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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Am Gymnasium zu Seehausen in der Altmark ist die Be⸗
förderung des ordentlichen Lehrers Hynitz sch zum Oberlehrer genehmigt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Navigationsschul⸗Aspirant Holz in Pillau ist zum Navigationslehrer ernannt worden.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken ist be⸗ auftragt, die generellen Vorarbeiten für die Verlängerung der 5 über Gersweiler zum Anschluß an die projektirte
ossel⸗Bahn, sowie für die Fortsetzung der Püttlinger Zweig⸗ bahn bis zu dem bei Dilsburg angelegten Förderschachte anfer⸗ tigen zu lassen; ferner ist dem Fabrikbesitzer August Neugebauer zu Langenbielau und Genossen die Erlaubniß zur ö der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Reichenba über Langenbielau nach Neurode ertheilt worden.
Preußische Bank. . Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. April 1873. Aktiva.
I Geprägtes Geld und Barren Thlr. 208, 395,ů 000 27) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Bankno
und Darlehnskassenscheine !.. . 4, 469,000 3) Wechsel⸗Beständed . . 203340 900 I Lombard⸗Bestãndeeo 25, 575, 0090 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen
und Aktiva. wd, ö 2,669, 000
Ra ssi va.
6) Banknoten im Umlauf . 1 Thlr. 334,925, 000 7) Depositen⸗Kapitalien „28, 602, 000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und
Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗
l ; A4, 742,000
Berlin, den 26. April 1873.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung der im Oster Termine 1873 zu Merseburg
ausgeloosten Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine betreffend
Bei der heute erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, sowie
der, anstatt der früheren unverwechselten und unverloosharen Steuer⸗
scheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine sind
nachstehende Nummern, deren Realisirung im Michaelis⸗Termine 1873 erfolgen sell, gezogen worden: .
1) von den ö,, aus dem Jahre
von Littr. A. à 1000 Thlr.
Nr. 171. 402. 453. 488. 828. 917. 1453. 1483. 1542. 1584. 1591. 1709. 2025. 2467. 2706. 3116. 3243. 3462. 3543. 4438. 5259. 5553. 5592. 5905. 5967. 6061. 6295. 6866. 7105. 7420. 7736. 7776. 8193. S362. 8590. 8770. 8912. 8956. 8995. 9236. 9280. 9505. 96335. 9691. MNI4. 9893. 10,257. 10,371. 10934. 11,005. 11,134. 11,146. 11,155. 11446. 115516. 115777. 11,945. 11,948. 12,199. 12,350. 12,403. 12443. 12925. 13,040. 13, M3. 13,656, 13,805. 14,164. 14,503.
14534. 145612. von Littr. B. à 500 Thlr.
Nr. II. 362. 372. 499. 848. 1068. 1183. 1246. 1339. 1413. 1585. 1701. 1746. 1952. 2217. 2510. 2661. 2769. 2868. 2887. 3142. 3449. 3493. 4445. 4603. 5108. 5214. 5365. 5512. 5597. 5912. 6193. 6401. 6439. 6669. 7233. 7618. 7791. 7832. 79399.
von Littr. D. à 100 Thlr.
Nr. 205. 424. 445. 508. 725. 1464. 1583. 2728. 2999. 3167. 3171. 3203. 3364. 3548. 3532. 4076. 4156. 4205. 4345. 4662. 5333. 5891. si 46. 6232. 6399. ;
2) von den ten er ,, aus dem Jahre
von Littr. D. à 100 Thlr.
Nr. 10. 14. 25. 27. 28. 31. 32. 34. 35. 44. 65. 68. 82. 86. 89. 92. 100. 191.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten, resp. zur Zahlung ausgesetzten Scheine, werden aufgefordert, die Kapitalien gegen Quit- tung, wozu Formulare von der Unten genannten Kasse unentgeltlich verabfolgt werden, und gegen Rückgabe der Scheine und der zu den verzinslichen. Scheinen gehörendeg Talons und Coupons mit dem Ein⸗ tritt des Michaelis-Termines 18713, wo die Verzinsung der jetzt aus— gelooften Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheine aufhört, bei der hiesigen Regie⸗ rungs⸗-Hauptkasse zu erheben.
Aus den früheren Verloosungen sind folgende Steuer⸗Kredit⸗ Kassenscheine aus dem Jahre 1764:
Isttr. A. à 1000 Thlr.
Nr. 3846. 6271. 6877. Littr. B. à 500 Thlr.
Nr. 960. 1093. 1188. 2949. 5433. 5481. 5873. 6384. Littr. D. à 100 Thlr.
Nr. 157. 497. 864. 1104. 1927. 1941. 1949. 2055. 2413. 3616. 4000. 4366. 5166. 5228. 5290. 6275.
und aus dem Jahre 1836:
Littr. A. à 1000 Thlr. Nr. 138. 144.
Littr. B. à 500 Thlr. Nr. 17. 83.
Littr. C. à 200 Thlr. Nr. 55. 95. 128. 141.
Littr. D. à 100 Thlr. Nr. 42. 109.
Littr. E. à 50 Thlr. Nr. 52. und ebenso von den schon früher zur Zahlung ausgesetzten unverzins⸗ lichen Kammer⸗Kredit⸗Kassenscheinen folgende:
Littr. B. à 500 Thlr.
Nr. 68. 69.
Littr. E. à 34 Thlr.
Nr. 332. 508. 519. 824 1230. 1465. 1709. 1752. 1758. 2054. 2232. 3978. 4353. 4965. 5166. 5728. 5968. 6307. 7850. 7852. 7855. S449. 8522. S695. 8794. 9282. 9337. 10,157. 10.194. 10,198. 10,238. 10423. 10548. 19,564. 10,5574. 105619. 10,725. 10,842. 11,001. 133398. 14527. 145741. 14, 853. 14,902.
Littr. E. d 36 Thlr.
