1873 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

soweit Sie dem Staate Preußen angehören, daß allerdings die Re⸗ gierung deute noch im Besitze von ziemlich aus edehnten Krediten ist, Sie wissen ferner, 6 bis vor Kurzem, und ich kann ergänzend hinzufügen, bis zum heurigen Tag, von diesen Krediten noch nicht für einen einzigen Thaler Gebrauch gemacht haben. Sie wissen endlich, meine Herren, daß dem preußischen Landtag eine Gesetzesvorlage gemacht ist, die in einer Reihe von Jahren nach und nach einen Kostengufwand ven 120 Millionen Thaler verursachen wird, daß aber mit der Verwend ung dieses Betrags natürlich nur allmählich vorgegangen werden kann, und daß für das erste Jahr auf diesen Fonds 20 Millionen Thaler in Aussicht genommen sind. ;

Dann, meine Herren, was Sie und was ich in diesem Augenblick noch nicht wissen, das ist die Frage, was wird denn nun das Reich schlleßlich den Partikularstaaten überantworten. Ich denke, die werden doch nicht ganz leer ausgehen, ich denke, es würde auch für Preußen eine hübsche Summe aus den 5 Milliarden zur Disposition geftellt werden. Wenn ich diefe Summe kennte, dann würde ich Ihnen viel⸗ seicht noch fehr viel positiver, als ich eben gethan habe, die Ver⸗ sicherung geben, daß bis zum 1. Juli 1876 jedenfalls Preußen nicht in der Lage sein wird, mit jeinem Antheil auf diese Jonds zu rekurriren, mit ihm eine Verembarung zu treffen. ie das in den anderen verbündeten Staaten steht, darüber kann ich keine Auskunft geben. So viel ich im Allgemeinen weiß, wird in vielen Staaten jetzt darauf Bedacht genommen, in ausgedehntem Umfange Eisenbahnen zu bauen, und wie viel dann zu diesem Zwecke zusammenkommen wird, das 54 ich nicht. Dann, meine Herren, wünsche ich nur hervorzuheben, daß ich von. vornherein bei meiner Aeußerung über den Ankauf von ausländischen Effekten Darauf Verzicht geleistet habe, Sie zu bewegen, diese in das Defini⸗ twum zu übernehmen; ein Finanzmann fühlt sich einiger⸗ maßen veranlaßt, auch einen theoretischen Satz nicht völlig unangefochten paffiren zu lassen, wenn er ihn für falsch hält. Wenn in Bezug auf diese, also. mehr theoretische Bemerkung, der geehrte Herr Vorredner darauf hingewiesen hat, daß es für den Finanz⸗Mi⸗ nister angenehmer sein möchte, für ihre Operatierzen über solche gus- wärtige Fonds disponiren zu können, so muß ich das bestreiten. Die Finanz Minister des Reiches, wie der Partikularstaa⸗ sen, die werden im Deutschen Reiche keine Schwierigkeit finden, die Fonds in dem Kriegsfall zu beschaffen. Der geehrte Herr Vorredner wird wissen, so gut wie ich, daß uns bei dem Kriege, den der Norddeutsche Bund zu führen hatte, das sehr gut gelungen ist, und daß die Armee nie, an keinem einzigen Tage des ganzen Feldzuges in der Lage war, ihre Operationen beschränken zu müssen, weil das Geld gefehlt hätte; also das ist nicht der Gesi tspunkt, die Finanz⸗ Verwaltung in den Stand zu setzen, das Geld beschaffen zu können; nein, meine Herren, der Gesichtspunkt ist der, wie die Finanz⸗Verwaltung daz Geld mit dem mindesten Drucke für die Angehörigen des Reiches beschaffen kann, wie für die Ange⸗ hörigen des Reichs allgemein eine große Wohlthat erlangt werden kann. Aber, melne Herren, ich habe schen darguf hingewiesen, daß diefe Bemerkungen mehr eine theoretische Natur haben.

