1873 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

** 2 ; ;

Die Kreis⸗Obligationen in Preußen“)

Die Kreis⸗Obligationen kommen nur in Preußen vor und auch da nur in den acht alten Provinzen. Die Anzahl der solchergestalt verschuldeten Kreise ist in diesen einzelnen Provinzen sehr verschieden. Abgesehen von den kreiseximirten Städten **)

finden wir (Dezember 1872) mit ohne Summa der

Oblig. Oblig. Schulden

in Preußen von 55 Kreisen 52 3 10431, 275

e 21 5 2, S870, 625 Schlesien 58 83 6 3,299, 225 Brandenburg. 30 16 14 2,628,200 Pommern. 26 16 19 2, 125,450 Sachsen 39 715 1799

Westalen .. ö 8 * 1,228,300 in der Rheinprovinz. 60 ;. 2 68 123, 000

Die Kreise haben im Jahre 1843 angefangen, Privilegien zur Ausgabe von Obligationen auf den Inhaber zu erhalten. Von da an bis einschließlich 1371 und mit Weglassung der später wieder aufgehobenen oder nicht benutzten Privilegien sind für nahe Thlr. 24 0900, 000 Kreis-Obligationen privilegirt und zwar wie folgende Uebersicht zeigt bis Ende 1871:

18435 Thlr. 200 000 18 1844 1858 547,500 1845 319, 900 1846 89, 000 240 000 1847 275,000 420,050 1848 260, 000 513, 700 1849 145,000 766,000 1850 1529, 300 1851 1,312,600 1857 270 000 2, 170,000 1853 439, 600 Sb,. 600 1854 1,376, 565 3, 768, 850 1855 608, 300 1,820,800 1856 S56 000 2,596, 550 58/465 569091000 hlr. 23,331, 540 Die Anleihen wurden fast immer zu Chausseebauzwecken aufgenommen, haben also die Steuerfähigkeit der betreffenden Kreise erhöht. Einige Anleihen sind auf behufs unentgeltlicher Dergebung von Land für den Kreis durchschneidende Eisenbah⸗ nen oder zur Uebernahme von Eisenbahnaktien kontrahirt wor⸗ den, nur verschwindend wenige zu nicht produktiven Zwecken. Aus diesen Gründen, und weil die Kreissteuer den Vorrang hat vor der Zinszahlung an die Landschaft sind auch Kreis— Okligationen eigentlich besser fundirt als Pfandbriefe und ge— hören zu den sichersten Kapitalanlagen, obwohl sie sämmtlich, mit Ausnahme der am 15. Mai 1845 privilegirten Obligationen . Kreises Allenstein, ausdrücklich vom Staate nicht garantirt nd.

Der Betrag der einzelnen Anleihen schwankt zwischen Thlr. 400, 000 (Calbe und Marienburg) und 9,600 Thlr. (Kreis Guben), der der einzelnen Obligationen zwischen 1000 Thlr. und 10 Thlr. (letztere nur bei den Kreisen Rybnik und Wanzleben).

Der Zinsfuß beträgt 36, 4, 44 oder 5 Prozent. Zu 3) Pro⸗ zent sind noch im Umlauf die Obligationen des Kreises Groß⸗ Strelitz (von 1855). In letzterer Zeit und besonders in der östlichen Hälfte des Staates war der Zinsfuß fast nie unter 5 Prozent; seit 1872 kommt auch wieder 45 Prozent vor.

Sämmtliche Kreise bezahlen ihre Zinsen halbjährlich.

Die Versährungsfrist der Eoupons beträgt immer vier Jahre (ausgenommen beim Kreise Saarburg, wo sie fünf Jahre beträgt). Sie wird aber bei den einzelnen Kreisen, so⸗ gar bei demselben Kreise verschieden berechnet. Selten vom Fälligkeitstage ab, häufiger (gemäß den meisten der bis Ende 1863 ertheilten Privilegien vom Schlusse des Halbjahres, in welchem sie fällig geworden, bei den seit 1864 ertheilten Privilegien meistentheils und in Uebereinstimmung mit der Allerh. Kabinetsordre vom 31. März 1838 (G. S. p. 249) vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres. Letztere ist in diesem Buche mit dem Ausdruck „normale Verjährungsfrist“ be⸗ zeichnet worden. Ueberhaupt muß der Termin der Verjährung auf jeden Coupon angezeigt sein.

Vom Ablaufe des Halbjahres der Fälligkeit wird diese Verjährungsfrist berechnet bei den Obligationen der Kreise Allenstein (vom 16. April 1868), Bomst (), Borken, Bütow, Conitz ), Crossen (. und II, Dramburg, Falkenberg (h, Fürstenthum (( Y), Graudenz (( III), Greiffenberg, Greiffen⸗ hagen (1847 u. 1857), Grottkau (18635), Jerichow erster Kreis (1863), Johannisburg (1853), Königsberg Landkreis (1864), Königsberg i. d. Neumark, Kulm ( III.), Lauenburg, Löbau W. P. III.), Lötzen (.), Lublinitz (J., Mansfelder See⸗ kreis, Marienwerder (I. und II., Memel, Meseritz, Oletzko (I.), Pilkallen (., Prenzlau, Preuß. Holland (J. und II), Preuß. Stargardt (I. und II.), Rosenberg in Westpreußen (J. und II.), Schivelbein, Schlawe, Schleiden, Schlochau (J.), Schroda (5, Schubin, Stolp, Strasburg in Westpreußen (= III.), Teltow =III.), Tilsit (. und II.), Usedom⸗Wollin, Wanzleben (J. und II., Wirsitz, Wreschen (.) Züllichau⸗Schwiebus.

