1873 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

3

,

2

3

2 r.

Landtags Angelegenheiten.

Berlin, 14. Mai. In der gestrigen Sitzung. des Hau ses der Abgæz ordneten erklärte der Finanz⸗Minister Camphgusen in der Tiskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Bethei⸗ ligung der Staatsbeamten bei der Verwaltung von Erwerbsge⸗ sellsch aften, zu 8. 3; . .

Meine Herren! Erlauben Sie, daß ich Ihre Aufmerksamkeit einen Äugenblick in Anspruch nehme, um ein Mißverständniß aufzu— kl ren, in dem vielleicht ein Theil der Versammlung sich befindet, od er bei der neulichen Berathung sich befunden hat. Ich spreche über dias Amendement, was als Alinea 2 jetzt in den §. 3 aufgenommen Yvorden ist. Die Intention des Gesetzes, wie es von der Regierung vorgelegt war, ging Dahin, daß im Allgemeinen zu einer Be— theiligung an der Verwaltung von auf Erwerb gerichteten Gesellschaften, sie möge mit einer Remuneration verbunden sein oder nicht, die Genehmigung der Staatsbehörde, des betreffenden Ressort⸗ chefs nothwendig sei. Es sollte ferner der Grundsatz festgestellt wer⸗ den, daß von Jetzt ab eine Genehmigung zu einer solchen Mitglied⸗ schaft, mit welcher eine Remuneration verbunden ist, nicht mehr er= theilt werden sollte; in Bezug aber auf diesenigen Beamten, welche früher bereits eine Genehmigung erhalten hatten, und zwar nicht blos zur Betheiligung an der Mitgliedschaft im Verwaltungsrath, sondern auch zur Betheiligung an der damit verbundenen Remuneration, sollte diese Genehmigung als ö angenommen werden, ohne, daß der Beamte jetzt nöthig gehabt hätte, aufs Neue eine Genehmigung nachzusuchen. Es war blos im 8. 3 gesagt; auch diese Genehmigung wird im Allgemeinen als widerruflich angesehen, so daß, wenn beson⸗ dere Uebelstände gi aus der Fortbenutzung der den Beamten ertheilten Autorisation ergeben hätten, es der Staatsregierung freigestanden ha⸗ ben würde, zu sagen: jetzt ziehen wir die Genehmigung zurück. Wir haben also denjenigen . gegenüber, die bereits gt im Besitze einer Genehmigung zur Bekleidung eines remunerirten Nebenamtes in den in Rede stehenden Verwaltungen sind, nachsichtiger sein wollen, als das Amendement es beabsichtigt, und doch kam es mir neulich bei Rücksprache mit den Herren, die das Amendement stellten, so vor, als hätten sie dasselbe im Interesse der Beamten einbringen, und durch dasselbe einen Termin stellen wollen, bis zu welchem die Beamten doch wenig—⸗ stens noch in der bisherigen Stellung verbleiben könnten. Ich muß also darauf aufmerksam machen, daß Sie durch dieses Amendement, wenn Sie es annehmen, die Beamten ,,. stellen, als die Regie⸗ rung es beabsichtigte. Ich mochte zur Erwägung anheimgeben, ob das wirklich die Absicht der Antragsteller oder dersenigen Herren, welche Dafür gestimmt häben, gewesen ist. Die Regierung ist der Meinung, daß es für Beamte, welche bereits seit einer Reihe von Jahren im Befitze einer mit Genehmigung der Regierung eingenommenen Stellung sind und die mög ücherweise ihre ganzen wirthschaftlichen Verhältnisse danach eingerichtet haben, sehr hart sein würde, wenn jetzt plötzlich auch für sie ein Verbot einträte, welches für ö keine Härte . kann, die erst jetzt in die Lage kommen, ein ihnen gemachtes Anerbieten an⸗ zunehmen oder abzulehnen. Es ist im 5. 1 im zweiten Alinea aus— drücklich gesagt: „Die Genehmigung ist fortan zu versagen. Auf dieses fortan? kommt es bei der Auslegung des Sinnes des Gesetzes an; ich stelle Ihnen anheim, aus diesem Gesichtspunkt die Frage noch einmal zu erwägen.

Was das zweite Amendement des Herrn Abgeordneten Wachler

etrifft, so hat zwar die Regierung Beamte, die auf Wartegeld stehen, nicht ausnehmen wollen, hat aber kein besonderes Interesse daran, dem Amendement entgegenzutreten, namentlich, wenn die Fassung ge⸗ wählt wird, welche der Herr Abgeordnete Lasker vorgeschlagen hat.

