1873 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

munzen und Papiergeld eingezogen wird. Er setzt also voraus, da die vorhandene Metallgeld⸗Cirkulation nicht vergrößert werden darf. Wenn Sie das wollen, so müssen Sie sich doch zunächst den Nachweis führen lassen, daß der Umfang der vorhandenen Metall- geld⸗Cirkulation genau der richtige ist. Diesen Nachweis hat der Herr Redner nicht versucht, er kann ihn auch nicht führen. Denn der Nachweis, daß die Metall irkulatlen nicht vergrõßert werden dũrfe, könnte nur geführt werden aus den Verhältnissen des internationalen Cdelmetallmarkts. Dieser Markt liegt aber s, daß eine Veränderung der Wechsel⸗Course, welche zum Goldabfluß führen könnte, bis heute nicht eingetreten ist ;

Der Antrag verlangt, daß entweder Silbergeld oder papierene Zah⸗ lungsmittel, entsprechend der Ausgabe von Goldmünzen, eingezogen werden. Zu einer Einziehung von papiernen Zahlungsmitteln hat das Reich weder die Mittel, noch das Recht. Es kann die Banken nicht dahin beeinflusfen, daß sie ihre Notenemissionen einschränken; es kann das Staatspapiergeld nicht einziehen, so lange es nicht die Mittel dazu hat. Es würde also der r, darauf hinauslaufen, daß nicht mehr Gold ausgeprägt würde, als an Werth an Silber, das gleichzeitig eingezogen und verkauft würde; und es würde fernerhin die Geldprä-⸗ gung abhängig gemacht werden von der Möglichkeit, Silber nach den aus ändischen Märkten abzusetzen; denn um die Möglichkeit zu ge⸗ währen, das unabsetzbare Silber aufzuspeichern, dazu müßte man doch der Reichsregierung einen sehr bedeutender Kredit zu Gebote stellen. Wenn Sie aber der Reichsregierung aufgeben wollten, nur soviel Gold in Umlauf zu setzen, als Silber eingezogen und verkauft werden kann, so würden Sie damit mit anderen Worten nur sagen, daß die Gold⸗ gusprägung auf ein sehr kleines Maß einzusckränken und auf ein Maß zu beschränken sei, welches in Zukunft sehr unsicheren Schwan⸗ kungen unterläge. Die Art und Weise, wie bisher mit der Ausgabe von Reichsgoldmünzen vorgegangen ist, hat sich durchaus bewährt. In keinem Momente während der ganzen Periode haben sich die Wechselegurse so gestaltet, daß es vortheilhaft gewesen wäre, ausgeprägte 20⸗Markstücke zur Einschmelsung und Umprägung in anderen Münze auszuführen. Dies ist in keinem Augenblicke vortheilhaft gewesen und es ist im gegenwärtigen Augenblicke am wenigsten. Auf den Gang der Wechsel⸗ course wird allerdings beim Ausprägen und bei der Ausgabe von Gold⸗ münzen Rücksicht zu nehmen sein. Wie der Redner selbst zugegeben hat, hat man hierin die Regel an der Hand, nach welcher zu verfahren ist. Es ist aber vollständig unmöglich, im Augenblicke zu jagen, so viel Metallgeld, wie jetzt circulirt, darf rirculiren und nicht mehr, damit ist der Bedarf befriedigt. Ueberdies würde der Versuch, die Geld⸗ cirkulation auf den gegenwärtigen Betrag einzuschränken, auch un⸗ wirksam sein, denn in Deutschland existiren fünf Banken, welche ihre Notenemission unbegrenzt vermehren können. Wenn wir in der Aus⸗ gabe von Goldmünzen zurückhaltend sein wollten, weil wir glaubten, der Bedarf an Umlaufsmitteln sei gedeckt und die Umlaufsmittel dürften nicht vermehrt werden, so würden, wenn dennoch Bedarf da wäre, die fünf Banken Gelegenheit haben, eine Menge papierner Cirlu⸗ lationsmittel auf den Markt zu bringen, so daß die Einschränkung der Ausgabe von Goldmünzen in Bezug auf die Gestaltung der Preise auf dem Markte nicht einmal etwas helfen würde.

