1873 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

LHtverpool, 24. März, Vormittags. (XN. L. B) Baum wolls . Muthmaasslicher Umsatz 12, 000 Ballen. Fest. agesimport 3000 Ballen amerikanische.

März. Roheisen, mixed Numbers Warranta 1200 s.

Karin, 24. März. Nachm. (KR. T. B) Produktenmarkt Eüböl weichend, pr. März 92, 00, pr. Mai-Juni g3, 75, per Septhr.- Derember 93, 15. Mehl ruhig, pr. Närz 79 00, pr. April: 025, . August 72.50. Spiritus pr. März 55, 59. Metter:

6n.

New- Tork, 24 Marg. Abends 6 Uhr. Baumwolle 193, ehi 7 D. 60 G. Rother Frühjahrsweigen 1 B. 7 G. Raff. Fetro- sum in Ner- Fork pr. Jalloh von 67 Pfä. 30, de, in, Elill- delphis pr. Gallen von 6 Pfd. 183. Havanna-Eucker Nr. 12 9.

Rima nhlumkem. ;

Dresdener Handelsbank. Die lctate Einz. von 30 Æ oder 30 Thlr. per Aktie ist, zuzüglich 5 & Zinsen, in der Jeit vom 1. bis 15. April er. in Berlin bei Gebr. Guttentag zu leisten.

Aus za l Hinnmmꝶ enn.

Lübeoh - Büächener Els snbahn- Gesellschaft, Die Dividl pro 1872 gelangt vom J. April er. ab mit 9 Thlr. per Aktie an der Hauptkasse der Gesellschaft zu Lübeck zur Auszahl.

Rläs an · Rꝛoalow- Plsenbahn - Gesellschaft. Die am 1. April e. fälligen Tinsen der Obfig. werden von da ab in Berlin bei Robert Warschauer & Co. ausbezahlt.

Dentsohe Handelsbank, RKommandltgesellsohaft auf Aktlen, B. Lambrecht, R. Lange. Die Divid. von 123 R pr. 1872 gelangt vom 1. April. er. ab mit 25 Thlr. pr. Aktie J. Emiss., und mit 125 Thlr. per Aptie II. Emiss. an der esellschaftskasse in Berlin zur Ausz.

Vermsttelungs- und Kredit- Bank, Aktien - Gesellsohaft zu Berlin. Pie Divid. von 134 3. p. a. gelangt von jetzt ab pr. 1872 mit 4 Thlr. Sz Sgr. pr. Aktie an der Gesellschaftskasse zur Ausz.; s. Ins. in No. 73.

C Hasgonm, 24.

Erste Norddeutsohe Aktien-Ale- und Porter-Brauerel Bre-

men. Die am 1. April er. fälligen Jinsen der 6 X Prior. -0blig. weren von da ab mit Rm. 9. 87 Pf. bei Carl E. Plump K Co. in Bremen ausbezahlt.

Hallo Soran · Gubener Elsonbahn · Gesellsohaft. Die am 1. April er. fälligen Linscoupons der 5 x Prior. 0Oblig. werden von dem Tage an in Berlin bei der Gesellschaftskasse ausgezahlt,

Voreins-Bler-Brauerel. Die am 1. April er. fällig werdenden Coupons der Prior. Anleihe werden vom 25. d. Mts. ab bei der Gesellschaftskasse in Leipzig eingelöst. .

CGenmen-ul - Venn Hunmg em. 29. März. Ohemisohe Farben- Fabrik, Aktien - Gesellschaft. Ordentl. Gen- Vers. zu Berlin. , Aktien- Ges ellsohaft für Feilen-Fabrikatlon sonst C. Sohaaf & Go) Ordentl. Gen. Vers. zu Berlin. April. Rotterdamer Bank. Ordentl. Gen. - Vers. zu Rot- terdam. Waggon Fabrik Gebrüder Hofmann G Co., Aktien- Ges ellsohaft. Ordentl. Gen. -Vers. zu Breslau. Ban- Gesellsohaft für Mittelwohnungen. Ordentl. Gen. -Vers. zu Berlin. Säddentsohe Boden - Creditbank. Ordentl. Vers. zu München. Halberstädter Eisenwerke. Die zum 26. März er. ausgeschriebene ordentl. Gen. Ver-amml. ist auf den 21. April. er. verlegt. Deutsoher Lloyd, Transport- Versloherungs-Aktlen- Gesellsohaft zu Berlin. Ordentl. Gen. Vers. zu Ber- lin; siehe Ins. in Nr. 73. 26. Oberhessisohe Eisenbahn - Gesellsohaft. Ordentl. Gen. - Vers. zu Giessen. . Baseler Bankverein. Gen. Vers. zu Basel. 6 Arenbergsohe Aktien- Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetriob. Ordentl. Gen.-Vers. zu Essen.