Nach dem Abgeordneten Lasker nahm der Finanz⸗Minister noch einmal das Wort:

Meine Herren! Ich glaube, daß der Gegensatz nicht ganz richtig ist, den der geehrte Herr. Vorredner angeführt hat. Ich trete ihm meinerseits vollständig darin bei, daß nach den Erläuterungen, die auf verschiedenen Seiten des Hauses stattzefunden haben, kein Zweifel, darüber obwalten kann, Taß nach dem Gesetzentwurf unter Hinzufügung des Amendements Fritsch die Genehmigung, die bisher manchen Beamten ertheilt war, mit dem J. Januar 1874 ihr Ende finden muß. Die Auffassung der Regierung unterscheidet sich nun von der gun l fung die in dem eben ausgesprochenen Satze ihre Vertretung findet, darin, daß die Regierung es für billig erachtet hat, in Fällen, wo eine Genehmigung früher er—= theilt worden ist und wo nach ihrer pflichtmäßigen Ueberzeugung Uebelstände und Inkonvenienzen aus der Wahrnehmung einer solchen Nebenbeschäftigung sich erfahrungsmäßig nicht ergeben haben, jene früher ertheilte Genehmigung zur Zeit noch in Kraft bleibt mit dem Vorbehalte, daß in demselben Augenblicke, wo Uebelstände sich er⸗ geben, diese Genehmigung zurückgenommen werden kann. Das Ver⸗ altnij ist entfernt nicht so aufzufassen, als wenn es sich da⸗ bei stets um Fälle handelte, wo der Beamte gleichsam nicht eine auskömmliche Besoldung gehabt habe und er darauf ange— wiesen gewesen sei, durch eine Nebenbeschäftigung sich den nothwendi⸗ gen Ersatz zu schaffen. Nein, meine Herren, es liegen sehr viel Fälle vor, wo ein völlig auskömmlich beisoldeter Beamter eine solche mit Remuneration verbundene Nebenbeschäftigung gehabt und sie geführt hat, ohne . irgend welche Uebelstände hervorgetreten sind. Da fragt es sich nun, soll mit einem strengen Ausspruche gesagt sein: wir wollen den jetzt aufgestellten Grundsatz zwar noch für das zweite Semester 1873 unbeachtet lassen, wir wollen ihn aber vom 1. Januar 1874 an streng durchgeführt wissen?

. Die Regierung wird sich natürlich dem Ausspruche dez Hauses in Dieser Beziehung zu fügen haben, sie hat blos ihrerseits geglaubt, gegen manche Beamte Kit größerer Billigkeit vorgehen zu sollen.

Die Vorlegung des Gesetzentwurfs, betr. die Ver⸗ wendung der 9 Grund des Reichsgesetz es vom 8. Juli 1872 aus den Kontributions⸗Ueberschüssen zur Ueberweisung an Preußen gelangenden Geld⸗ mitt el leitete der Finanz⸗Minister wie folgt ein:

Meine Herren! Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom heutigen Tage erlaube ich mir noch den ö.. eines Gesetzes ein⸗ zubringen, betreffend die auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1872 zur Ueberweisung an Preußen gelangenden Geldmittel. Bis zum heutigen Tage hat eine Miktheilung darüber, welche Summe aus den Ueberschuͤssen der Kontributiensgelder an den Narddeutschen Bund und insbesondere an den Partikularstaat Preußen fallen wird, nicht erfolgen können, es scheint mir aber, daß der Reichstag während der gegenwärtigen Session n, ,. wird in die Lage gebracht werden müssen, über diese Frage Beschluß zu fassen. Ich halte es nun für noͤthig, daß die preußische Regierung in die Lage gebracht wird, in dem eventuellen Fall, daß ihr vor . des nächsten Land⸗ tages bedeutende Geldmjtkel überwiesen werden möchten, über diese Geldmittel eine den Interessen des Landes entsprechende Disposition treffen zu können. ; ] ;

Der e . dessen schleunige Berathung ich Ihnen nicht erst zu empfehlen brauche, verlangt nun die Ermächtigung, von den 46x Schuldanleihen, die bei der Konsolidations⸗Maßregel sich nicht betheiligt hahen, sämmtliche mit Ausnahme einer einzigen Anleihe tilgen zu dürfen. Die ausgenommene einzige Anleihe ist, die vom Jahre 1856, über die ein Vertragsverhältniß mit der Preußischen Bank besteht, was nicht sofort hat modifizirt werden können, indem dazu ein Beschluß der Generalpersammlung der Bankeigner erforderlich sein wird, der jetzt nicht wird ins Auge gefaßt werden können. Die Summe der Anleihen, die auf diese Weise würde getilgt werden konnen, beläuft sich auf 2028441090 Thlr. Ferner begehrt die Regierung von Ihnen die Ermächtigung, für diejenigen Eisen⸗ bahn-Anlagen, für welche ihr Kredite fuͤr verschiedene Eisenbahn—⸗ bauten, die im Laufe dieses Jahres auszuführen sind zur Dispositien stehen, die Ausgaben des Jahres 1873 aus den dispo⸗ niblen Geldern der ihr zu überweisenden, Kontributions⸗Ueberschüsse bestreiten und also die Petreffenden Anleihen unrealisirt lassen zu können. Ich habe in der Beziehung noch mitzutheilen, daß auf Grund der früher ertheilten Kredite bis heute zu irgend einer Realisation nicht vorgeschritten ist, daß die vorschußweise geleisteten Zahlungen für jene Kredite gegenwärtig nahezu 18 Millionen erreicht haben und daß wir hoffen durfen, bis zur Ueberweisung der Kontributionsgelder⸗Ueberschüsse auf jene Kredite nicht zurückgreifen zu müssen.

