den waren. Das JFamiliendiner wurde um 6 Uhr bei des Deutschen Kaisers Majestät eingenommen und begaben Sich dann Beide Majestäten nach 8 Uhr in das „große Theater“, wo das Ballet Don Quirote“ von Petipa gegeben wurde. Auf dem Wege dahin, vor dem Theater und vom Publikum im Theater wurden Beide Majestäten mit Jubelrufen empfangen; eben so auf der, eine Stunde später erfolgenden Rückkehr nach dem Winter⸗ Palais, nachdem die Illumination der Straßen bereits begonnen hatte, und eine zahlreiche Bevölkerung sich in den Straßen be⸗ wegte. Das große Theater“ glänzte in allen seinen architekto⸗ nischen Linien im Brillantfeuer, ebenso viele Privathäuser in der gro⸗ ßen Morskoi und die Manege am Winter⸗Palais. Aus allen Theilen der Stadt drängte das Publikum nach dem Admiralitätsplatze, wo auf dem Nebenplatze desselben zwischen dem Soltikoffschen Perron und der Schloßbrückenstraße, dem sogenannten kleinen Exerzierplatz auf dem auch zu Mittag die Wachtparade stattgefun⸗ den, bereits Alles für die Serenade und den großen Zapfenstreich vorbereitet worden war.
Bier standen in neun dichten Kolonnen formirt, nicht 1500, wie früher angegeben worden war, sondern 2391 Mann Militär⸗ Mustker, Hornisten und Trommler sämmtlicher, in St. Peters⸗ burg und in der Umgegend garnisonirenden Regimenter in Parade⸗Uniform. Vorn, in der Mitte die Trompeter der 4 Garde⸗Kürgssier⸗Regimenter, Chevalier⸗Garde, Garde zu Pferde, Kaiser und Kaiserin, rechts und links die Infanterie⸗Musikkorps und hinten die Hornisten und Trommler; die ganze Masse in der Stärke eines Infanterie⸗Regiments, von vier elektri⸗ schen Sonnen beleuchtet, welche auf dem Dache des Winter⸗Palais aufgestellt waren und, mit stetigem Lichte, ununterbrochen die impo⸗ sante Gruppe aus der dunklen Masse des, auf allen Seiten dicht gedrängt stehenden Publikums abhoben. Die Ausführung der Musikstücke war eine überaus gelungene; es wurden vorgetragen: der „Krönungsmarsch von Meyerbeer,.“ die „Wacht am Rhein,“ der „Pariser Einzugsmarsch,! der „Steinmetzmarsch,“ das Pot⸗ pourri aus der Oper: „Das Leben für den Czaar!“ und endlich die rusfische Abend⸗Hymne, welcher sich dann der eigentliche Zapfenstreich, mit allen Signal-Hörnern und Trompeken ver⸗ stärkt, anschloß. Bei der Ausführung des „Heil Dir im Sieger⸗ kranz« welches fünfmal wiederholt werden mußte, erschienen beide Majestäten auf dem Balkon, worauf die Zuschauer anhaltende begeisterte Hurrahs ausbrachten, bis Sich Allerhöstdieselben wieder zurückzogen⸗
Dem Vernehmen nach haben Se. Majestät der Kaiser und König am gestrigen. Geburtstag Sr. Majestät dem Kaiser Alexander ein Bild zum Geschenk gemacht, welches den Moment darstellt, wo Allerhöchstdieselben zu Anfang der großen Parade des preußischen Garde⸗Corps bei Gelegenheit der Zusammenkunft Ihrer Majestäten in Berlin, den Kaisern von Rußland und Oesterreich salutirend den Rapport der in der Front stehenden Garde⸗ und zu den Herbstmanövern nach Ber— lin kommandirten Infanterie⸗Regimenter überreichen.
Int Laufe des gestrigen Tages nahmen des Deutschen Kai—⸗ sers Majestät auch die Adresse der in Moskau und Riga leben⸗ den Angehörigen des Deutschen Reiches entgegen.
Die künstlerisch ausgestattete Adresse lautet wie folgt: „Allerdurchlauchtigster Kaiser und König! Allergnädigster . . . und Herr!
Geleitet von den Gefühlen unwandelbarer Treue und Ergebenheit nahen Eurer Kaiserlichen Majestät sich Söhne Deutschlands, . . wohner Rigas, um Allerhöchst Sie bei Ihrer Ankunft in der Haupt⸗ stadt des mächtigen Nachbarstaates ehrfurchtsvoll zu begrüßen.
Aus allen Gauen des theueren Vaterlandes vereint und gastlich aufgenommen auf fremder Stätte, fühlen wir uns doch Alle mit Stol; als Kinder Eines Volkes, des deutschen Volkes, anerkannt durch seine Macht und Civilisation unter allen Völkern des Erdenrundes.,.
Daß wir aber heute so fühlen können, das danken wir nächst Gott allein Eurer Kaiserlichen Majestät und deren Räthen, von denen die erprobtesten auch jetzt wieder in Eurer Majestät unmittelbarer. Nähe weilen. .
Indem wir dem Gefühle dieses Dankes hierdurch Ausdruck ge wünjchen Ew. Majestät wir zugleich r e, 6 zu dem i des Friedens an der Seite Allerhöchst Ihres Kalserlichen Freundes unseres erhabenen Beschützers. .
Riga, 14. (26. April 1873.
Eurer Kaiserlichen Majestät treu ergebene“ Unterschriften.)