Nr. 1264. 56. 3134. 3519. 3976. 4402. 4405. 4889. 4979. 5048. 5119. 6263. 6803.
Littr. E. à 38 Thlr.
Nr. 909. 1143. 2260. 2763. 3664. 7536. 7641. 7642. 8205. S318. 9879. 10,141. 10,307. 10474. 105639. 105723. 10,879. 13,254. Littr. H. à 41 Thlr.
Nr. 286. 1790. 2769. 3237. 3537. 3539. 3540. 3712. 5906. 5988. 6541. 8214. 58727. 3752. 8893 9034. 9062. 9468. 10,902. 10958. 10,112. 10,206. 10,385. 10,490. 10493. 10,529. 10,566. 10555. 10628. 10,843. 10, 964. 12,178. 14,372. 14377. 14442. 14600. 145733. 14740
Littr. B. à 43 Thlr.
Nr. 363. 1110. 2649. 3675. 61585. 6495. 8102. 8179. 8231. S649. 3745. 9gi75. 9508. 9905. 106141. 10,362. IG 364. 105534. 165410. 1065367. 1,577. 115764. 12260. 125651. 13234. 13, 65. 15777 1435165. 14657. :
Littr. E. à 45 Thlr.
Nr. S828. 1474. 1912. 2245. 5497. 5944. 8180. 8203. 8512. S677 Sös6. S612. S663. S724. S599. S506. S350. 2938. g336. S343. 3. g47I. 3977. 10385. 10 568. 16, 851. 16,505. 1,9. 1j, 543. 553. 1,625 12,192. 12301. 17 602. IZ 605.
ittr. B. à 47 Thlr. Nr. 283. 1581. 1653. 2853. 4850. 4852. 6255. 6533. 7933.
S093. 8101. S563. S608. S630. S697. 8717. 8753. 9187. 9299. 9489.
goil. 10 10. 0, 479. I, 563. 10 5624. 10,742. 10 906. 1,218. 2482. 14412. 14,483. 14,601. 14,652. Littr. E. à 49 Thlr.
Nr. 272. 1240. 1725. 3242. 3244. 3782. 4100. 4399. 5357. 5599. 5600. 5685. 6160. 6161. 6333. 6899. 7700. 8216. 8447. 8457. S473. 8686. 9041. 9259. 9459. 9451. 10,235. 10,343. 11,‚417. 12,385. 12515. 14,289. 14,702. = bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt. .
Die Besitzer derselben werden zur Vermeidung fernerer Zinsen— Verluste an die baldige Abhebung der Kapitalbeträge erinnert.
Merseburg, den 4. April 1873.
Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs⸗Präsident. Rothe.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht;
I) das Privilegium vom 235. Qktober 1872 wegen Emission von Prioritäts⸗Obligationen der Cöln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft im Betrage von 609,909 Thalern zum Bau der Cöln⸗-Güießener Eisen⸗ bahn nebst Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen und der festen Rheinbrücke bei Cöln, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 15, ausgegeben den 9g. April 1873;
2) der Allerhöchste , vom 27. Januar 1873 und der durch denselben genehmigte Fünfte Nachtrag zu dem Revidirten Reglement für die Land⸗Feuersocletät der Neumark vom 17. Juli 1846 durch die Amtsblätter 21
der Königlichen Regierung zu Frankfurt a4. d. O. Nr. 8 S. 42, ausgegeben den 26. Februar 1873, der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 7 S. 29, ausgegeben den 13. Februar 1873, .
3) die Allerhöchfte Konzessions⸗ Urkunde vom 24. Februar 1873, betreffend den Bau und Betrleb einer Eisenbahn von Eschhoven nach Camberg, sowie die selbständige Einführung der linksmainischen Eisen⸗ bahn nach Frankfurt a. M, durch die Amtsblätter
der Rdn glichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 13 S. 108, aus⸗ gegeben den 27. März 1873,
für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Nr. 18 S. 76, ausgegeben den 3. April 1873.
Abgereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Ztzenplitz, nach seinem Gute Cunersdorf bei Wrietzen 4. O.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Chef der Admira⸗ lität, Staats⸗Minister von Stosch, nach Wilhelmshaven.
Der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs General ⸗Major Graf Perponcher nach St. Petersburg.
Versonal · Veränderungen. Offiziere, Portepee⸗Fähnr iche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 15. April 1873. v. Werner, Oberst⸗Lt. und etatsm⸗ Stabsoffiz; im Pomm. Drag. Regt. Nr. 11, zum Commdr. Des Schlesw. Holst. Drag. Regts. Nr. 13 ernannt. Kapf erer, Maj. und Esc. Chef im 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. Al, als etatsm. Stabsoff. in das Pomm. Drag. Regt. Nr. II versetzt, v. Stutterheim, Rittm. und Esc. Chef im Pomm. Drag. Regt. Nr. 11, zum Major mit Beibehaltung der Esc., Frhr. Schilling v. Canstatt, Ritim. u. Esg. or n, 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, zum Maj r mit Beibehalt der Esc., v. Hobe, Pr. Lt. vom 2. Bad. Drag Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21. zum Rittm. und Es. Chef befördert. v. Boje, Rittm. vom Schlesw. ö. Drag. Regt. Nr. 13, unter Entbindung von
dem Commdo. als Adsut. der 16. Div., als Esk. Chef in das 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21 versetzt. v. Gott⸗ berg, Oberst-Li., beauftragt mit der Führung des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, v. Hey debreck, Oberst⸗Lt, beauftragt mit der Füh⸗ rung des 2. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 12. Frhr. v Willisen, Oberst⸗Lt. beauftragt mit der Führung des 1. * Thetzagt Mecklenb. Drag. Regts. Nr. 17. v. Budden brock, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Westfäl. Kür. Regts. Nr. 4, v. Schadow-⸗-Go— denhausen, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Hann. Hus. Regts. Nr. I5, zu Commdrs. der betreffenden Regimenter ernannt. Den 17. April 1873. v. Gizycki, Hauptm. und Comp. Chef im Garde⸗Fuß⸗Art. Regt, Frhr. v. Gem mingen-Horn⸗ berg L, Pr. Lt. vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗ Drag. Regt.) Nr. 23, v. Malachowski, Pr. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, Perthes, Pr. Lt. vom Westfäl. Jäger⸗Bat.
