, und ich meine, daß der Anschauung in vollem : hat nur in einigen Linien ritte der Gedanke der Bildung des können wir wirklich die

s auf eine Zeit zu vertagen, welche Es ist auch von prochen worden. Freilich, meine ierung bei der Ab

dahin wiederholt: so würde die Bildung bald andere

ringen kann. blos möglich sind? auch berechtigt ; nrichtungen r rund deren solche Eingriffe nicht mehr möͤglick sind? n s Bündel ö . ö . ., nen giebt. Diese Zweifelsfragen werden nun jedes mal zum Aus— 66 K werden, wenn das Spezialgesetz gemacht wird und dort durch die Majorität der Betheiligten entschieden werden nach der einen oder nach der anderen Richtung. . 33 39. . . . . das Gesetz entscheiden. ie giebt aber de : 1 e, . wie sie von drüben gekommen ist,

b fassung dieser igkeit, jolche Gesetze vorzulegen, an un ckelung ist, und daß daraus möglicherweise nd Reibungen entstehen können. Das ist der Meine Herren! Man m ehen; dann wird man si g mit der katholischen Kirche ge— 8 Verhältniß der

at, sie wirklich nur auf die katho⸗ jenes Gesetz über die Sie, daß mit der ärkeren Betonung, gewisse Gegen⸗ ie meist auch jetzt wie sie jetzt ist. führungen des Herrn atten für diese ernsten Behauptungen,

dennoch sagt unser Verein ggese gehalten werden mit Genehn schränkung der Selbständigkeit.

entwickelt hat. litischen bezeichnet, d die einen Staat im Staate gründen Herr Minister⸗Präsi Maße im Einverstän weiter gezeichnet, we Staates im Staate gemacht Richtigkeit dieser Thaksachen in Abre

kann, denn wenn Sie Das ist ein ganze

Das ist eine Be⸗ chsehen, so finden 8

Dann . 3 . a Religionsgesellschaften dürfen sich vereinigen zu ihren Kultushandlun⸗ gen, 6. , . Anzeige erstattet werden von ihren Wer mn m lungen, insofern diese Religionsgesellschaften nicht die Rechte den Kor⸗ porationen haben, also wiederum ein Moment, welches dem Worte doch bedenklich gegenübersteht.

n wolle vielleicht der st dent heute mit dieser

it. ĩ ! aminiren, d dniß geblieben ist.

ache so bleibt,

evangelischen Lage, aus den Aus

Kirche durch diese bedroht wird, theil, daß, wenn wir r l. r e hickeit?

Was nun die einzelnen Anstalten betrifft, die von dem Herrn

Vorredner zur Sprache gebracht sind, so hat er abgesondert behandelte Knabenseminare und Knabenkonvikte, der Staats egierung aber inen Vorwurf daraus gemacht, daß sie schon hinsichtlich Des Namens ge⸗ nöthigt gewesen sei, beide neben einander zu stellen. Ich glaube, daß dies in der gegebenen Rechtsausführung seine volle Begründung findet, es war aber auch thatsächlich dazu der Anlaß vorhanden, weil in der That die meisten jetzt bestehenden Knabenkonvikte von den Bischöfen selbst als Knabenseminare bezeichnet werden.

bei dem Spezialgesetz nur Streit darüber sein kann, was ist zweck eig ö. 6 sollen die Grenzen gezogen werden, wenn ,. das Amendement Annahme fände, kann es in jedem solchen Falle aus den angedeuteten, vielleicht aus noch weiteren Gründen immer wieder streitig werden, was ist verfassungsmäßig und ,, ,,, widrig, und dieser Streit ist es gerade den wir vermeiden müssen. . nicht ein theoretischer, sondern außerordentlich praktischer Streit. Sie sehen daß fast immer, wenn eine Maßregel getroffen wird Seitens der . erung, die die Verhältnisse der Kirche und Schule berührt, das Wor

angenommen wird man leicht erkennen, Verwickelungen e auf einer gewissen hypochondrischen Vers geeignet ist, die Dinge klar nun der Fall meine Herren, so kann ich nur die Bitte wieder! daß es Ihnen gefallen möge, der Regierung auch in dieser

legenheit den guten Dienst zu leisten, den das Herrenh rung in allen Verlegenheiten zu leisten bisher gewohnt

scharf zusieht, Sorge um dergleichen auf Gespenstersucht beruht, immung, die keineswegs dazu so zu sehen wie sie sind.

de stellen? Blicken wir doch nur Exinnern wir uns doch wie erst wie sie immer stärker s im Hinblick auf ebenden Gewalten

herordentlich

ö viel Unruhe erregen, zu finden, und Sie wohl au

ch den Grund erkennen, weshalb ich die o ernst nehme und so einge meinem Gewissen zu genügen, daß in dem Vorbildungsgesetz

alten dieses Aufsichtsrecht be⸗ insoweit als die in der evange⸗ die zur Bildung von Geistlichen,

nicht anders als sagen, das Amendement ist entweder üherflüjsig oder hebnr und 3 es das ist, so glaube ich für alley Sheile des Amendements dargethan zu haben, daß die Vorlage den Vorzug ver⸗ dient und nicht das Amendement und danach, meine Herren, bitte Sie Ihr Votum zu bestimmen.

