von der l. Abtheilung
Tittra A. Nr. 15. 34. 65. à 500 Thlr. „B. „ 196. 138. à 190 Thlr. 86. 4. 53. 13. 174. igt a 25 Thlr.
von der II. Abtheilung
Littra D. Nr. 176. 199 à 500 Thlr. F. , 320. 490 à 160 Thlr. F.. 7. X66. 481 à 25 Thlr.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund des 5§. 2 der Allerhöchst ver⸗ n . Privilegien hiermit kündige, fordere ich die 2 derselben auf, die ausgeloosten, Deichobligationen am 1. Juli 1873 der Kasse des Wittenberger Deichverbandes zu i nebst Coupons zu prä⸗ sentiren, worauf deren Einlösung erfolgen wird. In Bezug auf die Prãklusivbestimmungen, wonach ausgelooste oder gekündigte Deich⸗ vbligationen, deren Betrag in dem festgesetzten Termine nicht abgeho⸗ ben wird, innerhalb der fte 10 Jahre auch in 6 Terminen zur Einlösung präsentirt werden können, dann aber keine ie mehr tragen und nach Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ich mich guf S. 5 der Allerhöchsten Privilegien, welcher jeder Obligation beigedruckt ist.
Wittenberg, den 30. Dezember 1872. Der Deichhauptmann des Wittenberger 3 verbandes, Landrath. ago w.
Berichtigung.
Breslau⸗Schweidnit⸗Freiburger Eisenbahn.
In der in Nr,. 9] dieser Zeitung enthaltenen Bekanntmachung betreffend die Ausloosung von Prioritäts⸗Attien und Obliga⸗ tionen ist unter C. Prior. Oblig. Littr. B.“ unrichtig die Nr. 2571 anstatt der Kr. 2561 angegeben.
ulis]
Die Dividende der Stamm -Aktien deg alten Unternehmens un⸗ serer Gesellschaft ist für das Jahr 1872 auf . Vierzehn Thaler pro Stück festgesetzt und kann be a. unserer Hauplkasse in Magdeburg, b. der Leipziger Bank in Leipzig und deren Agentur den, Alte Markt, Eingang Schreibergasse, C. 22 S. Bleichröder in Berlin, d. Herren Vt. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. Main, j e. Herrn 5. F. Lehmann in Halle, vom 24. 5. Bt. ab in Empfang genommen werden. Meagdeburg, den 20. April 1873.
Direktorium. Koch.
uns! Rheinische Cisenbahn.
Mortifikation abhanden gekommener Aktien Ha. KB.
Von den auf Grund Allerhöͤchster Konzessions, und Sestätigungès⸗ Urkunde vom 13. November 1866 zum Bau der Eifelbahn von Call nach Trier ausgegebenen Aktien La. B. unserer Gesellschaft sind die Nr. 21 441 und 21442 nebst Zinscoupons und Dividendenscheinen dem Eigenthümer abhanden gekommen. Unter Bezugnahme auf 5§. 22 naserer Gesellschaftẽstatuten ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung, die vorbezeichneten Werthpapiere einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben bei uns geltend zu machen. Wird dieser Aufforderung nach zweimaliger Wiederholung derselben und einer ferneren Frist von 2 Monaten nicht Folge geleistet, so werden wir die obenbezeichneten Werthstücke für nichtig und verschollen erklären und dem Eigenthüůmer an deren Stelle neue Dokumente ausfertigen.
Cöln, den 16. April 1873.
Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Pleschen mit einem jährlichen Gehalte von 209 Thlr. ist erledigt. Bewerber um diese Stelle wollen sich unter Einreichung der erforderlichen Qualifikations⸗ zeugnisse, sowie eines Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden.
Posen, den 12. April 1813.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
r n Ostsec, Fett Heringe.
