.
ö
Gewerbe und Handel.
Nach dem Leinen⸗Induftriellen ; bestehen in Deutschland 71 Flachs Hanf⸗. Wer und Jute⸗Spinnereien mit 303 983 Spin⸗ deln. Die größten Spinnereien sind die Ravensberger Spinnerei in Bielefeld mit 22.3868 (und Zweiganstalt in Wolfenbüttel mit 4950), Schöller, Mevissen und Bücklers in Düren mit 15,933, H. u. F. Wiebard Steffan in Liebau mit 14761, Erdmanns⸗ dorfer Aftiengesensschaften für Flachsgam⸗Maschinen⸗Spinnerei und Weberei mit 13.732, ier ihrn. für schlesische Leinen⸗Industrie in Freiburg mit 13,308 (und Zweig anstalt in Merzdorf mit 3200), J. D. Gruschwitz C Söhne in Neu⸗ salz an der Oder mit 12,176, Viersener Aktiengesellschaft für Spin⸗ nerei und Weberei mit 12,0980, Grützner CK Faltis in Bautzen mit 10000 Spindeln. Mechanische Leinenwebereien bestehen 74 mit 5912 mechanischen Stühlen, darunter die größte die Bielefelder Aktiengesell⸗ schaft für mechanijche Weberei mit 520 Stühlen. Defterreich besitzt 58 Spinnereien mit 3944 5 Spindeln; dert hat seit 18790 die Spin⸗
Deutscher Eisenbahn Verwaltungen. Preis ⸗Auzschreiben, betreffend wichtige Erfindungen im Eisen dahnwesen, sowie für hervorragende Er⸗
scheinungen in der Eisenbabn⸗Literatur; desgl. für die Erfindung einer
delzahl um 2396 abgenommen, in Dentschland um 2, 966 und 15
Spinnereien zugenommen.
Verkehrs ⸗Anstalten.
Die Nr. 53 der „Zeitung des Vereins Dentsche
r Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein
Emrichtung, mittels deren die Kuppelung der Eisenbahnwagen vorge⸗ nommen werden kann, ohne daß ein Zwischentreten des die Kuppelung Ausführenden zwischen die Wagen erforderlich wird. Abänderung des Verfahrens, betreffend Bekanntmachung der fehlenden und überzähligen Güter in der Vereins⸗Zeitung. Vereinsgebier. Verein dentscher Eisen ˖ bahn⸗Verwaltungen. Beschlüsse der Pramiirungs⸗Kemmission. Deut⸗ sches Reich. Gesetz, betreffend die Errichtung eines Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amtes. Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. Rbein⸗Nahe⸗Eisenbahn. Mehl⸗ theuer⸗Weidaer Eisenbabn. Kronprinz Rudolf⸗Babn. (Geschäfts⸗ berichte pro 1872) Literatur. Eisenbahn⸗Kalender. Coursblatt.
Cassel, 12. Juli. (W. T. B. Der gegen 6 Uhr eintreffende Abendschnellzug der Thüringer Bahn stieß gestern bei der Einfahrt in den Bahnhof auf einen leeren Zug, wobei ein Bremser, der heruntersprang, schwer verletzt wurde.
Frankfurt a. M, 11. Juli (W. T. B.). Nach den jetzt vorlie⸗ genden Ermittelungen über den am 9. Juli durch den Zisammenstoß zweier Güterzüge bei Rastatt stattgehabten Eisenbahnunfall sind bei demselben nur mehrere Güterwagen zertrümmert worden.
Verletzungen von Personen haben nicht stattgefunden.
— Die Pestverwaltungen ven Bayern und Württemberg haben die Einziehung von Beträgen von mehr als 50 Thalern auf
Post mandate durch ihre Postanstalten in ausnahmsweise vorkom⸗ menden Fällen nachgegeben.
Wien, 106. Juli. Die „Wiener Ztg.“ enthält folgende Verord⸗ nung des Handels⸗Ministeriums vom 7. Juli 1873, betreffend die Einführung eines Einheitstarifes für den inländischen Tele⸗ graphenverkehr und die Ausgabe von Staats⸗Telegraphen⸗ marken:
Se Kaiserliche und Königliche Apoftelisch Majestät haben auf Grund des vem Kaiserlich Königlichen Handels⸗Ministerium im Ein- vernehmen mit dem Königlich ungarischen Minist rium für Ackerbau, Industrie und Handel erstatteten allerunterthänigsten Vortrages mit Allerhöchster Entichließung vom 26. Mai 1873 die Einführung eines Telegraphen⸗Einheitstarises von fünfzig (50) Kreuz mn 5. W. für 1 bis 20 Worte und von fünfundzwanzig (25) Kauzern ö. W. für jede weiteren 10 Worte im Verkehre zwischen den Telegraphenstationen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder unter einander, dann zwischen denselben und den Telegraphenfstationen des Königreichs Ungarn zu genehmigen und gleichzeitig zu gestatten geruht, da die Entrichtung der Telegraphengebühren Ffünftigbhin mittelst Staats⸗ Telegraphenmarken nach den vom Handels⸗Ministerium zu erlassenden Bestimmungen stattzufinden hake. . Der Telegraphen Einheitstarif wird am 1. Augnst 1873 in Wirk- samkeit treten. .
Der Tag der Ausgabe der Staats⸗Telegraphenmarken und die näheren Bestimmungen über die Einführung und Benutzung derselben werden abgesondert kundgemacht werden.
Zur Kenntniß der Steuerverfassung von Elsaß⸗ Lothringen.