Im Hause der Abgeordneten entgegnete in der

Diskussion über 5. 11 des Gesetzentwurfs, die Vorbildung und. . der Geistlichen betreffend, der Regierungs⸗Kommissar

darin werden Sache bei diesem Punkt s Um dies in vollem Ma habe ich Sie noch kurz Bestimmungen t gegeben ist über geistliche Anst t in diesem Augenblicke bereits en Kirche bestehen den Seminare,

in das Land, wie die Dinge gehen.

leise die Opposition gegen den? Staat wurde, wie der gesammte die Vorlage den eventuellen

roßentheils end behandle. . Eyre era Dr hl e Beschlüssen der gesetzg

einzuhalten

ße zu thun und

hinzuweisen, . Kirchenfürsten Ich habe auch hier und ich muß dem Herrn

schuldigen Gehorsam bereits verweigert

aus der Regie⸗ . ö den Grafen Ledochowski

gewesen ist.

Die vielfach tüchtigen Leistungen, die auf dem unterrichtlichen

Gebiete von dem Herrn Vorredner zunächst, in Bezug auf die Lagben⸗ Konvikte klargelegt sind, sollen selbstverständlich in keiner Weise in Abrede gestellt werden; das folgt einfach daraus, weil es ganz natür⸗ lich ist, daß in einer geschlossenen Gemeinschaft der Fleiß und die Anstrengung mehr angespornt wird, als es häufig der Tall ist, wenn die Schüler einzeln leben. Dasselbe haben Sie in

zird, es handelt sich um eine Verletzung der verfassungsmäßigen 3 . 1 dies hinausgetragen wird in das Land, daß se und Vereine es agitirend weiter verbreiten und damit eine Auf⸗ regung im Lande verursachen, die wir nicht wün chen dürfen, ; Herren! Entschließt man sich einnal zu einer Verfassungsänderung, so muß man nicht mit sichtligen Augen in solches Uebel , und darum kann ich nicht sagen, daß dies Amendement zu, ist. 9 lich kommt es auf dasselbe hinaus, es entscheidet immer der n ne Gesetzgebungsakt, wie die Sache zu regeln ist, mag der nr, ͤ so oder so gefaßt sein. Aber der Weg, den die Vorlage geht, ist der

Grafen v. Brühl gegenüber erwidern, beliebt worden ist, zu schildern.

gionsunterricht soll der übrige Unterricht der b st in Folge dessen polni Statt hat, im M

Sache gar nicht so Die Anordnung ist in derselben Sprache etreffenden Anstalten sch, wo der polnische mnasium zu Po⸗ Posen ; er ist überall etreffenden Klasse das denn wie es da überhaupt

zu kommen, so gilt das—

so unter Aufsicht des Staats wie tus⸗Minister wirkt neben dem ev mit. Ferner sind die P gelische Kirche über die Verschleppung einer gleichgültig, weil die th schen Kirche nicht die entsprech setz: über das Dis dieses Gesetz ordnet, in

der Kirchenbehörde stehen, der Kul⸗ angelischen Ober⸗Kirchenr l den Einspruch für die evan⸗ schlossen und diejenigen Par Stellenbejsetzung h lichen Voraussetz chenden sind. arverfahren betrifft, so sind die t, in der evangelis em Einschreiten des be

Nach dem Grafen Rittberg ergriff der Mini lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk das Wort: erren! Die hochwichtige Angelegenheit, ohe Haus gestern und heute seine erste rathung hält, ist seit Monaten zu verschiedenen Zeiten i

ause Gegenstand der lebhaftesten Verhandlungen gewesen und in olg dessen auch Gegenstand der lebhaftesten Aufmerksamkeit des haben mir zu wiederholten Malen den Standpunkt, von welchem aus die Staats— cht kommenden Gesetzentwürfe

ster der geist⸗ Unter- Staatssekretär Ach en bach Abgeordneten

Mallinckrodt; ; ö . muß die Regierung gegen diesen Vorwurf wiederholt ver— wahren. Wenn der Herr Redner sich der Diskussion in der Kommis⸗ sion erinnern will, welche über die Knaben-Konvikte stattgefunden hat, so muß er zugestehen, daß hier regierungsseitig von vornherein gerade o, wie es die Vorlage in g. 14 ausspricht, neben das Seminar das Konvikt, neben den Unterricht die Erzie hat also über diese Frage keine Unklar

liegt, wie sie keine andere als die: der Reli gegeben werden, wie oder resp. die Klassen, er i obligatorische Unterricht ( sen, in Ostrowo und in der Realschule in da nicht völlig deutsch, Deutsche noch nicht vo flicht ist, mit dem Po elbe von der

; d aragraphen über in Bezug auf zuuächst ausgesch eingehende Be⸗

n dem anderen

agraphen, die andeln, sind vollständig ungen in der evangeli⸗ Was nun das andere Ge⸗ Formen, welche chen Kirche bereits längst vorhan— ffenden Gerichtshofes ist über⸗

welche dies

wo die Schulen der b tändig kennen, nischen zu Hülfe

ung gestellt worden ist. freie

h ; n batt sstellt Landes. Jene anderen Debatten ,

die Pflicht auferlegt,

nöthig ist. Darauf, meine Herren, kommt es aber auch gar nie regierung bei der Vorlage der in Betta

allen evangelischen Alumnaten und Konvikten. Aber das ĩ Leben in den Familien hat wieder andere Vor⸗

züge, die diese Umstände aufwiegen und die zu erörtern hier 6

an, festzustellen, was unt errichthich die einzelnen Scüzt gewinnen, das würde der Staat immer feststellen können durch das nn,, examen; es ist bei diesen Anstalten entschieden das Prinzip der

eherrscht. Der 8. 19 ist gewissermaßen der generelle Paragraph zu r n, 5. wie im §. 10 stꝰ von der Disziplin die Rede. 3 rziehung und diejenigen, welche die Dis—⸗ ziplin ausüben, sollen den Anforderungen entsprechen, welche an die

r Religion. Wie kann man da jungen Leuten keinen Religionsun nur geübt, was ihm zusteht, was er kann bestimmen über die S

daß es sich darum terricht zu geben?

