1873 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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des Bundesrathes selbst weder präjudiziren konnten, noch sollten. Ich kann es begreiflich finden, wenn man aus dem bekannt gewordenen Ergebniß der Arbeiten dieser Kommission Konsequenzen gezogen hat, die über das weit hinausgehen, was in der That in den Arbeiten der Kommission lag. kann aber nicht anerkennen, daß die verbündeten Regierungen verantwortlich dafür gemacht werden kön⸗ nen, daß die Spekulatien aus den Arbeiten einer ehne bestimmtes Programm vom Bundesrath eingesetzten Kommission Fol⸗ gerungen gezogen hat, die sie jetzt vielleicht bereut. In der Sache selbst fahre ich fort. Die Arbeiten der Kommission sind dem Bundes⸗ rathe vorgelegt, sie sind von den Ausschüssen des Bundesraths . und ich werde damit durchgus nichts Neues sagen in dem Bundes rath ist über die materielle Bedeutung der Vorschläge dieser Kommis⸗ sion keineswegs Einstimmigkeit gewesen. Einstimmigkeit war Darũher vorhanden, daß es sich nicht empfehle, die beiden vorgelegten Projekte etzt dem Haufe zur Genehmigung vorzulegen. Diese Einstimmigkeit eruhte darauf, daß ein Theil der verbündeten Regierungen überhaupt der Ansicht war, der bestehende Zustand sei dem neu vorgeschlagenen vorzuziehen und ein anderer Theil der verbündeten Regierungen der Meinung war, daß bei der entschiedenen Stellung, welche nicht blos in Den Kreisen der unmittelbar Betheiligten, sondern in sehr viel wei⸗ teren Kreisen hinaus die öffentliche Meinung zu dem Projekte der Tabaksteuer genommen haben, das Jahr 1875 nicht das geeignete sei, diese Frage hier zur Entscheidung zu stellen. ; . Ich komme hier nun noch mik einem Worte auf eine spätere Bemerkung des Herrn Vorredners, in welcher er einen Vorwurf wie⸗ Derholt, den gestern der Herr Abgeordnete für Rudolstadt erhoben hat. ch habe gestern nicht sogleich darauf geantwortet, weil ich glaubte, daß ich vielleicht nur von dem Herrn Abgeordneten für Rudolstadt unrichtig verstanden sei. Ich sehe aber aus der Aecußerung des Herrn Vorredners, daß ich auch von anderer Seite mißverstanden worden hin. Ich habe gestern, als ich die Vorlage eines Gesetzes ankündigte, welches nach der Bestimmung des Gesetzes üher die französische Kriegskosten⸗ entschädigung vom vorigen Jahre die Vertheilung dieser 3 unter die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes regeln soll, ausdrücklich hervorgehoben, daß mit diesem Gesetze in Verbindung so⸗ wohl eine Forderung für eine Anzahl Kasernen⸗, Magazin⸗ und Laza⸗ rethbauten, als auch die Retablissementsfrage vor das Haus ge⸗ bracht wird.

Hierauf erklärte der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister

General⸗Lieutenant . Kameke:

Meine Herren! Es hat den verbündeten Regierungen allerdings schwer werden müssen, nachdem das Pauschquantum einmal festgesetzt war, noch Forderungen für das Ordinarium an den Hohen Reichstag zu richten, wie sie jetzt durch den Gesetzentwurf über die Verhesserung Der Lage der Unteroffiziere an Sie herangetreten sind. Der Etat für Das Jahr 1873 hatte aber dem Hohen Reichstage bereits vorgelegen, Der Etat für 1874 war fertig, und es war auch bereits abgemacht worden, daß das Pauschquantum bis zum Herbst 1874 bestehen blei⸗ ben sollte. Das gab die Veranlassung, dies Bedürfniß, welches von Seiten der Regierung für ein durchaus dringendes gehalten wurde, nachträglich in einem besonderen Gesetze Ihrer Prüfung vorzulegen. Die Regierung glaubte dabei der Zustimmung des Hauses versichert zu sein, weil es sich um einen Gegenstand handelt, der für die innere Drdnung und für die innere Stabilität unserer Armee von sehr wesent⸗ sichem Einfluse ist. Sie glaubte, sich ihrer Zustimmung versichert

