1873 / 146 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

eutscher Ne

2

Anzeiger

8

56

reußischer Staats⸗Anzeiger.

0.

2

aufgeführten An⸗

leihen noch Stückzinsen für die Zeit vom 1. Oktober

zember werden ausgezahlt werden.

*

en neben der Valuta der Schuld

unentgeltlich abzuliefern, wogeg verschreibungen der unter 2., b., d. und e.

lle Post Anstalten des In und Auslandes nehmen

bzu⸗

liefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapita

urückbehalten.

*

bis 31. De

le bei cht

zu Frankfurt a. M. bewirkt werden.

ie stung ni

Schuld

auch bei lich ver

che sie der legen und nach

zu besorgen hat.

zulösenden Schuld verschreibunge

ich mit a st Coupons

wel

r jede Anleihe ein⸗ n und den Quit

sse kann sich in

l

n sind den betreffen 1 Inhabern der

chnisse

ttels besonderer Verzeic

zirks⸗Hauptkassen, sow Formulare zu diesen Verzeichnisse

fung vorzu Tilgungs ka Hering. Rötger. Nei ch.

2 2

Kassen einzureichen,

Tilgungskasse zur Prü

Schuldverschreibungen kann Löwe.

glichen Regierungs⸗ und Be

ichtamtliches.

Deutsches

den gedachten Kassen unentgelt über die Zahlungslei

Juni 1873.

g die Auszahlung ptverwaltung der Staatsschulden. A

von Wedell.

m

lichen Kreiskasse Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen neb und Talons einer dieser Staatsschulden

erfolgte

2 ü

on

i

r Feststellun

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltl

Die Staats schulden einen Schriftwechsel mit der

verschreibungen

Die Einlösung der einlassen.

Die ein Berlin, 21. Hau

den Kassen zureichen.

den K

der Kön

tungen werden von abreicht.

5

Ihre Majestät die

23. Juni. vorgestern zum

Uh

Berlin,

Preußen.

Kais

erhöchstdieselbe

Besuch der Anstalten

r Nachts reiste All Neuendorf nach Karls

Station

. 2

Gestern 10 von der Königlichen Privat

ruhe ab.

R

önigin war

K

erin⸗

Berlin.

in

und Königliche Hoheit der end zum Besuch Sr. Majestät des

s eingetroffen.

Kaiserliche ist am

Se.

Kronprinz

Sonnab

ßland in Em

Kaisers von Ru

ürsten

Höchstwelche am

r6burg hier eintrafen und im hie⸗

i

ten die Großf

Kaiserlichen Hohe ßland,

Ihre

s8 und Paul von Ru us St. Pete

1u

Serg

ist

en ausgegangene,

ssen aus anderen Provinzen unter vor

wir

seiner

ge

esorgniß und dens nicht

artei unter

chüttert, ge⸗

chöflichen

üllen fortfah⸗

icht Kampf und Tr

ni Verhäl

n ihm zu

ennung, son⸗ tzgebungswerk hrend ĩ finden

er menschlichen

1

B

hat,

schen Botschaf⸗

Inhalter Bahnhof geleitet, die Reise gedrungen,

an die bij iele des Frie

ind die Agitationen einer extremen P ers

Deutschland ist un⸗

ist, das nach Gottes

lfahrt d das zu

uns

tniß

fe in *

prochen worden r Wohl stehen soll.“ ein wichtiges Ge

nmen ist,

und gegen das Vaterland mit

enhaftigkeit zu er

stiegen, setzten am Abend

r

gegeben stät ürgern diese

sestät l itb

cher Bischö

s

Zweifeln, Bekämpfung Maje

chten gegen die weltliche Obrigkeit, daß

alten be

wir

chlesischen Katholik das

von Glaubensgeno Gewis gekor zu en M

li

s meinwesen

ge f

r vom Kaiserlich russi dem Kaiser und Köni

Palais ab

wo

icht worden 8

Eure Maj

ser

merklären, d

das Auftreten

h und s Eurer lle Eintracht im Volke tie

em wir nie vergessen, iede und Eintracht

U 1 ung und un sione

Augenblicke um Abschlusse

Veranlass

ngeordneten Gew leidenschaftlicher

n Botschafts s um 7 3 bürgerliche Ge brüchlicher Treue en den beiden vo

ren, ind dern Fr Willen

Unterthanen

stdenselben e konfes

ch en wollen.

zwis

h 5 Uhr a ide, zunächst von s

ch

Oubril bis zum 2

nach Stuttgart fort. Adresse überrei

knüpfend, zr

igen russische

desselben Tage das

1 en

Wir werden unsere P

h

Sr. Majestät Von einer Anzahl katholi 1 se

st das feierliche Wort au

welche di

In dem in Preußen 3

t seh

W

Vorbereitung

34

nachsteher jedoch ar zeichnete gegen Unver Gesellschaft a Worte an durch uns st

Freitag f ter von angs katholi Allerhöch

l

ehende Ge

e ät

br

ge⸗

ti⸗ ge einer

gerichtet sind, stehen sses und der Leidens

egierung.

8 ?

