1873 / 125 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 26. Mai, 1 Uhr 22 Min. Nachm. Dep. d. Staata- anneigera) eigen, Juui-Juli 85, Juli-August S55, Herbst 80. Roggen, Juni-Juli 544, Juli-August 54, Herbst 54. Rüböl, Mai 211, Mai-Juni 214, Geptember-Oktober 22ᷓ. Spiritus 1711S, Mai- Juni 173, August-September 184, September-October 18 bez.

Stettin, 26. Mai, Nachm. 1 U. (G. T. B) Get reidemarkt Weiren pr. Juni-Juli 86, pr. Juli-August 85ᷓ5, pr. Herbst S0. Roggen pr. Juni - Juli und pr. Juli-August 544, pr. Herbst 54. Rüböl 160 Kilogr. pr. Mai und p Mai - Juni 21, pr Sep- tember- Oktober 22. Spiritus loco 1I7usas, pr. Mai-Juni 173, pr. August- September 184, pr. September-Oktober 184.

Hoem, 26. Mal. (Pos. Ztg.) (Amtl. Bericht) Roggen. Go, kündigt Ctr. Kündigungspreis 57, pr. Mai 57t, pr. Nai-=-Juni 57, Pr. Juni-Juli 564, Juli-August 555, August-September 54, Herbst 533. Spiritus smit Fass] spr. Liter - 10,000 pCt. Lralles). Gekündigt 20 000 Liter. Kündigungspreis 173, pr. Mai 178, pr. Juni 17st, pr. Juli 181, pr. Augast 18, pr. Sep- tember 183, pr. Oktober 173.

Hrenlan, 26. Mai, 2 L. 56 M. Nachm. (Tel. Depesche d. Staats. Anaeigers.) Spiritus pr. 60 Liter 1690 pCt. pr. Mai 18 Br., 188 Gd., Weizen, weisser, 20 - 282 Sgr., gelber 226 - 272 Sgr., gen 175 = 189 8gr. Gerste 165 - I78 Sgr. Hafer 144 150 8gr. pr. ollpfund 160 Kilogramm. Steigend.

KEresiau, 26. Mai, Nachmittags. (W. T. B.) getreide- markt. Spiritus pr. I00 Titer I00 Prozent pr. Mal- Juni 183. Weizen pr. Mai 89. Boggen pr. Nei- Juni 59, pr. Juli-August 57, pr. Septbr. Oktober 55. Rüböl pr. Mal-Juni 22, pr. Sep- tember-Oktober 227.. ink ruhig. Wetter: Veränderlich.

Maxdehilrzn, 26. Mai. (Brivatbericht) Weigen S8 - M Thlr. Roggen 58-63 Thir,, Gerste 68 - 74 Thlr., Hafer 50 - 53 Thlr. pr. 2000 Pfund. Kartoffelspiritus. Locowaare gefragt und zun etwas höheren Preisen verkäuflich. Termine geschäftslos. Loco ohns Fass 183 à Z Ihlr. ben, per Mai, Mai-Juni 183 Lhlr, pr. Juni-Juli 183 Thlr,, pr. Juli August 195 Thlr., pr. August-Sep- tember 195 Thlr., pr. September 194 Thlr. pr. io, 000 pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 15 Thlr. pr. 1065 iter. Rüben- spiritus fest. Loco 185 Thlr., pr. Juni-September 188 Thlr.

Cäöln, 26. Mai, Nachw. 1 Uhr. (MW. T. B.)

setreidemarict. Wetter: Warm. Weizen höher, hiesiger loFso 9, 25, fremder loco 9, 10, pr. Nai 9, 10, pr. Juli gisso, pr. November 8, IJ. Roggen besser, loco 5, 25 bis 6, 5, pr. Mai 5. 198, per Juli 5, L, pr. November 5, 223. Rübòöl matt, loes 12, pr. Mai 1150, per Gktober 1206.9.

KEremenm, 26. Mai. (II. F. B) Petrolosum rubig, Standard white loeo 16 Mk.

Hamhurg, 26. Mai. (V. T. B.)

Getreidemarkt. KVeizen loco fest. Roggen loco fest, aber ruhig; beide auf Termine ruhig. Weizen pr. Mai 126 pfad. 1009 Kilo netto 270 Br., 268 Gd., pr. Mai-Juni 126pfündiger pr. 10090 Kilo netto 258 Br., 257 Gd., pr. Juli August pr. 1900 Kilo netto 252 Br., 251 Gd., pr. September-Oktober 126 pfün- diger pr. 1009 Kilo netto 242 Br. AI Gd. PBoggen pr. Mai 1000 Kilo netto 172 Br., 171 G., pr. Mai- Juni pr. 1000 Kilo netto 171 Br., 170 Gd., pr. Juli - August 1000 EKilo netto 171 Br., 170 Gd., pr. September - Oktober 1000 Kilo netto 179 Br., 1690 Gd. Hafer und Gerste fest, aber ruhig. Rüböl ruhig, loco 34, pr. Nai 23, pr. Oktober pr. 200 Pid. 71. Spiritus leblos, pr. Mai 100 iter 1090 pCt. 2t, pr. August- September 463, pr. September - Oktober 46. Rasfee fest; Umsatz 3009 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 16,265 Br., 16,10 Gd., pr. Mai 16,10 Gd., pr. Aungust- Dezember 16,00 Gd. Metter: Schön.

