früheste bis in die Zeit der . zurũckreichen und ebenso wie das jüdische Volk in dieser Periode durch die Beziehungen zu Aegypten, Griechenland und Rom einen Einfluß auf seine allgemeinen Kulturverhältnisse erfährt, so tragen auch die Prachtgräber die Spuren derselben unnerkennbar an sich.
Der zweite Vortrag des Professors Adler behandelte die Bauten des Herodes. Dieser prachtliebende Fürst war ein willenloses Werkzeug der römischen Machthaber und glaubte, seine Ohnmacht dem eigenen Volke und nach außen hin dadurch verdecken zu können, daß er eine Neigung zu großar⸗ tigen architektonischen Denkmälern und zu römisch⸗heidnischem Schaugepränge entfaltete. Um sich die Gunst des mächtigen Augustus dadurch zu erwerben und zu erhalten, führte er in Jerusalem die in Rom üblichen, alle fünf Jahre sich wiederho⸗ lenden Festspiele ein, baute Theater und Rennbahnen, veran⸗ staltete Kampfspiele, bei welchen Athleten und wilde Thiere ihre Stelle fanden. Waren diese Bestrebungen geeignet, Herodes in Rom als passend für das römische Weltherrschaftssystem er⸗ scheinen zu lassen, so mußten sie in den Augen des jüdischen Volkes als Angriff auf die Nationalität und Religion gelten. Die in den Theatern aufgestellten römischen Siegeszeichen und Adler konnten als Anfang dazu betrachtet werden, römisches Götterwesen einzuführen und endlich an Stelle der jüdischen Gottesverehrung den heidnisch⸗ römischen Kultus treten zu lassen. Den großartigen Palast der Hasmonäer, welcher sich an der Nordwestseite des Tempels befand, baute er in großartigem Style aus, schuf ihn in eine für jene Zeit nicht. unbedeutende Festung um und nannte ihn zu Ehren feines Gönners und Freundes des römi⸗ schen Triumpirn Antonius, Antonia; überhaupt erfüllte er ganz Judäa mit Städten und Denkmälern, welche die Namen seiner römischen Gönner oder die seiner Familie erhielten. Stratons⸗ thurm am Meere ließ er mit verschwenderischen Kosten zu einer der schönsten Städte und Hafenplätze erbauen und nannte sie Cäsarea. Einen Thurm an der Mauer derselben nannte er zu Ehren des Sohnes des Augustus, Drusus. Die zwei Flügel seines Palastes, die Herodes sich auf das Prachtvollste mit reichem Schmuck in der Oberstadt erbaute, führten die Namen Cäsars und Agrippas, dem letzteren zu Ehren nannte er auch die neu erbaute Seestadt Anthedon Agrippion. Zum Andenken an seinen Bruder Phasael wurden ein Thurm der inneren Festung und die Bauten im Osten Jerichos Phasaelis genannt. Seiner Prachtliebe war mit all diesen Bauten Genüge geschehen, aber nicht seiner Ruhmsucht. Auf die Zuneigung seiner Nation Verzicht leistend, wollte Herodes die Bewunderung fremder Nationen auf sich ziehen und seinem Namen bei ihnen Achtung verschaffen. Er ließ deshalb nicht blos im eigenen Lande Prachtbauten ausführen, sondern schmückte auch syrische, griechische und kleinasiatische Städte mit solchen und unterstütze sogar Jonier, Spartaner und Athener mit reichen Geldmitteln bei Ausführung derselben. Hatte auch Herodes so die Bewunderung der Griechen und Römer und selbst der aus⸗ wärtigen Juden, welche den Steuerdruck nicht empfanden, den der prachtliebende Fürst zur Ausführung seiner Lieblingsideen ausüben mußte, erworben, so wurde es ihm doch je länger desto mehr empfindlich, daß gerade diese Lieblingsideen ihm die natio⸗ nale und strengreligiöse Partei im Lande entfremdeten. Um sich nun als Landesfürst auch dem Auslande gegenüber einen un⸗ sterblichen Ruhm zu sichern und sich zugleich im eigenen Lande Beliebtheit zu verschaffen und die Gegenpartei zu versöhnen, konnte es für seine Prachtliebe und Baulust keine glücklichere Gelegenheit geben als die Ausführung eines an Umfang wie an architektonischem und lithurgischem Schmuck unvergleichlichen Tempelbaues an Stelle des bisherigen äußerlich unscheinbaren Serubabelschen.