Endlich, meine Herren, verlangt dann der Gesetzentwurf die Er— mächtigung von Ihnen, für den Fall, daß die uns überwiesenen Gel⸗ der jene Ausgabebeträge ühersteigen würden ein Fall, der wie ich hoffe und wünsche, jedenfalls eintreten wird daß dann die Regie⸗ rung ermächtigt sei, mit der zinsbaren Anlegung dieser Gelder in Wechsel und Lombarddarlehen, wie sie es seither gethan hat, vorzu⸗ gehen, daß ihr aber zugleich die Ermächtigung ertheilt wird, sofern das nach Ihrer pflichtgemäßen Ueberzeugung dem Interesse des Landes entsprechen möchte, auch zum Ankauf einzelner preuß scher Schuldobliga⸗ tionen übergehen zu können. Ich erlaube mir, den Gesetzentwurf nebst den Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung in die Hände des Herrn Präsidenten niederzulegen.

Der Gesetzentwurf flautet: ; .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. verodnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Mon⸗ archie was folgt. . ;

§. 1. Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmun⸗ gen in den Artikeln VI. und VII. des Reichsgesetzes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗-Ge⸗ setzblatt S. 289) der preußischen Staatskasse überwiesen werden, ist die Summe von 20, 284,K1990 Thaler zur vollständigen Tilgung der 4yprozentigen Staats⸗Anleihen, welche aufgenommen sind: a. nach dem Gesetze vom 24. September 1862 (Gesetz⸗Samml. Seite 317) und dem Erlaß vom 4. Februar 1864 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 31), b. nach dem Gesetze vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Sainmlung Seite 607) und dem Erlaß vom 31. März 1867 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 400), . nach dem Gesetze vom 21. Mai 1861 (Gesetz Sammlung Seite 327) und dem Erlaß vom 13. März 1867 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 450), d. nach dem Gesetze vom & März und dem Erlaß vom 5. August 1867 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 3903 und 1345), e. nach den Gesetzen vom 17. Februar und 6. März 1863 (Gesetz Sammlung Seite 71 und 221 und vom 5. März 1869 (Gesetz' Sammlung Seite 379), sowie den Erlassen vom 27. April 1868 (Gesetz. Sammlung Seite 1005) und vom 22. Februar und 8. März 1869 (Gesetz⸗Sammlung Seite 348 und 419) zu verwenden.

§. 2. Zu welchem Zeitpunkte die einzelnen Anleihen durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden gufzukündigen sind, bestimmt der Finanz⸗Minister. Derselbe wird zugleich ermächtigt, auch schon vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf Obligationen, welche zur Ein⸗ lösung präsentirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nehst den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen durch die Haupt— verwaltung der Stagtsschulden auszahlen, sowie auch den Rückkauf zu angemessenen Coursen stattfinden zu lassen.

5. 3. Aus den im 5. 1 bezeichneten Geldmitteln sind ferner die⸗ jenigen Ausgaben für Eisenbahnzwecke zu bestreiten, zu deren Deckung nach dem Stantshauehs ts Etat für das Jahr 1875 die Realisirung von Anleihen in Aussicht genommen war.

Soweit jene Geldmittel hiernach nicht zur Verausgabung gelan⸗

gen, sind . bis dahin, wo äiber ihre Verwendung Bestimmung getroffen wird, durch vorübergehende 3 Anlegung möglichst nutz⸗ bar zu machen. Zu diesem Behufe können auch Schuldverschreibungen preußischer Staats- Anleihen angekauft werden. ] .

§. 4. Der Finanz⸗Minister wird mit der Ausführung dieses Ge⸗ fetzes beauftragt. . .

Ueber dieselbe ist dem Landtage bei seinem nächsten Zusammen⸗ tritt ,, n, abzulegen. . .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .

Gegeben den ten 1873.

Motive.

Durch Uebereinkunft vom 15. März 1873 hat Frankreich sich verpflichtet, den noch rückständigen Betrag der . kosten⸗Entschädigung im Laufe dieses Jahres und zwar bis zum 5. September vollständig abzuzahlen. Es ist demnach zu erwar— ken, daß derjenige Theil, der dadurch dem Reiche zufließenden Geld= mittel, welcher nicht zur unmittelbaren Verwendung für Reichszwecke in Anspruch genommen wird, ganz oder dech theilweise nech in diesem Jahre zur Vertheilung an die Einzelstaaten des Reiches gelangen wird. Wie hoch der Antheil Preußens sich belaufen wird, läßt sich zur Zeit noch nicht bestimmt übersehen. Nach vorläufigen überschläglichen Be= rechnungen aber darf auf eine erhebliche Summe gerechnet werden.

Eine Gesetzesporlage, durch welche über dieselbe vollstän= dig disponirt wird, kann erst gemacht werden, nachdem die Summe genau festgestellt und durch Reichsgesetz an überwiesen sein wird. Um indeß den eingehenden Geldmitteln mög lichst bald eine nutzbringende Verwendung zu geben, hält die Stagts⸗ , n 14 für verpflichtet, einige Dispositionen schon jetzt in Vor- schlag zu bringen.