Die Verjährungsfrist der Obligationen beträgt normal 30 Jahre vom Tage des Fälligkeitstermins an gerechnet. Nur wenn sie davon abweicht, ist es speziell bemerkt worden. Es ist dies der Fall bei den Kreisen Flatow, Königsberg in der Neumark (vom 3. Mai 1848) und Neu⸗Ruppin, wo sie nur 4, und Arnswalde, wo sie 10 Jahre beträgt. Wenn sowohl die Coupons als auch die Obligationen normal verjähren, ist es nicht weiter bemerkt worden.

Die Ausloosung der Nummern der zurückzuzahlenden Obli⸗ gationen findet bei den Kreisen jährlich statt, ausgenommen beim Kreise Anklam.

Die Mortifikation (gerichtliche Ungültigkeits⸗ Erklärung) verlorener oder vernichteter Kreis- Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung, Theil 1, Titel 5, §. 120 ff. Coupons können weder aufgeboten noch morti⸗ fizirt werden, doch soll demjenigen, welcher den . von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist anmeldet und den stattgehabten Besitz der Coupons durch Vorzeigung der Obli⸗ gation oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis

2 8

n . , , , n m, m

. Aus dem Buche „Die deutschen Werthpapiere auf dem Ge⸗ biete des Korporations- und des Staatskredits, von W. L. Hertslet, Berlin 1873, Verlag von Rudolph Gärtner.

. Diese. sind: Aachen, Barmen, Berlin, Breslau, Crefeld, Dan⸗ zig, Elberfeld, Frankfurt a. O. Halle a. S, Kassel, Köln, Königs⸗ berg i. Pr, Magdeburg (mit Vug au und Neüstadt), Münster, Posen, Potsdam, Stettin, Wiesbaden. Diese sind also für die Obligationen der Kreise, in welchen sie liegen, nicht haftbar.

dahin nicht vorgekommenen Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushaͤndi⸗ gung der neuen Coupon⸗Serie an den Inhaber der Obliga⸗ tion, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Börsenort für sämmtliche Kreis⸗-Hbligationen der Provinz Preußen ist Königsberg i. Pr. Von den anderen werden mit unter in Berlin notirt 5prozentige Schlesische, 4sprozentige Schlesische, 5prozentige Posensche, 5prozentige Brandenburgische und in Stettin die Obligationen der Kreise Greiffenhagen und Usedom⸗Wollin.

Die Kreis⸗Obligationen werden sämmtlich von der Preußi⸗ schen Bank in der ersten Klasse beliehen, d. h. mit 4/5 des jedesmaligen Courswerths, höchstens mit 80 Prozent des Nennwerths.

Die Provinz Hannover hat keine Kreis⸗Obligationen; es entsprechen denselben dort dei Wesen, aber nicht der Form nach, die Wegeverband⸗Obligationen.

Die Erdbeben im Rheingebiet.)

Soweit die geschichtlichen Ueberlieferungen reichen, findet man Erdbeben in den Rheinlanden verzeichnet. Bis zum Jahre 1858 sind nicht weniger als zweihundertneununddreißig Erdbeben aufgezählt, bon denen allein zweiundneunzig unserm Jahrhundert angehören. Bei der mangelhaften Ausbildung der Statistik in früheren Zeiten ist es daher beinahe gewiß, daß die Zahl derjenigen Erdbeben, welche in frũheren Jahrhunderten sich ereigneten, als eine die geschichtlichen Aufzeichnun⸗ gen weit überragende betrachtet werden kann. Dies kann um so mehr geschehen, als noch in neuester Zeit einzelne Erdbeben unbeachtet vor⸗ übergegangen sind.

Viel überzeugender als die vorhandenen historischen Daten spricht aber die gesammte Formation des Rheinthals für die Anschaunung, daß hier ehedem vulkanische Kräfte thätig waren, die von Zeit zu Zeit, obwohl in schwächerem Maße, von Neuem wieder aufleben. Diese Kräfte sind als die Ursachen der Rheinischen Erdbeben zu be⸗ trachten. Alle diejenigen Erdbeben überhaupt, welche sich über einen großen Theil, der Erdoberfläche verbreiten, welche in synchroni⸗ stischen Beziehungen zu einander stehen und welche mit einer gesteigerten Thätigkeit der Vulkane zusammen fallen, auf vul— kanische Ursachen zurückführen. Oftmals geben nach der vor— liegenden Schrift auch Einstürze von Hohlräumen! im Erd— innern zu erdbebenartigen Bodenerschütterungen Veranlassung; die⸗ selben sind jedoch höchstens eine Meile weit bemerkbar, während die

Verbreitungsgebiete der eigentlichen Erdbeben viele Hunderte, ja Tau⸗

jende von Meilen einnehmen. In Bezug auf das Gebiet der rheini— schen Ebene ist bisher in keinem Falle auch nur eine leise Senkung des Terrains beobachtet worden, obwohl man, namentlich in Groß Gerau, in dieser Beziehung die sorgfältigsten Beobachtungen anstellte.

