abend von 12 bis 1 f statt. Unbemittelte erhalten freie Arznei.
Berlin, den 25. April 1873. Professor Dr. Hen och, dirigirender Arzt. Bekanntmachung. ; Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der bisherige Berg⸗Eleve Wilhelm Schülbe, zur Zeit auf Zeche Hirsch⸗ berg bei Großalmerode, anf Grund der von ihm abgelegten Prüfung zum Markscheider ernannt und zur selbständigen Verrichtung von Markscheider Arbeiten im Gebiete des preußischen Staates befugt er⸗ klärt worden ist. . Der Markscheider Schülbe wird vom 15. Mai d. J. ab seinen Wohnsitz in Großalmerode nehmen, Clausthal, den 17. April 183. Königliches Ober⸗Bergzamt.
NAichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. April. Se. Majestãt der Kaiser und König sind in Begleitung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, wie aus St. Petersburg telegraphisch gemeldet wird, gestern Nachmittag 2 Uhr daselbst eingetroffen, und bei Ihrer Ankunft von einem zahlreichen Publikum auf das Enthu⸗ siastischste begrüßt worden, dessen lebhafte Kundgebungen Se. Majeftãt auf der Fahrt durch die Woßnessenskaja vor dem Mo⸗ nument Kaiser Nikolaus J. vorbei, in der großen Mors koi und durch den Schwibbogen des Generalstabs Gebäudes bis zum Winterpalais begleiteten, vor welchem eine Ehrenwache des Preo⸗ braschenskischen Regiments aufgestellt war. Nach Entgegen⸗ nahnie des Rapportes aller Regimenter, deren Chef Se. Majestãt der Kaiser sind, wurden Allerhöchstdieselben von Sr. Majestãt dem Kaiser von Rußland und Seiner ganzen Familie in die für Ihn bestimmten Wohngemächer geleitet, wo Ihm Se. Ma⸗ jestät der Kaiser Alexander Allerhöchstsein eigenes Porträt, einen, mit dem Georgen⸗Kreuze, dem eisernen Kreuze und dem Orden Pour le mérite geschmückten Ehrendegen mit der Inschrift „Sa echabrost. (für Tapferkeit), sowie Vasen und ein Schreibzeug von Lapis Lazuli als Geschenk überreichten. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolaus brachte dann die Fahnen des Regiments Kaluga, dessen Chef Se. Majestãt sind, zu Demselben. Se. Majestãt gedachten zunächst Ihren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürstinnen einen Besuch abzustatten und darauf an der Familientafel theilzunehmen,
Ueber die Reise Sr. Majestät des Kaisers und
Königs nach St. Petersburg geht uns folgender ausführ⸗ licher Bericht zu: . zie i e Sr. Majestãt des Kaisers und Königs von Berlin war mit Extrazug der Ostbahn am Donnerstag, 24. April Abends 160 Uhr, vom Ostbahnhof aus erfolgt. Der Zug bestand aus zwölf Waggons inelusive der Salonwagen Sr. Majestãt und des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, Se. Königliche Hoheit der Prinz Auguft von Württemberg, der stell vertretende Gouverneur von Berlin, General der Infanterie von Schwartz⸗ koppen, erwarteten Se. Majestãt in den Empfangs gemãchern der Ostbahn und gaben Allerhöchftdenselben das Geleite bis zum Salonwagen, den Se. Majestãt bestiegen, worauf die Ab⸗
fahrt erfolgte. ö . . In dem Allerhöchsten Gefolge befanden sich General⸗ Goltz, General- Lieutenant. Gene⸗
Adjutant Graf v. d. altz, ral à la suite, Freiherr v. Steinäcker, General ⸗Major. Ge⸗
neral à la suite v. Albedyll, General⸗Major und Chef des Mi⸗ litãr Kabinets; Flügel⸗Adjutant Oberst Graf Lehndorff. Flügel⸗ Adjutant Oberst Fürst Radziwill; Flügel⸗A1Adjutant Oberst⸗Lieu⸗ jenant v. Alten; Flügel⸗Adjutant Major v. Winterfeld. Flügel⸗ Adjutant Major v. Lindequist; General⸗Zeldmarschall Graf „ Moltke, Chef des Generalstabes der Armee; General⸗Major Graf v. Kanitz, Commandeur der 1. Garde⸗ Infanterie Brigade. Oberst v. Hymmen, Flũgel⸗Adjutant und Commandeur des
Garde⸗Husaren⸗Regiments. Oberst Graf v. Waldersee, Flũgel⸗
Adjutant und ments Rr. 13. Regiments zu Fuß.
DOberst v. Thile, Commandeur des 3 Garde⸗ Dberst v L Estocg, Commandeur des Leib⸗ Grenadier⸗ Regiments (1. Brandenburg) Nr. 8. Oberst Bronsart v. Schellendorff, Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps. Oberst⸗Lieutenant Prinz Heinrich XIII. Reuß, Commandeur des Königs⸗Husaren⸗Regiments 1. Rheinischen ) Nr. J. Hauptmann v. Burt, à la suite des 7. Brandenburgischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 60 und Adjutant des Feldmarschalls. Hofmarschall General⸗Major Graf v. Perponcher. Königlichen Schauspiele w. Hülsen. HSofstaats⸗Sekretãr Hofrath Kanz ki. l= Fabinets⸗Rath v. Wilmowski (Hofrath Mießner
Rechnungs⸗Räthe Mielentz und Schulz). Professor und Generalarzt. In
Sekretãr Graf Arnim und der Seconde⸗Lieutenant Graf v. Bis⸗ marck vom 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment.
Der Kaiserliche Extrazug durcheilte die Bahnstrecken der Ostbahn denjenigen Stationen, wo
ohne Aufenthalt, als etwa nur an r 2 für die Maschine Wasser eingenommen werden mußte, bis Dirschau, das Freitag Morgens 6 Uhr 15 Minuten erreicht
war.
und in bestem Wohlsein um in den Räumen des f ꝛ ͤ nehmen. Nach halbstũndigem Aufenthalt eilte der Zug weiter. An den Ortschaften der Bahnlinie standen Volksgruppen, Se.