Noch auf eine längere Reihe von Jahren wird die Auf⸗ merksamkeit aller Derjenigen, welche den wechselnden Bewegungen
sei. (La loi prend le loyer d'habitation comme signe de la richesse; et il est naturel de la supposer plus grande che
celui qui garde à sa disposition deux on plusieurs maisons ou appartements. cf. Fournier, Traitè des contrib. directes 1863.
des öffentlichen Lebens folgen, vorzugsweise dem Reichslande
Elsaß⸗Lothringen gewidmet bleiben. Die 200jährige Trennung vom Mutterlande hat, wie in der Natur der Sache liegt, eine
gewisse Entfremdung im Gefolge gehabt, und so ist es erklärlich,
daß über die sozialen, wirthschaftlichen, Sprachverhältnisse, über
die Sitten, Gewohnheiten und Anschauungen der wiedervereinigten Miethwerthe der Wohnung, sondern von dem Einkommen der
Brüder, in denen sich schließlich trotz aller Experimente und fran⸗ zösischen Versuche der gute deutsche Kern erhalten hat, vielfach irrige Meinungen existiren.
Sich über die bestehenden Zustände ein der Wirklichkeit ent⸗
sprechendes Bild zu verschaffen, wird daher jeder Gebildete als eine selbstverständliche Aufgabe ansehen. Es kommt aber noch hinzu, daß für die höchst praktischen Fragen der Leistungsfähig⸗ keit des Reichslandes und des Verhältnisses, nach welchem es an den gemeinsamen Lasten und Rechten im Deutschen Reiche zu partizipiren hat, eine genaue Kenntniß der wirthschaftlichen Verhältnisse geradezu unerläßlich erscheint. Einer der haupt⸗ sächlichsten Faktoren, welcher die Erreichung dieses Zieles fördert, ist die richtige Beurtheilung der Steuerkraft des Landes, und
S. 39).
Die Unhaltbarkeit jenes theoretischen Grundsatzes hat sich auch jederzeit klar herausgestellt und so ist es gekommen, daß in vielen Gemeinden, trotz der fort und fort stattgehabten Be⸗ kãmpfung, die Mobiliarsteuer faktisch in eine Art Einkommensteuer
übergegangen ist indem die Repartiteurs nicht immer von dem
die Wohnung innehabenden Persönlichkeit aus die ihnen oblie⸗
genden Konklusionen entnohmen.
Unter der größeren Zahl der den direkten 4 Hauptsteuer⸗ arten nachgebildeten Steuern, den s. g. taxes assimilées on taxes diverses, dürften in Deutschland ein gewisses Interesse die
Abgaben von Gütern der todien Hand, die Abgaben für Revi sion der Maße und Gewichte, diejenigen für Reparaturen an
diese hinwiederum setzt nothwendig ein Vertrautsein mit der
dermaligen Steuergesetzgebung voraus. Als solche befteht bis zu diesem Augenblicke noch die französische Ge⸗ setzgebung in Kraft, welche in vielen und lichen Richtungen von den deutschen Anschauungen abweicht und ebenso gut entschiedene Mängel wie Vorzüge vor letzteren aufzuweisen hat.
Es kann nicht ausbleiben, daß in einer mehr oder weniger nahen Zeit die Reform der dermaligen Steuergesetzgebung in
aus naheliegenden Rücksichten den Gegenstand der Tagesordnung, sei es im Reichstage, sei es in einem Elsaß⸗Lothringschen Land⸗ tage, bilden wird. Jede Reform aber setzt ein Studium der verschiedenen, in Betracht kommenden, Gesetzgebungen voraus, um die jeder einzelnen eignen Vorzüge oder Nachtheile gegen ein⸗ ander abwägen zu können.
Nun begegnet unzweifelhaft das Eindringen in die franzö⸗ sische Gesetzgebung mannichfachen Schwierigkeiten, die sich ebenso⸗ wohl aus der Verschiedenheit der Sprache, als auch aus dem Umstande erklären, daß die Beschaffung des nöthigen, sich zer⸗ streut in der voluminösen französischen Gesetzgebung vorfi den⸗ den Materials mit vielen Weiterungen und pekuniären Aus⸗ gaben verknüpft ist.
Es war daher ein glücklicher Gedanke, nach einem Aus⸗ wege zu suchen, durch welchen die Kenntniß der französischen Steuer esetzgebung auch weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden kann, zudem in einem Augenblick, wo fast in allen deut⸗
wesent⸗
den Fließen und Kanälen, diejenigen von den Bergwerks⸗Unter⸗ nehmungen u. a. erregen.
Am schnellsten und leichtesten wird man in diese umfassende und komplizirte französische Gesetzgebung eingeführt, wenn man
sich dem Studium eines der zahlreichen Kommentare über das
französische Steuerwesen unterzieht.
Unter den hervorragenden Erzeugnissen der desfallsigen Literatur nimmt das von A. Perroux, Bureauchef im Ministe⸗ rium der Finanzen, Abtheilung für die direkten Steuern, 1866 in zweiter Auflage herausgegebene und durch einen, die Gesetz⸗
gebung bis zum Jahre 1872 umfassenden Anhang vervollständigte
Werk unter dem Titel: Legislation des Contributions directes, resp. Modifications survenues dans la legislation des Contrih. directes pendant les années 1865 à 1871 inclusivement, unbe⸗ stritten cinen der ersten Plätze ein. In gedrängter und dadurch
einer, sich mehr den deutschen Grundprinzipien nähernden, Weise die Uebersichtlichkeit erleichternder Weise entwickelt der Verfasser,
unter Weglassung des großen Ballastes veralteter oder prinzipiell
bedeutungslose Vorschriften, die allmähliche Entstehung der jetzt
noch gültigen Bestimmungen, deren Tenor wörtlich abgedruckt ist, und liefert in den beigeschlossenen Anmerkungen ein werthvolles
M 4 7 1i issen schaftlicher zie . ö ,. ö K. ; . ; Material, jowohl in wissenschaftlicher Bezie hung durch Beleuch stände, so weit sie nicht etwa rein formeller, die Geschäftangelegenhei⸗
tung der maßgebenden Grundsätze, als auch in praktischer Richtung
durch Mittheilung der wichtigften Entscheidungen der zuständigen Administrativjustizorgane über die im Laufe der Jahre zu Tage getretenen Kontroversen.
