wenn nicht die örtliche Lage die Zuschlagung anderer Gemeinde⸗ 2 8, nöthig macht, auf ihren Antrag zu einem Amts⸗ bezirke zu erklãren . 8 3) Har eben re von abgesonderter Lage, welche ohne wesentliche Anterbrechung ein rãumlich zusammenhãngendes Gebiet von erheblichem
ächeninhalte umfassen, kõnnen auf Antrag ohne Rücksicht auf ihre 1 unter den übrigen Vorausetzungen von 1. und 2. zu Amtsbezirken erklärt werden. .
4) Alle übrigen Gemeinden und Gutsbezirke werden zu Amts⸗ bezirken vereinigt. Inebesonderz sollen Gemeinden und Gutsbezirke, welche 3 4 Derbundene Lage haben, zu einem und demselben Amtsbezirke gehören. ; k
Bei —— der zujammengesetzten Amtsbezirke ist mõglichst darauf zu achten, 2 . * y. re n. .
irchspiele, Schulverbände, gebaubezirke u. s. w.) ni . z .
§. 49. Die Bildung der Amtsbezirke, jowie die etwa erferder⸗ liche Abänderung derselben, erfolgt nach Anhörung der. Betheiligten auf Vorschlag des nach diesem Gesetze gewahlten Kreistages durch den Rinifter des Innern. Die Revision und endgültige Feststellung scwie jede spãtere Abãnderung derselben findet nach näherer Vorschrift der zu erlassenden Provinzial⸗-Ordnung statt.
Zur Ausführung dieser Bestimmungen sind der „Prov.⸗ Corr! zufolge vom Minister des Innern folgende weitere Ge⸗ sichts punkte auf ellt worden: .
** der = der Amtsbezirke ist nach der Vorschrift des Ges tzes zunãchst zu beachten, daß jeder Amtzbezirk thunlichst ein räumlich zusammenhängendes and abgerundetes Flãchengebiet umfaßt. Bei der Anwendung des Grundsatzes ist jedoch, eine Zerreißung von Semesnde und Gutgkbezirken möglichst zu vermeiden. .
In Bezug auf Gemeindebezirke wird dies voraussichtlich überall unschwer zu erreichen sein. zohl die meisten derselben bilden schon für sich — wenigstens ohne wesentliche Unterbrechungen — raumlich zusammenhãngende Flächengebiete; wo dies aber nicht der Fall ist, wird es ausführbar sein, die zwischen den von einander getrennten
ilen eines Gemeindebezirks liegenden Gemeinde; und Gutsbezirke är dem ersteren zu einem und demselben Amtsbezirke zu vereinigen,
Was die Gutsbezirke anbetrifft, so wird sich die Vereinigung der mnzelnen Theile eines Gutsbezirks mit verschiedenen Amtsbezirken nicht immer vermeiden lassen. Nicht selten bilden mehrere, meilen⸗ welt von einander entfernte, aber einem und demselben Besitzer ge⸗ hörige, in wirthschaftlicher Beziehung selbstãndige Güter oder ein Hauptgut mit mehreren von einander weit entfernten Vorwerken, be⸗ zlehungsweise Wiesen⸗ oder Forstkomplexen, nur einen einzigen selb⸗ ständigen Gutsbezirk. In solchen Fällen wird sich die Zu legung der einzelnen Theile eines Gutsbezirks zu verschiedenen Amtẽbezirken his⸗ weilen nothwendig machen; es wird sich alsdann aber auch empfehlen, entweder die einzelnen Theile des betreffenden Gutsbeʒirks * dem im Gesetze vom 14 April 1856 vorgeschriebenen Wege zu besonderen selbstãndigen Gutsbezirken zu erheben oder die Einverleibung der hier⸗
n nicht geeigneten Theile in andere Guts— oder Gemeindebezirke her⸗
izuführen. .
; 6 Größe und Einwohnerzahl der Amtsbezirke soll nach der obigen Vorschrift des Gesetzes dergestalt bemessen werden, daß einer⸗ feits die Erfüllung der durch das Hese der Amts verwaltung auf⸗ erlegten Aufgaben gesichert, andererseits die Unmittelbarkeit und die ehrenamtliche Ausübung der örtlichen Verwaltung nicht erschwert wird. Es müssen daher die Amtsbezirke jo zusammengelegt werden, daß die Amtsangehörigen die Kosten der Amtẽ verwaltung, soweit die⸗ selben nicht aus den vom Staate gewährten Beitrãgen gedeckt wer⸗ den, ohne Ueberbürdung . sowie die etwa auf den Amts⸗ beʒirł zu übernehmenden ommunaglen Leistungen zu erfüllen im
ande sind. ; 3 ; ; 8 Diese Rücksicht weist auf die Bildung größerer Amtsbezirke hin; gleichwohl wird denselben doch nur ein jolcher Umfang gegeben werden durfen, daß den Amtsvorstehern die Möglichkeit einer überall örtlich und persönlich eingreifenden Thätigkeit gewahrt wird und das Ehren⸗
amt eines Amtsvorstehers von den hierzu befähigten ohne Vernaach⸗ lässigung ihrer eigenen Angelegenheiten gern und willig übernommen
eden kann, . K 4 . Das Abgeordnetenhaus hatte behufs einheitlicher und gleichmãßi⸗
er Surchführung der Organisation der Amtebezirke bei der ersten Fer ln nn, des d beschlossen, in das Gesetz die
stimmung aufzunehmen, .
6. die 3. mehreren Gemeinden oder Gutsbezirken zusammenge⸗ setzten Amtsbezirke in der Regel nicht unter S00 und nicht über Einwohner umfassen, sowie . ;
daß einzelne Gemeinden, unter Erfüllung der sonstigen im Gesetze aufgeftellten Bedingungen, nur dann zu Amtsbezirken erklärt wer den sollen, wenn sie entweder mindestens 500 Einwohner zãhlen, oder wenn sie bei geringerer Einwohnerzahl den Nachweis führen daß bejondere J, die Erklärung zum Amtsbezirke im Sinne
es Gesetzes rechtfertigen K .
