1873 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Eine hiervon verschiedene Frage sei es indessen, ob es sich empfehlen würde, zu einer Theilung des Gemeinde⸗Jagdbezirks in der Weise, wie sie in dem vorliegenden Falle projektirt wird die im 5. 4 eitirte vorbehaltene Genehmigung zu ertheilen.

Die Minister des Innern und der Finanzen haben den Ober⸗Präfidenten die Behufs Ausführung des Gesetzes vom 30. April d. J., betreffend die Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, aufgestellten Berechnungen über die Vertheilung der durch dieses Gesetz zur Verfügung gestellten Fonds auf die einzelnen Provinzial⸗ und Kreisverbände zugehen lassen. Die den Berechnungen zu Grunde gelegten Zahlen über den Flächeninhalt und die Bevölkerung der einzelnen Landestheile beruhen auf amtlichen Angaben des statistischen Bureaus.

Die Nachweisung 1. ergiebt die Antheile der bisher noch nicht dotirten Provinzen und Landestheile an der nach §. 1 Nr. 1 des Gesetzes für Zwecke der provinziellen Selbstverwaltung zur Verfügung gestellten Summe 2 jährlich 2 Millionen Thaler.

Flachen rann r,. ann, Darauf bevölke⸗ Darau einschließ. sreffen rung am Treffen Haffe 2c. Thaler. J. Dezbr. Thaler. ö u. 6.

Civil.

Provinzen. Reichs⸗ 3 MR. 1571. 7 ö . 5. k

2s 616 3, 115.459 149.307 365923 134367 7320 085 133,310 367,645 166,575 1418015 67 047 17353 13543. 3575, 663 1733,94 309,433 S4 dy74 265i, 224 98, 405 183.379

i 7 74 313 71,779

Laufende Nr.

. 3 363 513 116331 A416. 5

Preußen Brandenburg Pommern Schlesien Sachsen

97 166 1571,679

59411 982,306 46, 70 195.3881 68, 090 1,765,458 33475 151476 0 12 3,546,846 167,703 258 515

S144 oa Zis 135

355 53 1g 55s

Posen Schleswig⸗ SHolstein Westfalen Rheinprovinz Stadtkreis Frankfurt

4. M. Hohenzollern

1 i K. ο do

DO O MO—

1658 314 103, 9897 4917 5.231 20 530635 3,845 65,395 3092 6,937 sche Lande

12 Jabegebiet 02249, 7 28093 137 184 Summa 5 TG 7 id Tdi bod Ti s bod dd 2 G σστοσσ

Die Rachweisung il enthält die Antheile sämmtlicher Pro⸗ vinzen und des Regierungsbezirks Sigmaringen an der, nach §. 1 Nr. 2 zur Durchführung der Kreisordnung und der zu er⸗ lassenden ähnlichen Gesetze bestimmten Summe von jährlich

1 Million Thaler.

II.

Darauf treffen

i . . 7 f ö a

Provinzen m,, treffen nee, .

ud. Haff . Sg Sho kfrung sim zg

Landettheile. elch · haler 113 5b. —̃ . Q⸗M. Thlr. s Thlr. Thlr.

3. K ö. 1 . Preußen 1,1544533 92421 3, 15,469 63398 156,319 e 709,212 565776 2820 088 57340 11456516 Pommern 562 3513 45,0956 1418915 29,0983 74, 139 4 Schlesien 716,251 57,3340 3,675,669 75,388 132728 5 Sachsen 445727 365.223 208122 68s Jod

ö s Ses Ji iddlss d d, s

Summe

Laufende Nr.

6 Posen i 4 5 ö 13rü 6s s, ä

e ni: . ö ö Holstein) 313733 25,118 932306 20157 43233 36 S564 651 34, 1,646, hä. 35, gJä, 692 Westfalen 359,095 . 1,765,458 36,210 64, 958 is e n *) 282,586 22623 1,359, 5606 2850 51.124 11 Rheinland 479 553 3d z] 3,545 846 72,745 111, 137 12 Sigmaringen 20306 1625 65395 1,341 2,966 DD ö in ib? 8s Bild 45589 Summa dT Bp Gd bbs 24 378,315 SGG οοο 1QOοQοσ Auf die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlefien und Sachsen entfallen im Ganzen von der ersteren Summe 1,5299, 997 Thaler, von der letzteren 556,411 Thaler. Nach 5§. 4 des Gesetzes sollen aus den Antheilen der vor⸗ genannten fünf Provinzen an der zu Provinzial zwecken be⸗ stimmten Dotation, welche nach Vorstehendem im Ganzen 1,299, 997 Thaler betragen, 480,090 Thaler entnommen und vorläufig gleichfalls für Zwecke der Kreisordnung verwandt werden. Die Nachweisung III. ergiebt den Antheil jeder der Pro⸗ vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen an dieser Summe von 480,000 Thaler, während in der chier nicht abgedruckten) Nachweisung IV. der Antheil eines jeden Land⸗ kreises dieser Provinzen an den zur Durchführung der Kreis⸗ ordnung in den letzteren bestimmten Summen von 556,411 und 180, 006 Thaler und an dem Gesammtbetrage dieser beiden Sum⸗

men von 1036, 411 Thaler e, ,,. ist.

Flachen⸗

ein e l Darauf bevölke⸗ Dar en genebl reffen rung am wreffen

Hahler. Thaler. 1. Dezbr. Thaler. Reichs⸗ ö 1971

OM. ;

3. 1. 5. .

134,179 99, 07 63,568

Tivil⸗ Cixil Summa

der Kolonnen 4 u. 6.

Darauf Provinzen.

Laufende Nr.

« 57 032 « 51,624

25,958

77147 3, 115469 4. 393 2326 M65 3765 i0 1418s oi5 1 Schlesien T7156 251 47,3564 3,575, 69 67 287 115,5 5 Sachen 445727 293766 661.3334 36, 0699 68 665, Summa J5ni Ds Db Bides dd Ds

Die Zahlung der in der Nachweisung IV. berechneten Be⸗ träge hat nach 5. 3 und 4 des Gesetzes vom 1. Januar d. J. ab zu erfolgen und werden die Regierungen die Zahlung durch die Regierungs- Hauptkassen an die Kreise zu Händen der Land⸗ räthe in viertelsährlichen Raten pränumerando leisten und die gezahlten Beträge gegen Kassenquittung von der General⸗Staats⸗ kasse wieder einziehen lassen.

