1873 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Spiritus pr. 190 Liter 109 pr. Juli 193. pr. September- Oktober 19. Weizen pr. Juli 94. Roggen pr. Juli 61. pr. Sep- tember Oktober 544, pr. Oktober-November 533. Rübs] pr. Juli 20 , pr. September-Gktober 203, pr. Oktober-November 201. Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

Cälez, 2. Juli, Nachw. 1 Uhr. X. T. B.)

Getreidemarkt. Wetter: Veränderlich. Weizen matt, hiesiger looo 9, 15, fremder loco 9, 74, pr. Juli 8, 214, pr. November 7, 26, per März 1874 7, 22. Rogen unverändert, loco 6.185, pr. Juli 5, 8, pr. November 5,115, pr. März 1874 5, 13. Rüböl matter, loch 115, per Oktober 116, pr. Mai 1874 114. Leinöl loco 120 / io,

Hr rm ese. 2. Juli. (R. I. B) Fetrolagm flau. Standard white loco 15 MR. 25 Ef.

arasharg, 2 Juli. (V. J. B)

Getreidemarki. Heizer loco fest, Roggen loco ruhig, beide auf Termine fest. Weizen pre. Juli 126pfd. pr. 1000 Kilo netto 2365 Br., 2359 Gd, pr. Juli-August pr. 1000 Eilo netto 2365 Br., 2355 Gd., pr. August-September pr. 10 Kilo netto 2377 Br, 2365 Ed., pr. September-OQktober pr. 1000 Kilo netto 237 r., 2369 G64. Koggen pr. Juli 1000 Kilo netto 166 Br., 164 G45, per Juli- August 1060 Kilo netto 1633 Br., 162 Ed., pr. August-September 1600 Kilo netto 162 Br,, 161 Gd.,, pr. Septem- ber - Oktober 1000 Kilo aetto 161 Br., 160 Gd. Hafer und Gerste ruhig. Räböl matt, loc 69 Br., pr. Oktober pr. 200 Ptd. 673, pr. Mai 1874 69. Spiritus still, per Juli pr. 100 Liter 109 pCt. 47, pr. August-Septbr. 48, pr. Septbr. Oktober 48), Kaffee flau, Umsatz gering. Petroleum flau, Standard white loco 15,25 Br., 15,00 G4., pr. Juli 15, 00 Gd., pr. August - Dezember 15,60 G4. Wetter: Regen.

Ham huręg, 2. Juli. CV. T. B.) Nach Berichten, welche der hiesigen „Börsenhalle“ aus Rio de Janeiro vom 14. Juni (pr. Dampfer „Lusitania“) zugegangen sind, betrugen seit dem 7. Juni die Abladungen von Kaffee nach dem Kanal und der HElbe 3200, nach Havre, englischen Häfen, Belgien, Holland und Bremen 4800, nach der Ostsee, Schweden, Norwegen und Kopen- hagen 1900, nach Gibraltar und dem Mittelmeer 9400, nach Nord- amerika 11,000 Sack. Vorrath in Rio g5, 00 Sack. Täglichs Durchschnittszufuhr in Rio 5700 Sack. Preis für good first g400 à 9600 Reis. Cours aut London 254 à 269 d. Eracht nach dem Kanal 277 sh. Abladungen von Santos nach Nordeuropa 1ũ, 700 Sack. Preis für gute Qualität in Santos 9250 Reis. Vorrath in Santos 18, 000 Sack.

Haris, 2. Juli, Nachm. (Kw. T. B.) PEroduktenmarkt. Rüböl ruhig, pr. Juli g0, 09, pr. August 90, 50, pr. September- Dezember 92,25. Mehl ruhig, pr. Juli 76,25, per August 76,25, pr. Septbr. Dezember 72.00. Spiritus pr. Juli 62509. Wetter: Verãänderlich.

Antwerher, 2. Juni, Hach. 4 Uhr 30 Hin. (X. T. B.)

Getreidemarkt geschäftslos.

Petroléum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loce 38 bez., 39 Br., pr. Juli 3895 bez., 38 Br, pr. September 40 Br., pr. Oktober - Dezember 41 bez. und. Br., pr. September- Dezember 41 bez. u. Br. Ruhig.

Amistercdara, 2. Juli, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen geschäftslos, pr. Ok- ber 351, pr November 347. Roggen loco sehr ruhig, per Oktober 1965. Raps pr. Oktober 386 FI. Rüböl loco und pr. Herbst 389, pr. Mai 1874 40. Wetter: Schön.

Lomelaonm, 2. Juli. Nachm. (V. T. B) Getreidemarkt. Anfangsbericht. Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 12.310, Gerste So50, Hafer 7820 Erts.

Der Markt eröffnete fest, aber ruhig. Wetter: Schwül.

Londlom, 2. Juli, Nachm. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen und Mehl fest, aber ruhig, Frühjahrs- Getreide fest. Wetter: Schwül.

