Preußische Bank. Bekanntmachung.
Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Meist⸗ betheiligten der Preußischen Bank wird auf
Freitag, den 21. März d. Is. Nachmittags 54 Uhr, hierdurch einberufen, um für das Jahr 1872 den Verwaltungs⸗ bericht und den Jahresabschluß nebst der Nachricht über die Di⸗ vidende zu empfangen und die für den Centralausschuß nöthi⸗ gen Wahlen vorzunehmen. (Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846, §8§. 62, 65, 67, 68, 97 und . Erlaß vom 30. März 1857, Gesetz Sammlung Seite 240.) n .
Die Versammlung findet im hiesigen Bankgebäude er⸗ wallstraße 91 160 3 ij statt. Die . werden zu derselben durch besondere, der Post zu übergebende Anschrei⸗ ben eingeladen.
Berlin, den 14. Februar 1873.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank.
Graf von Ztzenplitz.
Wiener Weltausstellung.
Das technische Bureau der unterzeichneten Kommission ist am heutigen Tage nach Wien verlegt. Alle Schreiben und An⸗ fragen, welche sich auf die Raumzumessung und das Arrange⸗ ment der LAusstellung beziehen, find daher an die Deutsche Aus stellungs-Kommisfion, Wien, Elisab ethstraße Nr. 9, zu richten.
Central⸗Kommission für die Wiener Ausstellung von 1873. Mo ser.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. ; Kaiser und König empfingen gestern Vormittag gegen 11 Uhr den Fürsten Putbus, nahmen hierauf militärische Mel dun⸗ gen entgegen und ließen Sich alsdann vom Polizei⸗Präsidenten einen kurzen Vortrag halten. Demnächst arbeiteten Allerhöchst= dieselben bis nach 2 Uhr mit dem Oberst von Albedyll, fuhren dann kurze Zeit spazieren und dinirten um 5 Uhr mit Ihrer Majestät der Kaiserin. Abends beehrten Ihre Majestäten den Empfangs⸗Abend der Fürstin Anton Radziwill mit Ihrer Ge⸗ genwart.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat vorgestern nicht, wie wir gestern an dieser Stelle brachten, dem Präsidium des Herrenhauses, sondern dem Präsidium des Reichstages die nachgesuchte Audienz ertheilt. R
Beide Kaiserliche Majestäten erschienen gestern Abend auf der Soirée des Fürsten Radziwill. — Heute empfing Ihre Ma⸗ jestät die Kaiserin⸗Königin Ihre Königliche Hoheit die Fürstin und Se. Durchlaucht den Fürsten von Wied. Ihre Majestät begrüßte Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin zu Sachsen bei ihrer Ankunft.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz nahm gestern Vormittag 114 Ühr militärische Meldungen entgegen. Um 5 Uhr fand ein größeres Diner von 50 Cou⸗ verts statt.
— Ihre Königlichen ae der Großherzog
und die Großherzogin un re Hoheiten die Prin⸗ zessinnen Marie und Elisab eth zu Sach sen trafen heute Nachmittag mit der Anhalter Bahn hier ein und stiegen im Königlichen Schlosse ab.
— Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter und Se. Königliche Hoheit der Erbgroßher⸗ zog von Mecklenburg⸗Schwerin treffen heute Abend 5 Uhr 35 Minuten mit der Hamburger Bahn hier ein und stei⸗ gen im Königlichen Schlosse ab.
— Ihre Königlichen ehe eh der Großherzog, die ö und Ihre Hoheit die Herzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin treffen mergen Abend 9 Uhr 35 Minuten mit der Hamburger Bahn hier ein und stei⸗ gen im Königlichen Schlosse ab.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen trifft Freitag, den 21. d. Mts., früh 87 Uhr mit der Anhalter Bahn hier ein und steigt im Königlichen Schlosse ab.
— Zhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden treffen Freitag, den 21. d. Mts., Vormittags 11 Uhr 10 Minuten mit der Pots⸗ damer Bahn hier ein und steigen im Königlichen Palais ab.
— Zhre Königliche oh ght die Erbprinzessin von ü trifft Freitag den 21. d. Mis, Abends 8 Uhr 15 Minuten mit der Lehrter Bahn hier ein und steigt im Köͤ⸗ niglichen Schlosse ab.
