Gesetz, betreffend die Registrirung und die Bezeichnung der Kaufahrteischiffe. Vom 28. Juni 1873. ;
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: .
. 1. An Stelle des 5 17 des Gesetzes, betreffend die Natio⸗ nalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß , der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867 tritt die folgende Bestimmung:
Schiffe von nicht mehr als 50 Kubikmeter Brutto⸗Raumgehalt sind ur Ausübung des Rechts, die Reichsflagge zu führen, auch ohne ; ir nne in das Schiffsregister und Ertheilung des Certifikats efugt.
§. 2. Die Aenderung des Namens eines in das Schiffsregister eingekragenen Schiffes soll, nur aus ganz besonders dringenden Grün- den gestattet werden. Sie bedarf der Genehmigung des Reichs⸗ kanzler⸗Amts.
§. 3. Jedes in das Schiffsregister eingetragene Schiff muß
U) seinen Namen auf jeder Seite des Bugs und
2) 16 Namen und den Namen des Heimathshafens am Heck an den festen Theilen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schrift⸗ zeichen führen. .
§. 4. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des §. 3 hat der Führer des Schiffes Geldstrafe bis zu einhundert⸗ fanftig Mart ober Daft verwirkt.
s 5. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1874 in Kraft.
rkundlich unter Unerer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. .
Gegeben Schloß Babelsberg, den 28. Juni 1873.
(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.
Bekanntmachung. .
Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Monats Juli wie folgt: . . I) Von Husfum nach Föhr und Sylt durch die Dampfschiffe
„Concordia“ und „Sylt“:
nach Föhr: täglich, mit Ausnahme der Sonntage;
nach Sylt: am 1., 4, 7., 8., I., 12., 14., 15., 18., 21., 22. 25., 26., 28., 29. und 31. ;
An den Tagen: 1, 2. 3., 5., 106, 11, 12, 14. bis 17., 18, 24. bis 26., 28. bis 31. sind Wyk, bezw. Sylt, bei Benutzung des Eisen⸗ bahnzuges 6 Uhr früh von Hamburg noch an demselben Tage zu er= reichen. Dauer der Ueberfahrt nach Föhr ungefähr 3 Stunden, nach Sylt ungefähr 5 Stunden.
2 Ueber Dagebüll nach Wyk a. Föhr:
a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11,30 Abends (nach Ankunft des aus 6 5, ih Nachm. abgehenden Eisenbahnzuges); in Dagebüll 7,2, früh. . ;
b. Von Ton dern über Deetzbüll nach Dagebüll Privat-Perso⸗ nenfuhrwerk täglich 2 Uhr Nachm. (nach Ankunft des um 6 Uhr Morgens von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges); in Deetzbüll 5 Uhr Nachm. Die Weiterfahrt von Deetzbüll richtet sich nach dem Abgange des Dampfschiffes von Dagebüll. ö .
Von Dagebüll nach Wyk ein- bis zweimal täglich mittelst des Dampfschiffes Föhr und Dagebüll“, dessen Abgang von dem Eintritt der Fluth abhängt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr . Stunden.
n den Tagen: 1. bis 8., 14. bis 21. und 28. dis 31. ist Wyk bei der Abfahrt von Hamburg mit dem Juge 6 Uhr früh auf dem Wege über Tondern an demselben Tage zu erreichen.
3) Von Tondern über Hoyer nach Sylt:
Von Tondern nach Hoyer Personenpost täglich 1156 Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh aus Hamburg abgehenden Eisenbahnzuges).
Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Graf Bismarck.“ Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintritte der Fluth abhängig. ᷣ
An den Tagen: 1 bis 5., 12. bis 19. und 25. bis 31. ist Sylt bei der Abfahrt von Hamburg mit dem Zuge 6 Uhr früh an dem⸗ selben Tage zu erreichen. ;
In Westerland auf Sylt ist für die Dauer der Badesaison eine . und Telegraphenstation eingerichtet.
iel, den 30. Juni 1873.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. 3schüschner.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Vize⸗Präsidenten des Obergerichts in Celle, Obergerichts⸗ Vize⸗ Direktor Niemeyer in gleicher Amtseigenschaft an das Obergericht in Hannover zu versetzen;
Den Kronanwalt Fischer in Celle unter Beilegung des Titels „Obergerichts⸗Vize⸗Direktor“ zum Vize⸗-Präsidenten des Obergerichts daselbst;
Den Kreisgerichts⸗Rath Rohde in Elbing und den Staats⸗ Anwalt Dr. Ploch in Bromberg zu Tribunals⸗Räthen bei dem Ostpreußischen Tribunal in Königsberg und den Stadt⸗ und Kreisgerichts Rath Lympius in Magdeburg zum Appellations⸗ Gerichts⸗Rath bei dem Appellations⸗Gericht in Hamm;
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Karl Ernst Theodor Schweigger zum ordentlichen Professor in . medizinischen Fakultät der Universität hierselbst zu ernennen; erner
Den nachbenannten Beamten, und zwar: dem Bergwerks⸗ und Salinen⸗Direktor Freund zu Schönebeck, den Bergwerks⸗ Direktoren Raiffeisen und Nöggerath im Bezirke der Bergwerks ⸗Direktion zu Saarbrücken, den Bergrevier⸗Beamten, Bergmeistern Emmerich zu Arnsberg und Giebeler zu Wiesbaden, dem Justitiarius der Bergwerks⸗Direktion zu Saarbrücken, Eskens, und dem Direktor des Saarbrückener ne , Barthold, den Charakter als Bergrath; un
Dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Müller in Gräfenhainchen bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. J
Auf den Bericht vom 10. Juni d. J. will Ich hierdurch geneh⸗ migen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 250, 900 Thalern, zu deren Aufnahme die Stadt Bochum durch das Privilegium vom 24. Januar 1870 (Gesetz- Sammlung S. 94) ermächtigt worden ist, vom Beginne des Jahres 1874 ab von 5 guf 45 Prozent herab⸗ gesetzt werde, — vorbehaltlich aller sonstigen Bestinimungen des ge⸗— dachten Privilegii und mit der Maßgabe, daß die ausgegebenen Obli⸗ gationen den Inhabern derselben für den Fall, daß sie mit der frag⸗ lichen Konvertirung sich nicht einverstanden erklärt haben, gemäß §. 7 des Privilegiums, jedenfalls noch vor dem 1. Oktober d. J. zum 2. Januar 1874 zu kündigen sind.
