1873 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Auflösung der Permanenzkommission der Nationg!⸗ versammlung zu verfügen, wird angeführt, daß die Kommission einen Kommandanten der Bürgerwehr ernennen wollte, was nur der Cxekutivgewalt zusteht. Die Gerichte sind mit der Unter⸗ suchung der Vorfälle vom 23. d. beschãftigt.

Der Fin anz⸗Minister hat bestimmt, daß die zur Zah⸗ lung auf den Staatsschatz angewiesen, im Mai d. J. fälligen Pagarès zu J in Baar, zu J mit neuen Pagares eingelöst wer⸗ den sollen, welche nur einen Monat laufen und mit 12 Prozent jährlich verzinslich sind. Für diese neuen Pagares werden die⸗ selben Garantien geboten, welche die Pagares zur Zeit überhaupt schon hatten. Figueras will am Dienstag das Präsidium des Ministerrathes wieder übernehmen.

= Der Bruder von Don Carlos ist, wie die amtliche Zeitung meldet, in Begkeitung des carlistischen Generalstabes nach Frankreich zurückgegangen. Die Carlisten sind in wieder⸗ holten Gefechten unterlegen und haben in einem einzigen Treffen äber 1090 Verwundete verloren. Man spricht von einer be⸗ vorstehenden Modifikation des Ministe riums, in welchem Figueras, Pi y Margall und Castelar verbleiben und in das Tontreras, Estebanez, Garcia, Lopez, Rispa und andere Mit⸗ glieder der föderalistischen Partei eintreten würden.

Italien. Rom, 27. April. (W. T. B.) Der Nachricht, daß die Unterhandlungen zwischen Frankreich und Italien über einen neuen Handelsvertrag schon im Mai wieder eröffnet werden würden, wird von dem Economista“ mit dem Bemerken entgegengetreten, daß diese Unterhandlungen überhaupt erst beginnen könnten, wenn von der in Venedig tagenden Kom⸗ mission die Revision der Zolltarif nach den Resultaten der des⸗ halb stattgehabten industriellen Enquete zu Ende geführt sei.

Türkei. Konstantinopel, 27. April. (W. T. B.) Der für die ägyptische Gerichtsreform ausgearbeitete Entwurf hat dem Levant Herald“ zufolge Seitens Großbritanniens voll⸗ ständige Billigung erfahren.

Rumänien. Bukarest, 2. April. (W. T. B.) Die große Kirch ensynode ist durch ein Dekret des Fürsten Karl zur Vornahme der Wahl eines Metropoliten und der Bischöfe in Gemäßheit des neuen Kirchengesetzes auf den 1. Mai d. J. einberufen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. April. (W. T. B.) Ueber die Zusammensetzung des orenburgischen Corps der Khiwaexpedition enthält der russische „Invalide“ folgende nähere Angaben: Das Derachement besteht aus 9 Com⸗ pagnien vom 1. und 2. Orenburger Linienbataillon, einem Sappeur⸗Commando, 600 orenburgischen und 300 uralischen Kofaken und führt 6 Geschütze der reitenden Artillerie, ferner Raketenapparate, 4 zwanzigpfündige Mörser und 2 gezogene Geschütze mit sich, welche letztere bei der Anlage befestigter Forts in der Nähe des Urgumurunakap und am Aibugir⸗ Golf verwendet werden sollen. Der Transport der Geschütze und der Munition wird bis zum Embaposten mittelst zwei⸗ spänniger Schlitten bewirkt; die Artilleriepferde werden bis dahin, um sie zu schonen, am Zügel nachgeführt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. April. Der König hat von den vorhandenen Mitteln des betreffenden Fonds 5006 Rodl. schwedisch bewilligt, um damit den schwedi⸗ schen Gelehrten Sommer abzuhaltenden skandinavischen NãͤturforscherVersamm⸗ lung zu erleichtern.

Die Regierung hat, dem Vernehmen nach, in diesen Tagen beschlossen, dem Reichstage einen Vorschlag über die Er⸗

die Reise nach Kopenhagen zur dort in diesem

Fiakern und einspännigem Stadtfuhrwerk haben,

Königs Karl XV. für Rechnung

werbung der Bibliothek des Die vorgeschlagene Ankaufssumme

des Staates zu rnterbreiten. betrãgt ca. 30, 003 Rdl. ö

Dänemark. Kopenhagen, 24. April. Der Kron⸗ prinz Friedrich reiste heute per Dampfer nach Lübeck ab, um sich von da weiter nach Wien zu begeben. Der diesmalige Auf⸗ enthalt des Kronprinzen in Wien wird, wie man hört, nur von kurzer Dauer sein. Für den Sommer soll der Kronprinz jedoch einen zweiten längeren Aufenthalt in Wien beabsichtigen.

In der gestrigen Folkethingssitzung wurde das Zollvereinsgesetz in zweiter Lesung berathen.

Amerika. Nachrichten aus Südamerika zufolge, welche mit dem Dampfer Tasmanian“ in Plymouth am 27. April eingetroffen find, hat in Mendoza (argentinische Republik) am 20. und 21. März ein Erdbeben stattgefunden. Der Kongreß von Peru hat zu dem Zwecke, europäische Lehrer in das Land zu ziehen, eine erhebliche Summe bewilligt. Die Nachricht von der Zer⸗ störung der Stadt San Salvador wird im vollsten Umfange bestätigt. Die Erderschütterungen begannen am 4. März und hörten erst am 19. März anf; auch die benachbarten Städte haben beträchtlich gelitten.