alten zu dürfen, und hat deshalb einen Nachtragsetat sogar pro 1873 chon vorgebracht. Wenn der Herr Abgeordnete Lasker, in der Vor⸗ lage, die die Regierung gemacht hat, findet, daß die Mittel möglicher- weise zu gering berechnet und veranschlagt worden sind, um den Zweck zu erreichen, den man erreichen will, so muß ich ihm gegenüber sagen: es ist möglich, daß der Herr Abgeordnete Lasker darin Recht hat; wir wollen einen Zweck erreichen, und höhere Mittel denjenigen bieten, die sich dadurch veranlaßt sehen sollen, sich zum Weiterdienen engagiren u' laffen. Ob das genügen wird, wird die Erfahrung lehren. Sollte ie Erfahrung lehren, daß eine höhere Forderung gestellt werden muß, so werden die Reglerungen sie stellen müssen und also auch stellen. Wenn aber der Herr Abg. Lasker in der Vorlage der Regierung

glaubt erkennen zu sollen, daß ein neuer Organisationsplan zu Tage kreten sollte, der die Stellung der Unteroffiziere insofern änderte, daß diese Unteroffiziere ubalternoffiziere werden sollten, so ist mir allerdings der Unterschied zwischen beiden Auffassungen nicht ganz klar, und möchte sich derselbe sehr schwer begrenzen lassen. Der Unteroffizier ist eben das Zwischenglied zwischen dem Offizier und demjenigen Theile des Volkes, der seine Schule in der Führung der Waffen macht. Er steht allerdings dem letzteren Theile der Ar—= mee 32 aus dem er hervorgeht, und es ist wünschenswerth, . es so beibehalten wird, da dadurch auch ein leichteres Verständni vorhanden und natürlich ist. Der Offizier hat sich dem alten Unter— offizier im Dienste immer nahe befunden, und wenn die sozialen Ver- hältnisse dies nicht immer auch nach anderer Richtung hin zum Aus— druck gebracht haben, so ist es hier, wie in allen Administratisnen, wo es eine Grenze giebt, welche die sozigle Lage herbeiführt, Cine an,. Veränderung ist in dieser Beziehung nicht beabsichtigt worden.

Ich wollte mir noch ein Wort erlauben. Ich habe gestern gesagt, bei Gelegenheit der Besprechung des ke, , ,, d,. etzes würden diejenigen Zahlen genau angegeben werden, die eventuell in dem in Aussicht gestellten Etat von der Regierung würden verlangt werden müssen. Der Herr Abg. Lasker meint, weil ich nicht gesagt habe, daß jetzt der Etat vorgelegt werden solle, so würden die Auskünfte, nicht genügend sein. Ein Etat kann aber jetzt uicht vorgelegt werden. Das ist ein zu großes Stück Arbeit und dieselbe kann nicht eher gemacht werden, bevor nicht das Gesetz angenommen ist. Aber daß die Zahlen Ihnen so präzisirt werden, daß sie Ihrer Beurtheilung ganz klar vorliegen, das glaube ich Ihnen versichern zu können, sobald an die Berathung des Gesetzes hetangetreten wird. Die Forderungen der Militärverwaltung möglichst emeinschaftlich vorzubringen, das hat die Regierung sich angelegen 6 lassen. Es sind in diesem Jahre dem Hohen Hause, wenn ich nicht irre, fünf Gesetze vorgelegt worden, die Ihrer Genehmigung

unterbreitet sind. Ich glaube, daß der Vorwurf, daß die Regierung

zurückhaltend gewesen sei, sie nicht treffen kann. Was die Durchsich⸗ ligkeit der Ausgaben selbst betrifft und derjenigen Mittel, welche der Militärverwaltung zu Gebote stehen, so hoffe ich, daß die künftig vorzulegenden? Etats darin keinen Mangel finden lassen werden.