Nr. 7, dieser unter Entbindung von seinem Kommdo. als Atjut. der
Inspektion der Jäger und Schützen, Kamphövener, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, letztere vier unter gleichzeitiger Beför⸗ derung zum Hauptm., sämmtlich unter Ueberweisung zum Großen Gen. Stabe, in den Gen. Stab versetzt, Cämmerer, Pr. Lt. la suite des 1. 26 Inf. Regts. Nr. 87, unter einstweiliger Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer an der Kriegsschule in Cassel, zum Hauptm. befördert und à la suite des Generalstabes der Armee gestellt, v. Ploetz, Pr. Lt, vom 1. Brandenburg. Ulanen Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3, in das 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde⸗Drag. Regt.) Nr. 23, als ältester Pr. Lt. versetzt. Lademgnn, Pr. Lt. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in das Westf. Füs. Regt. Nr. 37 versetzt, Zech, Pr Lt., aggreg. dem 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in dieses Regt. einrangirt. Eb e⸗ ling, Sec. Lt. vom Westf. Jäger⸗Bat. Nr. 7, zum Pr. Lt. befördert. v. Hagen, Sec. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulanen Regt. Nr. 11, zum Pr. Lt, befördert. Schmidt, bisher. Kaiserl. Oesterr. Ober⸗Lieut. im Kaiser Franz Joseph 4. Ulanen⸗Regt., in der Preuß. Armee, und zwar als Pr. Lt. aggreg. dem 2. Brandenburg. Ulanen⸗Regt. Nr. II, vorläufig ohne Patent angestellt.
Den 19. April 18573. Prinz Albrecht von Preußen, Königl. Hoheit, General⸗Lieut. und Commdr. der 29. Division, unter Stellung ä la suite des 1. Garde⸗Drag. Regt, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments ertheilt. Frhr. v. Cramm, Major und Escadr. Chef im 1. Brandenburg. Drag. Regt, Nr. 2, als etats⸗ mäßig. Stabs⸗Offizier in das PnswQm. Hus. Regt. (Blücher. Husar.) Nr. 5 versetzt. Gr. v. Brug es, Pr. Lt. vom 1. Branden burg. Drag. Regiment Nr. 2, zum Rittmeister und Escadron⸗Chef, Gr. v. d. Schukenburrg, See. Lt. von demselb. Regt, zum Pr. Lt. befördert. v. Dersch au, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im 2. Brandenb. Ulanen⸗Regt. Nr. 11, unter Sin n ur Disposition mit Pension, zum Bez. Commdr. des 2. Bats.« oh em J. Schles. Landiv. Regts. Nr. 10 ernannt. Dörrbecker, Major und Escadr. Chef im 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4 als etatsmäß. Stabsoffizier in das 2. Brandenburg. Ulanen Regt. Nr. 11 versetzt. v. Boehm J.
r. Lt. 1. Schlesiisch. Drag. Regt. Nr. 4, zum Rittm. und Escadr.
hef, v. Manste in, Sec. Tt. von demselben Regt. zum Prem. Lt. befördert. v. Helldorff, Rittm. und Escadr. Chef im 2. Bran⸗ denb. Ulanen⸗Regt. Nr. 11, zum Major mit Beibehalt der Escadron befördert. chaum ann, Major und, etatsmäß. Stabsoffizier im Vommerschen Husaren⸗Regiment (Blücher. Husar) Nr. 5, unter Stellung zur Disposition mit Pension zum Bezirks- Fommandeur des 2. Bataillons (Rendsburg) Holsteinischen Landwehr-Regiments Nr. Sp ernannt, v. Gottberg, Rittm. vom Pomm. Hus. Regt. Blücher. Husaren) Nr. 5, dem Regt., unter Belassung in seinem
ommando als Adjut. der 31. Division, aggregirt, Geniol, Sec. Lt. vom Pomm. Hus. Regt. (Blücher. Husaren) Nr. 5, zum Prem. Lt. befördert, Frhr. v. Hammerstein, Rittm. vom Ostpreuß. Ulan. Regt. Nr. 8, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adsut. der 29. Div., zum überzähl. Maj befördert.
B. , , , 2c. !
Den 17. April 1873. Nitsch ke, Sec. Lt. vom Schles. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pension und seiner hishe⸗ rigen Uniform unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Schäg, Sec. Lt. von der Reserve des 2. refer, Hess. Inf. Regts. (Großherzog7 Nr. 116, mit Pension, Dr. oldstücker, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Altona Nr. 86, Dr. Hoffmann, Assistenz⸗Arzt der Reserve vom 1. Bat. Cauban) 2. Niederschlef. Landw. Regts. Nr. 47, beiden mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt.
Den 19. April is73. Neitz ke, Sec. Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr, 58, als Pr. Lt. mit Pension und der Armęe-Uniform der Abschied bewilligt. Wagner, Sec. Lt, aggreg. dem 2. Garde⸗Regt. z. F, mit Pension und der Armee⸗Uniferm der Abschied bewilligt, Aeichzeitig wird demselben die vakante Sec, Lts. Stelle im Berliner Invalidenhause verliehen. Sanio, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Goldap) 6. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt.
Offiziere und Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗-Mixisteriums.
Den 22. April 1873. Roestel, Zeug⸗Lieut., von der Art.
Werkstatt in Spandau, zum Art. Depot in Magdeburg versetzt.
Nichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König haben laut telegraphischer Meldung aus Kö⸗ nigsberg gestern Mittag gegen 1 Uhr eine Fahrt nach Louisenwahl unternommen. Nach der Rückkehr von dort fand um 4 Uhr ein größeres Diner im Königlichen Schlosse i. welchem sich Abends eine Festvorstellung im Theater anschließen sollte.
Nach einem zweiten Telegramm vom heutigen Tage sind Se. Majestät der Kaiser und König Morgens 8 Uhr von Königsberg abgereist. In den festlich geschmückten Straßen war eine zahlreiche Volksmenge versammelt, von welcher Se. Majestät auf der Fahrt zum Bahnhofe enthusiastisch begrüßt wurden.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Abend 7 Uhr zum Diner beim großbritannischen Bot⸗
schafter.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen, sowie die vereinigten Ausschüsse fur , und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute Sitzungen.
— Bei dem Bundes-Amte für das Heimathwesen stehen für Montag folgende Termine an: 1) Ortsarmenver⸗ band Studa contra Ortsarmenverband Marienburg. 2) Orts⸗ armenverband Kaemmersdorf contra Ortsarmenverband Plohnen. 3) Ortsarmenverband Kiel contra Gesammtarmenverband Neu⸗ münster. 4 Ortsarmenverband Stade contra Ortsarmenver⸗ band Stettin. 5) Ortsarmenverband Posen contra Ortsarmen⸗ verband Chodziesen. 6) Ortsarmenverband Kurnick ontra Orts⸗ armenverband Posen. 7) Ortsarmenverband Giessen contra Orts⸗ armenverband Schmitt Lotheim. 8) Ortsarmenverband Leipzig contra Ortsarmenverband Zeitz. 9) Ortsarmenverband Ino⸗ wraclaw contra Ortsarmenverband Zielonka. 10) Landarmen⸗ verband der Kurmark contra Ortsarmenverband Litzegöricke. 11) 1 St. Wendel contra Ortsarmenaverband Ur⸗ weiler.
— In seiner gestrigen Sitzung genehmigte der Reichstag die drei letzten Artikel des Münzgesetzes (14 — 16) unverändert bis auf die kleine Aenderung in Artikel 14, der von der Werth⸗ schätzung der alten groben Silbermünzen bis zur Außercours⸗ setzung derselben handelt, daß nämlich dem Thaler, der gleich drei Mark ist, der Zusatz „deutschen Gepräges“ gegeben werden soll. Dieser Zusatz war vom Abg. Wolffson beantragt. Außerdem lag noch eine von verschiedenen Abgeord⸗ neten eingebrachte Reihe von Zusatzartikeln und Resolu⸗ tionen vor, die gleichzeitig mit dem Münzgesetz zu erledigen sind. Die Zusatzartikel beziehen sich auf Abänderungen des bestehenden Banknotenwesens und des Staatspapiergeldes und auf die Aus⸗ gabe von Reichsmünzscheinen und schneiden mehr oder weniger tief in die bestehenden Zustände und in die Gesetzgebung der Einzelstaaten ein. Der Präsident des Reichskanzler- Amts, Staats-⸗Minister Delbrück, warnte daher dringend davor, das Zustandekommen des Münzgesetzes zu erschweren, und schon jetzt mit demselben die Entscheidung über Fragen zu verbinden, die eine spätere selbständige Prüfung und Regelung erheischen. In Folge dessen beschied sich das Haus unter Zurück⸗ ziehung der von den Abgg. Braun (Hersfeld), Wilmanns und Mosle eingebrachten Zusatzartikel lediglich folgenden von den Abgg. Barth, Bamberger u. Gen. eingebrachten Art. 17 anzu⸗ nehmen, den Präsident Delbrück als einen solchen bezeichnete, der die Willensmeinung des Reichstages bezüglich der zunächst liegenden und dringendsten Frage deutlich erkennen läßt und die eingehende Prüfung des Bundesraths bis zur dritten Berathung des Münz⸗ gesetzes finden wird:
„Art. 17. Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrathes und zwar spätestens auf den ersten Januar 1875 fest⸗ zustellenden Termine sind sämmtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Bank e, von diesem Termine an dürfen mir solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden.
Dieselben Bestimmungen gelten für das Stgatspapiergeld und für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine.“
Die sonstigen Zusatzartikel und Resolutionen wurden, nach⸗ dem die Sitzung um 4 Uhr geschlossen war, für die nächste zurückgestellt.
— In der heutigen Sitzung des Reichstags, der am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, von Mittnacht und zahlreiche andere Mitglieder des Bundesrathes beiwohnten, wurde zunächst das Resultat der Konstituirung der Kommission zur Vorberathung des von den Abgg. Völk und Hinschius vorgelegten Gesetzentwurfs über die bürgerliche Form der n d er vom Präsidenten Dr. Simson mitgetheilt: Vorsitzender der Kommission ist der Abg. Dr. Techow, sein Stellvertreter Abg. Kastner, Schriftführer sind die Abge⸗ ordneten Kayser und Graf Kleist. Demnächst beschäftigten sich der Reichstag mit dem von dem Abgeordneten Dr. Bam⸗ berger beantragten Zusatzartikel 3 zum Münzgesetz, in wel⸗ chem die Ausgabe von Reichsmünzscheinen von mindestens 100 Mark und mit voller Metalldeckung für die Uebergangszeit bis zur vollendeten Ausprägung der neuen Goldmünzen verlangt wird. Dieser Art. 18 wurde in Verbindung mit den fünf von der freien Kommission beantragten Resolutionen diskutirt, denen Abgeordneter v. Behr noch eine sechste hinzugefügt hat. Von den Abge⸗ ordneten Grumbrecht und Koch wurde ihre Verweisung an eine beson⸗
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dere Kommission empfohlen, nachdem der Präsident Delbrück sich gegen die Ausgabe von Reichsmünzscheinen erklärt und der einstweiligen Benutzung der vorhandenen groben Silbermünzen den Vorzu gegen hatte. Das Resultat dieser Verhandlung war bei 260
des Blattes noch nicht zu konstatiren.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des errenhauses wurde in der Berathung des Gesetzentwurfs uber die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen fortgefahren. 5 2 des vom Abgeordnetenhause angenommenen Entwurfs autet:
„Die Vorschriften des 5. 1 kommen zur Anwendung, gleichviel ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen werden oder nur eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in demselben statthaben soll. Ist Gefahr im Verjuge, so kann eine Stellvertretung oder Hülfs⸗ leistung einstweilen und vorbehaltlich des Einspruchs der Staats⸗ regierung angeordnet werden.“
Hierzu beantragte Graf Udo zu Stolberg: hinter den Wor⸗ ten „oder widerruflich die Worte „oder als eine Stellvertretung oder Hülfsleistung übertragen werden soll,“ einzuschalten und die Worte „übertragen werden oder nur eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in demselben statthaben soll“ zu streichen.
