1873 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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hätten, wonach gegenwärtig in der Harctsache das Eisendahnwesen sich in den Händen des Staats bereits zefände, so glaube ich die gegen⸗ wärtige Stimmung ebenfalls richtig zu taxiren, daß man dann zu dem Wunsche gelangen würde, daß der Staat auch fernerhin das Eisen⸗ bahnwesen in der Hand behalte. So sind aber die Verhältnisse nicht beschaffen, sie haben sich anders gestaltet, und, wie gesagt, wir müssen mit den positiven Verhältniss'en rechnen. Wir wollen dabei, meine Herren, auch Folgendes nicht vergessen: wir sind jetzt in der Fülle des Geldes, es hat aer, auch andere Zeiten ge— geben, wo. der Staat im Besitz geringer Mittel war, wo der Staat mit den größten Anstrengungen seinerseits nicht dahin hätte gelangen könn n, Eisenbahnen anzulegen, deren das Land doch nothwendig bedurfte. In diesen Zeiten, meine Herren, war es das Privatkapital, welch es nützliche Einrichtungen in unserem Lande hervorrief. Wir werde a auf diese Zeiten, wenn auch einzelne Uebel⸗ stände eingetreten sein mögen, die wir beklagen, jederzeit dankbar zu⸗ ruckblickn müssen. (s ijt nicht gewiß, wir haben es nicht in der Hand, ob nicht ähn siche Zustände ftaaflicher Kapitalarmuth wieder eintreten können, ur d wir werden dann gewiß sehr gern zurückgreifen auf die Energie, die Thatkraft und die Intelligenz der Privaten. Zweitens, meine Perren, ist doch auch nicht zu vergessen, daß, wenn die Privatbahnen in der heutigen Zeit viele gewichtige Gegner haben mögen, andererseits eine Reihe nützlicher Einrichtungen gerade auf die Ini⸗ tiative der Pripateisenbahngesellschaften in der Vergangenheit zurück zuführen ist. Ich muß ferner betonen, daß, wenn Staatseisenbahnen nach der heutigen Stimmnng des Landes wohl die meisten Freunde haben mögen, wir doch andererseits nicht vergessen dürfen, daß, wenn staatlicher Eisenbahn⸗Gen erbebetrieb von Anfang an existirt hätte, ohne daß ihm das belebende Element der Privatthätigkeit zur Seite gestanden, die Gefahr nahe gelegen haben würde, daß ein Erschlaffen, ein Ermüden eingetreten, daß die Sache in rein bureaukratischen For⸗ men lahmgelegt worden wäre. Steht neben dem Staatsbetrieb ein eifrig strebender Privatunternehmer, der seine Interessen geltend zu machen sucht, so ist dieser zugleich der eifrigste Förderer auch der staatlichen Unternehmungen. . J

Meine Herren! Wenn nun die Verhältnisse so liegen, so glaube ich allerdings, wird keine Regierung, wenigstens während der gegen⸗ wärtigen Generation in der Lage sein können, vor die Landes— vertrekung einfach mit der Erklärung zu treten oder umgekehrt keine Landesvertretung vor die Regierung, indem sie sagt: Wähle, Staats— eisenbahnbau hier, Privateisenbahnbau und Betrieb dort! Ich be⸗ trachte dies als eine Frage, die für uns Alle ausgeschlossen ist.

Auf der anderen Seite will ich keineswegs verkennen, daß wir bei einer künftigen Eisenbahngesetzgebung ernstlich zu erwägen haben werden, ob jene an sich segensreichen Bestimmungen der Vergangen⸗ beit nicht wieder herzustellen oder zu verbessern sind, welche darauf abzielten, durch gewisse Einnahmen das in den Privateisenbahnen steckende Kapital allmählich zu amortisiren. Ich bin ferner der Mei—⸗ nung, daß die künftige Eisenbahngesetzgebung sich wohl zu demselben Grundsatze bekennen wird, welchen die Eisenbahngesetzgebungen mancher größeren Länder enthalten, daß man nämlich eine Eisenbahnkonzession nicht auf ewig, sondern nur auf eine bestimmte, angemessen zu regu⸗ lirende Zeit ertheilt, nach deren Ablauf das Eisenbahnunternehmen nicht gegen Entschädigung, sondern in der Hauptsache gratis an den Staat fällt. Das sind Fragen, die wir indeß in der That erst in Zukanft zu erwägen haben werden.

Nun könnte man mit Rücksicht auf die eben von mir entwickelten Gesichtspunkte, mit Rücksicht darauf, daß wir ja noch den Ausspruch der Kommission zu erwarten haben, welche von Sr. Majestät dem Kaiser und König unter Mitwirkung dieses Hauses niedergesetzt ist, geltend machen: Warte auch hier ab, welches Votum Seitens der Kom⸗ mission in der vorliegenden Frage gegeben werden mag, und lege einen Plan darüber vor, wie Du Dir in Zukunft das Staatseisenbahnnetz gestaltet denkst. Ich verkenne keineswegs, meine Herren, daß, wenn etwa Seitens der erwähnten Kommission der Wunsch und der Alutrag an die König⸗ liche Staatsregierung gerichtet werden möchte, daß vor dem Lande

