1873 / 69 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. (Mülhausen i. E), zum rr , befördert. Gr. v. Blücher, Port. Fähnrich vom auenburg. Jäger⸗Bat. Nr. 9, zum Sec. Lt, befördert, v. Wind⸗ heim, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Breslau) 3. Niederschl. Landw. Regts. Nr. 50, Schladiz, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. Bitterfeld) 4. Magdehurg. Landw. Regts. Nr. 67, zu Sec. Lts. der Reserve des Magdeb. Jäger⸗ Bats. Nr. 4 befördert. Graf zu Rantzau, Major aggr. dem 1. Garde⸗Regt. z. J und kommandirt zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in ,. unter Stellung à la suite des gedachten Regts.,, zum Commdr. der Unteroff. Schule in Potsdam ernannt. v. d. Marwitz II. Pr. Lt. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, als Assist. zur Militär- Schießschule kommandirt. v. Pa czens ky u. Tenezin II., Sec. Lt. vom 3. Garde Gren. Regt, (Königin Clisabethf. als Compagnie Offizier zur Unteroff. Schule, in Biebrich kommandirt. Frhr. v. For st ner, Maj. z. D. und Bezirks⸗ Commandeur des 1. Bals. (Essen) 8. Westfälischen Landw. Regts. Nr. 57, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. (Gräfrath) dess. Landw. Regts. versetz. Stülpner, Maj. aggr, dem 5. Brandenburg, Inf. Regt. Nr. 48, nach Essen, Behufs Wahrnehmung der Geschäfte als Be⸗ zirks⸗Commdr. des 1. Bats. (Essen) 8. W Landw. Regts. Nr. 57 kommandirt, v. So bbe, Maf. 4. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 6, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pens., n Bezirks⸗Commdr. des 2. Bats. Burg 1. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 26 ernannt. Eltest er, char. Port. Fähnr. vom Brandenhurgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 3, (General⸗Feldzeugmeister) Divisions⸗Artillerie, Leitgeb el, char. Por⸗ tepee⸗Fähnr. vom Schlesischen Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, Corps Art., Ferber, Unteroff. vom Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14, Corps Art., zu Port. Fähnrs, Trantow, Port. Fähnr. vom Feld⸗A1rt. Regt. Nr. 15 zum außeretatsmäßigen Sec. Lt, Meyer, Unteroff., vom Niederschl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, zum Port. Fähnr., befördert. Waitz, Sec. Lt, vom Rhein. Fuß-Art. Regt. Nr. 8, zur See⸗Art. Abtheilun . Lancelle, Hauptm. à la suite des Pomm. . gerd str. 2, unter Belassung in seinem Verhältniß als itglied der Art. Prüf. Kommission und unter Stellung à la suite des Magdeb. Fuß ⸗Art. Regts. Nr. 4, zum Major befördert. Schattauer, See. Lt., von der See⸗Art. Abtheilung unter, Ver⸗ setzung in das, Rheinische Fuß-Art. Regt. Nr. 8, zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intendantur kommandirt. seler, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35 zum See. Lt. der Res. des ö Regts., Div. Art,. Werner, Vize⸗Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Ref. des Brandenburg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 3, (Gen. Feldzeugmsti.), Corps⸗Art., Lade, Vize Feldw. vom 1. Bat Bitterfeld) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, Div. Arte, be⸗ fördert. Schmitz, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. (Sagrlouis) 4. Rheini⸗ schen Landw. Regts. Nr. 30, zum Sec. Lt. der Reserve des Rhein. . Bats. Nr. 8 befördert. Voelcker, Pr. Lt. a. D. früher. Sec. im vormaligen 1. Art. Regt, und kommandirt zur Dienstleistung beim Ostpreußischen Train⸗Bataillon Nr. 1, im aktiven Dienst, und zwar als Premier⸗Lieutenant und zweiter Depot⸗Offizier beim Ostpreußischen Train⸗Bataillon Nr. 1 wiederangestellt. Classen, Vize⸗Wachtm, vom Res. Landw. Bat. (Berlin) Nr. 35, zum Sec. Lt. der Res. des Ostpreuß. Train⸗Bats. Nr. 1, Faber, Vize⸗ Wachtmeister von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Mag— deburg. Train⸗Bats. Nr. 4, Schön felder, Vize⸗Wachtm. vom J. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 51. zum Sec. Lt. der Res. des Schlesischen Train-Bats. Nr. 6 befördert. Brom⸗ berger, Hauptmann von der Infant. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 2. Bat. (Gumbinnen) 2. Ost⸗ preuß. Landw. Regts. Nr. 3, Erdmannn, Sec. Lt von der Inf. des 1. Bats. (Tilsit) 1. Ostpreußischen Landwehr⸗Regts. Nr. 1, in das 2. Bataillon (Insterburg) 2. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 3, Schrage, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Goldap) 6. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, in Das 2. Bat. Marienburg 8. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, v. Borcke, ö von der Inf. des 1. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 1. Bat. Anklam desselben Regts.,, Kochinski, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Ostrowo) 4. Pos. Landw. Regts. Nr. 59, Wil de, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Neutomysl) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58, in das 1. Bat. (Gnesen) 3. Jomm. Landw. Regts. Nr. 14, Nitz sche, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, Garbrecht, Seconde⸗Lieutenant von der Infanterie des 1. Bats. (Schroda) 2. Posen. Landw. Regts. Nr. 19, in das 1. Bat. (Inowrae⸗ law) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, Dauter, Sec. Lt. von der Inf, des 1. Bats. (Inowrgelaw) J. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, in das 1. Bat. (Schivelbein) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, v. Schlagenteu ff el, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Stral⸗ sund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 2. Bat. (Pr. Star⸗ gardt) d. Vomm. Landw. Regts. Nr. 61, Venzmer, Rittm. vom Train des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Ldw. Rgts. Nr. 2, Sch arre, Sec. Tt. von der Inf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magd. Landw. Regts. Nr. A, Mariak, Sec. Lt. von d. Inf. 8. 1. Bats. (Lötzen) 6. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, Hagemann, Sec. Lt. von der Kav. des Res. Landw. Bataillons Stettin Nr. 34, Sim on, Sec. Lt. von der Kav, des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, in das Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35. Krause, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. Dan⸗ zig 8. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, in das 2. Bataillon (Prenzlau) S. Brandenb. Landw. Regts,. Nr. 64, Kn auth, Sec. Lt., von der Inf. des 2. Bataillons (Gräfrath) 8. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 57, in das J. Bat. Görlitz J. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 6, Adler, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. (Liebnitz) 2. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7, in das 1. Bat. (Sprottau) 1. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 46, Ruprecht, Sec. Lt. von der Kap. des 2. Bats. y 2. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 47, in das 1. Bat. (Jauer) 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, Groeßler, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bat. 1. Breslau Nr. 38 in das 2. Bat. (Hirschberg) 2. Niederschlesischen Landw. Regts. Nr. 47, Ritz ler, Prem. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Teltow) 7. Bran⸗ denhurgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 60, in das 1. Bat. (Erfurt) 3. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 71, Uhle, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Frankfurt a. M) Nr. 80, in das 1. Bat. (Altenburg) J. Thüring. Landw. Regts. Nr. 96, Dumas, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Sangerhausen) 1. Thüring. Landw. Regts. Nr. 31, in das 1. Bat. i 4. sagdeb. Landw. Regts. Nr. 67. Feldhügel, Sec. Lieut. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Magdeburg) Nr. 36, in das 1. Bat. (Dessau) Anhalt. Landw. Regts. Nr. 93, Mart iu s, See. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, in das 1. Bat. (Neutomysl) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58, Schulze, Ser. Lt. von der Inf. des 2 BVats. (Oels) 3. Niederschles. Landw. Reg9ts. Nr. 50, Reichenbach, Sec. Lt. von der Kav. des J. Bats. (Neiße) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23, in das Res. Landw. Bat. Breslau Nr. 38, v. Car⸗ nap, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats,. (Breslau) 3. Niederschles. Landiw. Regts. Nr. 50, in das 2. Bat. (Wohlau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, Schjewig, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23, in das 1. Bat. (Gleiwitz) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, He pner, Sec. Lt. v. d. Kav. d. 2. Bats. (Dortmund) 3. Westf. Landw. Regts. Nr. 16, in das 1. Bat. (Soest) dess. Regts., Heitling, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts Nr. 27, Cantz ler, Sec. Lt. von der Inf. des . Bats. (Altona) Nr. 86, in das 2 Bat. (Düsseldorf) 4. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 17, Klempin, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 1. Bat. (Bochum) 7. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 56, Reuther Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. (Eupen) 1. Rhein. Landw. Rege. Nr. 25, in das 2. Bataillon (Iserlohn) 7. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 56, Kön ig, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Freiburg) 5. Bad. Landw. gieg Nr. 113, in das Res. Landwehr⸗Bataill. Barmen) Nr. 39, Schulz, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Meschede) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, in das 2. Bat. (Paderborn) 6. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 56, Schnickmann, Seg, Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, in das 1. Bat. (Siegburg) 2. Rhein. Landwehr⸗Regts. Nr. 28, Schrader, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats.

