der Referendarien im Justiz⸗Subalterndienste. — Erkenntniß des Kö⸗ niglichen Ober⸗Tribunals vom 27. Februar 1873. Bei den durch einen Notar aufgenommenen Urkunden unterliegen die Parteien, welche die Beurkundung veranlaßt, haben, der Strafe der Stempelhinterzie hung nicht, sollten die Parteien es auch verabsäumt. haben, dem Notgr die von ihm nachträglich verlangten näheren Aufklärungen über den Werth des Objekts zu geben.
Kunst und Wissenschaft.
München, 23. Mai. Der neuernannte Präsident der Akademie der Wissenschaften, Dr. v. Döl (linger, wird seine Stelle am IJ. Juni antreten. Die historische Klasse der Akademie beabsichtigt, wie man hört, an seiner Statt zu ihrem Sekretär den Prof. v. Giesebrecht zu wählen. ö
— Am 18. dz. wurde ein auf der Burgruine Wolfstein bei Landshut in Bayern zum Gedächtnisse an die Geburtsstätte Kon⸗ radins des letzten Hohenstau fen, vom historischen Verein für e , errichtete Gedenktafel enthüllt, welche die Inschrift
ãgt: 16. „Hier stand die Burg Wolfstein, Geburtsstätte Konradins des letzten Hohenstaufen, geb. 25. März 1252, gest. zu Neapel 29. Oktober 1363. Errichtet vom historischen Verein fuͤr Niederbayern.“
Darmstadt, 24. Mai. Der ordentliche Professor der Theologie, Dr. Theodor Keim zu Zürich, ist zum ordentlichen Professor in der evangelisch theclogischen Fakultät der Landes⸗Universität, mit Wirkung vom I. Oktober J. J. an, ernannt und in der gedachten Eigenschaft berufen worden. ⸗ ö ö
Wekmar, 23. Mai. Der Direktor der Großherzoglichen Zeichen- schule, Professor Friedrich Preller hierselbst, ist auf sein Nach⸗ fuchen unter Anerkennung der von demselben während eingr langen Reihe von Jahren geleisteten ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand versetzt worden. J
Straßburg, 25. Mai. Am 9 wird in Baden⸗Baden die alijährliche Zusammenkunft von Professoren der Univer⸗ sitäten Heidelberg, Freiburg und Straßburg stattfinden. Auch aus Tübingen und Basel werden in diesem Jahre Gäste erwartet.
London, 22. Mai. Die Ueberlebenden der am erikanischen Nordpol-Expedition an Bord des Polaris? haben Nem-⸗Jorker Nachrichten zufolge einen ausführlichen Bericht über ihre Ahenteuer erstattet. Ihre Aussagen geben zu ernstlichem Argwohn bezüglich der Todesart des Kapitäns Hall Anlaß, und es ist Grund zu der An— nahme vorhanden, daß sein Tod durch Gift verursacht worden, und den Theil eines Planes, die Expedition zur Rückkehr aus dem offenen Polarmeere zu nöthigen, bildete. Die Hauptschuld wird einem Offizier des Schiffes beigemessen.
. andwirthschaft. München, 25. Mai. Aus Mittelfranken wird der „Zeit⸗ schrift des landwirthschaftlichen Vereins! über den Stand der Feldfrüchte geschrieben: „Die günstige, kühle und feuchte Witte⸗ rung im Anfang des Monats Mai hat die verderbliche in der letzten Woche des Aprils theilweise aufgehoben und den Schaden ausgeglichen. Die Winterfrüchte sind nicht so stark bestockt als vergangenes Jahr, stehen also dünner, aber viel mehr entwickelt. Das Sommergetreide, theils im März, theils im Anfang April gesägt, bis jetzt sebr gut auf gegangen, steht dünn, zeigt aber kräftiges Wachsthum. Die Wiesen zeigen ein sehr gutes l hel und es wird eine gute Heuernte er⸗ wartet. Kartoffeln, frühe, sind lange in der Erde geblieben und kom⸗ men zum Vorschein. Die späten sind der rauhen Witterung halber erst jetzt gesteckt worden. Die in Trögen gesäeten Tabakspflanzen sollen theilweise erfroren sein, jedoch ist gleich wieder nachgesät worden.
Weimar, 24. Mai. Die landwirthschaftliche Ausstel⸗ lung ist heute Morgen eröffnet worden. Die — 4 die Prinzessin Elisabeth nahmen mit Gefolge dieselbe in Augen⸗ schein, wohnten nach vollendetem Umgang der Prämiirungsfeierlichkeit bei und überreichten die Silbergeräthe den Prämiirten. Ingleichen nahmen sie auch die beiden Departementschefs Staats⸗Minister Dr. Thon und Geh. Staatsrath Freiherr Dr. v. Groß gleich nach der Eröffnung in Augenschein und gaben gleichfalls ihre Befriedigung über das Ergebniß der Ausstellung kund.
Gewerbe und Handel.
St. Peters burg, 24. Mai. (W. T. B. Die Reichsbank hat den Diskont von 5 auf 43 und den Lombard⸗-Zinsfuß von 6 auf 55 Prozent herabgesetzt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Nr. 40 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen— bahn-Vexrwaltungen hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗ Verwaltungen: . der Strecken Pilsen⸗Plaß und Obernit-Tilin der Pilsen⸗Priesener Bahn e. den Personenverkehr, sowig der Eperies⸗Tarnower Eisenbahn. — Russisches Eisenbahnrecht. Deutsches Reich; Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Reichs ⸗Eisenbahn-Amtes. Oberhohndorf Reinsdorfer Kohlenbahn, Geschãftsbericht pro 1872. Galizische Karl⸗Ludwigsbahn, direkte Verkehre. Literatur: Dr. Koch's Uebersichtskarte der Eisenbahnen Europas; Coursbuch der Deutschen Reichs Postverwaltung pro Mai. — Eisenbahn⸗Kalender. Offizielle und Privat-Anzeigen.
