1873 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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des deutschen Landwirthschaftsrathes. Die landwirthschaftlichen Ver- uchsstatiͤnen. Besondere Beilage zum Deutschen Reichs Anzeiger“. ericht über den Handel mit Zug⸗ und Zuchtvieh. Wollmärkte. Marktberichte. Viehpreile. Stärkepreise.

Statistische Nachrichten.

Die Preußische Renten⸗Versicherungs-Anstalt zu Berlin hat ihren 34 Jahresbericht, für das Jahr 1872 erstattet. Die im Jahre 1872 gebildete Jahresgesellschaft, die 34. besteht aus 24 vollständigen und 2249 unvollständigen Einlagen mit einem Ka—⸗ pitale von 58 142 Thlr. Auf die ult. 1871 im Bestande verbliebenen 145,577 unvolsstãndigen Einlagen sind im Jahre 1553 209, 155 Thlr. Renten gutgeschrieben, 136,544 Thlr. nachträglich eingezahlt worden. Am Schlusse des Jahres 1872 blieben 204,969 Einlagen mit 10,821, 175 Thlr. Kapital im Bestande. Die Mitglieder der VI. Klasse

der Jahresgesellschaften 1839 1843 haben die höchste Rente von

1560 Thlr. jahrlich erreicht. Im Ganzen beziehen 14,137 Ver- sicherungen Renten von 6 Prozent und darüher. Die Anstalt hatte am Jahresschlusse 1872 12.590 646 Thlr. Bestände, die bis auf circa 360, 000 Thlr. in Hypotheken angelegt werden.

Kunst und Wissenschaft.

Das Mai⸗Juniheft der von Constantin Rößler herausgegebenen Zeitschrift für preußische Geschichte“ enthält: Das Städte⸗ wesen unter Friedrich Wilhelm J. von G. Schmoller; aus den Zeiten Joachims II. von E. Lambert; neuere Forschungen zur preußischen Geschichte; die Veröffentlichungen der deutschen Geschichtsvereine zur preußijchen Geschichte und Landeskunde.

München, 6. Juli. Bezüglich des Baues einer Burg in Hohenschwangau welchen der König ausführen läßt, vernimmt der „Korr. v. u. f. D.“, daß der ‚Vorbau“ derselben der Vollendung

so weit entgegengeht, daß mit der Herstellung von Wandgemälden in den drr e. des ersten Stockwerkes im Herbste dieses Jahres be⸗ gonnen werden kann. Diese Gemächer sollen nach ihrer Vollendung von dem Könige bezogen werden, bis der großartige Hauptbau selbst bewohnbar sein wird, was erst in mehreren Jahren der Fall sein

durfte. Gewerbe und Handel.

München, J. Juli. Dem bayerischen Gewerbe⸗Mu⸗ 66 zu Nürnberg sind auf Grundlage der Satzungen vom 13.

anuat 1873 Korporationsrechte unter der Bedingung verliehen worden, daß für jede Abänderung der Statuten die landesherrliche Genehmigung zu erwirken sei.

Heilbronn, 7. Juli. Der diesjährige Wollmarkt wurde am 3. d. beendigt. Die Zufuhren bestanden meistens aus rauher, mittelfeiner und feiner Bastard⸗ und gemischter Wolle, und zeichneten sich auch heute wieder insbesondere durch eine sehr schöne Wäsche aus. Der Verkauf ging schon beim Beginne des Marktes sehr lebhaft und waren fast sämmtliche zu Markt gebrachten Wollen schon am zweiten Tage verkauft. Die Preise bewegten sich für rauh Bastard⸗-Wolle zwischen 95 108 Fl., mittel Bastard 110 —= 118 Fi., fein Bastard 120 - 126 Fl., gemischte Wolle 104 —- 112 Fl. Auf den Markt kamen und wurden theils in der Wollhalle, theils in Privatlagern 4750 Ctr. verkauft, einige Hundert Centner sind eingelagert.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Die Nr. 51 der „Zeitung des Vereins Dentscher Eisenbahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Skizzen von der Wiener Weltausstellung 1873. (Fortsetzung): die Schiffahrt; sta⸗ tionäre Dampfmaschinen; Lokomotiven. Vereinsgebiet: Verein Deut⸗ scher Eisenbahn⸗Verwaltungen, Generalversammlung. Oesterreichisch⸗ Ungarische Korrespondenz. Altona⸗Kieler und Schleswigsche Eisen⸗

bahnen, Böhmische Westbahn und Alföld⸗Fiumer Eisenbahn, Geschäfte⸗ berichte pro . Technisches: Verein i Eisenbahnkunde zu Berlin. Briefkasten. Die e , . Einnahmen der DOesterreichisch-Unga⸗ rischen Eisenbahnen im Mai 1873. Eisenbahn⸗Kalender. Offtzielle und Privat⸗Anzeigen.

; ünchen, 5. Juli. In Folge des Umstandes, daß die baye⸗ rische Staatsbahnverwaltung das gesammte Reparaturwesen des Betriebs- und Fahrmaterials auf eigene Regie in die Hand ge⸗ nommen hat, ist der Bedarf an Arbeitskräften in den Werkstätten hier, in Nürnberg und anderen Orten bedeutend gesti⸗gen und gleich= zeitig damit der Bedarf an passenden, gesunden Wohnungen. Wie wir nun vernehmen, wird die Staatsregigrung an den bevorstehenden Landtag mit einer Kreditforderung im Betrag von einer Million Gulden zum Zwecke der Erbauung von Arbeiterwoh nungen heran= treten. Hier in München sind 200 solche Wohnungen prosektirt; der bezügliche Häuserkomplex joll in das Dreieck zwischen der Central- werkstätte, der Kraus schen Maschinenfabrik und dem Dorfe Neuhausen zu stehen kommen. ;

Reichenberg, 9. Juli, (W. T. B) Bei Eisenbrod, Station der nord⸗süddeutschen Verbindungs bahn, entgleiste die Lokomotive des Personenzuges. Die Lokomotive, der Tender und 2 Packwagen stürzten in den Isarfluß. Der Maschinen fũhrer blieb auf der Stelle todt. Von den Passagieren wurde nur einer, welcher aus dem Waggon gesprungen war, schwer verletzt.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Bern, Mittwoch, 9. Juli. Der Bundesrath hat beschlos⸗ sen, die definitive Einladung zur Abhaltung des Kongresses in Bern für den 1. September 1873 zu erlassen.