Ma⸗

Gewissensfreiheit der Katholiken und

im Staate und

che,

eit geruht hat⸗

chen Staat und Kirche im Deut⸗

ü auf

Staat mung zwischen selnden, leben⸗

lbftändig zu eren Gan

ßachtet rundlage spr sche mit rechtig⸗ ißt

chürt und

chaft gegen⸗ als durch die

G

tigte An

ligung und Mit⸗ aße m

finden wird.

lich ieden

d die

M

gegen die Beth

che

en und werden für den

die Gren

ch

em sie lange 3

ö Bi

ĩ

g wir zbestimr ets wech

entsprechend,

g wir als Deut

ller unsere Kräfte erstreben, ges te gegen den allenthalben

die Ziele von Eurer den e . sich als alleinige Vertreterin

setze bestritten und mi

tzgebun tes Aller untergraben. chgeben an unbere ckelun

i

ichen Sinn und hohe Ge

väterli

e auch di chsangehörigen mit gleichem

festen und dies

i

nts artei,

schlands hinzus

üiss

Staat und Kir

nachd

tentw jältnissen der st

tellen.

der Gese R 6 n

orde f das

Wir verwahren uns au

emachten Vers

ändni ir nehmen,

Verhã

4

sverstä da

i

e und der öchstdieselben alle Glieder der vielgestalteten

3 be Autorit öreiche For e Stellung. ebens der Kirchen des Landes aber w

öutz des Rech estät landes

Rei

j

segen

pferung a

cht gegen die des M

Reich

das Gebiet von

in

n Anspruch ürfnissen und wickelung der Gesellschaft

Wir

lüberlegten Gesetzgebung,

( ni .

Sch in lle

eilvollen Streit zwis erwarten von dem uch der extremen

sen

. täti sen

t sehen.

der

h

de

Ueberzeugung ausgehend, daß rit

6

chten

ür a

kirchlichen Beh

ö.

des religi den Anklagen

ierun

denn mit der st zu dem

fe Wir era

Vir wollen nicht durch Natur beider bedin

ir wollen nicht, da welche neuerdings erhoben werden,

be und

Auf 3 Ma

Katholiken Deut keit, welche

Reiche

ten, einen un chen Hinga

Von der gen deren

geg

)

h die Liebe, womit Allerh

ets das Recht eiden den Bed

werden; des Staates, R verewig gung wir, alten. der

t wirkung der

digen Ent

jestät Reg st

über, wo 9

s

=. RFostanstalten auch die Expediton: Wilhelmstr. 32.

den 23. Juni, Abends.

Ninisterium für die landwirthschaftlichen

Bestellung an; für Berlin außer den hiesigen

2 1

2.

elegenheiten.

Ang eid vom 3. Mai 1873 betre

.

*

ffend die Handhabung

14 und 15 des Jagdpolizei

Besch

der Vorschriften der §5

le

dem Extrahenten des Jagd

14 den

Eine er war eine

§. Soll

es vom 7. März 1850 nicht in

nn.

Gesetzes vom 24. Fe⸗ ie

e und Pflichten 5 oder eine

is

welche d st nirgends

rs oder eine ser Richtung

le

he von Jahren

geübt hatten, ohne daß

gen

ndige darüber anstellen zu

; *

ende Ges

ei 3. Scl h erheit hätte zum Vorwurf ge

zur Anwendung

iegen,

ften der

ö. i .

e

ießgewehrs t zu besor R

versagt werden.

15H lit. a. l. e. ine

bestimmten Fällen muß

in

chkeit besitze, Namentlich a

i

cheins in der ö. des

des Sch

erhe stã

li

atsachen vor des Schießgewe

*

über die gd aus

hat daher nach d Verfügung vom 16. Oktober 1871

erung hr billigt. Mai 1873.

f die Vorstellu 9 e 165 1. e. un n i

n B

es Jeder das Recht auf Extheilung des

§. den Falle nicht am Orte, da. d

ung der Vorschr rsonen schon e

u 8

immte Th

J. März 1850. daß von

der Jagdsche

1 ilt werden e die J

izei

ht zu we

nt des 3

e Führu

hrdung der öffentlichen S

macht werd

wir au a nd

vom nen Au des

he

tlichen S e Prüfung e ,.

in den ise vorliegen

enden Pe ter

ol en best

kommen, so müss

usichtig

ns eine unvo

hrdung

tra

re he der Regel hat ein

Jagdscheins.

ö

bruar er,, daß J

5

rtigen, im hen.,

.

1

Nur

gliche Regi

hin Ihr Verfa nicht mit Unrecht ge

der 6

i

ben und ge fun en können.

ob der Ex ein na

ie

* 1

en eine unvo

Ew. N. er Die Kön

In

q ã

el

oder kann ausnahmswe z Gef

des Landraths bei Ha und 15 des Jagdp allen Punkten get aber die Bestimmung Annahme rechtfe förmlich

lassen,

Gewehrs eine hinreich vorgeschr

solche

Jagdsch

hindurch als Jag

i

hn Gef

er

n in mi

*

n Angelegenheiten.

1

der Staatschulden.

ß Der Minister des Innern.

Im Auftrage: von Klützow

Berlin, den 3. Der Minister für die

chellw

, An den Königlichen Landrath Hrn. N. zu

* .

Im Auftrage

*

Hauptverwaltung

.

Bekanntm ach u

betreffend d

34 Kaäleihen!

3

ung der Staa

19g

Künd 1867 A.,

2 2 2

3 8

om B

9 68

Samml.

Februar und 8. März 1869

348

* *

D. und 1 ember 1866 (Gesetz Samml. S. 393 und

d dem Allerhöchsten Erlasse vom

31. März 1867 (GesetzSamml. S. 400) aufgenommenen

ai 1861 (Gesetz⸗Samml.