Die feinste Sorte aller Fett⸗Heringe, nicht eingesalzen, sondern vom diesjährigen Fruͤhlingsfange, sofort nach dem Fange aal einer von mir nen erfundenen Methode in pikanter angenehm schmeckender Sauce marinirt, dauerhaft, 8 Monate empfehle allen Rinschmeckern als eine 26 besondere Delikatesse à Faß von 4 Litern 2 Thlr., des⸗ gleichen geröftete Heringe Faß 2 Thir, geräucherte Hering e à Kiste ca. 6 Pfund 18 hlr. oder Nachnahme. H.
in Dres⸗
Verpackung gratis. Versandt gegen Baar Haefcke in Barth a. d. Ostsee.
Vom 15. d. M. ab tritt für den Trans port von Frachtzũtern und Eisenbahnfahrzeugen, wischen Stationen der Oberschlesischen, der echte⸗Oder · Ufer⸗ der Bre lau⸗Schweidnitz⸗ 8 1 » Freikurger und der dDiesseitigen Gisenbahn 6 S einerseits und den Stationen der alle Sorau⸗ Subener Gisenbahn andererseits via Sorau resp. via Guben unter der Bezeichnung: . Halle Cottbus · Schlesischer Verband⸗Gůter⸗Tarif / ein nener direkter Güter⸗Tarif in Kraft. Druckexemplare des Tarifs sind bei unseren Dienststellen zum Preise ven 74 Sgr; pro Exemplar käuflich zu haben. Berlin, den 16. April 1873. Königliche Direktion der Niederschlesssch⸗Märkischen Eisenbahn.
5
Uns]
- , . Rheinisch⸗Bayerisch⸗ vin Bingen⸗Mainz⸗Aschaffenburg. Der Artikel Wichse 966 vom 9. 6 J. i zur Klasse II. rep. A. des Tarifs vom 1, Nevember 1872 befördert. Cöln, den 18. April 1875.
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗
Gesellschaft.
Berlosung Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
zerenssische Central- Bodenkeredcit- AKtiengesecllsechasft.
Hepot-, ir- mel LnHass - Ceschitsst. J
Als Depots werden angenommen baare Einlagen und Effckten.
Die baaren Einlagen sind entweder unver ir lich, jederzeit rückzahlbar, so daß darüber mittelst Checks verfügt werden kann, oder e e und gegen Kündigung rückiahlbar,
Deponirte Effekten werden zu jederzeitiger Verfügung gehalten; die Depotscheine werden nach Verlangen auf Ramen oder auf
Inhaber ausgestellt. Giro Tonten sind unverzinslich; für die Giro⸗Folien⸗Inhaber wird das Inkasso von Wechseln, Geldanweisungen und Effekten am
hiesigen Platze übernommen. = Die Prospekte können an der Gesellschaftskasse, Unter den Linden 34, in Empfang genommen werden
Berlin, im April 1873. . ; ö Die Direktion. v. Ehanilipah orn. KRostsart. Her rreaanrn.
(L ono /. Cilnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Die am 1. Zuli 2. . zahlbare Dividende für das Zahr 1872 ist statntenmäßig auf 3 Thaler
für jede Altie festgesetzt worden und kann von dem gedachten Tage an hierselbst an unserer Rasse oder bei den
Herren Delbrück, Leo G Cie. in Berlin (Taubenstraße 30) gegen Einlieferung des Coupons II. serie Nr. 8, erhoben werden.
Cöln, den 18. April 18s.
Die Direktion. (a. 828 /4.)
Verschiedene Bekanntmachnngen.
Stettiner Maschinenbau⸗Aktien⸗Gesellschaft „Wenllecann*.
Die dies sährige ordentliche General⸗Versammlung swet am 30. April er., Vormittags 19 Uhr,
im Hätte de Prüsse hier, statt, zu welcher die Herren Aktionäre gemäß. 8. 38 unserer Statuten hiermit eingeladen werden.
z Stimmkarten, die zugleich nach § 27 der Statuten als Legitimation zum Eintritt in die Versammlung dienen, werden in den Geschäftsstunden am 24, 25. und 26. April er, im Comtoir des Herrn J. F. Bräunlich hier, Dampfschiffbolltoerk Nr. 2, gegen Abstem⸗ pelung der Aktien durch einen Beamten unserer Gesellschaft verabfolgt werden.
