trag, den die fixirte Rente hahen soll, nicht verstandigen so fehlt es dann wieder an allen Vorschriften darüber, in welcher Weise die Sache zum Austrage gebracht werden soll. Erwägt man daneben, was ich vorhin anzuführen mir erlaubte daß das Objekt nicht von besonderem Belange ist, so scheint es mir zweckles, den betheiligten Behörden durch eine solche Vorschrift eine ebenso große als im Ergebniß un⸗ fruchtbare Arbeit zu verursachen. Das Hoher. Verfahren, wie es sich zwischen, dem Reiche und den einzesnen Staaten herausgebildet hat, ift in F. 3 der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht worden, und ei der Ausführung der Normen, welche der 5. 3 enthält, haben sich bisher in praäktischer Hinsicht, keinerlei Schwierigkeiten ergeben. Man hat in jedem einzelnen, Falle mit der betheiligten Landesregie⸗ rung sich leicht und einfach über das verständigt, was geschehen sollte. Ich meine also, daß es zweckmäßig sei, in dieser Hinsicht aus prak⸗ sischen Gründen bei den Vorschlägen der Regierungsvorlage, welche durch die bisherigen Erfahrungen bewährt sind, es zu belassen und sie nicht zu ersetzen durch den . 3 der Kommissionsvorlage. Ich bitte daher, den 5. 3 der letzteren abzulehnen.
— Ferner zu §. 6:
Meine Herren! Ber S. 6 ist zu interpretiren aus §. 4, mit dem er im integrirenden Zusammenhange steht. 5. 4 bezieht sich in seinem Eingange lediglich auf diejenigen Grundstücke, welche nach der Be⸗ stimmung in §. 1 in das Eigenthum des Reiches übergegangen sind. Es kann deßhalb nicht die Frage aufgeworfen werken oh etwa Be⸗ stimmungen, wie sie in den al. 2 und 3 des 8. 1 enthalten sind, zur Interpretation der §. 4 und 6 herbei zu ziehen seien, sondern diese sst lediglich zu entnehmen aus dem al. 1 des §. 1. Dieses al. ist sedes material.
— Dem Reichstag ist folgendes Schreiben nebst der Denk⸗ schrift, betreffend die Entwickelung der Kaiserlichen Ma⸗ rine ꝛc. zugegangen: ͤ
Berlin, den 21. April 1873.
Der Reichstag hat in seiner vorjährigen Session zu Kapitel 6 Titel 7 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben im Reichs—⸗ Faushalts-Etat für 1873 beschlossen, die Erwartung auszusprechen, daß mit dem Marine-Etat für das Jahr 1874 ein Plan über die als nothwendig erkannten Abänderungen des ursprünglschen Flottengrün⸗ dungs⸗-Planes, über die in den folgenden fünf Jahren zur weiteren Entwickelung der deutschen Marine vorzunehmenden Bauten und aus— zuführenden Anlagen und über die hierzu erforderlichen Geldmittel nebst den Vorschlägen zu deren Beschaffung vorgelegt werde. Diesem Beschlusse ist der Bundesrath beigetreten.
Die Kaiserliche Admiralität hat demgemäß eine Denkschrift über die Entwickelung der Kaiserlichen Marine und die sich daraus ergeben⸗ den materiellen und finanziellen Forderungen aufgestellt.
Der Bundesrath ist über dieselbe in Berathung getreten und hat beschlossen, dem in der ganz ergebenst beigefügten Denkschrift aufge⸗ stellten neuen Flotten - Gründundungsplan im Allgemeinen seine Zustimmung zu ertheilen, demnach die daselbst unter An⸗ lage VI. 2. für die Jahre 1873 bis 1882 aufgeführten außeror⸗ dentlichen Ausgaben im Gesammtbetrage von 72,812,509 Thlrn. zu genehmigen, über die Aufbringung der danach erforderlichen Geld⸗ mittel den Beschluß vorzubehalten, jedoch die in der Anlage VI. 3. der Denkschrift aufgeführten außeretatsmäßigen Extraordingria für die Jahre 1873 und 1874 im Gefammtbetrage von 18,919,390 Thlr. auf die von Frankreich zu zahlende Kriegskosten⸗Entschädigung, und zwar auf die reservirten 1 Milliarden zu übernehmen.
Indem ich Ew. Hochwohlgeboren gan ergebenst ersuche, die An⸗ lage Rebst vorstehender Mittheilung gefälligst zur Kenntniß des Reichs⸗= tags bringen zu wollen, bemerke ich, daß es in der Abficht liegt, die gesetzliche Regelung der U⸗bernahme der Summe von 185615, 390 Thlrn. auf die refervirten 14 Milliarden der Kriegskosten-Entschädi⸗ gung durch einen dem Reichstage wegen der Verfügung über diesen Betrag noch vorzulegenden G s-tzentwurf herbeizuführen.
Der Reichskanzler. von Bismarck.
An Präsidenten des Reichstages,
Herrn Dr. Sim on, Hochwohlgeboren.