Die Thatfache, daß mit Ausnahme einiger weniger Erderschüt⸗ terungen, sämmtliche rheinische Erdbeben in das Gebiet zwischen Rhein, Main und Neckar, oder zwischen die Gebirgsketten des Vogelbergs, Taunus und Odenwalds fallen, findet ihre Erklärung in der geologi⸗ schen Bildung des Landes. Man befindet sich dort unmittelvar auf oder in nächster Nähe von plutonischen Bildungen. Man hat ver- sucht, weil Groß⸗Gerau im Alluviurn liegt, durch unterirdische Wasser⸗ strömungen und dadurch hervorgerufene Einftürze ausgewaschener Höhlen seine Erdbeben zu erklären; eine Erklärung, die aber einen starken Glauben vorausfetzt, wenn man weiß, wie wasserarm diese Gegend ist.

Von den verschiedenen Brennpunkten der Erdbeben befindet sich Groß⸗Gerau, obwohl es mitten im Alluvium liegt, vulkanischen Bil⸗ dungen nahe genug, um die Ursache seiner Erdbeben auf plutonische Kräfte zurückführen zu können. Von der Grenze des nach Osten hin⸗ ziehenden Urgebirges liegt es nur drei Stunden entfernt, vier Stunden in nordwestlicher Richtung liegt die heiße Quelle Wiesbadens, vier Stunden nerdöstlich von Groß Gerau die Basaltkuppe des Roßberges und noch drei Stunden weiter befindet sich diejenige des Otz⸗ berges. Reichenbach, ebenfalls eine Zeit der Focus der Sro— beben ist fünf Stunden von Groß-Gerau entfernt Und liegt mitten im Urgebirge. Der Felsbe g, an dessen Fuß derselbe liegt, zeigt ein Phänomen, daß sich am besten und einfachsten aus vulkanischen Vorgängen erklären läßt. Ueber den ganzen südwestlichen Bergabhang, sind vom Fuß bis zum Gipfel auf eine Länge von einer halben Stunde Syenitblöcke der verschiedensten Größe, oft zwanzig Fuß lang, ausgestreut und im bunten Durcheinander aus- und über einander geworfen. Sie liegen so dicht, daß sie vielfach auf breite Strecken die Erdoberfläche vollständig bedecken, viele quer übereinander, andere auf ihrer schmalsten Fläche ruhend und senkrecht in die Höhe stehend, wie wenn sie in dem allgemeinen Gedränge und Geschiebe der abwärts stürzenden Massen unterst zu oberst gekehrt worden feien. Der gesammte suͤdliche Odenwald besteht jedoch aus Gneiß, so daß

die merkwürdige Erscheinung durch die Annahme erklärt werden kann,

eine vulkanische Kraft habe an dieser Stelle des Gebirges gewaltsam ein Spenitlager emporgehoben, so daß es nunmehr zerborsten und in , unter und übereinander gerollten Trümmern den Bergabhang bedeckt.

Ein unbestreitbar vulkanisches Gepräge besitzt sowohl die Um— gebung von Eberbach, wie auch des in der Nähe der Bafalt— kuppe des Otzberges gelegene Mümlingthal. Das Alluvium, welches hier das Urgebirge berührt, legt in merkwürdiger Weile Zeugniß ab von, nach jeiner Entstehung noch stattgehabten vul⸗ kanischen Hebungen. Wie sind in der Gegend vor Rimhorn die zum Theil kegelförmig emporgehobenen Höhen zerklüftet! Die Sandstein— Flatten des hier vorkommenden rothen Sandfteins sind an vielen Stellen zerborsten, oder vereinzelt findet man ungeheure Sandstein⸗ hHlöcke auf den Bergabhängen zerstreut. Dies sowie das Auftreten von Syenit- und Gneißlagern, welche den Sandftein durchbrechen, läßt keinen Zweifel darüber, daß noch in einer späteren Epoche der Erb— bildung vulkanische Kräfte im Odenwaldgebiete thätig waren.