Arasterckarmn, 26. Mai, Am. 4 U. 30 M. VW. T. B.) Getreide mar kt. (Schlussbericht) Weizen unverändert, per Oktober 360. Roggen loco behauptet, pr. Mai 2053, pr. Oktober 2063. Raps pr. Herbst 414 Fl. Rüböl loco 41, pr. Herbst 423.

Wetter: Trübe.

Antwerhenm, 26. Mai, Nm. 4 Uhr 30 MN. (W. T. B.) Getreidemarkt. (gchlussbericht). Weizen fest. Roggen be- hauptet, französischer 23. Hafer fest. Gerste gefragt.

PFetroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loes 40 bez, 407 Br., pr. Mai und pr. Juni 40 bez. und Br., pr. September 425 bez, 43 Br.,, pr. September-Dezember 445 Br. Fest.

LHonmcdlom, 25. Mai. (V. T. B.) Getreidemarkt. (Anfangsbericht.) Der Markt eröffnete fest, aber ruhig. Wetter Bewölkt.

Lomelonm, 26. Mai, Nachm. (M. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht) Der Markt schloss fest, aber ruhig; für fremden Weizen war vom Kontinent Frage; andere Getreidearten fest.

Lomdlorm, 26. Mai, Vormittags. (W. T. B) Die Getreide- zufuhren vom 17. bis zum 23. Mai betrugen: Engl. Weizen 5908, fremder 28, 791, engl. Gerste 102, fremde 2025, engl. Malz- gerste 16,698, engl. Hafer M40, fremder 50,348 Ertrs. Engl. Mehl 20. 762 Sack, fremdes 4340 Sack und 1800 Fass.

Liverhnool, 26. Mai, Vormittags. (MN. T. B) Baumwolle. (Anfangsbericht.) MNuthmaasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Un- verändert.

LiverkFockl, 26. Mai, Nachm. (VJ. T. B) Baumwolle. (Schlussbericht): Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Ex- port 20090 B. Unverändert.

Middl. Orleans gêsis, middl. amerikanische S,§, fair Dhollerah 6z3, middl. fair Dhellerah 55, good middl. Dholierah 4, middl. Phollerah 4, fair Bengal fair Broach 64, new fair Qomra 6ssis, good fair Qumra 633, fair Madras 6t, fair Fernam g, fair Smyrna 7, fair Egyptian 93.

Klasgorn,, 26. Mai. 6 ch.

Faris, 265. Mai, Nachm. (X. . B) Produktenmarkt. KRäböl ruhig, pr. Alai., 93, 0M, pr. Juli - Angust gd, 25, per Septhr-Dezember 95,50. Mehl ruhig, pr. Mai 72,75, pr. Juni 73, 0, per Juli-August 74,09. Spiritus pr. Mai 52, 50. Wetter: Schön.

Ner- Kors, 25. Nai, Abends 6 Uhr. (T. T. B.)

Baumwolle 191. Mehl 7D. 45 C. Rother Frühjahrsweigen D. CG. Raff. Petroleum in New-Tork pr. Gallon von 64 Pfd. 20. do. *. ö pr. Gallon von 65 Pfd. 195. Havanna Zucker Lo. 12 83.

Roheisen: Mixed numbers warrants

KRimralkinngem.

Oelsnitzer Bergbhaugesellsohaft. Die siebente Rinzahlung von 10 * auf die Prior.- Stammaktien Littr. 9. ist abzüglich 5, Vinsen vonn 1. April bis 30. Juni er. auf 70 Thlr. mit 9 Thlr. 4 Sgr. in der Zeit vom 30. Juni bis 2. Juli cr. bei der Agentur der Geraer Bank in Leipzig zu leisten.

öztelnkohlenwerk Glückauf Thurm. Die vierte Einz, mit 5 Thlr. pro Aktie ist bis 28. Juni er. an den Vorsitzenden des Ver- waltu , ü. e .

Ai ttlen · Gesellsohaft Elsenwerk zu Salzgitter. Die Einz. von 20h 40 Thlr. des Nominalbetrages der 6 zu emittirenden Aktien i st um 1. Juli er. bei Adolph Meyer in Hannover zu leisten.

Ham oln sohe Holastofffabrik Aktisn-Gesellsohaft. Dis jetzte Einz. vor! 2075 auf die Aktien ist bis 15. Juni cr. bei der Pro- vinzial-Dis Konto-Gesellschaft, Agentur Hameln zu leisten.

Vereml Ke hug e, , n, orelnl- und Lanrahütte Aktion-d Bergbau und! Hättenbetrieb. Der Termin zur 1 .

zugsrechts aur die jungen Aktien ist bis zum 36. Maj er, ver- längert. ,

; oh * ohe en -desellsohaft für Bra . len · Jr wertung n Halle a. 8. Die Divid. pre 1872 2 wird mit 20 Ihlr. bis zum 1. Juli er, in Berlin bei G6. Plaut ausw bezahlt; s. i. 6. .