den
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 28. April. In der Sitzung des Herrenhauses am 26. d. M. wies in der Diskussion über den Gesetzentwurf, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk eine Aeuße⸗ rung des Herrn von Kleist⸗Retzow, wie folgt zurück:
Herr von Kleist wird es mir wohl überlassen müssen, wenn ich es für Recht finde, hier zu sprechen. Wenn er übrigens gemeint hat, ich schone mich, so glaube ich ihn doch an die gestrige Sitzung erin! nern zu dürfen. Im Uebrigen muß ich allerdings gestehen, daß ich nicht so viel und, gerne jpreche wie er. Das betrifft die Abweisung eines rein persönlichen Angriffs. Einen mehr sachlichen Angriff hat er erhoben, indem er dasjenige in Erinne brachte, was Herr Graf von Krassow über Bemerkungen von mir über die Bedentung des Artikel W und sein Verhältniß zum Art. 112 vorgetragen hat, Ich habe darauf zu erwidern, daß der Ausdruck, ich solle mich solchen Vorwürfen gegenüber rechtfertigen, wiederum einer war der nicht dem Verhaltnisse entspricht, in dem sich die Mitglieder
Mitgliedern der Königlichen
dieses Hohen Hauses zu den Staatsregierung befinden. Ich hatte aber aus zwei Gründen
keinen Anlaß auf jene Bemerkung zu erwidern, einmal, weil diefe Be⸗)
merkung in keiner Weise zur Sache gehörte, und ich gern der heute mir gegebenen Mahnung entspreche, durch eigene Bemerkungen die Verhandlungen dieses Hohen Hauses nicht zu verzögern. Es ist aber noch ein zweiter Grund vorhanden. Diese aus dem Zusammenhange ge⸗ n,, meiner frül eren Aeßerungen und der daran geknũpfte Vorwurf, inshesondere auch die Frage, ob ich durch einen Unterschied zwischen Gesetz und Ministerialverfuügung dem Widerspruche zu ent gehen hoffe, den man als vorhanden in meinen Worten angenommen hat, gerade alles dies hatte ich schon 48 Stunden vorher in der „Ger— manig“ gelesen. Und nun zur Sache. Nicht blos die Bezugnahme auf. Artikel 112, sondern auch die Bezugnahme auf den Artikel 15 in seiner neuen Fassung ist es, die den Vorwurf zurückweist, daß es sich hier um eine Verfassungsverletzung handle. Die kirchlichen A: ⸗ stalten werden in diesem Artikel nach ganz besonderen Regeln gemessen und nicht nach den allgemeinen Regeln für das künftige Unterrichts— gesetz. . . = In der Diskussion über 8. 13 nahm der Staats-Mi— nister Dr. Falk nach dem Herrn von Voß das Wort:
Nur einige wenige Worte, meine Herren! Auf die weittragenden Gesichtspunkte, die der Utzte Herr Redner s eben entwickelt hat, ein⸗ zugehen, liegt wohl keine Veranlassung vor. Er sieht in dem Amen⸗ Dentent, welches er mit vertritt. falls es angenommen wird, für die Zukunft Keime zu einer Entwicklung eines Verwaltungsgerichtshofes Einen ganz ähnlichen Standpunkt hat die Staatsregierung in Bezug auf. den Gerichtehof, dessen Einsetzung Ihnen in dem zweiten Gesetz vorgeschlagen worde ist, immer eingenommen, und das durch, meinen Mund verlautbart, als die Gesetzes= vorlage im Hause der Abgeordneten eingebracht wurde: der Ausgangs punkt ür den Verwaltungsgerichtshof wäre also vorhanden, ohne daß 5. nothwendig wäre, dicses Amendement gegenwärtig anzunehmen. Was Lie verschiedenen vorliegenden Amendements betrifft, so hat sich Herr Gobbin, wie ich meine, bereits ausreichend geäußert über die beiden noch, aufrecht erhaltenen Amendements des Herrn Grafen von Frassew. Ich kann mich auf sein Wort beziehen. Würde das dritte Amen dement auch aufrecht erhaiten worden sein — und ich bemerke ee. icht . um mittelt eines Gegensatzes auf das andere Amendemen ommen zu önnen — so würde ich allerdings die Pflicht gehabt haben, mit oller Energie demselben entgegenzutreten. Denn dieses Amendement würde in dem Kreis der Berathungen und Beschlußfassungen dieses Verwaltungsgerichtshofes
auch die damalige prenßische Regierung, wei
auch die Frage gestellt haben, ob eine getroffene Maßnahme unter den konkreten einzelnen Verhältnissen die praktisch beste und angemessenste wäre. Es würde also aus dem Verwaltungsgerichtshof ganz einfach eine höhere Verwaltungsinstanz geworden und dadurch das verfassungs⸗ mäßige Verhältniß der verschiedenen Faktoren, die dabei in Betracht kommen, in einer Weise verkehrt worden sein, daß man nie eine solche Bestimmung hätte annehmen können. Nun muß ich anerkennen, daß das Amendement, welches Herr Gobbin gestellt hat, diese Bedenken beseitigt, daß er seinem Vor⸗ schlage eine Fassung gegeben, welche in der That mit der Aufgabe eines Gerichtshofs, dem Gerichtshof für die kirchlichen Augelegenheiten, wie die Sesetzesrorlagen es ausdrücken, im rechten Verhältniß steht. 36 Gericht soll entscheiden über die Gesetzmäßigkeit der getroffenen
nordnungen, also darüber, ob die Gesetze verletzt sind, oder ob ihnen gemäß Dasjenige geschehen konnte und durfte, was geschehen ist. Es wird aber die Frage, ob das Geschehene im einzelnen Fall praktisch und zweckmäßig war, aus der Eutscheidung herausgezogen. Wenn ich nun so den Sinn des Amendements — wie ich glaube, nach dem Wortlaut muß ich nothwendig so auffassen, — in der That so auffassen, so darf ich wohl im Anschluß an meine gestrige Bemerkung über die Gesichtspunkte, unter denen es mir angemessen oder gerechtfertigt er⸗ scheinen würde, von Seiten der Freunde der Vorlagen Amendements einzubringen, hier die Frage aufwerfen: ist denn in der That dieses Amendement von der Bedeutung, ist das Amendement nicht wirklich in seinem Inhalte theoretisch, ist nicht die gesetzliche Macht, die in diesem Gefetze und in den übrigen Gesetzen begründet ist, eine so große, daß man eigentlich sich kaum denken kann, daß ungesetzmäßig gehandelt werde, — abgesehen von der Bedeutung, die diese Angele⸗ genheit überhaupt hat und von der Vorsicht, die mit Nothwendin keit bei ledem der Schritte, die der Paragraph ins Auge faßt, diktirt ist? Ich glaube, daß, wenn das so ist, ich zu dem Antrag berechtigt bin, daß das Haus diesen Gesichtspunkt ernstlich prüfen möge und danach erst seine Entscheidung treffe.
