1873 / 140 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Amendements abgelehnt, welche die Selbständigkeit der neuen Behörde einschränken und fie dem Bundesrathe als höchster In⸗ stanz unt erordnen sollten. Diese Amendements, von den Abgg. Frhrn. v. a n und Dr. Mohl eingebracht und dazu be⸗ stimmt, eine solche höchste Instanz zu schaffen, an welche der Beschwerdeführer gegen eine Entscheidung des Reichs⸗Eisenbahn⸗ amtes appelliren kann, fanden nur eine sehr bes ränkte Zustim⸗ mung; die Mehrheit des Hauses im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Reichskanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Delbrück (S. unter Reichst⸗ Angel.), gab in konsequenter und entschiedener Weise von einer Bestimmung zur andern dem Gedanken Ausdruck, daß das Reichs⸗Eisenbahnamt innerhalb der Grenzen der ihm zu⸗ zuweisenden Befugnisse schlechthin unabhängig sein und endgül⸗ ig entscheiden müsse. Ueber das Gesetz im Ganzen soll die Ab⸗ fuͤmmung in der nächsten Sitzung erfolgen. Nachdem alsdann ein Antrag der Abgg. Mosle und Genossen, die Anmerkung zu Position 30 des Tarifs der Gebühren und Kosten bei den Kon⸗ sulaten des Deutschen Reichs so zu ändern, daß die Schiffe in periodischer Fahrt den Vorschriften des Gesetzes, wie sie ursprüng⸗ lich gemeint waren, gleichmaͤßig unterworfen werden, die Zustim⸗ mung des Bundes ⸗Bevollmãchtigten Wirkl. Geh. Rath v. Philips⸗ born gefunden, wurde derselbe an eine Kommission von 14 Mit⸗ gliedern verwiesen, die Sitzung um 414 Uhr geschlossen und die nächste auf heute angesetzt. AIIn der heutigen (53. Sitzung des Reichstages welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück und Fäustle mit mehreren Kommissarien beiwohnten, wurden zuerst bie Uebereinkünfte,' betreffend die Festsetzung der deutsch⸗ französischen Hoheitsgrenze in den Gemeinden Raon les Leaur, Raon fur Plaine und Avricourt in dritter Berathung genehmigt und hierauf der von den Abgg. Elben und Genossen vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Reichs⸗ Eifenbahnamtes in definitiver Abstimmung angenommen. Der Gesetzentwurf lautet nunmehr; . Gesetz, betreffend die Exrichtung eines Reichs⸗Eisen⸗ . bahnamtes. ĩ 4 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen, im Namen des Deutschen Reichs, nach er⸗ folgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: J. Unter dem Namen „Reichs-Eisenbahnamt“ wird eine ständige Centralbehörde eingerichtet. welche aus einem Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von Räthen besteht und ihren Sitz in

lin hat. ; . 5 können nach Maßgabe des Bedürfnisses ,,

Kommssare bestellt werden, welche vom Reichs⸗Eisenbahnamt ihre

Sn lt ln mpfangen. §. 2.

e Der Vorsitzende und die Mitglieder des Reichs ⸗Eisenbahn⸗ Amtes, sowie die Reichs⸗Eisenbahnkommissare werden vom Kaiser, die Subaltern⸗ und Unterbeamten werden vom Reichskanzler ernannt. Auf den Vorsitzenden finden die Vorschriften des 8. 25 des Ge⸗ seßes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom 31. März 1873, Anwendung. . Personen, welche bei der Verwaltung einer deutschen Cisenbahn betheiligt sind, können keinerlei Thätigkeit bei dem Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amt oder als Reichs⸗Eisenbahnkemmissare ausüben. z §. 3. Vorbehaltlich der Bestimmung im 3. 5 Nr. 4 führt das Reichs Eijenbahnamt seine Geschäfte unter erantwortlichkeit und nach den Anweisungen des Reichskanzlers. 4. Das Reichs Eisenbahnamt hat innerhalb der durch die Verfuffung destimmten Zuständigkeit des Reichs: 1 Das Aufsichtsrecht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen; 2 für die Ausführung der in der Reichsperfassung enthaltenen Bestimmungen, sowie der sonstigen auf das Eisenbahnwesen bezüg⸗ sichen Gesetzt und verfassungẽ mäßigen Vorschriften Sorge zu tragen; 3) auf Abstellung der in Hinsicht auf das Eisenbahnwesen her⸗ aortretenden Mängel und Mißstände ,,, Dasselbe ist berechtigt, innerhalb einer Zuständigkeit über alle Einrichtungen und Maßregeln von den Eisenbahnverwaltungen Aus⸗ kunft zu erfordern oder nach Befinden durch persönliche Kenntnißnahme sich zu unterrichten und hiernach das Erforderliche zu veranlassen.

. 5§. 5. ** Bis th Erlaß eines Reichs⸗-Eisenbahngesetzes gelten olgende Vorschriften: ; . kahn . ie auf die Privateisenbahnen stehen dem Reichs⸗ urchführung seiner Verfügungen dieselben Be⸗

gehilhzn füllung der ihnen obliegend Wege (Art. 7 Nr. 3, Art.

jene Maßregel in

begründet Jei, so h

u verstärkende Reichs⸗-Ei

farmen, und unter eigener Ve

. und Beschlußfassung zu befind undesrath ein Regulativ erlassen,

gang ordnet und die hierbei dem

regelt. t Urkundlich ꝛc. Gegeben 2c. . Beim Schluß des Blatts war das Haus in die erste Be⸗

rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung des Ge⸗ setzes des Norddeutschen Bundes über die privatrechtliche Stellung ber Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 4. Juli 1868 im Königreich Bayern eingetreten. . Se. Majestät der Kaiser und König haben geneh⸗ migt, daß behufs der Komplettirung der Fel d⸗Artillerie XF. Armee⸗Eorps das Pommersche Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 2, Divisions⸗Artillexie, das Brandenburgische Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister), Divisions⸗Artillerie und das Hannoversche Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10, Divisions⸗ Artillerie, beim Eintritt der Räumung der okkupirten franzö⸗ sischen Landestheile je eine komplette mobile Batterie an die 14. Artillerie Brigade abzugeben haben. An Stelle dieser zur Abgabe gelangenden Batterien haben die genannten Regimenter 6 neue Batterie, unter Benutzung des in den resp. Ersatz⸗ atterien vorhandenen Materials zu formiren.