30 Minuten fuhr der Train ein. ; r schaften der in Königsberg garnisonirenden Regimenter aufge⸗
Wälle hin auch Infanterie, die mit Hurrahrufe den obersten Friegsherrn empfingen. den Spitzen der Thürme, von den Giebeln der Häuser wehten Flaggen und auf dem reich geschmückten Perron
Se. Majestãt die Spitzen der Civil⸗
des Bahnhofes erwarteten k : und Militärbehõrden der Stadt, der DOber⸗Prãsident der Provinz
auf die
Commandeur des 1. Hannoverschen Ulanen⸗Regi⸗
General⸗Intendant der Geheimer Hofrath Bork. Civil⸗Kabinet: Geheimer . Militãr⸗Ka⸗ binet: Major v. Haugwitz, Abtheilungs⸗Chef im Militãr⸗K⸗abinet Leibarzt Dr. v. Lauer,
der Begleitung des Reichskanzlers Fürsten w. Bismarck befanden sich der Geheime Legations⸗Rath v. Bülow. Legations⸗
Zum Empfange hatten sich der Präsident der Regierung in Danzig von Diest und der Landrath des Kreises eingefunden, verließen Se. Majestät den Wagen, Bahnhofslokals das Frühstück einzu⸗
gen und so bis zum Schlosse, vor dem die Menge Kopf an Kopf
gedrãngt nahmen,
hatte ein Festgewand angelegt, Gewinde, Büsten, Teppiche u. s. w. Zu den beiden Seiten der
stand, und wo Se. Majestãt das Absteigequartier während der größte Theil des Gefolges im Gasthofe Zum deutschen Haus? abtrat. Das Aeußere der Häuser überall sah man Fahnen, grüne
Pregelbrücken waren, reich und bunt beflaggt, die Schiffe auf⸗
gefahren. nig, geführt vom Polizei⸗Präfidenten Pilgrim Flügel⸗Adjutanten Oberst Grafen Lehndorff,
den Häfen, und zwar den Büsoldschen Grundstücken,
Mittags machten Se. Majestät der Kaiser und Kö— und begleitet vom eine Ausfahrt nach dessen ein⸗
faches Wohnhaus dem Königlichen Pagre, Friedrich Wilhelm III.
und Luise,
halte diente, Jugenderinnerungen knüpften. Haus in
sowie den Königlichen Kindern zum Sommeraufent⸗ und woran sich für den Kaiserlichen Herrn theure Se. Majestãt durchgingen das
allen Theilen, dann den Park, der jenseit
der Straße gelegen und den Königlichen Kindern einst als Spielplatz gedient hatte und versprachen, bei der Linde, welche zum Andenken an die glorreichen Siege von 1870 71 und an die edelste der Frauen die Königin Luise hier gepflanzt worden war, eine Büste
der hochseligen Mutter
aufstellen lassen zu wollen. Nach⸗
mittags vier Uhr war Diner im Königlichen Schlosse, zu welchem außer dem Gefolge sammtliche Civil⸗ und Militarbehörden der Stadt in ihren Spitzen und hervorragenden Vertretern geladen
waren. Abends erschienen Se. Majestaät im Theater, erleuchtet und erfüllt war,
das festlich von einem zahlreichen, distinguirten Publikum das den Kaifer mit begeisterten Aeußerunges
der Verehrung und Loyalität empfing. Es wurde ein kleines
Lustspiel und die Oper:
„Die Zigeunerin“ gegeben, und als nach
Beendigung derselben Se. Majestät nach dem Schlosse zurück⸗ fuhren, war der Weg dahin rechts und links und vorher von
einer brillanten Erleuchtung der Häuser erhellt,
wodurch die
Einwohner einen neuen Beweis ihrer Anhänglichkeit an Se.
. und ihrer begeisterten Stimmung über den Aufent—⸗ alt
Allerhöchstdesselben zu geben bestrebt waren. — Ein auf Allerhöchsten Befehl an den Kommandanten
von Berlin aus St. Petersburg gerichteten Telegramm des dienst⸗
haltenden Flügel⸗Adjutanten lautet:
hier angekommen. in Gatschino empfangen. Truppen der ganzen Garnison Spalier bis zum Winterpalais. Bevölkerung dicht gedrängt auf den Straßen, Empfang Seitens der⸗ selben sehr herzlich.
St. Petersburg, 27. April, 4 Uhr 55 Min. Nachm.
An den Stadtkommandanten von Berlin ; . Seine Masestãt der Kaiser sind um 2 Uhr im besten Wohlsein Allerhöchstderselbe wurde vom Kaiser von Rußland Bei Ankunft in Petersburg bildeten die Die
***
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten
8
der Kronprinz und die Kronprinzessin sind in Beglei⸗ tung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen laut telegraphischer Meldung, gestern Nachmittag 57 Uhr über Dresden und Bodenbach in Prag eingetroffen.
Friedrich Wilhelm,
Am Bahnhofe
in Dresden wurden Höchstdiefelben von Ihren Königlichen Ho⸗
. . . ,. ; Abg. Pr. Braun stellt, erst Artillerie, dann die dritten Kürassiere, und 3 . 16 . sehr wohl
Von war damit die zweite
Preußen, die Generalitãt, die Gemeindebehõrden, die Geiftlichkeit und
die Behõrden der Universitãt. Nachdem der Kaiser und König den
Wagen verlassen und den Billkomm der Anwesenden entgegen ge⸗ nommen hatten, bestiegen Allerhõchstdieselben den offenen Wagen der den Weg nach ; M schenmenge bedeckte den Platz vor dem Bahnhofe und erfüllte di Straden, welche der Kaiserliche Wagen
dem Schlosse einschlug. Sine unabsehbare Men⸗
. J —
durchfuhr. Ueberall
wurden Se. Majestãt mit nicht enden wollenden Hochrufen empfan⸗
sidiums.
mit Costa⸗Rica; Anträge Preußens,
Prũfung Hauptämter in den Hansestädten. zweier Mitglieder für die Reichsschulden⸗Kommission und die Beschlußfassung wegen der Veröffentlichung der strafrechtlich ver⸗
heiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, sowie vom Prinzen und der Prinzessin Georg von Sachsen und dem preu⸗ Fßischen Gesandten v. Eichmann empfangen. in Prag, der mit österreichischen geschmückt war, Hoheiten von dem Statthalter, , und von einer großen Volksmenge auf das Lebhafteste begrüßt. 932 8
Auf dem Bahnhof und preußischen Fahnen reich Kaiserlichen und Königlichen
wurden Ihre Feldzeugmeister Baron Koller,
3
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht ist gestern Abend nach Schloß Camenz in Schlesien abgereist.
