1873 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Staats⸗Anzeiger.

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für das Vierteljahr.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten a. D. Rechnungs- Rath Koch zu Trier, dem Postdirektor Sorck zu Rawitsch und dem Postdirektor Werner zu Frankfurt a. S. den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Postdirektor Wagner zu Weida den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu er⸗ theilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienstordens Philipps des Groß⸗ müthigen: Dem Grafen Ludwig von Uetterodt auf Schloß Neu⸗ scharffenberg bei Eisenach; des Devotionskreuzes des Johanniter-Malteser⸗ Ordens:

Dem Freiherrn von Papen zu Haus Lohe, Kreis Soest; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Hausordens:

Dem Banquier Isidor Richter zu Berlin; der silbernen Medaille mit Schwertern des Her— zoglich anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären: Dem Seconde⸗Lieutenant a. D. Hermann Schneider zu Berlin; 3 des Königlich württembergischen Olga-Ordens und des Großherzoglich badischen Erinnerungs⸗ zeichens pro 11870 —71: Dem Kaufmann Rudolf Buder zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: Dem r. phil. Roderich Benedix zu Leipzig und des Königlich bayerischen Verdienstkreuzes für die Jahre 1870 —71:— Dem Modelleur Adolf Gottheiner zu Potsdam.

. Königreich Preußen. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Regierungs⸗A Assessor Freiherrn von Müffling zum Landrathe zu ernennen;

Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Soewenhardt zu Prenzlau den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath; sowie

Dem Kreisphysikus Dr. Elbe zu Sensburg und dem prak⸗ tischen Arzt Dr. Hamm zu Tilsit den Charakter als Sanitäts⸗ Rath zu verleihen.

Konzessions⸗ Urkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesell⸗ schaft, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hamm nach Osnabrück.

Vom 7. April 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hamm nach Osnabrück zum An⸗ schlusse an die von der Großherzoglich oldenburgischen Regierung projektirte Eisenbahn von Osnabrück nach Quakenbrück beschlossen hat, wollen Wir der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft, dem An⸗ trage ihres hierzu ermächtigten Vorstandes gemäß, zu dieser Erweite⸗ rung des Unternehmens Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen .

Auf diese neue Bahnstrecke soellen die Statuten und Statut⸗

Nachträge der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft, der Betriebs⸗ Ueberlassungs Vertrag vom B. August 1850 und dessen Ergänzungen, die in dem Vertrage über Bau und Betrieb der Ruhr⸗Sieg⸗-Eisen⸗ bahn vom 13 14 Februar 1856 wegen Vertheilung der Betriebskoften enthaltenen Festsetzungen, desgleichen die zwischen der Staatsregierung und der Bergisch⸗Markischen Eisenbahngesellschaft getroffene Verein⸗ barung über die Vertheilung der Anschaffungskosten von Betriebs— mitteln und der Zinsen der zu diesem Zwecke verwendeten Kapitalien, nicht minder die hinsichtlich der Militär,, Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung abgeschlossenen Vereinbarungen Anwendung finden, auch soll die Gesellschaft bezüglich dieser neuen Bahnstrecke den Bestim—= mungen unterworfen sein, welche von dem Reichskanzler⸗Amte in Ansehung der Militär Post⸗ und Telegrapheu⸗Verwaltung erlassen find oder noch erlassen werden. „Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsen⸗ den Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige Anstellung eines besonderen Polizeiaufsichts Personals entstehenden Kosten zu tragen.

Zugleich bestimmen Wir, daß die gesetzlichen Vorschriften über das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke zu Eisenbahnzwecken für diefe neue Bahnstrecke maßgebend sein sollen.

Die gegenwärtige Urkunde ist durch das Amtsblatt der Regie⸗ rungen zu Düsseldorf und Münster und das Amtsblatt für Hannover auf Kosten der Gesellschaft zu veröffentlichen. Eine Anzeige von dieser landesherrlichen Genehmigung und der Ertheilung des Expropriations- rechtes ist in die Gesetz Sammlung aufzunehmen. ;

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen uh

Gegeben Berlin, den 7. April 1873.