Hapre, 25. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Humboldt“ ist gestern von New⸗Jork wohlbehalten hier eingetroffen und geht morgen nach Stettin weiter.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 27. Mai. Opernhaus. (126. Vorstellung) Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Akten. Musik von rr, a von 89 . 2 Frl. Lehmann. Fe⸗ nela: Fr. Guillemin. Masaniello: Hr. Diener. Pietro: Hr. e. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. ) .
Ihm Schauspielhause. (142. Abonnements⸗Vorstellung) Die Bekenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Irl. Wienrich: Julie, als Debüt. Hierauf: Herrn Kaudels Gardinen⸗
7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Mittwoch, 28. Mai. Opernhaus. (127. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Dper 1ᷓ 3 1 theilungen. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. (Letztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube.) Fatime: Frl. Horina. Huon: Hr. Woworsky. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
w Schauspielhause. (143. Abonnements ⸗Vorstellung.) Zum ersten Male: König Heinrich der Sechste. Drama in 5 Al⸗ ten von W. Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗Tieck⸗
hãuser, In Seene gesetzt vom Direktor Hein. Besetzung: König Heinrich VI, Hr. Karlowa.
sein Oheim, Hr. Oberländer. chester, e ,. des Königs, Hr. Wünzer. nr ,,, Derzog von Jork, Hr. Verndal, Eduard, Graf ven March, nach.; mals König Eduard IV., Georg, nachmals Herzog von Clarence, Richard, nachmals Herzog von Gloster, Edmund, Graf ven Rutland, seine Sohne, Hr. Goritz, Hr. v. 2. Hr. Kahle, Frl. Golmick. Herzog von Sommerset, Herzog von Suffolk, Herzog von Buckingham, Lord Clissord, Lerd Say, von der Partei der Lancaster, Hr. Basse, Hr. Lud⸗ wig, Hr. Dehnicke; Hr. Schwing, Hr; Lichterfeld. Graf pon Salig⸗ hury, Graf von Warwick, Lord Hastings, von der Jorkschen Partei, Hr. grause⸗ Hr. Dahn, Hr. Thomas. Sir Humphrey Stafford, Hr. Bost Hans Gade, ein Rebell, Hr. Hiltl. Georg Bewis, Marten, der Metzger, Smith, der Leineweber, seine Anhänger, Hr. Müller, . Siegrist? Hr. Landwehr. Simprox, ein Betrüger, Hr. Pehl.
improxens Frau, Fr. Adami. Ein Pager Erl. Heuser. Margaretha von Anjou, König Heinrichs Gemahlin, Fr. Erhartt. Leonore, Her⸗ zogin von Gloster, Frl. Bergmann. Lady Grey, nachmals Gemahlin
Eduards IV., Frl. Meyer.
Archäologische Gesellschaft.
Sitzung vom 6. Mai. — Hr. Curtius legte die für die Ge⸗ sellschäft eingegangenen Geschenk? vor (B. Neumann, Mẽelanges philologiques, und E. Oberg, Musarum typi); außerdem J. Fried⸗ känders“ Geschichte des Königlichen Muͤnzkabineks in Berlin und A. Holms Monographie über das alte Catania. Dann besprach er die in Helbigs Besitz befindliche Künstlerinschrift mit dem Namen des Rhodiers Athanadoros, Genthes reichhaltige Abhandlung über den struskischen Tauschhandel nach dem Norden (Frankfurt a. M. 1873), den Auffatz von Schlie in der „Allg. Zeitung“ 18733 Nr. 87 üher die neuentdeckte Metope von Ilion Arch. Ztg.“ 1872, Tafel 6h, deren Gleichstellung mit dem eropischen Relief mehrseitigen Wider⸗ spruch hervorrief, und endlich W. Vischers Abhandlung über Sitzen und Stehen in den griechischen Volksversammlungen, wodurch nach des Referenten Ansicht der wesentliche Unterschied, welcher sowohl in der bau⸗ sichen Einrichtung der Versammlungsräume als auch im Hergange der Ver⸗ handlungen zwischen agristokratischen und demokratischen Staaten be⸗ standen hat, nicht aufgehoben werden kann, — Herr Hübner sprach ber römische Alterthümęer in Lothringen. Er gab, einen Bericht über den Bestand des Musenms in Metz, hob einige der Dort aufbewahrten lateinischen Inschriften hervor, erörterte ihre Be⸗ deutung für die Geschichte der Stadt in römischer Zeit, und verweilte endlich besonders bei den zahlreichen noch fast ganz unbekannten Grab⸗ reliefs, welche trotãz ihrer meist rohen Ausführung die Sitten und Zu— stände jener Gegenden in römischer Zeit in sprechender Weise illustri⸗ ren. — Herr Schubring besprach von dem Benndorfschen Werke: Üeber die Metopen von Selinunt den kurz gefaßten historischtopographischen und epigraphischen Theil, Er bezeichnete die von Benndorf aufgestellte Annahme einer nur theilweise stattgehabten Befestigung des nördlich der Akropolis gelegenen Stadthügels als un zulässig und fand eine fortifikatorische Verbindung der Akropolis mit der Neapolis durch das Sumpfthal hindurch, sowie die darauf fußende Ansetzung des Marktes unwahrscheinlich; er betonte das Vorhandensein eines großen Altarblockeßz auf der Akropolis, welches Benndorf für befremdend hält. Im Ganzen hielt er an den wesentlichen Punkten der bisherigen Selinuntischen Topographie fest. Die mit vielem Scharffinn versuchte Datirung der Inschrift des Apollotempels und die Beziehung auf einen konjekturirten Krieg zwischen Selinunt und Segest vom Jahre 454 muß noch problematisch erscheinen wegen der Lage des Flusses Mazaras, zumal mehrere Ausdrücke der In— schrift die vorausgesetzte Beseutung schwerlich haben können., — Herr Bormann zeigte ein vor Kurzem für das Königliche Antiquarium erworbenes bei Mörs gefundenes ixdengs Krügelchen' vor, unter dessen ß mit guten Buchstaben des ersten Jahrhunderts nach Ehristo, wie es scheint, eingegraben