1873 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Sitzung.

und doppeltes T-Eisen, Roh- und Cementstahl, Guß⸗ und raffinirter

K— . ä ääääääääääää 2.

Vertheilung der im Jahre 1874 zu leistenden Matrikularbetrãge berathen wurde.

Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen hielt gestern, der Ausschuß für Handel und Verkehr heute eine

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung genehmigte der Reichstag den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs, im Wesentlichen den Beschlüssen der zwei⸗ ten Berathung gemäß. Abgelehnt wurden die Anträge der Abgg. Hagen und Leffe, den in Aussicht genommenen Termin für den Wegfall der Zollermäßigungen, die beschlossen wurden, vom L Januar 1877 auf den 1. Januar 1875, resp. 1876 zu ver⸗ legen, der letztere Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 119 gegen 114 Stimmen abgelehnt. Desgleichen wurde der Antrag der Abgg. Irhr. v. Hoverbeck und Genossen auf Wie derher⸗ stellung der Regierungsvorlage bezüglich der Eisenzölle mit 134 gegen 58 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde abweichend von den Beschlüssen der zweiten Berathung die Aufhebung des Stärkezolles erst für den 1. Januar 1877 beschlossen. Zahlreiche anderweite Abweichungen im Einzelnen ergiebt der nachfolgende Tert des Gesetzes, der heute in endgültiger Abstimmung ge⸗ nehmigt wurde:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ze. ; verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

5. 1. Der mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit getretene Verelns-Zollkarif wird in nachstehender Weise geändert:

J. Vom Eingangszoll befreit werden folgende Gegenstände:

I Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6 23; 2) Rohstahl seewärts von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung einschließ⸗ lich, auf Erlaubnißscheine fur Stahlfabriken eingehend. (Nr. 6 b. An⸗ merkung I); 3) Seeschiffe (aus Nr. 15 d. 1 und 2 einschließlich der dazu gehörigen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker, Anker⸗ und sonstigen Schiffsketten, wie auch . und Dampfkessel, ferner Fetten und Drahtseile zur Kettenschleppschiffahrt und Tauerei; 4 Dampfmaschinen und Dampfkessel, zur Verwendung beim Bau von Seeschiffen; 5) unreife geüne ungeschälte Pomeranzen (aus Rr. 25 h I); 6) unreife gelbe geschälte Pomeranzen, in Salz wasser eingelegt (aus Nr. 25 p. 19). .

II. Vom Ausgangszoll befreit werden:

Lumpen und andere Abfälle zur Papierfabrikation Cweite Ab⸗ theilung des Tarifs.) . .

Iii Im Eingangszoll ermäßigt und anstatt der im Tarife bestimmten, mit den nachbezeichneten Zollsätzen belegt werden folgende Gegenstände: 1) Fischernetze, neue, als Baumwollengarn (aus Nr. 26. Y für den Ceinner mit 15 Sgr. oder 525 Kr.; 2) Soda, kalzinirte, doppelt⸗ kohlensaures Natron (Nr. 5 d. für den Centner mit 7 Sgr. oder 266 Kr.; 3) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend (Nr. 6 b. Anmer⸗ kung 2) mil 5 Sgr. 175 Kr; 42) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben, Eisenbahnschienen. Winkeleisen, -Eisen, einfaches

Stahl, Eisen., und Stahldraht von mehr als Pr. Linien Durch= messer; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen u. dergl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen 50 Pfd. oder darüber wiegen (Nr. 6b. und Anm. zu b.)); b) Fasonnirtes Eisen in Stäben, , . zu Eisenbahn⸗ wagen, Pflugschaareneisen, schwarzes Eisenblech, rohes Stahlblech; rohe (unpolirte) Eisen⸗ und Stahlplatten⸗Anker, sowie Anker⸗ und Schisssketten; Eifen.! und Stahldraht von 4 Pr. Linie und Tarunter Durchmesser (Nr. 6 C; S. Gefirnißtes Eisen= blech, polirtes Stahlblech, Weißblech, peolirte Eisen und Stahl platten (Rr. 64.3); 4. ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern ꝛe. Mr. 6e. 1) 16 Sgr. 35 Kr. ) grobe Eisen und Stahlwaaren, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl⸗ und Eisendraht, auch in Verbindung mit Holz, ge⸗ fertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobeleisen, Kaffee⸗ frommeln und Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker⸗ und Schiffsketten) Kochgeschirre, Nägel, Pfannen, Schaufeln, Schlssser, Schraubstöcke, grobe Messer zum Handwerksgebrauch Sensen, 8. und Futterklingen Strohmesser) Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, TZuchmacher⸗ und Schneiderscheeren, Zangen und der⸗ gleichen mehr, dann gewalzte und gezogene schmiedeeiserne Röhren (Nr. 6 e 2) für den Gentner mit 25 Sgr. oder 1 Il. 278 Kr z ) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel (Nr. 15 b ]) mit 26 Sgr. 1 Fl. 10 Kr. Y) Andere Maschinen, und zwar, je nachdem der, nach dem Gewichte überwiegende Beftandtheil besteht: 4. aus Holz (Rr. 15h. 24) 6. aus Gußeisen (Nr. 15b. 26), . aus Schmiedeeisen oder Stahl (Nr. 15b. 27 19 Sgr. 35 Kr. I Eijenbahnfahrzeuge, weder mit Leder noch mit Polsterarbeit (aus Jir 15c. I) vom Werthe 6 Prozent. 8) Hüte aus Sfroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Valmenblättern: 1) ohne Garnitur (Nr. 35. 1) für den Centner mit 4 Thlr. oder 7 Fl.; 2) mit Garnitur, auch bergl. aus Holzspan Nr. 35c. ) für den Centner mit 30 Thlr. oder 52 *I 35 Kr. An Tara wird vergütet vom Cemner Bruttogewicht: 35 Pfund in Kisten, 3 Pfund in Ballen. .

JV. Die Anmerkung zu Nr. 31 e. und 4d. kommt in Wegfall.

Y Sämmtliche vorstehend Sub III. Nr, bis inkl. 8 aufgeführten Gegenstände werden vom 1. Januar 1877 an vom Eingangszoll

FI. Kraftmehl, Puder, St ark . 25 4. I) werden Januar 1577 an vom Eingangszoll befreit. . 9 2 gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873 in Kraft. . 9. ; 3

5. 3. Ueber die zur Ausführung erforderlichen Bestimmungen wird von dem Bundesrathe Beschluß gefaßt werden.

n, 2c.

