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halten hatte, Commandeur der preußischen und deutschen Bundestruppen in Schleswig⸗Holstein; er fiegte 23. April mit diesen bei Schleswig, drang in Jütland ein, legte aber schon Anfangs September diesen Oberbefehl nieder, um den⸗ jenigen uber die Truppen in den Marken zu übernehmen, welcher nunmehr gleichfalls seit fast 25 Jahren (24 Jah⸗ ren 6 Monaten) in denselben Händen ruht. 1849 bereits mit dem Hohen Orden vom Schwarzen Adler dekorirt, dessen Kanz⸗ ler General von Wrangel ist und zu dem er 1861 die Brillan⸗ ten erhielt, wurde er unterm 3. November 1849 speziell noch mit dem General⸗Kommando des III. Armee⸗Corps betraut, dessen Führung er 1857 mit der Stellung als Gouverneur von Berlin vertauschte. ᷣ
Schon im Jahre 1856 beging Freiherr von Wrangel die Feier seines sechszigjährigen Dienst⸗Jubilckums, bei welcher Gele⸗ genheit ihm die Ernennung zum General⸗Feldmarschall durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. August 1856 zu Theil wurde. Es war dem Feldmarschall vergönnt, auch in dieser höchsten militärischen Ehrenstellung dem i. bis jetzt schon länger als anderthalb Jahrzehnte anzugehören und in ihr be⸗ deutende Siege in den letzten Feldzuͤgen zu erkämpfen. Am 15. Dezember 1863 wurde der General⸗Feldmarschall zum Ober⸗ befehlshaber der zur Ausführung der Bundes⸗Cxekution in Holstein zusammengezogenen verbündeten Truppen ernannt, an deren Spitze er die Operation gegen Dänemark bis nach der Erstürmung der Düppeler Schanzen leitete Von Seiner Masestät dem Könige in den Grafenstand erhoben, durch Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich zum Inhaber des jetzt seinen Namen tragenden 2. Kürassier⸗ (jetzt Dragoner⸗) Regiments ernannt und mit dem Commandeurkreuze des militärischen Maria⸗ Theresiens⸗Ordens ausgezeichnet, trat Graf Wrangel seines hohen Alters wegen von dem Verhältniß als Sberkommandirender der Armee in Schleswig⸗Holstein wie von dem als Gouverneur in Berlin zurück. Er übernahm wieder das Oberkommando in den Marken, wohnte noch 1866, jedoch ohne ein Kommando zu führen, einem Theile des Feldzuges bei und lebt seitdem in seltener, erst unmittelbar vor der bevor stehenden seltenen Jubel⸗ feier vorübergehend angegriffenen Rüstigkeit in Berlin.
Das Staats⸗Mini terium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie für das Seewesen und für Rechnungswesen — und der Ausschuß des⸗ selben für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Auf den Bericht der Ausschüsse für Zoll- und Steuer⸗ wesen, sowie für Rechnungswesen, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 18. d. M. beschlossen, daß von dem in dem ange⸗ schlossenen Altonaer Stadtgebiete zur Nachversteuerung gezo⸗ genen Branntwein in Flaschen mit Rücksicht auf die Ge⸗ ringfügigkeit der in Frage stehenden Abgabenbeträge ein Rabatt von 75 Prozent gewährt und von dem nach weiterem Abzuge der Erhebungskosten und der bewilligten Steuernachlasse verblei⸗ benden Reinertrage der erhobenen Nachsteuer 40 Prozent der Königlich preußischen Regierung überwiesen, die übrigen 60 Pro⸗ zent aber zu den Einnahmen des Reichs verrechnet werden.
Ferner ist von dem i in derselben Sitzung auf den Antrag der genannten Ausschüsse beschlossen worden, daß von dem schließlichen Rein⸗Ertrage der Nach steuer, welche in dem an⸗ geschlossenen Gebietstheile des Freihafenbezirks Brake erhoben wurde, 60 Prozent zu den Einnahmen des Reichs ,. und 40 Prozent zur Verfügung der Großherzoglich oldenbur⸗ gischen Regierung gestellt werden.
— Dem Antrage des Präsidiums gemäß hat der Bundesrath in der Sitzung vom 18. d. M. nach Anhörung des Ausschusses für das Landheer und die Festungen beschlossen: 1) die Wirk⸗ samkeit der auf Grund des H ger sr des Bundesraths des vormaligen Norddeutschen Bundes vom 21. Dezember 1868 er⸗ richteten, zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 16. Novem⸗ ber 1871 erweiterten Bundes⸗Schulkommission auf Bayern auszudehnen und der Königlich bayerischen Regierung die Berechtigung zuzugestehen, der gedachten Kommission ein stimmberechtigtes Mitglied beizuordnen; 2) der Bundes⸗Schul⸗ K die Bezeichnung: „Reichs⸗Schulkommission“ zu geben.
— Vor dem Bundes⸗Amte für das Heimathwesen stehen zum 31. d. Mts. folgende Termine an: 1) Ortsarmen⸗ verband Jetenburg contra Ortsarmenverband Altona. 2) Land⸗ armenverband der Provinz Posen contra Ortsarmenverband Inowraclaw. 3) Ortsarmenverband Halle a. S. contra Land⸗ armenverband der Provinz Sachsen. 4) Landarmenverband des Kreises Stallupönen contra Ortsarmenverband Trakehnen. 5) Ortsarmenverband Gilgenburg contra Ortsarmenverband Neumark Westpr. 6) Ortsarmenverband Barmen contra Land⸗ armenverband der Rheinprovinz. 7) Ortsarmenverband Char⸗ lottenburg contra Ortsarmenverband Posen. 8) Ortsarmenver⸗ band Parchim contra Ortsarmenverband Wittstock. 9) Orts⸗ armenverband Lübben contra Ortsarmenverband Briesen. 10) Orts⸗ armenverband Melle contra Ortsarmenverband Buer. 11) Orts⸗ armenverband Folgowo contra Ortsarmenverband Culm. 12) Orts⸗ armenverband Frankfurt a. O. contra Ortsarmenverband Lebus.
— Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in einem Spezialfall die in dem Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung von einer Partei vorgebrachten neuen Thatsachen
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— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstages gab der Abg. Dr. Bamberger der Reichsregierung über die Fortschritte in der Einführung der Goldwährung in längerer Rede seine Befriedigung zu erkennen und sprach den Wunsch aus, es möchte auch Privaten die Genehmigung zur Errichtung von Münzstätten ertheilt werden. Nachdem dann noch Abg. i, einige Bedenken gegen die Einführung der reinen Goldwährung geäußert hatte, wurde um 4 Uhr die Dis⸗ kussion vertagt. e
Der heutigen (11) Sitzung des Reichstages wohnten am Tische, des Bundesraths der Präsident Delbrück und andere Mitglieder des Bundesraths bei. Zunächst erhielt das Wort der Abg. Völk zur Begründung folgender Interpellation:
Bezüglich der vom Reichstage am 19. Juni 1872 gefaßten Re—⸗ solution auf Vorlage eines e, d. über Ordnung der Civil⸗ stands-Register ist in der dem Reichstage am 14. März d. J. mit⸗ getheilten Uebersicht der vom Bundesrathe auf ern , des Reichs⸗ tags aus der Session n n. Entschließungen die Eröffnung enthalten: „Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beurkundung des Personenstandes, ist im Reichskanzler⸗Amte ausgearbeitet.“
Da nun diese Mittheilung weder über Zwecke und Plan des Ent— wurfs, noch über die Absichten der Reichsregierung bezüglich des
hält, so erlauben sich die Unterzeichneten an den Herrn Reichskanzler die Anfrage u stellen: . ; Worin besteht nach Zweck und Plan der nähere Inhalt des frag⸗ lichen Entwurfs? Wird derselbe demnächst, und zwar noch in der gegenwärtigen Sitzungsperiode, dem Reichstage zur Beschlußfassung unterbreitet? . Der Präsident Delbrück lehnte es ab, über den Inhalt der Vor⸗ lage schon jetzt Mittheilungen zu machen, da dieselbe zur Zeit noch nicht die Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers erhalten habe. — Der Reichstag nahm dann die gestern abgebrochene Debatte über den Entwurf eines Münzgesetzes wieder auf. Der Abgeordnete Wilmanns war im Allge⸗ meinen für die Berathung der Vorlage im Plenum, was jedoch nicht ausschließe, daß einzelne Bestimmungen derselben Gegenstand von Kommissionsberathungen werden könnten, wäh⸗ rend der Abg. Schön die Verweisung der ganzen . eine Kommission befürwortete, welchem Vorschlage der g. 3 beitrat. Bei Schluß des Blattes sprach Abg. Freiherr v. Los.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben un⸗ term 13. d. M. eine anderweite Organisation des Ingenieur⸗ Corps befohlen. Nach derselben werden vom 1. Mat d. J. ab die Ingenieur⸗Inspektionen wie folgt vertheilt: J. (Berlin): 1. Fe⸗ stungs⸗Inspektion (Königsberg) J. Armee⸗Corps, 2. Festungs⸗ Inspektion (Danzig) J. und II. Armee⸗Corps, 1. Pionier⸗In⸗ spektion (Berlin). — II. (Berlin): 3. Festungs⸗Inspektion (Po⸗ sen) V. und VI. Armee⸗Corps, 4. Festungs⸗Inspektion (Berlin) III. und II. Armee⸗Corps, 2. Pionier⸗-Inspektion (Magdeburg). III. (Mainz): 5. Festungs⸗Inspektion (Mainz) XI., XIII., XIV., XV. Armee⸗Corps, 6. Festungs⸗Inspektion (Metz) VIII. XI. Armee⸗Corps, 3. Pionier⸗Inspektion (Straßburg). — I. (Cöln): 7. Festungs⸗Inspektion (Cöln) VII., VIII. Armee⸗Corps, 8. Festungs⸗Inspektion (Altona) X., X. Armee⸗Corps, 4. Pio⸗ nier⸗Inspektion (Coblenz).
Das Ingenieur⸗Komite wird aus einem General⸗Major oder General⸗Lieutenant als Präses und 2 Abtheilungen unter Obersten bestehen, jede Abtheilung aus 2 Sektionen mit 2 Haupt⸗ leuten oder Premier⸗Lieutenants. Der einen Sektion steht der Oberst, der anderen ein Stabsoffizier vor.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben die Wid⸗ mung der von der Schriftstellerin Emilie Schroeder hierselbst herausgegebenen Uebersetzung des Gedichts „L'art de la guerre?“ von Konig Friedrich dem Großen anzunehmen geruht.
— Am Sonntag Lätare, d. i. 27. März 1873, bestätigte Markgraf Otto den Gänsen Edlen Herren zu Putlitz das erb⸗ liche Ober⸗Marschallamt in der Mark Brandenburg. Nachdem dies Amt 500 Jahre lang ununterbrochen von der Familie Putlitz ausgeübt worden ist, haben Se. Majestät der Kaiser und König, wie bereits amtlich gemeldet, den gegen⸗ wärtigen Erbmarschall der Kurmark Brandenburg, Eduard Gans Edlen Herrn zu Putlitz, Mitglied des Herrenhauses, Domherrn zu Halberstadt, Hauptmann a. D., einen Veteranen von 1806 und 1813 — 1815, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prä⸗ dikate Excellenz ernannt.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat diesem Gnadenbeweise das Geschenk einer großen Porzellanvase mit dem Portrait Sr. Majestät des Kaisers und Königs hinzugefügt.
— Bis zum 8. März d. J. waren in den Münz stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 392, 196,000 Mark und in Zehnmarkstücken 1243899, 270 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 9. bis 15. d. M. sind ferner ge⸗ prägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4,804,420 Mark, in Hannover 2498,780 Mark, in Frankfurt 4. M. 2,859, 220 Mark, in München 1,598,260 Mark, in Dresden 747,920 . in Stuttgart 1,205,280 Mark und in Karlsruhe 399, 120 ark.
