1873 / 85 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Biassa auf der Bahnlinie Spezzia-Genun mit so großer Schnelligkeit betrieben werden, daß im August schon' die Schienen gelegt werden können. Die Quellen, auf welche man bei den Tunnelarbeiten gestoßen ist, liefern täglich 14 Millionen Liter Wasser. Man gedenkt dasselbe vermittelbst eines Kanals nach Speʒzʒia zu leiten. Ein Theil desselben sell der Stadt, ein anderer dem AÄr= jenal zur. Verfügung gestellt werden. Der Minifter hat bereits eine Kommission ernannt, welche die Fragen der Kanalisation und der Ver⸗ theilung des Wassers erörtern soll.

Kopenhagen, 31. März. In Folge der zwischen Dänemark und Rußland abgeschlossenen , n . wird vom 1. April an ein frankirter Brief nach Rußland (15 Gr) 14 Scil⸗ linge (circa 4 Sch. Ct.), ein unfrankirter Brief von Ruland nach Danemark 21 Sch. (circa 7 Sch. Ct.), und frantirte Brucksachen, Waarenproben 2c. 4 Sch. pr. 50 Gr. kosten. Tür rekommandirte Briefe wird eine Rekommandatiousgebühr von 8 Sch. erl gi.

New York, 5. April. (W. T. B) Der Norddeutsche Lloyd—

Dampfer Shires ist heute Vermüttag 3 Uhr und der Rorddeutsche Llovddampfer ‚Donau⸗ Nachmittags 3 Uhr hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureanm.

Braunsberg, Sonntag, 6. April. Der zum ersten Male heute abgehaltene zahlreich besuchte Gottesdienst der hie— figen altkatholischen Gemeinde ist ohne Störung verlaufen.

Stettin, Montag, 7. April, Der dem Baltischen Lloyd gehörige Dampfer „Thorwaldsen“, welcher vorgestern auf Hol⸗ lands Waderoe auf den Grund gerathen war, ist nach heute

eingelangter Nachricht voll Wasser und wahrscheinlich total ver⸗ loren. Der Werth ist durch Assekuranz vollständig gedeckt. Von Kopenhagen waren Dampfschiffe zur Hülfeleistung beigezogen.

Dres den, Montag, 7. April. Die heutige Generalver—⸗ sammlung der sächsischen Bank zu Dresden genehmigte den Rech⸗ nungsabschluß für das verflossene Jahr und erklärte sich mit der sofortigen Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende von 12 Prozent einverstanden.

London, Montag, 7. April. Das Parlament wird von morgen ab bis zum 21. d. vertagt werden. In Folge einer in der Grube Abertillery in der Grafschaft Montmouth statt⸗ gehabten Explosion sind 6 Personen ums Leben gekommen; mehrere andere wurden erheblich verletzt.

Rom, Montag. 7. April. Ueber das Befinden des Pap— stes wird von der „Agenzia Stefani⸗ gemeldet, daß derselbe auf Anrathen der Aerzte zunächst seine Gemächer noch nicht verlassen wird. Die beabsichtigte Abreise des Großfürsten Wladimir von Rußland nach Florenz ist wegen Unwohlseins des letzteren noch verschoben worden.

Lissabon, Montag, J. April. Die Morgenblätter ver— öffentlichen eine telegraphische Meldung aus Madrid, wonach dort revolutionäre Agenten aus Portugal eingetroffen seien, um durch Vertheilung von Geld die Unruhen zu fördern. Das Budget ist von der Volksvertretung angenommen worden.

Königliche Schau viele.

Dienstag, den 8. April. Im Dpernhause. (86. Vor⸗ stellung) Achtes Gastspiel der italienischen Opern⸗ Gesellschaf des Herrn Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Dẽesirs Artzt. Kapellmeister Signr. Goula. Ein Maskenball. Große Oper in 5 Akten. Musik von Verdi. Ballet von Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (97. Abonnements ⸗Vorstellung Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Abtheilungen von R. Benedir 9 Fr. Niemann⸗Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mitte!

reise.

Mittwoch, den 9. April. Im Opernhause. (87. Vor⸗

stellung) Rienzi, der letzte der Tribunen. Große tragischt Oper in 3 Abtheilungen von R. Wagener. Ballet von ; Taglioni. Irene: Frl. Lehmann. Adriano: Frl. Brandt. Rienzi: Ir. Niemann. Colonna: Hr. Salomon. Srsini: Hr. Schmidt. Raimondo: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Prelse. 3m Schauspielhause. (98. Abonnements⸗Vorstellung) Eine Familie. Original⸗Schauspiel in 5 Abtheilungen und einem Nachspiel von Charlotte Birch-Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern (innerhalb 4 Wochen bel den Hauspolizei⸗ Inspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ mei ster (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Die Blumenausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde.

Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins hat am vergan— genen Sonnabend in der Reitbahn des Kriegs⸗Ministeriums eine Blumen⸗, Pflanzen- und Frucht⸗Ausstellung eröffnet, deren Ertrag zum Besten des unter Protekterat Ihrer Majestät der Kaiserin— ang stehenden vaterländischen Frauenvereins verwandt wer⸗ en soll. Die ganze Reitbahn, deren Räumlichkeiten für die außer— ordentlich große Menge der ausgestellten Gegenstände kaum aus— reichen, ist in eine Anzahl größerer und kleinerer mit duftendem Rasen bekleideter Beete eingetheilt, in deren Mitte sich ein runder Blumentisch befindet, der durch seine Reichhaltigkeit und künst— lerische Komposition allgemeine Aufmerksamkeit erregt. Der Aus⸗ steller desselben ist der Obergärtner Eggebrecht, unter dessen Lei⸗ tung überhaupt die ganzen Arrangements getroffen worden sind. Am Eingang der Ausstellung erblickt man prächtige Palmen⸗ und Kugellorbeergruppen, ausgestellt von den Kunst- und Han— delsgärtnern Lenz und Leisegang, weiter rechts eine Gruppe Hyazinthen, diejenige Blumenspezies, welche auf der Ausstellung wohl am zahlreichsten und mannigfaltigsten vertreten ist. Nächst diesen bieten die Cinerarien und Azaleen die größte Auswahl; auch die ausgestellten Kamelien werden vermöge ihrer großen Anzahl und der Schönheit der einzelnen Exemplare vielfach be⸗ wundert, und gilt dies besonders denjenigen der Obergärtner Choné und Krüger. Von sonstigen Blüthenpflanzen sind noch die Allardschen Orchydeen, die Ravené'schen Maiblumen, welche sich in ihrer pyramidalen Aufstellung besonders lieblich ausnehmen, die Einerarien von d'Heureuse und Busse und die preis⸗ gekrönten Rosen des Kunst⸗ und Handelsgärtners Wendt her— vorzuheben. Auch die Erzeugnisse der Kultur der Blattpflanzen sind reichlich und in prachtvollen Exemplaren vertreten. Der Obergärtner Perring hat zahlreiche, schlanke Farrenstämme aus— gestellt, von denen einige eine Höhe von fast zehn Fuß erreichen. Derselbe hat die von ihm ausgestellten Gegenstände nicht, wie die meisten übrigen Pflanzen, an einem Platze kon⸗ zentrirt, sondern mit Rücksicht darauf, daß große Blattpflanzen einen um so imposanteren Eindruck hervorrufen, je vereinzelter sie stehen, dieselben im ganzen Ausstellungsraume vertheilt. Be⸗ sonders beachtenswerth ist der dicht neben dem Eingange befind⸗ liche Perring'sche Elephantenfuß, seine Alsophila und die durch Schönheit ausgezeichnete Cyathea dealvata. Auch die Lorbeerbäume des Gärtners Stephan verdienen genannt zu werden; dieselben find von pyramidaler Form und bis unten dicht mit Laub um⸗ geben. Im Ganzen ist die Blattpflanzen⸗Ausstellung so zahl⸗ reich, daß dieselben an mehreren Stellen die Wände voll⸗ Fändig bedecken. Im Hintergrunde der Reitbahn, auf einer gleich⸗ falls von großartigen Baumfarrengruppen umschatteten Erhöͤ⸗ hung erheben sich die Büsten Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin, in— mitten der schönsten Blüthenpracht. Auf der linken Seite der⸗ selben befindet sich ein Blumentisch von ungewöhnlicher Größe, mit dem verschiedensten Material auf das Reichhaltigste und Geschmackvollste ausgestattet, daneben ein bei weitem kleinerer, mit welchem ein Aquarium und eine Voliere verbunden sind. Die Ausstellung enthält außer diesen noch eine Anzahl der ver⸗ schiedensten Arten von Blumentischen, unter welchen namentlich derjenige die Aufmerksamkeit der Beschauer in Anspruch nimmt, bei dem sich mittelst mechanischer Konstruktion die Befeuchtung der Pflanzen von selbst vollzieht. Nächst den zahlreich zur Aus“ , . gelangten Kränzen, Blumenkissen und Eoiffuren, unter

enen namentlich die Arbeiten des Obergärtners Maschner be⸗ achtenswerth, sind noch die korallenartigen Blumenkörbchen, Tafelaufsätze, Ampeln und Schiffchen des Kunst- und Handels⸗

ärtners J. F. Loock hervorzuheben. Die allgemeine Aufmerk⸗ er. erregen endlich noch die beiden Riesenbouquets der Hof⸗ lieferantin Schmidt, welche sich durch die außerordentlich gefällige Komposition von rothen und weißen Kamelien mit Maiglöckchen ebenso sehr wie durch Schönheit der einzelnen verwendeten Exemplare auszeichnen. Dem Umstande, daß man sich bei der Zus. ammenstellung dieser Meisterwerke der Industrie der abgeschnittenen Blumen auf we⸗ nige Farben beschränkt hat, ist es zu danken, daß die Riesenbouquets zwar wegen ihrer Größe einen überraschenden Eindruck hervor— rufen, im übrigen aber durchaus das Gepraͤge großer Einfach⸗ heit tragen.

Bereits am Eröffnungstage beehrte Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl die Ausstellung mit Höchstihrem Besuch. Auch der Minister⸗Präsident Feldmarschall Graf von Roon war am Sonnabend anwesend. Die Preisvertheilung, welche be⸗ reits am Sonnabend stattgefunden hat, ist folgendermaßen ausgefallen: Die aus den Obergärtnern Perring, Horne⸗ mann, Braasch, Ende und Reinicke bestehende Preiskommission ertheilte die von Sr. Majestät dem Kaifer und König bewilligte roße Medaille dem Gäriner Choné, und den von Ihrer Ma⸗

jestät der Kaiserin⸗Königin bestimmten Preis, eine blaue Porzellanvase mit dem Denkmal Friedrich II., dem Gärt— ner Hoffmann. Beiden wurden diese Preise in Berücksich⸗ tigung ihrer Gesammtleistungen zuerkannt. Endlich erhielt noch der Kunst⸗ und Handelsgärtner Wendt, der sich, wie bereits oben

einen Blumentisch mit Porzellanmalerei, welchen Ihre Majestät die verwittwete Königin als Ehrenpreis ausgesetzt hatte.

Verein der Berliner Volksküchen.