Nachdem der Antragsteller und Herr von Kleist⸗Retzow die⸗ sen Antrag befürwortet und Herr Hasselbach ihn bekämpft, wurde derselbe abgelehnt und 5. 2 in der Fassung des Abgeordneten⸗ hauses angenommen. — 5. 3, welcher lautet:
„Die Vorschriften des §. 1 kommen, vorbehaltlich der Bestim⸗ mungen des §. 26, auch zur Anwendung, wenn einem bereits im Amte (§. 2) stehenden Geistlichen ein anderes geistliches Amt über⸗ tragen oder eine widerrufliche Anstellung in eine dauernde verwandelt werden soll.
wurde, nachdem Graf Brühl und Herr v. Kleist gegen, Dr. Zacharige und Herr v. Thaden für denselben gesprochen hatten, in der vorliegenden Fassung angenommen.
Zu §. 4, welchen das Haus der Abgeordneten in folgender Fassung angenommen hat: ö.
„Zur Bekleidung eines geistlichen Amts ist die Ablegung der Entlassungs-Prüfung auf einem dentschen Gymnasium, die Zurück— legung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deut⸗ schen Staats⸗-Universität, sowie die Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung erforderlich.“
beantragte Graf Krassow folgenden Zusatz:
„die Staatsregierung kann zu den theologischen Examen der Kandidaten einen der betreffenden Konfession angehörigen Kom⸗ missarius kommittiren, welcher berechtigt ist, sich an der Prüfung zu betheiligen. Die Prüfung ist öffentlich.“
Für diesen Antrag sprachen Graf Brühl und Graf zur Lippe, während der Staas⸗Minister Dr. Falk (S. unter Land⸗ tagsangelegenheiten und die Herren Graf Rittberg, von Voß und Wever ihn bekämpften. Das Haus lehnte ihn schließlich ab.
Hinter §. 4, beantragte Graf Krassow die Einfügung des folgenden §. 424.
„An den theologischen Fakultäten der Landes⸗-Universitäten sind , n für die in der Fakultät zu lehrenden Fächer in genügender
n anzustellen. Vor jeder Anstellung ist die zuständige kirchliche Behörde darüber zu hören, ob aus kirchlichen Gründen Bedenken gegen den Anzustellenden obwalten, und unterbleibt die Anstellung, wenn die kirchliche Behörde erklärt, daß sie den zu Berufenden aus kirchlichen Gründen für einen geeigneten Universitäts⸗Lehrer der Theologie ihrer Konfession nicht erachtet. ;
Wenn Professoren der theologischen Fakultäten während ihrer Amtsführung aufhören, Mitglieder der betreffenden Kirche zu sein, so find andere, welche derselben angehören, für die entsprechenden Fächer zu berufen. Dasselbe gilt, wenn die zuständige Kirchenbehörde einen Professor der theologischen Fakultät, nachdem sie demselben vollstän⸗ diges Gehör gewährt, aus kirchlichen, nach der Anstellung eintretenden Gründen für nicht mehr geeignet zum Universitüts-Lehrer der Theologie ihrer Konfession erklärt. . . ⸗
Als zuständige Kirchenbehörde gilt für die evangelischen Fakultäten das Konsistorium der Provinz, in welcher die Universität liegt, welches zu dem Zweck durch einen Ausschuß der Provinzial-Synode, sofern
eine solche besteht, verstärkt wird, für die katholischen Fakultäten der römisch⸗katholische Bischof der Diözese. —
Ein gleiches Recht steht den gedachten kirchlichen Behörden rück— sichtlich der Berufung der Religionslehrer an denjenigen Gymnasien zn, welche einen konfessionellen Charakter haben.“
Der Antragsteller und Herr von Kleist⸗Retzow befürworte⸗ ten diesen Antrag, die Herren Dr. Zachariä und Dr. Schulze sowie der Staats⸗Minister Dr. Falk (Siehe unter Landtagsan⸗ gelegenheiten) bekämpften ihn und das Haus lehnte ihn ab. Ebenso wurden die 85. 5, G und 7 nach kurzer Diskusston und Ablehnung einiger redaktionellen Anträge des Grafen Krassow in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen. Dann wurde die Diskussion um 35 Uhr vertagt, und beschloß das Haus auf Antrag des Grafen Rittberg, der Wittwe des verstorbenen, früheren langjährigen Präsidenten des Hauses Prinzen zu Hohenlohe⸗Ingelfingen eine Beileidsadresse zu übersenden, und beauftragte das Präsidium mit der Auf⸗ fassung resp. Absendung derselben.