Hondom, 1. Juli. GColonialwaarenm ar kt. Zucker matt und wenig Umsatz. Kaffee äusserst matt. Thee unverändert. Reis matt und unbelebt. Jute stetig. Talg 43 loco. Petrolenm 124 loco. Terpentin amerik. 35. Rüböl ruhig, loco 35,9 —- 36,

Juli- August 35, 36, September-Dezember 36,3 - 36,5. Baumwoll- samenöl stetig, Hull 27, 5-27, 9. Leinöl stetig, London 34,3, in Erxportfässern 34,6, Hull und lauf. Monat 33,65 - 3,74, Juli-Dezember 33.3 33,5. Aetallmar kt sehr ruhig und unverändert. Kupfer ruhig. Zinn, Straits Lstrl. 136 nominell. Zink rahig.

Leith, 2. Juli. Getreidemarkt. (Jon Cochrane Paterson & Comp.) Fremde LZufuhren der Woche: Weinen 97, Gerste 470, Bohnen 54, Erbsen 119, Hafer 269 Tons, Mehl 550 Sack.

Markt sehr matt. Weizen vernachlässigt, Hafer und Mehl 18h. billiger. e , , , .

Liverhnool, 2. Juli, Vormittags. (S. I. B) Baumwolle. (Anfengsbericht.) Muthmaasslicher Umsats 10,900 Ballen. Ruhig, aber stetig. Tagesimport 8000 B. amerikanische.

Liverpodl, 2. Juli, Nachmittags. Baumwolle (Schluss- bericht: Umsatz 12.000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Williger.

Middl. Orleans gr, middl. amerikanische S7, fair Dhollerah 6z, middl. fair Dhollerah 5, good middl. Dhollerah 43, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 34, fair Broach 6H, new fair Qomra Gssi, good fair omra Gis i, fair Madras 64, fair Pernam 9t, fair Smyrna 6t, fair Egyptian 93.

Upland nicht unter good low middling August - September- Lieferung 8 d.

Mlasgor. 2. Juli. Roheisen:

107 sh. 9 d.

Havre, 3. Juli. (V. T. B) Bei der gestrigen Wollauktion gelangten 2800 Ballen zum Ausgebote, darunter 2370 Ballen La- Plata-Wollen. Verkauft wurden 2017 B., darunter 1969 Ballen aus Montevideo. Der Preisaufschlag gegen die bei der April-Auktion erzielten Preise betrug 15 - 2 Centimes pro Kilogr. Buenos Axres- Wolle war sehr fest, das Geschäft überhaupt sehr belebt.

Wen- Kork, 2. Juli. Abds. 6 LJ. (T. LT. B.)

Baumwolle 21. Mehl 6 D. 70 C. Rother Frühjahrsweigen D. C. Raff. Petroleum in New-Tork pr. Gallon von 63 Pfd. 184, do. do. Philadelphia pr. Gallon von 65 Pfd. 188. Havanna- Zucker No. 12 83.

Mixed numbers warrants

Anzahlung em.

Braunsohweigisohe Elsenbahn-Gesellsohaft. Die Divid. auf die Stammaktien per 1872 von 3x wird bei 8. Bleichröder und bei der Dikonto-Geselischaft in Berlin ausbezahlt; s. Ins. in Nr. 154.

Säohslsohe Holzindustrie - Gesellschaft zu Rabenau. Die Divid. pro 1872 wird mit 7. Thlr 7. per Aktie von jetzt ab bei J. G. Seebe in Dresden ausbezahlt.

General- Vergname mn linmg em. Deutsoh· d̊sterroelohis ohe Handels · Gesellsohaft. Ord. Gen. -Vers. in Berlin. Grelz - Brunner Elsenbhahn. Ord. Gen. Vers. in Greiæ. Aktien- Bierbrauerei Gambrinus in Dresden. Ausser- ord. Gen. - Vers. in Dresden. Aus eiehrm- vom Aktiem.

Continental-Caoutohouo- und Gutta-Peroha Co. Der Um- tausch der volleingezahlten Interimsscheine gegen Original-Aktien findet von jetzt ab bei D. Peretz in Hannover statt.

He in digen gem unmel Verloosgdunmn em.

Altonaer Stadt- Obligationen. Das Verzeichniss der aus- geloosten zum 2. Januar 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. I54.

A Mee vom Hamkkem urmel Innddtustriãe- Ces ellselia een.

Den Status ult. Juni er. der Magdeburger Privatbak, der Norddeutsoben Bank in Hamburg, der städtisohen Bank in Bres- lan, der PFrovinzial-Aktienbank zu Fosen, der Kommerzbank in Lübeok und der Bremerbank; s. Inserate in Nr. 154.

Königsberger Handels -GQompagnie. Die General-Bilanz vom

10. Juli.

24. Juli. 25. Juli.

30. April er.; s. Ins. in Nr. 154. Branusohwelglsohe Elsenbahn-Gdesellsohaft. Die Vermögens- Bilanz ult. 1872; 8. Ins. in Nr. 154.