In der Abendsitzung antwortete der Präsident Del b rück in der zweiten Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts⸗Etat des Deutschen Reiches fur 1873 auf eine Anfrage des Abgeordneten Hölder, warum einzelne, zur Verwaltung des Invalidenfonds erforder⸗

liche Personen beritten sein müssen, und warum ein General⸗

Lieutenant an der Spitze dieser , ,,,

Meine Herren! In dem Gesetz über die Verwaltung des Inva⸗ lidenfonds ist bestimmt, daß aus den Erträgen des Invalidenfonds zugleich die besonderen Kosten bestritten werden sollen, welche den Verwaltungen der einzelnen Kontingente aus der Bearbeitung des In⸗ validenwesens auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1871 erwachsen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage beruht die Forderung, welche in die⸗ ser Beziehung an den Reichstag gestellt wird, und ich habe ganz aus⸗ dröcklich zu betonen, daß, indem diese Forderung auf der besonderen Bestimmung des Gesetzes beruht, und keineswegs auf den Bestimmun⸗ gen über das Pauschquantum, es sich von selbst versteht, daß dies eine Forderung an den Reichstag ist, welche seiner vollen Prüfung und Genehmigung zu unterbreiten ist. Ich wünsche lebhaft diese Prüfung, denn bei dieser Prüfung wird sich ergeben, daß der Herr Referent die ganze Vorlage absolut nicht verstanden hat. Der Herr Referent spricht davon, der Invalidenfonds solle verwaltet werden von einem General ⸗Lientenant. Ja, meine Herren, das würde doch im klarsten Widerspruch steben mit dem Gesetz, das Sie hier beschlossen haben, das von Sr. Majestät dem Kaiser vollzogen ist und im Reichsgesetz⸗ blatt steht. Es handelt sich hier nicht im Allerentferntesten um die Verwaltung öffentlichen Vermögens, die soll weder zu Pferde noch zu Fuß vorgenommen werden. Der Herr Referent jpricht von ganz an⸗ deren Dingen, als um die es sich hier handelt. Es handelt sich ledig lich darum, daß bei der Verwaltung der einzelnen Kontingente ein

Grund des Gesetzes von 1871 zu erheben haben, prüft; die Dokumente, die dazu beizubringen sind, mit den n des Ge⸗ setzes zusammenhält und Grund dieser P

ob und welcher ' m pruch vorhanden ; ; ö Verwaltung öffentli Vermögens ist dabei absolnt gar nicht die Rede. nicht im Allerentferntesten. Die altung bei den einzelnen Kontingenten hat nicht einen Greichen Geld zu verwalten; sie hat led 3. die Anerkenntnisse auszustellen, die auf Grund des geführten Nachweiseß für die einzelnen Betheiligten zu geben sind, damit die nachher ihre Anspruüche darauf geltend zu machen haben. Die Ver⸗ waltung des Invalidenfonds hat mit dc Sache gar nichts zu thun. Die Verwaltung des Invalidenfeonds ist geregelt durch das Gesetz und es hat der Etat für die Invalidenverwallung dem Hause bereits vor⸗ gelegen und ist in zweiter Lesung genehmigt. Ich wünsche also drin⸗ 8 z. Prüfung, damit der Herr Referent selbst lernt, woven die

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Auf den Wunsch des Abgeordneten Lasker, das Thema bis zum folgenden Tage von der Berathung abzusetzen, entgegnete der ge. Delbrück:

Meine Herren! Ich will nur mein volles Einverständniß damit konstatiren, daß wir weit entfernt sind, aus dem Umstande, daß für 1874 das Haus schon einen Beschluß gefaßt hat ich habe nichts davon gehört, es ist mir entgangen irgend eine Konsequenz her⸗ leiten zu wollen. Ich erkenne vollkommen an, daß auch für 1874 die Sache res integra ist, und ich kann das volle Einverständniß damit Kussprechen, daß dieser Beschluß für 1874 gefaßt ist, ohne daß wir n. * gewußt haben, was wir beschlossen, als non avenn anzu⸗ sehen ist.

Bei der Berathung des Marineetats gab der Chef der Admiralitãt Staats⸗Minister von Stosch über das Prinzip der Panzerkorvetten X. folgende Auskunft:

Meine Herren! Wenn hier die Panzerfregatte A. genannt ist, so ist das die erste Korvette, die also nach neuem Modell in Bau ge⸗ nommen werden soll. Die Frage, ob wir der Entwickelung der Panzer⸗ schiffe dem Beispiel der andern großen Nationen folgen sollen, ist sehr schwer zu beantworten. Ich habe von meinem Standpunkte aus mich entschlossen, nicht der Form zu folgen, welche in Frankreich voll zur Geltung gekommen ist und welche augenblicklich in Eng— land noch im Versuchsstadium ist. Sie werden vielleicht jetzt gelesen haben von den Reisen und Uehungsfahrten des englischen Schiffes Devastation; es ist ein solcher Koloß, wie wir ihn in unse⸗ ren Gewässern gar nicht gebrauchen können. Es ist auch meiner An⸗ sicht nach im Prinzip falsch, denn die Existenz der Mannjchaft auf diesem Schiff ist eine durchaus unleidliche. Ich halte jLede Waffe nur dann für gut, wenn sie basirt ist auf den Menschen; die Maschine ist gleichgültig, wenn ich den Mann nicht zur Geltung bringen kann, und das ist auf diesem Schiff weniger der Fall, die Maschine ist die Hauptsache. Es ist deswegen bei den Panzerkorpetten, die hier zum ersten Male mit A benannt sind, das Projekt zu Grunde gelegt, das Schiff als solches nicht zu panzern, sondern nur die Ma— schine. Die Schiffe sind ohne Masten, ohne Segelthätigkeit im Ge⸗ fecht; die Maschine also ist das Lebenselement, das muß geschützt werden, das muß gepanzert werden, im Uebrigen soll das Schiff ein- fach von Eisen sein und so stark gebaut, daß es rammen kann und gegen die Schußwirkung nur das enthäll, daß es in einzelne wasser⸗ dichte Abtheilungen, englisch comparkments, eingetheilt ist, jo daß, wenn ein Schuß trifft, ein solcher Theil sich mit Wasser füllt, der hernach ausgepumpt werden kann, im Uebrigen aber bleibt dann das Schiff vollständig in Thätigkeit und es ist eben nur soweit Panzer⸗ korvette, als die Maschine gepanzert ist.

Auf die Anfrage des Abg. Dr. Schleiden in Betreff des Torpedowesens erwiderte der Staats⸗Minister von Stosch: Torpedos sind eine durchaus moderne Waffe und über ihren Er⸗

folg hat man noch keine Sicherheit. Man kann selbst nicht einmal voraussagen, welche Wirkung sie haben; denn bis jetzt lehrte die Erfahrung, die wir wenigstens gemacht haben im letzten Kriege und auch bei anderen Gelegenheiten, daß sie die größte Gefahr sind für diejenigen, die sie verwenden. Unsere Schiffe und unsere Schiffer haben am meisten darunter ge⸗ litten. In Folge dessen ist man davon abgegangen und ich habe auch meinerseils darauf hingewirkt, sogenannte Defensivtorpedo's, die man

.

auslegt in den eigenen Häfen nur dann zündbar zu machen, wenn sie zünden sollen, also nicht einfache Kontakttorpedo s anzuwenden, sondern solche Torpedo's, die erst durch den elektrischen Strom der Berührung empfindlich sind. Bei unsern Verhältnifsen der Ostsee ist es durchaus nicht schwierig; in der Nordsee, die eine außerordentliche hohe Diffe⸗ renz der Fluth und Ebbe hat, und wo also eine kolossale Strömung entsteht, ist man noch nicht sicher, die Torpedos unbedingt auf dem⸗ selben Flecke zu haben, und sie also am einfachen Kabel behalten zu können. Darüber sind wir augenblicklich im Versuchsstadium. Ge⸗ lingt es uns hier mit dem elektrischen Strome die Zündung herbei⸗ zuführen, so kann ich nur bemerken, daß diese Torpedos sehr viel

theurer sind, daß sie kostbarer sind, aber doch wenigstens das eigene Leben der Auslegenden durchaus sicher stellen. Ich hoffe, daß wir bei den vorliegenden Versuchen zu sehr günstigen Resultaten kommen.

Was die Offensivtorpedos anbelangt, mit denen man gegen feind⸗ liche Schiffe operirt, so hat ein großer Theil der bei ihrer Anwesenheit in Wilhelmshaven die kleinen Boote gesehen, wo man die Torpedos an die Spitze setzt und unmittelbar auf das feindliche Schiff losgeht, auf die Gefahr, daß man selbst dabei . Grunde geht. Es ist ein kleiner Gegenstand gegen einen großen eingesetzt, es ist aber das, wo der Muth und der Mensch am besten zur Ge , und wo man entschieden das beste Refultat haben wird. enn ich 5 1 Menschen finde, kommt er heran und zerstört das feind⸗ iche ff.

Was die künstlichen Torpedos anlangt, so sind wir angenblicli im Begriffe, dergleichen auch in Wilhelmshaven zu versuchen wollen solche vom Erfinder kaufen. Ich hoffe, wir kommen zum Zweck, aber nach den in England gemachten Erfahrungen sind die Resultate der sogenannten Whitehead Torpedos sehr ungünstig. Es sind das Torvedos, die man unter Wasser leitet. Das ist sehr schwer bei den verschiedenen Strömungen. ; =

Das dritte ist, wevon der Herr Abg. Schleiden schon erzählt hat, daß man vom Lande aus mit einem Kabel ein Torpedo un mittelbar auf ein Schiff lenkt. Da muß ich sagen, daß der Herr Dr. Siemens, der allen Herren als Autorität im elecktrischen Fache bekannt ist, mit anßerordentlicher Freigebigkeit und großem Fleiße sich dieser rein patriotischen Aufgabe hingegeben und bereits ein sehr shönes Resultat erzielt hat. Wir haben im vorigen Jahre auf dem Tegeler See Torpedos vom Lande aus eine halbe Stunde lang im Wasser dirigirt und können hoffen, damit auch im Falle des Krieges zu operiren, so daß ich heffe, daß das Torpedowesen bei uns anf gleichem hohen Standpunkt ist, wie bei den anderen Nationen.