Das Königlich bayerische Nebenzollamt . Schirn ding, ö Waldsassen, ist in ein Nebenzollamt J. Klasse umgewandelt worden.

Dem Herzoglich sachsen⸗altenburgischen Steuer- und Rent⸗ amte zu Ronneburg ist die Befugniß zur Erledigung von Beglebltscheinen J. über die unter Begleitscheinkontrole aus dem Auslande in Ronneburg eingehenden Waaren des Artikel 25 erster Abtheilung des Vereins⸗-Zolltarifs beigelegt worden.

; Das Großherzoglich sächsische Steueramt zu Ber ka a. /W. wird am 1. Juli 8. Is. aufgehoben und die Steuer⸗Rezeptur für den Bezirk desselben dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Gerstungen übertragen werden.

Ueber die Frage, welcher Wohn ungsgeldzuschuß den vorübergehend bei einer anderen Behörde . ihres Wohnorts kommissarisch beschäftigten Beam⸗ ten für die Dauer eines solchen Kommissoriums zu gewähren ist, haben die Minister der Finanzen und des Innern kürzlich folgende Bestimmungen getroffen.

Nach §. 1 Absatz 1 und 5§. 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. v. M., die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die unmittelbaren Staats beamten betreffend, ist der Wohnungsgeld⸗ zuschuß als ein Theil des Diensteinkommens der Etatsstelle an⸗ 5 und für die Höhe des Bezuges ist daher der Ort maß⸗

ebend, an welchem der Beamte eine etatsmäßige Stelle bekleidet.

en etatsmäßig angestellten Beamten kann hiernach der Woh⸗ nungsgeldzuschuß für die Dauer einer kommissarischen Beschäf⸗ tigung an einem anderen Orte, nicht nach dem Orte der Letzte⸗ ren, fondern nur nach dem Satze ihres ständigen amtlichen Wohnortes gewährt werden. Beamte, mit deren Etatsstellen Dien stwohnung verbunden ist, können dementsprechend nicht blos für die Zeit ihrer Thätigkeit in ihrer Etatsstelle, fondern auch für die Dauer einer kommissarischen Beschäftigung außerhalb ihres Wohnortes den Wohnungsgeld⸗ zuschuß nicht beanspruchen. Ob ein Beamter zur Aushülfe oder 3. Probe und auf kürzere oder auf längere Zeit an einem anderen Orte kommissarisch beschäftigt wird, kann hierin keinen Unterschied machen.

Anders liegt die Sache bei den im §. 1, Absatz 2 des Ge⸗ setzes bezeichneten neuländischen Beamten, da bei diesen die Be⸗ rechtigung zum Bezuge des Wohnungsgeldzuschusses nicht davon abhängt, 16 sie eine etatsmäßige Stelle innehaben. Es wird sich in der Regel aber auch hier nach Lage der Umstände in jedem einzelnen Falle bestimmen lassen, welcher Ort als der amtliche , . des betreffenden Beamten anzusehen ist. Wenn ein solcher Beamter auf unbestimmte längere Zeit zur Aushülfe oder auf Probe zu einer anderen Behörde außerhalb seines bis⸗ herigen Wohnorts berufen wird, so ist demselben namentlich dann, wenn er seinen Hausstand an seinen neuen Aufenthaltsort ver⸗ legt, der Wohnungsgeldzuschuß nach dem dem Letzteren ent⸗ sprechenden Satze zu gewähren. Bei Kommissionen von be⸗ flimmter Dauer, bei welchen der Beamte seinen ständigen Wohn⸗

ort beibehält nur nach Beendigung seines kommissarischen Auf⸗

trages an den Letzteren zurückzukehren, ist dagegen demselben der Wohnungsgeldzuschuß nach der seinem staͤndigen Wohnorte entsprechenden Klasse des dem Gesetze beigefügten Tarifs fortzu⸗ zahlen. In den Fällen, in welchen bei einer ee fa. Beschäftigung der Beamten bei einer anderen Behörde aus den Fonds der Letzteren das im Voraus gezahlte Gehalt desselben an einen anderen Fonds pro rata temporis zu erstatten ist, ist auch der Wohnungsgeldzuschuß für den gleichen Zeitraum zu erstatten. Dasselbe gilt auch bei Versetzungen, so daß bei der Behörde, welcher der Beamte bisher angehört hat, das Gehalt und der Wohnungsgeldzuschuß desselben stets für denselben Zeit⸗ raum zu verrechnen sind.

Nach der Bestimmung im Artikel 2, Absatz 1 der Zusatz⸗ bestimmungen vom 16. August 1872 zu den Fortschreibungs⸗ Anweisungen J. und III. vom 17. Januar 1865, beziehungs⸗ weise im Artikel 1 der Ausführungs⸗Verfügung des Justiz⸗ Ministers vom 2. September 1872 zu 3 4 der Grundbuch⸗ Ordnung vom 5. Mai 1872 Gust-⸗Min.⸗Bl. f. 1872 S. 178) soll die Seitens der Grundbuchämter zu bewirkende Mittheilung der bei ihnen zur Verhandlung gekom]menen Eigenthums⸗ Veränderungen an die Katasterämter alljährlich nur einmal und zwar im Monat Januar eines jeden Jahres erfolgen.

