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— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen und der Ausschuß für das Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen.
— Bei dem Bundesamt für das Heimathwesen standen für heute folgende Termine an: I) Ortsarmenverband Görlitz eontra Landarmenverband der Ober⸗Lausitz. 2) Orts⸗ armenverband Neumark contra Ortsarmenverband Berlin. 3) Ortsarmenverband Neuwied contra Ortsarmenverband Lauren⸗ burg. H Ortsarmenverband Marienfelde contra Ortsarmen⸗ verband Marienwerder. 5) Ortsarmenverband Steele contra Ortzarmenverband Telgte. 6) Ortsarmenverband der Hambur⸗ ger Geestlande contra Drtsarmenverband Tiefenfurt. I) Orts⸗ armenverband Oldenburg contra Ortsarmenverband Friedeberg at. M. S8) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Adl. Linkuhnen contra Orts armenverband Alt⸗Woynothen. 9) Ortsarmenver⸗ band Danzig contra Ortsarmenverband Weslinken. 10 Orts⸗ armenverband Rottorf contra Ortsarmenverband Winsen. 11) Drtzarmenverband 7 Honnschaften contra Ortsarmenverbend Gelsenkirchen. =
— Im weiteren Verlauf der Sitzung des Herrenhauses am 15. d. M. erfolgte die Berathung des Berichts der Budget⸗ Kommission über den Staats haushalts-Stat des Jahres 1873. An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten Herrn von Rabe die Herren Graf Rittberg, Graf von Schlieffen, Freiherr Senfft von Pilsach und Hasselbach; auch der Finanz- Minister Camphausen (S. unter Landtagsangelegenheiten) fand wiederholt Gelegenheit, in die Debatte einzugreifen. Dann wur⸗ den die einzelnen Kapitel des Etats und schließlich das ganze Gesetz einstimmig vom Hause genehmigt. — Es folgte hierauf der münd⸗ liche Bericht der Petitions Kommission über Petitionen. Herr Pr. Elwanger berichtete über die Petition von Matz und Ge⸗ nossen zu Zingst, welche Vorschläge zur Erbauung von Moolen um Schutze des Strandes der Ostsee, zur Erhaltung der In⸗ 3 Zingst und Darß und zu einer Hafenanlage machten und baten, sie der Staatsregierung zur Beruͤcksichtigung zu empfehlen. Die Kommission empfahl, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, und das Haus trat dem Antrage ohne Diskussion bei. — Freiherr von FGaffron⸗Kunern berichtete über eine Petition des Magistrats zu Springe, welcher sich über das Verfahren des Superintendenten Meyer in Münden wegen Zurückweisung von Kindern vom Konfirmandenunterricht und die darauf bezügliche Ministerial⸗Verfügung vom 31. Dezember 1872 beschwerte. Die Petition wurde auf Vorschlag der Kom⸗ mission durch Tagesordnung erledigt. — Freiherr von Gaffren= Kunern berichtete ferner über die Petition des Moderamens der Kreissynode Vlotho um gesetzliches Verbot nicht dringend noth⸗ wendiger Arbeit an Sonn. und Festtagen. Auf Antrag der Kommission beschloß das Haus: In Anbetracht, daß die be⸗ treffenden gesetzlichen Bestimmungen die Herbeiführung der Sonntagsheiligung ermöglichen besondere Fälle der Verletzung dieser Vorschriften aber in der Petition nicht ausgeführt sind, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen. Hiermit war die Tagesordnung erledigt.
— In der heutigen (20) Sitzung des Herrenhauses, welche vom Prãsidenten um 12 Uhr 25 Minuten eröffnet wurde und der die Regierungs⸗Kommissarien Geheimer 5 Pr. Förster und der Geheime Finanz-⸗Rath Rüdorff, später au der Sandels⸗Minister Graf von Itzenplitz beiwohnten, machte der Prästdent darauf aufmerksam, daß in dieser Woche der Geburts⸗ lag Sr. Majestät des Kaisers und Königs gefeiert werde, und da in dieser Woche voraussichtlich keine Sitzung mehr stattfinden werde, so fragte er an, ob der bisherige Modus beibehalten wer⸗ den solle, nach welchem das Präsidium stets die Ermächtigung ertheilt worden sei, Sr. Majestät die Glückwünsche des Hauses zu diesem Tage auszusprechen. — Das Haus trat dieser Ansicht einstimmig bei und schritt dann in Gemäßheit der Tagesordnung zur Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuchwesen im Bezirk des Appellationsgerichts zu Eassel mit Ausschluß des Amtsgerichtsbezirks zu Vöhl. Der Referent Herr Nebelthau beantragte, den Gesetzentwurs in Nebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten anzunehmen, und das Haus tritt diesem Antrage bei, nachdem der Regierungs⸗ Kommissar Geheimer Ober⸗JZustiz⸗Rath Dr. Förster diesen Antrag gleichfalls befürwortet, hatte. Es folgte die Schlußberathung über den Sesetzentwurf, betreffend das Grund⸗ buchw esen und die Verpfändung von Seeschiffen in der Pro⸗ vinz Schleswig-Holstein. Der Referent Herr Dr. Goßler beantragte: dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung zu ertheilen. Das Haus trat diejem Antrage ohne jede Diskuffion bei. Als dritter Gegenstand folgte die Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend das Grundbuch⸗ wesen und die Verpfändung von Seeschiffen in Neuvor⸗ pommern und Rügen. Auch hier beantragte der Referent 96 Dr. v. Goßler dem Gesetzentwurf in der vom Abgeordneten⸗
ause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und das Haus genehmigte diesen Antrag ohne jede Diskussion. Den Schluß bildete der Bericht der Kommission für Eisenbahn⸗Angelegenheiten über die Petitionen der Stände des Templiner Kreises, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Stettin nach Hannover. An der Diskussion betheiligten sich die en Graf Ärnim Boytzenburg, Graf Rittberg, Wilkens, der erent Herr Theune, der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath Simon und der Handels⸗Minister Graf von Itzenplitz. Dann wurde der Kommisfionsantrag: die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen angenommen und hierauf die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. Die nächste Sitzung ist unbestimmt.
