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. Srste Beilage R ;;; zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
müssen alle stehen Fleiben, und wenn eins desw ; n, die Ausf aiserli ü 1. ne J in . 623 Es würde also, wenn man auf das 49er Wahl⸗ ist aber in doppelter Beziehung auf gewisse Hindernisse gestoßen, ein= zeitweilige Schlichung der W 3 . geradezu abgewiesen hat.
ĩ nne der Herren von der Volkspartei zurückgehen wollte, der mal auf das bekanntlich fast überall vorliegende Hinderniß, daß es Pesth, 14. Mai. ĩ B.) Alle bedeutendcren hiesigen e. — —— sein, — 8 kann 6 * die gleric zuerst an, geeignetem technischen Personale fehlie, 2 abe. Banken haben in einer Kenferenz ihrer Vertreter sich zu dem Be— 316 115. Donnerstag ( den 15. Mai ö . 8 **
nag aber niemals zugestehen. — und dies fällt viel mehr in das Gewicht — ergab sich schlusse geeinigt, bei den Kostzuschüssen mit der größten Schonung zu r 384 ist aber n . Grund, der diesem Gebahren zu Grunde daß die vorhandenen generellen Vorarbeiten einer vollstan.! Werte zu gehen; außerdem soll ein ansehnlicher Baarfonds zusammen⸗ ; ; liegt, und den will ich wenigstens kurz berühren. Es ist das Ver⸗ digen Umarbeitung bedurften. Es sind also die generellen Vor⸗ geschossen werden, um billig ausgebotene Effekten gemeinschaftlich an⸗ Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen. Innerhalb dreißig Tagen nach der Benennung kann Einspruch J. Allgemeine Bestim mungen.
zukaufen. Auch 16 die Nationalbank um eine reichlicher Dotiruns Vom 11. Mai 1873. gegen die Anstellung erhoben werden. §. 1. Die kirchlich Disziplinargewalt über Kirchendiener darf
hältniß zu dem Domanium. Wer in einem kleinen Staate arbeiten umgearbeitet worden und auf Grundlage derselben ist man fen. Au ö. ; gelebt? hat, der wird wisfen, daß das Wort; Do“ zur Ausarbeitung der speziellen Vorarbeiten übergegangen: dieselben der hiesigen Filiale und um coulante Eskomptirung angegangen werden. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. Die Erhebung des Einspruchs steht dem Ober⸗Präsidenten zu. nur bon deutschen kirchlichen Behörden ausgeübt werden.
j ö . ĩ öske⸗ ̃ ͤ 5 di i 3. i. ie Regierung beschäftigt sich im Augenblick . 246 5 ö ö 2. Der Ein , . 46 fir liche Pin iplinarstrat z manium einen zauberhaften Einflu auf die Bevölke⸗ sind gegen Ende Herbst v. J vollendet worden. Es hat darauf die Paris, 13. Mai. Die Reg e verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den . S. 16. Der Einspruch ist zulässig: I) wenn dem Anzustellenden §. 2. Kirchliche Disziplinarstrafen, welche gegen die Freiheit oder rung ausübt. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Frage das Lolizeiiche Prüfüng des Projeltes, stattgefunden, und es ist diese fehr viele mit den Stein kohl en Fra ge, und sucht nach Mitteln. Umfang der Monarchie, einschließlich ö. Jadegebiets, 363 folzt: die gefetzlichen Erferderniffe zur Bekleldung des geistlichen Amte sch⸗ das Vermögen gerigtet sind, dürfen nur nach Anhsrung des Veschu⸗ polltische Leben in den Kleinstaaten in einer Weise beruͤhrk, wie es Prüfung bezüglich der ganzen Linie nunmehr. erfolgt, abgesehen von um die fr iche Hrobultiyn zu wn n, Bis ett liefert Frank- . . ⸗ len; 2) wenn der Anzusftellende wegen eines Verbrechens oder Verge⸗ digten verhängt werden. . 3. B. in Preußen nicht für möglich gehalten werden kann; aber, denjenigen Anlagen, die in n, . Nähe. 396 6 . F a de e, e wn Metriques, während die Industrie allein 81. Ein ze ll bee fn, . f . egristlichen Kirchen hens, welches das deutsche Strafgesetzhuch mit Zuchthaus oder mit Der Entfernung gus dem Amte. (Entlassung, Versetzung, Sus⸗ meine Herren, man muß auch andrerseits anerkennen, daß diese Frage Harburg und Stade sich befinden werden; In nächster Woche is 1 illionen verbraucht. n, Hen Hennshe . * e 69 ier sei ist lichen * dem Verluste der bürgerlichen . oder dem Verluste der öf⸗ vension, unfreiwillige Emeritirung u. s. w.) muß ein geordnetes pro⸗ der Auseinandersetzung zwischen Domanium und Land eine außerordent⸗ , der Vorarbeiten bei . , ,, in 6. rl Verkehrs Austalten. . . . 9 an r . glsee . 966 bal . fentlichen Aemter bedroht, verurtheilt ist oder sich in Untersuchung be⸗ zessualisches Verfahren vorausgehen. . ; lich schwierige und verwickelte ist. Ja, soweit mir bekannt, ist in und wird g . unverzüglich die ier e. Feststellung derselben erfol⸗ Aurich, 1. Mar Hir fagt heute eine aus den, Slädten und 5 3 n, , . sindet 3) wenn gegen den Anzustellenden Thatsachen vorliegen, welche In allen diesen Fällen ist die Entscheidung s leinem ginzigen deutschen Staate ein, sigentliche teh n , ., gen. 3 . 8* rn , se bezieht er sich auf die Aemtern Emden, RNerden, Esens und aus dem Amte Wittmund durch werden It. ) . . , daß derse be den Staate ge eK oder den gabe der Gründe zu erlgssen;,; J . k nie er ge een. en, Frag. * ie e a , auf die. Stade Cunhafener Gisenbahn. Kommiungsvertrs tet, besuchte Versammlung zur Ksschlußfassug üer §. ». Die Vorschriften des 8. 1 kommen zur Anwendung, gleich= 26 * . , ahr l fin ir. . str ,,, . . gehört, unentschieden gelassen und nach den hesten Interessen 6 ‚ . on . h —ᷣ. 