Australien. Das Parlament von Neu⸗Süd⸗ Wal es wird, einer Kabeldepesche aus Sydney zufolge am 25. d. prorogirt werden. .

Kunst und Wissenschaft.

München, 25. April. Professor Zum bu sch, der von München aus nach Wien geht, hat das kolossale Denmal König Maxi— milian's If. vollendet und es werden die Hauptfiguren des bron— zirten Gypsmodells zur Weltausstellung gesandt werden.

London, 24. April. Heute fiel bei empfindlicher Kälte eine Zeitlang Schnee. Die Haiden in Nord⸗ und Ost⸗Yorkshire sind, wie verlautet, ebenfalls mit Schnee bedeckk.

Gewerbe und Sandel.

Ludwigshafen, 26. April. (W. T. B) Die hier stattse⸗ habte Generalversamm lung der Aktionäre der Vereinigten Pfälzischen Eisenb ahnen hat nach Genehmigung der sonstigen, vom Berwaltungsrathe gestellten Anträge eine Dividende von 35 Gul⸗ den fuür die Aktien der Ludwigsbahn, von 15 Gulden für diejenigen der Maxbahn, von 10 Gulden für diejenigen der Nordbahn festgesetzt.

Brüffel, 26. April. (W. T. B.) Die Nationalbank hat deute den Diskont von 4 auf 5 Prozent erhöht. Vom Finanz⸗-Minister sind die Statuten der neuen Banque de 1l'Union

genehmigt worden. Verkehrs ⸗Anstalten.

Der Direktor der Deutschen Eisenbahn⸗Baugesellschaft Wirklicher Gehemnmer Dber⸗Regierungs⸗Rath a. D. Hartwich hat eine Bro⸗ schüre herausgegeben Bahn durch Berlin über Charlotten— burg nach Potsdam, Anfangsstrecke der Berliner Südwestbahn (Berlin 1873, Druck und Verlag von H. S. Hermann)“, welche den Zweck hat, einzelne Bedenken, welche die durch Berlin zu legende Eisenbahn erhoben worden sind, zu widerlegen und die Zweckmäßigkeit wie die Rentabilität dieser Bahn nachzuweisen.

Triest, 28. April. (W. T. B) Der Lloyddampfer „Aurers“ ist in der verflossenen Nacht mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberland⸗ post aus Alexandrien hier eingetroffen.

Piymouth, 27. April. W. T. B.) Der Dampfer ‚Tas⸗ mandan“ ist mit 686,919 Dollars für Europa aus Westindien hier angekommen. .

Rew⸗York 726. April. WW. T. B). Der norddeutsche Lloyd⸗

——— .

dampfet . Mosel?' ist heute fräh 9 Uhr hier eingetroffen.

——

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. Wien, Montag, 28. April. Sämmtliche Besitzer von weil die Behör⸗

den auf die verlangte Aenderung des neuen Fahrtarifs nicht ein⸗ gegangen sind, heute Strike gemacht.

Wien, Montag, 28. April. In der heutigen Plenarsitzung der Reichsrathsdelegation wurden die Vorlagen, betreffend die Theuerungszulagen und die definitive Regelung der Gehalte der gemeinsamen Beamten angenommen.

Paris, Montag, 28. April. In den Departements sind Turigny, Lockroxn, Gagneur, Picart, Latrade und Dupoun, welche sämmtlich entweder der Partei der Republikaner oder der radikalen Partei angehören, und außerdem noch der Legitimist Dubodan zu Mitgliedern der Nationalversammlung gewãhlt worden. Die Wahlen sind überall in Ordnung und Ruhe vor sich gegangen. Das mehrfach verbreitete Gerücht, daß de Remusat seine De⸗ miffion des Auswärtigen gegeben habe, entbehrt der „Agence Havas“ zufolge jeder Begründung.

Konstantinopel, Sonntag, 27. April. Herr von Lesseps hat ein Schreiben an den Großvezir gerichtet, in welchem er be⸗ antragt, Zwecks Lösung der Frage des Suezkanal⸗Zolls eine Kom⸗ mission zu berufen, welche aus ehemaligen Ministern der Pforte und Fachmännern verschiedener Nationalität (unter ihnen ein deut⸗ scher Ingenieur) bestehen und darüber entscheiden soll, ob der gegenwirtige Modus der Erhebung des Zolls der Konzessions⸗ uürkunde entspricht. Die Ansicht der Kommission soll darauf dem Sultan zur definitiven Entscheidung unterbreitet werden.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 29. April. Opernhaus. (01. Vorstellung) Romeo und Julia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Mufik von Gounod. Julia: Fr. Mallinger (letztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube). Stefano: Frl. Horina. Romeo; Hr. Schott. Tybalt: Hr. Woworsky. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗

Preise.

Im Schauspielhause. (II5. Abonnements ⸗Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Mittwoch, 30. April. Opernhaus. (102. Vorstellung.) Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗ theilungen. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. Fatime: Irl. Horina. Huon: Hr. Woworsky. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.

