1873 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches. Dentsches Neich.

eußen. Berlin, 9. Juli. Se. Majestät der . König empfingen in Ems am 6. d. M. Abends den Abschiedsbesuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen. Am 7. d. M. Mittags traf Ihre Majestät die Kaiferin-Königin in Ems ein, woselbst bei Sr. Majestät ein Diner stattfand, an welchem außer Ihrer Majestät der Kaiser von Rußland, der Prinz Friedrich der Niederlande, der Herzog von Leuchtenberg, der Fürst und die Fürstin von Wied iUl nahmen. Nach dem Diner kehrte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin nach Coblenz zurück.

Der Kabinets⸗Rath Ihrer Majestãt der Kaiserin⸗Käönigin, Pr. Brandis, ist am 8. Juli in Linz a. d. Donau an einer Lungenentzündung verschieden. Als langerprobter und 2 bewährter Diener beider Kaiserlichen Majestten, als treuer Sohn des

Vaterlandes und reich begabter Vertreter der Vissenschaft scheidet mit ihm aus weitem Freundeskreise einer jener seltenen Männer,

deren Verlust allseitig tief zu beklagen ist.

Der Bundesrath hielt gestern, den 8. Juli, die 46. Plenarsttzung. Den Vorsitz führte der Staats- Minister Delbrũck.

Vorlagen, betreffend a. die Herbeiführung einer Vereinba⸗ rung unter den Bundesstaaten wegen gegenseitiger Mittheilung gerichtlicher Straferkenntnisse gegen Reichs angehörige, b. die Sonntagsarbeit und die Arbeitsverhältnisse der Frauen und Minderjährigen, . den Entwurf einer Strafprozeß⸗Ordnung, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. Es folgte die Wahl der Mitglieder des Disziplinarhofes. Der , . machte Mittheilung, betreffend die Behandlung der portopj ichti⸗ gen Dienstkorrespondenz der Behörden im Verkehr mit Bayern, Wüärttemberg und Desterreich Ungarn. Ausschußberichte wur⸗ den erstattet über a. die Ausführung des Münzgesetzes, b. die Erhöhung der Bauschfsumme Aldenburgs, (. den Zoll⸗ tarif und das amtliche Waarenverzeichniß, d. die Gehaltsver⸗ hältnisse der Zollbeamten in den Hansestädten, e. den Abschluß eines Auslieferungsvertrages mit Belgien, f. den Erlaß von Abgaben für die durch die Ostsee⸗Ueberschwemmung verloren gegangenen Waaren, g. den Abschluß eines Uebereinkommens. mit Italien wegen gegenseitiger Aner⸗ kennung der Rechtsfähigkeit der Aktien⸗Gesellschaften u. s. w. h. eine Petition, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, 1. den Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen über die Kriegsge⸗ richte, E. den Gesetzentwurf für Elsaß-Lothringen wegen Ermäch⸗ tigung der Bezirke, Gemeinden ꝛc. zur Aufnahme von An⸗ leihen u. s. w.

Endlich wurden zwei Eingaben vorgelegt.

Die Kaiserlich Deutschen Gesandschaften im Auslande sind zur Zeit, wie folgt, zusammengesetzt:

Argentinifche Republik s. La Plata⸗Staaten:

Beigien: Se. Excellenz Herr v. Balan, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath, Mitglied des Königlich preußischen Herrenhauses, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (ab⸗ wefend als stellvertretender Staats ⸗Sekretãr). Herr Uebel, Le⸗ gations⸗Rath, 3. 3. interimistischer Geschãftsträger. von Favrat Jacquier de Bernan, Geheimer expedirender Sekretãr. Herr von Sommerfeld, Hauptmann, aggregirt dem 2. Garde Regiment

zu Juß, Militãr⸗ Aittache a Brasilien: Minister⸗Resident (vacat). Legations⸗Kanzlist.

Chile: Herr Levenhagen, Legations-Rath, Minister⸗Re⸗

nt.

ö China: Herr von Rehfues, Legations-Rath, außerordent⸗

licher Gesandter und bevollmãchtigter Minister. Herr Dr. von

Holleben, Lieutenant à la suite des Garde Husaren⸗Regiments,

Attaché. Herr Bismarck, Dolmetscher. Herr Dr. Meyer, Gesandt⸗ schafts⸗Arzt. 86.

Columbia: Herr Dr. Schumacher, Minister⸗Resident.

Dänemark: Herr von Heydebrand und der Lasa, Lega⸗ tions Rath, Kammerherr, außerordentlicher Gesandter und bevoll⸗ mãchtigter Minister.

Ecuador und Peru: s. Peru. . .

Frankreich: Se. Excellenz Herr Graf von Arnim, Wirk⸗ licher Geheimer Rath, Kammerherr, außerordentlicher und bevoll⸗ mächtigter Botschafter. Herr Graf von Wesdehlen, S gations⸗ Rath, 1. Botschafts⸗Sekretãr. Herr von Holftein, Legations⸗ Rath, 2. Botschafts⸗Sekretãr. Herr von Dehn, 3. Botschafts⸗ Sekretãr. Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlei Cacat). Herr Höhne, Botschafts⸗Kanzlist. Herr von Bülow, Major, aggregirt dem Großen Generalstabe, 1. Militär Attaché. Herr Theremin, FSauptmann, aggregirt dem Magdeburger Feld⸗ Artillerie Regi⸗ ment Nr. 4. X. Militär Attaché. Herr Lindau, Attaché für

andelsangelegenheiten. d , , . Herr von Wagner, außerordentlicher Ge⸗ sandter und bevollmãchtigter Minister, Herr Dr. Lüders, Gesandt⸗ schafts Dolmetscher. ; .

Großbritannien: Außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Graf zu Münster, Erblandmarschall in Hannover. Herr von Krause, Legations⸗ Rath. Herr von Schmidthals, Lega⸗ sons⸗Rath. Herr Graf von Wartensleben, zweiter Botschafts⸗Se⸗ kretãr. Herr Wilke, General⸗Konsul des Deutschen Reichs, der Bot⸗ schaft altachirt. Herr Schmettau, Hofrath, Vorsteher der Botschafts⸗ Kanzlei. Herr Böhm, Botschafts-Kanzlist. Herr von Schroetter, Major, aggregirt dem Generalstabe der Armee Militãr⸗Attach è.

Japan: Herr von Brandt, Minister⸗Resident. Kemper⸗ mann, Dolmetscher.

Italien: Herr von Keudell, Geheimer Legations⸗Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmãächtigter Minister. Se. Durchlaucht Fürst Alexander zu Lynar, Legations⸗Rath. Freiherr E. von Eichthal, Königlich bayerischer Kammerjunker.