Die ,,,, . des Deutschen e ichs. Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener Weltausstellung.

L. Gebietsumfang und Bevölkerung. II. Landwirthschaft. III. Forst⸗ wirthschaft. I7. Bergbau⸗ und Hüttenwesen. V. Industrie. VI. Handel und Verkehr.

(Vgl. Nr. 153 d. Bl.)

I. Land- und Forstwirthschaft. (2. Gruppe.]

1. Landwirthschaft. (Fortsetzung.)

Wenngleich ein beträchtlicher Theil des gewonnenen Getreides in der Landwirthschaft selbst zum Saatgut, zum Wirthschafts⸗ und Futterbedarf verbraucht wird, so bildet doch der Handel mit Getreide in Deutschland einen der wichtigsten Handelszweige, sowohl nach der Masse und dem Werthe der dadurch umgesetzten Güter, als nach dem Einfluß auf das Wohlergehen der Bevölkerung. Der Verkehr mit Getreide im Innern des Landes selbst ist allerdings nicht festzuftellen, wohl aber der Verkehr mit dem Auslande, da sowohl die Ein⸗ wie die Ausfuhr dieses Artikels der statistischen Anschreibung bei den Zoll⸗ ämtern unterliegen. Dieser Verkehr hat durch die Verbesserung und Erleichterung der Kommunikation eine immer größere Wichtigkeit und Ausdehnung erlangt. Die für den Zollverein veröffentlichten Ver⸗ kehrsübersichten enthalten in dieser Beziehung ein reichhaltiges Ma— terial. Nach demselben betrug die Einfuhr in den freien Verkehr und die Ausfuhr aus demselben von Getreide aller Art:

Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Scheffel Scheffel Scheffel Scheffel 19,915,688 19.504837 1866 15,994,751 26,771,569 18661 143671, 402 24772, 375 S6? 38, 998,520 28, 965,591 18662 18,3755, 9357 17266 365 1868 37,352, 4839 31,495,759 16635 19453202 17999472 1869 253252, 225 28,553, 916 1864 115091,B 32 13,318,628 1870 31,495,019 24,111,758 1865 14963322 15,882,866 1871 30 998,497 265, M0, 981

Ein- und Ausfuhr von Getreide sind hiernach ungemein wechselnd und von dem Ausfalle der eigenen Getreideernten in den einzelnen Jahren abhängig gewesen. Unter den oben angegebenen zwölf Jahren befanden sich sechs (1861, 1863, 1864, 1865, 1866, 1869), in welchen der Export die Einfuhr überstieg, Deutschland also in der Lage war, einen Theil seines Ueberschuffes an das Ausland abzugeben, wogegen es in den übrigen sechs Jahren darauf angewiesen war, seinen Bedarf an Brodfrüchten theilweise vom Auslande zu beziehen. Im Allgemeinen gehört aber Deutschland zu denjenigen Ländern Europas, welche ihren Getreidebedarf selbst produziren. Denn es betrug nach Vorstehendem die Getreide Einfuhr in den Jahren 1860 = 1871: 269,0 Millionen Scheffel, die Ausfuhr dagegen 2725 Mill. Scheffel, so daß also in den letzten zwölf Jahren immer noch 3,5 Mill. Scheffel mehr aus⸗ als eingeführt worden sind. Außerdem ist auch während derselben Zeit die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten um 23 Mill. Ctr. höher, als die Einfuhr an solchen gewesen

Was den Verkehr mit den einzelnen Getreidearten betrifft, so war derselbe folgender:

1 Weizen. Einfuhr. Aus fuhr. Im Durchschnitt für 1830 64 5,757,531 Scheff. 10 463, 63 Scheff. . ö 186569 9717400 14,096,456

15850 73254590) 11450 255 isi 10 4415.355 12 365377)

Der Verkehr in diesem Artikel hat namentlich in der Einfuhr erheblich zugenommen und kommt hierbei hauptsächlich der durch die Eisenbahnen erleichterte Bezug aus Oesterreich Ungarn, welches den meisten Weizen liefert, in Betracht. Obwohl die Weizeneinfuhr in Folge dessen bedeutend gestiegen, so ist sie doch noch immer hinter der Ausfuhr zurückgeblieben. .

Einfuhr. Aus fuhr.

2) Roggen. Im Durchschnitt für 1860,64 5,877, 137 Scheff. 2,627, 37 Scheff. ö i 1865169 S, 593, 203 409,460 ö für 1870 12 411,553 4.638, 955 e n ,. ck 1871 ee, h ö 2 ö eutschlands Produktion an Roggen ist hiernach zur Deckung des eigenen Bedarfs nicht vollständig ausreichend gewesen, da ů . größere Mengen vom Auslande eingeführt werden mußten, als dahin abgegeben werden konnten. Im Ganzen betrug der Import von 1860/71: 96, 822.5637 Scheff, der Export dagegen nur 39, 396, 750 Scheff, so daß also im Durchschnitt ein jährlicher Zuschuß zur eigenen Pro⸗ duktion von 4 785,490 Scheff. u gewesen ist. . 66 3 itt für 1860164 116i Chef zh m Durchschni x I/ 81, 152 3,176, eff. 1865/69 4, 150,221 4226, 144 eff für 1870 4.382077 2.708, 686 1871 655, 5ꝛ1., 365 236 Von Gerste bedurfte Deutschland in früheren Jahren eines Zu⸗ schusses vom Auslande gewöhnlich nicht; es exportirte mehr, als es einführte. In den letztverflossenen Jahren haben aber die Bezüge von auc ländischer Gerste den Export überstiegen, was wohl haupt sächlich auf den Umstand zurückzuführen sein dürfte, daß gegenwärtig große Quantitãten ungarischer 56 für den Bedarf unserer Braue⸗ reien bezogen werden.