klargestellt werden möge, welche Absichten im Einzelnen rücksichtlich

des Staatseisenbahnnetzes bestehen, die Königliche Staatsregierung sich schwerlich, soweit ich dies übersehe, einem solcheit Antrage zu wider⸗ setzen hat. Ich halte es nicht für unberechtigt, daß das Land klar sehe, was die Regierung im Einzelnen beabsichtigt. Aber wenn ich derartigen Wünschen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen will, so handelt es sich bei der zur Debatte stehenden Vorlage doch um Bestimmungen, welche als Minimalforderungen jede an diesem Platze stehende Regierung aufstellen durfte. Wenn ich ausgesprochen habe, es könne die Tendenz weder dieses Hauses noch der Königlichen Staatsregierung sein, einen schädlichen Druck auf das Privat-Eisen⸗ bahnwesen ausüben, dasselbe erdrücken zu wollen, so ist auf der andern Seite zu beachten, daß auch berechtigte Forderungen rücksichtlich des Staatseisenbahnbetriebes bestehen. Zu diesen berechtigten Forderungen rechne ich, daß das hohe Kapital, welches der Staat in seinen Eisen—⸗ bahnen angelegt hat, nicht durch Anlage von Privat-Eisenbahnen völlig unrentabel und nutzlos gemacht werde. Der Staat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Eisenbahn anlagen, die er geschaffen hat, für die Landesinteressen nützlich bleiben. Zweitens aber glaube ich, daß, wenn ich es für nicht unerwünscht erklärt habe, daß die Staatsindustrie stets in dem Leben, in der Bewegung der Privat⸗ industrie einen treibenden Stachel finde, es kein Gebiet geben durfte, wo es nothwendiger sein möchte, wenn man nicht direkt Seitens des Staats in allen Punkten in das Privatgewerbewesen eingreifen will, daß gerade die stagtliche Konkurrenz eine gesunde Entwicke⸗ lung des Privatbetriebes herbeiführe und fordere. Es ist nicht un⸗ richtig, wenn schon in der Vorlage gesagt wird, die Staats⸗Eisenbah⸗ nen sollen in gewisser Art der Regulator für die Privat⸗Eisenbahnen sein. Es ist dies ein Gesichtspunkt, welcher, wie ich glaube, stets der preußischen Landesvertretung, resp. der preußischen Staatsregierung vorgeschwebt hat. Man hat nur nicht dieses System bisher zu einem klaren und thatsächlichen Ausdruck bringen können. Die gegenwärtige Vorlage und gerade diejenige Position, welche in erster Linie zur De⸗ batte steht, ist eine solche, welche den erwähnten Gesichtspunkt ins Auge faßt und einen Regulater des Verkehrswesens nach einer be— stimmten Richtung hin herstellen will. Ich hoffe, daß in dieser grund⸗ sätzlichen Beziehung die Vorlage sich des Beifalls des Hohen Hauses erfreuen wird.

Die speziellen Gründe, welche für die Vorlage und es ist mir wohl hier gestattet, mit einigen Worten die übrigen Positionen zu berühren die speziellen Gründe, welche für die Vorlage sprechen möchten, bestehen darin, daß zunächst einige Positionen fich in der— selben vorfinden, wie Beschaffung von Betriebsmaterial, Herstellung zweiter Geleise, Herstellung und Erweiterung von Bahnhöfen und dergleichen, bei denen Regierung und Landesvertretung sich in der That iner schweren Verantwortung schuldig machen würden, wenn sie ihre Beihülfe unter den gegenwärtigen Verhältnissen versagen wollten. Es finden sich aber auch andere Positionen, darunter und zwar speziell unter Nr. 1 die Bahn von Saarbrücken durch das Fischbachthal nach Neunkirchen mit einer Abzweigung in das Trenkel⸗ bachthal, bei welcher das Hohe Haus durch diejenigen Bewilligungen, die sz für den Berabgu seinerseits gemacht hat, in gewiffer Weiße bereits engagirt ist. Denn es hieße in der That, jenes . welches das Haus auf den Bergbau verwandt wissen will, lahmlegen, wenn man die Mittel zur Herstellung dieser Eisenbahn versagen wollte. Ferner sind Forderungen vorhanden, welche sich auf die westfälische Glfenbahn beziehen und hei denen nach Auseinandersetzung der Motive es nicht zweifelhaft sein kann, daß, wenn diese Anforderungen versagt würden, einenz staatlichen Unternehmen die Exiftenzfähigkeit geraußt wäre. Es erscheint daher wünschenswerth, daß das Hohe Haus bei . 3 sich zu der Bewilligung entsch ieße. Die Bahn von Harburg nach Hannover lommt gleichfalls aus dem Gesichtspunkte in Betracht, daß, wenn das Hohe Haus die Bewilli⸗ gung versagen sollte, in der That der Erfolg zu erwarten sein würde,

daß eine bereits bestehende Staatsunternehmung durch eine Privat- unternehmung absorbirt und vernichtet werde. Wichtig sind und vor Allem wird sich ja die ganze Diskussion ö. zuspitzen die beiden Positionen La. ünd b. Der Herr Präsident hat bereits diese Positionen zusammengefaßt; es ist das auch der Standpunkt der

Köaiglichen Staatsregierung, sie kann von dem Gesichtspunkt nicht abgehen, daß es sich hier um eine zusammenhängende Linie handele, die, wenn der Zweck, der angestrebt worden ist, erreicht werden soll, auch zusammen bewilligt werden muß. Die Linie von Coblenz bis Trier kann nach den angestellten Ermittelungen den Erfolg nicht haben, dem Staate eine Rente zu bringen. Es handelt sich um eine Linie, welche von wesentlich militärischer und wirthschaftlicher Wichtigkeit in dem Falle sein wird, wenn sie in Zusammenhang gesetzt ist mit dem östlichen Eisenbahnnetz, wenn jene große Verbindung hergestellt wird von Eydtkuhnen bis nach Metz. Der gegenwärtige Zustand, wo das östliche Staats⸗Eisenbahnnetz von unserm westlichen Eisenbahnnetz durch eine Entfernung von praeter propter 39 40 Meilen getrennt ist, erscheint in der That als ein unhaltbarer. Es ist noth— wendig, es liegt ein gewisser Zwang vor, diese Verbindung herzustellen, um eine einheitliche Verwaltung zu ermöglichen, um dem Staate jenen Einfluß zu gewähren und zu geben, welcher bei Berücksichtigung der auseinandergesetzten Gesichtspunkte dem Staate gebührt.

