1873 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Dandels⸗Minister Graf v. Itzenplitz, welcher während der Rede seines Kommissars erschienen war, erklärte sodann: Ich habe zunächst meinem Kommissarius das Wort gelassen, weil ich die Aeußerungen des Herrn Grafen Arnim leider nicht gehört habe. Aus dem, was mein Kommissarius erwidert hat, entnehme ich, daß Herr Graf Arnim aus bekannten Druckschriften eine Deutung geschöp hat, die mir völlig fremd ist und ich muß zunächst die ganz bestimmte Erklärung abgeben: ich habe nie eine andere Ansicht gehabt, als daß der Herr Graf Arnim das Templiner Prosekt im legitimsten und richtigsten Grundsatze, nämlich der Vertretung seines Kreises verfolgt hat, und ich kann unmöglich glazben, daß ein Aushruck in die Denk⸗ schrift gekommen ist, der dem enigegensteht. Jedenfalls gebe ich hier meinerseits die Erklärung ab, daß dies meine Ansicht ist. Was die Sache selbst anbetrifft, so hätte ich nur gewünscht, daß die Herren aus dem Templiner Kreise mit ihrem Antrage zuerst gekommen waren, ich wäre dann gern darauf eingegangen; so wie die Sache aber heute liegt, kann ich weiter nichts sagen, als daß ich für die Wünsche des Templiner Kreises alle möglichen Sympathien habe und alles thun werde, was möglich ist, um ihnen die Bahn zu verschaffen, aber weiteres zu erklären, bin ich diesem Augenblick nicht lim Stande und stelle den Beschluß der Hohen Versammlung anheim. .

Auf eine Replik des Grafen Arnim⸗Boytzenburg erwiderte der Handels⸗Minister: ; . ; ;

8 zweifle . nicht, daß der Herr Graf so gelesen hat, wie es dasteht, aber daß das in der Druckschrist stehen sollte, das, muß ich fagen, ist mir heute noch wunderbar. Soviel ich mich erinnere steht darin, „hauptsächlich im Interesse des Kreijes, und jedenfalls ist das meine Ansicht gewesen. Im Uebrigen stelle ich den Beschluß dem Hause anheim.

Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des §. 3 des Gesetzes vom 19. März 1860 (Gesetz⸗ Samml. S. 958) wegen Reyvision der Normal⸗

ise vor: 4 J 5 Cu Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:; ö .

§. 1. Eine Revision oder Ergänzung der Normalpreise kann die Auselnandersetzungs behörde bewirken, wenn und soweit sie ein Bedürf⸗ niß dazu anerkennt, sofern die gelienden Normalpreise schon minde⸗ destens 5 (fünf) Jahre hindurch in Wirksamkeit gewesen sind. .

2. Die revidirten Normalpreise finden auch bei den zur Zeit ihrer Bekanntmachung schon anhängigen Reallasten⸗Ablösungen in allen

allen Anwendung, J , . n, . der Reallasten noch i tsverbindlich festgestellt worden ist. . 16th. 1 . R vision der Normalpreise steht den Be⸗ theilihten das Recht zu, die vor Bekanntmachung rer xevidirten Nor⸗ malpreise angebrachten Provokationen auf. Umwandlung oder Ab⸗ lösung, welche ganz oder theilweise solche Reallasten betreffen, deren Jäahreswerth nach Normalpreisen berechnet wird, durch eine bei der zuständigen Auseinanderseßzungs Behörde schriftlich oder, protokollgrisch abzugebende 6 koftenfrei binnen einer präklusivischen Frist von Jochen zurückzunehmen. - . ö g 26 . mit dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem das Die revidirten Normalpreise enthaltende Stück des Amtsblattes

egeben ist. , . 96 5 4. Hie Bestimmun gen des 5. 1 bis 3 gelten auch für die Umwändlungen und Ablösungen der Realberechtigungen nach dem Ge⸗ setze vom 2. April 182 (Gesetz:Samml. S. 415). .

5§. 5. Die dem gegenwärtigen Gesetze entgegenstehenden Bestim⸗ mungen im J. 3 des Gesetzes vom 19. März 1860 (Gesetz⸗Samml. S. Ss) werden aufgehoben. .

66 a. der Besti .

Die Auseinandersetzungs-Behörde kann nach der Bestimmung im §. 3 des Gesetzes vom 19. Marz 1860 (Gesetz⸗Samml. S. 98) eine Revision oder Ergänzung der Normalpreise, welche bei der Ablösung von Reallasten nach den Vorschriften des Reallasten⸗Ablösungs⸗Gesetzes vom ' März 18565 in den Fällen der 5. 19, 13 14 530 und 57 4. 4. S., wenn nicht eine gütliche Einigung zwischen den Betheiligten zu Stande kommt, in Aawendung gebracht werden müssen, ungeachtet eines dazu anerkannten Bedürfnisses erst alsdann bewirken, wenn die gelten⸗ den Normalpreise schon mindestens 10 Jarre hindurch in Wirksamkeit gewesen sind. Dieser aus dem S§. 69 des Reallasten⸗ Ablösungs⸗Ge⸗ setzes vom 2. März 1859 beibehaltene Zeitraum von 10 Jahren ist, wie die Erfahrung aus der nach der allgemeinen Hebung des Verkehrs erfolgten und insbesondere während der 6 Jahre, stattgefundenen raschen Steigerung der Preise für alle Lebenshedürfnisse gelehrt hat, unbedenksich ein zu langer und hindert die Feststellung einer gerechten, den Verhältnissen in der Zeit der Auseinandersetzung entsprechenden Abfindung.