Nach dem Grafen zur Lippe erklärte der Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf von Roon: ö Ich möchte mich nicht gern im Gegensatz befinden mit meinem Herrn Kollegen, der vorhin das Wort, genommen hat. Darch den Herrn Grafen zur Lippe bin ich darüber belehrt worden, daß ein solcher Gegensatz nicht stattfinden würde, wenn ich gegen das Amen⸗ 5 stimmte. Sonst babe ich die Auslassungen des Herrn Kultus⸗ Ministers so aufgefaßt, daß er sich allenfalls ein solches Amendement ohne Gefährdung des Prinzips des Gesetzes würde gefallen lassen koͤnnen, wenngleich er, wie ich glaube, mit Recht dem Amendement nur eine theoretische Bedeutung zuschrieb. Wenn der Herr Vorredner darauf hingewiesen hat, daß der die Macht habe, der das Interpre⸗ tationsrecht eines Gesetzes beanspruchen kann, und wenn er be der Gelggenheit darguf. himwies, daß die Interpretationen die von Seiten der Minister den Gesetzen gegeben werden, nicht immer gefallen, so glaube ich spricht er aus eigener Erfahrung. Ob nichts destoweniger der Minister in den betreffenden Fällen im guten Glauben gewesen und seiner Ueberzeugung gefolgt ist, die Frage kann ich ihm gleichfalls vor⸗ legen, und er wird sie bejahen müßsen, denn das, was er sich selbst vindizirt, wird er auch Anderen zugestehen. . — Zu & 14 äußerte der Staats⸗Minister Dr. Falk nach
dem Grafen Brühl:
; Meine Herren! Sätze, wie sie von dem Herrn Vorredner zuletzt ausgesprochen wurden, jcheinen mir sich selbst zu richten, sie berech⸗ tigen, sie als Beweis dafür. aufzustellen, daß der Standpunkt, der ein⸗ genommen ist, überhaupt nicht richtig ist, wenn er zu so haarsträuben⸗ den Konsequenzen führt. Ich wollte, was Rer Herr Regierungs⸗Kom⸗ missarius vorher angeführt hat und meiner Meinung nach schr richtig nur in einigen wenigen Beziehungen ergänzen. Es ist mir nicht ver⸗ gönnt gewesen, wegen der damaligen Verhandlung dieses Hohen Hau— ses bei der Verhandlung über den gegenwärtig zur Diskussion stehen⸗ den Paragraphen im Abgeordnetenhause zugegen zu sein, und es ist das dort beschwerend empfunden worden, insbefondere, weil man wünschte, auch aus meinem Munde eine Aeußerung über die Bedeu⸗ tung dieses Paragraphen zu hören. Ich nehme keinen Anstand, das⸗ jenige, was dort ven dem Herrn Regierungs⸗Kommissar ausgesprochen ist, heute wiederholt auch mei seits auszusprechen. Es handelt fich in keiner Weise darum Institüte, die die katholische Kirche hat und nittelst deren sie insbesondere auch ihre Priestererziehung fördern will ohne Weiteres aus der Welt zu schaffen und wegzuftreichen. Ich wiederhole, daß, wenn diesen Änstalten, Knaben⸗ Seminaren ünd Knaben⸗Konvikten durch Aenderung der Statuten einfach der Typus aufgedrückt wird dessen, was die verehrten Herren in ihren abgelehnten Amendements Alumnate genannt haben dann diese Anstalten ven der Vorschrift gar nicht getroffen werden. Die Bezugnahme des §. 14 auf 5§. 9 hat dies ausdrůcklich bestimmt. Es handelt sich um die beson— deren eigenthümlichen Institutionen, die auf Grund des Tridentinums errichtet worden sind, und, meine Herren, gerade diejenigen Anstalten die hier namentlich genannt worden sind, — ich muß das wĩederhrlen — haben die Basis des Tridentinums. Der Herr Freiherr v Lands⸗ berg hat uns einzelne Bestimmungen aus den Statuten des Trierschen Kenviktes vorgetragen; es ist aber gerade die eine nicht in seinen Aus— führungen enthalten, auf die ich hier Gewicht legen muß. Nicht aus uralten Stiftungen, wie Herr Graf Brühl anführte, ist daz Koavikt ernährt, sondern es bildete sich Anfangs der 0ger Jahre ein Privatvercing um durch seine Mittel dem allerdings hervortrelenden Mangel an Priestern der katholischen Kirche in der Diszese Trier einen Damm entgegenzusetzen Nachdem dieser Verein etwa 6 oder 7 Jahre, ich lasse es dahin gestellt, oder vielleicht noch etwas länger bestanden hatte, jedenfalls spätestens Anfang der 50er Jahre, stand die Sache so, daß er genügend erstarkt war, um ein wohlbegründetes Institut in die Hände des Bischofs niederzulegen, und die Mittel, die er hatte, sind der bischöflichen Verwaltung über⸗ tragen worden, ausdrücklich mit der Forderung, daß nach den Regeln des Konzils von Trient verfahren werden solle. Dasselbe ist aus⸗ drücklich in dem Statut für Paderborn erwähnt werden und — ich muß abermals wiederholen — als mit dem Bischofe zu Müuͤnster über die Aufsicht des Staates, über die Anstalt zu Gaesdronk verhandelt wurde, erklärte er: ich kann höchstens eine ganz allgemeine Oberaufsicht zugestehen, aber eine weitere Aufsicht, namentlich einen regelmäßigen Einblick in meinen Lehrplan der Anstalt, darf ich Euch nicht gestaiten; das verbieten mir die Satzungen des oncilinm Frientzanm, inn. mein Derr, nach, dei Concilium Tri ist, wie mein Herr Kommissarius bereits ausdrücklich bemerkte, die Einrichlung und der Geist des collegium Germanicum und Romanum in Rom das enige welches as Muster dienen sollte für die Anlegung dieser Knaben semf⸗ nare, er Geist ist in der Stiftungsbulle vom 31. Augest