Berlin, den 14. Juni 1873. Wilhelm.
Graf zu Eulenburg. Camphaufen. Dr. Achenbach. An die Minister des Innern, der Finanzen und für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Kandidat des höheren Schulamts Dr. Ignatz Blasel ist als Seminarlehrer beim katholischen Schullehrer⸗ Seminar zu Peiskretscham angestellt worden.
Mi nisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . Der Königliche Kreis⸗Baumeister Albert Gu stav Schrö⸗ der zu en ist in gleicher Eigenschaft nach Burg bei Magdeburg versetzt worden.
Abgereist: Der General⸗Major von Karczewski, Di⸗ . . * Militãr⸗Oekonomie⸗Departements, nach Homburg vor er Höhe.
Aichtamtliches.
Dent sches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelche gestern Nachmittags von Schloß Babelsberg hier eintrafen, empfingen bald nach der Ankunft einige angesehene Personen und dinirten um 5 Uhr im hiesigen Palais allein.
Abends 9) Uhr reisten Se. Majestät der Kaiser, gefolgt vom General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten Grafen von der Goltz, dem Hofmarschall Grafen Perponcher, den Chefs des Civil⸗ bzw. Militär⸗Kabinets Geheimen Kabinets-Rath von Wil⸗ mowski und General⸗Major von Albedyll, dem Geheimen Lega⸗ tions Rath im Auswärtigen Allmt von Bülow, dem Hofrath Borck, dem Flügel⸗Adjutanten Oberst Graf Lehndorff, Major von Winterfeld und von Lindequist und dem Leibarzt Dr. von Lauer ꝛc. per Extrazug vom hiesigen Potsdamer Bahnhofe aus zum Kurgebrauch nach Bad Ems ab.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern in Coblenz außer dem Besuch Sr. Majestät des Kaisers von Rußland den Besuch Ihrer Hoheiten des Fürsten und der Fürstin von Rumänien und Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Sachsen. Heute hat Sich Ihre Majestät zum Empfang des Deutschen Kaisers nach Ems begeben. — Der Königliche Kam⸗ merherr Baron von Eynatten hat den Dienst übernommen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg ist am J. d. M. zur Kur in Ems eingetroffen.
— Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗-Schwerin, Höchstwelche heute früh 77 Uhr von Marienbad zurückkehrend, hier eintraf, begab Sich sofort zum Besuch Ihrer Majestät der verwittweten Königin nach Schloß Sanssouci bei Potsdam. Ihre Königliche Hoheit kommt morgen Mittags 12 Uhr nach Berlin, steigt im König⸗ lichen Schlosse ab und reist Nachmittag 2 Uhr 15 Minuten mit der Hamburger Bahn weiter. ö
— Der Bundesrath hielt gestern unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die 44. Plenarsitzung. Vorgelegt wurden Vorschläge wegen Ausführung des Münzgesetzes und des Gesetzes, betreffend die Kriegsleistungen, sowie wegen 1) Fest⸗ stellung des Protokolls der XLII. Sitzung; 2) Bezeichnung des Gewichts von Eisenbahnbeförderungsgut in Kilogrammen.
Ausschußberichte wurden erstattet über: a. eine Ergänzung der Gesammtergebnisse der Volkszählung; b. die Entwerthung der Wechselstempelmarken; c. den Zollanschluß eines Bremer Ge⸗ bietstheiles; d. die Abänderung verschiedener Bestimmungen der Pharmacopoea Germanica; e. die Abänderung des Artikel 4 der Maß⸗ und Gewichtsordnung; f. die Ergänzung der Vorschriften bezüglich der Prüfung der Apotheker; g. den Abschluß eines Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages mit Schweden ꝛc.; h. den Entwurf einer Verordnung wegen Abgränzung der Bezirke der Disziplinarkammern und über die Wahl der Mitglieder dersel⸗ ben; i. den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen wegen n, n, der Stadt Mülhausen zur Aufnahme zweier An⸗ leihen.
Endlich kam eine Eingabe zur Vorlage.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungs⸗ wesen hielt heute eine Sitzung.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben der evangelischen Gemeinde Groß⸗Drensen im Kreise Czarnikau ein Ehristusbild als Altargemälde für ihre Kirche zu ver⸗ ehren geruht.
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— Aus Varzin, 3. Juli, ist uns folgendes Schreiben zur
Veröffentlichung zug engen;
Ich erhalte in Varzin noch immer täglich zahlreiche Gesuche und Zusendungen privaten, halbamtlichen, litergrischen Inhalts, in einer Form, welche Beantwortung voraussetzt. Wollte ich dieser Voraus— nnz entsprechen, so würde der Zweck meiner aus Gesundheitsrück— sichten erfolgten Beurlaubung verfehlt werden. Zur Verhütung von Mißverst indnissen erkläre ich daher, daß ich zu meinem Bedauern
außer Stande bin, direkt oder indirekt an mich gerichtete Schreiben
oder Telegramme zu beantworten, so lange ich nicht nach Berlin zu—⸗ rückgekehrt sein und meine Geschäfte wieder ß haben werde. v. Bismarck.
— Die Schießübung des Garde-⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments, Corps⸗Artillerie, hat am heutigen Tage auf dem Artillerieschießplatz bei Tegel begonnen, nachdem die Schieß⸗ übung des Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments, Divisions⸗Artillerie, vorgestern beendigt worden ist.
Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte am öster⸗ reichischen Hofe, Geh. Legations⸗Rath von Gamm, welcher vor einigen Tagen aus Wien hier eintraf, hat sich gestern fruͤh von hier nach Leipzig begeben. .