ist: Dae Sunxalis ferendas fecit Glaudius Victorinus. Der Vortragende übersetzte dies: Der Göttin Sunxalis hat darbringen lassen Claudius Victorinus, und meinte, daß als Objekt. zu denken sei der Inhalt des Krügelchens. Dieselbe Göttin . sich in zwei anderen gleichfalls auf dem linken Rheinufer gefun— enen Inschriften, in denen der Name im Dativ einmal Zunnxali, das andere Mal Sunuscall (die Endung fehlt) geschrieben ist. Herr Hübner hielt es für wahrscheinlicher, daß als Sbjekt das Krügelchen selbst zu verstehen sei (oll) und erklärte den Plural damit, datz zu gleicher Zeit eine größere Anzahl dargebracht sei. Auch wollte er das das Sunxalis als Genitiv fassen (Eigenthum) der Göttin Sunxalis; darbringen hat sie lassen Cl. Victorinus. — Hr. Weil besprach ein paar Fälle der Uebertragung von Münztypen, zunächst denjenigen des opuntischen Aias, der sich, außtrhalb Lokris noch an vier verschiedenen Orten theils in strengerer, iheils in freierer Weise nachgeahmt wiederfindet; ferner die den Tetradrachmen des Antigonos eigenthümliche Darstellung des auf einer Prora sitzenden Apollo, welche in den Silbermünzen der Magneten und Histiãer 1, ist. — Herr Engelmann legte den Papier⸗ abklatsch eineß Reliefs aus dem Neapler Museum vor, auf welchem Hephästos an einem Schilde 6 Dionysos mit Thyr— sos und Kantharos, neben ihm ein Panther, und Herakles mit dem
Kerberos dargestellt sind. Anknüpfend an die Inschrift des Monu⸗ ments (Fiorelli, catalogo delle Gal. Lap. Iser. greche No. 49), aus der sich ergiebt, daß die drei Gottheiten als ect gotrodes AUpdcddr nebeneinander gestellt sind, bemerkte der Vortragende, daß noch viele ndere Denkmäler existixen, auf welchen wie hier die dargestellten Fi⸗ uren nur durch ein äußeres Band zusammengehalten werden, während man gewöhnlich tieffinnige Beziehungen aufzusuchen pflegt.
Gesellschaft naturforschender Freunde In der Sitzung der gie schgn r, naturforschender Freunde zu Berlin besprach Herr Ascherson unter Vorlegung frischer und getrockneter, im Freien blühend gesammelter Pflanzen⸗Exemplare, die durch die milde Witterung dieses Winters hervorgerufenen abnor⸗ men Vegetationserscheinungen.
Die mitgetheilten Thatsachen stimmen im Ganzen sehr wohl mi den vom Geh. Rath Göppert (Sitzung der botan. 2 hh
Winter (die kurze Periode vom 15. bis 22. Dezember 1872, in welcher das Thermometer in Berlin nicht über den Gefrierpunkt stieg, hat sich ziemlich einflußlos erwiesen — und dasselbe ist wohl von der mehrmals unterbrochenen, vom 26. Januar bis 14. Februar 1873 zu erwarten — in der Vegetationsentwicklung hervorgerufen, wichen weit weniger von der gewöhnlichen ab, als dies à priori zu erwarten ge⸗ wesen wäre. Die große Mehrzahl der Holz. und Krautgewächse ließ sich durch die abnorm hohe Temperatur in ihrer Winterruhe nicht stören. Allerdings war der Boden vielfach mit einer zusammenhän⸗ genden grünen Vegetationsdecke in zu dieser Jahreszeit ungewöhnlicher Weise überzogen, indeß zeigte sich dieselbe zum größten Theil aus sol⸗ chen Gewächsen zusammengesetzt, welche auch sonst in unserem Winter an frostfreien Tagen belaubt und blühend zu finden sind. Zu ihnen a,. sich allerdings in ungewöhnlicher Anzahl im November tachzügler der Herbstvegetation, welche im Laufe des Dezembers erheblich abnahmen, und nur noch einzeln bis Ende Januar zu be⸗ merken waren. Im Dezember zeigten sich dann schon (kaum einzeln im Vovember) ö. Vorläufer der Frühjahrsvegetation, die dann im Januar an 9. erheblich zunahmen und allerdings eine er⸗ heblich verfrühte Vegetations⸗Entwickelung bekundeten. So reichten sich allerdings die letzten Blumen des Herbstes und die ersten Bo⸗ ten des erwachenden Frühlings, welche sonst durch mehrmonatlichen Frost und Schneebedeckung zeitlich getrennt zu sein pflegen, diesmal die Hand; indeß konnte eigentlich von einem gleichzeitigen Erscheinen derselben nicht die Rede sein, da die ersten Frühlingsblumen im De⸗ zember und die letzten Herbstblumen im Januar nur vereinzelten Individuen angehörten und keineswegs als Ausdruck der vollen Blüthezeit zu betrachten waren. Die ganze Erscheinung erinnerte unverkennbar an den Winter der Mittelmeer⸗Region, wo ebenfalls trotz des mangelnden Frostes eine Ruheperiode in der Entwickelung der meisten Gewächse beobachtet wird, obwohl, bei der länger fort— esetzten Blütezeit der Herbstgewächse und den früher erscheinenden rühlingsblumen es niemals an blühenden Gewächsen fehlt. Es hat sich daher an der Grenze dieses Gebietes die Erscheinung ziemlich ähnlich wie bei uns gestaltet. — r. K. K Hofrath M. Ritter v. Tom⸗ masini schreibt von Triest, 20. Janugr 1873, an den Vortr.: „Junge Freunde, die am Neujahrstage den Monte Spaccate und dessen Um⸗ gebungen besuchten, brachten von dannen 28 blühende Pflanzenspezies swildwachsende) mit, freilich meistens Nachzügler der Herbstflora, die n blühend erhalten hatten. Nun blüht auch Amygdalus und es chicken sich andere Obstbäume an, ihnen zu folgen; wehe ihnen, wenn erst später Frostwetter eintreten sollte“. Eine erhebliche klimatische Differenz gegen Berlin zeigt nur das am linken Rheinufer gelegene Dyck, wo allerdings die Zahl der blühenden Frühlingspflanzen eine größere und ihr Erscheinen um mehrere Wochen zeitiger war.
