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In England ist die Arbeitstheilung zwischen Richter und Geschworenen ganz anders ausgefuͤhrt, als in Frankreich und Deutschland. Der englischen Jury ist die Fragstellung fremd, die englischen Geschworenen entscheiden unmittelbar Über die Anklage, so daß für den Richter nur die Zumessung der Strafe übrig bleibt. Ob diese Eigenart der englischen Jury wirklich Vorzüge vor der deutschen besitzt, mag unerörtert bleiben — Glaser,“ ein Vertheidiger der englischen Jury, erachtet die Frag⸗ stellung nicht als eine Verschlechterung, sondern als eine Ver⸗ besserung des schwurgerichtlichen Verfahrens — jedenfalls ist jene Einrichtung eine so eigenthümlich englische und eine so im Laufe der Geschichte aus sich selbst gewordene, daß sie sich nicht durch einen Akt der Gesetzgebung auf ein anderes Land übertragen läßt. Namentlich ist das Verhältniß des englischen Richters zu den Geschworenen ein so undefinirbares, daß es in anderen Ländern nicht herzustellen wäre. In England wird nämlich die Beein⸗ flussung der Geschworenen durch den Richter, ganz entgegen⸗ gesetzt den Anschauungen in Deutschland und Frankreich, für etwas so Nothwendiges und Wesentliches gehalten, daß es für die Geschworenen Gewissenspflicht ist, die Rechtsbelehrung, welche ihnen der Richter in dem Schlußvortrage (charge) ertheilt, zu befolgen. Thun sie dies nicht, so verletzen sie, wie man in Eng— land sagt, ihren Eid, und dennoch sollen sie, und nicht der Richter über die Schuld des Angeklagten, auch hinsichtlich der Rechtsfrage entscheiden. Ein Gesetz, welches diese Grundsätze definiren wollte, würde sich in einen unlöslichen Widerspruch verwickeln; überdies hat kein Gesetzgeber die Macht, die Aus⸗ führung eines solchen Gesetzes zu erzwingen. Mit jenem Ver⸗ trauensverhältuiß zwischen Richter und Geschworenen hängt es innig zusammen, daß in England nur ein Richter, kein Kollegium neben den Geschworenen fungirt, denn der Einzelne, der nur seine eigene Ueberzeugung zu vertreten hat, kann viel eindringlicher auf die Geschworenen wirken, als der Vertreter der Wahrheitsansicht eines Kollegiums, die oft von der eigenen Ueber— zeugung abweicht. Der deutschen Anschauung würde es aber entschieden widersprechen, wenn man bei den Geschworenengerich⸗ ten den kollegialisch formirten Gerichtshof durch einen Einzel⸗ richter ersetzen wollte.
Die englische Jury ist somit auf Deutschland unübertrag⸗ bar, und die Reichsgesetzgebung verzichtet überhaupt auf fernere vergebliche Versuche, die an unheilbaren Gebrechen leidenden Geschworenengerichte zu reformiren. Die ganz unlogische Arbeits⸗ theilung, die Urtheilsfällung in zwei verschiedenen Opera⸗ tionen, soll fortan ganz fortfallen, Laien und Berufs⸗ richter, in dem Schöffengericht zu einem Kollegium vereinigt, sollen gemeinsam das Recht finden und handhaben, dergestalt, daß zwischen Laien und rechtsgelehrten Richtern keinerlei Unter⸗ schied mehr stattfindet. Nur in dieser Organisation erlangen die Laien die Möglichkeit, den Straffall ganz nach ihrer eigenen Auffassung zu würdigen und zu entscheiden, der rechtskundige Richter wird der peinlichen Lage enthoben, eine Strafe ver⸗ hängen zu müssen, die nach seiner Ueberzeugung nicht verwirkt ist und das Urtheil wird in allen seinen Theilen ein harmo⸗ nisches Ganzes. Ein solches Urtheil wirkt auch rechtsbildend und wird für die Gesetzgebung nutzbar gemacht werden, da nun die Möglichkeit gegeben ist, den Entscheidungen auch die Gründe beizufügen, deren Mangel bei den Geschworenen⸗ gerichten tief empfunden wird. Die Stellung des Schöffen ist endlich eine viel würdigere als die des Ge⸗ schworenen, die Umwandlung der Geschworenen⸗ in Schöffengerichte wird also auch die Folge haben, daß das offenbar sinkende Interesse des Laienelements an dem Gerichts⸗ verfahren wieder zunimmt. Ein praktischer Vorzug der Schöffen⸗ gerichte liegt ferner darin, daß sich auf dieser Grundlage die Strafgerichte aller Ordnungen organisiren lassen, während über— dies der Schöffendienst viel leichter ist, als derjenige der Ge⸗ schworenen. Endlich fallen durch die Schöffengerichte alle die⸗ jenigen Uebelstände fort, die darin liegen, daß Geschworenen⸗ gerichte nur in bestimmten, mehr oder minder weit auseinander liegenden Sitzungsperioden zusammentreten können.