1

Anleihen

5

leihe vom Jahre 1867 D. und

Dezember 1873. cht zur Kündigung gelangten vom 17. Februar und 6. März

Gesetz und 419) aufgenommenen

50) aufgenommenen Staat he vom Jahre 1868 B.,

chsten Erlasse vom 13. März

Samml. S. 4

Samml. S. 31) aufgenommenen 9. März und dem Allerhöchsten

27. April 18568 (Gesetz

2

864, vom 28. Sept

67 C.,

1867 ., 1867 i 2

tze vom 24. September 1862 (Gesetz Staats an

)und dem Allerhöchsten Erlasse vom

lgender Staats setze vom 21. M

m Jahre 1867 A. tze vom;

sher noch n

hre 18

d. der nach dem Gese

Samml. S. 71 und 221) und vom 5. März Samml. S. 379) sowie nach den Aller⸗

d dem Allerhö 5. August 1867

2

2 2

ĩ werden auf Grund der

höchsten

ckzahlung am 31.

ichen bi

Die sämmtli Schuldverschr

ch dem Gese Samml. S. 317 Samml. S.

ie i ungen fo

ei

der nach den Gesetzen höchsten Erlassen vom S. 1005) und vom

zur R

der nach dem Ge S. 327) un 1867 (Gesetz anleihe vom Ja Erlasse vom 1345) aufgenommenen 1868 (Gesetz 1869 (Gesetz Gesetz Staatsanle

4. Februar 1864 (Gesetz Staatsanleihe vom Jahre 1 Samml. S. 607) un Staatsanleihe vo

der na b. der nach dem Gesetze

C. 6.

Jahre 1864, a.

zeichneten Gesetzen und Aller mmungen, nach welche? dem

sowohl die Tilgung

den vorbe nen B sti

alten ist,

in

Erlassen getroffe

* 2

2

2 2 2 2 2

nach sechs

durch zur Ginlösung

7 8 2

chluß

sionstage, von 9 Uhr

chmittags bei der St.

Scoupons

zfonds d

5 n Kapital

atsschalden

gegen Quittung

en nebst den dazu ge 1874 fällig werdenden Zins

in Empfang zu nehmen. t den Schuld verschreibun ihe vom Jahre 1864 d

Staatsanlei

fte glich, mit Auss in

eb

31 ;

gen e 3

ie b. der Staatsanleihe vom Jahre 1867 A. die Zinscoupons

i

en verbr

lbetrages am 31. De d der Kassenr

Nr. 94,

. * 2

zu verstärken, als auch d 1g

zur Rückzahlung

hier mina d verschreibung

ber er. ab hre 1867 C. die Zinscoupons

enstraß chreibung

i

. /

anleihen bungen digen, des No m Januar

2

oben aufgeführten Staate

mi

cht vorbeh dverschrei zu kün hres gekün chuld is 1 Uhr Na ierselbst, Dran r Schuld vers erst nach dem 2 Talons baar Nr. 6 bis 8

st

aurzahlung Es sind hiernach

durch diese S

beträge sind vom 31. Dezer

Ser. Il. Nr. 5 bis 8 und e. der Staatsanleihe vom Jahre 1868 B. die Zinscoupons

Ser. II. Nr. 4 bis 8,

Ser. II. Nr. J und 8, d. der Staatsanleihe vom Jahre 1867 D. die Zinscoupons

ichen Schu⸗ Ser. III. Nr. 4 bis 8,

monatlicher Frist er dieses Ja

ie der Ser. II. c. der Staatsanleihe vom Ja

Rückgabe de

gen, ons neb

ämmtl D 4A.

der Sonn⸗ und Festtage un

Staate das Re s

durch B zemb

Vorm ttags b Tilgungskasse h und

höri

coup

2 2

ung

Berlin, Montag,

ig haben Aller eren ꝛc. der Besa

9

1 Ahtr. 15 gr.

13

ön

.

Aas Ahonnement

estät der Kaiser und K ht, den nachbenannten Offizi

1

geri st

.

Anl.

2

In England ist die Arbeitstheilung zwischen Richter und Geschworenen ganz anders ausgefuͤhrt, als in Frankreich und Deutschland. Der englischen Jury ist die Fragstellung fremd, die englischen Geschworenen entscheiden unmittelbar Über die Anklage, so daß für den Richter nur die Zumessung der Strafe übrig bleibt. Ob diese Eigenart der englischen Jury wirklich Vorzüge vor der deutschen besitzt, mag unerörtert bleiben Glaser,“ ein Vertheidiger der englischen Jury, erachtet die Frag⸗ stellung nicht als eine Verschlechterung, sondern als eine Ver⸗ besserung des schwurgerichtlichen Verfahrens jedenfalls ist jene Einrichtung eine so eigenthümlich englische und eine so im Laufe der Geschichte aus sich selbst gewordene, daß sie sich nicht durch einen Akt der Gesetzgebung auf ein anderes Land übertragen läßt. Namentlich ist das Verhältniß des englischen Richters zu den Geschworenen ein so undefinirbares, daß es in anderen Ländern nicht herzustellen wäre. In England wird nämlich die Beein⸗ flussung der Geschworenen durch den Richter, ganz entgegen⸗ gesetzt den Anschauungen in Deutschland und Frankreich, für etwas so Nothwendiges und Wesentliches gehalten, daß es für die Geschworenen Gewissenspflicht ist, die Rechtsbelehrung, welche ihnen der Richter in dem Schlußvortrage (charge) ertheilt, zu befolgen. Thun sie dies nicht, so verletzen sie, wie man in Eng— land sagt, ihren Eid, und dennoch sollen sie, und nicht der Richter über die Schuld des Angeklagten, auch hinsichtlich der Rechtsfrage entscheiden. Ein Gesetz, welches diese Grundsätze definiren wollte, würde sich in einen unlöslichen Widerspruch verwickeln; überdies hat kein Gesetzgeber die Macht, die Aus⸗ führung eines solchen Gesetzes zu erzwingen. Mit jenem Ver⸗ trauensverhältuiß zwischen Richter und Geschworenen hängt es innig zusammen, daß in England nur ein Richter, kein Kollegium neben den Geschworenen fungirt, denn der Einzelne, der nur seine eigene Ueberzeugung zu vertreten hat, kann viel eindringlicher auf die Geschworenen wirken, als der Vertreter der Wahrheitsansicht eines Kollegiums, die oft von der eigenen Ueber— zeugung abweicht. Der deutschen Anschauung würde es aber entschieden widersprechen, wenn man bei den Geschworenengerich⸗ ten den kollegialisch formirten Gerichtshof durch einen Einzel⸗ richter ersetzen wollte.