Literatur.
Die internationale wissenschaftliche Bibliothek, herausgegeben von Professor Dr. J. Czermak in Leipzig und Professor Dr. J. Rosenthal in Erlangen, will eine Reihe von Werken aus dem Gebiete der Sozial! und Naturwissenschaften, mit besonderer Berück= sichtigung der neuesten Fortschrite in denselben, von bewährten Fach⸗ gelehrten mit wissenschaftlicher Schärfe, doch in ansprechen der, allen Gebildeten verständlicher Darstellung verfaßt, publiziren. Die Werke werden möglichst gleichzeitig in autorisirten Ausgaben in deutscher, englischer und französischer Sprache von folgenden Verlagshandlungen veröffentlicht: für Deutschland ven F. A. Brockhaus in Leipzig, für England von Henry S. King u. Co. in London, für Frankreich von Germer Bailliere in Paris, für Amerika von D. Appleton u. Co. in Vew York. Ein Kreis von Gelehrten Englands, Deutschlands, Frankreichs und Amerikas hat sich auf Anregung hervorra— gender englischer Autoren dazu vereinigt, dieses Unternehmen ins Leben zu rufen und mit gemeinsamen Kräften zu söärdern. Die Auswahl der in die „Internationale wiff e fich Bibliothek“ aufzunehmenden Werke geschieht durch ein aus Gelehrten dieser vier Nationen gebildetes Komite, dessen Mitglieder für Deutsch⸗ land die Herren Professor Dr. J. Czermak in Leipzig und Professor Dr. J., Rosenthal in Erlangen sind. Letzterer besorgt zugleich die Redaktion der deutschen Ausgaben. Der ÜUmfang eines Bandes ist auf 15-25 Bogen berechnet; wo es der Gegenstand erfordert, sollen zur. Erläuterung des Textes auch Abbildungen in Holzschnitt, Tafeln, Pläne, Karten u. han beigegeben werden. Na Verhältniß des Umfangs soll der Preis für den Band 1 Thlr. big 15 Thlr. für ge⸗ heftete, l bis 2 Thlr. für gebundene Exemplare betragen. Selbft⸗ verständlich liegt der Bibliothek ein ö Plan zu Grunde, nach welchem sie in ihrer Vollendung ein abgerundetes Ganzes zu bilden bestimmt ist; doch wird auch . Werk einzeln zu dem dafür festgesetzten Preise verkäuflich sein. Daß eine so organisirte interna⸗ tionale Vermittelung der ge rl gn, Literatur vorzüglich geeignet ist, das geistige Band zwischen den betreffenden Ländern enger und fester zu knůü ken unterliegt wohl keinem Zweifel, und es e daher
schen Gesellschaft für vaterl. Kultur vom 12. Dez. 1872) in ie und von Prof. J. Wiesner (österr. botan. Se d. . 64e bei Wien] beobachteten, überein und mußte der Vortragende daher auch zu ähnlichen Schlüssen gelangen. Die Erscheinungen, welche durch das sel⸗ tene und nur kürz andauernde Eintreten des Frostes in diesem
die lebhafteste Theilnahme auch des deutschen Publikums dem Unternehmen mit Sicherheit erwartet . a n , n 2 gie gereicheiß der zunächst in Aussicht genommenen Bände der
Bain, A., Beziehungen zwischen Geist und Körper. — Basti ö Charlton, Das Gehirn als Organ des Geistes. * Il *.
Die Schwämme, ihre Natur, Einfluß und Nutzen. — Bernard. Claude, hn und metaphwsische Erscheinungen des Lebens. — Bernstein, JI. Physiologie der Sinne. — Berthelot, Die chemische Synthese. = Farpenter, W. W, Grundzüge einer Physiologie des Geistes. — Clif⸗= ford, Kingdom, Die Grundlagen der exakten Wissenschaften, für Nicht⸗ mathematiker dargestellt. — Cohn, 86 Die Tallophyten (Al⸗ gen, Flechten, Pilze). — Deville, Sainte Claire, Einleitung in die allgemeine Chemie. — Dyer, Thiselton, Form und Erscheinung blü⸗ hender Pflanzen. — Foster, M., Protoplasma und Zellenlehre. — Hermann. Vhysiologie der Athmung. — Huxley, T. H., Bewegung und Bewußtsein. — Jevons, Stanley, Die Logik in der Statistik. = Lacaze⸗Duthjers, Die Zoologie seit Cuvier. — Leuckart, R, Grund⸗ züge der thierischen Organisation. — Liebreich, R., Grundzüge der Toxikologie. — Lindsay, Lauder, Die Seelenersche inungen bei den nie⸗ dern Thieren. — Locker, J. N., Die Spektralan alyfe. — Lommel, 8. Optik. — Lubbock, J, Das Alter des Menschengeschlechts. — Maudsley, H.. Verantwortlichkeit bei Krankheiten. — Obling, W., Die neue Chemie. — Pettigrew. J. B., Gehen, Schwimmen und Fliegen. — Quatrefages, A. de. Die Negerracen. — Quetelet, A. Phyfik der menschlichen Gesellschaft. Ramsayn A. C., Die Skulplur der Erde — Rosenthal, J, Allgemeine Muskel- und Nervenphysiologie. — Schmidt, Oskar, Die Abstammungsle hre und der Darwinismus. — Smith, Edward, Nahrungsmittel und Ernährung. — Spencer, Herbert, Das Studiure der Gesellsch iftswissenschaft. — Steinthal, hi Grundzüge der Sprachwissenschaft. — Stewart, Balfour, Die n . . ͤ 6 ; . 2 der 8 . H., Die chemischen Wirkungen des Lichts. —
Die Atome und die atomische ieren ? 2