Breslau, 3. Juli. Die Cholera ist, wie am 1. d. M. amtlich durch den Königlichen Kreisphysikus Friedberg konstatirt wurde, auf der rechten Oderseite des Breslauer Kreises aus⸗ gebrochen. In Laskowitz erlagen der Cholera bis jetzt 10 Per⸗ sonen. Seitens der Behörden sind umfassende Vorkehrungen gegen die Verbreitung der Seuche getroffen. Besondere Auf⸗ merksamkeit wird den die Oder passirenden Schiffen und Holz⸗ flößen zugewandt werden, und soll zu diesem Behufe bei Steine, Breslauer Kreis, eine Kontrolstelle zur Untersuchung des Ge⸗ sundheitszustandes der Schiffer und Flößer, welche von Ober⸗ schlesien stromabwärts fahren, eingerichtet werden.
Ems, 2. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland und Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Groß⸗ fürstin Marie und die Großfürsten Sergius und Paul haben Sich heute Nachmittag nach 3 zurück⸗ begeben. Se. Majestät der Kaiser von Rußland gedenkt noch bis zum 7. oder 9. d. M. zu verweilen. Zum Besuche des Kaisers war gestern Se. Durchlaucht der Fürst von Wied und heute Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sach s en hier anwesend.
Bayern. München, 30. Juni. Der König hat sich heute, dem „N. K. zufolge, von Schloß Berg in der Richtung über Steingaden nach Hohenschwangau begeben. .
Kommissionen
HSessen. Darm stadt, 30. Juni. (Fr. J) In der heu⸗ tigen Sitzung der Zweiten Kammer kamen die Art. 49 bis 68 der Stäãdte⸗Ordnung zur Annahme, und zwar wesentlich in der von der Ausschußmajorität vorgeschlagenen Fassung, soweit nicht einfach Annahme der Regierungsvorlage beantragt war. Bei Art. 49, welcher von den Geschäften des Bürgermeisters handelt, ward das dem Letzteren nach der Regierungsvorlage zu geben beabsichtigte Recht zur Beanstandung von Beschlüssen der Stadtverordneten auf die Fälle beschränkt, wo der Beschluß die Befugnisse der Stadtverordneten⸗Versammlung überschreitet oder gesetz⸗ oder rechtswidrig ist. Zu Art. 19 hatte der Ausschuß seit der letzten Sitzung einen eingehenden Antrag, welcher die Möglichkeit, den Bürgermeister in Ruhestand zu versetzen, und die ihm zu gewährende Pension behandelt, im Einverständniß mit der Regierung ausgearbeitet. Dieser Antrag wurde im Wesentlichen angenommen. Hierauf wurde auf den ausgesetzten Art. 31 zurückgegriffen und die Regierungs⸗ vorlage, welche lebenslängliche Wahl des Bürgermeisters allgemein zuläßt, abgelehnt, dafür aber ein Amendement des Abg. Buff angenommen, daß bei einer wiederholten Wahl die Lebenslänglichkeit zulässig ist. Bei dem Art. 68, welcher über die Bedingungen der Aufnahme als Ortsbürger handelt, wurde auf Antrag des Abg. Kuhl der Nachweis eines Referendums für unnöthig erklärt und weiter ein Amendement des Abg. Edinger angenommen, wonach durch Lokal⸗Statuten ein neu eintretender Ortsbürger auf gewisse Zeit gegen Verzicht auf Almend⸗Genuß von dem außerordentlichen Einzugsgeld für die Theilnahme an diesem Genusse entbunden werden kann. Angefügt wurde schließ⸗ lich noch auf Antrag der Abgg. Edinger und Buff die Mög⸗ lichkeit der Ertheilung des Ehrenbürgerrechts ohne Beitrags⸗ pflicht zu Lasten.
— 1. Juli. Heute erledigte die Kammer die Art. 69 bis 117 der Städte⸗Ordnung und damit das ganze Gesetz. Auch diesmal wurden die Anträge der Majorität des Ausschusses und beziehungsweise die Regierungsvorlage in der Hauptsache gebil⸗ ligt. Hervorzuheben ist nur, daß bei Art. 88, der von der Er⸗ hebung indirekter Abgaben handelt, ein Antrag der Abgg. Gold⸗ mann, Edinger, Buff, Küchler und Heinzerling angenommen ward, wonach, wenn die Stadtverordneten⸗Versammlung die „Aufhebung“ (im Gegensatz von „Einführung“ oder „Aende⸗ rung“) indirekter Abgaben, wie Oktroi, Marktstand⸗Geld u. dgl., beschließt, die Genehmigung des Ministeriums nicht erfor⸗ derlich ist, während der weitere Antrag dieser Abgeord⸗ neten, schon hier gesetzlich festzustellen, daß über den dermaligen status quo des Oktrois nicht hinausgegangen werden könne, namentlich mit Rücksicht auf den von denselben Abgeord⸗ neten selbständig gestellten Antrag auf völlige Beseitigung des Oktrois von 1876 an, abgelehnt wurde. Bei dem Titel Vll, „von der Einrichtung der städtischen Verfassung mit kollegialischem Magistrat“, wurde bei Art. 96 in Konsequenz des zu Art. 31 Abs. 2 gefaßten Beschlusses auch hier beschlossen, daß nach Ab⸗ lauf der ersten Wahlperiode die Wiederwahl des Bürgermeisters und der besoldeten Magistratsmitglieder auch auf Lebenszeit er⸗ folgen kann. — Schließlich wurde noch die Berathung der Land⸗ gemeinde⸗Ordnung begonnen, und es kamen die Art. Ibis 15 zur Verhandlung, welche nach den Ausschußanträgen und, was die Stimm⸗ und passive Wahlfähigkeit betrifft, in Konformität mit der Städte⸗Ordnung angenommen wurden. — Morgen kommt die Frage zur Verhandlung, ob der Land⸗Bürgermeister direkt oder, wie die Regierungsvorlage will, durch den (direkt gewähl⸗ ten) Gemeinderath gewählt werden soll.
Braunschweig, 3. Juli. Der Kammer⸗Rath v. Pawel hier ist an Stelle des in den Ruhestand getretenen Kammer⸗ Direktors v. Löhneysen zum Kammer⸗Direktor ernannt.
Sach sen⸗Meinin gen⸗Hildburghausen. Meiningen, 2. Juli. Der Herzog Georg wird zum 15. Juli nach Lieben⸗ stein zurückkehren.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Juli. Prinz Luit⸗ pold von Bayern, der Schwiegervater der Erzherzogin Gi⸗ sela, trifft am 8. d. hier ein.
— Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht den Ausweis der Staatsschulden⸗Kontrols⸗Kommission über den Stand der schwe⸗ benden Staatsschuld. Demnach befanden sich im Umlauf: A. Nach den von der privilegirten Oesterreichischen Nationalbank geführten und überprüften Vormerkungen: Partial⸗Hypothekar⸗ Anweisungen und zwar: a. auf Konventions⸗Münze lautend 12,650 fl., d. i. in österreichischer Währung 13,282 fl.; b. auf österreichische Währung lautend 35,103,550 fl., zusammen 35,116,837 fl. B. An aus der Mitsperre der beiden Kontrols⸗ erfolgten Staatsnoten, und zwar: zu 1 fl. S3. 284,038 fl., zu 5 fl. 125,495, 785 fl., zu 50 fl. 168, 163, 050 fl., zusammen 376,882,873 fl. Im Ganzen 411,999,705 fl. Dem⸗ nach haben die Partial⸗Hypothekar⸗Anweisungen um 15762,250 fl. zugenommen, die Staatsnoten um 1A 761,883 fl. abgenommen, und somit ist die gesammte schwebende Staatsschuld um 367 fl. gestiegen.
— Das Weltausstellungsfest der Stadt Wien soll, wie das „Neue Fremdenblatt“ mittheilt, am 18. August (dem Ge⸗ burtsfeste des Kaisers und dem Tage der feierlichen Preisverthei⸗ lung) stattfinden. ,
— 3. . Juli. (W. T. B) Auf Grund authentischer Mit⸗ theilung wird betreffs der Nachricht, daß die Cholera hier aus⸗ gebrochen sei, gemeldet, daß im Laufe der verflossenen Woche 4 Cholerafälle vorgekommen sind. Die von der Krankheit Er⸗ griffenen waren Fremde, drei aus den infizirten Gegenden Ost⸗ preußens, einer aus Turin. Drei der Erkrankten sind gestorben, einer besindet sich in Rekonvalescenz. Unter der hiesigen Bevöl⸗ kerung sind gar keine Erkrankungsfälle vorgekommen, und auch sonst ist der Gesundheitszustand befriedigend.
— Nach den vom „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ eingezogenen Erkundigungen entbehrt die Nachricht, daß der Kaiser gestern den Handels- und den Finanz⸗Minister empfangen und dabei denselben größere Vorsicht bei Ertheilung von Kon⸗ zessionen und strenge Ueberwachung der bestehenden Finanzinsti⸗ tute anempfohlen, sowie daß der Handels⸗Minister in Folge der ihm gemachten bezüglichen Vorstellungen seine Demission ange⸗ boten habe, aller und jeder thatsächlichen Begründung.
Graz, 2. Juli. Der Kro nprinz hat sich ,. Voitsberg begeben, um die Kohlenwerke zu besichtigen.
Pesth, 2. Juli. Im Oberhause wurde gleichfalls nach e, . des Königlichen Reskriptes die Vertagung ausge⸗ prochen.
Schweiz. Bern, 3. Juli. (W. T. B.). Der Re⸗ gierungs Rath Vautier und Degrange veröffentlichen in dem „Bund“ die Erklärung, daß sie bereits seit drei Monaten aus dem Verwaltungsrathe des „Crédit foncier suisse“ ausgetreten
! seien.
Großbritannien und Irland. London, 2. Juli. Der Schah von Persien hat seinen Aufenthalt in England bis zum Sonnabend, den 5. d. M., verlängert. Den gestrigen Tag widmete derselbe der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten Londons. U. A. besuchte der Schah den Westminsterpalast und wohnte darauf den Sitzungen beider Häuser des Parlaments an. Dann nahm er die Westminster⸗Abtei in Augenschein. Die Reise von Portsmouth nach Cherbourg wird der Schah an Bord der französischen Dampf⸗Jacht „Hirondelle“ zurücklegen.
— Der Großfürst⸗Thronfolger von Rußland und Gemahlin haben sich in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales zu einem mehrtägigen Besuche der Königin nach Schloß Windsor begeben.
— Die offizielle „London Gazette“ vom 1. d. M. enthält eine Bekanntmachung der Kommissare für die Tilgung der Nationalschuld, wonach die Summe von 1,396,580 Lstr., als vierter Theil des Ueberschusses der Staatseinkünfte über die Ausgaben während des Finanzjahres 1872/73 in dem am 30. September 1873 endigenden Quartal zur Tilgung der Staatsschuld zur Verwendung kommen wird.
— Vom Cap der guten Hoffnung bringt der Post⸗ dampfer European“ folgende bis zum 5. Juni reichende Nach⸗ richten: Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Universität am Cap hat im House of Assembley einstimmig die zweite Lesung passirt. Gleichzeitig hat das Haus auch die Vorschläge des Mi⸗ nisteriums, welche die Ausgabe von 26,000 Lstr. für die Ein⸗ wanderung gelernter Handwerker für Kolonialbauten autorisiren, genehmigt. Die Eisenbahn⸗Bills waren zur Annahme gelangt, und die Regierung wurde autorisirt, Kontrakte zu schließen, wenn sie es für geeignet halten sollte, die Bahnen nach Wor⸗ cester und Bushmans River mit größerer Schnelligkeit herzu⸗ stellen. — Gerüchtsweise verlautete, daß in Leydenberg ein 5 Pfund schwerer Goldklumpen gefunden worden sei, aber späteren Berichten zufolge sind die Aussichten auf den neuen Goldfeldern nicht sehr glänzend.
Frankreich. Paris, 2. Juli. Die konstitutionellen Gesetze sind bis auf den zweiten Monat nach den Ferien ver⸗ tagt worden. Wie „Bien Public“ erfährt, soll auch die Dis ussion über die Reorganisation der Armee wegen augenblicklich nöthiger Ersparnisse bis zum nächsten Jahre verschoben werden.