— 1. Mai. Gestern Mittag fand die Vorstellung der bei⸗ den deutschen Deputationen, der Reichsangehörigen und des Ausschusses der Verwaltung aller deutschen Wohlthätigkeits-Ver⸗ eine im Winter⸗Palais, in den Gemächern Sr. Masestät des Kai⸗ sers und Königs, statt. Se. Majestät ließen Sich die ganze Adresse vorlesen, die in einem eben so sinnigen als kostbaren Einbande übergeben wurde. Dieselbe lautet:
Kaiserliche Majestät! Der Besuch Ew. Majestät an dem Hofe unseres Allerhöchsten Schirmherrn, Sr. Majestät des Kaisers Alexanders II. von Rußland ist auch für unsere hiesige deutsche Kolonie ein bedeutungsvolles, freu— diges Ereigniß. Im Namen der Angehörigen des Deutschen Reichs zu St. Petersburg nahen sich die Unterzeichneten Ew. Maseftät, um Allerhöchstdieselben ehrfurchtsvoll zu begrüßen und die Versicherung ihrer unverbrüchlichen Treue und Verehrung auszusprechen. Neben der Dankbarkeit gegen Se. Majestät den Kaiser von Rußland, unter Allerhöchftdessen Schutz und Schirm wir die Gastfreundschaft des russischen Reiches genießen, bleibt unsere Liebe zum deutschen Vater⸗ lande und zu dem erhabenen Kaiserhause desselben unerschüͤtterlich und unvergänglich. Mit frohem Muthe haben auch wir, jeder in seiner Stellung und nach seinen Kräften, alle mit patriotischem Stolz an der großen Umwandlung Theil genommen, welche die Vorfehnng dem Vaterlande als die Frucht einmüthiger Anspannung der gesammten Volkskraft unter Ew. Majestät ruhmreicher Führung beschieden hat. Begeisterten Herzens haben auch wir eingestimmt in den Jubel- ruf aller Deutschen, als es Ew. Majestät gefallen hat, durch die An⸗ nahme der von den deutschen Fürsten und den freien Städten unter der begeisterten Zustimmung des ganzen Volkes dargebotenen Kaiser⸗ krone das lang ersehnte, endlich vollendete Einigungswerk der deutschen Nation zu weihen. Mit gehobener Brust geben auch wir uns der Hoffnung hin, daß es unserm theuern Vaterlande vergönnt sein wird den Lohn seiner heißzen und opferwilligen Kämpfe in dauern dem Frie⸗ den und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche ihm seine jetzige Sicherheit gewährt. In dem Gefühle aufrichtigster Hingebung an Fw. Majeftät erhabenes Herrscherhaus und an das deutsche Vater⸗ land erflehen auch wir von der Vorsehung, daß es Ew. Majeftät noch lange * vergönnt sein möge, Mehrer des Deutschen Reichs“ zu sein in den Werken des Friedens, auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt 6 793 inn 3 ; w. Kaiserlichen Majestät allerunterthänigste und treugehorsamste: die Angehßrigen des Deutschen Reichs zu 253 Here rebnen .
St. Petersburg, den 17. (29) April 1573.
Se. Majestãt der Kaiser und König beantworteten diesel be (den telegraphischen Wortlaut haben wir in Nr. 105 d. Bl. gebracht) und ließen Sich dann die Mitglieder der Deputationen vorstellen. Bei Besichtigung des Albums äußerten Allerhöchstdieselben, das⸗ selbe sei so schön und so sinnig ausgestattet, daß es des großen
Majestät der Deutsche Kaiser bis 2 ; ! wohnten. 6 Uhr nach Mitternacht bei stãten am Freitag
Todes Ihres ältesten Kindes war; Glieder der Kaiserlichen Familie zugegen. Am Sonnabend Vormittag die Peter⸗Pauls⸗Kathedrale, wo eine Gedächtnißfeier selige Kaiserin Alexandra Feodorowna stattfand.
auch die Mitglieder der deutschen Botschaft Theil.
Kronprinz statteten, einem Telegramm aus Wien zufolge am Freitag Sr. Hoheit dem Herzoge von k . Hietzing einen einstündigen Besuch ab. Am Sonnabend besuchten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz, die Kronprinzessin und der Prinz Friedrich Wilhelm die Ausstellung. Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit besichtigte zunächst die deutsche Abtheilung für Berg⸗ werk⸗ und Hüttenwesen und verweilte längere Zeit bei der Aus⸗ stellung der Bochumer Gußstahlfabrik und bei der reichen Wollen⸗ kollektion der deutschen Musteranstalten. Sodann begaben Sich die Höchsten ee, , einem zahlreichen Publikum ge⸗ folgt, in den Hof der elsässischen Kollektis⸗Ausstellung, wo ene kurze Erholungsrast gemacht wurde, und kehrten nach längerer Besichtigung der elsässer Ausstellung in ihren Details, sowie der japanischen Abtheilung und der Blumenausstellung, nach der Stadt zurück.
Gestern fand unter Vorsitz des Staats⸗-Ministers Del⸗ brück die 18. Plenagrsitzung des Bundesraths 3. Es wurden zur Kenntniß gebracht ein Schreiben mehrerer hervor— ragender Einwohner von Bremen, sowie ein Schreiben der Verwaltung des Norddeutschen Lloyd daselbst, durch welches der Bundesrath zur Theilnahme an einem Festmahle in Bre⸗ men beziehungsweise zur Benutzung des tranzatlantischen Dampfers Mosel“ zur Fahrt nach Wilhelmshaven eingeladen wird. Sodann wurden mitgetheilt die Schreiben des Prä⸗ sidenten des Reichstags, betreffend: a. den vom Reichstage be— schlossenen Gesetzentwurf wegen Abänderung des Artikel 32 der Verfassung; b. den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhält⸗ nisse der zum Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Ge⸗ genstände; C. den Beschluß des Reichstags über Petitionen gegen die Sonntagsarbeit u. s. w.; d. das Gesetz, betreffend die Amor⸗ tisation verlorener z. Schuldurkunden des Deutfchen Reichs ꝛc. Eine Vorlage des Präsidiums, betreffend den Schutz des Ur⸗ heberrechts an Werken der bildenden Kunst und der Photographie, wurde dem betreffenden Ausschusse überwiesen. Es folgte eine Berathung über die Beschlüffe des Reichstags, betreffend den Entwurf des Münzgesetzes. Ausschußberichte wür⸗ den erstattet über: a. den Etat der Telegraphen⸗Verwaltung für 1874 nebst dem Nachtrage zum Etat für 1873; b. den Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen für 1874 nebst dem Nachtrage zum Ctat für 1873; c. den Antrag Bayerns wegen Ermäßigung des Eingangszolles für fluͤssige Bier⸗ hefe an der bayerisch⸗ . Grenze; d. den An⸗ trag Sachsens, betreffend die Cinführung einer farbigen Bezettelung für das auf Eisenbahnen zu befördernde Zoll⸗ gut; e. den Antrag Preußens, betreffend die probeweise Ver⸗ wiegung von auszuführendem Rohzucker in Säcken; f. eine Pe⸗ tition, betreffend die Bonifikation für Zucker; g. die Einlösung der zu Marinezwecken emittirten Schatzanweifungen. Endlich wurde eine Eingabe vorgelegt.