Ueber die Resolution der Abgg. Mosle und Genossen, bei Schiffsbauten die vaterländische Industrie zu berücksichtigen, erklãrte der Staats⸗Minister von Stosch:

Ich kann nur wünschen, daß das Hohe Haus der Resolution voll beitrift und zwar aus den entwickelten Gründen, einmal damit unsere Privatwerften voll zu den Bauten und zu der Entwickelung schreiten, die nothwendig ist, damit sie die Leistungsfähigkeit bekommen, chiffe für die Marine zu bauen, was bis jetzt noch nicht ohne die Hälfe Englands möglich ist, was aber, da sie große Kosten erfordert, ausführ⸗

Par ist für Deutschland, sowießes eine Reihe ven Bauten vor sich hat.

Der zweite Grund, warum wir wünschen müssen, daß die Resolution angenommen wird, ist der, daß die Marine selbst damit eine Art Vollmacht bekommt, die einmal angefangenen Bauten auch für die Zu⸗ kunft für gesichert zu erachten und daß der Plan, wie er vorliegt, wenigstens im Allgemeinen in dieser Resolution eine Anerkennung findet.

Dem Reichstag ist folgendes Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870 (Bundes⸗ , S. 51) vorgelegt worden:

Wir Wilhelunt, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. ö ö verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Die Bestimmungen in den §5§. 1 bis einschließlich 5 des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten, vom 27. März 1870 (Bundes ⸗Gesetzblatt S. 51) bleiben bis zum 31. Dezember 1874 in Wirksamkeit. .

2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Wirksamkeit. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛ2c. Motive.

Die Wirksamkeit des Gesetzes vom A. März 1870 (Bundes Gesetzbl. S. 51), kraft dessen die Befugniß zur Ausgabe von Bank⸗ noten nur im Wege der Bundesgesetzgebung erlangt werden kann, war ursprünglich auf die Zeit bis zum 1. Juli 1872 beschränkt, demnächst aber durch das Gesetz rm 16. Juni 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 169) noch auf ein Jahr verlängert worden. Bis zum Ablauf dieser Frist hoffte man den im Art. 4 der Reichsverfassung vorgesehenen Erlaß allgemeiner Bestimmungen über das Bankwesen herbeizuführen.

Letzteres ist bisher unterblieben im Hinblick auf die noch nicht abgejchlossene Regelung des deutschen Münzwesens, welche der Ord⸗ nung des Bankwesens naturgemäß vorauszugehen hat. Erst mit dem Zustandekommen des Münzgesetzes wird dieses Hinderniß wegfallen. Der in Vorbereitung begriffene Bank⸗Gesetz⸗Entwurf wird hiernach zweckmäßig nicht vor der nächsten Session des Reichstags einzubringen, auf die Zwischenzeit aber für die Verlängerung der Geltung des Ge— setzes vom 27. März 1370 Sorge zu tragen sein. Diesem Zwecke ent. spricht der vorliegende, dem Gesetze vom 16. Juni v. J. nachgebildete Gesetzentwurf, welcher die Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres ausdehnt.

Personal da sein muß, welches die Ansprüche, die die Invaliden auf

X . Inseraten Expedition des Aeutschen Reich Aneigers nd Königlich Erenhischen Staats- Anzeigers: Berlin, Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

Sandels⸗R egi ster.

ö Sandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 20. Juni 1873 sind am 21. Juni 1873 felgende Eintragungen erfolgt: In unser Firmenregister ist Nr. 7I479 die Firma: an Behrendt und als deren Inhaber der Kaufmann Nathan Behrendt hier (jetziges Geschãftzlokal: Klosterstraße 93) eingetragen worden.

In unser Genossenschaftsregister, woselbst unter Nr. 28 die hiesige Genossenschaft in Firma: Alt⸗Berliner Schornsteinfegermeisterschaft, eingetr agene Genossenschaft vermerkt steht, ist eingetragen; ; Die Genossenschaft ist durch gegenseitige kunft aufgelõst.

Ueberein⸗

Zufolge Verfügung vom 21. Juni 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: ö Bode & Richter ; am 15. November 1872 begrũndeten Handelsgesellschaft ; (jetziges Geschãfts lokal: Oberwallstraße 8) sind die Kaufleute 2. Arthur Richard Alfred Bede, b. Leuis Emil Wilhelm Richter, Beide hier. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4514 einge⸗ tragen worden.

