1873 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

sonen an Cholerg erkrankt, davon 16 genesen, 238 gestorben und 8 am Schlusse der Rapportfrist im Krankenstande verblieben.

Kunst und Wissenschaft.

Im Verlage der Königlichen Ober-Hofbuchdruckerei (R; ven Decer) ist soeben das 7. Heft der Schriften des Vereins für die Geschichte der Skadt Berlin; Geschichte eines paz triotischen Kauf mans (Wiederabdruck Ter im Jahre 1768 und in zweiter Auflage 1769 ohne Angabe des Druckortes erschienenen Selbstblographie des Berliner Kaufmanns J. E. Gotzkowsky) er⸗ schienen.

Von dem im Verlage von Fr. Kortkampf, Buchhandlung für Staatswissenschaften und Geschichte (Berlin 1853) herausgegebenen Werk „Deutsche Reichsgeseßen ist (Heft 50) erschienenz enthaltend Strafrecht und Strafprozeß für Heer und Marine des Seutschen Reichs, Sammlung aller bezüglichen Gesetze, Ver⸗ ordnungen ꝛc. des Deutschen Reichs und der Einzelnstaaten, erläutert und bearbeitet von Solms, Justizrath und Divisions⸗LAuditeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division. Das Werk zerfällt in zwei Theile, deren erster die militärischen, der zweite die bürgerlichen Gesetze ent⸗ hält. Ein Sachregifter erleichtert den Gebrauch Res Buchs. . Von demfelben Verfasser und in demselben Verlage sind bereits im Jahre 1872 die Verordnungen über Ehrengerichtg und Bestrafung der Offiziere wegen Zwelkampfs für Heer und Marine des Deutschen Reichs erschienen, die auch in das vorgenannte größere Werk übernommen sind.

Wien, 28. April. (W. T. B.) Die in Verbindung mit der Weltausstellung in Aussicht genommene Kunstausstellung wird am 1. Juni eröffnet werden.

Bu k, (Prov. Posen), 25. April. Gestern Abend 10 Uhr 40 Minnten wurde hier ein prächtiges Meteor, beobachten, In der Richtung von Norden nach Süden zichend, nahm es seinen Anfang im kleinen Bären, ging zwischen Gemm) und Arctur, hindurch und verschwand in der Richtung des Mars. Es leuchtete im intensinsten hellgrünen Lichte, große Helligkeit verbreitend und kurz vor dem Ver⸗ schwinden üheilte es sich in mehrere kleinere Massen, von denen die eine noch eine kurze Strecke weiterschoß, um dann wie die andere zu verlöschen Ein Schweif blieb nicht zurück und eine Detonation wurde nicht bemerkt. Länge der Bahn etwa 80 Grad; Dauer der Erschei⸗ nung ca. 4 Sekunden.

Aus vielen Orten des badischen Oberlandes werden anhal⸗ tende und starke Regengüsse gemeldet, in Folge dessen bedeutende Anschwellungen der Gewaͤsser staͤttgefunden haben. Rhein und Neckar

sind ebenfalls in den letzten Tagen um mehrere Fuß gewachsen, und befand sich das Wasser am 23. d. noch im Steigen.

Darm sta dt, 28. April. Gestern herrschte fast den ganzen Tag das dichteste Schneegestöber.

Gewerbe und Handel.

In dem Zeitraum vom J. bis 15. März d. Is. wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 11.687 Hektoliter Steinkohlen, Braun kohlen und Koks, 3593 Kubikmeter Brennholz, auf den Eisenbahnen 615,114 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 7369 Kubikmeter Brennholz, in Summa 636,801 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 10,9667 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 825 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, auf den Eisen⸗ bahnen 59,491 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 163 Kubikmeter Brennholz, in Summa 69,316 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 163 Kubikmeter Brennholz. Vom 16. bis II. März 1873 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 24,480 Hekto⸗ liter Steinkehlen, Braunkohlen un) Koks, 44702 Kubikmeter Brenn⸗ holz, auf den Eisenbahnen 643,633 ekioliter Steinkohlen, Braun⸗ kohlen und Koks, 2394 Kubikmeter Brennholz, in Summa 668, 113 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 45,0) Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wzasser 9330 Hektoliter Steinkohlen, Braun⸗ kohlen und Koks, auf den Eisenbahnen 50,863 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks. 266 Kubikmeter Brennhelz, in Summa 0,245 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks 266 Kubik⸗ meter Brennholz. Vom 1. bis 15. April 1873 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 193823 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 2285 Kubikmeter Torf, 36,234 Kubikmeter Brennholz, auf den Eisenbahnen 533,304 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 3410 Kubikmeter Brennholz, in Summa. Höß, 127 Hekteliter Stein kohlen, Braunkohlen und Koks, 2285 Kubikmeter Torf, 395674 Kubik⸗ meter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 6898 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, auf den Eisenbahnen 66458 Hektoliter Stein⸗ kohlen, Braunkohlen und Koks, 80 Kubikmeter Brennholz, in Summa 73,356 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 80 Kubikmeter

Brennholz.

Wien, 28. April. Eine heute erlassene Bekannt machung des Statthalters fordert den Magistrat auf, den Inhaber von Fiaker⸗ und Einspänner-Konzessionen zu eröffnen, daß sie im Falle der Fort⸗ setzung des Strikes mit Geld⸗ und Gefängnißstrafen belegt und

ihrer Standplätze und Konzessionen verlustig erklärt werden wurden.

