1873 / 142 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

lage: Offizielle Bekanntmachungen: Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft, Auszug aug den Verhandlungen der Generalversgmmlung; Königliche Dftbahn, Submission auf Lieferung des eisernen Ueberbaunes der Tilsit⸗ Memeler Eisenbahn; Königlich württembergische Eisenbahndirektion; Tieferung des eisernen Oberbaues für eine Brücke über die Enz bei Besigheim. Privat⸗Anzeigen.

Stettin, 18. Juni. (W. T. B), Der Postdampfer des bal⸗ tischen Lloyd Ernst Moritz Arndt. ist am 16. in Havre ein⸗ getroffen und hat heute von dort seine Reise nach hier fortgesetzt.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗-Bureau.

Darm stadt, Mittwoch, 18. Juni. Der Kaiser von Ruß⸗ land ist gestern nach Ems zurückgekehrt; die übrigen fürst lichen errschaften, darunter der erst gestern hier eingetroffene Groß⸗ erzog von Baden wohnten einer Festvorstellung im Hoftheater bei. Der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen bleibt heute noch hier.

;

Königliche Schauswiele.

Donnerstag, den 19. Juni. Keine Vorstellung.

Freitag, den 20. Juni. Im Opernhause. (133. Vor⸗ stellung.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Mufik von P. Hertel. An⸗ fang 7 Uhr. Mittelpreise.

Letzte Vorstellung in dieser Saison. (Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.)

Die volkswirthschaftlichen Zustände des Deutschen Reich s.

Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener Weltausstellung.

J. Gebietsumfang und Bevölkerung. II. Landwirthschaft. III. Forst⸗ wirthschaft. IV. Bergbau⸗ und Hüttenwesen. V. Industrie. VI. Handel und Verkehr.

Die internationale Industrieausstellung zu Paris im Jahre 1867 gab Veranlassung, in diesem Blatte die volkswirthschaft⸗ lichen Zustände des preußischen Staats in einem statistischen Ge⸗ sammtbilde darzustellen. Diese Arbeit, welche dem nächst auch in einem Separatabdrucke durch den Buchhandel (Berlin 1867, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei R. n. Decker) veröffentlicht wurde, ist von den betheiligten Kreisen mit großem Interesse aufgenommen worden.

Inzwischen hat sich nach den denkwürdigen Ereignissen des Jahres 1870 die Neugestaltung Deutschlands vollzogen, Es er⸗ scheint deshalb im Hinblick auf die gegenwärtig in Wien stattfindende Weltausstellung, auf welcher die deutsche Industrie zum ersten Male als ein Ganzes in hervorragender Weise ver⸗ zFreten ist, angemessen, in ahnlicher Weise, wie dies früher für Preußen geschehen, eine auf den neuesten Angaben und Erhebungen beruhende Uebersicht über die volkswirthschaftlichen Zustände des Deutschen Reichs zu gewähren. Es soll dies in den nachfolgenden Artikeln versucht werden.

J. Gebiets umfang und Bevölkerung.

Das Deutsche Reich ist durch die zwischen dem früheren Norddeutschen Bunde mit Baden und Hessen am 15. Novem⸗ ber 1870, mit Bayern am 23. November 1810 und mit Würt⸗ temberg am 25. November 1870 zu Versailles abgeschlossenen Verträgen entstanden. Es besteht aus den Königreichen Preu⸗ ßen (mit dem Herzogthum Lauenburg), Bayern, Sachsen und Württemberg, den Großherzogthümern Baden, Hessen, Mecklenburg⸗ Schwerin, Sachsen⸗Weimar, Mecklenburg⸗Strelitz und Oldenbnrg, den Herzogthümern Braunschweig, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗ Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha und Anhalt, den Fürstenthü⸗ mern Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Waldeck Pyrmont, Reuß ält. Linie, Keuß jüng. Linie, Schaum⸗ burg⸗-Lippe und Lippe, den freien Städten Lübeck, Bremen und Hamburg, sowie aus Elsaß-Lothringen, welches in Folge des Friedens vertrages mit Frankreich vom 10. Mai 1871 als un⸗ mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche vereinigt wor⸗ den ist. Der Gesammtflächeninhalt des Deutschen Reichs um⸗ faßt 9812 41 geographische Quadratmeilen, wabei indeß die Kuͤstengewässer an der Ostsee nicht mit eingerechnet sind. Die einzelnen Staaten partizipiren an diesem Umfange folgender⸗

maßen: ö Qu. M. Qu.⸗M. 1) Preußen m. Lauenburg 6320.0 42,16 2) Bayern. =. 377,13 17,86 3) Sachsen.. 271,83 4 Württemberg 354.29 5) Baden 278, o 3 7 Mecklenb. Schwerin . 241,6 8) Sachsen Weimar. 66, az 9) Mecklenburg⸗Strelitz. 49,40 10 Oldenburg.. 116,2 115 Braunschweig . 12) Sachsen⸗Meiningen. 13 Sach sen⸗Altenburg 14 Sachs. Cob.⸗Gotha.

ö

16 Schwarzb⸗Rudolstadt

17) Schwarzb.⸗Sonders⸗ H

18) Waldeck⸗Pyrmont e.

19 Reuß ä. L.. ;

2 wn ie,,

21) Schaumburg⸗Lippe

22) Lippe. .

23) Lübeck.

24 Bremen.

25) Hamburg..