Im Schauspielhause. (116. Abonnements ⸗Vorstellung.) Der letzte Brief. Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.

Es wird ersucht die Meldekarten (sowohl zu den Qpern⸗ haus⸗ wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Spernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater-Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.

Königliches Ober⸗-Tribunal.

Es wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß der 68. Band der offiziellen Sammlung der Entscheidungen des Königlichen Ober ⸗Tribunals (Carl Heymanns Verlag) erschienen ist.

Berlin, den 28. April 1873.

Namens der Redaktions⸗Kommission Meyer, Ober⸗Tribunals⸗Rath.

Verein für die Geschichte Berlins.

In der am Sonnabend im Bürgersaale des Rathhauses abgehaltenen 145. Versammlung des Vereins, den Wunsch mehrerer Mitglieder und vieler Nichtmitglieder der Hofschauspieler Hiltl den am 9. März d. J. im Palais Sr. ö chm Hoheit des Prinzen Carl gehaltenen Vortrag über die durch Alterthum oder Kunstwerth merkwürdigsten Stucke der Prinzlichen Waffensammlung und ergänzte denselben durch Hin⸗ zufügung vieler Gegenstände, die in jener Sitzung wegen Kürze der Zeit nicht zur Betrachtung gelangen konnten, Während er in seinem ersten Vortrage die Geschichte des Schildes zum Mit⸗ telpunkte seiner Darstellung gemacht hatte, entwickelte er diesmal außerdem an einer in systematischer Folge aufgestellten Reihe von Helmen die Geschichte dieser Schutzwaffe von den ältesten Zeiten des Mittelalters bis auf die Gegenwart. Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Carl gab dem Verein einen neuen Beweis seiner Gönnerschaft dadurch, daß er seine Genehmigung dazu ertheilt hatte, die betreffenden Alterthümer und Kunst⸗ sachen im Sitzungssaale während des Vortrages zur Besichti⸗ gung auszustellen.

Aus den Berliner permanenten Ausstellungen. 1

Das Ausstellungslokal des Vereins der Berliner Künftler

ist augenblicklich wieder, trotz der großen Sendungen von Ge⸗

sich,

mälden, welche auch von hier und Seitens unserer Künstlerschaft

zur Wiener Ausstellung befördert worden sind, mit einer nicht

geringen Zahl hervorragender Arbeiten gefüllt, in denen jedes Zenreè der Malerei vertreten ist. Wie gewöhnlich überwiegen der Menge nach darunter die Landschaften. Einige vorzügliche Wer ke der Porträtmalerei nennen wir zuerst. 2 Durch die dargestellten Persönlichkeiten interessiren vor allen zwei Bildnisse von v. Deutsch und von Biermann. Jenes ist das des Zeldmarschalls Grafen von Moltke, in großer rusfischer Uniform als Brustbild gemalt, mit dem blauen Bande des Andreasordens. Der Kopf ist dem Beschauer im Vollgeficht zugewendet, ohne ihn mit den weit geöffneten großen hellen Augen direkt anzublicken. Es ist eine bedeutsame, aber etwas abfichtlich wirkende Auffassung des dargestell ten Feld⸗ herrn darin zu erkennen, welche weniger dessen natürliches Wesen in feiner Einfachheit und Unbefangenheit (wie es 3. B. v. Wer⸗ ners bekanntes Bild: General von Moltke zu Versailles in sei⸗ nem Arbeits kabinet, so vortrefflich leistet) schildern, als den Be⸗ schauer sofort die geschichtliche Größe und Stellung dessel ben inne werden lassen will; . Biermanns Bildniß ist das des Leibarztes Sr. Majestãt des Kaisers und Königs, des Generalarztes Pr. Lauer. Der begabte Porträtmaler hat den selben in vollendet lebendiger, sprechender Aehnlichkeit des Kopfes besonders, in Bezug auf Ausdruck, Charakterintił und Farbe darzustellen vermocht. Eines zweiten größeren Bild⸗ niffes von Biermann ist nicht minder rühmend zu gedenken: des lebensgroßen Portrãts Kniestũck) einer eleganten jungen Frau. Sie ist stehend dargestellt, den linken Arm auf die hohe Lehne eines Stuhls, die Finger der beiden Hãnde in einander gelegt; die schöne Gestalt in eine hoch zum Halse ansteigende,

wiederholte auf ? verwandter Grundton festgehalten und mit großer koloristischer

Feinheit

braun⸗grau⸗grüne Robe mit sammetnem Leibchen gekleidet. Im Hintergrund, in der schillernden Draperie, die von jener Lehne niederhängt und der gesammten Erscheinung ist ein jener Farbe

aus dem Kopf und dem

durchgeführt;

feiner lichtgrauen Augen spricht ein liebenswürdiges seelisches

Leben. bei der Behandlung, ist das Bildniß einer brünetten jüngeren Frau von echt vornehmem, edlem Aussehen, von Professor 5. Schra⸗

dessen Haar ein dunkler Schleierflor umwallt.

das Empfinden der verschiedenen

an seinen Gemälden den venetianischen Charakter der Malerei und Technik mit vielem Glück anstrebte, hat sich gegenwärtig von