Anus weise vom Kankaem.

Preussisohe Bank. Die Bilanz vom 31. Dezember 1872, sowie den Auszug aus dem Verwaltungsbericht für das Jahr 1872; s. Be- kanntmachung in Nr. 73.

Weimarlsche Bank. Die Bilanz vom 31. Dezember 1872 sowie die Gewinnberechnung s. Ins in Nr. 73.

Gan.

Der Erscheinungstag der Aktien der „Gesellsohaft für ösient- liohes Fubrweseni ist auf den 7. April er. festgesetzt und wer- den die über 200 Thlr. lautenden Intérimsscheine mit 40 , Ein- zahlung d 5 * Zinsen vom J. März ab gerechnet. Die per 8S Tage nach Erscheinen in diesem Effekt gemachten Geschäfte werden am 15. April regulirt.

BHie Aktien der Erdmannsdorfer Spinnerei, deren Original- stücke bereits erschienen sind und über 200 Thlr. lauten, werden vom 22. d. M. ab exclusive Dividende aber mit 5 laufenden Lin- sen vom 1. Jannar cr. gerechnet.

Gen.

Tele xrajsslaiäinehe Sit- rar zb.

a.

Allgemeine Himmels- ansicht.

Bar. Ab Femp. br] ; ,,

8 Haparanda. 333, 8 Christians. . 339, 4 Hernösand 336,1 Helsingfors 336,2 Petersburg. 335, 7 Stockholm . 338, 6 Skudesnäs . 340, S: Fredericksh j) Helsingör.—- Moskau... 332, Memel .... 339,9 443,8

Flensburg . 339,4

Königsberg 339.7 43, Danzig .... 339,6 3,4 Putbus . . .. 338, 1 4,4

6 Kieler Nas. 34I, 9 7 Cöslin .... 339,7 44,5 6 Wes. Lehtt. 338,

7 Wilhelmsh. 337,5 z Stettin .... 340, 04 Gröningen . 339,9 6 Bremen ... 338,4 8 Helder .... 339,4 6 Berlin .... 338.4 337, 6 Münster ... 336,9 6 Torgau . ... 335, 8;/ 6 Breslau ... 334,3 8 Brüssel ... 338,7 6 göln. ..... 337,7 6 Wiesbaden. 334,7 6 Ratibor ... 331,3 6 Trier.. 338,6 8 Cherbourg. 337,9 S Havre. ... 338, 5 7 Carlsruhe. . 334 5 8 Paris.... 338,7 8 St. Mathien 337, 8

NO., schw. bedeckt. WSW. , stark. bedeckt. WSW. , mäss. heiter. WSW., schw. bedeckt. W., schw. 8. bew., Reif. WS VW., schw. fast heiter. i) Windstille. heiter. Windstille. 2) Windstille. —* MW., stark. spbedeckt. S., schwach. heiter, st., Reif. O., schw. heiter. heiter. heiter, Reif. . heiter. leicht bew 040, schwach. heiter. NO., schw. heiter. S80., schw. schön. 0.5 O., schwach. heiter. O. , stille. bewölkt. O. , stille. heiter. NVW. , schw. O., schwach, ganz heiter. NO., s. schw. völlig heiter. 8 . schw. 21. heiter, Nebel. ; 5W. schw. ganz heiter. S0O., schw. pöllig heiter. NO., schw. schön. SSO., schw. sehr heiter. O., Schwach. völlig heiter.) S., mässig. heiter. No., echw. heiter, neblig. O., schwach. strübe. 0. fast stille. trübe. NO., stille. heiter, Nebel. O., S. schwach. wenig bew. O., schwach. bedeckt.

) 24. März Max. 54. Minim. 1.2. Gest, Aben] Nordlicht. 3) Gestern Nachm. S. schwach. *) Strom S8. Gestern Nachm. S. schwach. Strom 83. ) Nachts Than.