16; Ei Sie eme eren erm; den Vau einer Eisenbahn von Emden nach Rorden, Esens, viel, Sb Kas nebel nher, siderruasflich übertragen , ,, right gn ge nir ken ebe. den öffentlichen Frieden stõten werde. strafe oder Zuchtmitte; unzulässig. ö Des und der Fürstlichen Häuser ein, Entscheidung getroffen. . uch in und Hafenbaugesells hast übertragen sei. Es ist zen.. 9 nner, Wittmund, Jever, im Besonderen darüber, ob von den betheilig⸗ der, Gin Stelle ltretung! oder Hüälfsleistung in 56 6. er hc Die Thatsachen, welche den Einspruch begründen, sind anzugeben. 5§. 4. Beldstrafen dürken den Betrag von 39 Thalern, oder, Lippe war diese Frage im Jahre 1848 aufgeregt und ist im Jahre lich 7 in dem r des Gesetzis vom 25. März 1872 sich fol Een hren gr Mien rere ne werden fost. ⸗ , ir nnn e. ö e. 26 e, . 6 . Gegen die Einfbruchserklärung kann innerhalb, 30 Tagen bel dem wenn das einmenatliche Amtseinkommen höher ist, den Betrag des 1879 zur Eutscheidung gekommen. 2 , . gen ö 2 . J Elm erz. Men, Der eiferne Schrauben ampfer Leit hr üifelel tune en fem ten e rb half dern in frru ge er He er e, ,,. . für ö ,. , jo ö nicht übersteigen. J . . Verf znlichkeiten an,. welche zu der allerengschiedeustg; mh stizn sh DIn. Betreff der Cijenbahn ron Farbung watt, Sine t diere aus Fei ist einem Telegramm aus Kalkutta zufolge auf der Reise reregier ae orb net werd ange deffen Einsetiutg nicht erfolgt ift, kei dent Minister der geist. 8 5. Die Strafe der Freiheitgentzichung (6. 2 darf nur in die Regierung gehörten, vollkommen unabhängige Männer, die nichts KVönigliche Staatsregierung ermächtigt, innerhalb Jahresfrist diese Hon Kalkutta na n Cern er Oö ellen Tncontalet untel= reg ö. 36. . . en. ; 3 pehaltli lichen Angelegenheiten Berufung angelegt werden. der Verweisung in eine Demerlten ⸗Anstalt bestehen, weniger als beeinflußt waren von Seiten der Regierung, und gerade von die ser , an eine i ,, ö r,, falls diese ve nngen. . stim n . . Bey 6 . ,. e, ,, Dle Entscheidung ist endgliltig. . . Bie Verweisung Tarf, die Dauct, von deln iongten nicht über⸗ Seite ist eine zutun mung zu dem damaligen Ooman ia lal hemmen ian s ö. che end, 966 . , n, in n, , . Wüonsta dt, 13. Mai. Die Schiffahrt ist nunmehr als eröffnet . . r slhhen n . le ner n, t . Die re,, eines geistlichen linkes welche der , . um wie e, ,. derselben wider den Vill des Be⸗ ,, a ,, hen enn dahß senen 9 llungskost u betrachten. Am i6, Mai sind is Fahrzeuge, darunter 14 Schran— tragen oder eine widerrufliche Anstellung in eine dauernde verwandelt ,, vor Ablanf der ini s. l; ro fenen n ul, Wen, ,,, , Ferweisung k in ö . e, e. . nicht . i, . Staate alle ihm bis dahin erwachsenen Herstellungskosten Fendämpfer, mit verschiedenen Frachten angekominen 1 t ‚ d fi . . des Einspruchs gewährten Frist erfolgt, gilt als in 6 ö . ö kö . önn⸗. Es ist dabei allerdings das Eigenthum des Domgniums de tstattet. . — . ; ; ; . . nicht geschehen. 6. * Die Demeriten-Anftalten sind der staatlichen Aufsich Türst n . e eher dafselbe unter Gontrole der zuf, der Hrundlgge dieser Bestimung haben mit r zorhin ge⸗ II. Vorhildung zum geistlichsn Amte. ] 58. Jedes Pfarramt ist innerhalb eines Jahres vom Tage unterworfen. Ihre , ist vin Orr. gf e, 6 Stände insofern gestellt, als ihm eine Fidelkommiß . Qualität gegeben nannten Gesellschaft Verhandlungen stattgefunden, und kürzlich ist die Aus dem Wolff'schen Telegraphen-BHurean. §. 4. Zur Bekleidung eines geistlichen Amts ist die Ablegung der Erledigung, wo gesetzlich oder observanzmäßig ein Gnadenjahr be⸗ vinz zur Genehmigung einzureichen. . . ine V ⸗⸗ Bah ö. t d J Paragra⸗ der Entl 8 ö Er V der D ist, so . eine Veräußerung ohne ständische Genehmigung uicht er⸗ Bahn auf diese Gesellschast übertragen worden. Ih fine n har . Wüen, Donnerstag, 15. Man, Vormittags 11 Uhr 15 Mi⸗ der Entlassungsprüfung auf einem deutschen Gymnasium, die Zurück- steht, vom Tage der Erledigung der Pfründe an gerechnet, dauernd Er ist befugt, Visitationen der Demeriten ⸗ Anstalten anzuordnen, folgen darf. Das war früher nicht der Fall, sondern das Fürstliche . der Ger He i schaft ausgefertigten Urkunde findet sich jedoch die nuten? Jil der soeben stattfinden den Bantlonferenz im Saale 3. . ö t beo g ischen Studiums. guf einer deutschen zu besetzen. Die Frist ist vom Ober⸗Präsidenten im Falle des Be⸗ und . ihren Cinrichtungen Kenutniß zu nehmen. . ö. ö . a,, th. 4 . einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde des Gebäudes der Kreditanstalt wurden auf Aufforderung der 6 V. JJ u,. . n fe , en befugt, die Wieder⸗ stalt ,, ö . 2 2 w 5 85 2 9 6. . * . 228 err ö . . ö w 2 . 9 f. 5 2 e, e,, ,. . 8 I aus nicht unter st an dijcher Kontrole stand, und die 1836 er an die Gesellschaft erfolgt et, nachdem die Hinterlegung der vor⸗ größeren Vanken Vertreter der Koulisse und Agenten zugezogen, S5. