chemischen Produkten an und ließ den Sohn, der hiezu schon früh
lebhafte Neigung zeigte, an diesen Arbeiten theilnehmen. .
Knabe Mozart mit, den Tasten des Klaviers, so machte
sich der Knabe Liebig bereits früh mit Retorten und Eprou⸗
vetten vertraut. Bald gesellte sich zu den Experimenten auch chemische
Lektüre, wobei er die reiche Auswahl. chemischer Werke, welche
die Darmstädter Hofbibliothek besaß benützte. Soweit es ihm
seine Mittel erlaubten, suchte er die darin beschriebenen Ver⸗
66 zu wiederholen. Da er sich aus des Vaters Geschäft das meiste
iezu Nöthige verschaffen konnte, so war es keine kleine Anzahl Expe⸗
rimente, die er schon als Knabe anstellte. Er entwickelte so seine manuelle Gewandtheit und sein Beobachtungs⸗Talent, während er sich gleichzeitig, von einem trefflichen Gedächtnisse unterstützt, einen reichen Schatz chemischer Kenntnisse in einem Alter sammelke. In solcher Weije gelangte, wie ein Nekrolog der „Neuen freien Presse ausführt, er zu dem Entschlufsfe, dem sein Vater beistimmte, sich ganz der
ohemie zu widmen. Da es damals noch kaum ein anderes leicht zu⸗ gängliches Laboratorium als das des Apothekers gab, so wählte er den Weg Scheele's und trat 1818 bei einem Apotheker zu Heppenheim als Lehrling ein. Aber schon nach zehnmonatlicher Lehrzeit erkannte er, daß er hier für seine hohen wissenschaftlichen Ziele nicht genug För⸗ derung finde. Er verließ die Apotheke und kehrte nach Darmstadt zurück, um sich für den Besuch einer Hochschule vorzubereiten. Nach cinem halben Jahre ging er nach Bonn und von da nach Erlangen.
Mit eisernem Fleiße holte er die Sprachstudien nach, welche der
emische Laborant auf dem Gymnasium vernachlässigt hatte. Der
atur-Philosophie Schellings gab er sich eine zeitlang mit großem
Eifer hin, aber nur, um sie bald auf immer zu fliehen. Die deutsche Natur⸗
. sagte er drei Jahrzehnte später auf Schellings Katheder zu
München, wir sehen auf sie zurück wie auf einen abgestorbenen Baum,
der das schönste Laub, die v left Blüthen, aber keine
Früchte trug.! Er widmete si wieder ganz den Natur⸗
wissenschaften und studirte insbesondere theoretische Chemie, für welche
er an Kastner einen tüchtigen Lehrer fand. Zur selbständigen For⸗ schung in der Chemie boten die deutschen Hochschulen in jener Zeit beinahe keine Hilfsmittel dar. Um so ehrenvoller ist es, daß er sich doch schon durch Arbeiten, wie über das Verhalten des Knallsilbers zu Alkalien, über die Bereitung mehrerer als Farbemateriale dienen⸗ den Verbindungen ze. bekannt machte. In Bonn und in Erlangen stiftete er unter den Studenten Vereine für Chemie und Physik, in denen die nenen Fortschritte erörtert wurden. Von Einfluß auf die Formvollendung, mit welcher er später wissenschaftliche Resultate in allgemein faßlicher Weise darstellte, dürfte der innige Umgang mit dem Dichter Grafen Platen gewesen sein, mit welchem er noch nach der Studienzeit lebhaften Briefwechsel unterhielt.
Gin Reise⸗Stipendium des Großherzogs Ludwig J. setzte Liebig in die Lage, vom Herbste 1822 an seine chemischen Arbeiten in Paris fortzusetzen. Hier lernte er G. Rose, Runge, Mitscherlich kennen, be⸗ suchte die Vorlesungen von Dulong, Thenard, Gap-Lussac und holte die mathematischen Kenntnisse nach, deren Vernachlässigung ihm em— pfindlich zu werden begann. Indem er für sich über die Verbindun⸗ gen der Knallsäure fortarbeitete, gelangte er zu so schönen Resultaten, Daß er sie der Akademie der Wissenschaften vorzulegen wagen durfte. Hierdurch zog er die Aufmerksamkeit Alexander von Humboldts, der sich damals in Paris befand, auf sich. Die Verdienste, welche sich Humboldt durch Schutz und Förderung junger Talente um die deutsche Wissenschaft erwarb, kann man kaum hoch genug veranschlagen; auch für Liebigs Leben war es von epochemachender Bedeutung, daß er das Wohlwollen Humboldts gewonnen hatte. Zunächst führte er ihn bei Gay⸗Lussae ein und bewirkte, daß sich ihm dessen sonst nicht leicht ugaͤngliches Privat-Laboratorium öfsiete; Liehig vollendete hier die
Arbeit über die Knallsäure gemeinschaftlich mit Gay⸗Lussae und machte sich zugleich mit dessen ausgezeichneten Untersuchungs⸗Methoden und Verfahrungsweisen bekannt.
Auf Humboldt's Veranlassung wendete sich Liebig dem Lehrfache zu. Durch des Ersteren Einfluß wurden die . beseitigt, welche der Habilitation an der Universität seines engeren Vaterlandes im Wege standen. Er hatte nämlich die Vorschrift nicht beachtet, daß Jeder, der als Universitäts-Lehrer auftreten will, die Landes⸗ Universität besucht und von ihr den Doctorgrad erhalten haben muß. Nach einem in Gießen abgelegten Examen wurde sein in Erlangen erlangter Doctorgrad anerkannt und er selbst zum außerordentlichen Professor der Chemie in Gießen ernannt. 21 Jahre alt betrat er den Lehrstuhl und schon zwei Jahre später erlangte er die ordentliche Professur der Chemie.