Die Ueberweisung des Gesammtbeitrages, welcher von dem Staate nach 5. J0 Absatz 1 der Kreisordnung zu den Kosten der Amtsverwaltung zu leisten ist, hat e. F. 3 des Gesetzes erst zu erfolgen, jobald und insoweit die in dem §. 70 a. a. D. bezeichneten Aufwendungen für den Zis kus erspart werden.

Die Verfügung über die den Kreisen überwiesenen Sum⸗ men, insbesondere auch über die im laufenden Jahre an diesel⸗

1, 154,453 709,212 562,813

1 Pen en 2 Brandenburg 3 Pommern

ben zu zahlenden Beträge steht den nach der Kreisordnung neu zu bildenden Kreistagen zu. Die Minister haben empfohlen, diese Summen bis dahin, wo über sie disponirt wird, einstweilen zinsbar zu belegen, auch, da die Kreisausschüsse und die Amts⸗ verwaltungen im laufenden Jahre noch nicht in Thätigkeit treten, die in diesem Jahre den Kreisen zufließenden Renten zu den Kosten der ersten Einrichtungen, insbesondere zur Beschaffung von Lokalen und von Inventarienstücken für die Kreisausschüsse, für die Beschaffung von Amtsgefängnissen u. s. w. zu verwenden. Welche Betrage demnächst zu den Kosten der laufenden Verwaltung der Kreisausschüsse, und welche zu denen der laufenden Amtsverwaltung zu verwenden sein wer⸗ den, bleibt der Beschlußnahme, der einzelnen Kreisver⸗ tretungen überlassen. Dabei ist jedoch die möglichste Sparsamkeit in der Kreisausschuß-Verwaltung empfohlen, um ausreichende Fonds zur Bestreitung der Kosten der Amtsver⸗ waltungen übrig zu behalten, und dadurch die event. Belastung der Eingesessenen der einzelnen Amtsbezirke für diesen Zweck thunlichst zu beschränken. Auch ist zu berücksichtigen, daß die im 5. 4 des Gesetzes bestimmte Summe von 480 000 Thlr. den Kreifen nur vorläufig bis zu dem Tage überwiesen worden ist, an welchem die demnächst zu erlassende Provinzialordnung in Kraft treten wird, und daß die weitere Bestimmung über jene Summe der Provinzialordnung vorbehalten ist.

Zu den Kosten der Verwaltung der Kreisausschüsse ge⸗ hören insbesondere die Ausgaben 1) für Beschaffung von Dienst⸗ räumen, 2) für Licht, Heizung, Schreibmaterialien, Schreibhülfe und Porto, 3) für Botendienste, 4) für die Besoldung eines Sekretärs, 5) für einen Syndikus, sofern die Anstellung eines solchen vom Kreistage beschlossen werden sollte, 6) für die den Mitgliedern des Kreisausschusses nach 5§. 164 der Kreisordnung zu gewährende Entschädigung für baare Auslagen (Diäten und Reisekosten), 7) für Zeugengebühren, Gutachten und Lokalter⸗ mine, soweit diese Ausgaben vom Kreise zu tragen sind.

Da die landräthliche und Kreisausschuß⸗Verwaltung sich nicht stteng werden sondern lassen, so wird zu erwägen sein, ob nicht die Bestreitung der Ausgaben zu 2 3 und 4 dem Landrathe gegen Gewährung eines bestimmten Pauschquantums zu überlassen sein möchte. .

Zur Bestreitung der Kosten der Kreisausschuß⸗Verwaltung werden den Kreisen zunächft die nach 53. 162 der Kreisordnung in Verwaltungsstreitsachen zu erhebenden Pauschquanta zur Verfügung stehen. Zu den Kosten der Amtsverwaltung gehören nach 69 der Kreisordnung insbesondere die Amtsun⸗ kosten⸗Entschädigungen der Amtsvorsteher, sofern und soweit solche in Anspruch genommen werden, und die den kom⸗ missarischen Amtsvorstehern zu gewährenden Remunerationen. Für die Bemessung der Amtsunkosten⸗Entschädigungen der Amtsvorsteher können je nach Lage der Verhältnisse in Betracht kommen die Kosten a. für etwaige Beschaffung eines Dienst— lokals, b. für Licht, Heizung, Schreibmaterialen, Schreibhülfe und Porto, c. für Dienstreisen des Amtsvorstehers, d. für die Remunerirung eines Amtsdieners, der in mittleren und kleineren Amtsbezirken sein Amt der Regel nach als ein Nebenamt zu verwalten im Stande sein wird, e. für die Unterhaltung, event. auch für die Beschaffung eines Amtsgefängnisses.

Der Anstellung eines besonderen Amts⸗Sekretärs wird es der Regel nach nur für größere Amtsbezirke bedürfen.

Die Amtsunkosten⸗Entschädigungen sind in Gemäß⸗ heit des 5 69 der Kreisordnung nach Anhörung der Be⸗ theiligten von dem Kreisausschusse als ein Pauschquantum fest⸗ zusetzen. Dabei wird zu erwägen sein, ob nicht eine Revision der Pauschquanta nach Verlauf einiger Zeit ausdrücklich vor⸗ zubehalten sein möchte, da es unter Ümständen wünschenswerth erscheinen wird, zunächst über die Höhe der einzelnen Ausgaben noch weitere Erfahrungen zu sammeln.

Für Zeugengebühren, Haftkosten und sonstige Kosten der Amtsverwaltung, für welche es nicht wohl thunlich ist, ein be⸗ stimmtes Pauschquantum festzusetzen, werden nach §. 73 der Kreisordnung zunächst die von den Amtsvorstehern festgesetzten Geldbußen und Konfiskate zur Verfügung stehen; soweit die letzteren hierzu nicht ausreichen, werden die gedachten Kosten von dem Amtsvorsteher zur Erstattung zu liquidiren sein.