— In der gestrigen 16. Plenarsitzung des Bundes⸗
raths führte der Staats-Minister Delbrück Zen Vorsitzz. Es z — erkennung entzogen werden,
betreffend: a. die Beschlüsse des Reichstags zu dem Gesetzentwurf der aeistlichen Ingelegenheit'n n.
über einige Abänderungen des Posttaxgesetzes vom 28. Oktober 15871; P. den Beschluß des Reichstags über Petitionen wegen Regelung der Schutz pocken⸗ Impfung. gefaßt über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen des Prä⸗ ̃ Modifikationen des Grenzzuges zwischen Deutschland und Frankreich; den Abschluß eines Uebereinkom⸗
rurden vorgelegt die Schreiben des Präsidenten des Reichstags,
betreffend:
mens mit Großbritannien wegen gegenseitiger Anerkennung der Aftiengesellschaften; den Abschluß eines Ausslieferungs vertrages den Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Reichs; sowie die betreffend die Tarifirung von Korbflechter⸗ waaren; die Kosten des Haupt⸗Amtsgebäudes zu Hamburg; die und Entlastung der Rechnungen der Kaiserlichen
Hierauf folgte die Wahl
*
fügten Ausweifungen von Ausländern. Ausschußberichte wurden erstattet über: Verfahren Pp. eine Petition, betreffend die Zollerstattung für ausgeführten Eisendraht; (. den Abschluß eines Vertrages mit Belgien wegen gegenseitiger Uebernahme hülfsbedurftiger Landesangehõriger; d. den Sesetz entwurf, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlore⸗ ner oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs; e. Handhabung des Freizügigkeitsgesetzes Eingaben vorgelegt. für Elsaß⸗Lothringen wurf eines Gesetzes wegen Besteuerung Gegenstand der Berathung.
a. den Erlaß allgemeiner Vorschriften über das bei zollfrei einzulassendem Reis zur Stãrkefabrikation;
eine Meinungsverschiedenheit über die Sodann wurden einige In der hierauf stattfindenden 5. Sitzung bildete die Vorlage, betreffend den Ent⸗ des Branntweins, den
— Im weiteren Verlauf der Sitzung des Reichstages am 26. d. M. wurde der vom Abg. Dr. Bamberger beantragte
Majestat mit. freudigen Zurufen begrüßend, und um 9 Uhr Artikel 18 als Zusatz zum Münzgesetz nebst den Resolutionen r in den Bahnhof von Königsberg Die Bahnlinie entlang waren in Paradeanzug Mann⸗
in Folge der von dem Präsidenten des Reichskanzleramtes Staats Minifter Delbrück geãußerten Bedenken (siehe unter Reichs⸗ tagsangelegenheiten) und des nachdrücklichen Einspruches des gegen die vorzeitige Erledigung der von dem zu trennenden Fragen bezüglich des Bank⸗ und des Staatspapiergeldes zurückgezogen und Berathung des Münzgesetzes erledigt. Das Haus beschäftigte sich alsdann mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der zum dien stlichen Gebrauch einer Reichs verwaltung be⸗ stimmten Gegen stände. In zweiter Berathung wurden die §§. 1—6 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung Zenehmigt, nur zu 5. 1 wurde auf den Antrag der Abgg. Pr. Bähr und Lesse unter dem Widerspruch des Bundes⸗Kom⸗ missarius Dr. v. Möller folgender Zusatz beschlossen:
Auch unterliegt das Reich bezüglich der seiner Verwaltung unter—⸗ worfenen Gegenstande der nämlichen Gerichtszustãndigkeit, welcher die Einzesftaaten, in deren Bereich sie sich befinden, bezüglich der ihnen zugehsrigen gleichartigen Gegenstände unterworfen sind.
notenwesens
Sodann wurde Beschluß woeise;
Die Diskussion wurde um 4 Uhr unterbrochen, um in der
nächsten Sitzung fortgesetzt zu werden.
— In der heutigen Sitzung des Reichstags, der am Tische des Bundesraths die Staats- Minister Delbrück und von Mitziacht mit mehreren Kommissarien beiwohnten, wur⸗ den die §§. 7 bis 9 des in Rede stehenden Gesetzentwurfes ohne Disküffion genehmigt. Eine längere Diskussion knüpfte sich an den von der Kommisfton eingeschalteten 8. 10, der das Etats⸗ recht des Reichstags bezüglich der Einnahmen aus der Ver⸗ äußerung von Gegenständen, welche sich in Besitz der Reichsver⸗ waltung befinden, zu sichern bezweckt, Abg. v. Zedlitz Neukirch beantwortete die Streichung dieses Paragraphen, den der Prã⸗ sident Delbrück als entbehrlich bezeichnete, theils mit Rück⸗ sicht auf die Reichsverfassung, theils im Hinblick auf einen in der Vorbereitung begriffenen Gesetzentwurf, betreffend das ma⸗ terielle Etatsrecht. Der Abgeordnete Lasker begrüßte die An⸗ kündigung eines solchen Gesetzes, hielt aber bis zu seiner Ema⸗ nation die Aufnahme des 5. 10 für unentbehrlich. Das Saus entschied sich bei Schluß des Blatts in diesem Sinne.
— Im Verlauf der Sitzung des Herrenhauses am 26. d. M. wurde die Diskussion über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Vorbildung und Anstellung der Geist⸗ lichen fortgesetzt. 5. 10 lautet in der Fassung der Vorlage folgendermaßen:
„An den im vorstehenden Paragraphen gedachten Anstalten darf als Lehrer oder zur Wahrnehmung der Disziplin nur ein Deutscher angeftellt werden, welcher seine wissenschaftliche Befähigung nach Vor⸗ schrift des 8. 1 dargethan hat und gegen dessen Anstellung kein Ein⸗ spruch von der Staatsregierung erhoben worden ist. Die Vorschriften der 55. 2 und 3 finden entsprechend Anwendung.