; Die 3 33 Bestimmung in die schließliche zum Gesetze gewordene Verlage ist jedoch unterblieben, weil dieselbe nicht eine un⸗ abãnderliche Zorschrift,
sondern nur eine Weisung für die Bildung der Amtsbezirke sein sollte und konnte um deshalb aber nicht jowohl
in das Gefetz selbst, als vielmehr in die zur Ausführung desselben zu erlasfende Anweisung gehõtrt. . ö 5 Die jetzige Instruktion wiederholt den Hinweis auf jene Zahlen als einen Fingerzeig für die Behörden, welchem zu folgen sie sich wer= den angelegen sein lassen, soweit die lokalen Verhältnisse es gestatten. Da, wo die Bildung von Amtsbezirken mit einer, die niedrigste Jahlengrenze nicht erreichenden oder mit einer, die hõchste üũberschrei⸗ nden Einwohnerzahl vorgeschlagen werden, sollen die hierfür maß⸗ gebenden Verhältnisse bejonders erörtert werden. So wird beispiels⸗ Weise die Bildung kleinerer, als Sob Ginwohner umfassender Amte⸗ bezirke in dünn bevölkerten Gegenden zulãssig sein damit die Unmittel⸗ barkeit und die ehrenamtliche Ausübung der ortlichen Verwaltung nicht durch eine zu weite Ausdehnung des Bezirks erschwert wird. Ardererseits wird es kein Bedenken haben, in dichter bevölkerten Gegenden bei der Bemeffung der Einwohnerzahl der Amtsbezirke auch ber die Maximalzahl von 3000 hinauszugehen, wenn zur Uebernahme der Verwaltung solcher größeren Bezirke geeignete Personen vorhanden find; es wird sich jedoch die Einwohnerzahl auch dieser Amts bezirke noch immer innerhalb solcher Grenzen halten müssen, daß die Amts⸗ vorsteher im Bereiche ihrer Amtsbezirke eine überall örtlich und per⸗ fönlich eingreifende Thätigkeit zu entwickeln vermögen. ö Hemenden, welche eine Amtsverwaltung aus eigenen Kräften her⸗ ustellen vermögen, sollen, wie das Gesetz bestimmt, wenn nicht die Friliche Lage die Zuschlagung anderer Gemeinde⸗ oder Guts beʒirke nothwendig macht, auf ihren Antrag zu einem Amtsbezirke erklãrt werben. Hierbei foll jedoch, nach der Instruktion, die Einwohnerzahl und die Fähigkeit der betreffenden Gemeinde die Kosten der Amtẽver⸗ waltung zu tragen, nicht ohne Weiteres entscheidend sein: es wird auch die Frage erwogen werden müssen, ob der Stand der allgemeinen Bil⸗ dung der Einwohner einer solchen Gemeinde für eine stets ordnungs⸗ mäßige Führung der Amtsverwaltung durch den jeweiligen Vorsteher derselben eine ausreichende Gewähr bietet. Was die Bestimmung einzelner Gutsbezirke zu besonderen Amtsz= bezirken betrifft, so sind die Voraussetzungen des Gesetzes folgende: I Der betreffende Gutsbezirk muß eine abgesonderte Lage haben und einn räumlich zusammenhängendes Flächengebiet ohne wesentliche Unterbrechung umfassen. Es darf demgemäß ein Gutsbezirk, dessen Gebände eder Grundstücke mit, denen eines anderen Gutsbezirks oder eines Gemeindebezirks eine örtlich verbundene Lage haben, beziehnnge⸗ weise im Gemenge liegen, nicht zu einem eigenen Amtsbezirke erklart werden; das Gesetz bestimmt ausdrücklich: daß Gemeinden und Guts⸗ bezirke, welche eine örtlich verbundene Lage haben, zu einem und dem⸗ felben Amtsbezirke gehören sollen. . ; ; . Rnwesentliche Unterbrechungen des Flächengebiets eines Guts⸗ bezirks durch Grundstücke eines anderen FGuté. oder Gemeindebezirkẽ, wie beispieisweise das zungenförmige Hineingreifen einer kleineren
betreffenden Gutsbezirks, werden jedech kein Hinderniß für die Kon · ö des letztern a6 einem besenderen . sein dürfen. 2) Der Flächeninhalt dee Gutsbezirks muß ein erheblicher ö. Läßt sich auch ein für alle Kreise gleichmäßig anwendbares Maß nicht wohl festsetzen, so wird doch im Allgemeinen nur der Jlãchen⸗ inhalt y . als ein ö blicher erachtet werden können, welche mehrere Tausend Morgen umfaslen. 3 .
tz, Es muß ein Antrag des Inhabers des betreffenden Gutsbezirks
vorliegen. ( ⸗ —5è3ö. im Allgemeinen geeignet zur Bildung beĩonderer Amtsbezirke
sind bezeichnet: größere Forstbezirke, größere aus mehreren Gütern bezw. Vorwerken bestehende Herrschaften, sowie auch einzelne durch ihre Größe hervorragende Güter, sofern sie die vorgedachten Bedin· gungen erfüllen. Auf die Einwo nerzahl kommt es hierhei nicht an. Es werden deshalb auch solche Gutsbezirke, welche die Minima zahl von 560 Einwohnern nicht erreichen, zu besonderen Amtsbezir ken erklãrt werden können. . ?.
Bei sehr großen Gutsbezirken kann der Fall eintreten, daß sich das Hauptstuck deffelben, welches eine abgesonderte Lage hat und ein räum. lich zufammenhängendes Gebiet von erheblichem Flãͤcheninhalt ohne wesentliche Unterbrechung umfaßt, zu einem besonderen Amte bezirke eignet, während der kleinere räumlich getrennte Theil mit einem anderen
Amtsbezirke zu vereinigen ist. ⸗ ; b . Alle Gemeinden und Gutshezirke, bei welchen die erwãhnlen Vor⸗· aussetzungen nicht zutreffen, můssen zu gemeinsamen Amts bezirken ver⸗
einigt werden. .
Bei der Abgrenzung der zusammengesetzten Amtsbezirke soll inter Beobachtung der eben erläuterten Grundsãtze die natuͤrlicke Zusam⸗ mengehsrigkeit, die Bequemlichkeit des nachbarlichen Verkehrs, die Ge⸗ meinsamkeit der Interessen der zu einem Amtsbezirke zu vereinigenden Ortschaften berücksichtigt und zugleich möõglichst darauf geachtet wer den, daß die innerhalb der Kreise bestehenden Verbände nicht zerrissen
erden.
Es wird daher einerseits die Zasammenlegung jelcher Ortschaften zu einem gemeinjamen Amtsbezirke zu vermeiden sein, welche durch größere Flüfse, Seen, Gebirge von einander geschieden und dadurch in ihrem nachbarlichen Verkehre behindert sind, andererseits dahin zu streben, daß die zu einem und demselben Kirchspiele gehörigen Drt⸗ schaften, und wo die Kirchspiele einen zu großen Umfang haben soll⸗ len, wen igstens die zu einem und demselben Schulverbande ehõrigen Srtschaften, fowie die zu einem und demselben Gesammt - Armenver⸗- bande gehörigen Sci affen zu Einem Amtsbezirke gelegt werden. Dabei wird sich in vielen Fällen zugleich die Vereinigung der zu nem und demselben Spritzenverbande und, wo die Wegebaubeʒirke nicht zu umfangreich sind, auch der zu einem und demselben Wege baubezirke gehörigen Ortschaften zu einem gemein samen Amtsbezirke erreicken laffen. Ebenso werden Tie bestehenden Grabenschamerbãnde uicht selten bei der Bildung der Amtsbezirke eine geeignete Berücksich⸗ tigung finden können.