Was die Beschaffung von Amtsgefängnissen anbetrifft, so wird die Ausführung kostspieliger Feubauten thunlichst zu vermeiden sein. In nicht wenigen Fällen werden mit den Behörden einer benachbarten Stadt wegen Mit⸗ benutzung der städtischen Polizeigefängnisse Abkommen getroffen werden können, wie dies schon bisher vielfach geschehen ist. In anderen Fällen werden die vorhandenen Polizeigefängnisse der bisherigen ländlichen Ortsobrigkeiten als Amtsgefängnisse er⸗ miethet oder erworben werden können. Wo zu Neubauten ge⸗ schritten werden muß, wird unter Umständen die Errichtung eines Gefängnisses für zwei oder mehrere kleinere Amtsbezirke genügen. In Bezug auf die innere Einrichtung der Amtsgefaͤng⸗ nisse ist das Cirkular⸗Reskript vom 14. November 1833 (v. Kamptz Annalen XVII. 470) maßgebend.

Anlangend die Remunerirung kommissarischer Amtsverwalter, so wird denselben außer einer angemessenen Besoldung gleichfalls eine als Pauschquantum festzusetzende Amtsunkosten⸗Entschädi⸗ gung zu gewähren sein.

Soweit die vom Staate überwiesenen Beträge zur Deckung sämmtlicher Kosten der Amtsverwaltung nicht ausreichen, ist die Vertheilung dieser Beträge auf die einzelnen Amtsbezirke der⸗ gestalt zu bewirken, daß die letzteren durch das von ihnen noch aufzubringende Kostenqguantum möglichst gleichmäßig und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend belastet werden.

Nach 8. 70, letzter Absatz der Kreisordnung, gilt für die Auf⸗ bringung der Amtsverwaltungskosten, in Ermangelung einer Vereinbarung unter den Betheiligten, der nach Maßgabe dieses Gesetzes in dem Kreise für die Kreisabgaben hergestellte Maßstab.

Die Kontrole sämmtlicher und die Bewilligung derjenigen Ausgaben der Amtsverwaltungen, welche von den Amtsbezirken aufgebracht werden, steht nach 5. 57 a. a. O. den Amts⸗ ausschüssen zu. .

In denjenigen Gemeinden und Gutsbezirken, welche einen Amtsbezirk für sich bilden, werden nach 5§. 71 a. a. O. die Kosten der Amtsverwaltung gleich den übrigen Kommunal⸗ bedürfnissen aufgebracht. Solche Amtsbezirke haben keinen An⸗ spruch auf die vom Staate gewährten Fonds.

Uebrigens sind die vorstehenden Bemerkungen über eine

Amtsverwaltungen nicht als bindende Normen, sondern nur als Fingerzeige für die von den Landräthen den Kreisvertretungen zu machenden Vorschläge zu betrachten.

Die zu den Uebungen in der Handhabung des Eisen⸗

zweckmäßige finanzielle Regelung der Kreisausschuß⸗ und der

Offiziere der Kavallerie⸗Regimenter des II. und III. Armee⸗Corps sowie des XII. (Königlich Sächsischen) Armee⸗Corps haben nach Beendigung der qu. Uebungen Berlin wieder verlassen und sich in ihre resp. Garnisonen zurückbegeben.

Der Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef im Großen Generalstabe, Krause, ist von einer vor Kurzem nach dem dies⸗ seitigen Okkupationsgebiet in Frankreich angetretenen Dienstreise hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Gouverneur der Ostseeprovinzen, Für st Bagration, ist gestern früh aus Riga hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Ober⸗Appellationsgerichts Rath Peterssen hier—⸗ selbst ist zum Mitgliede der Justiz-Prüfungs⸗Kommission er⸗ nannt worden.

Danzig, 26. Juni. An der Cholera sind, der „Westpr. Ztg.“ zufolge, bis jetzt erkrankt an polnischen Flößern oberhalb Strohdeich auf der Weichsel 43, davon gestorben 31; von Ein⸗ weohnern gestorben 3 in Reufähr, 1 in Krakau. Heute sind auch zwei Todesfälle an asiatischer Cholera in hiesiger Stadt vorgekommen, indem Seitens der Marinebehörde der Tod eines Marinesoldaten und vom Stadtlazareth der Tod eines Arbeiters aus Aller⸗Engel gemeldet worden. . Vom 29. d. Mts. ab soll das Desinfektionsverfahren, gleich⸗ wie dies in Schillno geschieht, an den hier eintreffenden polni⸗ schen Flößern stattfinden, zu welchem Zweck ein Räucherapparat bei Strohdeich aufgestellt wird.

Frankfurt, 26. Juni. Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronpr inz traf gestern Nachmittags 5 Uhr 20 Minuten auf der Main⸗Neckarbahn hier ein, um mittels Extrazugs nach Homburg zur Besichtigung des dort garnisoni⸗ renden Bataillons zu reifen. Die Rücklehr von Homburg hierher erfolgte 190 Uhr 25 Minuten, worauf auf der Main⸗Weserbahn die AÄbreise nach Berlin erfolgte. Heute passtrte Ihre Ma⸗ jestät die Königin von Württemberg um 4 Uhr Nach⸗ mittags von Jugenheim kommend, Frankfurt, um sich nach Ems zu begeben.