Das deutsche Volk wird daher in den Schöffengerichten eine eigene nationale Schöpfung ins Leben rufen, die seiner heutigen Größe würdig ist und alle vom Auslande entlehnten oder zu entlehnenden Einrichtungen weit übertrifft.
und „Die 26. 65.
) Glaser, „Zur Juryfrage“, Wien 1864, S. 56
ff. Fragstellung im Schwurgerichtsverfahren“, Wien 1863, S.
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Zur Erforschungsgeschichte des oberen Rilgebietes 1
Afrika, der uns benachbarteste und an seinen Küsten am frühesten bekannte Erdtheil, dessen nördliche Länder mit dem Süden Europas zu fast allen Zeiten der Geschichte mehr oder weniger politisch verschmolzen gewesen, ist trotzdem bis heute das Feld geographischer Probleme geblieben. Vor Allem ist es ein Territorium Afrikas, das nun schon seit Jahrtausenden das geographische Interesse rege erhält, es ist das Quellengebiet des Nils. Wir entnehmen über die Geschichte der Erforschung der⸗ selben einem Aufsatze von F. Suhle im „Deutschen Post⸗Archiv⸗ Folgendes:
Die ältesten Nachrichten über den Nil bringen die Bücher — Puranas der alten Hindus, deren hinterlassene historische Schätze zum größten Theile erst in unseren Tagen erschlossen werden. Wir erfahren, daß die Hindus Kenntniß der von dem In⸗ dischen Ozean bespülten Küsten Afrikas bis südlich zu den „Comoro⸗Inseln! — die Ephorussäulen der Alten — besaßen, und daß auch ihre Vorstellung von dem Innern Ost⸗Afrikas der Wirklichkeit annähernd entspricht. Den Nil, zu dessen Quellen sie vielleicht von der Afrikanischen Ostküste vorgedrungen sein mögen, nennen sie Cali. Sie lassen ihn aus einem großen, sich vom Aequator bis 10 Gr. südlicher Breite ausdehnenden See „Amara⸗ oder Göttersee“ direkt nordwärts entfließen. In Uebereinstimmung mit den heutigen Karten ist von den Hindus der Lauf des blauen Nils, den sie übrigens ganz richtig nur für einen Nebenfluß des Bahr el abiad und keineswegs als einen gleichberechtigten Strom halten, angegeben.
Ueber den Nil in seinem unteren Laufe gehen die Nach⸗ richten bis zum Anfang der historischen Völkergeschichte zurück. Zu dieser Zeit — 4000 J. v. Chr. — in welcher die Geschichte der übrigen Länder der Erde sich in das Dunkel der Mythe und Tradition verliert, blühte an seinen Ufern das in den Rahmen eines wohlgeordneten Staatswesens eingefaßte Reich der Aegyp⸗ ter, regiert von kunstsinnigen und intelligen ten Herrschergeschlech⸗ tern, deren Annalen sich heute noch aufgez eichnet finden in den Pyramiden von Memphis und in den sandverwehten Tempeln des hundertthorigen Theben — des No Amun der Bibel.
Aus der späteren Epoche der ägyptischen Geschichte haben wir von Eratosthenes und Claud. Ptolemäus eingehende, der nilotischen Geographie bis zu unseren Tagen als Unterlage die⸗ nende Nachrichten über den Ursprung des Nils.