Hannover Nr. 3, Zillikens, Sec. Lt. von der Infanterie des 1. Bataillons (Neuß) 6. Rheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 68, Rohde, Sec. Lt. von der Infanterie des Reserve⸗Landwehr⸗Bats. (Barmen) Nr. 39, in das Res. Landw. Bat. (Cöln) Nr. 40, Keu⸗ len, Sec. Lt. von der Art. des Res. Landw. Bats. (Cöln Nr. 49, in das 2. Bataillon (Koblenz) 3. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 29, Hintz, Sec. Lt. von der Infanterie des 1. Bataillons Neustadt⸗Eberswalde) J. Brandenburg. Landwehr⸗Regiments Nr. 60, in das 2. Bat. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, Zimm er⸗ mann, Muptm. von der Inf. des 1 Bats. geren 1 Teihn Landw. Regts. Nr. 18, in das 1. Bat. (Schleswig) Schleswig. Landw. Regts. Nr. 84, Kirchhoff er, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Altona) Nr. 86, in das 2. Bat. (Rendsburg) Holstein. Landw. Regts. Nr. 85, Rasch, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Schwerin) Großher zogl. Mecklenburg. Landw. Regts. Nr. 89, in das Res. Landw. Bat. (Altona) Nr. 86, Krische, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 49, in das 2. Bat. (Göttingen) 3. Hannov., Landw. Regts. Nr. 79, v. Arnoldi, Ser. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Wiesbaden) 1. Nass. Landw. Regts. Nr. 87, in das 2. Bataillon grit lar 1. Hessischen Landwehr⸗Regiments Nr. 81, Schulte, Sec.⸗ t. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Frankfurt . M.) Nr. 80, in das 2. Bat. (Wiesbaden) 1. Nassauischen Landw. Regts. Nr. 87,

rancke Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Thorn) 4. Ostpreuß. Landw. Regis. Nr. 5, in das 1. Bat. (Mainz) 4. Großh. Hess. Landw. Regts. Nr. 118, Sell, Sec Lt. von der Inf. des Landw. Bats. (Schlettstadt), in das Landw. Bat. Kolmar, Schober, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Saarburg, Stentz ler, Sec. ⸗Lt. von der Inf, des Landw. Bats. Straßburg, in das Landw. Bat. Saar— münd, Simon, Sec.⸗Lt, von der Art. des Landw. Bats.

ülhausen im Elsaß, in das Landw. Batail. Saarburg, Behrendt, Ser. Lt. von der Landw. des EisenhahnBats. im Be⸗ zirk des Landw. Bats. Diedenhofen, in das Landw. Bat. Metz ein—

rangirt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛg.

Den 8. März 1873. Stiehler, Hauptm. 4. D., zuletzt bei der Infant, des 2. Bats. Koblenz 3. Rhein. Landwehr-Regts. Nr. 29, die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt.

Den 11. März 1873. v. Rohr J., Prem.⸗Lieut. vom 1. Garde-Dragon. Regt, als Rittm. mit Pension und der Armeee⸗Uni⸗ form der Abschied bewilligt. Gr. v. Bassewitz-Behr, Sec. Lt. von demselben Regt, ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offizieren des Regiments übergetreten. Freytag, Prem. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Gumbinnen) 2. Ostpr. Landw. Rgts. Nr. 3, St olh de, Sec. Lt, von der Inf. des Res. Landw. Bats, Königsberg Nr. 33, als Prem. Lt. mit der Landwehr⸗Armee⸗ Uniform, Rosenfeld, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Cötzen) 6. . Landw. Regts. Nr. 43, als Premier⸗-Lieutenant, v. Schmeling, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Pr. Holland) J. Qstreuß. Landw. Regts. Nr. 44, als Major mit seiner bisherigen Uniform, Albrecht, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Marienburg, 3. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, als Prem. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewil⸗ ligt. v. d. Becke, Prem. Lt. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, mit Pension und der Armee⸗-Uniform der Abschied bewilligt. Foerster, Prem. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Stettin Nr. 34, , ,,, Sec. Lt. von der Inf. desselb. Bats,, beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, Wün schmann, Ser. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Naugard 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, mit der Landw. Armee Uniform, Kgnnenb erg, Sec, Lt. von der Kav. dess. Bats, der Abschied bewilligt. Bütow II., Sex. Lt. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61. ausgeschieder und zu den Reserve⸗Offizieren des Regts. uͤberge⸗ treten. Arnold. Pr. Lieut. von der Kav. des 1. Bats. Schlawe 6.