— Auf den Antrag des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen hat der Bundesrath in der Sitzung vom 28. Februar d. J. beschlossen: 1) in dem amtlichen Waaren⸗Verzeichniß zum Vereins⸗Zolltarif der S. 110 enthaltenen Bestimmung: „Jute (Fasern der ostindischen Kohlnußpflanze), roh, geröstet, gebrochen, gehechelt, gebleicht oder gefärbt, auch Abfälle“, folgende An⸗ merkung: „Anmerkung 2. Jutefasern, welche zum Zweck der Ver⸗ packung oder Behujs ihrer Verwendung zur Fertigung von Decken zu Strängen zusammengedreht sind, als Stricke aber nicht benutzt werden können, werden wie lose behandelt, beizu⸗ fügen; und 27) auf Seite 104 des amtlichen Waaren⸗Verzeich⸗ nisses statt: „Hornstäbe, dergleichen geschnittene (geebnete, glatte oder zur Verwendung bereits vorgerichtete Stäbe) 13.“ zu setzen: „Hornstäbe, dergleichen, geschnittene (geebnete, glatte oder zur Verwendung bereits vorgerichtete) 13e.“
Berlin, 18. März. Se. Majestät der
— Der Reichstag erledigte in seiner gestrigen () Sitzung, der am he des Bundesrathes der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck, der Staats⸗Minister Delbrück und. zahlreiche Mitglieder des Bundesraths beiwohnten, drei der ihm zugegangenen Vorlagen in erster Be⸗ rathung. Die erste derselben, der Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, schließt sich genau an die früheren Beschlüsse des Reichstags an mit Ausnahme der §§. 19 und 25, die von der Heranziehung der Reichsbeamten zu Kommunalabgaben und von den Beamten⸗Kategorien handeln, denen einstweilige a ng in den Ruhestand zulässig sein soll. Nach einer kurzen Debatte, in der die Abgg. Kanngießer und von Zedlitz⸗Neukirch ihre fast ungetheilte Zustimmung zu der Vor⸗ lage in ihrer gegenwärtigen Gestalt aussprachen, während der Abg. Miquel seinen von früher bekannten Widerspruch gegen die Befreiung der Reichsbeamten von den Kommunalabgaben aufrecht erhielt, beschloß das Haus einstimmig von einer Verweisung der Vorlage an eine Kommisston Abstand zu nehmen und auch die zweite Berathung im Plenum statt⸗ 3 zu lassen. Dagegen erschien es unzulässig, dasselbe
erfahren bezüglich des Gesetzentwurfs über die Rechts- verhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch der Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände eintreten zu lassen. Die Materie dieser Vorlage, deren Wichtigkeit für die Zukunft des Reiches zugleich mit den in ihr enthaltenen überaus schwierigen Rechtsfragen der Präsident des Reichs kanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück in aus führlichem Vortrage darlegte (Vgl. die heutige 2. Beilage) erheischt nach der Meinung des ganzen dan sg aus dessen Mitte die Bedenken der Einzelstaaten durch den sächsischen Ver⸗ treter Abg. Minkwitz und den württembergischen Abg. Mohl zur Sprache gebracht wurden, ihre Verweisung an eine Komis⸗ sion von 14 Mitgliedern. Endlich wurde bezüglich des dritten Gegenstandes der Tagesordnung, des Gesetzentwurfs betreffend die dem Reichs⸗Oberhandels⸗Gerichte gegen Rechtsanwälte und
Advokaten zustehenden Disziplinarbefugnisse, beschlossen, die
zweite Berathung ebenfalls im Plenum stattfinden zu lassen, worauf die Sitzung um 45 Uhr geschlossen wurde. Die nächste findet heute, Mittwoch, 3 Uhr statt und ist nach dem Herkom⸗ men des Hauses der Berathung von Anträgen seiner Mitglieder gewidmet, in diesem Fall dem von Mitgliedern der Fortschritts⸗ partei eingebrachten Eatwurf eines Reichs⸗Preßgesetzes und dem n. der Abgg. Sonnemann und Schraps die Freilassung des Abg. Bebel fur die Dauer der Session zu verlangen.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten wurden die Paragraphen 2 bis 6 des Gesetzentwurfs über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf⸗ und Zuchtmittel unverändert nach den Anträ—⸗ gen der Kommission angenommen, womit dieser Gegenstand er⸗ ledigt war. Eine bemerkenswerthe Diskussion fand nicht meh statt. Die Sitzung schloß gegen 3 Uhr.] ͤ
— In der heutigen (68. ) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertisch der Staats⸗Minister Dr. Falk, mit mehreren Regierungs- Kommissar beiwohnte, stand als erster Gegenstand die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Austritt aus der Kirche auf der Tagesordnung. Die §§. 1 und 2 wurden ohne wesentliche Diskussion in der Fassung der Kommissionsvorlage angenomnien.
Im 5§. 3, welcher von den Wirkungen der Austrittserklä⸗ rung handelt, veranlaßte focgender Passus eine namentliche Ab⸗ stimmung: JJ .
Zu den Kosten eines gußerordentlichen Baues, dessen Nothwendig⸗ kelt vor Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Austritt aus der Kirche erklärt wird, festgestellt ist, hat, der Austretende bis zum Ablauf des zweiten auf die Austritts⸗Erklärung folgenden Kalender— jahres . beizutragen, als wenn er seinen Austritt aus der Kirche nicht erklärt hätte“.
Dieser Satz wurde mit 169 gegen 130 Stimmen beibe⸗ halten, also auch §. 3 der Kommisstonsvorlage unverändert an⸗ 1 Die 5§5. 4 —7 wurden ohne Debatte angenommen. Zu 5§. 8:
„Was in den 5§S. 1—6 von den Kirchen bestimmt ist, findet auf alle Religionsgenossenschaften, welchen Korporationsrechte gewährt sind, Anwendung“,
beantragte der Abg. Warburg hinzuzu fügen: ö
„Die Separation von dem Kultus einer Synagogen gemeinde be—⸗ freit nur von der Verpflichtung zu den Kosten zum Fultus bei⸗ zutragen“.
Der Abg. Lasker beantragte dagegen: .