Die englische Jury ist somit auf Deutschland unübertrag⸗ bar, und die Reichsgesetzgebung verzichtet überhaupt auf fernere vergebliche Versuche, die an unheilbaren Gebrechen leidenden Geschworenengerichte zu reformiren. Die ganz unlogische Arbeits⸗ theilung, die Urtheilsfällung in zwei verschiedenen Opera⸗ tionen, soll fortan ganz fortfallen, Laien und Berufs⸗ richter, in dem Schöffengericht zu einem Kollegium vereinigt, sollen gemeinsam das Recht finden und handhaben, dergestalt, daß zwischen Laien und rechtsgelehrten Richtern keinerlei Unter⸗ schied mehr stattfindet. Nur in dieser Organisation erlangen die Laien die Möglichkeit, den Straffall ganz nach ihrer eigenen Auffassung zu würdigen und zu entscheiden, der rechtskundige Richter wird der peinlichen Lage enthoben, eine Strafe ver⸗ hängen zu müssen, die nach seiner Ueberzeugung nicht verwirkt ist und das Urtheil wird in allen seinen Theilen ein harmo⸗ nisches Ganzes. Ein solches Urtheil wirkt auch rechtsbildend und wird für die Gesetzgebung nutzbar gemacht werden, da nun die Möglichkeit gegeben ist, den Entscheidungen auch die Gründe beizufügen, deren Mangel bei den Geschworenen⸗ gerichten tief empfunden wird. Die Stellung des Schöffen ist endlich eine viel würdigere als die des Ge⸗ schworenen, die Umwandlung der Geschworenen⸗ in Schöffengerichte wird also auch die Folge haben, daß das offenbar sinkende Interesse des Laienelements an dem Gerichts⸗ verfahren wieder zunimmt. Ein praktischer Vorzug der Schöffen⸗ gerichte liegt ferner darin, daß sich auf dieser Grundlage die Strafgerichte aller Ordnungen organisiren lassen, während über— dies der Schöffendienst viel leichter ist, als derjenige der Ge⸗ schworenen. Endlich fallen durch die Schöffengerichte alle die⸗ jenigen Uebelstände fort, die darin liegen, daß Geschworenen⸗ gerichte nur in bestimmten, mehr oder minder weit auseinander liegenden Sitzungsperioden zusammentreten können.

Das deutsche Volk wird daher in den Schöffengerichten eine eigene nationale Schöpfung ins Leben rufen, die seiner heutigen Größe würdig ist und alle vom Auslande entlehnten oder zu entlehnenden Einrichtungen weit übertrifft.

und „Die 26. 65.

) Glaser, „Zur Juryfrage“, Wien 1864, S. 56

ff. Fragstellung im Schwurgerichtsverfahren“, Wien 1863, S.

zur

i

phin“ die Erlaubn Hoheit ihnen verl

Iftikhar

der ersten Klasse

dem Kapitän⸗Lieutenant Dein hard

Del

ö

der von des Bay von Tunis

ät Dampfkanonenboots

Se. Ma * i st aje

T.

2 2

* *

henen

ie Ordens zu er⸗

öniglichen

irektor des bischöflich

geruht .Geistlichen Rath und Pfarrer

sowie igin hat

K

Lieutenant zur lasse zu ver 6 n

See Valette und dem Assistenz⸗Arzt Dr. Braune digst

Geestemünde (Bre⸗ lten sich in der Zeit Helgoland (Dampfschiff

und elgol and.“

ã Cöln den

* *

! und

2

elgoland andererseits gesta

9 f

aben Allergn oldt zu

Orden dritter K mburg

al und dem D

5 ni

der zweiten Klasse ät die Kaiserin und K

dem Lieutenant zur See Meyer; dem Unter⸗ der dritten Klasse

dem Unter⸗Zahlmeister Kam pf.

Se. Majest

Berlin, den 23. Juni.

u Erfurt

ter Klasse, öniglichen Kronen

stlichen Gerichts z

Hucke, den leihen.

zwei

* *

Deu tsches Reich.

t der K Bekanntmach ung

erbindungen zwischen Ha

afen) einerseits

merh vom 19.

z Dem Ober⸗Postdirektor E

ationen des Nischan-el Kronen⸗Orden

Ihre Majest Sich gestern Abend nach Karlsruhe begeben.