Im 18. Jahre seiner Regierung, im Jahre 22 vor Christi Geburt, wurde der Bau des Tempels in Angriff genommen und das Innere von 18 Monaten vollendet. Der äußere Bau der Mauern, Hallen und Säulengänge erforderte eine Zeit von 8 Jahren, und die einzelnen Ausführungen des Bauwerkes wurden bis kurz vor dessen Zerstörung fortgesetzt. Der Hero—⸗ dianische Tempel war ein Prachtwerk, dessen erhebende Schön⸗ heit nach der Berichterstattung des Josephus, welcher als Augen⸗ zeuge für diese Zeit die historische Quelle bildet, die Bewunde⸗ rung aller Beschauer erregte, und Herodes hat es in der That damit erreicht, daß selbst seine Gegner allmählich sich der Hoff⸗ nung hingaben, es werde sich an diesen Prachtbau wieder eine schönere und bessere Zukunft für das jüdische Volk knüpfen. Der neu erbaute Tempel unterschied sich von dem Serubabel⸗ schen, an dessen Stelle er erbaut war, nicht nur durch seine ungleich bedeutenderen Größenverhältnisse, jondern ganz beson⸗ ders auch durch einen Glanz und eine Pracht, welche selbst den inneren Reichthum des Salomonischen Tempels bei Weitem überstrahlte. Anfangs war der Gedanke dieses Baues von der nationalen Partei nicht mit freudigem Gefühl begrüßt worden, man glaubte darin nur den Versuch zu erkennen, den jüdischen Kultus in heidnisch⸗römischer Weise umzugestalten. Um nun jeden Verdacht zu beschwichtigen, traf Herodes solche Anordnun⸗ gen, daß der alte Tempelbau jo lange für den Opfer⸗ dienft benutzt werden konnte, bis der mit Benutzung des alten Bauplatzes vollendete Neubau übergeben wurde. Erst nach Aufführung der äußeren Ring⸗ mauern wurde der alte Tempel durch die Pforten des neuen ge⸗ wissermaßen hinausgeschafft. Vermöge seiner Lage und Bauart konnte das Heiligthum bis in weite Ferne gesehen werden und machte einen imposanten Eindruck. Als Terrassenbau angelegt zeigte sich hier in architektonischer Beziehung eine Großartigkeit, wie sie nach den uns erhaltenen Ueberresten — die zum Bau verwandten Quadersteine haben, wie der Vortragende hervorhob, eine Schwere, für welche wir ein anologes Beispiel in der Bau⸗ kunst der Neuzeit vergebens suchen — auch im Vergleiche zu den Werken der modernen Baukunst Bewunderung zu erregen, wohl geeignet waren. Längs der ganzen inneren Mauer waren geräumige mit Cedern gedeckte und mit bunten Steinen ge⸗ pflasterte Hallen und Säulengänge, an der Südseite lagen die Röniglichen Hallen. Dir erste durch die Säulengänge einge⸗ faßte freie Vorhof diente dem Volke zum Sammelplatz, Heiden wie Verunreinigte durften sich nur hier aufhalten. Der zweite Vorhof war nun 10 Ellen breit; der eigentliche Tempel, zu welchem Stufen führten, war aus Marmorsteinen erbaut. Das Innere des Tempels bestand aus dem eigentlichen Vorhofe und dem gedeckten Heiligthume, welche wiederum in je drei Räume von ungleicher Ausdehnung zerfielen. Der Vorhof war getheilt in den der Frauen, der Israeliten und der Priester; das Heilig⸗ thum in die Vorhalle, das Heiligthum und das Aller⸗ heiligste. Längs der Mauer des Vorhofes und des Heilig⸗ thums befanden sich Zellen, welche besonders deu einzelnen Sekten zur Besprechung von religiösen Fragen dienten.
Der äußeren Pracht des Tempels entsprach nicht das in. nere Wesen des jüdischen Volkes und Staates. Zerrissenheit und Parteikampf ließen schon 50 Jahre nach Einweihung des
Baues Jefus Christus, auf das Tempelgebäude weisend, aus⸗ rufen: „Wahrlich, ich sage euch, es wird hier nicht ein Stein auf dem andern bleiben, der nicht zerbrochen werde! (Ev. Matth. Cap. 24, 2). Kaum ein Menschenalter später sollte dieses Wort sich in schrecklicher Weise erfüllen. Die fortdauernde innere Zwietracht äußerte sich wiederholt in blutigen Aufständen gegen die Römerherrschaft. Anfangs glaubten die Römer, daß die inneren Kämpfe das Volk unter sich aufreiben und ein ge⸗ waltsames Eingreifen überflüssig machen würden. Als aber der große Aufstand in Galiläa einen immer bedeutenderen Umfang annahm und der Feldherrenkunst der römischen Heerführer keinen verächtlichen Widerstand entgegensetzte, da schien die Zeit ge⸗ kommen, dem Scheinleben der jüdischen Nation als solcher ein Ende zu machen. Jerusalem war der Sammelplatz aller unzufriedenen Kämpfer für Religion und Vaterland