Gegeben ꝛc. *.

Serre den 24 Zuni 1863

Das Haus genehmigte alsdann den zurũckgesetzten Nachtrags⸗ Etat für die Heeres verwaltung pro 1873 und den Etat der Heeres derwaltung pro 1874 und nahm bei dieser Gelegenheit die Mittheilung des Prãsidenten Delbrück über den Stand der Anlagen von disponiblen Mitteln des Reiches entgegen.

In der heutigen (61) Sitzung des Deut schen Reich s⸗ tags, der am Tische des Bundesraihs der Reichskanzler Fürst von Bismarck und die Staats-Minister Delbrück, von Kameke und Pr. Fäustle mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, stand

unächst folgende Interpellation des Abg. Dr. Banks zur Dis⸗ ssion: . Hat der Herr Reichskanzler Kenntniß davon genommen ß höhere Postbeamte mehrfach aus den unter dem Schutze des Brief heimnsffes stehenden Listen der Abnehmer der durch die Poft be⸗ srderten Jeilungen die Namen unterer Beamten ermittelt und den⸗ jelben dienstliche Vorhalte darüber gemacht haben, daß sie auf Zei⸗ en abonniren, welche ihren Vorgesetzten mißliebig erscheinen⸗ Beabsichtigt derselbe Maßregeln zu ergreifen, welche die Wie⸗ derhesung solcher Vorgänge verhindern, die neben einer Verletzung des Brie fgeheimnisses eine unzulässige Beein fiuffung der Reichsbeam⸗ ten enthalten?

Der Präfident des Reichs kanzler⸗Amtes beantwortete die Interpellation dahin, daß von den vier vom Abg. Dr. Banks angezogenen Zãllen, in welchen die vorgesetzte Behörde von dem Abonnement einzelner Postbeamten auf die in Rede stehende

konstatirt sind, in denen diese Kenntnißnahme für die Be⸗ theiligten ohne J weitere Folge geblieben ist; von den zwei anderen Fällen hat das Reichskanzler⸗Amt erst durch den gestern ausgegebenen Petitionsbericht Kenntniß erhalten, und sie werden eingehend untersucht werden. Damit war der Gegen⸗ stand der Interpellation erledigt. ö. Es wurde darauf der Gesetzentwurf, betreffend die Ver⸗ längerung der Wirksamkeit des 66 über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 und der Nachtrags⸗-Etat für 1873 mit folgender vom Abg. v. Benda beantragten Abände⸗ rung in dritter Berathung genehmigt:

In der Zusammenstellung, betreffend die Feststellung des Nach= trages zum Reichshaushalts-Etat pro 1873, im caput 11. der fort⸗ dauernden Ausgaben Wohnungs⸗Geldzuschüsse) statt 5,711,547 Thlr. zu bewilligen die Summe von 5,361,420 Thlrn.

Desgleichen der Haushaltsetat des Deutschen Reiches für 1874 mik den in zwelter Berathung genehmigten Resolutionen und mit folgendem vom Abg. v. Benda eingebrachten Antrage:

I im caput 11. der fortdauernden Ausgaben (Wohnungs⸗ Geldzuschüsse) statt 5711547 Thlr. zu bewilligen die Summe von 5 361,425 Thlr. 2) im caput 12. der Einnahmen (Zinsen aus belegten Reichsgeldern) Titel 1. statt 1000, 000 Thlr. zu setzen: S0 0 MMM Thlr. Titel 2. statt 750 000 Thlr. zu setzen: 609 00 Thlr.

Schließlich wurde das Etatsgesetz selbst fast einstimmig mit folgender Abänderung der Hauptziffern in der Vorlage der ver⸗ bündeten Regierungen genehmigt:

§. J. Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsetat des Beutschen Reiches für das Jahr 18754 wird in Ausgabe auf 148, 7123775 Thlr, nämlich auf 121,240, 075 Thlr. an fortdauernden und auf 27 065,700 Thlr. an einmaligen Ausgaben und in Einnahme auf 148,242,775 Thlr. festgestellt.

. Alsdann nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das

ort: Ich erlaube mir, dem Hohen Hause Mittheilung von nachstehen⸗ 26 mir zu Theil gewordener Allerhöchster Ermächtigung zu machen: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, thun kund und fuͤgen hiermit zu wissen, daß wir Unsern Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, ermächtigt haben, gemäß Art. 12 der Verfassungsurkunde des Deutschen Reiches die gegenwärtigen Sitzungen des Deutschen Reichstages in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen am 25. d. Mts. zu schließen. Gegeben Schloß Babelsberg, am 23. Juni 1873.

Wilhelm. von Bismarck.

Indem ich dem Herrn Präsidenten die Allerhöchste Ermächtigung überreiche, stelle ich demselben anheim, mir andeuten zu wollen, wann der Moment der definitiven Schließung gekommen sein wird.

Der Präsident Dr. Simson gab eine Uebersicht über die Arbei⸗ ten des Reichstags und erwiderte die Anerkennung des Hauses, welche ihm der Alterspräsident, Abg. v. Frankenberg⸗Ludwigs⸗ dorf, für die Leitung der Verhandlungen aussprach, mit war⸗ men Dankesworten. Hierauf ergriff wiederum der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das Wort, indem die Versammlung sich erhob: Se. Majestät der Kaiser bedauert lebhaft, durch ein mit Gottes Hülfe in sicherer Besserung befindliches Unwohlsein verhindert zu sein, ie Herren vor Ihrer Trennung zu sehen und den Schluß Ihrer Sitzungen persönlich zu bewirken. Se. Majestät hat mich beauftragt, Ihnen zu erklären, wie gern der Kaiser selbst dem Danke der ver⸗ bündeten Reg ierungen dafür Ausdruck gegeben haben würde, daß Sie sich auch in dieser Session und zum Theil unter schwierigen Umstän⸗ den der weiteren Ausbildung unserer verfassungsmäßigen Institutionen und der Lösung der Aufgaben, welche uns der Krieg hinterlassen hat, mit hingebender Anstrengung gewidmet haben. Indem ich mich darauf beschränke, diesen Allerhöchsten Auftrag hiermit zu vollziehen, erkläre ich auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für geschlossen.