omm, Landw. Retz. Nr. 49, mit der Landw. Armer⸗Unif. der Ab⸗ chied bewilligt. v. Voigt, Hauptm. und Comp, Chef vom 5. Bran— denburg. Inf. Regt. Nr. 48, mit Pension ausgeschieden. Meyd am, . von der Inf. des J. Bats. Crossen 2. Brandenburg, Landw. egts. Nr. 12, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Kno belsderff⸗Brenckenhofs, Prem. Lieut., vom 8. Bran⸗ denburg. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen), mit ö und der Regiments⸗Uniform der Abschied bewilligt. indfleisch, Prem. Lieut. von der Inf. des Res. Landw. Baks. Berlin Nr. 35, mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform der Abschied be⸗ willigt. Brgun, Bezirks-Feldw. a. Q, bisher im Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35, der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Marei, Pr. Lt. vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, als Hauptm. mit Pension nebst Aussicht auf r ng im Civildienst und der Armee⸗-Uniform, Bott, Pr. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Neg. Nr. 71, mit ,. und der Armegüniform. Herwarth v. Bittenf eld, Pr. Lt. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, mit Penston nebst Aussicht auf Anstellung im Givildienst und der Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt. Goßler, Sec. Lt. von der Inf. des 2 Bats. Burg, 1. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 26, Ich on, Sec. Lt. von der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Greger, Sec. Lt, von der Inf, des 1. Bats. Dessan Anhalt. Landw. Regts. Nr. 93, v. Schlieckm ann, Sec. Lt. von der Kap, des 2. Bats. Naumburg 4. Thüring. Landw. Regts. Nr. 72, sämmtlich der Abschied bewilligt. Loewenberger v. Schönholtz, Oberst 4. D. zuletzt Comman⸗ deur des 4. Thüringschen Infanterie⸗Regiments Nr. 72 mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regimenss in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere versetzt. v. Keßler, Gen. Major und Commdr. der 15. Infant. Brigade, in Gen hmi⸗ gung seines Abschiedsgesuches als Gen. Lt. mit Pension e, gestellt. v. Tiedemann, Oberst g. D., zuletzt Oberst Lt und Platz⸗Ingenieur in Pilau, unter Ertheilung der Erlaubniß zum fer⸗ neren Tragen der Ingenieur⸗-Uniform, in die Kategorie der zur Dis⸗ position gestellten Offiziere versetzt. Gr. v. Sparr, Pr. Lt vom Königs⸗Grenad. Regt. 2. Westpreuß. Nr. 7. als Hauptm. mit Pen⸗ sion und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Schroder, Sec. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, Schumacher. Sec. Lt. vom 2. Posen. Inf. Regt. Nr. 19, ausgeschieden und uu den Reserve⸗Offizieren der betr. Regimenter übergetreten. Sattig Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Sprottau 1. Niederschles. Regts. Nr. 46. als Hauptm., Raebiger, Sec, Lt. der Inf. Pr. Lt., v. Schuckmann, vom 2. Bat. Otrowo

Brleihung

ß zum tbunden. it?

Claasen, - n Hauptm.

übergetreten. Hecht,

Matthaei, Major vom Schlesw. Holstein. Füs. Regt. Nr. Sb, m 6 und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Hartm am,

ort. Fähnr. vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, zur Reserve entlassen Wernecke, Han hn m und Comp. Chef vom 6. Thüringischen In Regt. Nr. 963. mit, Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gen. darmerie der Abschied bewilligt. Lindpaintner, Hauptm,. zur isp, früher im ehemals Herzogl. Nasfgu. J. Regt. und während des 86 zuges 1870 71 zuletzt als milit. Mitglied einer Reserve⸗Lazareth⸗Kom, mission zu Frankfurt 4. M. in Funktion gewesen, der Charakter ah Major verllehen. Ga mp, Premier⸗Lieutenant vom 4 schen Dragoner⸗Regiment Nr. 10 mit Pension und der Armee Uniform,. v. Wallhof en, Rittm. und Eskadr. Chef vom 3. Schlef Drag. Regt. Nr. 15, ale Major mit Pension und der Regts. Un form, der Abschied bewilligt. Ilse, Pr. Lt. von der Inf. da Landw. Bats. Saargemünd, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Harf,f, Ser, Lt, von der Inf. des Landw. Bats. Straßburg i. E, der. Ab— bewilligt. 9. Vultẽe, Sec, Lt., vom Hannov. Jäger⸗Bataillon Nr. 10, mit Pension nebst Aussicht auf. Anstellung im Civildiens und seiner in Uniform der Abschied bewilligt. Herwarth v. Bittenfeld, ajor à la suite des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß und Commdr. der Unteroffizier⸗Schule in Potsdam, mit Pen. sion und der. Uniform des 1. Garde- Rgts. zu Fuß der Abschied bewilligt. v. Redern, , und Commdr. der 19. Kavall. Brigade, in Genehmigung seines Abschiede⸗ gesuches als Gen. Lt. mit Penfion zur Disp. gestellt. Fo r st, Sberst und Commdr, des Schlesw. Holst. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9, Corpé— Art, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Schreiber, Hauptm. und Battr. Chef vom Westfäl. Artillerie⸗Regiment Nr. 7, Divisions, Art, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil— dienst und seiner bisherigen Uniform, Niehr, Major und Abthell. Commdr, im Rhein. Feld-Art⸗Regt. Nr. 8, Corps-⸗Art;, als Oberst— Lieut., mit Pansion nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Qstpr. Feld⸗Art. Regts. Nr. 1, Corps-Art., der Ab— schied bewilligt. Meng el bier, außeretatsmäß Sec. Lt. vom Rhein. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 8, Div. Art;, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. de Regts. Nr. 8, Div. Art., ausgeschieden und zu den Re. Offiz, des Regts. Hauptm. u. Battr. Chef vom Bad. Feld⸗AUrt. Regt. Nr. 14, Div. Art., mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Frhr. v. Richthofen, Sec. Lt. vom Schles. Fuß-Art. Regt. Nr, 6, alt Pr. Lt. mit Pension und der Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt. Schroeder, Pr. Lt. von der Art. des Reserve⸗Landwehr⸗Bats. Stettin Nr. 34, als Hauptmann mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Kayser, 6 Lt. von der Art. des 1. Bats. (Inowraelaw) 7. Pomm. Landw.