— Im weiteren Verlauf der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Sonnahend wurde der Rest des Gesetz⸗ entwurfs über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung eines Königlichen Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten in zweiter Berathung ohne erhebliche Diskuffion unverändert nach den Anträgen der Kom⸗ misston erledigt und darauf der Entwurf, betreffend die Gewäh⸗ rung von Wohnungszuschüssen an die unmittelbaren Staat sbeamten nebst dem angehängten Tarif in der von der Kommission vorgeschlagenen Faffung angenommen, worauf die Sitzung um 33 Uhr schloß.
— In der heutigen (66) Sitzung der Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch der Staats -⸗Minister Graf zu Eulenburg und mehrere Re ierungs Kemmissarien bei⸗ wohnten, theilte der Präsident von Forgenbeck mit, daß vom Justiz⸗Minister ein Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Debühren der Advokaten im Bezirk des Appellationsgerichts Göln und vom Abg. von Grand⸗Ry eine Interpellation, betref⸗
fend die rückständigen Ersatzwahlen für die während der Session ausgeschiedenen eordneten tin , sei. — Demnãchst passtrten die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Kalender⸗ und Zeitungsstempelsteuner und über die Gewährung von Wohnungsgeld⸗Zuschüssen an die unmittelbaren Staats beam ten ohne Diskusston die dritte Lesung, und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bewilligun
der Geldmittel zur Beseitigung des durch die Sturmflut
der Ostsee am 12. und 13. November 1872 hervorgerufenen Nothstandes und zur Ausführung von Deichen und Uferschutz⸗ werken an den Küͤsten der Provinzen Pommern und Schleswig⸗ Holstein (S. Nr. 65 d. Bl.) wurde in erster und zweiter Lesung mit einem Amendement des Abg. v. Vahl, daß die Kreisaus⸗ schüsse sich durch Kooptation verstärken dürften, nachdem der Minister des Innern seine Zustimmung zu demselben erklärt, angenommen. Darauf wurde in erster und zweiter Berathung der 24. Bericht der Staatsschulden⸗Kommission über die Ver⸗ waltung des Staatschuldenwesens im Jahre 1871 und in zweiter Berathung der Bericht über die Ver⸗ e e. Nachweisungen über die im Staats- aushalts⸗Etat pro 1870 unter Titel 7 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben und über die im Staats haushalts⸗Etat pro 1871 unter Titel 4 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben ausgesetzten Dispositions⸗-Fonds für die Staats⸗ Eisenbahnen und die allgemeine Rechnung über den Staats⸗ haushalt des Jahres 1868 nebst dazu gehörigen Anlagen, einem Vorbericht und den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer, jowie der Rechnung der Rendantur des Staatsschatzes für dasselbe Jahr ohne jede Diskussion genehmigt. Die Sitzung schloß um 12 Uhr.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben der evangelischen Gemeinde zu Kirkel⸗Neuhäusel in der banerischen Pfalz zum Bau ihrer Kirche eine Beihülfe von 700 Gulden zu bewilligen geruht.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat für den Baufonds der Heilstätte der Frau Marie Simon, für Mi⸗ litär⸗ und Civilpersonen in Loschwitz, einen abermaligen Beitrag von 1000 Mark gespendet.
. — Se. Majestät der Kaijer und König hat die Er⸗
richtung einer dem Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗ Departement, zu unterstellenden Inspektion des Militär⸗ Veterinär-Wesens ertheilt, und hat die Stelle des Vor— standes der Militär-⸗Roßarztschule dafür einzugehen. Der In⸗ specteur des Militär⸗Veterinär⸗Weseils hat den Rang und die . eines Regiments - Commandeurs. Derselbe über- wacht, ohne in den Dienst der Truppen einzugreifen, das Militär⸗Veterinär⸗Wesen in der Armee und macht dem Kriegs⸗ Ministerium die ihm in Bezug darauf nöthig scheinenden Vor⸗ schläge. Sämmtliche dem Vorstande der Militär ⸗-⸗Roßarztschule bisher übertragenen Funktionen gehen auf ihn über. Die Militär⸗Lehrichmieden werden ihm in technischer Beziehung unterstellt. Der Inspecteur ist Vorgesetzter sämmtlicher Roß⸗ ärzte und steht ihm über das bei den ihm unterstellten Instituten kommandirte und angestellte Personal die seinem Range ent⸗ sprechende Disziplinarstrafgewalt zu. — Dem Inspecteur ist außer dem ihm bei der Militär⸗Roßarztschule unterstellten Per= sonal, ein Lieutenant als Adjutant und ein Schreiber zuzuthei⸗ len, welche jedoch im Etat ihres Truppentheils verbleiben. — Die Inspektion tritt am 1 April dieses Jahres ins Leben, und zwar bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kompetenzen der Inspek— tion durch den Etat zahlbar werden, provisorisch unter Gewäh— rung der hierdurch etwachsenden Mehrausgaben als Zulage aus Ersparnissen am Etat der Militär⸗Roßarztschule.