Bayern. München, 25. Juni. Im Staats⸗Mini⸗ sterium der Justiz sind, wie der „Korr. v. u. f. D.“ mittheilt, die dem nächsten Landtage vorzulegenden Gesetzentwürfe über eine Verlafsenschafts⸗ und eine Vormundschafts⸗ Ordnung ausgearbeitet worden. Zum Entwurfe der betreffen⸗ den Gesetzentwürfe haben bereits mehrfache Sitzungen im König⸗ lichen Staats⸗Ministerium der Justiz dahier stattgefunden, welchen auch mehrere hiesige Notare anwohnten. Ein heut erschienenes Kriegs⸗Ministerial⸗Reskript veröffentlicht eine gemeinschaftliche Entschließung der Königlichen Staats⸗Ministerien des Kriegs, des Kultus und des Innern vom 13. 1. Monats, durch welche bis auf Weiteres und in wider⸗ ruflicher Weise genehmigt wurde, daß die Zöglinge der städtischen Handelsschulen in München und Nürnberg auf eine von den Magistraten beider Städte gemachte Vorstellung vom 7. und 28. Februar d. Is. hin, wie bisher nach Maßgabe der In⸗ struktion über die Vornahme der Absolutorialprüfungen an den bayerischen Gewerbeschulen vom 18. Juni 1871, an Absolutorial⸗ prüfungen der daselbst bestehenden Königlichen Kreis-Gewerbe—⸗ schulen theilnehmen und sich auf solche Weise das zum ein⸗ jährigen freiwilligen Militärdienst berechtigende Maturitäts⸗ zeugniß der letzteren erwerben.

Sachsen. Dresden, 26. Juni. Die Medizinalbehörde findet sich veranlaßt, den zum Theil übertriebenen Gerüchten über die Verbreitung der Cholera in Nieder⸗Gorbitz und einigen Nachbardörfern entgegenzutreten. Eine amtliche Bekanntmachung im heutigen „Dr. Journ.“ meldet: Nachdem am 29. Mai der erste Fall von Cholera durch einen daselbst wohnenden Heizer vom Schleppdampfer „Moldau“ nach Nieder⸗Gorbitz eingeschleppt worden war, kam der nächste Fall in Neu⸗ nimptsch am 8. Juni zur Beobachtung, woran sich bis zum 17. Juni in beiden Orten noch 5 Fälle anschlossen. Nach einer dreitägigen Pause folgten sich aber die Fälle rascher auf einander, so daß deren bis jetzt 2 vorliegen, wovon auf Nieder⸗Gorbitz 14, Neunimptsch 7, Wölfnitz 4 und Naußlitzer Gebiet 2 kommen. Leider sind 11 Todesfälle zu be⸗ klagen, während die übrigen Kranken sich theils in der Genesung, theils noch in Behandlung des Herrn Dr. Küstner in Nieder-Gorbitz be⸗ finden. Von jetzt an wird von 8 zu 8 Tagen über den Stand der Epidemie amtliche Bekanntmachung erfolgen.

Württemberg. Stuttgart, 25. Juni. Der König ist heute nach Um abgereist, um die Truppen daselbst zu mustern, und wird sich morgen von dort zum Sommeraufenthalt nach

Friedrichshafen begeben.

Baden. Karlsruhe, 25. Juni. Die Deutsche Kai⸗ serin und Königin von Preußen hat gestern Abend Karlsruhe verlassen, um die Reise nach Wien fortzusetzen.

Heute früh 10 Minuten nach 6 Uhr hat sich der Kron⸗ prinz des Deutschen Reiches und von Preußen, sowie der Großherzog auf der Rheinbahn nach Mannheim begeben. Dieselben wurden am Bahnhof nach ihrer Ankunft daselbst von dem Großherzoglichen Landeskommissär, dem Stadtdirektor, dem Gensd' armerie⸗Bezirkskommandanten und dem Gemeinderath der Stadt empfangen. Der Kronprinz ließ sich die Mitglieder des letzteren einzeln vorstellen. Hierauf fuhren die Beiden Hohen Herren, begleitet von Offizieren ihrer persönlichen Umgebung, sowie vom General⸗Lieutenant v. Pritzelwitz, General⸗-Majoren v. Neumann und Freiherrn von Willisen, Obersten von Leczinski, dem Major von Kretschmar und anderen Stabsoffizie⸗ ren, welche dem Kronprinzen von Karlsruhe aus Behufs der be⸗ absichtigten Truppenbesichtigung gefolgt waren, nach dem auf dem rechten Neckarufer befindlichen Exerzierplatz, wo der Kron⸗ prinz die dort aufgestellten Truppen der Mannheimer Garnison besichtigte. Zunächst exerzierten die beiden in Mannhein stehenden Bataillone des 2. Bad. Grenadier⸗Regiments Nr. 110 Kaiser Wilhelm, sodann das 1. Bad. Dragoner⸗Regiment Nr. 20 vor Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit. Nach der eingehend vorgenommenen Besichtigung der Truppen, welche bis gegen 11 Uhr dauerte, verfügten sich die Höchsten Herrschaften durch die Stadt ins Großherzogliche Schloß, wo ein Gabelfrühstück ein⸗

Offiziere der Präsident des Ober⸗Hofgerichts, der Landeskom⸗ missaͤr, der Stadtdirektor, der Gensd'armerie⸗Bezirkskommandant und die beiden Bürgermeister der Stadt Einladung erhalten. Nach aufgehobener Tafel geleitete der Großherzog den Kron⸗ prinzen nach dem Bahnhof, von wo aus derselbe um 12 Uhr 30 Minuten die Reise fortsetzte.

Der Großherzog fuhr hierauf nach dem Schlosse zurück, be⸗ sichtigte dort die von den beiden Bürgermeistern vorgelegten Pläne über die Erweiterung der Stadt, nahm hierauf die Hafen⸗ bauten in Augenschein und kehrte sodann auf der Rheinbahn

bahn⸗Zerstörungszeuges auf dem Uebungsplatz des Eisenbahn⸗

) incl. Jadegebiet und Kommunionharz (Bergamt Goslar). * incl. Stadkreis Frankfurt a. M.

Bataillons hierher kommandirt gewesenen Offiziere und Unter⸗

nach Karlsruhe zurück, wo derselbe 4 Uhr 30 Minuten eintraf.

enthält Verordnungen des Ministeriums des Groß⸗

genommen wurde. Zu diesem hatten außer einer Anzahl höherer

Das heutige Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 12

herzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswär⸗ tigen: a. die Aufstellung der Kostenverzeichnisse in Strafsachen ö. b. *. . der , . betreffend; c. die

erköstigung der Gefangenen in den Kreis- und Amtsgefäng⸗ nissen betreffend. ł .