26) Elsaß⸗Lothringe

15,63 20,38 4, 99 15, 0s 8, 6 O, 0 5,21 46s 7,44 263, 10

67, 6 44,97 24, 0 35, n Zusammen 812, 1

Der Größe nach steht das Deutsche Reich hinter dem euro⸗ päischen Rußland (100285 Qu. M.) und der österreichisch⸗unga⸗ rischen Monarchie (10, 1830 Qu.⸗M.) zurück, ist nur wenig größer als Frankreich (9598 Qu.⸗M.), aber erheblich größer als Groß⸗ britannien mit Irland (5732 Qu-⸗M.) und Italien mit Rom (5376 Qu⸗M.) Von dem Gesammtumfange Europas entfallen 5, Prozent auf das Deutsche Reich.

Die Bevölkerung belief sich nach der Zählung vom 1. Dezember 1871 auf überhaupt 41009999 Köpfe, so daß also im Durchschnitt auf 1 Qu.⸗M. 4184 Einwohner vorhanden waren. In dem jetzigen Gebiete Deutschlands, ohne Elsaß⸗Lothrin⸗ gen, lebten im Jahre 1818, wenn man die in diesem Jahre auf⸗ gestellte Bundesmatrikel zu Grunde legt, 23, 053,500 Menschen, bie sich bis 1871“ um 16496, 912 oder 71,4 Prozent, im Durch⸗ schnitt jährlich um 133 Prozent vermehrt haben, eine Zunahme, wie sie, mit Ausnahme von Großbritannien, in solchem Umfange in keinem andern europäischen Staate stattgefunden hat.

Während das jetzige Deutschland seinem Areale nach die dritte Stelle in der Reihe der europäischen Staaten einnimmt, ist es nach der Größe seiner Einwohnerzahl gegenwärtig der zweite Staat in Europa. Es wird nur übertroffen von dem europäischen Rußland, welches mit Polen und Finnland 1867: 71,195, 394 Einw. zählte, wogegen von den übrigen größeren Staaten Frankreich ohne Elsaß⸗Lothringen (1866) nur 36,594, 845 Einw., Desterreich⸗ Ungarn (1869) nur 35.904435 Einw., Großbritannien und Irland (1871) nur 31,817, 108 Einw., Italien mit Rom nur 26,667,664 Einw. zählten.

In nachfolgender Tabelle ist die Bevölkerung der einzelnen deutschen Staalen nach dem Stande vom 1. Dezember 1871

angegeben: 15) Anhalt 16 Schwarzburg⸗

udelstadt

17) Schwarzburg⸗

Sondershausen 18) Waldeck 19 Reuß älterer Linie 20 Reuß jung. Linie 21) Schaumb.⸗ Lippe 22) Lippe 23) Lübeck

Einwohn. A, 653, Sg7

1) Preußen m. Lauen⸗

2) Bayern 3) Sachsen 4 Württemberg... . en 7 Mecklenburg Schwerin.. ) Sachsen⸗Weimar 9) Mecklenb⸗Strelitz 10 Qldenburg.... 115 Braunschweig. 13 Sachsen⸗Meinin⸗ gen 13) ö 14) Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha

567 S9 286. Iz

Ib. d d 314 77 zi IJ

187 957 142 122

174,339

Zusammen 41 009,999

Die Volksdichtigkeit Deutschlands, welche sich, wie oben bereits angegeben, nach der Zählung von 1871 mit 4184 Einwohnern auf 1 Qu.⸗M. berechnet, ist eine recht ansehnliche. Sie kann als der Größe und Ergiebigkeit der deutschen Länder und dem Entwickelungsstande der deutschen Nation wohl ent⸗ sprechend und Deutschland demnach als wohlbevölkert angesehen werden; es bietet die Kräfte zu einem tüchtigen Staats- und Kulturleben in reichem Maße dar. Vergleicht man die Dichtig⸗ keit der Bevölkerung mit derjenigen anderer europäischer Staaten, so wird dieselbe nur von einigen wenigen übertroffen und zwar von Belgien, welches (1869) 9387 Einw. auf 1 Qu ⸗M. zählte, von den Niederlanden (1871) mit 6184 Einw., von Groß⸗ britannien und Irland (1871) mit 5584 E. und von Italien (1871) mit 4960 E. auf 1 Qu.⸗M. Alle übrigen Staaten Europas erreichen die Volksdichtigkeit Deutschlands nicht. Die⸗ selbe betrug in Frankreich ohne Elsaß⸗Lothringen (1866) 3805 E., in der Schweiz (1871) 3548 E., in Oesterreich Ungarn (1869) 3183 E., in Dänemark (1870) 2570 E., in Portugal (1868) 2467 E., in Spanien (18677 1806 E., in der europäischen Türkei mit Rumänien, Serbien und Montenegro 1744 E., in Griechenland (1870) 1601 E, in Rußland (1867) 755 E., und zwar im europäischen Rußland ohne Polen 731 E., in Polen 2569 E., in Schweden (1870) 567 E., in Norwegen (1865) 308 E.

Wie sich die einzelnen deutschen Staaten bezüglich ihrer Volksdichtigkeit stellen, läßt die nachfolgende Tabelle, in welcher die drei freien Städte indeß unberücksichtigt geblieben sind, ersehen:

= Einwohner Einwohner auf 1 Qu.⸗M. . auf 1Qu.⸗M'. 1) Preußen mit Lauen⸗ 14) Sachsen⸗Coburg⸗

burg Goꝛha 2) Bayern 15) Anhalt 3 nn,, 16) Schwarzburg⸗Rudol⸗

4 Württemberg . . .. stadt

5) Baden 17) Schwarzburg⸗Son⸗

6) Hessen dershausen ...