Von 1824 bis 1852 wirkte Liebig in Gießen. Sein Ruf wurde während dieser Zeit ein europäischer; von ihm und seinem Laborato⸗ rium ging jener Aufschwung der Chemie in Deutschland aus, in Folge dessen England und Frankreich bald erreicht, ja übertroffen wurden. Durch den von ihm ersonnenen 1 zur organischen Elementar⸗ Analyse machte er diese früher so schwierige Untersuchung zu einer in jedem Laboratorium leicht ausführbaren. Hand in Hand mit der vervollkommneten Methode gingen die zahlreichen Bestimmungen der Elementarkonstitution organijcher Substanzen, die in seinem Labora—⸗ torium von ihm und seinen Schülern angestellt wurden. Namentlich die organischen Säuren wurden genauer und in größerer Anzahl von ihm erforscht, als von irgend Jemandem vor ihm. Thatsachen und Theorien der organischen Chemie erfuhren die großartigste Erweite⸗ rung, und für seine eigene geniale Anwendung derselben auf dem Ge—⸗ biete des Ackerbaues für seine unsterbliche Schöpfung: die Agrikultur⸗ chemie, wurden die Vorbedingungen gewonnen. Im Jahre 18359 wurde dem unter seiner Leitung , Laboraterium zu Gießen eine be⸗ deutende Vergrößerung zu Theil, und nun wurde es Gegenstand allgemeinster Aufmerksamkeit und das Muster für alle ähnlichen Anstalten. Schüler aller Nationen wanderten nach Gießen, um sich unter der Leitung des großen Che⸗ mikers auszubilden, und andererseits suchte man in Gießen Lehrer der Che⸗ mie, und zwar nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Länder. In seinem Laboratorium unterstützten ihn nicht weniger als drei Assistenten. Morgens von 11 bis 12 Uhr 4. er seine von zahl⸗ reichen schönen Experimenten begleitete öffentliche Vorlesung; in den übrigen Tagesstunden überwachte er die Arheiten seiner Schüler in den verschiedenen Laboratorien oder machte selbst in seinem Privat⸗ Laboratorium jene Versuche, die ihm um ihrer Wichtigkeit willen, die Hand des Meisters zu erfordern schienen. So geräumig die Anstalt war, so genügte sie doch nicht für alle Schüler, Liebig erbaute deshalb aus eigenen Mitteln ein stattliches 83. dessen Räume als Filial⸗ Laboratorium dienten und worin Anfänger ihre Bildung empfingen. Seit 1845 benützte Liebig zu seinen wissenschaftlichen Zwecken noch ein an⸗ deres Besitztham. Im Osten der Stadt Gießen erhebt sich eine An⸗ höhe, an deren Abhang der Gemeinderath ihm ein Areal von etwa 15 Morgen unfruchtbaren Sandbodens überließ. Dieses wurde zum Garten umgeschaffen und zu Versuchen zur Förderung der Agricultur⸗ Chemie verwendet.
Indem Liebig 28 Jahre zu Gießen wirkte und jede Berufung an größeren Universitäten ablehnte, hatte er die kleine Universität zum Mittelpunkte des chemischen Studiums gemacht. Nun⸗ mehr folgte er dem ehrenvollen Rufe, welchen König Max voa Bayern an ihn ergehen ließ. Dieser hatte sich ebenso die För⸗ derung der Wissenschaft zum Lebensziele t, wie sein Vater Ludwig die der Kunst. Und er fand darin an Liebig einen allseitig gebildeten, von großartigen Gesichtspunkten geleiteten Rathgeber.
In München hielt Liebig i853 Vorträge über die Natur der — über Kohlenstoff und , vor einem Kreise, in dem
itglieder des Königlichen Hauses, Diplomaten und Minister mit Notabilitäten in Kunst und Wissenschast, sowie Herren mit Damen und Personen aus allen Ständen untereinander in bunter Reihe ge⸗ mischt waren. Hier wirkte er nun mit dem Worte im gleichen Sinne wie früher mit der Schrift durch seine chemischen Briefe: er ö . die Chemie zum Gemeingute aller Gebildeten zu machen. Obschon er gelbft aber deren praktische Verwendung im höchsten Maße ge— fördert hatte, so wollte er doch nicht, daß die Chemie nur um dieser willen geschätzt und bewundert würde. Dagegen verwahrte er sich auf dag entschiedenste mit den Worten: AUnser , ist nicht die Nützlichkeit, sondern die Wissenschaft; die Wissenschaft ist
Organisation der Jury für die temporären Ausstellungen des Garten⸗
und so weiter.
Fall der Verhinderung eines Jury-⸗Mitgliedes zu ernennen. Sollte sowohl ein Juror als auch dessen Ersatzmann verhindert werden, seine Theilnahme an den Jury⸗Versammlungen fortzusetzen, so wird erfor⸗ derlichen Falles Se, Kaiserliche Hoheit der Herr Präsident der Kaiser⸗ lichen Ausstellungs-Kommission die vakante Stelle wieder besetzen.
Jury sind, als Experte beiziehen.
Versammlung der Jury von einem Mitgliede oder dem Vertreter des General⸗Direktors vorzuschlagen und müssen mit absoluter Majorität gewählt werden.
tor veröffentlicht.
tigt sind, sich an den Jury⸗Verhandlungen mit berakhender Stimme zu betheiligen.
tigt, entweder persönlich oder durch einen Delegirten sich an den Jury⸗ Verhandlungen mit berathender Stimme zu betheiligen.
sitze des von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Herrn Präsidenten der Welt⸗ ausstellung ernannten Präsidenten, nach den im Anhange zusammen⸗ gestellten Blumen⸗ und Pflanzengattungen, in Sektionen.
Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen oder mehrere Berichterstatter.
fünf ordentliche Mitglieder zählt. Wir ö erreicht, so werden die Arbeiten der Sektion durch den Präsidenten an eine andere Sektion vertheilt.
treffende Sektion eingerei fung die Prämiirung zu beantragen.
vorzulegen.
beruft die Mitglieder zu den Versammlungen, leitet die Verhand⸗ lungen, überwacht die Eintragung der Anträge und Beschlüsse, sowie der Motivirung derselben in das Sitzungs-Protokoll durch den Bericht⸗ erstatter. Das Protokoll wird nach erfolgter Verifikation dem Gene⸗ ral⸗Direktor vorgelegt.
die Hälfte der sämmklichen Mitglieder anwesend sein.
im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
völlig duf die Preisbewerbung, Experte jedoch nur für die betreffende Sektion. Diese Verzichtleistung darf an den Ausstellungs⸗Objekten er⸗ sichtlich gemacht werden.
ausstellenden Firmen. :
lung der Jury zu entziehen; es muß . dieser Wunsch des Ausstellers auf dem Fragebogen mit den Worten „außer Preisbewer⸗ bung“ ausdrücklich erklärt werden. Unterbleibt die Erklärung, ob ein Ausfteller beurtheilt sein will oder nicht, so wird der erste Fall ange⸗ nommen und seine Exposition beurtheilt.
beurthellt und haben iefür die früheren Bestimmungen volle Geltung. Wenn jedoch einzelne Theilnehmer an einer solchen Ausstellung einzeln beurtheilt sein wollen, so haben sie dies schon in der Anmeldung aus⸗ drücklich zu bemerken.