Für alle Diejenigen, welche es als ihre Aufgabe betrachten, durch methodisches Studium in den Geist der französischen Steuergesetzgebung einzudringen und die leitenden Prinzipien zu erkennen, ohne welche bei der Mannichfaltigkeit der sich dar⸗ bietenden Beziehungen in zahlreichen Fällen eine korrekte An⸗
wendung der bestehenden gesetzlichen und reglementarischen Vor⸗ schriften nicht zu erwarten sein dürfte, wird demnach das
schen Staaten der Drang nach Herbeiführung von Besserungen auf
dem Gebiete des Steuerwesens zu Tage tritt. Denn wie bereits ange⸗ deutet, finden sich in Frankreich Bestimmungen, deren theilweise Adop⸗ tirung in Deutschland wohl die Möglichkeit eines gesunden Fort⸗ schrittes geben könnte. Es gilt dies in erster Linie von der sehr fein durchdachten und durchgebildeten französischen Patentsteuer⸗ gesetzgebung. In Beziehung auf die ungefähr der preußischen Gewerbesteuer entsprechende Patentsteuer bemerkt ein hervor⸗ ragender höherer Steuerbeamte aus Preußen, dessen dermalige Stellung im Reichslande in gleicher Eigenschaft ihn vorzugsweise zu einer Vergleichung der beiderseitigen Gesetzgebung befähigt, Folgendes
„Das der französischen Patent⸗Steuerveranlagung zu Grunde liegende, den feinsten Abstufungen im Umfange der Ge⸗ werbe Rechnung tragende, und jeder für einzelne Gewerbe⸗ Branchen etwa nothwendig werdenden Aenderung leicht zugängliche System erscheint für die entwickelte Gewerbe⸗ technik der hiesigen Gegend vorzüglich geeignet und dürfte nicht leicht durch ein anderes zu ersetzen sein. In⸗ dem die Steuerbeträge zunächst nicht nach dem Geschäftsgewinn, sondern nach ossenkundigen Anzeichen von der Art und dem Um⸗ fange der Geschäfte bemessen werden, vermeidet die französische
Patent⸗Steuerveranlagung das indiskrete, dem Charakter der hie⸗
sigen Bevölkerung zuwiderlaufende, und den gewerblichen Kredit benachtheiligende Eindringen in die pekuniäre Lage der einzelnen Handel⸗ und Gewerbetreibenden, welches von ängstlichem Forschen
nach dem Geschäftsertrage unzertrennlich ist. Dem muthmaß⸗
lichen Geschäftsgewinne ist aber doch in Wirklichkeit so viel Ge⸗ wicht beigelegt, wie geschehen konnte, ohne in die angedeuteten
Nachtheile zu verfallen.“
In ähnlicher Weise haben auch die französischen Normen über die Grundsteuer den Vergleich mit den entsprechenden deut⸗ schen Vorschriften nicht zu scheuen und dokumentiren allenthalben, in welcher verständnißvollen Weise man an die Lösung dieser schwierigen Frage herangetreten ist.
Dahingegen werden nur den Anspruch auf absolute Neuheit erheben dürfen die beiden übrigen Hauptarten der direkten Steuern,
nämlich die Thür⸗ und Fenstersteuer, welche, indem sie Luft und Licht mit einer Steuer belastet, fich in diametralem Wider⸗
spruche mit den jetzt anerkanntesten Forderungen der Hygiene stellt, sowie die Personal⸗ und Mobiliarsteuer. Was ins⸗ besondere die Mobiliarsteuer betrifft, so beruht sie auf
der einer ernsten Anfechtung sehr wohl auszusetzenden Annahme, daß der Miethzins als Zeichen der Wohlhabenheit anzusehen
Perrouxsche Handbuch ein ebenso willkommenes, wie förderliches Hülfsmittel sein.
Dieses oben besprochene Werk hat ein verdienter Steuer⸗ beamter, der bei der Kaiserlichen Steuerdirektion für Unter⸗Elsaß zu Straßburg beschäftigte Kataster⸗Inspektor Th. Joppen“) unter
) Die französischen direkten Steuern. Eine Sammlung darauf bezüglicher Gesetzbestimmungen mit Anmerkungen und Erläuterungen von A. Perroux, Bureauchef im Finanz⸗Ministerium zu Paris. In deutscher Sprache, nebst den von der Kuiserlichen Reichsregierung für Elsaß⸗Lothringen erlassenen, mit den direkten Steuern in Bzichung stehenden Gesetzen und Verordnungen herausgegeben von Thomas Joppen, Kataster⸗Inspektor. Straßburg, Moritz Schauenburg. — Etwa 25 Bogen stark, zerfällt das Werk in 6 Abschnitte, welche die einzelnen zusammengehörigen Gesetze in übersichtliche Gruppen vereinigen.
Der erste Abschnitt desselben giebt die allgemeinen Prinzipien an, ,. die staatsrechtliche Grundlage des französischen Steuerwesens
ilden.
Der zweite Abschnitt handelt von der Vertheilung der Kontingente und den Modifikationen, welche diese in Folge von Veränderungen der steuerbaten Materie oder der Bevölkerungsklasse jährlich erleiden kann; er bezeichnet die Befugnisse der General⸗, Arrondissements⸗ und Mu⸗ nicipalräthe, ferner die der Repartitoren und der Beamten des direkten Steuerwesens.