Die Versammlung trennte sich nach dreimaligem begeisterten Hochrufe auf Se. Majestät den Kaiser, den der Prãsident Dr. Simson ausbrachte.

e —— 97 m Nachdem die Anordnungen zur Bildung der neuen Kreisvertretung vor drei Monaten ergangen waren, und in allen betreffenden Proxinzen in voller Ausführung begriffen sind, hat der Minister des Innern nunmehr eine weitere Anweisung zur Ausführung der Bestimmungen der neuen Kreisordnung über die Bildung der Amtsbezirke, die Berufung der Amts⸗ vorsteher und deren Stellvertreter, sowie die Bestellung kom⸗ miffarischer Amtsvorsteher erlassen.

Die Vorbereitungen für die Bildung der Amtsbezirke sollen nach der Prov. Corr.“ so beschleunigt werden, daß die betref⸗ fenden Vorlagen den neu gewählten Kreistagen spätestens in der ersten Hälfte des Monats Oktober vorgelegt werden kön⸗ nen, damit die Organisation der Amtsverwaltungen in allen Kreisen bereits am 1. Januar 1874 zugleich mit dem Beginne der Wirksamkeit der Kreisausschüsse und Verwaltungs⸗ gerichte im Gebiete der allgemeinen Landesverwaltung ins Leben treten kann. Die neu gewählten Kreistage werden bereits im Laufe dieses Jahres diejenigen Geschäfte zu erledigen haben, von deren vorheriger Ausführung das Inslebentreten der neuen Einrichtungen am 1. Januar 1874 abhängig ist; sie werden insbesondere die Vorschläge über die Bildung der Amtsbezirke und die zu Amtsvorstehern zu ernen⸗ nenden Personen zu machen, über die finanzielle Regelung der Kreisausschuß⸗ und Amtsverwaltungen Beschluß zu fassen, sowie die Mitglieder der Kreisausschüsse zu wählen haben, damit diese alsbald diejenigen Obliegenheiten wahrnehmen können, welche ihnen in Betreff der Organisation der Amtsverwaltungen über⸗ wiesen sind.

Der Vorsttzende der deutschen Eentralkommission für die Wiener Weltausstellung, Ministerial⸗Direktor Moser, welcher durch eine Badekur genöthigt gewesen war, seinen Aufenthalt in Wien auf kurze Zeit zu unterbrechen, ist Mitte dieses Monates nach Wien zurückgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte in der deutschen RKommission wieder übernommen.

Der General ⸗Major von Braun, Inspecteur der 1. Ingenieur⸗Inspektion, ist von der vor einiger Zeit angetretenen Dienstreise behufs Inspizirung der Festungen der östlichen Pro⸗ vinzen hierher zurückgekehrt.

Am Sonnabend, den 28. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, findet in der Central⸗Turnanstalt hierselbst die Schluß besich⸗ tigung der zum dreimonatlichen Sommerkursus kommandirten Unteroffiziere statt.

Lin den, 23. Jun. Gestern Vormittag fand die feierliche Uebergabe der von Sr. Majestät dem Kaifer und König dem

den anwesenden Herren, Ober⸗Präsident Graf zu Eulenburg, General- Lieutenant v. Treskow und Anderen wurden die üblichen Hammerschläge ausgeführt.

Bayern. München, 22. Juni. Der Einzug des Prin⸗ zen Leopold und der Prinzessin Gisela in das Palais an der Echwabinger Landstraße ist auf den ersten Juli d. J. festgesetzt. ̃ . Der Erzherzog Karl Ludwig von , ist gestern Abend von Bad Kreuth hier eingetroffen und n kurzem Aufenthalt nach Wien zurückgekehrt. In dem nach dem Stande der Armee vom 9. Mai d. J. bearbeiteten neuen Militär⸗Handbuche für das König⸗ reich Bayern, sind aufgeführt: J. Offiziere des aktiven Dienst⸗ standes: 3 Generale, 22 General⸗Lieutenants, 13 Gene⸗ ral⸗Majore; Infanterie: 19 Obersten, 24 2berst⸗ Lieute⸗ nants, 56 Majore, 326 Hauptleute, 381 Premiers⸗ und 4427 Seconde⸗Lieutenants; Kavallerie: 8 Obersten, 7 2berst⸗ Lieutenants, 11 Majore, 26 Rittmeister, 56 Premiers⸗ und 1I7 Seconde⸗Lieutenants; Artillerie: 9 Obersten, 13 Oberst Cieute⸗ nants, 13 Majore, 66 Hauptleute, 94 Premier⸗ und 120 Se⸗ conde⸗Lieutenants; Zeug⸗ und Feuerwerkspersonal: 1 Major, 4 Hauptleute, 4 Premiers⸗ und 8 Seconde⸗⸗ Lieutenants; Ingenieur⸗Corps: 4 Obersten, 5 Vberst⸗Lieutenants. J Majore, 24 Hauptleute, 36 Premiers- und 25 Seconde⸗ Lieutenants; Train: 1 Oberst, 1 Major, 7 Rittmeister, 12 Premiers⸗ und 18 Seconde⸗ Lieutenants; Gensd'armerie: 1 Oberst, 1 Oberst⸗ Geutenant, 2 Majore, 9 Hauptleute, 8 Premiers und I Seconde - Lieutenant. If. Offiziere der Reserve⸗ und Landwehr: Infanterie: 17 Premiers⸗ und S841 Seconde⸗ Lieutenants, 89 Offiziers⸗-Adspiranten; Kavallerie: 2 Premier⸗ und 66 Seconde⸗Lieutenants, 66 Ofsizier⸗Adspiranten; Artillerie: 100 Seconde⸗Lieutenants, 7 Offizier⸗Adpiranten; In⸗ genieur⸗Corps: 1 Premier⸗ und 43 Sekonde⸗Lieutenants; Train: 32 Seconde Lieutenants und 2 Offizier⸗Adspiranten. Unter den Offizieren zur Disposition und außer Dienst sind aufgeführt: 2 Generale, 17 General⸗Lieutenants, 35 General ⸗Majore, S0 Sbersten, 86 Oberst⸗Lieutenants, 187 Majore, 452 Haupt leute und Rittmeister, 118 Premier⸗ und 190 Seconde⸗Lieu⸗ tenants. Württemberg. Stuttgart, 23. Juni. Die heute ausgegebene Nummer des Regierungsblattes enthält eine König⸗ liche Verordnung, betreffend das Verfahren in Gewerbe⸗ sachen, vom 19. Juni 1873. Die Finanz⸗K‚ommission der Kammer der Ab⸗ geordeten hat seit 10. Juni mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage täglich Sitzungen gehalten und bereits den größeren Theil der über den neuen Hauptfinanzetat zu erstattenden Be⸗ richte durchberathen und erledigt, so daß für die uãchsten Sitzungen zur Berathung nur noch uͤbrig sind die Berichte über die Etats, betreffend die Staatsschuld des Departements der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, des Departements des Innern, die Leistungen für das Deutsche Reich, den Domanialertrag bei den Fameralämtern, die Bleich und Appreturanstalt in Weißenau, die Eisenbahnen, Posten, Telegraphen, Bodenseedampfschifffahrt und die direkten und indirekten Steuern.