Nach den über die Wirkung diefer Bestimmung gesammelten Erfahrungen ist es indeß als zweckmäßig anerkannt worden, die fraglichen Mittheilungen über erfolgte Eigenthumsveränderungen fortan, und zwar für die Zeit vom 1. Juli d. J. ab, in jedem einzelnen Falle sofort bewirken zu lassen und hat demgemäß der Justiz-Minister die Grundbuchämter in denjenigen Landestheilen, in denen die Grundbuch-Ordnung vom 5. Ma 1872 gilt durch die Allgemeine Verfügung vom 24. Mai d. J. angewiesen, von dem gedachten Zeitpunkte ab in diesem Sinne zu verfahren, die bis dahin erfolgten beziehungsweise noch erfolgenden Eigenthums⸗ Veränderungen aber den Kastaterämtern in einer nach den bis⸗ herigen Vorschriften aufzustellenden Liste im Juli d. J. mitzu⸗ theilen. Der Finanz⸗-Minister hat die Bezirks⸗Regierungen hiervon mit dem Veranlassen in Kenntniß gesetzt, die Katasterämter des Regierungsbezirks mit entsprechender Weisung zu versehen.

Nach 8§. 14 des Geses vom 1. Mai 1851, wie derselbe durch das Gesctz vom 25. Mai 1873 neu gefaßt worden ist, liegt den Bezirks⸗Kommissionen für die klassifizirte Einkommensteuer außer den ihnen verbleibenden auf diese Steuer bezüglichen Geschäften (5. 26 des Gesetzes vom 1. Mai I851) vom Jahre 1874 ab auch die Entscheidung über die ge⸗ gen die Veranlagung zur Klassensteuer von den Steuerpflichtigen angebrachten Reklamationen, jedoch nur in denjenigen Fällen ob, in welchen die Bezirksregierung dem über diese Reklamation von der , Reklamations⸗Kommission abgegebenen Gutachten nicht beigetreten ist.

Die Wahl der Mitglieder der Bezirks-Kommissionen hat

8 24 6 1. Mai 1851 ö nach 8. esetz vom 25 Mai 1575 zu * Einkommensteuerpflichtigen zu aber fortan aus Klassensteuer⸗ pflichtigen des Bezirks durch den Provinzial-Landtag bei dessen nächften Zusammentritt auf die Dauer von drei Jahren zu er⸗ folgen.

Für diese Neuwahl kommt es in Frage, ob und inwieweit eine Vermehrung der gegenwärtigen Anzahl der Mitglieder der Bezirks⸗Kommisstonen mit Rücksicht auf die erwähnte Ausdeh⸗ nung ihrer Funktionen sich als nothwendig ergiebt.

Um den voraussichllichen Umfang der ihr neu zu übertra⸗ genden Geschäfte einigermaßen übersehen zu können, wünscht der Finanz⸗Minister zu wissen, wie sich die Anzahl derjenigen Klas⸗ sensteuer⸗Reklamationen, deren Entscheidung wegen der von dem Gutachten der Reklamations⸗Kommission abweichenden Ansicht der Bezirksregierung durch das Plenum derselben erfolgt ist, in den drei letzten Jahren (1870, 1871, 1872) und im Durch⸗ schnitt derselben gestellt hat. .

Die Bezirksregierungen sind angewiesen, eine Nachweisung darüber, welche sowohl die Anzahl der bezeichneten als die An⸗

ahl aller in jenen Jahren erhobenen Klassensteuer⸗-Reklamgtionen Überhaupt ersehen läßt, aufzüstellen und dem Finanz⸗ Minister vorzulegen, gleichzeitig auch sich nach vorherigem Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Bezirks Kommission darüber äußern, auf wie hoch mit Rücksicht auf das Resultat der Nachweisung die Anzahl der Mitglieder der neu zu wählenden Bezirks Kom⸗ mission zu bestimmen sein möchte. In denjenigen Bezirken, in welchen fpätestens vom 1. Januar 18135 ab gemäß des Gesetzes vom 25. Mai d. J., betreffend die Aufhebung der 96 und Schlachtsteuer, die Klassensteuer auch in den bisher mahl⸗ und

wie bisher aus

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schlachtsteuerpflichtigen Städten zur Erhebung gelangt, ist die 6 ft der in Rede . Reklamationen fur diese Stãdte nach dem Verhältniß der Bevölkerung in den letzteren und in den schon jetzt klassensteuerpflichtigen Theilen des Be⸗ zirks zu veranschlagen und bei dem abzugebenden Gutachten mit in Betracht zu ziehen.

Es sind in der letzten Zeit Seitens deutscher Gold⸗ waaren⸗Fabrikanten mehrfach Klagen erhoben worden über die von den Raiserlich rusfischen Zollbehörden verhängte Konf is ka⸗ tion von Goldwaaren, welche zum Import nach Rußland be⸗ stimmt waren. Im Interesse der genannten Industriellen muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß nach den in Rußland geltenden gesetzlichen Bestimmungen dort nur solche Gold⸗ und Silberwaaren zum Import zugelassen werden, welche den auch für russische Fabrikate dieser Art vorgeschriebenen Feingehalt der 56. Probe besitzen. Nichtprobehaltige ausländische Gold⸗ und Silberwaaren verfallen nach russischem Gesetz der Konfiskation durch die Zollbehörden, ebenso wie auch die einheimischen russi⸗ schen Fabrikanten, falls fie nicht probehaltige Gold⸗ oder Silber⸗ wagren in den Handel bringen, mannigfachen und schweren Strafen unterliegen. . .

Es ist deshalb den deutschen Fabrikanten in ihrem eigenen Interesse zu empfehlen, bei Herstellung von Gold⸗ und Silber⸗ waaren, welche für Itußland bestimmt sind, besondere Aufmerkfam⸗ keit darauf zu verwenden, daß deren Feingehalt hinter dem dort gesetzlich vorgeschriebenen nicht zurückbleibe. Insbesondere wird 2 noch darauf zu achten sein, daß alle einzelnen Theile und Ornamente der Goldfabrikate ein und denselben Feingehalt ausweisen, da sonst nach den Bestimmungen der russischen Pro⸗ birverordnung nicht nur die Konsiskation des einzel nen nicht probehaltigen Exemplars einer Sendung, sondern die der gan⸗ zen Sendung bis zu 1 Pfund russ. Gewicht erfolgen kann.