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r Sodann nahm der Bundesbevollmächtigte Feldmarschall Graf v. Roon das Wort:

Meine Herren! Ich habe den Ausführungen des Herrn General v. Kameke sehr 6. hinzuzufügen. Ich fühle mich veranlaßt, durch

eine Aeußerung des Herrn Abg. Lasker, einige Worte zu sagen über die finn welche bei uns über den Stand der Unteroffiziere herrscht. Ich thue dies lediglich um deswillem, weil ich . daß in der Hohen Versammlung vielleicht noch einige Personen sein möchten, die gleich ihm in der Armee nicht gedient und deswegen über das eigentlich: Verhältniß der Unteroffiziere zu den Soldaten und den Offizieren nicht vollständig unterrichtet sind. Meine Herren! Ich habe heute zufällig einen Brief bekommen, in welchem sich ein ehe⸗ maliger en,, darüber beschwert, daß er, obgleich jetzt in einer angesehenen Civilstellung, nicht mit der ihm gebührenden Achtung be— handelt werde, weil er Ünteroffizier gewesen sei. Ganz abgesehen von diesem Falle, den ich nicht beurtheilen konnte, ist er mir doch Veranlassung geworden, gelegentlich die Auffassung, welche in der Armee über den Unteroffiziersstand herrscht, möglichst; zu publiziren, und ich bin dem Hrn. Abg. Lasker dankbar, daß er mir so eben die Gelegenheit dazu dargeboten hat. Es hat in der alten Armee, der ich 52 Jahre angehöre, immer einige wenige Unteroffiziere gege⸗ ben, welche in dem Maße der Schrift nicht kundig waren, daß sie im Stande gewesen wären, einen fließenden Rapport zu . die das immer nur mit einiger Anstrengung wenigstens zu thun ver— mochten. Das war vorzugsweise der Fall in den undeutschen Pravin⸗ zen und den undeutschen Regimentern. Die Zahl der nicht schriftkun—⸗ digen Unteroffiziere in der Armee gegenwärtig zu improvisiren, bin ich außer Stande, ich glaube aber, ch die Zahl eine äußerst geringe ist, und daß die Besorgniß des Hrn. Abg. Lasker die Zahl der schriftun, kundigen Unteroffiziere in seinem Sinne schriftunkundigen sei

im Zunehmen, eine, durchaus unbegrundete ist. Meine Herren! Die Regimenter haben ein überaus lebhaftes Interesse daran, die Unteroffiziere vorzubilden, sich Unteroffiziere zu erziehen; keineswegs wählt aber man auf das . sewohl unter den Rekruten, wie Herr Lasker meinte, diejenigen, die man zu Unteroffizieren machen will, sondern es geschleht nach der reiflichsten Erwägung, nach längerer Probedienstleistung, aus den ältesten und qualifizirtesten, ausgebildeten Soldaten, sofern man nicht Kapitulanten genug hat, um die Zak! der diensterfahrenen Un⸗ teroffiziere möglichst hoch zu halten. Die Regimenter sage ich, geben sich die größte Mühe für die Erziehung und Ausbildung der Unteroffiziere. Es existiren in allen Truppentheilen Regimentsschulen, die n, davon ausgehen, nicht bloz die Unteroffiziere abzurichten, so daß sie Rapporte schreiben konnen, sondern die wesentlich darauf. ge= richtet sind, die Unteroffiziere für eine künftige , bürgerliche Stel- lung mit genügenden Kenntnissen auszurüsten; so daß viele junge Leute, die in die Armee ohne alle Kenntnisse getreten sind, späterhin befähigt werden, die höchsten Stufen der Subalternen auszufüllen. Meine Herren! Dieses Bestreben ist nicht blos aus humanistischen Rücksich⸗ ten, sondern, wie ich zugebe, aus amtlichem Egoismus gefördert wor⸗ den ich hatte nicht nöthig, das einzugeftehen, aber die Wahrheit hat auch ihren Werth. Um der Armee Ünteroffiziere zuzuführen, ist es nicht ausreichend, das Einkommen derselben zu vermehren, wie mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt wird, sondern es ist eben nothwendig, daß denjenigen Leuten, welche die besten Jahre ihrer Jugend sf Unterstützung der Offiziere verwenden, um die Armee zu erziehen und tets schlagfertig zu halten, eine Zukunft für ihr Alter ermöglicht werde, eine Zukunft, die ihnen gefällt. Es ist also auch, wie denn schon von anderer Seite der Rath ertheilt worden, für die Hebung des Unter⸗ offizierstandes schon seit langen Jahren in der Armee das geschehen, was geschehen konnte, und ich kann nicht wahrnehmen, daß in der Be. ziehung nicht ein Rückgang eingetreten sei. Meine Herren! Ich muß bei dieser Gelegenheit aussprechen, daß der Unteroffizierstand in der Armee hochgestellt und hochgeschätzs wird, wie er es verdient, und daß aus diesem Stande soviel Tüchtiges und Ehrenwerthes hervorgegangen ist, daß man nur mit der allerhöchsten Anerkennung davon sprechen kann. Wenn man weiß, wie viel Selbstaufopfe⸗ rung, dazu gehört, beständig Instrument in höherer Hand, wieviel Selbstbeherrschung dazu, stets ein Vorbild und Muster zu sein für so viel hundert Augen, die auf diesen Mustermann, der aus— ewählt ist aus seines Gleichen, gerichtet sind, so kann man nicht um— kn mit der größten Anerkennung von Liesen Leuten zu urtheilen, denn sie verdienen es; es ist mir eine wahre Satisfaktion, hier bei dieser Gelegenheit von den Unteroffizieren zu sprechen als von einem überaus achtbaren Gliede der Armee, keineswegs als von einem bloßen Lastträger der Armee, den man geringschätzig bei Seite schiebt, wenn man ihn nicht mehr braucht. Nein, meine Herren, diese Ansicht wird niemals in der Armee eine maßgebende sein. Es wird also auch nicht nöthig sein, die Unteroffiziere auf eine andere Stufe zu erheben, wie der Herr Abgeordnete Lasker meinte, daß es die Absicht sei. Damit würden wir nichts erzielen, als die Nothwendigkeit, ein anderes Zwischenglied zu schaffen, und daran denken wir nicht. Die Unteroffiziere sind aus den Mannschaften her⸗ vorgegangen, stehen ihnen ebenso nahe wie den Offizieren, und diese gesunde organische Gliederung sichert den ferneren organischen gesunden Zustand der Armee.