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Verkäufe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛc.

Zu verkaufen.

In der Näbe der Stadt Bern in prachtvoller Lage, Familienverhältnisse alber, unter günstigen Bedingungen, ein groͤheres in best Zustande befindliches und gut frequentirtes n fh, 9 ö . g

Bade- und Kur - Etablissement,

bestehend aus: Wohngebäuden, sogen. Schlößchen, Villa, Penston, Restaurationsgebände, Gewächshaus, Badhaus mit Douchen Wasserleitungen und Sueilen ein Gebäude mit i . Brunnen, Bäckerei, Wohnzimmern und angebauten Eiskeller, Hiern gehört ein großer, Gebäude 1, , d, ,. Garten, ferner Parkanlagen mit Obst. und n, n. Spazier wegen, Anlagen und e, ,. ein mit prachtvoller Fernsicht zur Errichtung eines Pavillons . Grundstück, sowie ein großer Teich. uf Wunsch kann von dem dazu gehörigen Landgut und Wald abgegeben werden. Das ganze Etablissement wäre unter Umstäãnden auch zur Errichtung einer größern Erziehungsanstalt geeignet. Photographien über die Ausicht des Etablissement können vorgelegt werden und beliebe man sich wegen näherer Auskunft an Herrn Rudolf Mosse in Basel J (A/ 163)

IM. 509]

65

zu wenden.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 797

2 Oberschlesische Eisenbahn.

Nachdem durch 5§. 5 des unterm 4. November 1872 Allerhöchst genehmigten Vertrages vom gie, i. 1872, be

treffend den Uebergang des Betriebes und der Verwaltung resp. des Eigenthums des Niederschlesischen Zweigbahn⸗Unternehmenz auf die Oberschlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft, der Letzteren das Recht eingeräumt worden ist, Namens der Niederschlesischen Zweigbahn⸗Gesellschaft die auf dem Niederschlesischen Zweigbahn⸗-Unternehmen ruhenden Prioritäts⸗-Obligationen zu kündigen und einzulösen, kündigen wir hierdurch auf Grund des von den Aktionären der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General Versammlung vom 26. Juni 1872 gefaßten Beschlusses mit Genehmigung der Königlichen Staatsregierung zur Rückzahlung des Nominal werthes

zum 1. Juli 1873

a. von den auf Grund der Allerhöchsten Beslätigungs⸗Urkunde vom 12. Juni 1845 emittirten Prioritäts⸗-QObligationen der Niederschlesischen Zweigbahn⸗-Gesellschaft diejenigen 248,000 Thaler, welche auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 12. November 1847 zu fünf Prozent verzinslich zur Ausgabe gelangt sind;

p. die auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 31. Januar 1857 emittirten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Niederschlesischen Zweigbahn⸗-Gesellschaft (Littr. C.);

c. die auf Grund des Allerhöchsten Privilegi; vom 6. Dezember 1869 emittirten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Niederschlesischen Zweigbahn⸗-Gesellschaft (Littr. D.).

Zahlung der Valuta erfolgt von dem vorbezeichneten Kündigungstermine, vom 1. Juli 1873 ab an den Wochentagen I) bei unseren Hauptkassen hierselbst und in Glogau in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags. 2) bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1873

gegen Aushändigung der Obligationen und der dazu gehörigen nichtfälligen Zinscoupons.

Mit dem vorbezeichneten Rückzahlungstermine hört die Verzinsung der betreffenden Obligationen auf.

Für fehlende Coupons, welche erst nach dem Rückzahlungstermine fällig werden, wird der Betrag derselben von dem

Kapital der Obligation in Abzug gebracht. ö. Den zur Einlösung präsentirten Obligationen ist ein nach der Nummerfolge geordnetes Verzeichniß, zu welchem

vorher bei unseren Hauptkassen und bei der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin Formulare ausgegeben werden, beizufügen. Uebrigens erklären wir uns bereit, die vorstehend gekündigten Prioritäts-Abligationen bereits vom 1. April 1873

ab bei unserer Hauptkasse hierselbst unter Vergütigung der laufenden Zinsen zum Nennwerthe einzulösen. J Breslau, den 21. März 1873.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Allgemeine Eisenbahn⸗Versicherungs⸗Gesellchaft. Die Herren Aktionäre werden gemäß 8§. 29 der Statuten hierdurch zur achtzehnten ordentlichen General ⸗Versammlung, auf Mittwoch, den 30. April curr, Nachmittags 6 Uhr, in das Haus unserer Gesellschaft, Markgrafenstraße 63, eingeladen. Die Eintrittskarten und Stimmzettel sind daselbst bis zum 30. April er, Mittags 1 Uhr, von denjenigen Aktionären, auf deren Namen die Aktien in unseren Büchern vermerkt sind, in Empfang zu nehmen. Ene