Der General⸗-Postdirektor ist von seiner Dienst⸗ reise nach Brüssel und dem Haag zurückgekehrt.

Die Königlich sächsischen Kav allerie⸗Offiziere, welche zur Beiwohnung der Frühjahrsbesichtigungen der Garde⸗ Kayallerie⸗Regimenter hierher kommandirt waren, haben sich nun⸗ mehr nach Beendigung derselben in ihre resp. Garnisonen zurück⸗ begeben.

Die zur Begleitung Sr. Majestät des Schahs von Per= sien kommandirt gewesenen Offiziere sind nach Beendigung ihres Kommandos hierher zurückgekehrt.

Der Kreisthierarzt Strecker 1. Juli d. J. aus dem Kreise Schroda in versetzt.

Ratibor, 14. Juni. Die Eröffnung des Oberschlesi⸗ schen Fürstenthums⸗-Landschaftstages wird am 19. d. M. hier stattfinden.

Cöln, 14. Juni. Ueber den Verlauf der gestern von Bieberich aus bis Bonn stattgehabten Rheinfahrt Sr. Majestät des Schahs von Persien entnehmen wir der „Köln. 3g.“ Nachstehendes: Das zur Fahrt bestimmte Salonboot der Cöln⸗ Düffeldorfer Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft Deutscher Kaiser war mit Flaggen, Blumen und Laubwerk reich geschmückt. Am obersten Mast wehte die persische Flagge. Der zunächst an der Sternseite des Schiffes liegende Theil des oberen Decks war mit Teppichen bedeckt, auf welchen man für Se. Majestät einen Sessel errichtet hatte. Zu Bieberich, wo die Fahrt begann, war eine Compagnie Infanterie aufgestellt, welche beim Erscheinen des von dem General von Bonin und dem Regierungs⸗ Präsidenten von Wurmb begleiteten Hohen Gastes die militärischen Honneurs machte. Der Schah ging die Front der Compagnie entlang und begab Sich dann mit Be⸗ gleitung und Gefolge an Bord. Die Abfahrt von Bieberich erfolgte um 8 Uhr. Der Scha4 verweilte eine Zeit lang auf dem Deck, verfügte Sich aber zu Bingen in den untern Salon, den Se. Majestät erst in der Nähe von Coblenz wieder verließ. Alle zu Berg kommenden Dampfboote salutirten im Vorbeifahren mit Böllerschüssen, deren auch dem Lurleiselsen gegenüber vom Ufer gelöst wurden, um das prächtige Echo zu Gehör zu bringen. Zu Coblenz wurden von den Wällen des Ehrenbreitstein und allen übrigen Forts, so wie von den Bastionen der Stadtbefestigung Kanonen abgefeuert. Um Mittag nahm der Schah im untern Salon des Schiffes ein Mahl ein. Für die Herren des Gefolges aber war im obern Salon ein Dejeuner dinatoire angerichtet, bei welchem der Gene⸗ ral von Boyen den Toast auf Se. Majestät den Schah aus⸗ brachte, worauf der Großvezier des Schah mit einem Trinkspruch auf Ihre Majestäten den Kniser und die Kaiserin und auf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen erwiderte und zugleich in warmen Worten Dank sagte für alle seinem Gebieter bezeigten Gastlichkeiten. Zu Bonn, wo die Rheinfahrt endete, bestieg die gesammte Reisegesellschaft den daselbst bereit gehalte⸗ nen Extrazüg der rheinischen Bahn, welcher bald nach 4 Uhr die hiesige Gäürtelbahn passirte und die Hohen Gäste wohl behalten nach Spaa geführt hat.

Bayern. München, 13. Juni. Nach neuerer Bestim⸗ mung wird sich die Königin⸗Mutter mit Gefolge von Hohen⸗ schwangau aus am 17. 8. auf einige Zeit nach Elbingenalp im Tiroler Lechthale begeben. . (

Der „Kriegerbund München“ hat auf den 29. Juni einen Kongreß von Delegirten der bayerischen Vete⸗ ranenz und Kriegervereine einberufen, um einen „bayeri⸗ schen Kriegerbund/ zu organisiren. Zu, diesem Kongresse haben fich bereits 10 Kriegervereine, zum Theil aus den entferntesten Gegenden Bayerns, angemeldet. Auf demselben werden die Statuten Entwürfe zur Organisation eines „bayerischen Krieger⸗ bundes“ berathen werden. .

Baden. Karlsruhe, 13. Juni. Vorgestern Nachmit= tags 15 Minuten nach 4 Uhr, traf der Schah von Persien,

u Schroda wird zum en Kreis Inorwarlaw

welchem der Divisions⸗Commandeur, General ⸗Lieutenant von

Pritzelwitz, in Vertretung des beurlaubten kommandirenden Ge⸗ nerals des XIV. Armee⸗ Corps, bis Heidelberg entge engereist war, in Begleitung seiner Fürstlichen Verwandten un Hohen Würdenträger, sowie des Generals der Infanterie von Bonen, Gouverneur der Festung Mainz, und mehrerer anderer Königlich preußischer Offiziere, welche von dem Kaiser zur Dienstleistung bei dem Schah befohlen waren, mittelst Sonderzuges hier ein Se. Majestät wurde uf dem Bahnhofe von dem Groß⸗ herzog empfangen; die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums, der Stadldireklor, der Ober⸗Bürgermeister der Residenz sowie die Offiziere der hiesigen Garnison hatten sich zur felerlichen Be⸗ grüͤßung des Hohen Gastes in dem Fürstlichen Wartesaal einge⸗ funden. Eine Compagnie des (I.) Badischen Leib Grenadꝛer⸗ Regiments Nr. 109 war mit Musik und Regimentsfahne als

Ehrenwache am Bahnhofe aufgestellt. Nach kurzem Aufenthalt

kenden Gemeindelebens bilden soll.

bestiegen der Schah und der Großherzog, sowie die persischen

Prinzen und . Würdenträger die bereitstehenden Hof⸗Gala⸗ wagen und fuhren über die Kriegsstraße, durch das Mühl⸗ burger Thor, die Langestraße und Ritterstraße nach dem zie ben schleß.