verordnet ist seit prache, in welcher unterrichtet

haupt nur die Rede bei

: der evangelis Weise Seitens

chen Kirche,

geleitet worden ist, ausgiebig zu begri Kitchenbehöl de

der Anregung, die erfolgte, auf die vers kann nun nicht glauben, daß das, was das ga

inden, und es ist das ja nach ste Weise geschehen. Ich nze Land in einem solchen

Es ist ferner ein Amendement wegzulassen, daß die Kirchen- und

handele, diesen ) and J den Staatsgesetzen

Der Staat hat auf Entlassung

Herren! Die Zahl diefer Fälle entlich gering;

Religionsgesellschaften unterworfen Die Disziplin gehört zur E

wirklich gering, und doch, wenn man bleiben sollen. Der Herr Graf Borries hat, wenn ich nicht irre,

Erziehung, welches in den Vordergrund tritt, nämlich das Prinzip,

den Knaben von vorn herein eine spezifisch⸗klerikale Ausbildung zu

Maße bewegt, was in der Presse ebenso beh

as Pre andelt wurde, daß dies auch nur einem einzigen Mitgliede dieses Ha

di wird, und diese Anordnung uses entgangen wäre; im

ĩ will der Erzbischof nicht leiden, er befiehlt den Untergebenen, die

Lehrer gestellt werden. nordnungen nicht zu befolgen: ein—

Zu 5. 13 erklärte der genannte Regierungs⸗Kommissar:

die Argumentation

Gerichtshof liest, mit der er schädige die ö.

zum Ausdrucke che, so macht es bein

Behauptung, f i sell . überflüssiger, er verstehe sich von selbst.

ĩ ine as war ahe den Eindruck, Ja, meine Herren, das

evangelische Kir

geben, um sie in dieser Richtung für den geistlichen Stand vorzubereiten,

wie man es am Geeignetsten erachtet. Das ist der Standpunkt, den

Gegentheil, wenn ich einen solchen Gedank eine Mißwürdigung dieses Hohen H aus bin ich wohl berechtigt, d und inshesondere auch das Maß der Betheiligun die Diskussion trat, als eine Fortsetzung dessen derwärts geschehen ist. . mai von Landsberg gehen wollte, möchte die Sache e Der verehrte Herr Graf hatte gestern, mit der Vorlage des Abgeordnetenh

en hätte, so gränzte er an auses. Von diesem Gesichtspunkt daß ich diese Debatte g, mit welcher ich in ansehen darf, was an⸗ dem Herrn Grafen twas anders liegen. unter ad oculos Demonstrafion wehl dem alten juristischen

in Gedanke, der auch hei der Verfassungs-Revision da war und schon . 8* chuß der Nationalversammlung strich diesen Satz, at die Weglassung gehabt?

fach Auflehnung gegen die St Und dann, meine H ö sich nicht mehr an die katholif denen Reden gehalten werden, Strafrichter führen? Sind solchen Staates im Staate, sind d und bei denen man nich die am allerwenigsten den Namen eines Ge handelt sich um Realitäten und nich

als ob unsere kirchlichen hätten, als Geistliche abzus sind, und den wahren ihren richtigen Inhalt zurückführen. er noch gemildert durch das bestehen Denn man kann den Landesherrn als und ihn bitten, in solchen Fällen, lich gefällt ist, das letztere

Tag ein und aus nichts zu thun Man muß die Dinge sehen, hauptungen zeigen und sie auf Und nun, meine andesherrliche Kirchenregiment. Kirchenregiment noch angehen wo ein unrichtiges Urtheil vermeint⸗ Und ich denke, bei der Kon—

Ich will wiederholt darauf aufmerksam machen, daß die strengste mia. welche die Regierung im 8. 13 vorschlägt, dgrin hesteht, unter gewissen Voraussetzungen die in Rede stehenden Anstalten zu

die gitation draußen! Erinnern Sie chen Vereine und Versar die alle Augenb

avon auszugehen, . ö ö . . ie Diskussi ie wir seit Monaten über diesen Sa ;

an die Diskussionen, die wir sei 3 denn nun . die ö (e. atzes in der That so gefährlich, wie hier be aupte worden ist? 83 er wirklich dem Staate das Recht, mir nichts dir nichts ö. zugreifen in Lehre und Kultus? oder, meine Herren, regelt er nich wirklich auch nur, was man das ungeregelte Grenzgebiet zwischen

nmlungen, bei licke Jemanden vor den keine Anfänge zur Bildung eines as nicht Anfänge, die greifb hungen sprechen kann, spenstes verdienen, es

ern solcher Be Herren, wird o . Si ern g rn Um nun der Regierung einen milderen und wirksamen Weg offen zu lassen, sind in Alinea 2 Bestimmungen vorgesehen, wonach, wenn fich der Widerspruch der geistlichen Obern auf die Eltern und Kinder überträgt, indem die Zöglinge in einer solchen Anstalt, die nicht nach

wenn man mit t blos von vagen Dro

die Staatsregierung nicht billigen kann, und man braucht nur zurück⸗ zublicken auf die Entstehung der Knahenseminare nach dem Tridentinum und in neuerer Zeit, dann ist es klar, welche Zwecke hiermit verfolgt werden. Ich muß um die Erlaubniß bitten gerade nach dieser Beziehung hin ein⸗ zelne Stimmen, die von Katholiken aueheg ang siad, . dürfen, und zwar Stimmen, die schon vor dem Vaticanum Abgegeben sind, also in dieser Beziehung als vorurtheilsfreie angesehen werden

können.