Durch das Gesetz, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, vom 13. März d. J. (Gesetz'Samml. S. 42) ist damit begonnen worden, die nicht zur Konsolidirung gelangten Rest⸗ beträge der älteren 4⸗prozentigen Staatsanleihen zur Tilgung zu bringen. Die in dem 5. 1 des Gesetzes unter Nr. 12 kis e genannten fünf Anleihen sind zur Rückzahlung am J. Oktober d. J bereits auf⸗ gekündigt. Außerdem sind an Resten von derartigen Anleihen noch vorhanden.

a. von der Anleihe von 1864 3,392,800 Thlr. ,,, is67 A 35749060 *, J 1867 9 327105 . 1567 B 444909 , 6 ö. 1868 B 5,595,425 , zusammen 2,284, 100 Thlr.

Die Staats⸗Regierung schlägt vor, diese Anleihereste nunmehr gleichfalls zurückzuzahlen. Damit werden dann die sämmtlichen älteren 4Eprozentigen Stagats⸗Anleihen beseitigt sein bis auf den noch 37730, 700 Thaler betragenden Rest der Anleihe von 1856, welche einstweilen noch außer Betracht gelassen werden muß, da zur Ver= zinsung und Tilgung derselben die Preußische Bank nach dem Ver⸗ trage vom 28. Januar 1856 (GesetzSamml. S. 336) einen Beitrag zu leisten hat und daher zur gängichen Tilgung dieser Anleihe erst geschritten werden kann, wenn eine Verständigung mit der Preußischen Bank über die danach nöthig werdende Modifikation jenes Vertrages herbeigeführt ist.

Sodann erachtet die

. ö Staats⸗Regierung es für selbstver= ständlich, daß, wenn im Jahre 1873 der Stagtskasse er⸗ hebliche an,, Geldmittel zufließen, im Laufe dieses Jahres zur Reglisirung von Anleihen für Eisenbahn⸗Zwecke nicht zu schreiten ist. Durch den Stgatshaushalts⸗-Etat für das Jahr 1873 sind die Zinsen ausgebracht für folgende noch nicht realisirte Anleihe= beträge: 1) Konsolidirte 4e prozentige Anleihe auf Grund der Gesetze vom 17. Februar 15668 (G. S. S. 71), vom 10. März 1870 (G. S. S. 250 und vom 15. Februar 1872 (G. S. S. 157 10,74 500 Thlr. * Konsolidirte 4. Prozentige Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 8. März 1871 (G. S. S. 154) 3,950,090 Thlr. 3) Anleihe zu einem noch zu bestimmenden Zinssatz auf Grund der Gesetze vom 25. März 1872 (G. S. S. 288), vom 8. Januar 1873 (G. S. S. 25) und vom 3. Mai 1872 (G. S. S. 420 19,432,000 Thlr., zu⸗ sammen 34,356,500 Thlr.

Diese. Zahlen beruhen auf einer Veranschlagung des

muthmaßlichen Bedarfs für die in den allegirten Gesetzen vorgesehenen Eisenbahnzwecke. Wie hoch sich in Wirklichkeit die Aus⸗ gaben stellen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Die im 5. 3 des anliegenden Gesetzentwurfes vorgeschlagene Bestimmung beschraͤnkt sich deshalb guf die allgemeine Anordnung, daß diese Ausgaben aus dem an Preußen fallenden Antheil von der Krlegskosten⸗Entschädigung be— stritten werden sollen. Die nähere ziffermäßige Bestimmung, insbe— sondere auch darüher, um welche Beträge danach die verschiedenen noch validirenden Eisenbahnkredite zu reduciren sind, muß einer späteren Gesetzesvorlage vorbehalten werden. Der 5. 3 enthält weiter die Bestimmung, übergehenden Nutzbarmachung der hier in Frage stehenden Geldmittel auch Schuldverschreibungen preußtscher Anleihen angekauft werden können. Vorübergehend entbehrliche Bestände der Staatskasse sind bisher durch Anlegung in Lombarddarlehnen und guten Wechseln nutzbar gemacht worden. Die Staatsregierung wünscht zu einer Anlegung in Fonds, hei welchen immerhin Coursschwankungen k sind, sich der Zustimmung der Landesvertrelung zu versich ern.

daß zur vor⸗

1

a. .

Inseraten⸗Expedition des Nentschen ürichs- Anzeigers und Königlich Eren äüschen Ätaats-Anzeigers: Berlin, Wilßeln⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Der Handelsmann Abraham Kahn von- Frank— furt a4. M., zuletzt in Wiesbaden, durch Urtheil des Schwur gerichts⸗ hofes wegen Wechselfälschung zu 2 Jahren Gefängniß und Verlust der Ehrenrechte verurtheilt, und nach Verbüßung von 14 Monaten dieser Strafe aus der Strafanstalt zu Eberbach beurlaubt, het sich der Vollstreckung des Strafrestes durch die Flucht entzogen. Um seine Verhaftung wird ersucht. Signalement:; Alter: 37 Jahre. Grüße: 5. Fuß 6 Zoll 7 Strich. Statur: kräftig. Gesichtsbildung: rund. Gesichtsfarbe: gesund. Haare: schwarz. Stirne: mittel. Augen—⸗ brauen; schwarz. Augen: grau. . gewöhnlich. Mund: gewoͤhn⸗ lich. Zähne: vollständig. Kinn: rund. Besondere Kennzeichen: keine. Er trug zuletzt einen schwarzen Vollbarf.