Ueber die Kommandantur⸗TVerhältnijse von Kiel und Wilhelmshaven haben Se. Majestät der Kaiser und König Folgendes bestimmt: J) Den Kriegs⸗ häfen in Kiel und Wilhelmahaven wird die ECigenschaft einer Festung beigelegt, und haben die Kommandanten dieser Plãtze die allgemeinen Befugnisse der Festungs⸗Kommandaten mit der Maßgabe, daß die Gerichtsbarkeit in denjenigen Straffällen, welche zur Kompetenz der Garnison⸗Gerichte gehören, von den Marinestations⸗Gerichten auszuüben und das Verhältniß der Kommandanturen zu den Marinestations⸗Kommandos von dem Chef der Admiralität zu regeln ist. 2) Die Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven ressortiren fortan als Festungen, sowie in den territorialen Beziehungen, ausgenommen in Ersatz⸗ und Landwehr⸗ Angelegenheiten, nur noch von der Admiralitãt; in diesen letzteren Angelegenheiten ebenso wie in Bezug auf Re⸗ gelung der Verhältnisse der heimathlichen Invaliden der Land⸗ armee verbleiben sie unter den resp. General⸗Kommandos rc. 3) Die Stadt Kiel mit den Hafenbefestigungen, sowie die Kom⸗ mandantur von Kiel ressortiren ferner also in allen allgemeinen militärischen Angelegenheiten, sowie in Betreff der militãrischen Territorial⸗ Verwaltung von der Kaiserlichen Admiralitãt. 4) Die bisher von der Armee⸗Verwaltung getragenen Kosten der Kom⸗ mandantur Kiel und der Garnisonanstalten sind vom Jahre 1875 inkl. ab auf den Etat der Marineverwaltung zu überneh⸗ men, bis dahin aber vom Kriegs⸗Ministerium nach Maßgabe des Armee⸗Etats an die Marineverwaltung abzuführen.
Nach 5. 15 des Militãär⸗Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 geht die Vollstreckung der gegen Personen des Sold atenstandes festgesetzten Strafen in denjenigen Fällen, in welchen zugleich auf Entfernung aus dem Heere oder der Marine, oder auf Dienstentlassung erkannt, oder das militãrische Dienstverhältniß aus einem anderen Grunde aufgelöst worden ist, auf die bürgerlichen Behörden über.
Demzufolge hat der Minister des Innern bestimmt, daß die in den bezeichneten Fällen von den Militärgerichten im Bereiche a. des J, V., VI. Armee⸗Corps und der 4. Division des II. Ar⸗ mer⸗Corps, b. des Garde⸗Eorps, des III., IV., Armee⸗Corps und der 3. Division des II. Armee⸗Corps, c. des VII. Armee⸗Corps, d. des VIII. Armee⸗Corps, e. des X. und X. Armee⸗Corps, f. des XI. Armee⸗Corps erkannten Gefängniß⸗Strafen ad a. in der Gefangen⸗Anstalt zu Breslau, ad h. in dem Central⸗Se⸗ fängnisse zu Kottbus, ad c. in dem Centralgefängnisse zu Hamm, ad d. in den Arresthãusern resp. zu Coblenz, Duͤssel dorf, Elber⸗ feld, Trier und Aachen, ad e. in dem Bezirks⸗Gefängnisse zu Hameln und ad f. in der Gefangen⸗Anstalt zu Ziegenhain, zu vollstrecken sind. Die bezũüglichen Anträge werden von den zu⸗ stãndigen Militãrbehõrden unmittelbar an die Vorstände der in den einzelnen Straffällen in Betracht kommenden Gefangen⸗A n⸗ stalten gerichtet.
In Ansehung der gegen Militärpersonen erkannten Zucht⸗ haus⸗Strafen bewendet es bei dem seitherigen Verfahren.
— Der Ob und Flügel ⸗ Adjutant Sr. Majestãt des Kaisers und 323 reh n von 36 Commandeur der 3. Kanallerie⸗Brigade ift von seiner vor einiger Zeit angetretenen Urlaubsreise nach Frankfurt a. M. hierher zurückgekehrt.
— Der herr Roth⸗ von Schreckenstein, kommandirt zur Dienst⸗ leistung als . Adjutant Sr. Königlichen oheit des Fuͤrsten von Hohenzollern ist in Begleitung Höch elben hier eingetroffen und im Hotel de Rome abgestiegen.
Hannover, 15. März. Se. Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe traf gestern Nachmittag 4 Uhr 40 Minuten von Bückeburg hier ein, wurde von Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Albrecht am Bahnhof em⸗ pfangen und nach dem Schlosse begleitet. Mit dem Abendzuge reiste Se. Durchlaucht wieder ab.
Bayern. Bamberg, 14. März. Sicherem Vernehmen nach werden der Prinz und die Prinzessin Ludwig am 25. d. M. zum Besuche bei der verwittweten Königin von Griechenland hier eintreffen.