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, hesetzung der Stelle durch Gedstrafen bis zum Vetraze von 1000 den dem Ober- bräsidenten Anzeige zu machen. Ueber sämmtl iche Wort drein gesprochen, und haben auch gar geschriebenen Kaution nebst Verpfändungs Urkunde stattgefunden hat. um mit denselben gemeinschaftlich den freiwilligen Kompensa⸗ mit Rücksicht auf ein vorangegangenes anderes Universitätsstudium, Thaglern zu erzwingen. Die Androhung und Festsetzung der Strafe Demeriten ist von dem Vorsteher ein Verzeichniß zu führen, welches Bas sind eigenthümliche Ver⸗ Die Gesellschaft hat alsdann die durch gegenwärtige Fonzesson tionsmodus zu vereinbaren und zwar in der Art, daß die Effel⸗ als das der Theologie, oder mit Rücksicht guf ein an einer außer= darf wiederholt werden, bis dem Gesetze genügt ist. den Namen derselben, die gegen sie erkannten Strafen und die Zeit ; m ben j r genehmigte Erweiterung ihres. Unternehmens und. ihren Ver ten nach Zahlung der aus dem freiwillig vereinbarten Kompen⸗ deutschen Staats-⸗Un persität zurückgelegtes Studium, oder mit Rück Außerdem ist der Minister der heiftlichen Angelegenheiten ermäch⸗ der Aufnahme und Entlassung, enthält. Am Schluß jedes Jahres ist nicht. Diesem Eigenthum des Fürstlichen Hauses an dem K Cin daß behufs Hela fung e ir e . sationsköurse, und dem lezten Liquidationskourse resultirenden 6 . . . ö . Bildungẽgang. von dem vorge. ligt, bis dahin Staatz mittel nz abehal lten, welche zur Unterhgltung das n dem Ober ⸗Präsidenten einzureichen. . . gegenüher wurde eine Reihe von Einnahmen, die früher dem Fürst⸗ Frweiterung erferderlichn Geldmit el die Ausgabe rn eiten Differenzen ins Eigenthum der faktischen Cffektenbestzer über= schriebenen dreijä vi tudium an ziner Dentschen Staats⸗Universität der Stelle oder desjenigen geistlichen Oberen dienen, der das Pfarr. 5. 7. Von jeder kiychlichen, Disziplin ar Ent scheidung, welche auf lichen Hause zustanden, dem Lande überwiesen und zwar in der Weise, fünf Millionen Th ler Aktien der Gesellichaft erfolgen soll, unver⸗ gehen. Geitens der Banken wird gu dlesem Ausgleich große Be- einen angemessenen Zeitraum zu erlassen. J amt zu besetzen oder die Besetzung zu genehmigen hat. eine Geldstrafe von mehr als 20 Thaleru, auf Verweisung in eine ; 9 §. 6. Das theologische Studium kann in den hei Verkündigung 53. 19. Die Errichtung von Seelsorgeämtern, deren Inhaber un⸗ Demeriten⸗Anstalt für mehr als 14 Tage, oder auf Entfernung aus
daß nach sorgfältig gufgestellter Nechnung ein Ueberschuß zu Gunsten züglich in das Handelsregister des Stadtgerichts zu Berlin eintra⸗- 6 . . j den bei des Landes von 17,000 Thlr. sich herausstellte. Ich will nicht ver⸗ gen zu lassen und diese Eintragung Unserem Minister für Handel, reitwilligkeit dokumentirt. dieses Gesetzes in Preußen bestehenden, zur wiffenschaftlichen Vor- bedingt abberufen werden dürfen, sst nur mit Genehmigung des Mi⸗ dem Amte (5. 2. lautet, ist dem Ober-Präsidenten, gleichzeitiz mit
kennen, daß es“ einc! große Anzahl rechtlicher, verstän⸗ Gewerke und öffentliche Arbelten nachzuweisen. Nach Führung Wien, Donnerstag, 15. Mai. Das Bestreben der jünge⸗ bildung der Theologen bestimmten kirchlichen Seimingten zurückgelegt nisters der geistlichen Angelegenheiten zulässig. der Zuftellung an den Betroffenen, Mittheiluag zu machen.
diger“ und treugesinnter Männer giebt, die ich keineswegs dieses Nachweises soll die gegenwärtige Urkunde durch das Amts. ren Banlen, namentlich aus der Kategorie der Makler und werden, wenn der Minister der geistlichen Angelegenheiten anerkennt, Die Bestimmungen des 8. 18 beziehen sich auf die sogenannten Die Mittheilung muß die Eutscheidungsgründe enthalten.
in' irgend einer Weise hierbei verdächtigen will, die der festen blatt der Regierurg zu Potsdam und das Amtsblatt für Hannover Baubanken, zu liquidiren, findet, wie die „Neue freie Presse“ daß dieses Studium das Universitätsstudium zu erse en geeignet sei. Sukkursal⸗Pfarreien des französischen Rechts mit der Maßgabe, daß §. 8. Der Ober-Präsident ist befugt, die Befolgung der in den g sind, das Land sei durch dieses Domanial⸗ bekannt gemacht. und eine Anzeige von der landesherrlichen Geneh⸗ meldet, in den betheiligten Kreisen vielen Anklang. Mehrere . Diele Vorschrift findet jedech nur auf die Seminare In den⸗ die in Absatz!] des §. 18 vorgeschriebene Frist vom Tage der Publi— 55. = enthaltenen Vorschriften und der auf Grund derselben von abkommen in seinen Rechten gekränkt worden. Daher fand die, Agi⸗ migung in die Gesetz- Sammlung aufgenommen werden . „nz hiefige᷑ Banken sind behufs Bildung eines Kredithereins mit jenigen Orten Anwendung. an welchen sich keine theologische Fakultät kation dieses Gesetzes an zu laufen heginnt. ꝛ hm erlassenen Verfügungen durch Geldstrafen bis zum Betrage von 3 . . . . Daun ann ö K ö r , . 23 , wn e einem Fonds von 50 Millionen mit einander in Berathung R e en , i e , ,,, welche dem Sprengel 66 5. ö ö n , ,, ö . 3 1 . , . tkje ga en J nachdem der Giftpfeil der Jagdfrage glücklich zerbrochen var, ein : chen ist, wenn der Vorschrist, e ich vorge habe, . ; ö r ,, e. ören, für d Semingr errichtet ist. ; HFesetz begründete Klagbarkeit der aus dem gei ichen Amtsverhä isse Die Androhung und Festsetzung der Strafe darf wiederholt wer⸗ dankbaren a 2 diefe Domanialfrage auf seine Fahne Felge geleistet wird. Es hat nun die Gesellschaft ihrerseits die vor⸗ . ö . 4 . auch . ö Die im ersten Absatze erwähnte Anerkennung darf nicht verweis entspringenden vermögensrechtlichen Ansprüche ausschließen 6 be den, bis dem Gesetze genügt ist, ; ;
schrieb. Meine Herren, ich kann es denjenigen, die einmal diese Ansicht geschriebene Kaution im Betrage von 250 000 Thlr. bald nach der heine mi ussicht auf Erfolg — noch fortge⸗ gert werden, wenn die Einrichtung, der Anstalt den Bestimmungen die⸗ schränken, sind nur mit Genehmigung der Staatsbehörde zulässig. Außerdem kann die Demeriten⸗Anstalt geschlossen werden.