Hierzu beantragte Graf Krassow, hinter dem Worte: „wissẽenschaftliche“ die Worte sittliche und technische' hinzuzu⸗ fügen. = An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Krassow, Graf zur Lippe, v. Kleist⸗Retzow und der Staatsminister Dr. Falk. (Siehe unter Landtags⸗-A1ngelegenheiten. Denn wurde die Fassung der Vorlage angenommen und der Antrag des Grafen Krassom abgelehnt. — Der 5. 11 lautete nach der Vorlage folgendermaßen:
„Zur Anstellung an einem Knaben Seminare oder Knaben⸗ Konvikte ist die Befähigung zur entsprechenden Anstellung an einem preußischen Gymnasium, zur Anstellung an einer für die theologische wissenschaftliche Vorbildung bestimmten Anstalt die Befähigung er⸗ forderlich, an einer deutschen Staats⸗-Universität in der Disziplin zu lehren, für welche die Anstellung erfolgt. ö .
Kleriker und Predigtamts⸗-Kandidaten müssen die für Geistliche vorgeschriebene Vorbildung besitzen. J .
Dieselbe genügt zur Anstellung an den zur theologisch⸗praktischen Vorbildung bestimmten Anstalten.“ . .
Hierzu beantragte Graf Krassow einige Abãnderun⸗ gen, die er befürwortete; das Haus nahm jedach Die Fassung der Vorlage an und lehnte den Graf Krassowschen An⸗ trag ab. ( w
Ohne Diskussion wurde sodann der 5. 12 in folgender Fassung der Vorlage angenommen:
Für die Erhebung des Einspruchs gegen die Anstellung finden die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche die Erhebung des
Einspruchs gegen die Anstellung von Geistlichen regeln. S5. 15 — 7.)
S. I3 lautet nach der Vorlage folgendermaßen: .
Werden die in den 55. 9 — 11 enthaltenen Vorschriften oder die innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit g troffenen Anordnungen der Staatsbehsrden nicht befolgt, so ist der Minister der geistlichen An⸗ gelezenheiten ermächtigt, bis zur Befolgung die der Anstalt gewidme⸗ fen Staatsmittel einzubehalten oder die Anfstalt zu schließen.
Unter der angegebenen Voraussetzung und bis zu dem bezeichneten
Zeitpunkte können Zöglinge der Knaben⸗ Seminare und Knabenkonvikte von dem Besuche der Gymnasien und von
r der Entlassungsprüfung S. 6 erwähnten Anstalten die ertheilte An. Diese Anordnungen stehen dem Minister
ausgeschlossen und den im
Hierzu beantragten 1) Graf Krassow: .
Im §. 13: 2. Alinea 1 die Worte: „oder die Anstalt zu schließen zu streichen; b. Im Alinea 2 Zeile 3 statt, und“ zu setzen: beziehungs⸗
sse;“ c. Dem Paragraph ein neues Alinen hinzuzufügen, wie folgt: „Gegen dieselbe kann jedoch innerhalb 30 Tagen bei dem Königlichen Gerichtshofe für kirchliche Angelegenheiten Berufung eingelegt werden. Durch Einlegung der Berufung wird die Vollstreckung der angefoch⸗ fenen Entscheidung nicht aufgehalten, Ler Gerichtshof jedoch befugt, die vorläufige Vollstreckung zu hemmen.“
2) Hr. Gobbin:
Fm 3.1. ö K
HD Alinea 1 die Worte innerhalb ihrer gesetzlichen Zustãndigkeit⸗ zu streichen. . ; . . .
2) Als Alinea 3 hinzuzufügen: Nach Errichtung eines König⸗ lichen Gerichtshofes für die kirchlichen Angelegenheiten kann über die Gesetzmäßigkeit der aach diesem Paragraphen getroffenen Anordnungen und Verfügungen innerhalb 30 Tagen bei dem gedachten Gerichtshofe Berufung eingelegt werden. Durch Einlegung derselben wird die Voll⸗ streckung der angefochtenen Verordnung oder Verfügung nicht aufge⸗ halten. Der Gerichtshof kann jedoch bestimmen, daß bis zur end⸗ gültigen Entscheidung die Vollstreckung unterbleibe. ;
An der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Krassow und Graf Brühl für den Krassowschen Antrag, letzterer auch event., für den Gobbinschen, für den auch die Herren Gobbin, p. Voß und Graf Rittberg, sowie Graf zur Lippe eintraten, während die Herren Dr. Tellkampff und Hr. Zacharige für die Verwerfung sämmtlicher Amendements sprachen. Auch der Minister⸗Präsident Graf v. Raon, sowie der Staats⸗Minister Dr. Falk griffen in die Diskussion ein (J. unter Landtags⸗An⸗ gelegenheiten). Dann wurde der Antrag Graf Krassow abge⸗ lehnt, und 5. 13 mit den Amendements des Herrn Gobbin an⸗ genommen.
§. 14 der Vorlage lautet: . ;
Knaben⸗Seminare und Knaben⸗Konvikte (6. 9) dürfen nicht mehr errichtet und in die bestehenden Anstalten dieser Art neue Zöglinge nicht mehr aufgenommen werden. . ; .
Im Fall der Aufnahme neuer Zöglinge ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten zur Schließung der betreffenden Anstalt
befugt.
n der Diskussion betheiligten sich die Herren Baron von Senfft⸗Pilsach, Frhr. v. Landsberg, v. Kleist⸗Retzow, Graf von Tandsberg⸗Vehlen, sowie Graf Brühl, welche sämmtlich um Verwerfung dieses Paragraphen baten, während der Regierungs⸗ Kommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Lucanus, und der Staats⸗ Minister Dr. Falk (s. unter Jandtags⸗Angelegenheiten) für die Annahme der Vorlage sprachen, die auch demnächst erfolgte, worauf die Diskufsion um 4 Uhr auf heut vertagt wurde.