Die ö aufzufordern, dem Landtage baldi gst ene Vorlage
u machen, durch welche auch den Juden in allen Theilen der onarchie der Austritt aus einer Religionsgemeirschaft aus konfessionellen Bedenken ohne gleichzeitigen Austrift aus em Juden⸗ thum ermöglicht wird und die in den einzelnen Landesheilen etwa entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben verden. Beide Abgeordoneten begründeten ihre Anträg. den Antrag des Abg. Warburg erklärte sich der nister Dr. Falk. Darauf zog Abg. Warburg seinqt Antrag zurück. Der Antrag des Abg. Lasker wurde anEnommen, darauf auch die 5§. 8, 9, 19 und 11, womit die Wrlage er⸗ ledigt war. Hiecauf wurde in erster und zweiter Bersthung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die veränderte Abgren⸗ zung des Jadegebiets, ohne Diskussion angenonmen, und trat das Haus bei Schluß unseres Berichtes in die erste Be⸗ rathung des Entwurfs über die Abänderung des §. des Ge⸗ setzes vom 19. März 1860 wegen Revision der Normalß⸗ preis e.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben be⸗ üglich der diesjaͤhrigen Frühjahrs⸗Kirchen⸗Pamden der Be fer Garnison inzwischen abändernde Bestimmumgen dahin zu treffen geruht, daß die zweite Parade, an weher die 3. Eskadron des Regiments der Gardes⸗du⸗Corps, das Barde⸗Kü⸗ rassier⸗ Regiment, 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, 2. Jarde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment und 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment feilnehmen sollen, nicht am Sonnabend den 19. April, sondern Ts vorher, also Freitag, den 18. dess. Mts. und die dritte nd letzte Parade, an welcher das Garde⸗Feld⸗AUrtillerie⸗Regim t, Corps⸗ Artillerie, Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment, Divisions Artillerie, Garde⸗Pionier⸗Bataillon, Garde⸗Train⸗Bataillon und Branden⸗ burgische Train⸗Bataillon Nr. 3 theilnehmen sollen, nicht am Sonnabend, den 26. April c., sondern bereits am ponnerstag, den 24. dess. Mts. stattfinde. Die bisher auf Sonnbend, den 5. April c. angesetzte diesjährige erste Frühjshrs⸗Kir⸗ chen⸗Parade, an welcher das 2. Garde⸗Regimen zu Fuß, Garde⸗Füsilier⸗Regiment, Kaiser Alexander Garde⸗Grnadier⸗Re⸗ giment Nr. 1, Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regisent Nr. 2, Garde Schützen⸗Bataillon und Eisenbahn⸗Bataillon heilnehmen werden, bleibt demnach unverändert.
Tage meine amtlichen Funktionen hier
= Ein Magistrat hat an ein Landrathsamt eine Re⸗ quisition gerichtet, um Auskunft darüber zu erhalten, ob ein Dominium und ein Dorf je einen Orts⸗Armenverband bilden bezw. welchem Orts⸗Armenverbande das Dominium einbezirkt sei. Das Landrathsamt hatte sich nicht darauf beschränkt, die bezüglichen Verhältnisse zu ermitteln, das Resultat der Ermitte⸗ lungen dem Magistrat mitzutheilen und dem letzteren zu über⸗ lassen, sich darüber schlüssig zu machen, ob er das Dominium oder die Gemeinde oder aber den nach Ansicht des Landraths existirenden, aus Dominium und Gemeinde zusammengesetzten Gesammt⸗ Armenverband als Verklagten in Anspruch zu nehmen. Der Landrath war vielmehr der Ansicht gewesen, daß der Anstellung einer solchen Klage eine von dem Landrathsamte vorinstanzlich zu treffende Entscheidung über die Organisation der in Betracht lommenden Orts⸗Armenverbände habe voraufgehen müssen. Dieser Ansicht ist der Minister des Innern nicht beigetreten. Nach §. 40 resp. 5. 45 ff. des Gesetzes vom 8. März 1871 haben die Deputatlonen für das Heimaͤthswesen in allen, gemäß dem Reichsgesetz über den Unterstüͤtzungswohnsitz zu entscheidenden Streitsachen der Armenverbände in erster Instanz zu befinden. Insbesondere stehe den gu. Deputationen auch, soviel den ihr er Entscheidung unterbreiteten Streitfall be⸗ trifft, die selbständige Kognition über die Organisation der Armenverbände resp. in einem Falle, wie der in Rede stehende, die Prüfung der Passip⸗Legitimation des in Anspruch genommenen Armenverbandes zu. Wenn der 5§. 57 des Ge⸗ setzes vom 8. März 1871, entsprechend dem §. 41 des Reichs⸗ gesetzes über den Unterstützungswohnsitz, bestimme, daß die Ent⸗ scheidung der Deputation, soweit die Organisation oder die örtliche Abgrenzung der Armenverbände den Gegenstand des Streites bilde, eine endgültige sei, so folge hieraus nur, daß die bezüglichen Feststellungen der Deputation auch für das Bundesamt für das Heimathswesen, welches in allem übrigen die den Deputationen vorgesetzte Berufungsinstan bilde, maßgebend sein sollen. In keiner Weise aber lasse sich aus dem Worte „endgültig“ herleiten, daß die von der Deputation über eine Organisationsfrage zu treffende Entscheidung letzter Instanz nicht zugleich eine Entscheidung erfster Instanz sein könne. Auch der unmittelbar vorhergehende §. 56 des Gesetzes vom 8. März 1871 übertrage den Deputationen die „endgültige“ Festsetzung des Pauschquantums ꝛ., während doch, wenigstens was diesen Punkt betrifft, von der Nothwendigkeit der vor⸗ gängigen Entscheidung einer anderen, insoweit der Deputation nachgeordneten Behörde nicht die Rede sein könne.