Der Bundes rath hielt gestern die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Jestungen und für , ,, . für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuer— wesen heute eine Sitzung.
— Das Bundes amt für das Heimathwesen hat in Sachen Berlin gegen Charlottenburg 1 24. . , ent⸗ schieden, daß eine Streitsache, in welcher in Gemäßheit der früheren preußischen Gesetzgebung ein Regierungsresolut ergangen war, als „anhängig“ im Sinne des F. 65 Ziffer 6 des Reichs— gesetzes vom 6. Juni 1870 anzusehen sei. .
Das Bundesamt hat ferner wiederholt, zuletzt in Sachen des schleswig⸗holsteinischen Landarmenverbandes gegen den Orts⸗ armenverband von Altona, folgenden Grundfaß ausgesprochen: Wenn nach 5§. 65 Ziffer 4 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 bei Berechnung der zweijährigen Frist zur Erwerbung des Unterstützungswohnsitzes die vor dem 1. Juli 1871 abgelaufene Zeitdauer des Aufenthalts in Ansatz kommt, so finden auch die Bestimmungen des Reichsgesetzes uͤber die Art und Weise der Berechnung, insbesondere die Vorschristen des §. 14 über Unter⸗ brechung und Ruhen der Frist auf die vor dem J. Juli 1871 liegende Zeit des Aufenthalts Anwendung.
— Der Reichstag nahm im weiteren Verlauf seiner e. . ter f seiner Sitzung am 3. d. M. die 85. 6, 7, 8 des Gefetzes, betreffend den Reichs⸗Invalidenfonds fast ohne Debatte an. Der Wortlaut . ist folgender: S. 6. Die Zinseinnahmen des Reichs -Invalidenfondz müsse für jedes Jahr veranschlagt und guf den e , ee men bracht werden (Art. 69 der Verfassung). Coupons und Zins quit⸗ tungen der dem Reichs ⸗Invalidenfonds gehörenden Schuldverschrei⸗ bungen, welche im Laufe eines Jahres fällig werden, können vom 1. November des vorhergehenden Jahres ab, aus dem Gewahrsam ö entnommen werden. Dieselben sind von der Verwaltung des l eichs Invalidenfonds vor Eintritt des Fälligkeitstermins an die Reichshauptkasse abzuführen. Ebendahin sind auch die hei den Bank— instijuten erwachsenen Zinsen (8. 5) von denselben abzuführen.
§. J. Aus den der Reichs hauptkasse durch Einziehung der
— Wie en rar gig . a 2 Beide Maje⸗ n Ri er Militär- Galavorstellung im Theater bei. Ihre Kaiserliche Foheiten der Großfürst⸗ n m , Ge⸗ mahlin waren nicht anwesend, weil der Tag der Jahrestag des dagegen waren alle übrigen
besuchten Beide Majestäten für die Hoch⸗ e ⸗ Um 4 Uhr begaben Sich Allerhöchstdieselben mittelst Extrazuges nach Zarskoe⸗ Selo, wo das Diner eingenommen wurde. An letzterem nahmen
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
ö Schuldverschreibungen, welche, im Laufe des Jahres fällig w zur Einziehung zu überweisen. Bleibt der Ertra n , verschreibungen hinter der im Reichshaushalts⸗-Etat vorgesehene
Summe zurück, so ist auf Erfordern des Reichskanzlers bis Erfüllung der ta mn ien Summe eine entsprechende Zahl r . wieder in Kurs zu setzen und zu veräußen
nnd; „Ueberschreitet der Betrag der im Laufe des Jahres fzs werdenden Schuldverschreibungen den im r hee ge e säh Flüssigmachung von Kapitalbeständen vorgesehenen Betrag, so uh die überschießende 33h der Schuldperschreibungen zur Kin ick einem Bankinstitut überwiesen und sind bie hieraus flüssig werde! en Mittel zur Erwerbung neuer Schuldverschreibungen nach ze. Anweisungen der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds in Gemẽß heit des 8. 2 zu verwenden. Die für den Reichs Invalidenfon netz erworbenen Schuldverschreibungen sind pon dem mit der C. werbung beauftragten Bankinstitut an die Verwaltung des Reich Invpalidenfonds abzuführen und ist alsdann mit denfelben in Ge mäßheit des 8. 4 zu verfahren,“ ö wurden auf Antrag des Abg. Dr. Websky hinter „§. 2 die Worte eingeschaltet mit Ausschluß von 5. 4“, wodurch also di sog. k ausgeschlossen sind. Zu 5§. 10:
Die vollständige Anlegung des Reichs⸗-Invalidenfonds in zu tragenden Papieren (58. 2 und 3) hat 65 zum 1. . . erfolgen. Bis dieselbe erfolgt ist, werden die Mittel zu den aug demselben zu hestreitenden, durch die Einnahme an Zinsen nicht ge⸗ deckten Ausgaben aus dem in 8. 1 erwähnten Theile der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung entnom men. Die sol⸗ chergestalt entnommenen Beträge werden an der, dem Reichs⸗Inha⸗ lidenfonds nach 8. 1L zu überweisenden Summe von 187 Milllonen Thalern insoweit gekürzt, als sie, wenn die vollständige Anlegun des Fonds, und zwar zu einem Zinssatze von 4 pCt. erfolgt 6 aus dem, Kapitalbestande desselben zu entnehmen gewesen sein wür den,. Die bereits eingekauften Effekten werden dem Invalidenfondz zu ihrem Einkaufspreis zuzüglich der Erwerbungskosten zugeführt
wurde ein Amendement des Abg. Bamberger, den Termin der vollständigen Anlegung bis auf den 1. Juli 1875 hinauszu⸗ schieben, auf Befürwortung des Präsidenten, Staats Minister Delbrück, mit großer Majorität angenommen.