Aktien- Ges ellso ad Liebenstein. Die Divid. pro 1872 beträgt 13, ader 14 Ihlr. pro Aktie und wird vom 1. Jusi er. an der Gesellschafts kasse ausbezahlt. . .

Bergisok · Narkicrhe Bank n Ehherfold. Die Ausz. der pro 1872 auf 6x p. a. oder 6 Thlr. pro Aktie festgesetzten Divid. er- folgt vom 15. Juni bis 1. August er. in Berlin bei der Diskonto- Gesellschaft.

Gommerz-Bank in Warsohan. Die Divid. von 1023 pro 1872 wird von jetzt mit 26 Thlr. pro Aktie in Berlin bei der Mittel- deutschen Greditbank Filiale Berlin ausbezahlt.

Aktien · des ellsohast für Gas · und Wasseranlagen, daskronen und Einkindustrle, Der Dividendenschein Nr. 1 Wird vom 3. Juni er. ab an der Gesellschaftskasse mit 6 Thlr. 20 Sgr. eingelöst.

Mosoo-Jaroslan Elsenbahn-Gesellsohaft. Der am 1. Juni er. fällige Coupon der Oblig. vwird von da ab in Berlin bei Mendels- sohn & Co. eingelöst.

General- Versammliungem. 12. Juni. Portland-GQement- Fabrik In Gössartz. Ordentl. Gen- Vers. in Gössartæz. 14. Juni. Dortmunder Steinkohlenbergwerk Loulse Hefban. Ausserordentl. Gen. Versamml. in Berlin; s. Ins. in HNr. 123. Nordhausen- Erfurter Elsenbahn. Ord. Gen. - Vers. in Sondershausen; s. Ins. in Nr. 123. . Märkisch - Posener Elsenbahn. Ord. Gen. -Vers. in Guben; s. Ins. in Nr. 123. Borgisoh-Märkisohe Elsenbahn - Gesellsohaft. Ord. Gen. - Vers. in Elberfeld. ; 6 Mindener Eisenbahn. Ordentl. Gen. Vers. in öln. Steinkohlenwerk Glü-okanf Thurm. Ord. Gen. Vers. in Glauchau. Gotthardbahn. Nr. 123.

Ausreiehiumz vom Aktien.

A. Faderstelnsoher Bank-Verein. Der Umtausch der Beꝝugs- scheine gegen Originalaktien findet von jetzt ab bei der Preussischen

Bodenkredit-Aktienbank statt. HKHiumecdligunxen umd Verloosmngem. ; Marlenwer der Rreis · Obligationen. Das Verzeichniss bereits

,, noch nicht zur Einlösung präsentirter Oblig. ; s. Ins. in r. =.

21. Juni. 26. Juni. 28. Juni. 30. Juni. 30. Juni.

Juni. Ord. Gen. Vers. in Luzern; s. Ins. in

Ausmeise vom Eisemhbalsamen. Magdeburg CGthen · Halle · Lelpziger Elsenbahn und Halle- Casseler Zweighahn. Die Bilanzen ult. 1872; s. Ins. in Nr. 123.

Tele ache VWitterunksherkikehte.

Allgemeine Hirumels- ansicht.

Bar. Ab

D Aby . 7 ort. P. L. V. N. A. Rind

Constantin. 334,3 6 Cöln 337,5

N., lebhaft. bewölkt n. S8 VW., mäss. zml. bedeckt.

bedeckt. bedeckt. heiter. bedeckt. bedeckt. halb heiter. bedeckt. bedeckt.

I Haparanda. 337, S 7 Christians. . 333, 4 Nernösand . 337, 6 Helsingfors. 336, 6 Petersburg. 336, Stockholm 336, 8 Skudesnäs 335, 9

336,7 Fredericksh Helsingör. . Moskau ... 328,8 Memel .... 336,7 Flensburg . 335, Königsberg 336,7 Danzig. ... 336,7 Putbus .... 335,0 Kieler Haf. 337,5 Cöslin .... 336,7 Weserleuch. 333, S Wilhelmsh. 333,3 Stettin.... 337,2 Gröningen. 334,7 Bremen ... 334,6

5334,

5.335,

334,7 Münster... 332.4 Torgau .... 333,0 Breslau ... 331,8 Brüssel ... 335, 334,1 Wiesbaden. 331, Ratibor ... 328,7 Trier 330, 6 Cherbourg. 336, 8 Havre 337,4 5.231, 6

Paris ..... 338,0 7 gt. Mathieu 335,

S0O., schw. O., lebhaft. NO., schw. Mindstille. NO., schw. 8., stille. 80. , lebh. Windstille. Windstille. Windstille. *)

W., mässig. bewölkt.

N., schw. bedeckt.

O., schwach. bezogen.

W., schw. bedeckt, Nebel. bedeckt. wolkig.

leicht bowölkt. heiter.

trũbe.

trübe.

heiter.

Regen. bewölkt.

..

18 8 9 80 e . O. Dre D =

*

b g

SO. schw. S0O., mässig. NV. , schw. O., lebhaft. S0O., schw. O., mãssig. 8., stille. SO., mäss. WS VV. schw. O., schwach. NVW. , stille. 8W., schw. trübe, Regen. NO., lebhaft. bedeckt.