Ausstellungen des Gartenbaues am Tage des Beginnens derselben zu⸗ sammen und beendigt ihre Arbeiten in zwei, hach
nach beendigter Beurtheilung durch die Jury bekannt gegeben und an den ausgestellten Objekten ersichtlich e .
genüber den schritte durch nene Erfindungen, Einführungen neuer Pflanzen und
ihre Ansprüche durch außerordentliche Kultur von Pflanzen, Hebung des Pflanzenhandels, Umfang der Produktion, Eröffnung neuer Ab— satzwege, Gebrauch verbesserter Werkzeuge unb Maschinen und Preis⸗ würdigkeit des Produktes geltend machen.
die blühende Pflanzen Weise ausstellen.
bestimmt, die von Seite der Aussteller als Obergärtner, Geschäfts⸗ leiter, Zeichner oder sonst als Hülfsarbeiter wegen ihres wesentlichen Antheiles an den Vorzügen der Produktion und Kultur oder an der
immer nützlich, denn jede Art von Kenntnissen erhöht unsere Kräfte,
Ausdehnung des Absatzes namhaft gemacht werden.
die rei n. oder die körperlichen. Wir studiren eine Natur- Erschei⸗ nung, ohne nach ihrem Nutzen zu fragen; nicht jede ist im Leben an⸗ wendbar und, nützlich. Der Regenbogen, der in seiner überirdischen Schönheit tröstliche Empfindungen in jedes Menschen Brust erwegt, bringt dem Menschen keinen direkten Nutzen; er ist ebensogut Gegenstand der Naturforschung als die Aufsuchung eines Mittels, um das Seewasser trinkbar zu machen oder die Butter vor dem Ranzigwerden zu schützen.“
Weltausstellung 1873 in Wien.
baues und des Obstbaues mit Hinweisung auf das Ausstellungs⸗ ⸗ Programm.
I) Die Objekte der temporären Ausstellungen des Gartenbaues und des Gemüse⸗ und Obstbaues werden durch eine internationale Jury beurtheilt.
2) Die Jury⸗Mitglieder der im österreichischen Reichsrathe ver- tretenen Königreiche und Länder werden von Sr. Kaiserlichen Hoheit 9. Herrn Präsidenten der Kaiserlichen Ausstellungs⸗Kommission be⸗ rufen. Die Art der Berufung der Jury⸗Mitglieder der Länder der unga⸗ rischen Krone bestimmt die Königlich ungartsche Regierung, beziehungs— weise die von ihr eingesetzte Ausstellungs⸗Kommission.
3) Die ausländischen Ausstellungs⸗Kommissionen werden einge⸗ laden, die auf ihr Land entfallende Anzahl von Jury⸗Mitgliedern in der ihnen geeignet erscheinenden Weise zu, berufen und die Namen derselben dem General⸗Direktor rechtzeitig einzusenden.
MP. Für jede der fünf temporären Ausstellungen des Gartenbaues
wird eine interngtionale Jury neu berufen.
5) Die Zahl der auf Oesterreich⸗Ungarn, sowie auf jeden expo⸗
nirenden auswärtigen Staat entfallenden . wächst mit
der Zahl der Aussteller jedes einzelnen Staates, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird.
Es entfallen auf 1 bis 290 Aussteller ein Jury-Mitglied, ö 9 e 9 z zwei Jury⸗Mitglieder,
ö drei ' 6.
vier n
Jeder exponirende Staat wird eingeladen, Ersatzmänner für den
6) Die Jurh kann Sachverständige, welche keine Mitglieder der Die Sachverständigen (Experte) sind in einer beschlußfähigen
Die Namen der gewählten Experten werden vom General⸗Direk⸗
7) Der General⸗Direktor wird Delegirte bezeichnen, welche berech⸗ s) Die General⸗Kommissäre der auswärtigen Staaten sind berech⸗
9) Die berufenen Jumy⸗Mitglieder theilen sich, unter dem Vor⸗
10) Jede Sektions⸗Jury wahlt bei ihrer Konstituirung aus ihrer
ine Sektions⸗Jury kann sich . wenn sie wenigstens diese Mitgliederzahl nicht
Jede Sektions⸗Jury hat die Objekte zu prüfen, welche in die be⸗ 9. sind und nach dem Ergebnisse der Prü⸗
Diese Anträge sind dem Plenum der Jury zur Genehmigung 1II Der Präsident oder in dessen Verhinderung der Stellvertreter
12) Zur Beschlußfähigkeit muß außer dem Vorsitzenden wenigstens Die Beschlüsse der Jury werden mit absoluter Majorität gefaßt;
13) Aussteller, welche als Jury⸗Miiglieder fungiren, verzichten
Diese Bestimmung gilt auch für die Theilnehmer und Leiter der 14) Es skeht jedem Aussteller frei, seine Exposition der Beurthei⸗
15) ,, , ,. werden in der Regel als ein Ganzes
16) Die internationale Jury tritt bei jeder der fünf temporären
tens drei Tagen. Die den Ausstellern zuerkannten Auszeichnungen werden jedesmal
Von der Jury werden folgende Auszeichnungen zuerkannt:
die 6,
die Verdienstmedaille;
die Medaille für ö Geschmack;
die Medaille für Mitarbeiter;
22. das Anerkennungsdiplom. ;
66 wird die Jury jene Geldpreise zuerkennen, welche die
K. Gartenbaugesellschaft in Wien zur Disposition gestellt hät.
17) Grundsätze der Zuerkennung der Auszeichnungen:
I) Die . ist für Aussteller bestimmt, die ge⸗ eistungen bei früheren Weltausstellungen namhafte Fort⸗
8 O
inrichtungen ꝛc. nachweisen. 2) Die Verdienstmedaille kann Ausstellern zuerkannt werden, die
3 Die Medaille ö. guten Geschmack ist für Aussteller bestimmt, ammlungen oder Gruppen in hervorragender
4) Die Medaille für Mitarbeiter ist für jene Persönlichkeiten
Schönheit oder Eigenthümlichkeit i penthes, Cephalotus, Saracenia, Drosera⸗Arten 2c.
wie: Lycopodium⸗ und Selaginella⸗Arten
ausdauernde, Sammlungen von Agave⸗ Alos* und Dassylrion⸗Arten, Cacteen 2c.