Die 55
—
men .
Dem Vorsitzenden liegt die Disziplin über das Bur und dessen Ernennung ob. Außerdem aber er ,, mit ihm gleiche Befugnisse und gleiche Verantwortlichkeit. Die Be⸗ schlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmenglejich⸗ heit entscheidet di Stimme des Vorsitzenden. Die Geschãäfts⸗ In⸗ struktion ür die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds erläßt der Neichskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesrathe. Dieselbe ist . de , ,, 1 ĩ
S. 12. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Ver des Reichs⸗Invalidenfonds sind für die gesetzmäßige Anlage, . und Verwaltung des Reichs Invalidenfonds unbedingt verantwortli und haben vor Antritt ihres Amts in öffentlicher Sitzung des Reichs⸗-Ober⸗Handelsgerichts einen besonderen id dahin zu leisten daß sie sich von Erfüllung dieser ihnen mit eigener Verantwort— lichkeit obliegenden Pflichten durch keine Anweisungen oder Verord⸗ nungen irgend einer Art abhalten lassen wollen.
5§. 13. Die Reichsschulden⸗Kommission übt die fortlaufende Kon⸗ trolle üßer alle der Perwastung des Reichs-Inpalidenfonds unter eigener Verantwortlichkeit übertragenen ö n. Sie ist befugt sich jederzeit Ueberzeugung davon zu verschaffen, in welcher Welse die Kapitalmittel des, Reichs- Invalidenfonds zinsbar belegt sind Insbesondere erhält die Kommission von der Verwaltung Hen n und, Jahresübersichten über Ein- und Ausgang von Werthpapieren sowie über die Bestände an denselben und, kann auch, so oft sie es für angemessen erachtet, diese Bestände einer Revisson unterwerfen. Diese Revision muß mindestens einmal sährlich stattfinden. Die Verwaltung des Reichs-Invalidenfends ist verpfssch⸗ tet; der Reichsschulden-Kommission jede von der— selben in Beziehung auf die hefe fta fee. oder Ge⸗ schäftsführung dieses Fonds verlangte Aufklärung und Auskunft zu erthzeilen, desgleichen die von der Reichsschulden⸗Kommission ihr zugehenden Bemer⸗ kungen und Ansichten zum Gegenstande einer Beschluß⸗ nahme zu machen. Die Reichsschulden⸗Kommission ist befugt, 9 . , ö. , Auskunft zu er—
dern und derselben ihre Bemerkungen und Be⸗ ,, J
Ohne Zustimmung der Reichsschulden⸗Kommission dürfen di Depots von Werthpapieren, welche dem . 3 J 8 oer . nicht entfernt werden.
S514. Bei dem jährlichen regelmäßigen Zusammentritt des Reichstages erstattet die i d de g fie ut ge Thätigkeit, sowie üer die Ergebnisse der unter ihre Aufsicht gestelllen Verwaltung des Neichs-Invalidenfonds in dem verflossenen Fahre
Diesem Bericht ist eine Uiebersicht der zeitigen lee e . des Reichs- Invglidenfonds beizufügen. Die Rechnungen der Verwaltung des Reichs, Invalidenfonds werden, nachdem sie von dein Röechnunge=
hofe revidirt und festgestellt sind, der ö zu⸗ bestellt welche diesellen zu prüfen und demnaͤchst mit ihrem Bericht dem Bundesrath und Reichstag zur Entlastung zu überreichen hat. Vom. I3h re, 1575 an ist mindestens jedes dritte Fahr diesem Pericht eine Bilanz beizufügen, in welcher der zeitige Kapitalwerth der dem Fonds obliegenden Ver⸗ bindlichkeiten sꝑeziell angegeben sein muß.
8. 15. leber die Verwendung der nach Heimfall aller auf den Reichs ⸗Invalidenfonds angewiesenen Pensionen, Pensionszuschüsse und Bewilligungen etwa verbleibenden oder der vor dieser Zeit zur
Zinsen erwachsenden Einnahmen sind sowohl die na 1 auf — 1 au die Mittel des Reichs⸗Invalidenfonds ,,, 36 ö auch diejenigen Kosten zu bestreiten, welche nach Maßgabe des Reichshaushalts⸗Etats theils durch die Errichtung und Geschäftsfüh— rung der Verwaltung des mi ,, entstehen, theils den Kontingents Verwaltungen für das Reichsheer durch die Ver waltung der auf die Mittel des Reichs⸗Invalidenfonds angewiesenen Pensionen, Vensionszuschü sen und Bewilligungen noch besonders er— wachsen. Sofern zur Bestreitung dieser Ausgaben die Zinsein— nahmen nicht ausreichen, ist im Reichshaushalts-Ctat derjenige Be⸗ trag in Einnahme verzusehen, welcher zur Ergänzung der JZinsein⸗ nahmen im Laufe des Jahres aus Kapitalbeständen des Reichs⸗ Invalidenfonds flüssig gemacht werden darf. Zinsenübersch üffe wachsen unter keinen Umständen dem Reichs⸗Invalidenfonds zu sondern sind in die Reichskasse abzuführen und in die Ginnahnien des i h,, . .
F. 86. Bis zur Erreichung des im Etat an Einnah 8 der Flüssigmachung von Kapitalbeständen des Rei ,
Erfolges würdig erscheine, dem die Darbringenden es gewidmet. Am Abend war großer Hofball in der Eremitage, dem Se.
vorgesehenen Betrages sind auf Erfordern des eichskanzlers von
Sicherstellung dieser Ausgaben sich etwa als entbehrli 9
Aktivbestände wird durch Reichsgesetz . 3 Urkundlich ꝛc. f ö Gegeben ꝛc.