Von dem Komite der Koehler- Stiftung zur Unter— stützung unbemittelter Abiturienten der Friedrichs⸗Werderj : werbeschule geht uns Folgendes zu: 5 e,,
Der am 6. Dezember 1871 erfolgte Tod des Professor Dr. . Koehler, einstigen Direktors der städtischen Gewerbeschule sier, gah einer Anzahl seiner ehemaligen Schüler Veranlassung, am 17. April v. J. zusammenzutceten, um ihrem verehrten Lehrer ein
Andenken zu stiften. In dieser Versammlung wurde ein Komite ge⸗
wählt und mit der Sammlung von Beiträgen, sowie mit den weiter sich ergebenden Geschäften betraut. Die Summe der bisher e. gangenen Beiträge beläuft sich auf ca. 1700 Thaler. Auf Grund dieses Resultates und weil man wußte, dadurch ganz in dem Sinne des Verewigten zu handeln, wurde , n. eine „Koehler⸗Stiftung“ zu gründen, aus welcher unbemittelte Schüler der Friedrichs⸗Werderschen Gewerbeschule behufs Studiums auf der Gewerbe⸗AEtademie oder einer anderen Hochschule Stipendien erhalten sollen. Das Unter⸗ nehmen war damit aus dem engeren Rahmen einer privaten Huldi⸗ gung zu einem dem öffentlichen Wohle dienenden geworden. Demge⸗ mäß beschloß auch die Generalversammlung vom JI. Dezember v. J.: „Alle Diejenigen, denen das von Koehler sowohl, wie von der
Gewerbeschule seit jeher vertretene Prinzip der Erreichung einer
allgemeinen Geistesbildung auf, mathematisch⸗naturwissenschaftlicher
Grundlage, am Herzen liegt, zu Beiträgen aufzufordern.“
Die Gleichberechtigung dieses Prinzips neben dem der klassischen Bildung kann nur dadurch erwiesen werden, daß die Anzahl der ge⸗ diegenen Kräfte, welche daraus hervorgehen, fortdauernd vermehrt wird.“ Es muß also das Bestreben sein, möglichst Vielen, welche die mathe— t n f lcaftiche Vorbildung genossen haben, die Hoch⸗
en zu öffnen. . 4 Die Koehler⸗Stiftung in ihrer Vollendung würde nun auf di Ziel hinwirken, indem sie durch Gewährung der Ausbildung 3. ö. Hochschule jungen Leuten, die sonst, durch die Ungunst der Verhältnisse auf enge Grenzen beschränkt, vielleicht ihr Lebelang nicht zur Geltung kämen, neue Bahnen erschließen würde, in denen sie zu höherer Be⸗ 2 6 er e sent ich . a die Koehler -Stiftung wesentlich den Erfolg haben wird, tüch⸗ tige Techniker zu erziehen, so hält sich das unterzeichnete Komite . verpflichtet, Ihnen als Interessenten der r rf das besprochene Unternehmen zur geneigten Beachtung zu empfehlen und event. um Ihren gefälligen Beitrag zu bitten, besonders da die Zahl der Sti⸗ , technische Zwecke gegenüber der für andere Fächer fehr ring ist. 3 Es find bisher an Beiträgen 17890 Thaler einge n folie hie g 53 a elegt sind. ; 1 wen s ist einleuchtend, daß unter den jetzigen Verhältnifsen die Zin⸗ sen aus dieser Summe für die Erfüllung des , . f . . ( 4
noch nicht ausreichen. Kommerzien⸗Rath Kauffmann, Neue G straße 18, ist bereit, weitere Beiträge in E Berlin, im April 155. z r, .
Redaktion und Rendautur: Schwieg ö
Bertin, Verlag der Cppedition (Eessel⸗. Drug: S. Heidberg. Drei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beklage)
predi gten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang halb 9 gationen der Kreisstadt Sorau in der Nieder ⸗Lausitz zum Betrage
schen Uebersetzung für die deut sche Bühne bearbeitet von Oechel⸗
3 Eduard. Prinz von Wales, sein Sohn, Fel. Kühle. Humphrey, Herzeg von Gloster, Kardinal Beaufort, Bischof von Win ⸗
zum
*
*
Erste Beilage
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Montag, den 26. Mai
1873
2
Königreich Preußen. rivilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obli⸗
von 200, 0900 Thlrn. Vom 24. April 1873. ⸗
Wir Wiltz elm, von Gottes Gnaden König von Preußen c.
Nachdem der Magiftrat der Kreisstadt Sorau in der Nieder⸗ lausitz in Uebereinstimmung mit der Stadtvergydnetenversammlung dafelbst darauf angetragen hat, behufs Regulitung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vorhandenen Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und an— dere gemeinnützige Unternehmungen ein Anlehen von 200,000 Thlrn. aufzunehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Imäscheinen versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 8. 2 des Gesetzes vom 1I7. Juni 1833 C6 e. Sammlung Seite 75) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe pon 206 060 Thlrn. (geschrleben; Zweihundert Tausend Thalern) auf jeden Inhaber lautender, mit Zinscoupons, versehener Obligationen zer Stadt Sorau, welche nach dem anliegenden (a) Schema und war? in 146 Stück Littr. A. zu 500 Thlr. — 70,000 Thlr., in 350
rück Littr. B. zu 200 Thlr. — 70 000 Thlr., in 609 Stück Littr.