geworden, und die kaum eine deutsche Meile um⸗ fassende Stadt barg eine Zahl von mehr als zwei Millionen Menschen in sich, die bis auf Weiber und Kinder herab zu blutigem Widerstand gegen ein gewaltiges römisches Heer, das unter Vespasian zum Kampfe heranrückte, entschlossen war. Vespasion wurde durch seine Erhebung auf den römischen Kaiserthron von dem blutigen Werke abberufen, dessen Ausfüh⸗ rung Titus vorbehalten n sollte, an dessen Namen sich, die Zerstörung des jüdischen Nationalheiligthums, die Ver⸗ nichtüng der Stadt Jerusalem und die Zerstreuung des iü⸗ dischen Volks in alle Welttheile knüpft. Im April des Jahres 70 nach Christi Geburt rückte das römische Heer von allen Seiten gegen die heilige Stadt heran. Mit dem Muthe reli⸗ giöser Begeisterung und tiefster Verzweiflung entwickelten die Belagerten einen heftigen Widerstand, der erst durch Hungerz⸗ noth und Seuchen gebrochen wurde. Nachdem auch die Burg dem Feinde preisgegeben war, wurden die letzten ersterbenden Kräfte an die Vertheidigung des Heiligthums mit seinem Allerheiligsten gesetzt. Bei einem neuen Ausfall der Be— lagerten, welcher zurückgeschlagen wurde, fanden die römischen Legionen Gelegenheit in das Heiligthum einzudringen und daffelbe durch Feuer zu vernichten. Das Siegesgeschrei der Römer, das Wehklagen der Juden beim Anblick der Ver⸗ wüstung, das Prassein der Flammen erschütterte die Luft; viele Juden gaben sich aus Verzweiflung den Feuertod, der Tempel brannte gänzlich nieder, nur einige Mauertrümmer ragten wie Gespenster aus der Brandstätte hervor. Von den mehr als zwei Millionen Menschen war der größte Theil dem Schwerte, dem Hunger, der Pest, den Flammen und zuletzt den Grau⸗ . der eindringenden römischen Legionen zum Opfer ge⸗ allen. Die spãteren Versuche, das jüdische Nationalheiligthum wieder aufzubauen, scheiterten an der durch den Krieg veränderten Boden⸗ beschaffenheit des Bauplatzes. Der beginnende Bau wurde jedesmal dadurch unterbrochen, daß, wie berichtet wird, aus dem Boden hervorbrechende Flammen jede weitere Thätigkeit hemm⸗ ten, ein Umstand, der zugleich als Zeichen dafür galt, daß es nicht im Rathschlusse Gottes läge, den Juden ihren alten religiösen und nationalen Mittelpunkt jemals wiederzugeben
In dem dritten Vortrage, welcher am vergangenen Dien⸗ stag gehalten wurde, ging Professor Adler zu den Bauwerken Jerufalems in der christlichen Zeit über und unterzog insbeson⸗ dere die heilige Grabeskirche einer näheren Betrachtung. Als nach der Zerstörung durch Titus Jerusalem wieder aufgebaut worden war, zeigte man im Innern der Stadt einen künstlich aufgetragenen Hügel, der auf der Stelle, wo sich das Heilige Grab befand, errichtet war. Kaiser Konstantin ließ den Hügel im Jahre 326 wegräumen und über dem unter demselben vor⸗ gefundenen Felsengrabe eine Grahrotunde mit einer sich daran anschli⸗ ßenden Bafflika errichten. Das Grab selbst wurde zu einer in der Mitte der Rotunde freistehenden Kapelle ausgearbeitet. Im Jahre 514 wurde der Constantinische Bau von den Persern zerstört, aber noch vor der 22 Jahre später erfolgenden Eroberung durch Muhamed wieder aufgeführt. Nach einer abermaligen theilweisen Zerstörung waren besonders die Kreuzfahrer bemüht, dem Hei⸗ ligthum, zu dessen Befreiung sie ausgezogen, eine glänzende Ausstattung zu geben. Die Grabkapelle selbst zerfällt in zwei hintereinandergelegene Gemächer, deren äußeres und gerãumigeres dem Vestibul, das innere der Todtenkammer der jüdischen Felsen⸗ gräber entspricht Es ist oft Zweifel erhoben worden, ob die auch heut noch bestehende Grabeskirche sich an demselben Platze befindet, wo sie - ursprünglich errichtet worden war, und erst die neuesten Forschungen haben dies vollkommen bestätigt.
Die späteren Bauwerke in Jerusalem sind im Zusammen⸗ hange mit der geschichtlichen Entwickelung Palästinas im Ver⸗ hältniß zu den früheren durchaus unbedeutend und verdienen nur insofern Beachtung, als sie Beweise christlicher Kultur in diesem Lande sind. Erst in der neuesten Zeit hat, wie der Vor⸗ tragende am Schlusse hervorhob, die Baukunst in Palästina be⸗ sonders unter dem Einflusse des verewigten Königs Friedrich Wilhelm IV. einen erheblichen Aufschwung genommen.
Deutscher Fischerei⸗Verein.