In dritter Lesung wurden darauf die Gesetzentwürfe, betr.
das Aufgebot und die Amortisation verlorener vder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des .
Reiches und betreffend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen
Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmt i d⸗ 6, h 9 estimmten Gegenstände en Nach einigen Erörterungen über die Mißlichkeit des gleich⸗ zeitigen Tagens des preußischen Londtages ichõtages . in. ages und des Reichstage
Der heutigen (27.) Sitzung des Reichstages wohnten am Tische des Bundesraths mehrere Sr , mehrer, Der Präsident Delbrück theilte zunä chst mit, daß die Budget⸗
der Verwaltung des Reichs⸗Invasidenfonds der Reichs⸗Hauptkasse
Kommission sich konstituirt hat. Zum Vorsitzenden derselben ist
ordnung des
Abg. v. Bennigsen, zu dessen Stellvertreter Abg. Dr, Barth, zu Schriftführern die Abgg. Lucius, Wilmanns, v. Below und Bernards gewählt worden. Die übrigen Mitglieder sind die Abgg. Lasker, Lamey, Oehmichen, v. Forckenbeck, v. Wedell Malchow), Richter, Friedenthal, Hoelder, Frhr. v. Hoverbeck, Fraemer, Miquèêl, Fürst v. Hohenlohe⸗Schillingsfürst, Mosle, p. Freden, Frhr. v. Roggenbach, Frhr. v. Frankenstein, Nieper, v. Benda, Meyer (Thorn), v. Maltzahn⸗Gültz, v. Wagener, Graf Ballestrem. gie aaf beschäftigte sich das Haus mit dem Antrag der Abgeordneten Schulze⸗Delitzsch und Lesse, die Vor⸗ legung eines Gefetzentwurfs betreffend, welcher die rechtliche Stel⸗ lung der auf Gegenseitigkeit beruhenden sogenannten freien Sülfs⸗ und Unterstützungskassen der Gewerbegehülfen und Lehrlinge, sowie der Fabrikarbeiter für Krankheits- und Znvaliditätsfälle u. a. regelt. An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Lesse und Dr. Websky.
Der heutigen (71 Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wohnten am Ministertische mehrere Regierungs-Kom⸗ missare bei. Der Präsident von Forckenbeck theilte zunächst mit, daß die mit der Beglückwünschung zum Geburtstage Sr. Ma⸗ jestät des Königs betraute Deputation diesem Auftrage genügt ie, und daß das Präsidium beauftragt sei, dem Hause den Dank Sr. Majestät auszusprechen. Erster Gegenstand der Tages⸗ ordnung war die erste und zweite Berathung des Antrages des Abg. von Brandt auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Aufhebung der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom II. Juni 1825 über die Vergütigung fur die von Grundbesitzern aus ihren Feldmarken zum Chausseebau hergegebenen Feldsteine, Sand und Kies.
Der Entwurf wurde auf Antrag des Abg. v. Kardorff der vereinigten Justiz und Agrarkommission zur Berichterstattung überwiesen. Daran schloß sich die erste Berathung des vom Abg. Kloz (Berlin) und Genossen eingebrachten Antrags, der Geschäfts⸗ auses folgende zwei Paragraphen hinzuzufügen:
§. 8a. Sie nach Art. 107 der Verfasfungs⸗Urkunde bei Abän⸗ derungen der Verfassung erforderliche zweite Abstimmung erfolgt in den Formen der dritten Berathung G. 18). - ö
8. I9a. Gesetz Entwürfe, die vom Herrenhause abgeändert an das Haus der Abgeordneten zurückgelangen, werden, mit Ausschluß der Ersten und Zweiten Berathung, lediglich in der Form der Dritten Berathung definitiv erledigt. Die Verweisung an eine Kommission (58. 19 Alin. Y) ist auch in diesem Falle zuläffig. ;
Hierzu lag ein Verbesserungsantrag des Abg. v. Gerlach vor: ‚Vorstehende Veränderungen der Geschäftsordnung treten während der gegenwärtigen Legislaturperiode nicht in Kraft.“ An der Debatte betheiligten sich außer dem Antragsteller die Abgg= Dr. Windthorst (Meppen), Dr. Löwe, v. Mitschke⸗Collande und v. Gerlach. Nachdem der Antrag mit Verwerfung des v. Ger⸗ lachschen Amendements angenommen worden war, wurde das
Haus um 124 Uhr vertagt.
— Bis zum 12. April d. J. waren in den Münz stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 460, 639,420 Mark und in Zehnmarkstücken 125,997,240 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 13. bis 19. April sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4153020 Mark, in Hannover 1,616,420 Mark, in Frankfurt a. M. 2554 120 Mark, in München 1012420 Mark, in Dresden 673,580 Mark und in Karlsruhe 667,200 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 200,600 Mark. Die Gesammt ⸗ Ausprägung stellt
ch daher bis 19. April d. J. auf 597,514,120 Mark, wovon 471,316,280 Mark in Zwanzigmarkstuͤcken und 126,197, 840 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Dem Königlich sächsischen Untersteueramte Waldheim, Hauptamtsbezirk Freiberg, ist die Befugniß zur Abfertigung von im Begleitzettel⸗Verfahren eingehenden Gütern, sowie zur Aus⸗ fertigung von Begleitscheinen J. über Tabak und Tabaksfabrikate beilgelegt worden.
— Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee wird heute die 3. Compagnie des . garnisonirenden Eisenbahn-Bataillons unter Kommando des Hauptmanns Knappe zur Ausführnng von Ober⸗Bauarbeiten bei der Ober⸗ schlefischen Eisenbahn, über Breslau und Münsterberg nach Gallenau, Kreis Frankenstein, abrücken und dort Quartiere beziehen.
— Der General-Lieutenant und Chef der Admiralität, Staats⸗-Minister von Stosch, hat sich in dienstlichen Angelegen— heiten nach Kiel begeben.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Begründer und Leiter des chemischen Laboratoriums in Wies⸗ baden, Geheimen Hofrath und Professor Dr. Fresenius die große goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen geruht.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Vereine gegen Verarmung zu Berlin die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.