egts. Nr. 54, Fischer, Pr. Lt. von der Art. des Res.⸗Landw.⸗Batz. Cöln Nr. 40, beiden als Hauptmann mit ihrer bisherigen Uniform, Ro se, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ,,,. Lt., früher im Hannop. Feld⸗Art.-Regt. Nr. 10 der Abschied bewilligt. Hanke, Adam, Hauptleute von der 3. Ingenieur-Inspeklion, beiden mit Pension und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Piatscheck, Seconde⸗ Lieutenant vom Train des 1. Bataillons Weißenfels) 4. Thüring. Landw. Regts. Nr. 72, als 85 Lt. mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Ladner, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Train⸗Bats. Nr. 8, der Abschied bewilligt.

Offiziere und Beantte der Militär⸗Verwaltung. Vurch . Kriegs⸗Ministeriums.

Den 3. März 1873. Rabengu, Zahlmeister vom 2. Bat. 354 KJ Füs. Regts. Nr. 86 der Abschied mit Pension ertheilt. ̃

Den 9. März 1873. Horst, Zeug-Lt. von der Gewehrfabrik in Danzig, zum Art. Depot in Metz versetzt.

in Magdeburg, zum Stabe des Brandenburg. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister), Kretzmähr, Zeug⸗Hauptm., vom Stabe des Brandenburg. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 3 (General ⸗Feldzeugmeister) zum Art. Depot in Mainz, Dulitz, Zeug⸗Hauptm. vom Art. D pot! in Mainz, zum Art. Depot in Magdeburg, versetzt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Bayern. München, 16. März. Die Königin Olga von Württemberg, welche auf der Reise nach Salzburg zur Begrüßung der Kaiserin von Rußland heute Abend kurz vor 7 Uhr im hiesigen Bahnhofe eintraf, ist daselbst von der Königin⸗Mutter empfangen worden. Nach kurzem Aufent— halt erfolgte die Weiterreise der Kaiserin.

Gestern Abend sind aus Darmstadt der Prinz Karl von Hessen nebst Gemahlin hier eingetroffen, welche die Kaiserin von Rußland auf der Reise nach Italien begleiten und mit Ihrer Majestät morgen Nachmittag auf der Station Rosenheim zusammentreffen werden.

neralstabs wird auf der Wiener Weltausstellung mit einigen ausgezeichneten kartographischen Arbeiten vertreten sein. Würzburg, 13. März. In Betreff der Reorganisa⸗ tion des forstlichen Unterrichts in Bayern sind die von der staatswirthschaftlichen philosophischen Fakultät sowie vom akademischen Senate hierselbst ausgearbeiteten Gutachten dem Königlichen Staats⸗Ministerium bereits vorgelegt worden. Die⸗

Central⸗Forst⸗Lehranstalt Aschaffenburg mit einer Universität aus, insbesondere wünscht die staatswirthschaftliche Fakultät aus mehrfachen Gründen die Vereinigung mit der hiesigen Hochschule, während der akademische Senat, auf einen Rang⸗ streit zwischen München und Würzburg sich nicht einlassend, diese Frage dem Ermessen der Königlichen Staatsregierung anheimstellt. Zur endgiltigen Berathung und Entscheidung dieser Sache wird nunmehr eine eigene Kommission gebildet werden, in welcher die polytechnische Schule und die Unversität

Bamberg, 15. März. Der Präsident des Königlichen Appellationsgerichts von Oberfranken, Rudolf von Metz, ist heute hier verstorben.

Hessen. Darmstadt, 16. März. Der Minister des Groß⸗ herzoglichen Hauses und des Aeußeren und Präsident des Ge⸗ sammt⸗Ministeriums Hofmann ist gestern nach Berlin abgereist. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer ist, wie das „Fr. J.“ meldet, mit der Berathung des von der. Regierung vorgelegten Budget⸗Entwurfs be⸗ schäftigt. Derselbe wird, in seinem Berichte, trotz der von der Regierung beabsichtigten bedeutenden Reduktion der Di⸗ strikts⸗Einnehmereien, einen Antrag auf Aufhebung der Rent⸗ ämter, unter Verweisung der Verwaltung der Kameral⸗Domänen an die Oberförster und der Kassengeschäfte an die Distrikts⸗-Ein⸗ nehmer, stellen. Auch wird ein Antrag auf Aufhebung der Forstämter in den Bericht aufgenommen werden. Die Regierung 35 ö. mit den beiden beabsichtigten Anträgen nicht einverstanden erklärt.

bevorstehend gemeldete w n m, des Berner Regie⸗ rungs⸗Raths in der Angelegenheit der 9 katholischen Geist⸗

ein. Landw. bewilligt.

lichen aus dem Zura, welche den Protest gegen die Verfügungen der Regierung, betreffend die Ausführung der Diözesanbeschluͤsse

Den 12. März 1873. Rost, Zeug ⸗Hauptm. vom Art. Depot

Das topographische Bureau des bayerischen Ge⸗

selben sprechen sich übereinstimmend für di: Kombinirung der

München und Würzburg durch je ein Mitglied vertreten sein werden.

Schweiz. Bern, 18. März. (W. T. B. Die als

*

wider den Bischof Lachat unterzeichnet haben, ist heute erfolgt. Der Regierungs⸗Rath beschloß die Abberufung dieser Geistlichen beim Appellations und Kassationshofe zu beantragen. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofes haben sie ihre amtlichen Funktio⸗

nen einzustellen. Der Antrag auf Abberufung soll zurückge⸗

nommen werden, wenn sie innerhalb einer Frist von 14 Ta⸗ gen erklären, sich den Anordnungen der Staatsgewalt fügen zu

wollen.

Ein weiteres Telegramm vom 18. März meldet: Der hiesige Regierungs⸗Rath ging über den von 97 Geistlichen gestellten Antrag, den Regierungs⸗Rath Bodenheimer wegen seines in Biel über den Ultramontanismus gehaltenen Vortra⸗ ges in Anklagezustand zu versetzen, zur Tagesordnung über. Im Berner Jurg ist das Fastenmandat des Bischofs Lachat am Sonntag nicht zur Verlesung gekommen.