re, und, dieser 18537 dahin bezeichnet, daß die Zöglinge bestimmt sind und nach Deutschland zurückgesendet werden zur Herbeiziehung Anderer zu Christo, zur. Verkündigung und Lehre des Wortes Gott sowie zur Entdeckung des verborgenen Giftes der Ketereien, zur Unterdrückung und Vernichtung offener Irrthümer, zur Vertheidigung dez kathclischen Glaubens durch Wort und That und wo er ausgerottet ist, zur Wiedereinführung desselhen. Also gerade zum Kampfe sind sie ausgerüstet worden, und dieser Ge⸗ danke des Kampfes, der allein nothwendig zum Gegenkampfe anders⸗ glänbiger Bevölkerung führen mußte und damit zur Zerrũttung der gegeben Verhältnisse, gerade dieser Gedanke war es, der in Dentsch⸗ land dazu. geführt hat, sich abgeneigt zu zeigen gegen die Einführung dieser Anstalten, der die Ursache war, daß die Verhandlungen über den Abschluß der Dotation des Bisthums Ermeland 12 Jahre vom Jahre 1848 -= 1860, dauerten. Der römische Stuhl ordert damals eine Subvension für ein Knabensemingr in Braunz— berg, und diese Gubvention verweigerte die preußische RJiernng, , ige preuß! sie der weiteren Auz— breitung derartiger Jastitute entgegentreten wollte. Nun weiß ich wohl, meine Herren, daß die Worte, wie sie hier gegeben sind, glück⸗ licher weise nicht durchweg Folge haben können, aber der Geist bleibt, die Sache ändert sich in ihrer Gestalt nur im Laufe der Zeit, und die. Seminarbildung, die erst den letzten Jahrzehnten angehört, hat diejenigen Werkzeuge erzengt, die in der Hand der gegenwärtigen Bewe
gung die mächtigsten sind, um anzukämpfen gegen die berechtigt
fugniß des Staates und gegen seine Bestrebungen, . i zu erhalten. Es ist der junge Klerus, dessen Geist. Sie kennen eines Geistes, dessen Erzeugnisse Sie sehen, sobald Sie die Augen aufmachen; ich bitte mir zu erlassen, die einzelnen Beispiele wieder hervorzuheben, ich glaube, es reicht vollkommen hin, hinzuweisen auf das Maß der Agitationen und daß diese getragen wird von den Gliedern des jüngeren Klerus, die ich eirmal anderswo „Kapläne“ genannt habe, von den Männern, die im Seminar ihre Bildung be⸗ kommen haben. Ich denke, meine Herren, es reichen die Gründe aus die ich angeführt habe, in Verbindung mit denen meines Kommiffa⸗ rius. Es ist einer der wichtigsten Punkte, um die es sich handelt, und die Staatsregierung ist überzeugt, daß Sie in der Wärdigung der vorzetras nen Gründe sie unterstützen und das Ihrige beitragen wer— den, die Annahme des Paragraphen herbeizuführen. Ich bitte darum.
k Kunst und Wissenschaft. refcs 14a, 24. April. Am 21. d. M. verstarb hier der vormalige
rofessor der Rechte, Dr. Reinhold Schmid, im 73. Lebensjahre.
Jö Gewerbe und Handel.
Berlin, 26. April. Dem Jahresberichte der Preußischen Central-Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft pro 1872, welcher in der heute stattfindenden dritten ordentlichen Generalversammlung vorgelegt wird, entnehmen wir Folgendes: Es umfaßten die gesammten seit Eröffnung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft abgeschloffenen Hyn gi he en und Kommunal- Darlehns-Geschäfte bis Ende 1872: 26,600 000 Thlr. (gegen 14000009 Tyhlr, bis Ende 187133 davon wDafen realisirt bis Ende 1872; 22, 100, 9o0 Thlr. (gegen 9,190, 090 Mir bis Ende 181. Das unkündbare, durch Annuität sich tilgende Dẽrlehn bildet, die Regel, indem Ende 1872 die unkündbaren 6 grlchne 22, 990 000 Thlr., die kündharen Darlehne 1,800,000 Thrr. betrugen. Die Kommunal⸗Darlehns⸗Geschäfte umfaßten 1,900,000 Thlr. An unkündbaren Central⸗Pfandbriefen sind im Jahre 1872 emittirt 16 000000 Thlre, und zwar 10,9000, 900 Thlr. zu 4 * ver⸗ zinslich, im Wege der Verloosung mit 10 Zuschlag zum Nominal betrage rückjablbar, und 6000000 Thlr. zu 5 verzinslich, im Wege der Verloosung zum Paricourse rückzahlbar. Es fand eine Betheili— ung der Gesellschaft bei Uebernahme deutscher Eisenbahn-Hrioritäts— Obligationen, deutscher garantirter Eisenbahn⸗Stammaktien und Le tscher Eisenbahn⸗Stamm⸗Prioritäten, jowie der Bremer 43 Sitte leihe sttt. Fit, den Ankauf, des, Grumstücks&Q‚ Unter den Linden 34, und für den Nenbau sind, einschließlich der auf das Ban— kapital und die ausgelegten Baukosten während der Bauzeit zu rech⸗ nenden Zinsen, aufgewendet 492,105 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf; durch Vermiethunz zur Zeit entbehrlicher Räume wird mehr als die Qilfte der Verzinsung jenes Kapitals gedeckt. Ultimo Der mber 18727 bestanden die Anlagen der Gejellschaft in Werthpapieren: in Prcußischer konselidirter Staats⸗Anleihe, in Deutschen Eisenbahn⸗Prioritaͤten/ Deutschen garantirten Eisenbahn⸗ Stammaktien und Deutschen Eisenbahn⸗Stammprioritäten, owie in den für den laufenden Bedarf bestimmten landschaftlichen und Central⸗ Pfandbriefen. Die der Generalversammlung vorgeschlagene Dividende pro 1872 beträgt 95 * auf das eingezahlte Grundkapital. Außer der statutmäßigen Reserve findet ein Reservevertrag von 219,312 Thlr. in das Jahr 1373 statt; darin sind zugleich die Provisionserträge von denjenigen Geschäften enthalten, welche im Jahre 1872 erst theilweise vealisirt, aber noch nicht zur Schlußabrechnung gediehen waren. Die Bilance nebst Gewinn⸗ und Verlustkonto werden wir, nach stattge⸗ habter Generalversammlung, in dem Inseratentheil unseres Vlattes bringen. ;