Lhverpool et London et Globe Versloherungs- Gesollsohast.

Die Geschäfts-Lebersichten im Jahre 1872; s. Ins. in Nr. 154. Ueanmeecnm.

Die Aktien der Gelsenkirohener Es- GGesellsohast, auf welche seither 50x eingezahlt waren und die mit 53 Zinsen seit 1. Januar er. gerechnet wurden, werden vom 1. Juli er. ab, an welchem Tage eine weitere Einzahlung von 25x ohne Zinsver- gütigung stattfand, mit 75x́ Einzahlung und Zinsen vom 1. März er. gehandelt.

Auf junge Aktien der Eisenhütten Thale ist das Bezugsrecht am 1. Juli erloschen und participiren diese junge Aktien, da das laufende Geschäftsjahr der genannten Gesellschaft am 1. August er. schliesst, erst vom nächsten Geschäftsjahre ab zu gleichen Theilen mit den alten Aktien an der Dividende. Bei Berechnung der jungen Aktien werden bis zum 1. August 5x Linsen in Abzug gebracht.

Telek, Halse hae vVwittead'zz serie lage.

Allgemeine Bar. Ab Temp. Ab Wind Himmels-

1 P. 1. 1. E. *. M. ansicht.

** ö Ort. *

2. Juli.

7 Constantin. 338, 65 17.3 KO., mässig. schön

NVw., stille. heiter. Windstille. bedeckt. NO., schwach. heiter.

N., schw. heiter.

O NO., mäss. bewölkt.

O NO., schw bewölkt. N., schw. bedeckt. Windstille. —1) N., schw. 2 NV. , schw. fast heiter. O., schw. trübe. NVW., schw. bedeckt. O., 8. schw. bedeckt, Regen.

bedeckt. ?) NV. , schw. bedeckt. W., s. schw. trüb NW., schw. bedeckt. NVW., schw. heiter.

S W., schw. bedeckt. *) OS0O., stille. bewölkt. WNV., schw. bewölkt. SO. z. CO., s. Sw. SO ., schwach. ganz trübe. 5) WSwW., mäss. trübe.

W., schw. ieml. heiter. NW., mässig. bed., g. Regen. War schw. strübe,

WS W., schw. sehr bewölkt. Cöln 336, 41,7 11,5 04 8 schwach. heiter. Viesbaden. 33435 108 NNMW., stille. heiter.

G katibor .. 3299 0M 153583 l. XM. 8 schw. bedeckt.

6 Trier 335,5 41,2 11,0 02 O., schwach. bewölkt, neblig. Gerd ourg. 13.5 S80, schw; bedeckt.

7 Havre. .... 338,ů 7 16,8 S schwach. be)nölkt.

7 Carlsruhe. 334.2 12.5 O., s. schw. heiter.

Paris 338,7 14,9 SSO ., s. schw. schön.

7ISt. Mathien 357, 2 13,0 S., lebhaft. .. g. Regen. 7 Constantin. 337, 17,3 N., lebh. bewölkt.

) Gestern Nachm. ONN. schwach. 3) Strom S8. Gestern Nach- mittag S0. schwach. Strom S. 3) Gestern Regen und Gewitter. 7 . und heute Regen. I) Seit gestern früh Regen in In- ervallen.

Haparanda 3323 Christians. . 337,9 Hernösand . 343, 9 Petersburg. 537. Stockholm 342, 6 Skudesnãs. 337 338,0 Erederiksh. Helsingör. . Moskau. ... 328,9 Memel .... 337,9 Flensburg . 336,7 Königsberg 336,3 Danzig; 336,4 Kieler Haf. 338,5 Cöslin .... 336,5 Weserleuch 337,2 Wilhelmsh. 336, 6 gtettin ... 336,9 Grgaingen. 538,5 Bremen ... 338, 6 Helder .... 338,2 Berlia .... 336,1 Posen . ... 334.5 Munster ... 336,4 Torgau... 33h. 9 Breslau ... 332,7 4 Brüssel ... 337,

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Verkäufe, Verpachtungen, her Submissionen ꝛe.

M. 1181] . . Bebra⸗Friedländer Eisenbahn.

Aufschrift:

stehend in:

Abtheilung Ill, Loos 3 (Eschwege): der Bewegung von 240617 Kubikmetern oder rot. 39, 470 hessischen Schachtruthen, und der Herstellung von 4100 Kubikmetern oder rot. 672 hessischen Schachtruthen Mauerwerk;

desgl. Loos 6: der Bewegung von 93,980 Kubikmetern oder rot. 15, 367 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 1150 Kubikmetern

oder rot.

soll im Wege der öffentlichen Submission und zwar in 8 ungetheilten Loosen verdungen werden.