In seiner Antwort auf die zweite französische Note, be⸗ treffs der Angelegenheit der Ligne d' Italie hat der Bun⸗ desrath erklärt, von seinem anfänglichen Standpunkte nicht abweichen und sich durch keine Vorbehalte im Vorgehen gegen die den schweizerischen Gesetzen unterworfene Gesellschaft ein⸗ schränken lassen zu können.

Solothurn, 18. März. (W. T. B.) Die Regierung von Solothurn hat unter Zustimmung der Regierungen von Bern, Aargau, Thurgau, Baselland gegen den Bischof Lachat wegen Kündigung und Einkassirung von Geldern, welche dem bischöflichen Stuhle von Basel vermacht waren, vorläufig auch den Weg des Civilprozesses betreten.

Belgien. Brüssel, 18. März. (W. T. B.) In der Repräsentantenkammer kündigte der Deputirte Frere an, daß er die Regierung über eine Ansprache zu inter⸗ pelliren beabsichtige, welche der belgische Vertreter beim heiligen Stuhle an eine Deputation von Katholiken gerichtet habe. Auf die Erklärung des anwesenden Finanz⸗-Ministers Malou, daß er nicht vorbereitet sei, die Interpellation zu beantworten, wurde dieselbe bis zum Freitag vertagt.

Spanien. Madrid, 14. März. Der Minister der Aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Emilio Castelar, hat an Olozaga, den spanischen Gesandten bei der französischen Republik, fol⸗ gende Depesche gerichtet:

„Madrid, 10. März. Ew. Exzellenz mögen sich beruhigen, denn die nationale Einheit, die Integrität des Vaterlandes sind in Spa—⸗ nien keiner Gefahr ausgesetzt. Es giebt wohl im Lande mehr oder weniget föderative Tendenzen, es giebt aber keine separatistische Ten= denz, absolüt gar keine. Alle Welt wird sich dem fügen, was von der konstituirenden Nationalpersammlung beschlossen werden sollte. Mögen Ew. Exzellenz nicht die Wahrheit dessen anzweifeln, was ich ohne politische Leidenschaft versichere. Fahren Sie fort, diese Ver— sicherungen zu ertheilen, die nach dem Wunsch eines jeden Patrioten in ganz Europa Anerkennung finden sollten. In Barcelona ist das allgemeine Bestreben sehr 14 dahin gerichtet, die Regierung zu unterstützen. Wir haben gewiß Schwierigkeiten zu bewältigen, und Energie und,. Patriotismus werden zuverlässig diese Aufgabe lösen. Die Ruhe ist in allen großen Städten eine ungestörte. In Cataloninen nehmen die Banden ab, Dank der Regierung, die überall mit Beifall aufgenommen wurde. Ew. Exzellenz haben D ohne, dabei in Ver⸗ wirrung zu gerathen am Kämpfe mit den Schwierigkeiten der Er= richtung des konstitutionellen Regierungssystꝛms theilgenommen, und Sie werden, einen glücklichen Ausgang erwartend, sehen, daß die gute Gesinnung des spanischen Volkes die ersten Gefahren bezwingen wird, auf welche die Errichtung der republikanischen Regierung stößt. Möge Europa die Wehrheit einsehen: wir sind ein Volk von Liberalen und nicht von Demagogen.“

Ein Telegramm des „Daily Telegraph“ aus Madrid vom 16. März meldet: „Die Regierung hat eine Depesche er⸗ halten, welche meldet, daß 3000 Carli sten, die konzentrirt waren, um den Eingang von Don Carlos in Spanien zu schützen, bei Vera⸗Cruz vom General Nouvilas vollständig aufs Haupt ge⸗ schlagen wurden. Die Schlacht soll, wie es heißt, blutig gewesen sein, und es wird hinzugefügt, daß die Carlisten, die in den

Dörfern in der Umgebung des Kampfschauplatzes eine Zuflucht

suchten, von den Einwohnern sehr übel empfangen wurden. General Nouvilas ist in thätiger Verfolgung begriffen und ist dem Feinde hart auf den Fersen.“ 1

Dem „Standard! wird aus Madrid telegraphirt „Ein Theil der Madrider Garnison ist nach dem Norden beor⸗ dert. Die Republikaner von Pampelona drohen mit einem Ge⸗ metzel der carlistischen Anhänger. Die dortigen Truppen sind unter sich gespalten. l n, .

19. März. (W. T. B) Die Nationalversammlung hat gestern einen Antrag des Deputirten Garcia Ruiz, der sich, anstatt für sofortige, fur allmähliche Abschaffung der Sklaverei

aussprach, mit 123 gegen 58 Stimmen abgelehnt. Den Ge⸗

sandten Frankreichs und Englands sind Drohbriefe mit der Un⸗ terschrift: „Die Internationale“ zugegangen.

Dem Minister⸗Präsidenten Figueras machen in Barce⸗ lo na Deputationen aus allen Ständen und Städten der Pro⸗ vinz ihre Aufwartung. Auch die Provinzialräthe von Lerida und Gerona haben Deputationen hingesandt, welche ihm und der Regierung die unbedingte Unterstützung ihrer Provinzen darboten und sich verurtheilend über die Entlassung der Sol⸗ daten aussprachen, wie sie in Barcelona beliebt worden ist.

Aus amtlicher Quelle kommen jetzt! beruhigendere Nach⸗ richten aus Malaga. Die in der Stadt ausgestellten Wachen sind mit Ausnahme einiger Posten an der Bank, am Schatz⸗ amte u. a. eingezogen worden und die Einwohner fangen an, zu ihrer gewohnten Beschäftigung zurückzukehren.

Nr. 16 des Amts⸗Blattes der Deutschen Reich s⸗Post⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: General ⸗Verfügungen vom 13. März 1873: Behandlung der mit dem Vermerk. Sofort zum . versehenen Postmandate; vom 16. März: Vergleichung des

ostmandats⸗Verfahrens mit dem Postvorschuß⸗Verfahren; vom 109. März: Verhütung von Unfällen bei den Posten auf gewöhnlichen Straßen; vom 14. März: Verbot telegraphischer oder sonstiger Mit⸗ theilungen über die 6 der Post⸗Aufsichtsbeamten 2c. vom 11. März: Wegfall des Bestellungsstempels bei Postkarten, Qruck= sachen, Waarenproben, Wagrenmustern und Bücherzetteln; vom J. März: , der Postdampfschiff⸗Verbindungen nach außereuropäischen andern.