— Für die diesjährigen Herbst⸗Uebungen des Garde⸗ Corps ist folgende Zeiteintheilung getroffen und Allerhöchsten Orts genehmigt worden: 1416. August: Mersch des Füsilier⸗ Bataillons des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth von Wriezen nach Spandau. — 16. August: Marsch des Sta⸗ bes, der J., 2. und 5. Escadron des Regiments der Gardes du Torps von Potsdam nach Berlin und Marsch der 3. und 4. Escadron des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments von Nauen nach Pots⸗ dam. 8. -= 25. August: Regiments⸗Uebungen des J. Garde⸗
iments zu Fuß bei Potsdam, des 4 Garde⸗ Regiments zu * und des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth bei Spandau, des Garde⸗Husaren⸗ und de 1. und 3. Garde⸗ Ulanen⸗Regiments bei Potsdam. — 18.27. August: Regi⸗ ments⸗ Uebungen des Regiments der Gardes du Torps, des Garde⸗Kürafster⸗ des 1. Garde⸗Dragoner⸗ des 2. Garde⸗Ulanen⸗ und des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regimenis bei Berlin. — 26. August: Marsch des 4. Garde⸗Regirnents zu Fuß und des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth von Spandau nach Ber⸗ in. — 26. - 530. August: Brigade⸗ Uebungen der 1 Garde⸗In⸗ fanterie⸗ und der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade bei Potsdam, an ben drei letzten Tagen unter Theilnahme von Artillerie. 27. August: Marsch der 3. reitenden Batterie des Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiments (Corps⸗Artillerie) und der 5. leichten Bat⸗ terie des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments (Divisions⸗ Artillerie) von Berlin nach Potsdam. — 28. August bis 1. September: Brigade⸗Uebungen der 2. 3. und kombinirten Garde⸗Infanterie⸗ Brigade (4 Garde⸗Regiment zu Fuß und Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 2) und der 1. und 3. Garde⸗Kavallerie⸗ Brigade bei Berlin, vom 29. August ab unter Theil nahme von Artillerie. — 1. September: Marsch des Stabes der 1. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, des 1 Garde⸗Regiments zu Fuß, des Garde⸗ Jãger⸗Bataillons, des Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons, des Stabes der 2 Jarde⸗Kavallerie⸗Brigade, des Garde⸗Husaren⸗ und des 1. und Z. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, der 3. reitenden Batterie des Garde⸗Feld⸗Artillexie⸗Regiments (Corps⸗ Artillerie) der 5. leichten Batterie des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Divisions⸗ Artillerie) von Potsdam nach Berlin, der provisorischen Feld⸗ Abtheilung des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments (Corps⸗Artille= rie) von Dranienburg nach Berlin. — 2. September: Große Parade bei Berlin. — 3. September: Ruhetag — 4.6. Sep⸗ fember: Märsche sämmtlicher Truppen in das Manõver⸗Terrain. 7. September: Ruhetag. — 8. — 10. September: Fe d⸗ und Vorpostendienst⸗Uebungen der beiden Garde⸗Infanterie⸗Divisionen unter Zutheilung von Kavallerie, Artillerie, Pionieren und je eines Train⸗Detachements; Uebungen der Garde⸗Kavallerie⸗Divi⸗ sion im Divisionsverbande unter Zutheilung von Infanterie, Feld⸗ und reitender Artillerie. 11. September: Ruhetag — J7. September: Feldmanöver der beiden Garde⸗Infanterie⸗Divi⸗ sionen in je 2 Abtheilungen. (Die Garde⸗Kavallerie⸗Division wird an die beiden Garde⸗Infanterie⸗Divisionen vertheilt. ) — 14. September: Ruhetag. — 15.— 17. September: Fortsetzung der Feldmanõver. — 18. September: Rückmarsch der Stãbe und Truppen nach den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlotten⸗ burg, Spandau; Transport per Eisenbahn des Füfilier⸗Batail⸗ lons des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth nach Wriezen. — 18. 19. September: Rücmarsch der Truppen nach den Garnisenen Nauen und Dranienburg.
— In Ausführung der Allerhöchsten Verordnung vom 29. Zuni 1871 über die Einrichtung und Verwaltung des Land⸗ armenwesens in Altpommern haben die Kommunal⸗Landtage von Altpommern neue Reglements für die Landarmen⸗ anstalten zu Uecermünde und RNeustettin 1
Dieselben sind vom Minister des Innern unterm 7. Mai d. J. bestätigt und jetzt in den Amtsblättern publizirt worden.
Der General der Infanterie z. D., von Schlichting, hat sich zu einem längeren Sommer⸗Aufenthalt in Warmbrunn orthin begeben.
— Der General⸗Lieutenant und Inspectenr der Gewehr⸗ fabriken, Wolff, ist von Teplitz zurückgekehrt.
— Der an Stelle des zum Chef des Generalstabes des XII. (Königlich Sächsischen) Armee⸗ Corps ernannten Oberst⸗Lieu⸗
en.
Der General⸗Arzt geben. Stettin, 2. Juli.
und Beschlußfassung.
gelehnt wurde.
höchste Verordnung in
d. J. und beginnt mit den
nicht diese Säte den rischen Heere in Geltung gef
weiteren den nach den Normen vom
werden, wenn sie nach den Ehargen und nach der bis zeit einen Bestimmungen finden au aus dem Militärverbande tãrbeamten einschlãgige zeit zählen die Feldzugsjahre
senden ‚⸗ ulagen, welche nach der Kön iff. J. und II. zur Pensi unter die Bestimmung
gesetzes . r Versrdnung nicht berührt, dung dieser gesetzlichen erhöhung das in S. 1 der auch übersteigen.
aktiven Dien
demselben hierna
steigt, so ist die nach 5.
Verordnun Wirksamkeit zu treten.
welcher er am 24. v. M.
In der Kammer ist
gerichte, erstattet von lung gelangt.
lung zu treten.