Vertretung ist nur durch einen schriftlich bevollmächtigten anderen Aktionär zulässig. (5. 33 der Statuten.) Berlin, den 24. März 18/5 ] ö. ö

Der Ver waltungsrath. A. J. Jacoby.

Mecher niciherr. HBerg wer kHs- Ali li la- Greirin.

In Gemäßheit der 58. 25 und 26 des Statuts werden die Herren Aktionäre unsers Vereins benachrichtigt, daß die

Zwölfte ordentliche General-Versammlung am Montag, den 28. April 4. “, Morgens 11 Uhr

in Cöln im Saale der Kasino⸗Gesellschaft daselbst stattfindet.

Gegenstände der Verhandlung sind: 1) Bericht der Verwaltung und des General-Direktors;

801

M. 508.

2 Vorlage der Bilanz pro 1872, Bericht der Rvisions⸗-Kommission, Ertheilung der Decharge, Verwendung eines Theil

des Reservefonds zu Abschreibungen;

3) Antrag des Verwaltungsraths auf Abänderung der §§. 5, 11 und 25 des Statuts, nämlich auf Umwandlun Nominal⸗Aktien in Aktien auf Inhaber; un ;

4) Wahl der Revisiens⸗Kommission gemäß §5§. 32 und 34; .

6 Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsraths gemäß §8§. 14 und 34 des Statuts.

Mechernich, den 21. März ISfz. .

Der Verwaltungsrath.

.

Rheinisch

802

Wr beehren uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

5. Mai 4. c, Vormittags 101 Uhr,

im Saale des Hochfelder Casinos hierselbst beginnenden .

.

Srdentlichen General⸗Versammlung .

hiermit ergebenst einzuladen. *

Die Eintrüttskarten werden eine Stunde vor Beginn der General-Versammlung auf Grund des 5. 10 und im Vertretungsfall.

4

gemäß dem 5§. II des Statuts, auf Grund beglaubigter Vollmacht verabfolgt. . Tages⸗-Ordnung.

4

Geschäftsbericht.

Vorlage der Bilanz pro ultimo Dezember 1872 nach 558. 19 und 20 des Statuts; Decharge und Beschluß über die Verwen⸗ ö ;

dung des Gewinnes pro 1672. ) Antrag auf Wiederausgabe von 54, im Besitze der Gesellschaft befindlichen Aktien J. Emission. Antrag des Vorstandes auf Aenderung des 5. 18 des Statuts; event. Feststellung des Gehaltes der Direktoren.

Antrag mehrerer Aktionäre auf Aenderung der §§. 4, 19 und 22 des Statuts und der damit im Zusammenhange stehenden J.

Bestimmungen, insbesondere des 8. 5 des Statuts. Wahl eines Vorstandemitgliedes an Stelle des statutgemäß Ausscheidenden. 7) Ausloosung der für dieses Jahr zur Amortisation gelangenden Prioritäts-Obligationen und Sckuldverschreibungen. Niederrheinische Hütte bei Duisburg, den 2. März 1573. ö

Der Vorstand.

Vom 19. 8. Mts. ab ist zum gemeinschaft⸗ lichen Tarif für Niederschlesische Steinkohlen zc. nach Stationen der Magde burg⸗Halberstädter SEisenbahn vem 1. Juli 1872 ein Nachtrag I. Hin Kraft getreten, welcher direkte Frachtsätze

ö

seren Expeditionen in Gottesberg, Dittersbach, Waldenburg und Alt.

handen sind. Berlin, den 209. März 1873.

nach den Stationen Barleben, Meitzendorf,

der 4

; gbau⸗ und Hütten wesen⸗Lktien⸗-Gesellschaft.