Württemberg. Stuttgart, 14. März. Die Trauer⸗ feierlichkeiten und die Beisetzung der Leiche her Königin⸗ Mutter Pauline von Württemberg, gingen heute NRach⸗ mittag von 4 Uhr an in der auf Höchsten Befehl bekannt ge⸗ gebenen Weise und unter allgemeinster Theilnahme der Bevölke⸗ rung vor sich. Um halb 5 Uhr setzte sich der Leichenzug von dem Königlichen Palais über die Königsstraße nach der Stifts⸗ kirche unter dem Geläute aller Glocken und durch ein vom 1. Infanterie⸗Regiment Königin Olga und 2 Eskadrons des 1. Ulanen⸗Regiments König Karl gebildetes Spalier in Be⸗ wegung. Hinter dem von der Königskrone überragten Leichen⸗ wagen gingen die hohen Leidtragenden: der König Karl, die Prinzen Wilhelm und August von Württemberg, die Her⸗ zoge Eugen⸗Erdmann, Eugen⸗Wilhelm, Wilhelm von Württem⸗ berg, der aus London herbeigekommene Herzog von Teck, Sohn des Herzogs Alexander von Württemberg, des Bruders der Verstorbenen, der Prinz Hermann zu Sachen ⸗Weimar und seine Sohne, Schwiegersohn und Enkel der Verstorbenen, Erzherzog Joseph von Oesterreich, ihr Neffe Prinz Luitpold von Bayern, der Erbprinz von Lippe- Schaumburg u. s. w. und mehrere Standesherren, sodann als spezielle Abgesandte auswärtiger Höfe: aus Dresden von Könneritz und von Ompteda; aus Karls⸗ ruhe von Seutter; aus Weimar von Zedlitz; aus Oldenburg von Bülow; aus Gera von Cramm; aus Altenburg von Köthe; aus Sigmaringen von Meyenfisch. Den Gottesdienst hielt der Prälat von Kapff als oberster Stiftsprediger. Nach beendigtem Gottesdienst organisirte sich der Zug aufs Neue, um sich unter dem Geläute aller Glocken und dem Donner der Kanonen nach Ludwigsburg zu begeben, wo die Leiche in der Königlichen Familiengruft unter der Schloßkapelle wird beigesetzt werden. Den Zug begleiteten eine sechsspännige und eine vierspännige Trauerkarosse, erstere mit dem Königlichen Kommissar, letztere mit den Hofgeistlichen und den Leibärzten der hohen Verstorbenen. Die Eskorte bildeten zwei Eskadronen des 1. Ulanen⸗Regiments „König Karl“ bis Zuffen⸗ hausen, wo zwei Eskadronen der Ludwigsburger Garnison die Eskorte ablösten. Die hohen Leidtragenden hatten sich mittler⸗ weile mit Extrazug um halb 7 Uhr nach Ludwigsburg begeben, und in Erwartung der Leiche in der Schloß kapelle eingefunden, wo die Beisetzung in der Königlichen Familiengruft stattfand, und wo bei dem Gottesdienst auch die Königliche Hofkapelle und der Königliche Singchor mitwirkten. Unter dem nach Tausenden zählenden Publikum gab sich die allgemeinste Theilnahme kund an dem Trauerfall, der das Königliche Haus und das Land be⸗ troffen, und bekundete, wie hoch die hohe Verstorbene von Allen geehrt ward.
— In der Kammer der Abgeordneten begann am 12. d. Mts. die Berathung des Retablissements Gesetzes. Der Bericht der Fünfzehner⸗Kommission beantragte die Verwilligung der Kosten für das Retablissement im engeren Sinne, sowie der Kosten für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisons⸗Ein⸗ richtungen für das württembergische Armee⸗Corps und des Be⸗ darfs für 1873 im Betrag von 2,6550 009 fl. Hingegen bean- tragt er, die Kosten für Beschaffung neuer Gewehre und Geschütze (Retablissement im weiteren Sinne) vorerst abzulehnen. (In der Kommission erklärten die Minister, diesen Theil des Gesetzes zu⸗ rückziehen zu wollen.) Sine Kommissions⸗Minderheit (Oesterlen und Probst) beantragte vorerst Ablehnung des ganzen Gesetzent⸗ wurfs durch Uebergang zur Tagesordnung aus folgender Er⸗ wãgung:
I) daß eine rechtliche Verpflichtung des württembergischen Staa⸗ tes zur Bestreitung des in Art. 1 des Gesetzentwurfs bezeichneten Aufwandes nur insoweit anerkannnt werden kann, als derselbe auf das Retablifsement nach Maßgabe des früheren Standes der württem⸗ bergischen Truppen, ihrer Ausrüstung und Einrichtung sich bezieht; 2) daß dieser Aufwand in der Vorlage der Regierung nicht ausge⸗ schieden und spezialisirt ist, übrigens durch die in den Kriegskrediten enthaltenen Mittel für das Retablissement mit 3445, 362 fl. 57 kr. und durch den Restvorbehalt vom außerordentlichen Dienste pro 1867,70 für Arsenalbedürfnisse mit 652519 fl. 19 kr, zusammen 4997. 882 fl. 16 kr.,, für das laufende Jahr hinreichend gedeckt erscheint; 3) daß der Mehraufwand, für welchen die Vorlage unter dem Titel Reta⸗ blissement im engeren und weiteren Sinne“ und „für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisonseinrichtungen die Mittel exigirt, soweit derselbe schon bestritten ist, durch rechnungsmäßige Belege, und soweit er noch zu bestreiten ist, namentlich auf Neubauten durch genaue Ueberschläge nicht nachgewiesen ist, welcher Mangel auch durch den theilweisen Hinweis auf die für die angesonnene Geldbe⸗
willigung nicht maßgebenden preußischen Reglements und Ansãtze nicht erfetzt wird; M daß eine Gewähr für den Wiederersatz dieies Mehr⸗ aufwands aus Ersparnissen aa dem der Reichsgewalt zur Verfügung gestellten Pauschquantum von 225 Thalern per Mann, wenn derselbe neben dem Panschquantum vorschußweise aus Landesmitteln bestritten ist, nicht besteht; 3) daß Regierung und Stände dringend aufgefordert sind, einer übermäßigen Steigerung der Militärlast in jeder zulässigen Weise entgegen zu wirken. ;
Da in dem Kommissionsbericht nach Aufzählung der der Kommission auf ihren Wunsch von der Regierung gegebenen Erläuterungen bemerkt ist: Weitere schriftliche und muͤndliche Mittheilungen sind als vertrauliche erklärt worden“, so bean⸗ tragte der Abg. Hopf eine geheime Sitzung. Da der Antrag die von der Verfassung vorgeschriebene Unterstützung fand, mußten die Gallerien geräumt werden. Bei der nun folgenden allge⸗ meinen Debatte Über den Oesterlenschen Antrag wurde derselbe von Hölder, als Berichterstatter, sowie von Schmid, Wächter und Pfeiffer bekämpft, von dem Antragsteller vertheidigt und von der Kammer mit 66 gegen 20 Stimmen abgelehnt, die Einzelbe⸗ rathung des Entwurfs aber auf den andern Tag vertagt.