Bayern. München, 1. Zuni.
beamten nach Maßgabe ihrer Dien d derjenigen Offizierschargen, zu deren Rangklasse der betreffende Pensionãr gehört, die gleiche Pensionszulage bewilligt wird und soll dieselbe auch den noch in Pension tretenden Militärbeamten in dem
Anspruch darauf
Anwendung.
des 5. 6 fallen, r den durch 5. 2 festgesetzten neuen Zulagen fortbezogen wer⸗ den u. s. w. Die Bestimmungen des 5. vom 2I. Juni 1871
Bestimmungen etwa eintretende
Schwarzburg⸗Rudolstadt. J ; . e gn nge u ssch uß des Landtags hier
1 ist zum Antri tt seiner neuen Stellung hierselbst einge⸗
Der General ⸗Major von Dannenberg, Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade, hat sich zur Inspizirung des . Garde Grenadier⸗ Regiments Königin nach Coblenz begeben.
der Marine, Dr. Steinberg, hat
sich mit einem mehrwöchentlichen Urlaub nach Dievenow be⸗
In der gestrigen Sitzung der Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung kam die Vorlage des Magistrats wegen Ankaufs des Terrains der Festungswerke zur Berathung Bei den Abstimmungen erhielten weder der Antrag des Magistrats noch die zahlreichen Gegenantrãge die Majoritãt, so daß der Ankauf des Festungsterrains ab⸗
Die Königliche Aller⸗ Betreff der Bewilligung von
Pensions⸗Zulagen für die nach älteren Normen pensionirten Sffiziere und Militärbegmten trägt das Datum 28. Juni
Worten:
„Wir finden Uns in wohlwollender Fürsorge für Unjere nach alteren Normen pensionirten Offiziere und Militärbeamte Allergnãdigst bewogen zu verordnen was folgt“: . .
Die Verordnung bestimmt dann im 5. 1, daß die vor dem Er⸗ lasse des Reichs ⸗Pensionsgesetzes vom 27J. Juni 1871 für die Offi⸗ ziele der Norddeusschen Armee bestandenen, nach Diensteinkommen und Dienstzeit berechneten Pensionssätze für die in der bayerischen Armee Rach den Normen vom 12. Okiober 1822 und 16. Oktober 1859 penfionirten oder noch nach diesen Nermen in Pension tretenden Dffiziere nach Maßgabe ihrer Charge und Dienstzeit, bis zum 31. Dezember 1871 standenen Aktivitãtsgehalt mit Quartier- geld der betreffenden Charge überschreiten, gleichmãßige Anwendung finden follen. Im 5. Z werden die bewiliglen schiedenen Chargen nach Dienstjahren spezie . n Paragraphen im Wesentlichen noch Folgendes bestimmt; daß
insoweit im baye⸗
Zulagen für die ver= aufgeführt, und in den
12. Oktober 1822 pensionirten Militãr⸗
tzeit und nach Maßgabe der Sätze
alle gewährt bis zum 1. Januar 1872 bekleideten zu diesem Tage zurückgelegten Dienst⸗ sich erworben haben. Die neuen ch auf die mit Pensionsfortkezug ausgeschiedenen Offiziere und Mili⸗ Bei Berechnung der Dienst doppelt und ist auch die im Königlich
griechischen Dienste freiwillig zurückgelegte Dienstzeit in Ansatz zu bringen. Die über die bisherigen normalen Vensionen etwa bewillig⸗ ten besonderen Zulagen sind (nach 5§. 6) auf die nach Zulagen einzurechnen.
2 sich bemes⸗ Verwundungs⸗ und Verstümmelungs⸗ iglichen Verordnung vom 20. Mai 1866 on verliehen worden sind, sollen nicht sondern dürfen neben
21 des Reichspensione⸗ werden durch die gegenwärtige und es darf demgemäß eine in Anwen⸗ ntret ensions⸗ neuen Verordnung festgesetzte Maximum
enn aber nach der in 8 21 des erwähnten Reichs gesetzes enthaltenen Voraussetzung die Gesammtdienstzeit eines zum te herangezogenen nach den Normen vom 12. Oktober 1822 und 16. Oktober 15839 pensianirten Offiziers eine der in 5. 2 der neuen Verordnung festgesetzten Dienstaltersstufen erreicht und die ch zu dem bisberigen Bezug gebührende Pensiens⸗ zulage den Betrag der nach §. 21 des Reichs⸗PYensionsgeetzes über⸗
2 der neuen Verordnung zu bemessende
Zulage zu bewilligen. efindet sich ein Offizier oder Militär= Teamier auf Grund der Zfff. VII. des Pensionsregulativs vom 12. Oktober 1822 nicht im Bezug der vollen Normalpension, so wird die Teffende Pensionszulage zwar nach Maßgabe es §. 2 berechnet und bewilligt, die ursprünglich gemiaderte 0 Diejenigen pensionirten Offiziere und Militärbeamten, welche zu Mili⸗ fär⸗Wittwen und Waisenfonds beitragspflichtig sind, haben die ordent⸗ lichen Witiwen· und Waisenfondsbeikräge von ihren Pensionen und Zulagen insoweit zu entrichten, als die Pensionen einschließlich der e,. Verwundungs⸗ und Verstũmmelungszulage den Aktivitãts⸗ zezug der betreffenden Charge nicht überfteigt. Die neue Königliche hat am J. Juli d. J, fomit vom heutigen Tage an, in
ension bleibt jedoch unverändert.
essen. Darmstadt, 1. Juli. Der Synodal⸗Aus⸗ schuß hat heute die zweite Lesung des Verfassungsentwurfs, zu
zusammengetreten war, vollendet.
— Die Zweite Kammer hal heute die Berathung über die Städte⸗Ordnung beendigt und ist zur Berathung der Land⸗ gemeinde⸗Ordnung übergegangen, Morgen kommt die Wahl des Jandbüurgermeisters (ob direkte Wahl oder Wahl durch den Ge⸗ meinderath) zur Verhandlung.
heute ein Antrag von den Abgg.
Goldmann, Küchler, Edinger, Heinzerling eingebracht worden, die Regierung um eine Gesetzuorlage zu ersuchen, worin bestimmt wird, daß vom 5. Januar 1876 an in keiner Gemeinde des Großherzogthums Octroi für I) Brodfrucht, Mehl, Back⸗ waaren, Kartoffeln; 2) Schlachtvieh, Fleisch und Fleischwaaren; 3) Brennmaterial jeder Art mehr erhoben werden darf. — Der Ausschußbericht über das Volksschulgesetz, dem Abg. Greim, liegt jetzt vollstndig gedruckt vor. ꝛ sichtlich wird das fragliche Gesetz sehr bald zur Berathung im Plenum kommen. IAuch der Bericht des Ausschusses über das Gefetz wegen Beschrãnkung der Kompetenz der Bezirksstraf⸗
erstattet von
Voraus⸗
dem Abg. Buff, ist heute zur Verthei⸗
Ru dol stadt, 27. Juni.