Die Gesammtausprägung stellt sich daher bis 15. März d. J. auf 531,208,270 Mark, wovon 406,309,000 Mark in ö und 124,899,270 Mark in Zehnmarkstücken estehen.
— Bei dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck findet heute Abend eine Reichstags⸗-Soirse statt, zu welcher die Mitglieder des Bundesrathes und des Reichstags, sowie die . und Hülfsarbeiter des Reichskanzler⸗Amts und des Aus⸗ wärtigen Amtes eingeladen sind.
— Nach §. 107 des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (Reichsgesetzblatt Nr. 31 Seite 275) wird den im Eivil⸗ dien ste angestelltlen Militär⸗Pensio nären bei ihrem Aus⸗ scheiden aus diesem Dienste, wenn sie in demselben eniweder gar keine oder eine geringere oder eine dem Betrage der Invaliden⸗ Pension nur gleiche Civil⸗Pension erdient haben, an Stelle der⸗ selben die gesetzliche Invaliden⸗Pension aus Militär-Fonds wieder gewährt und wenn dieselben in den von ihnen bekleideten Civil⸗ stellen den Anspruch auf eine höhere Pension erworben haben, der Betrag der Invaliden⸗Pension hierauf in Anrechnung ge⸗ bracht, und nur der Mehrbetrag aus dem Civilfonds bestritten. Aus Veranlassung eines Spezialfalls sind die Regierungen Seitens des Finanz-Ministers veranlaßt worden, in Zukunft bei den Anträgen auf Pensionirung von im Civildienste angestellten Militär⸗-Pensionären hiernach zu verfahren, in den betreffenden Fällen den Betrag der Invaliden⸗Pension, welchen der zu Pen⸗ sionirende beim Eintritte in den Civildienft bezogen hat, genau zu ermitteln und in den dem Finanz⸗Ministerium einzureichenden Pensions⸗Vorschlags⸗Nachweisungen zu vermerken.
— Der Oberst und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium von Caprivi ist von seiner, Mitte dieses Monats nach dem . Train⸗Depots angetretenen Dienstreise hierher zurück⸗ gekehrt.
Der General⸗Major und Commandeur der 14. Kavallerie⸗ Brigade Prinz Heinrich von Hessen und bei Rhein, Großherzogliche Hoheit, ist von Düsseldorf hier eingetroffen.
Bayern. München, 27. März. Heute Nachmittag hat bei Sr. Majestät wieder eine größere Hoftafel von vierzig Gedecken stattgefunden. Außer der Königin⸗Mutter waren die Prinzessin Elisabeth von Hessen, Prinz Otto mit Gefolge, die Hofchargen, der Minister des Aeußern v. Pfretzschner, ein großer Theil der hiesigen Generalität, mehrere Reichsräthe und Georgi⸗Ritter geladen.
— Das Finanz⸗Ministerium hat durch Entschließun vom 20. d. auf Grund der Bestimmung des 3 6 ö April v. J. die Kündigung des proz. Ei senbahn⸗Anlehens von 1866 im Betrage von 5,007,400 fl. und ALlufnahme eines proz. Eisenbahn⸗Anlehens im gleichen Betrage beschlossen. Den Gläubigern bleibt es freigestellt, die baare Heimzahlung der
Zeitpunktes der Vorlage desselben an den Reichstag, Aufklärung ent⸗
sich die Königliche Staatsschuldentilgungs⸗Kommisston die Sisti⸗ rung der Umwechslung jederzeit vorbehalten. e 3. — 28. März. (W. T. B.) General⸗Lieutenant Ritter
von Walther, Commandeur der 3. Bayrischen Division, ist
in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs zur Disposition gestellt und vom Könige unter Anerkennung seiner langjährigen, mit Treue und Hingebung geleisteten Dienste durch Verleihung des Großkreuzes des Militär⸗Verdienstordens ausgezeichnet worden.
Nürnberg, 24. März. Der Königlich bayerische Kämmerer und General⸗Lieutenant a. D. Karl Freiherr v. Lin den fel s⸗ Reislas ist heute hier verstorben.
Sachsen. Dresden, 28. März. Der Erbprinz und die Erbprinzessin zu Hohenzollern find heute Nachmit⸗ tag 21 Uhr nach Dessau abgereist.
Württemberg. Stuttgart, 26. März. Der König hat sich heute auf einige Tage nach Bebenhausen begeben.
— 27. März. Das heute ausgegebene „Regierungs⸗Blatt“ Nr. 8 promulgirt das Gesetz über die Ausübung und Ablö— sung der Weiderechte auf landwirthschastlichen Grundstücken; so⸗ wie über die Ablösung der Waldweide⸗, Waldgräserei⸗ und Waldstreu⸗Rechte, vom 26. März 1873.
— 28. März. (W. T. B). Der heutige Abend verlief vollkommen ruhig und dürften die bedauerlichen Vorgänge der letzten Tage ihre Beendigung gefunden haben. Vorsichtshalber war indessen der Marktplatz von einer Abtheilung der Feuer⸗ wehr und Militär heute noch besetzt. — Wie in Folge der jetzigen Ermittelungen festgestellt ist, waren bei den Unruhen am 26. d. nur einzelne Arbeiter von auswärts zugegen; die Arbeiter aus den Maschinenfabriken von Berg und Kanstatt haben fich bei denselben gar nicht betheiligt, wonach die frühere betreffende Meldung zu berichtigen ist.