— In der Nationalversammlung wurde heute ein Zusatzantrag des Herrn Cazenove de Pradine zu dem Gesetzent⸗ wurfe, der die Erbauung einer dem sacré coeur geweihten Kirche in Montmartre zum Gegenstand hat, eingebracht. Derselbe lautet:
Die Versammlung, sich dem nationalen Aufschwung des Pa— triotismus und des Glaubens anschließend, dessen Ausdruck die Kirche von Montmatre sein wird, wird bei der Grundsteinlegung durch ein? aus 59 Mitgliedern bestehende und in öffentlicher Sitzung durch Listenskrutinium ernannte Deputation vertreten sein.“
— Am 6. Juli wird der Dampfer „Fénelon“ von Havre nach Neu⸗-Caledonien abgehen. Auf demselben sollen 24 500 Frauen, von Deportirten und 75 Kinder befördert werden.
— Das Evolutions⸗-Geschwader in Cherbourg, welches den Schah von Persien an die französische Küste geleiten wird, ist von dem Vize⸗Admiral Reynaud befehligt und besteht aus den Panzer⸗Fregatten „Ocean“ und „Suffrenne“, den Panzer⸗ Korvetten Reine⸗Blanche,!“ „Thetis“ und „Armide,“ aus der Vacht „Rapide“ und den Avisobampfern „Hirondelle,“ ‚Coligny“ und Renard,“ im Ganzen aus 9 Schiffen. — Das Programm der Festlichkeiten ist nunmehr, wie folgt, festgestellt. Sonn⸗ tag: Großes Diner und Nachtfest in Versailles; Dienstag: Gala⸗ Vorstellung in der Großen Oper; Donnerstag: Große Revue in Longchamp; Sonntag: Wettrennen ebendaselbst und Nachtfest mit Illumination und Zapfenstreich; den folgenden Dienstag endlich Soire im Elysée; in der Zwischenzeit wird der Schah die Sehenswürdigkeiten von Paris besuchen.
— Der Vertrag, welchen die französische Republik mit dem Königreich Birma abgeschlossen hat, lautet in der Uebersetzung des vom Journal des Debats“ veröffentlichten französischen Textes, wie folgt:
„»Der Präsident der französischen Republik und Se. Ma je stät der König der Birmanen wünschen zwischen Frank⸗ reich und Birmg Freundschafts⸗ und Handelsbeziehmmgen anzäknüpfen, mit dem Vorbehast, sie nöthigenfalls durch den Abschluß nachträglicher Arrangements zu befestigen und auszudehnen. Sie haben in dieser Absicht zu Bevollmächtigten ernannt: Der Präsident der französischen Republik, Herrn Charles de Remusat, Minister der auswertigen An⸗ gelegenheiten ꝛc. c. Se. Mgsestät der König der Birmanen seinen Botschafter Ferrn Menghee Mahn Saythor Kenwoon Mengyee; und haben sich diese, nachdem ihre Vollmachten überreicht und für richtig befunden, über folgende Artikel verständigt:
Artikel J. Die Franzosen können in Birma und die Birmanen in Frankreich ungehindert wohnen, reisen, Handel treiben, Grundstücke kaufen, verkaufen, ausnutzen, Bauten errichten, Alles unter Beobach— tung der Landesgesetze. Sie genießen allen und jeden Schutz für ihre Familie und ihr Eigenthum, sowie alle Vortheile und Privilegien, welche die Angehörigen der meistbegünstigten Nation genießen oder in Zukunft genießen werden. Die französischen Missionäre erhalten in Birma dieselben Vorrechte und Immunitäten wie die Missionäre jeder anderen Nation. Die Franzosen, welche Birma im wissenschaftlichen, geographischen, naturhistorischen Interesse oder aus anderen Gründen bereisen, erhalten von den birmanischen Behörden jeglichen Beistand, dessen sie für den Erfolg ihrer Unternehmungen benöthigt sind. Um⸗ gekehrt genießen die Birmanen in Frankreich dieselben Vergünsti⸗ gungen. lrtikel 2. Die Waaren, welche die Franzosen nach Birma im⸗ portiren und von dort exportiren, sowie die Waaren, welche die Bir⸗ manen nach Frankreich importiren oder von dort exportiren, zahlen keine andere und höhere Abgaben, als wenn sie durch die Land sein⸗ wohner oder Fremde, welche der meistbegünstigten Nation angehören, importirt oder exportirt würden. Die hirmanischen Produkte genießen in Frankreich und die französischen in Birma dieselbe Behandlung als ähnliche Produkte der meistbegünstigten Natien.
Die birmanische Regierung, in der Absicht die Entwickelung der Handelsbeziehungen zwischen Frankreich und Birma zu ermuntern ver⸗ , , sich, von den Tauschartikeln keinerlei Zoll zu gehe h eh, dessen
etrag 5 pCt. ihres eigentlichen Werthes übersteigt. Nach Erlegung des Eingangszolles sind die Wgaren, in welche Hände sie auch über⸗ gehen, in Birma weder einer Steuer noch sonstigen Belastung mehr unterworfen. 3.
Artikel 3. Beide Regierungen zuerkennen sich gegenseitig das Recht, einen diplomatischen Agenten zu halten und Konsuiarräthe oder Agenten und Bevollmächtigte dort zu ernennen, wo das Interesse ihrer Natio⸗ nalen es erheischt. Diese Agenten können ihre Landesflagge aufhissen und genießen für ihre . wie in Ausübung ihres Amtes den⸗ selben Schutz, dieselben Vorrechte und Immunitäten, welche den Agenten
leichen Ranges der meistbegünstigten Nationen zustehen oder in Zu⸗ . zustehen werden.
Artikel 4. Die birmanische Regierung, welche den Wunsch hegt, die Niederlasfung von Franzosen in Birma nach Kräften zu erleichtern, verpflichtet sich, bei Streitigkeiten von Franzosen untereinander nicht einzuschreiten, deren Aburtheilung vielmehr dein französlischen Konsul zu überlassen. Dagegen werden Streitigkeiten zwischen Franzosen und Birmanen durch ein gemischtes Tribunal erledigt, das aus dem Konsul und einem hochgestellten birmanischen Beamten zusammengesetzt wird.
Artikel 5 Falls ein Franzese in Birma oder ein Birmane in Frankreich mit Tode abgeht, wird seine Hinterlassenschaft den Erben zugestellt und in Ermangelung solcher dem Konsul seiner Nation, mit dem Beding, sie den Berechtigten zukommen zu lassen.