— In der heutigen (28) Sitznng des Herrenhauses, welche der Präsident des Königlichen Staats⸗Ministeriums Feld⸗ marschall Graf Roon, sowie die Staats⸗Minister Camphausen, Pr. Leonhardt, Dr. Falk und Graf Königsmarck beiwohnten und welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode um 116 Uhr eröffnete, wurde nach einigen geschäftlichen Mit⸗ theilungen die Berathung des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlich en fortgesetzt. Die 55. 15
und 16 wurden bei der Debatte miteinander verbunden; die⸗ .
15: Die geistlichen Oberen sind verpflichtet, denjenigen Kandi⸗ daten, dem ein geistliches Amt übertragen werden R. 66 Ober⸗ Präsidenten unter Bezeichnung des Amtes zu benennen.
Dasselbe gilt bei Versetzung eines Geistlichen in ein anderes geistliches Amt oder bei Umwandlung einer widerruflichen Anstellung in 4 . ö
nnerhalb dreißig Tagen nach der Benennung kann Einspru gegen die Anstellung erhoben werden. z 6
Die Erhebung des Einspruchs steht dem Ober⸗-Präsidenten zu.
§ 16. Der Einspruch ist zulässig:
I) wenn dem Anzustellenden die gesetzlichen Erfordernisse zur Be⸗ kleidung des geistlichen Amtes fehlen;
Y wenn der Anzustellende wegen eines Verbrechens oder Vergehens, welches das deutsche Strafgesetzbuch mit Zuchthaus oder mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte oder dem Verluste der öffent⸗ 11 Aemter bedroht, verurtheilt ist oder sich in Untersuchung be⸗
3) wenn gegen den Anzustellenden Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß derselbe den Staatsgesetzen oder den inner⸗
keit enigegenwirken oder den öffentlichen Frieden stören werde.
Die Thatfachen, welche den Einspruch begründen, sind anzugeben,
Gegen die Einspruchserklärung kann innerhalb dreißig Tagen bei dem Königlichen Gerichtshofe für die kirchlichen Angelegenheiten, und, jo lange dessen Einsetzung nicht erfolgt ist, bei dem Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten Beschwerde erhoben werden.
Die Entscheidung ist endgültig.
Hierzu beantragten: IJ Graf Krassow im 5§. 16 ad 3 zu fassen, wie folgt:
„Wenn der ÄAnzustellende durch seinen bisherigen äußeren Lebens⸗ wandel Veranlassung zu der Annahme gegeben hat, daß derselbe den Staatsgesetzen oder den innerhalb ihrer gesetzlichen Zustãndig⸗ keit erlafsenen Anordnungen der Obrigkeit entgegenwirken werde.“ 2) Herr Gobbin im 5. 16, alinea 3, letzte Zeile statt der Worte: Beschwerde erhoben werden zu setzen: Berufung eingelegt werden“.
An der Diskufsion beteiligten sich die Herren Graf v. d. Schulenburg ⸗Beetzendorff, Graf Krassow, v. Bernuth, Baron Senfft v. Pilsach, Gobbin, Graf zur Lippe, Graf Jork v. War⸗ tenburg, Frhr. v. Manteuffel (Crossen) und der Staats⸗Minister Dr. Falk. Dann zog Graf Jork v. Wartenburg ein von ihm gestelltes Amendement zurück, dasjenige des Grafen Krassow wurde abgelehnt, 5 15 in der Fassung der Regierungsvorlage und 5. 16 in derselben Fassung mit dem Antrage des Herrn Gobbin angenommen.
5. I7 wurde bei Schluß des Blatts ohne Diskussion in folgender Fassuug angenommen:
Die Uebertragung eines geistlichen Amts, welche der Vorschrift 8. 1 zuwiderläuft, oder welche vor Ablauf der im §. 15 für dir Er⸗ hebung des Einspruchs gewährten Frist erfolgt, gilt als nicht ge⸗ schehen. ;
— Das Haus der Ab geordneten wird seine Sitzungen am 5. Mai wieder beginnen. Die Tagesordnung der am ge⸗ nannten Tage stattfindenden Sitzung ist im amtlichen Theil d. Bl. veröffentlicht.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Berliner Zweigverein der Deutschen Schiller-Stiftung einen Bei⸗ trag von 1006 Mark zu bewilligen geruht.
— Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee ist gestern zur Ausführung von Oberbauarbeiten auf der Strecke Altkirch⸗Dammerkirch im Ober⸗Elsaß die 1. Compagnie des Eisenbahn⸗-Bataillons in einer Stärke von 4 Offi⸗ zieren, 9 Unteroffizieren, 76 Mann, unter dem Kommando des Hauptmanns Krause nach Dammerkirch abgerückt und wird in letzterem Orte Quartiere beziehen.
— Nachdem in der vergangenen Woche bei der Infanterie die Bataillons⸗Besichtigungen stattgefunden haben, hat nunmehr
das Exereieren im Regiments⸗Verbande seinen Anfang ge⸗ nommen.
— Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall ent⸗ schieden, daß, obwohl die Prügelstrafe als Disziplinarmittel gegen Arbeits hausgefangene praktisch nothwendig sei, die fernere Anwendung derselben prinzipiell unzulässig erscheine. Die De⸗ tentfan bilde ein Aecessorium der Haftstrafe (78. 361 ff. des Strafgesetzbuches) Für Haft⸗ und Gefängnißgefangene sei die körperliche Züchtigung im Ressort des Ministeriums des Innern, wie im Justiz⸗Ressort allgemein abgeschafft (Cirkular⸗Erlaß vom 15. Mai 1869. — Minist. Blatt, Seite 130 — . Hieraus folge, daß auch die Arbeits hausgefangenen nach Antritt der lediglich als Nebenstrafe gegen sie festgesetzten korrektionellen Detention diesem Strafmittel nicht mehr unterworfen werden dürfen. Die Ober⸗-Präsidenten sind demgemäß ersucht worden, dafür Sorge zu tragen, daß die Anwendung der Prügelstrafe in denjenigen ständischen Korrektionsanstalten, in welchen dieselbe bisher noch verhängt worden ist in Zukunft unterbleibt, zugleich auch anzuordnen, daß bei Verhängung des Lattenarrestes gegen Korrektionelle, soweit dies bisher noch nicht geschehen sein sollte, nach Maßgabe der Vorschriften unter Nr. 2 bis des Cirkular⸗ Erlasses vom 15. Mai 1869 verfahren werde. Als vorgesetzte Propinzialbehörde habe im Sinne dieser Vorschriften die der Direktion der betreffenden Korrektionsanstalt vorgesetzte stãndische Tandarmenbehörde zu fungiren.