Ich weiß nun sehr wohl, daß gegen dieses Projekt von mehreren Seiten verschiedene Bedenken erhoben worden sind, namentlich hat man bereits in den Kommissionzsõerhandlungen darauf hingewiesen, daß die Regierung, wie es scheine, die einzelnen Landestheile nicht in einer gleichen Weise berücksichtigt habe. Meine Herten! Handelte es sich hier um eine Vorlage, welche dazu bestimmt wäre, propinziellen Be⸗ dürfnissen abzuhelfen und dann nur für einzelne Provinzen so hohe Summen zu verwenden, wie sie der Entwurf vorsieht, so glaube ich, würde ein derartiger Einwand vollkommen berechtigt sein. Dieser Gesichtspunkt steht aber der Vorlage vollständig fein, es handelt sich hier nicht um provinzielle Angelegenheiten, sondern es ist ausschließlich das allgemeine Interesse maßgebend. Es handelt sich um die Förde⸗ rung des allgemeinen Verkehrs, es handelt sich um die Uebertragung

von Befugnissen auf den Staat, welche dem Staate nicht vorzuent⸗

halten sind. Auf der andern Seite wird auch nicht vergessen werden dürfen, daß gerad: die östlichen Provinzen aus der Herstellung dieser Verbindung, welche sich in den Händen des Staates befindet, erhebliche Vortheile in wirthschaftlicher Beziehung zu erwar— ten haben, Ich habe vorher gewissernraßen es als eine Minimalforde⸗ rung bezeichnet, was in diesem Gesetze gefordert wird. In der That erscheint es als eine Art von Minimalforderung, daß das östliche und westliche Glied des, staatlichen Eisenbahnnetzes in Verbindung gebracht werde, und man wird, so lange jenen allgemeinen Anforderungen nicht Rechnung getragen ist, wohl nicht so leicht dazu übergehen können, rein provinziellen Interessen das Auge zuzuwenden. Es ist hier also gewissermaßen die Basis für andere Maßregeln gegeben, welche geeignet sein mögen, auch propinziellen Nothständen Genüge zu leisten.

Ich glaube deshalb, daß auch von dem zuletzt besprochenen Stand⸗ punkte aus keine Ursache vorliegt, ein Gegner der gegenwärtigen Vorlage zu sein: das Provinzielle kann naturgemäß erst dann zur Sprache kommen, wenn den allgemeinen Interessen Rechnung getragen ist. Die König—⸗ liche Staatsregierung ist, wie ich glaube, bei Einbringung dieser Vor⸗ lage von vornherein von der Voraussetzung ausgegangen, daß Niemand in diesem Hohen Hause sein werde, der deshalb für die Vorlage seine Stimme abgeben werde, weil die betreffende Eisenbahn den einen oder den anderer genehmen Landestheil berühre, ebenso gewiß ist auch die Königliche Staatsregierung, daß es für Niemand einen Grund ab⸗ geben könne, gegen die Vorlage zu stimmen, weil der umgekehrte Fall eingetreten ist.

Meine Herren! Die allgemeinen Resolutionen, welche unter 9a. und b; enthalten sind, hahen bei der Kommissionsverhandlung keinen Widerspruch Seitens der Königlichen Staatsregierung erfahren. Ich glaube, es sind dies Beschlüsse, welche den Gesichtspunkten Rechnung tragen, welche von dem geschilderten Standpunkt aus geltend gemacht 4 könnten. ,

Was den mangelnden Plan anbetrifft, so, habe ich die Frage bereits berührt. Ich habe gesggt, es handelt sich bei der Verbindung von Berlin nach Wetzlar um Elwas, was gewissermaßen die Basis, der Ausgangspunkt aller künftigen Operationen sein wird, und es ift deshalb auch diefer Einwand der gegenwärtigen Vorlage gegenüber nicht durchschlagend. Wir haben es mit der Axe zu thun, um welche sich das Uebrige dreht, .

Nun ist durch das Amendement, welches den Namen des Herrn Abgeordneten von Kameke und Genossen trägt, eine andere Angelegen⸗ heit hier angeregt worden, die Arbeiterfrage. Die Königliche Staats— regierung kann selbstperständlich die Wichtigkeit dersenigen Erwägun⸗ gen, welche in der Resolution enthalten find, in keinem Maße ver— kennen, sie geht sogar weiter, sie glaubt in der That, daß bei der Ausführung des vorliegenden Prosektes wesentlich auf die Arbeiter⸗ und auf die übrigen wirthschaftlichen Verhältniffe des Landes Rück⸗ sicht genommen werden müsse; sie glaubt aber auch, daß gerade die Regierung mehr wie irgend Jemand anders, mehr wie eine Privat— gesellschaft in der Lage ist, bei der Ausführung der Vorlage den Be— dürfnissen des Landes Rechnung zu tragen und so das Gleichgewscht zwischen den verschiedenen Bedürfnissen zu erhalten und herzuftellen. Ich, habe daher nicht nur nichts gegen die Resolution zu erinnern, sondern ich würde, wie gesagt, meinestheils noch in höherem Maße den Bedürfnissen des Landes Rechnung zu tragen geneigt sein.

Man könnte nun jagen, wenn so die Sache steht, so würde es keine Gefahr haben, überhaupt vorläufig von der Vorlage abzusehen und mit der Ausführung derselben noch zu warten. Diese Ansicht kann ich ja doch nicht theilen. Es ist von. Wichtigkeit für die Entwickelung unserer Verhältnisse, daß das, was hier von der Landesvertretung be gehrt wird, auch zur Feststellung gelange. Es sind noch eine Reihe von Arbeiten vorzunehmen, ehe der eigentliche Bau der Bahnen in Angriff genommen werden kann. Dieselben haben zur absoluten Voraussetzung, daß das Land selbst durch seine ordnungsmäßige Vertretung über das Projekt, der Regierung fich, ausge sprochen hat. Schieben Sie die Sache hinaus, so gerathen auch diese Arbeiten ins Stocken, sie können nicht vorgenommen werden und Sie haben dann auf langere Zeit das, was auch nach ihrer Ansicht geschehen soll, in Frage gestellt. Ich bin der Meinung, das, was man fuͤr nützlich hält, soll man beschließen, daran soll ian festhalten; man soll es nicht aufgeben und verzögern; man weiß nicht, was der nächfte Augen— blick bringen wird, ob nicht manches, was wichtig für das Land ist, in der nächsten Stunde durch, andere Verhältnisse in Frage gestellt werden kann. Ich bitte also, diesem Gedanken keinen Raum zu geben, sondern der Vorlage zustimmen zu wollen.