Was dann die Frage betrifft, ob die Köperschaften, wenn sie deren Fonds für solché erachten wollen, die der Reichs⸗Invalidenfonds erwerben darf, in ausgedehntem Umfange davon Gebrauch machen würden, so antworte ich, meine Herren, das würde einigermaßen davon abhängen, ob sie sich in Bezug auf Verzinsung

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Illusionen überlassen, oder ob sie die Wirklichkeit ins Auge fassen. I. Regierungs⸗ Vorlagen. I) Allgemeine Rechnung über den Staats⸗ Wenn man denkt, daß der Reichs-Jnvalidenfonds bereit sein wände, 2 des Jahres 1869 nebst dazu gehörigen Anlagen, einem Vor⸗ zu bedeutend billigeren Zinsen, als sonst eine Anleihe negoziirt werden zerichte und den Bemerkungen der Ober ⸗Rechnungskammer, kann, die Fonds zu übernehmen, ja, dann wird die Neigung in sowie die Rechnung der Rendantur des Staatsschatzes für rogression wachsen; wenn sie aber die Erfahrung machen, de die dasselbe Jahr. ) Uebersichten von den Staats ⸗Einnahmen Verwaltung des Neichs · Invaliden onds das Interesse ihrer Verwaltung und Ausgaben. des ö 1871 nebst der dazu. ge⸗ ins Auge faßt, und daß sie nicht höhere Preise bewilligt, als die ob⸗ hörigen Denkschrift und den Motiven für die darin nachgewiesenen . mite es bedingen, dann wird die Neigung sich bald r , 2 e , ehr vermindern. gaben. Fntwurf eines Fischerei⸗Gesetzes für den preußischen Staat. Der Herr Vorredner, wenn ich ihn richtig verstanden habe, spricht 4) Eniwurf eines Gesetzes, betreffend 6 Regulirun der staatsrecht⸗ auch schon bei der Stadt Berlin von Konvertirung; das setzt also lichen Stellung des Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗ ittgenstein⸗Berle⸗ voraus, daß es möglich sein wird, zu einem erheblich billigeren Zins— burg beziehentlich der Grafschaft ib en fftin bre und der Herr⸗ fuß konvertiren zu können, als wie die bestehenden Schulden kontrahirt schaft Homburg an der Mark. 5) Allgemeine Rechnung über den wurden. Staatshaushalt des Jahres 1870 nebst den dazu gehörigen Anlagen, f ,. , damit zu ic en 7 ich 6 daß ich Jr. . . . r,, . a n . auf die Frage im Allgemeinen zur Zeit nicht mehr eingehen will fowie die Rechnung der Rendantur des Staatsschatzes für dasselbe Fahr. gemeint wird, daß die Uebernahme von Obligationen der verschledenen Par · &) Entwurf eines Gesetzes über die Eisenbahn⸗Kommissariate. 7) Entwnrf likularftaaten das Verhältniß am richtigsten ausgliche, so ist diese eines Gesetzes, e, en, die Verwerthung der Forstnutzunzen aus den Voraussetzung, wie mir scheint, eine durchaus irrige, dem fie läßt Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landestheilen. 8) Entwurf völlig unberücksichtigt, daß die verschicdenen Partikularstaaten in sehr eines Gesetzes, betreffend den standesherrlichen Nechtszmustand des Her⸗ ,, 3 de. 2 sind, e , mn, = 6. an. ,,, fe ge n, . 9 . und daß diejenigen Staaten, die in diesen Beziehungen sehr weit ge⸗ urf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe in Höhe gangen sind, höhere Zinsen werden bezahlen muͤssen resp, einen gerin⸗ von 120 Millionen Thalern zur Erweiterung, Vervollständigung und geren Kaufpreis werden bekommen mussen, als wie diesenigen Staaten, besseren Ausrüstung des Staats⸗Eisenbahnnetzes. 