Anderes Getreide. Einfuhr. Im Durchschnitt für 186064 1,551,778 Scheff ö ö 1865 69 338727390,

k . 83 57,

18671 35655665 46s, 143 Im Allgemeinen ist der Export von anderem Getreide etwas höher gewesen, als die Einfuhr; von den Jahren 1860 71 sind nur zwei (1864 und 1870) zu verzeichnen, in welchen die Einfuhr über⸗ wiegend gewesen ist, wobei bezüglich des Jahres 1870 in ö. * iche

Aus fuhr. 2,124,440 Scheff. 451,88 ,

. daß aus Anlaß des Krieges mit Frankreich sehr erhe engen Hafer zur Versorgung unserer Militärpferde aus dem Aus- lande bezogen worden sind

Resümirt man die vorstehenden Zahlenangaben, so zeigt sich durchgängig eine Mehrausfuhr von Weizen und anderem Getreide, da⸗

gegen eine Mehreinfuhr von Roggen, während Ein⸗ und Ausfuhr von Gerste ziemlich gleich gewesen sind. Im Großen und Ganzen ist also der Anbau von Roggen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichend ge⸗ wesen.

Nächst den Halmfrüchten sind die Blatt⸗ und Wurzel 6 ächse die wichtigsten in der deutschen Landwirthschaft. Zu den

lattgewächsen, welche in den deutschen Staaten angebaut werden, gehören namentlich Klee, Luzerne, Esparsette und verschiedene Kohl⸗ arten die zur Viehfütterung oder zum Handel gebaut werden. Unter den Wurzelgewächsen nehmen die Kartoffeln die erste Stelle ein, welche den durchgreifendsten Einfluß auf die gesammten land⸗ und volkswirthschaftlichen Zustände ausgeübt haben. Ihr Anbau erstreckt sich auf alle deutschen Länder; auf einzelnen größeren Gütern wird demselben , 9 selbst ;. der gesammten Ackerfläche eingeräumt, deren Erträge zum Theil zur Branntweinbereitung in den mit den Gütern verbundenen Brennereien verwendet werden. In den zum vormaligen Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und in Südhessen sind im Jahre 1871 nach amtlichen Aufstellungen 35, 056,553 Scheffel Kar— toffeln zur Branntweinbrennerei verbraucht worden. .

Raͤchst der Kartoffel zählt die Runkelrübe za den wichtigsten Hackrüchten, besonders seitdem es den Fortschritten der Technik gelun⸗ gen ist, aus derselben einen den Kolonialzucker immer mehr verdrän⸗ genden Zucker zu gewinnen. Der Rübenbau hat in dem praktischen Betriebe der Landwirthschaft 3 Veränderungen hervorgerufen, da die reichen Erträge desselben Aufwendungen für Tiefkultur, Ausdüngung und verbesserte Geräthe möglich machten, wie sie bei keiner anderen Frucht rentabel geschienen hätten. Der. Gewinn kam nicht allein den immerhin noch be— schränkt angebauten Rüben zu gute; auch bei anderen Früchten zeigten sich bald gleiche Vortheile.

Im Großen und Ganzen hat sich der Anbau der Runkelrübe hauptsächlich da eingebürgert, wo in Flußthälern eine starke Schicht von lockerem, gut zu hearbeitendem, reichem Anschwemmungsboden vorhanden ist, wie im Thale der Saale, des Rheins, der Oder und anderer Flüsse, oder wo das Grundgebirge mit starken Schichten von Diluviallehm oder Lehmmergel bedeckt ist, wie auf den Hügeln und Plateaus der Provinz Sachsen, Anhalts und Braunschweigs. Welchen Umfang der Rühbenbau während der letzten drei Dezennien in Deutsch⸗ land gewonnen hat, läßt sich einigermaßen nach der Menge der von den Rübenzuckerfabriken verarbeiteten Runkelrüben berechnen, wenn man annimmt, daß im Durchschnitt auf 1 preuß. Morgen Landes 120 Ctr. Rüben geerntet werden. Im Jahre 1840/41 verarbeiteten die im Zoll⸗ verein vorhandenen Rübenzuckerfabriken 4 829,000 Ctr. Rüben, zu deren Erzeugung nur ein Areal von 40000 Morgen in Anspruch ge⸗ nommen worden ist; gegenwärtig verarbeiten diese Fabriken ca. 60

Millionen Ctr. Rüben, deren Anbau im Ganzen eine Fläche von ca.

500 0900 Morgen erfordert.

Preußen hat in den Provinzen Sachsen, Schlesien, Brandenburg, Vommern den verhältnißmäßig stärksten Rübenbau, in geringerem Umfange auch in Hannover und der Rheinpropinz. Von den übrigen Staaten wird der Anbau der Zuckerrübe in größerem Umfange na—⸗ d, n. in Bayern, Württemberg, Baden, Braunschweig und Anhalt

ieben.

Die Hüls enfrüchte gehören zu den älteren Kulturpflanzen, und schon seit lange wird ihr die Cerealien zunächst unterstützender Anbau in Deutschland betrieben. Seitdem die bodenverbessernde ie Het dieser nn n, allgemeiner bekannt geworden, und die Chemie den großen Nahrungsgehalt derselben nachgewiesen hat, ist ihrer Kultur auch von rationellen Landwirthen eine größere Aufmerksamkeit zugewendet. Es werden besonders Erbsen, Bohnen, Linsen, Buchweizen, in neuerer Zeit auch vielfach Wicken und Lupinen angebaut. Im Allgemeinen ist der Anbau von Hülsenfrüchten stärker als der eigene Bedarf ge⸗ wesen und ist alljährlich ein Theil des Ueberschusses hauptsächlich see⸗ wärts nach Großbritannien, Schweden, Norwegen und Dänemark ab⸗ gesetzt worden. Die Einfuhr von Hülsenfrüchten hauptsächlich aus Desterreich in den freien Verkehr des Zollvereins und die Ausfuhr aus demselben war in den Jahren 1867 1871 folgende:

Einfuhr. Ausfuhr. Scheffel. Scheffel. 1867 570,196 639, 347 1868 2,328,773 1,508,618 1869 S9 4,509 1,743, 138 1870 1,938,448 2,653,816 1571 1035 758 1922 4652 jähriger Durchschnitt 365 57ff 1,695,476 Unter den in Deutschland angebauten Handelsgewächsen nehmen Tabak, fe pf Delsämereien und Gespinnstpflanzen eine hervorragende Stelle ein, in zweiter Linie folgen dann Farbepflanzen, Gewürzpflanzen und Karden.