— Laut telegraphischer Meldung aus St. Petersburg
ist der Geheime Hofrath Borck, Korrespondenz⸗Sekretär Sr.
Majestät des Kaisers und Königs, daselbst am Sonnabend früh gestorben.
Bayern. München, 2. Mai. In der Königlichen Re⸗ sidenz wird heute Abend das zur Vermählungsfeier des Prin⸗ zen Leopold und der Prinzessin Gisela anberaumte Hof konzert stattfinden. Der König wird sich um 7 Uhr mit den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und dem kleinen Eortège von dem Appartement des Hofgartenbaues nach dem Habsburgsaale begeben, in welchem die mit der Vor⸗ stellung von Damen des diplomatischen Corps beauftragten Königlichen Palastdamen und die Herren des großen Dienstes versammelt . werden. Im Saale Barbarossas versammeln sich die Herren und Damen des diplomatischen Corps, welche vom Königlichen Oberst⸗Ceremonienmeister in den Habsburgssaal eingeführt werden, dann zum Cerele die Herren und Damen der drel Hofrangsklasfen und die fremden Herren und Damen, wäh⸗ rend sich die Hauptleute, Rittmeister, die Subaltern⸗Offiziere und die Herren mit Hofzutritt im Saale Karls des Großen zu ver⸗ sammeln haben. Nach der Beendigung des Cercle wird im Hofball⸗Saale das Hofkonzert stattfinden, bei welchem die ersten , der Königlichen Hofkapelle und der Oper mitwirken werden.
Baden. Karlsruhe, 2. Mai. Der Großherzog ist heute Nachmittag von einem mehrtägigen Aufenthalt auf Max⸗ Wilhelmshöhe im Odenwald in die Residenz zurückgekehrt.
Hessen. Darm stadt, 2. Mai. Der Großherzog hat heute den Architekten Professor Dr. Gottfried Semper von Wien sowie dessen Sohn, den Architekten Manfred Semper von Dres⸗
den, in längerer Audienz empfangen.
— 4. Mai. Der Großherzog hat nachstehende Kabi⸗ netsordre erlassen:
An das Ministerium des Innen! — Ich finde Mich veranlaßt zu bestimmen, daß die in dem nord⸗ westlichen Stadttheil Meiner Haupt⸗ und. Residenzstadt Darmstadt elegene Taunusstraße, zum ehrenden Gedächtniß des am 18. dieses Ronats zu München verstorbenen Geßeimen Raths Dr. Freiherrn von Liebig von icht an die Bezeichnung „Liebigstraße“ führen soll und ist das Weitere hiernach anzuordnen. Darmstadt, den 23. April 1873.
gez. Ludwig.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. Mai. Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach“ enthält in Nr. 11 einen Nachtrag zu dem Gesetze vom 17. November 1869 über Errichtung einer Landes⸗ kreditkasse im Großherzogthum; ferner Ministerialbekanntma⸗ chungen, betreffend die Höhe des Beitrags zur Landesbrand⸗ versicherungsanstalt; endlich einen zwischen dem Großherzoglich sächsischen Staats⸗Ministerium und dem Fürstlich schwarzburgi⸗ schen Ministerium zu Sondershausen und Rudolstadt geschlosse⸗ nen Zusatz⸗ und Abänderungsvertrag zu dem Vertrag über die Fortdauer der vertragsmäßigen Gerichtsgemeinschaft in Ansehung 23 K Kreisgerichte zu Sondershausen und rnstadt.
Oesterreich⸗angarn. Wien, 4. Mai. Am 2. d. M. machten Ihre Königlichen Hoheiten Prinz von Wales und Prinz Arthur, sowie Se. Königliche Hoheit Kronprinz Fried⸗ rich von Dänemark Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deut⸗ schen Reiches und von Preußen einen Besuch in Hetzen⸗ dorf und nahmen bei Höchstdenselben das Diner ein. — Um 6 Uhr fand im Ceremoniensaale der Kaiserlich Königlichen Hof⸗ burg ein Galadiner statt, an welchem Ihre Majestäͤten, die Erzherzoge Karl Ludwig und Rainer, die Erzherzogin Marie, der Prinz von Wales, Prinz Arthur, der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen, der Kronprinz Friedrich von Dänemark, die: Gräfin von Girgenti, der Großherzog von Oldenburg, der Graf und die Gräfin von Flandern, der Herzog von Braunschweig und der Prinz August von Coburg jun. Theil nahmen.
Vorher wurden sämmtliche Minister von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin— zessin des Deutschen Reiches und von Preußen empfangen.
Abends wohnte der Kaiser mit dem Kronprinzen und dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und den übrigen Fürstlichkeiten der Vorstellung des Ballets „Ellinor“ im Hofoperntheater bei.
Gestern Abend fand bei dem Ersten Oberst⸗Hofmeister Für⸗ sten zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst die erste Soirée statt, welche die Majestäten, die hier anwesenden Mitglieder der Kai⸗ serlichen Familie, der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen und die übrigen hier an⸗ wesenden fremden Herrschaften besuchten.
— Der Budgetausschuß der Reichsraths-Dele⸗ gation hat bei der heutigen Berathung über die wegen der Heeresausrüstung vorgenommene Enquete nach längerer Debatte die nachfolgende, von Winterstein eingebrachte Resolution an—⸗ genommen: Die Delegation nimmt von dem Ergebnisse der Ex⸗ pertise Kenntniß, schließt sich den Ansichten der österreichischen Enquete⸗Mitglieder an, empfiehlt dieselben dem Reichs⸗Kriegs⸗ Ministerium zur eingehenden Würdigung und findet sich nicht veranlaßt, den Anträgen der ungarischen Enguete⸗Mitglieder auf Kündigung, des Vertrages mit der Gesellschaft, welche gegen⸗ wärtig die Heeresausrüstung besorgt, beizutreten.