t, um Gebilde der Phantasie; tänden zu vergessen.

n, das passe ja nicht auf die evangeli causa mit. Nun, meine H rdert eine paritätische B Grafen zur L anisation der evang chen, und darum f Der Satz ist nur scheinb edenheit der Org sätze der Gesetzgeb

struktion der evangelischen Zweifel haben, daß in den Fall. es nicht nöthig sein wird, an Kirchenregiment ausreichen wi sachen ins Auge zu fassen und ni werde in übermäßige s gelischen Kirch

wie sie jetzt ist, wird Niemand einen n, wie sie das Gesetz in den Gerichtshof zu gehe Ich muß bitten, auch diese That= r icht zu sagen, die ev iger Weise geschädigt. e Geistliche au wie gewisse Würdenträger in ganz recht sein, dann muß freilich der wehren bestrebt sein, theilich auf den St evangelischen Kirche. gehe ihrer Auflösung sie würde auf das Au ich habe volles Recht Herr Baron von Senfft wolle anknüpfe: nicht gegen seine Pers ich allen Respekt jenes bestin Worte, die er aussprach und standen, den ich jetzt bekämpf stenographischen Berichte dahin gingen, daß „in Betre neuen Vorlagen das thun“ dern, wie der vorangehend Das sind so schwere B ich eben beleuchtet

aßgabe des Gesetzes geführt wird, verbleiben, alsdann die Regierung , 64 soll, ihrerseits diejenigen Maßregeln zu treffen welche der zweite Absatz vorsieht, d. h. die Schüler vorläusi won zem Besuch der Gymnasien und von der Entlassungsprüfung auszuschließen. Es ist dies, wie ich bereits in der Kommission erklärt habe, ein mil⸗ welchen der erste Absatz vorschlägt. ihrerseits zu ungesetzlichen Instalt die Eltern ihre Kinder guf einer so wird nothwendiger Weise der er

Satz „was nicht in den Akten steht, ist üb die Anwendung geben wollen, was nicht in dief und vorgetragen worden ist, darauf hat dies H nehmen. Indeß der Herr Graf hat durch seine ur Genüge bewiesen, daß auch er diesen Während er zuerst nicht glaub einzelnen Gesetzentwürfe, hat er hinter geliefert; er hat aber auch durch seine bewiesen, mit welcher Kr Argumente seiner Freun die Erörterungen in der . fung war eine so mächtige, daß selbst die Geda kleideten, wie sie anderwaͤrts hervorgetreten sind.

z. B., daß er mir und der Staatsregierun deren Ansicht vertrete, die erfreuliche Antithes der die Verfassung gebrochen habe und d wortlichkeits⸗Gesetz da wäre, werth wäre, oder aber die andere, anden habe und in Be ntithese ist von einem

erhaupt nicht in der Welt“ em Hause verhandelt aus keine Rückficht zu spätere Argumentation Standpunkt nicht festhalten te eingehen zu können auf die her doch eine Kritik derselben urch seine ganze Ausführung vollkommen aft ihn die Bewegung ergriffen hat, wie die de in dem anderen Haufe, und insbesondere Presse ganz die seini

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Staat und Kirche nennt, das Gebiet, wo, sich beide in ihren Beier y ü i cn Etwas, was freilich gestern von einer Sete, wenn mir recht ist, als eine Erfindung neuerer Art bezeichnet wurde,

muß sagen, das Letztere ist richtig. dürfen 93 . nicht für sich allein berütsichtigt, , ,. Dr. Baumstark hatte gestern vollkommen recht, den Artikel 12 mi diesem Artikel 15 in Verbindung zu bringen; im Artikel . Hird dem Einzelnen die Freiheit des religlösen Bekenntnisses und die Ver⸗ einigung zu Religionsgesellschaften auf Frund des Bekenntnisses 89 währleistet, also auch die Freiheit . , ö

iter die Freiheit der Ausübung, also grade die Freiheit des Kultus, fn, dbl erg e 6 iel den staatsbürgerlichen und

tspricht der usatz: entsprich 3 Garantien,

ich meine, das ist unter keinen Um Es ist demnächst gesagt worde katholische Kirche,

sie leide nur honoris fassuns⸗Urkunde ist da und erfo lich ist Seitens des Herrn den, die Or der katholi zu behandeln.

. s Auge faßt, a Alles nur auf die n, daß dann das Anderwärts hieß es: der Satz der Ver⸗ ehandlung. Frei⸗ : r Lippe gestern entwickelt wor— elischen Kirche sei wesentlich anders als die ide nach gleichem Maße ist . Gerade in der anisationen liegt es auch, daß dieselben Grund⸗ verschiedenen Kirchen wirken, ng, die sonst vielleicht nicht vor— an von dem abstrakten Prinzip der Pari—

2 yrs j MJ F ; angelijche Kliche Es dürfen ja die Artikel igt, Wenn freilich in der evan— reten sollten, die des Weges chen Kirche, dann würde es Rittberg hervorgehoben hat, n und sich seiner selbst zu diese Männer, wo sie nach— liegt die Frage in der chtfertigt zu sagen: sie Gesetze ausgeführt würden, Ich denke,

derer Weg als derjenige,

er katholis was der Herr Graf von Staat einschreite chlimmsten Falls aat wirken, entfernen. Ist es da wohl noch gere ntgegen, wenn diese Gef zerste geschädigt und ich sage: dem ist icht verübeln, wenn ich hierbei on hahe ich neulich, vor der habe nmte Wort geäußert, s weil diese W