Der festliche Zug wurde durch den Großherzoglichen Ober⸗ Stallmeister eröffnet; vor dem Fürstlichen Wagen ritten eine Abtheilung des 3. Dragoner⸗Regiments mit der Regiments musik, sowie zahlreiche Hofbedienstete. Im Großherzoglichen Schlosse empfingen die Großherzogin und die Prinzessin Wilhelm den Hohen Gast. Hierauf folgte die Vorstellung des Großherzoglichen

ofstaates, sowie der versammelten Mitglieder des Großherzog⸗ lichen Staats⸗Ministeriums, der höheren Offiziere und der übri⸗ gen geladenen Personen. .

Die zu Ehren der Hohen Gäste veranstaltete festliche Tafel währte bis 6 Uhr. Nach 7 Uhr verabschiedete sich der Schah bei den Großherzoglischen Herrschaften und setzte seine Reise nach Baden fort.

Der Großherzog begab sich in der Nacht vom 11. auf den 12. Juni nach Baden und stattete gestern Vormittag um 11 Uhr dem Schah von Persien in dem Hotel zum Englischen Hofe einen Besuch ab. Derselbe machte sodann mit Sr. Majestät eine län⸗ gere Ausfahrt, um seinem Hohen Gaste die Umgebung von Baden zu zeigen. Um halb 1 Uhr trafen die hohen Herren auf dem Großherzoglichen Schlosse ein, wo das Frühstück ein⸗

enommen wurde, an dem die hervorragenden Personen des per⸗ schen Gefolges, die dem Schah beigegebene Ehrenbegleitung und der Hofstaat des Großherzogs Theil nahmen. Um 3 Uhr Nachmittags verließ der Schah Baden, um nach Wiesbaden zurückzukehren. Der Großherzog begleitete den Schah bis Karls⸗ ruhe, wo derselbe sich von seinem hohen Besuche verabschiedete.

Der heutige Staats⸗Anzeiger Nr. 20 enthält die Entschlie⸗ ßung des Großherzogs, die Einberufung des landständi⸗ schen Ausschusses zur Prüfung der Staatsrechnungen für das Jahr 1872 auf Freitag, den 27. d. M., betreffend.

14 Juni. In Folge der veränderten Reiseplane des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen ist nunmehr die Konfirmation des Erbgroßherzogs auf Dienstag, den 24. Juni, festgesetzt. Am 25. Juni wird die Ankunft der Kaiserin⸗Königin sowie des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen hier erwartet.

Der General⸗Adjutant, General⸗Lieutenant Freiherr von Neu bronn ist n. von Berlin hierher zurückgekehrt, nachdem derselbe den Großherzog und die Großherzogin bei den dort stattgehabten Trauerfeierlichkeiten vertreten hatte.

Hessen. Darmstadt, 14. Juni. Die Landstände be⸗ schlossen in der heutigen Sitzung, das Finanzgesetz auf 6 Mo⸗ nate zu vertagen und eine Glückwunschadresse an den Großherzog

aus Anlaß seines bevorstehenden Regierungsjubiläums zu richten.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 14. Juni. Der Erbgroßherzog wird mit dem nächsten Wintersemester zur Fortsetzung seiner Studien die Landesuniversität Rostock beziehen. Dem Vernehmen 6 werden im Großherzoglichen Palais daselbst bereits die erforderlichen Vorbereitungen getroffen.

Der Großherzog hat aus den Händen des Königlich großbritanischen Botschafters, Lodd Odo Russell, das Schrei⸗ ben entgegengenommen, durch welches derselbe von der Königin von England als bevollmächtigter Minister am Großherzoglichen Hofe beglaubigt worden ist. ;

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 13. Juni. Der Herzog und die Herzogin haben das Sommerschloß Kallen⸗ berg bezogen.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudol stadt, 13. Juni. Die Fürstliche Regierung beabsichtigt, wie die „Leipz. Ztg.“ mit⸗ theilt, die künd bare Landesschuld in eine unkündbare zu verwandeln, wird aber die auf den Namen der Gläubiger lau⸗ tenden Obligationen auf Wunsch gegen Inhaberpapiere um⸗ tauschen.

Bis zum Schlusse des Jahres 1872 ist das Separa— nionsverfahren in 57 Fluren des Landes von der König⸗ lichen General-⸗Kommisston in Merseburg eingeleitet worden. In 16 Fluren ist das Verfahren durch Bestätigung der Rezesse zum Abschlusse gebracht, in 30 Fluren find die Abfindungspläne über⸗ wiesen, die Rezesse aber noch nicht bestätigt, in 6 Fluren steht die Planvertheilung noch bevor. Es sind ferner 65 Ablösungssachen verhandelt und bis auf zwei erledigt.

Bremen, 12. Juni. Die Bürgerschaft hat gestern die halbe Reform, welche die dafür niedergesetzte Deputation mit dem städtischen Armenwesen vornehmen wollte, verworfen. Sie be⸗ schloß, dem Senat die Einsetzung einer neuen Deputation vorzu⸗ schlagen, welche die Reorganisation radikaler angreife. Als lei⸗ tende Gesichtspunkte wurden dieser auf Antrag der Herren Kotzenberg und Noltenius vornehmlich folgende aufgestellt: Völlige Beseitigung der Pflege der städtischen Armen durch die kirchlichen Diakonen nach Ablauf der Amtsdauer der gegenwär⸗ tigen Diakonen; sofortige Verdoppelung der Armenbezirke und Versehung eines jeden derselben durch einen in ihm wohnenden

Armenvorstehers; Wegfall der Beckensammlung für die Armen beim kirchlichen Gottesdienst.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 13. Juni. Der Bau der Außenforts ist der „Straßb. Ztg.“ zufolge jetzt soweit vorgeschritten, daß einstweilen die äußeren Wälle der 5 Forts Qber⸗ und Mittelhausbergen, Wolffisheim, Mundolsheim und Reichstett jederzeit in Vertheidigungszustand gesetzꝛ werden können, Auch die innere Einrichtung geht ihrer Vollendung entgegen. Der Bau der Forts Grafenstaden und Wanzenau ist bereits begonnen. Das Terrain für die 3 rechtsrheinifchen Forts Auenheim, Neu⸗ mühl und Sundheim ist vermessen und abgesteckt.