Nr. 5. des Deutschen Postarchivs, Beiheft zum Amtsblatt der Deutjichen Reichs-Postverwaltung hat fol⸗ genden Inhalt: J. Aktenstücke und Auffäͤtze: Der Postarmen⸗ und Unterstützungsfonds der Deutschen Reichs-Postverwaltung Gweiter Artikel). Zur Erforschungsgeschichte des oberen Nilgebietes. Der Schiffspostdienst der französischen Postverwaltung. Das, Schiff „Befsemer⸗Reed“ und die Seekrankheit. II. Kleine Mittheilungen: Eisenbahn · Brems appgrate. Die Statistik des Telegraphenverkehrs von Amsterdam. Niederländische Postverwaltung. Verwaltungs⸗

Unterricht in Belgien. Die ältesten Postverträge Frankreichs mit dem Auslande. Spanisch⸗Portugiesischer Verkehr.

Die Nr. 5 des, Marine⸗Vererdnungs⸗Blatt“ hat folgenden Inhalt: Betrifft den Lichtverbrauch für Axiometer⸗Laternen. Betrifft die Materialien⸗Rechnungslegung der Schiffe, Aus— schließung der Mannschaften der zweiten Klasse des Soldatenstandes bei Pulver- und Munitions⸗-Arbeiten. Patriotische Gabe. Zusammen⸗ stellung derfenigen Bestimmungen, welche Seitens der deutschen See⸗ manns⸗Aemter in Bezug auf die Anmusterung von Individuen, die ersatzpflichtig sind oder dem Beurlaubten⸗Stande der Landarmee oder der Marine angehören, zu beachten sind. Personal⸗-Veränderungen: a. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen; b. Kommandirungen; . Ordensverleihungen. Bengchrichtigungen. Als Anlage: „Ueber⸗ sicht der im II. Semester 1872 bei der Marine am Lande und an Bord der Schiffe vorgekommenen Krankheits-, Unbrauchbarkeits⸗, In validitäts⸗ und Todesfälle.“

Nr. 23. der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preu— Fßen. Ernennung und Versetzung. Eisgang in der Weichsel und Nogat. Wiener Weltausstesllung. XIX. Sitzungsperiode des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums. (Fortsetzung. ) Plenarver⸗ 6 Berliner Verein deutscher Landwirthschaftsbeamten. diteratur: Besondere Beilage zum deutschen Reichsanjeiger. Ver⸗ mischtes: Blumen⸗, Pflanzen⸗ und Fruchtausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins. Vereins-Versammlungen. Bericht über den Handel mit Zucht⸗ und Zugvieh. Marktbericht. Vieh— preise. Stärkepreise.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

** Berlin, 19. März. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags leitete der Staats⸗Minister Delbrück die Berathung des Gesetzentwurfs über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände, wie folgt, ein:

Meine Herren! Der Gesetzentwurf, in dessen erste Berathung Sie einzutreten im Begriff stehen, ist dazu bestimmt, eine Frage end⸗ gültig zum Abschluß zu bringen, die im Norddeutschen Reichstag wie⸗ derhelt eingehend erörtert worden ist, die, wenn ich nicht irre, auch im Reichstage schon berührt wurde und die von einer ungemein erheblichen Tragweite bisher schon war und ferner noch sein wird, die Frage nämlich, wer Eigenthümer derjenigen Gegenstände ist, welche aus den Verwaltungen der einzelnen Bundesstaaten in die Bundes⸗ beziehungs⸗ weise Reichsverwaltung übergegangen sind. .

Die Bundes- und Reichsverfassung bat dem Bunde und Reiche eine Reihe wichtiger Verwaltungszweige übertragen, der Bund und das Reich wurden in Beziehung auf die Ausübung dieser Verwaltung der Universal⸗Successor der einz'lnen Bundesstaaten. Es hat darüber niemals ein Zweifel bestanden, daß, indem die einzelnen Bundesstaaten diese Verwaltung an das Reich abtraten, sie dem Reiche auch überlassen hatten diejenigen beweglichen und unbeweglichen Gegen- stände, welche sich bisher im Besitz der einzelnen Staaten befanden und nunmehr den an den Bund oder das Reich übergegangenen Ver— waltungen zum Zwecke dieser Verwaltung zufielen. Es hat, wie ge⸗ sagt, darüber ein Zweisel nicht bestanden, und es konnte ein Zweifel nicht bestehen, denn es wäre geradezu widersinnig gewesen, die Ver— waltung an die Gemeinschaft abzutreten, ohne den Apparat der zur Führung dieser Verwaltung nöthig ist. Es ergab sich nun als noth⸗ wendige Konsequenz aus der Verfassung selbst unter den Bundes regierungen des Norddeutschen Bundes, sehr bald ein Einverständniß darüber, daß die beweglichen Gegenstände, welche in der bezeichneten Weise an den Bund übergegangen waren, in der That auch in das Eigenthum des Bundes übergegangen seien. Nämlich es ergab sich dies als eine nicht abzuweisende Konsequenz aus den Uebertragungen der Verwaltung selbst einerseits und der der Abnutzung, dem Verbrauch unterworfenen Natur der meisten dieser beweglichen Gegenstände andererseits. Es war der Natur der Sache nach nicht festzuhalten ein Eigenthum an Postpferden und Postwagen, ein Eigenthum an zahlreichen fortwährend wechselnden militärischen Ausrüstungs, und Ausstattungsgegenständen und dergleichen mehr. Sehr viel schwieriger war die Frage, wie es mit den Immobilien, mit den Grundstücken stehe, welche von den Verwaltungen der einzelnen Staaten in den Besitz des Reiches übergegangen waren. Es waren, und ich bin selbst in der Lage gewesen, diese Auffassung in den Norddeutschen Reichstage wiederholt auszusprechen, es waren Bedenken, aus der Reichsverfassung ohne weiteres die Konsequenz herzuleiten, daß diese unbeweglichen Ge— genstände, die ihrer Natur nach dem Verbrauche nicht unterliegen, ohne weiteres in das Eigenthum des Reiches übergegangen seien, und so lange solche Bedenken obwalteten, lag es in der Natur der Sache, daß man von dem Bestehenden ausging, also zunächst das Eigen- thum der einzelnen Bundesstaaten an diesen Gegenständen als fortdauernd voraussetzte. Es ist zu keiner Zeit verkannt wor— den, und es ist auch im Schooße des Norddeutschen Reichs⸗ tages wiederholt hervorgehoben worden, daß damit ein Verhältniß geschaffen sein würde, welches je länger je mehr zu sehr unzuträglichen und schwer löslichen Verwicklungen führen mußte. Man war ja im Taufe der Verwaltung unzählige Male in der Nothwendigkeit, bei der Erweiterung einer Betriebsanstalt, bei der Erweiterung der Kaserni⸗ rungen von Seiten des Militärs zu Grundstücken, welche nach der geltenden Theorie den einzelnen Bundesstaaten gehörten, andere Grund⸗— stücke hinzuzukaufen, um vorhandene Gebäude erweitern zu können, man war in der Nothwendigkeit, auch ohne solche Erweiterungen des Terrains selbst, neue Gebäude auf vorhandenes Terrain zu setzen. Alle diese Erweiterungen, Verbesserungen, Erwerbungen erfolgten auf Kosten des Reiches und es konnte keinem Zweifel unterliegen und ist auch niemals von irgend einer Seite meines Wissens bestritten wor⸗ den, daß diese Erweiterungen und Verbesserungen, da sie auf Kosten des Reiches vorgenommen wurden, Eigenthum des Reiches wurden. Es ent⸗ wickelte fich somit ein Verhältniß, welches sich zwar theoretisch vollkommen konstruiren läßt, das aber doch in zahlreichen praktischen Konsequenzen zu sehr unerwünschten Konsequenzen fuͤhrte. Dessen ungeachtet zögerte man, sich von der einmal angenommenen Auslegung der Bundesverfassung zu trennen, und es war dies auch der, Grund, weshalb in zwei, der neueren Zeit noch angehörige Militärkonventionen, diejenigen mit den Großherzogthümern Baden und Hessen, ausdrücklich der Grundsatz überging, daß zwar das gesammte, in diefen beiden Bundesstaaten der Militärverwaltung gewidmete Grundeigenthum in die Benutzung, und zwar in die unwiderrufliche Benutzung der Reichsmilitärverwaltung überging, daß aber das Eigenthum an den Grundstücken dem Lande verblieb. Die weitere Entwickelung des Reiches würde auf eine erneute Erwägung der bis, dahin erfolgten Au legung der Reichsverfassung nothwendig geführt haben; es kam indeß noch ein Moment hinzu, welches die Regelung der Frage als befonders praktisch dringend erscheinen läßt, ein Moment, welches ich hier nur andeuten kann, weil die bezügliche, schon vor mehreren. Ta= gen dem Reichstage gemachte Vorlage, wohl wegen der Schwierigkei⸗ len des Druckes noch nicht vertheilt ist, ich meine die Rücksicht auf die nothwendig werdende Umgestaltung des deutschen Festungswesens. Es war kaum möglich, diese Umgestaltung ins Auge zu fassen, ohne sich zugleich die Frage zu vergegenwärtigen und von Neuem in Erwä—⸗ gung zu ziehen, ob einer solchen Maßregel gegenüber an der bisheri⸗ gen Auslegung der Reichsverfassung festzuhalten sei. Die verbündeten Re—⸗ ern nne. die Frage verneinen zu müssen, und das Ergebniß ihrer Ber athungen ist die Ihnen gemachte Vorlage. Die verbündeten