5) Das Anerkennungs⸗Diplom kann Ausstellern zuerkannt werden, die verdienstliche Leistungen nachweisen, jedech nicht in dem Grade, daß en die Fortschritts oder Verdienstmedaille zugesprochen werden
nnte.
19) Alle auf die Konftituirung, die Arbeiten und Verhandlungen der Jury bezüglichen Agenden und Geschäfte, sowie die Evidenzhal⸗ tung derselben werden durch das Central⸗Bureau der Jury (siehe §. XXIII. des Programmes Nr. 76) besorgt.
42, Prattrstraße. März 1873
Wien. Der Präsident der Kaiserlichen Kommission: Der General⸗Direktor: tiherr von Schwarz⸗Sen born.
. n h an g. . Die Jury theilt sich für 9 Beurtheilung der Gegenstände der
J. temporären Ausstellung in solgende Sektionen:
1
Sektion A. Zierpflanzen in Töpfen oder im freien Lande. 1) Neu eingeführte, noch gar nicht oder erst kürzlich in Handel
gesetzte außereuropäische Pflanzen.
Sammlungen technisch⸗wichtiger und officineller Pflanzen des
Warm⸗ und Kalthauses mit Angabe ihrer Verwendung.
3) Sammlungen von Pflanzen aus verschiedenen Ordnungen,
in welchen jedes einzelne Exemplar sich durch Größe und Kulturzustand (als eigentliche Schaupflanze) auszeichnet. ö . ö.
4) Sammlungen von Pflanzen, deren Arten sich durch besondere hrer Formen auszeichnen, als: Ne⸗
5) Sammlungen von Warmhauspflanzen in Blüthe, als: Orchi⸗
deen, Bromeliaceen, Amaryllideen, Gesneraceen ꝛc.
6) Sammlungen nicht in Blüthe stehender Warmhauspflanzen,
sogenannter Blattpflanzen, als: Scitamineen, Araliaceen, Aroideen, Crotoneen ꝛc.
7) Sammlungen dekorativer Schlingpflanzen aller Arten. ; 8] Sammlungen von Dekorationspflanzen, welche sich zur Kultur
im Zimmer eignen, wie gewisse Palmen, Dracaenen, Pandanus ꝛc.
9 Sammlungen von Deforationspflanzen, geeignet zur Aufstel⸗
lung im Freien, auf Rasenparterre wie auf Postamenten und Vafen ꝛc. Paarweise ausgestellt.
10) Sammlungen von Wasserpflanzen in Aquarien. 11 Sammlungen von Palmen mit besonderer Berücksichtigunn
ihrer Schönheit.
12) Sammlungen von Baumfarrn, Warm-⸗ und Kalthausfarrn Farrnkräuter im Freien
13) Darstellung der im Gartenban angemeldeten neuen Kulturen. 14 Sammlungen von Arten und Spielarten, welche sich durch
Färbung ihrer, Blüthen oder Blätter auszeichnen, als: Begonien, Ca—⸗ ladien, buntblätterige Pflanzen des Warmhauses.
15) Sammlungen von Kalthauspflanzen in Blüthe als: Ericaeen,
Gpaccidern, Rutaceen, Myrtaceen, Papilionaceen, Camellien, Acacien, Rhodoraceen 2c.
16 Sammlungen nicht in Blüthe stehender Kalthauspflanzen,
sogenannter Blattpflanzen, als: buntblätterige Pflanzen des Kalthauses in Sammlungen, Lu cuba japonica und de 6. ⸗ 3
19r arietäten. 17) Sammlungen gut kultivirter Marktpflanzen in Blüthe,
Kollektiv⸗ Sammlungen oder solche von Arten und Varietäten einzelner Genera, namentlich solcher die zu Hunderten in Handel kommen, als: Pelargonium (englische, Odier, Scarlet, gefüllt und einfach blühende) NMzaleg⸗, Rhododendron, Ericas, Dracang⸗Varietäten, Orangen, in . Rr mit 364 . (Eunida Granatum) in Blüthe, üeseda, Rosen in Sammlungen, hochstämmige und niedere in rei
Blüthe, Viola tricolor und . 9 —ĩ .
18) Sammlungen von Alpenpflanzen, natürlich gruppirt. 19) Sammlungen von Tehpichpfianzen, in Form eines Blumen⸗
beetes ausgestellt mit Berücksichtigung aller dazu verwendbaren Arten und Varietäten von Teppichpflanzen.
20) Sammlungen von Jantua mit, besonderer Berücksichtigung
der Cantua dependens in hochstämmigen Exemplaren.
21) Ein oder mehrere durch direkte künstliche Befruchtung er⸗
zeugte Pflanzenformen, blühend oder nicht blühend, mit Angabe der hierzu verwendeten Elternpflanzen.
22) Neue Vermehrung⸗ oder Veredelungsweisen, nachgewiesen an
lebenden Pflanzen mit Angabe der Methode und der Unterlage.
23) Neue durch Veredelung erzeugte bemerkenswerthe Verände⸗
rungen an Pflanzen, mit Angabe der Unterlage des Edelreises oder der aufgesetzten Knospe. (Mit Hinweis auf Abutilon n fr, und der durch Veredlung entstandenen buntblättrigen Varietäten.)
24) Neue Formen von Blumenbeeten, besetzt mit dazu geeigneten
Pflanzen.
25) Sammlungen von Hyacinthen, Tulpen, Narzissen; überhaupt
blühende Zwiebel⸗ und Knollengewächse.
26) Diverse Sammlungen, oben nicht erwähnte, von Calcedola⸗
rien, kraut⸗ und strauchartige in Blüthe, Cyclamenarten in Blüthe, Peeonier arten in Blüthe 2c. he
Sektion B. Bäume und Sträucher, Obstbäume, Trauerbäume, Forst⸗ und Waldgehölze. 2) Sammlungen von Bäumen und Sträuchern neuer und neue⸗
ster Einführung für das feeie Land.