Frankfurt a. M., den 10. Mai 1873. Königliche Staatsanwaltschaft.

Sandel se RNegister. Handelsregister des Köni lichen n er er fr tes zu Berlin. In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen worden: Col. 1. Laufende Nr. 4450. Col. 2. Firma der Gesellschaft: Schoenthaler Stahl & Eisenwerke (früher Peter Harkort & Sohn). I. 3. Sitz der Gesellschaft: . halt . selschaft iqherhältnisse der Gesellschaft: Col. 4. Red.. nschaft ist eine Aktiengesellschaft. Die Geser⸗ *** ̃

Deffentlich

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Handels⸗Register.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ . ladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

von öffentlichen Papieren.

. erschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen

. Das am 3. Mai 1873 notariell verlgutbarte Statut befindet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. 4606 zum Gesellschaftsregister.

Gegenstand des Unternehmens ist, die Fabrikation von Stahl, Ein und Eisenblechen, sowie aller in die Eisen und Metall⸗In— dustrie einschlagenden Artikel, insbesondere der Erwerb und Betrieb der zu Wehlen an der Ruhr belegenen Schoenthaler Stahl⸗ und. Eisenwerke der Firma Peter . C Sohn. (G. 3 und 43.)

Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. (8. 4) Das Grundlapital der Gesellschaft von 760999 (siebenhundert

fünfzig Tausend Thaler zerfällt in 3750 Aktien à 200 Thaler (5§. 5.)

Die Aktien lauten auf den Inhaber. 5. 6) Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch: 1) die „Berliner Börsen⸗Zeitung“, 2) den „Berliner Bör sen⸗Courier“, die Bank und Heu. del zeitung, * Saling s Börfenblatt 3 die „Vossische an, ö 6] die „Nene Börsen Zeitung“, ) die e , m, 8) die „Koöͤlnische Zeitung“, 9) die „Hagener Zeitung?. . . Jede Bekanntmachung gilt als gehörig publizirt, wenn sie einmal durch drei der genannten Blätter veröffentlicht ist. (5. 13) Die Generalversammlungen beruft der Vorsitzende des Aufsichts= rathz mindestens 7 Tage vor dem anberaumten Termine durch die Gesellschaftsblätter. 9. 30.)

*

A ĩ er Anzeiger. Verloosung, Amortisation, Zinszatzlung u. s. w.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß⸗

Inserate ö an dig autorisirte Annongen⸗Expedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Samburg, Frauk=

furt a. M., Brealan, Falle, rag, Mien, Rinnchen, Nürnberg, Atraßburg, Zürich und Stuttgart.

E

Der Vorstand (die Direktion) besteht auß 2 oder mehreren Mitgliedern. (S88§. 16, 17.)

Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion sind für die Gesell⸗ schaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeich— net sind und die eigenhändige Unterschrift zweier Direktionsmitglieder oder eines Direktionsmitgliedes und eines vom Aufsichtsrathe er— nannten Prokuristen beigefüzt ist. (5. 18.)

Derzeitige Direktionsmitglieder sind:

1) der FPabrikbesitzer Peter Harkort zu Schede. . 2) der Direktor Wilhelm Koeppern in Hagen. Eingetragen auf Verfügung vom 123. Mai 1875 am selbigen

age. 3. (Akten über das Gesellschaftsregister, Beilageband 460, Seite 22.)

anner, Sekretär.

Berlin, den 12. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civllsachen.

. dandelsregister ö egg ien 6 ern n u Berlin. r ellschaftsre h, . ie hi Atticz i Fa o e ef gister, woselbst unter Nr Wa die hiesige Hagenauer Spinnerei⸗ und Weberei Gesellschaft

vermerkt steht, ist eingetragen:

Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 26. April 18973 ist der Sitz der Ge t Berlin nach Hagenau . 1

Preußen

In unser Gesellichaftzregister, woselbst unter Nr. M64 die hiesige Aktiengesellschaft ö . ; Berliner Vereinsbank, vorm. A. Lilienhain, vermerkt steht, ist eingetragen: . Der Banquier Gustayv Albert Lilienhain zu Berlin ist . aus dem Verstande der Gesellschaft ausgeschieden.