Der dritte Abschnitt, welcher den Titel Veranlagung führt, macht bekannt mit den Personen und Gegenständen, welche den vier direkten Steuern (Grund⸗ Personal⸗Mobilar⸗, Thür⸗ und Fenster⸗, Patent⸗ steuer) unterliegen; ferner mit den hierbei zu machenden Ausnahmen endlich mit den für die Aufstellung der Mutterrollen gegebenen Vor⸗
riften. 9 Der vierte Abschnitt enthält die Bestimmungen über Eingabe, Untersuchung und Entscheidung der Reklamationen jeder Art in erster wie in der Rekurs⸗Instanz, sowie die Verrechnung von Steuer⸗Ent⸗ bürdungen.
Der fünfte Abschnitt betrifft die Steuerhebung; er behandelt: die Anfertigung und Veröffentlichung der Rollen, die Austheilung der Steuerzettel, die Art und Weise der Erhebung, das der Staats kasse auf Hab und Gut der Steuerpflichtigen zustehende Recht, die allge⸗ meinen Grundsaͤtze beim Zwangsverfahren und dergleichen.
Der sechste Abschnitt endlich behandelt diejenigen Gebühren und Abgaben, welche man insgemein die den direkten Steuern ähnlichen Abgaben bezeichnet, als namentlich: die Abgaken von den Gütern der todten Hand, die Bergwerksabgaben, die Gebühren für Verifikation von Maß und Gewicht, die Hundesteuer und andere.
In einem Anhange befindet sich der Patenttarif mit der allge⸗
meinen Nomenklatur der steuerbaren Gewerbe.
Wegen des Bezuges wird man sich am zweckmäßigsten an den Herausgeber selbst wenden.
Mitwirkung eines beider Sprachen vollkommen mächtigen Lehrers an einer höheren Bildungsanstalt in deutscher Sprache edirt und noch durch einen Anhang, in dem die bis auf die Neuzeit er— schienenen, die französischen Bestimmungen theilweise modifiziren⸗ den, theilweise ergänzenden Gesetze und Verordnungen der deut⸗ schen Regierung in Elsaß⸗-Lothringen abgedruckt sind, zweckmäßig erganzt.
Es dürfte daher allen Staatsmännern, Volksvertretern und überhaupt Denjenigen, welche an der Lösung der jetzt in den Vordergrund tretenden Probleme auf dem Gebiete des Steuer⸗ wesens mitzuwirken und mitzuarbeiten den Beruf in sich fühlen, ein wirklicher Dienst geleistet sein, wenn ihre Aufmerksamkeit auf das eben erwähnte Werk, welches in Bälde im Verlage der Moritz Schauenburgschen Buchhandlung zu Straßburg erscheint, hin⸗ gelenkt wird.
Erster kunstwissenschaftlicher Kongreß in Wien. (1. bis 3. September 1873.) Das Komite hat folgendes Einladungsschreiben versendet: iederholt wurde ven verschiedenen Seiten — am lebhaftesten aus Anlaß Dresdener Holbein⸗Ausstellung 1871 — der Wunsch ausgesprochen, die Vertreter der Kunstwissenschaft zeitweilig zu ver⸗ sammeln, um in ähnlicher Weise, wie dies in anderen gelehrten Kreisen üblich ift, die gemeinsamen Fachinteressen zu berathen und durch per⸗ sönliche Annäherung der Berufsgenossen dem wissenschaftlichen Leben förderlich zu sein. Die Weltausstellung, welche wohl ohnedies die meisten unserer Kollegen im Laufe der nächsten Monate nach Wien führen wird, bot den Unterzeichneten den Anlaß, dem lange gehegten Gedanken Wirk
lichkeit zu verleihen, und sie beehren sich hiermit, Sie, geehrter Herr, zur Theilnahme an diesem ersten kunstwissenschaftlichen Kongreß erge⸗ benst einzuladen.
Der Kongreß findet in den Tagen vom 1. bis 3. September im K. K. österreichischen Museum zu Wien, Stubenring Nr 5, statt und wird sich mit der Erörterung nachstehend bezeichneter kunstwissenschaft⸗ licher Gegenstände so wie mit der Diskussion über diejenigen Anträge zeschäftigen, welche in Folge dieser Einladung von den geehrten Be⸗ suchern des Kongresses bei dem unterzeichneten Komite bis längstens 1. August d. J eingereicht und von demselben auf die Tagesordnung
gLesetzt werden sind. Nicht auf der Tagesordnung befindliche Gegen⸗
ten des Kongresses berührender Natur sind, bleiben von der Diskussion ausgeschlossen.
Die Debatte wird in deutscher Sprache geführt, ohne daß jedoch dem Präsidium das Recht benommen wäre, auch Vorträge in fremden Sprachen zuzulassen.
Zur Theilnahme an den Verhandlungen des Kongresses sind alle diejenigen berechtigt, welche sich entweder als Kunsthistoriker oder sonst—⸗ wie theoretisch mit der Kunst beschäftigen, und sei es persönlich ein⸗ geladen, jei es bei dem unterzeichneten Komite angemeldet worden sind.
Als zu erörternde Hauptgegenstände der Tageserdnung beehrt sich das Komite die nachfolgenden aufzuführen:
I. Die Anforderungen der Kunstwissenschaft au die Anordnung, Katalogisirung und Verwaltung der Museen.
IH. Die Konservirung von Kunstwerken (Gemälden, öffent⸗ lichen Denkmälern, kirchlichen Kunstgegenständen, Miniaturen, Hand—⸗ zeichnungen u. s. w.).