In Folge des Gesetzes vom 19. März 1860 sind die zuletzt fest⸗

gestellken revidirten Normalpreise im Jahre 1865 bekannt gemacht, mit Ausnahme der Regierungsbezirke von Frankfurt a. O., Magde⸗ burg, Stralsund und Coblenz, in denen die Bekanntmachung bereits im Jahre 1864 erfolgt ist. Diese Normalpreise, welche zumal für alle nicht in festen Körnern bestehenden Natural⸗ Abgaben nach der Vorschrift im 5. 30 des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850 unter Berücksichligung der Preise in den damals vorangegangenen 230 Jahren haben ermittelt werden müssen führen gegenwärtig nach der eingetretenen erheblichen Steigerung aller Werthe, zu großen

85 und zu solchen Verletzungen der Berechtigten, welche das 3, indem es für die nicht marktgängigen Abgahen und Leistungen 6

die Rormalpreife neben die Durchschnittsmarktpreise für die markt⸗ gängigen feften Körner stellt, nicht beabsichtigt hat. Es ist unter Hervorhebung dieses Mißverhältnisses von sämmtlichen Auseinander⸗ fetzungs Behörden in ihren Bezirken das dringende. Bedürfniß einer Revision der Die. anerkannt, deren Ausführung die erwähnte gesetzliche orschrift entgegen steht. Hiernach ist dem Uebelstande nur durch eine Aenderung der letztern abzuhelfen. Es empfiehlt fich, den 10jährigen Zeitraum auf einen 5jährigen ab zukürzen. Ein solcher ist auch bereits im 8. 48 des Gesetzes vom 3. Jannar d. Is., betreffend die Ablösung der Reallasten in der e . Schleswig⸗Holstein (Gesetz⸗Samml. S. 3) angenommen worden.

Wenngleich die nächste Revision nach der Gestattung des kürzeren

Termins allgemein die Reallasten jeder dahin gehörigen Kategerie betreffen wird, so ist doch nicht zu verkennen, daß sie ihre wesentlichste Bedeutung für die den geistlichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zuftehenden Realberechtigungen haben wird, bei deren Ab—= lssung nach dem Gesetze vom 27. April v. J. laut 5. 3 der jährliche Geldwerth nach den Grundsätzen des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1856, alfo für die nicht in festen Körnern bestehenden Natural Abgaben (S. 30 a. 4. O.) nach den Normalpreisen festzustellen ist Gerade fur diese Realberechtigungen tritt das anerkannte dringende wer,, einer Revision der Normalpreise am unzweideutigsten hervor und wir die Maßregel auch aus anderen Gründen gerechtfertigt. Den Real⸗ berechtigungen der erwähnten Institute ist namlich bei der Ausführung der letzten Revisien der Normalpreise wegen der damaligen Lage der Gesetzgebung wohl nicht diejenige Bedeutung beigemessen, welche sie gegenwärtig erlangt hat. ö

Es mag mehrfäch vorgekemmen sein, daß bei der Zusammen⸗ setzung der Distrikts⸗Kommüissionen, deren Mitglieder zur Hälfte Vertreter der Verpflichteten und beziehungsweise, der Berech- figten sein sollen und. welche von der Auseinandersetzungè= Behörde zu wählen sind (8. 3 des Gesetzes vom 19. Maͤrz 1860) auf die geistlichen Institute 2c. nicht die ihnen als Berechtigten zukommende Rüchsicht, genommen ist. Dieselben haben demnach bei dem gesetzlich vorgeschriebenen kontradikterischen Verfahren 5. 67 des Reallasten⸗Ablösungs ⸗Gesetzes vom 2. März 1850) nicht

mer die geeignete Vertretung gefunden. Auch ist abgesehen hiervon die Feststellung der Normalpreise nicht überall für alle vorkommen⸗ den Abgaben, also mangelhaft erfolgt. So hat namentlich für die Abgaben an Holz und anderem Brennmaterial, die jetzt

von besonders erheblicher Bedeutung sind, eine Feststellung der Normaspreise in den Bezirken der General ⸗Kommissionen zu Breslau Berlin und 6 bei letzterer mit Ausnahme des II, die Kreise Virn kaum, Meseritz und Bomst umfassenden Distrikts, sowie in den Regierungsbezirken Gumbinnen und Minden gar nicht statt⸗ gefunden, weil dazu damals kein Bedürfniß vorlag Gegenwärtig steht aber sogar einer Ergänzung der Preise die Fassung des §. 3 a. a. O. entgegen.

Um aber die im. Interesse einer gerechten Abfindung nothwendige und nach Gestattung der kürzern Frist ausge führte Revision und Ergänzung der Normalpreise auch für die Ab⸗ lösungen uach dem Gesetze vom 27. April vorigen Jahres wirksam zu machen, ist es erforderlich, die in den S§. 2 und 3 des Entwurfs ent⸗ haltenen Bestimmungen zu treffen.

Durch den 8. 2 wird nur der in den 5§. 100 und 191 des Real— lasten⸗Ablösungs⸗-Gesetzes vom 2. März 1850 enthaltene Grundsatz zur Geltung gebracht, daß die Bestimmungen des neuern Gesetzes auf alle noch nicht rechtsverbindlich festgestellten Verhältnisse anwendbar seien. Die an⸗ gebrachte Provokation enthält als ein einseitiger Antrag jedenfalls eine rechtsverbindliche Festsetzung noch nicht und es ist daher kein durchgreifender allgemeiner Grund für die in §. 3 des Gesetzes vom 19. März 1869 enthaltene besondere Bestimmung ersichtlich, wonach

„die revidirten Normalpreise auf alle nach ihrer Bekanntmachung

bei der Anseinandersetzungs-⸗Behörde anhängig gemachten Ab⸗

lösungen Anwendung finden.“ .