7 Mecklenb⸗ Schwerin 18) Waldeck⸗Pyrmont.

8) Sachsen Weimar.. 43 19) Reuß ä. L 100

9) Mecklenburg⸗Strelitz 20 Reuß j 8...

106 Oldenburg 2 21) Schaumburg ⸗Lippe

115 Braunschweig ... 12) Sachsen⸗Meiningen 13) Sachsen⸗Altenburg

Was die Volksdichtigkeit der größeren deutschen Staaten betrifft, so erreicht Preußen mit 3906 Einwohnern auf 1 Qu. M. die für das ganze Reich berechnete Durchschnittszahl nicht. Am meisten vorgeschritten sind die von der Natur besonders be⸗ günstigten, früher kultivirten und gewerbthätigeren westlichen Provinzen, insbesondere das Rheinland mit 65 E., Hessen⸗ Nassau mit 5051 E. und Westfalen mit 4943 E, auf 1 Gu.⸗M. Es stehen ihnen zunächst das durch Fruchtbarkeit, reiche Mine⸗ ralschätze und eine alte Industrie bevorzugte Schlesien mit 5174 E., Sachsen mit 4688 E. und Brandenburg mit 4937 E. (ohne Berlin 2876 E.) auf 1 Qu⸗M. Am spärlichsten bevölkert sind die an die See grenzenden Provinzen und Posen, von welchen Schleswig⸗Holstein 5194 E., Posen 3077 E., Hannover 2861 E., Preußen 2818 E. und Pommern 2674 E. auf 1Qu.⸗M. zählt. In Bayern hat nur in der gesegneten und altkultivirten Rheinpfalz und in dem industriereichen Ober—⸗ franken ein dichter Anbau das Land durchdrungen; Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben nehmen nach ihrer Volksdichtigkeit die Mittellinie ein. Dagegen gehören die altbayerischen Pro— vinzen zu den menschenärmsten des südlichen Deutschlands. Eine äußerst hohe Dichtigkeitsziffer mit 9404 E. auf 1 Qu.⸗M. hat das durch seine industriellen Verhältnisse, besonders hervor⸗ ragende Königreich Sachsen, wie auch BRürttem berg, Baden, Hessen uns Elsaß⸗Lothringen einen dichten, weit über den berechneten Durchschnitt hinausgehenden Anbau zeigen,

22) Lippe 23) Elsaß⸗Lothringen ..

welcher sich hauptsächlich auf fruchtbarem Boden einer alten

sehr mannigfaltigen Kultur (Tabak⸗, Wein⸗ und 2Obstbau) und einer bedeutend entwickelten Gewerbs⸗ und Handelsthätigkeit gründet. Die thüringischen Staaten, Braunschweig und Anhalt stehen in der Volksdichtigkeit der angrenzenden preußischen Pro⸗ vinz Sachsen ziemlich gleich, wogegen die mecklenburgischen Groß⸗ herzogthümer, Oldenburg und Waldeck sehr erheblich hinter dem für das Reich berechneten Durchschnitt zurückbleiben.

Nach den Geschlechtern vertheilt sich die Bevölkerung auf 20, 10453306 männliche und 20,905,693 weibliche Personen, so daß also das männliche Geschlecht mit 49, 05pCt.,, das weib⸗ liche mit 50, d95 pCt. vertreten ist.

Den einzelnen Staaten stellt sich nach der letzten Zählung von . das Verhältniß der Geschlechter in Prozenten folgender⸗ maßen:

II) Preußen

27) Lauenburg....

3) Bayern

4) Sachsen

5) Württemberg ..

6) Baden

I Hessen

8) Mecklenburg⸗ Schwerin .. 48,16

M) Sachsen Weimar ß, s

10 Mecklenb.⸗Strelitz 48,82

III Oldenburg.... 49,2

12) Braunschweig .. 49,8?

13) Sachs. Meiningen 49, 0 50 90

14) Sachsen⸗Alten⸗ 26) Hamburg. . .. 48,7 51,23 burg 4853 514. 27) Elsaß⸗Lothringen 48.9 5106

Hiernach zeigt sich ein Ueberwiegen des männlichen Ge⸗

schlechtes allein im Herzogthum Lauenburg. Den für das ganze

Reich berechneten Durchschnitt von 49 05 Prozent erreichen und

übersteigen nur Preußen, Hessen, Oldenburg, Braunschweig,

Anhalt, Reuß ä. L. Schaumburg⸗Lippe und Lippe, während

alle übrigen hinter demselben zurückbleiben. In Preußen sind

in den östlichen Provinzen etwas mehr weibliche Personen, als

in den westlichen gezählt worden. Am stärksten war das weib⸗

liche Uebergewicht in Schlesien (52.15 Proz.), Posen Sl, 56

Proz.), Preußen (51,53 Proz.), Hessen⸗Nassau (G1,49 Proz)

und Pommern (51,11 Proz.). Mehr Gleichgewicht zeigen die

Provinzen Sachsen (H60, 51 Proz.), Hannover (59, 35 Proz),

Brandenburg (50, 33 Proz.) und Schleswig⸗Holstein (60,20

weibl.