Hessen. Darm t adt, 23. Juni. Die Kaiserin von Rußkand und die Königin von Württemberg, sowie die Großfürsten Sergius und Paul und die Großfür⸗ stinnen Marie und Vera sind heute Mittags 1 Uhr 40 Mi⸗ nuten von Stuttgart in erwünschtem Wohlsein auf der Station Bickenbach eingetroffen. Dieselben wurden von dem Großher⸗ zoge und der gesammten Großherzoglichen Familie am Bahnhofe daselbst empfangen und begaben sich alsdann die Allerhöchsten Und Höchsten Herrschaften nach dem Schlosse Hei⸗ ligenberg bei Jugenheim.

In der heutigen 15. Sitzung der Zweiten Kammer der Stände wurde zunächst die Berathung der Kreisordnung beendigt. Die Artikel 87 bis 94 (Kompetenz, Vorsitz, Verfahren des Provinzialrathes, Provinzialhaushalt, Bildung des Pro⸗ vinzialausschusses; wurden in der Fassung des Entwurfs ange—⸗ nommen. Bei Ärt. 88 wurde eine Verwahrung der Abgg. Becker, Dumont und Schröder, inhaltlich deren für die Ver⸗ waltung des Mainzer Universitätsfonds eine besondere Organi⸗ sation geschaffen werden soll, vorbehalten. Bei Art. 99 wurden zwei Anträge des Abg. Dumont, wonach der Provinzialrath seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, eventuell doch mindestens Letzteren, wählen sollte, während die Vorlage dem Provinzial⸗Direktor eventuell dessen. Stellvertreter oder einem andern Kreisrath den Vorsitz überträgt, abgelehnt. Art. 75 (Mitglieder des Provinzial⸗Ausschusses) wurde mit einem Antrag des Ausschusses, wonach in jeden Provinzial⸗Ausschuß auch 4 Ersatz⸗ männer gewählt werden, und einem Amendement Dumont, wo⸗ nach außer Geistlichen, Kirchendienern und Elementarlehrern auch Angestellte des Kreises und der Provinz nicht in dem Pro⸗ vinzial⸗Ausschuß sitzen sollen, Art. 96 (Ergänzung des Provinzial⸗ Ausschusses) mit einem Antrag Goldmann, wonach die Halfte der Mitglieder alle 3 Jahre ausscheidet, angenommen; zu ersterem Artitel siel ein Amendement Metz, wonach die Regierung kein besonderes juristisches Mitglied in den Pro⸗ vinzial-Ausschuß ernennen sollte, ebenso wie ein Amendement Welcker auf Ausschluß aller aktiven Staatsdiener. Die Art. 97, gö, (Kompetenz des Provinzialausschusses),, 99 und 100 (Vorsitz und Geschäftsleitung), fanden die Billigung der Kammer. Art. 101 (Anwesenheit der Mitglieder) wurde mit einem Antrag Schuchard, wonach die Zahl der Anwesenden nicht blos 5. son— dern 7 betragen und die Einladung rechtzeitig und schriftlich“ erfolgen soll, angenommen. Die Art. 1092 bis 115 über das Verfahren vor dem Provinzialausschusse, Art, 116 (Provinzial⸗ kommifsionen), 117 ( Provinzialdirektor), 118 bis 122 (Ober- aufsicht über Kreis- und Provinzialverwaltung), 123 126 (Ausführungsbestimmungen) wurden theils unverändert, theils mit unerheblichen Modifikationen angenommen; Erwähnung verdient nur, daß in Art. 120 die Bestimmung, wonach Beschlüsse eines Kreistages oder Provinzialrathes, welche das „Staatswohl“ verletzen, von dem Kreisrath resp. Provin⸗ zialdirektor zu beanstanden und dem Ministerium des Innern zur Entscheidung vorzulegen sind, einstimmig gestrichen wurde. Endlich fand noch ein Äntrag des Abg. Schuchard Annahme, wonach bei allen Fristberechnunigen der Tag der insinuirten Ver⸗ fügung nicht mitzurechnen ist.

Die Kammer wendete sich hierauf zur Berathung des Ent⸗ wurfs einer Städteordnung, deren zehn erste Artifel erledigt wurden. Die Art. 1 (Voraussetzung der Geltung: bestimmte Seelenzahl der Gemeinde), 2 und 3 (Berechnung dieser Zahl) 4 (Gemarkung), 5 (Bildung, Umgestaltung und Aufhebung der Stadtgemeinde, (Stadtgemeinde im weiteren Sinne), 8 (Sladt⸗ gemeinde im engeren Sinne) und 10 Vertretung der Stadt⸗

Zeitung Deutsche Post/ Renntniß genommen hat, nur zwei

Friegervereine hierselbst geschenkten Vereinsfahne statt. Vo

gemeinde) werden fast unverändert 5 Art. 9, wo⸗ nach die statutarischen Anordnungen Genehmigung der Stadt⸗

vero rdnetenversammlung und des Bürgermeisters (außer Zu⸗ stimmung des Ministerlums des Innern) erforderlich sein sollte, wurde in der Fassung des Ausschusses, wonach die Genehmigung des Bürgermeisters enthält, angenommen; die Frage ob auch ein Magistrat zuzustimmen habe, wurde noch nicht entschieden.

Sachsen⸗ Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. Juni. Der Geburtstag des Großherzogs ist heute, da die Groß⸗ herzogliche Familie in Weimar nicht anwesend ist, ohne die sonst ublichen Empfänge begangen worden. In Dornburg findet heute Abend eine Aufführung des Goethe schen Singspieles Er win und Elmire“, von der Herzogin Anna Amalia in Musik gesetzt, durch Mitglieder des Großherzoglichen Hoftheaters statt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 23. Juni. Der Erz⸗ herzog Kronprinz Rudolf wird zu Ende dieses Monats nach Klagenfurt abreisen und in Graz drei Tage verweilen.