Der Tabakghau ist fast über ganz Deutschland verbreitet; da er aber stets die Ebenen und weite Flußthäler aufsucht, so findet er sich in dem gebirgigen Mitteldeutschland weniger und in den eigent⸗ lichen Gebirgsgegenden gar nicht. Im preußischen Staate wird diese Kultur in den Provinzen Pommern, Brandenburg, Sachssen und Rheinland in größerem Umfange, außerdem aber auch in Westpreußen, Schlesien, Hannover und Hessen⸗Naffau betrieben, während in den übrigen Provinzen der Anbau von geringerer Bedeutung ist. Die im Jahre 1871 in Preußen mit Tabak bepflanzte Flache hatte einen Umfang von 5925 Hekt, auf welchen 198,590 tr. getrocknete Blätter gewonnen sind. Es entfallen hiervon namentlich auf: Brandenburg 1954 Hekt. mit 59,724 Ctr. ö,. Pommern 1154 Hekt. mit 1970 Ctr., die Rheinprovinz E Hekt. mit 21,217 Ctr., Sachsen ö. Hetkt. mit J3,6r5 Cir, Schicsien 4530; Hekt. mit 5 025 Gir, Westpreußen 441 . mit 19994 Ctr, Hannover 368 Hekt. mit 10157 Ctr. Hessen⸗Nassau 187 Hekt. mit 6128 Ctr. Der Tabaks⸗ bau ist in Preußen übrigens nicht unerheblich zurückgegangen und wer⸗ den jetzt etwa 25 Prozent Fläche weniger, als in den 459er Jahren, . die Kultur verwendet, weil man da, wo die Bodenverhältnisse der⸗ elben nicht ganz besonders günstig sind, sich dem lohnenderen Anbau

von Getreide und anderen chtarten zugewendet hat, welche, ohne

solche Pflege, wie der Tabak, zu verlangen, einen mehr sicheren Er⸗ trag gewähren.

In Bayern ist der Tabaksbau der Hauptsache nach auf die

Rheinpfalz (zie Rheinebene bis an den Fuß der Hardt! und Mittel- franken (die Gegend von Nürnberg und k beschränkt, während die übrigen Regierungsbezirke nur ein sehr unbedeutendes Areal, oft nur von wenigen Morgen, bebauen. Im Jahre 1871 belief sich die zum Anban verwendete Fläche auf 4721 Hektar., welche einen Ertrag von 144,153 Cir. lieferten. Ba den nimmt unter den Tabak bauenden deutschen Staaten die erste Stelle ein und seine Kultur über- ragt nach Umfang und Ertrag selbst diejenige Preußens nicht uner⸗ heblich. Im Jahre 1871 wurden 7103.33 Hektar. mit Tabak bestellt und darauf 05 969 Ctr. gewonnen. Hauptsitz des Tabaksbaues st die sogenannte Pfalz, der Unter⸗ und Mittelrheinkreis, vorzugsweise der erstere, in welchem der Anbau meist mehr als die Härfte, in manchen Jahren über J der im ganzen Lande mit Tabak bebauten Fläche einnimmt. Es werden vorzugsweise Tahakssorten, welche sich zur Cigarrenfabrifation eignen, gebaut und zu diesem Zwecke nicht nur an inländische, Bremer und Hamburger Fabriken, sondern auch ins Ausland abgesetzt. In Hessen beschränkt sich der Tabaks⸗ bau fast ausschließlich anf die Provinz Starkenburg, während in Rhein⸗ und Oberhessen nur unbedeutende Flächen dieser Kultur⸗ art gewidmet sind. Im Jahre 1871 sind NoF Hektare mit Tabak bestellt, deren Ertrag auf 31311 Ctr. angegeben wird. Bedeutend ist die Kultur in Elsaß-Lothringen; die angebaute Fläche betrug hier 1871 3158/0 Hekt., auf welchen 115,518 Ftr. getrocknete Blät⸗ ter gewonnen worden sind. In den übrigen deutschen Staaten hat der Tabaksbau eine solche Wichtigkeit, wie in den vorgenannten nicht er— langt. Für 1871 kommen an Flächeninhalt und Naturalertrag dessel— ben in Betracht: Königreich Sachsen mit 6 Hekt. und 130 Gtr. Ta⸗ bakshlätter, Württemberg mit 1786ͤ 0 Hekt. und 557! Ctr., die Thü⸗ ringischen Staaten mit 2023 Hekt. und 4506 Ctr, Mecklenburg mit 16479 Hekt. und 6106 Ctr,, Braunschweig mit 681 Hekt. und 2391 Ctr., Anhalt mit 16300 Hekt. und 3962 Ctr.

Der Gesammtflächeninhalt aller mit Tabak bepflanzten Grund⸗ stücke belief sich im Jahre 1871 auf 22,673 Hektare, welche einen Ge⸗ sammtertrag von 7,907 Ctrn. getrockneter Blätter geliefert haben. Nimmt man als Durchschnittswerth 10 Thlr. für den Centner an, so berechnet sich der Werth der gesammten Produktion auf etwas über 7. Millionen Thaler. An den vorangegebenen Flächeninhaste partizi= piren: Baden mit 313 Proz, Preußen mit 26.1 Proz, Bayern mit 203 Proz, Elsaß⸗Lothringen mit 15 Proz, alle übrigen Staaten mit 9 Proz, dagegen entfallen von dem nachgewiesenen Ernteertrage auf Baden W,3 Proz, Preußen A, Proz, Bayern W Proz, El⸗ saß⸗-Loethringen 161 Proz, alle übrigen Staaten 7,5 Proz.