Stettin, den 27. März 1873. Der Verwaltungsrath.
Rahm. Metzenthin. Grawitz. Schneppe. Dr. Delbrück. Alb. Schlutow. en,
l49l
Ferd. Brumm. Haker.
Einer Anordnung der französischen Zell Verwaltung zufelge müssen die aus dem Auslande kommenden Bücher, welche unter Zollverschluß in das Bureau des Ministeriums des Innern in Yaris eingeführt werden müssen, in Lein ⸗ wand oder in Kisten verpackt sein, damit der Zollverschluß ordnungsmäßig angelegt werden kann. ?. Wir können deshalb fortan Büchersendungen nach Frankreich, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen zur Ra Beförderung nicht annehmen. Magdeburg, den 10. April 1873.
36 Direkt orinm der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenhahn⸗Gesellschaft.
1 Atktienfabrik landwirthschaftlicher Maschinen Ackergeräthe zu Regenwalde.
* n 6 Bilanz pro 1872. . ACti0iwn.
1 Immobilien ⸗Contz (ca. 6ise * Abschreibung Thlr. 24,836. 2) Mobilien⸗Conto (203 Abschreibun).. ö 674. 3) Modell⸗Conto (20 * ,, . 1,862.
4 Betriebs maschinen⸗Conto (10x Abschrei⸗ ö 7, 363. 8, 878.
nn,, 5) Utensillen⸗ und Werkzeug⸗Conto 3, 742. ESffekten des Reservefonds.
6 Feuerungsmaterial Conto . 7 Maschinen, Geräthe und Materialien⸗ 3 wd . , 8 ; . Amortisations⸗ Fonds aus ver⸗ , äußerten Grundstücken. .
Conto 3 gCilcete,, grne za zod = ebitores lr ö. ; ,, k Bestand der nenen Anleihe be , m h nn, ausstehende Gelder. 25,470 28 2 , , r b. noch unbegebene Obli⸗ gationen 23 800 — —
für etwaige Verluste , 10 Reservefonds⸗Deposital⸗Conto
Beftand nach der Jahresrechnung pro 1872
Summa
der Magdeburg⸗Coethen⸗Halle⸗Leipziger . Eisenbahn⸗Gesellschaft.
un. ; Rhein⸗Ruhr⸗Kanal⸗Aktien⸗Berein zu Duisburg.
Bilanz
des BVereinstermögens am 31. Dezember 1572. A. Activa.
und
Thlr. sgr. pf. 271,288 20 6 I 5 20 5 . 73 l,Z 00 — — 1,996 16 5 7iöß 6 3
15,178 19 3
Kanäle, Häfen, Grundstücke ꝛc. „Gebäulichkeiten und bauliche Anlagen. Schleusen und Brücken—w Geräthschaften, Nachen, Mobilien. Schleypbot·. . Dampfkrahnen.
32971. 4,793. ö 9 5.000. Thlr. 125, 958.
50 270 28 2 16 146 Ti I
115 Aktieneinzahlungs⸗Rückstände.
. Passi vn. 1) Grund⸗Kapital 200 Aktien à 500 Thlr.
Thlr. 100,000.
ab für nicht begebene
Akttien 23500. Thlr. 76,500. ( k 18,499. —.
3 8. 1 . . 2. Y) Obligationen der neuen Anleihe n gr escroefondö Conte, 9 Dis burger E teh gl e rr, . . ränumerando erhobene Miethe Thlr. IOM. 15. 19. ,,,
3683. 12. 6. 6) Reservefond
S580 — — 19369. 28. 4 ; . Thlr. IT J5J9. 5. 6. him Reingewinn werden 12* Dividende an die Aktionäre ge⸗ zahlt. Indem wir obige Bilanz zur öffentlichen Knntniß bringen, laden
wir die Herten Aktionäre zur Ordentlichen Generalversamm⸗
lung auf Mittwoch, den 21. Mai c. Vormittag 11 Uhr, . , ,, aft zu Duisburz
im Gasthofe des Herrn Zietlowm hierselbst; mit dem Vemerken 1 66 ergebenst ein, daß außer den gewöhnlichen Geschäften auch die Wa I der Prat inzia Dis gonto Gesellscha von 3 Mitgliedern des Verwaltungsraths stattfinden 6 . . n ö. dafenkasse zu uli hurn
RNegenwalde, den 19. April 1873. ) ä 9 . Duisburg, den 17. April 1813.