Hessen. Darmstadt, 25. Juni. Das Reg. Bl.“ publizirt das Gesetz vom 21. d. M., durch welches das Finanz⸗ gesetz vom 22. März 1872 auf die letzten sechs Monate des Jahres 1873 ausgedehnt und in Wirksamkeit gesetzt wird.

= 26. Juni. In der gestrigen ( 17.) Sitzung der Zweiten Kammer der Land stände wurde die Berathung über die Artikel 11 bis 15 des Entwurfs einer Städteordnung beendet. Das Resultat der Diskussion war bezüglich des Artikels 11, daß dessen erster Absatz über die Mitgliederzahl der Stadtverordneten versammlung (bei 3—- 4000 Einw.: 12, bei 4000 - 10000: 15, bei 190090 20000: 18, bei 20 000 30 000: 30, bei 30 000 bis 60, 000: 36, über 60, 000: 42) einstimmig angenommen, dagegen dessen zweiter Abs. atz, wonach (laut der neuen Regierungsfassung) die Hälfte aus dem höchstbesteuerten Drittel der Waͤhlbaren entnommen werden sollte, ebenso wie ein Antrag Goldmann, inhaltlich dessen die Hälfte aus dem höchstbesteuerten Viertel entnommen werden sollte, abgelehnt wurden. Die erste Ablehnung erfolgte einstimmig, die zweite gegen 4 Stimmen. Der Art. 17 (Wahl und perio—⸗ dische Ausscheidung der Stadtverordneten) wurde einstimmig an⸗ genoummen, der letzte Absatz ausgenommen, der als Konsequenz des Strichs der Döchstbesteuerten fiel. Artikel 13 (über die Stimmfähigkeit) enthielt die Bestimmung, daß stimmfähig seien alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger und alle seit 2 Jahren in der Gemeinde wohnenden männlichen Reichsangehörigen, vorausgesetzt, daß diese Personen 25 Jahre alt sind und seit dem der Wahl vorhergehenden Jahre Einkommensteuer bezahlen. Bezüglich der Stimmfähigkeit der Ortsbürger wurde ein Antrag der Ausschußmajorität, wonach alle in der Gemeindegrund⸗, Gemerbe· oder Einkommensteuerpflichtige Ortsbürger stimmberechtigt sein sollten, angenommen, bezüglich der übrigen Stimmfahigen dagegen ein Antrag des Abg. Schaub, wonach nur solche Reichsangehörige, neben den son⸗ stigen Voraussetzungen des Entwurfs, die seit 2 Jahren den Unter stützungswohnsitz bereits erworben haben (d. h. al o seit 4 Jahren in der Gemeinde wohnen), stimmfähig sind. Die Annahme des ersten Antrags erfolgte einstimmig, die des zwei⸗ ten gegen 11 Stimmen. Ein Antrag des Abg. Dumont, nur den Ortsbürgern und eventuell außerdem nur den hessischen Staatsbürgern, die seit 2 Jahren ihren Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde haben, Stimmrecht zu gewähren, wurde ab⸗ gelehnt. Die Absätze ? und 3 des Art. 13 über die Anmel⸗ dung der stimmfähigen Nichtortsbürger beim Bürgermeister als Voraussetzung der Ausübung ihres Stimmrechts wurden ange⸗ nommen, ebenso Art. 14 über die Fälle, in denen das Stimm— recht ruht. Artikel 15, wonach wählbar jeder Stimmberechtigte ist, der nicht in Folge einer Verurtheilung unfähig zur Beklei⸗ dung öffentlicher Aemter ist, wurde mit 25 gegen 16 Stimmen angenommen. Ein Amendement Becker, wonach rückständige Steuerzahlung die Wählbarkeit nicht hindern sollte, sowie ein Antrag der Abgeordneten Buff, Edinger und Schröder, wonach nur hessische Staatsbürger wählbar sein sollten, fiel.

Mꝛecklenburg. Schwerin, 26. Juni. Das heute aus⸗ gegebene Regierungsblatt fuͤr das Großherzogthum Mecklenburg⸗ Schwerin enthält u. A. eine Bekanntmachung, betreffend die zahlfällig gewordenen und bisher nicht eingelösten Obligationen und Zingscoupons der Eisenbahnschuld von 1870.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 25. Juni. Die Herzogin hat, wie die „Leipz. Ztg.“ mittheilt, ihre projektirte Neise nach Wien aufgegeben und ist heute von Wallsee wieder hierher zurückgekehrt.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 24. Juni. Nachdem der Landtag seine Zustimmung dazu gegeben, daß die kündbare Landes schuld Rudolstadts in eine unkünd⸗ bare umgewandelt werde, macht das Ministerium bekannt, daß die Kündigung demnächst erfolgen werde, giebt aber zugleich für Diejenigen, welche den Umtausch wollen, eine Anmeldefrist bis Ende dieses Monats. Es sollen ferner 41prozentige Schuld⸗ cheine al pari und 4prozentige unter pari zu einem noch fest— zustellenden Course ausgegeben werden.

Neuß. Greiz, 25. Juni. Die neueste Nummer der Gesetz⸗Sammeung bringt die Gesetzgebung für die Entlastung des Grundbesitzes zum Abschluß, indem sie das Gesetz über die Ab⸗ lösung der auf einem dinglichen Rechtsverhältniffe beruhenden Geld⸗ und Naturalabgaben, sowie gewisser Dienstbarkeiten, die Ausführungsverordnung zum Landrentenbankgesetz und einen Nachtrag zum Lehngeldablösungsgesetz enthält, welcher zur Ver— meidung des weitläufigen Tarationsverfahrens der Bestimmung des Lehnwerthes gewisse Steuereinheitensätze zu Grunde legt und einen Schlußtermin für die Ablösungen festsetzt.

Hamburg, 26. Juni. In der gestrigen Sitzung der Bür⸗ gerschaft kam nur der dringliche Senatsantrag, betreffend Maßregeln zur Beförderung der Erbauung von kleinen Woh⸗ nungen, zur Verhandlung. Die Gesammtabstimmung ergab die definitive Genehmigung der gefaßten Beschlüsse.