Verkehrs ⸗Anstalten. Nr. 32 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn? Verwaltunen“ hat folgenden Inhalt: Statistik der

preußischen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1871. Vereinsgebiet: Desterreich-Ungarische Korrespondenz. = Fahrplan Aenderungen. , nr nen Gisenbahn-Kalender. Offizielle und Privat⸗ Anzeigen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Bureau.

London, Dienstag, 29. April. Die transatlantischen Tele⸗ graphen⸗Compagnien für die französische, die anglo⸗ amerikanische und newfoundländische Kabellinie haben gestern ihre Fusion end⸗ giltig beschlossen. ;

New⸗JYork, Sonntag, 27. April. Die Indianer haben einen Angriff auf die amerikanischen Truppen gemacht und die⸗ selben bei Garry geschlagen. In Manitoba werden ebenfalls Unruhen Seitens der Indianer befürchtet, welche in einer Stãrke von 7000 Mann die Kolonie bedrohen.

Königliche Schauspieie.

Mittwoch, 30. April. Opernhaus. (102. Vorstellung.) Czaar und Zimmermann. Komische Oper in 3 Akten. Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (16. Abonnements Vorstellung) Der letzte Brief. Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗

reise. . . 1. Mai. Opernhaus. Mit aufgehobenem Schauspiel⸗Abonnement. Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Ab⸗ theilungen von Goethe. Musik vom Fürsten Radziwill und Kapellmeister Lindpaintner. Anfang halb 7 Uhr. Kleine Preise. Im Schauspielhause. (II. Abonnements⸗Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachungen und Wirkungen. Lust⸗ spiel in 5 Abtheilungen von Scribe. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ reise. . Hie in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenst ande können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff= me ister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Rus den Berliner permanenten Ausstellungen. II. (S. Nr. 101 d. Bl.)

Unter den Landschaften ist das hervorragendste Werk un⸗ zweifelhaft das großartige Bild aus der Alpennatur, der (la ier! des bois in Thamounix von v. Kamecke. Der große, erhabene, wilde und prächtige. Charakter dieser Thäler und Höhen ist hier in seiner ganzen imposanten Mächtig⸗ keit und Schönheit erfaßt und durch des Malers meisterliche Kunst im Bilde mit überzeugender Wirkung vergegenwärtigt.

Unter den zahlreichen übrigen Landschaften hier nennen mir besonders noch das treffliche Bild von Scherres, eine Dorf⸗ straße in heftigem Schneetreiben, welches die Luft verhüllt und alles Todie und Lebendige auf der Gasse, Bäume, Häuser, Menschen und Thiere in seinem wehenden weißen Mantel ein⸗ wickelt; eine originelle Landschaft aus dem norwegischen Hoch⸗ gebirge des Hardangen von Bodom, in welcher durch düstern

Himmel und roth⸗gelbe Luftstreifen, die sich auf weiten Eisflächen der Glätscher spiegeln, ein seltsamer phantastischer Effekt erzielt ist. Das Bild eines norwegischen Wintermorgens von Axel Rordgreenz ein norwegischer Fjord mit grauem lebhaft be⸗ wegtem brandenden Meer zwischen den felsigen Küsten, unter grollend bewölktem Dimmel, das echte treue Bild nordischer Ratur von ihrem längst bewährten kundigen Darsteller Professor Gude in Karlsruhe.

Einen schönen Gegensatz dazu bildet ein Gemälde von H. Eschke, der Loch Loömond⸗See in Schottland, der glatt und kein die klare lichtgetränkte Sommerluft über den bergischen Ufern spiegelt. Ein großes Strandbild von Oesterley: Herings⸗ fang an der Norwegischen Küste, das lauschige Innere eines norwegischen Laubwaldes von Sch oyen, der Herbstabend am Chiemsee von Frl. Sietze, ein stimmungsvolles Bild vom Havelufer von Hermes, Landschaften von Dreßler, G. Hesse, Bennewitz v. Löfen seien schließlich noch als zu den besten hier gehörig genannt.

Im Vorfaal fesseln zahlreiche Aquarellen den Besucher; auch hier meist landschaftlicher Gattung, neben Studienköpfen von Burda. Unter jenen zeichnen sich besonders aus; das Interieur der Küche eines westfälischen Bauernhauses, in schöner Farbentiefe und ⸗-Kraft gemalt von Breitbach, Partien aus dem Engadin und vom Ufer des Genfer Sees von L. Spangenberg; ein Blick auf spiegelglatter, ruhiger, blauer See von Lutteroth; der Wasserfall in der umwaldeten Felsschlucht bei Triberg von Jahn, das Bild des Mönchmühlenteichs im Harz von St reck⸗ fuß und schöne pittoreske Architekturen von Pflugradt.

In dem Internationabken Salon der Hof⸗-Kunsthand⸗ lung von L. Sach se in der Jägerstraße sind augenblicklich die vorzüglichsten dort ausgestellten Werke solche, welche bereits vor einiger Zeit hier große Erfolge errungen hatten. Dort treffen wir die beiden prachtvollen, effektreichen indischen Sonnenunter⸗ gangsbilder von dem der Kunst zu früh entrissenen Professor StSduard Hildebrandt, die Ansicht des großen, stark fluthen⸗ den Stromes, welcher die ganz von Sonnenglanz und ⸗Gluth gesättigte Luft wiederspiegelt; und das jenes palmenumwaldeten sfumpfigen Fluß⸗ oder Seeufers mit dem rothglühend, in Dunst⸗ wollen versinkenden Sonnenball und der Gestalt eines Elephanten im Vorgrund als einziger Staffage.