Gr. Ammensleben, Neuhaldensleben, Staßfurt, Güsten, Bernburg und . Aschersleben enthält. Druckexemplare des Nachtrages werden bei un.

wasser so wie in Berlin unentgeltlich verabfolgt, so lange solche vor-

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. ö

pa Abonnement brträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.

. fur das Vierteljahr.

Insertionspreis sur den Raum eint Vruckzeile gr.

Berlin, Donnerstag,

Se. Majestät der König haben Allergnãdigst geruht: Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Schönian zu Königsberg i. Pr. die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Kreisgerichts-⸗Rath Voigt zu Thorn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Regierungs . Rath Rose zu Hannover, dem Domänen ⸗Rentmeister, Do mänen⸗Rath Behlen⸗ Forff zu Sonnenburg, Kreis Sternberg und dem Bürger⸗ meister a. D. Maraite zu Rodt, Kreis Malmedy, den Rothen Abler⸗ODrden vierter Klasfe; dem Ober⸗Stabsarzt a. D. Well⸗ hausen zu Elze, Amts Gronau, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Korrespondenz⸗Sekretar Sr. Königlichen oheit des Prinzen Friedrich Car! von Preußen, Flohr, dem nspektor am Civil⸗Waisenhause in Potsdam, Kistenmacher, und dem Kanzlei⸗Direktor Zachowski beim Magistat in Elbing den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Hof⸗Fourier Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Caspari und dem Gemeinde⸗Vorsteher a. D. Siedentopf zu Isenbüttel, Kreis Gifhorn, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kanonier Wilhelm Richter im Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Königreich Prenßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Grbmarschall der Kurmark Brandenburg Albert Edugrd Gans Edelen Herren zu Putlitz den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikate Excellenz, und dem Lotterie⸗Einnehwwer Gustar ECunow zu Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Vortrag finde Ich Mich be⸗ wogen, das Amt eines katholifchen Feldpropstes der Armee hier⸗ durch bis auf Weiteres aufzuheben. Ich beauftrage Sie mit den zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen Anord⸗ nungen. . . . Berlin, den 15. März 1873. .

. Wilhelm. 663

Graf von Roon. Fürst von Bismarck. Falk. An die Minister des Krieges, der aus⸗ wärtigen und der geistlichen An⸗ gelegenheiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Die Berufung des bisher beim Gumnasium in Lissa ange⸗ stellten Oberlehrers Dr. Gu stay Mülker an das Gymnasium

zu Görlitz ist genehmigt worden.

Das 4. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter; .

Nr. S098 das Gesetz, betreffend die Festftellung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1873. Vom 24. März 1873.

Berlin, den 27. März 1873. Königliches GesetzSammlungs⸗Debits⸗Comtotr.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant von der Armee von Strubberg, zur Zeit kommandirt zur Vertre⸗ tung des Commandeurs der 19. Division, von Nancy,

Se. Excellenz der General- Lieutenant und Commandeur der 16. Divisuton von Kraatz⸗Koschlau von Trier, n

her General⸗Major und Commandeur der 5. Kavallerie⸗ Brigade von Drigals ki von Frankfurt a. d. Oder.

Abgereist: Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schön⸗ burg⸗Glauch au nach Dresden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. März. Se. Majestä der . 31 König nahmen gestern den Vortrag des Gehei⸗ men Civil⸗Kabinets, fowie militärische Meldungen entgegen, em⸗ pfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht und den Dberst Kämmerer Grafen Rödern und begaben Allerhöchstsich um 123 Uhr nach der Central Turnanstalt zur Besichtigung der kommandirten Offiziere und Civil⸗Eleven,

Heute haben Se. Majestät militärische Meldungen und die Vorträge des Feldmarschalls Grafen Roon, des General⸗Lieute⸗ nants von Kamecke und des General à la suite von Albedyll entgegen genommen. Abends findet eine größere Soirée bei Ihren Majestäten statt. .

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besich⸗ tigte geßern mit Ihren Königlichen Hoheiten den Großherʒo⸗ ginnen von Baden und von Sachsen das Krankenhaus Betha⸗ nien. Die Familientafel fand im Königlichen Schlosse bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen statt. Abends war Ihre Majestät die Kaiserin-Königin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoginnen von Sachsen und bon Baden in der Generalversammlung des Vaterländischen Frauen⸗Vereins anwesend, wo auch der Allgemeine Verband Deutscher Frauen⸗Vereine durch Delegirte vertreten war, und verschiedene Vorträge gehalten wurden.