Artikel 6. Gegenwärtige Konvention hat Rechtsverbindlichkeit von einem laufenden Jahre zum anderen, so lange nicht eine der beiden Regierungen der anderen, ein Jahr im Voraus, ihre Absicht kundthut, die Gültigkeit des Vertrages aufzuheben.
Der Vertrag soll spätestens in Jahresfrist womöglich aber früher ratifizirt und die Ratifikationen ausgetauscht werden. Von dem Mo- ment dieses Austausches an tritt er in Kraft.
Zur Beglaubigung haben die resp. Bevollmächtigten gegenwärtige Konvention unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
Gegeben in doppelter Ausfertigung zu Paris, 24. Januar 1873 — 2416 buddhistischer Zeitrechnung und 1234 vulgärer Zeirrechnung, 1II. Piatho des abnehmenden Mondes.
(L. S.) Remu at. (L. S Mengyee Maha Saythor. ; Kenwoon Mengyee. Die Ahschrift beglaubigt: r . Der . der auswärtigen Angelegenheiten. Vroglie.
— 4 Juli. (W. T. B.) In Betreff der bereits gemel⸗ deten Einführung von neuen Steuern hat die Handels⸗ Kommission die Steuer auf Seife und Stearin sowie auf Pflanzen- und Mineralöle votirt, wobei die entsprechenden Aus⸗ fuhrprodukte von jeglicher Auflage befreit bleiben sollen. Die Kommission hat ferner nunmehr beschlossen, einen Zoll von 10 Prozent auf Krystall⸗, Glas⸗, Porzellan- und Fayence⸗ waaren und von 5 Prozent ad valorem auf Gewebe, sowie eine Erhöhung der Zeitungssteuer zu beantragen.
Italien. Rom, 1. Juli. Der Prinz Napoleon und die Prinzessin Elotilde sind gestern von Mailand nach Genua abgereist. Der Kronprinz Humbert begleitete dieselben bis an den Bahnhof.
— 3. Juli. (W. T. B.) In Betreff der Neubildung des Kabinets verlautet noch, daß das Ministerium der Justiz Pesanelli angeboten werden soll, dessen Ankunft auf eine von Minghetti an ihn ergangene Einladung heute hier erwartet wird. Biancheri soll erklärt haben, daß er ein Portefeuille nicht über⸗ nehmen werde. Der frühere Minister⸗Präsident Lanza unter⸗
stützt die Bemühungen Minghetti's, den Minister des Aus wärtigen Visconti⸗Venosta zum Verbleiben im neuen Kabinet zu bewegen.
Die Nr. 17 des Armee⸗Verordnungs-Blatts enthält Generalstabs-Ucbungsreisen im laufenden Jahre. — Rekruteneinstel= lung pro 1873174. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine. — Instanzenweg bei Einreichung der Listen der zur Landwehr⸗Dienstauszeichnung vorzuschlagenden Offiziere 24 des Beurlaubtenstandes des Garde⸗Forps. — Berichtigung eines beim Druck des Militär⸗Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1877 vorgekommenen Versehens. — Reise, und Umzugskosten⸗Kompetenz der Truppen⸗Büchsenmacher resp. der Hülfsrevisoren — Vergütungssätze für Brod und Fourage und Vergütungspreis für den aus preußischen Magazinen an Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen pro II. Semester 18735. — Ablieferung von Messing an die Gewehrfabriken. — Bekannt⸗ machung der Termine zum Verkauf ausrangirter Dienstpferde. — Extra⸗ ordinäre Verpflegungszuschüsse pro III. Quartal 1873. — Recherche nach dem Verbleib eines vermißten Soldaten.
— Die Nr. A des „Pxeußischen Handels⸗Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Belgien: Gesetz, betreffend die Checks, sonstigen Zahlungsanweisungen und Realanerbietungen. — Auf⸗ hebung des Vieheinfuhrverbots sür Norddeutschland und Rußland. — Spanlen: Verordnung, betreffend den Schmuggelhandel. — Ruland: Umrechnung der fremden Schiffsvermessungen in Wnnische Lasten. — Statistik: Deutsches Reichs: Uebersicht des Telegraphenverkehrs des Deulschen Reichs in 1871 und 1872. — Sachsen;: Jahreshericht der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden für 1871. — Groß— britannien: Jahresbericht des Konsulats zu Singapore für das Jahr 1872. — Turkei: Jahresbericht des Konsulats zu Aleppo für 1871. — Rußland: Jahresbericht des Konsulats zu Ny Karleby, für 1872. — Frankreich: Der Handelsverkehr und die Schiffahrt Algiers in den Jahren 1873, 1871 und 1862. — Vereinigte Staaten von Nord⸗ amerika: Jahresbericht des Konsulats zu Cincinnati für 1372. — Mittheilungen: Posen. Stralsund. Stettin. Altona. Odessa.
— Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere (R. v. Decker) erschien soeben das Cours buch der Deutschen Reichs-Post⸗Verwaltung, Juli 1873, J. Abtheilung, ent— haltend die Eisenbahnen in Deutschland und der österreichisch⸗ungari⸗ schen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise-⸗Touren mit le r der Billetpreise, bearbeitet im Ceursbureau des Kaiserlichen General⸗Postamts. Dafselbe umfaßt die bis zum 1. Juli eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eifenbahnzüge. Abtheilung II., Juli, enthält die bedeutenderen gie e fen in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner
ostverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampf⸗ f, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Ver⸗ zeichniß der Bade und Kurorte in Deutschland und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reise⸗ tou en zwischen Berlin und den bedeutenderen Baderrten, Taxif, für Courier⸗ und Ertraposten Wegemaße, Münzvergleichungs- Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphen—⸗ sinien und Gebührentarif c. Beigegeben sind 2 Karten.
Statistische Nachrichten.