28) Sammlungen ven Zierbäumen und Sträuchern mit gelben,
bunten oder geschlitzten Blättern.
29) Sammlungen von Trauerbäumen, inklusive Trauerrosen. 30) Sammlungen von Bäumen für Parkanlagen, nicht über acht
Jahre alt. Sämlinge oder Veredlungen.
31) Sammlungen von Obstbäumen als: hochstämmige Pyramiden
und Zwerg mit besonderer Berücksichtigung schöner Formen.
32) Sammlungen von Formbäumen als: Spaliere, Cordon oblique,
Kesselform ꝛc.
—
33) Sammlungen von Fruchtsträuchern als: Himbeeren, Stachel⸗
beeren, Johannisbeeren 2c.
34) Sammlungen von ein⸗ bis dreijährigen Sämlingen von Ko⸗
, Forst⸗ und Waldgehölzen.
Sammlungen von Koniferen für den freien Grund und für
. ö. Sektion 868. Abgeschnittene frische und getrocknete Blüthen, zu Dekorations⸗
Glashäuser.
wecken verwendet; Gemüse, Schwämme, getriebenes und überwintertes
bst, exotische frische Früchte. . ; Sektion D. Pläne, Zeichnungen und Modelle 2c.
— Im Anschluß an das in Nr. 93 und 94 d. Bl. mitgetheilte
Verzeichniß stellen wir noch die deutsches Recht ꝛc. betreffenden Vor—⸗ lesungen auf der Universität Halle-Wittenberg ö,, ö
eutsche Rechtsgeschichte, Prof. Dr. Meier. Erklärung des
Sachsenspiegels, Br. Lastig. Deutsches und preußisches Staatsrecht, rof. Dr. Meler. Gemeiner und err e, en. ö ittins. Preußisches Landrecht, Geh. Justiz Rath Prof. Dr. Witte. reußisches Familien⸗ und Erbrecht, Prof. Dr. Dochow. Deutsche
eschichte von 1509 bis zum westfälischen Frieden 1648, Prof. Pr.
Leo. Ueber die gothische Sprache, Prof. Br. Pott. Angessä Grammatik, Prof. Dr. Leo. e gif, ec, des ! e fe 34 . r f r. Hen ie ö
er deutschen Gesellscha ersel be. schichte d
gieren von Gottsched b. 6 ,
; ibelungen⸗ rammatik, derselbe. Uebungen
is anf die Gegenwart, Prof. Dr. Haym.
Redaltion und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Heiberg.
Drei Beilagen seinschließlich der Börsen⸗Beilage).
Königreich Preußen.
wegen Ausgabe auf Saarbrücken zum Vom 15. Februar 1873.
ottes Gnaden König von Preußen c. er und die Stadtverordneten ⸗V f angetragen hahen, Wasserleitung, sowie ungen, die Au undert Tau
den Inhaber lautender Obli⸗
Privilegium Betrage von 100,000 Thasern.
gationen der Stadt
Wir Wilhelm, von G ertheilen, nachdem sammlung von S k behufs
ührung anderer gemeinnü Darlehns von 100 000 Thl Ausstellung von auf d Talons versehenen diesem Antrage im Interesse sowo nichks zu erinnern
der Büůrgermeist Saarbrücken darau Herstellung einer tziger Unternehmn „geschrieben einh den Inhaber laute Obligationen zu g. hl der Stadtg emeind gefunden hat Juni 1833 wegen
nahme eines end Thalern, nden und mit 3
gestatten, und bei e ale auch der mäßheit des Ausstellung von Pa⸗ tung an jeden Inhaber enthalten, herrliche Genehmigung ter nachstehenden Be⸗
zu 500 Thlr. — 44000 Thlr., uf. 106000 Thlr. den mit fünf Prozent jährlich verzinst und 1. Dezember von der städti⸗ Rückgabe der ausgefertig⸗
coupons un
Gläubiger sich §. 2 des Gesetzes vom 17. pieren, welche eine Zahlun durch gegenwärtiges Privi zur Emission der gedachten dingungen:
8. 1. Es werden ausgegeb 48 060 Thlr., 220 Obligationen jede 80 ,,, zu 1
Die Obligationen wer ; sährlich am 1. Juli und 3 Saarbruͤcken wegen
d wird jährlich ei Obligationen ne gleichen Summe verwen vom Jahre nach der K jedoch der Gemeinde vor aͤrken, um die Rückzah⸗ Den Obligationz⸗Inha⸗ meinde zu ung und Tilgung wird eine be⸗ rmeister und welche von die⸗
egium Unsere landes Obligationen un
en: 96 Obligationen jede Sb00 Thlr
die Zinsen halb schen Gemeindekasse zu ten Coupous gezahlt. Zur Tilgung der Schul pitalbetrage der ausgegebenen öõsten Obligationen g Id in acht und dreißig Jahren, hie an getilgt sein wird bleiben, den Tilgungsfonds zu ver Schuld dadurch zu beschleunigen. bern steht kein Kündigungsre §. 2. Zur Leitung der, der auszu gebenden Obliga Kommission gebi itgliedern der Stadtverordn fer letzteren zu wählen su ligationen we die Sbligationen von 500 Thlr. m Thlr. mit itt. B. Nr. N — 316, von Rr. 317 - 396 versehen. Die Obligationen und von dem Gemeind dieses Privilegi ; Den Obliga Zinschupons und Talons na Ablauf dieser und jeder n Bekanntmachung CS. 13) neu dtische Gemein
n Prozent von dem Ka⸗ bst einer den Zinsen der
schon eingel det, so daß die
cht gegen die Stadtgen die Ausstellung, Verzins betreffenden Geschäfte ldet, bestehend aus dem B eten⸗Versammlung,
it Litt. A.
Denselben ist ein
öffentlicher durch die stä wenn letztere abhanden g zeiger der Obligationen qu den Obligationen vermerkt.