III. Der kunstgeschichtliche Unterricht an Hoch⸗ und Mittelschulen.
IV. Gründung eines Repertoriums der Kunstwissenschaft und An⸗ lage eines kunstgeschichtlichen Regestenwerkes.
V. Reproduktion von Kunstwerken und deren Verbreitung im In—⸗ teresse der Museen und des Kunstunterrichtes.
Die Namen der geehrten Kongreß⸗Mitglieder, welche über diese Gegenstände Verträge halten werden, werden mit der Tagesordnung bekannt gemacht. Ueber die Verhandlungen werden stenographisch auf⸗ genommene und vom Präsidium redigirte Berichte in dea Druck gegeben. = Das unterzeichnete Komite macht gleichzeitig bekannt, daß — außer der den Werken alter Kunst und Kunstindustrie gewidmeten Gruppe der Weltausstellung — auch noch eine beiondere Ausstellung alter Bilder aus dem Wiener Privatbesitz während der Monate August und September d. J. im Kaiserlich Königlichen österreichischen Museum stattfinden wird, über welche demnächst weitere Mitthei⸗ lungen an die Deffentlichkeit gelangen werden. .
Ebenso behält sich das Komite vor, über die mit dem Kongresse
verbundenen geselligen Zusammenkünfte seiner Zeit das Betreffende
bekannt zu geben. ö; . ; Indem wir auf Ihre Theilnahme, geehrter Herr, mit Sicherheit rechnen und Sie ersuchen, für eine rege Betheiligung der Fachgengssen an dieser ersten, den Lebensfragen unseres Berufes gewidmeten Ver⸗ sammlung freundlichst mitzuwirken, bitten wir Sie, sowohl Ihre eigene Zuftimmung als auch etwaige Anmeldungen und Anträge anderer Theilnehmer an den ö des Komite richten zu wollen. Wien, im Juni 1873. ; ; * Das Komite: R. Eitelberger v. Edelberg, Vorsitzender. Gaiserlich Königlich österreichisches Museum.) Fr. Lippmann, C. v. Lützow. M. Thausing.“
Zur Reise⸗ und Badesaison.
Die 23. Stangesche Orientreise dehnt sich diesmal auf Wien, t Konstantinopel, Smyrna, Athen, Corinth, Patras, CGorfu, Triest, Venedig und München aus und wird wiederum unter perfönlicher Führung eines der Gebrüder Stangen ausgeführt. Pro- ramme und Zeiteintheilung'n werden bereits im Stangenschen Bureau, Markgrafenstr. 435, ausgegeben. ö.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin, Verlag der Expedition (Keel) Druck: OH. Heib erg. Drei Beilagen (einschließlich der Börsen · Beilage).
M 163.
Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
Sonnabend, den 12. Juli
1873.
Aichtamtsliches.
Amerika. (Mao natsübersicht) In politischer Bezie⸗ hung herrscht in den Vereinigten Staaten eine ungewöhn⸗ liche Stille. Der Präsident hat sich nach seinem gewohnten Sommeraufenthalte Long⸗Branch begeben und gedenkt während der heißen Jahreszeit nur in dem Falle auf kurze Zeit nach Washington zurückzukehren, daß wichtige Regierungsgeschãfte seine Anwesenheit daselbst unabwendlich machen sollten. Der Krieg gegen die Modoc⸗Indianer, welcher sich so viele Monate ohne Resultat hinzog, ist zu Anfang Juni durch die Uebergabe des größten Theiles des Stammes, sowie durch die später erfolgte Gefangennahme des Anführers desselben, „Kapitän Jack,“ und einiger Anhänger desselben beendet worden, auch die übrigen Indianerstãmme, welche feindselige Absichten gegen die Regierung der Vereinigten Staaten zeigten, scheinen ihre Pläne aufgegeben zu haben. Alle gefangenen Modoc⸗Indianer, im Ganzen, ein⸗ schließlich der Frauen und Kinder, 156 Personen, find nach Fort Klamath, Oregon, gebracht worden, um dort vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden.
Seit der in Folge der Proklamation des Präsidenten erfolg⸗ ten Unterwerfung des von der demokratischen Partei erwählten Gouverneurs M Enery unter den republikanischen Gouverneur Kellogg scheinen im Staate Louisiang vollständig friedliche Zu⸗ stände zu herrschen. Nach einer Mittheilung des Gouverneur Kellogg gingen die Steuern ohne Schwierigkeiten ein und war hinreichend Geld im Staatsschatze vorhanden, um sämmtliche rückständige Coupons der Staatsschuld zu bezahlen, wäre nicht gegen die Auszahlung derselben auf 5 Serien von Obligationen vor Gericht Einspruch erhoben worden.
Der Streifzug des General MKenzie auf mexikanisches
Gebiet behufs Züchtigung der Kickapoo⸗Indianer für ihre raͤu⸗
berischen Einfälle scheint keine ernstlichen diplomatischen Ver⸗ handlungen zur Folge haben zu sollen. Die Regierung in Washington hat das Verfahren des Generals vollständig ge⸗ billigt, und auch die mexikanische Regierung scheint nicht abge⸗ neigt zu sein, bei der Transferirung der ursprünglich nach den Vereinigten Staaten zugehörigen Rickapoos auf die ihnen be⸗ stimmte Reservation hülfreiche Hand zu leisten. Allerdings wird der obenerwähnte Streifzug von dem unruhigen Theile der mexi⸗ kanischen Grenzbevölkerung als ein Vorwand zu Streifzügen über den Rio Grande angesehen, und dürften daher in nächster Zeit weitere Raubzüge der Mexikaner in Texas zu erwarten sein.