Die Motive zu dem Gesetze vom 19. März 1860 ergeben, daß diese Bestimmung nur aufgenommen worden ist, um da⸗ durch, eine unter den Auseinandersetzungs⸗Behörden über die Gültigkeit der früher festgestellten Norinalpreise über den im 5. 69 des Ablösnngs ⸗Gesetzes vom 2. März 1850 erwähnten Termin kinaus entstandene Kontroverse zur Entscheidung zu bringen. Dies Motiv waltet gegenwärtig nicht mehr ob und kann daher der Herstellung des den §§. 100 und 101 a. 4. O. entsprechenden Grundsatzes nicht mehr entgegenstehen.

Es wird auch, wie schon erwähnt, durch die Beseitigung jener Bestimmung im 5§. 3 des Gesetzes vom 19. März 1860 nur möglich, die Wohlthat des neuen Gesctzes den am meisten betheiligten Insti—⸗ tuten, deren Realberechtigungen der Umwandlung und Ablösung nach dem Gesetze vom 2. April vorigen Jahres unterliegen, zu Gute kommen zu lassen, da wegen der im 8. 8 des letzteren enthaltenen prä⸗ klusivischen Frist es sich annehmen läßt, daß vor der Bekanntmachung der revidirten Normalßpreise Seitens der Verpflichteten die Provok.tio— nen bereits der größten Zahl nach angebracht sein werden.

Andererseits erscheint aber auch die im §. 3 des Entwurfs getroffene, den Schlußsatz im 5. 10 des Gesetzes vom 2. April v. J. theilweise atzändernde Bestimmung über die Zulässigkeit der Zurück—⸗ nahme der Hr don als erforderlich. Es muß denjenigen Provo⸗ kanten, welche ihre bezüglichen Anträge in der Voraussetzung gestellt haben, die Erledigung derselben werde unter Zugrundelegung der zur Zeit geltendenden Normalpreise erfolgen, die Möglichkeit geboten werden, die nachtheiligen Konsequenzen dieses Irrthums von sich ab⸗ zuwenden. Denn es kann nicht in der Absicht des Gesetzes liegen, die betreffenden Provokanten dadurch in eine schlechtere Lage zu versetzen, daß ihren Anträgen im Wege der Gesetzgebung, eine andere Wir— 3 . wird, als a m, zur Zeit ihrer Anbringung bei⸗ wohnte.

Gine Verlängerung der im §. 8 des Gesetzes vem 2. April v. J. enthaltenen Frist für die Provokationen, um sich bei der Ab— lösung die Vermittelung der Rentenbank zu sichern, erscheint nicht er⸗ forderlich. Denn für die Berechtigten liegt in der Beibehaltung des Termins keinerlei Gefahr, da sich bei der Revision eine Herabsetzung der Preise nicht erwarten läßt und sie daher keinen Anstand nehmen dürfen, ihre Provokationen anzustellen, die Verpflichteten dagegen sind durch die gestattete kostenfreie Zurücknahme der Provokationen vor Nachtheilen gesichert.

Statistische Nachrichten.

Die Nr. 5 der Annalen des Denutschen Reiches für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, herausgegeben von Dr. Georg Hirth, hat folgenden Inhalt: Die Reorganisation des Kaiserlichen General⸗Postamts 6 . Die neue Geschäftsordnung. Ueber Mißbräuche des Aktienwesens. Denkschrift der Handelskammer zu Chemnitz. Materialien zur Bankfrage, Vorbemerkung. A. Denk schrift des bleibenden Ausschusses des Deutschen Handelstags, auf Grund der Berathungen der Bank⸗Kommission (Mai 1870). B. Vom fünften Deutschen Handelstag (Mai 1872). C. Vom deutschen Land⸗ wirthschaftsrath, Aus der Denkschrift des Professor Richter. D. Statistisches über die dentschen Zettelbanken. Zur Tabaksteuer— Reform. J. Statistisches. II. Versteuerung nach dem Gewicht oder nach dem Werth. Die Einführung der norddeutschen Gewerbeordnung in Bahern, Württemberg und Baden.

Kunst und Wissenschaft.

Nach, einem vom Uhland:-Verein und dem Ausschuß des schwä⸗ bischen Sängerbundes gefaßten Beschluß soll die Enthüllung des im Gusse vollendeten Uhland⸗Denkmals in Tübingen am 14. Juli gefeiert werden.

Karlsruhe, 15. März. Der Professor Dr. E. Laspeyres an der Universität Dorpat ist, unter Verleihung des Charakters als Hof⸗ Rath zum Professor der Volkswirthschaftslehre an der Polytechnischen Schule hierselbst und der Herzogliche Bibliothekar Dr. Karl Zange⸗ meister in Gotha zum Qber⸗-Bibliothekar an der Universttätsbib⸗ liothek in Heidelberg ernannt worden.

Landwirthschaft.

Berlin, 18. März. Das Landes⸗Oekongm ie⸗Kollegium , in seiner Sitzung am 13. März den Antrag des Grafen v. Borries:

Das Königliche Landes⸗Qeckonomie⸗Kollegium wolle heschließen: Se. Excellen; den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, Anordnung zu treffen, nach welcher, un⸗ ter vorgängiger Anhörung der betreffenden Verbands vertretungen, auf Kosten der hetheiligten Grundhesitzer und Pächter, für ganze Distrikte rechtzeitig von Amtswegen geeignete Maßregeln zur Vertilgung der Feldmäuse, sobald sie sich zeigen, 66 n. werden können.“ der Berathung. Der Antragsteller hatte sein Verlangen in folgender Weise begründet: Die Feldmäuse treten, sich rasch vermehrend, sehr haufig verheerend auf, verzehren die Einsaat, die junge und die rei⸗ fende Frucht. Mit seltenen Ausnahmen sind Schutzmaßregeln Ein—⸗ zelner, besonders dort, wo der Grundbesitz stark zersplittert ist, erfolg⸗ los; eine gütige Vereinigung sämmtlicher betheiligter Grundbesitzer zu einem a, , Vertilgungskriege ist fast nie zu erreichen. Sollen daher diese ebenso fruchtbaren als gefährlichen Feinde des Ackerbaues vertilgt werden können so bleibt ein amtliches Einschreiten guf Kosten der gesammten Betheiligten der allein zum Ziele führende Weg. Der ständige . des Kollegiums, welchem der Antrag in

seiner vorjährigen Herbstjession zur Vorberathung vorlag, hat densel⸗

ben abgelehnt, dagegen nachstehenden Beschluß gefaßt:

„Sr. Excellenz zur Erwägung anheim zu geben, ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, die Provinzial⸗Behörden, insbesondere die der neuen Provinzen, darauf gufmerksam zu machen, daß zum Schutze der Landwirthschaft gegen allgemeinere Kalgmitäten, welche, wie z. B. die Mäuseplage, oft nur durch vereinte Kräfte zu überwinden seien, von der im Gesetze vom 11. März 1850 gewährten Befugniß, orts—= polizeiliche Verordnungen zu erlassen, anscheinend nicht hinreichend Gebrauch gemacht werde.“

Da der Referent, Herr Elsner v. Gronow, im Plenum bei Der Berathung dieser Angelegenheit nicht zugegen war, so warf der An⸗ tragsteller, Graf v. Borries, einen Ruͤckblick auf die im Ausschusse er⸗ 1 Bedenken gegen seinen Antrag und suchte dieselben zu wider- legen. Die Versammlung schloß sich, jedoch der Ansicht seines Aus⸗ schusses an und acceptirte den oben mitgetheilten Beschluß desselben.

Das Landes ⸗Oekonomie⸗Kollegium trat hierauf in die Berathung der Vorlage des Ministers für die landwirthschaftlichen Ange⸗

legenheit, betreffend die Koppestiftung, ein. Die Vorlage zerzällt in drei Theile: 1) den Jahresbericht des Kurateriums der Koppestiftung, 2 das Urtheil der Preigrichter⸗Kommission über die eingegangenen Konkurrenzschriften und 3) die Vorschläge zu neuen Preisaufgaben. Der erste Theil dient nur zur Kenntnißnahme des ollegiums, in Bezug auf die beiden anderen Punkte hatte das Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium Beschlüsse zu fassen. Der Jahresbericht des Kuratoriums, welcher an den Minister gerichtet ist, lautet;

. Ew. Excellenz beehren wir uns beifolgend die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Koppe⸗Stiftungsfends für das verflossene Jahr ganz gehorsamst zu überreichen. Dem Baar⸗ bestande von 935! Thlrn., mit welchem sie schließt, sind bereits im verflossenen Monat an Hypothekenzinsen 12 Thlr. wieder hinzu⸗ getreten, so daß wir abermals in der Lage find, die Summe von 509 Thlrn. in zinstragenden Papieren anlegen zu können. Wir

aben den Auftrag hierzu der Preußischen Central · Boden⸗Kredit⸗

ktien⸗-Gesellschaft bereits ertheilk, nachdem diese Gesellschaft in Stelle der Ersten Preußischen Hypotheken Aktien⸗Gesellschaft, welche im Jahre 1872 aufgelöst worden ist, die Verwaltung des unserer Fürsorge anvertrauten Koppe-Stiftungsfonds übernemmen hat. Die mühevolle, Durchsicht der eingegangenen 16 Konkurrenz⸗Schriften über die ländliche Arbeiterfrage ist beendet, und hat insofern zu einem bestimmten Ergebniß geführt, als die Herren Preisrichter einmüthig Eine der Arheiten als die relativ best erkannt haben und nur darüber noch getheilte Ansicht herrscht, ob die Beseitigung der Mängel, die der betreffenden Schrift ankleben, als Bedingung für die Prä⸗ miirung hinzustellen sei, oder ob diese letztere inbedingt und nur unter Beifügung des Wunsches, jene Mangel zu beseitigen, er⸗ folgen soll. Das Kuraterium hält es für unausführbar, die Prä—⸗ miirung einer Konkurrenzschrift von der vorgängigen Erfüllung einer Bedingung abhängig zu machen, da es sich nach dem Wortlaute des , nicht für berechtigt hält, die Anonymität einer lrbeit zu einem anderen Zweck zu unterbrechen, als um sie mit dem ausgesetzten Preise zu krönen. Diese unsere Ansicht haben wir den k Preisrichtern mitgetheilt, und soll die Frage bei Gelegen⸗ jeit der nächsten Plenarsitzung des Landes ⸗Oekonomie⸗Kollegiums definitiv zum Austrage gebracht werden. Es schwebt dann nur noch die zweite der von uns gestellten Aufgaben, die Resultate der an⸗ gestellten thierphysiologischen Versuche betreffend. Zur Ein⸗ reichung der Konkurrenz Arbeiten über diese Preisfrage ist der, 30. Juni dieses Jahres als Schlußtermin festgestellt.

Wir beabsichtigen daher, um die so bereiten und wohlgerüsteten Fonds der Koppe⸗Stiftung möglichst nutzbar zu machen, im Juli F. J. zwei neue Preisaufgaben auszuschreiben und bitten Ew. Exel⸗ lenz zu diesem Zwecke ganz gehorsamst, das Landes ⸗-Oekonomie⸗ Kollegium, in dessen bevorstehender Sitzung zur Bezeichnung geeig⸗ neter Gegenstände auffordern, und uns von dem Ergebniß (ne Mit⸗ theilung hochgeneigtest zugehen zu lassen.“

Der Vorsitzende bemerkte zunächst, daß die Preisrichter⸗Kommission sich über das Urtheil betreffs der eingegangenen Konkurrenzschriften noch nicht geeinigt habe, daß dies aber voraussichtlich am heutigen Tage geschehen werde. Deshalb könne jetzt nur über die Vorschläge zu Preis⸗-Aufgaben berathen werden. Der ständige Ausschuß des Kollegiums habe die Angelegenheit vorberathen und zwei Vorschläge gemacht, welche wir bereits bei der Berichterstattung über die Be— rathungen des ständigen Ausschufses in dieser Angelegenheit mitgetheilt haben. Das Kollegium acceptirte die Vrerschläge des Ausschusses— Die Sitzungen des Landes⸗Oeksnomie⸗Kollegiums sind am 15. d. M. geschlossen worden.