Se. Kaiserliche und Königliche

Hoheit der

Kronprinz wohnte gestern Mittags 123 Uhr der Besichtigung

der Central⸗Turnanstalt bei, empfing Nachmittags 45 Uhr den

den Lieutenant Stumm vom Westfaälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8. Abends 7. Uhr besuchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Vorstellung im Opernhause.

Die vereinigten Ausschů fse des Bundesraths für das Seewesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Nach einer dem Reichs- Kanzler⸗Amt von Seiten der Königlichen großbritannischen Regierung zugegangenen Benach⸗ richtigung ist der Küstenhandel in der Kap⸗Kolonie in Gemäßheit eines kuͤrzlich von der Legislatur des Landes angenommenen Gesetzes den Schiffen aller Nationen freigegeben worden.

Der Bundesrath hat auch den Antrag des Ausschusses für Handel und Verkehr in der Sitzung vom d. M. beschlossen, den Herrn Reichskanzler zu erfuchen, seine Einwirkung dahin eintreten zu lassen, daß fuͤr Be Staats- und Bundesangehörigkeit an Stempelabgaben und Aus fertigungsgebühren in keinem Bundes staate mehr als höchstens 1 Thlr. erhoben wird. 2.

Auf den Antrag des Ausschusses für Zoll- und Steuerwesen hat der ne . ferner in derselben Sitzung beschlossen, daß mit einem bronzeartigen Anstrich versehene Eisenwaaren so⸗ fern sie ihrer Beschaffenheit nach nicht zu den feinen Eisen⸗ waaren gehören, gleich den gefirnißten Eisenwaaren der Nr. 6 c. 2. der ersten Tarifs⸗Abtheilung zu unterstellen sind.

Aus Beranlassung eines Berichts des Zollvereins⸗Bevoll⸗ mächtigten zu Darmstadt hat der Bundesrath in der Sitzung vom 7. d. M. dem Antrage des Ausschusses für Zoll- und Steuerwesen gemäß beschlossen, daß Kumys oder Milchwein als unter die k Arzneimittel lend, nach Nr. Ha der ersten Tarif⸗Abtheilung einem Ei gangszolle von 3 Thlrn.

16 Sgr. unterliege.

ö. . ; K . Ferner hat der Bundesrath auf den Antrag des bezeichneten

Ausschusses unter dem J. d. M. beschlossen, 1) daß die unter dem 19. November 1871 genehmigten Best mungen über die Tara die Frage, in welchen n rechnenden inneren Umschließungen für sich zur Verzollung zu ziehen sind, nicht berühren, die wegen der Verzollung solcher Umschließungen ergangenen besonderen Vorschriften somit durch die bezeichneten Bestimmungen über die Tara keine Aenderung erlitten haben; 2) daß die Vorschrift am Schlusse des J. Absatzes des §. 5 der vorgedachten Bestimmungen siber die Tara, wonach wo eine Waare in zwei⸗ oder mehrfacher Umschließung ein⸗ geht, die äußere Umschließung vor Ermittelung des zollpflich⸗ igen Gewichtes stets entfernt werden darf, auch auf Brutto zu verzollende Waaren Anwendung findet.

Aus Veranlassung eines Schreibens des Oberbefehl shabers der Okkupations⸗Armee in Frankreich hat der Bundesrath in der Sitzung vom J. d. M. dem Antrage des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen gemäß beschlossen, sich damit einverstanden zu erklären, es solle den Landesregierungen überlassen bleiben, zur Vermeidung von Anständen Anordnungen in der Richtung zu treffen, daß a. Sendungen der Offiziere zc. der deutschen Okku⸗ pations⸗Armee in Frankreich an Uniform⸗Ausrüstungs⸗ und son⸗ stigen Bekleidungsgegenständen ohne Zollerhebung und ohne Kon— troͤlle des Wieder⸗Ausgangs abgelassen werden, wenn diese Sen⸗ dungen von dem betreffenden Truppentheil mit einem Amtssiegel verschlofssen und mit einer Bescheinigung dahin versehen find, daß der Inhalt einem Offizier ꝛc. der Dlkupations Armee gehört und in gebrauchten Gegenständen persönlichen Bedarfs besteht, welche Behufs Reinigung Reparatur u. s. w. nach dem deutschen Zollgebiete gesandt werden; b. gebrauchte Hausgerãthe und Effekten von Angehörigen der Oltupations⸗ Armee zollfrei (vergl. Ziff. Z der Vorbemerkungen zur J. Abtheilung des Zoll⸗ tarifs) behandelt werden, sobald auf einem derselben beizu⸗ ügenden Verzeichniß Seitens einer Militãrbehorde unter Bei⸗ Eier, des Amtsfiegels bescheinigt ist, daß die Hausgeräthe