Aus der Gallerie des Besitzers dieser Bilder ist dort auch das große, brillante Bildniß einer Dame in lichtbrauner, elegant geschnittener Atlasrobe (in ganzer Figur), von Gu st ap Richter hergeliehen, welches auf der letzten großen akademischen Kunst⸗ Ausstellung im ersten langen Saal viele Aufmerksamkeit erregte.

Bei Sach se begegnen wir ferner einem sehr tüchtig gemalten lebensgroßen Bildniß eines jungen blondbärtigen Dragoner⸗ Offiziers vom Hofmaler Professor Heyden, einem älteren Bilde des verewigten Moritz v. Schwind, welches der⸗ selbe vor Jahren im Auftrag der Verbindung für historische Kunst malte. sterben gedachte, eine mehr neue, in Oelfarbe leicht und fast tonlos getuschte Umrißzeichnung, denn ein wirklich malerisch und farbig gedachtes Oelgemälde. Ebenfalls nicht unbekannt war uns da⸗ selbst der Karton des in St. Petersburg lebenden, dort sehr gefeier⸗ zen Malers Zich y: Luther auf der Wartburg, das Dintenfaß gegen die ihn bedrängenden und versuchenden Geister schleudernd. Tiäse Geister sind als die Inkarnation aller Hauptlaster und

Schäden der damaligen, in Sünden. versunkenen, römischen Kirche

aufgefaßt und dargestellt welche dräuend und verlockend dem Gemüth des gewaltigen Reformators in fast körperlicher Gestalt außerhalb seines Innern erscheinen. Der Aquarellmaler

Burda, dessen Studienköpfe bereits gelegentlich der Ausstellung im Künstkerverein erwähnt wurden, doku⸗ mentirt sich hier als Portraitmaler von großer Aus⸗ zeichnung in einer Kollektion von miniaturartig delikat ausgeführten Bildnissen von Herren, Damen und Kindern aus hen höheren Berliner Gesellschaftskreisen, wie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, der Gemahlin und den Kindern des Hofmarschalls Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Grafen v. Eulenburg, der Gemahlin des Major v. Winterfeld und einer Gruppe der Gräflich Lücke'⸗ schen Kinder. Diese Köpfchen sind fämmtlich so geistreich und liebenswürdig aufgefaßt, als elegant und dabei künstlerisch solide durchgeführt.

Unter den zahlreichen Gemälden im Salon der Kunst⸗ handlung von Honrath und Van Bärle (Unter den Linden 8s) ragt von neu angelangten Werken, neben zwei vor— züglichen Darstellungen von Schafheerden, welche in humo⸗ ristische Situationen zu ihren Hirtenbuben gebracht sind, von? Gebler, ein großes Bild von dem Münchener Grützner hervor; eine höchst wirksame, frische und komische Schilderung des Treibens in der gemeinsamen Garderobe eines Stadttheaters vor der Aufführung von Shakespegres Heinrich IV. Den Mittelpunkt bildet der oberste dramaturgische Leiter des Ganzen in eleganter bürgerlicher Tracht, welcher dem ereits fer⸗ tig costumirten Darsteller des Prinzen Heinrich, an einen Stuhl lehnend, auf den dieser das Knie stemmit, die letzten guten Rath⸗ schläge ertheilt. f

Unverkennbar ist in jener feinen, mit ge⸗ suchter Sorgfalt gekleideten Herrengestalt der jetzige Direktor des Leipziger Stadttheaters, Friedrich Haase, porträtirt worden. An diesen Mittelpunkt schließen sich die mannichfaltigsten, komi⸗ schen und lebenswahrsten Figuren und Gruppen aus der Theater⸗ welt: Fallstaff, der sich eben den künstlichen Bauch umschnallt, Bardolph, der sich die Nase roth schminkt, der Kardinal, der sich rasiren läßt, König Heinrich, in vollem Ornat, seine Prise nehmend. Alles ist charakteristisch und Alles reich und feinhar⸗ monisch in der Farbe.

In die Lepke'sche Gemäldehandlung hat sich gleichsam ein voller Strom des Allerschönsten der modernen Malerei ergossen. Dieselbe hat die gesammte Galerie des Dr. Stroußberg für 7o0 000 Thaler erworben. Sie umfaßt 189 Meisterwerke von den berühmtesten Größen der zeitgenössischen Kunst, für welche gegenwärtig in den, für cine solche Fülle allerdings nicht ausreichenden Lokalitäten der Gemäldehandlung, ein vorläufiges Unterkommen geschaffen wird.

Weltausstellung 1873 in Wien. Internationaler medizinischer Kongreß in Wien. A. Statuts

Der dritte internationale medizinische Kongreß steht unter dem Protektorate Sr. Kaiserl. Hoheit des Herrn Erzherzog Rainer.

J. Der Kongreß bewegt sich im Rahmen der gleichzeitig in Wien stattfindenden Weltausstellung und tagt vom I) bis 8. September 1873. II. Mitglieder des Kongresses sind: 1. Die Mitglieder des mit den Vorarbeiten betrauten Exckutip⸗Komites. 2) Die Delegirten ad hoc von Regierungen und von wissenschaftlichen Korporationen Uni⸗ persitäten, Akademien, ärztlichen Vereinen, Hospitälern). 3) Alle jene Nerzte und Naturforscher überhaupt, welche, ihre Theilnahme am Kon⸗ greffe bis zum Eröffnungstage beim Präsidium angemeldet haben.