In der Provinz Hannover ist der Erdrusch der im verflos⸗ senen Jahre gewonnenen almfrüchte befriedigend ausgefallen, so daß die Ernte eine ziemlich gute Mittelernte gewesen ist. Nur in ein⸗ hn Bezirken ist der Ertrag geringer gewesen. Rüben und Kartof— feln ünd 9 überall reichlich und in guter Qualität geerntet, woducch für Ostfriesland der nur spärlich gewonnene Buchweizen ersetzt wor⸗ den ist. Der Ertrag an Gartenfrüchten war im Allgemeinen gut, Obst dagegen ist nur wenig gewonnen worden.

Gewerbe und Handel.

Breslau, 17. März. (W. T. B) Die Direktion der Rech⸗ ten Oderufer⸗-Eisenbahngesellschaft beschloß, vorbehaltlich der Genehmigung des Verwaltungsraths, in ihrer heutigen Sitzung, eine Dividende von Gi /is Prozent für das verflossene Jahr festzusetzen.

Zur Ergänzung der im Inseratentheile veröffentlichten Bilanz und Gewinn- und Verlustberechnung der Kom munalständischen Bank für die preußische Oberlausitz zu Görlitz pro 1872 theilen wir aus dem Geschäftsbericht noch folgende Zahlen mit; Der Gesammtumsatz der Bank mit Ausschluß der Lombard⸗Prolongationen und der Noteneinlösung betrug 1871: 69,353,219 Thlr, 1872: 1124496337 Thlr.. der Geldumsatz 1871: 344450, 507, 1872: 44439428 Thlr.; die Noteneinlösung 1871: 3,925,290 Thlr, 1872: 2971, 630 Thlr. und durchschnittlich pro Tag 1871: 10,690 Thlr. 1872: 8149 Thlr.; die durchschnittliche Umlaufsumme der Banknoten 1871: 972400 Thlr., 1872: 982,550 Thlr. Discontirt wurden; Platzwechsel 1871: 62065 Stück mit 5,1964400 Thlr., 1872: D549 Stück mit 4519203 Thlr.; Bankplatzwechsel 1571: 19,3393 Stück mit 8, st. 32 FTbir, iszz: iG eg. Stüc mit 40,535 Thir;; fremde Wechsel 1871: 6580 Stück mit 550,426 Thlr., 568 Stück mit 553,154 Thlr.; Wechsel auf Nebenplätze 1871: 5819 Stück mit 29,436 Thlr., 1872: 1054 Stück mit 195,162 Thlr. Der Bestand an Lombarddarlehnen war 1871: 22,480 Thlr., 1872: 24,305 Thlr.; der Bestand und Ankauf der Effekten 1571: 197,062 Thlr., 1872: 1591,322 Thlr.; der Verkauf von Effekten 1871: 1,066,567 Thlr. 1872: 1,245,018 Thlr.; der Umsatz im Effekten⸗Kommissionsgeschäft 1871: 8,188,298 Thlr., 18722 29,359 964 Thlr. Im Kontokurrent waren Debitoren 1871: 17,727,422 Thlr., 1872: 34,503,420 Thlr. und Kreditoren 1871: 17, 74,989 Thlr, 1872: 333563453 Thlr. Auf Depositen⸗ und Giro⸗Konto war Bestand und eingezahlt 1871: 1B3243367 Thlr., 1872: 29893265 Thlr.; Zurückgezahlt 1871: 7höö5, 856 Thlr., 1872: 2058028 Thlr.; daher Bestand 1871: 568511 Thlr., 1872: 931,237 Thlr. Das Stammkapital selbst soll in BVerůckfichii gung der starken Entwickelung des Geschäftsumfangs der Bank gemäß §. 4 der Bankstatuten vom 2. März 1866 um 500000 Thlr. erhöht und auf 1500000 Thlr. gebracht werden. Die Notenemission bleibt aber unverändert. Dagegen hat der Kommunal- Landtag der ,,. Oberlausitz , zugleich mit der Er⸗ höhung des Stammkapitals eine dem 5. 25 der Bankstatuten ent⸗ sprechende Erhöhung des Reservefonds der Bank um 125,000 Thlr. durch Ueberweisung dieses Betrages eintreten zu lassen.

München, 15. März. Der Schuh machergehülfenstrike hat heute begonnen, und es sind bereits mehrere Werkstätten geschiossen. Da die Meister sich mit großen Partien auswärtiger fertiger Waaren versahen, so wird die Arbeitseinstellung ohne Nachtheil für das Publikum verlaufen. Von den ca. 609 hier befindlichen Schuhmacher⸗ gehülfen haben sich 334 laut Unterschrift für einen Strike erklärt; von diesen haben jedoch bereits schon mehrere wieder ihren Entschluß geändert. Auch von Landshut und Würzburg sind an die hiesige Schuh⸗ machergenossenschaft Berichte über daselbst bevorstehende Striken ein⸗ gelaufen. .

h 53 wei . ih g t r d 3 raunschweiger Bank für das Geschäftsjahr 1872 ist vom Auf⸗ sichtsrath auf 83 Prozent festgestellt.

Goh urg, 17 März. (W. T. B) Der Verwaltungsrath der hi en Goburg⸗Gothaischen Kreditgesellschaft hat in seiner

eutigen Sitzung die Dividende pro 1877 auf 71 Prozent festgesetzt und weitere 174,000 Thlr. dem Reservefond überwiesen.