u. s. w. einem von der 3 nach Deutschland zu⸗ rückkehrenden Offizier ꝛc. gehören.

. ist . dem Bundesrath in derselben Sitzung auf den Antrag des Reichskanzler⸗Amts, betreffend die Vereinfachung der zollstausstischen Veröffentlichungen des statistischen Amtes, be⸗ schlossen worden, I) daß in Stelle des durch Beschluß des

Bundesraths vom 7. Dezʒeniber 1871 genehmigten Musters für die

iche Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemein⸗ . . ein abgeändertes Muster trete, in welchem zugleich eine summarische Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer und anderer Einnahmen des Reichs gegeben wird; I sich damit einverstanden zu erklären: a. daß eine monatliche Uebersicht der in den einzelnen Ober⸗Postdirektionsbezirken, sowie in Bayern und Württemberg aufgekommenen Einnahmen an Wechselstempelsteuer durch den Reichs Anzeiger veröffentlicht werde; b. daß die monatliche summarische Uebersicht der Einnahmen an⸗ att des seitherigen Publikationsmodus in das Central⸗Blatt ür das Deutsche Reich aufgenommen werde, wogegen am Schlusse eines jeden Jahres eine vollständige Nachweifung über die Einnahmen an Zöllen c. und Wechselstempelsteuer nach den vorgeschriebenen Formularen von dem statistischen Amte zu ver⸗

öffentlichen ist; (. daß die vierteljährlichen vorläufigen . 9 k 2. 1 Hauptämtern in den freien Verke

——

den 21. März, Abends.

; diesseitigen Gesandten in München, Freiherrn von Werthern, und

scheinigungen über den Besttz der

Fällen die nicht zum Nettogewichte zu

nehmen Gestellung an,

fur Berlin die Erpedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

——— **

18273.

ar .

getretenen wichtigeren Waarenartikel künftig im Reichs⸗Anzeiger zur Veröffentlichung gebracht werden.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Reich s⸗ tags führte der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Delbrück aus, daß die Gewährung von Reisekosten und Diäten an die Abgeordneten dem Art. 32 der Reichsverfassung widerstrebe. (Siehe unter Reichstagsangelegenheiten) Nach⸗ dem dann noch der Abg. Ulrich nachzuweisen versucht hatte, daß durch die Diätenlosigkeit keineswegs destruktive, sozialdemo⸗ kratische Elemente von der Volksvertretung ausgeschlossen würden, wurde der Antrag des Abg. Schulze und Genossen (siehe Nr. 5 d. Bl.) mit 114 gegen 90 Stimmen angenommen. Demnãächst lag dem Reichstage vor die Uebersicht der vom Bundes⸗ rathe gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des Reichskages aus der Session von 1872. Im All⸗ gemeinen war das Haus, mit der Vorlage des Bundesraths zufrieden und wünschte nur, daß bei den ab⸗ lehnenden Bescheidungen auf einige Reichstagsbeschlüsse auch die Motive zu den Ablehnungen mitgetheilt worden wären. Eine sehr lebhafte Debatte entspann sich, als Abg. Wiggers be⸗ züglich eines der Beschlüsse sich Auskunft erbat, wie weit die Vorlagen, betreffend die Regelung des Vereinswesens. gediehen seien. Der Staats ⸗Minister Delbrück erklärte, er habe nicht gewußt, daß der Gegenstand schon jetzt auf die Tagesordnung kommen würde, und könne über die vielen und mannichfachen Fragen keine Auskunft ertheilen, ohne bei den einzeinen Ressort⸗ chefs sich informirt zu haben. Der Reichskanzler Fürst von Bismarck gab dem Hause zu bedenken, daß die Diskusston über die So bis 100 Rummern der Uebersicht allein eine Tagesordnung aus⸗ machen würde; es wäre praktischer, aus dem Ganzen einen vorherigen Auszug der Punkte zu machen, zu denen Wunsche der Abgeord⸗ neten vorlägen. (Siehe unter Reichstagsangelegenheiten Der Abg. Dr. Braun (Waldenburg) rieth, die betreffenden Abgeordneten möchten ihre Wünsche in bestimmten Anträgen formuliren. Abg. bon f war der Ansicht, das Haus hahe nan der lleber. ficht nur Kenntniß zu nehmen, nicht darliber zu ebaltiren. Nachdem der Reichskanzler noch einmal erklärt hatte, daß es nicht die Absicht des Reichstages sein könne, Gegenstände früherer Tagesordnungen sämmtlich noch einmal zur Sprache zu bringen, wurde ein Antrag des Abg. Lasker, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und der Geschäftsordnungs⸗Kommission zur Vorberathung zu überweisen, angenemmen. Der Ge⸗ fetzentwurf, betreffend die dem Reichs⸗Ober⸗Handels⸗