1

in seiner Wirkung,

stoch tiefer und kraftvoller großer Meisterschaft

schöner Harmonie und

gleicher

der gemalt; ein Brustbild in schwarzer Robe mit viereckigem

Halsausschnitt, an dessen Saum eine tiefrothe Granatblüthe als Dies treffliche Porträt findet hier

einziger Schmuck besestigt ist. ein kaum minder gelungenes lichen Bildniß von Schauß, von feinem und doch warmem

Pendant an einem anderen weib⸗

Unter den Gemälden des ernsten Genres sonders ein größeres Bild von Eichler in Rom aus. Es stellt den römischen Großpönitentiar auf seinem geistlichen Amtssitz thronend dar, an dessen Stufen sich die bigen Bekenner und Büßer betend drängen. Es ebensowohl charakteristische Gestalten aus dem ĩ der römischen Campagna, wie Frauen aus der höhern bürger⸗ lichen Gesellschaft der Stadt darunter. f in Reue und Verzweifelung die Hände ringend, über die untersten Stufen hin. lichem Ernst mit seinem langen

stehenden Andächtigen. Das ganze Bild ist in feingebrochenen,

milden Farben gemalt, ein stumpfer Ton herrscht darin vor,

dem es allerdings nicht an einer eigenthümlich wohlthuenden Wirkung auf Auge und Farbensinn gebricht. Das Seelenleben, Gestalten kommt energisch zum Ausdruck. Von demselben Maler ist ein im Gegenstand wie in der Malerei grundverschiedenes, aber in seiner Art vor⸗ zũgliches kleineres Gemälde ausgestellt: ein Faun, welcher eine schöne, junge, sich heftig sträubende Nymphe zu nm⸗ armen trachtet und ihr Gewand zerrt. Es ist im

goldig leuchtenden, klaren und warmen Ton gemalt, welcher

Aehnlichkeit mit der Farbe

ben nackten Partien eine gewisse . welcher längere Zeit

alter Venetianer giebt. Adalbert Begas,

Seine beiden neuesten Bilder, eine Julia auf dem Balkon und ein Savonardenknabe mit seinem geputzten Aeffchen, zeigen eine ganz andere Manier, dabei eine Richtung auf eine allgemeine Schönheit der Gesichter, welche der rechten Individualistrung der Erscheinungen hinderlich ist Die Zigeunerinnen, die verlorenen schönen Kinder“, Tän⸗ zerinnen und Bajaderen, sind von den Malern jederzeit als be⸗ sonders willkommene Gegenstãnde ihrer Kunst betrachtet worden. Auf dieser Ausstellung begegnen wir zwei Bildern solcher Art. Ein fleinez, von Teschendorff gemalt, stellt eine tiefbrünette, junge Zigeunerin mit wilden schwarzen Augen, lachend geöffnetem breitem rothem Munde, welcher die blitzenden weißen Zähne sehen läßt, von flatterndem dunklem Haar umwallt, bacchantisch tan⸗

dieser Tendenz losgemacht.

Blick

einer Dame in den Dreißigern, Fleischton des blonden Kopfes,

zeichnet sich be⸗ glãu⸗ . sind Landvolk

Eine solche Dame wirft

Der hohe Würdenträger berührt in feier Stabe einen von den unten

nicht

zend und das Tambourin schwingend, dar. Der charak⸗ teristischen Häßlichkeit der Gesichtsformen mangelt es an eigenthümlichem wildem Reiz. Während diese Erscheinung und ihre ganze Umgebung in einem sehr tief ge⸗ stimmten etwas schweren Ton gehalten ist, suchte A. Weber fein lebensgroßes Bild einer schönen phantastischen Tänzerinnen⸗ gestalt, die er mit dem Namen Giulietta bezeichnet, durchweg in ganz lichten Tönen durchzuführen, Die aschblondhaarige, in schwellender Jugendfülle und Schlankheit prangende Mädchen⸗ gestalt, sizt vor einem hellblauen Vorhang, welcher für sie den, der Farbenwirkung nicht günstigen Hintergrund bildet, mit ge⸗ kreuzten nackten Füßen, auf dem Schooß ihr Tambourin, um die Glieder ein rofarothes Gewand von trübem und stumpfem Ton geschlagen, mit den großen ernsten blaugrauen Augen den Beschauer anblickend. Die gewiffenhafteste Durchführung der Zeichnung wie der Malerei, ein feines und edles Formengefühl spricht aus allen Partien, wenn der Künstler in der Vermeidung jedes wärmeren Tons im ganzen Bilde auch wohl weiter als erwũnscht gegangen ist.

Von Horace v. Ruith ist ein kleinés, innig empfun⸗ denes Bild ausgestellt: eine alte Frau, welche in der Kirche vor dem Gitter einer Kapelle sitzt, ihr Gebetbuch auf den Knieen, und anscheinend in „frommem Gedanken“ (der Titel des Bil⸗ des), betend eines ihr entrissenen, geliebten Wesens gedenkt; von Stelzner das höchst anmuthige klare Bild zweier Ge⸗ schwister in einer armseligen Kamuier; von der Decke hängt eine Art Hangematte, in welcher das kleine kaum halbjahrige Brüderchen in dunkelblaue Bettdecken verpackt, von der daneben sitzenden, etwas ältern Schwester zum Gesange sorglich gewiegt wird. Leineweber malte den „ersten Walzer“, d. h. den Ver⸗ such zweier hübschen kleinen Dorfkinder, ihn vor ihren am Tisch in der Bauernstube sitzenden jungen Eltern und anderen Haus⸗ genossen zu tanzen. Es ist nur Alles gar zu freundlich, zier⸗ lich und glatt auf dem Bilde. Nach einem deutschen Bauern⸗ hause sehen weder die Großen noch die Kleinen darauf aus.