Am Donnerstag Abend hielt der Deutsche Fischerei⸗Verein in einem Abtheilungszimmer des Reichstags Gebäudes scine diesjährige statutenmäßige General⸗Versammlung ab. Der Vorsitzende des Vereins und des Bureau's Graf zu Münster⸗Derneburg eröffnete die
Versammlung um 74 Uhr unter Hinweisung auf das neueste Resultat
der Wirksamkeit des Vereins, die in der Markthalle veranstaltete Aus⸗ stellung der Fischerei⸗Erzeugnisse ꝛc. und sprach denjenigen Personen, welche sich um das Zustandekommen dieses Unternehmens verdient ge⸗ macht haben, insbesondere dem Geheimen Regierungs⸗Rath Marcard den Dank des Vereins aus, welchen die Mitglieder durch Erheben von den Plätzen bethätigten. :
Hierauf nahm der Stadtrath Friedel das Wort und gab ein lehrreiches Bild von der Ausstellung und ihren einzelnen Gegenstän⸗ den. Demnãchst kam die Angelegenheit des neuen Fischereigesetzes zur Diskussion. Der Referent wies darauf hin, wie die wichtigsten Fragen auf dem Fischereigehiet sich gerade um das dem Abgeordne⸗ tenhause jetzt vorliegende Gesetz schaaren. Die Kommijsion des Abgeordnefenhauses, welche das Gesetz durchberathen, habe prin⸗ zipielle Aenderungen an demselben nicht vorgenommen. Nur eine Meinungsdifferenz bestehe zwischen den Beschlüssen der Kommission und der Regierungsvorlage. Die Regierungsvorlage wollte als Mittel der Schonung der Fische zweierlei durch das Gesetz feststellen: Schon⸗ reviere und Schonzeiten. Die Schonreviere sind neu, die Schonzeiten alt, sie waren seiter entweder relative oder abselüte. Ser Regie— rungsentwurf wollte beide Mittel als gleichberechtigt nebeneinander anwenden; die Kommission des Adgeordnetenhauses hat den Schon⸗ revieren zugestimmt und darauf aufmerksam gemacht, daß die Schon⸗ reviere so ausgedehnt. zur Anwendung gelangen, daß alle Gattungen von Fischen darunter begriffen sein. agegen hat die Kommission beschlossen, die Schenzeit außer den Sonn und Festtagen nur an 3 Tagen in jeder Woche der betreffenden Jahreszeit eintreten zu lassen, sonst aber die Fischerci stets zu gestatten. An der Diskussien be⸗ theiligten sich vornehmlich die Herren Graf zu Münster, General
Walker, von Behr, Geh. Regiernnge-Rath Greiff. Prof. Peters
Prof. Br. Virchow, Regierungs-⸗Assessor Fastmann ꝛc.
Der Voisttzende Graf zu Mnster formulirte schließlich die An- sicht des Vereins dahin, daß zuerst an einer strengen Schenzeit für alle Fischgattungen festzuhalten sei, und wenn das nicht a, werde, daß dann wenigstens für die Lachse diese Methode beibehalten, und im Uebrigen die Ansicht der Abgeordnetenhaus Kommissien zu adop⸗ tiren sei. — Nachdem die Versammlung sich mit dieser Formulirung einverstanden erklärt hatte, wurde durch Akklamatien das bisherige Büreau mit dem Recht er Cooptatien einstimmig wiedergewählt, wofür Graf Münster der Versammlung seinen Dank aussprach.
Weltausstellung 1873 in Wien. 1
, Belehrung
für diejenigen Beschicker der Weltausstellung des Jahres 1873 zu Wien
welche beabsichtigen, ein Schutzcertifikat fur ihre Yusstellungegegenstãnd.
im Sinne des Gesetzes vom 13. November 1872, R. G. Bl. Nr. 159,
und des 24. ungarischen Gesetzartikels vom Jahre 1872 zu erlangen. Vorerinnerung. (.
In den folgenden Paragraphen ist jenes zu unterscheiden, wat vom Gesetze gefordert wird, und jenes, was im Interesse einer an standslosen und gleichförmigen Erledigung der Gesuche gewünscht wer⸗ den muß. Die Herren Aussteller werden wohl daran thun, auch die letzteren Bemerkungen möglichst vollständig zu berücksichtigen.
Erstes Erforderniß der Ertheilung von Schutz⸗ certifikaten.
Das Schutzcertifikat kann nur ertheilt werden für Gegenstände welche der Schutzwerber auf der Weltausstellung des Jahres 1673 in win,, ; are, z
Im Gesuche des Schutzwerbers muß sonach der Gegenstam genau bezeichnet werden, auf welchen der . sich a mn Eine allgemeine Angabe, wie z B. „die von mir auszustellenden Waaren“ und dergleichen, genügt nicht.
Ss ist erwünicht, daß mit der Angabe des Gegenstandes auch die Berufung der Daten des auf die Anmeldung bezüglichen Doku— mentes verbunden werde; auch wird in dem Falle, als der Gegenstand zur Zeit der Ueberreichung des Gesuches bereits im Ausstel⸗ lungsraume oder auf dem Wege dahin sich befindet, die Angabe des bereits bekannten oder wahrscheinlichen Tages der Einbringung des Gegenstandes von Nutzen sein.