Im Bürgersagle des Rathhauses, dessen hintere Wand mit dem lebensgroßen Portrait des verstorbenen Direktors Joseph Lehmann „um⸗ schattet von hohen Qraugeriebäumen, geschmückt war, hielt am Sonnabend Abend der Verein der Berliner Volksküchen von 1866 seine diesjährige

dem veistorbenrn Vorsitzenden und Mitbegründer des Vereins Joseph Lehmann einen Nachruf, zu dessen Bekräftigung die zahlreiche Ver⸗ sammlung sich von den Plätzen erhob. Der vom Schriftführer Herrn Kayser erstattete Jahresbericht weist ein stetiges Fertschreiten des Vereins nach, dem auch im vergangenen Jahre die besondere Theil⸗ nahme und Fürsorge Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin zugewendet war. stimmten Medaillen für sich jelbst als dauernde Erinnerung annahm spendete in verschiedenen Raten 367 Thaler für die“ Kranken“ kasse des Dienstpersonals, und außerdem beim Jahreswechsel an das Dienstpersonal 13 goldene Kreuze als Allerhöchste Anerkennung für dreijährige treue Dienstzeit und 165 Thlr. baar. Jie Absicht, die Krankenkasse für das Dienstpersonal dadurch zu größerer Bedeu⸗ tung gelangen zu lassen, daß kleine fortlaufende monatliche Beiträge von Seiten des Personals geleistet werden jollten, wogegen die Va— theilung der Beihülfen aus dieser Kasse in Erkrankungsfällen auf Grund eines Statuts näher festgestellt werden sollte, mußte bei der geringen Stabilität des Personals aufgegeben werden. Die am J. Juli v. J. nicht mehr zu umgehende Erhöhung der Speisepreise auf 2 Sgr. für die ganze und 16 Sgr. für die halbe Porlion hat! der Frequenz der 12 Volksküchen in keiner Weise Abbruch gethan; verspeist wurden im vorigen Jahre 5725779 ganze und 1,743,558 halbe, zu⸗ lammen 2,515,637 Portionen, woran die erste Küche, Kochstraße 9, am stärksten mit 319,553 Portionen und die dritte Küche, Rosen⸗ thaler straße 41, am schwächsten mit 161,315 Portionen partizipirt. Aber auch in Bezug auf die Finanzgebahrung hat die Preiserhöhung keinen Einfluß ausgeübt, denn der Gewinn“ des Jahres figurirt in dem mit 10.779 Thlr. balanzirenden Rechnungsabschluß mit nur 519 Thlrn. Bas Vermögen des Vereins bezifferte sich ult. 1872 auf Wsß? Thlr, wobei der Kssenbestand mit 4 Thlr., daz Inventar mit 6301 Thlr, der Cerealienbestand mit 13549 Thlr. und der Reserve⸗ fends mit 12508 Thlr. in Rechnung steht. Auf Anregung! des Vereins sind im vorigen Jahre in Darmstadt,

Nancy und Wien neue Volksküchenvereine begründet worden; ebenj darf sich, der Verein die Errichtung einer deutschen Kochschule für sange Mädchen, welche mit dem Damen⸗Restaurant im Victoria⸗ Bazar in Verbindung steht, als Verdienst anrechnen.

Weltausstellung 1873 in Wien. II

ö . Belehrung für diejenigen Beschicker der Weltausstellung des Jahres 1873 zu Wien, welche beabsichtigen, ein Schutzcertifikat für ihre AWusstellungsgegenstände im Sinne des Gesetzes vom 13. November 1872, R. G. BI. Nr. 169, und des 24. ungarischen Gesetzartikels vom Jahre 18723 zu erlangen. ; Form des Gesuches. Das Gesuch ist ungestempelt zu überreichen. Das Gesuch kann in beliebiger Sprache abgefaßt sein, erwünscht ist jedoch vor Allem der Gebrauch der deutschen Sprache. Das Gesuch ist mit schwarzer Tinte auf haltbarem Papier zu schreiben, selbes ist von dem Schutzwerber oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Was hier vom Gesuche gesagt wurde, gilt auch von dessen Bei⸗ agen. Inhalt des Gesuches.

k den Inhalt des Gesuches kommt Folgendes zu be⸗ merken: 1. Bei Gefuchen um Privilegiumsschutz ist 1) nothwendig die ge— naue Bezeichnung des Gegenstandes, auf welchen der Schutz sich be⸗ ziehen soll; 2) erwünscht die Hinweisung auf die Daten des Anmeldungescheines; 3) nothwendig die Benennung (der Titel) der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung in ihrer Wesenheit; 4) noth⸗ wendig die Angabe, daß der Privilegiumsschutz gewünscht werde; o) erwünscht die Angabe, ob, und zwar im befahenden Falle, an wel⸗ chem Tage der bezügliche Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt sei; 6) im Falle das Gesuch durch einen Bevollmächtigten überreicht wird, nothwendig die Bezeichnung desselben mit Vor- und Zunamen, Charakter und Wohnort; 7 nothwendig die Angabe von Vor- und Zunahmen, Charakter und Wohnort des Schutzwerbers. Diese Angabe ist auck dann nothwendig, wenn die Privilegialrechte unter einer, von dem wahren Namen des Schutzwerbers abweichenden Firma ausgenbt werden sollen; in diesem Falle ist auch die gewählte Firma namhaft zu machen.

1I. Bei. Gesuchen um Markenschutz: 1) wie bei L 132) wie bei J. 2; 3) nothwendig die Beschreibung der Zeichen der Marke in Worten; 4 nothwendig die Angabe, daßz der Markenschutz gewünscht werde; 3M nothwendig die Angabe, für welches Gewerbgunternehmen die n sei; 6) wie bei J. 5; 7) wie bei J. 6; 8) wie e

. III. Bei Gesuchen um Musterschutz: I) wie bei J. 1; 2) wie bei J. 2; 3) nothwendig die Angabe, daß de Musterschutz gewünscht werde; 4) wie bei J. 5; 5) wie bei J. 6; 6) wie bei J. 7 . ; Beilagen des Gesuches.