ver reten, keineswegs verdenken, daß sie alles Mögliche daran setzen wollen, Aufforderung des Handels⸗Ministers deponirt; dagegen steht der Nach⸗ setzt. — Im Finanz ⸗ Ministerium fand gestern unter Zu⸗ ses Gesetzes entspricht und der Minister der geistlichen Angelegenheiten §. 21. Die Verurtheilung zur Zuchthausstrafe, die Aberkennung 8. J. Eine Vollstreckung kirchlicher Disziplinar⸗Entscheidungen
um auf gesetzlichm Wege eine Aenderung dieser Domaniasfrage her⸗ weis der Eintragung in das Handelẽ regist er noch aus. Es ist also ziehung von vier großen Bankinstituten resp. deren Vertreter den Lehrplan derselben genehmigt. . w . der bürgerlichen Chrenrechte und der Fähigkeit zur, Bekleidung Fffent ! im Wege der Stagtsverwaltung findet nur dann statt, wenn dieselben
beizuführen. Aber, meine Herren, wie hat die Aktionspartei ber⸗ ans diesem Grunde bisher die Publikation der Konzessionsurkunde eine Konferenz statt, in welcher beschlossen wurde, die Börsen⸗ S. 7. Während des vorgeschriebenen Universitätsstubgiums dürfen licher Aemter hat; die Erledigung der Stelle, die Unfähigkeit zur von dem Ober Präsidenten nach erfolgter Prüfung der Sache für voll⸗
, in, gh ah 2 die len n. . . nicht m . belkten Punlt arhetiff in die Frage geftelt wird kammer zur strengsten Handhabung der Gesetze aufzufordern. die cin zire h w ö ach Ausübung des geistlichen Amts und den Verlust des Amtselnkommens streckbar erklärt worden sind.
mögensobjekte — kein Mensch im ande geht so weit, de gejammte as den dritten Punkt anbetrifft? worin die Frage de dird. — Eine gleichfalls gestern stattgehabte Versammlung der Bör⸗ 8. 8. Die Staateprüfung hgt nach zurück elegtem theblogischen zur Folge. II. Berufung an den Staat.
Eigenthum an dem Domanium in. Anspruch zu nehmen, und ich will ob Maßnahmen von der Königlichen. Staatsregierung erwartet 6 sentẽn fi a. loß 89 ö n. ö. ehen hr lichen Stud um. statt. Zu derselben darf nur, zugelassen. werden, wer 1. Strafbestim mungen. 3. 11. Gee Cn bn , e e i, Hehe, 6
pich gieden gart, bie ich in der =Sonnte g, gelestn . Land i n, 9 54 J ö. in ö, bestehenben Romltes, das nit? den Vertretern der k . ö ö . über 6. K und z. 22. Ein geistlicher Oberer, welcher den 88. 1 bis 3 zuwider Disz plinarstrafe verhängen, steht die Berufung an die Slaatsbehörde
sei b ünd r ⸗ ichern, e N önigliche JJ ; . . he Vorbildu ; ; 2 Micher 5 ; 5 5 ; 333 566
k , ö , ö ar ,. , n n fen h, worauf sich über die Festsetzung eines Kompensations⸗-Courses unterhan⸗ ö. . hirn fen ind e n gr nnn gerichtet, ob der ein geistliches Amt überträgt oder die Uebertragung, genehmigt, wird . 2 2 die Entscheidung von einer durch die Stagtsgesetz
das sind lamsläufige Phrasen, — aber um dies Ziel zu erreichen, speziell Nr. 2 der Inkerpellation bezieht, geordnet istz die Königliche deln soll. . . . Kandidat sich die für seinen Beruf erforderliche Allgemeine wissen· mit Gelhstraf Ron 200 bis zu 1900 Thalern ,, . lch h,, horch , 1. Here , e . r
schreilet die Volkspartei dazu, das ganze Tand brach zu legen! Jetzt, Staatsregierung es sich zur Pflicht machen wird auf die thunlichst Die Versuche, ein größeres Spekulationshaus zu halten, schaftliche Bildung, insbesondere auf dem Gebiete der Philosophie, Ab ö, . den jenigen, welcher der Vorschrift des §. 19 nicht befolgt worden sind; 3) wenn die Strafe gesetzlich unzulãfsig ist;
meine Herren, begreifen Sie das lebhafte Erstaunen, dessen ich mich schleunige Ausführung des betreffenden Eisenbahnbaues hinzuwirken. sind noch nicht beendet; die Depotsgläubiger desselben treten der Geschichte und der deutschen Literatur erworben hahe. ß un r meet tiche Amts andlungen in einem Amte vornimmt 4 wenn die Strafe verhängt ift: 3. wegen einer Handlung oder Unter 20. * * SY .