111. Die Entrichtung einer Mitgliedertaxe findet beim dritten in⸗ ternationalen Kongresse nicht stat..

Hy. Die Sitzungen des Kongresses sind öffentlich. .

Für die Vereinigung der Mitglieder zu besonderen wissenschaft⸗ lichen Zwecken werden der Exekutiv⸗Ausschuß und die ärztlichen Ver⸗ eine Wiens Sorge tragen. ö ;

F. Sämmtliche Mitglieder des Kongresses sind berechtigt, an den Diekussionen und Abstimmungen Antheil zu nehmen. Die nä—

Kaiser Rudolfs J. Ritt nach Speyer, wo er zu

. Mohalitäten hierbei werden durch die Geschäftsordnung fest⸗ gestellt.

. Vi. Das Programm der Sitzungen bilden: a) die Programm punkte, welche da? Exekutiv⸗Komite festgestellt und für die Verhand⸗ lung des Kongresses vorbereitet haben wird; db) Fragen, welche bis spätestens 15. August 1873 beim Präsidium angemeldet und auf die Tagesordnung einer Kongreß⸗-Sitzung gesetzt werden.

Vi. Dle vom Exekutiv-Komite aufgestellten Programmpunkte, die zunächst zur Diskussion gelangen, sind vorläusig folgende: a) die Impf frage: P) die Prostiturionsfrage; ( die Frage der Quarantãne in Betreff der Cholera; 4) die Frage der Assanirung der Städte; e) Vorschläge wegen Einführung einer internationalen Pharmake pe; ff Vorschläge behufs Einführung möglichster Konformität im Stu⸗ dium der Medizin in allen Ländern und dem entsprechend die Erthei⸗ lung zur Berechtigung der ärztlichen Praxis. (Freizügigkeit der

Fi Sie vom Frxekutiv⸗Komite aufgestellten Programmpunkte werden anf dessen Veranlassung je einem oder mehreren Referenten zur Ausarbeitung einleitender Berichte und zur Formulirung eventuell daraus hervorgehender Anträge an die maßgebenden Faktoren übergeben. Diese Berichte werden zur Grundlage der Diskussion in den Kongreß⸗Sitzun⸗ gen dienen und beim Beginne des Kongresses gedruckt an die Mitglieder vertheilt werden. . ;

JX. Den Vorsitz in der ersten und letzten Sitzung des Kongresses führt der Präsident des Exekutiv⸗Komites als aktueller Präsident des Kongresses. In der ersten Kongreß⸗Sitzung wird die Wahl von Vor⸗ sitzenden für die übrigen Sitzungen des Kongresses vorgenommen. Das Vurcau für die Sitzungen wie für, den ganzen Kongreß überhaupt wird durch Mitglieder des Exekutiv⸗Komites gebildet und fungiren diese ständig für alle Kongreß⸗Sitzungen. ; .

X. Abstimmungen über wissenschaftliche Fragen als solche finden nicht statt, sondern nur aber Anträge, welche eine Ingerenz des Kon⸗ gresses auf Gesetz⸗ und Verwaltungsmnaßregeln in Betreff wichtiger all⸗ gemeiner Sanitätsfragen bezwecken. XI. Sämmtliche programmmäßige finden durch Stimmzettel statt. . XfI. Die Sprache des dritten internationalen medizinischen Kon⸗ gresses ist die deutsche; doch sind in der Diskussion auch andere Sprachen zulässig. Die Mittheilungen des Präsidiums erfolgen in deutscher Sprache, nebst französischer, englischer und italienischer Uebersetzung. Dleselbe Norm gilt für die Abfassung der Kongreßakten.

XIII. In der vorletzten Kongreßsitzung wird die Zeit und der Ort des vierten internationalen Kongresses bestimmt und das Exekutiv⸗ Komite für denselben gewählt. ö XIy. Die Verhandlungen des Kongresses werden nachträglich veröffentlicht und allen Mitgliedern zugesendet.

B. Zu , I. Die Impffrage. Die in den letzten drei Jahren fast in allen Ländern Europas verbreitete Blattern⸗Epidemie hat wieder die Impffrage in den Vorder⸗ grund der wissenschaftlichen Diskussion gebracht. In Bezug dieser in hygienischer Beziehung so wichtigen Frage wären nun vom internatio⸗ nalen Kongresse folgende Punkte in Erwägung zu ziehen:. .

1. Soll überhaupt geimpft werden? und im Be jahungsfalle, soll dies mit humanisirter oder mit originärer Kuhpockenlymphe geschehen? Wie ist dieselbe zu gewinnen und wie aufzubewahren?

2. Wann soll die Impfung vorgenommen werden? zu jeder Zeit im Jahre oder zu bestimmter? ;

3. Welches Alter der Impflinge ist das nahme der Impfung? .

4. Welchen Schutz gewährt die Impfung gegen Variola wie viel Jahre dauert derselbe wie groß ist die Zahl der Erkrankungen an Varlola bei Geimpften, wie groß bei Ungeimpften desgleichen: wie stellt sich das Sterblichkeitsverhältniß bei Beiden nach den in den letzten Decennien gemachten Erfahrungen heraus? . .