Bremen, 14. März. Der unter den Kesselschmieden und Eisenbahnarbeitern Bremerhavens und Geestemündes ausge⸗ brochene Strike ist als beendet zu betrachten, ohne daß dig Striken⸗ den ihre höheren Lohnforderungen durchgesetzt hätten. Es treffen täglich ganze Züge neuer Arbeiter zum Löschen und Laden der Schiffe in Bremerhaven ein. Auch mit einem Theil der Bremerhavener . arbeiter ist ein Abkommen getroffen, so daß die Expedition

er englischen Dampfer keine Verzögerung erleidet.

Zweite Beilage

W. T. B.) Die Dividende der

/

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-A1zeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

6 6S.

r, i , .

Inseraten⸗Expedition

. * 2 6 2 des Atutscher Reichs nige, 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

und Königlich Freußischen ãta ats Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

effentliche Ladung. Auf den Grund der Anklage der König . gin. nwaltschaft vom 22. S. M. ist gegen 1) den Johann Ferdinand Vanselow aus Stolp, geb. am 13. Februar 1848; 2 den Otto Christian Bernhard Lange aus Stolpmünde⸗ geb. den 2. März 545; 3) den Heinrich Theodor Griechen aus Kl. Garde, geb. am 23. Juli 1849; 4) den Heinrich August Groth aus Horst, geb. am 26. . 1519; 5f den Paul Ewald Jaehns Zus. Stolpmünde, geb. am 75. Februar 1849; 6) den Carl Heinrich Repfke aus Stolp, geb. am 6. November 18498; 7) den Eugen Wilde aus Stolp, geb. am 16. Mai 1845; 8) den Ludwig Jacob Wockenfuß aus Wabesde, geb. 16. Dezember 1849; 9) den Martin Friedrich Ferdinand Klotz aus Görshagen, geb, am 13. März 18495, 10) den Ernst Gustav Carl Reitzke aus Stolp, geb. am 11. Juli 1851; 11) den Wilhelm Her⸗ mann Wanderse aus Poblotz, geb. am 20. Mai 1851. durch Beschluß vom heutigen Tage gemäß 5. 140 des Reichs ⸗Strafgesetzbuchs und bes Gesetzes vom 10 Mai 1856 wegen unerlaubten Verlassens des deutschen Bundesgebiets im militärpflichtigen Alter, die Untersuchung eröffnet, und werden dieselben zu dem zur mündlichen Verhandlung vor der Deputation für Untersuchungssachen auf den 20. Juni e., Vormittags 19 Uhr, im Sitzungszimmer hier angesetzten Termine mit der Weisung geladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Ver⸗ theidigungsmittel mit zur Stelle zu bringen, oder selche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗ beigeschafft werden können, Gegen den Ausbleibenden wird mit der Unkerfüchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stolp, den 2J. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

5 Vorladung. . lo n den Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 5. De— zember 1872 ist gegen nachstehend genannte Personen;

1) Den Brauer⸗ und Fleischermeistersohn Heinrich Oswald Irrgang aus Guhren, geboren den 9. September 1850 daselbst

2) . Karl . Wilhelm Ramsch, geboren den 28. August 1851 zu Thiemendorf, ‚—

3) . ö Herrmann Ferdinand Münster, geboren den 9. September 1852 zu Läskau,

weil sie als Militärpflichtige ohne Erlaubniß ausgewandert sind, um sich dadurch der Einstellung in den Dienst dez stehenden Heeres sder ber Flotte zu entziehen, in Gemäßheit. des Gesetzes vom 10. März 13556 und der hierauf bezüglichen Vorschrift in S. 140 des Straf⸗ gesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 die gerichtliche Üntersuchung eröffnet worden. Demgemäß werden die vorgenannten ersonen zu dem auf

ö hen 8. September 1873, Vormittags 10 Uhr, zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine mit der Auffoꝛ derung vorgeladen, zur fete le then Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be—⸗ weismittcl' mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem selben herbeigeschafft werden fönnen. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren und demgemäß was Rechtens estgesetzt werden. . se,. a. O., den 14. Dezember 1872.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

; Schwindt.

Sandels⸗Register.

Handelsregister

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen:

Gol. , nr n , h z

Col. II. Firma der Gesellschaft: . Berlin ⸗Anhaltische Holz-Fnctorei, Akttien⸗-Gesellschaft.

Col. Ii. Sitz der Gesellschaft:

Berlin. ; -

Col. IV. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft;

. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. .

Der notariell verlautbarte Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1873 befindet sich Blatt 6 bis 15 Rs Beilagebandes Nr. 439 zum Gesellschaftsregister in beglaubigter Form.

Gegenstand des Unternehmens ist: . .

der Betrieb der Holzfactorei, insbesondere des Holzhandels in seinem anzen Umfange, der Erwerb, sowie der Betrieb von Dampf- und asse schneidemühlen, die Zubereitung und der Verkauf aller zu Bauten ,, . Materlalien, sowie die Uebernahme von Bau⸗ Ausführungen. (§. 3.) . .

i rr ue des Unternehmens ist auf eine bestimmte Frist nicht beschränkt. (5. 4 . ,

Das Grundkapital berrägt Zweihunderttausend Thaler und be⸗ steht aus Eintausend Aktien zu je Zweitausend Thalern. Hier⸗ von gelangt jedoch zunächst nur der Betrag von Einhundertzwanzig⸗ tausend Thalern, zerlegt in Sechshundert Aktien zu je Zweihundert Tha⸗ lern zur Emission.

Die Aktien lauten auf den Inhaber. (58. 6)

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch:

die Berliner Börsenzeitung,

die Nationalzeitung,

die Neue Boöͤrsen⸗Zeitung,

Salings Börsenblatt,

den Berliner Aktionär, 383 57. 266 K urch einmaliges Einrücken. (§. 13.