Die vorgenannte Aktiengesellschaft hat den Buchhaltern Albert Landsberg und Adolph Joseph zu Berlin Kollektivprokura dergestalt ertheilt, daß sie entweder e a slft, oder Jeder von ihnen mit einem Vorstandsmitgliede resp. einem Stellvertreter desselben zur Zeichnung der Firma befugt sind. ö ;

Dies ist in unser oll wraregister unter Nr. 2512 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Schmidt C Taussig am 10. August 1872 begründeten Handelsgesellschaft I (jetziges Geschäftslokal: Prinzenstraße 16) sind die Kaufleute: . I) Günther Wilhelm Hermann Schmidt, 2) Moritz Taussig, ö, . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4451 einge⸗ tragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Carl Eduard Dobberwitz & Co. am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Gertraudtenstraße . 22) sind die Kaufleute: : Il) Carl Eduard Dobberwitz zu Stettin, 2) Carl Emil Beyer zu Berlin. ö ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4452 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Wilhelm Herz & Co. am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft jetziges Geschäftslokal: Gr. Hamburgerstraße 18.19)

l. sind die Kaufleute: I) Wilhelm Herz, 2 David Herz, Beide hier. . ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 453 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7403 die Firma: ͤ Carl Wagner und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Albert Wagner hier (jetziges Geschäfts lokal: Alexanderstraße hö) eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 04 die Firma: , S. Liedtke und als deren Inhaber der Kaufmann Simon Liedtke hier (jetziges Geschäftslokal: Königsstraße 3) eingetragen worden.

Der Dr. Adalbert Bloch zu Berlin hat für sein hierselbst unter

der Firma B. Behr's Buchhandlung E. Bock ; (Firmenregister Nr. I398) bestehendes Handelsgeschäft dem Buchhändler Stto Lehmann hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 2508 eingetragen worden. Berlin, den 12. Mai 1373. Nönigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

8 *

; Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zt Frankfurt a. / O.

In unser Gesellschaftsregister ist zu Nr. 68, woselbst der Kauf⸗ mann Albert Kierstein und der Kaufmann Carl Ulrichs als Inhaber der hiesigen Handlung, Firmg Albert Kierstein eingetragen stehen, zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 98. Mai 18733 eingetragen:

Die Gesellschaft ist am 1. April 1873 aufgelöst. Zur Liqui⸗ dation sind die bisherigen Gesellschafter Albert Kierstein und Carl Ulrichs berechtigt. ;

Sodann ist unter Nr. 706 des Firmenregisters als Firmeninha— ber der Kaufmann Alhert August Michael Kierstein zu Frankfurt a. O. als Ort der Niederlassung: Frankfurt a. O, als Firma: Albert Kierstein eingetragen worden.

Der Kaufmann Albert August Michael Kierstein zu Frankfurt a. / O. hat für seine daselbst bestehende, unter Nr. 706 des Firmenregisters mit der Firma Albert Kierstein eingetragene Handlung dem Kauf— mann Möritz Michgel Pohl zu Frankfurt a. O. Prokura ertheilt.

Die Prokurg ist unter Nr. 77 des Prokurenregisters zufolge Ver⸗ fügung vom 6. Mai 1873 am 9. Mai 1873 eingetragen worden.

Han delsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. / O. In unser Firmenregister ist unter Nr. 704 als Firmen⸗Inhaber: der Kaufmann Carl Julius Giehler, als Ort der Niederlassung: Frankfurt a. / O., als Firma: Julius Giehler eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 9. Mai 1873.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zt Frankfurt a. / O.

In unser Gesellschaftsregister ist zu Nr. 108, wo der Kaufmann Carl Gustav Wilhelm Reimann und der Ingenieur Gustav Adolf Camin als Inhaber der hiesigen Handlung, Firma:

RNeimaun und Camin eingetragen stehen, zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 8. Mai 1873 eingetragen: .

Der Fabrikbesitzer Carl Gustav Wilhelm Reimann ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Fabrikbesitzer Gustav Adolf Gamin setzt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort.

Die Gesellschaft ist daher hier gelöscht.

Sodann ist unter Nr. 703 des Firmenregisters der Fabrikbesitzer Gustav Adolf Camin e Frankfurt g/ O. als Inhaber der hiesigen Handlung, Firma: Reimann und Camin, eingetragen worden.

. dandelsregister des Königlichen Kreisgerichts r Frankfurt a. O.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 705 als Firmeninhaber der Kaufmann Carl Ernst Friedrich Ulrichs zu Frankfurt 4. Q, als Ort der Riederlaffung Zrantfurk a. S., Als Füema Carli Üülrichs ö Verfügung bom 6. Mai 1873 am 9. Mai 1873 eingetragen worden.

Der Kaufmann Carl Ernst Friedrich Ulrichs zu Frankfurt a. O. hat für seine daselbst bestehende, unter Nr. 705 des Firmenregisters mit der Firma Carl Ulrichs eingetragene n , dem Herrn Paul Louis Friedrich Heidemann hierselbst Prokura ertheilt.

Die Prokura ist unter Nr. 76 des Prokurenregisters eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 9. Mai is73.

Bekanntmachung.

In unserem Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bewirkt

worden: 9 Nr. 56. 2 Firma: Albert . '. Sitz der Gesellschaft: Guben. SH. Rechtsvverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind; Der Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Albert Oscar Rudolph Koenig und der Buchhändler Gunther Paul Lud⸗ wig Koenig zu Guben.

brüder Scharrenbroich

Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1873 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter berechtigt. ; la,, zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 am 9. Mai 1875. . Ferner ist in unserem Firmenregister bei Nr. 269, woselbst die hiesige Firma Albert Koenig verzeichnet steht, folgender Vermerk ein⸗

getragen: Der Buchhändler Günther Paul Ludwig Koenig zu Gu— en ist in das Handelsgeschäft des , n,, mn. Buch⸗ druckereibesitzers Albert Oscar Rudolph Koenig daselbst als Handelsgesellschafter eingetreten, und die nunmehr unter der Firma Albert Koenig bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 565 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 am 9. Mai 1873. Guben, den 9. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. .

Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist die ndelsniederlassung des Kaufmanns und Mühlenbesitzers Johannes Draeger zu Bäcker⸗ mühle ebendaselbst unter der Firma

J. Draeger ; in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 214 eingetragen. Marienburg, den 8. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

,, Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist die Handelsniederlassung des Mühlenbesitzers Gustav Block zu Marienburg ebendaselbst unter

der Firma G. Block . in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 215 eingetragen. Marienburg, den 8. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. . Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist in unser Firmenregister ad Nr. 205 bei der Firma H. Wittig in Colonne 6 eingetragen

. ; die Firma ist erloschen. Marienburg, den 8. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. 3835 Durch Vertrag vom 6. Februar c. ist das von dem hiesigen Kauf⸗ mann Friedrich August Hildebrandt unter der Firma:

F. A. Hildebrandt betriebene Handelsgeschäft in den Besitz des Kaufmanns Carl Ludwig Julius Kleimann hierselbst übergegangen und ist die Handelsnieder— lassung des letzteren unter der Firma

F. A. Hildebrandt Nachf. 3 in das diesseitige Firmenregister zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 eingetragen worden. Marienburg, den 8. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. . Zufolge Verfügung vom 9. Mai 1873 ist le Handelsnicderlaffun des Kaufmanns Heinrich Wilhelm Krause zu Marienburg ebendaselbst

unter der Firma Wilhelm Krause in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 216 eingetragen. Marienburg, den 9. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. In unserem Gössellschaftsregister ist Folgendes eingetragen: Dol. 1. Laufende Nr. 131. Col. 2. Firmg der Gesellschaft; Neimann K Zeuch, Bartenstein's Nachfolger. Col. 3. Sitz der Gesellschaft: Naumburg a.. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft hat mit dem 1. Mai 1873 begonnen. Gesellschafter sind: . 1) der Kaufmann Karl Friedrich Reimann und 2 der Kaufmann Ernst Zeuch, beide hier. . Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Mai 1873. Naumburg a. S., den 2. Mai 1873. : öniFliches. Kreisgericht. J. Abtheilung

Bekanntm a chung. In unserm Gesellschaftsregister ist Folgendes eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 132. 2. Firmg der Gesellschaft: Geschwister Albrecht. 3. Sitz der Gesellschaft: Weißenfels. ; 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft hat mit dem 1. Oktober 1872 be⸗ gounen. Gesellschafter iind; Fräulein Friederike und Fräulein Emilie Albrecht, beide zu Weißenfels. Cingetragen zufolge Verfügung vom . Mai 1873. Naumburg a. S., den 6. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels. (Gesells i Register unter Rr. 1431 eingetragen worden die Handelsgesellschaft

unter der Firma: „E. Stern K Cie.“ ö

welche ihren Sitz in Ehrenfeld bei Cöln und mit dem 1. Mai 1873 begonnen hat. . ö

Die Gesellschafter sind die in Ehrenfeld bei Cösn wohnenden Kaufleute Emil Stern und Joseph Simons und ist jeder derselben berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.

Cöln, den 10. Mai 1873. ;

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels. (Firmen) Re⸗ gister unter Nr. W860 eingetragen worden, die in Brühl . ö und Inhaberin einer Teppichfabrik Elisabeth, geborene Fonzen, Wittwe des Kaufmannes Joseph Fröhlich, welche, daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaberin der Firma:

„Joseph Fröhlich Wwe.“

Cöln, den 10. Mai 1853.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Auf die Anmeldung des in Cöln wohnenden Kaufmanns Wilhelm ö daß er die für seine Handelsniederlafsung zu Cöln bisher geführte Firma:

„Gebrüder Scharrenbroich“

„Wilh. Scharrenbroich“ ; umgeändert habe, ist derselbe als Inhaber der letzteren 56 unter Nr. 2481 des Firmenregister hente eingetragen und die Firma Ge—

bei Nr. 906 desselben Registers gelöscht worden

Eöln, den 10. Mai 1873. . Der Handelsgerichtẽ ⸗Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen) Re—

in die Firma:

gister unter Nr. 2482 eingetragen worden, der lin Cöln wohnende Kaufmann Wilhelm Lesemeister, welcher daselbst eine Handelsnieder⸗ lassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: . . Lesemeister.“ Cöln, den 10. Mai 1873. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Proknren,) Register unter Rr. 508 und Nr. 909 eingetragen worden, daß die in Cöln bestehende Aktiengesellschaft unter der Firma:

„Nheinische Spinnerei und Tricotfabrik, vormals Classen⸗

Kappelmann, .

den in Cöln wohnenden Kaufleuten Julius Johann GClassen und

Gustav Bolten und zwar jedem einzeln derselben für sich Prokura ertheilt hat.