Der Verwaltungsrath. : . A. v. Hagen. Rackwitz. Tiegs. v. , Bosold. Die Direktion.
KE. Passä6va. ) Aktien⸗Kapital
a. alte
ö 83400 — — b. II. Emission
36 S665
3. 2. 1 — 24 1 2 1
II. Emission
. 3395 15 7
7106 63
D Ff S sõ 1120 12 11
13,556 25 1
b. Tantiem c. 12* Dividende de Thlr. Il, 500
Summa der zasstwa Summa der Activa. . Disponibler Vermögensüberschuß
Bei Veröffentlichung vorstehender Bilan machen wir zugleich be⸗ kannf, daß in der hentlgen Generalversammlung die Dividende für das Jahr 1872 auf 9 Prozent oder 27 Thaler für jede Aktie fest⸗ gesetzt ist. und daß dieselbe gegen den betreffenden Diyidendenschein vom 1. Juli dieses Jahres ab 6 ᷣ
erlin,
Deutscher Nei
und
⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
M 86.
Se. Majestät der König Den Ober⸗Gerichts⸗Rath Lu
—m ——
fur das Vierteljahr.
ö für den Ran
m einer Aruckzeile Sgr.
Aas Abonnement beträgt 1 Thlr.? Sgr. 6 Pf.
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nehmen Kestellung an,
für Kerlin dir Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
— —— — ——
=
Berlin, Dienstag,
den 22. April, Abends.
Königreich Preußen.
zum Konststorial⸗Rath zu ernennen;
Dem Kreisphysikus, Hofrath Dr den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗
Dem praktischen den Charakter als S
Kriegs⸗Ministerium.
Der Landbaumeister Jona der Dienststellung als zweiter
mit dieser Stelle beliehen worden.
Bei der heute fo lich preußischer Klassen⸗ 72,766.
Thaler auf Nr.
auf Nr.
auf Nr.
4113. 10,210. 13,
Y 6b. H O3. h gh.
57 15185. 23 735. zz, 534. M., 639. 8 64. i Mrz. o 441. Sr 85.
S6 Gewinne 4302. 4536. 6299. 73
II, 9569.
24.145. 29,224.
ö. 566. 6,996.
5.80. 3 6h. 2165. 3 Oꝛ4.
S7. 959.
2169.
M inister
Dem Konststorial⸗Rath Ludwig Stelle eines vorfitzenden Mitgliedes des Konsistoriums in Osnabrück verliehen worden.
Der ordentliche Lehrer Dr.
Friedrich ⸗ Wil helms⸗ Symnasium in
26 064. 7548.
31,590.
53, 863. ; 71,683. 77 386. IS. 282. S8 444. 88, 462 und 88, 830.
Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 20,5
16724. 4 Oh0. IJ. 325. VN I660. Y 65. 6.117. S9 9h.
8, 566.
13,328.
24,389.
29,912.
36,291. 50,0979.
öh. 832
68, 182.
4.553.
83, 135.
S8. 264. M2, 362. Berlin, den 22. April 1873. Königlich Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion.
Finanz-Min isteriu m.
67.767 und 83,202. 4 Gewinne von 22, 174. 7,589 und 62.889.
haben Allergnãdigst dwig Wüstefeldt in
geruht: Aurich
Kind zu Swinemũnd? Rath; sowie
Arzt Dr. Wagner zu Naumburg a. S. anitäts⸗Rath zu verleihen.
s ist auf seinen Antrag aus Lokal⸗Baubeamter der Militär⸗
gerwaltung zu Berlin entlassen und der Baumeister Goedeking
rtgesetzten Ziehung 4. Klasse 147. Körig⸗ TWytterie fiel J! Hauptgewinn von 10,009 3 Gewinne von 5000 Thlr. fielen 2000 Thlr.