Theilnehmer an Kollektivauestellungen haben den Gegenstand, für welchen sie ihrerseits den Schutz zu erlangen wünschen, durch genaue, keinen Zweifel zulassende Daten zu hezeichnen.
Zweites Erforderniß der Ertheilung von Schutz⸗
certifikaten.
Das Schutzcertifikat kann nur ertheilt werden für solche Gegen⸗ stände, welche nach den Bestimmungen des Geietzes vom 15. August iSd, R. G. Vl. Nr. 184, dann der beiden Gesetzt vom 7. Dezember 1858, R. G. Bl. 2B0 und 237, zur Erwerbung des Privilegiums, Marken⸗ oder Musterschutzes sich eignen.
. Zeitpunkt der Ueberreichung.
Die Gesuche sind vom 12 Januar 1873 — als dem Tage, an welchem das Gesetz vom 13. November 1872 in Wirksamkeit getreten ist — angefangen zu überreichen.
Der Endtermin zur Ueberreichung des Gesuches ist ein verschiede⸗ ner, je nachdem der betreffende Gegenstand vor der Eröffnung der Ausftellung im Ausstellungsraume einlangt oder aber ausnahmsweise dessen nachträgliche Einbringung in den Ausstellungsraum zugelassen wird.
Im ersteren Falle ist der dem Eröffnungstage der Ausstellung vorhergehende Tag der letzte, an welchem das Gesuch angenommen wird, im zweiten Falle muß das Gesuch spätestens eher überreicht werden, bevor der Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt.
Durch wen zu überreichen.
Das Gesuch ist von dem Schutzwerber persönlich, oder aber von einem Bevollmächtigten desselben zu überreichen.
Die Uebersendung des Gesuches mittelst der Post ist nicht zu⸗ lässig, ebensowenig dessen Ueberreichung durch einen einfachen ch. ohne legale Vollmacht. .
Es ist erwünscht, daß ein solcher Bevollmächtigter gewählt werde, welcher zu Wien seinen dauernden oder wenigstens zeitweiligen Wohn⸗
si hat. . Bei wem zu überreichen.
Das Gesuch muß bei dem General-Direktor der Weltaustellung
eingebracht werden.
Zur unmittelbaren Uebernahme der Gesuche ist das Rechtsbureau der General⸗Direktion ermächtigt; die Ueberceicher von Gesuchen haben sich daher an den Vorstand des Rechtsbureau oder an dessen Stell vertreter zu wenden.
Kalendarium der internationalen Kengresse. Siehe allgemeines Preagramm; Punkt XI). 1873. Juni 16, 17., 18, 19., 20.21. Internationale Brauerversammlung. 19., 20, 21. 22., 23. 24. Internationaler Kengreß zur Erör= terung der Frage einer einheit- lichen Garnnuinerirung. August 3., 4, 5., 6., 7., 8. Internationaler Kongceß von Leh⸗ rern und Leitern von Blinden- 45 Sr nn, Patent ß nternationaler Patent⸗Kongreß. 1I., 12., 13., 14. Internatignaler are n aft⸗ licher Kongreß. 19., XW. Internationaler Kongreß von Flachs⸗ Interessenten. 18. ( Internation ler Kengreß von Leinen 21 Induttriellen behufs Berathung . von Fragen, und zwar: am 18. der Spinnerei und Weberei, am 21. der Bleicherei, Färberei und Appretur. 24., 25, 26., 27. Internationgle Versammlung von Berg⸗ und Hüttenmännern. Septbr. 26. bis 4. Oktober. . mediz,inischer ongreß Internatienaler Kongreß zur Erör⸗ terung der Frage der Herstellung von Geldzeichen und Werth⸗ papieren ?. Internationaler Kongreß von Land⸗ und Forstwirthen*. Internationaler Kengreß zur Be- rathung von Mannahmen zum Schutze der Vögel .
Der Zeitpunkt des Stattfindens dieses Kongresses wird später
bekannt gegeben. * Praterstraße. Der General⸗Direktor: Mãärz 1873. Freiherr v. Schwarz⸗Senborn. ien. In dem in der vorgestrigen Nr. d. Bl. enthaltenen Ar⸗ tikel über das 1. Weßpreußische Grenadier⸗Regiment Nr. 6 ist statt: General von Lingsfeld zu lesen: General von Len⸗
gef eld.
3
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kessel. Druck: H. Heiberg.
Vier Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
* 2.
zum Deutschen Reichs⸗A1An 1 Su.
Erste Beilage zeiger und Königlich
Sonnabend, den 5. April
Deffentlicher Anzeiger.