. = Im Anschluß an den Generalversammlungz-Bericht der Ver⸗ ins bant Qnistorp, C Go. geben wir nachstehend noch einige Daten über die wichtigeren Beschlüsse und die Motivirung der Vor— lagen, sowie über die gegenwärtige Lage der Bank, wie fie vom per⸗ sönlich haftenden Gesellschafter und Direktor Herrn Heinrich Quistorp geschildert wurde. Der erste Paragraph der Tagesordnung zur außer⸗ ordentlichen Generalversammluͤng, der den Aktionären künftighin vor— weg 5 8 des Aktienkapitals abschläglich als Jahresrente überweist gewährt den Interessenten großen Vortheil. Der pro 1872 zur Ver theilung gelangte Reingewinn bezifferte sich auf 475,000 Thaler, wo—⸗ von 16. dem Reservefonds, 60 den Aktionären zuflossen (und zwar mit 285.900 Thaler, wovon 5 „ als Rente, 14 * als Super—⸗ dividende — j0 x auf 18 Million während die restirenden 30 * laut Statut Verwendung fanden. Nach dem jetzt genehmigten Mo— dus der Gewinn-Vertheilung würden sich die Positionen folgendermaßer stellen: 3x des Aktienkapitals als Rente fur die Aktionäre vorweg mit 549090 Thaler, dazu 60 als Superdividende von dem verbleibenden Rest des Reingewinnes — in diesem Falle 400, 000 Thaler — also 240099 Thaler, d. h. zusammen 315, 0900 Thlr gegen ö, 600 Thaler nach bisheriger Art und Weise. Es erhalten die Aktionäre jomit von nun an netto 2x Dividende auf ihre Aktien mehr bei gleichem Rein⸗ gen inn, §. 7 der Vorlage, welcher den Aufsichtsrath ermächtigt, das Älftienkapital (wenn es nöthig sein sollte) successive je nach Geschäfts— erforderniß bis auf fünf Millionen Thaler zu erhöhen, ist bedingt worden durch den großen Aufschwung, den die Geschäfte der Vereins bank Quistorp u. Co. gewonnen haben, Sie vertritt bis jetzt 25 Ge— sellschaften die , 19.635, 000 Thaler Aktienkapital repräsentiren, Naturgemäß hat die finanzielle Vertretung dieser Aktiengesellschaften der Bank auch einen sehr ausgedehnten, weitverzweigten Kundenkreis zugeführt, der = fast täglich im Wachsen begriffen — das Kom⸗ missionsgeschäft zur eigentlichen und lukrativen Basis der Ge⸗ schäfte der Bank macht. Wie wir bereits erwähnten, hat sich der Umsatz des 1. Quartals 1873 gegen den des 1. Quartals 1872 mehr als verdreifacht, d. h. es stehen 37718035 Thaler auf ca. 300 Kon— ten pro 1. Quartal 1873 der Summe von 12,486,601 Thaler auf noch nicht 400 Konten pro 1. Quartal 1872 im Debet des Konto⸗ Korrents gegenüber, ungerechnet die gleichfalls sehr ansehnlichen Ge⸗ schäfte der 7 Agenturen der Bank in Breslau, Magdeburg, Potsdam, Stettin, Wolgast, Barmen und Danzig. Der persönlich haftende Ge⸗ selljchafter bemerkte dabei besonders, daß die Vereinsbank, Quistorp C Go. seit ihrem Bestehen nicht einen Ausfall gehabt habe. Auch das Gewinn- und Verlust⸗Konto der ersten 3 Monate d. J. zeigt schon jetzt erhebliche Posten in seinem Kredit. Der Gewinn-Uebertrag von 3572 in Höhe ven 116,927 Thaler und die Ueberweisung aus dem Agio der letzten Emission mit 114,423 Thlr., sawie namentlich die bis ultomo März d. J. erzielten Ueberschüsse auf Konto⸗Korrent⸗ und Emissions⸗Provistons⸗-Kento in Höhe von 263,200 Thlr. repräsentiren
als schon jetzt zur Vertheilung an die Aktionäre pro 1873 disponible Summe rund 494 550 Thlr., d. h. 244 * vom Aktienkapital. Der Reservefonds der Bank, der jetzt 700 00 Thlr., d. h. 35 * des Grund⸗ kavitals beträgt, soll his 8. 10 * gebracht werden. Hat der mobile Reserpefonds diese Höhe erreicht, jo sollen die für diesen Fonds aus dem Reingewinn vorgesehenen 10 zur Verzinsung und Amortisation solcher Pfandbriefe resp. Schuldscheine benutzt werden dürfen, welche die Bank auf Grund erworbener erster Hypotheken auszugeben be— rechtigt ist. Hierdurch schafft sich die Vereinsbank Quistarp u. Co. noch neben dem mobilen Reservefonds einen immobilen an Hypotheken und sorgt somit für ihre fernere Konsolidirung auf einer gesunden Basis.
„ — Die Breslauer Diskonto bank (Friedenthal und Co.) hat in 1872 einen Gesammtumsatz von rund 1051 Millionen Tha⸗ lern, oder durchschnitt.ich pro Tag einen Umsatz von 2,800, 009 Tha⸗ lern erzielt. Nach Deckung sämmtlicher Verwaltungskesten im Betrage ven, S2 823 Thlr. nach Abschreibung auf Delcredere⸗Conto von 35,000 Ihle, sowie unter Abzug der gezahlten Depositen⸗ und Giro⸗Zinsen von 39, 183 Thlr. 2c. wird ein Reingewinn von 66,232 Thlr. zur statu⸗ tenmäßigen Vertheilung gelangen. Derselbe ergiebt eine Dividende von 107. pro rata der Einzahlungen mit. 625,000 Thlr. nach Rücklage von 5h = 38314 Thlr. in den Reservefonds, welchem bereits in Folge Boschlusses der Generalversammlung vom. 26. März 1872 4500 Thir. zugeflossen waren, wahrend für die Geschäftsinhaber
und den Aufsichtsrath je 45,976. Thlr. an Tantieme auszuzahlen wären. Der Reservefonds erreicht sonach eine Höhe von 532773 Thlr.