S0, schw. völlig heiter. MSW. schw. Regen.

W., lebhaft. Sturm, Regen. S., schw. bedeckt, Regen. W., s. schw. heiter.

W., s. stark. trübe.

SW. , lebhaft. bedeckt. Nö., lebh. ganz bewölkt. S8W., lebhaft. bed., Regen. SV., mässig. wenig bewölkt. WS MW., stark. Regen.

k w C

5754

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bewölkt. heiter.

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L. d ie e - = Q D e- do =

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1

22228000 0000 GASAG 1000 222

1 ni,,

Gestern Abend Gewitter bei starkem N. WNVw. schwach. 9) Strom S. Strom N.

) Gestern Nachm. Gestern Nachm. NNV. mässig.

Sandels⸗Register.

Zufolge V fie , 3 ann gr r, ge Verfügung vom 23. Mai ist am heuti unter 3 3. in i . e . . ö. aufmann Heinrich Friedrich Peter Carstens z s Ort der Niederlassung: Husum. . i n ihn Firma: H. Carstens. ,,, 24. Mai 1873. önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissit onen ꝛ2c.

rn. BSetanntmachnng. it Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. d. M betreffend die Anberaumung eines Termint zur meisthietenden Verpachtung der Domäne Düng“ auf Freitag, an. . 8 ee, ni e, zur e, &*nn fg, 2 nin wegen inzwischen erfolgter anderweit der Qoinäne Düna nicht abgehalten werden wird. K Hannover, den ö. . . . önigliche Finanz⸗Direktion. Abtheilung für Domänen.

**

öffentlich

u. io] Bekanntmachung.

Die Lieferung der für die Beamtenkleider⸗Kasse erforderlichen

Uniformirungs⸗Gegenstände, bestehend aus feinem blauen Tuche mittel⸗

feinem schwarzen Tuche, orangefarbenem Tuche, feinem grauen Buks. kin, blauem Kommistuch, graumelirtem Kommistuch, Monstre⸗Düffel, grauer mittelfeiner Futterleinwand, grauer Wattirungsleinwand, schwar⸗= zem und grauem englisch Leder, grauem wollenen und braunem baum wollenen Futterflanell, großen und kleinen goldplattirten Uniform⸗ knöpfen, großen, gelochten schwarzen Hornknöpfen, Uniform-⸗Mützen von blauem Tuche und Halsbinden von Lasting, soll im Wege der öffent⸗ lichen , verdungen werden. Hierauf bezügliche Offerten sind bis zum Submissionstermine

Sonnabend, den 14. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift:

„Offerte auf Lieferung von Uniformirungs⸗gFegenständen“ versehen, an die Ober⸗Betriebs⸗Inspektion der Königlichen Ost⸗ bahn hierselbst ahuheos portofrei einzureichen.

Dle Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine in Gegenwart der anwesenden Submittenten. ;

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Bureau der Central Betriebs⸗Materialien⸗Verwaltung hierselbst, sowie in den Betriebs⸗ Materialien⸗Depots auf den Bahnhöfen der Königlichen Ostbahn zu Berlin und Königsberg i. Pr. zur Ansicht aus, werden auch auf portofreie, an das Kuratorium zu richtende Anträge mitgetheilt.

Bromberg, den 20. Nai 1875. Das Kuratorium der Kleiderkasse der Königlichen Ostbahn.

Lacdlenmanm.

MN. 936

Behra⸗Friedländer Eisenhahn.

4. 1

Die Ausführung der Erdarbeiten und unstbauten in den Loosen 2 3 und 4 der Abtheilung IV., sowie in den Loosen J und 8 der Abtheilung V. im Zuge der Bebra⸗Friedländer Eisenbahn, bestehend in:

Abtheilung IV., Loos 1:

der Bewegung von 113,227 Kubikmetern oder rot. 18,562

hessischen Schachtruthen Erdmassen und die Herstellung von

46 a n metern oder rot. 223 hessischen Schachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 2:

der Bewegung von 1325579 Kubikmetern oder rot. 21,783

hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von

. . oder rot. 485 hessischen Schachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 3:

der Bewegung von 152,539 Kubikmetern oder rot. 25,006 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 790 Kubikmetern oder rot. 1530 hessischen Schachtruthen Mauerwerk;

desgl. Loos 4:

der Bewegung von 132,859 Kubikmetern oder 21,780 hessi— schen Schachkruthen Erdmassen und der Herstellung von 2 ö. Kubikmetern oder 426 hessischen Schachtruthen Mauer—⸗ werk;

Abtheilung V., Loos 7: der Bewegung von 85,170 Kubikmetern oder rot. 13,962 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von . 3 oder rot. 425 hessischen Schachtruthen auerwerk;

desgl. Loos 8:

der Bewegung von 48,743 Kubikmetern oder rot. 7991 hes⸗ sischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von e. Kubikmetern oder 483 hessischen e,, Mauer⸗ werk; . soll im Wege der öffentlichen Submission und zwar in 6 ungetheilten Loosen verdungen werden.