Meine Herren! Aus dieser Auseinandersetzung wollen Sie ent⸗ nehmen, daß ich bereit bin, die Verantwortlichkeit für die Vorlage, welche, wie ich hervorgehoben habe, ohne meine Mitwirkung entstan⸗ den ist, vor dem Lande zu übernehmen. Ich bitte Sie, in dem schweren Amte, welches mir durch Se. Masestät den König über⸗ tragen worden ist, mir Ihre Unterstützung gewähren zu wollen; ich fühle wohl, daß ich die Ziele, welche mir gesteckt sind, nicht erreichen kann, daß ich ermatten werde in dem, was ich erstrebe, wenn ich nicht namentlich die volle Unterstützung dieses Hohen Hauses erhalten werde.

Nach dem Abg. Lasker nahm der Finanz-Minister Camp— an,, . ,. 9

Meine Herren! Die Aeußerung, welche der geehrte Herr Vorredner am Schlusse seiner ausführlichen Rede gemacht hat, veranlaßt mich, darauf hinzuweisen, daß die Ermächtigung zur Einbringung dieser Vorlage nicht blos dem ausgeschiedenen Herrn. Minister Graf Itzenplitz, sondern auch dem in diesem Augenblick das Wort neh⸗ menden Minister Camphausen ertheilt worden ist, und daß derselbe bereit ist, für die Vorlage in allen Punkten einzustehen. Meine Herren, ich habe des Vorzugs entbehrt, schon beim Beginn der Debatte hier anwesend zu sein, ich mußte nothwendig im Herrenhause zugegen sein, ich weiß also nicht den ganzen Inhalt aller Bemerkungen, die hier gefallen sein mögen; nach dem aber, was 4 vernommen, glaube ich nicht darüber in Zweifel sein zu können, baß die Intentionen der Staatsregierung in dem Sinne, wie sie bei bh braun der Vorlage bestanden, auch heute hier Vertretung gefunden haben. Meine Herren! Der Ausgangspunkt zu dieser Een großen umfassenden Eisenbahn⸗ vorlage war im vorigen Jahre nicht zum mindesten der Umstand, daß die Privatindustrie sich einer großen neuen Linie im preußischen Eifen⸗

würde es nicht dem ,, zusagen, unsererseits diese Linie im Anschluß an andere größere Bahnlinien zu bauen? Diese Frage, meine Herren, haben wir besaht. Ferner hat im vorigen Jahre gerade der Finanz-Minister darauf gedrungen, daß gegenüber dem System, wo beinahe in jeder Sitzung einzelne Eisenbahnprojekte zur Sprache kamen, nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, das Bedürfniß des Staates nach einer gewissen Richtung hin möglichst vollständig ins Auge zu fassen. Das lag ja vor einem Jahre ganz klar vor, daß für den preußischen Staat eine so günstige Gelegenheit, Kapifalien auf den Eisenbahnbau zu verwenden, als wie sie nunmehr eingetreten ist, nicht leicht sich wiederholen könnte. Wir hatten uns ja zu ver— gegenwärtigen, daß aus den Kontributionsgeldern, die uns der franzö⸗ sische Staat zu entrichten hat, so groß auch die Beträge fein mochten, welche die Vertheidigung des Landes, die Ausbildung einer Festungs⸗ werke, die Ausbildung seiner militärischen Institute, die Ausbildung seiner Marine erfordern mochte, doch auch jedenfalls noch ein ansehnlicher Betrag zur Disposition der Partikularstaaten verbleiben würde, und welche bessere Verwendung koͤnnten diese Gel= der finden, als zu produktiven Anlagen im Interesse des gefammten Staats? Dies ist der Ursprung der ganzen Maßregel gewefen und bei dieser Maßregel hat man sich zu jener Zeit noch eine Besch rän⸗ kung auferlegt; man hat sich nämlich die Beschränkung vuferlegt, daß zunächst überall nur Eisenbahnen ins Auge gefaßt wurden, die im stagtlichen und im militärischen Intereffe lagen, und ferner, daß solche Bahnbauten ins Auge, gefaßt wurden, die erforderlich waren, um vorhandene Eisenbahnlinien des Staates nicht unterminiren zu lassen, sie dagegen zu schützen, daß sie durch die Privatkonkurrenz aus dem Felde geschlagen würden. Sie werden bei näherer Prüfung der einzelnen Eisenbahnlinien diese verschiedenen Rücksichten als vorhanden anerkennen müssen; Sie werden vielleicht bei einzelnen bezweifeln

können, ob diese Rücksichten in mehr oder weniger hohem Grade

vorhanden sind.

Nun, meine, Herren, wenn gegenwärtig davon die Rede ist, oh gegenwärtig die Lage des Kapitalmarktes sich in der Weise geändert hätte, daß es nicht mehr wünschenzswerth sei, produktive Anlagen in größerem Umfange auf Kosten des Staates zu machen, so ist diese Frage unbedingt zu verneinen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß, wenn wir den Kapitalmarkt ins Auge fassen, Preußen gar nichts Besseres thun kann, als einen Theil der ihm zu Gebote stehenden Geldmittel zu diesem Zwecke zu bestimmen. Mit dieser Frage wird vielleicht ein anderer Punkt verwechfelt, der bei den hier vorliegenden Er⸗ örterungen allerdings nicht übersehen werden darf; das ist nämlich der Punkt, meine Herren, daß der Arbeitsmarkt sich in einer Weise um⸗ gestattet hat, wie es vor einem Jahre die kühnste Phantasie nicht erwarten konnte, und auf, diese Verhaͤltnisse hat allerdings auch der Umstand wesentlich eingewirkt, daß die französische Regierung ihre Zahlungen in Deutschland rascher geleistet hat, als ursprünglich zu erwarten war.