DOesterreich⸗Ungarn. Pesth, 26. Juni. Wie der Wiener Ztg.“ telegraphirt wird, verlautet, das Abgeordne⸗ tenhaus werde anläßlich der gestrigen Interpellation bezüglich des Verhaltens des Rosenauer Bischofs eine Kommission ent⸗ senden, welche Vorschläge machen foll betreffs des Modus der Aufrechterhaltung des jus placeti, sowie betreffs der Stellung, welche die Regierung gegenüber dem Infallibilitätsdogma ein⸗= nehmen soll. Die Deak⸗Partei hält über diesen Gegenstand Freitag Abends eine Berathung.

In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses inter⸗ pellirte Matolay den Justiz⸗Minister wegen vorgekommener Miß⸗ bräuche bei der Abgeordnetenwahl in Torda und gesetzwidrigen Vorgehens des dortigen Bezirksrichters.

Die „Pesther Correspondenz“ meldet: Heute erhielt die unggrische Regnicolardeputation ein völlig befriedigen⸗ es Renuntium der krogtischen Deputation. Die ungarssche Deputation beschloß heute Abends auf dieses Renuntiun eine lurze Antwort; morgen findet eine gemeinsame Sitzung beider

eputationen statt. ;

Niederlande. Am sterdam, 27. Juni. (W. T. B) ach den weiter gemeldeten Details über die definitiven Resul⸗ ate der Ersatzwahlen zur Zweiten Kamm er find zehn . Mitglieder gewählt worden. 30 bisherige Mitglieder wur⸗ den wieder gewählt. Die liberale Partei hat bei den Wahlen

ralen Mitgliedern.]

Großbritannien und riland. Tad Gestern Abend gab Lord Granville in den glänzend erleuch⸗ teten Räumen des Foreign Office zu Ehren des Schahs von Persien einen großen diplomatischen Empfang, zu dem etwa 1400 Einladungen ergangen waren. Der Schah erschien gegen 12 Uhr in Begleitung des Großveziers und mehrerer der Königlichen Prinzen, wurde von Lord und Lady Granville be— willkommnet, verweilte aber nur eine halbe Stunde. Unter den anwesenden Gästen befanden sich, außer den Kabinets⸗Ministern, den Mitgliedern des diplomatischen Corps und der hohen Ari⸗ stokratie mit ihren Damen, auch der Baron und die Baronin von Reuter.

26. Juni. CW. T. B.) Heute hat sich der Scha von Per sien nach Liverpool begehen. Für 6 2. * gh 1 seine Abreise von Porthmouth nach Cherbourg festgesetzt.

Der Londoner Gesundheitsrath hat Vorsichts⸗ maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Cholera aus Danzig angeordnet.

Frankreich. Paris, 26. Juni. W. T. B.) Der Munizipalrath hat heute die erforderlichen Geldmittel be⸗ willigt, um dem Schah von Persien einen glänzenden Empfang zu bereiten.

. Versgilles, 26. Juni. (W T. B.) Von dem dies⸗ seitigen Kabinet wird, wie die „Agence Havas⸗ meldet, die Ab⸗ sendung einer gegen das Gesetz über die religiösen Körperschaften gerichteten Protestnote an die italienische Regierung als voll⸗ ständig unbegründet erklärt. Der jetzige Minister des Aus⸗ wärtigen, Herzog von Broglie, habe die durch seinen Vorgänger, de Remusat, dem französischen Gesandten bei dem König reiche Italien, Fournier, ertheilten Instruktionen einfach bestätigt. Die Stellung der jetzigen französischen Regierung fei in Bezug auf Rom folgeweise genau dieselbe, wie unter der vorigen Re⸗ gierung. Es sei möglich, daß in freundschaftlicher Weife einige Bemerkungen gemacht, einige Wünsche ausgesprochen worden seien. Daraus folge aber in keiner Beziehung eine gegen Italien feindliche Gesinnung oder ein Mißtrauen gegen daffelbe Seitens der französischen Regierung. Die Beziehungen der letzteren zu Italien seien so zufriedenstellend, als nur möglich, und Frank⸗ reich werde nichts thun, um die zwischen ihm und Italien be⸗ stehende gute Sarmonie irgendwie zu stören.

Spanien. Madrid, 22. Juni. Die „Gaceta“ veröffent⸗ licht ein D ekret, welches das Amt der Feldkapläne und der Generalvikariate der Armee aufhebt.

6, in a,, . In der heutigen Sitzung der Cortes zeigte Pi 9 Margall an, daß den gestern in Sevilla vorgekommeneu Unruhen keine Wichtigkeit beizulegen sei. Die Freiwilligen hätten sich, um in den Besitz von Gewehren zu gelangen, des Arsenals bemächtigt, die Be— hörden seien überrascht gewesen, die Truppen hätten keinen Widerstand leisten können. Die Regierung sei entschlossen, die Ordnung aufrecht zu erhalten und habe Truppenverstärkungen abgehen lassen, ein Theil der Freiwilligen habe sich heute zu der Verfügung der Behörden gestellt. Er hoffe, daß die Ruhe heute wieder hergestellt werde.

. Regierung läßt die Nachricht von Vortheilen, welche die Carlisten über die Regierungstruppen errungen, für un⸗ begründet erklären. Im Gegentheil seien nach den Mittheilun— gen, die der Regierung zugegangen, carlistische Abtheilungen un⸗ ter Dorregaray und anderen Führern von den der Zahl nach viel geringeren Regierungstruppen geschlagen worden und hätten [0 Todte, 300 Verwundete und einige Gefangene eingebüßt, während der Verlust der Regierungstruppen nur ein unbeden— tender gewesen sei.

In Malaga ist es gestern zu Ruhestörungen gekom⸗ men, bei denen der Alkalde getödtet wurde. Die Ruhe wurde am Abend durch Freiwillige wieder hergestellt.

Nach Meldungen aus Sevilka haben dort die „In— transigentes. Barrikaden gebaut. Die Regierung hofft, durch die regulären Truppen und die Freiwilligen⸗Regimenter, welche auf ihrer Seite stehen, die Unruhen zu bewältigen.