Die Zeichnungen und maßgebenden Bedingungen können in unserm Bau⸗Bureau hierselbst eingesehen, auch von da Submissions⸗Formulare , Ansuchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen

erden.

Submissions⸗Qfferten sind versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf die Erdarbeiten und Kunst⸗ bauten des (nach Nummern zu bezeichZnendem Looses der Bebra⸗Friedländer Eisenbahn“

bis spätestens zu dem

Montag, den 16. Inni er.

; Vormittags 11 Uhr,] in gedachtem Büreau anstehenden Termins an uns einzusenden; die eingehenden Offerten werden in diesem Termine in Gegenwart der etwa gnwesenden Submittenten erbrochen.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberůcksichtigt.

Cassel, den . Mai 1833.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u, s. w. von öffentlichen Papieren.

Berichtigung.

In der Bekanntmachung der Ostpreußischen Südbahn, betr. aus= gelooste Prioritäts⸗Obligatignen Nr. I90 d. Bl., Börsen⸗Beil. * unter den rückständigen Stücken der in den Vorjahren gusgeloosten

iat J. Emiss. à 500 Thlr. irrthümlich die Nr. 648 statt 684 aufgeführt. ĩ

Bekanntm a

. Berlin⸗ Stettiner

Ilõ29

chu n g. Eisenbahn.

Bei der am 17. 8d. M. in Gemäßheit unserer Bekanntmachun vom 2. April er. stattgehabten Fi ichen Ausloosung , . 1. Oktober er, zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen V. Emisston sind folgende Nummern

230 357, 5532. 591. 635. 766. 913. 920. 1959. 1135. 1277. 1286. 1307. 1374. 1451. 1695. 2103. 3302. 2345. 2488. 3345. 3623. 3856. 3960. 4001 und 4207 gezogen worden. Stettin, den 20. Mai 1873.

kttorin i

der Berlin⸗St ir. * . hngesellschaft Stettiner Eisenbahngesellschaft. Fretz dorff. Zenke. i n

Koniglich Prenßischer E

taats⸗Anzeiger.

* fur das Vierteljahr.

Jar Abonnement beträgt 1 Thir. Sgr. 68 Pf.

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8

13 12653.

Deu tsches Reich.

Gesetz, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds.

Vom 23. Mai 1873. ö

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. ; ö

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt; ö

5. 1. Um die Bestreitung derjenigen J sicher zu stellen, welche dem Reiche in Folge des Krieges von 1870/71 nach dem Ge⸗ setze, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen, vom 27. Juni 1871 (Reichs⸗ Gesetzbl,. S. N56), vom 1. Januar 1873 an zur Last fallen, wird eine Kapitalsfumme von Einhundert sieben und achtzig Millionen Thalern bestimmt, welche aus dem durch, Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die französische Kriegskostenentschädigung, vom 8. Juli 1872 Reichs- Gesetzbl. S. 289), einstweilen reservirten Theile der von Frankreich ; ht zahlenden Kriegskostenentschädigung zu entnehmen und unter dem

amen Reichs⸗Invalidenfonds⸗ nach den folgenden Vorschriften zu verwalten ist. .

§. 2. Die dem Reichs⸗Invalidenfonds überwiesenen Gelder sind zinsbar anzulegen. e. ;

Ihre Anlegung hat, vorbehaltlich der Bestimmung in 5. 3, nur zu erfolgen in verzinslichen Schuldverschreibungen, welche .

a. auf den Inhaber lauten, oder auf den Inhaber jederzeit um⸗ k— 5 werden können und seitens des Gläubigers unkündbar ind, un .

b. einer der nachstchend verzeichneten Gattungen angehören;

H mit gesetzlicher Ermächtigung ausgestellte , , des Reichs oder eines Deutschen Bundesstaates;

Y Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reich oder von einem Bundesstaat gesetzlich garantirt ist;

I) Rentenbriefe der 214 Vermittelung der Ablösung von Renten in Deutschland bestehenden Rentenbanken; ; ;

4 Schuldverschreibungen deutscher kommunaler Korporationen, (Provinzen, Kreise, Gemeinden ꝛc.), welche einer regelmäßigen Amor⸗ tisation unterliegen. ;

Eine Veräußerung der solchergestalt erworbenen Schuldverschrei⸗ bungen ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen (5. 8 und 9) zulässig. Der Umtausch kleinerer Stücke gegen größere der⸗ selben Gattung und in demselben Gesammtbetrag oder umgekehrt,

welcher bei dem Schuldner erfolgt, wird durch diese Bestimmung nicht

ausgeschlossen.

. ür die Zeit bis zum 1. Juli 1876 kann die Anlage auch erfolgen in Schu dverschreibungen anderer Staaten, in Schatzanwei⸗ sungen des Reichs oder eines Bundesstagtes, in Gewährung von Lom— bard⸗Darlehen auf Effekten, welche nach den Vorschriften dieses Ge⸗ setzes zur endgültigen oder vorlänfigen Anlegung geeignet, sind (35. 2 und 3), in inländischen oder auf Geld lautenden ausländischen Wech- seln ersten Ranges oder in Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisen⸗ bahngesellschaften. .

Schuldverschreibungen dieser Art können außer in den 55. 8 und erwähnten Fällen auch im Interesse der Erwerbung von anderen Schuldverschreibungen veräußert werden.