Aber nicht allein die geologische Beschaffenheit des Flußgebiets des Rheins, sondern auch der synchronistische Zusammenhang, welcher sich zwischen, den Erdbeben am Rhein und anderen Erdbeben und Vulkanaushrüchen nachweisen läßt, spricht für ihren vulkanischen Cha— rakter. Die Groß⸗Gerauer Erdstöße waren beinahe immer mit ver— mehrter Intensität wahrnehmbar, wenn anderwärts, sei es in den Tropenländern, in Griechenland, Kleinasien oder dem Kaukasus, große Erdbeben Furcht und Schrecken verbreiteten, oder wenn der Vesuv, den man gewissermaßen als den Indikator für die Zu und Abnahme der vulkanischen Thätigkeit Europats betrachten kann, kräftigere Dampfwolken ausstieß. Keine einzige der größeren vulka— nischen Perioden der letzten Jahre ging vorüber, an welcher das Rheingebiet nicht theilgenommen hätte, das wir gleich der Gegend von Karlsbad und Eger, dem böhmisch mährischen Gebirge bei FJo— sephsthal, Citschau und Plan, den Umgebungen von Komorn und Chemnitz in Ungarn und der Gegend von Kronstadt in Siebenbürgen 6 habituellen Stoßgebieten Mittel⸗Europaiz zählen dürfen. Vährend der Monate November und Dezember 1869, während wel- chen in Groß-Gerau auch kein Tag ohne, Erschütterungen vorüber— ging, wuchs daselbst beinahe jedesmal die Zahl und Intenfität der Stöße, sobald anderwärts gewaltige Erdbeben statthatten, so daß man die rheinischen Erdbeben wohl am richtigsten als den Reflex einer anderwärts, in ihrer vollen Macht sich äußernden vulkanischen Kraft betrachtet.

Die größte Anzahl von Beobachtungen vulkanischer Eruptionen und Erdbeben hat erkennen lassen, daß zwischen diesen beiden Erscheinungen die innigsten Beziehungen bestehen. Man kann sogar mit Bestimmtheit behaupten, daß durch die Lavaergüsse der Vulkane die plutonische Kraft eine Ableitung erfährt, die, wenn sie nicht erfolgt wäre, sich in dem Gebiete des Vulkans durch die Erscheinung des Erdbebens äußern

Bearbeitet nach der Schrift: ‚Plutonismus und Vulkanismus“ in der, Periode von 1868 1572 und ihre Beziehungen zu den Erd⸗ beben im Rheingebiet von Ferd. Dieffenbach.

würde. Dem großen Ausbruch des Vesups vom 6. Dezember 1631 ling am 20. August desselben Jahres ein heftiges Erdbeben in Deutsch= land und ganz Europa voraus; auch ist es eine bekannte Thatfache, daß vor dem großen Lissaboner Erdbeben vom 1. November 1755 sämmtliche umliegenden Vulkane ruhten.

Die vulkanischen Kraftäußerungen haben in den letzten Jahren in Europa, auch wenn man allein die Vulkane ins Auge faßt, eine Stei⸗ gerung erfahren. Der Santorin erumpirt beinahe feit 8 Jahren, der Stromboli seit 4 Jahren, der Aetna hatte in den letzten Fahren wie⸗ derholte Ausbrüche. Seit dem 10. Februar 1865 war auch der 6 in einen Zustand erregter Thätigkeit getreten, welcher bis zum 12. No⸗ vember 1857 dauerte, von wo an heftigere, bis in den März 1855 dauernde Eruptionen erfelgten. ;

Verfolgt man die verschiedenen Phasen der Vesus-Eruptionen, welche seit dem 12. Nox mber 1867 bis zum 25. April 1877 erfolg- ten, so ist eine gewisse Coincidenz mit den seitdem stattgehabten Erd— beben unverkennbar.

IJerner stellt sich hierbei heraus, daß die Erdbeben vor dem Be⸗ ginn der Eruptionen am häufigsten sind. Mit dem Beginn derfel⸗ ben verschwinden sie und treten erst zur Zeit ihres Maximums wie⸗ der auf, nach welchem sie eine merkliche Abnahme zeigen.

3 6 wo der Vulkan dem Heerde des Erdbebens nahe liegt, namentlich bei sehr heftigen Erschütterungen pflegt die Vulkan⸗Erup⸗ tion unmittelbar auf das Erdbeben zu folgen. Welch' zahlreiche innige Beziehungen zwischen Vulkanausbrüchen und Erdbeben vorausgesetzt werden können, zeigten besonders deutlich die vergleichenden tebellarischen Zusammenstellungen der Erdbeben der 3 Jahre 1869 bis 171, in Bezug auf die Thätigkeit des Vesups und die Erdbeben des euro⸗ päischen F stlandes. Die Vulkane lassen sich demnach als große Sicherheitsventile unserer Erde betrachten; die Erdbeben verschwinden mit den Eruptionen der Vulkane, nur wenn ein Maximum der plu⸗ tonischen Thätigkeiten eintritt, wenn die Ausbrüche der Vulkane ihren Höhepunkt erreicht haben, begleiten sie dieselben zuweilen.

Die Erdbeben verschwinden auch noch längere Zeit nach den vul⸗ kanischen Ausbrüchen und tauchen wieder auf, sobasd eine längere Un⸗ terbrechung in denselben eintritt.

Die vulkanische Natur der Erdbeben des Rheingebiets ttitt noch⸗ mals hervor, wenn man das Gebiet, auf welches sich diese verschiede⸗ nen Erdbeben und andere Aeußerungen vulkanischer Thätigkeit er⸗ strecken, näher ins Auge faßt. Man findet dann füdwärts, der italie⸗ nischen Küste entlang, in Mittel⸗ und Oberitalien, bis nordwärts, vom Oberrhein bis zur Eifel, eine ganze, nur von den Alpen durch⸗ brochene Decke von Vulkanen aus verschiedenen Epochen der Erdbil⸗ dung, deren Gebieie mehr oder weniger an den Aeußerungen des Plu⸗ 6 theilnehmen, sobald die Thätigkeit des Erdinnern wieder erwacht.