Italien. Rom, 26. Juni. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Deputirten kammer zeigte der Minister— Präsident Lanza an, daß das Ministerium in Folge des gestri⸗ gen Votums der Kammer über die betreffs der Berathung der Dinanzvorlagen von der Regierung ageceptirte Tagesordnung seine Demission gegeben und daß der König dieselbe angenommen habe. Nachdem die Kammer noch die Konvention über den Rückkauf des Cavourkanals angenommen hatte, machte der Prä⸗ sident die Anzeige, daß die Sitzungen einstweilen vertagt seien.

27. Juni. Der König wird heute Nacht von Florenz erwartet. Minghetti ist zu ihm berufen worden.

Der Senat erledigte gestern einige Titel des Budgets und mehrere Gesetzentwürfe. .

ö Türkei. Konstantinopel, 26. Juni. (W. T. B.) Der Sultan, die Sultanin⸗Mutter und der Prinz Jussuf Izzedin folgten gestern der Einladung des Khedive nach dem Lustschlosse Emirghian und wohnten daselbst dem von dem Khe⸗ dive veranstalteten Feste zu Ehren des Jahrestages der Thronbesteigung des Sultans bei.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 25. Juni. Vom Kriegsschauplatze in Chiwa werden über die Bewe— gung des Orenburger Szpeditionscorps von der Spitze Urgu gegen die Stadt Kungrad dem „R. J.“ folgende Ein⸗ zelnheiten gemeldet:

Am 6. Mai brach General-Lieutenant Werewkin mit seinem De— tachement aus dem Lager auf, das er in der Nähe der von den Ehi— wesen verlassenen Befestigung Dfhany⸗kala bezogen hatte und erreschte am 8. die Stadt Kungrad. Die Gegend, durch welche das Detache— ment zu marschjren hatte, bot keine besonderen Schwierigkeiten, es mußten nur einige Brücken reparirt und einige Abhänge abgetragen werden, um dem Train das Fortkommen zu erleichtern.

Vom letzten Nachtlager vor Kungrad. in As-⸗bergenbak (etwa 13 Werst vor Kungrad), schickte General- Lieutenant Werewfin eine Avantgarde von drei Kosaken-Ssotnien mit Raketengestellen ungefähr fünf Werst voraus, um die Brücken zu schützen. Noch vier Tage por dem Eintreffen des Orenburger Corps bei Kungrad hatte bei dem— selben eine bewaffnete Schaar Chiwesen ohne AÄttillerie unter dem Befehl des Dshassauls Mamyt gestanden. Diese Schaar hatte die Stadt selbst, deren Einwohner beim Nahen der Chiwesen flohen, nicht besetzt, sondern, mit der rechten Flanke derselben zugewandt, ein wenig hinter ihr Stellung genommen; sie schickte Reiter zu den Kanälen und kleinen Gärten voraus, die etwa zwei Werst von Kungrad liegen. Beim Nahen einiger Dshigiten, welche von dem Det gchement des Generals Werewkin zum Kundschaften gusge⸗ sandt worden und das Feuer eröffneten, ergriffen diese Leute die Flucht. Etwa drei Werst vor Kungrad bildet das Terrain ein Defils

im Ganzen 5 Mitglieder verloren. Die gefammte Kammer be—

steht nunmehr aus 14 konservativen, 16 katholischen und 50 libe⸗

den Obersten Teontjew mit drei Kosaken⸗Ssotnien voraus, um die Stellung des Feindes zu rekognosziren und ihn im Falle der Flucht hartnäckig zu verfolgen. Es erwies sich aber, daß die Chiwesen schon vor der Ankunft unserer Avantgarde abgezogen waren, so daß die Kosaken nur zwei Nachzügler aufgriffen.

Der Avantgarde folgend, rückte die Hauptmacht bis etwa acht Werst jenseit Kungrad auf dem Wege nach Chodsheili vor, und da

die weitere Verfolgung der Chiwesen zwecklos erschien, ließ General⸗ Lieutenant Werewkin die aus drei Ssotnien bestehende Avantgarde am Platze und führte sein Detachement zur Stadt Kungrad zurück, in deren Nähe er ein Lager bezog. Die von der Avantgarde 15 Werst vorausgesandten Streifpatrouillen stießen nicht auf den Feind. Den eingezogenen Nachrichten zufolge war die von Kungrad geflüchtete Schaar etwa 30 Werst von der Stadt einer chiwesischen Abtheilung von 3000 Mann mit 2 Geschützen begegnet, welche unter der An= führung des Mechter zu Hülfe eilte. Auch diese Abtheilung machte JRehrt und nahm am Durchfluß der Karabaila (eines der Ärme des Amu⸗Darja etwa 50 Werst von Kungrad in der Richtung nach

Chorsheili) Stellung. ;

Kungrad war fast ganz leer und lag in Trümmern, da die Stadt⸗

mauer und ein Theil der Wohnungen nach ihrer Zerstörung während der Zwist igkeiten zwischen Chiwesen und Turkmenen vor etwa fünf⸗ zehn Jabren nicht wiederhergestellt worden sind. In der Stadt be— findet sich ein Palast des Khans, der dem Bek von Kungrad zur Woh⸗ nung dient, aber gänzlich verfallen ist; der ganze Werth desselben wird kaum mehr als 200 Rubel betragen, da nur das zum Bau verwendete Holz in Betracht kommt. Obgleich fast sämmtliche Habe aus der Stadt entfernt worden war, so fand man doch in den Wohnungen der Beamten gegen 19090 Pud Brod, das fast ausschließlich aus unge— spelztem Reis und Dfhugara bestand. Allmählich kehrten die Ein— wohner in die Stadt zurück und brachten Rinder und Hammel zum Verkauf. . Nach dem Eintreffen des Orenburger Detachements in Kungrad lief durch Kirgisen die Nachricht ein, daß von den Dampfern der Aral⸗ Flottille, welche in einen der Zuflüsse des Amu eingelaufen wa⸗ ren, wegen seichten Wassers aber etwa 25 Werst vor Kungrad stehen bleiben mußten, ein Kommando von 8 Russen und 4 Kirgisen ans Ufer gesandt worden war, um den Damm zu besichtigen, der das Vordringen der Dampfer hinderte. Ein gewisser Uten, ein in jener Gegend nomadisirender Kirgise aus dem Stamm- der Tschiklinen, erbot sich, den Däamm zu zeigen. Nachdem er das Kommando zu sich eingeladen, um es zu bewirthen, gab er den damals noch in Kungrad befindlichen Chiwesen hiervon Nachricht; diefe erschlenen in dem Aul Utens, ergriffen die von den Dampfern geschickten Leute, tödteten 190 von ihnen und führten die beiden übrigen mit sich.