Berlin. Die unter dem Protektorat Sr. Kgiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stehende Baruch⸗ Auerbachsche Waisen-Erziehungsanstalt für jüdische Knaben hat für das Jahr 1872 ihren 40. Jahresbericht ver⸗ öffentlicht. Die Anstalt wurde am 30. April 1833 mit 4 Zög⸗ lingen eröffnet und zählte im verflossenen Jahre 50 Waisenknaben und 20 Waisenmädchen. Im Ganzen haben seit dem Bestehen der Anstalt 194 Zöglinge in derselben Aufnahme, Verpflegung und Erziehung erhalten. In diesem Zeitraum sind 223,83 Thlr, ver⸗ ausgabt, 191,067 Thlr. Vermögen gesammelt und 7371 Thlr, in einem Sparkassenbuch als Eigenthum der Zöglinge niedergelegt. Die Anstalt hat am 11. Februar d. J. die Jahrʒeit ihres im Jahre 1864 verstorbenen Begründers und ersten Vorstehers, Herrn Baruch Auerbach, gefeiert.
— Aus dem Regierungsbezirk Potsdam (ohne Berlin) wanderten im Jahre 1872 1433 Personen aus, 1068 mit, 365 ohne Entlaffungsurkund e. Davon waren aus den Kreisen Prenzlau 641, Angermünde 228, Templin 133, Ost⸗Priegnitz 122 Vest . Griegnit 6lß; die Übrigen verthellen sich auf die anderen, 9 Kreise. Von den 1063 Kuswanderern gingen 1051 nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika. it;
— Uebersicht von den Verwaltungs⸗-Resultaten Fer st ändischen Städte⸗Feuer-Sozietät der Kur- und Neumark, der Riederlaufitz und der Aemter Senftenberg und Finster⸗ walde, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1872.
J. Versichekungsfummen: Am Schlusse des Jahres 1872 betru⸗ gen die Versicherungssummen für Gebäude J. Klasse 59,422. 690 Thlre, JI. Klasse 41,310,760 Thlr., III. Klasse 263,300 Thlr. 1. Klasse 15H00, 950 Thlr, in Summa 110497550 Thaler. Der Abschluß pro 1671 ergab nur 105 418,375 Thlr. Die Persicherungen haben sich daher im Jahre 1872 vermehrt um n,, Thlr. und . in Klasse J. um 3563 576 Thlr., in uf L. um 1,1322450 Thlr., in Riasfe jh un zäh Ehlr, Mn Kia fe L. um bg, Tir; sind wie vorsteht og, 175 Thlr. Die in den obigen 110,497,550 Thaler
miterthaltene beitragspflichtige Hälfte der Versicherungssummen für Kirchen und Thürme beträgt 1,325,500 Thlr.; dazu die nach den Be—⸗ stimmungen des Reglements beitragsfreie Hälfte dieser Versicherungen, mit 1325, 509 Thlr.; ergeben sich 2,651,000 Thlr., als Gesammt⸗ nn der Kirchen und Thürme am Schlusse des Jah⸗ res 2.
II. Brand- und Blitzschäden. Die Zahl der von der 2 zu vergütenden Brandschäden belief sich auf 158. Es fanden statt: 73 Schadenfeuer im J. Semester und 85 im II. Semester, und wur⸗ den ven denselben in 81 Städten 455 Gebäude betroffen. Von den 158 Schadenfeuern sind 2 durch Gewitter verursacht, 3 vorsätzlich an⸗ gestiftet und 4 durch Fahrlässiakeit herbeigeführt worden. In 2 Fällen war fehlerhafte Bauart die Ursache des Brandes, und in 130 Fällen sind die Entstehungsursachen der Brände bis jetzt unermittelt geblieben. Wegen der übrigen 17 Fälle schweben noch die Untersuchungs-Ver⸗ handlungen, ö 364 ö.
III. Schadensvergütungen, Prämien und Kosten. Aus Anlaß der voraufgeführten Brand⸗ und Blitzschäden sind festgesetzt: A. An Vergütungen in der J. Klasse für Totalschäden 5700 Thlr., für Par⸗ tialschäden 22,525 Thlr', zusammen 28,325 Thlr.; in der 11. Klasse für Totalschäden 26,075 Thlr., für Partialschäden 24,198 Thlr., zu⸗ sammen 50273 Thlr.; in der IE. Klasse für Totalschäden 2, 200 Thlr., für Partialschäden 27,954 Thlr., zusammen 52,154 Thlr.; in der JT. Klasse für Totalschäden 15,425 Thlr., für, Partialschäden 4767 Thlr., zusammen 20,192 Thlr., in Summa für Totalschäden A400 Thlr., für Partialschäden 79,545 Thlr., zusammen 159945 Thlr. B. An Spritzen⸗ und Wasserwagenprämsen 1385 Thlr. 9. An Schadenabschätzungskosten 745 Thlr., Summa tot. 1535075 Thlr.
IV. Beiträge der Theilnehmer der Sozietät. Nach Maßgabe des Bedarfs wurden folgende Beiträge ausgeschrieben; vom Hundert der Versicherungssumme J. Klasse pro J. Semester 1872 3 Pf, pro II. Semester 1572 1 Sgr., zusammen 1 Sgr. 8 Pf., II. Klasse pro 1. Semester 15972 2 Sgr., pro II. Semester 1877 3 Sgr., zusammen 5 Sgr., III. Klasse pro J. Semester 1872 4 Sgr. 8 Pf., pro II. Semester 1572 7 Sgr. zusammen 11 Sgr. 8 Pf., HL. Klasse pro J. Semester 1872 9 Sgr. 4 Pf., pro II. Semester 1872 14 Sgr., zusammen 23 Sgr. 4 Pf.
Kunst und Wissenschaft. .