Dem Gesuche um Privilegiumsschütz mässen beigeschlossen sein:

* eine genaue Beschreibung des betreffenden Gegenstandes in zwei Parien unter gesonderten zwei Ümschlägen, auf deren jedem der Ge⸗ geust and des Privilegiumsschutzes (die Entdeckung, Erfindung oder Ver⸗

erwähnt, um die Rosenkultur besondere Verdienste erworben hat,

statutenmäßige Generalversammlung ab. Frau Lina Morgenste d f ĩ ß f statutenmäßige G ĩ 9. ab. 8 na Morgenstern widinete zwar erstere in haltbarer Farbe, in zwei

wei Parien müssen ebenfalls, sowie

Ihre, Maiestät besuchte mehrmals die einzelnen Küchen, wobei Allerhöchstdieselbe eine der als Abzeichen für die Aufsichtsdamen be⸗

Heidelberg, Karlsruhe,

vorgeschriebenen Beilagen demselben

derte Darstellung der in dem Gesuche nur in der Wesenheit angegebẽ nen Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung verstanden, derart abge⸗ faßt, daß jeder Sachverständige den Gegenstand nach dieser Beschreibung zu verfertigen im Stande ist, ohne neue Erfindungen, Zugaben oder Verbesserungen beifügen zu müssen. Auch die Beschreibung ist, wie bereits erwähnt, von dem Schutzwerber oder dessen Bevollmächtigten zu unterfertigen; ab er selbe im offenen oder im versiegelten Umschlage überreichen wolle, ist dessen Belieben anheimgestellt; J

b. im Falle, als zur Verständlichkelt der Beschreibung Zeichnun⸗ gen, Muster oder Modelle nothwendig wären, so sind auch diese, und ei Parien beizuschliehen. Diese ie die Beschreibung unterfertigf, und . ten. nit der, oben bei der Beschrelbung geforderlen Aufschrift verwahrt sein. Bei Modellen, deren Volumine sität die Verwendung eines Umschlages nicht gestattet, ift die Fertigung sowohl, als die Bezeichnung des Gegenstandes des Schutzes auf einem besonderen, an geeigneter Stelle angeklebten Zettel anzubringen; E. im Falle, als für den Schutzwerber ein Bevollmächtigter ein⸗ schreitet, muß die dem letzteren ausgestellte rechtskräftige Voll nacht im Driginale beiliegen. Die Unterschrift des Ausftellers ist, wenn die Voll macht im Inlande ausgestellt wird, gerich lich oder notariell zu legalisiren, wenn selbe im Auslande ausgestellt wird, durch i Legalisirung einer Königlichen und Kaiserlichen österreichisch ungarischen Mission oder eines eben solchen Kensulates oder wo solches traktat⸗ mäßig zulässig ist der betreffenden Gerichtsbeb,örde zu beglaubigen.

Dem Gesuche um Markenschutz müfs'n beigeschlossen fein:

. a. zwei Parien der Marke in gesonderten Umschlägen, auf deren jedem der Ausstellungsgeg nstand, auf welchen der Schutz fich bezlehen soll, und de Name des Bewerbers ersichllich gemacht fein . Erwünscht ist die Beibringung noch eines dritten Pare der Marke welches Mare eines Umschlages nicht bedarf, vielmehr dazu beftimml ilt, dem Schutzeertifikate amtlich angeheftet und mit diesem dem Schutzwerber zuräckgestellt zu werden; eim Fall als für den Schutzwerber ein Bevollmächtigter ein. schreitet, dessen Vollmacht, mit jenen Erfordernissen ausgestattet, wie oben bezüglich der Gesuche um Privilegiumsschutz anged utet wurde

Dem Gesuche um Musterschutz müässen beigeschosfen fein:

a Zwei Parien des Musters oder des Modells in gefonderten Umschlägen, auf deren jedem das ausgestellte Industrie⸗Erzeugniß, anf dessen Form das Muster oder Modell überttagen wurde, fowic auch der Name des Bewerbers ersichtlich gemacht sein soll; b. im Falle das Einschreiten durch einen Bevollmächtigten ge⸗ schieht, eine eben so, wie früher erwähnt, ausgestellte Vollmacht.

Vorgang bei der Ueberreichung des Gefuches.

Der Ucberbringer des Gesuches hat dasselbe dem Vorstande des Rechtsbureaus oder in dessen Abwesenheit den; Stellvertketer desselben zu übergeben; es wird sofort in Gegenwart des Ueberreichenden unter— sucht, ob das Gesuch gehörig abgefaßt und unterzeichnet, und ob die rgesch en . angeschlossen sind. Ergiebt sich bei dieser Prüfung ein Mangel, welchen der Ucberreicher nicht sofert selbst beseitigen kann, so wird ihm das Gesuch nebst Beilagen unter Alugahe des, Grundes zur Ergänzung zurückjhestrlck. Ist dagegen das Gesuch vorschriftsmäßig abgefaßt und instruirt, so wird hierüber das vorgezeichn te Amtsverfahren eingeleitet. Diefes besteht zunãchst darin daß im Beisein des Ueberreichers auf der Außenseite des Gcefuches Tag und Stunde der Ueberreichung ersichtlich macht, und Daß der Partei über die übernommene Eingabe ein Empfangschein ausgehnn⸗ digt wird. .

Dieser Empfaugsschein ist sorgfältig aufzubewahren.

Wurde das Gesuch wegen Mangelhaftigkeit dem Ueberreicher zu⸗ rückgestellt, so gilt es ais nicht überreicht, und es ist sonach dem Schutzwerhber üverlassen, selbst darauf Bedacht zu nehmen, daß das ergänzte Gesuch noch innerhalb des im 8. 3 dieser Belehrung erißaãhn⸗ ten Termines neuerlich eingebracht werde. Erledigung der Gesuche bei vorkommenden Anständen. Kann die Ausfertigung des gebetenen Schutz certifikates nicht stattfinden entweder, weil der betreffende Gegenftand von den Sach— verständigen als nicht zum Schutze geeignet erklärt wird, oder wal die Einbringung des Gegenstandes in die Ausstellung unter⸗ blieben ist, so wird hiervon der Ucherricher des Gefuches mit? der Auf— forderung verständigt, die Beilagen des Gesuches persönlich unter Nach⸗ weisung seiner Identität und Rückstellung des Empfangsscheines wieder zuruck unchmen.