Bus field malte eine ganz gefällige, tragisch⸗humoristische Sce** aus dem häuslichen Leben; ein junges, häbsches und gra⸗ ziöses Kammermäͤdchen, dem in seinem neuen Dienst das fatale erste Unglück begegnet ist, das Geschirr in ihrer Hand fallen und zerbrechen zu lassen. Q. Beckers anmuthiges Bild „Waldwär⸗ ters Heim“, ein trauliches Häuschen, vor welchem des Waldwär⸗ ters sunges Weib und Kinder sitzen, von dichtem Gehölz um⸗ friedigt, und Breitbachs figurenreiches Jägerfrühstũck im Walde machen bereits den Uebergang zur Landschaft. Diese ist darauf auch mit vielem Geschich und treulichem Naturstudium gemalt. Die Gestalten der zum Rendezvous dort auf einer Lich⸗ tung verfammelten Jäger und die Treiber in ihrer Nähe auf letzterem Bilde, scheinen sämmtlich Porträts bestimmter Persõn⸗ lichkeiten zu sein; sie sehen naturwahr, individuell und lebens⸗ fähig aus.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: H. Heiberg. Drei Beilagen (einschließlich der Böͤrsen · Beilage).

Berlin,

geben befugt.

Srste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen

163 101.

/ ö

ö Montag, den 28. April

. Königreich Prenßen. Privilegjum der Qberschlesiichen Eiienbahn-Gesellschaft Emission von 6 700,000 Thlr. Prioritäts-Obligationen. i uke rn, d' i,, . Wir Wilhelm, ren Gottes Gnaden König von Preußen 2c Nachdem ven Seiten der .

auf Grund der derselben in den Generalversammlungen der Aktionäre

der Neisse⸗Brieger Eisenbahn, Wi 3 Ti schlesis 6 ger Eisenb⸗ zilhelmsbahn, Niede e e eig n,. 1 g 6 ; n, 2 helm bahn, Niederschlesischen Zweig; bah Oberschlesischen Eisenbahn vom 15. und 27. März, 25. Mai

und 26. Juni 1872 ertheilten Ermächtigung zur Einlõfung der Prio⸗ ritäts⸗-Obsigationen der Neisse Brieger Eifenbahn, Wilhelmebahn nnd Niederschlesischen Zweigbahn für Rechnung der Oberschlesischen Gese ö schaft darauf argetragen worden ist, ihr zum Zweck der Anz ffir ung dieser Maßregel die Aufnahme eines Darlehns gegen Austellung auf er Inhaber lautender und mit Zinsscheinen verfehener Prior itãts⸗ Obligatienen zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des 3. 2 des

'SEsfofres 2 7 8 . 2* . Gesetzes vom 17. Juni 1833 (G-⸗S. Nr. 75) durch gegenwärtiges

Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der—

artiger Obligationen im Gesammt⸗Nominalbetrage von 6700 000

Thalern unter nachstehenden Bedingungen ertheilen. 1 8. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter fort- aufenden Nummern nach dem beigefügten Schema J. unter der Be—⸗ zeichnung: ö . Vierprozentige Prigritãts⸗-Obligatienen der Oberschlesischer

Eisenbahngesellschaft, Emission de 1873 k ausgesertigt.

GoigfeIlkon 2 276 ** 30 i

Dieselben zerfallen in 2000 Stück zu 1000 Thaler von Nr. 1 , 2,000,000 400 Stück zu 500 Thaler von Nr. d .. 20000, 00909 2A, 00 Stück zu 100 Thaler von Nr. 6001 - 33,000, ö

zusammen

2006 = 6ο

. . Summa 6, 70G, . Jeder Obligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein alon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jahren

nach den weiter beigefügten Formularen 1I. und II. beigegeben. Die Coupons, sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf be— en ders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. Auf der Rücseite der Ol gationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt. —ͤ

9 * 2, Die Juha ber dieser Bbligationen erhalten jährlich vier ö rent Jin en, zallbar in halbjährlichen Raten postnuigerande am ö Jmnuar und 1. Juli bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in zr elau uind den nach dem Ermessen der Königlichen Dircktion der berschlesischen Eisenbahn etwa anderweitig nech in errichtenden und ehörig (8. 10) zu publizirenden Zahlstellen. Zinsen, deren Erhebung nnerhalb 4 Jakren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Ge⸗ sellschaft. Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fall keit ab, zur Erhebung der nenen Coupons benutzt, so erfolgt die Ausgabe, der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Dbligatienen. ö 3. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind in der darin verschriebenen Beträge und der dafür zu zahlenden Zi Gläubiger der Oberschlesischen Eisenbahngeselsschaft; sie habe dieser Eigenschaft ein unbedingtes Verzug recht vor allen

aktien nebst deren Zinsen und Dividenden. Dagegen bleibt sowehl den auf Grund früherer Allerhöchster Bewilligungen und Privilegien

emittirten Prioritätsaktien und Sbligattenen des Sberschlesischen Eisen⸗

k n. auch der K. der Stargard Vr sener⸗/ k , , ., und. Nicder ch Cischen Zweigbahn in den Verträgen vom . 18. 19. Dezember 1869, 30 / 31. De⸗ 27. Juli . ö

5. Angust 1872 gewährleisteten Rente das Verzugs⸗ recht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emitti— renden Yrioritäts-Obligationen ausdrücklich gesichert.