— Grundzüge und Beiträge zur spstem atischen Be⸗ handlung der Religionspolitik im Deutschen Staate von Theodor Körner, Geh. Regierungs⸗-Rath, Berlin 1873, Carl Hey— manns Verlag. Der durch verschiedene staatsrechtliche Schriften be⸗ reits bekannte Verfasser unterwirft in dem vorliegenden Buch in An— knüpfung an die Bewegungen auf kirchlichem Gebiet die hier ein— schlagenden Fragen von einem objektiven, jede Parteinahme und ein⸗ seitige Konfessionalität ausschließenden Standpunkt aus einer Erörterung, in welcher auch die preußischen neuen Kirchengesetze eine Stelle finden. Der Inhalt der Schrift ist J. ein allgemeiner theoretischer Theil: Von Religion und Glauben, von der Politik, vom Staate, historisch⸗olitischer Rückblick (das apostolische, katholische, proteitantische Zeitalter); II. ein besonderer praktischer Theil: A. Die Religionsgesellschaften im Ganzen nach ihrer politischen Stellung (Katholizismus, Neu⸗Kan—⸗ tholizismus nach seinem Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit, Grund⸗ saͤtze der Staatspolitik der Religionsgesellschaft gegenüber, Protestan⸗ tismus, Judaismus), B. einzelne Gegenstände der Religionspolitik (das geistliche Amt, die Familie und, die Religion, die Schule und die Religion, die Kultusförm in politischer Beziehung, von Klöstern, geistlichen Orden und Kongregationen, die religiöse Toleranz! Die Schrift ist als Gedächtnißschrift zur vierten Säkularfeier des Geburté— tags von Nik. Copernicus erschienen und dem Copernicus-Verein für Wissenschaft und Kunst zu Thorn gewidmet.
Breslau, 3. Juli. Das 3. allgemeine Fest des Schle⸗ sischen Sängerbundes findet in diesem Jahre in Brieg statt und zwar am 26., A. und 28. Juli e. Zur Unterbringung der zahl— reich angemeldeten Sänger sollen Massenquartiere eingerichtet werden.
— In Lima wurde am 3. Mai eine von . Joss Antonio Garcia 9 Garcig begründete Elementarschusle, die von einem Preußen, Lehrer Klöckner aus Bremm an der Mosel g leitet wird, durch den Präsidenten der Republik Manuel Pardo feierlichst eröffnet.
Breslau, 3. Juli. Ueber ein neues Meteor geht der „Schles. Ztg.“ aus Creuzburg folgende Nachricht zu: Gestern, den 30. Juni, Abends 10 Uhr 40 Minuten, — Capella hatte bereits unten kulminirt, — wurde hier ein glänzendes Meteor gesehen. Eine Feuerkugel von der sechsfachen Größe der Venus, röthlich-gelb, oval, mit hellerem Schweif, bewegte sich langsam vom unteren Theil des linken Flügels des Schwanes, vom Stern „ Parallel mit dem Meridian und der Linie, welche 5 und des Pegasus verbindet (vom Scheat zu Sirra)
also nach dem Kopfe der Andromeda. Die Höhe der von Süd nach
Nord sich bewegenden Erscheinung wird auf 30 Grade über dem Horizonte geschätzt, so hoch und in derselben Gegend, wie Venus am Morgenhimmel um etwa 3 Uhr 30 Minuten sich befindet. Da Albiero im Schwan und s in der Andromeda durch Gebäude verdeckt waren, so konnten Anfang und Ende der Erscheinung nicht frei beob—⸗ achtet werden. Die in einer schwach geschlängelten Linie sich bewegende Feuerkugel verschwand, nachdem sie in vier Sekunden etwa 40 Grade passirt hatte, hinter einem gegen Noxdost ganz in der Nähe des Beob— achters stehenden hohen Gebände. Eine etwaige Theilung des Meteors ist nicht beobachtet, ein Geräusch oder eine Detonation nicht vernommen worden.
Graz, 2. Juli. Ein großer Wolken bruch ist heute im Mürz thal niedergegangen; die Pfarrkirche von Trofaiach wurde durch Blitz beschädigt. Bei St, Lorenzen sind drei Menschen verunglückt. Die Saaten haben überall empfindlich gelitten.
London, 2. Juni. Im Smithsonian Institut traf am 14. Juni aus Ann Arbor, Michigan, die Nachricht ein, Professor James C. Watson daselbst habe einen neuen Planeten entdeckt, Derselhe ist ein Planet elfter Größe, in 17 Stunden 16 Minuten südlicher Aszen—⸗ ion und 21 Grad 43 Minuten südlicher Deklination und zeigte eine reh Bewegung nach Norden.
Belluno, 2. Juli. (W. T. B.) In Alpago hat ein heftiges Erdbeben stattgefunden. In Faxra haben sich heftige vul kani⸗ sche Eruptionen mit Aschenauswürfen gezeigt.
Ueber das Erdbeben, welches am 29 d. M. das nordöstliche Ita⸗ lien und namentlich einige Provinzen des Venetianischen betroffen hat, liegen heute folgende Nachrichten vor:; .
Däs „Giornale di Padova“ bringt folgende Mittheilung des dor⸗ tigen Observatoriums: „Heute früh um 4 Uhr 58 Min. etwa wurde eine sehr heftige und lange Erderschütterung verspürt, welche nach Einigen eiwa J Minute, ugch Anderen viel länger gedauert hat. Während des Phänomens läuteten viele Klingeln und auf dem Sbservatorium blieben fünf Pendeluhren stehen, das erste um 4 Uhr 58 Min. 3 Sek., das letzte um 4 Uhr 58 Min. 47 Sek. In den 4aufeinanderfolgenden Schwankungen war die Undulatorische Form die vorherrschende mit deutlicher Richtung von OSO nach W W: aber wahrscheinlich gab es auch minder fühlbare Schwankungen in anderer Richtung und wohl auch vertikale. Dies läßt sich vermuthen aus den etwas unklaren Angaben des Seismographen und aus der Thatsache, daß die Schwingungsebenen der stehengebliebenen Pendel sehr ver— schiedene sind indem eines von O nach W, zwei von N nach S, ein viertes von DSO nach WMW, das fünfte von NNO nach SSW
wingt.“ ; 1 ĩ Aehnliche Nachrichten sind aus Pa dug eingegangen. In Tre⸗ viso und Belluno und Umgegend sind , Häuser eingestürzt und viele Einwohner unter den Trümmern ums Leben gekommen.
Landwirthschaft.
— Das soeben ausgegebene 7. Heft (V. Jahrg) der Georgika, Monatsschrift für Landwirthschaft und einschlagende Wissenschaften, unter Mitwirkung einer größeren Zahl von Prak⸗ tikern und Fachgelehrten, herausgegeben von Hr. Karl Birnbgum, Professor für Landwirthschaft an der Universität zu Leipzig, (Verlag von Heinrich Schmidt in Leipzig) hat folgenden Inhalt: Ueber