Zweite Beilage
C6
Zweite Beila zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich P
101.
Inseraten⸗ Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Rreußischeu Staats- Anzeigers: Berlin, Wilkbelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Bekanntmachung. Am 18. April er. ist der um s Uhr 4 Min. Abends von Duisburg nach Dortmund abgegangene Personenzug in Langendreer mit dem von BVortmund kommenden Personenzuge zusam⸗ mengesteßen,. und ist der im Zuge von Duisburg befindlich gewesene Gisenbahn⸗Postwagen zertrümmert worden. Bei dieser Gelegenheit sind die für die Postexpedition in Langendreer bestimmt gewesenen Briefbeutel und Geldfahrpostbeutel ihres Inhalts beraubt worden. Tetzterer hat vier Geldhriefe zum deklarirten Werthe von: 8708 Thlr. 15 Sgr., 2160 Thlr., 3600 Thlr. und 50 Thlr., zusammen 14518 Thlr. 15 Sgr. enthalten. Der Inhalt des zu 8798 Thlr. 15 Sgr. deklarirten Briefes foll zum größten Theile aus Noten à 500 Thlr. und nur der Rest aus Scheinen à 1230 Thlr. bestanden haben, Der zu 2160 Thlr. deklarirte Brief soll preußische Banknoten à 100 Thlr. und Scheine der süddeutschen Bank 3 10 Thlr. zum Betrage von 506 bis 7060 Thlr. enthalten haben. Der zu 3606 Thlr. deklarirte Brief foll die preußischen Banknoten à 109 Thlr. Lit. A.: Nr. 29, T4, Z35 „226, 437, 995, 4716661. Lit. B.: Nr. M9482, 3805714. Lit. C.: Nr. Q22, 869, 113,651, 432,064. Bit. D.: Nr. 631,747, 258,332, 255,560, ferner die Banknoten der Cölner Privatbank à 100 Thr. Ser. J. Nr. O,141, C, 676, 1, C686, 1,620, O. 5 058, O, 9009, 1,3414 238373, ferner 4 preußische Kassen⸗Anweisungen à 50 Thlr., 3 Stück à 25 Thlr., 130 Stück ausländische Kassenscheine à 10 Thlr. 3 preußische Kassen⸗ Anwessungen à 5 Thlr. und 10. ausländische Kassen⸗Anweisungen à 1 Thlr. enthalten haben. Auf Herbeischaffung der entkommenen Gel⸗ der ist eine Belohnung von zweihundert Thalern ausgesetzt. Düssel⸗ dorf, 22. April 1873. Der Kaiserliche Ober⸗-Post⸗Direktor. Friede rich.
Ediktal-Citation. Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Löwenberg vom 17. März 1873 ist durch Be⸗ schluß des unterzeichneten Gerichts vom 19. März 1873 gegen die Mi⸗ litärpflichtigen: 1) den Inwohnersohn Carl Wilhelm August Kühn aus Armenruh, geboren den 24. August 1850, evangelisch, A den In⸗ wohnersohn Ernst Robert August Scholz aus Burglehn, geboren den X. September 1850, evangelisch, 3) den Häuslersohn Carl Heinrich Tilgner aus Panthenau, geberen den 13. Jannar 18650, evangelisch, wegen Entziehung vom Militärdienste auf Grund des,. §. 140 Straf⸗ gesetzbuchs und des Gesetzes vom 109. März 1856 die Unter suchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 27. Mai 1873, Mittags 12 Uhr im Sitzungssaale des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Zu diesem Termine werden die genann⸗ ten Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem
Deffentlicher
Steckkriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Haadels ⸗Register
Kenkurse, Subhaftatis nen, Aufgebote, Vor ⸗ ladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissio nen 2c.
vermerkt steht, ist eingetragen:
Aktiengesellschaft in Firma
vermerkt steht, ist eingetragen:
Termin: anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheiding in contumaciam verfahren werden. oldberg, den 19. März 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung
Handels⸗Regi ster.
Handels register des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Genossenschaftsreqister ist eingetragen: Coj. J. TVausende Nr. 564.
Col. 2. Firma der Genossenschaft; Productiv · Genossenschaft für Möbeltischlerei „Einig“ Eingetragene Genossenschaft.
Col. 3. Sitz der Genossenschaft: Berlin. 5. . Col. 4. Rechtsperhältnisse der Genossenschaft; Die Geuossenschaft hat begonnen am 7. April I873. Gegenstand des Unternehmens ist:. ; . ; Auf gemeinsame Rechnung und Gefahr Möbelarbeiten an⸗ zufertigen und zu verkaufen. ö Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt. Der . der Genossenschaft besteht aus D , ,, ö e W Lindlichkei für die Genossenschaft nung beider Vorstandsmitglieder unter Voransetzung Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind: 1) Obmannn 1 der Tischler Carl Boitz, Manteuffelstr. 24. 7) Cassirer . w . & E ler Friedrich Henschel, Oranienstr. 1IJ0. Alle Bekanntmachungen und Erlasse in Genossenschaftsangelegen⸗ heiten ergehen unter der Firma und werden, von heiden Vorstands⸗ mitgliedern unterzeichnet, in der Werkstatt jetzt Manteuffelstr. 5 — und der Volkszeitung veröffentlicht (5§. 62). . ⸗ Eingetragen zufolge Verfugung vom AW. April 1873 am 25. April 1873. ; . . pri iir äber das Genossenschaftsregister Beilageband 54, S. 5) Fanner, Sekretär.
dem Obmann und
hat nur die Zeich⸗ der Firma.