„Die Umgestaltung des Arbeitsmarktes um karauf mit einigen wen jgen Worten einzugehen ist an sich ein überaus natürliches Verhältniß Vergessen wir nicht, daß wir einen schweren, schweren Krieg geführt haben, der einen Theil der kräftigften Männer dem Vaterlande entrissen hatz; vergessen wir nicht, daß selbst in diesem

Augenblicke noch nicht Alle wiederum an den heimathlichen Heerd

zurückgekehrt sind, weil sie zur Besetzung von Frankreich dienen müͤssen. Vergessen wir nicht, daß damit koinzidirt ein Aufschwung des Unter- nehmungsgeistes, wie ihn Deutschland in seiner ganzen langen Ge⸗ schichte niemals erlebt hat. Die deutsche Nation ist zum ersten Mal von dem Gefühle ihrer völligen Unabhängigkeit, ihrer völligen Sicher⸗ heit durchdrungen gewesen, und gleichzeitig hat sich der Unternehmungs⸗ geist nach allen Richtungen hin entfaltet. Dazu kommt, mene Herren, die gewaltige Umgestaltung im Bergwesen, die gewaltige Umgestaltung in der Produktion von Kohlen, in der Anfertigung von Eifen. um, meine Herren, tritt ferner hinzu der gleichzeitige Bau von Festungen, es tritt hinzu der gleichzeitige Bau von Eisenbahnen. Wenn nun das Verhältniß so liegt, daß die Zahl der Arbeitskräfte sich vermindert, daß die Nachfrage nach Arbeit in einem ganz er— staunlichen Maße fich erhöht hat, fo muß daraus mit Naturnothwen⸗ digkeit eine Umgestaltung der Löhne sich entwickeln, wie sie früher kaum geahnt worden ist. Allerdings, meing Herren, wenn man in der Lage wärg, den Regulator für den ganzen Staat von oben herab ab— geben zu können, dann liegt die Frage nahe: wollen wir nicht eine große Zahl dẽr Unternehmungen . bis die Verhältnisse sich in, dieser Beziehung wiederum günstiger gestaltet haben? Diese Frage wird auch in der That in einem gewissen Umfange, wie ich glaube, an die Staatsverwaltung herantreten, es wird auch für die Staats⸗ eisenbahn · Verwaltung die Frage entstehen können, ob man den Bau nicht langsamer ausführen wird, als wie es unter anderen Verhältnissen viellei cht geschehen wäre. Aber von allen Unternehmungen des Staates aus dieser Rücksicht allein zurücktreten, was hieße das? das hieße, den Privat⸗ bauten der Eisenbahnen, die stattfinden werden, die Arbeitsgelegenheit wesentlich billiger zu geftalten, selbst auf die Vortheile zu verzichten und sie anderen zukgmmen zu lassen. Es ist ja auch nicht zu über— sehen, daß ja Preußen in der Beziehung auch nicht etwa den Arbeits- markt in Deutschland hbeherrscht. In allen andern deutschen Bundes— staaten, in Elsaß Lothringen besonders, wird mit dem Eisenbahnbau mit der größten Lebhaftigkeit vorgegangen und der Unterschied würde wahrscheinlich nicht sehr groß ausfallen, wenn der preußische Staat auf die vortheilhaften Anlagen verzichten wollte.

ö Nun, meine Herren, habe ich noch einen Punkt zu berühren, das ist die Frage, wie sich wegen der Geldmittel für den preußischen Staat das Verhältniß gestalten möchte. Da ist ja ein klarer . weis über das, was in dieser Beziehung zu erwarten ist, von mir einmal bei der Gelegenheit, die der geehrte Herr Vorredner angeführt hat, bei der Berathung über den Gesetzentwurf wegen des Reichs⸗ invalidenfonds schon gegeben; ferner liegt er nicht minder in der Ge⸗ setzesvorlage, die uns gleich nach dieser Vorlage beschäftigen wird, in der nachgesuchten Ermächtigung, wie mit einem Theile der von uns zu erwartenden Geldmittel vorgegangen werden soll. Wie Ihnen be— kannt ist, meine Herren, hat der Etat für das Jahr 1873 der Re⸗ gierung im Verein mit den früher erlassenen Gesetzen die Ermächti— Wung ertheilt, auf Höhe einer Summe von mehr als 31 Millionen Thaler neue Anleihen auszugeben. Ferner hat die Regierung in der eben erwähnten anderweitigen Vorlage von Ihnen die Ermächtigung begehrt, 20 2840090 Thaler 44 * Anleihen zu kündigen. Das gäbe also etwas über 54 Millionen Thaler Endlich, meine Herren, wird, in der hier gemachten Vorlage die Ermächtigung be— gehrt, mit Eisenbahnbauten vorzugehen und in maximo im Jahre 1873 für diese Zwecke 20 Millionen Thaler zu verwenden. Dies zu— sammen würde eine Summe von 74 Millionen Thalern bilden. Wir werden aus den Kontributionsüberschüsen einen Betrag erhalten, Den ich ziffermäßig anzugeben heute noch nicht in der Lage bin, der aber jedenfalls die Summe von 100 Millionen Thalern übersteigen wird, und wenn Sie also die hier aufgeführten. Beträge davon vollständig absetzen, so liegt ja ganz klar vor, daß zu den Verwendungen des Jahres 1874 ebenfalls in diesen Geldmitteln bereits die Kapitalbe⸗ träge gesichert sind, die dann für diese Zwecke zur Verwendung kom— men müssen. Ich glaube alsos daß Sie irgend ein finanzielles Be⸗ 3 nicht abhalten darf, dieser Vorlage Ihre Zastimmung zu geben.

Was dann die Frage der, Zukunft in Bezug auf das Eisenbahn— wesen betrifft, sᷣ wird allerdings auch an unsern Staat . ö herantreten müssen, ob wir fortfahren wollen, wie es bei dieser . age heabsichtigt ist, solche Eisenbahnen nur ins Auge zu fassen, denen wir die Rentabilität zuschreiben, von denen wir erwarten, daß die daraus zu erwartenden Einnahme⸗eberschüsse zur Verzinsung der darauf zu verwendenden Kapitalien reichliche Mitter gewähren werden. Es kann ja auch, an den Staat die Frage heran⸗ treten, ob man zum Bau von Eisenbahnen übergehen well, bei denen eine solche Rentabilität nicht zu erwarten stehl, bei denen etwa nur auf eine Revenue von 2, 2. bis 3 Prozent zu rechnen wäre und wo man sich dann zu vergegenwärtigen hätte, daß es eines Zuschuffes von 16, 2 und 24 Prozent bedürfen würde Eine solche Frage bietet vom finanziellen Standpunkte aus keine wesentlichen Schwierigkeiten dar. Es liegt ja auf der Hand, daß, wenn man bei 5 Millionen statt

bahnnetze bemächtigen wollte, und daß für uns die Frage entstand, a uf einen Zinsfaß von 4. Prozent zu rechnen, nur auf einen Jing fuß von