Dem Bedenken, daß bei sofortiger Klageanstellung von Seiten der Stadt die Organisationsfrage nur nebenher zur Erledigung gekommen sein würde, während die Parteien nach 5. 57 L eit. ein volles selbständiges Recht darauf hätten, die gedachte Frage durch ein direktes Erkenntniß für alle Zukunft entschieden zu sehen, liege eine mißverständliche Auffassung des F. 57 cit. zum Grunde. Durch den 5. 57 eit. sei den Deputationen keines⸗ weges die Entscheidung der zwischen Gemeinden oder Gutsbezir⸗ ken entstehenden Grenzstreitigkeiten ꝛc. übertragen worden. Die Deputationen haben für den gerade vorliegenden Armen⸗ pflegefall über die Organisation und örtliche Abgrenzung der in Betracht kommenden Armenverbände in erster und letzter In stanz zu befinden, hierauf aber beschränke sich die Bedeu⸗ tung des qu. 5. 57. Die in dem Spezialfall getroffene Ent⸗ scheidung der Deputation unterliege für diesen Fall keiner weiteren Anfechtung; sie sei aber für alle demnächst ent⸗ stehenden Streitfälle in keiner Weise maßgebend. Der Antrag des Landraths, die Gemeinde mit ihrem Rekurse gegen die von ihm getroffene, seiner Intention nach für alle Zukunft wirksame Entscheidung an die Heimaths⸗Deputation zu verweisen, erscheine daher verfehlt. Eine Entscheidung solcher Art stehe weder dem Landrathsamte noch der Deputation zu. So wenig der Landrath sich an die von seinem Amtsvorgänger getroffene entgegensetzte, die Existenz eines Gesammt⸗Armen— verbandes verneinende Entscheidung gebunden erachtet habe, so wenig würde die bezügliche Entscheidung der Deputation für
irgend eine andere Behörde eine verbindliche Kraft beanspruchen
können, — vorausgesetzt überall, daß die Deputation sich dazu e . sollte, eine solche Entscheidung außer dem Zusammen⸗ ange mit einem speziellen Armenpflege⸗Streitfalle zu treffen.
— Nach §. 21, XIV. des Post⸗Reglements soll der Vermerk „Sofort an N. in N.“, welcher den Zweck hat, bei Wechseln die rechtzeitige Aufnahme des Wechselprotestes zu ermöglichen, die volle Adresse desjenigen Gerichtsvollziehers oder Notars ꝛc. angeben, an den das Mandat nach einmaliger ver⸗ geblicher Vorzeigung weitergesandt werden soll. Da den Ab⸗ sendern die Namen der an dem Wohnort des Wechselschuldners zur Protestaufnahme befugten Personen nicht immer bekannt
sind, so sollen, versuchsweist und mit Vorbehalt des Widerrufs,
Vermerke ohne Angabe einer ö Adresse, wie z. B. „Sofort an einen Gerichtsvollzieher oder Notar zum Protest“ oder auch blos „Sofort zum Protest“, gleichfalls von den Post⸗ anstalten berücksichtigt werden.
— Der Courierzug II. der Königlichen Ostbahn hat am 16. huj. in Folge Defektwerdens der Maschine des Zuges XXII. zwischen Schneidemühl und Schönlanke 2 Stunden in Strowen auf das Freimachen der Strecke warten müssen, daher 2 Stunden spätere Ankunft in Berlin.
— Das heut ausgegebene Bulletin über das Befinden des General⸗Feldmarschalls Grafen von Wrangel lautet:
„Die Nacht war ruhig, der Kräftezustand ist befriedigend, die Besserung der Lähmungserscheinungen hat Fortschritte gema t.“
— Der Oberst Freiherr von Wangenheim, Chef der
Abtheilung für die Ingenieur -Angelegenheiten im Kriegs⸗ Ministexium, und der zur Dienstleistung bel derselben Abtheilung kommandirte Ingenieur⸗Hauptmann Neu meister sind von ihrer . rn nach Schlesien angetretenen Dienstreise hierher zurück⸗ gekehrt.
— Der Stabs-Roßarzt Dr. Moeller hierselbst ist als Lehrer der Thierheilkunde an die landwirthschaftliche Akademie zu Proskau berufen worden.
1 18. März. Der Ober⸗Präsident Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode hat bei Niederlegung seines Amts am 6. d. M. das nachstehende Schreiben an das Landes⸗ Direktorium gerichtet: ;
Nachdem des Kaisers und Königs Majestät auf meine Bitte Allergnädigst geruht haben, mich von dem Amte des Ober ⸗Präsidenten der Provinz Hannover zu entbinden, 6 habe ich mit dem heutigen
elbst niedergelegt.