Die nachfolgende Uebersicht läßt auf Grund amflicher Aufnahme die Anbau⸗ und Ertragsverhältnifse beim Tabak für die letzten 10 Jahre näher ersehen: **

Mit Tabak be⸗ Menge des gewonne⸗ baute Fläche. nen Tabaks. 1862 61,232 Preuß. Morg. ö, 193 Ctr. 1863 84,317 = 682,051 1864 92, 914 676, 140 1865 g93, 667 767, 149 1866 86, 0937 663, 418 1867 77,270 530, 946 1868 70 348 530 303 1869 67,739 449, 937 1870 65,349 481,636 1871 76, 822 602. 389 10 jähriger Durch⸗

schnitt 7,568 Preuß Morg. 581,916 Ctr.

Zu der Reihenfolge dieser Zahlen muß indeß erläuternd bemerkt werden, daß 1867 Schleswig⸗Holstein zwar dem Zollgebiete zugetreten ist, aber keinen Tabaksbau besitzt, und daß seit 1563 Mecklenburg im Zollgebiete mit einbegriffen ist, welches zwar Tabak baut, indeß in so geringer Ausdehnung, daß dadurch die Vergleichbarkeit der Kassen nicht erschwert wird. Dagegen hat der bedeutende Tabaksbau von Elsaß⸗Lothringen für 1871, wo derselbe zum ersten Male aufge⸗ nommen worden ist, vorstehend außer Ansatz gelassen werden müssen. Wenn man übrigens an Stelle des oben nachgewiesenen zehnjährigen Durchschnitts einen fünfjährigen berechnet, so ergiebt sich für die * fünf Jahre eine nicht unerhebliche Abnahme des Tabaksbaues. Im Durchschnitt für 1862/66 berechnet sich nämlich die bebaute Sie auf 83,633 Morgen, der Ertrag davon auf 644,790 Ctr. Tabak, wäh⸗ rend im Durchschnitt für 1867771 nur 71,5094 Morgen und 519, 042 Centner in Betracht kommen. Der Anbau ist hiernach in der letzten fünfjährigen Periode um 17 Prozent, der Ertrag sogar um 24 Prozent zurückgegangen. ; .

Daß die Tabaksproduktion Deutschlandz bei Weitem nicht aus— reicht um den eigenen Konsum zu decke, ist bekannt. Wir werden bei BVarstellung der industriellen Verhältnisse Tabaks und Ci= garrenfabrikation Gelegenheit haben, auf diesen Punkt zurück zukommen. ;

Der Hopfen bau, vor einigen Jahrhunderten in ganz Deutsch⸗ land allgemein und nachweislich von hier aus erst nach den Nieder⸗ landen, Wandern, Frankreich und England verbreitet, hat sich nur an einigen Orten erhalten, ist aus ganzen Gegenden und Ländern faft verschwunden oder wird nur noch . betrieben. Die Gesammtproduktion im ganzen Gebiete it ebensowenig bekannt, wie das zum Hopfenbau henutzte Areal, da Erhebungen in dieser Be⸗ ziehung nur fuͤr einzelne Hopfendistrikte existiren.

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Redaktion und Rendantur: Sch wieg er.

Berlin, Verlag der Crpehition e ffeh Drug. 8. Heib erg. Zwei Beilagen

(einschließlich der Börsen · Beilage).

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J . SBestellung an; für gerlin außer den hiesigen 3 8 r aten auch die Expediton: Wilhelmstr. 32.

M 161.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major von Voigts⸗Rhetz, Direktor des Allgemeinen Kriegs- Departements, den Rothen Adler⸗rden zweiter Klasse mit Eichenlaub, deni Kapitän⸗Lieutenant Freiherrn von Rössing den Rothen Adler-Orden vierter Klaßse und dem Obersten 4. D. Mirich, kisher Ingenieur vom Platz in Erfurt, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deuntsches Reich.

Dem Notar Friedrich Herold in Diedenhofen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichs⸗Justizdienste ertheilt.

Die Beförderung von Postsachen nach Potsdam findet jetzt täglich 18 Mal statt, und zwar werden: ö

a. Postsendungen aller Art mit den Zügen 6, 8. 5, 8. , . 12 Uhr Vormittags und 1. 30, 6, 10, 10. 30 und 1 Uhr Nach⸗ mittags; b. nur Briefpost sendungen mit den Zügen 10. 15 Vormit— tags und 2. 3, 4 15, 5, 6. 45, 7. 45 und 9 Uhr Nachmittags expedirt.

Die Einlieferung der Gegenstände bei den Postanftalten muß, wenn die Versendung mit der nächsten Transport- Gelegenheit statt— finden soll, vor der Schlußzeit der Post erfolgen. Während der ge⸗ wöhnlichen Annahmestunden tritt diese Schlußzeit ein: ö

ID bei dem Postamte Nr. 9 auf dem Potsdamer Bahnhofe a. für gewöhnliche Briefe 5 Minuten, h. für rekommandirte Briefe und Post⸗ anweisungen Stunde, e. für Gelder und Päckereien 1 Stunde vor dem planmäßigen Abgange der betreffenden Bahnzüge;;

Y bei den Annahmestellen im Hof⸗Postamtsgebäude (Königsstraße und Spandauerstraße) a. für gewohnliche Briefe 1 Stunde, b. für rekommandirte Briefe und Postanweisungen 14 Stunde, C. für Gelder und Päckereien 25 Stunde vor dem planmäßigen Abgange der be⸗ treffenden Bahnzüge.