In der Umgegend von Laach befinden sich einige vierzig Vulkane, der Westerwald enthält zahlreiche Basaltkuppen, der Vegelsberg bildet eine einzige Basaltmasse, hieran reihen sich der Odenwald, Kaiserstuhl und die in der Rauhen Alp zerstreuten Kuppen. Alle diese Vulkane sind jedoch weit älteren Ursprungs, als die erloschenen Vulkane Ita⸗ liens, wo wir neben den erloschenen Vulkanen Rocca Monfina und Monte Vulture an den Solfataren von Puzzuoli, den borsäurehalti⸗ gen Fumarolen in den Maremmen von Toskana und den heißen Quel⸗ len der Campagna noch den lebendigen Zeugen einer kräftigen vulka⸗ nischen Ttätigkeit begegnen. Dem entsprechend sind auch die Erd— beben in Italien unverhältnißmäßig häufiger ond intensiver als in den vulkanischen Distrikten Süd und. Mitteldeutschlands; alle Zeichen, namentlich aber die vorberrschende südwestliche Richtung sowohl, wie die Fortpflanzungsgeschwindigkeit, welche auf einen offenbaren Zusam⸗ menhang zwischen verschiedenen in Unteritalien zuerst wahrgenommenen und einige Stunden später in Süddeutschland beobachteten Erdstößen schließen lät, deuten darauf hin, daß das Centrum dieser vulkanischen Kraft⸗ äußerungen in Unteritalien zu suchen ist. Fernere Anzeichen einer ge⸗ meinsamen Ursache der Groß-Gerauer Erdbeben mit andern gleich⸗ zeitig anderwärts beobachteten Bewegungen, liefert die Ratur derfelben, insbesondere aber die Richtung der einzelnen Stöße. Die Beobach- tung hierüber, welche fast sämmtlich von zuverlässigen Personen ge— macht wurden, haben ein sehr bestimmtes Resultat ergeben. So ging z. B. die Richtung des mit dem Erdbeben von Kalkutta am 12. Ja⸗ nuar 1869 synchronistischen Erdstoßes, welcher am 13. Januar 33 ühr Morgens in Darmstadt statt hatte, vou Südosten nach Nordwesten. Am 16. November 1869 war die Richtung der an diesem Tage in Groß-Gerau beobachteten, sehr häufigen Erdstöße eine südwestliche. Dieselbe Richtung nahmen die an diesem Tage in der Provinz Biscra in Algier beobachteten Stöße.

In einer Periode, in welcher die massenhaften Ablagerungen, die Erdbeben und Vulkanansbrüche besonders häufig waren, befanden wit uns während der Jahre 1863 bis 1872. Ihr Beginn fällt in gas erstere Jahr, ihr Maximum in das Ende des Jahres 1869 und den Anfang des Jahres 1870; vom Jahre 1871 an zeigt sich bereits eine deutliche Abnahme der plutonischen Kraft.

In mehreren Gegenden ist der Glaube verbreitet, daß die Erd⸗ beben an gewisse Zeiten des Jahres gebunden seien. Die statistischen Ermittelungen haben dies bestäͤtigt, ebenso ist durch diefe nachgewiesen, daß in einzelnen Gegenden die Erscheinung des Erdbebens vorwiegend

häufig ist; die Statistik hat ferner ergeben, daß eine größere Anzahl

Erdbeben auf die Aequinoktien als auf die Solstitien fällt. Es läßt sich eine Periodizität der Erdbeben nicht allein je nach den Jahres— zeiten, sondern auch bei längeren Erdbebenperioden, wie in Groß-Gerau, eine tägliche Periodizität, ein tägliches Maximum der Erscheinung nachweisen. Was die Jahreszeit anlangt, so herrschen im Rheingebiet die Erschütterungen des Herbstes und Winters vor. Die allgemeine Vertheilung der Erdbeben betreffend, haben sich vier Gruppen ergeben, nämlich: zwei zeitliche, die Erdbeben der warmen und der kalten Mo⸗ nate umfassend und ferner zwei räumliche in Bezsg auf die Erdbeben, welche zwischen dem 40. Grad nördl. und dem 40. Grad südl. Breite einerseits und welche auf dem ganzen Übrigen Theile der Erde anderer⸗ seits auftreten. Die Zahlen, welche sich für diese ver Gruppen er⸗ geben, sind jedesmal ungefähr gleich groß. Die eine Hälfte aller End⸗ beben fällt jeresmal auf den heißen Gürtel, die andere Hälfte auf die kalten Zonen, ebenso fällt ungefähr die gleiche Zahl auf die warmen und auf die kalten Monate, allein es ergiebt sich bei einer Vergleichung die merkwürdige Thatsache, daß in den warinen Monaten die Erd—= beben des bezeichneten warmen Gürtels in auffallender Weise zunehmen und diejenigen der gemäßigten Zonen abnehmen, während umgekehrt in den Wintermonaten die ersteren den letzteren gegenüber eine auf⸗ fallende Zunahme nachweisen. ;