Sollte der Ausfertigung des Schutzcertifikates nur das Hinderniß entgegenstehen, daß zwischen beiden Parien der Gesuchsbelege die vom Goetze geforderte Uebereinstimmung nicht vorhanden ist, so wird der Schutzwerber zur Behebung dieses Anstandes innerhalb einer kurzen, unerstreckbaren Frist aufgefordert; nach fruchtlos verstrichenem Termine aber zur abweislichen Verb. scheidung des Ansuchens g schritten, und mit der Rückstellung der Gesuchsbeilagen in gleicher Weise, wie vor⸗ hin erwähnt, vorgegangen.

Aus fertigung des Schutzeertifikates.

Die Ausfertigung des Schutzcertifikates erfolgt keinesfalls früher,

der betreffende Gegenstand in den Ausstellungsraum gelangt ist. Es liegt sonach im Interesse des Schutzwerbers, den Eintritt des Aus- stellungsgegenstandes sofort im Richtsbureau der Generaldireftion an⸗ zumelden. Die Zustellung des Schutzzertifikates erfolgt an den Be⸗

in zwei gesonderten Umschlägen

als

im gewöhnlichen Postwege. 42, Praterstraße. Mãärz, 1873.

Wien.

Der General⸗Direltor: Freiherr von Schwarz-Sen born.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Cxppedition (Kesseh. Druck: H. Heiberg⸗ Drei Beilagen

besserung in ö. Wesenhein) und der Name des Schutzwerbers ersichtlich gemacht sein soll. Unter Beschreibung wird hier die zerglie⸗

(einjchlicßlich der Börsen⸗Beilage.

werber persönlich, oder wenn selber nicht in Wien anwesend sein sollte,

zum Deut chen Reichs An

3 S5.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 7. April. In der Sitzung des Herrenhauses am 5. d. M. erklärte der Finanz⸗Minister Eamphausen in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Bewilli⸗ gung der Geldmittel zur Beseitigung des durch die Sturm⸗ fluth der Ostsee am 12. und 13. November v. J. hervor⸗ gerufenen Nothstandes und zur Ausführung von Deichen und Uferschutzwerken an den Küsten der Provinzen Pommern und Schleswig⸗Holstein, zu dessen 8 2 der Herr Dr. Baumstark be⸗ antragt hatte, anstatt der Ziffer 250000 Thlr. zu setzen:

000 Thlr.: 3 63 Es ist eine eigenthümliche Lage, wenn Seitens der Landesvertretung der Regierung eine größere Vollmacht ertheilt werden

oll, und nun die Regierung die Aufgabe übernimmt, die grötzere ollmacht sich nicht zu erbitten. Vielle cht hat diese eigenthünm iche Irscheinung ihren Grund darin, daß von sämmtlichen Mitgliedern des Hohen Hauses nur solche, das Wort ergriffen haben, die in den beschaͤdigten Provinzen ihre Heimath oder doch ihren Wohnort haben.

Was die Frage selbst anbetrifft, so ist die Stantsregiernng an die Erwägung herangetreten mit dem lebhaften Wunsche vollstandig und au reichend abzuhelfen, wo gehelfen werden muß. Es ist nicht etwa von vornherein an die Sache herangeireten werden in dem Sinne: wir, haben nur so viel Mittel disponible. und damit werden wir uns begnügen müssen. Nein! es ist an diese Aufgabe herangetreten worden in dem Sinne:; wir. wollen vollständig und ausreichend das thun, was dem, Stagts⸗Intecresse und dem Inkeresse der betheiligten Provinzen entspricht. Aber, meine Herren, indem wir an diese Aufgabe herantraten, hatten wir uns zu vergegenwärtigen, daß es sich im Allgemeinen nicht empfiehlt, auf Roten des Staates rein Geschenke zu machen, daß es auch für ir jenigen, die aus den Händen des Staates Gaben emp ngen, im All⸗ gemeinen sich weit mehr empfiehlt, wenn sie diese Gaben als D arlehne erhal⸗ len, die sie auf Grund ihrer eigenen Thätigkeit in angemessenen Fristen zu er⸗ statten haben. In dem einen Falle macht man Diejenigen, welche die Gaben empfingen zu Almesen⸗ Empfängern, in dem andern alle gewährt, wo ihnen aus den allgemeinen Fonds eine temporäre Unterstützung, wie sie den Verhältnissen entspricht. Die Regierung hat nun geglaubt, nach sorgfältiger Erwägung aller Verhältnisse denjenigen Vorschlag machen zu sollen, den sie Ihnen unterbreitet hat. Insbesondere ist die Frage, wie viel man von dem gesammten Geldbedarf lediglich zu Geschenken bestimmen solle, eingehend erörtert worden. Diese Erörterung ist im anderen Hause, der Landesvertretung fortgesetzs worden. Dort ist ebenfalls ein Antrag vorgebracht worden, die Summe von 250 000 Thaler auf 50,009 Thaler zu erhöhen. Das Argeordneten⸗ haus hat sich gegen diesen Antrag erklärt, und es steht sehr dahin, wenn das Herrenhaus entgegen diesem Beschlusse des Abgeordneten hauses seinerseits die Summe erhöhen wollte, ob das für das Gesetz selbst nicht gefährlich werden könnte. Ich kann versichern, daß es nicht finanzielle Gründe gewesen sind, die es hätten als unbedingt nothwendig erscheinen lassen, diese Summe nicht höher zu geeifen, als giche ben ist. Wenn Sie sich vor's Auge führen, wie in demselben §. 2, in welchem die Sumine, die zu reinen Geschenken bestimmt ist, auf 250 009. Thlr. Üimitirt wird, vorgeschrieben ist, daß die Verzinsungs- und Rüczab. lungsbedingungen der an einzelne Beschädigte bewilligten ee, , lediglich von der Staatsregie ung bestimmt werden, so werden Sie sich überzeugen müssen, daß dadurch das Mittel gegeben ist, Alle irgend billigen Anforderungen zu berücksichtigen, und daß blos die Folge aus⸗ geschlossen ist, das als ein reines Almosen erscheinen zu lassen. was als eine durch die Thätigkeit der Betheiligten in angemessenen Fristen zu erstattende Leistung aufgefaßt werden muß. Und, meine Herren,

Srste Beilage

Montag, den 7. April

worden ist, wie die schleunige Ausführung des Gejetzes wünschenswerth sei; das wird die erste Folge eines Avänderungsbeschlusses sein, daß Sie vie schleunige Ausführung unmöglich machen.