Terloojung, Amortisation, Zinszahlung u. .
des Jeutschen neichs - Anzeigers . * 6. von öffentlichen Papieren.
u g rm enn. ; . r , ö und Königlich Brenßischen Staatz-Anzeigers: w
1 1 S 4 Berlin, Wilhelm · Stra ne tr. Zꝛ. 3. Konkarse, Sudbhastationen, Aufgebote, Ver⸗= dandel.
l) In seraten⸗Expedition C
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗-Erneuerung. Der hinter die verehelichte Klempner gesells Grasemann, Mari Emilie Zohanng, geb. Müller, wegen schwerer Hehlerei unter dem 8. Februar 1372 erlassene Steck brief wird Hierdurch erneuert. Berlin, den 25. März 1873.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs Sachen. Deputation J. für Schwurgerichts⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unter dem 4 Oktober 1859 hinter dem Töpfergesellen Antand Marx aus Waldenburg in Schlesien von der Königlichen Kreisgerichts-Kommission J. Luckenwalde erlassene Steckbrief ist erledigt. Jüterbog, den 1. April 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Sandels⸗Regi ster.
Dandelsregister . des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. . In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3633 die hie⸗ sige Kommanditgesellschaft in Firma: 1 Carl Aulig & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: . . . Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft
aufgelsst. Der Banquier Carl Wilhelm Ferdinand Aulig ist zum alleinigen Liquidator ernannt. .
Die dem Leopold Stern für diese Firma ertheilte Pro⸗
kur ist erloschen und deren Löschung in unser Prokuren⸗
register Nr. WMo0 erfolgt. —
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3672 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma; Emil Kemnitz & Co.
vermerkt steht, ist eingetragen: l . Der Kaufmann Earl Emil Waldemar Kernnitz ist durch
den Tod dus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Albert Heinrich zu Berlin ist am 1. April 1373 als Handelsgesellschafter eingetreten.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Vogels dorff C Wolffheim am 1. April 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 46) sind die Kaufleute: . I) Siegfried Vogelsdorf, 2) Hermann Wolff Wolffheim, Beide hier. ö. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4366 eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5020 die hiesige
Handlung in Firma: ö Meyer & Jüdel vermerkt steht, ist eingetragen: ö . Der Kaufmann Paul Julius Meyer ist in das Handels⸗ geschäft des Kaufmanns Paul Jüdel als Handelsgesell⸗ schaffer eingetreten und die nunmehr unter der Firma Meyer & Jüdel bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 367 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Geselsschafter der hierselbst unter der Firma: M am 2. April 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute: 1) Paul Jüdel, 2) Paul Julius Meyer, Beide hier. — . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. P67 einge tragen worden.
In unser Firmenregister ist Npa. 24 die Firma:
Alexander Marcus ; und als deren Inhaber der Gigarren⸗ Importeur Alerander Marcus hier (ietziges Geschäftslokal: Neue Friedrichstraße 56.)
eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, sige Handelsgesellichaft in 6 ohn & Wilde vermerkt steht, ist eingetragen: . k Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelõst. Der Kaufmann Ephraim (Eduard) Meyer Cohn setzt das Dandelsgeschäft unter der Firma Eduard Cohn jr. fort. Vergleiche Nr. 7325 des Firmenregisters . Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 325 die Firma: Eduard Cohn Ir. r . und als deren Inhaber der Kaufmann Ephraim (Eduard) Meyer Cohn hier eingetragen worden. In unfer Firmenregister ist Nr. 7326 die Firma Heinrich Engelmaun e und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Engelmann hier ; (jetziges Geschäftslokal: Neue Wilhelmstraße 14) eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4290 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in Firma: Heynemann & Cohn vermerkt steht, ist eingetragen: . ; . ö Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufge⸗ ssst. Der Kaufmann Robert Heynemann sitzt das Han= delsgeschäst unter der Firma Heynemann & Cohn fort. Vergleiche Nr. 7327 des Firmenregisters. . . Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7327 die
Firma: ;
Heynemann & Cohn ö und als deren Inhaber der Kaufmann Robert Heynemann hier einge⸗ teagen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2251 die hie⸗ sige Handelsgesellschaft in Firma;
Gustav Schubart & Co.
vermerkt steht, ist eingetragen; 32 J
. Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft zufge=
s5st. Der Kaufmann Gustav Edmund Schubart zu Berlin
setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort.
Vergleiche N 7328 des Firmenregisters
zoselbst unter Nr. 1282 die hie⸗
ladungen u. dergl. 4. Zertäufe, Verpachtungen, Submifsto nen ꝛc.
und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Edmund Schubart hier eingetragen worden.
Neue Berliner Yiessingwerke. Attien⸗Gesellschaft. (vorm.
sich BSlalt 4 bis 135 des Beilagebandes Nr. 448 zum Gesellschafts⸗ register.
bescht aufgebracht durch 50 Aktien, jede Aktie zu 200 Thaler. (5§. 5.)
durch die genannten Blätter veröffentlicht ist. (5. 13.)
raths mindestens 3 Tage vor dem anberaumten Publikationsblätter. (6. 30)
lich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft imterʒ die eigenhändige Unterschrift:
beigefügt ist. (5. 18.)
worden:
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7328 die Firma: Guftav Schubart & Co.
Terschie dene Bekanntmachungen. eLiterarische Anzeigen.