— Der Oberst und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium Ribbentrop, hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Neiße begeben.
— Der Thierarzt erster Klasse Jakob Franzenburg zu Schleswig ist zum Kreisthierarzt des Kreises Schleswig ernannt worden.
Breslau, 28. April. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig traf heute früh vom Schloß Sibyllenort hier ein, um Sich nach Wien zu begeben. Der Königliche Polizei⸗ präsident war auf dem Centralbahnhofe zur Begrüßung des Herzogs erschienen.
annover, 26. April. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg traf gestern Nachmittag 1 Uhr 37 Min. hier ein und setzte um 2 Uhr 2 Min. die Reise nach Wien fort.
Fulda, 26. April. (W. T. B.) Zu den Bischofs⸗ konferenzen haben sämmtliche preußische Bischöfe ihre Theil nahme angemeldet mit Ausnahme des behinderten Bischofs von der Martitz in Kulm. Die Ankunft des Erzbischofs Le⸗ dochowski wird heute erwartet. Die Sitzungen werden geheim ab⸗ gehalten werden. Wer das Präsidium übernehmen wird, ist noch unbestimmt; 6 wird der Erzbischof von Köln oder der Erzbischof Ledochowski den Vorfttz führen.
Bayern. München, 26. April. Der König hat durch Allerhöchste Entjchließung vom 24. d. Nachstehendes mit der Wirkfamkeit vom 1. Mai verfügt: Ernannt werden der Com⸗ mandeur der 2. Divifion, General⸗Lieutenant Joseph v. Maillin⸗ ger zum kommandirenden General des Il. Armee⸗Corps; die Dbersten und Regiments⸗Commandeure W. Kohlermann vom 4. Infanterie Regiment und A. Schrott vom 8. Infanterie⸗ Regiment zu Brigade⸗Commandeuren, ersterer bei der 8., leßte⸗ rer bei der 3. Infanterie⸗Brigade; der Kommandant von Lan⸗ dau, charakterisirte General⸗Major M. Graf v. Tattenbach zum Vorstand der Zeughaus⸗Haupt⸗Direktion mit Beförderung zum wirklichen General ⸗Major. — Befördert werden: zu General⸗ Lieutenants die General⸗Majore M. Graf v. Bothmer, General⸗ Quartiermeister, C. Ritter v. Dietl, Commandeur der 1. Infan⸗ teri⸗Brigade als Commandeur der 4. Divifion, R. Frhr. v. u.
d. Tann⸗Rathsamhausen, Commandeur der 4. Infanterie⸗
Brigade, als Commandeur der 2. Division, C. v. Orff, Com⸗ mandeur der 2. Infanterie⸗Brigade, als Commandeur der
. . 13. der leib ? 1. Division, und H. v. Diehl, Commandeur der 6. Infanterie⸗ halb ihrer gesetzlichen Zuftändigkeit erlassenen Anordnungen der Obrig⸗ h 8 öl . 8 ö
Brigade, als Commandeur der 3. Division; zu General⸗Majoren:
die Obersten M. Limbach, Pionier⸗Inspektor, Prinz Otto von
Bayern, Inhaber des 5. Chevauxlegers⸗Regiments (ert. 5st.)
Prinz Ludwig von Banern, Inhaber des 10. Infanterie⸗Regi⸗
ments (ext. st., C. v. Weinrich, Commandeur des 5. Che⸗
vauxlegers⸗Regts, als Commandeur der 2. Kavallerie⸗Brigade; G. v. Mühlbaur, Commandeur der 8. Inf. Brigade, als Com⸗
mandeur der 6. Inf. Brigade; E. Höfler, Commandeur der
5. Inf. Brigade, M. Hebberling, bisher Kommandant von In⸗
golstadt, als Commandeur der 4. Inf. Brigade und L. Graf v. Isenburg⸗Philippseich, Commandeur des 13. Inf. Regts, als
Commandenr der 2. Inf. Brigade. — Versetzt wird: der Com⸗ mandeur der 3. Inf. Brigade, General⸗Major A. Ritter von
Täuffenbach, — Charakterisirt werden: als General⸗Lieutenants: neral⸗Majore Ph. Frhr. v. Podewils, Direktor wehrfabrik und C. von Strunz im Generalstab, Adjutant des
als Commandeur zur 1. Infanterie⸗Brigade. die Ge⸗
Prinzen Karl von Bayern. — Ferner wurde der bisherige
Commandeur der 4. Diviston, General⸗Lieutenant F. Graf von Bothmer unter Belassung des Prädikats Excellenz“ mit Wahr⸗
nehmung der Geschäfte der Inspektion der Artillerie und des
Trains betraut, der Commandeur der 2. Kavallerie⸗Brigade,
General⸗Major A. von Mayer, auf Nachsuchen mit Pension
verabschiedet und demselben der Charakter als General⸗Lieutenant verliehen, endlich der Vorstand der Zeughaus ⸗Hauptdirektion, General⸗Major C. Fortenbach unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als General -Lieutenant zur Disposition gestellt.
— Der Prinz Leopold und die Prinzessin Gisela werden sich an ihrem Einzugstage nach der Begrüßung in der Königlichen Residenz in das Palais in der Schwabingerlandstraße begeben, wo ein Diner zu 7 Gedecken stattsindet, an welchem sich außer dem neuver⸗ mählten Paare die Prinzen Luitpold, Ludwig und Arnulph, dann die Prinzessinnen Ludwig und Therese betheiligen. beendigter Tafel werden sich die Hohen Herrschaften sãmmtlich in das Palais des Prinzen Luitpold begeben, in welchem der Prinz und die Prinzessin Leopold noch mehrere Wochen wohnen
werden, bis die Appartements des Palais in der Schwabinger⸗ landstraße vollständig eingerichtet sein werden. Am Dienstag,
den 29. April, wird das neuvermählte Paar im Palais des Prinzen Luitpold die erstmaligen Aufwartungen entgegennehmen.