10 Entwurf eines die in diefer Hinsicht anders operirt haben, und das ist nicht zweifel= Gesetzs über die Enteigming von Grundeigenthum. 11) Entwurf haft, daß bei dieser vermeintlichen Aussicht grade diejenigen Staaten eines Gesetzes, betreffend die Abstellung der auff Forsten haftenden am Nachtheiligsten würden gestellt werden, Tie am Beften mit ihrem Berechtigungen und dig Theilung gemeinschaftlicher orsten für die Kredit Haus ie . 866 d. h. deren Fonds den höchsten Kauf⸗ i. en gr ö , 2. ya m. preis am gewöhnlichen Markt erzielen. . ese etreffend die Bethelligung der Staatsbeamten hei der Ver⸗ Dem Reichstag ist ö. Nachtrag zum Etat für das e n van, , . . 2 , ö. ; 26 e ; i usführung orbeha ezügli er Reichsk anger * mt auf das Jahr. 1873 vorgelegt worden. Grafschaften Wernigerode und Stolberg in 8. 181 der Kreitord⸗ Nach demselben treten dem Etat 16020, 020 Thlr. fortdauernde und 36 ; 5G o Thlr. einmalige Ausgaben hinzu. Unter den fortdauernden . J vam. 13. Dezember 1372. 14 Entwurf ines. Se Ausgaben befinden sich 651 öh Thlr, . die in Folge des iz g d, , , , 3 ,, en. Friedensvertrages an ö ilitãrpersonen gezahlt werden i n n n, ,,, 36 i niger enn, . müffen; ferner 300 006 Thlr. Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnaden⸗ IHhesetzes detteffend di Here m innng be Sher Ap elallananct c e. bewilligungen aller Art. Unter den außerordentlichen Ausgaben befinden dem Ober Trib dien E . 1j ins G . 9 J. e. . sich 385 056 Thlr. Koften der Betheiligung des Deutschen Neichs an änd 6 ribunsl, I). Entwurf eins eetzeß e n =, der Wiener Ausffellung (in Folge der unerwartet großen Betheiligung mo gung . ö hh! n,, K an der Ausstellung werden die mit 4600 00 Thlr. bereits bewilligten sctzes, betr gen Revision der, Normalpreise; ntwurf eines Ge⸗ . . ö 2 . betreffend die den Gerichtsbeamten bei den Kollegialgerichten im Kosten um diesen Betrag überschritten, 75 000 Thir. zur Erweiterung Bick des WUppellationzgerichtshofes zu Cöln für Feifen in Ciwilp des Dienstgebäudes des Rr r Ums und 50 050 Thlr. Kosten r ö st e. ö w n, ö. . '. . 36 2. wilpro⸗ der Expedition zur Beobachtung des Vorübergangs der Venus vor der Hir enn rener eien . 5 . n, , , . 9 . 94. ö z Reichskan zler⸗A . und Advokaten im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln. erner ist der Etat für das Reich skanzler-⸗Amt auf das 20 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erbschaftssteuer. Vom Jahr 1874 vorgelegt worden. Derselbe weist. 180 Thlr. Einnahme h ück. 2 icht Druck . . 3 Herrenhause zurück. 21) Berichtigung von Druckfehlern und Redak e, . . * und ,, r. U. J flonsversehen in den Gesetz⸗ Entwürfen über das Grundbuchwesen. ordentliche und 4, hlr. (— 306, hir) einmalige Ausgaben. 25 Entwurf eines Gejeßzes wegen Abänderung des Heshzez vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer. Vom Herrenhause zurückgekommen. 23) Entwurf eines Landtags⸗Angelegenheiten. eiche betreffend . Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer. Vom ; Berlin. Den Mitgliedern des Hauses der Abgeordneten en ,,,, mee sind noch einige Cutwürfe ist folgendes Verzeichniß der von dem Hause noch nicht Außerdem 12 Anträge und 23 Kommissionsberichte.