Auf eine Entgegnung des Abg. Lasker erwiderte der Feld⸗ marschall Graf v. Roon: . Ich bitte den Herrn Abg. Lasker um Verzeihung, wenn ich ihn in Bezug auf die Deutung seiner Worte, daß die Unteroffiziere aus den Rekruten ausgewählt würden, falsch verstanden habe. ra, hat er sie und ich kann versichern, ich habe ihn nicht absichtlich falsch verstanden. Er möge mir verzeihen, daß ich seine Kenntniß der Ver— hältnisse in dem Augenblick unterschätzt habe, sonst würde ich zu einer solchen Auffassung nicht gekommen sein. Was die andere Bemer⸗ kung anlangt, so glaube ich darauf persönlich nichts erwidern zu können.

,, , . des Aeutschen Rei . und Königlich Rreußischen Ktaatzs- Anzeigers:

5. 2. Handels⸗Register. ; . Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32. z. Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote, Vor. 6. . Etablifsements, Fabriken und Groß⸗ 2 ladungen u. dergl. J Verschiedene Bekanntmachungen.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc.

Steckbriefe und Untersuchun gs⸗Sachen.

945 FEI. ü rmmmetliche HEolizweihehkördem Dertsehlamdls.

Otto Kranz von Stuttgart, 16 Jahre alt, hat si unerlaubter⸗ weise aus feinem elterlichen Haus entfernt. Es wird gebeten, auf den Otto Kranz zu fahnden, ihn im Betrxetungsfall festzuhalten und tele⸗ graphisch der unterzeichneten Stelle Nachricht davon zu geben.

Signalement:

Derselbe ist 5 Fuß 8 Zoll, kräftig, gerade gewachsen, blond, blaue Augen, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Gesichtsfarbe weiß. Bei seiner Entfernung trug derselbe grauen Anzug, schwarzen Sioffhut mit Flor und eine Metallkette, woran sich von gleicher Masse ein a, .

d, Eber mit Hund befindet. . Pfer er mi ö . O- Polizeikommissär Greif.

Sandels⸗Register.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Gesell k. woöselbst unter Nr. 3406 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Berolina Häuserbaun⸗Aktien⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Stellvertreter des

ermann Lehmann zu Berlin ist zum orstandes gewählt worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7068 die hiesige

Handlung in Firma: A. Tramba & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Ver trag auf den Kaufmann Hermann Friedrich Leopold Nadge und den Fabrikbesitzer wu Heinrich Hermann Krause zu Berlin übergegangen. Die Firma ist nach Nr. 4481 des Soesellschaftsregisters übertragen. ; Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: A. Tramba & Co. am 1. April 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind 1) der Kaufmann Hermann ö Leopold Nadge, Y der Fabrikbesitzer August Heinrich Hermann Krause. Beide hier. ö ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4481 einge tragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma ,,,,

am 1. egründeten Handelsgesellscha

ri e geg gen, , Neue Königstraße 59) sind die Kaufleute: ö

I Jacob Bütow.