Nach der Enthüllungsfeier des Maria Theresia⸗Monumentes in ersterer Stadt ist ein größerer Ausflug nach De le , u. s. w.

in Aussicht genommen. Se. Kaiserliche Hoheit hat die Einla⸗ dung zu dem ihm zu Ehren am 4, 5. und 6. Juli zu Klagen⸗ furt veranstalteten Festschießen angenommen und den Besuch der Schießstätte zugesagt.

BPesth, 23. Juni. Sicherem Vernehmen nach wird die Re⸗ gierung nach der Budgetdebatte, deren Schluß Donnerstag oder Freitag erwartet wird, keine Vorlage mehr einbringen, son⸗ dern den Reichstag sofort vertagen.

24. Juni. W. T. B.) Auf eine Interpellation wegen der durch den Bischof von Rosenau vorgenommenen Veröffent⸗ lichung des Unfehlbarkeit dogmas erwiderte der Kultus⸗Minister Trefort in der heutigen Sitzung des Unterhau ses, der Bi— schof habe 2900 Exemplare des vatikanischen Dekrets in seiner Diözese vertheilen lassen und die Regierung ihm unter Hinweis auf die Ungesetzlichkeit dieses Verfahrens deshalb ihre Mißbilli⸗ gung ausgesprochen. Der Interpellant erklärte sich durch diese Antwort nicht zufriedengestellt und beantragte, in eine förmliche

Diskussion über diese Angelegenheit einzutreten. Der Antrag

wurde mit 83 gegen 71 Stimmen angenommen und die Bera⸗ thung auf Sonnabend anberaumt.

Belgien. Brüssel, 24. Juni. (W. T. B.) Die De⸗ putirten kammer hat den Gesetzentwurf über die öffentlichen Arbeiten nebst den von einigen Mitgliedern gestellten Amende⸗ ments, wonach der von der Regierung verlangte Kredit noch er— höht wird, angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. Deute findet zu Ehren des Schahs von Persien auf der Rhede von Spithead die große Flottenrevue über 14 Panzer⸗ fregatten, 7 Thurmschiffe, 14 Kanonenboote u. s. w. statt. Für den Abend ist ein unter der Leitung des Prinzen von Wales stehendes Fest in der Albert⸗Halle angesetzt.

Der Großfürst⸗-Thronfolger von Rußland und dessen Gemahlin, Prinzessin Dagmar, statteten am Sonnabend in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales der Königin auf Windsor einen Besuch ab. Prinz Leopold empfing die Kaiserlichen Gäste auf der Station, woselbst ein Bataillon Gardetruppen als Ehrenwache aufgestellt war. Der russische Botschafter am Hofe von St. James, Graf Brun⸗ now, stellte Ihre Kaiserliche Hoheiten der Königin vor. Nach eingenommenem Dejeuner kehrten dieselben nach London zurück.

Graf Münster ist am Sonnabend mit Familie von Berlin hier eingetroffen.

Frankreich. Paris, 23. Juni. Die Regierung wird einen Gesetzentwurf einreichen, um die Ernennung der Maires aus den Gemeinderäthen durch die Regierung zu verlangen.

—. Als Termin der Kammervertagung gilt der 20. ö h

Zwischen dem 3. und 5. Juli erwartet die persische Ge⸗ sandtschaft er l den Schah. Man trifft große ieee, tungen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch wird ihm das ganze diplomatische Corps vorgestellt werden.

Der Abgeordnete Vicomte de Treveneuec, dessen Tod angezeigt wird, war ein ehemaliger Dragoner⸗Offizier und wäh⸗ rend der Belagerung Adjutant der Generale Trochu und Leflö. Er gehörte, zur Rechten. Durch seinen Tod ist die Zahl der vakanten Sitze in der Nationalversammlung auf, zehn gestiegen.

Versailles, 24. Juni. (W. T. B. Die National⸗ versammlung berathschlagte heute über die Interpellation des Deputirten Le Royer wegen der Verordnung des Präfekten des Rhone⸗Departements, daß die Civilbegräbnisse nur am frühen Morgen stattfinden sollen. Le Royer und die Linke richteten heftige Angriffe gegen den Erlaß des Präfekten, welchen sie als ein ungeseliches Attentat gegen die Gewissensfreiheit charakte⸗ ristrten. Der Minister des Innern, Beuls, beantwortete die Interpellation und erklärte; daß die Verfügung nur durch die besonderen Verhältnisse in Lyon nothwendig gewor⸗ den sei: an allen anderen Orten seien die Civilbegräbnisse ohne jede Beschränkung gestattet. Dort werde die Mehr⸗ zahl der bürgerlichen Beerdigungen von der Gesellschaft der Freidenker veranstaltet und gewinne durch di revolutionäre Pro⸗ 1 wozu diese ben benutzt und durch die Pression, welche urch sie ausgeübt werde, einen aufrührerischen Charakter. Man habe sogar Leichen gekauft, um sie so zu begraben und selbst Kinder, welche die Sterbesakramente empfangen hätten, ohne Be— gletung von Geistlichen beerdigt. Der Minister spraͤch sich darauf im Allgemeinen gegen die materialistischen Doktrinen aus und erklärte schließlich, der Präfekt habe solchen Unord⸗

nungen entgegentreten müssen. Die Rede Beuls's wurde

mit lebhaftem Beifall von der Versammlung aufge⸗ nommen. Der Kriegs⸗Minister trat ebenfalls für die an⸗

gefochtene Verfügung ein und konstatirte, daß die Truppen

den Civilbegräbnissen keinesfalls assistiren dürften. Nach einer

enn des Deputirten Pressenfs auf die Erklärungen der eg

erung, gelangte folgende Tagesordnung, mit der sich die letz⸗ tere einverstanden erklärte, mit 422 gegen 261 Stimmen zur Annahme; „Die Nationalversammlung erklärt, daß die Grund⸗ sätze der Gewissensfreiheit und des Rechts der freien Religions⸗ ausübung, welche immer von ihr anerkannt und respektirt werden, gegenwärtig nicht in Frage stehen, eignet sich die von der Re⸗ gierung entwickelten Ansichten an und geht zur Tagesordnung uber.! Vom linken Centrum war eine Tagesordnung einge— bracht, in welcher eine Mißbilligung der Verfügung als einer Verletzung der Gewissensfreiheit ausgesprochen wurde.