Baden. Karlsruhe, 14. März. Der Großherzog ist heute Vormittag 10 Uhr nach Stuttgart gereist, um der Königlich württembergischen Familie seinen Kondolenzbesuch abzu⸗ statten und sich an der Trauerfeier zu Ehren der verstorbenen Kö⸗ nigin Pauline zu betheiligen. Der Großherzog gedenkt heute Abend hierher zurückzukehren.
Das heutige „Gesetzes und Verordnungsblatt Nr. 6 enthält: Eine landesherrliche Verordnung: die Auflösung der
Major im 2. Leib Husaren Regiment Nr. 2 geri
Militär Kommisston zur Abwickelung der Geschäfte des Greß— herzoglich badischen Kriegs⸗Ministeriums auf den 31. d. M. be⸗ treffend; ferner Verordnungen und Bekanntmachungen: I) des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: a. die Führung der bürgerlichen Standes bücher, hier den Eintrag der Geburt unehelicher Kinder betreffend; b. den Vollzug des Reichsgesetzes vom 12. Juni 1869 über die Gewährung der Rechtshilfe betreffend; 2) des Ministeriums des Innern: die Gebühren der Bezirks⸗Thierärzte betreffend.
Hessen. Darm stadt, 14 März. Das heute ausgegebene Grof herzogliche Regierungsblatt Nr. 11 enthält eine Bekannt⸗ machung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ein⸗ berufung der außerordentlichen Synode zur begutachtenden Be⸗ rathung des Entwurfs einer Verfassung für die evangelische Firche des Großherzogthums auf den 25. März betreffend.
Oldenburg, 16. März. Der Landtag ist durch Aller⸗ höchste Verordnung vom 12. d. M. bis zum 5. k. M. verlãn⸗ gert worden.
Braunschweig, 16. März. Se. Königliche Hoheit
der 1 Albrecht von Preußen traf gestern früh von
Hannover hier ein, verweilte längere Zeit im Fürstenzimmer, Fegab sich daranf nach der Husarenkaserne zur Inspektion des . und gegen Mittag in das Offizier ⸗Kasino.
achmittags 2 Uhr stattete der Prinz St Hoheit dem Herzog einen Befuch ab und reiste 3 Uhr 5 Minuten wieder nach Hannover zurück.
Brenten, 13. März. Die Bürgerschaft hat gestern den Vertrag mit Preußen nnd Oldenburg wegen der Fahrwasser⸗ zeichen in der unteren Weser genehmigt.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 12. März. Der
irks⸗Präsident des Unter⸗Elsaß hat folgende Verordnung erlaͤssen:
Im Verfolg der Verordnung vom 25. Februar 2. J., und in der Absicht, die Durchführung des gesetzlichen Verbotes religiöser Ver- sammlungen außerhalb der dazu beftimmten geweihten Orte auf dem Gebiete der Gemeinde Gereuth mittelst der gewöhnlichen Polizeikrãfte sicher zu stellei; nach Einsicht der Erklärung des Bürgermeisters von Gereuth vom 9. d. M., welcher Anstand nimmt, selbst eine desfallsige Verordnung zu erlassen — verordne ich was folgt
Einziger Paragraph. Es ist jedem Fremden (Nichteinwohner von Gereuth) verboten, die Gemarkung der Gemeinde Gereuth außer- halb der Staats, Kreis und Vizinalstraßen zu betreten. Ausgenem—= men von diesem Verbote sind diesenigen Personen, welche auf Grund- stücken im Gemeindegebiet landwirthschaftliche Arbeiten verrichten, oder Holz und andere Produkte abfahren, sowie diejenigen, welche eine chriftliche Erlaubniß des Bürgermeisters bei sich führen. Zuwider⸗ 1 verfallen den gesetzlichen Strafen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. März. Der Aufent- halt der Kaiserin in Gödölls wird von kurzer Dauer sein. Die Kaiserin kehrt in acht bis zehn Tagen nach Wien zurück.
— Im Herrenhause theilte der Präsident mit, daß die Wahlreform⸗KWommission den Grafen Wrbna zum Obmanne und den Fürsten Trautmannsdorf zum Obmannstell vertreter gewählt habe. Die Gesetzentwürfe über die Regelung der Beamtengehalte wurden einer Spezial⸗Kommission zugewiesen. Sodann erfolgte die Wahl der Delegationsmitglieder.
— Das Abgeordnetenhaus nahm gestern den Nach⸗ tragskredit für die Weltausstellung an, nachdem mehre Redner das Vorgehen der General⸗Direktion der Ausstellung gerügt und der Handels⸗Minister darauf hingewiesen hatte, daß es anfäng⸗ lich schwierig war, die erforderlichen Summen zu bestimmen, der Reichsrath aber später nicht mehr versammelt war. — In der Budgetdebatte wurde der Etat des Handelsministeriums ange⸗ nommen. Bei den „Eisenbahn⸗Subventionen“ bestritt Giskra die Berechtigung der Sequestration der Lemberg⸗Czernawitzer Bahn und beantragte eine Kommission zu ernennen, welche sich mit der Frage der Sequestration im Prinzipe, sowie mit der obge⸗ nannten Sequestration beschäftigen solle. Der Antrag wird der verfaffungsmäßigen Behandlung unterzogen werden. Der Han⸗ d ls⸗Minister erklärte, aus den dem Scequestrationserkenntnisse beigefügten Gründen gehe klar das Sequestrationsrecht der Re⸗ gierung hervor und werde das Ergebniß der im Zuge befindlichen schwierigen Arbeit für die weiteren Schritte maßgebend sein. Sodann werden die Subventionen und Dotationen angenommen.