51,60 50,33

51, a

51, 38 53,06 50 6 51,21 50,38 50,83 51,37 51,36

männl. 15) Sachsen⸗Cobnrg⸗ Gotha. ; 16) Anhalt 17) Schwarzburg⸗ Rudolstadt .. 48,16

weibl. 50,6 49, 6 51,29 51,15 51,82 51,23 50 31

51, 2a 51,3 51, 46 50,79 50, is 24) Lübeck

25) Bremen

Proz), während das männliche Geschlecht in Westfalen (50,87 Proz.) und der Rheinprovinz (50,39 Proz.) überwiegend ist. Geht man auf die einzelnen Regierungs- bez. Landdrosteihezirke zurück, so zeigen eine überwiegend männliche Bevölkerung: Arns⸗ berg (52.30 Proz.), Düsseldorf (5l, 09 Proz), Lüneburg (50,44 Proz.), Berlin 6642 Proz), Aachen (60,33 Proz) Hannover (50, 25 Proz.), Magdeburg (50,21 Proz.), Trier (50 11 Proz) und Osnabrück (50 08 Proz.). In allen übrigen Bezirken ist das weibliche Geschlecht stärker als das männliche vertreten.

Die Sonnenfinsterniß vom 26. Mai.

Einem Bericht des bekannten Astronomen Pater A. Seechi von dem Obfervatorium des römischen Kollegiums, welcher am 26. Mai, an demselben Tage, an welchem die letzte Sonnenfinsterniß stattfand, geschrieben wurde und in dem Pater Sccchi eines neuen, von ihm ent deckten Verfahrens erwähnt, vermöge dessen es in Zukunft möglich sein wird, mit größter Bestimmtheit den Anfang und das Ende der Sonnenfinsterniß anzugeben, entnehmen wir Folgendes:

„Diese Sonnenfinsterniß war wegen ihrer Kleinheit für die Theo⸗ rie der Bewegungen der Himmelskörper von mittelmäßiger Bedeutung, aber (für mich wenigstens) wegen der physischen Besonderheiten des Phänomens hatte sie eine große. Es handelte sich nämlich bei dieser Gelegenheit darum, zu verifiziren, ob eine von mir vorgeschlagene ge⸗ wisse Manier der Beobachtung mit dem Spektroskop die Anwesenheit des dunklen Gestirns früher nachweisen ließe, als es sich auf die Sonne projektirt, wobei man jene wenigen Augenblicke zu benutzen hätte, in denen dafselbe, bevor es den Rand zu durchziehen beginnt, die Chrom⸗ sphäre der Sonne oder deren Hydrogen -Umgebung , Die von mir vorgeschlagene Methode hätte über Tie gewöhnliche syektro⸗ skopische Methode den großen Vortheil, die Chromsphäre gleichzeitig mit dem weitläufigen Sonnenbilde sehen zu lassen, und dies mit der⸗ selben Reinheit, welche man erhält, wenn man sich gewöhnlicher ge⸗ färbter Gläser zum Sehen bedient.

„Der Erfolg hat die Erwartung vollständig, gekrönt, und der Saum des Mondes konnte über eilf Sekunden früher gesehen werden, als derselbe in die Sonne eintrat, und es ließ sich der Augenblick des Eintrittes und des Äustrittes mit einer viel größeren Präzision beob⸗ achlen, als dies mit den gewöhnlichen Methoden der Fall ist, und ohne irgend eine Ungewißheit wie gewöhnlich.

„Bei der gewöhnlichen Beobachtungsmethode nämlich ist das dunkle Gestirn nicht eher sichtbar, als bis es nicht schon „ein wenig! den Rand der Lichtscheibe eingeschniften hat, während man mit diesem unserem neuen Mittel ihm durch die ganze Zeit folgen kann, während welcher es die Chromsphäre deckt, bis es dazu gelangt, den Um kreis der Scheibe zu durchziehen. Und dieser Augenblick der Berührung läßt sich mit großer Präzision unterscheiden, weil man nicht blos den Saum der Scheibe in einer Entfernung von 150 vom Rande, sondern . Oberfläche ganz sieht, wie mit den gewöhnlichen farbigen

asern.

„Aehnlich kann man beim Austritte viel besser den Augenblick der Trennung bestimmen, wenn sich das andere dunkle Gestirn auf die Ehromsphäre und nicht auf den schwarzen Rand projektirt, was glau ben macht, daß dasselbe ausgetreten sei, während es dies vielleicht noch nicht ist. In dieser Weise nimmt man in der Praxis den Ein⸗ tritt später und den Austritt früher an. Dieser Fehler ist indessen bei unserm Systeme vermieden.

„Um die neue Methode mit der alten zu vergleichen, hatte ich an⸗= geordnet, daß während ich am großen Aequatoreal mit dem Spek⸗ troffop beobachtete, meine beiden Kollegen, Pater Rosa und Pater Ferrari, unabhängig an zwei andern Ferngläsern beobachteten. Die er⸗ haltenen Resultate waren folgende:

Anfang: Ende:

P. Sercchi 8 n. 42 M. 57 S. 3 A. 3 Uu. 39 M. 51 S. 1 A. * Rosa ö 3 ö Ferari 8 4 11 , „8 . 5

„Wenn ich meine Ziffern dem durchschnittlichen Ergebnisse der bei⸗ den andern Beobachter gegenüäberstelle, so finde ich für mich einen Vorsprung von 11 Sekunden, 9 Augenblicken am Anfange und eine Verspätung von 12 Sekunden, 2 Augenblicken am Ende, welche Dif⸗ ferenzen in dem von der Theorie gewollten Sinne sind und wunderbar übereinstimmen.