(L. 8) . Wilhelm. gef von Roon. Fürst von Bismarck. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen. Dr. Fal von Kameke.

ertionspreis fur den Naum einer Aruchzeile gar,

Berlin, Donnerstag,

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute fortgese ten Ziehung 4. Klasse 147. lich preußischer Klassen - Lotterie fielen 2 Hauptgewinne von 10.000 Thlr. auf Nr. 58,284 und 73,476. 1 Gewinn von 5000 Thlr. fiel auf Nr. 35.764 2 Gewinne von 2000 Thlr. fielen auf Rr. 83,792 und 93, 254.

50 Gewinne von 1000 Thlr. auf Nr. 4923. 9426. 13,615. 14,837. 15,077. 16.389. 17,291. 206515. 23,407. 25,594. 28690. 273555. 31,446. 31,809. 36,104. 37,517. 37,595. 37,887. 39,280. 49198. 43,399. 44.808. 45,920. 46,947. 47, 995. 59.262. 63,187. 65,854. 66,605. 723831. 73,541. 74.426. 76,363. 6,693. S0 344. 84919. S591. S5. 9088. S5, 705. 86 134. S9, 526. 90 983. 90,588. 91681 und 2 522.

41 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 3795. 6555. 6578. 6980. 7540. 19, l51. 20,490. 25,054. 25,721. 27,854. 29,272. 29,289. 30,632. 32.009. 34,112. 37, 068. 37,699. 2,240. 44000. 44477. 46,129. 45,240. 46,664. 51,035. 543720. 57,535. 60,328. 62,4093. 62,441. 62,649. 63,473. 63.529. 63,572. 68,737. 69,654. 75,422. 76 096. 78 06568. 87 408. S8, 538 und 91,088.

63 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 195. 398. 580. 2851. 3013. 4388. 5690. 448. 9560. 12,187. 12,771. 135094. 13,430. 13,957. 16,5362. 16,856. 17,002. 17,858. 19,549. 23,446. 24,900. 27,144. 27,443. 27,993. 30,619. 30,7093. 32,282. 343460. 36770. .. 41,681. 46,848. 47,372. 54, 098. 57 034. 57,690. 60 213. 60 627. 61, 62.988. 66.305. 66,497. I6. 042.

S4 815.

. 70 3536. S6 gor, S , . 0 459 =.

10,206. 22,426. 33,697. 43,016 60.390.

57, 484. 64,736. 79, 382. ĩ . 89 2056. . ligl i Bren fc Hendral , , dae lor. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. An der Augusta⸗Schule und dem mit derselben verbun—⸗ denen Lehrerinnen⸗Seminar zu Berlin ist der ordentliche Lehrer

selbst als Oberlehrer angestellt worden.

Der erste Lehrer Rohde am Waisenhaus zu Königs⸗ berg i. Pr. ist als erster ordentlicher Lehrer an dem evangelischen Hülfs⸗Seminar daselbst angestellt worden.

Der Rektor Dörff ling zu Tempelburg ist bei dem evan⸗ gelischen Schullehrer⸗Seminar zu Cöslin als erster ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.

Der Berg⸗A1Assessor Tgeglichsbeck ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Bergrevier⸗Beamten ernannt und ihm die Verwaltung des Reviers Witten a. d. Ruhr definitiv übertragen worden.

Der Berg⸗Assessor von Festenberg⸗Packisch ist unter Beilegung des Charakters als Bergmeister zum Berg—⸗ revier⸗Beamten ernannt und ihm die Verwaltung des Re⸗ viers Kupferberg⸗Gottesberg im Ober⸗Bergamtsbezirke Breslau definitiv verliehen worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 9. April 1873, betreffend die Verpflichtung eines Mühlenbesitzeßs zur Wegräumung des Eises im Frei⸗ gerinne.

Ew. ꝛc. eröffne ich auf die Vorstellung vom 31. Ok⸗ tober pr., welche vom Herrn Minister des Innern zur ressort⸗ mäßigen Verfügung an mich abgegeben worden ist, daß Ihre Beschwerde nicht für begründet erachtet werden kann.