Indem ich somit aus einer Stellung scheide, in welcher ich wäh—⸗ rend fünf und einem halben Jahre für das Wohl der Provinz Han— nover zu wirken hestrebt war, ist es mir ein Bedürfniß, dem Landes⸗ Direktorium noch besonderg meinen aufrichtigsten Dank auszusprechen . die wirksame Unterstützung, deren ich mich von Seiten
ohldesselben bei Erfüllung meiner amtlichen Pflichten in vielfacher Weise zu erfreuen hatte. Es wird mir immer eine vorzugsweise angenehme Erinnerung bleiben, daß zur Zeit meiner Amtsführung die provinzialständische Verwaltung ein gerichtet, auf eigene Füße gestellt und Händen anvertraut ist, welche es verstanden haben, diese Verwaltung zu einer so tüchtigen, allgemein anerkannten und für die Provinz so segensreich und fördernd wirkenden zu gestalten. . . .
Die Herren. Mitglieder des Landes-Direktoriums aber hitte ich, mir auch in der Ferne ein gütiges Andenken bewahren zu wollen.
Otto Graf zu Stolberg.“
Das Landes⸗Direktorium hat in Erwiderung dieses Schrei⸗ bens, durchdrungen von dem Bewußtsein, daß die vielverheißene Entwickelung der ständischen Verwaltung in nicht geringem Maße dem regen Wohlwollen der stets ungeschwächten Antheilnahme und der staatsmännischen Einsicht des Grafen zu Stolberg zu danken ist, seinem aufrichtigen Bedauern über dessen Rücktritt von dem Amte eines Ober ⸗Präsidenten der Provinz Hannover Ausdruck gegeben, und mit der Versicherung, daß es der segensreichen Wirksamkeit desselben stets eingedenk bleiben werde, die Hoffnung ausgesprochen, daß er auch in anderer Stellung für Hannover und dessen ständische Verwaltung sein bisheriges Interesse unverändert bewahren und bethätigen möge.
Frankfurt a. M. Der hiesige Zweigverein des vater⸗ ländischen Frauenvereins zählte am Jahresschlusse 284 Mitglieder mit 4337 fl. Einnahme.
Württemberg. Stuttgart, 16. März. Die Köni⸗
. hat sich heute mit der Großfürstin Vera nach Salzburg egeben, um daselbst die Kaiserin von Rußland auf der Durch⸗
reise nach Italien zu begrüßen.
— Der Erzherzog Joseph von Oesterreich, der Prinz Luit⸗ pold von Bayern, die Landgräfin von Hessen⸗-Philippsthal, geb. . von Württemberg, der Herzog Eugen Erdmann von
ürttemberg, der Herzog Wilhelm von Wüttemberg, der Herzog Maximilian von Württemberg und der Erbprinz von Schaum⸗ burg⸗Lippe sind heute von hier wieder abgereist.
— Am 13. und 14. März hat hier unter dem Präsidium des Kultus⸗Ministers hr. von Geßler eine Konferenz der Ministerialabtheilung für Gelehrten⸗ und Realschulen mit einer
Anzahl von Vorständen solcher Schulen, sowie mit geistlichen
und weltlichen Bezirksbeamten und Stadtvorstehern behufs einer neuen Regelung der Stellung der nicht unmittelbar Unter der Ober⸗Studienbehörde stehenden Schulen zu den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern ,, Die auf Grund vorgängiger umfassender Vernehmung der betheiligten Behörden und Lehrer von der Ministerialabtheilung entworfenen Propositionen, welche auf eine wesentlich unabhängigere und wirksamere Stellung der Lehrer zu den betreffenden Gemeinde⸗ behörden, als die seitherige ist, gerichtet sind, wurden von der Konferenz mit einigen Zusätzen in der gleiche Richtung ange⸗ nommen.
— In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abge⸗ ordneten kamen die noch abweichenden Beschlüsse der Standes⸗ herren zu dem Ausführungsgesetz über den ö sitz zur Berathung. Es sind deren nur noch über drei Artikel: 1,9 und 19. Zu 1 handelt es sich noch um eine Berschieden⸗ heit der Fassung hinsichtlich der Bestimmungen über Ablieferung der Armenleichen zur Anatomie in Tübingen. Die Zweite Kammer hatte eine Faffung genehmigt, welche die Ablieferung ganz in das Belieben der Ortsbehörden gestellt hätte. Auf Antrag der Kom⸗ mission wurde der Fassung der Ersten Kammer mit großer Mehr⸗ 3 zugestimmt. Bei Art. 9, die Stellung der Geistlichen in
er Orts⸗Armenbehörde, hatte die Erste Kammer eine abweichende Fassung dahin beschlossen, daß sie nicht blos den Mitvorsitz, sondern auch die Mitleitung und Verwaltung des Armenwesens den Geistlichen in die Hand legen wollte. Auch beharrte die Zweite Kammer mit 81 gegen 1 Stimme bei ihrem früheren Be⸗ schlusse, gleichwie in der Notenbankfrage.
Mecklenburg. Schwerin, 18. März. Die Höch st en Hexrschaften werden sich am Donnerstag, den 20. d., zu einem mehrtägigen Aufenthalt nach Berlin begeben.
— Morgen wird der Geburtstag des Erbgroßherzogs 9. 36 Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit hierselbst gefeiert erden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. März. Die gestern verlesene Deklarationsschrift erklärt folgende Gesetze für verabschiedet: — , .