Heut ergriff Herbst das Wort, um gelegentlich der Bera⸗ thung über die Refolution, betreffend die Förderung des Zustande⸗ kommens nicht garantirter Bahnen, seine Resolution weiter zu begründen. Der Redner führte aus, daß man mit Rücksicht auf die jährlich steigenden Staatsausgaben für Eisenbahnsubventionen, die Staatsmittel nicht in Anspruch nehmen dürfe für Eisenbahnen, bei denen nicht gewiß ist, daß sie einen regen industriellen Ver⸗ kehr erzeugen werden. Redner kritiftrte das bisherige Konzessions⸗ sustem und betonte schließlich, daß die Annahme der Resolution gerade angesichts der gestrigen Erklärungen des Handels⸗ Ministers nothwendig sei, um zu zeigen, daß die Spitze derselben nicht gegen die Regierung gerichtet sei, zu ber das Haus vollkommenes Vertrauen besitze. Die An⸗ nahme der Resolution sei das beste Vermächtniß, welches das Abgeordnetenhaus seinen Nachfolgern hinterlassen könne. Das ü nahm sodann die Resolution an, welche die Regierung auffordert, das Zustandekommen von Eisenbahnen welche keine Staatsgarantie beanspruchen, zu fördern, und er⸗ ledigte hierauf alle noch restirenden Kapitel des Budgets, sowie das Finanzgesetz für 1873 nach den Anträgen des Ausschusses.
— Die Kommission des Herrenhauses hat mit 9 gegen 4 Stimmen beschlossen, die en bloc- Annahme des Wahl⸗ reformgesetzes im Herrenhause zu beantragen -
— Der Vorstand der Wiener Fruchibörse hat beschlossen, bei Gelegenheit der Weltausstellung im Monat August d. J. einen internationalen Saatmarkt nach Art des Leipziger Saat⸗ marktes abzuhalten.
Pesth, 15. März. Das Ab geordnetenhaus, die Steuer⸗ vorlagen berathend, nahm den Gesetzentwurf, betreffend die auszinssteuer und den Gesetzentwurf über die Einkommen⸗ euern an letzteren nach längerer Debatte, worin der Finanz⸗Mi⸗ nister die deninächstige Vorlage der Steuerreform⸗Entwürfe ver⸗ sprach, Loma für den Sefetzentwurf pladirte und Koloman Tisza unter großem Beifall der Rechten, der Cinken nachwies, wie ungerecht und unpolitisch es sei, keinerlei Steuererhöhung zu bewilligen. ;
Schweiz. Bern, 15. März. (B. T. B.) Gestern hat der Kegierungsrath von Solothurn im dortigen Bischofs⸗
palais durch einen Notar das Inventarium aufnehmen lassen,
gegen welchen Akt der bischöfliche Kanzler Duret Protest einlegte; der Bischof Lachat selbst war nicht anwesend. — Von einer in Basel ftattgehabten Versammlung von Delegirten der altkathe⸗ sichen Nerenns wurde der Beschluß gefaßt, fuͤr Mitte April eine allgemeine Bolksversammlung zu Arlesheim auszuschreiben. — 16. März. In einer an den Regierungsrath des Kan . tons gerichteten Eingabe liberaler Katholiken in Briel verlan—⸗ gen dieselben ein energisches Einschreiten gegen die 97 katholi⸗ schen Geistlichen, welche trotz der Beleidigungen der Liberalen Seitens der ultramontanen Presse die Amtsentsetzung des Re—= en,, Bodenheimer wegen des von ihm zu Briel ge— haltenen Vortrages über den Ultramontanismus beantragt haben, und fordern ferner die Abberufung des infallibilistischen Pfarrers Jecker in Briel. Der Regierungsrath wird am 19. d über die dem großen Rathe in dieser Angelegenheit vorzulegenden An⸗ träge Beschluß fassen.
Belgien. Brüssel, 15. März. (. T B.) Der Senat hat den Gefetzentwurf bezüglich des Wiederankaufs der Eisen⸗ bahnen des „Grand Luxembourg“ mit 38 gegen 4 Stimmen angenommen; 7 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.
Großbritannien und Irland. London, 14 März. In dem JZustande des deutschen Botschafters Grafen Bernstorff scheint eine Verschlimmerung eingetreten zu sein. Dem neuesten Bulletin zufolge hat der Patient eine rastlose und schmerzvolle Nacht verbracht. In ʒzwischen läßt die Theilnahme für den Kranken nicht nach. Die Königin ließ sich gestern Morgen nach dem Befinden des Grafen erkun⸗ digen, und der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Prinz und die Prinzessin Eduard von Sachsen⸗Weimar, und die Prin⸗ zessin Mary von Teck sprachen persönlich in Prussia⸗House vor.
— Die diesjährigen Herbstmanöver der hritischen Armee werden in der Nachbarschaft von Dartmoor abgehalten werden. Die Manöver werden in der letzten Woche des Juli beginnen und in der Mitte des August endigen.