Nach 5. 8 des Gesetzes vom 15. November 1811 ist der Mühlenbesitzer verpflichtet, sobald das Wasser über die durch den Merkpfahl festgesetzte Höhe wächst, nicht nur die Schleusen, Ge⸗ rinne und Grundstöcke zu öffnen und die beweglichen Aufsätze auf den Fachbäumen oder Ueberfällen abzunehmen, sondern über⸗ haupt auch durch Wegräumung aller blos zeitlichen Hindernisse den Abfluß des Wassers unentgeltlich, sogleich und unaus⸗ gesetzt so lange zu befördern, bis dasselbe wieder auf die durch den Merkpfahl bestimmte Höhe herabgefallen ist. Diese Bestim= mung findet auch dann Anwendung, wenn das Freigerinne einer Mühle ganz oder theilweise mit Eis verstopft wird. Denn in diesem Falle ist die Stauanlage, neben dem Frost, als Ursache dieser Verstopfung und der eventuell vermeidlichen unzulässigen Erhöhung des Wasserstandes anzusehen, der Muͤhlenbesitzer mit⸗ 3 verpflichtet, soweit es nöthig ist und in seiner Macht steht,

ie Eisstopfung im Freigerinne als ein zeitliches Hinderniß des Wasserabflusses zu beseitigen. K

Die Polizeibehörde war hiernach wohl befugt, die Eisver⸗ stopfung im Freigerinne Ihrer Mühle auf Ihre Kasten beseitigen zu lassen, nachdem Sie der desfallsigen, an Sie ergangenen Auf⸗ forderung nicht Folge geleistet hatten. ꝛc. ꝛc.

Berlin, den 9. April 1873. ;

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Am Auftrage: Heyder. An den Mühlenbesitzer Herrn N. zu N.

Ake Rog. Wahalten des A. and Auslande⸗

abend Morgens 8 Uhr 38 Minuten Königsberg verlassen. Verabschiedung waren die obersten Civil⸗ und Militärbehörden auf dem Bahnhofe in eben derselben Weise versammelt, wie am Tage vorher zum Einpfang, nur mit dem Unterschiede, daß längs des Perrons vorn das gesammte Offizierscorps der Gar⸗ nison aufgestellt war, und daß der neue Schloßhauptmann von Königsberg, Graf von Dönhoff, der Tags vorher Se. Majestät im 40,517. ; schiedung auf dem Bahnhofe eingefunden hatte. Behörden waren noch distinguirte Privatpersonen aus dem Adel

Dr. Rauch von der Friedrichs ⸗Werderschen Gewerbeschule da⸗

*

nehraen Gestellung an. gerlin dir Erpedition: Wilhelmstr. Nr. 32. . . . *

den 1. Mai, Abends.

wn ..

Das 11. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus⸗

gegeben wird, enthält unter Nr. 8119 das Gesetz, betreffend die Abänderung des 5. 235 des Allgemeinen Berggesetzes vom

24. Juni 1865. Vom 9. April 1873, und unter Rr. S120 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. April 1873, betreffend die ander⸗

weite Bestimmung des Sitzes für das für den Regierungsbezirk

Kassel einzurichtende Konsistorium. Berlin, den 1. Mai i873. Königliches Gesetz⸗Sammlungs-Debits⸗Comtoir.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Mai. Ueber die Reise Sr. Ma⸗

jestät des Kaisers und Königs nach St. Petersburg geht uns noch nachfolgender Bericht zu:

Se. Majestät der Kgiser und König hatten Sonn⸗ Zur

Eingange des Schlosses empfangen, sich ebenfalls zur Verab⸗ Außer den

der Provinz zugegen, unter anderen der Graf und die Grãfin Wen m n , welche letztere dem Kaiser zum Abschieds⸗ gruß einen Blumenstrauß überreichte. Der Zug machte auf seiner Fahrt bis zur deutschen Grenze nirgends einen Aufenthalt, als in Jansterburg einige Minuten; dort waren Mannschaften vom I2. Ulanen⸗-RKegiment am Perron aufgestellt, und Se. Majestãt nahmen die militärische Meldung des kommandirenden Offiziers entgegen. In Eydtkuhnen wurde Sr. Majestät ein be— geisterter Empfang. Das Bahnhofsgebäude war mit deutschen und preußischen Fahnen geschmückt, auf dem Perron war die Schützen⸗ gilde aufgestellt, Tochter der Stadt in weißen Kleidern mit schwarz⸗ weißen Schürzen überreichten Blumensträuße, eine Anrede wurde an den Allerhoöchsten Herrn gehalten und von nah und fern waren die Bewohner herbeigeströmt, um dem Landesherren an der Grenze deutsch⸗preußischen Landes noch einen vollen und lauten Ausdruck ihres vaterländischen Gefühles darzubringen. Zur Aufwartung hatte sich der deutsche General⸗Konsul in Warschau, Legations⸗-Rath Freiherr von Rechenberg eingefunden, ebenso auch der russische Militärbevollmächtigte am Berliner Hofe, General Graf von Ku⸗ tusow. Einige Minuten später fuhr der Zug auf dem Bahn⸗ hofe von Wirballen an, und damit waren Se. Majestät auf russischem Boden angelangt. Allerhöchstdieselben wurden von dem Feldmarschall General⸗Adsutanten Grafen von Berg empfangen, der als Statthalter von Polen es sich nicht versagen konnte, hier, an der Grenze des Militärbezirkes Warschau, Sr. Ma⸗ jestät seine Aufwartung zu machen. Der Feldmarschall trug die Uniform seines preußischen (52.) Regiments, während Feld⸗ marschall Graf Moltke die seines russischen trug. Weiter er⸗ wartete hier den Kaiser und König der von dem Kaiser von Ruß⸗ land abgesandte Ehrendienst: General⸗ Adjutant des Kaisers Fürst Souwarow, General à la suite Fürst Galitzin und Flügel⸗Adju⸗ tant Fürst Netschersky. Ferner meldeten sich, als dem Feldmar⸗ schall Grafen Moltke zu besonderen Aufträgen beigegeben, der Kaiserlich russische Oberst im Generalstabe von Helmersen und für die Suite der zum russischen Generalstab kommandirte Oberst der Garde⸗Kürassiere, Baron von Rosenskild⸗Paulnn. Auf dem Bahnhofe war eine Compagnie des russischen Gre⸗ nadier⸗Regiments: Friedrich Wilhelm III. mit Musik und Fahne aufgestellt, deren Front der Kaiser und König als Chef des Regiments in der Uniform desselben abschritten, worauf die Truppe vor Sr. Majestät defilirte. Die Musik hatte Allerhöchstden⸗ selben mit der Hymne: „Heil dir im Siegerkranz“ empfangen. Darauf begaben Sich Se. Majestät mit der russischen sowie mit Allerhöchstihrer Suite nach dem Empfangssalon, um hier der Einladung des Fürsten Souworow zu einem Frühstück Folge zu leisten. Von hier aus bis St. Petersburg war an den betreffenden Stationen die Kaiserliche Küche und Dienerschaft in Funktion; von Wirballen aus trat auch der Hofmarschall Graf Perponcher als Reisemarschall Sr. Majestät außer Thätigkeit und blieb in der Eigenschaft eines Hofmarschalls und Generals in der Umgebung Allerhöchstderselben. Von der Grenzstation an waren der Kaiser und König der Gast Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Allerhöchstwelche dem Kaiserlichen Oheim auch den Kaiserlichen Eisenbahnzug bis hierher entgegengesandt hatten. Derselbe bestand außer der Lokomotive und den Gepäckwagen aus 16 Waggons. Für die Person Sr. Majestät waren drei Waggons, bestehend aus einem Salon, einem Schlafkabinet und einem Speisezimmer bestimmt, deren Inneres ebenso prächtig als comfortabel eingerichtet ist. Nach zweistündigem Aufenthalte auf der ersten russischen Grenzstation bestiegen Se. Majestät den Waggon, worauf die Abfahrt um 1 Uhr 30 Min. nach russischer Zeit erfolgte. Im Salon mit Sr. Majestät befanden sich Graf Berg, der russische Ehrendienst, der preußische General⸗Adjutant v. d. Goltz und der Flügel⸗Adjutant vom Dienst. In Kowns war die nächste Umgebung des Bahnhofes von zahlreichen Bewoh⸗