Hessen. Darmstadt, 27. März. (Fr. J.) Der in der gestrigen Sitzung der Landes syno de gestellte Antrag des Mit⸗ . Kraft über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche autet:
. „Inhaltlich des Allerhöchsten Edikts vom 11. Juli 1870 die Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums bekresfend, soll eine presbyteriale und synodgle Verfassung dieser Kirche auf Grund kirchlicher Selbständigkeit herbeigeführt, werden. Diese Selbständig⸗ keit würde aber eine sehr geringe und äußerst unsichere sein, so lange nicht auf gesetzlichem Wege näher als bis setzt fixirt ist, wie weit die Grenzen der Staatsgewalt in kirchlichen Dingen gehen. Diese Grenzen kann die Kirche nicht dem Staate ziehen, sie muͤssen durch Gesetz be⸗ stimmt werden, da Das, was die Artikel 39 44 der Verfafsung darüber enthalten, allzu unbestimmt ist; insbesondere fehlt es ganz an der gesetzlichen Regelung der Sberaufsichtrecht des Staates uber die Verwaltung des Kirchenvermögens, Soll daher die Verfassung der evangelischen Kirche eine feste, selbständige Basis erhalten, so bedarf es gleichzeitig einer gesetzlichen Regelung der Staatshoheitsrechte, um deren Beförderung zu bitten die Synode alle Veranlassung hat.“
Der mit der Prüfung des Verfassungs⸗Entwurfs betraute Ausschuß der Landessynode trat heute zum ersten Male zu⸗ sammen.
— Der Abg. Dumont hat den Antrag gestellt, das Gesetz vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeindevoranschlags betreffend, aufzu⸗ heben, oder doch einer Revision zu unterziehen.
Braunschweig, 26. März. In der heutigen Sitzung der Landesversammlung motivirte der Abg. Seyferth den von ihm gestellten selbständigen Antrag:
Die Landesregierung zu erfuchen, bei dem Ministerium des Han⸗ dels in Berlin dahin zu wirken, daß in Braunschweig eine Filiale der preußischen Bank errichtet werde, und der Landesversammlung noch in dieser Tiät die gesetzlichen Regelungen zur Vereinbarung vorzulegen, welche für Zulassung der preußischen Bank im ke f i Ge⸗ biete erforderlich werden. Sollte jedoch die rechtzeitige Einbringung dieser Vorlage während der Dauer der jetzigen Sitzungen der Landes⸗ versammlung unthunlich sein: den Ausschuß zu beauftragen, diese Be⸗
stimmungen mit der Landesregierung zu vereinbaren.
„Der Antrag wurde gehörig unterstützt. Der Präsident er⸗ klärte, daß er bei der muthmaßlich nur noch kurzen Dauer der Verhandlungen den Antrag nicht erst einer Kommisston über— weisen, sondern sofort im Plenum zur Verhandlung bringen werde und ernannte zum Referenten den Abg. Grafen v. Görtz⸗ Wrisberg, zum Korreferenten den Abg. Reuter. ;
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien 27. März. Im Abge⸗ ordnetenhause legte der Handels⸗Minister die Gesetzentwürfe, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Rakonitz über Jechnitz an einen geeigneten Punkt der Pilsen⸗Priesener Bahn, ferner Falkenau (böhmisch⸗sächsische Grenze) bei Graslitz vor, der Finanz⸗-Minister einen Gesetzentwurf über die den Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften zukommenden Begünstigungen in, Ansehung der Stempel⸗ und unmittelbaren Gebühren. Die Gesetzvorlage, betreffend die Einrichtung der a . Verwaltungsbehörden wurde in zweiter und dritter Lesung an⸗ genommen. Die Regierungsvorlage, betreffend die Eisenbahn Divazʒa· Pola mit den Zusatzanträgen Herbst's (zu §. 3) und Brestel's (zu §. 3) nebst der vom Ausschusse beantragten Reso⸗ lution in zweiter und dritter Lesung genehmigt. Der Gesetzentwurf über die Geschäftsordnung wurde geleich⸗ falls mit einigen Abänderungen angenommen. 5. 4 des selben lautet über Antrag des Abg. Fur: „Im Falle der Un⸗ gültigkeitserllärung der Wahl eines Abgeordneten, sowie in den Fällen des ö 18 des Staatsgrundgesetzes hat sofort eine Neu⸗ wahl stattzufinden. Ebenso hat eine Neuwahl einzutreten, wenn ein Mitglied durch acht Tage entweder seinen Eintritt verzögert, oder ohne Urlaub, oder über die Urlaubszeit den Sitzungen des
Hauses fern bleibt, und der sofort nach Ablauf von acht Tagen
vom Präsidenten zu erlassenden Aufforderung, binnen 14 Tagen zu erscheinen, oder seine Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigen⸗ falls dasselbe als ausgetreten betrachtet würde, keine Folge leistet. Schließlich wurden Ausschußwahlen vorgenommen.
— 28. März. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat die Gesetzvorlage über Bewilligung einer neuen Lotterie⸗ Anleihe für die Stadt Wien, sowie einer Anleihe für den Donau⸗ Oder⸗Kanal angenommen.
Pesth, 27. März. Im Abgeordnetenhause interpellirte Stephan Majores den Minister des Innern wegen der Vorfälle im Nationaltheater. Felix Luksich überreichte einen Gesetzentwurf wegen . der Diäten der Abgeordneten. Koloman Szell legte Berichte der Finanz⸗Kommission vor. Bezüglich des Budget⸗ gesetzentwurfes wurde beschlossen, daß derselbe morgen Vormit⸗ iags 19 Uhr von den Sektionen in Vorberathung gezogen wer⸗ den soll. Das Haus schritt hierauf zur Tagesordnung, nahm
gekündigten Kapitalien oder Obligationen au porteur des 41proz. Eisenbahn⸗Anlehens von 1856 entgegen zu nehmen, 66 96
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den Gesetzentwurf über die Verlängerung der Indemnität an, verwarf den Antrag des Immunitäts⸗Ausschusses in Betreff der
dationen.
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lieferung Blasius Orbans an den Udvarhelyer Gerichtshof m. acceptirte nach langer Debatte den Antrag Hoffmanns, be⸗ treffs einer Untersuchung der rechtlichen Natur der unter der⸗ Verwaltung des Kultus⸗Ministers stehenden Fonds und Fun⸗
Die in dem heute vorgelegten Budgetgesetze enthaltenen Hauptsummen sind folgende: Ordentliche Ausgaben 207, 186,57 2fl., zrdentliche Einnahmen 203, 169,405 fl., ordentliches Defizit 3717, 167 fl., außerordentliches Defizit und Ausgaben für Kredit⸗ pperatjonen 56,572,398 fl. Die außerordentlichen und durch Kreditoperationen erfolgenden Einnahmen, mit dem Reste des 30 Millionen⸗Anlehens und mit jenem Theile des Restes des 54 Millionen⸗Anlehens vom da! 18727, welcher nach der Deckung der unbezahlten Schulden vom Jahre 1871 und des Defizits von 1872 verbleibt, betragen 45,488,948 fl., daher das noch unbedeckte Defizit sich mit 11,083,450 fl. und das gesammte Defizit mit 14 800,617 fl. beziffert.