. ,
em Gemeinde⸗ * 5. Von dem Verfallta Zinscoupons der Bet meindekasse gez lungen an die in hug . 6 ie Zinsconupon . ö ch der Verfallzeit 3 ie dafür ausgesetzten Fonds v
dekasse an die sein sollten, ⸗ sgereicht und daß dies geschehen, wird auf und Talons werden von der Kommission (6. 2 Taarbrücken, den Einnehmer unterschrieben.
e ab wird gegen en an . . , S* . ie fälligen Coupons bei allen Zah⸗ ᷣ nde Einnehmer. ; ; e blen, der Kentee, Ter ,. . ungültig Und werthlos, wenn dessen Betrag ; . in fünf Jahren nich Ablauf des Jahres, in welchem er fällig ge⸗ z werden ungültig und werthlos, wenn wollen, Rich t erhoben ist)
ur Zahlung nicht prä—⸗ erfallen zum Vortheile Rheinprovinz.
rag dersel auch werden die f namentlich bei E
sie binnen funf Ja entirt werden. . * städtischen Gemeindekasse. S. J. Die Nummern ch durch das Loos
Zahlungẽtermine ö Die Verloosur die Kommissien G. 2) n Blätter zur 6 chem das Publikum Zutritt hat. d ein von dem
estimmt und wenigstens drei Monate vor Saarbrücker Stabt⸗ Obligation La... entlich bekannt gemach .
in einem 14 Tage vorher durch
,, fentlichen Kenntniß zu brin⸗⸗ Saarbrücken, den
die im 5.
d in t . genden Cern Bürgermeister und den
' wir 31 ; 6 sion zu unterzeichnendes Protokoll , , .
übrigen Mitgliedern der Kommis mmen. a,. ö zahlung der ausge an den hierzu bestimmten stãdtische Gemeindekasse an Auslieferung derselben.
Mit dem zur A der ausgeloosten ausgereichten, nach liefern; geschieht dies pong von dem Kapi
Die Nummern der ausgeleo igken Obligationen werden in d zu erlassenden Bekanntm erden die Obligationen,
ungeachtet, nicht binnen
Einlösung vorgezeigt, au hufe der Erthei det, so sollen na
Gemeinde kasse anheimf len. Die Numme angekauften und die im 9 13 ang
N.
loosten e . erfolgt Der Gemeine Einnehmer. em Nominalwerthe, dur ; ; ; - Vorzeiger der Sbligalion gegen (Die Aushändigung der Coupons bleibt his zum Nachweis der Empfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation mmten Tage hört die Verzinsung den Talon als verloren gegangen anzsigt und rechtzeitig gegen die Aus⸗ Mit letzteren sind zugleich die händigung der Coupons. an den Präsentanten des Talons bei der . 4 städtischen Behörde protestirt.) ö, blenden Gou— Auf den Bericht vom 31. März d. J. will Ich Hierdurch ge. ieser Coupons j fle des letzten Satzes des 5. 4 des Privilegiums . nehmigen, daß an Stelle tz tz ; . ö ten, nicht zur Einlösung vor, garbrůcken i von 100,000 Thalern, vom 15. Februar der Vestimmung ö. 8. ] Saarbrücken im Betrage . T
gebracht.
die
uszahlung besti Obligatienen auf. ch dem Zahlungstermine nicht, so wird der rag tal gekürzt und zur Einlösung
achung wieder in Erinnerung ö. ederholten Bekanntme ch dem Zahlungstermine zur als verloren oder vernichtet zum Be⸗ binnen dieser Frist ang: mel⸗
Jahren na
Obligationen ch deren Ablauf die Qblig dafür deponirten Kapi
lung neuer talbeträge der Saarbrücker
der etwa aus freier Hand v looften Obligationen sollen eb eführten Blätter publizirt we d 12. die Verzinsung und Tilgung tgemeinde Saarbrücken mit ihrem nd kann, wenn die cht zur rechten Zeit geza gern gerichtlich verfolgt we d Die in den §§. 4, 7, 8 n erfolgen durch eins o lichen Blatter, durch Königlichen R eichs und Preußis . In Ansehung der ve Obligationen oder Zinsegup Und deren Jinsconupons Bezug vom 6. Inni 1819 lorener oder vern den näheren Bef a. die im & 1 jener im 5. X dieses Privileg Dieser werden alle welche nach der angef kommen; gegen die Rekurs an' die Regierung zu T b. das im 5§. 5 dem Landgerichte, wozn e. die in den 85. 6
enfall durch
ten Einkünften den Gläubi 8
kannt machunge erscheinenden öffent lichen Auzeige Denutschen
8.14.
lerung zu Trier und durch den en Sta ais. In zeiger; rloren gegangenen oder v den die auf die Staatssch habenden Vorschrift Aufgebots un chteter Stagtspapiere S5. 1 immungen Anwendung:
1 jener Verordnung vorge i genannten n diejenigen Geschã rten Verordnung erfügungen der
wegen des
schriebene Anzeige muß der Wiesbaden, bei jeder anderen , . Regierungs⸗
macht werden. Skasse zu Berlin, bei der Kön ig⸗
; l ; M., bei der Königlichen Steuerkasse efugnisse beigelegt, lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. . e n g u Tin evht,
, , 8 fte un er,, inifterium zu⸗ . d den Königlichen k zu e in , Kenn ne es , ,, , nn den dazu gehörigen erst 6 n. . . i . salig ö 2 dei i rie J. Nr. 7 un ne alon erheben kö ö K Zn ee rn. der etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem
ebenen Bekannt⸗ Nominalbetrage der Obligationen zurückkehalten. .
Kommisston findet jedoch der
erordnung gedacht die Stadt Saarbrücken ge 9 und 12 derselben vorg chr
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und
M 96.
Dienstag, den 22. Apri
machungen sollen durch die im 5. 13 dieses Privilegii angeführten . der im 8. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszählungstermine sellen vier, und an die Stelle des im S. 8 er⸗ wähnten achten Zinszahlungstermins soll der fünfte treten.
ihrer ꝛ ung bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
egchrnar i6f5. Gegeben . den 15. Jebrua Wilhelm.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier.
Saarbrücker Stadt⸗Obligation . Stadtstempel) 6.
Thaler Preußisch Courant.
bescheinigen. an die Stadtgemeinde Saarbrücken zu fordern hat.
, . aarbruden, denn Die städtische Kommission.