Ven den übrigen Postanstalten werden die Korrespondenz⸗Gegen—⸗ stände für gewöhnlich mittelst allstündlichet Transporte über das Hof⸗ Postamt geleitet, so daß die Auflieferung der Briefe um so viel zeitiger geschehen muß, als die Beförderung von den betreffenden Postanstalten bis zum Hof⸗Postamtsgebäude Zeit erfordert. Nur zu dem Zuge

10 Uhr Abends findet von einzelnen Postanstalten und zwar von den

2 Nr. I (Krausenstraßes, Nr. 3 (Oranienburgerstraße), tr. 7 Doretheenstrage) Nr. 8 Tauber straße), Nr. 12 Simmer straße) Nr. 14 (Alte Jakobstraße), Nr. 15 (Sebastianstraße), Nr. 25 (Alte Leipzigerstraße), Nr. 38 (Jägerstraße), Ar. 41 (Mauerstraße), Nr. 44 (Kronenstraße), Nr. 45 (Grünftraße), Nr. 46 (Behrenstraße), Nr. 49 (Passage), Nr. 50 (Köpnickerstraße) eine direkte Ueberführung der Korrespondenz nach dem Potsdamer Bahnhofe statt, und kommen damit alle diejenigen Briefe zur Absendung, welche bei den bezeichneten Postanstalten bis 9 Uhr Abends eingeliefert werden. Für den Ab⸗

gang der Sendungen vom Bahnhofe ist hiernach die Zeit

zur Ueberführung von den betreffenden Einlieferungs— stellen bis zum Bahnhofe mit in Berechnung zu zie hen, event. empfiehlt es fich, eilige Postgezenstände nach Potsdam bei dem Postamte Nr. S (Potsdamer Bahnhof) hierselbst einzuliefern. Berlin, den 5. Juli 1873. . Der Kaiserliche ODber⸗Post⸗Direktor.

Das 20. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: .

Nr. 948 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nach⸗ trages zum Haushalts⸗Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1873. Vom 4. Juli 1873; und unter

Nr. 949 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Juli 1873.

Berlin, den 10. Juli 1873.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor an der Universität und Direktor der ägyptischen Abtheilung der Königlichen Museen hierselbst Dr. Karl Richard Lepsius den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Berlin, den 19. Juli.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen traf gestern Abend, von Wiesbaden, resp. Eisenach kommend, über Großbeeren in Glinike ein.

Auf Ihren Bericht vom 30. Juni d. J. ermächtige Ich Sie, den Bau der durch das Gesetz vom 14. Juni d. J. zur Ausführung für Rechnung des Staats genehmigten Eisenbahnen und zwar: 1) der Bahn von Saarbrücken durch das Fischbachthal nach Neunkirchen mit Ab⸗ zweigung in das Trerkelbachthal, sowie der Bahn von der Reichsgrenze bei Sierk über Trier und Coblenz nach Oberlahnstein mit Ausschluß der Strecke von dem letztgengnnten Orte bis jenseits der unweit FToblenz zu erbauenden Brücke über die Mosel der Eisenbahn-Direktion in Saarbrücken, M der Strecke von Oberlahnstein bis jenseits der vorbezeichneten Moselbrücke der Eisenbahn⸗Direktion in Wiesbaden, 3) der Bahn von Hanau nach Friedberg der Direktion der Main= Weser Bahn in Gäassel, 4 der Bahnen von Godelheim rep. Itt. bergen nach Northeim und von Welwer nach Dortmund der Direktion der Westfälischen Eifenbahn in Mänster, 5) der Bahn von Harburg nach Hannover der Eisenbahn⸗Direktion in Hannover, 6) des Schluß⸗ . der Berliner Verbindungsbahn, sowie die Ausführung der An⸗ agen für die Berlin-Wetzlarer Linie in Berlin und auf der, Strecke Berlin Charlottenburg der Dircktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn hierselbst und 7) der Strecke der Berlin⸗Weßzlarer Bahn von Nordhausen bis Wetzlar der Eisenbahn⸗-Direktion in Cassel zu

er 8

Berlin,

Donnerstag,

übertragen, indem Ich gleichzeitig den genannten Direktionen auch hin⸗ sichtlich der übertragenen Bauausführungen die Rechte und Pflichten öffentlicher Behörden beilege. Ferner genehmige Ich, daß di e Aus⸗ führung des Theils der Berlin⸗-Wetzlarer Bahn von Charlottenburg nach Nordhausen einer nach Maßgabe Ihrer Vorschläge der Direktion der Oftbahn beigeordneten Kommission übertragen wird, welche ihren Sitz in Berlin nehmen und unter der Firma: Königliche Kommission für den Bau der Bahn Berlin⸗Nordhausen“ innerhalb des ihr zuge⸗ wiesenen Geschäftskreises für die Dauer ihres Bestehens alle Rechte und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben soll. Endlich bestimme Ich, daß für sämmtliche bezeichnete Eisenbahnen das Recht zur Expro— priation derjenigen Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen nothwendig sind, sowie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach den gesetz lichen Bestimmungen zur Anwendung kommen soll. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machn. Schloß Babelsberg, den 2. Juli 1873. Wilhelm. ö Dr. Achenbach. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22 Juni 1873 betreffend Bestimmungen über Beförderung ꝛ6 der Unteroffiziere. Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die beifolgenden Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere. Alle entg-⸗gen⸗ stehenden bezüglichen Bestimmungen werden hiermit aufgeboben. Das Kriegs⸗-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen und etwa erforderliche Erläuterungen zu ertheilen. Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1373. . Wilhelm. ö von Kameke. An das Kriegs⸗Ministerium.

* ! C 2 * Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere.)

§. 1. Die Feldwebel und Vize⸗Feldwebel ), die Stabshautboisten, Stabsherniften und Stabstrompeter es Garde⸗Corps werden durch Seine Majestät, den Kafser und Königs) dice nigen der übrigen Ar⸗ wee⸗Corps, sowie alle Sergeanten nch offiziere durch die nächsten mit mindestens der Digziplinarstrafgewalt eines Regiments⸗Comman⸗ deurs beliehenen Vorgesetzten, die Bezirks⸗Feltwebel durch die Brigade⸗ Commandeure ernannt. .

§. 2. Bei der Beförderung kommt neben dem Verpflegungs⸗ Etat des betreffenden Truppentheils 2c. in Betracht: 2. die Qualifi- kation, b. die dienstliche Stellung, e. das Anciennetäts⸗Verhältniß der zu Befördernden. . 36.

3. 3. Die Verpflegungs⸗Etats weisen die Zahl der in den ver⸗ schiedenen Unteroffizier⸗ Chargen von den Truppentheilen und Instituten zu besetzenden Stellen nach. Beförderuungen über den Etat dürfen nur in den nachstehend bezeichneten Ausnahmerällen stattfinden.