5 Nr. 1591. 18655. 2918. S656. 25, 400. 36,458. 251. II 865.
20. 69 726. 5917.
63 765.
16,798. 24,506. 34,546. 50,774. 63, 053. 68 304. Sl, 08. I 060.
26 585. 25. 257. 34547. 57595. 3 2106. 71 337. 82 335. gi 856
2766 18. 35,887. 54.981. 63, 259. 71,384. 83.397.
2066. 7452. 88
20,811. 30624. 39,047.
55,313.
a. 725. 72766. S6 0hzö.
nd 93 442.
— 13,658. 23399. 32.750. 39,387. 56,499. 65, 833.
I3, 898.
Sb. 356.
von 200 Thlr. auf Nr. 1584 1631. 45.
13931. 25 396. 5. 56. 117763. I 926. 7 55. 69 515. 75 095.
iz, 576. 24942. Il 195. 39 36. 50 935. 57.153. 9 384. 74597. 814442. S4, 494. S8 385. S8, 437. S8, 981. g3 I83 und ga 59ö.
58, Q2. 69,618.
77,808. Sh, 932.
50. S004. 8874. 8960. 9668. 15,259. 26,0930. 33, 641. 44,812. 52,981.
17,370.
26,973. 34.000. 45,897. 53, 122.
58,409.
69, 62. 78, 746. Sb. M20.
l, 561.
NMedizinal⸗Angelegenheite n.
Gymnastum in Emden berufen worden.
Am Gymnastum in Cüstr lichen Lehrers Dr. Paul We worden.
Wüstefeldt ist Königlichen katholischen
115621. 21.1580. 29 134. 35 Ms. 16227. 544153. 9 H. 0 852. SJ 185.
57 365. g2 654.
ium der geistlichen, Unterrichts- und *
die
Richard Wachsmuth am Posen ist zum Oberlehrer am
in ist die Beförderung des ordent⸗ ssel zum Oberlehrer genehmigt
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen.
Kaiserin-Königin war heute mit J niglichen Hoheit der lichen Hoheit der Thiergarten anwe von dem Berliner Zweigverein wundeter und erkrankter Krieger g
Beide Kaiserliche Majestäten
wache.
Königlich sächsischen Abschiedsaudienz und dinirten bei
send.
rer Kaiserlich Kö⸗
Berlin, 22. April. 36 Majestät die
Kronprinzessin ingen, Albrecht bei
Gesandten v.
weten Königin in Charlottenburg.
— Zu dem Kirchgange der Ho 20. d. M., versammelten Si
rrschaften in den an den Gemãchern ents und begaben
am Sonntag, den höchsten und Höchsten He 8 stderselben zunächst
gelegenen Appartem
und Ihrer der Parade — Ihre Masestät besichtigte des Vereins für die Pflege ver⸗ estiftete städlische Sanitãts⸗ ertheilten den bisherigen Könneritz die nachgesuchte Ihrer Majestät der verwitt⸗
König⸗ im eine der
hen Neuvermählten ch die Aller⸗
ich von da im Zuge durch die Bildergallerie nach der Kapelle.