Das „Journal des Doöbats“ theilt den Wortlaut der sieben Artikel mit, über welche die Kommission für De⸗ centralisation schlüssig geworden ist. Der wesentliche In⸗ halt dieser sieben Artikel ist folgender:

für die Gemeindewahlen von einer Kommission anzufertigen, welche aus dem Maire, einem von den Präfekten zu bezeichnenden Vertreter der Verwaltung und einem von dem Gemeinderath zu wählenden Vertreter bestehen soll.

Art. 2. Diese Listen sind in dem Sekretariat der Mairie öffentlich aufzulegen. Anträge auf Einschreibung oder Streichung müssen binnen zwanzig Tagen eingereicht werden und sind dann von den nach Art. 1 . Kommissionen zu prüfen.

Art. 3. Die Appellation von den Entscheidungen dieser Kom— mission geht an den Friedensrichter des Kantons.

Art. 4 Der Waͤhler, welchen die gedachten Kommissionen von Amtswegen gestrichen haben oder gegen deten Eintragung ein Protest vorliegt, wird hiervon kostenfrei durch den Maire in Kenntniß gesetzt und kann seine Bemerkungen vorbringen.

Art. 3. Die Wählerliste fur die Gemeindewahlen soll alle fran zösischen Bürger umfassen, welche sich im Vollgenuß ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte befinden, mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sind und I) dem Rckrutixungsgesetz in der Gemeinde genügt und in derselben ihren Wohnsitz behalten oder seit mindestens sechs Monaten wieder aufgeschlagen haben; 7) welche zwar nicht dem Rekrutirungsgesetz in der Gemeinde genügt haben aber seit einem Jahre in die Rolle einer der vier direkten Steuern oder in die Rolle für Naturalleistungen eingeschrieben sind; 3) welche, ohne in eine dieser Kategorien zu fallen, einen dreijährigen Wohnsitz in der Gemeinde nachweisen können; 4 welche auf Grund des Art. 2 des Friedensvertrags vom 19 August 1871 für die fran— zösische ationalität optirt und erklärt haben, daß sie ihren Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde nehmen; 5) welche pflichtgemäß, sei es als Geistliche eines vom Staate anerkannten Bekenntnisses, oder als Staatsbeamte ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Art. 6. Die im 5§. 2 des vorigen Artikels bezeichneten Wähler können an den Gemeindewahlen in allen Gemeinden Theil nehmen, wo sie in eine Steuerrolle eingeschrieben sind.

Art. J. Wer durch trügerische Erklärungen eder falsche Zeug⸗ nisse seine Eintragung in eine Wählerliste erschlich oder zu er— schleichen suchte, oder an einer solchen Erschleichung Theil nahm, wird mit Gefängniß vos sechs Tagen bis zu einem Jahr und mit einer Geldbuße von 50 —=509 Frs. bestraft; er kann ferner auf zwei Jahre seiner bürgerlichen Rechte verlustig erkärt werden.

Spanien. Telegraphische Nachrichten aus Bayonne vom 24. Juni melden: Der General Nonvilas soll, wie gerüchtweise verlautet, in einem Gefechte mit den Carlistenbanden unter Ollo, Lizarraga und Rodiea in der Nähe von Pampeluna zum Gefangenen gemacht worden sein, eine Nachricht, die in den car⸗ listisch gesonnenen Ortschaften längs der Grenze mit den größten Freudenbezeugungen aufgenommen ist. Auf den in Bayonne ankommenden Dampfern treffen täglich Flüchtlinge aus Spa⸗ nien ein.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Juni, Die „Post och Inrikes Tidning“ vom 19. enthält über das Lootsenwesen im Sunde einen Artikel, welcher mit folgenden Worten schließt:

„Da also auf der einen Seite das dänische Volk seit einer län⸗ geren Zeit unzufrieden gewesen ist mit den ungufhörlichen Uebertretun⸗ gen von schwedischer Seite des jenigen, was dasselbe für Dänemarks gutes Recht hielt, und auf der andern Seite infolge der neuesten Er⸗ eignisse die Stimmung in Schweden den gleichen Charakter anzunehmen begann, so war es natürlich, daß nicht nur die schwedische, sondern auch die daͤnische Regierung lebhaft wünschen mußte, durch ein direktes Uebereinkommen einer Verschiedenheit in den Ansichten ein Ende zu machen, welche wegen der verschiedenen Deutung des Traktats natür⸗ lich rechtmäßig nicht anders als durch eine internationale Konferenz erledigt werden konnte. Daher haben die betreffenden Regierungen beschlossen, zum Besten der wichtigeren Interessen, welche sonst dar⸗ unter leiden. könnten, einander gegenseitige Konzessionen zu machen; und es ist wahrscheinlich, daß in einigen Tagen die Frage eine beiden Theilen genügende Lösung erhalten wird.“

Amerika. New⸗gork, 24. Juni. (W. T. B.) In Tennessee ist den von dort eingegangenen Nachrichten zufolge die Cholera im Abnehmen; in Nashvihle waren derselben am Montag 37 Personen erlegen.

Asten. Nach aus Peking über London unter dem 24. Juni eingegangenen Nachrichten bestätigt es sich, daß der Kaiser von China von jetzt an Vertreter auswärtiger Mächte empfangen will.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 25. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reich s⸗ tags erklärte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Delbrück, in der dritten Berathung des Entwurfs des Münzgesetzes: te 6 ö . . 6 des vorliegenden Ge⸗ etzes ist in der gestrigen Sitzung dem §. 2 ein Zu inzugefü welcher lautet: . 3 Ing ß fit hefät,