Hasperg, Hamburg. Major a. D., Attaché. Herr Graf von

er Goltz, Attaché, Legations⸗-Sekretär (ad int.). Herr Heckert, Hofrath, Vorsteher der Gesandtschafts⸗Kanzlei. Herr von Por⸗ tatius, Hauptmann, aggregirt dem 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, Militãr⸗ Attaché. Herr Dr. Gust. Weber, Geheimer Sanitãts⸗ Rath, Gesandtschafts⸗Arzt. Herr Dr. Erhardt, Gesandtschafts⸗ Arzt. Herr Jeep, Gesandtschafts⸗Prediger. 23

Mexico: Herr Graf von Enzenberg, Minister⸗Resident, Großherzoglich hessischer Major à la suite der Infanterie. Herr Dr. von Boguslawski, Legations⸗Kanzlist.

Niederlande: Se. Excellenz Herr Graf von Perponcher⸗ Sedlnitz k, Wirklicher Geheimer Rath, Kammerherr, außerordent⸗ licher Gefandter und bevollmächtigter Minister. Herr von Bunsen, Legations⸗Rath. Herr Graf von Waldenburg, Attachs. Herr von Scheven, Geheimer expedirender Sekretär.

La⸗Plata⸗Staaten: Herr Le Maistre, Königlich sächsi⸗ scher Legations⸗Rath, Minister⸗Resident für die Argentinische Re⸗ publik, den Freistaat Uruguan und den Freistaat Paraguan.

Potu gal: ** Graf von Brandenburg, Legations⸗Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Herr Reeck, Legations⸗Kanzlist. .

Rußland: Se. Durchlaucht Prinz Heinrich II. Reuß, General Lieutenant und General Adjutant Sr. Majestãt des Kaisers und Königs, außerordentlicher und bevollmächtigter Bot⸗ schafter. Herr von Alvensleben, Legations⸗Rath, Kammerherr, 1. Botschasts⸗Sekretãr. Herr Dr. Busch, Legations⸗Rath, Konsul des Deutschen Reiches. Herr Graf von Berchem, 2. Botschafts⸗ Sekretãr. Herr von Tümpling, 3. Botschafts⸗Sekretär. Kelchner, Hofrath, Vorste der Bots Kanzlei. err Schröder, Hofrath. Herr Bertolotti, Botschafts⸗Dolmetscher. Herr von Werder, General⸗Major und General à la suite Sr. Majestãät des Kaisers und Königs, Attaché à la personne de 8. M. TEmpereur de toutes les Russies, Militär⸗-Bevollmächtigter.

Gnügge, Hauptmann im Westfälischen Artillerie⸗Regiment

r. 7, dem General von Werder attachirt. Herr Graf zu Lynar, Seconde⸗Lieutenant à la suite des Regiments der Gardes du Corps, zur Botschaft kommandirt. Herr Nachmann, Rechts⸗ Konsulent, Kaiserlich russischer Anwalt. ö.

Oesterreich: Se. Excellenz Herr von Schweinitz, General⸗ Lieutenant, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter. Herr Graf Carl von Dönhoff, Legations⸗Rath. Deutscher Herr von der Balley Utrecht, 1. Botschafts⸗Sekretär. Herr Graf von Areo⸗ Valley, 2. Botschafts⸗Sekretãr. Herr Gasperini, Geheimer Hof⸗ rath, Vorsteher der Botschafts⸗Kanzlei. Herr Koser, Geheimer expedirender Sekretãr. Herr Graf Finck von Finckenstein, Major, aggregirt dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, Flügel⸗Adjutant Sr. Majestãt des Kaisers und Königs, Militär⸗Attacht.

Peru und Ecuador: Herr Dr. Lührsen, Geschäftsträger.

Schweden: Herr Freiherr von Richthofen, außerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister. 35 .

Sch weiz: Se. cellenz Herr von Roeder, General⸗ Lieutenant à la suite der Armee, außerordentlicher Gesandter ster. Herr Kunath, Legations⸗Kanzlist. iherr von Canitz u. Dallwitz, Kammer⸗ Minister.

*

Legations⸗Sekretãr ad int. .

Freiherr von Münchhausen, 2. Dragoman. Herr Holz, Legations⸗ Kanzlist. Herr Suhle, Gesandtschafts⸗Prediger. Herr Dr. Mühlig, Gesandtschafts⸗Arzt. .

Uruguay f. La Plata⸗Staaten. K

Venezuela: Herr von Gülich, Legations⸗Rath, Minister⸗

Vereinigte Staaten von Amerika: Herr Dr. von Schlözer, Legations⸗-Rath, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmaͤchtigter Minister. Herr Stumm, Legations⸗Sekretär. Herr Büddecke, Legations⸗Kanzlist.

Der Finanz⸗Minister hat sich in einem Spezialfall damit einverstanden erklärt, daß in Folge des Gesetzes vom 26. März d. J. Quittungen, welche nach dem 1. Mai d. J. ausgestellt werden, dem Stempel auch bezüglich derjenigen Zahlungen nicht mehr unterliegen, welche vor dem 1. Mai d. J. geleistet wa⸗ ren. Es ist also von den vor dem 1. Mai d. J. ausgestellten Interims⸗Quittungen ein Stempel nicht zu entrichten, obgleich die Voraussetzung der bisherigen Stempelfreiheit, daß sie näm⸗ lich gegen eine stempelpflichtige Hauptquittung ausgetauscht wur⸗ den, nicht mehr besteht.

Der Premier⸗Lieutenant Freiherr von Werthern vom Schleswig⸗Holsteinschen Husaren⸗Regiment Rr. 16 und die Se⸗ conde⸗Lieutenants Graf zu Rantzau vom 3. Garde ⸗Ulanen⸗ Regiment und von Brandis II. vom 2. Hanseatischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 76, sämmtlich bisher kommandirt zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, find auf 1 Jahr zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandirt worden. Der Erbprinz Victor von Ratibor, Seconde⸗Lieutenant im

Garde⸗Husaren⸗Regiment, ist der Botschaft in Wien auf 1 Jahr J

attachirt worden.

Am 5. und 7. d. M. gab der Vorsitzende der deut⸗ schen Ausstellungs⸗Kommission in Wien, Ministerial⸗ Direktor Moser, den deutschen Mitgliedern der jetzt dort ver⸗ sammelten Jury in den Räumen der Kommission zwei glänzende Diners. Den von dem Vorsttzenden ausgebrachten Toasten auf den Deutschen Kaiser und die deutschen Fürsten folgten zahl⸗ reiche andere, namentlich auch auf den hohen Protektor der deut⸗ schen Ausstellung, den Kronprinzen. Die Feste verliefen in der heitersten Stimmung und endeten erst am späten Abend.