Unmittelbar nach dem Eintreffen dieser traurigen Kunde schickte General ⸗Lieutenant Werewkin ein Kommando ab, um den Aul Utens, der angeblich selbst zu den Chiwesen gegangen war, zu nehmen. Als Wegweiser dorthin erbot sich ein zu dem Detachement gehöriger frü⸗ berer Kirgisenhauptling, Asbergen⸗Mungitpassow, welcher auch die Flotille bis Kungrad durchzubringen versprach, im Falle der Unmög— lichkeit aber wenigstens die Dämme zu zeigen, welche das Flußbett a dämmten. ;

In Kungrad beabsichtigte das Orenburger Detachement höchstens zwei Tage zu bleiben, d. h, bis zum 23. Mai, wenn es nicht etwa durch die Nothwendigkeit, der Flottille einen Weg zu bahnen, zurück— gehalten wurde. .

Wie aus einem Telegramm bekannt, wollte General-Lieutenant Werewkin am 4. Juni in Neu⸗Urgentsch eintreffen, von wo er die Ordre hatte, nach Chanki zu gehen.

Der R. J.“ bringt ferner die folgenden, auf telegraphischem Wege vom Turkestanschen Detachement ihm zugegangenen Details über die Einnahme der Stadt Chasar⸗asp.

MI. Juni war ein Detachemeut aus zwei Kompagnien Infan⸗ terie zm Fouragiren ausgeschickt worden, welches sechs Werst von Chasar⸗asp auf den Feind stieß, der von Mahomed⸗Niasa befehligt wurde. Es entspann sich ein Gefecht in den drei Gärten. Unserem Detachement wurden unverzüglich noch zwei Kompagnien mit zwei Heschützen unter dem Kommando Sr. Kaiserlichen Hoheit des Groß—

fürsten Nikolai Konstantinowitsch zur Verstärkung gesandt. Die in die Schaaren der berittenen Chiwesen geworfenen Granaten brachten ihnen große Verluste bei. Bei uns sind ein Offizier und ein Gemeiner gefährlich verwundet.

Am 4. Juni mit Tagesanbruch rückte das ganze Turkestansche Corps gegen die Mauern von Chasar⸗asp vor. Der Feind machte sich in wilder Flucht davon und eine der stärksten chiwesischen Festun⸗ gen wurde ohne Schwertstreich genommen. Vier Geschütze, dieselben, welche am Tage vorher gegen unsere Vorhut in Thätigkeit gewesen waren, mehrere Falkonets, eine Menge Zelte und Kriegsmaterial fiel in unsere Hände. . ö Das Budget der Stadt St. Petersburg im Jahre 1873 ergiebt folgende Zahlen: Es betragen die gewöhn⸗ lichen Einnahmen 3,729, 100 Rbl., die außerordentlichen Ein⸗ nahmen 1,5206824 Rbl., die Gesammteinnahmen demnach 4 929,934 Rbl.; auf Rechnung der Gouvernementslandschaft kommen 34,341 Rbl., also im Ganzen 4 964,276 Rbl. Die Ausgaben betragen: die gewöhnlichen 3,687,599 Rbl., die gaußergewöhnlichen 1200 824 Rbl., also zusammen 4,888, 433 Rbl., für Gouvernementsrechnung 34341 Rbl.,, also im Ganzen 4922, 75 Rbl. In der letzten Summe ist mit einbegriffen der Betrag von folgenden Gehalten: von dem Gehalt des Stadt— hauptes von 12900 Rbl. die früher ihm bestimmten 4761 Rbl., non dem jährlichen Gehalt seines Gehülfen im Betrage von 4000 Rbl. 3000 Rbl. vom 1. April an gerechnet; der sechs Mitglieder der Verwaltung, vom 1. Äpril' an gerechnet, 2956 Rbl., dem Kassirer nach dem neuen Reglement 2880 Rbl. also im Ganzen 13,598 Rbl—

= 26. Juni. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Russki mir“ meldet aus Taschkent, daß der Khan von Ehiwa kapitnlirt hat und Chiwa von den Russen besetzt worden ist.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Juni. Der schwedisch⸗norwegische Minister in Kopenhagen hat, nach Mit⸗ theilung der „Post och Inr.“, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Stockholm die Anzeige gemacht, daß die Rati⸗ fikationen der zwischen Schweden und Dänemark am 27. v. M. abgejchlossenen Münzkonvention, am 21. d. M. in Kopen⸗ hagen ausgewechselt worden sind.

Der König hat unterm 12. d. Mts. den Kabinets—⸗ Kammerherrn, Freiherrn Hans Henrik von Essen, zum außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister au Königlich italienischen Hofe ernannt.

Alien. Die langschwebende Audienzfrage in China ist nunmehr gelöst. Wie eine Reutersche Kabeldepesche aus Dongkong meldet. enthält die „Pekinger Zeitung“ vom 14 ds. ein Kaiserliches Edikt, wonach alle beim chinesischen Hofe gehörig akkreditirten auswärtigen Gesandten zur Audienz beim Kaiser zugelassen werden sollen, ohne den Kotow“ zu vollziehen.

Ein Telegramm der „Times“ aus Kalkutta vom 24 ds. meldet, daß Mo wein, die zweite Hauptstadt der Panthays, . ist, und daß letztere von den Chinesen gänzlich besiegt

zwischen hohen Hügeln und Gärten. Um das Debouchiren der Trup— pen aus n Defils zu decken, schickte General⸗Lieutenant Werewkin

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