Es ergiebt sich ferner in Groß⸗Gerau und Reichenbach ein evi⸗ dentes. Vorwiegen und eine Zunahme der Heftigkeit der Erscheinung um die Zeit des Neumondes und des Perigäums. Auch die von Palmieri am Vesuv gemachten Beoabchtungen stimmen hier— mit über in. Durch das Zurückführen der Vergniassung des Erdbebens auf siderische Einflüsse erklären sich uch die Analogien, die ziischen den an den Meeresküsten liegenden Tropenländern das Erdbeben öfter begleitenden Flutherschcinungen und der durch den Mond er eugten Fluth bestehen, Es wwerden dadurch ferner eine Menge von Erschei⸗ nungen verständlich, für welche wir bisher keinen Erklärungsgrund fanden, so z. B. die Thatsache, daß Erdbeben in sehr vielen Fällen

von bedeutenden Bewegungen der Atmosphäre und von elektrischen Er⸗

scheinungen begleitet sind. Alle diese Fragen finden auch in dem vor⸗ handenen reichen statistischen Materlal, ihren Beleg. Es ergiebt sich demnach, daß jeweilen um die Zeit des Neumondes und Peri⸗ gäums oder des Vollmondes, die plutonischn Erscheinungen eine Zu⸗ nahme zeigen und ausgebreitetere heftigere Erdbeben und Vuklanaus⸗ brüche stattfinden, mit, denen gewöhnlich ein Wiederauftauchen der Groß-⸗Gerauer und Reichenbacher Erdbeben, überhaupt der Erdbeben des Rheingebiets, zusammenfällt.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (esseh. Druck: H. Heiberg. Vier Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Bellage).

Anzeiger

oöniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

P * Das Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. 6 Pf ;

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* 8 Alle Rost-Anstalten des In- und Aus laude⸗ 4

ar Serlin die Epedition: 28ilhelmstr. Rr. 32.

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M Sg.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath Hirschfeld zu Marienwerder den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major z. D. von Schmeling, bisher Comman⸗ deur der 4. Infanterie⸗Brigade, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major von Wißmann im 4 Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse; dem Seconde⸗-Lieutenant Toepfer im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 52, den Seconde⸗ Lieutenants von Lehmann und Wenzel im 2. Magde⸗ burgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 27, dem Gefreiten Eduard Marguardt im 7. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 54, dem Unter ⸗Lazarethgehülfen Wilhelm Kleinschmidt im 5. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 53, dem Husaren Friedrich Urbanke im 2. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 6 und dem Kanonier Bruno Valois im Ostpreußischen Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. I die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen zu er⸗ theilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Bern⸗ hardy zu Halle a. S.; der zweiten Klasse mit der Krone desselben Ordens: dem preußischen Unterthan, Professor Dr. Nauck, Direktor der polytechnischen Schule zu Riga; .

w

des Ritterkreuzes des spanitchen Ordens Isabellas

der Katholischen.

dem Klavier⸗Virtuosen und Komponisten, Professor Julius

Sachs zu Frankfurt a. M.; . des Commandeurkreuzes des Königlich portugie⸗ sischen Ordens von San Thiago für wissenschaft⸗ liches 20. Verdienst: dem Professor Dr. E. Hübner zu Berlin; . des Königlich bayerischen Maximilian-Ordens für Wissenschaft und Kunst: dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Professor Dr. Neu⸗ mann zu Königsberg i. Pr.; r des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens: dem emeritirten Taubstummen⸗-Lehrer O. F. Kruse zu Schleswig; . . des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich säch sischen Albrechts-Ordens: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wiese zu Berlin; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin und dem Kupferstecher avier Steifensand zu Düsseldorf;;. w des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs ⸗-Ordens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin;

des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen

aus⸗-Ordens vom weißen Falken: dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Grolig zu Erfurt, Ge⸗ neral⸗Inspektor des Thüringischen Zoll, und Handelsvereins und des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Heine zu Breslau.

Deutsches Reich. Der Großherzoglich badische Referendar Adolph Leiber von Mosbach ö Advokaten im Bezirk des Kaiserlichen Appellationsgerichts zu Colmar und zum Anwalt bei dem Kai⸗ serlichen Landgerichte in Straßburg ernannt.

Königreich . ; Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem 2 Professor der Rechte an der Universität zu Bonn Dr. Johann Friedrich Ritter von Schulte den Charakter als Geheimen Justiz⸗Rath zu verleihen. Den zeitigen Bürgermeister Bau mann zu Gemünd im Kreise Schleiden, der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Viersen für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; sowie Den seitherigen Beigeordneten Peters zu Anklam, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Anklam für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ö Der Königliche Bau⸗Inspektor War sow, früher in Witten berg, sowie die bisherigen Königlichen Landbaumeister Bad⸗ stübner zu Potsdam und Doubberck hierselbst und der Kö⸗

.

Berlin,

Sonnabend,

. den 12. April, Abends.

1833.

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nigliche Kreis Baumeister Meienreis aus Leobschütz sind als

Königliche Bau⸗Inspektoren bei dem Königlichen Polizei⸗Präsi⸗ dium zu Berlin angestellt worden. .