Die Zeichnungen und maßgebenden Bedingun⸗ gen können in unserem Baubureau hierselbst einge⸗ sehen, auch von da Submissionsformulare auf porto⸗ K— 1 freies Ansuchen und gegen Erstatlung der Kopialien

bezogen werden.

Submissionsofferten sind versiegelt und mit der

„Submission auf die Ausführung der Erdarbeiten und Kunstbauten des (nach Nummern zu bezeichnenden) Looses der Bebra⸗Friedländer Eisenbahn“ bis spätestens zu dem

Montag, den 21. Juli e.,

Vormittags 11 Uhr, in gedachtem Bureau anstehenden Termine an uns Nr. einzusenden; die diesem Termine in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten erbrochen. Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt. Cassel, am 30. Juni 1813. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

483 hessischen Schachtruthen Mauer⸗

56 Stück à 100 Thlr. litt. D.

34 Stück à 50 Thlr. Litt. E.

eingehenden Offerten werden in

(a 68/7.) 34 Stüok à 25 Thlr. Litt. F.

36 rot. 189 hessischen Schachtruthen Mauer⸗ werk; Abtheilung IV, Loos 1 (Allendorf): der Bewegung von 113,227 Kuhikmetern oder rot. 18,567 hessischen Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 1360 Kubikmetern 557 oe, rot. Q3 hessischen Schachtruthen Mauer⸗ werk; desgl. Loos 2: die Bewegung von 132,879 Kubikmetern oder rot. 21,753 hessischen Schachtruthen und der Herstellung von 2960 Kubikmetern oder rot. 5 hessischen Schachtruthen Mauerwerk; desgl. Loos 3: der Bewegung von 162,539 Kubikmetern oder rot. 25, (066 . Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 790 Kubikmetern . rot. 130 hessischen Schachtruthen Mauer⸗ werk;

Die laut

WVerloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen

5 proz. Hypothekenbriefe, erste pupillarisch sichere Hy-

0 proz. Amortisations-Ent-

Verlogosungs -Amazeige. §. 27 des durch Allerhöchsten Erlass vom 21. Dezember 1868 bestätigten Statuts vorzu-

Papieren.

6492.

pothek.

gelangen.

eingelöst, und zwar so, dass

für 25. 50. 190. 509.

Schädigung.

ausgezahlt werden. Berlin, den 30. Juni 1873.

Nr. 127. 359. 424. 585. 69. 187. 1699. 2318. 2562. und 3034. 4458. 5601. 59g26.

Nr. 48. 160. 178. 716. 1033. 1289. 1391. 1538. 2076. 2346. 2497. 2688. 3001. 3440. 3677. 3931. 4044. 5149. 5491. 5900. 6128. n

ö ö ö zweimaliger Wiederhol h ĩ 8

6. r , 16. z liger Wiederholung derselben und einer ferne 566. 10,770. 11,212. wir bei dem Königlichen Landgerichte hierselbst di

. ö, . in nnr . bezeichneten k

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3 . . 936. nächst an deren Stelle neue Dokumente

N. 983. 19, 236. 20

2l 335. 233175. 25

249. 327. 349. 547. S809. 806. 1280. 1288. 1348. 1593. 1655. 24733. 3094. 3219. 32656. 3919. 3944. 4360. 4477. 4652. 4654. 4775. 4791. 1991. 5064. 5269. 5844. 6637. 6694. 6695. 6768.

Nr. Ig9. 220. 643. 685. S836. 10999. 167. 1227. 1552. 1944. 2007. 2043. 2093. 2295. 2643. 376. 3925. 4072. 4251. 4232. 1391. 4769. 480]. 4946. 5943. 5188. 5246. 5289. 5547. 5851. 6312.

welche am 2. Januar 1874 zahlbar sind und mit 10 * Amortisations-Entschädigung zur Auszahlung noten.

Hie ausgeloossten Stücke werden schon jetzt

27. 55. 10. 550. 100 Thlr.

Prenussisehe Eodenm- Kredit- AHtien- do.

. die zu den Obligationen Nr. 107,679, 108 507 108,598 gehörigen. Anweisungen zur

k der Zinscoupons zweiter

rie,

dem Eigenthümer abhanden gekommen. Unter Bezugnahme auf 8. 6 des bezogenen Privilegii ergeht daher hiermit die öffentliche Aufforderung, die vor bezeichneten Werthstücke einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben bei uns geltend zu machen, unter dem Präjudiz, daß, wenn dieser Aufforderung nach

ren Frist von vier Monaten nicht Folge geleistet ist,

ausfertigen werden. Cöln, den 2. Juli 1873.

386. 20, 601. 4206. Die Direktion.

1699. 2182. Verschiedene Bekanntmachungen.

nn Monats⸗Nehersicht der Weimarischen Bank.

Activa.