— Die österreichische Delegation genehmigte heute in einer Plenarsitzung den Voranschlag des Ministeriums des Aeußern und nahm eine Resolution an, welche sich über die von diesem Ministerium seit dem letzten Kriege befolgte Politik zu⸗ stimmend äußert.
Schweiz. St. Gallen, 3. Mai. (W. T. B.) In weitexer Ausführung des Beschlusses, welcher die Lehre von der Unfehlbarkeit von dem Jugendunterrichte ausschließt, ist dem Domkatecheten Popp und dei Domvikar Niedermann verboten worden, hier Religionsunterricht zu ertheilen. Beide erhielten die Weisung, sich aus dem Schullokale zu entfernen.
Belgien. Brüssel, 3. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kam mex stand das Kriegs⸗ budget zur Diskussion. Der Finanz⸗Minister Malou erwiderte . dem zur Opposition gehörenden Deputirten Fräre⸗Orban,
aß die übrigen Minister für die Vorlagen ihres Kollegen, des
Kriegs⸗Ministers, eintreten würden, da sie dieselben fuͤr durch⸗ aus nothwendig für das Wohl des Landes betrachteten. Wenn das Ministerium die Zustimmung der Kammer zu den Gesetzen nicht erreichen sollte, würde dasselbe es Anderen überlassen, die Geschäfte des Landes zu führen. Das Ministerium werde be⸗ müht sein, diese Fragen noch vor Schluß der gegenwärtigen Sitzungsperiode jedenfalls zur Entscheidung zu führen.
Frankreich. Paris, 2. Mai. Heute fand im Hotel de Ville die allgemeine Zählung der bei der Wahl am 27. April abgegebenen Stimmen statt. Der Maire eines jeden Arrondisse⸗ ments gab zuerst das Resultat seines Bezirks, worauf der Prã⸗ fekt Calmon das Gesammtresultat mittheilte und Barodet als Deputirten der Seine proklamirte. Das Gesammtresultat lautet: Eingeschriebene Wähler 457,049, Stimmende 345,B 159, gezählte Stimmen 342,656, nichtgezählte Stimmen 3103. Barodet 180045, de Remusat 135,028, Stoffel 26,644, Marcus Allard 792, Verschiedene 147.
— Der Kriegs-Minister hat an die General⸗Komman⸗ danten ein Rundschreiben gerichtet, worin er auf das Gesetz hinweist, demzufolge den Soldaten für die Ausübung ihrer re⸗ ligiösen Pflichten an Sonn⸗ und Feiertagen die freie Zeit ge⸗ lassen werden muß, aber anordnet, daß die Sonntags⸗Revuen und Paraden deshalb nicht eingestellt werden dürfen. In diesem Schreiben heißt es: ;
„Diese Paraden sind nicht allein von Nutzen vom Standpunkt der guten Haltung und Instruktion der Truppen aus, sondern sie ö. auch eine direkte Wirkung auf die Disziplin und die gute Aufführung der Leute, die man während eines ganzen Tages sich nicht selbst über⸗ lassen darf. Endlich sind sie nicht ohne Einfluß auf das Ansehen der Armee der Bevölkerung gegenüber, welches zu sichern unter den gegen⸗ wärtigen k wichtiger ist denn je. Die Bevölkerung kommt eifrig zu diesen militärischen Feierlichkeiten und wohnt , nicht ohne eine gewisse sympathische Neugierde an. Sie persteht es, eine gute Haltung, ein kriegerisches Auftreten unter den Waffen zu wür⸗ digen: sie legt sich genau Rechenschaft über die Präcision in den Be⸗ wegungen und die Regelmäßigkeit des Vorbeimarsches ab; endlich kon⸗ statirt sie gern selbst,; daß die Führer Interesse für ihre Soldaten haben und daß die Einen wie die Andern sich Angesichts ihres Landes eine Ehre aus dem Kriegshandwerk machen.“
— Der Prinz und die Prinzessin Ludwig sind gestern Vormittag wieder hier eingetroffen.
Versailles, 3. Mai. (W. T. B.) In der heutigen
Sitzung der Permanenz⸗Kommission stellte der Marquis e la Rochejaquelin die Anfrage an die Regierung, weshalb dem Journal „Assemblée nationale“ nicht gestattet sei, wieder zu er⸗ scheinen. Der Minister des Innern, Goulard, erwiderte, er habe den General de Ladmirault aufgefordert, die Erlaubniß zum Wiedererscheinen des Blattes zu geben. La Rochejaquelin verlangte hierauf, daß das Verbot des Verkaufs des Journals „Chatiment“ auf offener Straße in Nimes aufgehoben werde. Der Minister des Innern erwiderte, der Präfekt von Nimes habe den Verkauf aller Journale ohne Ausnahme auf der Straße in Nimes verboten.
Nach der Sitzung traten die die Majorität derselben bil⸗ denden Mitglieder derselben zusammen und gaben dem Wurnsche Ausdruck, daß der Präsident der Republik zur Beseitigung der in der augenblicklichen Situation liegenden Gefahren das Kabinet im konservativen Sinne modifiziren möge.
Spanien. Madrid, 3. Mai. (W. T. B.) Die Regierung hat einen Aufruf an die Wähler erlassen, in welchem es heißt: Die Nationalversammlung habe das Gesetz für ihre Einberufung zu einem unwiderruflichen gemacht. In Folge dessen sei die Regierung energisch gegen diejenigen vorgegangen, welche das Verdikt der Nation hinausschieben und eine Nationalversammlung außerhalb der legalen Bedingungen einberufen wollten. Die Regierung werde mit derselben Strenge gegen diejenigen vorgehen, welche etwa die Wahlen stören oder sich weigern sollten, ihre Resultate anzuerkennen.
Italien. Rom, 30. April. Der Generalbericht, welcher die von den Abgeordneten Tenani, Bertolé⸗Viale, Mal⸗ dini und de Pretis verfaßten Spezialberichte über die zur Lan⸗ desvertheidigung vorgeschlagenen Maßregeln zusammenfaßt, ist beendet. Die „Italie“ glaubt versichern zu dürfen, daß die Kom⸗ mission dabei auf einen Kostenanschlag von 152 Millionen ge⸗ kommen ist, von denen der größte Theil auf die Budgets von 1873 und 1876, der Rest auf die von 1877 — 1881 incl. einge⸗ schrieben werden wird.