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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Juni. Bei der heute , feierlichen Grundsteinlegung zum neuen Rath⸗ aufe hielt der Bürgermeister eine Ansprache, auf die der Kaiser

erwiderte:

„Gerne bin Ich selbst hierher ,, um den Beginn eines Werkes zu feiern, welches bald den Mittelpunkt eines segensreich wir⸗

Als Ich die Besestigung der Stadtmauern bewilligte, war ss Meine feste Ueberzeugung, daß die sicherste Schutzwehr des Thrones sowie des Landes die Liebe und Treue seiner Bürger sei und mit Stolz können die Bürger Wiens eben den Ort dieser Anlagen he⸗ trachten, in deren Nähe sich einst ihre Vorfahren durch ihre muthvolle

Aufopferung um die Stadt und das Reich so große Verdienste er

worben haben. : .

Möge der jetzt eingefügte Grundstein dem darauf entstehenden Gebäude eine Stütze bieten, so fest und so unerschütterlich, als die Treue und der echte Bürgersinn, welche in den Herzen der Wiener Bürgerschaft schon seit undenklichen Zeiten als feste Grundlagen wurzeln.

Bald wird sich in der Nähe dieser, den Trägern des Gemeinde⸗

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wohles gewidmeten Stelle noch ein anderer Prachtbau für die Ver⸗ treter weitergreifender Interessen erheben.

Möge dann Jedes innerhalb der Grenzen seines Kreises nutzbrin⸗ gend wirken und insbesondere diese Stätte hier auch die alten Tugen⸗ den des Bürgerthums stets erneuert und verjüngt fortleben sehen zum Segen der Stadt und dadurch zu Meiner dauernden Freude, welche mit dem Gemeindewohle so innig verbunden ist.

Empfehlen wir sonach das gedeihliche Fortschreiten des Baues der Vorsehung, deren Schutz und Segen die gesammte Bevölkerung Meiner geliehten Residenzstadt Wien stets begleiten wolle.“ x

Die Worte des Kaisers wurden wiederholt von stürmischen Hochs begleitet.

Der Kaiser hat am 11. d. M. den Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin und am 13. 8. M. den Prinzen Ludwig von Bayern empfangen.

Das Reichs gesetz blatt veröffentlicht u. A. das Gesetz vom 24. Mai 1873 über die im Bagatell⸗ und Mahnverfahren zu entrichtenden Stempelgebühren; das Gesetz vom 24. Mai 1873, betreffend die Zugeständnisse und Bedingungen für die Sicherstellung einer Lokomotiv⸗ Eisenbahn von Czernowitz oder einem anderen geeigneten Punkte der privilegirten Lemberg⸗ Czernowitz⸗Jassy⸗Eisenbahn an die Reichsgrenze bei Nowosieliea: derer Bagatellgerichte in Handelssachen in Wien, Prag und Triest; die Verordnung des Handels⸗Ministeriums vom 6. Juni 1875, womit der Text des Artikels 18 der Verordnung des be⸗ standenen Marine⸗Ministeriums vom 27. Februar 1863, betref⸗ fend die Vorschriften zur Vermeidung von Seeunfällen durch Zusammenstoß von Schiffen, geändert wird; die Verordnung des Handels⸗Ministeriums vom 10. Juni 1873, betreffend die Abänderung des für die Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien erlassenen Organisationsstatutes vom 29. September 1871.

Prag, 14. Juni. Der Landeskulturrath für das Königreich Böhmen wurde gestern von dem Präsidenten Altgrafen Franz Salm⸗Reifferscheidt in feierlicher Weise eröffnet.

Pesth, 14. Juni. Das Abgeordnetenhaus nahm gestern den Gesetzentwurf über die Regelung der Militärgrenze in der Fassung des Central⸗Ausschusses an.

Von den Modifikationen, welche das Oberhaus an dem Gesetzentwurfe über die Escomptebank anbrachte, wurden bis auf eine angenommen, welche gestattet hätte, den Aktenstücken, welche die Bank in dem Verkehre in den ungarischen Ländern heraus⸗ geben wird, auch Uebersetzungen in beliebigen Sprachen beizugeben. Das Haus restituirte den fruheren Text, wonach jene Aktenstücke nur in ungarischer Sprache abgefaßt werden dürfen.

Heute ersuchte der Finanz⸗Minister Kerkäpolyi Ernst Simonyi, die Motivirung seines Antrages auf Errichtung einer ungarischen Zettelbank, welcher auf der heutigen Tagesordnung steht, in Anbetracht der heutigen Verhältnisse zu verschieben. Ernst Simonyi erklärte, daß er diesem Ansuchen gerne willfahre, wenn die Regierung die Verantwortlichkeit für die etwaigen Folgen einer solchen Verschiebung auf sich nehme. Das Haus nahm die Erklärung Simonyi's mit allgemeinem Beifalle ent⸗ gegen. Die Gesetzentwürfe über die Militärgrenze wurden hierauf in dritter Lesung angenommen.