In nner Firmenregister ist Nr. 74530 die Firma: errmann mid als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wilhelm Herrmann

Rasenac hier . . jetziges Geschãftelokal: Prinzenstraße 16) eingetragen worden.

Deffentlicher Anzeig

1. Steckßriefe ard Ünteriuchungs - Sachen 5. Verloosung, Amerctijation, Zins zaztung u. i. 2 2. Handel -⸗Aegister Ker rkurse lad ange; n. dergl Sertũãnfe, Terpachtun gen, Sd aissionen c.

' J w von öffentlichen Vavieren.

Subhastatte ue, äaigebore, dandel. 1. Berschiedene Sekanatmachunge n

5. Literarische Anzeigen

1 Ver⸗ . .

Dem Gottfried Robert Rasenack hier ist für

Nr. 2560 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7481 die Firma: Max 3 .

und als deren Inhaber der Kaufmann Max Maaß hier . (jetziges Geschäftslokal: Oranienburgerstraße 9/10) eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7482 die Firma:

J Max Röhmann und als deren Inhaber der Kaufmann Max Röhmann hier, (jetziges Geschäftslokal: Neue Promenade 7)

eingetragen worden.

In unser Firmenregister 6 Nr. 7483 die Firma:

Hesse hier, = ö . . ; (jetziges Geschäftslokal: Friedrichsstraße 136) eingetragen worden.

Handlung in Firma: . C. W. Borchert vermerkt steht, ist eingetra

Das

gleiche Nr 7484 des Firmenregiste Demnaͤchst ist in uns C. W. Bor

Borchert hier eingetragen worden.

. vermerkt steht, ist eingetragen:

Handlung in Firma: M. v. Sydow

8. SnLsustrielle Etabtfiffements, abcilen und Sroes-

; led 1 Na . vorgenannte Firma Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter

olph Hesse 3 und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Franz Friedrich Adolph

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7451 die hiesige

en: ö ea e nn ist durch Vertrag in. Fabrikanten Friedrich Wilhelm Ludwig Borchert zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter r, , . Firma fortsetzl. Ver⸗ Firmenregi 3 unter Nr. 7484 die Firma und als deren Inhaber der Fabrikant Friedrich Wilhelm Ludwig

In unjer Firmenregister, wosesßst unier Nr. 7465 die hiesige

3

er * . * Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen ⸗Erpedition von

Rudalf Mosse in Cerlin, Leipzig, Samburg, Frank- furt a. M., GSreslan, galle, Brag, Wien, München, Nürnberg, Straßzhurg. Zürich und Ktnttgart.

* 83

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Georg Hiller zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 76 des Firmenregisters. . ö Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7485 die Firma: M. v. Sydom . . . deren Inhaber der Kaufmann Georg Hiller hier eingetragen worden. Dem Carl Hermann Dittmann hier ist für vorgenannte Firma

rokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter

str. 2561 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3469 die hiesige

Firma: 1 Max Maaß & Nöhmann vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft aufgelöst. Gelöscht sind: Firmenregifter Nr. 57 66 die Firma: . A. Mener, Firmenregister Nr. 6851 die Firma: Louis Heinr. Lesser. Prokurenregister Nr. 2142

Handlung in

die . des Hermann Rosenthal für die jetzt gelöschte i

Firma Louis Heinr. Lesser. Jirmenregister Nr. 105 ie Firma Bruno Siebner. Berlin, den 21. Juni 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

ist durch gegenseitige Uebereinkunft

Ronkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl. M. 1110

Ediktalladnng.

Nachdem über das Vermögen der ö. „Louis Maus und Peter“ dahier das vorläufige Konkursverfahren eingeleitet worden ist,

so wird Termin zum Zwecke des Güt 8 ĩ ö eversuchs und zur Wahl eines 18. Juli d. J., Vorm 19 Khr C. 3 anberaumt, in welchem sämmtliche Gläubiger der gedachten Firma ihre Forderungen anzumelden und des Güteverfuchs zu gewärtigen haben, bei Meidung, daß diejenigen Gläubiger, deren Forderungen nicht pfandrechtlich gesichert sind, an den Beschluß der Mehrheit über einen abzuschließenden Nachlaßvertrag für gebunden erklärt werden. ö. ,, a 3 . 44 nur * den =, or bestellten Priva är Feige dahier geleistet werden. Cassel, den 14 Juni 13573. . z

Königliches Amtsgericht, J. Abth. 4.

Reimerdes.