§. 4. Die für den Reichs⸗Invalidenfonds erworbenen Schuld= verschreibungen, sowie alle demselben zukommenden Werthpapiere sind im Gewahrsam und unter gemeinsamen Verschluß der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds und der Reichsschulden- Kommission zu halten. Außer zum Zweck der nach Maßgabe dieses Gesetzes zulässigen Veräußerungen oder Umtausche (5. 2) dürfen Schuldverschreibungen aus dem Gewahrsam nicht früher als drei Monate vor Eintritt der Fälligkeit entnommen werden. Wechsel und für Lombard⸗Darlehen g,. Sicherheiten können auch im Gewahrsam der Bankhäuser i zh welchen der Invalidenfonds in Geschäftsverbindung

e 5

Schuldverschreibungen, welche auf den Inhaber lauten und den Erfordernissen in 5. 2 entsprechen, sind spätestens bis zum 1. Juli 1876 unter Mitwirkung der Reichsschulden⸗Kommission außer Cours zu setzen. Die iederincourssetzung ist nur zum Zweck einer gesetzlich zulässigen Veräußerung, gestattet und. kann in rechtsgültiger Form nur unter Mitwirkung der Reichsschulden⸗ Kommisson erfolgen. Dasselbe gilt von dem Antrage ö Um⸗ schreibung hinsichtlich der auf Vamen lautenden Schuldvperschreihungen. Die außer Cours gesetzten Schuldverschreibungen gelten nicht als Inhaberpapiere, bis sie wieder in Cours gesetzt sind. K

Die Form, in welcher die Mitwirkung der Reichsschulden⸗ Kommission auf den betreffenden Schuldverschreibungen zu perlaut- baren ist, wird durch die Geschaͤftsinstruktion (5. 11) festgestellt.

5. 5. Die Einziehung von Wechsel- und Darlehensforderungen, sbwie die Veräußerung von Schuldverschreibungen für Rechnung des Han lid aft geschieht durch Vermittelung deutscher Bankhäuser. In 6. Weise geschieht die Erwerbung, soweit es sich nicht um direkte Uebernahme der Schuldverschreibungen von den ersten Dar⸗ lehensnehmern handelt.

Der Reichskanzler bezeichnet im Einvernehmen mit dem Bundes⸗ rath diejenigen Bankhäuser, deren Vermittelung in Anspruch zu neh⸗ men ist, und bringt dieselben zur, Kenntniß der Verwaltung des Reichs⸗-Invalidenfonds und der Reichs⸗Schuldenkommission. Die ö. die Einziehung von Wechsel⸗ und Darlehensforderungen, sowie durch die Verdußerung von Schuldverschreibungen bis zur Erwerbung von anderen Schuldverschreibungen verfügbar werdenden Geldbestände sind bei einem oder mehreren jener Bankhäuser anzulegen; sie dürfen mit Ausnahme der Fälle, welche in 5. 7 und in dem Schlußsatz des F. 8 vorgesehen sind, weder zu den Reichskassen noch an die Verwal— tung des Reichs⸗Invalidenfonds abgeführt werden.

Die mit dlesen Mitteln erworbenen Schuldverschreibungen sind von den hiermit n ng Bankhäusern an die Verwaltung des Reichs ⸗Invalidenfonds abzuführen.

Zahlungen und Aushändigungen, welche den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider erfolgen, sind ungültig und begründen keine Ent⸗ lastung des Verpflichteten. . ö

5. 6. Die Zinseinnahmen des Reichs⸗Invalidenfonds müssen für

erwalhsenden Einnahmen sind sowohl

theils durch die Errichtung und Geschäftsführung der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds entstehen,

187.

jedes Jahr veranschlagt und auf Art. 69 der e f Reichs⸗Invalidenfonds gehö Laufe eines Jahres fällig werden, hergehenden Fahres ab aus dem Gewahrsam ( H entnommen wer den. Dieselben sind von der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds vor Eintritt des Fälligkeitstermins an die Reichs⸗Hauptkasse abzu⸗ führen. Ebendahin sind auch die bei den Bankhäusern ekwachsenen Zinsen (8. 5) von denselben abzuffhten. . 5. 7. Aus den der Reichs⸗Hauptkasse durch Einziehung der Zinsen . , hen nach 5. 1 auf die Mittel des Reichs- Invalidenfonds angewicsenen Ausgaben als auch diejenigen Kosten zu bestreiten, welche nach Maßgabe des Reichshaushalts⸗Etats

theils den Kontingentsverwaltungen h das Reichsheer durch die Verwaltung der guf. die Mittel des

eichs⸗Invalidenfonds angewiesenen Penstonen, Pensionszuschüfse und Bewillsgungen noch besonders erwachsen. Sofern zur Bestreitung

Ddleser Ausgaben die Zinseinnahmen nicht ausreichen, ist im Reichs= haushalts-Etat dersenige Betrag in Cinnahme vorzusehen, welcher zur Ergänzung der Jinzeinnahmen im Laufe des Jahres aus Kapital beständen des Reichs ⸗Invalidenfonds flüssig, gemacht werden darf. Zinfenüberschüsse wachsen unter keinen Umständen dem Reichs-Inva⸗ lidenfonds zu, sondern sind in die Reichskasse abzuführen und in die Einnahmen des Reichshaushalts Etats einzustellen.