zusammengetreten, um mit dem Ministerium wegen Umwandlung der kündbaren Landesschuld in eine unkũndbare in Verhand⸗ Darlehens⸗KWapitalien und zinsbare Depositen werden bei der Landes⸗Kreditkasse nicht mehr angenommen.
gleitung der Großfũrstin
ürstin . Das Reichsg
tenant von Holleben zum Königlich sächsischen Militãrbevol!-
Flaͤche einer benachbarten Gemeinde feldmark in die Feldmark des
mãchtigten designirte Königlich sächsische Major von der Pla⸗
nennung der bisherigen Gefãll⸗Sberamtes dritter
Oesterreich⸗ Ungarn. Kö von ,,, heute Vormittag um 11 Uhr in Be⸗
Wien, 2. Juli. Die Königin
Vera Constantinowa hier einge⸗
sroffen und vom Kalser, der Kaiserin, den anwesenden Erz⸗ . und den Erzher ʒoginnen Sophie und Clotilde am
Bahnhofe empfangen worden. ; . in der Hofburg Wohnung genommen.
Die Königin und die Groß⸗
efetzblatt enthält den Erlaß des
Finanz⸗Ministeriums vom 25. Juni 1873 über die künftige Be⸗
Landes⸗Hauptkassen und des Wiener Klasse im Hauptzollamts⸗Gebäude.
Prag, 1. Juli. Der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin ist gestern Abend zum Kurgebrauche in Karlsbad ein getroffen. — . .
Pesth, 2. Juli. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhau ses beantwortete der Finanz ⸗Minister Kerkapolyi eine Interpellation Tarnoc n s in der Bankffrage dahin, daß er die sofor⸗ tige Errichtung einer ungarischen Zettelbank und die Emittirung von Staats noten unthunlich finde. Auf eine weitere Inter⸗ pellation Csernatonn s darüber, weshalb die Deputationen der ungarischen Geldinstitute sich an den österreichischen Finanz⸗ Minister wendeten, erwiderte Kerkapolyhi, es sei dies mit seiner Zustimmung geschehen und sei er dem zͤsterreichischen Minister für dessen Intervention nur zum Danke verpflichtet. Der Minister⸗Prãsident von Szlapy legte das Progamm für die Arbeiten des Hauses in der kommenden Herbstsession vor, das unter Anderem den Ausgleich mit Kroatien, die Gesetzentwürfe, betreffend die Ostbahn, die Reform des Oberhauses, die Einfüh⸗ rung des Handelsgesetzbuches sowie das Wahlgesetz und das Stenergesetz enthält. Der Minister⸗Präsident verlas darauf ein Kaiserliches Restript, durch welches die Vertagung des Reichs⸗ tages bis zum 8. November d. J. ausgesprochen wird.
Niederlande. Hagg, 2. Juli. (B. T B) Der Mi⸗ nister der Kolonien, Fransen van de Putte, beantwortete in der heutigen Sitzung der Zweiten Kamm er eine Interpellation des Deputirten Nienstraß über den Krieg mit den Atchinesen. Der Minister erklärte, er werde sich nicht darauf einlassen, die Veranlaffung des Krieges und die Ursachen, weshalb die erste Expedition den Rückzug angetreten habe, einer Erörterung zu unterziehen. Was die gegenwärtige Lage angehe, so sei über die aichinefischen Häfen die Blokade verhängt, er könne indessen nicht angeben, ob dieselbe effektiv gehandhabt werde. Die Regie⸗ rung habe allen für die eventuelle zweite Expedition in Bezug auf die Truppenzahl und das Kriegsmaterial ausgesprochenen Wünschen des indischen Gouvernements entsprochen. Verhandlungen zwischen den kriegführenden beiden Mächten seien augenblicklich überall nicht im Gange; es sei indessen möglich und sogar wahrscheinlich, daß die benachbarten, der niederlãndischen Regierung freundlich gesinnten Radjahs sich bemühen würden, den Sultan von Atchin zur Anknüpfung von Verhandlungen mit den Niederlanden zu veranlassen. Wenn ein ehrenvoller Friede abgeschlossen wer⸗ den könne, werde die indische Regierung, um weiteres Blut⸗ vergießen zu ersparen sich dazu bereit finden lassen, auf alle Fälle indessen die Vorbereitungen für eine zweite Expedition ohne Aufschub fortsetzen. Von der von Kalkutta aus gemel⸗ deten Nachricht, daß mit Atchin bereits ein Abkommen getrof— sen sei, habe die Regierung keine Kenntniß; unter keinen Um⸗ stãnden werde sie den darin erwähnten Friedensbedingungen ihre Zustimmung geben.
Großbritannien und Irland. London, 1. Juli. Der Earl von Zetland traf gestern auf Schloß Wind sor ein und lieferte die von dem verstorbenen Earl getragenen Insignien des Hosenband⸗Ordens ab. Später traf der Earl von Leicester auf Windsor ein, und erhielt aus den Händen der Königin, nachdem er vorher zum Ritter geschlagen worden, die Insignien des Hosenband⸗Ordens.
— Der Hof wird wahrscheinlich am 9. oder 109. d. Wind⸗ 9 . und nach Osborne auf der Insel Wight über⸗
edeln.
— Zur Abreise des Schah von Persien melden die Times“: Der Schah und sein Gefolge werden sich Donnerstag in Portsmouth zur Reise nach Paris einschiffen. Der wahrschein⸗ liche Landungsort wird Cherbourg sein. Se. Majestät wird die Reise über den Kanal von der englischen nach der französischen Küste in einer französischen Dampfyacht, die am Mittwoch mit einem fran zõsischen Geschwader als Eskorte in Portsmouth erwar⸗ tet wird, zurücklegen. Ein britisches Panzergeschwader wird den Schah und das französische Geschwader bis zur fran zösischen Küste begleiten.
— Das Haus der Lords verwarf in seiner gestrigen Nachtitzung nach längerer Debatte ohne Abstimmung Lord Ruffels Gesetzentwurf fur die bessere Regierung von Irland.
— Der Premier⸗Minister von Neufundland, Bennet, ist in England zu einem mehrwöchentlichen Besuche eingetroffen.
— Vier Panzerfregatten des Kanalgeschwaders, unter dem Kommando des Contre⸗Admirals G. P. Hornby, haben Ordre erhalten, nach Norwegen in See zu gehen, um durch ihre Gegenwart der Krönung des Königs von Schweden Ehre zu erweisen. Die Kriegsfahrzeuge werden am 15. d. M. auf der Höhe von Trondhjem ankommen. Prinz Arthur wird die Königin von England bei der Gelegenheit ver⸗ treten und sich an Bord der Königlichen Jacht, Victoria and Al⸗ bert“ oder der Admiralitãtsyacht ‚Enchantress“ nach Norwegen einschiffen.