Während am Abend vorher das Pr. jestäten vorging, erschien es bei
inzliche Paar Ihren Ma⸗ diesem Kirchgange in der
die Staats⸗Minister und der
Ihre Hoheit die Herzogin von
Demselben im Kreise der Königlichen Zamilie gebühren⸗ den Rangordnung. Der Gottesdienst wurde in üblicher Weise gefeiert, und nach Beendigung desselben bewegte si der Zug nach den Braunschweigschen Kammern, woselbst ein Dejeuner dinatoire für die Königliche Familie, die Hohen Gäste, die sammtlichen Hofstaa⸗ ten, für den, Minister des Königlichen Hauses, und den Geheimen Kabinets⸗Rath Sr. Masestaͤt des Kaisers und Königs stattfand. In den Nachmittagsstunden erfolgte die übliche Visttenfahrt der Hohen Neuvermählten bei Ihren Maje⸗ stäten, Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin und Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl. Im Laufe des Nach⸗ mittags verließen Höchstdieselben das Königliche Schloß und bezogen das Palais in der Wilhelmstraße. Von da begaben Sich Höchstdieselben Abends nach dem Königlichen Schlosse, um dort in den Paradekammern, im Rittersaale und in der Bilder⸗ gallerie eine Cour aller bei Hofe vorgestellten Damen und Herren, der Generalitãt und a , Offiziereorps der Garnisonen Berlin, Potsdam, Spandau und Charlottenburg, sowie des Offiziercorps des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗ Regiments Rr. 2 abzuhalten. Dieselbe, eine sogenannte Sprech⸗ cour, ging in der hergebrachten Weise vor sich: das Hohe Prinz⸗ liche Paar, diesmal allein, von der Königlichen Familie war nur Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz auf kurze Zeit er⸗ schienen, begann seinen Rundgang in der Bildergallerie und setzte ihn von da durch die Gemächer bis nach der ersten Paradevorkam⸗ mer fort. Die Feierlichkeit war gegen 9 Uhr zu Ende.
Am Montag, den 21. April, schlossen die viertägigen Vermäh⸗ lungsfeierlichkeiten mit dem Galadiner im Weißen Saale. Zu dem⸗ selben hatten die Hofstaaten und die volge der Höchsten Gäste, der Reichskanzler, die General- veldmar zälle und der Minister⸗ Präsident, die Chefs Fürstlicher Han s die Generale der Infanterie und Kavallerie und die General- Lieuternants, die hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, Minister des Königliches Hauses, die Präsidenten des Reichstags und beider Häuser des Landtags, die Wirklichen Geheimen Räthe und der Geheime Kabinets⸗Rath Sr. Majestät des Kaisers und Königs besondere Einladungen erhalten; die Damen erschienen bei demselben in der Hofschleppe, die Herren im Couranzuge. Die Plätze für Ihre Königliche Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Albrecht waren in der Mitte Ihrer Majestäten unter dem Thronhimmel.
Am Abend waren die weiten Räume des Königlichen Opern⸗ hauses zur angesagten Galavorstellung auf allen lätzen gefüllt. Es war nur geladenes Publikum zugegen. Im Parquet saßen die General ⸗Lieutenants, die General ⸗Majors und von da ab die Offiziere, die Räthe zweiter Klasse, der Ober⸗ Bürgermelster, dre Stadtverordneten⸗Vorsteher von Berlin, die Mitglieder der Akademie der Künste und Wissenschaften u, s. w. Im Proscenium des ersten Ranges hatten rechts die Botschafter und Botschafterinnen Platz genommen, links die Fürsten und Fürstinnen, im ersten Range rechts die Chefs der Missionen mit ihren Gemahlinnen, links die Feldmarschälle, die Minister und die Damen aus der Stadt. Die Prosceniums rechts und links im Parquet, und links im zweiten Range waren von den un⸗ verheiratheten, bei Hofe vorgestellten Damen eingenommen, wäh⸗ rend im Proseenium zweiten Ranges rechts das Offiziercorps des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 2 placirt war. Die Gallerie war deputirten Mannschaften aus den Garde⸗ Regimentern von Berlin und Potsdam überwiesen. Die Mittelloge war für