Der Kommandant des Invalidenhauses zu Berlin, General⸗Lieutenant von Maliszews ki ist mittelst Allerhöchster Ka binetsordre vom 7. d. M. zum Gouverneur dieses Hauses

ernannt worden.

Der Königliche Kammerherr, General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, ist von Kopenhagen hier angekommen.

Der Oberst und Abtheilungs- Chef im Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, von Sydow, hat sich mit einem mehr⸗ wöchentlichen Urlaube nach Wildbad in Württemberg begeben.

Bayern. München, 6. Juli. Prinz Adalbert und Gem ahlin haben sich heute nach Tegernsee begeben, um dem Prinzen Karl, welcher morgen sein 78. Geburtsfest feiert, einen Besuch abzustatten.

Der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Hofe, Frhr. von Werthern, hat einen längeren Urlaub angetreten und sich heute mit seiner Gemahlin in die Schweiz begeben.

Der Kriegs⸗Minister Frhr. von Prankh wird am 10. d. M. aus Marienbad hier eintreffen und dann sofort die Leitung des Kriegs⸗Ministeriums wieder übernehmen.

Das Kriegs⸗Ministerium hat den Offizieren aller Waffengattungen, sowie den Aerzten und Militärbeamten, welche während der Uebungen in Hütten oder Barackenlagern kantonniren, für die Dauer dieses Verhältnisses die Kom mando⸗3ulage nach den chargenmäßigen Sätzen für einzelne Kommandirte be⸗ willigt. Die Zulage der Betheiligten erhöht sich durch diese Be⸗ stimmung um ein Beträchtliches.

Da einzelne Lehranstalten, welche zur Aus stellung von Zeugnissen über wissenschaftliche Qualifilation zum einjährig freiwilligen Militärdienste berechtigt sind, von ülern besucht werden, welche bereits im militärpflichtigen Alter stehen, in ihrem Studiengange aber noch nicht so weit vorgerückt sind,

daß sie vor dem durch die Militär⸗Ersatz⸗Instruktion (5. 151, 1 und 5. 153) vorgeschriebenem Termine, d. i. dem 1. April des Militãrp gkeits sich über ihre wissenschaftliche Quali⸗ fikation durch Abgangs⸗ oder Uebertritts zeugniß auszuweisen vermöchten, so wurde durch Entschließung des Staats Ministe⸗ riums des Innern beider Abtheilungen und des Kriegs⸗Mini⸗ steriums, um einerseits die bezeichnet: Anmeldefrist zu wahren, andererseits den zum einjaährig Freiwilligendienste . Aspi⸗ rirenden jede zulässige Erleichterung zu gewähren, den in dieser Lage befindlichen Schülern gestattet, den Qualifikations nachweis durch eine vorläufige Bescheinigung des Anstaltsvorstandes zu liefern: daß von der mit dem Schüler vorzunehmenden nächsten Abgangs⸗ oder Uebertritts prüfung ein güͤnstiges Ergebniß zu erwarten stehe. Die Anstaltsvorstände werden zur Ertheilung dieser Bescheinigung ebenso ermächtigt, wie die Prüfungskom⸗ missionen für einjährig Freiwillige zur Ausstellung eines Be⸗ rechtigungsscheines auf Grund dieser Bescheinigungen. Die In⸗ haber solcher Berechtigungsscheine haben sich binnen Jahresfrist über wirkliche Erlangung des zum einjährig Freiwilligendienste berechtigenden Zeugnisses auszuweisen.

Zu der im Juli oder August d. J. bei Graudenz statt⸗ findenden Belagerungs⸗ und Pontonier-Uebung hat der König die Abdommandirung nachbenannter Offi⸗ ziere nach Grau denz bestimmt, nämlich: des Obersten Karl Frhr. von Neubeck, Commandeur des 1. Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, des Oberst⸗Lieutenant der Artillerie Ernst von Büller, Referent im Kriegs⸗Ministerium, des Major Karl Staudacher von der Ingenieur⸗Berathungs⸗Kommission, der Hauptleute Josef Macco vom 2. Pionier⸗Bataillon, Karl Popp vom Generalstab und Theodor Bomhard vom 2. Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment. Die Offi⸗ ziere werden für die Dauer dieser Abkommandirung dem Obersten FIrhrn. von Neubeck in persönlicher Beziehung unterstellt, und es beziehen dieselben für die gleiche Zeit die doppelten normirten Tagegelder ihrer Charge.

Die vom Kultus⸗Mini sterium erlassene Amts in struk⸗ . für die Kreis-Schulinspektoren lautet vollständig wie folgt:

§. 1. Der Kreis⸗Schulinspektor hat neben der durch die Aller höchste Verordnung vom 1. April 1832, die Errichtung der Kreis⸗ scholarchate betreffend, geregelten Funktion eines Kreisscholarchen noch die Stellung eines ständigen Beiraths der Kreisregierung, Kammer des Innern, in allen technischen Fragen des niederen und höheren Volks schulwesens. In dieser Eigenschaft ist derselbe Hülfsorgan des Kreis⸗Schulreferenten, dessen Gegenzeichnung alle jeine Arbeiten be⸗ dürfen. Der Kreis⸗Schulinspektor ist allen für die Beamten der Kreis- regierung bestehenden Dienstesvorschriften unterwarfen.

§. 2. Den wesentlichsten Bestandtheil der Wirksamkeit des Kreis- Schulinspektors bildet die Vornahme ven außerordentlichen Visitationen der Volksschulen des Regierungsbezirks, worauf derselbe im Laufe jeden Jahres mindestenz einen Zeitraum von drei Monaten zu ver⸗ wenden hat.

§. 53. Die diesfalls erforderlichen Kommissorien mit den jeweils veranlaßten näheren Direktiven werden dem Kreisschulinspektor von der Kreisregierung theils für ganze Schuldistrikten, theils in befonderen Fällen für einzelne Schulen ertheilt. In Ausführung der Kom- missorien, welche sich auf ganze Schuldistrikte erstrecken, hat der Kreis⸗ Schulinspektor sein vorzügliches Augenmerk auf jene Schulen zu richten, in welchen nach Ausweis der Akten. sowie nach Mittheilung der Schulaufsichtsorgane sich wesentliche Mißstände vorfinden.

§. 4 Der Kreis⸗Schulinspektor kann auch zur Visitation der selbst⸗ ständigen gewerblichen und K Fortbildungsschulen, sowie der die Volksjchule ersetzenden Privatunterrichts⸗ und Erziehungs⸗ anstalten nach Bedürfniß, und joweit hierdurch seine Hauptwirksamkeit im Gebiete des öffentlichen Volksschulwesens nicht beeinträchtigt wird, von der Kreisregicrung besonders kommittirt werden.