„Ich bedauere, hier nicht in die Einzelheiten der neuen Methode eingehen zu können, da sie ohne Figuren nicht verstanden werden könnten und sage daher nur, daß dieselbe darin besteht, daß man vor die Spalte' des Spektrofkops ein Prisma stellt, welches auf die Spalte felbst ein unreines Sp ktrum Projektirt, wodurch dann die Strahlen, nachdem sie, das Spektrostop passirt, dazu gelan⸗ gen, ein reines und präzises Bild der Sonne zu bilden, wie man es vermittelst eines n,. Glases sehen würde und in welchem die Flecke, die Fackeln und der Umfang des dunklen Ge⸗ stirnes deutlich sichtbar sind, wie wir denn auch in der That den Umfang der Sonnenflecken sehen und zeichnen konnten. Dieses Sonnenbild auf der Linie O des Spektrums ist von einer von der Ehromsphäre der Sonne herrührenden lichten glänzenden Linie abge⸗ grenzt, welche, wenn sie von dem dunklen Gestirne unterbrochen wird, als Apifo für die Beobachtung und als Führer bei der Beurtheilung der Annäherung des dunklen Gestirnes dient. Der Uebertritt des dunklen Geftirnes in die Chromsphäre der Sonne kann au mit der gewöhnlichen fpektroskischen Methode gesehen werden, aber diese Me⸗ thode läßt den Sonnenrand nicht deutlich und nicht in der Kreisform unterschelden, weshalb man wohl das Apise haben, aber mit ihr den Augenblick der Berührung nicht mit Sicherheit beurtheilen kann.

„Diese Studien sind darauf berechnet, die präzisesten Mittel zur Beobachtung des Durchganges der Venus vor der Sonne im Jahre 1874 vorzubereiten, und es geschah zu diesem Zwecke, daß wir diefelben ch im Vorjahre der französischen Kommission mit der Bestimmung, ür diese Beobachtung vorzubereiten, vorlegten.“

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: H. Heib erg.

Drei Beilagen leinschließlich der Borsen · Bellage).

zur Tilgung

fügen.

theile der Dig Kbrigen Sbligationen bleiben reservirt für die Ausführung

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Mn 1u2.

Königreich Prenßen.

privilegium wegen Ausgabe, auf den Inhaber lautender Oblige⸗ tionen über eine Anleihe der Stadt Hückeswagen ven Einhundert Tausend Thalern.

Vom 24. Mai 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten Ver⸗ sammlung der Stadt Hückeswagen darauf angetragen haben, der Stadt Hückeswagen zur Bestreitung Eines Zuschusses in Eisenbahnangeegen⸗ eiten, sowie der Kosten für die Erwerbung der Gasanstalt, ür die Anlage von Wasserstationen, für Straßen- und Rinnen⸗ Pflasterung, städtische Grunderwerbungen und Bauten, als auch Des. Restes der ug vorhandenen älteren Schulden, die , . eines Darlehns von 100000 Tha— sern, geschrieben: Einhundert Tausend Thalern, gegen Austellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-Coupons versehener Obligatio⸗ nen zu gestatten, und bei diesem Antrage, im Int eresse der Stadt⸗ emeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erinnern gefunden . in Gemäßheit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1853 wegen sstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

§. 1. Es werden 1000 Stück Obligationen zu 100 Thalern eine 6. ausgegehen. 3

Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinfet und Tie Zinsen in halbjährlichen Terminen am 31. Dezem⸗ ber und 30. Juni aus der Gemeindekasse der Stadt Hückeswagen gegen Rückgabe der ,, , bezahlt.

Zur Tilgung der Schuld, wird jährlich 16 , ven dem Kapital⸗ betrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen von den Be⸗ trägen der eingelösten Obligationen verwendet.

Der Stadt bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfond mit Ge⸗ nehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen, oder sämmtliche im Umlauf befindliche en , . auf einmal zu kündigen.

ö . er Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen zie Stadt zu. . .

5. 2. Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Ver⸗ zinfung und Tilgung der auszugebenden Ohlizationen betreffen, wird von der Stadtverordneten⸗Verjammlung eine aus drei Mitgliedern bestehende Schuldentilgungs⸗-Kommission gewählt, welche für die treue Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich ist und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht genommen wird.

3. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von J bis 1000 nach dem angehängten Schema angefertigt, von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗-Kommission mterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse der Stadt Hückeswagen kontrasignirt,

Den Obligationen ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizu⸗ 5§. 4. Die Anleihe soll nur zu den angegebenen Zwecken ver⸗ wendet werden.

Die Ausgabe der Obligationen wird zunächst auf den Geld⸗ bedarf I) für die Tilgung der vorhandenen älteren Schulden, 2) für die Zahlung des Zuschusses in Eisenbahn⸗Angelegenheiten und 3) für den Ankauf der noch in Händen der Aktionäre befindlichen 295 An—⸗ ückeswagener Gasanstalt beschränkt bleiben.

der übrigen Anlagen. g ;

§. 5. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn halbjährliche Zinscoupons und Talons nach dem anliegenden Schemg beigegeben. .

Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue, Zins⸗ coupons und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der Talons oder, wenn diese abhanden gekommen sein sollten, dem recht⸗ in Vorzeiger der Obligationen ausgereicht und, daß dies ge⸗ chehen, wird auf den Talons vermerkt, ö. .

Die Coupons werden mit dem Faksimile der Unterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldent ilgungs⸗Kommission versehen und von dem Rendanten der Gemeindekasse unterschrieben.

5. 6. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins⸗ 3 * Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde⸗ asse bezahlt.

Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.

S. 7. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt worden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu milden Zwecken verwendet werden.

§. 8. Die Nummern der nach der Bestimmung in 8. 1 zu til⸗ genden Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und . (3) drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht.

5. 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗ meisterß durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem vierzehn Tage vorher zur . Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloo⸗ sung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kom⸗ . n unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. an dem dazu bestimmten Tage nach Dem Nominalwerth⸗ durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung Nerselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obliggtionen auf.

Mit letzteren M* zugleich die ausgereichten, nach den Zahlungs⸗ terminen fälligen Zinscoupons einzuliefern, geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. ö 55. 11. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗ lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen 6. kasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentil⸗ ungs⸗Kommiffion kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu be⸗

n m, Verwendung an den Rendanten der. Gemeindekasse verabfolgt werden. ;

Die deyonirten Kapitalbeträge sind den Inhabern ., Obliga⸗ tionen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligationen bei

der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.

5. 12. Die Nummern der ausgelgosten, c zur Einlösung vor⸗

. Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 5. 8

. ich zu erlaffenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu gen.

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem ,, zur Einlösung vorgezeigt, auch ug, der Bestimmung unter 5. 15 gemäß, als verloren ober vernichtet zum Behufe der Erlheilung neuer Obli⸗ atignen binnen 66 ist angemeldet, so sollen nach deren. Ablauf ie Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür depo⸗

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt

Mittwoch, den 18. Juni

nirten Käpitalbeträge der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Zwecke anheimfallen.

§. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt Hückecwagen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt⸗ sichen Einkünften und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die aus⸗ geloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit bezahlt werden, auf Zah= lung derselben durch den Gläubiger gerichtlich verfolgt werden.

5§. 14. Die nach den 5§. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Be— kannfmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preu⸗ Fifchen Staats- Anzeiger.“ durch das Amtsblatt der Regierung zu Düffeldorf“, durch das „Volksblatt für Berg und Mark“, die Elber⸗ felder! und die „Kölnische Zeitung“. . ;

Geht eines diefer Blätter ein, so sollen die übrig Fleibenden Blätter so lange genügen, bis die Stadtverordneten Versammlung it 4 der Regierung zu Düsseldorf ein anderes Blatt be⸗

immt hat. 2

5 15. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Jinscoupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zins⸗ coupons 23 habenden Vorschriften der Verordnungen vom 16. Juni 1819 wegen des Äufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere S5. I bis 13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung; . .

a. die im S. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der städtlichen Schuldentllgungs ⸗Kommission gemacht werden. Dieser wer⸗ ben alle diesenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerinm zukommen, gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regie⸗ rung zu Düsseldorf statt; ; .

BF das im S. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Elberfeld; ;

e. die in den 88. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 8. 14 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen; ö

d. an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine sollen acht, an die Stelle des im 5. 8 erwähnten achten Zinszahlungs⸗

termins soll der zehnte treten.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne sedoch dadurch den Inhabern der Abligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewil⸗ ligen oder 1 Dritter zu präjudiciren.

Gegeben Berlin, den 24 Mai 1873.

(6. 8.) Wilhelm. Graf Eulenburg. Cam ph ausen. Dr. Achenbach.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Obligation der Stadt Hückeswagen. (Stadt⸗Siegel.) über Einhundert Thaler Courant.

Die auf vier un sind am 31. Dezember und 30. nur gegen Rückgabe der ausge

gezahlt. 3 k

Das Kapital wird durch Amor tij ation e n fe, weshalb

eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht f. ift ; Die näheren Bestimmungen sind in dem umst

Privilegium enthalten. Hückeswagen am ten 1873.

Trockener Stempel. . . Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. Eingetragen Kontrolbuch Folio

Der Rendant der Gemeindekasse.

Beigefügt sind die Coupons Nr. 1 bis 10 nebst Talon.

Die folgenden Zinscoupons werden gegen Einlieferung der Talons bei der Gemeindekasse verabreicht,.

(Rückseite ) . Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen . der Stadt Hückeswagen, im Betrage von 100 0090 Thalern, vom 24 Mai 1873. (folgt der Abdruck des Privilegiums).

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

Zins coupons

zur Obligation der . Hückeswagen über

18 .. an halb⸗ ten Hückeswagener Stgdtobligation Huͤckezwagen zwei Thaler,. sieben

ö Trockener Stempel. . Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. Eingetragen Folio... der Kontrole. Der Rendant der Gemeindekasse. . Dieser Toupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 24. Nai 1873 ungültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum ...... erhoben ist. Regierungsbezirk Düsseldorf. f Ae e gelten Rüggabe be der Gemeind Inhaber dieses empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Gemeinde— kasse zu Hückeswagen zu der Obligation der. Stadt Hückeswagen 8 3 . 100 . . . z die weite) Serie Zinscoupons für die fünf Jahre von i ö ; sofern da . bei der unterzeichneten städtischen Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission kein Widerspruch eingeht. Hückeswagen, am sten 1873. (Trockener Stempel)

Der Bürgermeister. Die ftädtische Schuldentilgungs⸗Kommission. Der Rendant der Gemeindekasse.

Versonal · Veranderungen in der Armee.

Offtziere, Porteper⸗JF̃ähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 10. Juni 1873. Gr. v. Ro edern, Hauptm. und Comp. Chef vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8 unter Stellung. à la suite des Raff. Inf. Regis Rr. Ss, auf ein Jahr zur Dienstleistun bei dem größen Milttär⸗Waisenhause in Potsdam kommandirt. v. Bose, Pr. Lt. vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8 zum Hauptm. und Comp. Chef,

Rheinprovinz.