Regierungen nehmen in dieser Vorlage von der Auffassung, von der sie früher ausgegangen sind, an sich nichts zurück. Die Reichsper⸗ fassung hat die Frage positiv nicht entschieden, hätte sie das, so hätte es der Vorlage nicht bedurft; indeß se länger man Gelegenheilt hatte, sich die praktische Entwickelung der Frage zu vergegenwärtigen, um so mehr ist man zu der Ueberzeugung gekommen, daß es die ganz noth⸗ wendige Konfequenz des Gedankens der Reichsverfaässung ist, daß die Ausftattung der einzelnen an das Reich übergegangenen Verwaltungen

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auch mit diesen Verwaltungen in das Eigenthum des Reiches über— gegangen ist.

Es ist bei den Berathungen, die dem vorliegenden Entwurf vorher⸗ gegangen sind, der Versuch gemacht worden, wenn ich mich so aus— drücken soll, eine Rechnung aufzumachen, sich in Zahlen zu vergegen— wärtigen, wie viel, die Annahme dieses Entwurfs vorausgesetzt, der der eine Staat in das Reich einbringt im Verhältniß zum anderen. Man hat von solcher Ermittelung Abstand nehmen müssen, weil sie . geführt hätte, die mit dem Nutzen der Sache außer

erhältniß standen. Man ist davon ausgegangen und ich darf dabei bemerken, daß vor allen Dingen die preußische Regierung in der Lage war, davon auszugehen daß es sich in diesem Falle nicht darum handle, eine, Rechnung, anzulegen darüber, wer mehr oder weniger pekuniären Gewinn bei einer solchen Gestaltung der Sache haben würde, sondern daß es vor allen Dingen darauf ankommt, das zu thun, was den Intentionen der Reichsverfassung und zugleich dem praktischen Bedürfniß, dem Besten des Reichs entspreche. Da ist man nun nicht in Zweifel darüber gewesen, daß die Lösung, die Ihnen hier vorgeschlagen ist, die den Reichsinteressen entsprechendste sei. Man hat bei der Wahk der einzelnen einschläglichen Bestimmungen nicht ignoriren können und wollen, daß unter der Herrschaft der bisher geltenden Auffassung der Reichsverfassung Verträge geschlossen sind ich habe vorhin die beiden Militär⸗Konventionen erwähnt welche in einer feier— licheren Weise, als sie eine bloße Interpretation mit sich bringt, die bisher gültig gewesene. Auffassung fixirt hat. Man hat diesen Verhältnissen materiell volle Rechnung dadurch tragen zu müssen und zu können geglaubt, daß man in Beziehung auf die Militär⸗Grundstücke die Uebertragbarkeit aus der einen in die

andere Verwaltung ausgeschlossen hat, daß man also für die Militär— Grundstücke den Grundsatz aufgzestellt hat, daß soweit sie für Zwecke des Militärs entbehrlich werden, sie an den Staat zurückfallen, von welchen sie auf die Militärverwaltung übergegangen sind. Es wird damit in allen praktischen Konsequenzen der Zustand gewahrt, der durch die Militär-Konvention in Baden und Hessen ch fen ist,

denn auch nach diesen Konventionen konnten die von der badischen und hessüchen, Militärverwaltung in diejenige des Reichs übergegangenen Grundstücke nicht reklamirt werden, so lange sie für die Militärver— waltung benutzt werden; ein Anspruch der beiden Staaten entstand erst dann, wenn diese Benutzung aufhörte. Dieser Zustand wird durch das vorliegende Gesetz erhalten.