Ob
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chriftlich unter An⸗
Stände hahen nicht ein W nicht den Anspruch darauf erhoben. J . ; hältniffe, mögen Sie nun dieselben für berechtigt anerkennen oder
Ueberzeugung
uicht: häbe enihallen knnen, als der Herr Abg Hausmann lich Jie em — Dem Herrenhause ist folgendes Gesetz, betreffend heute zufammen, um das definitive Resultat der bezüglichen Der Rinister der geistlichen Angelegenheiten trifft die näheren „elchez zm Den Vorschriften der 585.1 bis 3 zuwider Übertragen lässung, zu welcher die Staatsgesetz.e oder die von der Obrigkeit inner-
ür uns milden und sanften Antrag angeschlossen hat. Die Partei, j ĩ ö. 8 i Verhandlungen festzustellen. Anordnungen über Hie Prüfung. ; j j em se Fi ; f halb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen verpflichten, b. f stets das Wahlgesetz von 1845 und nur dieses unbedingt auf, die 3 3 6 . w,, . den . . 75. Mai. Die Kreditanstalt erklärt im 5. 9. Lllle kiichtichen Anstalten, welche der Vorbildung der worden zist, wird mit , bis zu 100 T e ö,, ö e r rn . J eines nm n tn Sm en Fahne geschrieben hat, und die stets erllärt hat, daß sie sich auf nichts ö sachen der Arm en ver bän de vorgelegt woween, Name ö Banken, auf das Kompenfationsverf ich SGeisilichen dienen (Knahenseminare, Klerikalsemingre Prediger⸗ und Dieselbe Strafe trifft denjenigen, der geist iche Amtshandlungen rechts, wegen Gebrauchs der Berufung an die Staatsbehörde (§. 395 nlasse als auf die Wiederherstessiing desselben, erklärt sich heute auf Wir Wilhelm, ron Gottes Gnaden König von Preußen 3. wc zen mehrerer Banken, auf das Kompensa ionsverfahren nicht Priesterfeminare, Konvikte ꝛc3, stehen unter Aufsicht des Stagtz. in einem von ihm, nicht dated verwalteten Päarramte vornimmt, auf Grund Pie ses Gefetzes. . ; ernmaäl für befricbit, wenn auf Grund der Jꝛeichsverfassung ein neuss verordnen mit Zuftimmung bent er Häuser des Landtages der Monarchie, eingehen zu können. . . Bim Hausordnung und. das Reglement über die Sisziplin in nachdem er von dem J ,, werden ist, daß Erl Hie Wernfng findet außerdem . Wahlgesetz, wie z. B. das von der Regierung proponirte eingeführt wird. was folgt: k Paris, Donnerstag, 15. Mai. (W. T. B) Der Minister des diesen Anstalten, der Lehrplan der Knabenseminare und Knabenkon—⸗ daß Zwan oder fchren e , , , er, telle in Gemäß fernung aus dem kirchlichen Amte (5. 2 Ab. 2) als Disziplinarstrafe daß der ganze Schlachtplan dahin Einziger Parg graph, Innern de Goulard und der Minister für den öffrssꝛtlichen Unterricht vxikte, sowie dersenigen Semingre, für welche die im 8. 8 bezeichnete heit ere er , fr, tz 2c eingeleitet sei. oder fonst wider den Willen des davon Betroffenen ausgesprochen
Ich kann dies mir nur so erklären, ö ? . . er e e ; . igen Sen elche . ͤ , Der 8. 56 des Gefebes vom 8. März i!, betreffend die Alu⸗ Jules Simon haben, wie die „Agence Havas“ meldet, um die Anerkennung ertheilt ist, sind dem Ober⸗Präsidenten der Provinz von n, g, , il worden ist, und die. Entscheidung der klaren thatsächlichen Lage wider⸗ , ö spricht oder die Gesetze des Staates oder allgemeine Rechtsgrundsätze
geht, daß, wenn der Reichstag diesen Beschluß gefaßt hat, dem Lande führ ö . ire f! e g Gee. ist lr werden wird: „Ihr seht, der Reichstag hat sich für Lippe aus- ührung 8 2 , über, den Un erstützung zwehnsitz ö. setz⸗ Intlassung von ihren Ministerposten nachgesucht; der Präsident dem Vorsteher der Anstalten vorzulegen. , . 3 n : ; ] , , , . ö 3 . e . ö da , Oi e nale line e i f bfr, der Republik hätte indeß abgelehnt, die Entlassungsgesuche an⸗ U . k Revision durch Kommissarien, ,,, hat (6. 21), wird mit Geldstrafe bis zu 100 eh 2) ö. 5 , ö vom Amte das weitere Herren, ich konstatire, daß das nicht der Fal ih, . n. ̃ een dae Fa . in ne d der — evor di ĩ ; ich iede = z a. , en, ö 6 Verfahren ungebührlich verzögert wird. 2 dies . Beschluß über die lippeschen Be halb fe kein Verdikt i e e r n feel e, . Ministern des Innern und der . Kö die Rationalversammlung nicht wieder zu . . 5 ö . e . e eher e . Anstalten 2 j ö ö. e . 6 k abgegeben hat. ; ; . ; ö z ; , arf als Lehrer oder zur Wahrnehmung, der Disziplin nur ein 8 25. Auslä zor Verkü dieses Gesetzes ei dung' ergangen ist, sobald er die dagegen ulässigen Rechtsmittel Lei ei n, Herren! Wenn man zu Hause mit den kräftigsten Agita— Urkundlich ꝛc. Perpignan, Donnerstag, 15. Mai. Nach eingeteoffenen Deutscher angeftellt werden, welcher seine wissenschaftliche Bffähigung gt KJ 3. , mn der 0 n,, ch r n ,, 5 tionsmtteln überschüttet wird, wenn Einem so zu sagen die stärksten Meldungen aus Barcelona vom 15. d. ist der Carlistenchef Aach Vorschrist des 8. 11 dargethan hat und, gegen Dessen Anstellung inn e 3 , , worden ist, haben bei . Täle Bsfentliches Jutresse vr, fo steht di Warnung auch Getraͤnke vorgesetzt werden, se ist dieser Antrag dagegen; möchte ich Saballs gestern Abend mit 800 Mann in dem nur 20 Kilo⸗ kein Cinspruch von der Staats regierung erhoben worden ist, . n des S. l innerhnlb sechs Moungten bie Reichsangehörigkeit dem Oher-Präsidenten zu, jchoch erst dann, wenn die bei den kirch= sagen, nur die reine Limonade. Man kommt unwillkürlich dazu, daß Das Aprilheft des Centraglblatts für die gesammte meter von hier entfernten Mataro eingezogen. Die Bewohner Hie Vorschriften der 558. 2 und 3 finden entsprechende An— zu ekwerben. ; 6 ; lichen Behörden angebrachten Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben sind, man mit Schiller ausrufen möchte: „Deine Seele ist matt wie deine Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen, herausgegeben in, dem Mataros wurden überrascht und leisteten nur geringen Wider⸗ wendung. . ; . ö . Der Minister der geistlichen Angelegenheiten kann mit Rücksicht oder die Frist zur Einlegung derselben versäumt ist. . Llänonaden. denn es gewinnt fast den Anschein, als gh fine gewiss, Ministerinm der Feistlichen, Unterrichts ud Med izingl Angesegenhesten, stand; die Depositengelder in den Zollkassen wurden aufgehoben, 3. I4. Zur Anstellung an eineni Knabensemingzz oder Knaben. auf Die besonderen Bedürfnisse des einzelnen Falles diesen Zeitraum 5§. 15. Die Berufung ist bei dem Königlichen Gerichtshofe für
Mattigkeit der Agitation hierdurch dokumentirt wird. Meine Herren! Berlin, 1873. Verlag von Wilhelm Hertz. Vessersche Buchhandlung; die Stadt selbst mik einer sofort zahlbaren Kontributton von konvilte ist die Befähigung zur entsprechenden Anstellung an einem verlängern. kirchliche Angelegenheiten schriftlich anzumelden.