S§. 5. Ebenso kann dem Kreis⸗Schulinspektor die Vornahme der durch §. 15 des Rormativs über die Bildung der Schullehrer vom 29. September 1866 vorgeschriebenen außerordentlichen Visitationen der Präparandenschulen des Regierungsbezirks von der Kreisregierung übertragen werden. Hiczu ist insbesondere dann Anlaß gegeben, wenn der einschlägige Schullehrerseminarvorstand, der mit Hinblick auf 5. 14 des Lehrerbildungs⸗Normativs zunächst zu diesem Geschäfte berufen er⸗ scheint, hiefür von der Kreisregierung wegen dieustlicher Verhinderung nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Visttation der Schul⸗ lehrerseminarien und die Leitung der an denselben ftattfindenden Prü⸗ fungen bleibt dem Kreisschulreferenten selbst vorbehalten. Demselben kann jedoch im Falle des Bedürfnisses der Kreis-Schulinspektor als tech⸗ nischer Kommissãr n. werden.

§. 6. Die vom Kreis⸗Schulinspektor vorzunehmenden Visitationen haben sich auf die inneren und äußeren Schulverhältnisse zu erstrecken. n erster Beziehung hat derselbe insbesondere 1) den Stand des Un⸗ terrichts und der Erziehung zu ermitteln; 2) die Methode der Lehrer zu prüfen und gegebenen Falls verbessernd auf dieselbe einzuwirken; 3) den Bestand der Lehr⸗ und Lernmittel zu untersuchen; über die Handhabung der Lehr⸗ und Disziplingrordnung, die Beobachtung des Lehr⸗ und Stundenplanes und die Einhaltung der vorgeschriebenen jährlichen Unterrichtszeit sich zu vergewissern; 5) das Schriftwesen der Schulen, dann die Geschäftsführung der Ortsschulbehörden, namentlich in Bezug auf die Abhaltung der vorgeschriebenen Schulsitzungen und die Bestrafung der Schulversäumnisse zu kentroliren.

, Ei g der ãußeren Schulverhãältnisse hat der Kreis ⸗Schul⸗ inspektor auf die Beschaffenheit der Schullokalitäten, ihr räumliches Ausmaß, den Anstrich, die Beleuchtung, Beheizung und Ventilation derselben, die Einrichtung der Abtritte, die Konstruktion und Stellung der Schultische und Schulbänke, die Pflege der Reinlichkeit im Schul⸗ gebäude ꝛ6. 2c. sein Augenmerk zu richten und sich zu überzeugen, ob die diesfalls bestehenden Vorschriften, namentlich die Bestimmungen der Normativentschließung vom 16. Januar 1867, die Gesundheits⸗ pflege in den Schulen betreffend, beobachtet werden

§. 3. Bei seinen Visitationsreisen hat der Kreis⸗Schulinspektor auch die Thätigkeit der Schulkonferenz Vorstände zu kontroliren, den etwa stattfindenden Konferenzen der Schuldienst⸗Expektanten und Schul- lehrer anzuwohnen, erforderlichen Fallz auch das ganze Lehrpersonal eines Schuldistrikts zu einer bejonderen Konferenz zu versammeln und demselben nach vorgängiger Besprechung der einschlägigen Schul⸗ zustãnde zweckentsprechende Winke in Bezug auf Lehrplan, Lehrgang Stundenordnung, Lehr und Lernmittel, Methodik, sowie in Bezug auf die eigene Fortbildung zu ertheilen.

§. 9. Von dem Kreis⸗Schulinspektor sind über das Ergebniß seiner Visitation konzise Aufzeichnungen zu machen und der Kreisregie⸗ rung mit geeigneten 2 zur Abstellung der wahrgenommenen Mißstände und zur Herbeiführung der wünjschenswerthen Verbesserun⸗ gen vorzulegen. Die Kreisregierung hat hierauf alebald die erforder= lichen Bescheide zu erlaffen, welche, soweit nicht hierbei adminiftrative Anordnungen in Frage kommen, von dem Kreis⸗Schulinspekter zu ent⸗ werfen sind. Die Bearbeitung der letzteren hat der Kreis⸗Schulrefe⸗ rent jelbst zu übernehmen.

10. Was die weitere Verwendung des Kreis⸗Schulinspektors im Referatsdienste betrifft, so sind demselben von dem Kreis⸗-Schul⸗ referenten alle Gegenstände technischer Natur zur Bearbeitung zuzu⸗ theilen, insbesondere die Prüfung und Bescheidung der ordentlichen und außerordentlichen Schuslvisitationen der Distriktsschulbehörden, der Verhandlungen über die Fortbildungs⸗Konferenzen der Schuldienst⸗ EGxpektanten und der allgemeinen Lehrer⸗Konferenzen, die Gutachten über Lehrplan, Schul und Disziplinar⸗Ordnung, Lehr- und Lernmittel, Lehrmethede 24. Derselbe ist ferner mit der Evldenthaltung der Quali- fikatiguslisten des Lehrpersonals an den deutschen Volksschulen und den Vorbereitungsarbeiten für die am Sitze der Kreisregierung statt⸗ findenden Prüfungen des Volksschullehramts, bei welchen er auch als Kommissionsmitglied zu fungiren hat, zu betrauen.

Sachsen. Dresden, 8. Juli. Um irrigen Gerüchten zu begegnen und ängstliche Gemüther zu beruhigen, theilt der Anz. aus verläßlicher Quelle Folgendes über den Gesund⸗ heits zustand der hie ge, Stadt mit: Bis mit dem heutigen Tage waren bei der städtischen Medizinal⸗Behörde 5 angebliche Cholerafälle und zwar 2 an Frauen und 3 an Männern zur Anzeige gelangt; von diesen 5 Erkrankungen haben 3 einen tödtlichen Verlauf genommen, während in den anderen Fällen die betreffenden Personen sich noch in ärztlicher Behand⸗ lung befinden. Von den vorstehenden Erkrankungen haben sich übrigens einige nur als Brechruhrfälle herausgestellt, wäh⸗ rend diejenigen, welche einen tödtlichen Verlauf genommen, le⸗ diglich solche Personen betroffen haben, die bis kurz vor ihrem Tode, bez. ihrer Erkrankung in Ortschaften der Umgebung Dres⸗ dens, namentlich in Wölfnitz und Neulöbtau sich aufgehalten haben. Seit dem 4. Juli sind zwar noch einige anderweite An⸗ zeigen über hier vorgekommen sein sollende Cholera⸗Erkrankun⸗ gen an die städtische Medizinalbehörde gelangt; es haben sich jedoch dieselben in keinem Falle bestätigt, die diesfallsigen Erör⸗ terungen vielmehr nur so viel ergeben, daß einzelne Arbeiter in Folge augenblicklichen Unwohlseins ihre Arbeit verlasfen, jedoch nach kurzer Zeit dieselbe wieder begonnen und fortgesetzt haben.