— In der heutigen (27) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 111 Uhr eröffnete, wohnten der Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Feld⸗ marschall Graf von Roon, sowie die Staats⸗Minister Camp⸗ hausen, Dr. Leonhardt, Hr. Falk und Graf Königsmarck, sowie einige Regierungskommissare bei. Das Haus trat sofort in die Forksetzung der Berathung des Gesetzentwurfs über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen ein, welche gestern nach 5.7 vertagt worden ist. Der 8§. 8 lautet: ö
„Die Staatsprüfung hat (nach zurücgelegtem theologischen Studium) statt. Zu derselben darf nur zugelassen werden, wer den Vorschriften Lieses Gesetzes über die Gymnasialbildung und theolo⸗ gische Vorbildung vollständig genügt hat. .
Die Prüfung (ist öffentlich und) wird darauf gerichtet, ob der Kandsdat sich die für seinen Beruf erforderliche allgemeine ,. schaftliche Bildung, insbesondere auf dem Gebiete der Philosophie, der Geschichte und der deutschen Literatur erworben haber.
Der Minifter der geistlichen Angelegenheiten trifft die näheren Anordnungen über die Prüfung!“ .
. Hierzu beantragte Hr. v. Kleist⸗Retzow die Worte: „nach zurückgelegtem theologischen Studium; zu streichen. Hr. v. Witz⸗ leben: im zweiten Alinea „ist öffentlich und“ zu streichen, Bei der Diskussion sprachen sich die Hrn. v. Kleist-Retzow, Graf Brühl, Baron Senfft v. Pilsach und v. Witzleben gegen, die Hrrn. Dr. Tellkampff, Graf Rittberg, v. Thaden. Dr. Schulze und der Regierungs- Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Lucanus für die Vorlage aus. Das Haus nahm den 5§. S an und lehnte die beiden Anträge ab.
§. 9 der Vorlage lautet:
„Alle kirchlichen Anstalten, welche der Vorbildung der Geist⸗ lichen dienen (Knaben⸗Seminare, Klerikal⸗ Seminare, Prediger und Priester⸗Seminare, Konvikte ꝛc), ee unter Aufsicht des Staats.
Die Hausordnung und das Reglement über die Disziplin in diesen kla e e, der kel igt der Knaben⸗Seminare und Knaben⸗
Konvikte, fowie derjenigen Seminare, für welche die im 8. 6 be⸗ eichnete Anerkennung ertheilt ist; sind dem Ober⸗Präsidenten der 2 vyn dem Vorsteher der Anstalten vorzulegen.
Die Anstalten unterliegen der Revision durch Kommissarien, welche der Ober⸗Präsident ernennt. Hierzu beantragte Graf Krassom folgende Fassung: . „Alle kirchlichen Anstalten, welche der Vorbildung der Geist- lichen durch Ertheilung von Unterricht dienen, stehen unter Aufsicht des Staats. . , Die Haus⸗Ordnung, das Reglement über die Disziplin in die⸗ sen Anstalten und der Lehrplan sind dem Ober⸗Präsidenten der Pro⸗ vinz von dem Vorsteher vorzulegen. . . Die Anstalten unterliegen der Revision durch Kommissarien, welche der Ober⸗Präsident ernennt. . . Graf Krassom und Hr. v. Kleist⸗Retzow vertheidigten dieses Amendement, während Hr. Gobbin dasselbe bekämpfte. Das Haus lehnte bei Schluß des Blattes den Antrag ab und ge⸗ nehmigte den §. 9 in der Fassung der Vorlage.
— Bis zum 5. April 1873 waren in den Münz stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 447,782, 880 Mark und in Zehnmarkstücken 125, 97,540 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 6. bis 12. April d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4568, 620 Mark, in Hannover 2, 132 84 Mark, in Frankfurt a. M. 2861860 Mark, in München 1225, 200 Mark, in Dresden 635,000 Mark und in Stuttgart 1445020 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 199700 Mark. Die Gesammt⸗-Ausprägung stellt sich daher bis 12. April d. J. auf 586,636,560 Mark, wovon 460, 639,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 125,997, 240 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Für den Verkehr mit steuerpflichtigen Getränken zwischen Elsaß⸗Lothringen und Baden ist außer den bereits bestehenden Uebergangsstraßen die vom elsässischen Landepunkt der Neufrei— stetter Rheinfähre nach Offendorf, Hauptamts⸗-Bezirk Hage⸗ nau, führende Straßè als Uebergangsstraße, und die Ortsein⸗ nehmerei zu Offendorf als Uebergangs⸗Steuerstelle erklärt.
— Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 1. März 1873 ist die auf Grund des Gesetzes vom 3. Januar e, betreffend die Reallasten⸗Ablösung der Provinz Schleswig⸗Holstein (G. S. S. 3) zu errichtende Rentenbank mit der Rentenbank für die Provinz Pommern vereinigt. In Folge dessen wird die letztere sich in Zu⸗ kunft der Gesammtbezeichnung „Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Pommern und Schleswig-Holstein“ bedienen.
— Der General der Infanterie, Kommandant von Berlin, Chef der Land⸗Gensdarmerie und beauftragt mit den Geschäften des Gouverneurs von Berlin, von Schwartz koppen, hat gestern in seiner Eigenschaft als Chef der Land⸗Gensdarmerie eine mehrwöchentliche Dienstreise zur Inspizirung der Land⸗—⸗ Gensdarmerie in den Provinzen Pommern und Posen ange⸗ treten und sich zunächst nach Stettin begeben. Während der Dauer der Abwesenheit des Generals werden die Geschäfte des Gouvernements und der Kommandantur von Berlin auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers uud Königs von dem General der Infanterie und Direktor der Kriegsakademie von Ollech wahrgenommen.
— Der preußische Gesandte am sächsischen Hof, von Eich⸗ mann, ist hier eingetroffen.