— Ueber die gramme vor:
— 3. Mai. Die Abendblätter sprechen sich übereinstimmend dahin aus, daß der König die Entlassung des Kabinets nicht annehmen und das Ministerium den Gesetzentwurf über den Bau eines Arsenals in Taranto zurückziehen und eine andere Vorlage einbringen werde.
— 3. Mai, Abends. Nach einer Meldung der „Opinione“ ist die Lage in Betreff eines Ministerwechsels noch unverändert und ist noch nichts Endgültiges beschlossen worden. Das gegen⸗ wärtige Kabinet hält es für durchaus nothwendig, sich vor dem Zurückziehen seiner Demission zunächst mit den Fuͤhrern der ver⸗ schiedenen Kammerfraktionen wegen deren eventueller Unterstützung bei Berathung des Gesetzentwurfs über die religiösen Körper⸗ schaften in Einvernehmen zu setzen, damit nicht durch dessen Ab⸗ lehnung eine neue Krise hervorgerufen werde.
— 4. Mai. In einem heute Vormittag stattgehabten Ministerrathe erklärte der König, der demselben präsidirte, das Entlassungsgesuch des Ministeriums nicht annehmen zu können. Gutem Vernehmen nach wird das Ministerium in einer heute Nachmittag stattfindenden Berathung sich darüber ent⸗ scheiden, ob sein Entlassungsgesuch aufrecht zu erhalten sei.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Mai. Das Militärreform-Komite hat, wie der „M. 3.“ ge⸗ schrieben wird, in der verflossenen Woche seine letzte Sitzung unter dem Allerhöchsten Vorsitze gehabt. Ueber die endgültigen Be⸗ schlüsse dieses Komites hat die „M. 3. Folgendes vernommen: Das Bezirkssystem wird nicht abgeschafft, aber im Verein mit demselben werden 14 Armee⸗Corps gebildet, die numerisch stärker als die preußischen sein werden, da sie 34 Bataillone enthalten sollen, während die preußischen nur 24 haben. Außerdem wird zu jedem Corps eine Division Kavallerie und eine verstärkte Ab⸗ theilung Artillerie gehören. Die Kavallerie soll eine etwas ver⸗ änderte Organisation erhalten. Die Corps⸗Commandeure wer⸗ den den Chefs derjenigen Bezirke untergeordnet sein, in denen die ihnen untergebenen Truppentheile stehen.
— Ueber das Vorrücken des vom Obersten Markosow kom⸗ mandirten Corps wird dem „Kawkas“ aus Tschikischljar gemel⸗ det, daß das letzte Echelon dieses Corps am 26. März seinen Marsch nach Khiwa angetreten hat.
— 3. Mai. (W. T. B.) Ein Artikel des „Golos“ be⸗ spricht die Unternehmung gegen Khiwa und äußert sich dahin, daß die Ankunft des Detachements von Orenburg unge⸗ fähr am 25. Mai daselbst zu erwarten stehe, wenn nicht ein unvorhergesehener Aufenthalt durch den Verlust der Transport⸗ kameele oder durch etwaige Befestigungsarbeiten bei Urgumuruna eintritt. Die aus dem Kaukasus von Tschikischlar und Kenderli aufgebrochenen Truppen würden ungefähr am 6. Juni in Khiwa eintreffen können. Die Ueberfahrt über den Amu⸗Daria würde vermuthlich in der NRähe von Schurahan, 90 Werst von Khiwa, stattfinden.
— 4. Mai. Das „Journal de St. Petersbourg“ repro⸗ duzirt einen Artikel der „Moskauer Zeitung“ über die Debatten im englischen Parlament bezüglich Centralasiens, dessen Schluß wie folgt lautet: Wenn nach den Aeußerungen Glad⸗ stone's England sich die Freiheit des Handelns bewahrt, so wird Rußland dasselbe thun, um seine Interessen zu wahren ohne jedoch die Englands anzugreifen.
Schweden und Norwegen. Christignia, 29. April. Am Schlusse der gestrigen Sitzung des Storthings verlas der Präsident den Inhalt eines Briefes vom ersten Mitgliede der Regierung, in welchem auf Befehl des Königs dem Stor⸗ thinge mitgetheilt wird, daß die Krönung in Schweden am 12. Mai stattfinden soll, worauf dem Storthinge ein Vorschlag zur Bewilligung von 35.000 Spezies zur Deckung der Kosten bei der bevorstehenden Krönung in Drontheim vorgelegt wurde. Die Ausgaben bei der Krönung in 1860 betrugen 69,762 Spe⸗ zies. — In derselben Sitzung wurde mit den Verhandlungen Über den Vorschlag, betreffend die Erweiterung des Wahlrechts begonnen. — Um der Krönungsfeierlichkeit in Stockholm beizu⸗ wohnen, sind vom norwegischen Hofe der Hofchef, General Fleischer, Kabinets⸗Kammerherr Falsen und Adjutant, Kapitän⸗ Lieutenant N. Ihlen beordert worden.
Afrika. Der am 2. d. in Liverpool gelandete Postdampfer „Volta“ überbrachte dem „Reuterschen Bureau“ folgende Nach⸗ richten von der Westküste: Die Ashanti's befanden sich in großer Anzahl einen Tagemarsch von Cap Coast Castle entfernt, aber außer einem kleinen Scharmützel hatte kein Engagement von irgend welcher Bedeutung stattgefunden. Einige Tage vor der Ankunft der „Volta“ auf der Höhe des Cap Coast ent⸗ deckten die Santis drei Ashaniti⸗Spione in der Stadt und schnitten ihnen unter den Wällen des Forts ohne weitere Um⸗
Ministerkrisis liegen folgende Tele⸗
stäode die Köpfe ab. Mehrere Schiffe des englisch⸗westafrikani⸗
*