I) das Gesetz über die von Eisenbahnen zu erhebende Ab⸗ gabe (Erklärungsschrift vom 3. März d. J.); 2) das Gesetz, betreffend die Einführung des Submissionsverfahrens in Unter⸗ suchungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und andere indirekte Steuern (Erklärungsschrift vom 7J. März); 3) das Gesetz, betreffend eine Abänderung des ö 3 des Nachtrages zu dem Gesetz vom 28. August
S826 über die öffentliche Brandversicherungs⸗Anstalt vom 13. Mai 1859 (Erklärungsschrist vom J. März); 4 ein Nachtrag zu dem Gesetz vom 12. Februar 1849 über die Verwaltung der öffentlichen Depositen (Erklärungsschrift vom J. März); 5) das Gesetz wegen Beitreibung von Kirchen⸗ und Schulumlagen, von Stolgebüͤhren und Schulgeld (Erklä⸗ rungsschrift vom 10. März); 6) ein dritter Nachtrag zu dem Gesetz über den Civil⸗Staatsdienst vom 8. März 1850 (Er⸗ klärungsschrift vom 3. März); 7) ein Rachtrag zu dem Gefetz vom 15. November 1869 über die Errichtung der Landeskredit⸗ kasse (Erklärungsschrift vom 27. Februar). Der Gesetzentwurf 36 Versorgung der Gemeinden mit Wasser wird, dem Be⸗ schluß des Landtags entsprechend, in wiederholte Erwägung ge⸗ zogen werden.
Oldenburg, 17. März. In der heutigen Sitzung des Landtages kamen u. A. folgende Gegenstände zur Berathung: Die Staatsregierung hat für das Jahr 1873 als Beitrag zur Fortsetzung und Vollendung des Grimmschen deutschen Wörter⸗ buchs aus den Extraordinarien die Summe von 100 Thlrn. an die Reichshauptkasse in Berlin auszahlen lassen. Der Land⸗ tag ertheilte hierzu. nachträglich seine Genehmigung. — Die zwischen der Staatsregierung und dem Landtage im vorigen Winter über die Alterszulagen der Volksschullehrer entstan⸗ denen Differenzen sind damals schließlich dadurch erledigt
worden, daß der Staat drei Alterszulagen übernommen hat, wogegen die vierte den betreffenden Schulachten zur Last gelegt ist. Hierdurch sind Veränderungen im Budget nothwendig geworden, welche vor der im Dezember v. J. stattgefundenen Vertagung wegen Kürze der Zeit nicht mehr vorgenommen werden konnten. Die Staatsregierung hat jetzt das Budget den Landtagsbeschlüssen entsprechend in Betreff der fraglichen Aus⸗ gabepositionen modifizirt, und ertheilte der Landtag zu den ein⸗ zelnen für die drei Landestheile geforderten Summen seine Zustimmung.
Braunschweig, 13. März. (W. T. B.) Die Landes⸗ versammlung hat heute einstimmig den Erlaß einer Adresse an den Herzog wegen Abschlusses einer Militärkonvention mit Preußen beschlossen.
Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Gotha, 18. März. In seiner ersten gestern stattgehabten Sitzung erledigte der ge⸗ meinschaftliche Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha zunächst die Formalien: Prüfung der Wahlen, Verpflich⸗ tung der Abgeordneten auf die Verfassung mittelst Handschlags, Konstituirung des Bureaus. Gewählt wurden — mit allen gegen ihre eigene Stimme — zum Präsidenten der Abgeordnete Berlet und zum Schriftführer der Abgeordnete Forkel, zum Stellvertreter des Ersteren der Abgeordnete Muther und des
Letzteren der Abgeordnete Grosch. Staats⸗Minister von See⸗
bach erklärte hierauf mit folgender Anrede den Landtag für eröffnet: e
Von Sr. Hoheit dem Herzog mit der Erössnung des gemein⸗ schaftlichen Landtags beauftragt, ist es mir zunächst eine angenehme Pflicht, Sie, meine Herren, als die zur Wahrung der Interessen beider Herzogthümer berufenen Vertreter des Landes bei Ihrer . Vereinigung im Namen der Staatsregierung willkommen zu heißen. Was die Vorlagen betrifft, die Ihnen, meine Herren, in dieser ersten Diät unterbreitet werden sollen, so werden sich dieselben auf die Rechnungslegung über die Verwendung des der Staatsregierung für die militärischen Bedürfnisse verwilligten Kredits und auf den Voranschlag für die gemeinschaftlichen Etatspositionen beschränken. Bezüg⸗ lich des letzteren hat es die Staatsregierung mit Rücicht auf die dermalige Lage der Vereinigungsfrage für unerläßlich erachtet, denselben in mög⸗ lichster Uebereinstimmung mit den einschlagen den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes aufzustellen und danach nicht allein diejenigen gemeinschaftlichen Ausgaben, die bisher noch in den Spezialetats eta⸗ tisirt waren, sondern auch die gemeinschaftlichen Einnahmen in den⸗ selben aufzunehmen, soweit beides nach den bestehenden faktischen Ver⸗ hältnissen sich als ausführbar erwies. Er hat in dessen Folge eine wesentliche Umgestaltung erfahren und wird daher schon aus diesem
Grunde Ihre Thätigkeit in höherem Grade in Anspruch nehmen, als
es bei den früheren Berathungen desselben der Fall war. Die Fest⸗
stellung desselben gewinnt aber auch insofern eine höhere Bedeu⸗
tung, als dabei die so wichtige Frage der Aufbesserung der Beamtengehalte zunächst zur Erledigung zu bringen sein wird.