Fortführung der selchen Anstalt lassen, ste Schritt der Regierung der sein, ltern auffordert, ihre Kinder von einer solchen Anstalt Hat dies keinen Erfolg, so scheint in der That die ĩ keine Härte zu invol⸗

ei es unrecht, be

daß . die E wegzunehmen. einen . Maßregel, wie sie das zweite Alinen vorsieht, Härte zu inpol= . . ein wirksames Mittel zu sein, um dasjenige ho bein, führen, was das Gesetz beabsichtigt, ohne von vorne herein die Anstalt Streichen Sie den zweiten Absatz, so wird die sofort dazu

sind. Diese Ergrei⸗ nken sich in Formeln nd. So erinnere sch mich 9 im Ganzen, weil ich nur e gestellt hat, daß man entwe⸗ arum, wenn ein Ministerverant⸗ auf die Anklagebank daß eine gewaltige Dunkelheit in der ug auf die Tragweite dieser Vorl einer Freunde in dem Ab gebraucht worden, nur mit dem Unterschiede, welcher dort, sprach, vermöge seiner lange mentarischen Entwickelung die Sache pa wußte, als es gestern meiner Meinung gelungen ist. Der Graf Landsberg hat a hervorgehoben, oder als besonderer Erwä die Vorlage, die uns jetzt zur Berathung sei der Königlichen Staatsregierung, Hauses. Es ist bereits Seitens des Herrn Mini zum Ausdruck gekommen,

sirt ist, daß dieses Elabora

ung verschieden in den ver und darin liegt eben die Ausgleichung, handen sein würde, wenn m tät ausgehen würde.

Man ist nun mit dem Wort und d ich näher eingehen muß hervorgetreten; di hesonders gefährdet. Kirche selbst herau zuviel sagen k aus der Centrums

alleidings mit dem bůrgerlichen Ganz 6. 6 Worten

taatsgesetzen mtier für die , . des Artikel 12 bestehen und die bisher als ausreichend von Jedermann anerkannt sind, finden sich, wenn r gn veränderter Form, aber dem Sinne nach in Artikel 15, wenn Sie ihn so annehmen, wie ihn das andere Haus heschlossen hat Ich . also, daß von dieser Gefährdung nicht so viel die Rede sein ann, Es ist aber gesch uf ö sch 26 und ,

ürfe nicht der Eine entscheiden, da müsse man Kon t ö ö. Ja, e ,,. . . s an kommen! Ist denn das möglich, wenn die Wege auseinan—⸗ ieren g eine k zu treffen, wie die Verhãltnisse heute liegen? Bas wäre geradezu Ironie, heißt das nicht einfach dem Staate udanken? Ich meine, so ist die Sache. Es ist mir das eine Wort verübelt worden, ich weiß nicht aus welchem Munde, daß ich 3e gt habe, so gut wie der Kirche die Rechte vom Stagte gegeben . sind, nämlich die freie Bewegung in ihrer Selbständigkeit, so gut is der Staat berechtigt, zu sagen, welches ihre Angelegenheiten 6 ö welche der Staat in keiner Weise einzureden hat, zumal die . ir . in dieser Beziehung 1 , w . h i

ichkei ere oder beschränktere, aber in l

und Oertlichkeit ausgedehn . Rechte eher gehabt, sie sei s das nicht ge⸗

as ist ein Punkt, auf den unterworfen e evangelische Kirche wird Stimme aus der evangelischen ast zuerst ich will nicht iner andern Stelle, sie kaln Katholiken wird es wenig Kirche steht, das ist eine j n. Und da kamen dann u meinem Schmerze von der evan— Worauf gründet sich aber die Oberkirchenrath hinweisen, der err Vorredner hat bereits be— enrath gestellt hat, bei der auch bereits in dem andern unden habe, ohne daß änderung erlitten hat. auptung des Oberkirchenraths, rche wesentlich schädigten oder ch dahingestellt; denn die Praͤ⸗ ar, sind inzwischen weggefallen. Ruf ausgestoßen em Gesetze ernste Anschluß an die Behaup⸗ ohe Schwierigkeiten haben chen Kirche vor sich gehen. einziges Wort zur Begrün⸗ ch sage; Nein. Oder war Lehrer⸗Versammlung, oder irche vorhandene Be⸗ . in zeigt oder in ein⸗ eis dafür? Man könnte allen⸗ dem so sein sollte. Aber indem habe, werden Sie, wie ich übe daß dies keine Beweise sind. Ge ch eine Einschaltung. te er eigentlich ein gewisses Bedauern Minister gewes wisse Freude auszudrücken, daß er ewesen ist, sondern daß solche Andeutungen, wie erade der Sa eit, ob nach

hließen zu müssen. Sie e l i 9 in allen Konfliktsfällen die Regierung Übergeht, die Anstalt zu schließen.

Zu 5. 14 (Knabenseminare, Knabenkonvikte) nahm der Regierungs-Kommissar Geh. Regierungs⸗-Rath Lucanus nach dem Abg. von Mallinckrodt das Wort; 63 .