§. 8. Bis zur Erreichung des im Etat an Einnahmen aus der Flüssigmachung von Kapitalbeftänden des Neichs-Invalidenfonds vor— gesehenen Betrages sind auf Erfordern des Reichskanzlers von der Ver⸗ waltung des ,, ,, Reichs Hauptkasse Forderungen, welche im Laufe des Jahres fällig werden, zur Einziehung zu über— weisen. Bleibt der Ertrag hinter der im Reichshaushalts-Etat vor gesehenen Summe zurück, ist auf Erfordern des Reichskanzlers bis zur Erfüllung der etatsmäßigen Summe eine entsprechende Anzahl von Schuldverschreibungen wieder in Cours zu setzen und zu ver— äußern (5 5). ;

§. 9. Ueberschreitet der ö er im Laufe des Jahres fällig werdenden Forderungen den im Neschshaushalts-Etat zur Flüssig⸗ machung von Kapitalbeständen ve geschenen Betrag, so wird der Ueberschuß zur Einziehung einem Blnkhaunse uberwiefen und sind die

hieraus flüssig werdenden Mittel Erwerbung neuer Schuldver⸗ des 8

chreibungen nach den Anweisungen er Kerwaltu .

e n , n , zit ver benden. den Reichs⸗ Invalidenfonds neu erworbenen Echt bverschreibungen sind von dem mit der Erwerbung beauftragten Bankhause an die Verwaltung des Reichs Invalidenfonds abzuführen und ist alsdann mit denselben in Gemäßheit des 8. 4 zu verfahren.

§. 10. Die vollständige Anlegung des Reichs⸗Invalidenfonds nach Maßgabe der s§5. 2. und 3 hat bis zum 1. Juli 1875 zu erfolgen. Bis dieselbe erfolgt ist, werden die Mittel zu den, aus demselben zu bestreitenden, durch die Einnahme an Zinsen nicht gedeckten Ausgaben aus dem im 5. 1 erwähnten Theil der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung entnommen. Die solchergestalt entnommenen Be⸗ träge werden an der, dem Reichs-Invalidenfonds nach 5. 1 zu über⸗ weisenden Summe von 187 Millionen Thalern insoweit gekürzt, als sie, wenn die vollständige Anlegung des Fonds, und zwar zu einem Zinsfatze von 4 erfolgt wäre, aus dem Kapitalbestande desselben zu entnehmen gewesen sein würden. Die bereits eingekauften Effekten werden dem Invpalidenfonds zu ihrem Einkaufspreis zuzüglich der Er⸗ werbungskosten zugeführt. ; .

5§. IJ. Die den Namen „Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds“ führende Behörde ist von der allgemeinen Finanzverwaltung ahgeson⸗ dert und selbständig, unterliegt jedoch der oberen Leitung des Reichs—⸗ kanzlers insoweit, als dies mit der ihr nach 5. 12 dieses Gesetzes bei⸗ gelegten Unabhängigkeit vereinbar ist. Dieselbe ist unter die fort⸗ laufende Aufficht der Reichsschulden⸗Kommission gestellt G6. 13). Die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds hat ihren Sitz in Berlin und besteht aus einem Vorsitzenden und drei Mitgliedern. Der Vorsitzende wird vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt. Die Mitglieder werden vom Bundesrath jedesmal auf drei Jahre gewählt. Nebenämter oder mit Remunerationen verbundene n,, dürfen dem Vor⸗ sitzenden weder übertragen noch von ihm übernommen werden.

Dem Vorsitzenden liegt die Disziplin über das Bureaupersonal und dessen Ernennung ob. Außerdem aber haben die Mitglieder mit ihm gleiche Befugnisse und gleiche Verantwortlichkeit. Die Beschlüsse Herden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Geschäfts⸗Instruktion für die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds erläßt der Reichskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesrathe. Dieselbe ist durch das Reichsgesetzblatt zu veröffentlichen. .

12. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds sind für die gesetzmäßige Anlage, Verrechnung und Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds unbedingt verantwortlich und haben vor Antritt ihres Amts in Harn e Sitzung des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgerichts einen bes onderen Eid dahin zu leisten, daß sie sich von Erfüllung dieser ihnen mit eigener Verantwortlichkeit ob- liegenden Pflichten durch keine Anweisungen oder Verordnungen irgend einer Art abhalten lassen wollneen. ;

§. 15. Die Reichsschulden⸗Kommission übt die fortlaufende Kontrole über alle der Verwaltung des Reichs-Juvalidenfonds unter eigener Verantwortlichkeit übertragenen Geschafte (8. 11) Sie ist befugt, sich jederzeit Ueberzeugung davon zu verschaffen, in welcher Weise die Kapitalmittel des Reichs-Juvalidenfonds zinsbar belegt sind. Insbe⸗ er erhält die Kommission von der Verwaltung Monats- und

ahresübersichtrn über Ein- und Ausgang von Werthpapieren, sowie Über die Bestände an denselben und kann . so oft sie es für an⸗ emessen erachtet, diese Bestände einer Revision unterwerfen. Diese erden muß mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Verwal⸗ tung des Relchs-Invalidenfonds ist verpflichtet, der Reichsschulden⸗ Kommisfion jede von derselben in Beziehung auf die Geschäftslage oder Ge 3 dieses Fonds verlangte Aufklärung und Aus⸗ kunft zu ertheilen, desgleichen die von der Reichsschulden⸗Kommission j zugehenden Bemerkungen und Ansichten zum Gegenstand einer Be—⸗ schlußnahme zu machen.