6. zu 100 Thlr. — 60, 000 Thlr., in Summa — 200 000 Thlr. auszufertigen, mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und, pon Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Til— ungsplane durch Ausloosung oder Ankauf Seitens der Stadt inner- 9 längftens neun und dreißig Jahren, vom Jahre 1874 ab, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung, ohne jedoch, dadurch den Inhabern der Qbliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. .
rkundlich unter Unscrer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24 April 1873.
(L. S) Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.
Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
a. Schema für die Obligationen. . Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt a. O. (Stadtwappen. Obligation der Kreisstadt ö. QNieder⸗Lausitz). über w Thaler preußisch Courant. K Ausgefertigt in Gemäßheit des Landesherrlichen Privilegiums vom 24. April 1875, (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank⸗ furt a. O. vom — . Stück
Wir, der Magistrat der Kreisstadt Sorau (Nieder-Lausitz), urkun⸗ den Und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation ein der Stadt dargeliehenes Kapital von Thalern Courant, dessen Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des Aller⸗ höchsten Privilegiums vom 24. April 1873 aufgenommenen Anleihe . . Thalern von der Kreisstadt Soran (Nieder-Lausitz) zu fordern hat.
Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur plan Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zins coupos gezahlt. Der umstehend abgedruckte Plan enthält die näheren Bedingungen.
Das Anleihekapital wird in Gemäßheit des festgestellten Til⸗ gungsplanes binnen längstens neun und dreißig Jahren, vom Jahre 1874 ab, amortisirt.
Sorau, Nieder⸗Lausitz den ten.. 187.
Der Magistrat. . .
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes.)
Eingetragen sub Rr... der Kontrolle
Die städtische Finanz -Komission. Der Rendant der
(Unterschrift eines Mitgliedes der von Stadt ⸗Haupt⸗Kasse. der Stadtverordneten⸗Versammlung Unterschrift.) gewählten ständigen Fingnz-Kommission) . ‚
Beigeflgt find die Coupons Serie J. Nr. 1 bis 10 nebst Talon.
Plan zu einer von der Kreisstadt Sorau (Nieder-⸗Lausitz) aufzunehmenden lnleihe von 200000 il , Zwelhundert Tausend
ha lern).
1) Von dem Magistrate und der Stadtverordneten Versammlung der Kreisstadt Sorau (Rieder⸗Lausitz) ist beschlossen worden, behufs Regulirung des städtischen Schuldenwesens durch Umwandlung der vor⸗ handenen Schulden, sowie zur Bestreitung der Kosten für mehrere nothwendige Bauten und andere gemeinnützige Unternehmungen ein Anfchen von Zo0, 000 Thalern aufzunehmen und zu diesem Ende auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Obligatio⸗ nen auszugeben. . ⸗.
2) Diese Obligationen werden in Apolnts zu 500 Thalern, 200 Thalern und 100 Thalern ausgegeben und zwar; ö.
2. 140 Stück Litt. X. von Nr. 1 bis 140 à 5M Thlr. 70,000 Thlr. b. 350 Stück Titt. B. von Nr. 1 bis 350 à 200 Thlr. 70. 000 Thlr. c. 609 Stück Litt. C. von Rr. 1 bis 600 à 100 Thlr. — 60, 000 Thlr. Summa 200,000 Thlr.
3) Die Rückzahlung der ganzen Schuld von. 200 000 Thlr. ge⸗ schieht aus einem Tilgungsfonds, welcher zu diesem Behufe durch Einschuß von jährlich 1 Prozent des gesammten Anleihekapitals unter Juwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet Dird. Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens 39 Jahren, vom Jahre 1874 ab, nach Maßgabe des ausgestellten Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Sorau behält sich indessen das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldyer⸗ schreibungen auf einmal zu kündigen. Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. ; . 26
4 Vom Tage der Emission der Obligationen ab werden diesel⸗ ben in halbsährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden
Jahres mit vier und ein halb Prozent verzinst. ö .
5) Jeder Obligatien werden zehn 3 für die auf die ö folgenden zehn halbjährigen Zinstermine und ein Talon
eigegeben. .
Die ferneren Zinscoupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden ausgegeben. ; .
6) Die Ausgabe einer neuen Zinsschein -Serie, welche zuvor be⸗ kannt gemacht werden muß, erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Sorau gegen Ablieferung des der alten Zinesschein⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die , . der neuen , an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Verzeigung rechtzeitig geschehen ist.
7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise der ö bei der Stadt-Hauptkasse in Sorau in der dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
na s) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden
päteren Fälligkeits⸗ Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ Tupons wird der Betrag vom Kapitale gekürzt. . ;
Y) Die ausgeloꝑosten, beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüchahlungẽ · ermine nicht erhoben werden, sowie die, innerhalb der nächsten vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen versähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Sorau. 10 Die Ausloosung der Obligationen erfolgt alljährlich im Mo⸗ nate Juli in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten. Die getilg⸗ ten Sbligationen werden in Gegenwart des Magistrats und der von der Stadtverordneten ⸗Versammlung gewählten städtischen Finanz⸗ Kommission vernichtet. Darüber, daß solches geschehen, wird von dem Magistrate und der Finanz-Kommission eine Bescheinigung aus— gestellt und diese zu den Akten gebracht. .
11) Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Obligationen werden unter Bezeichnung ihrer Littra und Nummer, sowie des Betrages,
nber welchen sie lauten und des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, mindestens öffentlich bekannt gemacht. . k ö; Mit Eintritt des 56 hört die Verzinsung der ausgeloosten,
ie der gekündigten Obligationen auf. . sewig i Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, das Amts⸗ bitt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. D., das Sorauer Kreisblatt und mindeftens ein Sorauer Lokalblatt. . Fur den Fall, daß eines der spRziell benanntzn Blätter etwa ein⸗ gehen sollte, wird durch den Magistrat mit Zustimmung der König⸗ lichen Regierung zu Frankfurt a. O ein anderes Blatt jubstituirt. 13) In Ansehung der verlorenen oder vor ihrer Einlösung ver⸗ nichteten Obligationen finden die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 (Gesetz Sammlung Seite 157) 55. 1. bis 12 wegen des Nufgebols verlorener oder vernichteter Staatsbapiere, sowie der erlassenen oder noch zu erlassenden, dasselbe ergänzenden Bestimmungen, jedoch mit nachstehenden Maßgaben Anwendung: . ä. die im 8. J vorgeschriebene Anzeige, muß dem Magistrate zu Sorau gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befug⸗ misse zuftehen, die nach jener Verordnung dem Schatz ⸗Minist rium zu⸗ kommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet der Rekurs an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. statt; ! . b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei
öniglichen Kreisgerichte zu Sorau;
ö 9 1 ö 55. 8. 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch die oben unter Nr. 12 angegebenen Blätter; an die Stelle der in 8. erwähnten sechs Zahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 eriwähnten sechsten und achten Zah⸗ lungstermins soll der vierte, beziehentlich fünfte treten, ö Die Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amrtisirt wer⸗ den, jedoch sollen Demjenigen, welcher den. Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ kommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . 14) Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Sorau mit ihrer Steuerkraft und ihrem Vermögen. Sorau, Nieder⸗Lausitz, den 31. Oktober 182
Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
drei Monate vor dem Zahlungstermine
Schema zu den Zinscoupons.
. . . Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt a. O. Stadtwappen.)
. Serie Zinseoupon Nr über
zu der ö. 4 Obligation der Kreisstadt Sorau Nieder⸗Lausitz).
. Littr Nr . ö
Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am
. 18 . (9. ) die halbjährlichen Zinsen der Stadt- Obli⸗
1 . 2
gation Littr . mit schreibe
aus der hiesigen Stadt⸗Hauptkasse. Sorau, den .
(Couponstempel.) Eingetragen sub Nr. Die städtische Finanz⸗ Kommission.
(Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten des zwei⸗ ten Magistrats⸗ Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz⸗Kom mission können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins-Coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadt Hauptkass en⸗Rendanten versehen werden.)
Dlefer Zinscoupon wird ungültig wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Faͤlligkeitẽ jahres erhoben ist.
der Kontrole. 4 Der Rendant der Stadt⸗ Hauptkasse.
Schema zu den Talons.
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt. a. O. Stadtwappen.) Talon zu der . ö Obligation der . Sorau (Nieder⸗Lausitz).
über
.... Thaler .
zu vier und ein halh Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfänst gegen dessen Rückgabe zu der , ., Obligation die... te Serie Zinscoupons für die funf Jahre 18. . (9. ) bis 185. 19 ) bei der hiesigen Stadt Hauptkasse, sofern nicht von dem Inhaber der Bligagtien gegen diese Aushändigung rechtzeitig protestirt worden ist. Im Falle eines sol⸗ chen Widerspruchs erfolgt die Augzreichung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation.
Sorau (Rieder⸗Lausitz, den ten 6
Der Magistrat. Die städtische Finanz⸗ Der Rendant der Stadt⸗ Kommission. Hauptkasse.
(Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten, des zwei⸗ ten Magistrats-Mitgliedes und des Mitgliedes der Finanz⸗Kommission könnch nil Lettern oder Faksimileftemßpeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Stadt⸗ Hauptkassen ⸗Rendanten versehen werden.)
Neichstags⸗ Angelegenheiten. Berlin, 26. Mai. In der Sitzung des Reichstags
tragten 88. 31. b. und e. des Gesetzentwurfs über die Kriegs⸗
leistungen nach dem Abg. Grumbrecht:
Sie werden von mir nicht erwarten, daß ich zu verbündeten Regierun⸗
Be
—*
für das ganze Reich Bestimmungen getroffen we er Rechte und Verpflichtungen, es nicht angemessen sei, die Frage, ob und in welchen Fällen der Rechtsweg gegen einzelne auf Grund dieses Gesetzes getroffene Verfügungen zulässig fei, der Partikulargesetzgebung zu überlassen — mit andern Worten? in Bezug auf diese Frage die verschiedengrtigen Grundfätze bestehen zu lassen, wie sie in den einzelnen Bundesstaaten bestehen. k Ich nehme an, daß dies das wesentliche Motiv der Anträge ist. Hätten wir jedes Fahr einen Krieg, wären wir also jedes Jahr, oder auch nur alle paar Jahre in der Lage, das Kriegsleistungsgesetz in Wirksam⸗ keit treten zu lassen, so würde ich die Berechtigung dieses Standpunktes vollkommen anerkennen und ich glaube, daß alsdann auch die verbündeten Regieryngen selbst unbedingt das Bedürfniß empfunden haben würden, das Ihnen vorgelegte Gesetz durch allgemeine Bestimmungen über die Fälle, in denen der Rechtsweg zulässig ist, oder nicht, uͤber die In⸗ stanzen, über das administrative oder richterliche Verfahren zu ergän⸗ zen. Glücklicherweise ist das doch nicht der Fall. Wir haben es hier mit einem Gesetze zu thun, von dem wir Alle recht lebhaft wünschen, daß es recht lange Zeit nicht in Kraft gesetzt 1 möge und ich glaube, diese Erwägung ist doch geeignet, die Dringlichkeit des Be⸗
dürfnifses der Regelung der Frage über den Rechtsweg in diesem Ge⸗
lassen. Wäre würde es auch bei lebhafter Dringlichkeit kein Bedenken haben, lassen; indessen die verschiedenen Amendements die hier vorliegen, geben, wie mir scheint, schen den Beweis, daß diese Regelung eine keineswegs leichte ist. Ich bin nicht in der Lage und enthalte mich dessen auch nur persönlich über die Angemessenheit der einen oder der andern Regelung mich zu äußern. Es sind dies Fragen von solcher Schwierigkeit und Tragweite, daß sie ein näheres Studium erfordern, als es für mich gegenüber diesen Anträgen mög- lich gewesen ist. Eins erkenne ich als vielleicht dringend an, und das ist, wenn ich recht verstanden habe, der Gedanke, der in dem ur sprüng— lichen Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten für Cassel Nr., 199 ent⸗ halten ist. Man kann saͤgen, wenn jetzt das Reichsgesetz eintritt und das Reich der Zahlungspflichtige wird, so fehlt es überhaupt an irgend einer Bestimmung, kraft, deren gegen das Reich auf Grund übrigens landesgesetzlicher Vorschriften geklagt werden könnte, Ich habe den vorhin erwähnten Zusatzantrag so verstanden, daß er diese vielleicht vorhandene Lücke, ausfüllen und sagen will; wo nach der bestehenden Gefetzhebung aus dem vorliegenden Gesetze der Landesfis kus hãtte verkkägt werden können, in den Fällen und bei den Gerichten soll auch der Reichsfiskus verklagt werden können. Ich bin zweifelhaft, ob eine solche Bestimmung gerade unumgänglich ist, aber ich habe anzuerkennen, daß, wenn man der Meinung. ist, die Gerichte könnten deduciren, der Reichsfiskus sei überhaupt nicht zu belangen, daß das allerdings eine Lücke im Gesetze sein würde. Ich beschränke mich auf diefe Bemerkungen, wie gesagt, lediglich in dem Wunsche, das Mei⸗ nige zu thun, damit nicht durch Hineinziehen einer in der Vorlage der verbündeten Regierungen völlig unberührten, ganz unzweifelhaft äußerst schwierigen Materie die Verständigung über das ganze Gesetz, die, wie ich glaube, die verbündeten Regierungen ebenso lebhaft wuͤn⸗ schen, wie der Reichstag, ein unübersteigliches Hinderniß biete.