Berlin, den 3. April 1573 . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen worden: Col. J. Laufende Nr. 4368 Gol. 2. Firma der Gesellichaft:
Wilh. Borchert zr /) Col. 3. Sitz der Gesellschaft: d Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gefellschaft ist eine Aktiengesellschaft. 33 Das am 79d. März 1873 notariell verlautbarte Statut befindet
Gegenstand des Unternehmeng ist: . Die Fabrikation von Messing, Tomback und Neusilber in Blechen, Drath und Röhren, sowie der Betrieb aller hier mit in' Verbindung stehenden Gewerbe, insbesondere der Erwerb der zu Berlin unter der Firma Wilh. Borchert jr. betriebenen Mesfingwerke nebst allen dazu gehörigen Ma⸗ schinen, Utensilien, Inventarienstücken und Apparaten, den Vorrathen, Außenstanden und Effekten, sowie der Grund⸗ stücke Kochstraße 30 und Alexandrinenstraße 1067 in Berlin. 85. 3. 55 . ö Die Bauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht nkt. (§. 4. = Kö — ; Das Grundkapital ist auf 850. 000 Thaler festgesetzt und wird
Die Aktien lauten auf den Inhaber. (36. 6;
Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch: 1) Die Berliner Börsenzeitung, 2 Salings Börsenblatt, 3) die Vossische Zeitung, 4 die National⸗Zeitung,
Jede Bekanntmachung gilt als gehörig publizirt, wenn sie einmal
Vorsitzende des Aufsichts⸗
Die Generalversammlungen beruft der ꝛ — Termine durch die
Der Verstand besfeht aus einem oder mehreren Mitgliedern. G6. 19) Alle Urkunden und Erklärungen sind für die Gesellschaft verbinde eichnet sind, und
a. infofern nur ein Direktor vorhanden, von diesem oder von
zwei Prokuristen, ; . b. insofern mehrere Vorstands⸗Mitglieder vorhanden, von zweien derselben, oder von einem Vorstands⸗Mitgliede und einem Prokuristen, oder endlich von zwei Prokuristen,
Derzeitiger alleiniger Vorstand ist; der Direktor Louis Koehler in Berlin, J Eingetragen auf Verfügung vom 4. April 1875 am jelbigen Tage. Akten über das Gesellschaftsregister, Beilageband Nr. 8, Seite 26.) Fanner, Sekretär. Berlin, den 4. April 1873. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Bertanntm ach un g. ᷣ
In unser Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bewirkt Nr. 131. Firma: Krüger, Schönemann & Co., Si der Gesellschaft: , Sie Gesellschafter sind die Tuch⸗ fabrikanten: .
1) Johann , August Krüger,
2 Gustav Adolph Baumgarten,
35 Albert Theodor Häuser,
; Preußischen Staats⸗-A1rzeiger.
ndr strielle Etabliffements, Fabriken und Groß
1873.
u vpo
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Exrpedition von Jiudolf Mioffe in Berlin, Erin zig, Hamburg, Frank- ö. furt a. Al., Breslau, galle, Rrag, Wirn, Aünchen, Nürnberg, traßburg, Zürich und Stuttgart.
*
3) Sitz der Gesellschaft: Guben.
4 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft. .
Die Gesellschafter sind: die Maschinenbauer Ernst FJuckel und Eduard Boehme zu Guben. Die Gesell⸗ schaft hat am J. März 1573 begonnen. Zur Vertre= tung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter berechtigt. .
Eingetragen zufolge Verfügung vom 31. März 1373 am
1. April 1873.
Guben, den 1. April 1873. ;
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 521 die Firma: Adalbert Böhm und als deren Inhaber der Kaufmann Adalbert Böhm hier⸗ selbst eingetragen. . Potsdam, den 1. April 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Handelsregister. Die hierselbst unter der Firma: Endrikat & Hirschfeld be⸗ standene Handelsgesellschaft ist durch das Ausscheiden des Gesellschafters Wilhelm Hirschfeld aufgelöst worden; Aktiva und Passiva derselben Fat der Gesellschafter Ehristian Endrikat übernommen, welcher das Geschäft unter der Firma: C. Endri kat für alleinige Rechnung fortführt. . Deshalb ist zufolge Verfügung vom 28. am 29. März d. 3 Firm Endrikat & Hirschfeid unter Nr. 354 im Gejellschafts- register gelöscht und die Firma C. Endrikat unter Nr. 1673 in das Firmenregister eingetragen worden. Königsberg, den 2. März 1873. . Königliches Kommerz⸗ und Admiralitãts⸗Kollegium. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 31 bei der Aktien⸗ Gesellschaft in Firma . Danziger Privat⸗-A Aktien⸗Bank heute folgender Vermerk eingetragen worden: Die Sirektion besteht für das Geschäftsjahr vom 1. Ayril 18735 bis zum J. April 1574 neben dem vollziehenden Direktor Schöttler aus den Mitgliedern des Verwaltungsraths Kauf⸗ scuten Stto Steffens und Samuell Benedir Rosenstein zu
Danzig. ö Danzig, den 31. März 1873. JJ Riba? her Kommerz und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung.. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. Il 9 die Firma J. Abraham . . und als deren Inhaber der Kaufmann Isidor Abraham zu Danzig eingetragen worden. 6. Danzig, den 1. April 1873. . Königliches Kommerz und Admiralitãts⸗ Kollegium
; Bekanntmachung. 3. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. [71 bei der Firma: G. B. Rung folgender Vermerk eingetragen worden: . . Dieses Handelsgeschäft ist mit der Firma G6. B. Rung Rachfolger an den Kaufmann Franz Heinrich Wiebe hier übertragen. Gleichzeitig ist die Firma: G. B. Rung Nachfolger und als deren Inhaber der Kaufmann. Franz Heinrich Wiebe zu Danzig unter Nr. 918 in das Firmenregister neu eingetragen worden. Danzig, den 1. April 1873. . Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung. . In unser Gesellschaftsregister ist unser Nr. 253 heute die hier⸗ ts seit dem 1. 3 Eh Har nid 66 mit dem Vermerke eingetragen worden, daß die Besellschafter sind:
1) der Zimmermeister Wilhelm Theodor Barnick 2 der Bautechniker Bernhard Emil Johannes Herzog,
beide in Danzig. Danzig, den 1. April 1873.