erledigten Vorlagen mitgetheilt worden:

n,

des Neutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rrrußischen Staatz Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

sm Bekanntmachung.

Von der in Gemäßheit des Allerhöchften Privilegiums vom 20. Dezember 1865 im Gesammtbetrage von 100,000 Thlrn. ausgegebenen

füũůnfprozentigen

Kreis⸗Obligationen des Neustädter Kreises

sind pro 1873 folgende Stücke ausgeloost: Fättr. B. Nr. 92 über 500 3 Littr. C. Nr. 89 über 1090 Thlr. Littr. C. Nr. 105 über 100 Thlr. Littr. C. Nr. 172 über 100 Thlr. Tittr. G. Nr. 65 über 109 66 . Littr. 9. Nr. 21 über 100 Thlr.

Diese ausgeleosten Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, den darin vorgeschriebenen Kapitalbetrag bis zum 1. Zuli d. J. gegen Rücgabe, der Kreis Obligationen mit den dazu gehörigen erst nach dem 1. Juli d. J. fälligen Zinsconpons und Talons entweder

bei der hiesigen Kreis-⸗Kommunalkasse,

oder bei e. Privat ⸗Aktienbank in Danzig, oder bei den Herren A. O. Heymann et Co. in Berlin,

oder dem Herrn S. A Samter in Königsberg baar in Empfang zu nehmen.

Nach dem 1. Juli 1873 werden diese ausgelgosten Obligationen nicht weiter verzinst. Die bei der Finreichung fehlenden Coupons werden vom Kapital in Abzug gebracht.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß von den pro 1872 ausgeloosten 4 . 364 ö. 3 8 nicht eingelöst ift und ersuchen wir den Inhaber um schleunige Abhebung des es.

Nenustadt, den 19. April 1873. ? ; ö

Die 6 , Vormbaum, Landrath.

nn Betanntmachun g. ie Inhaber folgender in der 24. Verloosung gezogener und in San, dee, ö der ,. r vom 6. de, d. ur Baarzahlung am 2. Januar d. J. ndigter roze eien e. , Lit. H. ; ; , . r. 25,410 auf Zuzella über 500 Thlr. 15652 , Krieblowitz 90 Casimir Rachen Dubensko Dubens ko

a ae , , , , , , . . 7 7772721412

7 2 77777211

Ar ii 663. Srnonowit;., 59 werden hierdurch wiederholt aufgefordert, diese Pfandbriefe hei unse⸗ . , ö w hierselbst zu räsentiren und dagegen die Valuta derselben in mpfang zu ö Sollte die Präͤsentation nicht bis zum , 15. Angnst d. J.

1. Steckbriefe und Unterfuchungs⸗Sachen. Handels ⸗Regist er. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Ver-

22 z ladungen u. derzl. Verkaufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛe.

5 Anzeiger. nserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition ven

i ef Mosse in Kerlin, Leinzig, Zamburg, Frank- furt a. M., Greslau, galle, Rrag, Mien, München,

Verloosung, Amortifatien, Zinszahlung u. s. w. Närnberg, Ktraßburg, Zürich und tuttgart.

von öffentlichen Vapieren. . Sndustrielle Etablissements, Fabräten und Groß⸗ E BVerschiedene Bekanntmach nu gen. Legiterarische Anzeigen.

*

erfolgen, so werden die Inhaber der qu. Pfandbriefe nach 8. 50 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Zuni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial Hypothek präkludirt, die Pfandbriefe in Ansehung der Spezial⸗Hypothek für vernichtet er⸗ klärt, in unserem . und im Hypothekenbuche gelöscht, und die 3 mit e, nsprüchen wegen dieser lediglich an uns bel R. Pertovfung

8 T befi ĩ ĩ V ĩ . . 2 . ö. , 9. unserem Gewahrsam befindliche Kapitals⸗Valuta verwiesen Nr. 18204 n, Tänmir? iiber bo Thir

Breslau, den 25. April 1873.

Zugleich bringen wir die Präsentation folgender in früheren Ver⸗ s . loosungen gezogener . B. I e rd, Erinnerung: n, k ö

Göllner Bergwerks⸗-VWerein. Die Aktien des Cilner Bergwerkspercsns Nr. 2632, 2633 und 2634 sind dem Besitzer

angeblich abhanden gekommen.

Auf den Antrag des Betheiligten mit Bezug auf §. II des Statuts fordern wir den gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Akten auf, dieselben an uns einzuliefern oder seine , Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir nach Ablauf der vorschriftsmäßigen Frist von einem Jahre die Richtig⸗-Erklärung derselben bei dem Gerichte beantragen und sobald diese erfolgt sein wird, neue Aktien unter den obigen Nummern ausfertigen werden.