die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften reservirt. Kurz nach sieben Uhr betraten die Hohen Neuverwählten allein die Loge, schritten, von einem Tusche des Orchesters empfangen, bis an die Brüstung derselben und berneigten Sich gegen das Publi⸗ kum, welches sich erhoben hatte, nach allen Seiten. Darauf traten Ihre Majestäten in die Loge und gaben dem Hohen Paare den Ehrenplatz in der Mitte, so daß rechts von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht Se, Majestät der Kaiser und König, links von Sr. Königlichen Hoheit dem Prin⸗ zen Albrecht Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin saß. Rechts von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige in erster Reihe saßen Sachsen⸗ Altenburg, Ihre König⸗ liche e die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Kaiferliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, links von Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗ Altenburg, Ihre Kaiserliche und Königliche n. die Kronzrinzessin, Se. Königliche oheit der Prinz Friedrich der Nie⸗ derlanude. Die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie die Hohen Gäste, nahmen die Plätze in zweiter und drit⸗ ler Reihe der Loge ein. Darauf begann die Ouverture zur Gluckschen Oper „Iphigenie in Aulis?, welches klassisch⸗ musi⸗ kalische Werk unter Mitwirkung der der Königlichen Oper zu Gebote stehenden besten künstlerischen Kräfte als Festoper auf⸗ geführt wurde. Nach dem ersten Akte wurden die Botschafter und Botschafterinnen, die Chefs der Missionen mit ihren Ge⸗ mahlinnen und die Fürsten und Fürstinnen in den der König⸗ lichen Loge zunächst gelegenen Concertsaal geleitet, und hier machten Ihre Majestäten Cercle. Gegen 10 Uhr verließen ö Majestäten und das Prinzliche Hohe Paar mit allen Fürstlichkei⸗ ten die Loge.
— Heut Vormittag 11 Uhr fand vor Sr. Majestät dem Kaiser und König in der neuen Avenue im Thiergarten die
Frühjahrs -⸗Kirchenparade über die gesammte hiesige Gar⸗ nison statt. Die Truppen waren im Paradeanzug ohne Gepãck, die Kavallerie zu Fuß, die Artillerie ohne Geschütze.
— Das Staats-⸗Ministeriunm trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In Betreff der Behandlung der von 1873 ab noch zur Verrechnung kommenden, der Zeit vor dem 1. Januar 1872 angehörigen Einnahmen und Ausgaben an Zöllen, Rübenzucker⸗ 5 Salzsteuer und Tabakssteuer hat der Bundes rath in er Sitzung vom 31. v. M. nach Anhörung der Ausschüsse für das Zoll- und Steuerwesen sowie für das Rechnungswesen be⸗ schlossen: 1) daß besondere Nachtragsabrechnungen über die vom . Januar 1873 ab noch aufkommenden, der Zeit vor dem 1. Januar 1872 angehörigen Einnahmen an Zöllen, Rüben⸗ zuckersteuer, Salzsteuer und Tabaksstener, sowie üher die bezüg⸗ lichen Ausgaben nicht mehr aufgestellt; 2) daß die gedachten Einnahmen ꝛc. als der laufenden Verwaltung angehörig ange⸗ sehen und mit den betreffenden laufenden Einnahmen an die Reichs⸗Hauptkasse abgeliefert werden.
— Der heutigen (17.) Sitzung des Reichstages wohn⸗ ten am Tisch des Bundesraths der Staats Minister, Präsident Delbrück, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis und mehrere Bevollmächtigte des Bundesraths bei. Der Prä⸗ sident Dr. Simson zeigte zunächst den Eingang eines Schrei⸗ bens vom 18. April d. J. an, worin die Aeltesten der Berli⸗ ner Kaufmannschaft gegen einige bei der Diskussion über die Interpellation, betreffend das Aktiengesetz, am 4. d. gefallene Aeußerungen über die Börse protestiren. Sodann wurde die weite Bera.hung des Münzgesetzes eröffnet. Zu Artikel 1
es Entwurfs:
„An die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung. Ihre Rechnungseinheit ist die Mark, wie solche durch 5. 2 des Gesetzes vom 4. Dezemher 1871, be⸗ treffend die Ausprägung von Reichsgeldmünzen, festgestellt ist.