„Die Vertheilung nämlich des Restes der anderthalb Milliarden

D soll jedoch erst erfolgen, nachdem über die Einziehung des

Staatspapiergeldes gesetzliche Anordnung getroffen ist.“ Wenn ich den Herrn Antragsteller gestern richtig verstanden habe, so hat er unter geseßzlicher Anordnung, von welcher hier die Rede ist, diejenige verstanden, welche nach dem gestern von dem Hause in dritter Lesung angenommenen Artikel 13 des Münzgesetzes vorgeschen ist. Die verbündeten Regicrungen haben ihrerseits einen entschiedenen Werth darauf zu legen, daß dieser Zusatz, wie er gestern beschlossen ist, in der dritten Lesung nicht aufrecht erhalten werde; sie müssen für sich die Freiheit ihrer Entschließung über die hier vorliegende wichtige Frage im vollen Maße in Anspruch nehmen, und würden lebhaft zu wünschen haben, daß nicht auch nur dem Anscheine nach durch eine Abstimmung, wie sie hier getroffen ist, die Meinung erweckt werden könne, als habe der Reichstag die Freiheit dieser ihrer Entschließung durch den hier gestellten, an eine Geldvertheilung geknüpften Vor—

von Ihnen, welche gestern für diesen Zusatz gestimmt haben, heute in der Lage sein werden, das für nicht mehr erforderlich zu erachten, wenn ich, wie ich dies hiermit thue, mittheile, daß zwar eine endgiltige Ab⸗ stimmung über das, Münzgesetz im Bundesrathe noch nicht hat er⸗ folgen können, weil ein Theil der Bevollmächtigten zum Bundesrathe mit Instruktion von ihren Regiexungen noch nicht versehen waren, daß aber bei Besprechung der Sache und Mittheilung der für einen Theil der Bevollmächtigten schon vorhandenen Instruktionen konstatirt worden ist, daß bei der definitiven Abstimmung die Maßjorität für das Münzgesetz außer Zweifel steht. Ich bitte, unter Umständen den Zusatz, wie er gestern beschlossen worden ist, bei der dritten Lesung nicht aufrecht zu erhalten.

= In der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs, nahm der Staats-Mi⸗

Meine Herren! enn ich uber die zahlreichen, hier vorliegenden Amendements einige Aeußerungen mir erlaube, so kann ich mich zu⸗ nächst in Beziehung auf das Amendement, welches von dem Herrn Abgeordneten für Sensburg und seinen Freunden ein gebracht ist, sehr kurz fassen. Dieses Amendement reproduzirt, im Großen und Ganzen gesprochen, die Vorlage der verbündeten Regierungen, und ich kann es

daher meinerseits Ihnen nur zur Annahme empfehlen. Wenn ich nun

daneben auch auf alle die Amendements eingehe, die zu den Beschlüssen

Art. 1, Vom... . ten ist in i Gemeinde eine Wählerlist

behalt beeinträchtigt. Ich glaube, meine Herren, daß auch diejenigen

nister Delbrück nach dem Abg. Irhrn. von Hoverbeck das Wort:

ern zweiter Lesung gestellt sind, so thue ich das nicht blos, indem ich eine formelle Verpflichtung gegen das Haus erfülle, sondern weil ich die eben von dem Herrn Abgeordneten für Sensburg ausgesprochene Ansicht meinerseitsß vollkommen theile, daß es nicht richtig sein würde, eine Reformmaßregel deshalb zu verwerfen, weil man sie nicht in ihrer vollen Reinheit, in der man sie wünscht, erreichen kann. Ich glaube nicht, daß die verbündeten Regierungen in der Lage sein würden, einem Gesetze, welches der Reichstag beschlossen hat, auch wenn es von ihrer Vorlage abweicht, wenn es aber gleichzeitig doch einen entschiedenen Schritt im Sinne ihrer Vorlage thut, abzulehnen. Wenn ich hier⸗ nach auf die einzelnen Abänderungsvorschläge eingehe, und zunächst mich an die halte, die von dem Herrn Abgeordneten für Lauenburg gestellt sind, so bin ich der Meinung, daß der erste seiner Anträge, auf Nr. 236 nämlich zu den zollfreien Artikeln hinzuzufügen: Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim Schiffsbau“, in der That nicht nöthig ist. Nach dem Regulativ, welches erlassen ist über die Behandlung der Schiffsbaumateriglien, ein Regulativ, welches mit den bezüglichen Verträgen vom Zollparlamente seinerzeit genehmigt worden ist, nach diesem Regulativ sind die verbündeten Regierungen vollkommen be— fugt, auch Dampfmaschinen und Dampfkessel für den Schiffsbau zoll⸗ frei einzulassen. Der Verwendungsnachweis ist bei diesen Gegenstän—⸗ den ganz außerordentlich leicht zu führen; und ich habe nicht den leisesten Zweifel, . die verbündeten Regierungen aus der von dem Haufe beschlossenen Zellbefreiung der See- und Flußschiffe, einschließ⸗ lich der in diesen Schiffen befindlichen Maschinen und Kessel, es als nothwendige Konsequenz ansehen werden für die Dampfmaschinen und Dampfkessel, welche für Schiffe eingehen, welche auf inländischen Werften gebaut werden, die Zollfreiheit zuzulassen. Ich möchte bei dieser Lage der Sache es empfehlen, das Amendement des Herrn Abgeordneten für Lauenburg nicht anzunehmen, weil es aus dem einmal feststehenden Systeme fällt. Durch das Regulativ sind, wie gesagt, die verbündeten Regierungen ermächtigt, dergleichen Gegenstände, wenn ihre Verwendung für den Schiffsbau nachweisbar ist, und das ist bei Dampfmaschinen und Kesseln natürlich der Fall, zollfrei einzulassen. Wenn nun in Beziehung auf ein einzelnes Obsckt, nämlich auf die Maschinen und Kessel, diese den Regierungen im All⸗ gemeinen zustehende Fakultät firxirt wird durch das Gesetz, so entsteht dadurch eine formelle Inkongruenz für die ganze Materie. Nur aus dem Grunde, nicht weil ich gegen die Sache etwas habe, möchte ich Sie bitten, dem Amendement nicht zuzustimmen.

Dieselbe Bitte muß ich an Sie richten in Bezug auf den zweiten Antrag des ee, Abgeordneten für Lauenburg, welcher dahin geht, hinter dem Worte Luppeneisen“ die Worte noch Schlacken enthal⸗ tend“ zu streichen. Meine Herren, soweit mir die Eisentechnik be⸗ kannt ist, kann man unter Luppeneisen nur solches Eisen verstehen, welches 1och Schlacken enthält. Es könnte hiernach scheinen, als sei der Zusatz überflüssig; indessen, meine Herren, ich glaube nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß diese Definition von Luppeneisen, die ich eben gegeben habe, nicht so absolut zweifellos ist, daß man nicht auch etwas anderes darunter verstehen könnte, und ich sehe in dieser Hinzufügung der Worte „noch Schlacken enthaltend“, nichts weiter als eine Legal definition, und zwar eine Legaldefinition, auf deren Auf— rechthaltung in Interesse der Klarheit und Sicherheit bei der Zoll⸗ abfertigung Werth gelegt werden muß. Ich möchte also bitten, diese Worte beizubehalten.