Rnigliches Kommerz und Admiralitäts-Kollegium.
4 Carl Friedrich Wilhelm Schemmel,
5 Christlan Friedrich Schönemann,
6) Friedrich Gustav Voigt,
7 Herrmann Eduard Adolf Schönemann,
s Carl Gustav Tschernig. . Die Gejellschaft hat am 27. März 1873 begonnen.
Di Befugniß, die Gesellschaft zu vertrelen, steht nur dem Kaufmann Johann Friedrich August Krüger und dem TKauf⸗ mann Guftav Adolph Baumgarten zu Brandenburg, Jedem
besonders, zu. . Brandenburg, den 31. März 1573. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Dekan nt m n ch n n gen In unser Firmenregister ist unser Ni. 481 Faufmann Wilhelm August Wageniß zu Brandenburg, in Firma: W. Wagenitz zenm. und als Ort der Niederlassung: Brandenburg eingetragen. Brandenburg, den 31. März 1313. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. BSetanntmachun g. .
In unserem Firmenregister ist folgende Eintragung bewirkt: a. * 268. . ö
Bezeich des Firmeninhabers: r , , verwittwete Florian geb. Neu⸗
die Kaufmannsfrau Hedwig,
barth in Schlaben,
e. Ort der Niederlassung: Schlaben bei Neuzell.
d. Bezeichnung der Firma:
Sttomar Florian's Wittwe,
. Eingetragen zufolge Verfügung vom 29. März 1873 am
Gub . . 13 1853 uben, den 3 . März 3 . Königliches gCreisnrricht. I. Abtheilung. In unserem Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bem irkt worden: D Nr. 53. 23 Firma: JZuckel & Boehme.
Sekanntmaäachung. Zufolge Strasburg ⸗ ; Rutkowsti ebendaselbst unter der Firma
J. Rutkows kiiĩ in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 175 eingetragen. Strasburg in West⸗Pr., den 25. März 1873. Königliches Kreisgericht.
Bekanntmachung. In unserer Bekan betreffend die Eintragüng der Firma des mann Hoffmann in Abbau Michlau in Firma falsch angegeben. Dieselbe . ,, viclmebt SH. Hoffmann, was hiermit bekannt gem icht wird. — ĩ U 3. April 1873.
S Zburg in Westpreußen, den . 9 3 Abtheilung L.
oöͤnigliches Kreisgericht. dandelsregister. Der Gutsbesitzer Franz Meyn zu Lohmühle
für seine in Stettin unter der Firma; Fr. Meyn
bestehende und unter lung den Kaufmann stellt. Dies ist unter tragen. — . ; Stettin, den 2. April 1873. .
Königliches See⸗ und Handelsgericht.
HDandelsregister.
Stettin unter der Firma: ; Stettiner Dandels gesellschaft Paul Neumann & Co.
in umer Pro kurenrggister heute eingetragen. Stettin, den 2. April 1873. . Königliches See⸗ und Handelsgericht.
Januar 1873 errichtete Handelsgesellschaft in Firma:
Verfügung vom 28. März e. ist am 1. April c. die, in errichtete Handelsniederlaffung des Kaufmanns Julius
ntmachung vom 15. März e., Maschinenfabrikanten Her⸗ das Firmenregister, ist die cht A. Hoffmaun, sondern
bei Berlinchen hat
Nr. 1257 des Firmenregisters eingetragene Hand⸗ Robert Meyn zu Stettin zum Prokuristen be— Nr. 372 in unser Prokurenregister heute einge⸗
Der Kaufmann Paul Neumann zu Stettin hat für seine in
bestehende und unter Rr. 469 des Gesellschaftsregisters eingetragene Handlung den Disponenten Emil Seiler und, George Lichtenheim, beide zu Stettin, Kellektivprekura ertheilt. Dies ist unter Nr. 373
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