— Die nunmehr veröffentlichten amtlichen Ausweise über die Staatseinnahmen Großbritanniens während des abgelaufenen Quartals ergeben folgende Zahlen: Die Gesammt⸗ einnahmen im zweiten Quartal belaufen sich auf 17,581, 114 Lstr. oder 712,393 Lstr. weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Mit einer Abnahme im Betrage figuriren Zölle, die Vermögenssteuer, die Post, die Telegraphen und Diverse; mit einem mäßigen Zuwachse Accise, Stempelgefälle und Taxen. Für die am 36. Juni beendeten zwölf Monate stellen sich die Staats⸗ einkünfte auf 75, 869,377 Lstr., welche Summe gegen die Ein⸗ nahmen im gleichen Zeitraum von 1872 einen Ausfall von 365, 660 Lstr. ergiebt.
Frankreich. Paris, 1. Juli. Der Entwurf des Mili⸗ tärgesetzes wird zwischen dem 3. und 6. Juli eingebracht werden. Man wird sofort zur ersten Lesung desselben schreiten und zehn Tage später, um den 15. also, zur zweiten. Die De⸗ batte wird wahrscheinlich zehn Sitzungen in Anspruch nehmen und spätestens am 25. Juli zu Ende sein. Sollte sich kein be⸗ sonderer Zwischenfall ereignen, so wird die dritte Lesung vom 5. bis 10. August stattfinden können, woraus man schließt, daß die Vertagung der Nationalversammlung wohl erst gegen den 15. August erfolgen dürfte. ;
— Die Zusammensetzung des Kriegsgerichts, vor dem der Marschall Bazaine erscheinen wird, ist nach der Köln. Ztg.“ folgende: Prästdent: Admiral Trẽhouart:; Assessoren: Vize⸗Admiral Penhouet, die Generale d' Aurelle des Paladines, de Martimprey, de la Motte Rouge, Vinoy, Comte Schramm. Die erste Sißung wird am 19. Oktober staitfinden. Die Wahl der Stadt will die Regierung dem Kriegsgerichte selbst überlassen.
— Der großen Revue, welche bei Gelegenheit des Besuchs des Schah von Persien auf den Longchamps des Boulogner Waldchens stattfinden soll, werden auch die sogenannten „Gym⸗ nasialtruppen! anwohnen. Sie sollen neben den Zöglingen der
Der Gouverneur von Algerien, General Chanzy, hat bei seinem Amtsantritt folgende Proklamation erlassen: Einwohner von Algerien! Als ich vor dreißig Jahren, am An fang mein r Larfbahn, zum erstenmal den Boden dieses Landes be⸗ trat, empfand ich jene Anziehungskraft und jenes Vertrauen in seine Zukunft, welche alle Diejenigen fesselt, die dieses mit einem so wun⸗ derbaren Klima begabte Land besucht. Ich habe dann 24 Jahre hier verbracht, und mich erst dann entfernt, als das Vaterland mich, in den großen Ereignissen, die es heimfuchten, zu sich rief. Diese Schei⸗ dung hat meine Zuneigung zu Algerien nicht verringert. Ich fühle es an der Bewegung, mit welcher ich an die greße Aufgabe herantrete: über die Interessen der Kolonie zu wachen, ihr Wohlerg hen zu fõr⸗ dern und an ihrer Zukunft mitzuarbeiten. Euch allen, Euro ⸗ päern und Eingebornen, die ihr ja alle französische Landeskinder seid, bringe ich meine unbedingte Hingebung und den festen Willen mit nach besten Kräften den Erwartungen der Republik und euren eigenen Er⸗ wartungen zu entsprechen Trotz nothgedrungener Schwankungen zwischen den verschiedenen Systemen, die bisher versucht wurden, trotz erklärlicher, wenn auch meistenz wenig begründeter Ungeduld, trotz aller Schwierigkeiten des großen Ansiedelungs. und Civilisationswerkes, welches Frankreich sich auferlegt hat, ist dieses Land, was man auch immer sagen mag, ohne Unterlaß fertgejchritten. Man braucht, um sich davon zu überzeugen, nur zu sehen, was auf den ver⸗ schiedenen Staffeln der seit der Eroberung durchgeführten Re⸗ formen gethan worden ist. Ich komme also in eure Mitte, um diese von den berühmten Männern, welche vor mir an der Spitze der Kolonie gestanden haben, vorgezeichnete Bahn des Fortschrittes weiter zu verfolgen, entschlofsen vorwärts zu rücken, dabei aber aufmerrsam die Straße zu prüfen, damit wir die Gefahren vermeiden, welche unsern Gang verzögern, und die Täuschungen, welche das Ziel unsern Blicken verhüll n. Die gegenwärtigen Einrichtungen sollen die Grundlage und der Ausgangspunkt unserer weiteren Anstrengungen sein; es ift mein Wrnsch, sie vorsichtig im Sinn einer assmählichen und schließlich voll⸗ ständigen Assimilirung mit jenen des Mutterlandes zu entwickeln. Um dieses Ziel gewiß zu erreichen, um die Ansiedelung zu fördern welche in dem wohlverstandenen Interesse Aller, der Europäer wie der Ein⸗ geborenen, liegt, um Algerien groß und glücklich zu machen — dazu be⸗ darf es erstens der Ordnung, ohne die nichts Ernstliches unternommen werden kann, und zweitens der Sicherheit, welche den errungenen Erfolgen Gewähr leistet. Diese beiden Bedingungen werden, wie ich nicht be⸗ zweifle, durch die allseitige Einsicht und? durch meinen festen Willen, sie gegen jeden Angriff zu schützen, eingehalten werden. Algerien wird seine Dankkarkeit für das Mutterland durch nichts besser als durch Ruhe und Arbeit bezeigen können. Ich habe also ohne Furcht die hohen Funktionen angenommen, welche mich in eure Mitte rufen, weil ich bei der Erfüllung meiner Aufgabe auf den Beistand der wackern Leute rechne, welche das Interesse des Landes über ihre persõnlichen Wünsche stellen, auf euer aller Patriotismus und auf das Vertrauen, welches ich euch nicht durch Versprechen, sondern durch Thaten ein⸗ flößen will. .
Chanzy, Divisians⸗General, bürgerlicher General⸗ Gouverneur von Algerien und Ober⸗Kommandant ; der Land⸗ und Seetruppen.“ . Juli. (W. T. B.) Das „Journal offiziel“ ver⸗ öffentlicht die Ernennung von 4 neuen Präfekten und 36 Unterpräfekten.
— Die Ankunft des Schahs von FPersien ist auf nächsten Sonntag verschoben.