erichte gegen Rechts anwälte und Advokaten zuste⸗

enden Tisziplinarbefugnisse, desgleichen der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Etatsüberschreitungen bei den übertragbaren Fonds der Marineverwaltung in den Jahren 1867 bis 1871 wurden in dritter Lesung ohne Debatte angenommen. Darauf wurde die Sitzung um 4 Uhr geschlossen. ;

In der heutigen (-)) Sitzung des Reichstages, der am Tische des Bundesraths die Staats⸗Minister Delbrück, Graf p. Roon, v. Kameke und v. Mittnacht mit zahlreichen andern Mitgliedern des Bundesrathes beiwohnten, zeigte der Präsident Pr. Simson den Eintritt verschiedener Mitglieder an uns machte Mittheilung von Urlaubsgesuchen, gegen die sich kein Wider⸗ spruch erhob. Darauf gab der Abgeordnete Valentin als Refe⸗ rent der Geschäftsordnungs ⸗Kommission einen mündlichen Bericht, betreffend die Fortdauer des Mandats des Abgeordneten Prinzen Wilhelm von Baden. Die Kommission war der Meinung, daß durch die Ernennung des Prinzen zum General der Infanterie sein Mandat nicht berührt werde, da mit der Beförderung keine Gehaltserhöhung verbunden sei. Das Haus trat dieser Änsicht seiner Kommission bei. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Rechts verhält⸗ nisse der Reichs beamten. Der Abgeordnete Dr. Ewald warnte den Reichstag, an seinen bisherigen Be⸗ schlüssen in dieser Frage etwas zu ändern, da das im Volke die Achtung vor der Versammlung beeinträchtigen würde. Der Abg. Krieger zog das bei der zweiten Lesung zu §. 19 eingebrachte Amendement Wagner und Genossen zurück, Feil der Reichskanzler erklärt habe, er werde die Annahme desselben mit dem Scheitern des ganzen Gesetzes für gleichbe⸗ deutend ansehen. Das Gesetz wurde darauf mit erheb⸗ licher Majorität angenommen. Bei der nun folgen⸗ den ersten Berathung Des Gesetzentwurfs betreff end die Gründung und Verwaltung des Reich s⸗Inva⸗ lidenfonds setzte der Prãsident Delbrück die Absicht der Bun⸗ desregierungen auseinander, aus den französischen Kriegs⸗ entschädigungen einen Fonds zu gründen, um die Lage der im letzten Kriege Verunglückten und der Angehörigen der Ge⸗ fallenen günstiger zu gestalten. Betreffs der Invaliden aus den Jahren 1513 15 hätte die Lage der preußischen Finanzen so weil gehende Bewilligungen nicht gestattet, das Reich sei günsti⸗ ger gestellt. Der Abg. Ulrich wollte die Invaliden⸗Pensionen fieber durch eine Steuererhöhung beschafft sehen, damit auch die künftigen Generationen, die die Segnungen des großen Krieges genießen würden, Gelegenheit hätten, ihre Pietät zu beweisen. Vie Debatte dauerte bei Schluß des Blattes fort.

In der Königlichen Central⸗Turnanstalt fand ge⸗ stern der Schluß der Turnkurse für die Militär⸗ und Civileleven