3250. 33is. Baare Kassen⸗Bestände Geprägtes

Geld. . Thlr. 1,217,400

Fremde

Kassenan⸗

weisungen

und Bank⸗

Thaler

1429, 424 3.180 6 1.141.940

115 30]

310000 4719420

212, 024

Wech sel · Sestůnddd

Ausstehende Lombard⸗Darlehne.

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Reservirte Weimarische Bank⸗

.

Guthaben in laufender Rech⸗ nung und Verschiedenes

bei der Landrenten⸗

1000 Thlr.

desgl. oos 4: . der Bewegung von 132,859 Kubikmetern oder rot. 21,730 hessischen Schachtruthen Erd⸗ massen und der Herstellung von 2600 Kubik metern oder rot. 426 . Schachtruthen Mauerwerk;

Abtheilung V., Loos 7 (Witzenhausen): er Bewegung von 85,170 Kubikmetern oder rot. 13,962 hessischen Schachtruthen Erd⸗ massen und der Herstellung von 2590 Kubik⸗ metern oder rot. 425 ch. Schachtruthen Mauerwerk;

desgl. Loos 8: der Bewegung von 48,743 Kubikmetern oder rot. 7991 , Schachtruthen Erdmassen und der Herstellung von 2930 Kubikmetern

nehmende Verloosung unserer 5 proz. Hypotheken- briefs hat am heutigen Tage in Gegenwart des Mitglieds des Kuratoriums Herrn Julius Alexander, des fungirenden Rathes Herrn Kammerherrn v. Prillwitz, der Direktoren Herrn Landrath Jaoh- mann und Herrn Dr. Emil Lohmann, des Syn- dikus der Bank Herrn Rechtsanwalt Wähelm Gustay Wolff und des Notars Herrn Rechtsanwalt Munokel, stattgefunden. Es Murden verlost: 3 Stück à 1000 Thlr. Lltt. A. Nr. 30. 170. 925. 6 Stück à 500 Thlr. Litt. B. Nr. 369. 746. 1024. 1505. O6. 3532.

18 13 Stück à 200 Thlr. Litt. C.

Hanz. 1953

Rheinische Eisenhahn.

Mortifikation abhanden gekoinmener

Obligationen ꝛc.

Von den unterm 19. Juli 1871 Allerhöchst pri⸗ vilegirten 56 igen Prxioritäts⸗Obligationen II. Emis⸗ sion unserer 8 chaft à 2090 Thaler sind:

a. die Obligation Nr. 10,678 nebst Anweisung * Empfangnahme der Zinscoupons zweiter erie, b. die Obligation Nr. 108,515.

bank. 248,546

Passiva. Eingezahltes Aktien⸗Kapital ie n n,, Banknoten im Umlauf Depositen⸗Kapitalien . Aktien⸗Dividende⸗Conto prolS69

, 19, 04 Guthaben der Staatskassen, Pri⸗

vatpersonen u. s. y. ö 7ol, 987

Weimar, den 30. Juni 1873. .

Die Direktion der Weimarischen Bank.

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Kgr.

für das Vierteljahr.

Ansertionspreis für den Raum einer Ar uckzeile gar.

* e,, , , Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen

KAestellung an; für Gerlin außer den hiesigen

HRostanstittn auch die Ezpediton: Wilhelmstr. 32. 1

8

M 156.

Berlin, den 4. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend nach Ems abgereist. .

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anle⸗ gung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Obersten von Leszezyns ki, Chef des Generalstabes des XIV. Armee⸗Corps; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Hausordens: 2 dem Hauptmann von Kracht, à la suite des 7. Thürin⸗ gischen Infanterie⸗Regiments Nr. 966 und persönlichen Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie; sowie des Fürstlich reußifchen ältere Linie Ehren⸗ kreuzes erster Klasse: ; dem Premier⸗Lieutenant à la suite des Westfälischen Jäger⸗ Bataillons Nr. J, Prinzen Hermann zu Schaumburg—⸗ Lippe.

Deutsches Reich. Die von den Notabeln des Handelsstandes aus dem Be⸗ zirke des Handelsgerichts zu Metz getroffenen Wahlen des Schuhwaarenfabrikanten Réns Pigeon, des Eisenwaarenhändlers Silvain Can, des Modewaarenhändlers Alfred Bertrand⸗Ferrez und des früheren Drogueriehändlers Au gust Priolot, sämmtlich in Metz, zu Richtern, sowie des Architekten Andreas Muel, des früheren ee n, Claudius SGduard Emil uel, des Leinwandhändlers Ludwig Ehauvin, des früheren Apothekers Vietor Richard, des Spezereihändlers Anatol Carmouche, des Flanellwaarenhändlers Alphons Biston. und des Spezereihändlers Joseph Chleg, sämmtlich in Metz, zu Ergänzungsrichtern bei dem Handels⸗ gerichte in Metz, haben die Allerhöchste Bestätigung erhalten.