5. Ist bei jenen Individuen, bei welchen große und tiefe Impf⸗ narben bemerkbar bleiben, die Variola eben so häufig bemerkt worden und eben so verlaufen, als bei jenen, wo die Narben klein, flach und unansehnlich aussahen? ö = . . :

6. Läßt 16 der Nachweis liefern, daß durch die Impfung mit Vaccinlymphe nicht ansteckende Krankheiten als Tuberculose, Scrophu⸗ söofe und Rhachitis übertragbar sind? ö

7. Können ansteckende Krankheiten in specie siphilis durch Vacci= nation und Abimpfung von Vaccinlymphe von an ziphilis hereditaria idenden Kindern auf gesunde übertragen werden? oder ist jede Ent⸗ wicklung von Syphilis-Pusteln an den Impfstellen durch Impfung mit aus Syphilis-Efflorescenzen entnommenem Fluidum entstanden?

3. Giebt es charakteristische Erscheinungen der Vaceine⸗ und der Syphilis⸗Efflorescenzen? wie kann einem Irrthum und Verwechslung derselben vorgebeugt werden? ;

9. Wie ist die öfters zu beobachtende mangelhafte Haftung der Vaccine zu erklären? glaubt man, daß langjährige Fortimpfung mittelst derselben Lymphe diesen Umstand in's Leben rufen? und wäre dem nach zeitweise Regeneration der Lymphe durch Kuhpockenlymphe zu empfehlen? ö ; . .

6. Welche Krankheiten sah man durch Impfung au den Geimpften entstehen, welchen Verlauf und Ausgang hatten dieselben? .

In Bezug auf die Variola wäre folgende Frage aufzuwerfen:

Welche eigenen Beobachtungen. können die Kongreßmitglieder in Dinsicht des Variolenkontagiums während der Epidemien der letzten Jahre anführen zum Behufe der Beantwortung der Frage: giebt es

Wahlen und Abstimmungen

zweckmäßigste zur Vor⸗

genannte variofa vera, modif&öcata und Varizella, oder ist der Be= weis herzustellen, daß jede dieser Variolengrten oder nur die Variola und dle Varizella durch besondere spezifische Kontagien in's Leben ge⸗ rufen werden?

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Berlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Heiber g. Vier Beilagen (einschließlich der Böͤrsen⸗Beilage).

Aerzte).

Fur ein Kontagium für heftige und leichte Variolenfälle, d. h. für so⸗

m Deutschen Ri

m 102.

K . * M.

Dienstag, den 29. April

K 66

ch Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1873.

—— *

G

K k Preußen. Lrivisegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis Obligationen des Memeler . im . 6. . 5sinr / vater, Wir Wilhelm, von uit en n löni . n, ven Gottes Gnaden König von Preutze ö , ven den Kreisständen des Menn hr k . agen vom 11. Mai und 26. Oktober 1872 beschlossen 6 5 K Hergabe des innerhalb des Kreises . ,, n Ste erlich ldmittel im Wege einer Anlei n, . . . 8 . der . . 4 d wecken (den Inhaber lautende, mit Zins 8 ver⸗ . . 6 ö. h n, , e J. ge Be n 80,0 halern ausstellen zu dürfen, da sich Ii egen 2 ö 5 dere g i ge 3 der ,, , n. zefunde in Gemäßheit des 5.2 des Gefcetze 7. Inn 1833 zur Ausftellung! von Obligati ö 2 , kern nn ng fe n schn igatignen zum Betrage von 80, M0 Tha⸗ in Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apomnts: , . n, welche in folgenden Apoints: . hylr. hlr,, 30,900 Thlr. à 106 Thlr., 10 à 50 Thlr, in Summa S6 C606 Thaler . Schema auszufertigen, mit Hülfe ei ,, in, ülfe einer Kreissteuer mit vie i r , nn mn n n, eissteuer mit vier und einem h rzinsen und nach der durch das Loos stimmenden Jelgeorduung jährlich vom Jah i stens jährlich Einem Prozent des Kapi , . hrlich Ei D apitals unter Zuwachs der Zins von den amortisirten Sch ver chr ĩ . nd rtisirt huldverschreibungen zu tilgen sind, durch wärtiges Privilegium Unsere landesherrlich . rechtlichen Wirkung ertheilen daß k hen daß ein jeder Inhaber dieser Obligatio⸗ a (, daraus hervorgehenden Rechte, ohne die ö ö. ö. nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. . ö ö Privilegium, welches Wir vorbehaltlich 9 ö k. wird . für die Befriedigung der Inhaber kia, ine Gewährleistung Seitens des Staats nicht rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi tschrif ĩ dri d el en 2 . chsteigenhändigen Unterschrift und bei— Gegeben Berlin, den 24. März 1873. 6. . 8). . WGiihelm, raf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg. Camphausen.

Provinz Preußen . i ö6ni u ßen. ierungsbezirk Königsberg. . des Memeler ö III. Emission. . , Thaler Preußifsch Cburant. Auf Grund der unterm genehmigten Kreistagsbeschlüss tun n e en Kreistagsbeschlüsse vom 11. Nai und 26. Oktober 1872 ö. r n 16 K f 6 ,, . che Finanz⸗Komite des Memeler kreises, Namens des Kreises durch diefe, für jeden JInhabe lt Seitens des Gläubigers km Bel shre fen ö arlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit Vier und einem halben Droz yt ii ich 6 , ist. ö Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80, 000 Thale schieht vom Jahre 1875 ab, allmählich aus einem zu i e l h . gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter uwgchs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ö Die Folgeorduung der Einlösung der Schuldverschrelbungen wixd durch das Loßs bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1855 a. in der Monate Januar jedes Jahrez. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfond durch größere Ausloofungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibun— gen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld— verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstabe⸗ Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüczahlung erfol⸗ gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt 1echs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dein Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-⸗A1 n:izei⸗ ger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg sowie in der Hartungschen und Ostpreußischen Zeitung, in dem Hemẽe⸗ ler k 3 den Memeler Lokalblättern. ĩ . is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital z ich ist, wird es in halbjährigen Terminen am 2. , 3 1J. Juli jedes Jahres, von heute an, gerechnet, mit vier und einem hal⸗ ben . jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt. gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, hbeziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkgsse, in Memel und zwar ö. in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeitstermins folgenden