Drei Ströme bilden den Nil, erzählt Strabo, gestützt auf Eratosthenes' Mittheilungen: der Astapus, Astosobas und der Astaboras; der erstere giebt fast die gerade Körpermasse des Nil⸗Flußbettes, und ist der Hauptstrom. Ptolemäus ist viel ausführlicher. Nach ihm kommen die Nilwasser aus zwei süd⸗ lich vom Aequator liegenden Seen. Die beiden, diesen Seen entspringenden Flüsse vereinigen sich unter 2 Gr. nördl. Breite und nehmen 10 Gr. nördlicher einen dritten von dem Colos⸗ See gespeisten Nebenfluß auf. Den orographischen Verhält⸗ nissen des Nilquellgebietes widmet Ptolemäus ebenfalls seine Betrachtung. Die Nilquellseen läßt er von einer Gruppe weiß⸗ strahlender, in den Himmel verschwindendender Berge — den lunge montes (Mondgebirge) — umlagert sein.
Nach dem gegenwärtigen Stande der bezüglichen Forschun⸗
gen will man beweisen, daß Ptolemäus lediglich die Nachrichten der alten Hindus und des Eratosthenes wiedergegeben habe. Ihren hervorragendsten Repräsentanten findet die Nil⸗Literatur der Alten im Plinius. Derselbe erzählt uns, daß der Strom erst unterhalb des Zuflusses des Astaboras den Namen „Nil“ trage und bezeichnet die Stelle des Zusammenflusses des Bahr el azrek und Bahr el abiad bei Chartum getreu der Sprach⸗ wendung der heutigen Araber als eine Bifurkation „ubi Nilus iterum pifurcus.“ Ueber die Nilquellen selbst weiß Plinius nichts anzugeben. Im Laufe der christlichen Zeitrechnung bringen Nachrichten über die Nilquellen zunächst arabische Geographen: Massudi aus dem 10., Ibu Said aus dem 13. und Abulfeda aus dem 14. Jahrhundert. Sie lassen den Nil übereinstimmend an den Korurbergen entspringen. Werthvoller sind die Aufklärungen des Edoardo Lopez, welcher um das Jahr 1580 das Gebiet der Aequatorialseen durchwanderte. Er fand unterm 12 Gr. südl. Breite einen großen, nahe 100 Quadratmeilen umfassenden See (Tanjanyika?), dieser sei die Quelle des Nils. 10 Gr. nördli⸗ cher, gerade unter dem Aequator, läge ein zweiter See Ukerewe?), dem der Nil, nachdem er eine weite Sumpfregion durchflossen, sein Wasser zuführe.
In unserm Jahrhundert blieb lange Zeit der südlichst erreichte Punkt des weißen Nils, Gondokoro, eine jetzt wieder aufgegebene
österreichische Missionsstation im Lande der Bari⸗Neger.
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Da es unmöglich schien, über die Sumpfetappe des Bahr el abiad mit einer größeren Expedition uach Süden vorzudringen, so rüsteten im Jahre 1860 die Engländer Speke und Grant mit Unterstützung ihrer Regierung eine Expedition in Zanzibar aus, um über Bagamoyo quer durch den Kontinent nördlich nach den Nilquellen zu gehen. Dieser Expedition war im Jahre 1858 eine Reise — man kann sagen eine Rekognoszirung — des berühmten Touristen Burton in Begleitung von Speke vorangegangen, bei welcher die Existenz zweier von den Deutschen Missionären Kropf und Rebmann erkundeten großen Binnenseen: Tanjanyika und Ukerewe festgestellt wurde. Bur⸗ tons und Speke's Tour führte zunächst nördlich von Zanzibar bis Kaze 150 Gr. südlicher Breite, 33 Gr. östlicher Länge von Greenwich, — dem Kreuzungspunkte der von hier aus sich nach Norden zum Ukerewe, nach Westen zum Tanjanyika und nach Süden zum indischen Meere verzweigenden Handelsstraßen. Von Kazé gingen sie zunächst westlich nach dem unter gleicher Breiten ⸗Parallele am Ostufer des Tanjanyika - See liegenden Ujiji, dem Meßplatze für den Elfenbeinhandel. Von diesem Streifzuge zurückgekehrt, wendete sich Speke in der Meridianlinie von Kazé nördlich bis Urima an der südlich auslaufenden Endspitze des Ukerewe — 3 Gr. südlicher Breite. — Letzteren See nannte Speke zu Ehren der Königin von Großbritannien „Victoria Nyanza“. Nyanza bedeutet in der Sprache der Eingeborenen ein stehendes oder fließendes Ge⸗ wässer. Speke glaubte auf Grund der im Innern des Landes eingezogenen Erkundigungen den Ukerewe für den Quellsee des Bahr el abiad halten zu müssen und es war diese seine Annahme eben das treibende Moment zur Ausrüstung der oben genannten, am 2. Oktober 1860 von Bagamoyo unter seiner und Grants Leitung abgehenden Expe⸗ dition. Die Geschicke dieser Expedition werden von Speke in sehr ausführlicher Weise geschildert. Sie nahm ihren Weg zu⸗ nächst den Kingani, einen dem indischen Ozean zufließenden Küstenfluß aufwärts. Diesen in seinem oberen Laufe aus den Augen verlierend, kreuzte die Expedition im Lande Usagara (d. h. das Land von Gara) einen bis zu 6000 Fuß absoluter Höhe ansteigenden, der indischen Meeresküste parallel laufenden Gebirgszug. Nördlich von Ufagara beginnt das in der afrika⸗ nischen Topographie so charakteristische Tafelland.