27 Julius Goldschild,

Beide hier.

& Anzeigers 1. Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen.

von öffentlichen Papieren.

Literarische Anzeigen.

ö ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4482 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7433 die Firma: . Moritz Lesser und als deren Inhaber der Kaufmann . Lesser hier (jetziges Geschäftslokal: Jüdenstraße 26) eingetragen worden.

Der Kaufmann Johann Ehrenfried Traugott Hessel zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: rn

Dessel (Firmenregister Nr. 3989) bestehendes Handelsgeschäft dem Kaufmann er, . hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗ renregister unter Nr. 2523 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

Märkisch⸗ In, e Maschinenbau⸗ und Hütten ⸗Aktien⸗

. Gesellschaft vormals F. A. Egells Gesellschaftsregister Nr. 3329) hat dem Oher⸗ Ingenieur Robert Rieth zu Eintrachtshütte Kollektivprokura dergestalt ertheilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Mitgliede des Vorstandes oder mit einem seh ech Prokuristen der Gesellschaft zur Zeichnung der Firma be⸗

gt ist. ö ies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2524 eingetragen orden.

Die dem Gotthold Carstaedt für diese Firma ertheilte Kollektiv⸗ Prokurg ist dahin ausgedehnt, daß derselbe auch in Gemeinschaft mit 3 J der Gesellschaft zur Zeichnung der Firma

efugt ist.

Dies ist in unser Prokurenregister bei Nr. 2211 vermerkt worden.

Die die oe r rg gr 3 . in a. reußische Hypotheken⸗Aktien⸗Bank n, . kann in dem Kassirer Rudolph Seidlitz

rokurg in der Art ertheilt, daß derselbe in Gemeinschaft mit einem itgliede oder einem stellvertretenden Mitgliede der Hauptdirektion oder in Gemeinschaft mit dem Prokuristen Steinicke berechtigt sein soll, die Firma der Gesellschaft rechtsverbindlich zu s. ö ö,. ist in unser Proknrenregister unter Nr. 2525 eingetragen orden.

Die, dem Emil Steinicke für diese ö 5 ertheilte Kollektip⸗ prokura ist dahin ausgedehnt, daß derselbe fortan berechtigt sein soll, in Gemeinschaft auch mit einem zweiten Prokuristen der rl sbhi 3 , die Firma der Gesellschaft rechtsverbindlich

Dies ist in unser Prokurenregister bei Nr. 2324 vermerkt worden.

Gelöscht sind; Firmenregister Nr. 178: die Firma J. Arnoldt. Firmenregister Nr. M93: die Firma Siegfried Braun. Firmenregister Nr. ANI5:

Verloosung, Amortifation, Zinszahlung n. s. w.

Oeffentlicher Anzeiger. .

Inseratę nimmt an dig autgrisirte Annoncen⸗Eryvedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Gamhurg, Frank-

furt a. M., Grezlan, galle, Rrag, Mien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

3

die Firma Carl Eichholtz jun. Firmenregister Nr. 3175 die Firma: Moritz Kallmann. Firmenrezister Nr. 4506: die Firma: A. Eckert Prokurenregister Nr. 2126: Die Prokura des Heinrich Daniel Meyer für die Firma: FJ. Wolff & Sohn. Berlin, den 26. Mai 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

O

; Berktanntm ach un g. In unserm Firmenregister ist die Nr. 142 eingetragene Firma F. W. Zimmermann zu n g gelöscht worden. Brandenburg, den 26. Mai 183. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. In das Firmenregister ist eingetragen: 3* 3 hlenb . Friedrich Kraus ampfmühlenbesitzer Ernst Friedri rause. 3) E. F. Krause. I Zielenzig. I Nr. 150. 3 Maurermeister Benjamin Stürmer.