Wenn sich Jemand als politischer Agitator qufspielt, so verlange ich, hat folgenden Inhalt;, Ministerium der geistlichen z. Angelegenheiten. . j f ,, preußischen Czymnasinin, zur Anstellung an einer, für die theologische z Die Vorschriften dieses Gesetzes über den N is Vie Frist zur Anmeldung beträgt in den Fällen des 5. 10 und daß er offen und mit Muth vorgeht: den Muth verlange ich, im — ö für öffentlichen Unterricht. — Amtliche Stellung k ö. , Hh . e e, wissenschaftliche, Vorbildung bestimmten Anstast die ö er⸗ 1 n , 8. 1 Abfatz 1 für den durch die Entscheidung Betroffenen pier Zäeichttag! selbständig vorzutreten und seins Beschwerden vorzubringen Pen kirchlichen Behörden in Beziehung auf die Schulaufsicht, Bei⸗ hlitani 8 h , 9 54 n, ,,,, 6. forderlich, an Ciner dentschen Stagts-Universtät in der Disziplin zu auf Perfonen, welche vor Verkündung diefes Gesetzes im geistlichen Wochen. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an welchem die Ent— und fich nicht ins Schlepptau bei Verhandlungen nenmen gu lassen, krüttk ker Löhter an Königlichen Gymnasien zur allgemeinen Witwen, publikanischen Freiwilligen bestehenden Truppeng theilung sofort lehren, für welche die Anstellung erfolgt. ö k . Anité angestellt sind oder die Fähigkeit zur Anstellung im geistlichen scheidung mit Gründen ihm zugestellt, ist
gegen Saballs in Bewegung gesetzt. Kleriker und Predigtamts-Kandidaten müssen die für Geistliche Rimte erlangt haben. ; In den Fällen des 5. 11 Äbsatz? ist die Berufung an keine Fritz
die das lippesche Land nichts angehen, Hätte der Herr Abg. Haus. VPerpflegungs-Anstalt, — Bezeichnung der ind den 85. I5 und 24 der Außerdem ist der Minister der geistlichen Angele enheiten ermäch⸗ gebunden. . w. ; . ( . ö h ͤ 6 , 36. Fur den Ober⸗Präsidenten beträgt die Frist, wenn ihm die Ent—
mann diefen Muth gehabt, so bin ich der festen Ueberzeugung. — Prüfungs-rdnung für Volksschullehrer genannten Rufsichtsbehörde. Konstantingyel, Mittwoch, 14. Mai. Die zur Feststel⸗ vorgeschriebene Vorbildung . . . Meine Herren Ich, habe als preußischer Landrath die Agitation, Zweck der Beihülfen aus Stgatsfonds fur die ven Arwöenperbänden zu lung einer quthentischen Interpretagtign des Kaiserlichen Firmans 4 Dieselbe genügt zur lnste ung an den zur theologisch-praktischen tigt, densenigen Personen, wesche vor Verkündung Lieses Gesetes in die in der Konfliktszeit das Land bewegte, durchgemacht, ich habe sie unterstützenden Personen. Rektorat 2c. bei der Universität zu Greifs. über die Erhebung der Suezkanal⸗ Abgaben niedergesetzte Kom⸗ Vorhildung bestimmten Anstalten . ö . jbrer Vorbildung zum geistlichen Amte, vorgeschritten waren ben in scheidung als endgültige amtlich mitgetheilt ist, drei Monate, andern—⸗ bamals allerdings lebhaft bekämpft, aber ich habe Achtung gehabt wald. — Stipendien bei Ausdehnung der Studienzeit Seilens can. miffion hat gestern ihre Aufgabe durch Annahme der folgenden S. 12. Für die Erhebung des Einspruchs gegen die Anstellung diesem Gesetze vorgeschrlebenen Nachweis der Vorbildung ganz oder falls ist dersclbe an keine Frist gebunden. . vor ihr und vor den großen politischen Fragen, um die es sich damals gelischer Theologen. — Förderung der Zweste der anthrz pol gischen tin fäl becnhet ,,,, ,, finden die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche die Er⸗ theilr zeise nd erlafsen. ; j §. 14. Durch Einlegung der Berufung wird die Vollstreckung handelte. Bei diefer Agitgtion handelt es sich aber nicht um Jolche Gescllschaft. Wiffensch eh Prüfunss-Kemmission zu Greifswald. Beschwerdeführer wider die Su Hhlanal. Tage Borhanden hebung des Einspruchs gegen die Anstellung von Geistlichen regesin. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist auch ermächtigt, der augefgchtcnen Enkscheidung aufgehalten. Der Gerichtshof ist jedoch ragen. Diese Agitation schreibt nur auf die Fahne — es sind das — Wittwenkassenbeitrag für Elementarlehrerftellen an höheren Unter= eden, er die oitom che Ren ĩ⸗ . G5§. 15-17. . . K Ausländer von den Erforderniffen des 8. A dieses Gesetzes zu dig pensiren befugt, die vorläufige Vollstreckung zu gestatten. Andernfalls kann lusdrücke, die wörtlich gebraucht worden sind — daß n dann der richtsanstalten. — Unterrichtssprache bei dem Religionsunterricht in ind, bef eh für ie ottomanische Regierung, we che, zu. der Ge⸗ §. 13. Werden die in den S5. M = 11 enthaltenen Vorschriften gil, Die in den S5. 4 und diesed Gefttzss dorgef hr ene bil Cinstellung der Volsstreckung von, dem Gerichtshofe durch Geid⸗ Friede herbeizuführen ist, wenn der durchlauchtigste Fürst. off“en sein den höheren Lehranstalten der Provinz Posen. Vetheillgung jüdijcher sellschaft in durchaus normalen Beziehungen steht, kein Anlaß oder die troffenen Anordnungen ger Staats behörden nicht befhsgt, so Stadtsprüfung kann mit der theologischen Prüfung verbunden werden strafen bis zum Betrage von 100 Thalern erzwungen werden (8 Unrecht eingestehe, und sie verhöhnt jeden Versuch zur Vermittlung Religionsichrer höherer Unterrichtsaunstalten bei Feststellung der Cen. mehr, den Artikel 17 des Konzessionsfirmans zu interpretiren.