— Das Bestehen des Gladstone'schen Kabinets datirt vom 2. Dezember 1868, an welchem Tage Disraeli aus dem Amte schied. Das Ministerium hat demnach 4 Jahre 3 Mo⸗ nate und 11 Tage gelebt. Bei seiner Bildung bestand das Kabinet aus 15 Mitgliedern, aber seit beinahe drei Jahren ist die Zahl auf 16 erhöht. Dies erklärt sich durch die Thatsache, daß, während der General⸗Postmeister aus dem Kabinet schied, der Kanzler des Herzogthums Lancaster und der Vize⸗Präsie ent des Konfeils in dasselbe eintraten. Gladstone's Kabinet hatte eine Dauer, die sich weit über den Durchschnitt früherer Mi⸗ nisterien seit dem Regierungsantritt der Königin Victoria im Juni 1837 bewegte, denn innerhalb dieses Zeitraumes haben I verschiedene Kabinette in Downingstreet bestanden. Die Durchschnittsdauer der 11 Kabinette von Königin Victorias Regierung stellt sich auf ungefähr 26 Jahre.
— Dem „Globe“ zufolge hat Lord Romilly, der Direk⸗ tor der Archive des Kanzlei⸗Gerichtshofes (Master of the Rolls) seine Entlaffung eingereicht. Lordrichter James, der Schwa⸗ ger von Lord Romilly, wird wahrscheinlich des letzteren Nach⸗ folger werden.
— 15. März. (W. T. B) Heute Vormittag hat eine nochmalige Konferenz zwischen Disraeli und Lord Derby stattgefunden und soll, sowie von gut unterrichteter Seite ver⸗ lautet, Disraeli in Folge derselben die Bildung eines neuen Kabinets abgelehnt haben.
— 16. März. (W. T. B.) Gladstone ist heute, wie der „Obferver“ berichtet, von der Königin empfangen worden und hat fich darauf nach Clifton begeben, von wo er morgen hierher zurückkehren wird. — In der Kabin etsfrage ist noch keine Entscheidung erfolgt.
Frankreich. Paris, 15. März. Das „Jourral officiel entlält einen Bericht des Kriegs-Ministers und ein Dekret des Präsidenten, wodurh der Verkauf der in den Zeughäusern aufbewahrten und außer Gebrauch gestellten Waffen angeordnet wird.
Die / Korre pondenz Havas / me. det: Die Osterferien der Nationalverfammlung dürften wahrscheinlich sechs Wochen dauern und den 30. März oder 5. April beginnen. — Das
Grundsteuer und eben so viel auf dis Möbel⸗ und die Thür⸗ und Fenstersteuer, dagegen eine Verminderung von 12 C. auf die Kleingewerbesteuer. . ; .
— Zwischen dem Kriegs-Minister und den sechs großen französischen Eisenbahn⸗6 esellschaften ist eine Konvention abgeschlossen worden, deren Hauptpunkte folgende sind:
1) Der Kriegs ⸗Minister wird jedes Jahr den sechs großen Eisen⸗ bahnen JM den Eisenbahn⸗Kompagnien des Genie Corps angehörige junge Soldaten, die schon ein Jahr unter den Fahnen gewesen, zu⸗ fenden, damit sie dort unterrichtet werden. 2) Die jungen deute, welche vor ihrer Einstellung ins Heer auf den Eisenbahnen beschiftigt waren, werden den 405 gleichgestellt und erhalten nach einem Jahre Tienst⸗ zeit in der Armes ihre Stellen auf der Eisenbahn zurück. 3) Die zu diesen beiden Klassen gehörenden Leute kehren nur zu ihrem Corps zurück, falls die Armee mebilisirt wird. 4 Die Ei⸗ senbahn⸗Verwältungen behandeln und bezahlen die Leute der ersten Klasse wie ihre übrigen Angestellten ohne Bei⸗ trag vom Kriegs-⸗Ministerkum. Bei jchlechter Aufführung önnen die Betreffenden zu ihrem Regiment zurückgesandt werden. 8) Die jungen Leute, welche den Eisenbahndienst freiwillig oder gezwungen verlassen, haben im Corps den Reft ihrer Dienstzeit zuzubringen. 6) Der tech⸗ nische Unterricht, welchen die Eisenbahn-A1dministratoren den jungen Leuten zu geben haben, muß der Att sein, daß fie in den verschiedenen Zweigen ausgebildet werden, nämlich zwei Drittel der Zeit im Dienst auf der Bahnstrecke (Schienenlegen), ein Sechstel bei dem Dampf⸗ maschinendienst (Mechaniker, Heizer, Schmierer), ein Sechstel als Bahnhofbeamte, Telegraphisten u. J. w. ‚. .
— Rach einem telegraphischen Bericht aus Constantine von gestern haben die dortigen Gerichte ihr Urtheil über die erste Gruppe der bei der letzten algerischen Insurrektion betheiligten Häuptlinge gesprochen. 5 wurden zum Tode, vier zu 20 Jahren daleerenstrafe, B zu 10 Jahren der nämlichen Strafe und 1 zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt: 37 wurden freigesprochen.
— 16. März. (W. T. B) Der Präsident der Re⸗ publik hat den französischen Botf after in Berlin, Grafen bon Gontaut-Biron, zum Groß-Offizier des Ordens der Ehrenlegion ernannt. 45
— Nach dem „Soir⸗ hat sich der Präsident der Repu⸗ blik heute nach dem Palais Elysee begeben und dort den deutschen Botschafter, Grafen von Arnim, empfangen.
Verfailles, 15. März. (B. T. B.) In der heutigen Sitzung der Rational versammlung gab der Minister des Innern, Goulard, auf eine Anfrage des Abgeordneten Castellane
bezüglich der Unterdrückung des Jsurnals „ÄAssemblée nationale“
Budget für 1874 enthält eine Erhöhung von 17 C. auf die
die Erklärung ab, daß diese Maßregel im Interesse der gegen⸗ wãrtig schwebenden Unterhandlungen über die Befreiung des fran zoͤstschen Gebiets von der fremden Okkupation unerlãßlich geboten gewesen sei; am Donnerstag wird Castellane in der fraglichen Angelegenheit eine förmliche Interpellation an den Mi⸗ nister richten.