Der Gemeinde Cinnehmer. ö (Auf der Rücheite:)
den von der Kommission (. 2) unterzeichnet e n, de⸗Einnehmer kontrasignirt.
ums beizufügen. ; tionen werden für die nä ᷣ dem beigefügten Schema beigegeben. lgenden Peri
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. . ñ Saarbrücker Stadt-Obligation Littr.. .. Nr. = sten fünf Jahre dire nbons über ode werden nach vorheriger . Thaler Courant. Zinsccupons und Talens Inhaber dieses empfängt aòm die Zinsen ö . Voͤrzeiger der Talons, oder nannken Saarbrücker Stadt- Obligation für die Zeit vom . Jannar dem rechtzeitigen Vor Inh Sie 31. Dezember 8. aug der städtischen Gemeinde- kasse zu Saarbrücken mit. Thaler... Silbergroschen Courant. ; 4
J Die städtische Kommission.
Auslieferung der Der Bürgermeist'. Die Kemmittirten * Stadtweg rdneten.
M.
Talon. ; der zu tilgenden Obligationen werden Inhaber dieses Talons empfängt gegen desf⸗ Rãckgabe un e rer,, Töaler Courant die te Serie Zinscoupong für dem Vorsitze des Bürger⸗ die Jahre 18 ) biz 158 . . bei der Gemeindekasse zu Saar⸗ brůücken.
5 fe tic 31 nist⸗ !.
ie städtische Kommission. Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten⸗
wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender O
ITö7z folgende Bestimmung tzete: „Die Coupons
meinde Einnehm ers. Berlin, den 5. April 1873.
wilhelm. ationen als getilgt angesehen Graf Itzenplitz. Graf hi enburg. Camphgusen. An dle Minister ür Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, des on der Stadt Innern und der Finanzen.
Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Uötund die les und zur Sicherheit der Gläubiger haben. Wir das 2 ker el erf Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne ö. dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
1873.
—
. Re st anten
ans dem V= Hö pr. 1. Au gust 1871: Nr. 219 a, 21 9e, 2194. ; . ans dem Verloosungs-Termine pr. 1. August 1872: Nr. 295 a, 295 b, 295 (, 295 4. 295 e. .
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden wiederholt zu
deren Einlösung aufgefordert.
Wiesbaden, den 9. April 1873. . J Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
a eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu e
L. S. . Graf ö hnplit Graf zu Eulenburg. Camphausen.
ie Endedunterʒeichneten, durch das lllerhöchste Privilegium vom 15. . 1873 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be⸗ kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Thaler Courant, deren Empfang als Darlehen sie
Dic auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Juli und 31 , Jahres mit jedesmal Thlr. fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons gezahlt. Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 3 8 chefs gh fun zie ers i trolbuch eigefügt sind die Coupon . n . Serie E Rr. 1 bis 10 nebst Talons.
ivilegi — e Obli⸗ Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber 66
f atioflen der Stadt Saarbrücken im Betrage von 100, 900 Thlr. vom
i en, , 9 Febrmar 1873. (Abdruck des Privilegiums.)
100 Thlr. mit Litt. C.
Regierungsbezirk Trier
und Talons erhalten die faksimilirten Unter⸗ machung schriften der Kommission (65. 27) und die Kontrasignatur des Ge⸗
T. J. bestimmt worden:;
rand l! vorgeschticbenen Be— Nel mn, nrg, Cz. 89. 104. 105. 124. 127. 163. 163. 180. 193
der mehrere der in Saarbrücken und 198 . z . FIb000 Fl. 4000 Thlr. — Sar. Pf. n,, e , r , m, . n, e, , re, weg,
b, e, d, e, Nö a, b, e, d, e. 299 a, b, 8, d. e
i ö Ideen ch F. zoo Fi. S 1i7gid Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. in. Im Ganzen: 44 Stück — 10099 FI. — 5714 Thlr. 8 Sgr. J 9. erordnung ie Inhaber dieser Partial Obligationen. werden hiervon mit Amortisation ver ⸗ dem n, , , ,. 1 e , n n, n en. ᷣ ᷣ zins is ück a 9. ge⸗ a , nn,, unge 83. Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu
auptkasse, bei
nannten Bankhau der Königlichen Staats schulden⸗Tilgung
Bei der unterm 8. J. M. stattgefundenen Ziehung der im lan⸗
der Schuld haftet die fenden Jahre e,, des vormals Land⸗ e. in. , . ger ebe ene n en. von 150,006 Fl. d. d.
2 n 8 J J
9 a . 9. 3. 29 1859 sind durch das Loos zur Rüczahlung auf den 1. Au
ankhause A. Reinach in Frankfurt g. *
deren Ver⸗
Reich stagsangelegenheiten. Berlin, 22. April. Bei der Berathung des Posttax⸗
Gesetzes nahm in der gestrigen Sitzung des Reichstages der . Stephan über das Amendement des Abg. v. Unruh, rücksichtlich der Versicherungsgebühr die Regierungs⸗ Vorlage wiederherzustellen, nach dem genannten Abgeordneten das Wort:
Meine Herren! Ich wollte mir erlauben, das Amendement eben⸗
falls noch zu befürworten.