Il819

if Klage des Gottlieb Scheller zu Daniel Wilhelm Baron von Arkél d 46 aus Doorn in Holland, wegen Forderung von 581 fl. 26 kr. aus Miethvertrag, wird der mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Beklagte zur Klagebeant⸗ wortung unter den Rechtsnachtheilen des Eingeständnisses mit Verwei⸗ sung auf die Bestimmungen der 55. 7, 9, 16, 12—14, 17 und 98 der Verordnung vom 24 Juni 1867 auf

; den 18. September 1873, Vormittags 9 Uhr, 23 1 fi itere Verfügungen werden nur durch Anschlag an das Gerichts⸗

brett bekannt gemacht. 3 .

Wiesbaden, den 10. Juni 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

ln Betanntmachunn g. Der am 7. Mai cr. hierselbst verstorbene Kaufmann . Johann Carl Julius Bader hat in seinem am 7. Mgi cr. errichteten, am 12. desselben Monats publizirten Testamente seine beiden Sohne Rudolph und Robert als Erben auf den Pflichttheil eingesetzt.

Dies wird den oben genannten Gebrüdern Bader, deren Aufent⸗ halt unbekannt, hiermit kundgethan.

Charlottenburg, den 10. Juni 1873.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

omburg gegen den Jon

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛç. M. 11285

Wir kaufen Thlr. 2000 Schlesische altlaudschaftliche 34 * Pfandbriefe auf Do mäne Mittel Lazisk, Kreis Pleß haftend und zahlen dafür 4 * über Tage- Cours 2. tauschen . e. gleichartige Pfandbriefe um, und zahlen 4 X baar zu. Breslau, den 22. Juni 1873. Ruffer & Co.

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kirte Briefe auch übersandt. Versiegelte frankirte Offerten mit der

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versiegelte und deutlich etikettirte Proben bis spätestens zum 28. Juni er. Mündliches Abgebot findet nicht statt.

Spandan, den 17. Juni 187.

Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

(1808 Sekanntmachnn g.

Die Herstellung und Lieferung der schmiedeeisernen Bedachung zum Neubau eines Werkstattgebäudes für die Bearbeitung von Panzerplatten, in der Größe ven 2569 Quadrat⸗Meter, soll

am 14. Juli er,, Mittags 12 Uhr,

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do. 1000 1200 1000 1250 1250 1100

I I IIIII

im Wege der Submission sicher gestellt werden. Unternehmunge⸗

lustige wollen ihre des allsigen und mit der Aufschrift: . „Submission auf die Ausführung einer eisernen Bedachung“

versehenen Offerien bis spätestens zu dem vorangegeben Termine der unterzeichneten Direktion verschloͤssen und portofrei einsenden.

Die der Ansführung zu Grunde liegenden Bedingungen nebst Konstruktionszeichnungen können im Bureau der unterzeichneten Direk- tion eingesehen werden; auf Verlangen und gegen Erstattung der Ko—⸗ pialien werden dieselben aber auch per Post übersandt.

Kiel, den 20. Juni 1873.

Kaiserliche Hafenbau⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n s. w. von öffentlichen Papieren.

1809 eng von Breslauer Stadt⸗Obligationen à 4 und 45. Bei der heut stattgefundenen Auslosgsung der term. Weihnach⸗ ten 1873 zu amortisirenden hiesigen Stadt⸗Obligationen sind gezogen worden, und zwar: . z ; a. von den Stadt⸗Obligationen à 4* über 500 Thlr. Nr. 3049. 3136. 3137. 41094. 5448. 5464. 5516. 5517. 6872. 6910. 6923. 6939. 6979. 7071. 70938. . 7134. 7226. 7288. 8486. 8492. S528 und S548, über 409 Thlr. Nr. 408. 585. und 2204, e über 399 Thlr. Nr. 698. und H588 über 200 Thlr. Nr. 1901. 1993. 3339. 3516. 4308. 4325. 4867. 5640. 6324. 6359. 6409. 7331. 7366. 7377. 7454. 7543. 7550. 7556. 7597. 7644. 7695. 7857. S599. und 8674, Nr. 930. 1303. 1394 1433. 1508. 1612. 1997. 2326. 72. 2496. 2607. 2646. 2735. 2797. 2849. 3417. 3609. 3654. 3719. 3912. 4017. 4100. 4502. 4479. 4559. 4895. 5359. 5986. 6433. 6441. 65058. 6609. 6658. S004. S031. 8071. S098. 8112. 8115. S226. 8311. S360. 8384. S456. 8724. 8737. 8743. 8767. 8776. und 8793, Nr. 1170. 1249. 1712. 2067. 2174. 2245. 3821. 4123. 4438. 4988. 5844. 5853. 5916. und 5989, Nr. 3668. 219. 4267. 4421. 4514. 4616. 4889. 4940. 4952. 5020. 5044. 50991. 5142. 5228. 5248. ; 5285. 5336. 5338. und 5374 zusammen über einen Kapitalsbetrag von 4 0s Thale rn. b. von den Stadt⸗Obligationen Littr. A. 3 4x: (ausgefertigt auf Grund des , n. Privilegii vom 28. März

; , ) über 500 Thlr. Nr. . 98. 112. 129. 148. 190. 257. 262. 272.