D e sihlenbestzer Ef assermühlenbesitzer Ernst Hirtt. . ö . Zielenzig Eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Mai 1873 am 24. Mai 1873. Zielenzig, den 17. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Zufolge Verfügung von heute ist in unser Register für Cin tragungen der Ausschließung der Gütergemeinschaft unter Kaufleuten sub Nr. 36 eingetragen, daß der Kaufmann Otto Mateblomski zu Culm für seine Ehe mit Elvira Bertha Marie, geb. Grünert, durch Vertrag vom 2. März 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes mit der Bestimmung ausgeschlossen, daß das eingebrachte und während der Ehe erworbene Vermögen der Frau die Natur des Vorbehaltenen haben soll.

Culm, den 24. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

, er Nr. 2 o er ellscha n, , Sangerhausen in Sangerhausen zufolge Ver⸗ fügung vom 3. Mai 1875 am 106. Mai 1873 eingetragen worden. Sangerhausen, den 19. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

anwälte Justizräthe Koeltze und Krause hier und Klincmüller in

sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

Nonkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl. lIõ39] Aufforderung der Konkursgläubiger . nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist. (Konfkurs⸗Ordnung §. 167, Instr. S§. 21, 22, 30)

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Paul lodowitz zu Züllichau ist zur Anmeldung der Forderungen der onkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zun lz. Jun JS einschliesflich festgejetzt worden. ; ie Gläubiger, welche ihre Ansprüche 24 nicht angemeldet aben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig ein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗ achten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. . Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 26. Avril 1873 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 23. Juni 1873, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Curtius, im Terminszimmer Nr. 3 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die ämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ alb einer der Fristen angemeldet haben. . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der= selben und ihrer Anlagen beizufügen. . . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder .. Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗

Schwiebus zu Sachwaltern vorgejchlagen. Züllichau, den 16. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

II540] ö n dem Konkurse über das Vermögen des Grafen von Kleist auf Juchow ist zur Verhandlung und Beschlußfafsung über einen Akkord Termin aauf den 26. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, . in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem unterzeich⸗ neten Kommissgr anberaumt worden. Die Betheiligten werden hier⸗ von mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten der Konkursglänbiger, soweit für dieselben weder ein orrecht, noch ein Hypochekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonde⸗ mm ggrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Be⸗ schlußfassung über den Akkord berechtigen. . as Inventar liegt in unserem Gerichtslokal, Bureau IV., wäh⸗ rend der Dienststunden zur Einsicht der Betheiligten offen. Nenstettin, den 17. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Suszezynski.

1537 k . Der am 3. Februar 1873 zu Stettin verstorbene Siedereiarbeiter Johann Carl Friedrich Lemke und, dessen Ehefrau Marie, geborne agels, haben in ihrem am 9. April d. J. publizirten wechselseitigen estamente bestimmt, daß dasjenige, was nach dem Tode des Letztlebenden pon deren gemeinschaftlichen Vermögen noch übrig bleiben sollte, zu gleichen Theilen an die drei Kinder erster Ehe des Namens und die uneheliche Tochter Marie Pagels, gegen⸗ wärtig in Amerika, fallen solle. ; Der ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannten Marie Pagels wird von dieser letztwilligen Bestimmung hierdurch Nachricht gegeben. Stettin, den 21. Mai 1873. z Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

i539 . : u dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Elias we, . zu Bromberg sind nachträglich nachstehende Forderungen an gemeldet: I) des Kaufmanns Louis Baum in Berlin von 179 Thlr. 2 Sgr. Waarenforderung und von 143 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. Wechselforderung, . ) des Kaufmanns Louis Pulvermacher in Berlin von 29 Thlr. 13 Sgr. Wechselforderung. . Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf den 11. Zuni er., Vormittags U Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmier Nr. 38 anbe— raumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Bromberg, den 25. Mai 1873. . önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Plath.

Us Konkurs⸗Eröffnung.

J. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Moritz Simmel, in Firma Moritz Simmel & Comp. zu Breslau, k ö ist heute

Mittags 12 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den g. Mai 1873 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Gustav Friederici hier, Schweidnitzerstraße Nr. 28, bestellt. . II. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 6. Zuni 1872, Vormittags 114 Uhr,

vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗Rath von Bergen im Zimmer

Nr. 2, im 1. Stock des Stadtgerichts⸗-Gebäudes anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, owie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu be⸗ tellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.

III. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

vis zuin 30. Juni 1873 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Allee, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. ; fandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. . ö

TV. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗

dafür verlangten Vorrecht, . bis zum 1. Juli 1873 einschließlich,

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und hemnãchst zur

Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemelde⸗ ten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals - . auf den 11. Juli 1873, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius Stadtgerichts⸗Rath von Bergen im Zimmer Nr. 47 im 2. Stock des r rn. zu erscheinen. ; Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. ; Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, . bei der Anmeldung seiner Forderung einen am ,. Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten nzeigen. enjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Fastiz⸗Räthe Salzmann, Fischer, Lent und der Rechts⸗ Anwalt Hesse zu Sachwaltern vorgeschlagen. Breslau, den 26. Mai 1873.

Verschiedene Bekanntmachnngen. Bekanntmachung.

IN. 946

w

Salle Soran⸗ Gubener Gisenbahn.

Auf Grund der §5§. 2, 28 und 31 unseres Gesellschaftsstatuts werden die Herren Aktionäre der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn

hierdurch zu der - ö am 27. Juni cr., Nachmittags 4 Uhr, im Wartesaale J. und II. Klasse des Berlin⸗Görlitzer Bahnhofes hierselbst,

stattnindenden ordentlichen Generalversannnlung ergebenst eingeladen.

. Gegenstände der Tagesordnung sind: . I) Bericht des Verwaltungs⸗Rathes und der Direktion über die Lage der Geschäfte und die Bilanz, 3 Ergänzungswahlen für die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungs⸗Rathes, 3) Wahl von Revisoren zur e,. der Bilanzen, 4 Antrag des Verwaltungs⸗-Raths und der Direktion auf Genehmigung eines Vertrages Behufs einer gemeinsamen Verwaltung der Berlin Görlitzer, Halle⸗Sorau⸗Guhener und Märkisch⸗Posener⸗Eisenbahn, 5) Antrag des Verwaltungs⸗Rathes und der Direktion auf Abänderungen und Ergänzungen des Statuts, 6) Zest stellung der den Mitgliedern des Verwaltungs⸗Rathes zu gewährenden Remunercikion oder Tantisme, 7) Antrag eines Aktionärs auf Zahlung der Bauzinsen für das J. Semester 1872 auf die Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts—⸗ Aktien aus dem Baufonds auf Grund des §. 22 der Statuten. Indem wir bezüglich der Berechtigung zur Theilnahme an der Generalversammlung auf die 8§. 32 35 unseres Gesellschaftsstatuts verweisen, bemerken wit, daß die Depositioa der Aktien mindestens 3 Tage vor, der Versammlung bei unserer Gesellschaftskasse in Berlin auf dem Görlitzer Bahnhof oder bei dem Halle'schen Bankverein von Kulisch, Kämpf C Co, in Halle a. S. erfolgen muß— Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft oder, dem vorgedachten Bankhause vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats- und Kommunalbehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien. Der Bericht der Verwaltungs -Vorstände kann 3 Tage vor der Versammlung bei unserer Hauptkasse Görlitzer Bahnhof hier und bei unserem Central ⸗Bureau Wilhelmstraße 62 hier in Empfang genommen werden. .

Berlin, am 27. Mai 1873. . Der Verwaltungs⸗ Rath

der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft. (acto 882 5)

IM. 947]

h Uhr, zu deponiren haben. Poln. Wartenberg, den 26. Mai 1873.

(act. 849 5.)

Der Verwaltungsrath.

barnr . Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisendähn⸗Gesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §5. 23 ff. des Gesellschafts⸗Statutes zu einer am

ö 19. Juni d. J., Vormittags 11. Uhr, im Saale der Harmonie⸗Gesellschaft zu Apolda stattfindenden außerordentlichen General⸗Versammlung

Gegenstand der Tagesordnnng ist: ein Antrag der Gesellschaftsvorstände auf Ermächtigung derselben: 1) zur Ausführung einer Zweighahn von Prittitz nach Naumburg, sowie einer neuen Verbindungsbahn bei Leipzig; 2) zur Beschaffung der hierzu Ziffer 1), sowie zur besseren Ausrüstung der Bahn und Vervollständigung der Bahnhofs⸗ Anlagen erforderlichen Geldmittel;

eingeladen.