Der Zeitpunkt, an welchem die vorstehende Bestimmung im gesamm⸗ ten Reich gebiete in Kraft treten soll wird durch eine mit Zustimmung des Bundesraths zu erlassende mindestens 6 Monate vor dem Eintritt diesez Zeitpunktes zu verkündende Verordnung des Kaisers bestimmt. Die Ländesregierungen sind ermächtigt, auch vor diesem Zeityunkte fuͤr ihr Gebiet die Reichsmark-Rechnung im Verordnungswege ein— zuführen.“
lag ein Amendement des Abgeordneten Dr. Bamberger vor: „in Alinea 2 statt 6 Mongte zu setzen 3 Monate“
und ein anderes des Abg. Mohl: statt des ersten Abiatzes zu setzen: an die Stelle der in Deutsch⸗ land geltenden Landeswährungen tritt die Reichsgoldwährung und eine Währung vollhaltiger Silbermünzen im Werthverhältnisse des Goldes zum Silber, wie dasselbe in 5. 8 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871 angenommen ist. Die Rechnungsmünze bildet die Mark nach 5. 2 des gedachten Gesetzes.
Der Abg. Dr. Bamberger machte für den von ihm gestellten Abänderungsantrag Gründe der Zweckmäßigkeit für die Einfüh⸗ rung der Goldwährung überhaupt geltend, während der Abg. Mohl hervorhob, daß die Einführung einer Doppelwährung namentlich für das auf 3 Seiten vom Auslande umgebene Süd⸗ und Westdeutschland eine Bedingung des internationalen Ab⸗ satzes und Handels sei. Bei Schluß des Blattes dauerte die Diskussion fort.
In der heutigen (23.) Sitzung des H errenhauses,
welcher der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Fürst
von Bismarck und die Staats⸗Minister Graf von Itzenplitz, Pr. Leonhardt, Camphausen und mehrere Regierungs⸗Kommif⸗ sarien beiwohnten und welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 11 Uhr 25 Minuten er⸗ öffnete, erfolgten zunächst einige geschäftliche Mittheilungen. Nach einem Schreiben des Ministers des Innern vom 12. d. M. hat sich der Fürst von Bentheim⸗Tecklenburg für den Furch den Tod erledigten mit der Familie Bentheim ⸗Tecklenburg durch Erbrecht verbündenen Sitz des Herrenhauses legitimirt und ist deshalb ersucht worden, diesen Sitz einzunehmen. — Eine große Anzahl Urlaubsgesuche wurde genehmigt, worauf das Haus in die Tagesordnung eintrat. .
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetzentwurf wegen Abände⸗ rung des Gesetzes betreffend die Einführung der Kl. assen⸗ und klafsifizirten Einkommen steu er. Die Kommission hat den 8. 9b gestrichen und dafür folgenden Paragraphen angenommen:
„Soweit nach den bestehenden Bestimmungen in Stadt⸗ und Landgemeinden das Bürgerrecht, esp. das Stimm⸗ und Wahlrecht in Gemeinde- Angelegenheiten durch Veranlagung oder Einschätzung zu gewissen Stufen der Klaffenstener oder des Einkommens bedingt ist, Fleiben dieserhalb bis zur weiteren gesetzlichen Regelung des Gegen—⸗ standes die bisherigen nach den unveränderten Grundsãätzen bes Steunergesetze? vom 1. Mai 1851 noch festzustellenden Steuerfaͤtze, beziehentlich die bisherigen Einkommenssätze mit. den dleserhalb den Gemeinden gesetzlich zustehenden Befugnissen nãherer ftatutarischer Bestimmung maßgebend. Die Fortdauer des bezüglichen Statufarrechts ist in Betreff der zur Zeit mahl⸗ und schlachtsteuer⸗ Flichtigen Städte von dem Fortbestande der Mahl⸗ und Schlacht⸗ 9 nicht abhängig.“
Ferner hat die Kommission den 8. 15, welcher die in den früheren Gesetzen den Gemeinden zugebilligten 4 Prozent, für Veranlagung und Erhebung der Klassensteuer bestätigt, gestrichen.
Herr v. Kleist⸗Retzow beantragte, die Vorlage an die Kom⸗