Kann die vakante Stelle eines Feldwebels ꝛc. oder Sergeanten“) nicht besetzt werden, oder ist die Stelle eines Portepeefähnrichs vakant, so darf ein Unteroffizier über den Etat verpflegt werden. Wird die Stelle eines Portepeefähnrichs voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate besetzt, so hat die Ernennung eines Unteroffiziers über den Etat zu unterbleiben, wenn nicht etwa während dieses Zeitraums der Abgang eines Unteroffiziers mit Bestimmtheit zu gewärtigen ist.

§. 4. Jede Beförderung ist in erster Linie abhängig von der Qualifikation des zu Befördernden. Insbesondere dürfen in die eta:s⸗ mäßigen Stellen der Vize⸗Feldwebel 2c. nn solche Sergeanten auf⸗ rücken, welche bei erprobter moralischer Zuverläsfigkeit auf Grund ihrer militärischen Eigenschaf en und der erlangten Dienstkenntnisse mit vollem Nutzen im praktischen Dienste der Truppe verwendbar sind.

Mangelt es an einem Sergeanten, wescher in jeder Beziehung den an einen Vize⸗Feldwebel 2c. zu stellenden Anforderungen entspricht, so bleibt die vakante Stelle eines Vize⸗Feldwebels ꝛc. unbesetzt; es darf fedoch ein Sergeant über den Etat mit den entsyrechenden Kompetenzen ernannt werden, während der Mehrbetrag der Kompetenzen des Vize⸗ Feldwebels 2c. als erspart zu berechnen ist. ö

Für die strikte Innehaltung dieser Bestimmung sind die Batail⸗ lons⸗ 2c. und Regiments⸗ 2c. Cemmandeure speziell verantwortlich.

§. 5. Die dienstliche Stellung der zu Befördernden ist insofern maßgebend, als in die von den Truppentheilen etatsmäßig zu besetzen den Stellen der Feldwebel 2c, der Vize⸗Feldwebel 2c. und der Sergeanten, die aus dem praktischen Dienst auf unbestimmte oder längere Zeit Abkommandirten nicht aufrücken dürfen, es sei denn, daß sie in Folge der Beförderung in diesen Dienst zurücktreten. Eine solche Abkom⸗ mandirung von bereits ernannten Feldwebeln und Vize-Feldwebeln ze. ist nur Behufs Besetzung anderer etatsmäßiger Stellen von Feld—⸗ webeln resp. Vize⸗Feldwebeln 26. zulässig; Sergeanten scheiden in Felge einer solchen Abkommandirung aus der bisher innegehabten etatsmäßigen Stelle, aus und beziehen event., den Mehrbetrag ihrer feitherigen Kompetenzen (exkl. etwaige Dienstzulgge) gegen diejenigen eines Unteroffiziers aus Ersparnissen des Militär Etats. Ausgenommen von letzterer Bestimmung sind die Fouriere, Kapitän d armes und Qnartiermeister, welche in dieser Stellung auch nach der Beförderung

) Die in Bezug auf Beförderung der Portepeefähnriche sowie des zum Unteroffizierstande gehörenden JDeuerwerks. und Zeug ⸗Personals bestehenden besonderen Bestimmungen werden hierdurch nicht mo⸗

difizirt. ö. .

ö Y) Unter Bataillons⸗Commandeure 2c. sind die Abtheilungs Com⸗ mandeure, unter Compagnie⸗Chefs 2c. die Compagnie⸗Gommandeure, die Eskadron.· und Batterie⸗Chefs, unter Feldwebel resp. Vize⸗Feld⸗ webel 2c. die Wachtmeister resp. Vize⸗Wachtmeister mit ein begriffen. Was betreffs der Unteroffiziere bestimmt wird, gilt auch bezüglich der Oberjãger. .

I Die Bestimmungen von pass. 7 des 8. 2 der Verordnung, be⸗ treffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, wonach Reserve⸗Offizier⸗Aspiranten zu Vize⸗Feldwebeln ꝛc. auch beim Garde⸗Corps durch die Regiments⸗Commandeure ernannt werden, wird durch ohiges nicht alterirt. z . . ö

) Hinsichtlich des Verfahrens bei Vakanz der Stelle eines Vize⸗ Feldwebels ꝛc. erf. 5. 4.

. den 10. Juli, Abends.

1874.

zum etatsmätzigen Sergeanten verbleiben können. Die Regiments und Bataillons-⸗Tambours, die bei den Kommando⸗Behörden, Truppen und Instituten als etatsmäßige Schreiber fungirenden oder als Schrei= ber zu Gouvernements und Kommandanturen kommandirten Unter⸗ offiziere dürfen zwar zu Sergeanten und nach 15 jähriger) vorwurfs⸗ freier Dienstzeit zu Vize⸗Feldwebeln 2c aber ohne Anrechnung auf den Etat der Sergeanten*) resp. der Vize⸗Feldwebel ꝛc. befördert werden.

Dieselben empfangen in beiden Rangklassen die Kompetenzen eines Sergeanten. Den Mehrbetrag gegen diejenigen eines Unterofflziers er- halten die Regiments⸗- und Bataillons -Tambours aus einer besonderen Position des Etatstitels 20, die Schreiber aus Ersparniffen des Militãr⸗ Etats.

Alle übrigen aus dem praktischen Dienst eines Truppentheils oder Instituts auf unbestimmte oder längere Zeit abkommandirten, jedoch im Elat dieses Truppentheils ꝛc. verbleibenden Unteroffiziere durfen, wenn aus dienstlichen Gründen ihre Beförderung sich empfiehlt, zu überzähligen Sergeanten mit der Maßgabe befördert werden, daß den⸗ sellen hierdurch kein Anspruch auf höhere, als die nach dem bisherigen Range empfangenen Kompetenzen erwächst.

Von jedem Hautboisten⸗ Corps der Infanterie, Hornisten-Corps der Jäger ꝛc, der Pioniere und des Eisenbahn⸗Bataillons, pon jedem Trompeter Corps der Kavallerie und der Feld- Artillerie darf indessen nur ein etatsmäßiger Hautboist 2c. zum überzähligen Sergeanten be—⸗ fördert werden.