der behufs Beschaffung der erforderlichen Geldmittel zu creirenden Papieren. Ein diesen Antrag erläuternder Bericht der Gesellschafts⸗-Vorstände ist vom 5. Juni c. ab bei allen Billet⸗Expeditionen zu haben. Jeder Aktionär, der an der General⸗Versammlung theilnehmen will, hat sich nach Maßgabe des 8§. 27 des Statutes und resp. des §. 9 des Statuten ⸗Nachtrages bezüglich der Gotha⸗Leinefelder Bahn acht Tage vorher, also bis einschließlich den 11. Juni, als Besitzer von mindestens 5 Stamm Aktien oder von mindestens 10 Stamm⸗Aktien Litt. B. während der Geschäftsstünden Vormittags von 9— 12 und Nach—⸗ mittags von 3—6 Uhr entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzeigung bei unserer Hauptkasse hier gegen entsprechende Bescheinigung zu legitimiren. . . . . Gegen die Hinterlegungs⸗ und Anmelde -⸗Bescheinigungen mit den Anmelde⸗Bescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Tage der Verfammlung wieder vorzuzeigen werden von dem Legitimations⸗-Büreau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal

verabfolgt werden. . ö ö - Die hinterlegten Aktien sind alsbald nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe der Hinterlegungsscheine von der Hauptkasse

wieder abzuholen. . ; ö ) . ur Ausübung des Stimmrechtes in der bevorstehenden General⸗Versammlung sind nur die legitimirten Besitzer der alten

Starm Aktien, nicht auch die der Aktien Litt. B. befugt, weghalb auch nur den Ersteren gegen Vorweis der Hinterlegungs- oder Anmelde⸗ Bescheinigung sowie Fahrt nach dem Versammlungsort und zurück gewährt wird. ö Welche Züge hierzu benutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden. Dritte Ferfonen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Vertretung in der General⸗Versammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind und resp. sich als solche legitimiren.

Erfurt, den 24. Mai 1873. . . . Die Direktion.

Cl n- Mindener Eisenbahnm. General Versammlung.

Die diezsãhrige regelmäßige Generalversammlung der Aktionäre wird am ä === Montag, den 30. Juni d. J, Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Cafmmo - Gebäude stattfinden 3 fa r ,, auf die einschlagenden Bestimmungen der Statuten vom 18. Dezember 1843, sowie des Statutnachtrags vom

20. Juni 18668, werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Aktionäre resp. Besitzer von Stammaktien . hierdurch eingeladen, an dieser Generalversammlung in Hen oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts Theil zu nehmen. . ;

. Die . und Stimmzettel können nach Maßgabe der §§. 83, 34 und 39 ibid., sowie des 5. 14 des Statutnachtrags vom 20. Juni 56s am 27, 258. und 79. Juni er. in den Vormittägsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Geschäftslolal. am Frantenplatz hierfelbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Aktien oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmäch⸗ tigung außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht in Empfang genommen werden.

Nußer den vorbemerkten Zeiten werden Eintrittskarten und Stimmzettel nicht verabfolgt. SGegenstände der . . Tagesordnung sind:

1) Bericht der Direktion über das abgelaufene eschäftsjahr;

3) Festsetzung der Tantieme für den Administrationsrath; .

3 Verwendung des nach Abzug der Dividende verbleibenden Betriebs ũberschusses;

h Grrmähhrie ng der Hirelüon, zũ Krweiterung ber Bahnhofemsagen der Cöln- Mindener Hauptbahn, sowie zur Neu= anlegung von Bahnhöfen auf derselhen und. Vermehrung der Betriebsmittel vier Millionen . zu verwenden, und dieses fal tail in beliebiger Weise bestmöglich zu beschaffen; ö

5) Antrag eines in den Büchern der Gesellschaft eingetragenen Besitzers von Stgmmaktien Litt. B. auf Abänderung des 5. 14 des Statutnachtrages vom 29. Juni 1868 resp- auf einen Zusatz zu diesem Paragraphen;

6) AÄintrag der Direktion auf Abänderung des §. 0 pos. a und e der Statuten vom 18. Dezember 1873;

7 Neuwahl von Mitgliedern des Administrationsraths.

Cöln, den 27. Mai 1873. ; ; ; Die Direktion.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J

3) zur Vereinbarung des erforderlichen Statuten⸗Nachtrages mit den betreffenden hohen Staatsregierungen und zur Ausgabe

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