Hr. von Unruh (Magdeburg) hat bereits ausgeführt, daß eine
Disparität mit dem Satze für rekommandirte Briefe sich ergeben 6 Run tritt dem noch hinzu, daß bei der Ermäßigung für Geldbriefe, welches das Amendement zum Gefolge hat, auch die An⸗ wendung der Postanweisungen beeinträchtigt wird und daß also ge⸗ wissermaßen eine Prämie 36 , , wird, die Cirkulation der ilden Kassenscheine, von denen here i ö 6 zu vermehren. Außerdem wird das zorto nach dem Amendement, wie es in zweiter Lesung angenommen ist, für eine gewisse Kategorie von Geldbriefen sogær, noch billiger, als es jetzt für gewisse Entfernungen festgesetzt ist: z. B. in der Zone von 8 10 Meilen und für Werthsendungen von 50 = 160 Thlr. Ein Gelzbrief mit 8́ Thlr. hat auf eine Enfernung ven 3 Meilen bisher 3 Silber⸗ ,. gekostet und würde nach dem Amendement nur
reits in der früheren Berathung
r. kosten; er würde alsg noch billiger werden als es bisher der ne . e,, die Erfahrung doch beweist, daß die Sätze von ö. die kleinen Entfernungen bereits bis, an die äußerste Grenze de Möglichkeit gelangt sind. Es scheint mir aber, abgesehen von diesen einzelnen Punkten, vor Allem die Erwägung sehr durchschlagend zu fein, daß durch jenes Amendement die Einheit dieses Gejsetzes wesent⸗ lich beeinträchtigt wird. Man kann den Charakter des Gesetzes viel⸗ leicht so darstellen, daß man sagt, in dem Kampfe, welchen die Kul⸗ turentwickelung im 19. Jahrhundert aufgenommen hat mit dem Raume, mit der Entfernung, in diesem Kampfe ist s eine einzelne Epissde an Vorstoß! Wir haben diefen Vorstoß auf, dem Gebiete der Ver⸗ sicherungsgebühr mit aller Energie durchgeführt, indem in der Ur— sprünglichen Vorlage die Entfernung beim Werthporto vollständig bescitigt war, während bei dem Gewichtsporto noch Line Lokalzone fest⸗ ehalten war. Dieser Erfolz ist durch das in zweiter Lesung angenommene n nnn. wieder in Frage gestellt worden; jg, er wuͤrde in der That vereitelt werden, wenn das Amendement nicht in der 3. Lesung wieder herausgebracht würde. Es hat mir ich muß es helennen — das Resultat der Abstimmung über das Amendement bei der 2. Leung auch nicht recht in der Konsequenz liegend geschienen mit den vorhergegangenen Abstimmungen. Ich glaube, ich darf dies un⸗ beschadet der Achtung, welche den Beschlüssen des ohen Hauses ge⸗ bührt, um so mehr sagen, als ich mich dabei selbst anklagen muß, indem ich vor der Abstimmung, über dieses Amendement in der zweiten Berathung nicht mit der Ausführlichkeit das Wort genommen habe, wie es unbedingt geschehen sein würde, wenn ich ein solches Resultat der Abstimmung hätte voraussehen können. Meine Herren, das Be⸗ wußtsein des Rechtes, jeder Zeit, zum Worte verstattet werden zu pürfen, legt andererseits cine Zurückhaltung im Gebrauche dieses Rechts, auf, die Sie gewiß natürlich finden werden, und das war allein der Grund. warum ich damals nicht spezieller auf den Gegenstand einging. Ich habe mir deshalb erlaubt, dies heute nachzuholen. und bitte Eie, jene Dissonanz, welche durch das mehr erwähnte Amende⸗ ment in das Gesetz hinelngekammen ist, und die um jo übler klingt, als sie den Hauptsatz der Komposition schließt, aus dem Gesetze wieder herauszubringen, indem sie ihr die auflösende Konsonanz folgen lassen und das Amendement von Unruh annehmen. . Auf die Gegenbemerkungen des Abg. Paravacini erwiderte
neral⸗Posidirektor: k
3. , Abg. Paravacini hat die Frage des finanziellen Resustats berührt. Ich hatte derartige, Bezugnahme absichtlich heute vermieden, um mich nicht mit den Wolfsgruben der Statistik, wie ie der Herr Abg. Dernburg neulich bezeichnet hat, zu umgeben, in der Hoffnung, dem geehrten Herrn Abgeordneten und seinen Gesmnnunge⸗ genossen die Annäherung zu erleichtern. Nachdem aber jetzt dic er
unkt zur Sprache gekommen ist, nin ich doch auch die nn il der Sache berühren. Der Ausfall würde nicht 118,000 Thlr. Fetragen, sondern nur 9060)) Thlr und es zeigt sich dadurch wie wenig bedeutend andererseits die Verkehrserleichterung oder Ermã⸗ ßigung ist, die dem Publikum durch das Amendement zu Theil wer⸗ ben soll, die Sache ist in der That kaum der Rede werth; auch bil⸗ det der Finanzpunkt gar nicht das entscheidende Moment für die ab. lehnende Daltung der Regierung, sondern vielmehr der Umstand, Daß durch Annahme dieses Antrages der Charakter des Geset ed. verandert pie keherrschende bee deffelben verkümmert, und der, Fortschritt, der gemacht werden soll, beeinträchtigt wird durch das Wied erhineintragen kes Momentes der Entfernung und des Raumes.
— De eichstag ist der Hanpt-Gtat der Verwaltung des . a lh Jahr 1374 vorgelegt worden. Der⸗ selbe schließt mit go, H93, 213 Thlr. Einnahmen und Ausgaben, r ib' Töir. mehr als der Ciat für 1373. Außerdem ind noch ö to Thlr. Einnahme der Militärvecwaltung . Thlr.) vor⸗ handen, welche in die Reichskasse fließen. Durch Vermehrung der Artillerie um 2369 Mann und die Formatien, zweier nene Erin. Fompagnien (225 Mann) hat sich die Friedens Präsenzstärke der Ar- mee um 2554 Mann erhöht, was dadurch wieder ausgeglichen wird, daß u. A. der Etat der 311 preußischen dinien Infanterie. und der 13 prenßischen Jäger⸗Vataillone um je 8 Mann verringert worden ist. Die Friedensetatsstärke des deutschen Heeres stellt sich pro 1874 auf 7 633 Offiziere, 10 659 Mannschaften. (incl. 933 Unteroffiziere), 1679 Aerzte, 61 . 604 Roßärzte, 587 Büchsenmacher und . it 86, 15 erden. J . . Sir nhl der . sind die Spezialetats für das Jahr 1874 vorgelegt worden. . Bres lau, 21. April. (W. T. B) Die morgen erscheinenden Zeitungen veröffentlichen felgenden Aufruf:
An die Wähler! Die Unterzeichneten sind hente zusammenge⸗ treten, um die Wähler der Provinz Schlesien bei den bevorstehenden Landtage und Reichstagswahlen auf die der Selbstbestimmung des prreußlfchen Staates und der Entwickelung des Deutschen Reiches von Seiten der staats⸗ und reichsfeindlichen Parteien drohenden Gefahren aufmerkfam zu machen und aufzufordern, sich ohne Rücksicht auf Par- teiverschiedenheiten zur Wahl von Männern zu vereinigen, welche die Burgschaft gewähren die Staats. und die Reichsregierung in ihrer Politik gegen feindliche Uebergriffe und Ansprüche zu unterst then. Es handelt sich nicht um Parteiinteressen, es handelt sich um die In
teressen des Staates und des Vaterlandes. Halten wir zusammen i
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