Die General⸗Versammlungen werden vom Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsrathes berufen und sind mindestens acht Tage vor dem Versamm⸗ lun . 3 allen Publikationsblättern der Gesellschaft bekannt zu machen. (S. 30.)

Die Bekanntmachungen und die Urkunden des Aufsichtsrgthes sind mit dem Ramen des Vorsitzenden oder seines Siellvertreters zu unterzeichnen. (§5. 25.) .

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern Direktoren]. (G. 17.) .

Die Urkunden und Erklärungen des, Vorstandes sind für die Ge— sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft und der eigenhändigen Unterschrift des Vorstandes resp. Stellvertreters dessel⸗ ben, oder, falls der Verstand aus mehreren Mitgliedern besteht, zweier Mitglieder des Vörstandes, oder eines Vorstands⸗Mitgliedes dige Procuristen oder endlich zweier Prokuristen versehen sind.

Dienstag, den 18. März

von öffentlichen Papieren.

5 K 6 duftrielle Etabli ts, Fabriken und Groß-⸗ gKonkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ . 2 ffements, F 5 ladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc.

Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

Zeitiger Vorstand ist: ö ;

Freiherr Stto von Schleinitz in Berlin. Eingetragen zufolge Verfügung vom 15. März 1873 am sel⸗ bigen Tage. ;

(ten über das Gesellschaftsregister, Beilageband Nr. 439,

Seite 20) ; Fanner, Sekretär. Berlin, den 15. März 1813. ; Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsreagister ist eingetragen: OGoi. J. Taufende Nr. B29. Gol. 2. Firma der Gesellschaft; Beslphalische Stahl & Huddlings erke (vorm. Bernhard Koenig) Aktien⸗ esellschaft. Col. 3. Sitz der Gesellschaft: ' Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gejellschaft:; Die Gesellschaft ist eine Aktiergesellschaft. . Das am J. März 1813 notariell verlautbarte Statut befindet sich Blatt 3 bis 15 des Beilagebandes 438 zum Gesellschaftsregister. . ; .

Genen ln 6. Unternehmens ist der Betrieb ven Puddel und Stahlwerken sowie aller damit in Beziehung stehenden Geschäftszweige 9 Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt (C6. 4. . . .

. Das Sen Hape der Gesellschaft von 200, C0 Thalern wird aufgebracht durch 1000 Aktien, jede Aktie zu 200 Thaler (§. 5).

Die Aktien lauten auf den Inhaber C. ö

Ulle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Einrückung in ;

s I) die Berliner Börsen⸗Zeitung,

2) Salings Börsenblatt, .

3) den Berliner Börsen⸗Courier,

4 die Bank⸗ und Handels⸗Zeitung,

5) die Neue Börsen⸗Zeitung,

6) die Hagener Zeitung.

7) die National⸗Zeitung, ö. ö

Jede Bekanntmachung gilt als gehörig puhlizirt, wenn sie einmal durch die genannten Blätter veröffentlicht ist (3. 13.

Die Generalperfammlungen beruft der Aufsichtsrath mindestens 3 Tage vor dem anberaumten Termine durch die Publikationsblätter

35. J 4 Der Vorstand (die Direktion) besteht aus einem oder mehreren

itgliedern (5. 30. ö iti see n, lund Erklärungen der Direktion sind für die Ge⸗ sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft ver⸗

d . ice 14 insofern nur ein Direktor vorhanden, von diesem oder von ei Prokuristen .

b. . ,. oder mehrere Direktions⸗Mitglieder vor handen, von zwei Direktions-Mitgliedern oder von, sinem Direktions⸗Mitglied und einem Prokuristen oder endlich von zwei Prokuristen,U

eigenhändig unterzeichnet sind G6. 18. Zeitiger alleiniger Direktor ist der Fabrikbefitzer Bernhard Koenig in Haspe, 4 . Eingetragen i Verfügung vom 15. März 1813 am selbigen

age. . ö . . (Akten über das Gesellschaftsregister Beilageband 438, Seite 23.) 5 Sekretär.

Berlin, den 15. März 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Eivilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser rm e . die Firma: und als deren Inhaber der Kaufniann Emil Carl Paul Winkler hier Getziges Geschäftslokal: Klosterstraße 78) eingetragen worden. . . In unser Firmenregister, wofclbft unter Nr. 3763 die hiesige

andlung in Firma: ö . Ed. Bote G. Bock t steht, ist eingetragen: . J . gere lt ist durch Vertrag auf den Musikalien— händler Hugo Bock zu Berlin übergegangen welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortzetzt. Vergleiche Nr. 7291 des Firmenregisters. . . Denn h ß ist in 3. Firmenregister unter Nr. 7291 die Firma: Ed. Bote & G. Bock . und als deren Inhaber der Musikalienhändler Hugo Bock hier einge⸗ w ; . . ö Hugo Bock für diese Firma ertheilte Prokura iss er loschen und deren Löschung in 3. Prokurenregister Nr. 1725 erfolgt. Berlin, den 15. März 1875. ; = Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. sch , Verf vom 8. am In unser Gesellschaftsr-gister ist zufolge Verfügung vom 8. 4m 10. März 6 bei der . „Königsberger Handels⸗Compa nie“ unter Rr. 4, Gol. 4 eingetragen worden, daß der Kaufmann Bern⸗

hard Ludwig Weller von hier zum beständigen Stellvertreter für den

Direktor gewählt worden ist.

önigsberg, den J. März 18733 ö ef ge, Kommerz und Admiralitäts⸗Kollegium.

Det amn nt nes ch nn gg . Zufolge Verfügung von . ist in unier egister für Eintra⸗ gungen der Ausschließung der ütergemeinschaft unter Kaufleuten sub Nr. 35 eingetragen, daß die ae nn. Rosa ie Moses, geb. Mener, zu Briesen für ihre Ehe, mit Jorael Hirsch Moses durch Vertrag dom D. April 1558 und laut Verhandlung vom 6 Oktober 1869 die ,,, Güter und des Erwerbes ausgeschlossen hat.