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreihung sind auch die dazu gehörigen , , der 5h Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom, Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüczahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die of . verlorener oder vernichteter Schuldverschrelbungen erfolgt nach Vorschrift der allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil J. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gericht zu? ö .

inscoupons können weder aufgeboten noch, amortisirt werden Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Hin e vor 1 lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, ng Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und his . nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt

erden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zins⸗ coupons his zum Schlusse des Jahres . chi 1. weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Memel, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons- Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In— el. di Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗

hehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der V mit n. , mn.

essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unser Unterschrift ertheilt. . ö. ö. m , e 154 Das ständische Finanz⸗Komite im Memeler Kreise. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unter— zeichnen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zinscoupons zu der Kreisobligation ; des Memeler Kreises III. Emission, Littr.... Nr über Thaler zu 4) Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

und späterhin die Zinsen der vorbenannten

das bis mit

Anmerkung. Die Namens ⸗Unter⸗ schriften der Kommissions⸗ Mitglieder können mit Lettern oder Faksimile⸗ Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscouvon mit der eigenhändigen Na⸗ mens⸗Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden.

=. k Königsberg. . a lon zur Kreisobligation des Memeler Kreises III. Emission.

Der Inhaber dieses Talons empfängt dessen R der Obligation des Memeler Kreises Jᷣ k ,, ö Littr.. Nr.. über. Thaler à 4 Prozent Zinsen, die. te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Memel. enen ,, ö. Das ständische TinanzKomite im Memeler Kreise. Anmerkung. I) Die Namens-Unterschriften der Kommissions— Witglieder können mit Leitern oder Fakfimile— Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens-Unter⸗ schrift eines Kontroll beamten versehen werden. 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der gan⸗ ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen.

10 ter Zinscoupon

ter Zinscoupon

Talon.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 29 April. In der gestrigen Sitzung des Reichs— tags äußerte in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betref— fend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichs verwaltung bestimmten Gegenstände, der Präsident des Reichs kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, rücksichtlich der Entbehrlichkeit des 5. 19 nach dem Abg. Richter: . Meine Herren! Der 5. 10 enthält nach meiner Ansicht nichts, als eine Wi, derholung dessen, was theils aus der Verfassung folgt, und was theils, soweit es sich um den zweiten Satz handelt, der bis jctzt geübten Praxis entspricht. Wenn ich ihn schon aus diesem Grunde für entbehrlich, halte, jo möchte ich noch ein weiteres Moment für diese Entbehrlichkeit anführen, das sich nicht blos auf §. 10, sondern auch, auf noch andere Paragraphen bezieht, und ich muß mir erlauben dabei auj die Verhandlungen der letzten Seffion zurückzugreifen. ;

In, der letzten Session ist, wie den Herren erinnerlich sein wird dem. Reichstage ein Gesetz über den Rechnungshof vorgelegt worden. Diess Gesetz enthielt nicht blos Vorschriften über die formelle Gestion des Rechnungshofes, sondern es enthielt auch im Anschlusse an das entsprechende preußische Gesetz einzelne etatsrechtliche Vestünmungen Ich glaube, daß der Grund, aus welchem eine Verständigung zwischen dem Bundesrathe und dem Reichstage in der vorigen Session nicht. zu Stande kam, wesentlich darin lag, daß gerade die zweite. Seit. des Entwurfs, nämlich diejenige, die sich auf die etatsrechtlichen Bestimmungen bezog, indem sie dem preußischen Ge⸗ setze nachgebildet war, unvollständig war. Es ist das von uns hier niemals bestritten worden. Man hatte geglauht, sich dadurch helfen zu können, daß die Instruktion für die preußische Ober HRiechnungs⸗ Kammer guch in fortdaugrnder Geltung bleiben sosste für den Rech— nungshof im Deutschen Reiche. Grade die Unsicherheit aber, die in Bezlehung auf die rechtliche Natur der Instruklion für die hreußische Ober⸗Rechnungs⸗Kammer ohwalten kann und obgewaltet hat, wie ich , . , . des von den verbündeten Regie⸗ rungen vorgelegten Entwurfs geführt, welche ießlich das Zustande⸗ teh t 1 eg, 6 haben. w

on diesem Gesichtspunkte aus hat das Reichskanzler-Amt s vor Mongten sich mit der Aufstellung des Gntwurfs einc ch; über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches ö schäftigt, eines Entwurfs, welcher, wie für alle Sachkenner nicht näher darzulegen sein wird, manchen Schwierigkeiten unterliegt, und dessen Zustandekommen deshalb mehr Zeit erfordert hat, als es wünschenswerth war. Der Entwurf ist nunmehr abgeschlossen und dem Bundesrathe vorgelegt. Dieser Entwurf wird die Aufgabe haben das Etatsrecht in dem Umfange, in welchem es nach der Ansicht der Verfasser des Entwurfs legislativen Inhalts ist, zu regeln; er wird wie ich nicht zweifle, in nicht langer Zeit dem Reichstage vorgelegt werden, zusammen natürlich mit, dem Entwurf eines Gesetzes über den Rechnungshof, welcher sich, mit Ausscheidung der auf das Etats— recht bezüglichen Vorschriften im Wesentlichen anschließen wird dem Entwurf, wie er im vorigen Jahre aus den Bergthungen des Reichs⸗ tages hervorgegangen war. Es wird also die Materie, die hier in 3. 10 in Beziehung auf ein bestimmtes Verhältniß berührt ist und die nachher in §. 11 und §. 13 wieder auftritt, prinzipiell zu einer Erledigung, wie ich hoffe, gelangen, und ich nehme aus dieser Lage ein Motiv mehr her, den 8. 10, wie er hier von Ihrer Kommission vorgeschlagen ist, für in dem vorliegenden Gesetze entbehrlich zu halten.