Nach einem längeren Aufenthalte gingen Speke und Grant von Kazs in nördlicher Richtung, den Ukerewe in einer Entfer⸗ nung von 15 Meilen links flankirend, weiter.
Am 21. Juli 1862 erreichte die Expedition endlich ihr heiß⸗ ersehntes Ziel, den Nil. In stolzer Ruhe trug er hier seine Wasser in einem 600-700 Jards breiten, von grünen Inseln und Granitfelsblöcken bedeckten und von hohen Grasufern ein⸗ gefaßten Strombette nach Norden.
An Speke trat nunmehr die Aufgabe heran, den Nil süd⸗ wärts hinaufzugehen und den Punkt endgültig festzustellen, wo der Strom aus dem Ukerewe heraustritt.
Nach mehreren Tagereisen wurde auch diese Stelle, von der Speke ausrief: „die Nilquellen sind entdeckt“, erreicht.
Der Fluß entströmt dem See in einem 12 Fuß hohen und 400 = 500 Jards breiten, durch drei vorstehende Felsen getheilten Wasserfalle, von den Eingebornen „die Steine“, von dem Ent⸗ decker „die Riponfälle“ genannt.
Das Osthover Thor zu Soest in Westfalen y.
Soest, im Mittelalter an Volkszahl, Reichthum und Macht alle Städte Westfalens überragend, die bedeutendste unter den Hansestädten im Köllnischen Quartier, hatte den weiten Stadt⸗ bezirk mit den großartigsten Befestigungswerken gegen feindliche Ueberfälle umgeben ), nämlich mit 2 Erd⸗ und Mauerwällen von 20 bis 25 Fuß Höhe, 2 tiefen Gräben, 30 oder, nach an⸗ deren Angaben, 36 hohen Thürmen und 10 festen Thoren.
Das Osthover Thor, eine der 10 Pforten von Soest, ge⸗ hörte zu den Thoren, die am stärksten befestigt waren. Jetzt sind von diesen Befestigungswerken nur wenige Ueberreste vor⸗ handen. Denn sowie die allgemeinen politischen Zustände mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts solche Werke entbehrlich
) Nach einem Aufsatze von Fr. Tophoff in der „Zeitschrift für Bauwesen “.
5 M. Meriani, Topographia Westfaliae S. 565. Geck, Be⸗ schreibung von Soest S. 3— 5 ff.
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machten und Soest selbst mit dem Aufhören des hanseatischen Handels immer mehr zu einer ackerbautreibenden Stadt herab⸗ ank, ließ man die Mauern und Thürme verfallen, brach sie ab und machte durch Wegräumen der Thorbefestigung die Stadt zugänglicher. So sind im 17. und 18. Jahrhundert von den 36 Thürmen schon 16 und zu Anfange dieses Jahrhunderts die übrigen, mit Ausnahme des Katzenthurms auf dem Ulricher Wall, theils eingefallen, theils abgebrochen. Seit 1820 wurde der innere Wall geebnet, mit Bäumen bepflanzt und zu einer Promenade umgeschaffen. Bereits früher war der äußere Wall in den dahinter liegenden tiefen Graben gestürzt und dieser dadurch zu Wiesen und Gärten umgewandelt. Auch die Thor⸗ befestigungen mit den hohen Thurmgebäuden und gewölbten Durchgängen, wurden nach und nach beseitigt ). Nur einzig das Osthover Thor blieb in der früheren Gestalt erhalten, ein Denkmal der ehemaligen Größe und insbesondere der starken Befestigung der Stadt Soest.