. abgedruckten

1873.

v. Randow, See. Lt. von dems. Bat, zum Pr. Lt, befördert. v. Alvensleben, Pr. Lt. à la suite des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem großen Militär Waisenhause zu Petsdam entbunden, und als aggregirt zum Colberg= Gren. Regt. (2. 2 Nr. 9 versetzt. Gr. Wacht mei st er, Port. 2 vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, in das Kür. Regt. önigin (Domm,) Nr. 2 versetzt. vx. Moltke, Ser. Lt. vom 1. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. I7, ann zu Solms⸗Hohenfolms⸗Lych, Sec. Lt. vom 2. Heff. uf. Regt. Nr. 14, in das Regt. der Gardes du Cgrps versetzt. Br. Fröhlich, bisher Königl., bayer. Unterarzt der Res., in der preuß. Armee, und zwar als Ässist. Arzt L. Kl. der Res. . unter Ein⸗ ranglrung bei den Aerzten des Beurlaubtenstandes des 2. Bats. Woh⸗ lau 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10 angestellt. Dr, Graf, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 95, ein Pa— tent feiner Charge vom 20. Februar 1871 verliehen. v. Beeren⸗ berg, Pr. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, von dem Kom⸗ manbo als Bureau⸗Chef und Bibliothekar bei der Kriegsschule zu Anklam entbunden. Heu sch, Pr. Lt. vom 4. Bad. Inf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, als Bureau Chef und Bibliothekar bei der Kriegs⸗ schule zu Anklam kommandirt, Frhr. v. Süßkind⸗Schwen di, Unter⸗ öff. v. Kais. Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zum Port. Fähnr. beförd. Keppler, Vize Feldw. vom 1. Bat. (Brandenburg) 4 Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 24, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, Mu dlack, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt., Gr. zu Solms⸗Sonnenwahlde, Gr. v. Dön hoff, v. Treskow, Gr. D. König sm arc, Seg. Lts. von der Garde- Landw. Kav., zu r. Lt, Müller Unteroff. vom Colberg. Gren. Regt. (2. Pman7n| s]) str. 9“, zum Port. Fähnr., v. Velten, Pr. Lt. vom 4. Pocöm. Inf. Regt. Nr; 21, zum Hauptm, und Comp. Chef, v. Dobro wolsky, Port. Fähnr. von demselhen Regiment, zum, Sec. Lieutenant, ellwig Vize⸗Wachtmeister vom Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon tettin Nr. 34 zum Sec,. ęt. der Res. des Pomm. Hus. Regts. . Hus) Nr. 5, befördert. . Wittke, Sec Lt. von der Res. des Ostpr. Drag. Regts. 10, als Res. Offiz. zum P.urmm. Drag. Regt. Nr. 11 versetzt. Schwandt, Port. Fähnr. vom 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, zum Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 11. Div. Art., Dersetzt. Gr. v. Bismarck-⸗Bohlen, Gefr. vom 2. Brandenb. Drag. Regt. Nr 12, zum Port. Fähnr., e . Sec. Lt. vom 1. Bran⸗ denburg. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland Nr. 3, zum Pr. Lt, be⸗ fördert. Grandke, Hauptm. von der Inf. des 2. Bats. (Cott⸗ bus) 6. Brandenburg. Landw. Regts. Nr. 52, zum Comp. Führer ernannt. Friese, Pr. Lt. vom 3. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 20, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Wülcknitz, Sec. Lt. von demselben Regt, Loewe, Sec. Lt. vom 8. Brandenburg. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedrich Carl von Preußen, . Pr. Lieuts., v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Kür. Regt. (Kaiser Nicolaus J. von Rußland? Nr. 6, zum Rittm. und Eskadrons-Chef, Gr. v. Bernstorff, Sec. Lt. von demselb. Regiment zum Premier -Lieu⸗ tenant, Gr. v. Brockdorff-Ahlefeldt, Untereffizier vom 2. Bran⸗ denburg. Ulanen-Regiment Nr. 114 zum Port. Fähnr,. befördert. Döhring, Sec. Et. von der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Rr. 58, zum Pr. Lt., v. Witten, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat. Berlin f r. 35, zum Sec. Lt. der Res. des Anhalt. Infant. Regts. Nr. 93 befördert. Specovius, Unteroff. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, zum Port. Fähhr, p. Bu sse, Sec. Lt. vom Westfäl. Drag. Regt. Nr. J, zum Pr. Lt., v. Colomb, Port. ahnr. vom Altmärk. Ulan. Regt. Nr. 16, zum Sec. Lt., Frhr. v. hrhardt, Sec. Lt. vom Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, v. Dertzen, Sec, Lt. vom Thüring. Huf. Regt. Nr. 12 zu Pr. Lts. befördert. Wienke, Vize Feldw. vom Res. Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36, zum Ser Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Juf. Regts. Nr. 66, Stra 99 BVize⸗Wachtm von demselben Bat. zum Sec. Lt, der Res. des Magdeburg. Huf. Regts. Nr. 10, Born, Boutin, Stamm Pr. Lts. von der Inf. des 2. Bats. (-Sondershausen) 3. Thüring. Landw. Regts. Rr. 7, zu Hauptl. befördert. v. Schalscha⸗Ehrenfeld, Unteroff. vom 1. Schlesisch. Drag. Regt. Ne. 4, zum Port. Fähnr, König er, Sec. Lt. vom 1. Westpr. Gren. Regt. Nr. 6, zum Pr. Lt. befördert. v. Löfch, Pr. Lt. von der Kap. des 1. Bats. (Jauer! 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, in die Kategorie der Reserve- Offiziere überge⸗ treten und als solcher dem r, . Kür. Regt. Nr. 3 zugetheilt. pv. Haugwitz, Sec. Lt. von der Res. des 1 Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2. zum Pr. Lt., Hertrampf, Fritsch, Vize ⸗Feldw. vom Ref. Landw. Bat. Glogau Nr. I!, zu Sec. Lts. der Res. resp. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58 und des Königs-Grenadier⸗ Regts. (J. Westpreuß) Nr. 7, Gr. zu Dohna L, Sec. Lt. von der Ref. des 1. Schles. Drag. Regts. Nr. 4, zum Pr Lt. Goering, *. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Lauban) 2. Niederschles. Landw. egts. Rr. 47, Vietsch, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Hirsch⸗ berg) desselben Regts,, zu Hauptl., v. Berger, Sec. Lt. von der Inf. deff. Bats., zum Pr. Lt., Thiel, v, Kamptz, Windeck, Vize⸗Feldw. von deims. Bat, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Pos. Inf. Regts. Nr. 19, Kießlich, Vize⸗Feldw. vom J. Bat. Posen) J. Po. Landw, Regts. Rr. I5, zum Sec. Tt, der Inf. Rapm und, Heffmann, Jah nz, Vize⸗Feldw. von dems. Bat. zu Sec. Lts. der Res. des 1. Westpreuß. Gren. Regts. Nr. 6, Loeffel Zeidler, Bukatzsch, ö von dems. Bat., zu Sec. Lts. der Res. des Westfaͤl. Füs. Regts. Nr. 37, Wie dn er, Vize⸗Feldw. von dems. Bat. zum See. Lt. der Ref. des 3. Pof. Inf. Regis. Nr. 58, Floetgr, 4 Lt. von der Inf. des 1. Bats. Schroda) 2. Pos. Landw. Regts. Nr. 189, zum Hguptm, be⸗ fördert. v. Randow, Seconde⸗Lieutenant vom 2. Schlesischen Grenadier⸗Regiment Nr. 11 zum Premier Lieutenant, Rudolph, Unteroffizier vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, zum Port. Fähnr., v. GEickstedt, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6, 1 Sec. Lt. befördert. v. Watz dorf, Pr. Lt, vom Leib⸗Kür. Regt. (Schles.) Nr. 1, à la suite des Regts. gestellt. Kleinmichel r. köhler der Inf, des 2 Hate. Brie 4. Jtiederschl. Landis, Regis. Rr. 5I, zum Hauptm. befördert. Gr. v. Ga len Sec. Lt. vom Westfäl. Kür. Regt. Nr. 4 a Ia suite des Regts. gestellt. v. Kehler, . Lt. vom 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 5, zum Hauptmann und omp. Chef, Frhr. v. Meyfen bug. Ser. Lt., von dems. Regt. zum . 8, v. Reden, Pr. Lt. vom Wefffãl. Ulan. Regt. Nr. 5, zum Uiitm. und Esk. Chef. Gr. v. D. Schulenburg, Sec. Lt. von demf. Regt. zum Pr, Lt. befördert. Schumann, Hauptm. von der Inf. des J. Bats. . Westf Landw. Regts. Nr. 13 zum Comp. Führer ernannt. aus'm ert h, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. 9 8. Westfäs. Landw. Regts. Nr. HI zum Sec. Lt. der Res. des Nieder⸗ rhein. Jüf. Negts. Nr. 39 befördert. Gr. v. Roß. Pr. Lt, vom Königs-Hus. Regt. (J. Rhein. Nr. I), zum Rittm. u. Esc. Ehef, Gr. v. Pourtales, Unteroff. von denis. egt.,, zum Port. Fähnr. hHe= fördert. Erbprinz zu entheim⸗Steinfurt, überzähl. Pr. Lt. pon dems. Regt., in die vakant gewardene Pr. Lts. Stelle eingerückt. v. Forkenbeck, Ser. Lt. vom Holstein. Inf. Regt. Nr. 85 zum Pr. Lt. befördert. Trogijsch, Pr. Lt. von der Inf. und interim. Comp. ührer vom 2. Bat. (Lühec) 2. Hansegt. Ldw. Regts. Nr. 76, zur auptm. und Comp. Führer befördert. Lehr, Sec. Lt. vom 2. annov. Inf. 6 Rr. 77, zum Pr. Lt., Luer ssen, Vize⸗Wa (htm. vom J. Vat. (J. Oldenburg) Oldenb. Ldiw. NRegts, Nr. 91 guru Ser. Lt. der Ref. des Oldenb. Drag. Regts. Nr. 19. Roos, Maurer, Port. Fähnrs. vom 2. Bad. Gren. Regt. Kaifer Wilhelni Nr. 11d, zu Sec. Lts,, Nah gel, char. Port. Fähnr. vom 3. Bad. Inf. Regt. Rr. 111, Hagen, Unteroff. vom 1. he n . NUegt. Nr. 2, Boöettger, char. Port. Fähnr. vom 4. Westfäl. Inf, Regt. Nr. 17

Rottmann, Unteroff. von demf. Regt. zu Port. Fähnrs. befördert. Unger, Vize ⸗Feldw. vom 1. Bat. . stalh 4. Bad. Landw. Regts