Zu 5§. 12 nahm der Bundes⸗Kommissar Geheimer Re⸗ gern ,,, by v. Möller das Wort: ö. ; Meine Herren! Ich möchte keinen Zweifel darüber bestehen lass. welche Auffassung die verbündeten Regierungen in . ö. Wi samkeit des gegenwärtig in Verhandlung begriffenen Gesetzes hegen. Ich darf mir erlauben, in Betreff dieser Auffassung darauf hinzuweisen, daß ich bereits in der Kommission den Standpunkt vertreten habe, daß für den Uebergang des Eigen⸗ thums von den einzelnen Bundetstagten auf das Reich der einzige und alleinige Rechtstitel dieses Gesetz sein wird, und daß Alles, was man an senstigen formellen Regquisiten außerdem noch in Frage bringen könnte, sich allein heziehen könne auf die Beurkundung des Ueberganges. Ist dieses Gesetz ergangen, so kann zur Ausführung desselben selbstverstaͤndlich nicht erst noch der Konsens irgend eines In⸗ teressenten erforderlich sein. Wenn noch Verhandlungen zu führen sind zwischen der Reichsverwaltung und den einzelnen Staaten, so können diese , lediglich den Zweck haben, Zweifel in Betreff ein⸗ . . ,, ,, zu b . 6 aber irgend ein Rechts- rinzip zur Geltung zu bringen, welches abwiche von den durch diese Gesetz sanktionirten Grundsätzen. .

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom .. ten iz ke. vom. ten

Was nun das gegenwartige Amendement anlangt, so war ein

ze ä üss. . j j . K te es ,. 6 einen erheblichen materiellen ; lussicht zu stellen, mit dem Mangel behaftet schien, daß es

. . 5 2p c 22 * * 7 . a4 e . . und einen . Aufwand an Zeit und rbeits kräften erforderte um das i .

1 3, . ; t orderte, um das in korr ö herzustellen, was der damalige Herr Anttagsteller be; weckte e. habe nun Kanz herkennen, daß gegenüber diesem früheren zintrage der gegenwärtige Antrag die Erreichung des erstrebten Zieles cesentlich d, . . ich e. . erklären, daß gegen dieses Amende⸗

ent von Seiten der Reichsregierung ein Widerspri icht erhobe er, ,,. t Liderspruch nicht erhoben

Zu 5. 13 erklärte der Präsident Delbrück Wunsch des Abg. v. Benda: . H Ich würde auch ohne diese direkte Aufferdern ir 3 e

3. 13 das Wort erbeten haben, weil 2 n n llerdings eine wesentlich andere ist, als zu dem §. 16. Ich habe den 5. 10 als einen solchen bezeichnet, der entbehrlich sei und deshalb ans dem vorliegenden Gesetz wegfallen könnte. In Beziehung nuf den S. 13 kann ich das selbstverständlicherweise nicht. Der 8 13 enthält eine Bestimmung, welche in der Jorm, möse sie der §. 13 bringt, bisher zwischen dem Reichstag und den verbün— deten Regierungen streitig war. Er will also neues Recht schaffen. Ich habe die Ehre gehabt, darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung, die der §. 13 im Auge hat, auf dem Boden erledigt werden soll, auf den sie gehört, nämlich bei der Berathung eines Ge⸗ setzes über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches Ich würde es bei einer solchen Lage der Sache für das Zuftande⸗ kommen nicht blos dicses Gesetzes, sondern auch, für die Bchand ung des Gesetzes, dessen Einbringung anzukündigen ich die Ehre gehabt habe, für entschieden bedenklich halten, jetzt die Gelegenheit u be⸗ nutzen, um eine bisher zwischen den beiden Faktoren der Gesetzgebun kontrovers gebliebene Frage in diesem Gesetz zu erledigen welches . denfalls der zur allgemeinen Erledigung der Frage geelznée Ort . ist. Während ich also in Beziehung auf. den 8. 10 die Enkbehrlich⸗ keit betonen konnte, muß ich Sie in Beziehung auf den 8. 13 aa den eben von mir angeführten sachlichen Gründen dringend bitt denselben abzulehnen. . ö

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 29. April. Das Serrenhaus setzte gestern die Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, fort. Zu §§. 15 und 16 erklärte der Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten Dr. Falk mit Bezug auf das Amendement des Grafen Jork von Wartenburg:

Ich habe das Hohe Haus zu bitten, die beiden zu Nr. 3 des Paragraphen gestellten Amendements verwerfen zu wollen lleber d 8 Im nm emen 3 Grafe uff J 2. . . eber das

tendement des Grafen v. Krassow hat sich Herr v. Bernuth bereits ausge prgchen; es ist auch von anderer Seite geschehen. . Was das Amendement des Herrn Grafen Vork hetrifft, so glaube ich, es auch als ein solches bezeichnen zu müssen, welches in der That bei den gegebenen Verhältnissen die Stellung, die die Regierung ein⸗ nehmen muß, lähmen würde. Ich darf da aufmerksam machen daß die Beziehungen auf die Gegenwirkung gegen die Anordnungen der Obrigkeit und auf die Störung des öffentlichen Friedens von ver— schiedenem Standpunkt genommen sind im Amendement des Herrn Gra— fen Jork. Er will in Bezug auf die erste Fragen ob sich die Annahme begin. den läßt, daß Jemand der Anordnung der Obrigkeit, entgegenwirkt, vollstän⸗ dig das, was er als Subjektivität vorher gekennzeichnet hat gellen la ffen er will das aber nicht in Bezug auf die Friedensstörunz. ch Fin nun der Meinung, daß man beide Fälle nicht ver schieden würdigen kann. Es mag gestritten werden, welches das Größere und welches das Geringere sel. Aber es ist nicht zu läugt ha bie erde.

18 ö 3 gnen, daß die Staats⸗ Regierung nicht blos darauf Bedacht zu nehmen hat, dafür zu sorgen daß ihre Anordnungen befolgt werden und daß ein Widerst: nd gegen diese Anordnungen, wie sie formulirt sind, nicht stattfindet sondern daß sie auch die Pflicht hat, in gleicher Weise dafür zu sorgen, daß der' öffentliche Friede einer Störung nicht unterliegt. Ich mag dar' auf hinweisen, daß in der Kommission des andern Haufe wie ja der, bei, diesem Punkte sehr ausführliche Bericht die! ser Kommission ergiebt, anfänglich die zweite Seste für e wichtigste erachtete. In den beiden ersten Lesungen hat jene Kommission beschlossen, nur die zweit. Richtung ins Auge zu fassen und ließ die erste das Entgegenwirken gegen die Anordnungen der Obrigkeit außer Acht, weil diese ihr nicht so schwer zu wiegen schien. Erst später ist sie zu einer andern Auffassung gelaugt und wozu sollte es auch führen, wenn eine derartige Beschränkung wie die des Amendements des Herrn Grafen Jork in den Paragraphen hinein⸗ gebracht würde? Es würde dahin kommen, daß, wenn Jemand nach 58. 130a des Strafgesetzbuchs verurtheilt worden ist, in einem solchen flagranten Falle die Staatsregierung nicht einmal das Wort des Einspruchs sicher haben würde denn es läßt sich keineswegs behaupten, daß in diesem Falle wirklich der Friede stels gestört worden ist sonder es genügt zum Thatbestand dieses Paragraphen eine Gefährdung des Friedens allein. Und doch, kann die gegründete Besorgniß vorliegen daß Jemand, der wegen Friedensgefährdung verurtheilt worden st. ii verwickelte Verhältnifse von einer kirchlichen Behörde versetzt wird den Frieden aufs Aergste schädigen werde. Man könnte sagen: ein solcher Fall fällt unter den Theil des Paragraphen, den Herr Graf Jork nicht' ge⸗ ändert haben will. Ich gebe zu, das kann sein, aher es muß nicht sein. Und da solche Fälle vorliegen können, so glaube ich ist aller Grund vorhanden, hier eine verschiedene Behandlung nicht eintreten zu lassen, sondern der Staatsregierung, die durch einen Gerichtshof kontrellirt wird, anch in der zweiten Richtung den Einspruch zu lassen Ich sollte meinen, ein solcher Gerichtshof giebt andere Garantien, wie einzelne Personen, und daß, wenn es sich um 1] oder etwa um 7 erkennende Männer handelt, durch welche ja in jedem Fall die ver— schiedensten Ansichten ausgetauscht werden, daß dann das Moment des Subjektivismus in das Moment des Objektivismus hinüber geführt wird. Ich glaube daher, daß die Staatsregierung auf die setzlge Fassung nicht verzichten kann, und unter solchen Um ständen, daß Herr Graf Mork seiner letzten Zusage gemäß auf sein Amendement ver— zichten wird.

Zu 5. 18 (Wiederbesetzung von Pfarreien) nahm d ö —Minister Dr. Falk nach dem Grafen zur . 6 ort:

Meine Herren! Ich kann Sie nur bitten, den Paragraph = nehmen, wie er da steht. Der Staat hat allerdings 3 3 esse daran, daß die Pfarrämter und um diese handelt es sich hier ordentlich definitiv und dauernd besetzt werden, und daß nicht Personen in diese Aemter hineintreten, welche auf den Wink des Bischofs wieder abgerufen werden können. Es könnte behauptet wer⸗ den, daß ja das kanonische Recht vorschreibt, daß solche pfarrämtliche Pfründen innerhalb 5 Mongte wieder besetzt werden müsfen, indessen meine Herren, die Neigung ist eine sehr starke, von diesen Bestimmun. gen loszukommen, und es existiren insbesondere in den westlichen Pre⸗ vinzen des Staates eine ganze Anzahl von Pfarreien, in welchen sich weit über gene gr hinaus, ja auf die Dauer von Jahren Personen befinden, die nicht definitiv angestellt sind, deren Abhängigkeit nach Dben dadurch eine ganz andere Fßundimentirung findet, als es Fei einer festen Anstellung stattfinden würde. Ja, meine Herren, als die Bischöfe ich glaube das erste Mal in Fulda zusammentraten, verhandelten sie ausweislich der handschriftlich gedruckten Protokoll: ernstlichst die

ähnliches bereits in der Kommission gestellt, gegen welches ich mich

Frage, ob nicht jedes Pfarramt nur sollte revokabel be⸗