Baden. Karlsruhe, 25. April. Der Großherzog hat heute Vormittag 1 Uhr Karlsruhe verlassen, um sich der Einladung des Markgrafen Maximilian folgend nach Max⸗Wil⸗ helmshöhe im Odenwald zu begeben. Die Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit wird voraussichtlich bis Ende nãchster Woche andauern. . . .
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Bremen, 24. April. Die Bürgerschaft genehmigte gestern die Verbesserungen, welche der Senat an der von ihr festgestellten Einkommensteuerscala vorgenommen hat, bann aber auf Antrag der Budget ⸗Kommission auch ihrerseits noch eine unerhebliche Aenderung vor. Den Vermögensschoß lehnte die Kommission auch diesmal ab und sprach auf Antrag der genannten Kommission ihr Bedauern darüber aus, daß der Senat gewisse nothwendige Ausgaben nicht vorher genehmigen wolle, da sie doch ihrerseits keineswegs die Erhebung eines Ver⸗ mögensschosses im laufenden Jahre überhaupt oder die ander⸗ weile Deckung eines etwa entstehenden Defizits verweigere, son⸗ dern über diefes nur erst klarer sehen wolle, bevor sie ihre Ent⸗ schließung über jene fasse.
Oesterreich-ͤangarn. Wien, 2. April. Der Prin; von Wales und Prinz Arthur werden die Appartemets im Finanz⸗Ministerialgebäude in der Himmelpfortgasse beziehen, der Kronprinz Friedrich von Dänemark wird in der Hofburg ab⸗ steigen.
— Das für die heutige Versammlung aufgestellte Wahlprogramm der deutsch⸗österreichischen Par kei betont zunächst das Hochhalten deutscher Interessen und hält besonders das Zusammengehen DOesterreichs mit Deutschland, das beiden Theilen Selbständigkeit sichere, für geboten. Es be⸗ fürwortet außerdem die Einführung des allgemeinen Wahlrechts
und Aufhebung der Delegatiöonen oder Aenderung des Wahl⸗
systems für dieselben und verlangt endlich entschiedene Gesetze zum Schutz der Staatsbürger gegenüber den Uebergriffen Seitens Roms, sowie Gesetze, betreffend die Ausbildung der Geistlichen . Mitwirkung der Gemeinde in allen kirchlichen Angelegen⸗ heiten.
Pesth, 25. April. Die „Reform“ meldet: Der Reichstag wird nach! Erledigung der Escomptebank⸗ und Kolonistenvor⸗ lage geschlossen, die zweite Session sofort eröffnet und nach Er⸗ ledigung des 1874er Budgets und des Gesetzentwurfs über das Grundsteuerkataster vertagt werden.
Agram, 25. April. Der Kaiser ermächtigte die Landes⸗ regierung, dem Landtage einen Gesetzentwurf über Ausfüh⸗ rung öffentlicher Arbeiten und Bauten vorzulegen.
Schweiz. Bern, 26. April. (BW. T. B). Die Reg ie⸗ rung von Solothurn hat sowohl den Bundesrath wie die Regierung von Luzern zum Einschreiten gegen den Bischof Lachat aufgefordert, weil derselbe von seinem dermaligen Aufent⸗ haltsorte im Kanton Luzern aus den Pfarrer Herzog in Olten mit der Exkommunikation bedroht.
Niederlande. Haag, 22. April. Der König und die Königin trafen heute Nachmittag um 2 Uhr aus dem Haag in Amsterdam ein, um der Hauptstadt den herkömmlichen all⸗ jährlichen Besuch zu machen. Sie wurden von einer außer⸗ geiwöhnlich zahlreichen Volksmenge, welche sich auf dem Damme und in den benachbarten Straßen versammelt hatte, mit Enthusias⸗ mus empfangen.
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26. April. (W. T. B.) Die Regierung trifft ener⸗ gische Maßregeln, um die militãrischen und maritimen Streit⸗ kräfte in Fndien zu verstärken und das Kriegsmaterial zu ver⸗ mehren. So sind unter Anderem 14 Dampfer von verschiedener Größe für die Expedition nach Indien bestimmt. Eine große Quantitãt Munition und Waffen, sowie Artillerie werden dem⸗ nächst dahin abgehen.
Belgien. Brüssel, 24. April. (B. T. B. Wie „Echo du Parlament“ aus guter Quelle erfãhrt, werden die vom Kriegs⸗Minisier vorgeschlagenen Reformen eine Erhöhung des Kriegsbudgets um 4 Millionen Franes veranlassen.
Großbritannien und Irland. London, 25. April. Der Prinz von Wales hielt gestern im St. James Palast eine Lever ab, welches sehr zahlreiche Betheiligung von Seiten des diplomatischen Corps hatte. Im diplomatischen Cercle wurde dem Prinzen vom österreichisch⸗ungarischen Botschafter, Graf Edmund Batthyany, der Attache der österreichisch⸗ungarischen Botschaft in London, vorgestellt. Bald nach der Lepée trat Se. Königliche Hoheit in Begleitung des Grafen Gleichen (Fürst Hohenlohe⸗ Tangenburg) und des Historienmalers Chevalier die Reise nach Wien an, um daselbst in seiner Eigenschaft als Präsident der britischen Ausstellungs⸗Kommission der feierlichen Eröffnung der internationalen Ausstellung beizuwohnen. Pinz Arthur, der sich ebenfalls nach Wien begiebt, schloß sich seinem Bruder in Dover an. — Der Schah von Perfien wird am 16. oder 17. Juni in London erwartet.! Der Londoner Gemeinderath hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dem persischen Monarchen während feiner Anwesenheit in London ein glänzendes Bankett in der Guildhall zu geben.