27 Prozent rechnen kann, man jährlich 2 Prozent zuzuschießen und also den 3. mit einer Rente von 1 Million Thaler pro Jahr zu be—⸗ lasten hätte. Wenn diese Frage an den Staat herantritt, dann möchte ich glauben, daß sie nur in dem Sinne beantwortet werden darf, daß eich n. die Interessen aller Provinzen in das Auge gefaßt werden, daß man nicht dazu übergeht, einzelne Provinzen, die vielleicht beson⸗ ders lebhaft sich um eine solche Anlage bemühen, zu bedenken, sondern daß man nach dem Grundsatze der justitia distribntiva eben den gan⸗ zen Staat, alle einzelnen Provinzen ins Auge zu alen habe.

Freilich kann nun diesegß System auch noch weiter ausgedehnt werden, man kann sich dem Systeme, wie es hinsichtlich der Chausseen besteht, ja noch mehr nähern wollen. Indessen, meine Herren, ich glaube, mit diesen Fragen haben wir uns zur Zeit nicht zu beschäfti⸗ gen, und was der geerhrte Herr Vorredner einen Gedanken der Zu⸗ kunft nannte, ob für die Benutzung der Eisenbahnen ein Bahngeld zu stipuliren und dann der freie Verkehr den Eisenbahnfuhrleuten zu überlassen sei, ist zugleich ein Gedanke der Vergangenheit. Dieser Gedanke ist von einem Manne, der mir sehr nahe steht, schon im Jahre 1833 in verschiedenen Broschüren ausgeführt worden.

Nach alledem, meine Herren, glaube ich Ihnen die unveränderte Annahme der Vorlage empfehlen zu können.

Zu 5. 3 erklärte der Finanz⸗Minister nach dem Abgeordneten Richter mit Bezug auf das von diesem gestellte Amendement:

Wenn in dem Amendement von einem Termin die Rede ist, so würde ich diesen Termin in dem Sinne, daß es der Regierung nicht in den Sinn kommen wird, die ihr durch das Gesetz ertheilte Vollmacht als für alle Zeiten ertheilt zu behandeln, gern acceptiren, ich würde aber doch daven abrathen, diesen Termin in der Weise, wie es geschehen ist, an lane, weil gleich eine Menge Zweifel sich erheben würden, wie dieser Termin inne zu halten sei, es würde einmal die Auslegung eintreten können, daß die Operationen statthaft seien bis zum Schluß des Jahres 1873, Sperationen, die dann vielleicht einen zwei⸗ bis dreimonatlichen in das Jahr 1874 hineinspielenden Zeitraum umfaßten, es würde aber auch so gedeutet werden können, daß alle Anlagen so zu bemessen seien, daß die angelegten Gelder bis zum 1. Januar 1874 in die Kasse zurückgekehrt seien. Meine Herren! Ich mochte gerade mit Bezug auf die Art und Weise, wie ich dem Hause gegenübertrete und über unsere Finanzoperationen Mittheilung mache, für mich in Anspruch nehmen, daß es einer Be⸗ schränkung in dieser Hinsicht nicht bedarf und deshalb erlaube ich mir die Bitte, den Antrag des Herrn Abg. Richter zu verwerfen und bei der Regierungsvorlage in den 5. 3 stehen zu bleiben.

Dem Abgeordneten Miquel, welcher hierauf das Wort gegen das Richtersche Amendement genomnien hatte, entgegegnete der Finanz⸗Minister:

Meine Herren! Mit den Schlußanträgen des geehrten Herrn Vor— redners kann ich mich ganz einverstanden erklären, ich möchte nur noch ein Wort darüber sagen, daß es der Regierung durchaus nicht im Sinne liegt, ausgedehnte Lombardirungen vorzunehmen, so weit sie dazu nicht genöthigt ist, um eine zinsbare Anlegung herbeizuführen. Wenn der Herr Vorredner ein Schreckbild etwa von den Störungen, die durch plötzliches Zurückziehen eintreten möchten, vorführte, so glaube ich mit einiger Genugthunng darauf hinweisen zu können, daß sie in der That nicht eingetreten sind, und daß die preußische Finanzverwal⸗ tung in dieser Beziehung richtig prozedirt hat, und daß ihr das In⸗ teresse, der Börse keine Verlegenheiten zu bereiten, sehr warm am Herzen liegt.

Was dann noch den Termin betrifft, meine Herren, so muß ich hervorheben, daß nach dem Wertlaute, diejenige Auslegung, die auch der letzte Herr Redner vermieden wissen wollte, doch eigentlich die⸗ jenige ist, die hineingelegt werden muß, denn in dem Antrage heißt es: jene Geldmittel können bis zum 1. Januar 1874 u. s. w. nutzbar gemacht werden, sie dürfen also nur nutzbar gemacht werden bis zum 1. Januar 1874, so daß dann doch wohl die Interpretation in diesem ungünstigeren Sinne ausfallen möchte.

Nun bemerke ich noch, daß wir in einer eigenthümlichen Lage sind, wir wissen heute noch nicht, wie viel wir Seitens des Reichs zu er— warten haben, auch noch nicht, wann wir es zu erwarten haben und in

welchen Raten, und es handelt sich lediglich darum, eine diesem Ver⸗ 7

hältnisse entsprechende Vollmacht in die Hände der Regierung zu legen. Ich glaube, daß Sie das mit gutem Vertrauen thun können.

Auf eine Bemerkung des Abgeordneten Lasker erwiderte der Finanz⸗Minister:

Meine Herren! Bei der Diskussion ist Manches als selbstver⸗ ständlich vorausgesetzt und deshalb nicht besonders hervorgehoben wor⸗ den. Der Finan;⸗Minister nimmt nicht für sich die Befugniß in An⸗ spruch, Schuldverschreibungen preußischer Staatsanleihen nach seinem Belieben in großen Summen ankaufen zu dürfen, und blos weil wir bei der Möglichkeit, daß uns sehr große Geldbestände zur Disposition stehen werden, die Befugniß zur zeitweiligen zinsbaren Belegung, die wir allerdings in Anspruch nehmen, ausgedehnt wissen wollen auf den umfassenden Ankauf von preußischen Staatspapieren, deshalb ist diese Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden.