Cöln, den 10. Mai 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels (Firmen) Re— gister unter Nr. 2483 eingetragen worden, der in Cöln wohnende Kaufmann Rudolph Overhamm, welcher daselbst eine Handelsnieder⸗ lassung errichtet hat, als Inhaber der Firma:

,, . Overhamm !.

Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 910 heute die Eintragung erfolgt, daß der Kaufmann 2c. Overhamm für seine obige Firma seinen Sohn, den in Cöln wohnenden Kaufmann Hermann Dyerha um, zum Prokuristen bestellt hat.

Cäöln, den 16. Mai 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Re⸗ gister unter Nr. 84 eingetragen worden, die in Cöln wohnende Han⸗ delsfrau Elise, geborene Funk, Wittwe des Kanfmanns Gerhard Schoe⸗ nen, welche daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inha⸗

berin der Firma: „G. Schoenen Wwe.“

Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 911 heute die Ein⸗ tragung erfolgt, daß die genannte Wittwe Schoenen für ihre obige Firma den in Cöln wohnenden Kaufmann Joseph Konen zum Proku⸗ risten bestellt hat.

Cöln, den 109. Mai 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Bekanntmachung.

In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden:

I) Nr. 593 und 2281 des Firmenregisters. Der vermöge Ver⸗ trags mit dem 1. Mai 1873 stattgefundene Uebergang des van dem Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Julius Joost in Langenberg, unter der Firma Julius Joost daselbst geführten Handelsgeschäfts mit Aktiven und Passiven, sowie mit der Berechtigung zur Fortführung der Firma an den Buchhändler und Buchdruckereibesitzer Hugo Krieger in Langenherg, welch Letzterer solches unter der bisherigen Firma Julius Joost mit dem Sitze in Langenberg für sich weiter betreibt.

2) Nr. 2282 des Firmenregisters. Die Firma Otto Bürger in Elberfeld, deren Inhaber der Apotheker Otto Bürger daselbst ist.

3) Nr. 1368 des Gesellschaftsregisters. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Gebrüder Leib in Solingen, welche am 1. Mai 1873 begonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Gebrüder Leopold und Salomon Leib in Solingen, von denen Jedem die Be⸗ fugniß zusteht, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen.

4 Nr. 1369 des Gesellschaftsregisters. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Hoening st Narath in Elberfeld, welche am 1. Mai 1873 begonnen hat, die Gesellschafter sind die Kaufleate Johann Hoening und Robert Narath in Elberfeld, von denen Jeder die Befugniß hat, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen.

Elberfeld, den 8. Mai 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Mink.

Konkurse, Sübhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

1397 Bekanntm achnng.

Der unterm 28. August 1871 eröffnete Konkurs über das Ver— mögen des inzwischen verstorbenen Bäckermeisters August Messer⸗ schmidt zu Seelow ist durch Vertheilung der Masse beendigt.

Seelow, den 9. Mai 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputatien.

1409 Bekanntmachung.

Der durch Beschluß vom 1. Juni 1872 über das Vermögen der Handelsfrau Auguste Bauer, geb. Schirrmann, von hier eröffnete kaufmännische Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendet.

Halle a. d. S., den 19. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1398

Die verehelichte Schuhmacher Julianna Trawinska aus Exin hat gegen ihren Ehemann den Schuhmacher Philipp Trawinski, mit welchem sie sich vor 13 Jahren verheirathet, wegen böslicher Ver⸗ lassung auf n,, n geklagt.

Zur Beantwortung dieser Klage und zur weiteren mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 2. September er,, Vormittags 19 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Freiwald in unserem Sitzungssaale Nr. 1 anberaumt. ;

Der Schuhmacher Philipp Trawinski wird, da sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, hierdurch öffentlich vorgeladen unter der Ver⸗ warnung, daß bei seinem Ausbleiben im Termine gegen ihn in contu— maciam auf Trennung der Ehe erkannt, er für den allein schuldigen Theil erklärt und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe und Kesten verurtheilt werden wird.

Schubin, den 3. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Berpachtungen, Submisstsnen ꝛe.

1383 Bekanntuachmng.

Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz pro 1. Inli 1873 1874 (ca. 4909 Kub⸗M. Kiehn! und 45 Kub.⸗M. Elsenholz) für die hiesigen und Charlottenburger Garnison- und Cartel n fa ten und Militärbehörden, soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelskirch⸗ platz 17, einzusehen und versiegelte Offerten

bis zum 189. d. M., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. .

Berlin, den 12. Mai 1873.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

(1395 Snbmisston. . Bie Lieferung von 1638 neuen Gewehrriemen zum Chassepot⸗ Karabiner soll an den Mindestfordernden vergeben werden; dieselbe at franco Berlin, nach neuester Probe und unter Verwendung von estem Material bis 1. Juni d. J. zu erfolgen. Offerten uf die Uebernahme dieser Lieferung sind bis zum 18. d. Mts. in das Bureau des Bataillons, Waldemarstraße Nr. 66 hierselbst, versiegelt einzureichen. . Von erfolgter Zutheilung der Lieferung wird die betreffende Firmg demnächst in Kenntniß gesetzt. Berlin, den 12. Mai 1873. Kommando des Garde ⸗Train⸗Bataillons.

*