Schweiz. Genf, 28. März. (W. T. B.) Mermillod hat von Fernen aus einen abermaligen Protest gegen das neue Rultusgesetz an den hiesigen Regierungsrath gerichtet; er be⸗ hauptet in demselben, daß die 6909 Bürger, welche sich der Abstimmung über dieses Gesetz enthalten hätten, durch ihn reprä⸗ sentirt würden.
Großbritannien und Irland. London, 27. März. Die Königin wird am nächsten Dienstag der Hauptstadt wie⸗ der einen mehrtägigen Besuch abstatten und dann nach Windsor zurückkehren. Am 9g. April wird der Hof nach Osborne über⸗
edeln.
s — Der Herzog von Teck ist gestern von Stuttgart zu⸗ rückgekehrt, nachdem er auf der Heimreise dem König und der Königin der Niederlande einen Besuch abgestattet hatte.
— Die Prinzessin Amalie von Württemberg kam gestern von Calais in Dover an und wurde vom Prinzen Arthur am Ausschiffungsplatze empfangen. Später setzte Ihre Königliche Hoheit die Reise nach London fork. —
— Der türkische Botschafter, Mus u rus Pascha, ist nebst Familie von Konstantinopel nach London zurückgekehrt und hat feine diplomatischen Funktionen wieder aufgenommen.
— Der Lord-Mayor Sir Sydney Waterlow gab gestern Abend in der prachtvoll geschmückten ägyptischen Halle des Mansion⸗Höouse 200 Provinzial⸗Manors, darunter der Lord⸗ Provost von Edinburgh und der Lord⸗Mayor von Dublin, ein großes Bankett. Außer diesen städtischen Würdenträgern wa⸗ ren der Premier⸗Minister, der Lord⸗Kanzler, der Schatz Kanzler, mehrere andere Mitglieder des Kabinets, und von Seiten des eingeladenen diplomatischen Corps der französische Botschafter, Graf d'Harcourt, und die Gesandten Amerikas, Italiens, Däne⸗ marks, Schwedens, Spaniens, Japans und der Niederlande zu⸗ gegen. Einen politischen Charakter trug die Festversammlung nicht, und nur der Premier-Minister Gladstone, welcher den Trinkspruch auf das Wohl der Kabinets⸗Minister beantwortete, lenkte in einigen mit großem Beifall aufgenommenen Worten die Aufmer samkeit auf die jüngste Ministerkrisis.
— Ein Telegramm aus Calcutta vom 25. d. meldet: In heutiger Sitzung des legislativen Rathes kündigte der Vize⸗ König an, daß die Regierung beschlossen hätte, die Einkommen⸗ steuer nicht wieder aufzuerlegen. ö
— 78. März. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte heute auf eine Anfrage Denisons der Staats⸗Sekretär des Auswär⸗ tigen, Viscount Enfield, die Regierung sei noch in fortgesetzter Verhandlung mit den Seemächten über die Frage der Suez⸗ Kanalzölle begriffen und habe den englischen Botschafter in Konstantinopel angewiesen, während dessen der Interessen der englischen Rheder sich aufs Eifrigste anzunehmen.
Frankreich. Paris, 27. März. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des Bischof von Nevers, For⸗ cade, zum Erzbischof von Aix und die des General⸗Viegr von Saint Pierre und Port de France (Martinique), Abbé Blanger, zum Bischof von Basselerre (Guadeloupe), .
— Der ober ste Kriegsrath hat sich heute, wie „Avenir National“ meldet, versammelt, um über die Befestigungsarbeiten längs der neuen Grenze zu konferiren. Der Rath hat sich haupt⸗ saͤchlich mit einem bei Belfort zu errichtenden befestigten Lager beschãäftigt.
— Aus Rivesaltes, 27. März, wird telegraphirt: „Die Operationen bei der Ziehung der Militärpflichtigen wurden gestern durch einige Ruhestörungen unterbrochen. Die Gensd'armen wurden mit Steinwürfen empfangen und der Hauptmann der⸗ selben leicht verwundet. Die Gensd'armen machten darauf Ge⸗ brauch von ihren Waffen, was einen Todten und mehrere Ver⸗ wundete zur Folge hatte. Eine gewisse Aufregung herrscht unter der Bevölkerung. Truppen sind aus Perpignan angelangt und eine Untersuchung ist eingeleitet. Mehrere Verhaftungen fanden statt. Die Pompiers wurden entwaffnet.“ :
— 28. März. (W. T. B.) Der Rücktritt des hiesigen spanischen Gefandten Olozaga von seinem Posten wird von dem „Moniteur“ mit dem Hinzufügen bestätigt, daß der⸗ selbe nur so lange seine Funktionen fortzuführen eingewilligt gehabt habe, als die spanische Republik eine unitarische und konservative sein würde. Die spanische Regierung habe vergeb⸗ lich Versuche gemacht, ihn von seinem Rücktrittsentschlusse abzu⸗ bringen und sei in großer Verlegenheit, einen Nachfolger für denselben zu finden. Dieselbe habe bei dem Präsidenten der Republik fondiren lassen, ob ihm Orense genehm sein würde, derselbe sei aber einer Erklärung darüber ausgewichen. h
Versailles, 28. März. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung hat heute beschlossen, vom 6. April d. J. ab bis zum 19. Mai Ferien eintreten zu lassen. Der Deputirte Gavlni meldete eine Anfrage an das Ministerium an, über das Verbot des Verkaufs einer bonapartistischen Zeitnng in Marseille.