Meine Herren! Der nächste Vorwurf, den der Herr Vorredner der Vorlage der Staatsregierung gemacht hat, war der, daß sie sic selbst über die Begriffe der Worte, wie sie im 5. 14 gebraucht wor⸗ den sind, nicht völlig klar geworden sei und daß man deswegen auch nicht wisse, was eigentlich ö. 6 getroffen werden solle. Meine Herren! Ich muß dagegen bestimmt beh da xi. ö ee r f. in der Rechtssprache feststehende Aus⸗

zu kommen, Einsicht be⸗ agen. Diese geordnetenhause auch daß der Abgeordnete, n, und hervorragenden parla— rlamentarischer zu behandeln nach dem Grafen Landsberg ls einen besonderen Vorwurf gung würdig hingestellt, daß cht eine Vorlage aborgt des anderen ster⸗Präsidenten daß die Staatsregie⸗ t des anderen H um den historischen eits kurz darin erinnert ch von Anfang an nicht verhehlen enen Gesetzesvorlagen eine Verän⸗ könne, eine berechtigte. Wenn die rigen machte, sie aber nicht ihre die sie veranlaßte, hnten Ausweg im n der Widerspruch at, und der auch in milderer Wir werden häufig f der anderen Selte der Gesetzgebung nothwendig ist, die Mei⸗ was die Staatsregierung als b und dem gegenüber Jeder Weg, der Standpunkte der Kommission, des einer sorgfältigen ich in der Lage gewesen, das dieser Vorlage zu bekunden. und ich bitte Sie deshalb nzunehmen, als ob es sich er Staatsregierung handelte. ch mich der Ausführung des n Grund betonen, der durch ß die Staateregierung an llen, der Vorlage, wie sie

Es ist das eine s, das weiß ich, aber f am diese Stimme von e partei; sie sagte, uns schaden, aber wie es mit der evangelischen andere Frage, der wird es sehr viel schaden. ich kann nicht anders sagen: z gelischen Seite das Ja und R Behauptung? Man könnte auf den diesen Satz ausgesprochen hat. Der tont, daß die Desiderien, die der Oberki Kommission, zum Thei

ondern gegen die orte auf demselben Boden t habe, weil diese Worte auch nach dem und nicht blos nach meinem Verständniß re es ganz evident sei,

Kirche in ihrer Lehre zu hin—⸗ und Vereinbarungen treffen.

nämlich die Satz heißt. eschuldigungen, ganz ähnlich schwer, wie habe, daß es meine Pflicht war, z entschieden ein verwahrendes, ein ener— ulegen, weil eben von so hochgeachteter das Wort hinausging in das L Herren! Lassen Sie mich auch noch auf die katholische Kirche ausgesp Die Agitation hat

diejenigen, die auch in dieser Beziehung gan gisch verwahrendes Wort einz Stelle, wie dieses Haus ist,

vorliegt, ni

daß die hier in sondern ein El

umuthen ab Berathung in der ; Hause, ihre Erledigt Wesen der Gef Ob unter solchen

ing und Berücksichtigung gef eze irgend eine wirkliche Ver Umständen die Beh daß die Vorlagen die evangelische Ki schädigen könn len, begründet ist, lasse i missen, auf die der Gestern ist nun auch von verf Herr Graf von Borries Gefahren für die evangelische Kirche. tung, daß die Ausführung dieser Gesetze gr sieht er eine Auflosung der evangelif ber, meine Herren, hat er wohl nur ein dung dieser Behauptung vorgetragen? . etwa die Hinweisung auf die Hamburger die Hinweisung auf die lange in wegung, wie sie sich in dem Protestanten⸗Verein chen Synoden ein Bew edanken kommen, daß jetzt skizzirt habe,

indirekt wenigstens rung dabei interes ses Ihre Zustimmung Hergang bei dieser Frage werden, daß die Staatsre konnte, es sei die Anficht, daß bei i derung der Verfassung geboten sein Staatsregierung diese Ansicht auch erkannte die Berechtigung der ander Nothwendigkeit, und es waren prakti jenen auch von dem Herrn Professor anderen Hause in Vorschlag zu bringen. l den der Herr Graf Landsberg geschil Vortrage des Grafen zur Lippe, wenn au Form berührt ist, vermag ich nicht einzusehen. solche Lage versetzt.

dieser Beziehung bitten, kurz zurück gehen

gegen gewisse Sätze , Entwickelung,

rochen werden, no eine außerordentliche ihnen außer—⸗

kann. Ich muß in

ings- und Erziehungs- Anstalten genommen haben. Bis zur Zeit der a, mn, wn, ne n. die Geistlichen überhaupt auf den w Schulen und den Universitäten vorgebildet, erst in Folge der Refor⸗ mation nach dem coneilium tridentinum ist ein anderer Grundsatz zur Ich will mit den Worten Walters, dessen Zeug— Seite angezweifelt werden wird, dies kurz vor—

die in Bezug einmal ein W Geschicklichkeit, in runde, kurze, den ordentlich geläufige Worte das zu und so ist es auch ein Wort ich g hier gehört man wolle den Papst ĩ beseitigen, den Kultus⸗Minister zum Bisc baren Papst machen. lichen Tages

arzustellen, meiners Massen verständliche,

den, womit sie agitiren will; laube, wir haben es sogar gestern en, man wolle die Bischöfe of, Papst, ia zum unfehl⸗ eitungen jeg⸗ r meine Herren, es ein. Bischen kleinlich aus, pfe, wird sich zeigen, en ich es erzähle ist wenige Tage her, da erhielt te mit einem dicken P nachdem die Gesetze ange⸗ are Papst, ich sei aber, wie ber das Wesen der Unfehl⸗ Anwendung keine Fehler be⸗ Packet Zeitungen, in deren Wesen der Unfehlbarkeit be⸗ i Was aber das Wunder⸗ esse des Packets war nicht an mich, . Man sagte nämlich, der Kultus⸗ un, daß er sich um solche Dinge nicht kümmern mir Vortrag darüber zu halten. potten, seine eigene S Brief, dann ist die Nichtigkeit lagendste dargethan, und nimmt, um es ch doch hüten dies zu thun, und sich ing, die solche Worte ihm auferlegen.