Die Postv

egung

ilen, und zwar

gei

Zur Erforschungsgeschichte des oberen Rilgebietes 1

Afrika, der uns benachbarteste und an seinen Küsten am frühesten bekannte Erdtheil, dessen nördliche Länder mit dem Süden Europas zu fast allen Zeiten der Geschichte mehr oder weniger politisch verschmolzen gewesen, ist trotzdem bis heute das Feld geographischer Probleme geblieben. Vor Allem ist es ein Territorium Afrikas, das nun schon seit Jahrtausenden das geographische Interesse rege erhält, es ist das Quellengebiet des Nils. Wir entnehmen über die Geschichte der Erforschung der⸗ selben einem Aufsatze von F. Suhle im „Deutschen Post⸗Archiv⸗ Folgendes:

Die ältesten Nachrichten über den Nil bringen die Bücher Puranas der alten Hindus, deren hinterlassene historische Schätze zum größten Theile erst in unseren Tagen erschlossen werden. Wir erfahren, daß die Hindus Kenntniß der von dem In⸗ dischen Ozean bespülten Küsten Afrikas bis südlich zu den „Comoro⸗Inseln! die Ephorussäulen der Alten besaßen, und daß auch ihre Vorstellung von dem Innern Ost⸗Afrikas der Wirklichkeit annähernd entspricht. Den Nil, zu dessen Quellen sie vielleicht von der Afrikanischen Ostküste vorgedrungen sein mögen, nennen sie Cali. Sie lassen ihn aus einem großen, sich vom Aequator bis 10 Gr. südlicher Breite ausdehnenden See „Amara⸗ oder Göttersee“ direkt nordwärts entfließen. In Uebereinstimmung mit den heutigen Karten ist von den Hindus der Lauf des blauen Nils, den sie übrigens ganz richtig nur für einen Nebenfluß des Bahr el abiad und keineswegs als einen gleichberechtigten Strom halten, angegeben.

Ueber den Nil in seinem unteren Laufe gehen die Nach⸗ richten bis zum Anfang der historischen Völkergeschichte zurück. Zu dieser Zeit 4000 J. v. Chr. in welcher die Geschichte der übrigen Länder der Erde sich in das Dunkel der Mythe und Tradition verliert, blühte an seinen Ufern das in den Rahmen eines wohlgeordneten Staatswesens eingefaßte Reich der Aegyp⸗ ter, regiert von kunstsinnigen und intelligen ten Herrschergeschlech⸗ tern, deren Annalen sich heute noch aufgez eichnet finden in den Pyramiden von Memphis und in den sandverwehten Tempeln des hundertthorigen Theben des No Amun der Bibel.

Aus der späteren Epoche der ägyptischen Geschichte haben wir von Eratosthenes und Claud. Ptolemäus eingehende, der nilotischen Geographie bis zu unseren Tagen als Unterlage die⸗ nende Nachrichten über den Ursprung des Nils.

Drei Ströme bilden den Nil, erzählt Strabo, gestützt auf Eratosthenes' Mittheilungen: der Astapus, Astosobas und der Astaboras; der erstere giebt fast die gerade Körpermasse des Nil⸗Flußbettes, und ist der Hauptstrom. Ptolemäus ist viel ausführlicher. Nach ihm kommen die Nilwasser aus zwei süd⸗ lich vom Aequator liegenden Seen. Die beiden, diesen Seen entspringenden Flüsse vereinigen sich unter 2 Gr. nördl. Breite und nehmen 10 Gr. nördlicher einen dritten von dem Colos⸗ See gespeisten Nebenfluß auf. Den orographischen Verhält⸗ nissen des Nilquellgebietes widmet Ptolemäus ebenfalls seine Betrachtung. Die Nilquellseen läßt er von einer Gruppe weiß⸗ strahlender, in den Himmel verschwindendender Berge den lunge montes (Mondgebirge) umlagert sein.

Nach dem gegenwärtigen Stande der bezüglichen Forschun⸗

gen will man beweisen, daß Ptolemäus lediglich die Nachrichten der alten Hindus und des Eratosthenes wiedergegeben habe. Ihren hervorragendsten Repräsentanten findet die Nil⸗Literatur der Alten im Plinius. Derselbe erzählt uns, daß der Strom erst unterhalb des Zuflusses des Astaboras den Namen „Nil“ trage und bezeichnet die Stelle des Zusammenflusses des Bahr el azrek und Bahr el abiad bei Chartum getreu der Sprach⸗ wendung der heutigen Araber als eine Bifurkation „ubi Nilus iterum pifurcus.“ Ueber die Nilquellen selbst weiß Plinius nichts anzugeben. Im Laufe der christlichen Zeitrechnung bringen Nachrichten über die Nilquellen zunächst arabische Geographen: Massudi aus dem 10., Ibu Said aus dem 13. und Abulfeda aus dem 14. Jahrhundert. Sie lassen den Nil übereinstimmend an den Korurbergen entspringen. Werthvoller sind die Aufklärungen des Edoardo Lopez, welcher um das Jahr 1580 das Gebiet der Aequatorialseen durchwanderte. Er fand unterm 12 Gr. südl. Breite einen großen, nahe 100 Quadratmeilen umfassenden See (Tanjanyika?), dieser sei die Quelle des Nils. 10 Gr. nördli⸗ cher, gerade unter dem Aequator, läge ein zweiter See Ukerewe?), dem der Nil, nachdem er eine weite Sumpfregion durchflossen, sein Wasser zuführe.