Württemberg. Stuttgart, 5. Juli. Die Finanz⸗ Kommission der Kammer der Abgeordneten hat nach Vollendung ihrer Aufgabe der Berichterstattung über den Haupt⸗ Finanzetat pro 1873 75 und über zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Pensionsberechtigung der Alterszulagen für die Vorstände und Hauptlehrer an Gelehrten Real⸗ und Bürgerschulen und in Betreff der Hundeabgabe, heute ihre am 10. Zuni begonnenen

Sitzungen geschlossen.

Baden. Karlsruhe, 5. Juli. Die Großherzogliche Re⸗ gierung läßt gegenwärtig, wie die „Karlsruher Ztg.“ mittheilt, eine Erhebung über die Wohnungsverhältnisse der Groß⸗ herzoglichen Beamten und Bediensteten vornehmen. Der Zweck dieser Erhebungen ist, über die Miethpreise und deren Verhältniß zu der Größe der Wohnungen, sowie zu der Höhe der Besoldungen und Gehalte ein zuverlässiges Material zu ge⸗ winnen, auf dessen Grundlage die Frage erörtert werden kann, in wie weit die Theuerung der Wohnungen die Erhöhung der Diensteinkommen angezeigt erscheinen läßt, und ob hierfür eventuell allgemeine Wohnungsgeld⸗3Zuschüsse, nach Art der den Reichs⸗ beamten und in Preußen gewährten Zuschüsse, oder ausnahms⸗ weise Lokalzulagen für einzelne besonders kostspielige Orte in Aussicht zu nehmen sein werden.

HSessen. Darm stadt, 8. Juli. In der gestrigen 24. Sitzung der Zweiten Kammer der Stände wurde mit der Berathung des Hauptvoranschlags über die Staatsausgaben für die Jahre 1873, 1874 und 1875 begonnen und die Hauptabthei⸗ lungen J., II. und XIV. (über die Lasten und Abgänge; die Staatsschulden; die garantirten Staatszuschüsse wegen Privat⸗ Eisenbahn⸗Unternehmungen) erledigt. Die Kammer nahm hier⸗ bei folgende Anträge ihres Finanzausschusses an:

1) Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, künftighin solche Diener, deren Verrichtungen eigentlich nur mechanische sind, aber doch keine strengwisfenschaftliche Bildung erfordern, namentlich alle Beamte unter der Klasse der Sekretäre, Registratoren, Revisoren und Buch⸗ halter nur widerruflich anzustellen und sie nach dem Gesetze vom 8. Januar 1858 zu behandeln. .

2) Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, den Kreisbau meistern anempfehlen zu lassen, bei Aufstellung der Voranschläge über die Baukosten der Kirchen, Pfarr⸗ und Schulhäuser ein gleichmäßiges Verfahren einzuhalten und in denselben nur solche Reparaturen auf- zunehmen, zu deren Herstellung der Fiskus verbindlich ist und wodurch dessen Baulast nicht vergrößert wird, nach Einlangen dieser Voran⸗ schläge und vor deren Mittheilung an die Stände eine Prüfung der⸗ selben eintreten zu lassen und den Strich der etwa dennoch darin ent⸗ haltenen unbegründeten Anforderungen zu veranlassen und daraufhin die nöthige Anforderung fn stellen. ;

3) Die baldigste Erledigung der früheren Ersuchen und Zusagen, betreffs Ablöfung der fiskalischen Grundzinsen, Baulasten 24 in Er⸗ innerung bei Großherzoglicher Regierung zu bringen.

4) Die Erwartung auszusprechen, Laß die Regierung über die Feststellung des Baukapitals der Oberhessischen Eisenbahnen und der

einerträge derselben den Ständen so bald als thunlich Mittheilung machen und die Ratifikation der Zuschüsse bis nach Prüfung dieser Berechnung vorbehalten wird. . ;

Bewilligt werden für ein Jahr: 1) Lasten auf den Kameral⸗ domänen 95, M22 fl. (außerdem an Neubauten für Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser für drei Jahre zusammen 6340 fl); 2) Lasten auf den Forstdomaͤnen 161,700 fl; 3) Lasten auf den Kameral⸗ und Forst⸗ domänen 60 353 fl; ) Brandversicherungsbeiträge 10 100 fl; 5 Be⸗ sondere Beiträge zu den öffentlichen Anstalten zu Darmstadt 1910 fl.; 6) Entschädigungsrenten für Staats- Jagd⸗ und guts⸗ herrliche Frohnden 67, 180 fl. 58 kr.; 7) Entschädigungsrenten für verlorenen Bezug indirekter Abgaben 45,537 fl.; 8) Entschädigungs⸗ renten für aufgehobene Bauten und ähnliche Abgaben 8868 fl.; 9) andere Renten 126,957 fl.; 10) Ausfälle, Abgänge und Nachlässe 194,650 fl. (Hierunter jedoch 15.000 fl. Denunziationsgebühren und Strafantheile, nur unter der Beschränkung, datz über die Art deren Verwendung zwischen Regierung und Ständen noch eine Vereinbarung erfolgt); 11) Staatsrenten für das standesherrliche Steuerprivileg und die Steuerfreiheit der Pfarr- und Schulbesoldungsgüter 39 883 fl.; 19 Besoldungen der Staatsschuldentilgungskasse 15,220 fL. 13) für Kanzlei⸗ und Geldtransportkosten derselben 2000 fl.; 14 für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld 663,391 fl. 17 fr.; 15) Bei⸗ träge zu den Tilgungsrenten der Gemeinden wegen der Ablösung der standesherrlichen Grundrenten 3885 fl.; 16) als Einnahme von den Staatzeisenbahnen 785, 009 fl.; 17) zur Tilgung von Staats eisenbahn⸗ Bauschulden 62500 fl.; 18 zur Verꝛir sung dieser Schulden 3289490 fl; 19) für Verwaltungskesten derselben 1775 fl.; 20) Sigatszuschüsse wegen Privat- Eisenbahnunternehmungen 1, K 0, M09 fl 21) Kanzlei⸗ kosten der Provinzin⸗Straßenbauschuldentilgungskasse 225 fl.