In der Schlußberathung über den Antrag von

Bernuth: „unter Aufhebung des Beschlusses vom 19. Fe⸗

bruar e. die Vorberathung der 6 setzentwürfe, betreffend die Vor⸗

bildung und Anstellung der Geistlichen, über die kirchliche Diszi⸗

plinargewalt, über die Grenzen der kirchlichen Straf- und Zucht⸗

mittel und über den Austritt aus der Kirche, im ganzen Hause

vorzunehmen“, nahm der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗

heiten Fürst von Bis marck nach dem Grafen von Schulenburg⸗

Beetzendorf das Wort: ; . .

Da ich entschlossen bin, mich an die Sache, von der hier die

Rede ist, zu halten, und ich, eben erst eintretend, voraussetze, daß es

die Uebertragung der Verhandlungen aus der Kommission in das Ple— num bezüglich der kirchlichen Gesetze sei, so enthalte ich mich, auf alle diejenigen Anregungen, die sich an meine Person richteten des Herrn Vorredners einzugehen, die meines Erachtens außerhalb der Sache lagen, über die wir hier verhindeln, außer der einen, von der ich hörte, als ich eintrat, und die daran anknärfte, daß ich, mich neu⸗ lich in eine Geschaftsorduuags⸗Debatte des Hauses als Mitglied des⸗ selben eingemischt hätte es ist das eine Einmischung, die mir ja jederzeit freisteht, wie Jedem von Ihnen und dem Herrn. Vorredner, und ich finde den Ausüruck nicht gan; glücklich gewählt in Bezug auf die Ausäbung meiner berechtigten Thätigkeit als Mitglied dieses Hauses. Wenn der Herr Redner aber darsus mit der ihm eigenthümlichen sprungweisen Sylußfolge, die dem Zuhörer üherläßt, die Mittelglieder seiner Schlußfolge selbst auszufüllen, darauf kommt, daß ich dieien Antrag inspirirt haben sollte, so muß ich dem Herrn Redner überlassen, den Zujammenhang, den er zwischen diesen beiden Vorgängen findet, bei einer andern Gelgenheit zu entwickeln. Ich kann nur versichern, daß ich wahrscheinlich niht früher als die meizten Mitglieder von dem Antrage Kenutniß erhalten hate, darüber befragt worden bin, nachem er gedruckt war, und darauf sewohl als Mitglied dieses Hauses wie als Mitglied der Königlichen Regierung meine, Ansicht geãußert habe, daß mir jeder Schritt willkommen sei, der die Verhandlungen über den vorliegenden Gegenstand zu beschlennigen geeignet ist, indem ich mich der Besorguiß nicht verschließen kann, daß, wenn die geschäftliche Behandlung in dem bisherigen Maße von Schnelligkeit im Ausschusse weiter geht, wir eine Sitzung beider, Däu—⸗ ser des Landtages big tief in den Sommer, ja, möglicherweise bis zum Erlö chen der Mandate im audern Hause in Anspruch nehmen müssen. Denn die Königliche Regierung, werden Sie mir zugeben, kann durch keine Verspätung der Verhandlungen im Herrenhause sich abhalten lassen, die uns vorliegenden Gesetze in beiden Häusern des Landtags zur verfassungsZsmäßigen Beschluznahme zu führen, und sollte es bis in den September dauern, jo werden Sie uns auf dem Posten finden, wir werden nicht zu ermüden sein. Sellte demnächst das eine oder andere der Häufer nicht beschlußfäbig bleiben, so würde das Re ge⸗ setzzeberische Thätigkeit der Regierung eben auf ein anderes Gebiet lenken müjsen, als auf dasjenige mit dem wir uns in diesem Augen—= blick beschäftigen. Man kann nicht leugnen und ez ist vorher all⸗ seitig zugestanden worden, daß die Verchandlungn im Plenum chneller gehen als im Ausschuß, und deshalb wairde ich mich fr uen, wenn der Antrag zur Annahme gelangt und wenn die Entscheidung, mag sie nach dem Enzel⸗ nen willkommen oder unwillkommen sein. doch nicht länger hin ausgeschoben

zeiger und Königlich Preußischen Stuats⸗Anzeiger

1873.

werden, meiner Rechming nach, im April nicht zu Ende sein können und wenn sie in Bezug auf jedes der Gesetze sich in demselben Tempo vorwärts bewegt, wie es bei desem einen der Fall ist, so glaube ich, daß das Herrenhaus bis End. Mai noch mit. diesen & setzen beschäftigt sein wird. Werden sie hier vollständig in der Form angenommen z

Sitzungen ihrem Schlusse entgegengehen. dirt und müssen ie . diherĩ selbst wenn die Sache schleuniger geht als bisher. Wenn sie aber nicht beschlunigt werden, so kann zu meinem Bedauern denn wir alle werden im Sommer der Erholung bedürftig sein niemand

im Abgeordnetenhause, so würden dadurch die Werden sie hier amen⸗ zuräck, so ist damit im Juni noch ge⸗

wie

an das andere Haus

Fortdauer der Sssion beider Häuser

das Ende dieser Sitzungen mit Sicherheit berechn in. Ich würde es deshalb als Erleichterung der politijchen Situation betrachten, wenn das schnellere Verfahren adoptirt würde und enthalte mich jeder Mo⸗ tivirung, die lediglich auf periönliche Abschätzung basirt wäre, ich halte mich lediglich an das Sachliche, wir kommen schneller zu dem Ziel, wlches doch wahrscheinlich dasselbe bleiben wird, denn ich glaube, die Meisten von uns sind bei diesen G setzen, welch; die hei ligsten und wichtigsten Interessen des Jndividunms sowohl wie des Landes berühren, mit sich vollständig einig und auch der lan gathmig⸗ sten Beredsamkeit unzugänglich.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, erklärte der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Finanz⸗Rath Hoffmann:

Meine Herren! Ich kann die Frage dahin beantworten, daß, wenn die Voraussetzungen, an welche das Gesetz überhaupt den An—⸗ spruch auf den Wohnungsgzelder Zushuß knüpft, in dem gegebenen Falle vorliegen, natürlich der betreffende Beamte einen Ansprach darauf hat; und der Anspruch, den dieses Gietz einräumt, ist ein so wirksamer, daß darüber der Rechtsweg zuläsig ist. Ih weiß aicht bestimmt,

welchen speziellen Fall der Herr Frägestell r im A ige hat, ich mache

aber darauf aufmerksam, daß im z. 1 des Ges'tz s der Amspruch auf

den . ausdrücklich daran geknüpft ist, daß der J

Beamte eine etatsmàige Stelle bekleidet, mit welchen eine Besoldung verknüpft ist, und Fitz ferner der 5. J, indem er auf das Pensions⸗ gesetz hinweist, solch Beamten gl ichfalls von dem Woh nungsgeld⸗Zuschuß ausschließt, welche durch ihr amtliche Thätigkeit nur nebenbei in An⸗ spruch genomuen werden. Solche Beamten werden durch das Pen⸗ sionsgesetz von der Prnsionsberechtigung ausgeschlossen, und indem dieses Gesetz auf jene Bstimmung Bezug nimmt, setzt es dirselbe Aus⸗ schließung auch hier fest. Ich nehme an, daß durch diese Bemerkun⸗ gen die Bedenken des Herrn Antragstellers erledigt sind.

Der Finanz⸗Minister Camphausen bemerkte:

Meine Herren! Die Voraussetzung trifft allerdings vellständig zu; wir haben im vorigen Jahre die Erfahrung gemacht, daß Besol⸗ dungsverbesserungen im Eklat vorgesehen waren, daß der Etat, erst sehr spät genehmigt wurde so das das Etatg setz erst Ende März puhli= zirt werden konnte. In diesem Fille hat die Staatsregierung fich nicht für ermächtigt halten köngen, für Beamte, die bereits ausge— schieden waren, die nicht mehr Beamte waren, eine nach- trägliche Bewilligung eintreten zu lassen. Bei dem vorliegen⸗ den Gesetze liegt Fer Fall welentlich anders. Bei dem vor— liegenden Gesetze wiko durch vas Geseg est . mm. ie Bꝛr⸗ willigung vom 1. Jmunr 1873 ab e utreten soll, und da glauben wir uns in völliger Uebereinstimmung mit beiden Häusern des Landtages

würde, als nach unserer Geschaftsordnung und nach unseren verfas⸗ sundsmäßigen Einrichtungen nöthig ist. Wir befinden uns jetzt un. mittelbar vor dein Dsterfeste, die Reichstagssitzungen werden hald nach dem Fest wieder ginnen. Die Sttzungen dieses Hauses bezüglich der Eiaborate, welche wir von der Kommission zu erwarten haben,

ich meine, daß im Laufe der Debatte auch schon darauf hinzewiesen

mme,

zu befinden, wenn wir diesem Gesetze die Auslegung geben, daß J der,

der nach dem 1. Januar 1573 in diesen Genuß noch äintreten konnte, auch in diesen Genuß gesetzt wurde resp. an sein r Stelle die Erd— folgeberechtigten, nachdem dieses Gesetz publizirt sein wird.

3 2 ö. . .

2. 2

In seraten · Expedition des Aeutschen Reichs -Auzeigers nud Königlich KHreußischen Staats Anzeigers: Berlin, Wiihclm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Ediktal Vorladung.

Handels⸗Register. Kenkurse, Subbastatis nen, Aufgebote, Vor⸗

Die beiden dandwehrmãnner: 1) Zim mermann Johann Joseph Kitschke, geboren den 8 November 1838

S iefe und Untersuchungs⸗Sachen. ö. = ö . ö ven ö entlichen Karieren.

handel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literariiche A zeigen.

ladungen u. dergl. Verkanfe, Verpachtungen, Submissionen rc.

April 1873. r Perleberg, den 5. April 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

zu Kolzig, Kreis Grünberg, 2) der Postcxpeditionsgehülfe Johann ö 5 *

August Autsn Tietze, geboren den 31. Dezember 1838 zu Frieders

dorf, Kreis Grünberg, sind augeklagt, sich der Militar⸗Kontrolle ent zogen und ohne Erlaubniß die Königlichen Lande,

ben von unterzeichnetem Gericht

des Keichsstrafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet werden. geklagten werden biermit aufgefordert, ; ö Vormittags 114 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude,

scheinen und die zu ihrer Vertheidigung

resp. das Gebiet sellschaft in Firma: 8 s Reichs verlassen zu haben; es ist deshalb gegen diesel⸗ ö . . wegen unerlaubten Auswanderns

auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1856 und des 8. z69 . . zu dem am 18. Juli 1873, ö. Nr. 32,

3e ermine zur mündlichen Verhandlung pünktlich zu er— e ,,,, ; dienenden Beweismittel mit

zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt rechtzeitig vor dem Ter⸗

? In unser Gesellschaftsregzister ist heute i . 91 bei der Ge

Wendt & Laurens folgender Vermerk eingetragen worden:

Wendt bedienen wird.

gelöͤscht worden.

ichneten Geri zeigen, daß sie noch zu demsel= . . ö ,,, e d Firner ist in unser Firmenregister unter Nr. 922 die Firma:

igeschaff erden 8 Ausbleibens wir ben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus wir mit der 1 und Entscheidung in contumaciam verfahre werden. Grünberg, den 2. März 1873. Könieliches Kreiserich J. Abtheilung. Der Kommissarius für Uebertretungen.

n George Wendt

t. zu Danzig eingetragen worden.