In Folge eines von dem Vize⸗Admiral Pennock dem Staats⸗
Ministerium erstatteten Berichtes über die Zustände auf den
Sandwich⸗Inseln ist die Frage in Betreff der Annektirung dieser Inseln wiederum in den Vordergrund getreten. Vize⸗Admiral Pennock sagt nämlich, daß in Folge der schlechten finanziellen Verhältnisse der Inseln, welche einen baldigen Bankerott unaus⸗ bleiblich machten, sofern nicht durch die Aufnahme einer Anleihe im Auslande baldigst Abhülfe geschafft würde, die Interessen der Vereinigten Staaten schwer geschädigt werden würden, sollte irgend ein anderes Land sich geneigt zeigen, die nöthige finanzielle Hülfe zu leisten. Die der Regierung ergebenen Blätter in Washington verfehlen demgemäß auch nicht, die großen kom⸗ merziellen Interessen der Vereinigten Staaten am Stillen Meere hervorzuheben und darauf hinzuweisen, wie unumgänglich nöthig der Besitäz von Honolulu zur Ausbildung des Handels zwischen China, Australien einerseits und San Franzisko andrerseits sei. Auch Abgesandte von Guatemala haben in der letzten Zeit dem Präsidenten den Vorschlag gemacht, diese Republik in die Vereinigten Staaten aufzunehmen. General Grant hat die⸗ selben jedoch darauf aufmerksam gemacht, wie er bei der weiten Entfernung und der Trennung beider Länder durch die mexika⸗ nische Republik sich nicht veranlaßt finden könne, einen derartigen Plan zu befürworten und der Abstimmung durch das Volk zu unterbreiten.
Die „Northern Paeifie⸗Eisenbahn“, welche bei Duluth, Min⸗ nesota, am westlichen Ende des oberen Sees ihren Ausgangs⸗ punkt hat, ist, auf eine Strecke von 450 englischen Meilen, bis Bismarck am oberen Miffouri eröffnet worden. Zur weiteren Tracirung der Bahn in westlicher Richtung ist eine Expedition in der Mitte Juni von Bismarck aufgebrochen. Die gemischte Kommission zur Bestimmung der 49. Parallele, der Grenze zwischen Britisch Nordamerika und den Vereinigten Staaten vom Lake of the Woods“ bis zum Puget⸗Sunde, welche im ver⸗ gangenen Jahre bis Pembina vorgedrungen war, hat ihre Ar⸗ beiten wieder aufgenommen, und hofft man im Stande zu sein, die Linie in diesem Jahre bis zu den Rocky Mountains zu be⸗ stimmen.
Vom Kriegs ⸗Minister ist eine aus den Obersten Laidley, Benton und Crispin bestehende Kommission zur Kenntnißnahmne der neuesten Verbesserungen in den Feuerwaffen der Infanterie und Artillerie nach Europa gesandt worden. Dieselbe wird England, Frankreich, Preußen, Rußland und Desterreich besuchen.
Zur Beobachtung des Durchgangs der Venus durch die Sonne sollen von amerikanischer Seite vier Expeditionen aus⸗ gesandt werden, und zwar nach Van Diemens⸗Land, Kerguelans⸗ Land, Wladiwostock an der russisch⸗ afiatischen Küste am Amur und einer noch näher zu bestimmenden Insel in der Nähe von Australien. Die vorlãufigen Details der Expeditionen unterliegen bereits vielfachen Berathungen im Marine⸗Ministerium, jedenfalls wird denselben zur Beförderung ein Kriegsschiff der Vereinigten Staaten zur Disposition gestellt werden.
Zur Aufsuchung der Polaris hat der Marine⸗Minister den Kriegsdampfer „Juniata? mit Vorräthen nach Disco ab⸗ gesandt, außerdem wird in den nächsten Tagen der speziell für Fahrten im hohen Norden erbaute englische Dampfer ‚Tigress“, welcher von der Regierung der Vereinigten Staaten angekauft worden ist, zur weiteren Erforschung des Schicksals der auf der „Polaris“ zurückgebliebenen Mannschaften nach dem Rorden abgehen.
Im laufenden Jahre sind im Ganzen 9,802,815 Acres, 11 Prozent mehr als im vergangenen, mit Baumwolle bepflanzt worden. Sollte der Ertrag den einer Mittelernte erreichen, so würde sich der Betrag auf nicht weniger als 4 Millionen Ballen belaufen, doch ist der Stand der Baumwolle noch zu weit zu⸗ rück, um mit Sicherheit auf die Aussichten der kommenden Ernte schließen zu können.
Die Abminderung der Schuld der Vereinigten Staaten wäh⸗ rend des Mai betrug 3,525,382,50 Dollars, in welcher Summe
14 Millionen Papiergeld, welche dem Reservefonds früher ent⸗
zogen und jetzt wieder zurückgezahlt wurden, mit einbegriffen sind, die Reduktion der zinstragenden Schuld beläuft sich mithin auf etwas über 2 Millionen. Einschließlich der zur Unterstützung der Pacifiebahnen ausgegebenen Obligationen und abzüglich des am 1. Juni früh vorhandenen baaren Kassenbestandes, belief sich die gesammte Bundesschuld am 1. Juni auf 2,214 587, 385,46 Dollars. Für den Juni hat der Finanz⸗Minister den Ankauf von 1 Million Obligationen und den Verkauf von 7 Millionen Dollars Gold angeordnet. Außerdem sind für den 6. September 16 Millionen 6prozentiger Coupon⸗Obligationen und 4 Millio⸗ nen registrirter Obligationen der dritten Serie zur Einlösung einberufen worden, und hört deren Verzinsung auf.