“ ist der Minister der geistlichen Angelegenheiten ermächtigt, bis zur insofern die Einrichtung dieser letzteren Pruͤfung und die Bildung der s. D. mit dem Ausdruck: „das lippesche Volk gliche noch nicht suren. — Ferienordnung in der Provinz Sachsen,. — Bedingung für Herr v. Lesseps hereitet seine Abreise nach Aegypten vor, von Befolgung die der Anstalt gewidmeten Staatsmittel einzubehalten oder Prüfungskommisstonen Behörden zustehte deren Mitglieder sämmtlich §. 15. Die Berufung ist innerhalb 14 Tagen nach der Anmel- dem Hunde, der die Hand küßt, die khn ' nicht gerade ben Zutrith allgemeiner Stgatsfonds zur Unterhaltung hüöhergr Lehr⸗ mdo er nach Frankreich gehen wird, um der nächsten Generalver⸗ die Anstalt zu schließen.. . K pder theislweise vont Köntge ernannt werden. dung schriftlich zu rechtfertigen. Diese Frist kann auf Antrag ver⸗ züchtigt.. V Instaͤlten. — Scharnhorff-Siftung hei dem Gymnasinnm in r. . sammlung der Suezkanal⸗Gesellschaft beizuwohnen. „nter der angehzhenen Vzraucsetzung und bis zu denn hene hne en 8. 25. Die Vorschriffen dieses Gesetzes über das Einspruchsrecht längert werden, .
Da, meine Herren, hört der Kampfe auf geistigem Gebiele Normal- Etat nehst Ausführungs-Vestimmungen, betreffend die Besol⸗ Zeitpunkte können Zöglinge der Knabensemingre Kid, Knabenkenvikte des Stäates (S8. 1, 3, 165, 13, 13 und i6) finden in den Fällen keine 8. i6. Die Anmeldung und die Rechtfertigungsschrift wird der auf! Die Regierung wird sich in keiner Weise auf dem bisher be⸗ dungen der Direktoren, in, und Lehrerinnen an den Schullehrer⸗ von dem Besuche der Gymnasien und von der, Entlassungsprüfung Anwendung, in welchen die Anstellung durch Behörden erfolgt, deren kirchlichen Bchörde zur Abgabe (iner schriftlichen Erklärung und Ein⸗ folgten Wege irre machen lasfen, sie wird ihrem Programme tren und Lehrerinnen⸗Seminarien. — Unterricht in der Pädagogik im Se⸗ Königliche Schauspiele. ausgeschlossen und den im 8. 6 erwähnten Anstalten die ertheilte An. Vütglieder sämmtlich vom Könige ernannt werden. . reichung der Akten innerhalb 4 Wochen, zugefertigt. Die . bleiben, geordnete verfassungsmäßige Zustände herbeizuführen“, und minar, a und b. — Geschichte der Pädagogik von Schorn. — Pen⸗ Freitag, 16. Mai. Dhernhäns. (Li6. Vorstellung. Der erkennung entzogen werden. Diese Anordnungen stehen dem Minister 8. 29. Soweit die Mitwirkung des Staats bei Besetzung geist= ber Mtken kann erzwungen werden, geeignetenfalls durch Geldstrafen sie wird hierbei das Bewußtsein haben, was sie auch ihren Gegnern siensgeld in den Anstalten zu Droyßlg. — Aufnahme Oldenburgischer Troubad 9. Sper in 4 Iltte Husil von Bed 3 er der geistlichen Angelegenheiten zu. (licher Achiter anf Grund des Patronats oder besonderer Rechtstitel bis zum Betrage von 1h00 Thalern 8. 83 bf). wünscht, das Vewußtfein — eines guten Gewissens. Aspiranten in die Seminaricn der Provinz Schleswig, Hosstein. ram,, 5 kusik von Verdi. Ballet von Rach Errichtung eins Königlichen Gerichtshcfe? für die anderweit geregelt ist, bchält es dabei ein Gwenden, 5. 17. Der Gerichtshof trifft die zur Aufklärung der Sache er Auf eine Entgegnung des Abg. Her erwiderte der Kabinets⸗ Verpflichtung zur Ertheilung des Turnunterrichis in der Elementar⸗ P. Taglioni. Azucena 983rl. Lammert, vom Hoftheater in Son⸗ kirchlichen Angelegenheiten kann über die Gesetzmäßigkeit der nach Desgleichen werden die bestehenden Rechte des Staats bezüglich forderlichen Verfügungen. Die Beweisverhandlungen sind unter Zu—
inist , ,, 3 g. Derz schule, besondere Remunergtion. — Dreijährige Verbleiben der im dershausen, als Gast. Legnore: Ir. v. Voggenhuber. Manrico: diesem Pgragraphen getroffenen Anordnungen und Verfügungen der Nnftellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen An⸗ ziehung eines vereideten Prokokollführers aufzunehmen. Minister von 5 irn elt ; ⸗ ö Hainar ausgebildeten Tehrer in dem Fetteffenden Regierungsbezirk Hr, Diener, als Debüt. Lung: Hr. Schmidt. Ferrando: Hr. innerhalb' zh Tagen bei, dein gedachten Gerichtshof Berufung ein. stalten durch das vorliegende Gesegz nicht Ferührt. z sé 15. Die Entscheidung erfolgt auf Gründ mündlicher Ver= R . ul 28 ,, Protest dagegen 4 . daß 1 Lund 2. Iwegt, Lehrplan 26. der Mittelschule 3, 2 und z. — Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise. gelegt werden. C Onrch Einlegung derselben wird die Pellstreckung der! . 30. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist mit der handlung in öffentlicher Sitzung, . ee, . ö. ,. o 5 sen , 54 unge mit gchrylan für den NReligiongunterricht in der Pollsschult; . ehrplan Im Schauspielhause. (131. Abonnements-Vorstellung.) ängefechtenen, Angrdunng eder Verfügung nicht gufgehalten, Der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. . Die Oeffeutlichteit kann durch Beschluß de Gerichtshofes aus irgend einein Worte ausgesprchen hätte, Ich habe wich gegn die für Jeichenunterricht und Realien in der, einklaffigen Volksschule. — Der Elephant. Lustspiel in 4 Aufzügen von G. r. Moser. Gerichtshof kann sedoch bestimmen, daß bis zur endgültigen Entschei= Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ geschlossen oder auf bestimmte Personen beschränkt werden, ; . 5.19. Zu den Verhandlungen (85. 17 und 18 sind der Beru⸗