Nit der Staatsregierung werden auch Sie, meine Herren, es gewiß für dringend wünschenswerth erachten, daß diese Angelegenheit hier und in dem Spezial Landtage nach gleichen Gesetzen geregelt werden. Die Staatsregierung hat sich daher auch ernstlich bemüht, den ver— schiedenen Rücksichten, die bei dieser Regelung ins Auge zu fassen sind, nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, und glaubt sich deshalb der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß Sie, meine Herren, ihren desfall⸗ sigen Vorschlägen mit einer jolchen Majorikät werden zustimmen kön—
nen, daß darin zugleich eine Garantie für die gleichmäßige Erledigung
der Frage in den Spezial-Landtagen gefunden werden kann. Jedenfalls empfiehlt sie diese ihre Vorschläge aufs Angelegentlichste Ihrer unbe⸗ fangenen entgegenkommenden Würdigung.
Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs und auf Grund der von Höchstdemselben mir ertheilten Vollmacht, erkläre ich den gemeinschaft— lichen Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha für eröffnet.“ J
Die Vorberathungen beider Vorlagen, sowohl der auf den Militärkredit wie der auf den Voranschlag zum gemeinschaft⸗ lichen Staatshaushalt bezüglichen, wurde hierauf einer aus sieben Mitgliedern gebildeten Kommission übertragen..
8 . —— —
Schwarzburg⸗Sonderuhausen. Sondershausen, 17. März. Dem heute Vormittag hier eröffneten Landtag ist unter anderen Vorlagen eine Denkschrift der Fürstlichen Staatsregierung zu⸗ gegangen, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Königsee über Gehren, Langewiesen nach Ilmenau, von Ilmenau nach Arn⸗ stadt und von Ilmenau über Ohrdruf nach Gotha.
Elsaß⸗Lothringen. Mülhausen, 15. März. Die evangelische Militärgemeinde war, wie die Zeitung“ mittheilt, mit den zu ihrem
kirchlichen Gegenständen bisher
Eine an Ihre Ma⸗
Oesterreich⸗ ungarn. Prag, 17. März. Ihre Ma⸗ jestät die Kaiserin von Rußland hat gestern auf der Reise nach Meran Prag berührt. Der aus 15 Waggons bestehende .. langte um 7 Uhr im äußeren Staatsbahnhofe zu Prag an. In Beglei⸗ tung Ihrer Majestät befanden sich Prinz Wladimir und die r ef Marie. Nach einem Aufenthalte von fünf Minuten fuhr der Zug auf dem Geleise der Franz⸗Josefsbahn durch deren Bahnhof bis in den gemeinsamen Bahnhof am Smichow, den der Zug nach einem Aufenthalte von 19 Minuten verließ. In Karlstein war ein 25 Minuten langer Aufenthalt. Dort murde das Dejeneur eingenommen. Die Ankunft in Furth erfolgte um 1 Uhr Mittags und setzte die Kaiserin von dort die Reise über Passau und Salzburg nach Meran fort.
Niederlande. Haag, 19. März. (BW. T. B) In dem Exposé zur Motivirung des Gesetzentwurfs über zeit⸗
weilige Beschränkung der Prägung von Silbermünzen
wird ausgeführt, daß es im Augenblicke keinen anderen Ausweg gebe, als das System der Silberwährung vorläufig aufrecht zu erhalten und dann zum System der Goldwährung überzugehen. Bis zur Lösung dieser wichtigen Frage glaube die Staats⸗
regierung von der Prägung neuer Silbermünzen Abstand neh⸗ men zu müssen.
BGroßbritannien und Irland. London, 17. März. Die Königin hat mit der Prinzessin Beatriee am Sonn⸗ abend London verlassen und sich nach Windsor zurückbegeben. Gestern, am Todestage der Herzogin von Kent, Ihrer Majestät Mutter, besuchte die Königin mit ihrer jüngsten Tochter das der Verstorbenen in Frogmore errichtete Mausoleum.
— Die Zunft der Londoner Goldschmiede hat den Prin⸗ zen von Wales zu ihrem Ehrenmitgliede ernannt. Der Freibrief wurde dem Thronfolger am Sonnabend auf einem gro⸗ ßen Bankette in der Halle der Zunft, bei welchem auch der Her⸗ zog von Cambridge, der Lordkanzler und eine distinguirte Ge⸗ sellschaft zugegen waren, feierlichst überreicht.
— Prinz Arthur ist von seiner Reise in Italien nach Dover zurückgekehrt.
— Das Befinden des deutschen Botschafters, Grafen von Bern storff ist unverändert. Dem neuesten Bulletin zufolge hat der Patient zwei ruhigere Nächte verbracht.
— Der Unter⸗Staatssekretär für die Kolonien und Un⸗ terhausmitglied für Sandwich, Knatchbull⸗-Hugessen, soll in Anerkennung seiner langjährigen parlamentarischen und ad⸗ ministrativen Dienste in den geheimen Staatsrath berufen werden.