Der Handels rath hat sich für die Gewerbesteuer aus⸗
gesprochen, der Staatsrath ist mit der Berathung eines Gesetzes beschãftigt, durch welches die Besteuerung der Rohstoffe und die Flaggenzuschlagssteuer aufgehoben wird. . Versailles, 2. Zuli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Natio nalversammlung beantragte Du faure, daß die konstitutionellen Gesetze, welche im Auftrage der Na⸗ tionalversammlung durch die vorige Regierung eingebracht waren, an die Bureaus verwiesen werden; Redner erinnert an die hier⸗ auf bezüglichen Erklärungen, welche seiner Zeit von Mitgliedern der Majorität, insonderheit von Her og von Broglie abgegeben seien, ferner an die Botschaft des jetzigen Prãsidenten, welcher verheißen habe, daß diese Gesetze einer sorgfältigen Prüfung unterworfen werden sollten; jetzt sei der Zeitpunkt, wo das ge⸗ schehen müsse; die Gesetze seien gleichsam ein nationales Werk, sie seien ein Pfand für die Sicherheit und Ste⸗ tigkeit der politischen Verhältnisse. Leurent rechtes Centrum) er⸗ klärte, das Land finde kein Interesse an Politik, es wolle vor Allen arbeiten; eine Prüfung der konstitutionellen Gesetze werde wieder Aufregung schaffen und den ruhigen Gang der Geschäfte stören. Er schlage deshalb vor, daß erst nach den Ferien und zwar in dem Monat, welcher auf den Wiederzusammentritt der National versammlung folge, eine Kommission eingesetzt werde, welche diese Gesetze zu prüfen habe. Gambetta stellte die kon⸗ stituirende Gewalt der Versammlung überhaupt in Abrede und verlangte deren Auflösung. Dem gegenüber erklärte der Minister⸗Präsident, Herzog von Broglie: Da die Versammlung nicht der Erlaubniß Gambetta's bedurft habe, um überhaupt ins Leben zu treten, so habe sie dieselbe nicht nöthig, um auch fernerhin zu bestehen. Die Regierung erhebe keine Schwierig⸗ keiten in Betreff einer Prüfung der Gesetze, aber sie sei der An⸗ sicht, daß die von Leurent angeführten Gründe die gegenwärtige Situation in richtiger Weise kennzeichnen und würdigen. So lange die Regierung das Vertrauen der Majorität besitze, werde sie die Last der Regierungsgewalt tragen können, ohne darunter zu erliegen. Léon San und das linke Centrum überhaupt unter⸗ stũtzten den Antrag Dufaure's. Die Versammlung nahm darauf den Antrag Leurent an.
Spanien. Madrid, 2. Juli. (W. T. B.) Durch einen heute von den Cortes angenommenen Gesetzentwurf sind der Regierung für außerordentliche Veranlassungen die weit⸗ gehendsten Machtbefugnisse beigelegt worden.
Amerika. New⸗gJgork, 2. Juli. (W. T. B.) Ein⸗ gegangenen Nachrichten zufolge ist die SCholera in NRashville erloschen.
— Aus Havanna wird von einem Manifeste der föde⸗ ralen Partei gemeldet, in welchem zu einer Vereinigung aller Parteien gerathen und an die Insurgenten die Aufforderung ge⸗ richtet wird, vom Bürgerkriege abzustehen und offen und frei die Republik zu acceptiren.
Die neueste südamerikanische Post bringt die Nachricht, daß die Rebellion in Entre⸗Rios noch immer fortdauert; auf dem Lande sind die Rebellen unter Lopez Jordan unbestrittene Gebieter. Zehntausend Mann Nationalgarde wurden einberufen, die Kammer jedoch votirte 20 000. Präsident Sarmiento pro⸗ ponirte, der Kongreß möge eine Belohnung von 20,900 Doll. für die Gefangennahme Jordans aussetzen, aber der Vorschlag stieß auf große Opposition.
— Das gelbe Fieber in Rio de Janeiro rafft 2 von je 7 Personen hinweg, doch hofft man, daß das eingetretene kühle Wetter es bald verscheuchen wird. In Montevideo hat das Fie⸗ ber nachgelassen. .
— Aus den La Plata-Staagten vorliegende Nachrichten bestãtigen die Weigerung der Regierung von Paraguan, mit General Mitre zu unterhandeln, bevor die Argentiner nicht das streitige Chaco geräumt haben. Es heißt, die argentiner Regie⸗
Militarschulen von St. Eyr Stellung nehmen.
seits beschäftigt die Revolution in ntre⸗Rios, welche sich bis Corrientes und sogar Santa⸗Fe auszudehnen scheint, die Regie⸗ rung in vollem Maße. Bis zu den letzten Daten von Paraguay sind die Rebellen bis nach Asuncion vorgedrungen, in Folge dessen General Mitre seine Operationen einstellen mußte.
Asien. Honkong, 17. Mai. Eine zahlreiche Deputation von Chinesen ist vor dem Gouverneur erschienen mit der Klage, daß viele ihrer Landsleute auf der Westseite der Insel Chung⸗ chow aus den kleinen Flußschiffen und besonders aus den Booten von Fluß- und Kü stenpiraten, die meist von Portugiesen geführt sind, gewaltsam aufgegriffen und gefesselt nach Macao abgeführt würden. Der Gouverneur erklärte, sie würden große Anstrengung zu machen haben, um diesem Verbrechen Ein⸗ halt zu thun, denn er sei auf das Glaubwürdigste unterrichtet, daß in Macao für jeden abgelieferten Chinesen 35 Doll. aus gezahlt würden, die dann aus den Barakoons wieder zu 140 bis 200 Doll. an die Schiffe, und von diesen an Havanna und Kuba bis zu 15090 Doll. verkauft würden. Der Gouverneur dankte der chinesischen Deputation für ihr Vertrauen, und ent⸗ ließ sie mit der Versicherung jeder thunlichen Unterstützung.
Kunst und Wissenschaft.
Ro m, 30. Juni. Das bereits gemeldete, gestern in verschiedenen Theilen Oberitaliens wahrgenommene Erdbeben in namentlich jenseits des Piave besenders heftig gewesen. In Feletto bei Co⸗ negliano stürzte die Kirche ein und begrub 38 Personen unter ihren Trümmern. In vier Ortschaften bei Vittore kamen 14 Menschen ums Leben, eine noch weit größere Anzahl wurde bei dem Zusammen⸗ brechen der Gebäude verletzt,. Der Dom zu Belluno ist gleichfalls beschädigt, und selbst an der Kirche in Venedig waren die Spuren der Erderschũtternng wahrzunehmen. .
Gewerbe und Sandel.