In unserm Jahrhundert blieb lange Zeit der südlichst erreichte Punkt des weißen Nils, Gondokoro, eine jetzt wieder aufgegebene

österreichische Missionsstation im Lande der Bari⸗Neger.

vie folgt Hambur

Juni bis

um 9 Uhr Vormittags;

Morgenstunden. emerhafen) und Helgoland

Nordsee um 6 Uh

d Donnerstag

Freitag in den

9 Montag un

1

nd

d Dienstag u

ĩ

Von Hambur elgolan

Zwischen ö.

von B.

A.

ll J.

6 3

temünde (Br mpfschi

schen Geef

(Da

Von Geestemünde

ch Ankunft

Sonnabend n Geeste⸗

r früh und Dannover

von

i des er

20 Mi

na

hnzuges

Eisen

ontag und

. 1

Vormittags)

sten inuten

2 ö *

von Helgoland

Uhr

mtli

che s

en Vorm en.

i

Helg am Auß und

ttagsstund

1

och in d

0

66. dem 3

hee f pätest

treffen. die Brief

anburg erhalten s

8

Dampfs

and bestimmte

Ur

ens

am

e von

2 2 2

ffen j⸗

dem die Iserlohn,

g zu Elberfeld ge

ein en Beigeordneten der Stadt

ßer e den von den

iber Harburg

langen. (Bremerhafen) werden

au

burg beschlo

und Tippels⸗

on Berlin und münde gelangten an welchen das

amburg fördert

Geeste Tagen,

amburg ge Vormittags abgeht,

eiter be urierzuge i i

* ö.

ige Amtsdauer zu be zirke Magde

derung, wel ber

8 in H

Courierzuge v de

Co ges nach H ün

Geestem

ostdirektor

8be

Patzetz ü

Sta

hr

6r eintreffenden Briefpostgegen⸗

Reh vom heutigen Tag

ff

schiffe w Versamml

6

6

als besoldet

t dem setzliche zwi

t dem PVost

Schulze. ig haben Allergnädigst geruht

nd an den

Bef des Schiffe

mi Regierung 1) von 2) von zleben

Dampf e mi annover eime Erla

der Abfahrt na erliche Ober inen

e im

or a. D. Brunnemann zu

tsendungen

welche Juni 1873.

rdneten

Minuten

welch j Geh

J

. endungen u

bgangsta pfschiffe von

de, age vor

Affesf

der von der Stadtvero

in troffenen Wahl gemäß,

sendungen, es Calb

oland weitergesandt.

8 A Der Kai

Dam

die spätestens am T r 20

h

sten Zuge von H Königreich Preußen.

ahrposts den 19. estät der Kön

9

tgegenst U

Kreis

d F senen Bau der Chau

fpost Schiff nach 9

bend vor dem Abgange am Morgen de

ahrpost

rie

Nachdem Ich dur Me

erdem werden mit dem Mit dem Den Gerichts

3 Se. Maj

t dem er stände nach Hel Hamburg,

mi Elberfeld für die ge

stätigen. Ständen des

Brief⸗ un

die

Da es unmöglich schien, über die Sumpfetappe des Bahr el abiad mit einer größeren Expedition uach Süden vorzudringen, so rüsteten im Jahre 1860 die Engländer Speke und Grant mit Unterstützung ihrer Regierung eine Expedition in Zanzibar aus, um über Bagamoyo quer durch den Kontinent nördlich nach den Nilquellen zu gehen. Dieser Expedition war im Jahre 1858 eine Reise man kann sagen eine Rekognoszirung des berühmten Touristen Burton in Begleitung von Speke vorangegangen, bei welcher die Existenz zweier von den Deutschen Missionären Kropf und Rebmann erkundeten großen Binnenseen: Tanjanyika und Ukerewe festgestellt wurde. Bur⸗ tons und Speke's Tour führte zunächst nördlich von Zanzibar bis Kaze 150 Gr. südlicher Breite, 33 Gr. östlicher Länge von Greenwich, dem Kreuzungspunkte der von hier aus sich nach Norden zum Ukerewe, nach Westen zum Tanjanyika und nach Süden zum indischen Meere verzweigenden Handelsstraßen. Von Kazé gingen sie zunächst westlich nach dem unter gleicher Breiten ⸗Parallele am Ostufer des Tanjanyika - See liegenden Ujiji, dem Meßplatze für den Elfenbeinhandel. Von diesem Streifzuge zurückgekehrt, wendete sich Speke in der Meridianlinie von Kazé nördlich bis Urima an der südlich auslaufenden Endspitze des Ukerewe 3 Gr. südlicher Breite. Letzteren See nannte Speke zu Ehren der Königin von Großbritannien „Victoria Nyanza“. Nyanza bedeutet in der Sprache der Eingeborenen ein stehendes oder fließendes Ge⸗ wässer. Speke glaubte auf Grund der im Innern des Landes eingezogenen Erkundigungen den Ukerewe für den Quellsee des Bahr el abiad halten zu müssen und es war diese seine Annahme eben das treibende Moment zur Ausrüstung der oben genannten, am 2. Oktober 1860 von Bagamoyo unter seiner und Grants Leitung abgehenden Expe⸗ dition. Die Geschicke dieser Expedition werden von Speke in sehr ausführlicher Weise geschildert. Sie nahm ihren Weg zu⸗ nächst den Kingani, einen dem indischen Ozean zufließenden Küstenfluß aufwärts. Diesen in seinem oberen Laufe aus den Augen verlierend, kreuzte die Expedition im Lande Usagara (d. h. das Land von Gara) einen bis zu 6000 Fuß absoluter Höhe ansteigenden, der indischen Meeresküste parallel laufenden Gebirgszug. Nördlich von Ufagara beginnt das in der afrika⸗ nischen Topographie so charakteristische Tafelland.