Da nun die mittelalterlichen Städtebefestigungen in ihren Theilen bisher noch wenig behandelt und ins Licht gesetzt sind, so dürfte eine vollständige Aufnahme und Beschreibung dieses Thores und seiner Befestigung als Beitrag zur Geschichte der Militär⸗Architektur Berechtigung haben.
Es wird nöthig sein, zur Geschichte des Ostover Thores Einiges vorauszuschicken. Ob und inwiefern bei der ersten Be⸗ festigung von Soest unter Heinrich J. und Otto J.) auch das Osthover Thor schon befestigt ist, bleibt bei dem Mangel an allen historischen Nachrichten fraglich. Die Hauptbefestigung von Soest ist bekanntlich in der letzten Hälfte des 12. Jahrhunderts unter dem Köllnischen Erzbischof Philipp von Heinsberg, der von 1177 bis 1180 meistens in Soest weilte und bis ins 15. Jahrhundert hinein alljährlich an drei Gedächtnißfesten mit fröh⸗ lichen öffentlichen Schmausereien von den Soestern als ihr Theseus verehrt wurde, ausgeführt. Es ist daher wahrscheinlich, daß damals auch die Befestigung des Osthover⸗Thores zuerst angelegt oder doch erweitert worden ist. Zu Anfange des 16. Jahrhunderts war diese Thorbefestigung allmählich baufällig geworden. Denn im Jahre 1510 beschloß der „neue sitzende Rath“ nach Anhörung des alten Rathes und der Zwölfermänner, das Osthover Thor vollständig neu zu bauen. Und im Jahre 1523 auf St. Viti Tag ist zu diesem Bau der Grundstein gelegt. Dieses erhält aus folgender Urkunde, die im städtischen Archiv zu Soest unter Rts. Proötea. L. J. folio 228 aufbewahrt wird und also lautet: „Anno den dusend vyf hundert und XXIII. (23) up den dag von viti et modesti martyris word in dat fundament der ostho⸗ ven poorten, de nu weder up dat nies gebuet is, de erste stien gelacht und up dem ersten stien was der inne, derer von Soest Schlottel mit dem datum, wu wur Houlbert (regierender Bür⸗ germeistery; dat dut fundament wort begunnen, dair werend by in Gegenwordicheit de Ersamen Heeren, Heer Johänn Kropp und Heer Albert Wulner, Patroclus Bastebynder, Rentmester Johann Kluißner und Heer proviser der pychtlyde, der mester's mann was porphyrius und was y ein geborener Heß.“
Es faͤllt auf, daß in dieser Urkunde das Jahr 1523, in der Facade des Bauwerks selbst dagegen das Jahr 1530 an⸗ gegeben ist. Diese Zeit von 1523 bis 1530 ist als Bauzeit aufzufassen; der am Schluß der Urkunde erwähnte Porphyrus hatte außer diesem Thore noch andere Bauten auszuführen, z. B. Ergänzungen an der Wiesenkirche, und überhaupt bean⸗ spruchten im Mittelalter die Bauten eine längere Zeit, als jetzt. Die Urkunde führt fünf Rathsherren bei der Grundsteinlegung außer dem Meister als gegenwärtig auf, woraus die Bedeutung, die man dem Werke von Seiten der Obrigkeit beilegte, entnom⸗ men werden mag. Hatten doch die Bürger noch kurz vorher, 1505, der starken Befestigung ihrer Stadt es zuzuschreiben, daß der nächtliche Ueberfall des Köllnischen Erzbischofs Herrmann IV. mißlang.
t 6. Osthover Thor, an der Ostseite der Stadt, tritt weit aus der Mauerflucht heraus, ohne den Graben, der vor der Stadtmauer liegt, ganz auszufüllen. ) Der übrigbleibende Theil des Stadtgrabens ist mit einer Brücke überwölbt, die zum Pro⸗ pugnakulum, einer theils mit Pfahlreihen, theils mit krenelirten Mauern umfangenen Vorbefestigung führt. Die Thoranlage be⸗ herrschte auf weithin das Vorterrain, sowie die Stadtgräben
9) Geck, los. eit. 3 Berthold, die Stadt der Engern. S. 26— A, und für das 3) Da ädtische Wappen ist ein Usse Bart 8 8 thorige Kite 2. . lille (6a beiin ) Dieses vollständige Heraustreten aus der Mauerflucht ist sehr bemerkenswerth, da es bei den Stadtbefestigungen im Mittelalter un.
ter sonst gleichen Umständen selten vorkommt.