Spanien. Ma drid, 16. März. In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung stellte der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Castelar, in Abrede, daß Don Carlos die spanifche Grenze überschritten habe, da dieselbe von den französischen Behörden genau überwacht werde. Regie rungs⸗Nachrichten zufolge sind 3000 Earlisten, welche Don Carlos bei Vera erwarteten, geschlagen und zerstreut worden. — „Correspondencia“ wiederholt die Versicherung, daß Seitens der Regierung die Zahlung der Zinsen der Sta atssch uld als strenge Verpflichtung erachtet werde. Dem Vernehmen nach soll in näͤchster Zeit eine Hypothekenbank errichtet werden. — Dreißig Alkalden der Stadtviertel von Madrid sind ab gesetzt worden.
Portugal. Lissabon, 12. März. Der Bischof von Vizeu hat in der Pairs kamm er den Antrag gestellt, daß kein Minister, kein Mitglied der Pairskammer und kein Deputirter Direktor einer von der Regierung abhängigen industriellen Ge⸗ sellschaft sein könne. Der Antrag ist gegen zwei Minister ge⸗ richtet, welche Direktoren einer Eifenbahn⸗Gesellschaft sind, über deren Konzession gegenwärtig in den Cortes berathen wird.
— 16. März. (W T. B) Es sind Truppen an die Grenze gesandt, um dort auftretende Abtheilungen der Car⸗ listen nöthigenfalls zu interniren. — Der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten d'Andrade de Corvo hat die Zusatz⸗ artikel zu dem mit Spanien abgeschlossenen Auslieferungs⸗ vertrage den Cortes zur Genehmigung vorgel'gt. — Ein Deputirter hat Erklärungen von der Regierung über die der portugiesischen Flagge durch Brasilien angethane Be⸗ schimpfung gefordert. Nach der Versicherung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten ist die amtliche Korrespondenz hierüber noch nicht zum Abschluß gekommen, doch hat der por⸗ tugiefische Konful unmittelbar von der brasilianischen Regierung Genugthuung verlangt.
Italien. Florenz, 17. März. (W. T. B.) Der Her zog von Aosta ist in der vergangenen Nacht hier eingetroffen und auf dem Bahnhofe von den Spitzen der Behörden empfangen wor⸗ den. Die Nationalgarde, sowie Deputationen von Arbeitern bil⸗ deten mit Fackeln Spalier und die versammelte Menge begrũßte denselben mit lebhaften Hochrufen.
Rumänien. Bukarest, 15. März. (W T. B). In der Angelegenheit des nationalen Credit fon cier ist zwischen Regierung und Kammer ein Kompromiß erzielt worden; danach dürfen nur von Grundbesitzern Bodenkreditanstalten ge= gründet und soll innerhalb 10 Jahren keine Kreditanstalt durch Afsociation von Kapitalisten in Rumänien errichtet werden In Folge dieses Kompromisses hat der Ministerpräsident Catargi von der Erhebung der Kabinetsfrage Abstand genommen.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 15. März. Am 13. März, um 77 Uhr Abends, sind die Kaiserin und der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch und die Groß⸗ fürstin Naria Alexandrowna von St. Petersburg nach Sor⸗ rento in Italien abgereist.
— Der Schah von Persien wird, wie die „R. W.“ mittheilt, zum 17. Mai in Moskau und zum 20. Mai in St. Petersburg erwartet. Sein Gefolge wird aus einigen Prinzen von Geblüt, dem Großvezir, fast sämmtlichen Ministern, acht Großwürdenträgern des Hofes, zwei Ceremonienmeistern, dem Ober⸗Kammerherrn, dem Commandeur der Leibgarde, dem Pri⸗ vatsekretãr, zehn Leibgardisten, und etwa 50 Dienern bestehen.
— Die Nachricht von der Rückreise des Groß fürsten Alexei Alexandrowitsch durch Sibirien wird auch durch Mittheilungen des Kronst. B.“ bestätigt. Wie es heißt, wird Se. Hoheit sich an Bord der Korvette „Witjas“ begeben, so daß die Fregatte „ Sswjetlana“ allein den Weg durch den Suezkanal nimmt, wenn derselbe eine hinlängliche Tiefe für dieselbe haben sollte.
— In der Sitzung des norwegischen Storthings vom 8. d. M. brachte Sverdrup den Vorschlag zu einer außerordent⸗ lichen Bewilligung von 509 Spezies zur Herausgabe eines sta⸗ tistisch topographischen Werks über Norwegen, verfaßt vom Chef des geographischen Ausmessung⸗-Comtoirs, Oberst⸗ Lieutenant Broch, ein. Es wird ca. 109 Bogen stark werden und zur Herausgabe desselben wird eine fernere Bewilligung von ea. 1069 Spezies erforderlich sein. An demselben Tage bewilligte das Storthing die verlangten M00 Spezies zur Einrichtung von Nachtzügen auf den schwedischen Eisenbahnen.
Das Beiheft zum Militär-Wachenblatt, herausgegeben von . Borbstaedt, Sberst z D., 1873. Zweites Heft enthält: Die großen Manöver der italienischen Armee im Jahre 1872 — Gedanken äber die Kavallerie der Neuzeit, zugleich We derlegung einiger Angriffe des General Faidherbe gegen die preuß sche Kwallerie von Fe. v. Sch. — Jie Bresche von Soiffons. — Bericht des General⸗Komites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkeanktir Krieger über seine Thätigkeit und der Wirksamkeit der mit ihm ver⸗ bundenen Vereine während des Krieges von 70 71 — Ein Rück⸗
blick auf die freiwillige Hülfsthätigkeit im Kriege 1570 - 71.