Nach einem längeren Aufenthalte gingen Speke und Grant von Kazs in nördlicher Richtung, den Ukerewe in einer Entfer⸗ nung von 15 Meilen links flankirend, weiter.

Am 21. Juli 1862 erreichte die Expedition endlich ihr heiß⸗ ersehntes Ziel, den Nil. In stolzer Ruhe trug er hier seine Wasser in einem 600-700 Jards breiten, von grünen Inseln und Granitfelsblöcken bedeckten und von hohen Grasufern ein⸗ gefaßten Strombette nach Norden.

An Speke trat nunmehr die Aufgabe heran, den Nil süd⸗ wärts hinaufzugehen und den Punkt endgültig festzustellen, wo der Strom aus dem Ukerewe heraustritt.

Nach mehreren Tagereisen wurde auch diese Stelle, von der Speke ausrief: „die Nilquellen sind entdeckt“, erreicht.

Der Fluß entströmt dem See in einem 12 Fuß hohen und 400 = 500 Jards breiten, durch drei vorstehende Felsen getheilten Wasserfalle, von den Eingebornen „die Steine“, von dem Ent⸗ decker „die Riponfälle“ genannt.

Das Osthover Thor zu Soest in Westfalen y.

Soest, im Mittelalter an Volkszahl, Reichthum und Macht alle Städte Westfalens überragend, die bedeutendste unter den Hansestädten im Köllnischen Quartier, hatte den weiten Stadt⸗ bezirk mit den großartigsten Befestigungswerken gegen feindliche Ueberfälle umgeben ), nämlich mit 2 Erd⸗ und Mauerwällen von 20 bis 25 Fuß Höhe, 2 tiefen Gräben, 30 oder, nach an⸗ deren Angaben, 36 hohen Thürmen und 10 festen Thoren.

Das Osthover Thor, eine der 10 Pforten von Soest, ge⸗ hörte zu den Thoren, die am stärksten befestigt waren. Jetzt sind von diesen Befestigungswerken nur wenige Ueberreste vor⸗ handen. Denn sowie die allgemeinen politischen Zustände mit dem Beginn des 16. Jahrhunderts solche Werke entbehrlich

) Nach einem Aufsatze von Fr. Tophoff in der „Zeitschrift für Bauwesen “.

5 M. Meriani, Topographia Westfaliae S. 565. Geck, Be⸗ schreibung von Soest S. 3— 5 ff.

ber Loederburg bis zur

Schwarz

een:

ss

kirchen nach Calbe a.

ie chließ⸗ freiungen die

für

lt worden.

und d

hme das Recht ür

es f

für

g auf diese rschrif⸗ Ihnen Chaussee⸗

ten und i

hierdurch Chausseen

Entnahme der einschlie

Uebernah

1 gabe der

Bezu

n von

Unseburg, Ich

ese sen.

ifs immungen wegen

en Besti ten Stra

ßen zur Anwen

h au

Gewerbe und öffentliche Arbei

perleihe ie zu di

ng auf

Tar

* über die Be

estimmungen üb

ch Maß

zur

in llen Vorarbeiten ei

nd Lippstadt loh erth

Chaussee

estimmungen d egeld⸗

Auch sollen die dem amp

ßfurth ü

in der Richtu Kreise gegen

be, verlei altung der Straßen

C

t

*

den Chausse

B

ö Wilhelm.

Dr. Achenbach

r Handel,

*

Osnabrück nach Güters

ffenden zusätzlichen Vo

ialien na genere

Vorschriften

8 Recht

cht für d 840 angehän

nannten den Staats

h

seegeldes nach den betre

ionsre chen da Mater

*

n, ha

ung der

4 lei

und Unterhaltungs Arbeiten.

opri Den Städten Osnabrück, Gütersloh u

ing ĩ

Biere g stehenden altenen

Expr

n Grundstücke,

s ergehen auf die geda

rdurch verleihen.

die Erhebun ebruar 1

enth

S.

,, Unter des en j

Chausse der in dem

will Ich dem ge edesmal gelten immungen au Mai 1873.

hau ie

ö.

ü

Minister. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

ausseen b leich selben igen, 9 den, h om 29. Polizei zur Anfert

Ch Zug on iese

des Kreises Wa s

Eikendorf nach dem Kreise Calbe das dt wer

i senbahn von

igung

ee⸗Bau⸗ taats⸗

fe v aussee⸗ ommen. den Finanz⸗

9

; Berlin, den 17.

der E dung

ö

An den Minister f

erforderlichen der künftigen zur Erhebung

Staats

li

Chau Straßen. ch.