Im Mai 1873 wanderten im Hafen von New⸗gFork 52,149 Personen ein, worunter 17,335 Deutsche. In demselben Zeit⸗ raume des vergangenen Jahres betrug die Zahl der Einwanderer 50,486, worunter 21,890 Deutsche waren. Die gesammte Ein⸗ wanderung hat daher im Mai im Vergleich zu demselben Monate des Vorjahrs um 1711 Personen zugenommen, die deutsche speziell um 4505 Personen abgenommen. Von der Regierung ist eine Kommission zur Ueberwachung der Einwandererbewegung einge⸗ setzt worden. Ein Mitglied derselben begiebt sich nach San Franzisko,
um die Zustãnde der chinesischen Einwanderer einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen, andere werden nach Europa gehen, um die Behandlung der Zwischendeckpassagiere genau zu über⸗ wachen. Die betreffenden Berichte an den Kongreß müssen bis zum 1. Dezember eingereicht sein. Uebrigens hat die massen⸗ hafte Einwanderung chinesischer Arbeiter, bis zur Mitte Juni waren etwa 100900 gelandet worden, einen nachtheiligen Einfluß auf die Beschäftigung europäischer und amerikanischer Arbeiter ausgeübt, und sollten im Laufe des Sommers wirklich, wie es heißt, noch 10 bis 20 0900 Chinesen mehr nach San Franzisko kommen, so dürften ernstliche Unruhen unter der Arbeiterbevölke⸗ rung nicht ausbleiben.
Aus Mexiko wird berichtet, daß es dem die Regierungs⸗ truppen im Staate Jalisco befehligenden General Ceballos ge⸗ lungen sei, einen vollständigen Sieg über den Insurgenten⸗ häuptling Lozado zu erringen. Lozado selbst soll gefangen genommen, nach anderen Berichten sogar getödtet worden sein. Der mexikanische Kongreß hat ein Gesetz, betreffend das Ver— hältniß der Kirche zum Staate, mit überwältigender Majo— ritãt, den ersten Paragraphen, welcher die vollständige Trennung der Kirche vom Staate ausspricht, fogar mit Stimmeneinheit an— genommen. In den übrigen Artikeln wird die obligatorische Civilehe eingeführt, den religiösen Gesellschaften der Beßttz von Grundeigenthum untersagt, und sämmtliche geistliche Gelübde für nichtig erklärt. Der Kongreß beschäftigte sich außerdem mit dem Weiterbau der interozeanischen Eisenbahn von der Stadt Mexiko bis zum Stillen Meere, wofür eine Menge von Projekten vorlagen. Ebenso ist dem Kongresse das Projekt einer Eisenbahn von der Stadt Mexiko zum Rio Grande von Seiten des Ministeriums vorgelegt worden. Außer in den Provinzen Yucatan und Zalisco herrschte überall Ruhe.
Aus Central-⸗Amerika liegen keine Nachrichten von Belang vor. In Panama herrscht momentan Ruhe, dagegen steht in Guatemala, wo der General Barrios zum Präsi⸗ denten gewählt wurde, wohl eine Revolution bevor, an welcher sich auch der General Medina von Honduras betheiligen zu wollen scheint. Die Bewegung dürfte fich in diesem Falle gegen die augenblicklichen Regierungen beider Länder richten.
In Bolivia fand am 7. Mai die Wahl des Präsidenten an Stelle des ermordeten Präsidenten Morales, und zwar für den Rest der Amtsdauer desselben, statt. Erwählt wurde mit 41 gegen 19 Stimmen Adolf Ballivian, der Sohn des im Jahre 1847 gestũrzten Präsidenten.
Die zwischen Chili und der argentinischen Republik schwebenden Differenzen fingen an einen drohenden Charakter anzunehmen. Die chilenische Regierung hatte von Neuem Auf⸗ klärung über die Anwesenheit argentinischer Truppen unter Ge⸗ neral Brown im Magellan⸗Territorium gefordert, die Antwort der argentinischen Regierung war noch nicht bekannt geworden.
Die revolutionäre Bewegung in Paraguay und Entre Rios scheint an Ausdehnung zu gewinnen. Die Regierung von Paraguay weigert sich noch immer, vor der Räumung von Thaco durch die argentinischen Truppen, mit dem General Mitre, dem Bevollmächtigten der argentinischen Republik, zur Beilegung der schwebenden Grenzstreitigkeiten in Verbindung zu treten.
In Brasilien hat die Deputirtenkammer fast ohne Dis⸗ kussion die Antwort auf die Thronrede angenommen. Das jetzige Ministerium scheint durch die Rede des Minister⸗Präsiden⸗ ten, worin derselbe sich zu Gunsten der Freimaurer aussprach und energische Maßregeln gegen die Bischöfe und die Jesuiten in Aussicht stellte, an Anhängern gewonnen zu haben. Vom Staatsrathe wurde die Entscheidung getroffen, daß in Zukunft päpstliche Bullen, welche nicht das Placet der Regierung erhal⸗ ten haben, für Brafilien keine Geltung haben. Die Vorlagen der Regierung über die Reorganisation der Nationalgarde und die Reform des Wahlgesetzes find in den Kammern noch nicht zur Berathung gekommen.
Inseraten⸗ edition
des Aeutschen s- Anzeigers ; 2 ö 2 i suchungẽ -S Berl Amortisation, Zinszahl f. w. 1 . 2 Berlin, Wil helm⸗Straße Nr. 32. 1. Teatr, mhänetianen, , naseeete, war., 6. — Etablifsements, Fabriken und Greß⸗
— * ladungen u. 8.1. I. Berschiedene Sekanntmachungen.
. Deffentlicher
4. Berkãufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. S8. Literarische Anzeigen
erledigt. ds be ⸗ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Hagen.
M., den 4 Juli 1873. Der Königliche Staatsanwalt.