Cöln, den 14. Dezember 187

I) à4Prozent: aus der J. Verloesung:; Nr. 61046 auf Bonoschau über 100 Thlr. Y A3 Prozent: . aus der 20. Verloosung: Nr. 18581 auf Hansdorf über 100 Thlr.

AM 795]

(a. 101/14)

Der Verwaltungsrath.

märkischen Ritterschafts⸗Rendanten Herrn August Golz und zum Stellvertreter des

ausgefertigt und mit Ausschluß der Quittungen von dem Vorsteher, sowie dessen Stellvertreter und in Behinderungsfällen des schafts· Sekretãr Wuschack vollzogen, mithin jedesmal Kassenbeamte.

1268]

kur-

eröffneten Ge 5 ö Effekten gegen Depotscheine aufbewahren, sowie

Verschiedene Bekanntmachungen.

Mag debarz er Ha l-Versircherumzzs- . Gios oklschaft.

In Gemäßheit des 8. 27 unseres revidirten Gesellschafts⸗Statuts von 1864 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der en,, 2 y, , in , an * . , , 5 * . k 2 öh Direktors agdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft, Herrn Theodo e a ür i ĩ in⸗ zwischen aber mit Tod abgegangenen Herrn Justiz⸗Raths ,. J

. der Herr Geheime Regiernngs⸗Rath Kleffel . als Verwaltungsrathz⸗Mitglied neu und der nach der Anciennität ausscheidend Dyerlach i * . General Versammlung wiedergewählt ist, aus folgenden de en ö; 'r ö ö .

Oher⸗Bürgermeister Hasselbach, Vorsitzender,

Kaufmann Herrm. Zuckschwerdt, Stellvertreter des Vorsitzenden, Assessor Große, kontralirendes Mitglied des Verwaltungsraths, Kommerzien⸗Rath D. Coste,

General⸗Direktor der Magdeburger Feuerversichernngs⸗Gesellschaft, Kommerzien⸗Rath Friedr. Knoblauch,

Geheime Regierungs⸗Rath Kleffel,

Kommerzien⸗HWath X. F. Kricheldorf,

Kaufmann Franz Overlach und

Kaufmann Moritz Schubart,

sämmtlich in Magdeburg wohnhaft. Magdeburg, den 30. April 153. Magdeburger Hagelbersicherimgs⸗ Ceselschaft

Für den Verwaltungsrath: Der General⸗Direktor: Große. . Fr. Koch. Stellvertreter des General-Direktors: F E. Zinner, Sub⸗Direktor.

.

K Bekanntmachung.

Nach Maßgabe des durch Allerhöchsten Erlaß vom 8. Januar d. J genehmigten Statuts . . ; ĩ . 9. . le gf. ö zu Potsdam Nr. 7, Seite N; zu Frankfurt a. O. Nr. 6 außererdentliche e mn Magdeburg Nr. 7, Seite 103; zu Stettin Nr. 7 außeror⸗

dentliche Beilage; zu Cöslin Nr. 7. Seite 2; zu Liegnitz Nr. 6, Seite 31; zu Marienwerder Nr. 7. Seite 29; Gesetz- Sammlung Seite 47) . . 23 mit dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterfchaftlichen Kredir⸗Institut aus den Mitteln und unter Garantie deffelben, zur Unterstützung der Operationen dieses Instituts, sowie zur Förderuns und Erleichterung de

ländlichen Kredits und der Pfandbriefs⸗Amortisation, eine Darlehnskasse verbunden, welche die Firma führt:

„Kur- und Reumärkische Aitterschaftliche Darlehnskasse.“

Der Sitz der Haupt⸗Ritterschafts Direktion zu Berlin ist auch der Sitz der Darlehnskasse, mit Geschãftsräumen Wilhelmsplatz 6. Wir haben zum Vorsteher der Darlehnskasse den bis 8 en, . ; Vorstehers den Kaufmann Herrn Theodor Müller statutenmäßig bestellt. ;

herigen Uker⸗

Alle Schriftstücke der Darlehnskasse werden unter dem Namen: . . ö 8 ; „Kur⸗ und Neumärkische Nitterschaftliche Darlehnskasse⸗

Einen oder des Anderen durch den hiermit zu deren Substituten bestellten Haupt · Ritter- mit T Unterschriften versehen. Die Vollziehung der Quittungen über die zur Kasse eingehenden Gelder und Effekten erfolgt jedesmal durch zwei dazu bestellte

Der Geschäftsbetrieb der Darlehnskasse wird am 1. Mai d. J. erõffnet. Berlin, den 1. Mai 1873

Kur⸗ und Neumärkische Dauyt⸗Ritterschafts · Direktion.