Berlin, 3. Juli. Durch die Ernennung des Grafen Münster zum deutschen Botschafter in London hat der deutsche Fischerei⸗ verein seinen ersten Präsidenten verloren. An Stelle desselben hat der bisherige erste Vize⸗Präsident Dr. Georg v. Bunsen interimistisch das Präsidium übernommen, während der Kammerherr v. Behr⸗ Schmoldow als erster Vize⸗Präsident einstweilen in das Bureau ein- getreten ist.
Dem zweiten Geschãfts bericht des Aufsichtsraths der A kt ien⸗ Gejellschaft für den Bau landwirthichaftlicher Ma⸗ sichinen und Geräthe and für Wagenfabrikation (H. F Eckert), bestimmt für die Generalversammlung der Aktionäre am 18. Juli d. J., ist Folgendes zu entnehmen: Die Gesellschaft fertigte für fremde Rechnung im verflossenen Jahre für 306,654 Thaler Fabri⸗ kate, welche Summe gegen das Vorjahr eine Steigerung von S0 70s Thalern aufweist; außerdem sind für den eigenen Bedarf (Neu⸗ bau und Betriebs inventar) Fabrikate im Werthe von 51,57 Thalern her⸗ gestellt worden, so daß die Gesammt⸗Produktion des letzten Geschãfts jahres diejenige des Vorjahres um 57x ũbersteigt. Von dem Gejammiumsatz ent⸗ fallen ca. 000 Thlr. auf Export. Nach Abschreibungen in Höhe von 16,0966 Thlr. oder 443 z des Umsatzes verbleibt ein Reingewinn von 60643 Thlr. — 1661 * des Umsatzes. Dieser Reingewinn wird nach dem Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto folgender Gestalt zur Verthei⸗ lung kommen. Der Reservefonds wird mit 6064 Thlr. dotftt, die Tantiémen für Aufsichtsrath und Direktion betragen 4851 Thlr., an Dividende soll 8 * — 16 Thlr. pro Altie an die Aktionäre gehen mit 40,500 Thlr., und der Rest von 27 Thlr. wird per Saldo Vortrag dem nächsten Jahre vorgejchrieben werden.
Stralsund, 28. Juni. Ein Kongreß der deutschen Schiffszimmerleute hat gestern und vorgeftern hier getagt, auf dem die Ortsvereine von Barth, Danzig, Greifswald, Kiel Rostos Stettin, Stralsund, Wolgast und Zingst durch Delegirte vertreten waren. Die Tagesordnung umfaßte u. A. Regulirung der Arbeits⸗ zeit, der Lohnverhältnisse und des Lehrlingswesens, Einwirkung auf die Deutsche Gesetzgebung, betreffs der seeuntüchtigen Schiffe, sowie Ver⸗ besserung der Lage, resp. Schutz der Seefahrer und deren Familten Begründung einer Baugenossenschaft für See⸗ und Flußfahrzeuge In Bezug auf die Regulirung der Arbeitszeit war von Danzig der An⸗ trag gestellt die Stundenzahl der Arbeitszeit von 10 auf 8 herab⸗ zusetzen, doch wurde nach eingehender Debatte der An⸗ trag abgelehnt und die zehnstuͤndige Arbeitszeit festgehalten. Den weiteren Gegenstand der Berathung bildeten dann innere Angelegenheiten des Vereins, wie regelmäßige Ortsversammlungen Aufnahme und Ausschließung ven Mitgliedern, Kranken ⸗ und Begrãbl⸗ nißkassen. — Der Antrag, eine Schiffsbau Genossenschaft in Danzig zu gründen, wurde angenommen und beschlosfen, den General⸗Rath zu bevollmächtigen, ein in Danzig zum Verkauf stehendes Grundstück für den Verein anzukaufen, der nunmehr den Namen Gewerkverein der deutschen Schiff s⸗Zimmerer, Berufsgenessen und Seefahrer“ fuhren wird. — Die schließlich vorgenommene Wahl eines Vororts fiel auf
, Danzig.
Verkehrs⸗Anstalten. Berlin, 3. Juli. Auf der Indo⸗Europäijchen Tele— graphen-Linie sind im Monat Juni d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen befördert worden: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 592, b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika M5, e. vorn euro- päischen Kontinent — exklusive Rußland — nach Persien und Indien 123, d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent — erklusive Rußland — 104, Summa 1361 Stück. Lu zern, 2. Juli. (W. T. B) In der heute in Luzern abge⸗ haltenen ersten Generalversammlung der Aktionäre der Gotthardbahn wurde der vorgelegte Geschäftsbericht einstimmig genehmigt. .
Aus dem Wolff'schen Tele graphen⸗Bureau.
Magdeburg, Donnerstag 3. Juli. Der „Magdeburger Zeitung“ zufolge soll der von Helmstädt kommende Personenzug gestern Nachmittag im Bahnhofe zu Eisleben auf einen dort stehenden Güterzug gefahren sein und dessen Maschine und sechs Güterwagen arg beschädigt haben. Von den Passagieren haben einige leichte Kontusionen davongetragen.
Coblenz, Donnerstag, 3. Juli. Heute wird der Kaiser von Rußland zum Besuch der Kaiserin Augusta hier erwartet, welche gestern von Wien hier eingetroffen ist. Auch der Ankunft des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar sieht man heute entgegen. Wien, Donnerstag, 3. Juli. Die vier bei dem Vorschuß⸗ geschäfte betreffs der Sstbahn betheiligten Banken sind von der Nationalbank benachrichtigt worden, daß der Ertheilung eines Vorschusses von 9 Millionen Fl. kein Hinderniß mehr im Wege stehe, da die eingegangene Antwort des ungarischen Finanz⸗ Ministers in jeder Beziehung befriedigend sei.
Rom, Donnerstag 3. Juli, Morgens. Nach einem Tele⸗ gramme der Italie“ aus Florenz würde das neue Ministerium aus folgenden Mitgliedern bestehen; Neu eintreten Minghetti, der den Vorstt und zugleich die Finanzen übernimmt, Cantelli für das Innere und Spaventa für die öffentlichen Arbeiten; von den bisherigen Ministern behalten Visconti⸗Venosta (Aeußeres), Ricotti⸗Magnani (Krieg) und Scialoja ihre Portefeuilles. Das Journal de Rome“ und die Nazione“ bestätigen diese Liste, Das Ministerium der Marine ist der, Opinione“ zufolge Biancheri
rung fördere die gegenwärtige Revolution, um die Regierung von
1 worden. Jedenfalls darf die Beendigung der Minister⸗ krists als nahe bevorstehend bezeichnet werden.
2 zu stũrzen und eine gefügigere einzusetzen. Anderer⸗
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