Gesetz, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß⸗Lothringen. Vom 265. Juni 1873 ; Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 20. 1 verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Die durch Gesetz vom 16. April 1871 verkündete Ver⸗ fung des Deutschen Reichs tritt in der durch die Gesetze vom

Februar 1873 und 3. März 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. 1873 S. 45, S. MN) abgeänderten, aus der Anlage J, sich ergebenden Fassung in Elsaß⸗-Lothringen vom 1. Januar 1874 ab, unbeschadet der Geltung der bereits eingeführten Bestimmungen, mit den in den nachfolgenden §§. 2 5 enthaltenen Maßgaben in Wirksamkeit.

5. 2, Dem in Artikel 1 der Verfassung bezeichneten Bundes⸗ gebiete tritt das Gebiet des Reichslandes Elsaß-Lothringen hinzu.

. 3. Bis zu der in Artikel 30 der Verfassung vorbehaltenen gesetzlichen Regelung werden in Elsaß⸗-Lothringen 15 Abgeordnete zum Deutschen Reichstage gewählt.

§. 4. Die in Artikel 35 der Verfassung erwähnte Besteuerung des inländischen Bieres bleibt der inneren Gesetzgebung bis auf Wei—⸗ teres vorbehalten. . .

An dem in die Reichskasse fließenden Ertrage der Steuer vom Bier und an dem diesem Ertrage entsprechenden Theile des in Artikel 33 Absatz 3 erwähnten Aversums hat Elsaß- Lothringen keinen Theil, .

§. 5. Die Beschränkungen, welchen die Erhebung von Abgaben für Rechnung von Kommunen nach Artikel 5 des Zollvereinigungs⸗ vertrages vom 8. Juli 1867 (Artikel 40 der Verfassung) unterliegt, finden auf, die in Elsaß Lothringen bestehenden Bestimmungen über das Octroi bis auf Weiteres keine Anwendung.

§. 6. Das Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 tritt in der anliegenden, dem Gesetze vom 16. April 1871 ent⸗ sprechenden Fassung (Anlage II.) in Elsaß⸗-Lothringen am 1. Januar 1874 in Kraft.

Die in 8. 6 des Wahlgesetzes vorgesehene Abgrenzung der Wahl⸗ kreise erfolgt bis zu der vorbehaltenen reichsgesetzlichen Bestimmung durch Beschluß des Bundesrathes. ;

. o in den in Elfaß⸗Lothringen bereits eingeführten Ge⸗ 6h des Norddeutschen Bundes, welche durch §. 2 des Gesetzes vom; 16. April 1871 zu Reichsgesetzen erklärt sind, von dem Rorddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Indi⸗ gengt, verfassungsZsmäßigen Organen, Angehörigen, Beamten, Flagge n. s. w. die Rede ist, sind das Deutsche Reich und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen.

Dasselbe gilt von denjenigen im Norddeutschen Bunde ergan—⸗ . Gesetzen, welche in der Folge in Elsaß⸗Lothringen eingeführt werden.

. 5. 8. Auch nach Einführung der Verfassung und bis zu ander⸗ weiter gesetzlicher Regelung kann der Kaiser unter Zustimmung des Bundesrathes, während der Reichstag nicht versammelt ist, Verord⸗ nungen mit gesetzlicher Kraft erlassen. Dieselben dürfen nichts be⸗ stimmen, wat der Verfassung oder den in i en n, geltenden Reichsgesetzen zuwider ist, und sich nicht auf solche Angelegenheiten beziehen, in welchen nach §. 3 Absatz 2 des die Vereinigung von

Berlin, Freitag,

den 4. Juli, Abends.

1874.

*

Elsgß⸗Lothringen mit dem Deutschen Reiche betreffenden Gesetzes vom 9. Juni 1871 die Zustimmung des Reichstages erforderlich ist.

Auf Grund dieser Ermächtigung erlassene Verordnungen sind dem Reichstage bei dessen nächstem Zusammentritt zur Genehmigung vor— . ; Sie treten außer Kraft, sobald die Genehmigung ver⸗ agt wird.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 25. Juni 1873.

. 83 Wilhelm. Fuͤrst v. Bismarck.

Anlage J. Wortlaut der Reichsverfassung (Reichs⸗-Gesetzbl, von 1 16 S. 64 ff) mit der Maßgabe, daß Artikel 4 Nr. 9 autet:

9) der Flößerei⸗ und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staa ten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzoͤlle, desgleichen die Seeschiffahrtszeiche n (CTLeuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstige Tagesmarken);

Artikel 28 lautet: .

Der Reichstag beschließt nach absoluter Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit der Beschlußfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich. .

Anlage IJ. Wortlaut des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869

Bundes Gesetzbl. von 1669 Nr. 17 S. 145 ff) mit der Maßgabe,

daß die Ueberschrift lautet:

Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag. Vom 31. Mai 1869.

Der 9. 1 lautet:

Wähler für den Deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundes staate, wo er seinen Wohnsitz hat.

Der Eingang zum 5§. 4 lautet: .

Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Bundesgebiete jeder Deutsche, welcher 2e.

Gesetz, betreffend die Errichtung eines Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes. Vom 27. Juni 1873. . Wir . von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von reußen 2c.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichsta was folgt: 5. 1. Unter dem Namen Reichs · Cisenbahn Ant wird eine ständige Centralbehörde eingerichtet, welche aus einem Vorsitzenden und der erforderlichen Zahl von Räthen besteht und ihren Sitz in Berlin hat. .

Auch können nach Maßgabe des Bedürfnisses Reichs⸗-Eisenbahn⸗ Kommissare bestellt werden, welche vom Reichs-Eisenbahn⸗Amt ihre Instruktienen empfangen. .

. 2. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amtes, sowie die Reichs⸗Eisenbahn⸗Kommissare werden vom Kaiser, die Subaltern⸗ und Unterbeamten werden vom Reichskanzler ernannt.

Auf den Vorsitzenden finden die Vorschriften des 5. 25 des Ge⸗ setzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873, Anwendung. . . .

Personen, welche bei der Verwaltung einer deutschen Eisenbahn betheiligt sind, können keinerlei Thätigkeit bei dem Reichs-Eisenbahn⸗ Amt oder als Reichs⸗-Eisenbahn-Kommissare ausüben. !

§. 3. Vorbehaltlich der Bestimmung im 8. 5 Nr. 4 führt das Reichs-⸗Eisenbahn⸗Amt seine Geschäfte unter Verantwortlichkeit und nach den Anweisungen des Reichskanzlers.

§. 4. Das Reichs⸗-Eisenbahn Amt hat innerhalb der durch die Verfaͤssung bestimmten Zuständigkeit des Reichs: I) das Aufsichts⸗ recht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen; 2) für die Ausführung der in der Reichsverfassung enthaltenen Bestimmungen, sowie der sonstigen auf das Eisenbahnwesen bezüglichen Gesetze und verfassungs— mäßigen Vorschriften Sorge zu tragen; 3) auf Abstellung der in Hin—⸗ sicht auf das Eisenbahnwesen hervortretenden Mängel und Mißstände hinzuwirken, . ö

Dasselbe ist berechtigt, innerhalb seiner Zuständigkeit über alle Einrichtungen und Maßregeln von den Eisenbahnverwaltungen Aus— kunft zu erfordern oder nach Befinden durch 6 , Kenntniß⸗ 6 sich zu unterrichten und hiernach das Erforderliche zu ver— anlassen.

5§. 5. Bis zum Erlaß eines Reichs⸗-Eisenbahngesetzes gelten fol⸗ gende Vorschriften: . . .

1) In Bezug auf die Privateisenbahnen stehen dem Reichs-⸗-Eisen— bahn-Amte zur Durchführung seiner Verfügung Tieselben , . zu, welche den Aufsichtsbehörden der betreffenden Bundesstaaten beige⸗ legt sind. Werden zu diesem Zwecke Zwangsmaßregeln erforderlich, so sind die Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten ge⸗ halten, den deshalb an sie ergehenden Requisitionen zu entsprechen.

2) Staats⸗Eisenbahnverwaltungen sind nöthigenfalls zur Erfül⸗ lung der ihnen obliegenden Verpflichtungen im verfassungsmäßigen 6 (Art. 7 Nr. 3, Art. 17 und Art. 19 der Reichsverfassung) an⸗ zuhalten. ; 33 .

3) Den Reichs-Eisenbahnen gegenüber wird der Reichskanzler die Verfügungen des Reichs-Eisenbahn-Amtes zum Vollzuge bringen.

4) Wird gegen eine von dem Reichs -⸗Eisenbahn⸗Amte verfügte Maßregel Gegenvorstellung erhoben auf Grund der Behauptung, daß jene Maßregel in den Gesetzen und rechtsgültigen Vorschriften nicht begründet sei, so hat das durch Zuziehung von richterlichen Beamten zu verstärkende Reichs-Eisenbahn⸗Amt über die Gegenvorstellung im⸗ mer selbständig und unter eigener Verantwortlichkeit in kollegialer Be⸗ rathung und , , zu befinden. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath ein Regulativ erlassen, welches den kollegialen Ser eff. ge n enn und die hierbei dem Präsidenten zustehenden Befugnisse regelt. ö .

Urkundlich unter Uunserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 27. Juni 1873.

(. 8.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Gesetz, betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie an die Reichsbeamten.

Vom 30. Juni 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2e, . verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Die Offiziere und Aerzte des Reschsheeres und der Kaiser⸗ lichen Marine, sowie die Civil- und Militärbeamten des Reichs er—⸗ halten, wenn sie ihren dienstlichen Wohnsitz in Deutschland haben, eine etatsmäßige Stelle bekleiden und eine Besoldung aus der Reichskasse beziehen, vom 1. Januar 1873 ab einen Wohnungsgeldzuschuß nach Maßgabe des diesem Gesetze beigefügten Tarifes.