Italien. Rom, 24. März. Die Kommission für das Gesetz über die religiösen Genossenschaften hat am 22. die Berathung der einzelnen Artikel zu Ende geführt. — Bei Erneuerung des Vorstan des des Privat-Komites der Kammer sind bisher der Präsident und zwei Sekretäre aus der Rechten gewählt. . 25. März. Die Kaiserin von Rußland, die vorgestern in Sorrent eingetroffen ist, hat die ihr zugedachte Ehrenwache abgelehnt. Die Jacht Ihrer Majestät liegt im Militärhafen von Neapel vor Unker. .
— Der Geschäftsträger der Republik Monte⸗ video, Perez Gsmar, ist hier eingetroffen, um die Unter⸗ handlungen über die bekanntlich seit mehreren Jahren zwischen Italien und der südamerikanischen Republik schwebenden Streit⸗ fragen wieder aufzunehmen.
— Der britisch⸗italienische Auslieferungsver⸗
hatten ihre Veranlassung in den hohen Kommunalsteuern welche die dortige Gemeindeverwaltung der Bevölkerung des Municipiums auferlegt hatte. Es sind über 40 Personen ver= haftet worden, darunker der zweite Bürgermeister. I — — 20,000 Arbeiter sind am Po beschäftigt, um die beschä⸗ digten Einfriedigungen herzustellen. Der letzte Dammbruch hat einen Schaden von mehreren Millionen Lire angerichtet.
Türkei. Konst antinopel, 28. März. Die Prinzen Arnulf und Leopold von Bayern sind uͤber Odessa nach Wien abgereist. . .
— Die „Banque Imperiale“ hat, wie officiell verlautet, die neue Anleihe von 50 Millionen unter der Bedingung übernommen, daß dieselbe in 5 Jahren in getrennten Serien zur Einzahlung gelangt und daß von der Bank auf Anweisung der Regierung Zahlungen für die Eisenbahnbauten geleistet werden. Die Bank hat die erste Serie von 3 Millionen, rück⸗ zahlbar in 12 Monatsraten zum Course von 63 übernommen.
Dänemark. Kopenhagen, 26. März. Unterm 18. März ist ein Königliches Patent über eine am 2. Juli in Kopenhagen zwischen dem dänischen Minister des Aeußern, Lehnsbaron Rofenörn⸗Lehn und dem Gesandten der Vereinigten Staaten, Dr. phil. M. J. Cramer, abgeschlossene und hestätigte Kon⸗ vention erschienen, welche die staatsbürgerliche Stellung be⸗ stimmt, die den dänischen Unterthanen angewiesen wird, wenn sie nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert find oder in Zukunft dorthin auswandern werden, sowie auch der Bürger dieser Staaten, welche nach Dänemark auswandern oder ausgewandert sind. Die Konvention bestimmt, daß dänische Unterthanen, welche als amerikanische Bürger naturalisirt wor⸗ den sind, von der dänischen Regierung in jeder Bezie⸗ hung als solche angesehen werden sollen und umgekehrt. Nimmt ein dänischer Unterthan, welcher in den Ver⸗ einigten Staaten naturalisirt worden ist, wieder Aufent⸗ halt in Dänemark, dann kann die dänische Regierung auf sein Verlangen hin ihm die Eigenschaft als dänischen Bür⸗ ger wiedergeben, und nimmt er in Dänemark Aufenthalt, ohne die Absicht zu hegen, nach den Vereinigten Staaten zurückzu⸗ kehren, soll es anzusehen sein, als habe er seine dort erworbene Naturalisation aufgegeben. Dieselben Bestimmungen gelten für frühere amerikanische Bürger in Dänemark. Die Absicht, nicht wieder zurückzukehren, soll als vorhanden betrachtet werden, wenn eine Person, welche dem einen Lande naturalisirt worden ist, sich länger als 2 Jahre in dem anderen aufhält. Die Konvention behält ihre Gültigkeit in 10 Jahren und zwar bei sechsmonat⸗ licher Kündigung. — Der Gesetz vorschlag wegen Abhaltung eines Uebungs⸗ lagers im Finanzjahre 1573 —- 74 wurde in der heutigen Folke⸗ thingssitzung bei dritter Behandlung ohne Diskussion mit 72 Stimmen gegen 4 angenommen. — 25. März. (W. T. B.) Die Linke des Folke⸗ things, welche die Berathung verschiedener Gesetznorlagen durch den Äntrag auf Annahme einer Tagesordnung beseitigt hatte, welche die Unmöglichkeit eines Zusammenwirkens mit dem gegen⸗ wärtigen Ministerium geradezu aussprach, beabsichtigt, demnaͤchst den Äntrag auf Erlaß einer förmlichen Mißtrauensadresse gegen das Ministerium einzubringen.
— Ein zweites Telegramm von demselben Tage meldet: Im Folkething ist heute der Entwurf einer Mißtrauensadresse gegen das Ministerium eingebracht worden, in welcher nament⸗ 33 hervorgehoben wird, daß als das geeignetste Mittel zur Kräftigung des nationalen Bandes eine kräftige Entwickelung der inneren Verhältnisse angesehen werden müsse und daß da⸗ durch auch die Aufgabe der dänischen Regierung in Bezug 24 eine befriedigende Lösung der schleswigschen Frage wesentli erleichtert werden würde. Das setzige Ministerium harmonire aber in seinen Ansichten nicht mit denjenigen der Mehrheit des Folkething; es sei daher die Pflicht des Letzteren, diese Thatsache dem Könige zur Kenntniß zu bringen.
Kunst und Wissenschaft. Berlin, 29. März. Die hiesige Historische Gesellsch aft
ist vor einem Jahre von einigen Lehrern an höheren Schulen zu dem
wecke gegründet worden, ihre Mitglieder durch Vorträge über die Fortschritte auf den verschiedenen Gebieten der Geschichte orientirt zu halten. Die Vorträge finden monatlich einmal statt und betreffen theils eigene Forschungen des Vortragenden, tweils sind sie referirender Ratur. Im Anschluß hieran erscheint demnächst bei R. Gärtner eine Zeitschrift in vierteljährlichen Heften unter dem Titel: Mittheilungen aus ver historischen Literatur, welche durch Referate, Inhaltsguszüge und vergleichende Zufammenstellungen der wichtigsten neuen Erschei⸗ nungen auch weiteren Kreisen die immer, schwieriger werdende Ueber⸗ sicht über die geschichtliche Literatur erleichtern will. Die Redaktion derfelben liegt in den bewährten Händen des Professor Foß. Ueber weitere Veröffentlichungen des Vereins ist die Besg ufo an noch vorbehalten worden. Gäste, durch Mitglieder eingeführt, sind bei den Sitzungen willkommen.