Gr. v. Daeseler. v. Klützow. v. Tettenborn.

nd NVennärkischt kKitterschasllich lehhs- Hasse.

(Geschäfts⸗Lokel: Wilhelms⸗Platz Rr. G) pn oOskbE G.

*

hepot-, Giro,,

8 d und miärkischen Haupt-⸗Ritterschafts⸗Direktion vom 1. Mai d. J. wird die unterzeichnete Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehnskasse, bei dem . . 1 2 ö nde gc, . 8. Januar d. J. genehmigte Statut vorgezeichneten Aufgahen und Befugnisse unverziusliche und verzinsliche ie Girs⸗ und Jukaffo⸗ Lombard⸗ Wechsel . Fommisstons⸗ und Realisations⸗Geschäfte ausführen.

J. Unverzinsliche, jederzeit rückzahlbare Depots, berechnet auf den Checkverkehr.

Die Erö os küann nur mit einer Einlage von wenigstens 50 Thlr. (150 Marh erfolgen; jede demnächstige Einlage darf im Einzelnen nicht unter 10 Thlr. betragen. z 36 nn, , ,. innerhalb . , , i . mittelst Checks treffen, als auch acceptirte Wechsel und jede Art von Papieren, aus denen er zu einer Zahlung verbunden ist, an die Darlehnskasse zur erichtigung verweisen. ö . . . 21

i Eröff : ontos hat der Inhaber diejenigen Personen welche zur Ausstellung von Checks auf seine Rechnung ermächtigt sein sollen, der Dar ehnẽkasse namhg9 zu machen und

ö d e ,, bei e . zu ,,, darin sind jederzeit schriftlich sosort anzuzeigen. Der Konto⸗Inhaher hat seiner Seits für sichere Auf ewahrung der Formulare zu sorgen, damit solche nicht mit verfälschter Ausfüllung und Unterschrift versehen, oder sonst mißbrauchlich verwendet werden können. ö 64141

Der Elle 3 Checkz in Händen der Darlehnskasse, genügt gegenüber dem Konto⸗Inhaber als Beweis der erfolgten vollständigen und richtigen Zahlung. Die Darlehnskasse hat das

Recht, übernimmt jedoch nicht die Verpflichtung, die Legitimation des n en, des Checks zu prüfen. 4 .

2 Wechfel und andere Papiere, welche aus dem Guthaben des Konto⸗Inhabers berichtigt werden sollen, müssen mit dem Vermerke:

g in Berlin“ in: muß darüber rechtzeitig von dem Konto⸗Inhaber Avis gegeben sein. . . ö. ; hichen Darlehn kasßs in Werl in, wer enen fen euch mn, 156 . zu verbleiben; der Konto⸗Inhaber kann daher seine Verfügungen über das Guthaben nur nach Abzug jenes

5) Auf jedem Konto hat stets ein Beftand von mindestens 50 Thlr.

Betrages treffen. ; 3 . 31 Hie hen Bedingungen für den Geschäftszweig ad 1 werden in dem Büreau der Darlehnskasse verabfolgt.