§. 4. Die Prioritäts-Obligatiynnen unterliegen der Amortisation,

welche nrit dem Jahre 1875 beginnt und durch alljährliche Verwen⸗ Dung von einem halben Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obligationen und der auf die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen fal⸗ lenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prisritãts⸗Obligationen werden alljährlich im Monat Juli zuerst im Juli 1875, durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich befannk gemacht. Der Oberschlesischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates den Amortrsationsfonds zu verstärken und hierdurch die Tilgung der Prioritäts⸗Obligationen zu beich leunigen. Die Oberschlesische Eisenbahn⸗Gesellschaft ist jeder Zeit berechtigt, sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch die öffentlichen Bläner mit dreimonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. S. 5. Die Ausleosung der zu amgrtisirenden Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen geschieht durch die Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn in Gegenwart eines öffentlichen Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Juhabern der Prioritäts-Sbligationen der Zutritt ge— stattet wird. ö

§. 65. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 2. Januar ab, zum ersten Male am 2. Januar 1876 in Breslau und en den nach dem Ermessen Der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn etwa ander⸗ weitig noch zu errichtenden und gehörig (5. 10 zu publizirenden Zah⸗ lungsftellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der betreffen⸗ den Obligationen gegen Aushändigung derselhen und der dazu gehõ⸗ rigen, nicht fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mit àab⸗ geliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellfchaft zur Verzinjung einer jeden Prio— ritäts⸗Obligatien mit dem 31. Dezember des Jahres, in welchem die jelbe ausgeloost und, daß dies geschehen, bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amoörtisation eingelösten Prioritäts-Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbrannt, und es wird, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.

Die in Fol ge der Kapital⸗Rückforderung von Seiten Les Inhabers oder in Folge einer Kündigung außerhalb der Amortisation (6. h eingelssten Sbligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszu-

zember 1869 und

J. 7. Die Inhaher der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin vorgeschriebenen Kapitalsbeträge anders, als nach Maßgabe der in den S§. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu fordern, ausgenommen:

. a. wenn ein Zinszahlungs-Termin aus den zur Zahlung dispoe⸗ niblen Reinerträgen länger als drei Monate durch Verschulden der Gesellschaft unberichtigt bleibt,

b, wenn der Transportbetrich auf sämmtlichen zum Oberscklesi⸗ schen Eisenbahn⸗Unternehmen gehörigen Lokomotiv⸗Eisenbahnen länger als sechs Monate durch Verschulden der Gesellschaft ganz aufhört.

In beiden Fällen bedarf es einer Kündignngsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurücgefordert werden und zwar:

zu à. bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons,

zu b. bis zur Wiederherstellung des urterbrochenen Transport- betriebes.

5. 8. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder

Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

heit des Allerhöchsten Privilegiums vom ..

ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung eingehen, werden während

der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Direktion der Oberschle⸗ sischen Eisenbahn alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber trotzdem nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem lehzten d⸗ fentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Num⸗ mern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von de? Si⸗ rektion öffentlich bekannt zu machen ist. ö ö. 8. 9. Die Mertinikat on angeblich vernichteter oder verlorener Obligationen eifolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots, nach den für das Aufgebot von Privaturkanden geltenden gefetzlichen Bestim— mungen. K . Zinscoupons und Talons können weder aufgebeten noch mortifi— zirt werden; jedoch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins— Cen gens vor Ablauf der Verjãhrungsfrist (6. 2) bei der Königiichen Direktien der Obeirschlesischen Eisenbahn anmeldet und den stattgehab⸗ ten Besitz in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Versãh⸗ ung frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekemmenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. §. 19. Die in den 55. 5, 6, 8 vergeschriebenen öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen und de Deutschlen Reichs Anzeiger!“ der dis Zeitun , , , „Deutschen Reichs ⸗Anzeiger“ oder die Zeitung, die an seiner Stelle erscheint. ö. . Zu Urkund dieses haben wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter Unferen Nöniglichen Siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Se— währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. . Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re— gierung in Breslau bekannt zu machen und eine Anzeige von dem Erlasse dieser Urkunde in die Gesetzsämmlung aufzunehmen . Gegeben Berlin, den 9. April 18153. Wilhelm.

S.) Graf von Itzenplitz. Camphausen.

4 ö Vierprozentige Prioritäts⸗Obligation der

Gesellschaft.

Emission de 1873. Nr 1 *. ..... Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligatien bat auf Höhe des obigen Betrages von.... Thalern Prenßisch Courant Antheil an dem in Gemäß— emittirten Kapital 6, 700,000 Th ö 36

ittirten Ko ale vor 60 Talern Prioritäts-Ohbliaatio em . ven 6 7 Thalern Prioritãts⸗Obligationen der Qberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Breslau, den. ten 157.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Etsenbahn.

(Facsimile der Unterschrift zweier Direktions-Mitglieder.