Jugenheim, J. Juli. Die Kaiserin von Rußland, die Groß iürstin Marie und der Prinz Alexand er fuhren heute Nachmittag 4 Uhr über Darmstadt nach der Rosen höhe und später nach Mathildenhöhe, woselbst die Allerhöchften Herrschaften mit dem Großherzoge und Prinz und Prinzessin Carl den Thee nahmen. . 7 Uhr fuhr Ihre Majestät wieder nach Ju⸗ genheim zurück.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 8. Juli. Für die diessährigen Truppen⸗Uebungen des mecklenburgi⸗ schen Kontingents find der „Mi. Ztg.“ zufolge nunmehr folgende Spezial⸗Bestimmungen ergangen: .

Das Grenadier⸗Regiment Nr. 89 hält seine Regiments-Uchungen bei Schwerin in der Zeit vom 9. bis 16. August ab. Das Füsilier⸗ Regiment Nr. 90 wird zu Regiments-Uebungen in der Zeit vom 12. bis 19. August bei Boizenburg zujammengezogen. Die Dragoner⸗ Regimenter Nr. 17 und 18 exerciren im Regiment in ihren Gaxnisonen. Die 34. Infanterie⸗Brigade (Großherzeglich Meckenburgische) hält ihre Brigade⸗Uebungen in der Zeit vom 21. bis 25. August bei Boizen⸗ burg ab. Derselben wird zugetheilt für die ganze Dauer der Uebun— gen das Mecklenburgische Jaͤger⸗Bataillen Nr. 14 und für den 23. bis 25. August die 5. leichte Batterie der Divisions⸗-Artillerie des Fel d⸗Ar⸗ tillerie⸗Kegiments Nr. 9. Dieselbe Brigade hält ihre Detachements⸗ Uebungen mit drei Bivouaks der Vorposten gleichfalls bei Boizenburg

in der Zeit vom 27. bis 29. August ab. An diesen Detachements⸗ Uebungen nehmen außer den vorbezeichneten Truppen noch Theil: die Mecklenburg. Dragoner · Regimenter Nr. 17 und 18, die 5. schwere, die 6 schwere und 6. leichte Batterie der Divistons⸗-Artillerie des Feld⸗ Artislerie⸗ Regiments Nr. 9 und die 2. reitende Batterie der Corps- Artillerie desselben Regiments. Das eigentliche Divisions⸗Manäver, an welchem außer den bereits genannten Truppen noch die 33. Infan⸗ terie · Brigade (Hanseatische Infanterie⸗Regimenter Nr. J5 und 76), das ü Husaren⸗Regiment Nr. 15. das Hannoversche Dragoner⸗

egiment Nr. 16 die 1. provisorische, 3. leichte und 3. reitende Bat⸗ terie der Corps - Artillerie des Feld Artillerie⸗ Regiments Nr. 9, eine Compagnie des Pionier⸗Bataillons Nr. 9 und eine Train Kolonne vom Train ⸗Bataillon Nr. 9 theilnehmen, findet zwijchen Horneburg und Harburg in der Zeit vom 4 bis 19. September mit 2 Bivouaks der ganzen Division und 2 Bivouaks der Vorposten statt. Die beson= deren Kavallerie⸗Brigade⸗ und Divisions-NUebungen unter Leitung des

Commandeurs der I7. Division, General Lieutenant von Schlotheim,

finden nach Beendigung des Manövers der 17. Division in der Zeit vom 12. bis 29. September bei Apensen statt. Daran nehmen Theil: die beiden Mecklenburgischen Dragener⸗Regimenter Nr. i7 und 18, das Hannoversche Dragoner Regiment Nr. 13, das Schleswig Holstein iche Husaren⸗Regiment Nr. 16, das Hannoversche Dragoner⸗Regiment Nr. 16 und 3 reitende Batterien der Corps⸗Artillerie des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 9.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, J. Juli. Die Königin Olga von Württemberg und die Großfürstin Vera fuhren gestern Vormittags mittelst Separathofzuges nach Baden und . . in der dem Erzherzog Albrecht gehörigen Weil⸗

urg ab.

Der General von Schweinitz, Botschafter des Deut⸗ schen Reichs, ist von Wien in Salzburg angelangt.

Klagenfurt, 7. Juli. Heute Morgens 7 Uhr verließ der Kronprinz Rudolf Klagenfurt. Der Kronprinz besucht heute Villach, Tarvis, Raibl, morgen den Predil und besteigt Mittwoch die Villacher Alpe.

Großbritannien und Irland. London, 9. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter hau ses bean⸗ tragte Richards, daß die Regierung mit den auswärtigen Mächten Unterhandlungen anknüpfe behufs Errichtung eines per⸗ manenten Schiedsgerichts Obgleich Gladstone und der Unter⸗ staats⸗Sekretãr Enfield sich gegen diesen Antrag aussprachen, wurde derselbe mit 98 gegen 88 Stimmen angenommen.

Frankreich. Paris, J. Juli. Das „Journal officiel⸗ meldet die Ankunft des Schahs von Persien wie folgt: Se. Majestät der Schah von Persien ist heute angekommen. Der Empfang fand den diplomatischen Gebräuchen und den Traditio⸗ nen der Gaftfreundschaft gemäß statt, . und die Stadt . ehren. Der von dem Minister der Aeußeren Angelegenheiten, ize⸗Präsidenten des Ministerraths begleitete Marschall⸗Präsident empfing Se. Majestät Naffr⸗rd⸗ Din auf dem Bahnhof, von Paris und stellte ihm den Seine⸗Präfekten und den Polizei⸗Präfekten vor. Der Zug begab sich durch das Bois de Boulogne. An den Festungswerken wartete der General Ladmirault, Gouverneur von Pa- ris, mit seinem Stab, um Se. Majestät zu begrüßen. Vor dem Triumphbogen wurde der Gemeinderath Sr. Majestät dem Schah von dem Seine⸗Präfekten vergestellt, der folgende Worte jagte: „Ich habe die Ehre, Ew. Majestät den Gemeinderath, die Maires und Adjunkten der Stadt Paris vorzuftellen. Gestatten Ew. Majestät dem Präsidenten des Gemeinderaths, im Namen der Stadt Paris die Gesinnungen auszudrücken, mit welchen sie in ihren Mauern den Sou⸗ verän eines großen Reiches, den Frankreich befreundeten Fürsten empfãngt. ; Präsident Vautrain sprach hierauf folgende Worte: ö Der Gemeinderath der Stadt Paris kommt, um Ew. Majestät bei 5 Einzuge in die Hauptstadt zu begrüßen und selbe im Namen der ganzen Stadt willkommen zu heißen. Unser lebhaftester Wunsch ist, daß Ew. Majestät die ihr von der Stadt Paris zu Theil gewordene Aufnahme, unsere Künste und Industrie in beständigem und gutem Andenken behalten. Mögen Ew. Majestät in unsere Stadt mit der Ueberzeugung einziehen, ihr willkommener Gast zu sein.“ Se. Majestaͤt der Schah und der Präsident der Republik fuhren alsdann die große Allee der Champs Elysées hinab, um sich nach dem gesetzgebenden Körper zu begeben, welcher während des Aufenthalts des Souveräns zu dessen Residenz gewählt wurde. Ein zahlreiches Publi⸗ kum drängte sich mit achtungsvollem Eifer auf dem Wege, welchen der Zug nahm, den sie mit ihren Beifallrufen begrüßte. 9. Juli. (W. T. B.) Der Schah von Persien begab sich gestern nach Versailles und stattete dem Präsidenten Mac Mahon und dem Präfidenten der Nationalversammlung einen

Besuch ab.