9 7 w * 77 f II. Verzinsliche, auf Kündigung rückzahlbare Gelder. y I) Für Depositengelder, deren Rückzahlung mit Kündigung bedungen wird, erhält der Konto⸗Fnhaber bis auf Weiteres, vorbehaltlich besonderer Verabredung in einzelnen Fällen, (Konlo X) a. bei bedungener 4 Kündigung 36. pro anno

(Konto B.) b. (Konto C.)

zahlbar bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaft⸗

n * 2 '

2. Imonatlicher 3 * s ö . an Zinsen: eintretende Veranderungen im r bee werden dem betreffenden Deponenten brieflich mitgetheilt. Verständigung wegen der Verzinsung vorbehalten, ö

2 26 e e her Konto kan mlt weniger als 50 Thlr. (150 Mark), welche zugleich den geringsten Bestand bilden,

im Einzelnen nicht unter 10 Thlr. betragen. ; ö - . . ante g; . 3. . ö do Tr, G öh Math ve nl Gher . ,. ,, ,, bedarf vorheriger Vereinbarung er die Ein⸗ langen wird einc fährlich auf den Zi, Dezember abzuschließende, Rech nung geführt. . . . . 2 86 963 ö 69 Geh af ö Zin en werden dein velzinglichen Depot hinzugerechnet, insofern sie nicht während der ersten 3 Monate des folgenden Jahres abgehoben werden; im letzteren Falle kommen die Beträge dieser Zinfen nicht weiter in Zin rechnung . . . aher belt biz in wah.

8 ; snolichen Kontos kann fein Guthaben mit Einholung der Kündigungsfrist au Ko dar ebig : igen h Di . n n,. ö 6 unverzinslichen, . ie fan Depots statthaft ist. Entgegengesetzt kann auf ein verzinsliches Konto, wenn dessen Inhaber zugleich ein unverzins

siches Depot hat, ein Uebertragen aus letzterem jederzeit nach feiner Aunweisung erfolgen. Es ist nicht Bedingung, stets beiderlei Konten nebeneinander zu halten.

* 2 J . Aufbewahrung von Effekten gegen Depotschein. . Die Darlehnskasse übernimmt mit gesetzlicher Haftung die Aufbewahrung von Werthpapieren gegen Ertheilung von Dee ben, . 66 . . ö

Inhaber ausgestellt werden, hält die Werthpapiere, ohne daß es vorheriger Kündigung bedarf, zu jederzeitiger Verfügung und besorgt

inholung. / Coupons 3 666 Darlchnskasse zu entrichtenden Gebühren bleibt besendere Vereinbarung vorbehalten,

JV. Giro⸗ und Inkasso⸗Geschäfte.

Die Darlehnskasse eröffnet unverzinsliche Giro⸗Kontos und übernimmt für die Giro⸗Folien⸗ Inhaber:

ss Vechs 8 und Effekten 6 de age mm, n,, . 9 von Papieren, aus welchen der Folien⸗ Inhaber zu einer Zahlung

b. die Einlösung von acceptirten Wechseln und j . . V. Lonbard⸗Geschäfte.

ĩ ? tägliche, sowie auf feste Rück ahlungstermine gegen Deposition von Werthpapieren nach den Grundsätzen der K , fi . Hes fte, ie n. in em Vurcau der Darlehnskasse verabfolgt.

Deposition von sicheren ländlichen Hypotheken. Die Bedingungen 5 J. Wechsel⸗Geschäfte. rgeschriebenen Erfordernissen resp. den am Anstellungs⸗Orle geltenden wechselrecht⸗

i i i leiht Wechsel, welche den in der All emeinen Deutschen Wechsel⸗Ordnung vo d gs lichen ,,, verena en fi r ef, 6 den Cu kfa e n der Königlich reußischen Bank und nach Maßgabe der in dem Bureau der Darlehnskaffe in Empfang zu nehuienden

JJ Konmissions- und Realisations-Geschäfte.

Außer dem An⸗ und Verkauf von Werthpapieren und den sonstigen hierhergehörigen Geschäften nach Maßgabe der erhaltenen Ordres wird die Darlehnskasse insbesondere auch die Vermittelung von

Hypotheken gegen entsprechende Provision übernehmen. Berlin, den 1. Mai 1873.

Kur und Reumqärtische Ritter schafttliche Darlehns-Kasse.

Golz. LTh. Miiller.

Für Depositen mit längerer als einmonatlicher Kündigungsfrist ist besondere

nicht eröffnet werden; hinzutretende Einlagen oder erfolgende Kündi⸗

verbunden ist, aus dessen Guthaben und in Folge seines Auftrages.

niglich Preußischen Bank, ebenso gegen