Frankreich. Paris, 17. März. Das „Journal of⸗ ficiel“ veröffentlicht ein Gesetz vom 24. v. M., durch welches zur Abhülfe des Schadens, welchen die Bewohner der Insel Reunion am 8. Januar d. J. erlitten haben, 1 Million Frs. bewilligt werden.
— Der Botschafter bei dem Deutschen Reich, Vicomte 3 ,, . hat das Großkreuz der Ehrenlegion erhalten.
— 18. März. (W. T. B.) Der vom Kriegs⸗Minister vor—⸗ gelegte Gesetzentwurf über die Reorganisation der Armee führt nicht die in Deutschland bestehende Territorial⸗ Organisation des Heeres ein, sondern basirt auf einem System, welches zwischen dem deutschen und dem bisherigen französischen in der Mitte steht. Für die Reservearmee ist eine territoriale Organisation in Aussicht genommen, in Bezug auf die Forma⸗ tion der aktiven Armee bleiben die bisherigen Grundsätze in Geltung. Dagegen adoptirt der Entwurf die bisher nicht vor⸗ handene Permanenz der Formation der Brigaden⸗Divisionen und Armee⸗Corps. Die Kadres werden aus 144 Infanterie⸗Regi⸗ mentern, 36 Jäger⸗Bataillonen, 72 Regimentern Kavallerie, 40 Artillerie⸗ und 4 Genie⸗Regimentern bestehen. Für die Mobil⸗ machung ist das deutsche System der Pferde⸗Requisition ebenfalls angenommen.
Versailles, 18. März. (W. T. B.) In der National⸗ Versammlung legte der Minister des Auswärtigen, de Re⸗ musat, den mit Deutschland abgeschlossenen Vertrag über die Räumung des Gebiets zur Genehmigung vor. Die Versamm⸗ lung beschloß die Dringlichkeit für die Vorlage und nahm so⸗
dann den Gesetzentwurf, betreffend die Postkonvention mit Ruß⸗
land an.
Italien. Rom, 13. März. Die Deputirtenkammer ift mit der Berathung des Gesetzentwurfes über die Armee⸗ Reorganisation beschäftigt, von dessen 92 Artikeln sie bis gestern 31 erledigt hat. Die Vorlage wird vermuthlich ohne wesent⸗ liche Modifikationen die Berathung passiren. Zu Anfang der Sitzung vom 10. sollte über eine von Nicotera vorgeschlagene Tagesordnung verhandelt werden, nach welcher die Kammer, durchdrungen von der Nothwendigkeit, daß das Heerwesen bis spätestens 18374 seine Regelung finde, die Regierung auffordert, innerhalb des laufenden Jahres die zur Ausführung der Orga— nisation und Bewaffnung des Heeres, sowie der betreffenden Befestigungsarbeiten erforderlichen Vorlagen zu machen. Auf den Vorschlag des Finanz⸗Ministers, welcher auf die finanzielle Bedeutung dieses Antrags hinwies, ward die Berathung des⸗ selben bis nach Erledigung des Armee⸗Reorganisationsgesetzes vertagt.
— Der Finanz -Minister Sella wird am 17. d. M. die Darlegung der finanziellen Lage des Landes geben.
— Das Privatkomite hat die Behandlung der Vorlage über die Verlängerung der Vollmacht der Regierung zur Be⸗ sitznahme und Expropriation von Klöstern abgelehnt, da eine solche Verlängerung die Erledigung des Gesetzes über die religiösen Genossenschaften verzögern könne.
— 18. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer forderte der Abg. Ferrari bei der Diskussion des Gesetzentwurfs über die Apanage des Prinzen Amadeus die Regierung auf, über ihre Beziehungen zu der gegenwärtigen Regierung Spaniens resp. über die Anerkennung der letzteren Aufklärungen zu geben. Der Minister des Aeußern, Visconti⸗Venosta, erwiderte darauf, daß die Annahme des spa⸗ nischen Thrones Seitens des Prinzen Amadeus die Politik Italiens nicht beeinflußt habe, dessen Beziehungen zu anderen Tändern dadurch nicht beeinträchtigt worden seien. Die italie⸗ nische Regierung achte die Unabhängigkeit Spaniens und setze thatsächlich die freundschaftlichen Beziehungen zu derselben fort; was die formelle Anerkennung der jetzigen spanischen Regierung angehe, so werde Italien seine Haltung mit derjenigen der übrigen Mächte in Uebereinstimmung jetzen. — Die Apanage für den Prinzen Amadeus wurde fast einstimmig angenommen. — Der Abgeordnete Nicotera entwickelte und begründete seinen Antrag wegen der bis zum Jahre 1874 zu vollendenden Ar⸗ mirung der Festungen. Der Kriegs⸗Minister Ricotti Magnani erklärte sich mit dem Antrage zum Theil einverstanden, behielt sich aber über die zu Erreichung dieses Zwecks erforderliche Summe weitere Erklärung vor.
Türkei. Konstantinopel, 18. März. (W. T. B.) Nach aus Bethlehem hierher gelangten Nachrichten ist es gestern dort zwischen der lateinischen und der orthodoxen
Geistlichkeit um deswillen zu einem Konflikte gekommen,
weil die erstere in der dortigen Kirche einen neuen Ausputz der Wände hatte vornehmen und namentlich auf denselben eine latei⸗ nische Inschrift hatte anbringen lassen.