Der bisherige Königliche Land⸗Baumeister August Tiede ist zum r ngen Bau- Inspektor ernannt und ihm die seither ktommissarisch verwaltete Bau⸗Inspektor⸗Stelle bei der Königlichen Ministerial⸗Bau⸗Kommission hierselbst verliehen worden. .

Der bisherige Königliche Eisenbahn Bau- und Betriebs⸗ Inspektor Steegmann in Breslau ist zum Königlichen Ober⸗ Betriebs⸗Inspektor bei der Oberschlesischen Eisenbahn befördert worden .

Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Wil helm Hermann Burkhard in Elberfeld ist zum Königlichen Eisen⸗ bahn⸗ Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor ernannt und demselben die Stelle eines solchen bei der Oberschlesischen Eisenbahn zu Bres⸗ lau, unter Uebertragung der Funktionen als ständiger Assistent und Vertreter des dortigen Ober⸗Betriebs⸗Inspektors, verliehen worden. 6

Der bei der Königlichen Direktion der Ostbahn beschäftigte bis—⸗ herige Gerichts⸗Assessor Max Röpell ist in Folge seiner desinitiven Uebernahme in die Staats-Eisenbahn⸗Verwaltung zum Regie⸗ rungs⸗Assessor ernannt worden. .

Der Polizei⸗Kommissar Bielinsky zu Aachen ist zum Fa⸗ briken⸗Inspektor ernannt worden. ö

Der Lehrer Dr. Otto Haußknecht zu Gleiwitz ist zum Gewerbeschullehrer ernannt und an der Gewerbeschule zu Glei⸗ witz angestellt worden. j

Der bisherige Geheime expedirende Sekretär und Kalkulator Osear Utermann ist zum Königlichen Ober⸗Güter⸗Verwalter der Main⸗Weserbahn ernannt worden. ö

Dem Ingenieur G. Hövelmann zu Barmen ist unter dem 7. April 1873 ein Patent

Aauf eine durch Zeichnun wrtahee, ,, , , , g d n. auf drei Jahre, von jenem Tage an- gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.

reibung nachgewiesene Jemanden in Anwen⸗

Haus der Abgordneten. Die Stenopraphen Dr. Simmerlein und Steinbrink sind als Stenographen bei dem Hause der Abgeordneten ange⸗ stellt worden.

3zhprozentiges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank⸗ ö 6 29335. von fl. 5, 990,000 d. d. 12. Mai 1846.

Bei der am 26. vorigen Monats stattgefundenen 20. Verloosun des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. d. d. 12. Mai 1845 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen;

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1373. .

Lit. B. à fl. 1000. Nr. 7. 73. 146. 214. 327. 385. 464. 547. 620. 922. M3. 956. 1094. 1196. 1223. 1335. 1426. 1543 und 1781. 19 Stück zu fl. 19,000. Thlr. 10, S57 4 Sgr. 3 Pf.

Lit. EB. à fl. 500. Nr. 1858. 1891. 1899. 1979. 2058. 2144. 2164. 2205. 2224. 2476. 2567. 2661 und 2742. ö

13 Stück zu fl. 6500. Thlr. 3714 8 Sgr. 7 Pf .

Lit. E. à fl. 30090. Nr. 2853. 2904. 2931. 2966. 3040. 3163. 3190. 3245 und 3300. . ;

9 Stück zu fl. A700. Thlr. 1642. 25 Sgr. 9 Pf.

Lit. T. à fl. 100. Nr. 3355. 3396 3576. 3625 und 3632.

5 Stück zu fl. 600. Thlr. 285. 21 Sgr. 5. Pf, Lit. B. Summa 46 Stück zu fl. 28,709. Thlr. 16,400. B. Zur Rückzahlung auf den 1 Ignuar 1874.

Lit. F. à fl. 1000. Nr. 2I9. 288. 295. 324. 328. 387. 411. 647. 704 781. 807. 816. 893. 9373. 1098. 1155 1324 1389 und 1626. 19 Stück zu fl. 19000. Thlr. 1038357. Sgr. 4 Sgr. 3 Pf,

Lit. F. à 500. Rr. 1804. . 2128. 2220. 2245. 2322. 2337. 2400. 2573. 2599. 2606 und 2800. ;

13 Stück zu fl 6500. Thlr. 3714 8 Sgr. 7 Pf. .

Lit. F. à fl. 300. Nr. 2805. 2838. 2963. 3105. 3114 3185. 3210 und 3287. ĩ

8 Stück zu fl 2400. Thlr. 1371. 12 Sgr. 10 Pf.

Lit. F. à fl. 100. Nr. 3387. 3466. 3521. 3527. 3549. 3704. 3724 und 3784. ö .

8 Stück zu fl So. Thlr. 457. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. F. Summa 48 Stück zu fl. 28700. Thlr. 16,409.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Räückzahlungstermin stattfindet, bei der Kö⸗ niglichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. bei der König⸗ lichen Staatsschulden-Tisgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse, sowie bei den König—⸗ lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nicht verfallenen Zinscoupons (bei den Obligationen Lit. E,. die drei Coupons pr. 1. Juli 1874 bis inkl 1876 und bei den Obligationen Lit. F. die zwei Coupons pr. 1. Januar 1875 bis 1876) nebst den Talons erheben können. 2 ö

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit zurück zugebenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrag der betreffenden Obligation ö

estanten. ? sung: Lit. B. Nr. 12. 1363. 2822. 2893 und 3206. . Lit. F. Nr. 1634. 1889. 2588. 2722. 3299 und 3358. ö Aus der 16. Verloosung: Lit. E. Nr. 3 2652. 3105. 3607 und . Lit. F. Nr. 3000. 3201. 3263. 3284 und 3441.