Ich glaube, mich zur Zeit auf diese Bemerkungen beschränken zu können. Ich wiederhole, die verbündeten Regierungen sind bei dieser Vorlage geleitet gewesen von den allgemeinen Interessen des Reichs, und sie haben tiefe allgemeinen Interessen gern und willig dasßsenige Opfer gebracht, wenn man es so nennen will, was in den Aufgaben der früher festgehaltenen Asffassung der Reichsverfassung lag.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. März. In der gestrigen Sitzung des Haust es der Abgeordneten nahm in der Diskussion über 5. 1 des Gesetzentwurfs über die Grenzen des Gebrauchs kirchlicher Zucht⸗ mittel der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk nach dem Abg. Frhr. v. Schorlemer⸗Alst das Wort:

Der Herr Vorredner hat zwar sehr Vieles von dem, was er und seine Freunde in früheren Verhandlungen dem Hohen Hause vorzutrugen die Geneigtheit hatten, heute nur wiederholt, nichtsdesto⸗ weniger kann ich ein Anerkenntniß dafür nicht unterdrücken, daß mir sein pikanter Vortrag höchst interessant war. Ich muß die Gewandtheit jeiner Dialektik bewundern, aber um die Natur dieser Dialektik ins klare Licht zu stellen, gestatten Sie mir, einige wenige Punkte hervorzuheben, die Sie vielleicht in den Stand setzen, auf die Bedeutung und die Berücksichtigungswürdigkeit des Vortrages überhaupt einen Rückschluß zu machen.

Der Bischof von Ermeland, dessen Angelegenheit ja aller Orten auf's Erschöpfendste behandelt worden ist, soll unter Anderem nach den Behauptungen des Herrn Vorredners Recht haben, weil die Staatsregierung kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet habe. Meine Herren! Wenn der bekannte 8. 57, Tit. 11, Th. II. des Allgemeinen Landrechts eine Strafandrohung enthielte, können Sie versichert sein, davon wäre Gebrauch gemacht worden; er enthält eben keine Strafandrohung, und nach der Lage des Landrechts aus sehr erklärlichen Gründen, weil, wenn wirklich die Nothwendigkeit vor⸗ handen gewesen wäre, mit einer Represston zu wirken, die lediglich in der Hand des Souvergins befindliche gesetzgebende Gewalt, wie es auch in vielen Einzelfällen geschehen ist, ausgereicht haben würde, die im Einzelfalle erforderlichen Strafmittel herzustellen.

Es ist dann und ich wundre mich, daß ich das heute zum ersten Male höre auf meine Aeußerung Bezug genommen worden über den Evangelischen Ober-Kirchenrath. In denjenigen Blättern, die Beziehung zu den verehrten Herren des Zentrums haben, habe ich lange Artikel gelesen, wie ausgezeichnet gut jene Beinerkungen über den Dre urch en, gegen mich zu verwerthen seien. Ich habe das freilich nicht geglaubt, und ich hoffe auch, daß die verehrten Herren selbst zu dieser Meinung gekommen sind, denn wenn ich recht unterrichtet bin, kommt heute der erfte Anklang vor, und da wird nun meine Erklärung darüber, daß der Qber⸗-Kirchenrath oder die Mitglieder desselben wohl das Ihrige im Rechtswege streiten möchten, in einen nicht zu lösenden Widerspruch mit dem Verfahren gegen den Bischof Crementz gestellt Warum das ist der kurze Grund warum hat sich denn die Staatsregierung für verpflichtet gehalten, zu— nächst zurückzuhalten bis zum weiteren Austrage der Sache die Temporalien des Bischofs Crementz? Weil dieser Bischof für sich in Anspruch nahm, zu entscheiden, in welchen Grenzen und wann er den Staatsgesetzen zu folgen verpflichtet sei und weil er von diesem Stand— punkte aus in der Angelegenheit der beiden Geistlichen bereits ge— handelt hatte. Nicht in der Lage, durch die Gesetzgebung röllig zu klarer Entscheidung kommen zu können, nicht in der Lage, eine Instanz zu haben, an die sie appelliren könnte, hat die Staatsregierung wenigstens gemeint, es sei mit ihrer Pflicht nicht zu vereinbaren, einem Bischof, der diese Stellung einnimmt, noch Staatsmittel zu geben, um ihn auf diesem Wege zu stärken.

Und nun, meine Herren, noch Eins, und da bin ich doch erQ— staunt, daß der verehrte Herr, der so außerordentliche Spezialkenntnisse besitzt, einen wesentlichen Erörterungspunkt in der Crementzschen An⸗ gelegenheit in der That nicht in Erfahrung gebracht hat. Aus dem Schreiben des Bischofs Crementz hat er, uns den Satz eines Ober Tribunalserkenntnisses vorgelesen, der dahin geht: -

Wenn überhaupt heißt es in den Gründen (so fährt der Bischof fort) die § 55, 56, 57, Theil II. Titel 11 Allgemeinen Landrechts nicht durch Artikel 15 der Verfassungsurkunde aufgehoben e. dann wäre die dort garantirte Freihrit und Selbständigkeit

er Kirche eine illusorische und würde ihr damit das Recht be⸗ stritten, welches man jeder anderen Gesellschaft oder Vereinigung ugesteht, nämlich die Befugniß, ungefügige Mitglieder aus ihrer

itte zu entlassen.“ . ; .

Nun, meine Herren, ich habe dieses Urtel in amtlicher Abschrift eingefordert und von diesem Satz steht keine Sterbenssylbe in dei Erkenntni

Es 1 dies und ich habe das auch genau festgestellt ich

will fetzt nicht sagen, eine Erfindung, sondern ein Erzeugniß der Ger—⸗ mania. Ein Korrespondent aus einer westlichen Provinz hatte über dieses Urtheil berichtet, und es sind dann diese Ausführungen, die seine e,. waren, mit in die Gründe des Ober⸗Tribunals hineingeschrieben worden.

Meine Herren, obwohl das so ist, muß man in dem wichtigen Aktenstücke des Bischofs von Ermeland das als eine zweifellose That sache hinnehmen, man muß das weiter hinnehmen als eine zweifellose Thatsache in den amtlichen schlesischen Kirchenblättern, wo derselbe Satz stand, und man muß es hier auch aus dem Munde, wenn ich nicht irre, des Herrn v. g. nh von der Tribüne hören und heute noch einmal von dem Sitz des Herrn v. Schorlemer-Alst! Und doch hat verschiedentlich bereits in der Presse ein Hinweis darauf stattge⸗

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