Die Nr. 20 des „Preußischen Handels⸗-Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Venezuela: Dekret, betreffend die Küstenschiffahrtsabgaben. Desterreich: Gesetz vom 30. März 1873, betreffend die zollfreie Einfuhr der zum Bau und zur Aus— rüstung von Schiffen erforderlichen Gegenstaͤnde. Eingangszollbehand⸗ lung der Büffel. Peru: Monopolisirung des Salpeters. Sta⸗ tistik: Deutsches Reich: Reuß: Gera's Industrie und Handel im Jahre 1872. Preußen: Uebersicht des Waaren⸗Ein⸗ und Ausgangs zur See zu Stettin im Jahre 1572. Großbritannien: Der Verkehr Englands mit seinen Kolonien und dem Auslande im Jahre 1871. Spanien: Handel und Schiffahrt der Insel Portorico im Jahre 1872. Rußland: Uebersicht des Schiffsverkehrs in Kronstadt und St. Petersburg, sowie des Exports von St. Petersburg in 1872. Jahresbericht des Konfulats zu Uleaborg für 1872. Schweden und Norwegen: Handels- und Schiffsverkehr von Hammerfest in 1872. Griechenland: Jahresbericht des Vize⸗-Konsulats zu Cephalonia für 1872. Hayti: Jahresbericht des Konfulats zu Jacm l für 1872. Mittheilungen: Elbing. Danzig. Breslau. Cölu. Frankfurt a. M. Santiago.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Em den, 12. Mai. In der am Freitag stattgefundenen General⸗ Versammlung des Vereins zur Rettung Schiffbrüchiger hierselbst wurde der definitive Anschluß an die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, unter der Bedingung angenommen, daß der Sitz des Bezirkvereins hier verbleibe und die Verwaltung desselben in bisheriger Weise fortgeführt werde. Ebenso sollen die Reservefonds dem hiesigen Verein als Eigenthum verbleiben. Der bisherige Vor—⸗ stand wurde wiedergewählt.

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ran. 8

Inseraten⸗Expedition des Neutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Nrrußischen staats-Anzeigerz: Berlin, Wilhelm⸗Straße Rr. 32.

Sandels⸗Register.

Bekanntmachung. Bei der in unser Firmenregister sub Nr. 465 eingetragenen Firma Dav. Francke Söhne ist vermerkt worden: Die Zweigniederlassung allhier ist gelöscht. Potsdam, den 9. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

BSekanntmachung. ö Laut Verfügung vom heutigen Tage sind der Obersteiger Carl Emil Mittag und der Buchhalter Max Löwisohn zu Dragebruch sub Nr. 7 unseres Prokurenregisters als Kollektiv⸗Prokuristen der sub Nr. 5 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen Firma

wn Vereinigte Neumärkische Kohlen werke“, deren Sitz in Dragebruch ist, eingetragen werden. Driesen, 10. Mai 1873. Königliche Kreisgerichts Deputation.

; Handelsregister.

In unser Prokurenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage unter Nr. 39 eingetragen, daß der Kaufmann Alexander Bahr zu Landsberg 4. W. für seine unter Nr. 52 des Firmenregisters ver⸗ zeichnete, hiesige Firma „Alexander Bahr“ dem Kaufmann Max Bahr hierselbst Prokura ertheilt hat.

3 a. W., den 13. Mai 1873.

önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

; Handels register. In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen:

I) bei Nr. 276, daß die Firma Th. Arnd, der Wittwe Arnd, Mathilde, geb. Rühe hier auf den Kaufmann Max Arnd hierselbst übergegangen ist, .

2) unter Nr. 317 der Kaufmann Max Arnd hier als Inhaber der hiesigen Firma Th. Arnd.

Landsberg a. W., den 13. Mai 1873

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. Firmen register. In unser Firmenregister ist unter Nr. 223: Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: Kaufmann Robert Jaenecke. Ort der Niederlassung: Wriezen. Bezeichnung der Firma: Hermann Paetsch Nachfl. Robert Jaenecke ö eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Mai 1875 am 10. Mai 1873, eingetragen. ; Wriezen, den 19. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Firmenregister. In unser Firmenregister ist unter Nr. 24: Bezeichnung des Firma⸗Inhabers: Kaufmann Otto August Bernhard Riebe. Ort der Niederlassung: ö.. . a. 3 ezeichnung der Firma: Otto Riebe“, ; 6 zufolge Verfügung vom 9. Mai 1873 am 10. Mai . 1 eingetragen. Wriezen, den 109. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

; en r, .

In unser Firmenregister ist bei der Firma. Nr. 19 „Hermaun ae rsch Nachfolger Stto Riebe,“ Ort der Niederlassung: Wriezen a/ O., Golonne 6, folgender Vermerk:

Nachdem das Geschäft auf den Kaufmann Rebert Jaenecke übergegangen, ist diese Tirma gelöscht. Einge⸗ 3 zufolge e unk vom 9. Mai 1873 am 10 Mai 1873, eingetragen. . Wriezen, den 19. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

SHandels⸗Register.

Konkurfe, Subhastationen, Aufgebote, Ver- zandel. ladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

von öffentlichen Papieren.

Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

; Bekanntmachung. ; In unserm Gesellschaftsregister ist die unter Nr. 5 eingetragene

Firma: T. u. J. Fischel zu Kaukehmen nach dem Austritt des Herrn T. Fischel gelöscht, zufolge Verfügung vom 12. Mai 1873 am nämlichen Tage. Kaukehmen, den 12. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. ö In unser Register zur Eintragung der Ausschließung der Güter— gemeinschaft ist heute eingetragen worden: unter Nr. 124. daß der Kaufmann Johann Eduard Fink u . für seine Ehe mit Albertine Adelheide geborenen Loebel, unter Nr. 125, daß der Kaufmann Christoph Midwer zu Tilsit für seine Ehe mit Julianne Ida, geborenen Engelien, die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Bestimmung ausgeschlossen haben, daß das Vermögen der Ehefrauen die Natur des Vorbehaltenen haben soll. Tilsit, den 12. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Königliches Kreisgericht Küstrin. In unser Firmenregister ist am 12. Mai 1873 unter Nr. 295 eingetragen die Firma C. Haupt zu Küstrin und als Inhaber der— selben der Kaufmann Carl Johann Friedrich Haupt zu Küstrin.

dandelsregister. .

In unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft ist unter Nr. 359 zufolge Verfügung vom 13. Mai 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Nehemias Wedell zu Posen für seine Ebe mit Salomea Mamroth durch Vertrag vom 6. Mai 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Er— werbes ausgeschlossen hat.

Posen, den 13. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekauntm ach ung. In unser Firmenregister ist bei Nr. 295 das Erlöschen der Firma Fran Blaschke hier heute eingetragen worden. reslau, den 13. Mai 1873. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 666 das Erlöschen der dem Otto Adolf Oskar Puich von dem Kaufmann Anselm Larisch hier für die Nr. 3128 des Firmenregisters eingetragene Firma

A. Larisch ertheilte Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1573. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Bekanntmachung. ; In unser Firmenregister ist bei Nr. 3128 das Erlöschen der Firma A. Larisch kier heute eingetragen worden. Breslau, den 12. Mai 1875. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Bekanntmachung. .

In unser Prekurenregister sind Nr. 743 1) Fritz Koenig, 2) Richard Matschinski, beide hier als Kollektiv Prokuristen des Kaufmanns Georg Karl Rudolph Müller hier für dessen hier beste⸗ hende, in unserem Firmenregister Nr. 248 eingetragene Firma

Carl Gustav Müller

heute eingetragen worden.

Breslau, den 13. Mai 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung JI.

Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3350 die Firma Landwirthschaftliches Comptoir Heinrich Proskauer . und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Proskauer hier, heute eingetragen worden. ! Breslau, den 12. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. J.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

Industrielle Etablifsements, Fabriken und Groß—⸗

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Exrpedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, amhurg, Frau- furt a. Kl., Rreslau, galle, Prag, Wien, Annchen, Nürnberg, straßhurg, Zürich und Stuttgart. * *

icher Anzeiger. ö

. . . In unser Firmenregister ist bei Nr. 178 das Erlöschen der Firma Richard Beer hier heute eingetragen worden. . Breslau, den 13. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung. J.

In unser Einzelfirmenregister Vol. J. Fol. 96 ist zufolge Verfü— gung vom heutigen Tage bei der unter Nr. 451 eingetragenen Firma Curt Heine in Erfurt vermerkt worden: ö

Die Firma ist erloschen.

Erfurt, den 3. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Im hiefigen Handelsregister ist auf Fol. 608 heute eingetragen: Firma: Wil. Hoegtz. Ort der Niederlassung: Hildesheim. Inhaber: Fabrikant Wilhelin Hoegy zu Hildesheim. Hildesheim, den 19. Mai 1873. Königlich Preußisches Amtsgericht. Abth. 5.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.

1) Der Kaufmann August Ucberfeldt zu Herne hat für seine zu Derne bestehende, unter der Nr. 303 des Firmenregisters mit der Firma Aug. Ueberfeldt eingetragene Handelsniederlassung seine Ehe⸗ frau Emma, geb. Höh, zu Herne als Prokuristin bestellt, was am 12. Mai 1873 unter Nr. 87 des Prokurenregisters vermerkt ist.

2) In unser Prokurenregister ist 2. unter Nr. 307 die Firma J. Schumacher und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Schumacher zu Bochum,

b. unter Nr. 308 die Firma H. Oedekonen und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Oedekoven zu Bochum,

C. unter Nr. 309 die Firma H. Hölterhoff und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Hölterhoff zu Werne bei Langendreer am 12. Mai 1873 eingetragen.

Konkurse, Subhastatignen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.

1419 Aufgebot. . . Auf dem Grundbuchblatte des Adlichen Gutes Koelln (Gut Nr. 310 ist in der dritten Abtheilung unter Nr. 18 aus der Obli⸗ gation des Rittergutsbesitzers Heinrich Dix vom 9. März 1853 und der Verfügung vom 10. dess. M. eine zu fünf Prozent verzinsliche Darlehensford rung von 2590 Thlr. für Fräulein Bertha Dembicka in Neustadt, eingetragen und aus deren Cession vom 2. August 1855 und der Verfügung vom 29. dess. M. für den Gutsbesitzer. Alexander Manns in Koliebken umgeschrieben. Nachdem dessen Erbin, die ver⸗ wittwete Frau Baronin Anna Maria Amalie von Lettow, geborene Manns, in Berlin, angezeigt hat, daß die Hypotheken⸗Urkunde über diese noch bestehende Forderung verloren gegangen sei, werden alle Diejenigen, welche an das gus, der Obligations⸗Ausfertigung vom 9. März 1853 und der Ingrossations⸗Note vom 19. dess. M. (ohne Hypothekenschein) gebildete Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, fand- oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu niachen haben, iermit aufgefordert, dieselben spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗ telle im Terminszimmer 1. am 10. September er., Vormittags 9 Uhr, vor Herrn Kreisrichter Huhn anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt werden und die Hypotheken⸗Urkunde Behufs neuer Ausfertigung für kraftlos er⸗

klärt werden wird.

Neustadt W.⸗Pr., den 9. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(1429 Bekanntmachung.

Der am 5. April 1873 hierselbst verstorbene gGaßftier und Par⸗ tikulier Gottlieb Schneider hat in seinem am 26. April er, eröff⸗ neten Testamente vom 14. März er, bestimmt, daß sein Sohn aus erster Ehe Karl aus dem Nachlasse Nichts mehr erhalten soll, da er durch frühere Zuwendungen vollständig abgefunden sei.

Dies wird dem Karl Schneider, der sich angeblich in Nord⸗ Amerika aufhalten soll, hierdurch bekannt gemacht.

Breslau, den 6. Mai 1875. /

Königliches Stadtgericht. Abtheilung III.

für Testaments⸗ und Nachlaßsachen.

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