Um ferner das Anciennetätsverhältniß der Unteroffiziere bei einer Demobilmachung in angemessener Weise zu reguliren, sollen solche Unteroffiziere, deren vormalige Hinterleute in der Truppe während der Mobilmachung Sergeanten geworden sind, unter Herstellung des frü— heren Anciennetätsverhältnisses bis zum Freiwerden einer Sergeanken— stelle zu überzähligen Sergeanten ernannt werden dürfen.

Soldaten, welche sich in Stellungen befinden, die dem Verhältniß eines Vorgesetzten nicht entsprechen (O!ffizierburschen ꝛc.) durfen nicht zu Unteroffizieren befördert werden.

Eine Eenennung von überzähligen Unteroffizieren ist im Allge⸗ meinen unstatthaft, eine Ausnahme hiervon ist jedoch zulässig, infofern als außeretatsmäßigen Hautboisten, Hornisten und Trompetern nach zurückgelegter zweifähriger Oienstzeit zwar die Unteroffizier⸗Charge, je— doch kein Anspruch auf die Unteroffizier⸗Kompetenzen verliehen werden darf. Desgleichen dürfen Offizier - Aspiranten vor ihrer Beförderung zum Portepeefähnrich, sowie einjährig Freiwillige, welche das Qaali= fikation Attest für die Beförderung zum Reserve⸗ Offizier erhalten, . bei ihrer Entlassung, zu überzähligen Unteroffizieren ernannt werden.

§8. 6. Zum Feldwebel ꝛc, kann jeder hierzu geeignete Unteroffizier, zum Stabshautboisten, Stabshornisten und Stabstrompeter jeder Hautboist, resp. Hornist und Trompeter ohne Rücksicht auf seine Anciennetät befördert werden. Dagegen kommt bei Beförderung zum etatsmäßigen Vize⸗Feldwebel oder zum Sergeanten zunächst das An⸗ ciennetäts⸗Verhältniß des Unteroffizier-⸗Corps in Betracht, wie solches bei der Kavallerie innerhalb des Regiments, bei den übrigen Waffen innerhalb der Compagnie resp. Batterie besteht. Ist der hiernach zu befördernde Sergeant oder Unteroffizier aber nicht ausreichend quali⸗ fizirt, so darf nur der in der Tour nächstfolgende qualifizirte Unter⸗ offizier befördert werden.

Unteroffiziere, welche dem Unteroffizier⸗Corps einer Compagnie 2c. nicht angehören oder einer Compagnie nur attachirt sind, werden

2 *

unter Berücksichtigung der Anciennetät der Unteroffiziere des betreffen⸗

den Bataillons, Instituts ꝛc. befördert.

§. 7. . Die Regiments und Bataillons⸗ 2c. Commandeure prü⸗ fen, ob die Vorschläge der Compagnie⸗Chefs 2c. den Allerhöchsten Bestimmungen entsprechen.

Das Avancement der Unteroffiziere zum Sergeanten resp. Vize⸗ Feldwebel 2c. mit Rücksicht auf das Anciennetäts-Verhältniß innerhalb eines Bataillons (einer Abtheilung) bei verschiedenen Compagnien (Batterien) auszugleichen oder Versetzunzen zu diesem Behufe von einer Compagnie (Batterie) zu anderen vorzunehmen, muß in Frie⸗ denszeiten auf diejenigen Fälle beschränkt bleiben, wo beide betheilig⸗ ten Compagnie⸗ (Batterie?) Chefs einen bezüglichen Antrag stellen resp. mit einer solchen Anordnung sich einverstandeu erklären.

Dagegen ist der zum Feldwebel ꝛc. zu Befördernde grundsätzlich aus allen Unteroffizieren des betreffenden Truppentheils (Regiments ꝛc.) auf Vorschlag resp. nach Erklärung des Einverständnisses beider be⸗ theiligten Compagnie⸗ (Eskadron⸗ resp. Batterie Chefs zu wählen.

Berlin, 22. Juni 1873.

Kriegs⸗Ministerium. v. Ka meke.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre und die mittelst derselben genehmigten Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Im Anschluß hieran trifft das ie e n farm, mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs noch die nachstehenden Festsetzungen:

a. Den General⸗Kommandos wird überlassen, bei den unter⸗ gebenen Armee⸗Corps das Avancement der Unteroffiziere der Kavallerie zum Sergeanten oder auch zum Vize⸗Wachtmeister innerhalb der Es⸗ kadron statt innerhalb des Regiments stattfinden zu lassen. Eventuell wird einer Aeußerung, ob und inwieweit der angenommene Avance⸗ ments⸗Modus zur definitiven Einführung sich empfiehlt, zum 1. Sep⸗ tember 1874 entgegengesehen. J

b. Die Vize⸗Feldwebel 2c. bleiben Untergebene der Feldwebel ꝛc. und derjenigen Portepeefähnriche ihrer Compagnien ꝛc., welche das Offizier⸗Seitengewehr tragen. .

C. Ueber die erfolgte Ernennung zum Feldwebel, Vize⸗Feldwebel, Wachtmeister, Vize⸗Wachtmeister, Stabshautboisten, Stabshornisten, Stabstrompeter und Sergeanten wird eine Bestallung, unterschrieben von demjenigen Vorgesetzten, welcher die Beförderung verfügt hat, aus= gefertigt. Die Feldwebel ꝛc., , e. zc. (diese mit Ausnahme der Reserve⸗Offizier⸗Aepiranten), Stabshautboisten, Stabshornisten und Stabstrompeter des Garde⸗Corps erhalten unbeschadet des bis- herigen Beförderungs ⸗Modus diese Bestallung durch den kommandi⸗ renden General.

) Kriegsfahre zählen hierbei doppelt. 2) In die Stelle von . und Sergeanten der Landwehr⸗

Bezirks Kommandgs sowie der Friedensstämme für die Garde- Land- wehr⸗Bataidone dürfen auch Schreiber aufrücken.