über 100 Thlr.

über 50 Thlr. über 25 Thlr.

*

293. 355. 372. 421. 0. 526. 530. 531. 385. 709. 722. und 738, über 200 Thlr. Nr. 824. 891. 958. 965. 966. 1124 1181. 1235. 1258. 1262. 1287. 1371. 1419. 1453. 1470 1519. 1552. 1635. 1801. 1915. 1930 1991. 2108. 2217. 2228. 2431. und 2516, Nr. 2857. 2901. 3294. 3435. 3595. 3630. 3636. 3710. 3739. 3746. 3753. 3759. 3944. 3973. 4170. 4276. 4308. 4445. 4686. 4774 4931. 4972 51857. 5221. 5234 5289. 5309. 5330. 5365. 5421. 5478. 5520. 5580. 5819. 5830. 5865. 5868. 5932. 5987. 5992. 6016. 6017. 6169. 6188. 6225. 6236. 6264. 6296. 6334 6368. 6391. 6406. 6532. 6571. 6597. . 6635. 6648. und 6748, zusammen über einen Kapitalsbetrag von 21,700 Thalern. Die Beßitzer dieser Obligationen werden aufgefordert, die ihnen zustehenden, hiermit gekündigten Kapitalien term. Weihnachten 1573 gegen Rückgabe der Obligationen und der von da ab laufenden ins⸗Coupons und Talons in unserer Stadt⸗Hauptkasse im Rath⸗ ause in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen, von denen ein Vummer⸗Verzeichniß vom 24. d. Mts. ab in der rathhäuslichen Diener stube sowohl, als auch an den Rathhausthüren und in sämmt— lichen hiesigen städtischen Kassen ausgehängt sein wird, hört in jedem Falle an dem zur Rückzahlung des Kapitals auberaumten Termine auf, und wird der Betrag für nicht zurückgelieferte von term. Weih⸗ nachten 1873 ab laufende Zins⸗Coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht werden. ö

Gleichzeitig werden die Inhaber der nachgenannten, bereits frü— her verloosten und gekündigten Stadt⸗Sbligationen, und zwar:

à 4 pet.

; aus der Verloosung von 1870: über 399 Thlr. Nr. 4935, über 200 Thlr. Nr. 4113. und 7706,

über 100 Thlr.

über 100 Thlr. Nr. 2334. und 7948,

. aus der Verloosung von 1871: über 599 Thlr. Nr. S815. und 7102,

über 299 Thlr. Nr. 7676,

über 199 Thlr. Nr. 1782. und 5905,

über 50 Thlr. Nr. 4689,

ö aus der Verloosung von 1872: über 500 Thlr. Nr. 6755. und 7023.

über 299 Thlr. Nr. 5867. 7714 und 7737,

über 199 Thlr. Nr. 4171. 6067. 6655. und 8152, über 50 Thlr. Nr. 5832,

über 25 Thlr. Nr. 3894 und 4199;

241 pet.

(ausgefertigt auf Grund des i, Privilegii

aus der Verloosung von 1870: über 500 Thlr. Nr. 190. und A6, über 2090 Thlr. Nr. 2718, über 100 Thlr. Nr. 5369 5329. 6039. und 6419, aus der Verloosung von 1871: über 599 Thlr. Nr. 611, über 200 Thlr. Nr. 2214 und 2501, über 100 Thlr. Nr. 5489, ; aus der Verloosung von 1872: über 5099 Thlr. Rr. 192. und 617. über 200 Thlr. Nr. 852. 937. 1027. 1465. 1502. 1901. und 2469, über 100 Thlr. 1 3791. 4500. 4998. 5112. 5183. und 2549, zur Vermeidung weiteren Zinsverluftes an die baldige Rückgabe dieser Obligationen und der zugehörigen Zins⸗Coupons und Talons gegen Empfangnahme der Valuta, hiermit erinnert. Breslan, den 13. Juni 1873.

Der Magistrat hiesiger Haupt und Residenz⸗Stadt.

1849 Der Umtausch der Bezugsscheine des

Efsener Bergwerk „Centrum“

gegen Original Aktien findet vom 1. Juli er. ab an unserer Kasse statt, wozu die Bezugsscheine arithmetisch geordnet und

mit doppelten Nummern⸗Verzeichnissen einzureichen sind. Berlin, im Juni 1873.