Die Deakpartei verhandelt ein ihxer gestrigen Konferenz über den Antrag Simonyi's, worin die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer ungarischen Nationalbank aufgefordert wird. Der Finanz⸗Minister Kerka⸗ polyi erklärte, daß die Verhandlungen betreffs einer befriedigen⸗ den Lösung der Bankfrage vorgeschritten seien, daß die Ange⸗ legenheit niemals so günstig gestanden habe, wie im jetzigen Augenblicke und daß einer heute eingetroffenen Note des oͤster⸗ reichischen Finanz⸗Ministers des Pretis zufolge zwischen beiden Regierungen bezüglich aller wesentlichen Punkte volles Einverständniß erzielt worden sei. Man sei einig darüber, daß die Lösung der Bankfrage mit der Re⸗ gelung der Valutafrage Hand in Hand gehen, misse, und habe sich ebenso über die in dieser Beziehung seitens des Staates zu treffenden Maßregeln verständigt. Er sehr dem we⸗ teren Verlaufe der Verhandlungen mit der größten Zuversicht entgegen. Der Finanz⸗Minister bekämpfte sodann unter Hin⸗ weis auf das Entgegenkommen der Wiener Nationalbank in den jüngsten verhängnißbollen Tagen den Antrag Simonyi s, der nur den günstigen Verlauf der Dinge stören könnte und er— klärte schließlich, er sei bereit, Jedem seinen Platz bereitwillig einzuräumen, der irgend eine andere, den Geschmacke der Menge zusagende und dabei zugleich die höchsten Interessen des Landes wahrende Lösung der Frage finden zu können meine. Die Ver⸗ sammlung beschloß, den Antrag Simonni's einfach abzulehnen.

Schweiz. Solothurn, 15. Juni. (W. T. B.) Die heutige Volksversammlung ist außerordentlich zahlreich be⸗ sucht und noch immer strömen von allen Seiten Vereine und Gefellschaften mit Fahnen, Bannern und Musikern zu. Zur Be⸗ rathung und Beschlußfassung hat ber Centralausschuß u. A. Anträge gestellt über Han und nationale Gestaltung der Wehrkraft, volkswirths 6 Reformen, Erweiterung des individuellen Rechtes und des allgemeinen Schweizer bürgerlichen Rechtes, obligatsrischen unentgeltlichen Volksunterricht, der der Aufsicht der Geistlichkeit enthoben ist, Einführung der Civilehe und der Civilstandsregister. Ferner sollen noch zur Abstimmung gelangen: Das Recht des Bundes, gegen kirchliche Organi⸗ fationen und Anstalten, die antirepublikanisch und nicht national sind, Verwahrung einzulegen, die Aufhebung der Nuntiatur und derjenigen Bisthuͤmer, die antinational, und antirepublikanisch organisirt sind.

Thurgau, 15. Juni. (W. T. B.) Die Kaiserin Eugenie und der Kaiserliche Prinz sind in Arenenberg an⸗ gekommen. ;

Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. Zu dem diesjährigen Schützenfeste der englischen Frei⸗ willigen⸗Eorps in Wimbledon wird die belgische Garde eivigue aus Brüssel hierher kommen, und es sind bereits Vor⸗ kehrungen im Gange, um die Belgier als Gäste der Nation aufzunehmen. Ferner werden auch Einladungen an die Schützen⸗ corps Deutschlauds, Frankreichs, Oesterreichs und anderer kon⸗ . Länder, Repräsentanten nach Wimbledon zu senden, ergehen.

Frankreich. Paris, 14. Juni. Das „Journal officiel“ enthält folgende Mitt heilung:

Mehrere Deputirte werden an die Kammer die Frage stellen, mit welchem Rechte Herr Thiers aus vielen wegen ihrer feindlichen Ge⸗ innungen gegen die bestehende Ordnung der Dinge bekannten Ort⸗ i, , erhalte, während der Präsident der Republik (Mae

ahon) aus Achtung vor den Gesetzen erklärt hat, keine solche an⸗

nehnien zu wollen. Zu gleicher Jeit werden diese Deputirten fragen,

wie es kommt, daß diese Adressen, denen man so ä Oeffentlichkeit gewährt, fast alle von einer Korrespondenz hervorgerufen wurde, welche pon einer Agentur in der Rue d'Astorg zu Paris (dort wohnt Barthelemy St. Hilaire) ausgeht und die hauptsächlich an die Chefs der Gemeindebehörden gerichtet sind, die sich für die Partisane der

, gn. erklärt haben und welche jeden Tag davon die Beweise geben.

Das amtliche Blatt meldet ferner, daß der ob erste Rath für Handel, Ackerbau und Industrie gestern eine Generalversammlung hielt. Derselbe nahm den Bericht entgegen, welcher ihm die Fragen bezüglich auf die Gesetze vom 390. Ja⸗ nuar und 26. Juli 1872, auf die Handelsverträge ꝛc. so wie die verschiedenen Steuern, welche vorkommenden Falles die Steuer auf Rohstoffe zu ersetzen hätten, zur Prüfung überweist.

Die beiden Schreiben, welche auf das Gesuch um Er⸗ mäãchtigung zur Verfolgung Rancs Bezug haben und die der Präsident Buffet in der Sitzung der National⸗Versammlung vom 12. d. M. vortrug, lauten wie folgt:

Herr Präsident! Ich habe die Ehre, Ihnen eingeschlossen einen Brief des Generals de Ladmirault zu übersenden, welcher darauf ab⸗ zielt, von der Nationalversammlung die Ermächtigung zu verlangen, gegen Herrn Rane, Mitglied der Nationalversammlung, Verfolgungen einzuleiten, und zwar unter der Anklage der Betheiligung an der Insurrektion, der Betheiligung an den Attentaten oder Versuchen zu Attentaten, um die Regierung zu vernichten, der Aufreizung zum Bürgerkrieg, der Aufreizung der Bürger zum 60 unter einander, und endlich der Usurpation von Aemtern, Verbrechen, die in den Artikeln 59, 60, 87, 91! und 258 des Strafgesetzbuches vorgesehen und mit Strafe bedroht sind. Genehmigen Sie ꝛe,

Der Kriegs⸗Minister General Du Barail.