Spanien. Madrid, 3. Juli. Dem Konstitutions⸗ projekte zufolge wird der Präsident für vier Jahre gewählt, ist aber nach seinem Rücktritt nicht sofort wieder wählbar. Der⸗ selbe muß über 35 Jahre alt und auf spanischem Boden ge⸗ boren sein. Der Senat besteht aus vier Senatoren für jeden Kanton. Dieselben werden von den Kantonalversammlungen er⸗ nannt und müssen wenigstens 40 Jahre alt sein. Der Kongreß wird durch das allgemeine Stimmrecht erwählt. Das Wahlrecht beginnt mit 21 Jahren. Spanien zerfällt in 11 Bundesstaaten; ferner Cuba, Porto Rico, die Philippinen und Fernando⸗Po, welche dem Mutterlande assimilirt werden. Die Kammern halten jährlich zwei Sitzungen, eine im Winter, die zweite im Frühling. Die Deputirten erhalten Diäten. Das Projekt schafft eine Na⸗ tionalmiliz und verpflichtet Jeden ohne Unterschied zum Eintritt in dieselbe. Die Centralgewalt hat das Recht, wenn sie es für nothwendig hält, die individuellen Garantien zu suspendiren. Armee, Marine, Finanzen, Zölle, Post und Telegraphen unter⸗ stehen der Centralgewalt. Dieselbe erhebt auch alle direkten Steuern, die Kantone schreiben nur die indirekten Steuern aus.

Italien. Rom, 5. Juli. Die Kronprinzessin Mar⸗ garetha ist mit dem Prinzen von Neapel nach Bad Schwal⸗ bach abgereist. .

Venedig, 8. Juli. (W. T. B.) Nachdem die Cholera in vereinzelten Fällen hier aufgetreten ist, werden von heute an täglich amtliche Mittheilungen über den Gesundheitszustand der Stadt veröffentlicht werden.

Türkei. Konstantinopel, 8. Juli. (W. T. B.) Kiamil Pascha ist an Stelle von Achmed Muktar Pascha, welcher den Posten eines Vali (General⸗Gouverneur) von Kreta erhalten hat, zum Bauten⸗Minister ernannt worden.

Der neue Ferman, welchen der Sultan Abdul Aziz dem Khedive von Aegypten verliehen hat, lautet nach dem „Nord“ wie folgt:

„Die Lurch unseren Kaiserlichen Ferman vom 2. Rabiul Cwel 1257 für Aegypten festgestellte Threnfolgeordnung ist in der Weise abgeändert worden, daß die ägyptische Khedivenwürde auf deinen ältesten Sohn übergeht, von diesem auf seinen älteften Sohn und so weiter für alle nachfolgenden; d. h., daß die Succession kraft des Rechts der Primogenitur erfolge, im Interesse einer guten Verwaltung Aegyptens und des Wohls seiner ö ;

Da ich mich des Ferneren überzeugt habe, mit welcher Sorg⸗ samkeit du um Aegypten bemüht bist, und welche Anstrengungen du machst, die Prosperität des Landes zu fördern, dessen Größe und Wichtigkeit meinem Auge offenbar ist, wie auch die Treue und

Ergebenheit, wovon du mir stets Beweise gegeben hast, habe ich dir meine Gunst und mein Vertrauen zugewendet, und um dir einen unverkennbaren Beweis davon zu geben, setze ich hiermit für die Thronfolgeordnung in Aegypten als Regel fest: daß die Regierung in Aegypten und seinen Dependenzen, ferner das Kaimakamat von Souakin und Massaua jammt ihren Dependenzen obiger Bestimmung gemäß auf deinen ältesten Sohn übergehen, und nach ihm, kraft des Rechts der Primogenitur, auf die ältesten Söhne derer, welche Khe⸗ dives sein werden. Im Fall ein künftiger Khedive keine männlichen Nachkommen hinterlassen sollte, geht die Khedivenwürde auf den älteften seiner nachgebornen Brüder über, und sollte auch ein solcher nicht vorhanden sein, auf den ältesten Sohn seines nachgebornen Bru⸗ ders. Diese Regel soll als definitive Richtschnur gelten. Auf männ⸗ liche Kinder in der weiblichen Descendenz findet sie keine Anwendung.

Um die Sicherheit diejer Successions⸗Ordnung nach Kräften zu verbürgen, wird die Regentschaft, welche das Land während der Minder⸗ jährigkeit eines Herrschers zu verwalten hat, in folgender Weise ge⸗ regelt: Wenn beim Ableben des Khedive sein ältester Sohn minorenn ist, d. h. weniger als 18 Jahre zählt, so ist er, obgleich minorenn, nichtsdestoweniger Khedive kraft seines Successionsrechts, und sein 1 soll unverzüglich ausgefertigt werden. Wenn der verstorbene Khedive bei Lebzeiten Regentschaftsbeftimmungen in einem Dokument getroffen hat, welches durch zwei hobe Staatäabeamte als Zeugen des Aktes contrasignirt sein muß, so sollen der Regent und die Regent= schaftsmitglieder, welche als solche bezeichnet sind, sofort die Leitung der Regierungsgeschäfte in die Hand nehmen und meine hohe Pforte davon in Kenntniß setzen, und meine Kaiserliche Regierung wird den Regenten und die Negentschaftsmitglieder für die Dauer ihres Amtes bestätigen. Die Regentschaft soll aus denjenigen Beamten gebildet werden, welche an der Spitze des Ressorts des Innern, des Krieges, der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten, des Justizrathes, der Armee und der General-Inspektion stehen. Bei Ernennung des Re— genten sollen sie folgendes Verfahren beobachten:

Die genannten Verwaltungschefs wählen den Regenten aus ihrer Mitte. Die Wahl kann auf Einftimmigkeit oder auf Stimmenmehr⸗ heit beruhen. Falls die Stimmen sich auf zwei Kandidaten gleich⸗ mäßig vertheilen sollten, so soll derjenige, welcher das wichtigfte Amt bekleidet, und zwar mit dem Ressort des Innern angefangen, zum Re⸗ genten gewählt werden, während die übrigen Mitglieder den Regent⸗ schaftsrath bilden. Sie übernehmen die Leitung der Regierungs- geschäfte und machen meiner hohen Pforte davon Mittheilung, welche sie in ihren Funktionen bestätigen wird. Keinesfalls aber darf eine Per gnalverãnderung vorgenommen werden, mögen min der Regent und die Mitglieder des Regentjchaftsrgthes vom Khedive bei seinen Leb— zeiten eingesetzt, oder die Regentschaft durch Wahl konstituirt worden sein. Wenn eines der Regentschaftsmitglieder mit Tod abgeht, so sol⸗ len die Ueberlebenden eine Neuwahl vornehmen und einen anderen ägyptischen Beamten an seine Stelle ernennen. Stirbt der Regent selber, so wählen die Mitglieder des Regentschaftsrathes seinen Nach⸗ folger aus ihrer Mitte, und in die Stellung, welche der neugewählte Regent im Regentschaftsrath einnahm, einen anderen ägvyptischen Be⸗ amten als Stellvertreter. Sohald der minorenne Khedive das Alter von 18 Jahren erreicht hat, wird er als majorenn angesehen, und er ergreift selber die Zügel der Regierung.

Ich lege den böchsten Werth auf die Prosperität Aegyptens, auf das Wohlergehen, die Ruhe und die Sicherheit seiner Bevölkerung, und da dies Dinge sind, welche von der civilen und finanziellen Ver⸗ waltung wie von der Förderung der materiellen und anderweitigen Landesinteressen abhängen, so zählen wir im nachfolgenden alle Pri⸗ vilegien mit ihren Abänderungen und Erklärungen auf, welche meine Kaiserliche Regierung, sei es vor längerer oder kürzerer Frist, der ägyptischen Regierung zugestanden hat, damit sie für immer im Be⸗ siße der Khedives und ihrer Nachfolger verbleiben.

Die civile und finanzielle Verwaltung des Landes und alle seine materiellen wie sonstigen Interessen in jeder Hinsicht ressortiren von der ägyptischen Regierung und sind ihr anvertraut; und da die Ver= waltung, die Ordnung im Lande, die Entwickelung des Reichthums und der Prosperität der Bevölkerung durch die Harmonie der Ver⸗ hältnifse, durch den Charakter und die Sitten der Einwohner bedingt werden. so wird der Khedive von Aegypten ermächtigt, so oft er es fur nöthig hält, dies bezügliche Gesetze und Verordnungen zu erlafsen. Er wird gleichfalls ermächtigt, unbeschadet der Staateverträge meiner hohen Pforte, mit den Agenten der fremden Mächte Konventionen ab—= zuschließen, sowehl was Zölle und Handelsverkehr, als auch was die übrigen Beziehungen zu den Ausländern und alle innern und sonstigen Landesangelegenheiten betrifft, und zwar zu dem Behufe, Handel und Industrie zu entwickeln, wie auch das Verhältniß zu den Ausländern, ihre Situation und alle ihre Beziehungen zu der Regierung und der Bevölkerung zu regeln.

Dem Khedive steht die volle und uneingeschränkte Leitung der Finanzangelegenheiten des Landes zu. Er besitzt das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Namens der ägyptischen Regierung Anleihen jedet Art im Auslande zu negociiren, so oft er es für nõthig hält.

Da die erste und wesentlichste Pflicht des Khedive in dem Schutz und der Vertheidigung des Landes besteht, so hat er das unbedingte Recht, alle Schutz) urd Vertheidigunzsmaßregeln und Anstalten zu treffen, je nach der Aufforderung der Zeit und des Ortes und je nach Bedürfniß, ohne an irgend welche Grenze gebunden zu fein, die Zahl meiner Kaiserlichen Truppen in Aegypten zu vermehren oder zu ver= ringern.

Dem Khedive verbleibt das Vorrecht, militärische Rangerhöhungen bis zum Grad eines Obersten und civile Rangerhöhnngen bis zum Grad eines Routbe Sanie vorzunehmen.

Die in Aegypten geprägten Münzen sollen in meinem Kaiserlichen Namen geprägt werden; die Fahnen der Land⸗ und Seetruppen sollen die nämlichen sein, wie bei meinen andern Truppen, und den Bau von Kriegsfahrzeugen anbelangend, joll nur zu Panzerschiffen die Einholung meiner Genehmigung erforderlich sein.“

Am Schlusse wird noch bestimmt, daß der Vize⸗König all⸗ jährlich und in ein er Zahlung einen Tribut von 150,000 Beuteln an den Kaiserlichen Schatz zu entrichten habe.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Juli. Der König ist, wie ein Telegramm meldet, gestern früh in Vadsö angekommen. Die Königin wird übermorgen Abend um 10 Uhr mit einem Extrazuge nach Christiania abreisen, um von dort am 11. über den See Mijösen, durch das Gudbrunds⸗ und Romsthal nach Veblungsnäs und von dort per Dampfer ihre Reise nach Trondhjem zum Krönungsfeste fortzu⸗

en. . Herzog Eugene von Nerike, der jüngste Prinz des Königlichen Hauses (8 Jahre alt), reiste gestern Abend mit dem Dampfschiffe nach Gotland ab, um einige Zeit bei seiner Tante auf der Villa Fridhem bei Wisby zu verweilen.

Die von dem Reichstage gewãhlten zwölf Reprä⸗ sentanten desselben werden per Dampfschiff sich nach Sunds⸗ vall und von dort zu Lande über Jemtland nach Trondhjem zur Krönung begeben und gleichzeitig ach die hier befindlichen Gesandten fremder Mächte.

Nr. 49 des Amts-Blatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt:; General-Verfügung vom 4. Juli 1573: Postverbindung mit Konstantinopel; vom 3. Juli: Eröffnung der Eisenbahn zwischen Freiberg in en. und Nessen.

Nt. 55 der Annalen der Lan dwirthschaft in den Königlich preußischen Staaten‘ hat folgenden Inhalt:

reußen: Uebersicht der im Sommersemester 1373 an den landwirth= ö Akademien Studirenden. Die Ausübung der Jagd auf elbständigen, isolirt belegenen und weniger als 309 Morgen umfas⸗ senden Gutsbezirken betreffend. Aus einem Reiseberichte des General; Sekretärs der ostpreußischen lendwirthschaftlichen Centralstelle, Deko= nomie Rath Ottos Hausburg. Zur Zucht des Blumenkohl samens. Literatur: Bericht über die Verhandlungen der zweiten Versammlun

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