— Der Reichstag erörterte hierauf die aus dem preußischen Abgeordnetenhause bekannte Petition des vormaligen Münzmeisters Andersen von der früheren Münze in Altona um die Bewir⸗ kung des rechtlichen Gehörs für die gerichtliche Geltendmachung eines privatrechtlichen Guthabens bei der Koͤniglich preußischen Staatskasse aus dem Titel einer vertragsmaßig festgestellten Ent⸗ schädigung. Referent Mayer befürwortete den Antrag der Kommission: die Aufforderung an den Reichskanzler zu richten daß er den Bundesrath veranlasse, über den. Beschluß des Reichstags vom 5. Juni 1872 (wegen Ueberweisung derselben Petition zur Berücksichtigung) zu befinden und seinen Beschluß zur Kenntniß des Reichstags zu bringen.
In der Diskussion erklärte der Königliche Finanz ⸗Rath Rötger: .
Meine Herren! Es kann als Kommissarius der, preußischen Re⸗ gierung nur meine Aufgabe sein, hier die Gründe objeltiv darzulegen, wesche die preußische Regierung zu derjenigen Stellung bestimmt haben, die sie bisher dem Antrag des Petenten gegenüber einge⸗ nommen hat. k -
Bei uns in Preußen wurde den Stagtsdienern erst heute vor zwölf Jahren der Rechtsweg eröffnet für Ansprüche auf Gehalt, Pen⸗ sion und Wartegeld. Damst wurde anerkannt, daß durch das Staats⸗ dienerverhältniß ein Recht auf das Amt und gus dem Amt entstehe, welches vor Gericht geltend gemacht werden könne. Erst 6. zwölf Jahren ist es so in Preußen. Als nach den Ereignissen des Jahres 1866 die neuen ro vinzen mit unserem Vaterlande vereinigt wurden, da waren die Rechts⸗ verhältnisse der Staatsdiener in den einzelnen derselben sehr verschie⸗ dene. In Kurheffen z. B. — und das wird. vielleicht von einzelnen der Herren verwechselt — hatten die Staatsdiener bereits viel weiter ehende Rechte dem Staate gegenüber, als sie in Preußen zu jener Fal bestanden. ⸗ .
In einzelnen anderen der neuen Provinzen waren diese Rechte eingeschränktere; so in Schleswig Holstein. Jort war das Staats- diener⸗Verhältniß zwar als ein dem offentlichen Recht angehörendes anerkannt; es bestand aber nicht das Recht, die Ansprüche aus dem Amt und auf das Amt vor Gericht zu. verfelgen; es bestand nicht, weil dem holsteinischen Rechte die Befugniß zur Klage gegen die Staatskasse ohne Gehn n. der betreffender Verwaltungsbehõrde
anz fremd war. In Holstein war es verboten, daß Ladungen an zie anbeskollegien von den Gerichten O ne Genehmigung, ergingen. Es waren weder Klagen aus einem priv n Y UEchen Verpflichtungsgrunde, noch die gerichtliche Verfolgung von erderungen zus den Kautions- verhältnissen der Beamten gegen die Staatskasse zulässig. ö
Dies! war beftehendes Recht vor dem Jahre 1640. Um es über= haupt zu ermöglichen, daß privatrechtliche Ansprüche gegen die Staatskasse im Prozeßwege geltend gemacht. werden könn ten, wurde im Jahre 1840 eine Verordnung erlassen, welche den Rechtsweg für alle Forderungen an die Staatskasse aus einem rein privatrechtlichen Verpflichtungsgrunde eröffnet. Hinsicht⸗ lich der Ansprüche aber, welche nicht rein privatrechtlicher N 1 tur waren, sondern die mit einem öffentlichen Rechtsverhältniß in Verbindung standen, wurde bestimmt, daß der Rechtsweg durch die höhere Verwaltungsbehörde mit landesherrlicher Genehmigun ver sagt weben Kenne. Der gFlechtgweg wurde mithin durch die ses besondere
lebhaft erscheinen zu
besonders f h leicht, so
setz nicht so - Regelung sehr
nun diese nicht besonders sie eintreten zu
am XI. d. M. erklärte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts,
Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der
Staats⸗-Minister Del brück, über die von der Kommission bean⸗
Wär deägefez nur ganz autnahrnsweise gegen die Sfaatskasse zugelnssen,
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