§. 2. Welche Reichsbeamten den im Tarif unter J. 2, II. 2, III. 2. V. und VI. bezeichneten Kategorien beizuzählen sind, wird in den Jahren 1873 und 1874 durch Kaiserliche Verordnung, von da ab durch den Reichshaushalts-Etat bestimmt. Für den zu gewährenden Wohnungsgeldzuschuß ist der mit der Amtsstellung verbundene Dienst⸗ rang, nicht der einem Beamten etwa persönlich beigelegte höhere Rang maßgebend. ;

F. 3. Für die Eintheilung der Orte in Servisklassen, auf welche der Tarif Bezug nimmt, ist bis zu, anderweiter gesetzlicher Regelung die am 1. Juli d. J. bestehende Eintheilung der Orte, nach welcher die Serviskom petenzen der Militärpersonen bemessen werden, maßgebend. Bei Veränderungen in der Klasseneintheilung kommt von dem auf die Publikation derselben folgenden Kalender⸗Quartale ab der danach sich ergebende anderweite Tarifsatz des Wohnungsgeldzuschusses in An⸗ wendung.

S; 4. Bei einer Versetzung erlischt der Anspruch auf den, dem bisherigen dienstlichen Wohnort entsprechenden Satz des Wohnungsgeld- zuschusses mit dem Zeitpunkt, mit welchem der Bezug des Gehalts der bisherigen Dienststelle aufhört.

Hat die Versetzung an einen Ort, welcher zu einer niedrigeren Servisklasse gehört, eine Verminderung des Wohnungsgeldzuschusses zur Folge, so wird hierdurch ein Entschädigungs⸗A1nspruch nicht begründet.

5. Offiziere, Aerzte oder Beamte, welche mehr als eine Stelle bekleiden, erhalten den Wohnungsgeldzuschuß nur einmal, und zwar für diejenige Stelle, welche auf den höchsten Satz Anspruch giebt.

§. 6. Wird eine Besoldung theils aus Reichsmitteln, theils aus Slaatsmitteln bestritten, so erhält der Empfänger von dem tarif⸗ mäßigen Wohnungsgeldzuschusse seiner Stelle (5. I) nur eine dem auf ö Reichskasse übernommenen Besoldungstheile entsprechende

uote.

§. J. Offizieren, Aerzten und Beamten, welche eine Dienstwoh— nung innehaben oder anstatt derselben ein ihnen besonders bewilligte Miethsentschädigung beziehen, wird der Wohnungsgeldzuschuß nicht gewährt. Hat der Inhaber einer Dienstwohnung eine Miethsverguͤ⸗ tung zu entrichten, so wird die letztere vom 1. Januar 1873 ab inso⸗ Ker ner sssen als sie den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses nicht übersteigt.

§. 8. Bei Feststellung der Umzugskosten⸗Vergütungen bleibt der Wohnungsgeldzuschuß außer Ansatz. Bei Bemessung, der Pension wird der Durchschnittssatz des Wohnungsgeldzuschusses für die Servis⸗ klassen J. bis V in Anrechnung gebracht. Dieser Satz gilt auch für diejenigen Offiziere, Aerzte und Beamten, welche eine Dienstwohnung innehaben, oder eine Miethsentschädigung (§. 7) beziehen. In allen anderen Beziehungen gilt der 6 ,, mit der im 5. 4 bestimmten Maßgabe als Bestandtheil, der Bejoldung.

5. 9. Auf die Beamten der Reichs-Eisenbahnverwaltung findet dieses Gesetz keine Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. .

Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Juni 1873.

(L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

Beze ; * nung Jahresbetrag ö

de. uschusses in den Ort .

Chargen der Offiziere und Aerzte ff vellaffet n ö des Reichsheeres und der Kaiserlichen j ̃ Marine, fowie der Kategorien der Berlin. J. II. III. IV. X. Reichsbeamten. Min Min Ml Min Min Min.

J. 1) Dipistons - Commandeure, Brigade ⸗Commandeure und Offiziere in Dienststellungen

in Ranges, Marine⸗ stations⸗Chefs und Admi⸗g 400 300 rale, sowie der General⸗

Stabsarzt der Armee; 2) Direktoren der obersten Reichsbehörden.

1) Stabsoffiziere mit Regi⸗ ments⸗Commandeur⸗Rang, Kapitäne zur See, Gene⸗ ralärzte;

2) Vortragende Räthe der obersten Reichsbehörden ꝛc.

1) Stabsoffiziere, Korvetten⸗ Kapitäne, Hauptleute (Ritt⸗ meister. Kapitänlieutenants, Ober⸗Stabsärzte, Stabs⸗ ärzte;

Y Mitglieder der übrigen Reichsbehörden ꝛe. .

Lieutenants und Assistenzärzte

Subalternbeamte..

Unterbeamte