Culm, den 12. März 1833. 3. Königliches Kreisgericht. L Abtheilung.

Bekannt m ach u

ng. ; Heute ist in unser Prokurenregister unter Nr. 19 eingetragen, daß

Verlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w,

1873.

Deffentlicher Anzeiger.

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Greslau, galle, Rrag, Wien, München, Nürnberg, Ätraßburg, Zürich und Ktuttgart.

die Kaufmannsfrau Rebecca Lachmann hier, als Inhaberin der hier unter der Firma: R. Lachmann bestehenden Handelsniederlassung. Nr. 247 den Kaufmann Naumann k hier ermächtigt hat, die vorbenannte Firma per procura zu zeichnen. Graudenz, den 8 März 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. Heute ist die in Graudenz bestehende Handelsniederlassung der Kaufmannsfrau Rebecca Lachmann ebendaselbst unter der Firma . R. Lachmann in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 247 eingetragen. Graudenz, den 8. März 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. In unserem Firmenregister wurde heute sub Nr. 4 in Col. 6 Folgendes vermerkt: die Firma H. Klein zu Sensburg ist erloschen. Sensburg, den 25. Februar 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 6l die hiesige

Handelsgesellschaft in Firma: „Ostpreuß. Holz ⸗Commanditgesellschaft R. Albrecht!

mit einer Zweigniederlassung in Königsberg i. Pr. vermerkt steht, ist heute eingetragen:

Die Firma ist geändert in: .

„Ostpreußische Holz⸗Lommanditgesellschaft Albrecht et Lewandowski“ .

Die Hauptniederlassung ist nach Königsberg i. Pr, verlegt und in Tissit eine Zweigniederlafsuug verblieben. Der bisherige Komman⸗ ditift Lucian Lewandoweki, jetzt in Königsberg, ist persönlich haften⸗ der Gesellschafter geworden.

Tilsit, den 3. März 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist unter Nr 608 die Firma F. Wy⸗ szynski und als deren Inhaber der Kaufmann Felir Wyszysnki hier— selbst heute zufolge Verfügung vom 11. März 1873 eingetragen.

Bromberg, den 11. März 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Die in unserem Firmenregister unter Nr. 136 eingetragene Firma: W. Jeidler, ist zufolge Verfügung vom 11. März 1873 heute gelöscht. Bromberg, den 11. März 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntma ch u n g. .

In unser Firmenregister ist unter Nr. 157 Kaufmann Paul Karl

Piotrowski aus Gnesen als Inhaber der Firma K. Piotrowski hierorts

zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen.

Gnesen, den 10. März 18733. ; .

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bern n nt in n ch un nge...

In unser Gesellschaftsregister ist auf Grund vorschrifts mäßiger Anmeldung eine Aktiengesellschaft. unter Nr. 32 unter der Firma: Schlesische Mosaikplatten⸗Fabrik . mit dem Sitze in Brieg und mit nachstehenden Rechtsberhältnissen heute eingetragen worden.

Das Statut der Gesellschaft ist vom 8. März 1875.

Die Gesellschaft hat die Fabrikation von Mosaikthonplatten und anderer Thonwaaren. aller Ark zum Zweck und ist in ihrer Dauer unbeschräͤnkt. Das Grundkapital beträgt Vierzigtausend Thaler und ist in Achtzig auf den Namen lautende Aktien über je fünfhundert

haler zerlegt. . 2 . Hiecktorium besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern und Fildet den Vorstand der Gesellschaft. Die Firma derselben zeich⸗ nen entweder zwei Direktoren oder ein Direktor und ein Prokurist, oder ein Direktor und ein Mitglied des Aufsichtsraths, oder zwei Mitglieder des Aufsichtsraths, oder ein Mitglied des Aufsichtsraths und ein Prokurist. . .

, der Gesellschaft fungirt der Architekt Friedrich

Wilhelm Ullfers. Mitglieder des Aufsichtsraths sind: 1) der Kommerzienrath Robert Schärff, 2) der Fabrikbesitzer Carl Schönfelder, 3) der Fabrikdirektor Friedrich Reischauer, sämmtlich in Brieg wohnhaft.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft sind unter der Firma von dem Direktorium und, dem Aufsichtsrathe in der

Schlesischen“ und in der „Breslauer Zeitung“ sowie in den Brieger

STräalblättern zu erlassen. Geht eines dieser Blätter ein, so wählt der Aufsichtsrath ein anderes öffentliches Blatt. Auch außer diesem Falle steht es dem Aufsichtsrathe frei, andere als die vorbenannten Blatter zu wählen. Alle hinsichtlich der Gesellschaftshlätter eintre⸗ tenden Aenderungen sind in den bisherigen Gesellschaftsblättern, soweit dieselben noch bestehen und zugänglich sind, bekannt zu machen.

Brieg, den 12. März 1853.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. Als Prokurist der am Orte Beuthen O. S. mit einer Zweig⸗ niederlassung zu Kattowitz bestehenden, und im Gesellschaftoregister Nr. 124 unter der Firma; . Re ge e fh n 31 Handel und Industrie, ĩ Akttiengesellschaft sind 1 ꝛintt u enen g T f, g und Adolf Landsberger zu Beuthen O. /S. künftig zu Kattowitz, welchen für, die Zweigniederlassung zu Kattowitz Kollekiprokurg ertheilt ist, in unser Prokurenregister unter Nr. 92 am 14. Marz 1873 eingetragen worden. ö Beuthen O. S., den 14. März 1873. th Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. . In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 5 eingetragen

worden: . Firma der Genossenschaft; sKonsum⸗Verein nach Schulze⸗Delitz sch zu Forst i. L., eingetra⸗ gene Genuossenschaft. Siß der Genossenschaft:

Forst i.

3 ae J . '

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