Depots von Werthpapieren, welche dem Reichs⸗Invalidenfonds ge⸗ hören, vom Sitz der Vrwaltung nicht entfernt werden. ö

§. 14. Bei dem jährlichen regelmäßigen Zusammentritt des Reichstages erflattet die Reichsschulden⸗Kommission Bericht über ihre Thätigkeit, sowie über die Ergebniffe der unter ihre Aufsicht gestellten Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds in dem verflossenen Jahre.

Diesem Bericht ist eine Uebersicht der zeitigen Aktipbestände des Reichs⸗Invalidenfonds und vom Jahre 1876 an mindestens jedes dritte Fahr, also zuerst im Jahre 18795, eine Bilanz beizufügen, in wel der zeitige Kapitalwerth der dem Fonds obliegenden Verbindlichkeiten speziell angegeben sein muß. Die Rechnungen der Verwaltung des Reichs- Invastdenfonds werden, nachdem sie von dem Rechnungshofe revidirt und festgestellt sind, der Reichsschulden⸗Kommission zu estellt, welche dieselben zu prüfen und demnächst mit ihrem Bericht dem Bundesrath und Reichstag zur Entlastung zu überreichen hat.

Z. 15. Ueber die Verwendung der nach Heimfall aller auf den Reichs⸗Invalidenfonds angewiesenen Pensionen, Pensionszuschüsse und Bewilligungen etwa verbleibenden oder der vor dieser Zeit zur Sicher⸗ stellung dieser Ausgaben sich etwa als entbehrlich erweisenden Aktip— bestände wird durch Reichsgesetz Bestimmung getroffen

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 23. Mai 1873.

(. 8.) Wilhelm. ; Fürst von Bismarck.

Zu Harzgerode in Anhalt wird am 1. Juni e, eine Kaiserliche Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Halle a. S., den 2. Mai 1873. e . Kaiserliche Telegraphen-⸗Direktion.

Das 13. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: Nr. M26 das Gesetz, betreffend die Besteuerung des Brannt⸗ weins in Elsaß⸗Lothringen. Vom 16. Mai 1873; unter Nr. 927 das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsoerwaltung bestimmten Gegen⸗ stände. Vom 25. Mai 1873 und unter

ae, n,, ,. betreffend die Gründung und Vermal⸗ tung des Reichs⸗Invalibenfonds. Vom 23. Mai 1873

Berlin, den 28. Mai 1873. Kaiserliches Post⸗-Zeitungs⸗Amt.

Das 11. Stück des Gesetzblatts für Elsaß-Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 151 das Gesetz, betreffend Steuerermäßigungen. Vom 21. Mai 1873; unter

Nr. 152 die Verordnung, betreffend das Diensteinkommen der Enregistrements-Einnehmer. Vom 15. April 1873; und unter

Nr. 153 die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 20. Mai 1873.

Berlin, den 28. Mai 1873.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen. Berlin, den 26. Mai.

Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag um 1Uhr dem Königlich sächsischen Finanz⸗Rath und Bevollmächtigten zum Bundesrathe Oswald von an, nn,, eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Sachsen entgegenzunehmen ge⸗ ruht, wodurch er in der Eigenschaft eines außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Ministers bei Allerhöchstdenenselben beglaubigt wird. Als Vertreter des Ministeriums der Aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten war bei dieser Audienz der Wirkliche Geheime Rath und Gesandte von Balan zugegen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der Waisen⸗ und Schulanstalt in Bunzlau ist der Oberlehrer Klemens zum Inspektor, der ordentliche Lehrer Rudolph zum Oberlehrer und der Elementarlehrer Kärgel zum ordentlichen Lehrer befördert, auch der Lehrer Wäber in Altwasser als Elementarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Petersen in Schneidemuͤhl ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Be⸗ triebs⸗Inspektor ernannt und demselben die dortige Betriebs⸗ Inspektorstelle bei der Ostbahn verliehen worden.

Der bisherige Ingenieur Franz Usener zu Posen ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister bei der Oberschlesischen Eisen⸗ bahn mit dem Wohnsitze in Kattowitz angestellt worden.

Dem Civil⸗Ingenieur Thiel in Breslau ist die nachgesuchte Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Berg⸗ bahn von Schmiedeberg auf die Schneekoppe ertheilt worden.

Ju sti ⸗Ministerium. . Der Rechtsanwalt und Notar Köchling in Werl ist an das Kreisgericht in Bochum, mit Anweisung seines Wohnfitzes

Ohne Zustimmung der Reichsschulden⸗Kommission dürfen die

daselbst, versetzt worden.