Der dritte Antrag des Herrn Abgeordneten für Lauenburg deckt sich mit dem ersten Antrage des Herrn Abgeordneten für Sagan auf Nr. 221; er bezweckt, die Omission, die unabsichtlicher Weise in den Beschlüssen der zweiten Lesung den feinen Eisen⸗ und Stahldraht ge⸗ troffen hat, zu beseitigen. .

Der vierte Antrag ist eine einfache Berichtigung.

Den fünften Antrag, welcher sich ebenfalls deckt mit dem zweiten Antrage des Abgeordneten für Sagan, möchte ich Ihnen eventuell auch dringend zur Annahme empfehlen. Ich halte es für durchaus konsequent und richtig und der Sachlage entsprechend, wenn für die in so hohem Grade in Deutschland entwickelte Maschinenfabrikation nicht noch ein kleines Schutzzöllchen von 23 Sgr. pro Etr. aufrecht erhalten wird. Ich halte es für durchaus richtig und konsequent, und wenn ich das viel angefochtene Wort „Kompromiß“ gebrauchen soll auch im Sinne des Kompromisses liegend, wenn man denjenigen Zollsatz er⸗ hebt, welcher für das Materialeisen zu zahlen ist, und das sind 10 Sgr. Diese 25 Sgr. sind wirklich ein Schutzzoll, dessen unsere Maschinen⸗ r ,. . .

's bleibt nur noch übrig das Amendement des Herrn Abgeord⸗ neten für Neustadt auf Nr. 228 der Drucksachen, welches sich . das Weißblech bezieht. Ich würde gegen dieses Amendement einen Wider— spruch nicht erheben können, weil es für das Weißblech die Vorlage der verbündeten Regierungen wiederherstellt.

Nach dem Abg. Gerstner, welcher bedauerte, daß in der Vorlage das neue Maß⸗ und Gewichtssystem noch nicht zur Anwendung gekommen sei erklärte der Staats⸗Minister Del brück:

Meine Her en! Die Ihnen jetzt gemachte Vorlage ist eine No⸗ velle zum bestehenden Zolltarif. Der bestehende Zolltarif enthält nun wie Ihnen bekannt ist, den Centner und in Einzelheiten auch das alte preußische Maß, und es würde in den bestehenden Zolltarff eine wahre Konfusion hineingekommen sein, wenn für das hier vorliegende Gesetz das Kilogramm als Einheit angenommen wäre. Bei einer ohnehin in nicht langer Zeit, nothwendig werdenden anderweiten Ge⸗ sammtredaktion des Tarifs wird die von dem Herrn Vorredner ange— regte Frage von Seiten der verbündeten Regierungen zur Erwägung und zur Entscheidung gebracht werden.

In der Spezial⸗Diskussion gab der Staats⸗Minister Delhrück folgende Erklärungen ab: ñ

Meine Herren! Ich ergreife nur das Wort, weil ich allerdings dem Herrn Abgeordneten für Harburg zugebe, daß ich den Antrag der mir heute Morgen zugegangen war, in seiner ganzen Tragweite nicht. übersehen, hatte und in Folge dessen bei meiner ersten Erklärung üher diesen Antrag mich nicht, voll⸗ ständig ausgesprochen habe. Ich will nicht wiederholen, was ich bei der Gelegenheit gesagt habe in Bezug auf die Dampfmaschinen und die Dampfkessel, welche für Seeschiffe bestimmt sind. Ich halte aufrecht, was ich gesagt habe. Wenn nun aber der Antrag ferner will, daß Dampfmaschinen und Kessel für Flußschiffe auch frei sein sollen, so muß ich mich allerdings gegen diesen Antrag erklären und zwar nicht deshab, weil ich ihn für überflüssig halte, sondern weil ich ihn für unrichtig halte,. Das Haus hat in der zweiten Lesung beschlossen, See⸗ und Flußschiffe vom Auslande incl, Kessel und Ma—⸗ schin en zollfrei zu lassen. 89 habe diesen Beschluß nicht für einen glücklichen gehalten; indessen ist er einmal gefaßt, ich will ihn jetzt nicht anfechten. Es zeigt aber jetzt gerade der auf diese Dampf⸗ kessel und Maschinen für Flußschiffe bezügliche Antrag, zu welchen Konsequenzen man kommt, wenn man ohne gründ⸗— liche Erörterung, Beschlüsse faßt. Die Sache liegt so: ein 6 auf inländischen Werften gebaute Flußschiff, sei es Dampf— chiff, oder nicht, enthält eine erhebliche Anzahl von Gisenthei⸗ len. Für diese Eisentheile ist auch nach dem Systeme, wie es durch den eben erwähnten Antrag stattfinden soll, Zoll zu entrichten. Ist dieses Flußschiff, wie es bekanntlich sehr häufig vorkommt, eifern so ist von den eisernen Theilen, Blechen und Platten, aus denen das Schi besteht, Zoll zu hezahlen. Das ist ganz in der Ordnung. Nun auf einmal soll, während für sämmtliche Materialien, die der inländische Schiffbau braucht, Zoll zu bezahlen ist, ausnahmsweife für Dampfmaschinen

und Kessel Zoll nicht bezahlt werden. Da kann man nicht einwenden,

daß gerade fün Maschinen und Kessel der Zoll so, besonders hoch ist. Das ist er nicht. Man kann, glaube ich, auch nicht . in es ein besonders praktischer Fall ist. Ich glaube, die Sachlage ist gerade umgekehrt. Soweit ich die Verhältnisse des inländischen

Schiff baues für Flußschiffe kenne, wird es den Interessenten darauf

seht wenig antęmmen, ob sie den Kessel und Maschinen aus dem Aus—= lande frei beziehen können, die machen sie selber, dagegen, würde es ihnen, glaube ich, darauf sehr ankommen, ob sie das Blech zollfrei

aus dem Auslande beziehen können, denn das machen sie nicht selbst. Durch den Antrag in seiner Ausdehnung auf die . e.