Oberschlefischen Eisenbahn⸗

gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter

Trockener Stempel.) Eingetragen im Lagerbuche Nr Der Hauptkassen⸗Rendant. (Unterschrist durch Stempel.)

Schema II. k Talon zu der vierprozentigen Prioritäts-Obligatien der Oberschlefischen Eisenbabn⸗Gesellschaft. . Em isstion dels7?s3. ö. . Nr Inhaber diefes Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der 3 ins co u pons quittirt, binnen Jahresfrist vom ab, an den durch öffent⸗ liche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die .J.... . ie Serie der Zinscoupons für die Jahre 18. bis 18. ., sofern nicht vom In⸗ haber der Obligation bis zum Anfangstermin der Ausreichung Der nenen Serie gegen die Aushändigung der Zinscoupons an den Inhaber dieses Talons bei der unterzeichneten Direktion Widerspruch er⸗ hoben wird. ö In diesem Falle Serie der Zinscoupons. Breslau, den . ten 137. Königliche Dir der Oberschlesischen Eisenbahn.

OS

erhält der Inhaber der Obligation die neue

Aiche Direktion (Trockener Stempel.) (Facsimile.)

Schema II. Erster Zins Coupon ö =. für 2 vi ernra 2οmƷ r j . * ö die vierprezentige Prioritäts⸗Obligation der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Emisfsion de 1873. Nr . 5 Pfennige hat Inhaber dieses Coupons vom. ö 6b. aus der Haußtkasse der Oberschlefischen Eifenkahn und a zffentlic Wäuptkafse der Oßberschlesischen Ci enbahn und an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu erheben. Breslau, den ten 187. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Erogaiey Stempel.) (Unterschrift in Facsimile.) Verjährt am.. ten ö

Allerhöchster Erlaß vom 24 März, betreffend die fernere Emissien auf den Inhaber lautender Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung der Rheinischen Provinzial⸗Hülfskasse. ;

Auf Ihren Bericht vom 16. März d. J. will Ich in Genehmi—⸗ gung des Beschlusses des 21. Rheinischen Provinzial-Landtages das anliegende

Regulativ, betreffend die fernere Emission auf den Inhaber lauten⸗

der Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung der Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Hülfskasse, in der von Ihnen vorgeschlagenen Fassung hierdurch landesherrlich ge— nehmigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Genehmigung so⸗ wie gemäß 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 G. S. S. 75 bewillige Ich der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenem Regulative näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu ver⸗ zinsenden und nach dessen Bestimmungen einzulösenden Obligationen und Coupons mit der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber⸗ tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be— ust ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriediguns der Inhaber der Ob⸗ ligationen und der Coupens eine Gewährleistung Seitens des Staa⸗ tes zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Erlaß und das an— liegende Regulativ nebst den Beilagen desselben sind in der durch das Gesetz vom 10. April 1872 G. S. S. 3578 vorgeschriebenen Art öffentlich bekannt zu machen.

Berlin, den 24. März 1873. Wilhelm.

Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Famphausen. Falk.

Regulativ, betreffend

die fernere Emission au lautender Rei 3 d .

Obligationen der Réecinprovinz durch

DVbiiga en der R-einprovinz durch

,

ö *. Provinzial hülfskasse.

5 opinz hat die Befugniß Uulz HJ 1e

ö

11 16

ei Mi elung der Rheini⸗ d diesem Zwecke auf den ; ons ne, Seitens de Gläubiger unkündbare e unter der . 6. F r i ü * . 11415 ü ö Obligationen der Rheinprovinz“ ö zu dem angenommenen Betrage von Einer und einer halben Million Thalern auszustellen und auszugeben. ö 2. Die Obligationen werden in Apoints 3 Ddligationen werden in Apoints Thalern nach dem beigefügten Schema ausgeferti⸗ gung geschieht durch den Rheinischen Provinzial⸗V * 1 SSßlz- A* ö 7 ri r5 e 3 Auf der Obligation ist zie Unterschrift sowie des Kentrolbeamten erforderlich. rath hat insbesondere daräber zu wachen, daß die Millien Thaler nicht überschrikten werde. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. §. 3. Die Obligationen werden jährlich mit vie i 83 ligatione erden jährlich mit vier und einem halben Prozent verzinset, und es werden die Zinsen halbj , , n, 1 fi . , Sinlen 1b am 2. Januar und Juli gezahlt. Den Obligationen werden zu diesem Zwecke Zins⸗-Coupons auf je zehn halbe Jahre nebst Talons nach dem beigefügten Schema beigegeben. 3