Das Verzeichniß ft k Bureau des unt tzeichneten Gerichts, Klosterstr.
schen geren, den 2. Dil 16s n, ? Apr 5. ; 6 ö Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Sandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unker Nr. 2579 die
ft 2 irn Handelszesellschaft in dir . Haupt
vermerkt steht, ist eingetragen; Der Gesellschafter Louis . D. Januar 1873 erfolgten Todes
Wittwe Charlotte Wilhelmine Caroline Richter — fa fkr eingetreten.
In g Gesellschaftsregister, woselbst un
Akti . Il ft j irma iengesellschaft in len Bauverein Passage vermerkt .
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ift eingetragen: r hier ft aul Munk und der Stellvertreter
Fommerzienrath Guftayv Stobwasser sind aus dem ausgeschieden
Ida
der Ge
Der 36 or Reinhold Heinke zu Wülschkau ist zum Direktor
ellschaft erwählt.
—
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Montag, den 28. April
ven öffentlichen Papieren.
handel. Berschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.
Attiengesellschaft für ö Maschtnen und Gerüthe und für Wagen
H. F. Eckert
für den Bau , abrikation.
Das Grundkapital ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. April 1873 um 200000 Thaler zerlegt in 166 Stück auf den Inhaber lautende Aktien à 200 Thaler
erhöht. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4144 die hiesige
Berliner Nord⸗Bau⸗Bank
Aktiengesellschaft Berliner Nord⸗
Das Grundkapital der ko nr, dn Stück à
Baubank ist um 300 000 Thaler in Thaler erhöht.
Die Gesellschafter der unter der Firma A. Wakezynski & Comp. Kö mit ihrem Sitze zu Goͤrlitz und einer Zweigniederlassung hier am 1. Janunat 1853 begründeten Hardelsgesellichaft sind 1 der Maurermeister Alphons Wakezynski hier, 2) der Kaufmann Garl Damman zu Görliß. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4400 eingetr agen worden. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Wilh. Schmeißer & Co. am 1. April 1873 begründeten Handeisgesellschaft jetziges Geschäftslokal: Leipzigerstraße 50) ind: J ; I) der Kaufmann Wilhelm Schmeißer, 2) dessen Ehefrau Clara, geb. Magenhöͤfer, Beide hier. ; . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 428 eingetragen worden. In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 26 die hiesige enossenschaft in Firma: ö . . iht tel Ʒabrit „Vorwärts / eingetragene Genossenschaft, vermerkt steht, ist eingetragen: . ö . ö Durch Beschluß der Generalversammlung vom . April 1873 sind die Statuten der Genossenschaft hinsichtlich der 55. 5, 14, 17, 18, 19. 20. 21J, 22, 23 dahin abgeändert, daß der Vorstand nur besteht aus. H dem ersten Vorsteher oder Geschãftsführer,
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2) dem zweiten . . . ⸗ Der erste Vorsteher hat die oberste Leitung un Vertretung der E . s die Kasse und die Ge—
Genoffenschaft, der zweite Vorsteher revidirt schäfte. . ö J ꝛ Zum ersten Vorsteher ist in der Generalversammlung vom 5. April er. gewählt: ö der Tischler Reinhold Fiedler, zum zweiten Vorsteher: der Tischler Heinrich Räbiger, n, , Beide zu Berlin. J ö Die Herren Herzog und Lorgie sind aus dem Vorstande aus⸗ geschieden. . In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 34 die hiesige Genossenschaft, in Firma: Bauverein Eingetragene rkt steht, ist eingetragen: ; ö Lr r, der Gereralversammlung vom 17. Je⸗ bruar 1873 ist zum §. N der Statuten der Genossenschaft folgender Zufatz gemacht. Diejenigen Mitglieder,
„Hauserwerb “ Genossenschaft
welche nach vollstündiger Be⸗ zahlung ihrer Bauftelle resp. ihres Hauses aus der Ge⸗ noffenschaft entlassen werden, können ohne neues Eintritts⸗ geld zu zahlen, unter Zeichnung von mindestens 10 Geschäfts⸗ antheilen wieder beitreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 15 die hiesige Telsgesellschaft, in Firma: , 5 J. G. Seidel
der Genossenschaft kann ieder Zeit in dem . 76, Zimmer 16 einge⸗
hiesige
aupt ist in Folge seines am 2, ausgeschieden. Die Haupt, geb. u Berlin ist am 23. Januar 1873 als Handels⸗
ter Nr. 3072 die hiesige
desselben Vorstande
vermerkt steht, ift eingetragen
. brgt e r f n ellschast ist durch den am 21. Ja⸗ nuar 1853 erfolgten. Tod des. Kaufmagnnz Johann Gottlob Seidel aufgelöst. Das Handelageschäft ist auf⸗
gegeben.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter sige Handelsgesellschaft in Sinh. . 8 irc. tel fe fr aft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 449 die hie⸗
sige Sandelsgesellschaft in Firma: ö ; chaft ing g Graef vermerkt steht, ist eingetragen; ö . sth Handelsgefellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgeloͤst. Berlin, den 25. April 1873. Königliches
Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
,,, n unser Gesellschaftsregister ist au Anmeldung eine Handelsgesellschaft unter Nr. 14 alter mn ann & Co. in Teicha unter nachstehenden Rechtsverhältnissen: Die Gesellschafter sind: . Y Ter Rittergutsbesitzer Anton Lattermann in Teicha, 2 der Kaufmann Earl Heinrich Breit in Dresden, 3) der Kaufmann Samuel Austerlitz in Dresden. Die Gesellschaft hat am 19. April 1873 begonnen, und zur Vertretung fh r ist jeder der Gesellschafter berechtigt heut eingetragen worden. ; ; Rothenburg DS. 8, den 22. April 1873.
Nr. 3170 die hie⸗
u n g. Je. Grund vorschriftsmäßiger unter der Firma:
In i Geselljchaftsregister, woselbst unter Nr. 3278 die hiesige k nne,
Aktiengesellschaft in Firma:
Anzeiger.
BVerlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. Industrielle Stabliffements, Fabriken und Groß⸗
Anmeldung eine Handelsgesellschaft unter
heut eingetragen worden.
A. W. Seehausen zu Salzwedel dies Handelsgeschäft laut Verhandlung vom 19. April 1873 anf den Kauf- mann Wilhelm Gumprecht übergegangen, welcher das Geschäft unter
reußischen Staats⸗Anzeiger.
1873.
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Inserate nimmt an dig autgrisiyte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, amburg; Frank- 3 furt a. M., Breslau, Halle, Rrag, Wien. München, nurnberg, atraßburg, Zürich und Stuttgart.
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ö ,, chaftsregister ist auf Grund vorschrifts mäßiger Nr. 13 unter der Firma: Muskauer Thonwaaren⸗Industrie, Bergschmidt, Schlieben & Hentschel
In unser Gesells
in Muskau unter nachstehenden Rechtsverhältnissen:
Die Gesellschafter sind: ) , I) Der Kaufmann Carl August, genannt Gustav Bergschmidt zu Berlin, 2) der Kaufmann Wilhelm Schlieben in Berlin, I) der Kaufmann Louis Hentschel in Muskau. Die Gesellschaft hat am 18. April 18735 begonnen und soll durch jeden der Gesellschafter nach Außen vertreten werden. Jeder der Gesellschafter ist zur Firmenzeichnung mit Aus- schluß der Mitgesellschafter berechtigt.
den 22. April 1873.
Rothenburg O.L., den 22. ö. Kreisgericht. J. Abtheilung.
Königliches
Bekanntm ach
Die in unserem Firmenregister unter Nr. 14 eingetragene Firma ist erloschen und ist das unter A. W. Seehausen bisher betriebene
ung.
er Firma von dem Kaufmann
der Firma: A. W. Seehausen Nachfolger fortsetzt. Die frühere Firma ist erlöscht und die neue Firma unter Nr. S5 des Firmenregisters eingetragen zu Folge Verfügung von heute. Salzwedel, den 21. April 183. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unserem Firmenregister ist bei Nr. 7 die Veränderung der Firma C. 2. Eyrund in Artern in C. A. Eyrund Nachfolger und der Uebergang derselben auf den Kaufmann Earl Johann Georg Wagner in Artern vermerkt und gleichzeitig der Kaufmann Carl Johann Georg Wagner in Artern, als Inhaber der Firma C. A. Eyrund Rachfelger in Artern unter Nr. 233 zufolge Verfügung vom 3JI. April 1573 am 22. April 1873 eingetragen worden.
Sangerhausen, den 22. April 1873.
Königliches J. Abtheilung.
Kreisgericht. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist bei der Rr. 136 eingetragenen Firma F. Oscar Reinhardt folgender Vermerk eingetragen worden: Die Firma ist durch Erbgang auf die verwittwete Kaufmann Ida Reinhardt geb. Wöllner in Torgau übergegangen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. April 1873 nämlichen Tage. Akten uber das Firmenregister Band V. Fleck, Kreisgerichts⸗Sekretär. Torgau, den 23. April 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
am
Seite 24.)
M. 757] . , In das hiesige Handelsregister ist am heutigen Tage eingetragen: a. in das Firmenregister:
guh Nr. S95 die Firma P. J. Mackeprang, Ort der Nieder⸗ laffung Burg a. F. und als deren Inhaber der Fabrikant Peter Johann Flad pbrang zu Staberdorf a. F.
Hb. in das Prokurenregister sub Nr. 67 als Prokurist der vorbezeichneten Firma der Kaufmann
Ferdinand Mackeprang in Burg a. /F. Kiel, den 24. April 1873.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Eintragung in das Handelsregister. . Für die Firma „Hermann Levin in Göttingen“
Fol. 73. der Kaufmann Ferdinand Levin in Göt—
ift als Prokurist eingetragen tingen. k
Göttingen, den 9. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund.
Unter Nr. 209 des Gesellschaftsregisters ist die, am 1. Februar 1873 unter der Firma W. Reunert & König errichtete, offene Han⸗ delsgesellschaft zu Annen am 22. April 1873 eingetragen, und sind als Gesellschafter vermerkt: .
I) der Kaufmann Wilhelm Reunert junior zu Annen, 2) der Kaufmann Rudolph König zu Annen.
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenrcgister ist unter Nr. 400 die Firma Carl Emi Müller und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Emil Müller zu Dortmund am 23. April 1873 eingetragen.
In Folge Anmeldung und heute ergangener Verfügung ist zu Nr. 33 des Gesellschaftsregisters für den Amtsgerichtsbezirk Dillen⸗ burg Firma ,,, A. Bünger & Eie zu Dillen urg“ eingetragen worden: daß na Beschluß der Jeneralrersammlung vöm 14 Februar I. J. die Gesellschaft aufgelöst und in Liquidation getreten ist, und als Liquidatoren der persßnlich haftende Gesellschafter A. Bünger, jetzt zu Gießen und die beiden Kommandttisten A. Geisse zu Gießen und. W. Berns zu Dillenburg beftellt worden sind und daß zur Gültigkeit der Zeichnung neben der des A. Bünger die eines der beiden genannten Kommanditisten erfor⸗ derlich ist.
Dillenburg, den 23. April 1873. .
zn iche Kreisgericht. J. Abtheilung. Isenbart.
Sandelsregister des Königlichen streisgerichts zu Iferlohn, In unser Firmenregister ist unter Nr. 317 die Firma L. J. Wert⸗ eim in Sestrich und als deren Inhaber der Kaufmann Levy Isaac ertheim daselbst zufolge Verfügung vom 17. am 22. April 1873 eingetragen.
dandelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Iserlohn, ;
Die Inhaber der unter Nr. 1835 des Gesellschaftsregisters mit der Firma Brause K Co. in Iserlohn eingetragenen offenen Handels⸗ gesellschaft haben den Buchhalter Heinr. Enke hierselbst als Proku⸗ Risten bestellt, was am 22. April 1873 unter Rr. 108 des Prokuren⸗
registers vermerkt ist.