owie der ten, wie d angewan geld⸗Tar

eine

3) von f

Grenze Gene

die

3

machten und Soest selbst mit dem Aufhören des hanseatischen Handels immer mehr zu einer ackerbautreibenden Stadt herab⸗ ank, ließ man die Mauern und Thürme verfallen, brach sie ab und machte durch Wegräumen der Thorbefestigung die Stadt zugänglicher. So sind im 17. und 18. Jahrhundert von den 36 Thürmen schon 16 und zu Anfange dieses Jahrhunderts die übrigen, mit Ausnahme des Katzenthurms auf dem Ulricher Wall, theils eingefallen, theils abgebrochen. Seit 1820 wurde der innere Wall geebnet, mit Bäumen bepflanzt und zu einer Promenade umgeschaffen. Bereits früher war der äußere Wall in den dahinter liegenden tiefen Graben gestürzt und dieser dadurch zu Wiesen und Gärten umgewandelt. Auch die Thor⸗ befestigungen mit den hohen Thurmgebäuden und gewölbten Durchgängen, wurden nach und nach beseitigt ). Nur einzig das Osthover Thor blieb in der früheren Gestalt erhalten, ein Denkmal der ehemaligen Größe und insbesondere der starken Befestigung der Stadt Soest.

Da nun die mittelalterlichen Städtebefestigungen in ihren Theilen bisher noch wenig behandelt und ins Licht gesetzt sind, so dürfte eine vollständige Aufnahme und Beschreibung dieses Thores und seiner Befestigung als Beitrag zur Geschichte der Militär⸗Architektur Berechtigung haben.

Es wird nöthig sein, zur Geschichte des Ostover Thores Einiges vorauszuschicken. Ob und inwiefern bei der ersten Be⸗ festigung von Soest unter Heinrich J. und Otto J.) auch das Osthover Thor schon befestigt ist, bleibt bei dem Mangel an allen historischen Nachrichten fraglich. Die Hauptbefestigung von Soest ist bekanntlich in der letzten Hälfte des 12. Jahrhunderts unter dem Köllnischen Erzbischof Philipp von Heinsberg, der von 1177 bis 1180 meistens in Soest weilte und bis ins 15. Jahrhundert hinein alljährlich an drei Gedächtnißfesten mit fröh⸗ lichen öffentlichen Schmausereien von den Soestern als ihr Theseus verehrt wurde, ausgeführt. Es ist daher wahrscheinlich, daß damals auch die Befestigung des Osthover⸗Thores zuerst angelegt oder doch erweitert worden ist. Zu Anfange des 16. Jahrhunderts war diese Thorbefestigung allmählich baufällig geworden. Denn im Jahre 1510 beschloß der „neue sitzende Rath“ nach Anhörung des alten Rathes und der Zwölfermänner, das Osthover Thor vollständig neu zu bauen. Und im Jahre 1523 auf St. Viti Tag ist zu diesem Bau der Grundstein gelegt. Dieses erhält aus folgender Urkunde, die im städtischen Archiv zu Soest unter Rts. Proötea. L. J. folio 228 aufbewahrt wird und also lautet: „Anno den dusend vyf hundert und XXIII. (23) up den dag von viti et modesti martyris word in dat fundament der ostho⸗ ven poorten, de nu weder up dat nies gebuet is, de erste stien gelacht und up dem ersten stien was der inne, derer von Soest Schlottel mit dem datum, wu wur Houlbert (regierender Bür⸗ germeistery; dat dut fundament wort begunnen, dair werend by in Gegenwordicheit de Ersamen Heeren, Heer Johänn Kropp und Heer Albert Wulner, Patroclus Bastebynder, Rentmester Johann Kluißner und Heer proviser der pychtlyde, der mester's mann was porphyrius und was y ein geborener Heß.“

Es faͤllt auf, daß in dieser Urkunde das Jahr 1523, in der Facade des Bauwerks selbst dagegen das Jahr 1530 an⸗ gegeben ist. Diese Zeit von 1523 bis 1530 ist als Bauzeit aufzufassen; der am Schluß der Urkunde erwähnte Porphyrus hatte außer diesem Thore noch andere Bauten auszuführen, z. B. Ergänzungen an der Wiesenkirche, und überhaupt bean⸗ spruchten im Mittelalter die Bauten eine längere Zeit, als jetzt. Die Urkunde führt fünf Rathsherren bei der Grundsteinlegung außer dem Meister als gegenwärtig auf, woraus die Bedeutung, die man dem Werke von Seiten der Obrigkeit beilegte, entnom⸗ men werden mag. Hatten doch die Bürger noch kurz vorher, 1505, der starken Befestigung ihrer Stadt es zuzuschreiben, daß der nächtliche Ueberfall des Köllnischen Erzbischofs Herrmann IV. mißlang.

t 6. Osthover Thor, an der Ostseite der Stadt, tritt weit aus der Mauerflucht heraus, ohne den Graben, der vor der Stadtmauer liegt, ganz auszufüllen. ) Der übrigbleibende Theil des Stadtgrabens ist mit einer Brücke überwölbt, die zum Pro⸗ pugnakulum, einer theils mit Pfahlreihen, theils mit krenelirten Mauern umfangenen Vorbefestigung führt. Die Thoranlage be⸗ herrschte auf weithin das Vorterrain, sowie die Stadtgräben

9) Geck, los. eit. 3 Berthold, die Stadt der Engern. S. 26— A, und für das 3) Da ädtische Wappen ist ein Usse Bart 8 8 thorige Kite 2. . lille (6a beiin ) Dieses vollständige Heraustreten aus der Mauerflucht ist sehr bemerkenswerth, da es bei den Stadtbefestigungen im Mittelalter un.

ter sonst gleichen Umständen selten vorkommt.