Sandels⸗Regi ste r.

Set anntm ach nn g. 66 a unser Gescllschaftsregister ist heute bei Nr. 14, woselbst ö die e g eh A. Vetter & Schmalfuß

eing tragen worden: ö. Der Kaufmann r ce fte i aus der Handelsgesellschaft A. S

. aufmann Paul Schmaliuß setzt das G chäft in Cottbus unter der Firma Paul Schmalfuß fort. Vergleiche Nr. 237 des Firmenregister In unser Firmenregister ifi demnächst unter Nr. 237

der Kaufmann und Fabrikbesitzer Paul Gottlob Schmalfuß zu

Cottbus als Inhaber der Firma: Paul Schmalsuß zu Cottbus heute eing tragen worden. Cottbus, den 31. März 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Sekanntmachung.

Die . ĩ egis Nr.? inget agene Firma ö 7. ; Die ne nnserem, rm cnkesister ar Nr, Ao) einge aßener d n In unser Piokurenregister ist heute unter Nr. 322 eingetragen

worden, daß der Kaufmann Johann Roehr zu Danzig als Juhaber

.

. W. Büttner“ in Lnzen ist erloschen und daher gelöscht; dageg rich Wapler die Firma: „A. Wapler“ mit der Niederlassung

zu Braunschweig bei Cottbus eingetragen steht, in Colonne 4 folgender Vermerk

t seit dem 1. April 1872 Vetter C Schmasfuß aus⸗

unter Nr. 244 dieses Registers für den Kaufmann Adolph Hein⸗

Kaufmann Robert Wendt zu Danzig, Prekura ertheilt hat. Danzig. den 2. April 1873. k Königliches Bzommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Bekanntmachung.

Gesellschaft in 8 Berghold's Sd hne

3. felgeuder Vermerk eingetragen:

gelöst. Firma allein fort.

A. Berghold's Söhne

eingetragen worden z Danzig, dun 2 April 1873. . . Roöͤnigliches Kommerz. und Admiralitäts⸗Kollegium.

Bet anntmachnng.

in l der Firma:

Verlrojung, Amertisatien, Zinszahlung u. s. w.

5 6. Juduftrielle Etablissemeuts, Fabriken und Groß⸗

Lenzen eingetragen worden zufolge Verfügung vom 3. April am 5.

Die Gesellschaft ist durch gegenseitige H bereinkunft auf— gelöst. Das Ges-räft ist unter Ausschluß der Ciquidation mit Akt vig und Passivis an den Kaufmann George Walter Robert Wendt zu Daͤnzig übertragen, welcher sich der Firma George

Gleichzeitig ist im Prokurenregifter unter Nr. 199 die Kir diese . den Kaufmann George Wendt ertheilte Prokura

und als deren Inhaber der Kaufmann George Walter Robert Wendt Endlich ift heute in unser Prokurenregister unter Nr. 323 einge—⸗

tragen worden, duß der Kunfmann George Wendt zu Danz g für die gleichnamise Firma (Nr. 922 des Firmenreg sters) seinem Vater, dem

In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Rr. 231 bei der

Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft auf— Te Keufnienn Julius Berghold setzt das Geschäft

unter Uebernahme der Aktiwa und Passiva mü(t der bisherigen Gleichzeitig ist in unser Firmenregister unter Nr. 921 die Firma:

und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Berghold zu Danzig

2 2 ge . Oesffentlicher Anzeiger. Inserate nimmt an die autorisirte Annongen⸗Erpedition von

Rudolf Hiosse in Berlin, Zeipzig, amburg, Frank- furt a. K., Hreslau, galle, Rrag, Dien. München, Rürnherg, traßhurg, Zürich und Atuttgart.

2

Alexander Makowski & Comp. (Nr. 873 des Firmenregisters 1) dem Richard Adolpb Wilhelm Magüsg, 2) dem Kasimir von Wasilewski, beiden zu Danzig, Kollektivprellira für Lie obengenannte Firma ertheilt hat. Danzig, den 2 8 1873. . . königlich Rom enerz. und Admiralitäts⸗-Kolleginm.

Betgnntmachung. In unser Firmenregistse ist heute unter Nr. S94 bei der Firma: A. Habermann's Nachfolger . Inhaber Kaufmann Emil Robert Hermann Kohlte zu Danzig einge— tragen worden, daß von dem Inhaber dieses Geschäft fortab die

Firma: O. Kohlke geführt wird. . Gleichzeitig ist die letztgenannte Firma und als deren Inhaber der Kaufmann Emil Robert Hermann Kohlke zu Danzig unter Nr. 920 des Firmenregisters neu eingetragen worden.

Danzig, den 2. April 1873 . Koͤnigliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist sub Nr. 41 folgende Eintragung bewirkt; . Col. 2. Firma der Gesellschaft Lun; et Nochowitzky. Col. 3. Sitz der Gesellschaft Eydkuhnen. Col 4 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind ĩ IN) der Kaufmann Abraham Simen Lunz in Eydkuhnen, Y der Kaufmann Laser Rochewitzky aus Rossein in Rußland. Die Gesellschaft hat am 28. Mäcz 1873 begonnen Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. April 1853. am 3. April 1873. Stallupoenen, den 3. April 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bekanntmachung. Die sub Nr. 35 unseres Gesellschaftsregisters eingetragene Han= delsgesellschaft A. S. Lunz et S. Eidels st durch g geusritige U ber⸗ einkunft aufgelöst. Dies Ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage

ad Nr. 35 unseres Gesellichaftsregisters Col. 4 eing tiagen worden.

Stallupoenen, den 3 April 1873. up ge en ige; Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Bet an ut i ach un g. Es ist in unser Firmenregister bei Nr. I6 folgender Vermerk: Der Kaufmann Julius Raatz ist in das Handelsgeschäft