Preußische Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank.

u. 1126]

Die am 1. Juli 1873 fälligen Zinsen der Prioritäts⸗Ob

bis 1. Auzuft d. Z in Berlin von der Berliner Handelsgesellschaft, in Königsberg von den Herren Z. Simon, Wittwe

u. Söhne und von unserer Haupt -⸗Kasse, Schleusenstraße Nr. 4 später aber nur von unserer Haupt-Kasse in Königsberg gegen Einlieferung

der Coupons gezahlt. Königsberg, den 21. Juni 1873.

(a. 479/63)

Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft.

M. 1119

Westfal ische Bank.

Die am 1. Juli 1873 fälligen Dividendenscheine unserer Aktien werden vom 1. Juli dieses Jahres ab mit 16G Prozent

oder 32 Thaler per Stüc

in Bielefeld an unserer Kasse,

in Berlin bei Herren Delbrück, Les K Co.

eingelõst.

Bielefeld, den 20 Juni 1873.

Die Direktion.

IM. 1127]

Kündigung einer städtischen Anleihe.

Nachdem die städtischen Behörden beschlossen haben, den noch nicht ausgeloosten Rest der älteren, auf Grund des Allerhöchsten

i , vom 7. Mai 1866 aufgenommenen Anleihe der Stadt Dortmund im Betrage von 200 000 Thlr Wiermjt alle von dieser Anleihe herrührenden Obligationen und Zinscoupons zum 31. Dezember 1873. ĩ gütung von 4 Prozent Zinsen, auch Con früher, zahlt unsere Kaͤmmereikasse den Betrag der Obligationen

Mit den Obligationen sind deshalb die für die spätere Zeit ausgegebenen

Die Berzinsung findet uber den 31. Dezember hinaus nicht statt.

zu tilgen, so kündigen wir An diesem Tage und gegen Ver⸗ gegen Aussieferung derselben aus.

Zinscoupons einzuliefern, widrigenfalls deren Betrag am Kapitale gekürzt und für die Einlösung der Coupons zurück behalten wird.

Der Magistrat.

Pr. Kecker.

Dortmund, den 20. Juni 1873.

Verschiedene Bekanntmachnngen.

Eisenbahn⸗Station Rostock. Meckenburg⸗Schwerin.

. 1078

Ostseehad Warnemünde.

Verbindung yr. Dampf⸗ schiff, an die Eisenbahnzüge anschließend.

Eröffnung der Badeanstalten am 15. Juni.

1842

In ) . en General⸗Versammlung ist ie festgestellt;

2) das auf Grund der Beschlüsse der General⸗Versammlung vom 26. Januar und 22. Juni 1873

Rumänische Eisenhahnen⸗-Aktien⸗Gesellschaft.

eichnung von 12,879,150 Thlr. Stamm⸗Prioritäts-Actien und die erfolgte Einzahlung von 10 auf jede Actie

und des Beschlusses des

Aufsichtsraths und des Ausschusses vom 12. November 1872 abgeänderte und neu redigirte Statut genehmigt;

3) beschlossen worden,

a. die aus der Rechnung pro 1871 noch verbliebenen drei Prozent des Reingewinns im r, von 15,305 Thlr.

nach dem Ermessen des Aufsichtsraths theils zur Begründung einer Pensions- und Unterstützungs

asse für die Beamten

. . n, . 3 g. 9 verwenden, ig, a , g wa e iejenigen drei Prozent des jährlichen Reingewinns, welche nach 5. es Statuts zur Verf 2 BVersammlung gestellt sind, 3 das Geschäftsjahr 1872, sowie fernerhin dem ,,

Tantiemen, soweit die Mitglieder des verzichten, zur Verfügun fi

4 sind die jetzigen R

5 ist der

Alle diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Außerdem . ö General. z

ersammlung auf Anfrage des Aufsichtsraths den Wunsch, Stamm⸗Aktien künftig im Wege der ae mn und rien geschehen möge. c

ufsichtsraths darauf nicht zu Gunsten anderer nothwendigen Verwendungen

zur g zu stellen;

ibn, n 9 r . ia tuch ,, . ö ntrag eines Aktionãr nungsrath a. D. Heßling, auf Abänderung des S ö Aufhebung von ö. früherer General ⸗Versammlungen verworfen worden. ; ert, fte n m nn, m,

daß die statutenmäßige Amortisation der

Indem wir dies hierdurch zur Kenntniß der Aktionäre bringen, veröffentlichen wir in Gemäßheit des 5. 47 des Statuts nachstehend

die Jahresbilanz pro 1872. ; Berlin, den 21. Juni 1873.

Der Vorstand.

(Schluß s. umstehend.