— Der Herzog Rudolf Cron ist gestern früh aus Düllmen hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Der am 24. d. M. verstorbene Prinz Adolf zu Ho⸗ henlohe⸗Ingelfingen war am 29. Januar 1797 geboren, General der Kavallerie, Chef des 23. Landwehr⸗Regiments, Mitglied des Staats Raths, Ritter des Schwarzen Adler⸗Or⸗ dens, gehörte als Fideikommißbesitzer von Koschentin. Tworog und Landsberg in Oberschlesien der Herrenkurie des Vereinigten Landtags an und wurde auf Grund dieses Besitzes mit erb⸗ lichem Recht 1854 in das Herrenhaus berufen. Nach dem Tode des Fürsten Pleß hatte er den Präsidentenstuhl des Her⸗ renhauses von 1853 – 1862 inne. Am 18. März 1862 wurde der Fürst berufen, um den Vorsitz im Staats⸗Ministerium zu führen. Aus dieser Stellung trat derselbe am 253. September 1862, zurück. Im Fideikommiß und Herrenhaussitz folgt ihm sein ältester Sohn Prinz Carl, Landrath des Lublinitzer Kreises und Mitglied des Abgeordnetenhauses für Lublinitz-Groß⸗-Streh⸗ litz, geboren den 19. November 1820.
— Die fällige englische Post aus London, den 24. Abends, über Cöln ist ausgeblieben.
Frankfurt a. M., 25. April. (W. T. B.) Die beiden Infanterie-Bataillone, welche aus Homburg und Wies⸗ baden hierher beordert worden waren, haben heute Mittag den Rückmarsch in ihre Garnisonen angetreten. In den die Stadt umgebenden Dörfern, namentlich in Oberrad, Niederrad, Isen⸗ burg und Bornheim werden noch immer Verhaftungen von Personen vorgenommen, welche der Theilnahme an den Exzessen verdächtig erfcheinen. Die Beerdigung der bei den Unruhen ums Leben Gekommenen, soweit deren Leichen nicht von den Familienangehörigen reklamirt worden sind, hat gestern stattge⸗ funden.
Bayern. München, 24. April. Wie. der „Bayerische Kurier“ erfährt, ist der König in Folge heftiger Heiserkeit seit einigen Tagen veranlaßt, das Zimmer zu hüten; doch ist bereits eine Besserung im Befinden desselben eingetreten. .
— Der König hatte unter dem 14. Oktober v. J. in einem an die Prinzessin Maria Theresia, Gemahlin des Prin— zen Ludwig, als Großmeisterin des St. Elis abeth⸗Ordens, gerichteten Handschreiben angeregt, ob es nicht im Interesse dieses Ordens gelegen wäre, eine Aenderung seiner Statuten vorzu⸗ nehmen. Dem Vernehmen nach hat nun die hohe Frau an Se. Majestät eine in diesen Tagen bereitz auch Allerhöchst ge⸗ nehmigte Vorlage gemacht, welche eine theilweise Abänderung der Satzungen des im Jahre 1766 von der Kurfürstin Elisa⸗ betha Augusta zum Besten für Nothleidende“ gegründeten Or⸗ dens enthält. Darnach werden u. a. von jetzt an behufs regerer Förderung des Ordenszweckes, der in der Ausübung von Wer—⸗ fen der Barmherzigkeit besteht, die Aufnahmsgebühren namhaft erhöht und die Zahl der Ordensdamen für die Zukunft ver— mehrt.
Sachsen. Dresden, 25. April. Der Staats⸗-Minister v. Nostitz-⸗Wallwitz wird sich morgen in Urlaub auf einige Wochen nach der Schweiz begeben.
Württemberg, Stuttgart, 21. April. Das Regie⸗ rungsblatt veröffentlicht das Gesetz zur Ausführung des Reichs⸗ gesetzes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz, vom 17. April 1873. ;
Baden. Karlsruhe, 24. April. Der Großherzog ist heute Mittag, aus dem Murgthale kommend, in die hiesige Residenz zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 25. April. Der Zweiten Kam⸗ mer der Stände ist folgender Gesetzesentwurf, das Ver⸗ hältniß der in den Dienst des Deutschen Reichs übergehenden nin, des Civildiener⸗Wittwen⸗Instituts, zugegangen:
udwig III. ꝛc. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir verordnet und verordnen wie folgt:
Einziger Artikel. Unser Ministerium des Innern ist ermächtigt, den Mitgliedern des Givildiener⸗ Witwen Insfftuts, welche in den Dienst des Deutschen Reichs übertreten oder seither übergetreten sind, bis auf Weiteres zu gestatten, Mitglieder des Civildiener⸗Wittwen⸗ Instituts in der Klasse, der sie beim Ausscheiden aus Unserem Dienst angehören, beziehnngsweise angehört haben, zu verbleiben, wenn sie die statutenmäßigen Leistungen fortentrichten, beziehungsweise die bis⸗ her fälligen nachzahlen. Wenn Unser Ministerium des Innern die Theilnahme der gedachten Beamten an dem Civildiener⸗Wittwen⸗In⸗ stitut nicht weiter für geboten erachten wird, wird es denselben den Zeitpunkt des Erlöschens der gegenseitigen Verpflichtungen mindestens 6 Wochen vorher bekannt geben und ihnen zu demselben die zum In⸗ stitut bezahlten Eintrittsgelder ohne Zinsen zurückzahlen lassen.
Mecklenburg. Schwerin, 25. April. Der Groß⸗ herzog und die Großherzogin sind mit der Herzogin Marie gestern Abend von Berlin wieder hier eingetroffen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen 24. April. Am 2. und 3. Juni findet hier eine Generalver⸗ sammlung und Hauptprobe der vereinigten Feuerwehren der ö Sachsen⸗Meiningen und Sachsen-Coburg-Go⸗ tha statt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 25. April. Gestern . trafen der Herzog Ernst und die Herzogin Agnes hier wieder ein.