Einem Telegramm aus Ottawa in Canada zufolge, hat Mr. J. C. Jope die Premierschaft der Prinz Edward⸗Insel über⸗ nommen. Das Verfahren, welches mit Bezug auf die Konfö⸗ deration eingeschlagen werden wird, ist bis jetzt noch ungewiß. Frankreich. Paris, 25. April. Der Minister des Innern hat folgendes Cirkular an die Maires sämmtlicher Departements gerichtet:
Herr Maire! Die
1 re] deutsche Regierung hat vor Kurzem allen MNaires von Elsaß-Lothringen unterjagt, direkt mit den franzönischen Verwaltungs behörden zu korrespondiren, und hat denselben eingeschãrft, die Briefe, welche ihnen von den französischen Autoritäten zugehen würden, sammt ihren Enveloppen den Kreisdirektoren zu übergeben. Die deutsche Postverwaltung hat außerdem den Befehl erhalten, clwaige Uebertretungen, die sie entdecken würde, anzuzeigen. Ich bitte Sie daher, Herr Maire, sich in Zukunft jeder offiziellen Korrespon⸗ denz mit den Maires von Elsaß⸗Lothringen zu enthalten, und für alle Angelegenheiten, die Sie mit den Behörden der abgetretenen Gemein- den zu verhandeln haben mögen, die Vermittelung des Ministers des Innern und des Ministers des Auswärtigen in Anspruch zu nehmen. Genehmigen Sie ꝛc.
— Der Marschall Mac Mahon hat angeordnet, daß drei Unteroffiziere von jedem Bataillon den Telegraphen⸗Bureaus beigegeben werden sollen, um das Telegraphiren zu erlernen und für die Militärtelegraphie ein geeignetes Personal zu bilden. Im Artillerie⸗Departement herrscht große Thätigkeit; zu Bourges werden neue Versuche mit der Woolwichskanone angestellt. Die Militarisirung des Personals der Eisenbahnen soll jetzt praktisch ins Werk gefetzt werden. Man hat gefunden, daß dieses Per⸗ sonal sich auf mehr als 10 000 Mann beläuft; man will nun baraus Bataillone bilden und die höheren Beamten sollen Offi⸗ ziere derselben werden. Die Ingenieure, Zugführer, Stations⸗ chefs, Lokomotivführer ꝛc. sollen die Kadres bilden. Man legt dieser Organisation in den höheren Militärkreisen eine große Wichtigkeit bei.
— Das „Journal officiel“ veröffentlicht den amtlichen Aus⸗ weis über das Erträgniß der direkten und indirekten Steuern in den ersten drei Monaten des Jahres 1873. Das Erträgniß der direkten Steuern belief sich auf 14,469, 000 Fr., d. i. 7,011,000 Fres. mehr, als nach den Voranschlägen am 31. März fällig war, und 33,621,000 Fres. mehr, als in dem ersten Trimester des Vorjahres. Das Gesammtergebniß der indirekten Steuern belief sich auf 428, 952,000 Fres. und überstieg die Voranschläge um 10,528,000 Fr. und das Erträg⸗ niß des entsprechenden Zeitraums von 1572 um 55,271 000 Fres. Man bemerkt im Einzelnen eine Zunahme von 15,905. 000 für die Grenzzölle, von 123892, 000 für die Steuer auf inländi⸗ schen Zucker, von 12717 000 Fres. für die Steuer auf Getränke, von 8.414.000 Frs. für die Tabaksteuer, von 4523009 Frs. für Stempel, von 23802, 000 für die Zölle auf fremden Zucker, von S63 000 Frs. für Briefporto, von 730.000 Frs. für Zünd— hölzchen, von 855,009 Frs. für Cichorie u. s. w. Das Erträg⸗ niß der Steuer auf Eisenbahnfahrkarten ist um 2776, 000 Frs. hinter den Voranschlägen zurückgeblieben, was der dem Aus⸗ weise beigefügte offizielle Kommentar daraus erklärt, wonach in den Wintermonaten der Personenverkehr auf den Eisenbahnen notorisch viel geringer ist und die Voranschläge zwischen den verschiedenen Jahreszeiten nicht unterschieden waren. Die 3proz. Steuer auf das Einkommen der beweglichen Werthe, welche für das ganze Jahr 1873 auf 24 Millionen veranschlagt war, ergab in dem ersten Trimester 7 689, 000 FIrs., mithin 1,589,000 Frs. mehr, als man gewãrtigt hatte.
28. April. (W. T. B.) Nach dem nunmehr vorliegenden defi⸗ nitiven Wahlergebnisse hat Barodet 180, 146, Remusat 135 407 Oberst Stoffel 27, 988 Stimmen erhalten. — Aus den Departements werden folgende Wahlresultate gemeldet: Im Departement „Gironde“ erhielt Dupouy 55,699, Maitre 25,976 Stimmen, im Depariement „Bouches du Rhone“ Lockroy (radikal) 37, 700, Passy (konservativy 12.000 Stimmen, im Departement ‚Corrèze“ Latrade (Republikaner) 7000, Brunet (konservativ) 1800 Stimmen, im Departement der „Marne“ Picard (Repu⸗ blikaner) 19,060, Boissonnet 6300 Stimmen, im Departement des „Jura“ Gagneur (Republikaner) 21,500, Mejona (konser⸗ vatir) 65883 Stimmen. Im Departement des ‚ Morbihan“ scheint die Wahl Dubodans atholik) als sicher betrachtet werden zu können. — Das Journal „Le Sieele“ erklärt, Paris habe seinen Willen auf die unzweideutigste Weise kundgegeben, es sei zu hoffen, daß das Verdikt von Paris durch die Provinzen bestätigt werde und daß der Präsident der Republik auf die Stimme des Landes, das sich ausgesprochen habe, höre.
Versailles, 26. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Permanenz-⸗-Kommission sprach sich Delille über die von Jules Simon in der Sorbonne gehaltene Rede ta⸗ delnd aus, wobei er jedoch die weitere Diskusston dieser Angele⸗ genheit der Nationalversammlung vorbehielt. Der Minister des Innern erwiderte, Jules Simon habe die von dem „Soir“ ver⸗ öffentlichte Version seiner Rede desavouirt; übrigens müsse die Regierung jede Verantwortlichkeit für die Rede, sogar für die von amtlichen Blättern veröffentlichte Version derselben ablehnen. Jules Simon allein sei dafür verantwortlich.
Spanien. Madrid, 26. April. (W. T. B.) Als
hauptfachlicher Grund, welcher die Regierung bestimmte, die