atz gegründet w weitgehende Forderungen stellt. ganz unrichtig, denn die Kirche habe ihre älter als der Staat. Nu

Ich habe mich einfach gestell tzgebung, und da habe ich gesehen, eine Reihe Landesgesetze bestand keit der Kirche eingri ein Landesgesetz, wegge

chiedenen Seiten dieser

sehtzin n Ausführung gelangt.

niß gewiß von keiner

ulesen mir erlauben: K ö. . „Zu diesem Zwecke verordnet im Jahre 1563 das Konzilium

ient, daß bei jeder bischöflichen Kirche ein Kollegium ge— . . 53 ln ö. in einer I f. Pflanzschule, die Jüng⸗ linge der Diözese oder Provinz, die sich dem geistlichen Stande be— stimmen, nach zurückgelegtem . 831 n,, in den nöthi issenschaften bis zur Vo ;

in den nöthigen Wissenschaf Dal e wel n rsch in, Ignatius von Loyala e n, , Geiftlicher für Deutsch⸗

land, welches deren so sehr bedurfte, in Alegium d kinn ef fg 5 nach mals von Gregor XIII. 1573 bestãtigt und erweitert wurde. Nach diesem Vorbild und in Folge des tri⸗ dentinischen Beschlusses wurden von Pius IJ. 1565 in Rom eben⸗ falls von Gregor XIII. . e e en he n i i übrigen Diöcesen Kollegi ni⸗ dann auch in den meisten übr . .

ine Herren, so habe ich pie eff auf ö. Standpunkt der Lan⸗ daß vor dem Jahre 1848 s Selbständig⸗

nicht zu der ih en Ansicht an, sche Grunde,

Schulze erwä

Sie können Gestatten Sie sieht vielleicht im ersten Augenblick aber in den Folgerungen, die ich d es nicht kleinlich Ihnen eine Anekdote vorzutragen. ich einen Brief von katholischer Seit tungen. In diesem Brief wurde gesagt, nommen seien, sei ich ja nun der unfehlb die Zeit ergebe, nicht recht unterrichtet ü barkeit, und damit ich künftig bei ihrer schicke man hiermit ein ummer sich ein finde; diese Zeitungen sollte i barfte an der Sache war, die Adr ondern an meine Gattin Ninister hat selbst soviel zu kann, und man bat deshalb Wenn man, um olcher Weise verh olcher Stichworte au und ein Jeder, in die Welt hin bewußt sein

ie recht sehr in die j 3 eie hh ff br ne s. 15, auch trichen; ein Landesgesetz hat Beschränkungen des älteren Landesgesetzes beseitigt, Beseitigung durch, die Landesgeseßgebung erfolgen. ͤ auch die Beklaration, wie weit deeselbe reiche, in ihrer H Sinn meiner Worte, nicht 4

r die Kirche die und wenn diese konnte, so muß Hand liegen. ber jener abstrakte, charakterisirt hat, und bekannten Schrift mit deffen Meinungsergebniß zu⸗ auf seine Stellung in d er Herr . f , .

s er nicht vollständigen . Er weist bei

? 1 i J selbst in dem m dessentwill

war etwa die im Leben in eine von einem Faktor, nung gehegt worden, daß nothwendig, t praktischer Erwägung: eingenommenen

elnen hannov falls auf den ich Ihnen dies davon durchdrungen sein, der verehrte burger Lehrer⸗

Das ist der wahre unterrichtet werden sollten.

welchen der Herr Graf Lippe, glaube ich, näher ö . von Gitaten aus der mir sehr wohl ors Lohm belegt hs ammenzustimmen ich mir in

issenschaft für eine Ehre erachte, ich, wie mir scheint, ebenfalls schuldig g einzelnen Verfa fungsartikel. weist in, daß dies der Weg wäre zur Säkularisation ii.

wenn nur der Artikel 9 nicht da wäre: das Eigenthum ist unver eh lich! Ich denke, fassen wir den Artikel zusammen, so ergiebt sich

die Fassung des Abgeordnetenhauses in der That keine solche gefähr⸗

ie di ĩ älle durch

n man bedenkt, wie die Regelung der einzelnen Fälle durch nn ung bewirkt werden muß, wie jeder Jakton dabei Sie hier selbst von den verschiedensten Partei⸗

Kollegium der

1 ; . mit Heran die Statsregierung ini ö

zum Ziele ersammlung drück

aus, daß er damals nicht Kultus kann nicht umhin, e damals nicht Kultus⸗Minister und zwar, meine Betreffs des Eins abgesehen von der Möglich chreiten, hätte sie uns um en wir gerade für unsere Versammlung gewonnen h Seiten haben gerade bewirkt, daß ei habe die Beweise sehr bedenklich

Artikel über das darum den ordnetenhauseg gefaßten Besch unterzogen und auf Grund derfelbe 5 der Staatsregierung zu wiederum von mir, ber den Standpunkt ei Falle um eine Vorlage d ch darin schließe i nten an, noch eine gegangen ist: es mu

erücksichtigung

ich das war . Alinea 2 darauf

J er sie machte che geschadet haben würden; Lage der Gesetzgebung ehr wesentlichen Vortheil ge auungen aus der