— Der Verein der Kunstfreunde im preußischlen Staate bringt der letztwilligen Bestimmung des Stifters gemäß zur offentlichen Kenntniß, daß er in seiner Generalversamm⸗ lung vom 19. März auf den Vorschlag des Vorstandes und Aus⸗ schusses beschlossen hat, folgenden Künstlern: dem Professer Gude in Karlsruhe, in Anerkennung seiner Leistungen in der Landschaftsmalerei und namentlich seines auf der vorjährigen großen Ausstellung befindlich gewesenen Bildes „Norwegischer Fjord‘; dem Bildhauer Henze in Dresden, in Anerkennung seiner auf der rr fen Ausstellung von 1870 befindlich gewesenen schönen Figur „Anna urfürstin von Sachsen“; dem Kupferstecher Sachse in Berlin, in Anerkennung seines trefflichen Stichs in Linienmanier nach dem Bilde von G. Spangenberg „in der Sämmerung“, die Preise aus dem Legat der von Seydlitzschen Stif⸗ tung zu ertheilen.
London, 23. März. Die Londoner Gesellschaft zur Er⸗ forschung von Alterthümern (Society ol Antiquaries] wandte sich unlängst in Verfolg eines in ihrer letzten Versammlung angenom⸗ menen Beschlusses durch ihren Präsidenten, Lord Stanhope, an den Schatzkanzler mit dem Gesuche, die Erforschung der Gräber . . u he, e, deen, ler, n,. zu lassen. Der Schatzkanz⸗ ler hat darauf folgende Antwort ertheilt:
„11, Downing street, Whitehall, 10. März 1873. Mylord! Ich bestätige den Empfang eines Briefes, in welchem Ew. Lordschaft als Präsident der Society ok Antiquaries die Erforschung der Gräber auf und in der Umrunde der Ebenen des Troad auf Stagtzkosten empfeh⸗ len. Der Zweck dieses Unternehmens soll, wie es heißt, die Erläute⸗ rung Der noch immer sehr zweifelhaften Gegenden sein. Vor mehr als 1560 Jahren schrieb ein römischer Dichter von Troja „Etiam periere röinder. Ew. Lordschaft citirt als einen einschlggen. den Fall die Erforschung des Tempelg von Ephesus. Dieses Werk wurde von den Kuratoren des British⸗Museums nicht zum Zwecke der Ermittelung der Lage oder der Form des Tempels — Zwecke ganz außerhalb des Bereiches der Pflichten der Kuratoren — sondern wegen solcher Reliquien antiker Kunst, die unter den Ruinen vergraben ge⸗ funden werden durften, unternommen. Die Ermittelung der Lage war ein bloßer Zufall; der Hauptzweck war die Erwerbung
trag ist dieser Tage ratificirt worden. — Die in Sesia Aruneca ausgebrochenen Unruhen
antiker Statuen und architektonischer Gegenstände. Dasselhe mag von den Augzgrabungen in Budrum, Priene, Rhodos und Halicar⸗
nassus gesagt werden. Was den Fall in Betreff des Troad anbe⸗ trifft, so ist wenig oder keine Chance vorhanden, irgend welches Be⸗ sitzthum für das Publisum, das die Mühe der Rar f nr vergelten würde, zu erwerben, und der Fall muß demnach nach seinen eigenen Verdiensten und ohne Bezugnahme auf die Nachforschungen der Ku⸗ ratoren des British⸗Museums beurtheilt werden. Es fragt sich dann, ob Ausgrabungen, die zu dem Behufe unternommen werden, um die Iliade zu illustriren, ein geeigneter Gegenstand für die Verausgabung öffent⸗ licher Gelder sind. Es thut mir leid, zu sagen, daß dies meines Erachtens nach nicht der Fall ist. Es ist ein neuer Quell von Unkosten. Es hat keinen praktischen Zweck, sondern zielt guf die Befriedigung der Neugierde Solcher hin, welche glauben, daß die Erzählung Homers eine wahre Geschichte und nicht die Schöpfung einer dichterischen Ein⸗ bildungskraft ist. Aber während ich bedauere, außer Stande zu sein, Ew. Lordschaft Vorschlägen stattzugeben, erlaube ich mir, einen Weg vorzuschlagen, durch welchen das Geld beschafft werden mag. Man sagt, daß der Schulknaben⸗Enthusiasmus Europas Griechenland von der Türkei befreite. Ist nicht der litera-⸗ rische Enthusiasmus Englands dem Unternehmen gewachsen, Schau plätze zu erforschen, die der Phantasie eines Jeden, der , , e Erziehung genossen hat, stels wieder beifallen? Der „Thily Tele
. erforscht mit meiner herzlichen Zustimmung ohne jeden Zu⸗
chuß aus dem Staatssäckel die Geheimnisse, die unter den Wällen von Mesopotamien vergraben liegen. Soll es gesagt werden, daß eine An⸗ zahl reicher englischer Cdelleute und Herren kein besseres Auskunftsmittel für die Befriedigung einer liberalen Neugierde finden kann, als den Schatz⸗ kanzler zu ersuchen, zu ihrer Genugthunng Gelder zu verwenden, die den rf, der Aermsten des Gemeinwesens erpreßt wurden: Ich be⸗ dauere aufrichtig, daß der Geist des Herodas Atticus nicht auf die Neuzeit herniedergestiegen ist und bin überzeugt, daß, wenn die Hälfte der Energie, die Versuche, . von der Regierung zu erzielen, ge⸗ widmet wird, dazu hergegeben würde, um einen Geist der Privat⸗ munifizenz zu schaffen, diese und viele ähnliche Zwecke mit der ãußer⸗ sten Leichtigkeit und Vollständigkeit erreicht werden dürften. Ich ver bleibe, Mylord, Ihr gehorsamer Diener Robert Lowe— An den Earl von Stanhope.“
— Nachrichten von der Westküste Afrikas zufolge sollte die 1 Aufsuchung Dr. Living stone's ausgesandte Expedition unter ö hrung des Lleutenants Joung am 10. Februar vom Kengo in das
nnere aufbrechen.“
Landwirthschaft.