Volkspartei, die sogenannte Rechtspartei ung ihre Machsnationen Verleihung von 9 sonalchronik ; . dung die Vollstreckung unterbleibe. e , n. 4 . ö . . Anfang halb Uhr, AMittel⸗Hreise 8. 14. Knaben semingre und Knabenkoönvikte (G. 9. dürfen nicht 2 . 1873 fende und die kirchliche Behörde zuzuzlehen. Dieselben können fich 8 / . * * 8
erklärt, aber mit keinem Worte die legale Volksvertretung, sei es die t ö. des Jahres 1836 oder 1849 verhöhnt oder in . einer Weise ge⸗ Sonnabend, 17. Mai. Dpernhaus. (117. Vorstellung.) mehr? errichtet und in die bestehenden Anstalten dieser Art neue Zög— Wilhelm. burch einen Aldvokaten oder Rechtsanwalt verkreken lassen. Im Fall
tabest; zeigen Sie mir die Worte im stenographischen Berichte. Der Wasferträger. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Che- Ülnge nicht mehr aufgenommen werden, f , i a, Gref shres Ausbleibens wird nach Lage der Verhandlungen erkannt Statistische Nachrichten. rubini. Constanze: Irl. Lehmann. Armand: Hr. Woworsky. Im Falle der Aufnahme neuer Zöglinge ist der Minister der . k 9 . . . . 1 ⸗ Außerdem ift der . der ae ff n K zu be⸗
Straßburg, 13. Mai. Die Zahl, der neu imm atri ku si= Wasserträger Hr. Krolop. Hierauf: Solotänze und Gavotte. geistlichen? Angelegenheiten zur Schlleßüng der betreffenden Anstalt alt, * Uv n Kameke. Graf von Königsmarck, nachrichhigen, welcher einen Beamten init seiner Verlretüng heguftragen kann. Hat der Ober⸗-Präsident die Berufung eingelegt, so übernimmt
renden Studirenden der hiesigen Universität, beträgt: 147. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. befugt. . Vb
Landtags · Angelegenheiten. zend 5)3 Siubentemn zug den Vor ähre und 13 Hofpitznten beziffert Im Schauspielhaufe. (132. Abonnements Vo rstellung) n nnn, setz äber die kirchliche Digziplinargewalt und die Grri en den ,, n, nn, d, nn,, Berlin, 15. Mai. In der gestrigen Sitzung des Hausces 6 3. n 1 3 Im 1. . nr nf en Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lin⸗ ö. , 13. Die gal cen ß . . tr n . Gese ball gen C el n ,, k des 5 p ß Mini tudirende (inkl. ospitantem). ergiebt sich somit für da ; uitel⸗ Prei daten, dem ein geistliches Amt übertragen werden soll, dem Ober— ] ; 20. In dem Termin zur mündlichen Verhandlung gifht l 2 , , ban Anfang hat Uhr. Hittel Preise. Vom 12. Mai 1873. von dem Voksitzenden des Gerichtshofes aus der Zahl seiner Mitglie⸗
j j 1 NMaufende Semester ein Zuwachs von 77 Studirenden. 2 Präsidenten unter Bezeichnung des Amtes zu benennen. ; hr, Achenbach die Anterhellgtion des Abg. Neuburg, die , , Daffelbe gilt bei Verfetzung eines eist lichen in ein anderes Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. der ernannfer Heferent eine Darstellung der Sache, wie sie aus den bis⸗
Eisenbahn von Harburg nach Stade betreffend, wie folgt: Gewerbe und HGandel. Rehaltian um n,. ; = in,, Rrnt j ĩ ö. 9 * ; ; j ö des , ,, ; ; e de, de oder des ; , n, ,. ; ; ⸗ ; ; g . ! . ; — d . J geistliches Amt oder bei Umwandlung einer widerruflichen Anftellung verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den herigen Verhandlungen hervorgeht. Hierauf wird der Berufende oder dessen Die erste Frage, welche an die Königliche Staatsrsgierung gerichtet Wien, 14. Mai. Die „Wien. Z.“ veröffenllicht Folgendes: un tend ann: Gd wirs mn eine dauernde. ö t Umfang der Mönarchie, ein schließlich des Jadegebiets, was folgt: Verkreter, sowie der e, . der kirchlichen Behörde und des Hir
ist, bezieht sich auf die Gründe der Verzögerung der Ausführung des Vom Herrn Präsidenten der Kaiserlich Königlichen Börsen kammer . 3. —. har h von Harburg nach Stade. Sofort na Erlaß des sind ö., ermächtigt, zu erklären, daß das Gerücht, als habe die Kaiser⸗ Berlin, Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Heiber g. Gesetzes vom 25. März 1872 hat. die Königliche Bahn⸗Direktion zu lich Königliche Vörsenkammer oder eines ihrer Organe an einem der
Hannover ben Äuftrag erhalten, mit der Fertfgstellung der Verarbeiten leklverflosfenen Tage die Sistirung des Börsennerkehr⸗ oder die Bier Beilagen und zwar der speziellen Vorarbeiten vorzugehen. Die Direktion hat Schließung der BVörfe verfügt, nicht auf Wahrheit beruht, daß die eiinschließlich der Börsen⸗Beilage).