Jene extremen

narien errichtet, und meistens, ; J en , , . unter die Leitung der Jesuiten gestellt.“

ißt es dann: . deg n gen Vuk' King der Jesuiten⸗ und der anderen geistlichen

Orden enistand, in dem Unterrichtswesen der Kleriker ine Lücke Zwar wurden die vorhandenen eigentl. beibehalten, und auch in dem neuen

Einverstãndni Es geschieh der Vorlage gegenü im gegenwärtigen

ch muß, und au Herrn Minister ⸗Präside die Debatte auch sonst dieses Hohe Haus die dringende Bitte ste

meine Gattin, Jemand anders zu vers öhnt, wie in diesem

uf das Glänzendst der ein solches Stichwort in den auszutragen, sollte si der großen Verantwort

ichen Semingrien größtentheils eden von vielen Konkordate für deren Bestand ne Menge von Lehrern und ich

geworden ist über die Richtigkeit

die Spezial⸗Gesetzgeb einzutreten hat, wie

In einem Buche, welches mir vorliegt und, betitelt ist: Referm der römischen Kirche an Haupt und Gliedern, und; das geichrizben ist vor dem Vaticanum, um die Fragen zu erörtern, die dort zur Ver⸗ handlung kommen sollten, heißt es über die Knabenseminare; . Z3u diesem Behuf sollen die Knabenseminarien dienen. in welche Kinder von wenigstens zwölf Jahren, vorzüg ich armer Eltern, aufzunehmen seien, und von deren Anlage und Willen sich hoffen lasse, daß sie für immer sich dem Kirchendienste widmen werden. Kann in so unreifem Alter überhaupt von einem fest n Willen und Entschlusse, sich einen Lebensberuf zu wählen, die Rede sein? Darf auf flüchtige Neigungen des iugendlichen. Alter? hin Jemand zu einem Stande bestimmt werden, ohne die Fretheit des⸗ selben zu beeinträchtigen, und ohne die Gefahr, demsel ben ö. . freiwilligen Beruf verhaßt zu machen? Wird durch die allerhand so genannten frommen Uebungen, die mit den Knaben, in ö minarien gepflogen werden, nicht ein Mechanizmus in ihnen zeug und groß gezogen, welcher der Tod ö Religiesität ist? Dazu kommt noch, daß den Zöglingen der . benseminarien gegenüher, weil auf ihnen die Hoff lung für den geist⸗ lichen Nachwuchs ruht, von Seite der Brstũade und lirchlihen Obern alle mögliche Nachsicht waltet, so daß eine. Menge von Mit⸗ telmäßigkeiten in diesen Anstalten gehegt und gepflegt wird. . Die Schrift, meine Herren, ist anonym erschienen. In Bezug auf die Schrift, aus welcher ich soeben Mittheilungen gemacht e. kann ich bemerken, daß in der buchhändlerischen Notiz, . . diesel be ö wurde, . i von einem hoch— estellten Geistlichen Süddeutschlands geschrieben ist. / ß, 3 . Schrift, aus der ich Ihnen ein Worte eitixen will, heißt es: .. . Paar i. Knabenseminarg- Priester, welche nicht selten ö Schwelle des Priesterthums anlangen, ohne daß ich ihnfn i heit geboten hätte, sich selbst und ihren Beruf, oder . nisse und . des Lebens kennen zu lernen, da lhnen d 16 vo llt h gr Institut ungebeten darbietet, was sie brauchen, ohne daß ö. ö. 79 hätten, im Schweiße ihres Angesichtes, in Ent hrung und ,. ihr Brod und ihren Unterhalt zu suchen, treten 91 8 ZIremdli . in die Wecht hinaus. Ohne sie zu kennen, . sie in derselben wirken, ohn Sympathie und Mitgefühl für ihre Mitmenjchen durch Theilnahme an ihren Nöthen gewonnen zu haben, sollen a für die⸗ selben Opfer bringen; ohne gelernt zu haben wie man mit Menschen umgeht, sollen sie Lehrer sein in der Kunst, im in unge mit den Menschen christlich und iweise zu sein, Darum prägt sich ihr n . allzuhäufig der Stempel der Inhumanität, Theilnahmslosig⸗

it. Schroffheit auf. . ö . ; . hn . Das sind Stimmen aus der katholischen Kirche

ĩ ehaupte das. ö . ĩ hera g . ö. unterscheiden zwischen Knabenkonvikten und Knaben⸗ seminarien, so würde man entschieden die Sache selbst nicht treffen. Wie * mir auszuführen erlgubt habe, ist es gerade das Wesen der Erziehung, was hier in Betracht kommt und das ist in den Knabenkonvikten in gleichem Maße vertreten, wie in Ren Knabensemingrien. K ein solcher Unterschied die Be⸗ deutung des Gesetzes sehr abschwächen. ; dar . ich 3. 1 Cinzetheiten übergehe, die von dem Herrn Vorredner noch angeführt sind, so ist namentlich darauf Gewicht ge⸗ legt, daß die Anstalten, die überhaupt hier genannt seien, 616 die Bestimmung hätten, für den geistlichen Beruf expreß vorzubilden, son= dern daß Zöglinge aller Art aufgenommen würden, und, daß sogir im Verhältniß nur ein kleiner Theil in den geistlichen Beruf über geg gangen sei. Es ist das besonders von Gaesdonk behauptet worden. Nun,