Oesterreich⸗Angarn. Wien, 24. April. Der Schluß des Reichsrathes fand im Ceremoniensaale statt. Der Kaiser wurde bei seinem Eintritt mit einem dreimaligen Hoch von den in Galla versammelten Mitgliedern beider Häͤuser des Reichs⸗ raths begrüßt. Sämmtliche Erzherzoge und Minister der dies⸗ seitigen Reichshälfte waren anwesend. Der Kaiser ließ sich auf den Thron nieder und verlas bedeckten Hauptes, bei mehreren Stellen von lebhaftestem Beifall unterbrochen, die Thronrede. Die Mitglieder des diplomatischen Corps wohnten der Ceremonie bei.
— 25. April. (W. T. B.) Der Reichs⸗Kriegs⸗Mi⸗ nister Kuhn, sowie die Generale Mollinary, John, Ro— dich und Koller sind zu Feldzeugmeistern, die General⸗Majore Gallina, Graf Thurn, Graf Auersperg und Pötting zu Feldmarschall⸗Lieutenants, Oberst Beck, Vorstand der Mili⸗ tärkanzlei, zum General-Major ernannt worden. — Die zwischen der hiesigen Polizei und den Fiakerbesitzern ausgebrochenen Differenzen haben bis jetzt noch keine gütliche Erledigung ge⸗ funden. Die Fiakerbesitzer drohen mit einem demnächst in's Werk zu setzenden Strike.
Schweiz. Basel, 25. April. (W. T. B.) Den „Ba⸗ seler Nachrichten“ zufolge protestirt die Regierung von So⸗ lothurn gegen die Amtshandlungen, welche der Bischof La⸗ chak vom Kanton Luzern aus als Bischof der ganzen Diözese vorgenommen hat, und verlangt das Einschreiten der Regierung von Lnzern und nöthigenfalls das des Bundesraths.
Niederlande. In einer außerordentlichen Beilage zum „Staats⸗-Courant“ vom 20. 21. d. wird nachstehende Mittheilung veröffentlicht:
„Haag, 20. April. Diesen Nachmittag ist bei dem De⸗ partement der Kolonien folgendes Telegramm eingetroffen: „Bericht des Kommissars vom 17. April. Truppen erlitten am vorigen Tage eine empfindliche Niederlage (gevoelig échec)h am Kraton. Demzufolge nach dem Bivouac an der Küste zurück⸗ gekehrt. Lage ist der Art, daß, zudem im Hinblicke auf den Mousson, Suspendirung der Expedition in Erwägung zu nehmen ist.“
— Am 21. April hat man in Amsterdam folgendes Regierungs⸗Telegramm aus dem Haag erhalten: „Nach einem heute Vormittag dem Departement der Kolonien zugekommenen Telegramme des General- Gouverneurs von Niederländisch⸗ Indien ist der Kriegsrath vor Atchin, unter dem Präsidium des Regierungs-⸗Kommissars, einstimmig der Ansicht ge⸗ wesen, daß die Stellung unhaltbar sei wegen der erlittenen Ver⸗ luste und besonders wegen des heftigen Moussons. Darauf hat der General-Gouverneur in einer von ihm präsidirten Sitzung des Rathes von Indien, welcher die Lommandanten der Land⸗ und Seemacht und General-Major Verspijck beiwohnten, beschlossen, die Expedition zu suspendiren, um dieselbe im Herbste wieder aufzunehmen. Dieser Beschluß ist besonders im Hinblicke auf den Mousson gefaßt worden, durch welchen die Kommunikation zwischen den Schiffen und der Küste wochenlang unterbrochen werden und alfo die Gelegenheit fehlen kann, die Truppen in gehöriger Weise mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versehen. Die Küste aber bleibt blokirt.“
Belgien. Brüssel, 24. April. In der heutigen Sitzung der KRepräsentantenkammer erklärte der Kriegs⸗-Minister Thiebauld bei der Diskussion über das Kriegsbudget, daß die Regierung die weitere Prüfung der Frage der persönlichen Dienst⸗ pflicht vorläufig vertagt habe. Die militärische Organisation müsse indeß den Anforderungen der gegenwärtigen Lage ange—= paßt werden; namentlich sei es dringend nothwendig, das Gesetz aber die Miliz einer Modifikation zu unterwerfen; der Minister werde um die Bewilligung von Supplementar⸗Krediten nach⸗ suchen, dieselben jedoch auf das Maß des unumgänglich Gebo⸗ tenen beschränken; hauptsächlich müsse dahin gestrebt werden, daß die Mobilisirung der Armee mit der möglichsten Beschleu⸗ nigung vor sich gehen könne; es wäre das die Erfüllung einer durch die geographische Lage Belgiens auferlegten Pflicht.
Großbritannien und Irland. London, 25. April. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die Vorschläge des Schatzkanzlers Lowe, betreffend die Ermäßigung der Ein⸗ kommensteuer um 1 Penny, die Herabsetzung des Ein⸗ gangszolles auf Zucker und die Emittirung von Schatz bonds genehmigt, und ferner der Resolution zugestimmt. wonach die Herabsetzung des Zolles für Rohzucker am 8. Mai und für raffinirten Zucker am 28. Mai in Kraft treten soll.— Auf eine bezügliche Anfrage Sir J. Hays bestätigte der Unierstaatssekretaͤr im Departement der Kolonien Hugesson, daß die Afhanties, etwa 30 Meilen von Kap Coast⸗Castle ent⸗ fernt, über die Tribus der Eingeborenen einen Sieg davon ge⸗ tragen hätten; die Verluste der letzteren seien indeß nicht so er⸗ heblich, daß sie nicht bei alledem die Eindringlinge zurückzuwerfen vermöchten. Seitens der Regierung seien Maßregeln zum Schutze der Eingeborenen ergriffen.
Frankreich. Paris, 24. April. Der Ministerrath beschaͤftigt sich gegenwärtig mit dem auf die Bildung einer Zwei⸗ ten Kammer bezuͤglichen Gesetze. Zwei verschiedene Redaktionen sollen fich gegenüberstehen: die von Herrn Dufaure und die von