Die Zahlung der Zinsen erfolgt geg R 32 Aahlnng der Jinsen erfolgt gegen Ri der

O und 500

dreigr Dreier

betreffe 84 Die der, : betreffenden Coupons vom Verfallstage ab aus der Propinzialhülfskasse 3 8 2 —— 1 1 diu fe. *

wb ́g Tornewrr 3 7 N Das Forderungsrecht aus einem solchen Coupon

26577

erlischt, wenn Jal

ers 8 * F 1 * 9s ps 5 2 . fünf Jahren vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in wel⸗ zer 5 1 ri n, e nnn, i,, he . Illis geworden ift. nicht zur Zahlung präsentirt worden ist

orm fßsan 9r s . . . ö. Mit dem El zu der fünfjährigen Perioden werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Coupon des Talons ausgereicht. des Aushändigung de ach Umwechselung bestimmte ist ar er 2 Dj 116 or ; Tilg fonds it Einlẽ aus einem, ge Tilgungsfonds mi sährlich wenigstens Einem und einem halben Peozent der ausg benen l ! ; rie. . ; ; . 286 2 . . 8 2* e. 1 ̊IILI Abligatienen, unter Zuw achs der Zinsen von den getilgten Schuldver⸗ rei ßnnaen Sig beginn 4 . 5 . 8 . schreibungen. Sie beginnt nach Ablauf des auf erste Emission folgenden Kalenderjahres. . Gy. Einlösunn wir nn sen N 5 ni F 5 ie Einlösung wird wenn ze durch Ankauf nicht vortheilhafter ligt werden kann, im Wege der Anfkündigung nach vorgän⸗ immung durch das Loos vorgenommen ; Ge, vfrar set ö 3. m ee, , , e . ; . Die Ausleojnung erfolgt in diesem Falle durch die Direktion der Provinzial⸗Hülfskasse während des Monats Januar, die Bekannt⸗ —— 11 18 111i l *

. die

machung der ausgeloosten und zu kündigenden Obligationen, welche die letzteren nach Emission, Serie, Nummer und Vetrag bezeichnen n innerhalb der Monate Februar und Mai die Ginlẽsn a! am L. Juli desselben Jahres. Der Vropinʒial.· Landtag hat das Recht den Tilgungefonds zu verstärken, semfe sämmtliche noch umlaufende Oki gationen zu kündigen. ; ö 122 Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Obli⸗ gationen erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Vrovinzial⸗ , , . Vorzeiger der Qbligatien gegen Rückgabe derselben. Mit den Obligationen find zugleich die ausgereichten, nach dent Zah— lungstermine fällig werdenden Zinscöupens einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Zinscoupons wird am Kapitale gekürzt und zur Ein lösrng dieser Coupons verwendete. Die Nummern der ausloosten nicht zur Eintöjung eingereichten Obligationen sind in den nach 8 u er⸗ lafsenden Bekann:machungen in Eriunerung zu bringen. BWerden die Obligationen dessenungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine weder zur Einlösung präsentirt, noch der Bestimmung unter 5.7 gemäß, als verloren oder ververnichtet Be⸗ hufs Ertheilung neuer Obligationen angemeldet, so werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

§. 6. Alle die Obligationen betreffenden Bekanntmachnn⸗ gen erfolzen durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗LAnzeiger, die Kölnische,“ Susselderfen⸗ Aachener,“ Coblenier⸗ und Trierer Zeitnng. Sellte eines diefer Blatter eingehen, oder die Direktion der Provinzial⸗Hülfskasse andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blatter in den bisher benutzten Blättern bekannt gemacht werden. . 83 7. Auf verlorene oder vernichtete Obligationen finden die Bestimmung der Verordnungen vom 16. Juni 1819, be⸗ treffend das Verfahren Behufs der Amortssation verlorener Staats⸗ Schuldscheine ꝛc §S§. 1 bis 12 sowie die ergänzenden Becimmungen derselben mit nachstehenden Maßgaben Anwendung:

2. die im 8. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der Provinzial · Sülfskasse gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschãfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Ver⸗ zrnung dem Schatz Ministerium zukommen; gegen die Verfüzung der Direktion der Provinzial ⸗Hülfakasse findet jedoch der Rekurs an den Ober⸗Präsidenten der Provinz statt;

b. das im 5. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Landgerichte zu Cöln; .

c. die in den 55. 6, 9 und 12 der geschriebenen Bekanntmachungen. sollen durch dieses Regulativs genannten Blätter geschehen. Zinscoupons und Talons können nicht aufgeboten und amortisirt werden; doch kann nach dem Ermessen der Dircktion der Provinzial⸗Hülfskasse demjeni⸗ gen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Versährnagsfrist (8. 8) den Verlust eines Zins coupons bei der Provinzial⸗Hülfskasse anraeldet und bescheinigt, der Betrag des Coupons, wenn letzterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben

8 ö ö

Verordnung vor⸗ i n

Schema zu den Obligationen der Rheinprovinz.

Obligation 6 ö * der 7 2c Rheinprovinz, II. Emisston. . 4 —. über .... Thaler Prenßisch C Die Rheinprovinz verschuldet dem. Ir .. Thaler im 30 Thalerfuße, verzinslis Prozent jährlich. ö Diese Darlehnsschuld ist auf G- und des nnter d Allerhechst Fenk mnigten Beschlufse⸗= und unter dem. ten.... Landtages vom 26. September 8. des WI. Rheinischen Provinzial⸗ X 31 . ei 1872 kontrahirt worden. auf se inne mn nn, umseitig abgedruckten Regulativs finden

Düsseldo r. den . ten 18 Eingetragen in das (lnterschriften. Ingetragen in das Register der Provinzial-Hülfskasse sub fol. ...

ourant. Haber dieser Obligation mit vier und einem halben

An die Minister für Handel, Gewerbe and öffentliche Arbeiten, des Innern, der Finanzen und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten,

,, . nterschrift.) (Folgt der Abdruck des Regulativs.)