Leipzig, 28. März. Von heute ab hat der hiesige Geflügel⸗ züchter-Verein eine bis mit dem 31. d. M. andauernde Aus stel⸗ kung von Geflügeln aller Art im Trianon des Schützeuhauses er öffnet. Der gedruckte Katalog zählt allein 670 Nummern auf, von welchen 131 auf verschiedene Hühner, 39 auf Zier⸗ Wasser⸗ und Sing⸗ vögel und 433 Nummern auf Tauben kommen. Daneben wird eine in voller Thätigkeit befindliche Brutmaschine gezeigt.
Kopenhagen, 29. März. (W. T. B) Die Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest sind Großbritannien gegen⸗ über heute aufgehoben worden.
Gewerbe und Handel.
— Der Aufsichtsrath der Deut schen Grund kredit⸗Bank zu Gotha wird die Vertheilung von 97 Prozent Dividende der Ge— neralversammlung in Vorschlag bringen.
Verkehrs ⸗Anstalten.
— Der Mastenkrahn neben der neuen Berliner Verbindungs- bahn bei Treptow wird wegen einer nothwendigen Reparatur für die Zeit vom 1. bis einschließlich 10. April d. J. außer Dienst gestellt.
— Die Eisenbahn zwischen Halberstadt und Blanken— burg wird am 1. k. M. eröffnet.
Altenburg, 27. März. Die von der Herzoglichen Staatsregie⸗ rung einem durch die Herren Oetingshausen und Kühn in Berlin ver tretenen Komite unter dem 23. November v. J. ertheilte Erlaubniß zur Vornahme von Vorgrbeiten für den Bau einer von Berlin über Torgau nach Altenburg führenden Eisenbahn ist wieder zurückgezogen worden.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Braunschweig, Freitag, 28. März. (Verspätet ein⸗ getroffen In Folge der zwischen Regierung und Landes⸗ versammlung früher in vertraulichen Verhandlungen erfolgten Vereinbarung ist heute der Landesversammlung in öffent⸗ licher Sitzung folgender Gesetzentwurf mit Kommisstons⸗ bericht vorgelegt worden: Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛe, erlassen mit Zuftimmung der Landesversammlung das nachfolgende Gesetz. Um Vorsorge zu treffen, daß im Falle der Erledigung des Thrones des Herzogthums die in der durch die Reichsver⸗ faffung verbürgten Selbständigkeit des Landes einbegriffene ver⸗ fasfungsmäßige Verwaltung selbst dann keine Störung erleide, wenn etwa und so lange dem Regierungsantritte des erbberech⸗ tigten regierungsfähigen Thronfolgers Hindernisse entgegen⸗ stehen, wird unter Garantie Sr. Majestät des Deutschen Kassers verfügt wie folgt: §. 1. Ist bei erfolgter Erledigun des Thrones der berechtigte, regierungsfähige Thronerbe na übereinstimmender Ansicht des Staats ⸗Ministeriums und der Landesversammlung oder deren Ausschusses behindert, die Regierung des Landes unmittelbar zu übernehmen, so tritt eine Regentschaft durch einen Regenten ein, wel⸗ cher die Regierung mit allen einer Regierungsvormund⸗ schaft zustehenden Rechten und obliegenden Pflichten bis zum Regierungsantritte des Thronfolgers zu führen hat. 8. 2. Für den im 1 bezeichneten Fall wollen Wir im Einver⸗ ständnisse init der Landes versammlung Se. Königliche Hoheit, den jetzt regierenden Großherzog von Aldenburg nach eingeholter desfallsiger Zustimmung zum Regenten hier⸗ durch ernennen. 3. Wenn bei noch nicht eingetrete⸗ ner Thron⸗Erledigung der ernannte Regent die Regent⸗ Heft ausschlägt oder aus irgend einem anderen Grunde
ie stattgehabte Ernennnng, unwirksam wird, so werden Wir im Einverständnisse mit der Landesversammlung den Re⸗ genten anderweit ernennen und zwar aus den regierenden Fürsten der zum Deutschen Reiche gehörenden Staaten. 8. 4. Im Falle dagegen nach bereits eingetretener Thronerledigung eine neue Regentenwahl unter der im 5§. 3 gedachten Voraus setzung nöthig wird, wählt die Landesversammlung auf Vorschlag des Staats⸗-Ministeriums den Regenten aus den regierenden Für⸗ sten der zum Deutschen Reiche gehörenden Staaten. In die⸗ sem Falle wird die Wahl durch eine gemeinschaftliche Bera⸗ thung der stimmführenden Mitglieder des Staats⸗Ministeriums und einer von der Landesvmersammlung zu entsendenden Depu⸗ tation vorbereitet, Eine im vorbezeichneten Falle etwa noth⸗ wendige Wiederholung der Wahl findet in gleicher Weise statt. 5. Dem Regenten ist unbenommen, mit den Regierungs⸗ geschäften einen Statthalter widerruflich zu beauftragen. 8 6. Die zur Zeit der Eröffnung der Thronfolge ini Amte befindlichen stimm⸗ führenden Mitglieder des Stgats⸗Ministeriums führen ihre Ge⸗ schäfte fort bis der Regent eine Aenderung beschließt. 5. . Für den Be⸗ darf des Regenten in dem durch die S5. 169 und 170 der neuen Landschaftsordnung von 1832 bestimmten Umfange wird die zur Bestreitung der Bedürfnisse des Landesfürsten vom Reinertrage des Kammergutes verfassungsmäßig vorbehaltene Summe dem
Regenten für die Dauer der Regenischaft zur Disposition gestellt.