Aus der 17. Verloosung: Lit. E. Nr. 1846. 1941. 2084. 3018. 3186. 3511. 3544. 3614. 3729 und 3798.

1439. 2083. 2164 und 2304. 20. 1044. 1208. 1450. 2119. 3039 und 3534.

ir 390 88 i, ng. 1213 56. n, 0 2654. 2656. 2890. 2978. 2984. 3086. 3168. 3257. 3285. 3475. 3498 und 3619.

Aus der 19. Verloosung: Lit. E. Nr. 1016. 1526. 2518. 2708. 2746.

2832. 3025. 3216. 3225. 3323. 3338. 3575 und 3704; Lit F. Sämmtliche zur Rückzahlung auf den 1. Jannar 1873 verlooste Obliga⸗ tionen. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 4. März 1873. Der Regierungs⸗Pßräsident. von Wurmb.

Aus der 18. Verloosung: L

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge der Hofmar⸗ schälle, nahmen militärische Meldungen im Beisein des Kom⸗ mandanten, General der Infanterie von Schwartzkoppen, ent⸗ gegen, empfingen den Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Stosch, den Geheimen Ober-Baurath Strack und den Ge⸗ heimen Hofrath Schneider und arbeiteten mit dem Staats⸗Mi⸗ nister, General⸗Lieutenant von Kameke, dem Chef des Militär⸗ Kabinets, General⸗Major von Albedyll und dem Chef des Ci⸗ vil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmowski.

Beide Kaiserlichen Majestäten wohnten gestern, am Charfreitag, dem Gottesdienste im Dom und Abends dem geistlichen Oratorium in der Sing⸗Akademie bei. Heute dinir— ten Allerhöchstdieselben bei Ihren Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin— zessin. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte der liturgischen Abendandacht im Dom bei.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag nach Potsdam und wohnten daselbst dem Gottes dienste in der Friedenskirche bei. Nachmittags 31 Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Lega⸗ tions⸗Rath Grafen Andreas von Bernstorff und besuchte Abends 7 Uhr mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Charlotte die Aufführung des Oratoriums „Der Tod Jesu“ in der Sing⸗Akademie.

Bis zum 22. März d. IS. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 418,349, 180 Mark und in Zehnmarkstücken 125,277,770 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. März sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,710,540 Mark, in Hannover 3,160,540 Mark, in Frankfurt a. M. 2,946,020 Mark, in München 1,374,820 Mark, in Dresden 660,540 Mark, in Stuttgart 1,430, 300 Mark und in Karlsruhe 483,620 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 284,770 Mark.

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 29. März d. Is. auf 559,678,100 Mark, wovon 434,9 115,560 Mark in Zwanzigmarkstücken und 125,562,540 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. .

Dem Königlich preußischen Nebenzollamte J. zu Napierken im Verwaltungsbezirke Ost⸗Preußen ist die Befugniß zur Erle⸗ digung von Begleitscheinen J. über Heringe und Salz beigelegt worden.

Rücksichtlich der Straßengewerbe hat der Minister des Innern einer Bezirksregierung nachstehende Verfügung zu⸗ gehen lassen: ; . ö J

Der ꝛc. erwidere ich auf den Bericht vom 25. v. Mis, wie bei Berathung des Entwurfs der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 im Reichstage anerkannt worden ist, daß die sogenannten Straßen⸗ gewerbe hesonderen Rücksichten unterliegen und daß diese Rücichten nach den örtlichen Verhältnissen verschieden sein können. Diese Erwä⸗ gung führte dazu, in Betreff der fraglichen Gewerbe, von einer ma— teriellen Regelung durch die Gewerbe- Ordnung ganz abzusehen und statt dessen ihre Ordnung absolnt in die Kompetenz der Ortspolizei⸗ Behörden zu verweisen. Dies ist im §. 37 des gedachten Gesetzes

en. gesch hen letztere hat der von ihm statuirten ortspolizeilichen Regelung weder positive noch negative Schranken gezogen. Für Art und Umfang derselben sind lediglich Zweckmäßigleitsgruͤnde maßgebend.

Dleselbe Auffassung ist demnächst auch bei Erlaß der Aus⸗ führungsz⸗⸗Anweisung zur Gewerbe⸗ Ordnung leitend ge⸗ wesen. Gerade die Absicht den erweiterten Befugnissen der Orks— polizeibehörden in Hinsicht der Straßengewerbe Ausdruck zu geben, hat zu der Bestimmung unter Nr. 14 der qu. Anweisang geführt, in welcher hevorgehoben wird, „daß die polizeiliche Regelung dieser

Gewerbe fortan lediglich in das Ermessen der Ortsbehésrden gesteltt sei, daß dieselbe nicht einmal mehr an diejenigen Einschränkungen

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