Herr Präsident! Ich habe stets geglaubt, daß die Gerechtigkeit für Alle gleich ein müsse; nun ist aber Herr Rane, Mitglied der Nationalversammlung, die einzige der Personen, welche unter der Kommune eine wichtige Rolle gespielt haben, die nicht verfolgt wurde. Herr Rang wurde am 27. März 1871 zum Mitgliede der Kommune ernannt. Seine Entlassung figurirt im amtlichen Blatt vom 7. April. Während der Zeit, die vom . März bis zum . April verfloß, wur⸗ den unter anderen Dekreten folgende erlassen: 1 Dekret vom 29. März, welches den Beamten unter der Strafe der Absetzung befiehlt, den Befehlen der Versgiller Regierung keinen Gehorsam zu leisten; 2) Dekret vom 30. März, welches die in dem Domizil gewisser Asfe⸗ kuranz⸗Gesellschaften vorgenommenen Beschlagnahmen für gültig erklärt; 3 Dekret vom 2. April, welches die Herren Thiers, Dufaure, Jules Simon, den Admiral Pothuan in Anklagezustand versetzt und ihre Güter mit Beschlag belegt; Dekret vom 5. April Betreffs der Geiseln. Herr Rane min en, das erste dieser Dekrete; die andern sind unterzeichnet La Commune. Endlich betheiligte sich Rang an dem Dekret, welches Protot für die Erledigung der gerichtlichen Angelegenheiten bezeichnete, bei der Pro⸗ klamation vom 19. März, welche die Existenz der Kommune und die Sanktion proklamirt, welche ihr die Abstimmung der Wähler gegeben hat; ferner an der Prokl mation vom 2. April, welche den . Ausfall gegen die Versailler Truppen befiehlt. Wegen aller dieser Handlungen, an denen Herr Rane Theil genommen, habe ich die Ehre, von der Versammlung die Ermächtigung zu verlangen, Herrn Rane zu verfolgen, unter der Anklage (folgen die Anklagepunkte und ein Schreiben des Kriegs-Ministerss. Genehmigen Sie ze.

Der General⸗Gouverneur von Paris, Ober⸗Commandeur des ersten

Militärdistrikts, General de Ladmirault.

ö 15. Juni. (W. T. B.) Der Minister des Auswär⸗ tigen, Herzog von Broglie, gab gestern ein diploma⸗ tifches Diner, an welchem die Botschafter des Deutschen Reichs, Oesterreichs und Englands, sowie der italienische, der türkische, der nordamerikanische Gesandte und der päpstliche Nuntius Theil nahmen. Von den Ministern waren Beule, Ernoul, Baätbie und de la Bouillerie anwesend, außerdem der Präsident der Nationalversammlung, Buffet, der Seinepräfekt, der Polizeipräfekt und Odillon Barrot. Bei dem Empfang, der später stattfand, erschienen sämmtliche Mitglieder des diplo⸗ matischen Corps und Deputirte von der Majorität der National⸗ versammlung in großer Anzahl.

Der Legations⸗Rath Graf v. Wesdehlen ist heute Morgen von Rom hier eingetroffen und hat die Leitung des Geschäfts auf der deutschen Botschaft übernommen. Graf v. Arnim trat heute Abend seinen Urlaub an. Derselbe begiebt sich nach Karlsbad.

Versailles, 14. Juni. (W. T. B.) In der Sitzung der Kommission, welche zur Prüfung der Frage, ob der Gouverneur von Paris ermächtigt werden solle, gegen den in Lyon zum Deputirten gewählten Rane als Theilnehmer an der Insurrektion und Mitglied der Kommune die gerichtliche Verfol⸗ gung einzuleiten, niedergesetzt worden, sprachen sich 13 Mitglieder für die gerichtliche Verfolgung aus, während 2 gegen dieselbe stimmten.

In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde, nachdem Baragnon in seinem Berichte konstatirt, daß Rane, da er noch keiner Verurtheilung unterlegen, gesetzlich wählbar sei, wurde die Wahl desselben von der Ver sammlung für gültig erklärt.

Spanien. Madrid, 15. Juni. (W. T B.) Die Ma⸗ jorität der konstituirenden Nationalversammlung trat heute zu einer Konferenz zusammen und beschloß, die „Konsti⸗ tutionelle Kommission“ aus 12 von der Versammlung und zwar aus der Majorität und der Minorität derselben gewählten Mit⸗ gliedern und aus 13 Vertretern der künftigen einzelnen Föde⸗ rativ⸗Bundesstaaten zusammenzusetzen. Castelars Ansicht zufolge soll Spanien in folgende Einzelstaaten zerfallen: Portorico, die kanarischen Inseln, die balegrischen Inseln, Katalonien, Aragonien, Navarra und Biscaya, Valeneia und Murcia, Neu⸗Kastilien, Alt⸗Kastilien, Galieien, Ober⸗ und Unter⸗Andalusien, Estrama⸗ dura, Kuba und die Philippinen. Dieselbe Versammlung der Majorität einigte sich dahin, am Dienstag Morgen zu einer vorläufigen Abstimmung über die zu wählenden Mitglieder der konstitutionellen Kommission zusammenzutreten nnd die definitive Wahl in einer öffentlichen Sitzung an demselben Tage vor⸗ zunehmen. .

Italien. Rom 14 Juni, (W. T. B) Wie die „Gazetta ufficiale meldet, hat der französische Gesandte Fournier dem Könige sein neues Beglaubigungsschreiben übergeben. In der heutigen Sitzung der Deputirtentkammer erklärte der Finanz— minister Sella, daß es dringend nöthig sei, die Finanzgesetze nach vor den Ferien zu berathen. Einer Mittheilung der „Opi⸗ nione“ zufolge wird der Finanzminister in Folge der von der Deputirtenkammer genehmigten größeren Auslagen, von der Budgetkommission die Ermächtigung verlangen, die bei der Bank zu erhebende Anleihe von 40 auf 70 Millionen Franes zu er⸗ höhen. Nach demselben Blatte empfängt der Papst fort⸗ dauernd viele Personen.

15. Juni. Die Kaiserin von Rußlamd und die Großfürstin Marie sind heute nach Genua 4 Der König und der Kronprinz Humbert waren, vom Minister Vis⸗ conti⸗Vensesta und den Spitzen der Stadtbehör:en gefolgt, zur Verabschiedung auf dem Bahnhofe anwesend.

Einer. Mittheilung des „Eeonomista“ zufolge hat der großbritannische Gesandte, Sir A. Paget auf Veranlassung Sir