J gegen den Zeitungs- Henoch hier eingetragen worden: an Bruno Hauytner er, . Siegmund
nung der Firma befugt sind. Dies ist in unser ö
Steckbrief. Der vor Kurzem aus dem Zucht⸗ Sandels⸗Register. Die dem Carl Schubert, Albert Wolff und Sieg ⸗ hause zu Naugard entlassene Tischlerlehrling In⸗ Dandelsregister mund Wolff für die bisherige Handelsgesellschaft
lius Schröder aus Seeligsfelde, auch Oesterreicher genannt, hat in der Nacht vom 1. zum 2. Juli
er am Tage zuvor in Zitzenoff einen Diebstahl, unter
erselbe ist ein äußerst gefährlicher und gewandter
erbrecher, der zu entkommen gewußt hat. Es wer⸗ vermerkt steht, ist cngetragen:
den alle Behörden ersucht, auf den Schröder zu vigi⸗ liren und ihn im Betretungsfalle an das hiesige Ge⸗ richt abzuführen. Die Transportkosten werden hier erstattet. Signalement: Schröder ist 21 Jahre alt, 5 Fuß 3 — 4 Zoll groß, bartlos, hellblond, hat blau⸗ . schmale Schultern, langliches Gesicht
it spi
.
Kinn, und über den arben, welche von Einschnitten mittelst Bind⸗
Nähe der Nase, unterhalb des Auges einen Leberfleck. Bekleidet war derselbe mit einer dunklen . ' mütze, grauem Rock und Beinkleidern von sogenann⸗ D eno tem eigengemachten wollenen Zeuge. Er führt einen Theodor Revolver, sowie eine andere blanke Eisenwaffe und Stemmelsen mit sich. Polzin, den 4 Juli 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. suchungsrichter. Lehmann.
enflächen beider 1393 die bien H g , in Firma: enoch & Goldschmidt adens herrühren, sowie an der linken Backe in der vermerkt steht, ist eingetragen: Die e , e
Der Unter⸗ 7505 die Firma
Der Fabrikant Friedrich August Franz Niere hierselbst ist als persöõnlich schafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Adolp
In unser enn . wojelbst untern Nr.
—
Theodor Henoch
eingetragen worden.
ZZuli gister Nr. 2162 erfolgt.
ster, woselbst unter Nr.
a, steht, ist eingetragen: aften der Gesell. . 8 g t e
Hande chäft unter der andels regĩsters.
Nr. 7509 die Firma:
In unser *
In unser Gesellschaftsregister, n Nr. 3327 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Woeppel & Beger
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen. . * . Stadtgericht Berlin un⸗ und als deren Inhaber der Banquier Theodor
Stedbriefs⸗Erledigung. Der unterm 23. Juni administrator Steyh * 1573 hinter den Zimmergesellen Buchter aus Glie. Coeslin wegen wiederholten Betrugs erlassene Steck nicke 2 Steckbrief ist durch defsen Ergreifung brief hat seine Erledigung gefunden.
Landsberg, den 16. Juli 1575. Frankfurt a.
Den Kaufleuten Carl Schubert, Albert Wolff und olff, sämmtlich in Berlin, ift für vor⸗ genannte Firma Kollektiv ⸗ Prokura dergest j daß je 2 der Prokuristen in Gemeinschaft zur Zeich⸗
rokurenregister unter Nr. 2579
gegenseitige Ueber ·
aufmann Friedrich . erdinand Beger hierselbst setz: das mann Oswald Engel Kollektiv⸗Pro
Demnächst ist in unser Firmenregister unter
ift durch gegenseitige Ueber⸗ ö Beger ; DD 1 eodor und als deren Inhaber . Friedrich setzt das , unter der Firma Adolph Ferdinand enoch fort. Vergleiche Nr. J5 5 des
enregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. selkigen Tage fo
eger hier eingetragen worden.
Zufolge V . vom 10. Juli 1873 sind am ende Eintragungen erfz
mer. schaftsregifter, woselhst unter Nr.
1062 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Anzeiger. K—
nierate nimmt an dig aut orisirte Annongen⸗Expedition von
olf Mosse in gerlin, Eeipzig, Camburg, Frank-
furt a. M., Greslan, galle, Rrag, Wien, Rlunchen, Nürnberg, traßburg, Zürich und Stuttgart.
*
Wiegandt & Hempel vermerkt steht, ist eingetragen:
Die Firma ist in:
Wiegand, Hempel & Paren geandert. ö j
Der Buchhändler Them dor Wilhelm Paul Parey hierselbst ist gleichfalls zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
In unser Gesellschaftsregifter, woselbst unter Nr.
estalt ertheilt,
5 Densch & Goldschmidt ertheilte Köllektivprokura ift 3415 die hiesige Attiengesellichaft in Firma: ̃ t in ; in , 3 ee . am Krloschen und Deren Löschung in unser Prokurenre⸗ ;
. I hierselbit einen Raubmord versucht, nachdem 10. Juli 1873 folgende Eintragungen erfolgt:
i gn einer Schußwaffe mittelft Einbruchs verübt. 9 e , en an bn me,,
FR L. Dick & Co.
. Victoria · Pütte vermerkt steht, ift eingetragen:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Mai 1873, 6 Blatt 43 bis 49 des Beilase⸗ Bandes Nr. 201 zum Gesellschaftsregifter, um l, 0M 000 Thlr., zerfallend in 11000 den Inhaber lautenden Aktien erhöht.
Die vorgenannte Aktiengesellschaft hat dem Kauf⸗ J vald Kollettiv⸗Prokura dergestalt ch ertheilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Dirertions⸗
woselbst unter
Stück auf
a Friedri
Beger fort. Vergleiche Rr. 75605 des Firmen. Mitgliede die Firma der Gesellschaft zu zeichnen be⸗
. Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2580 eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3425 die hiesige Aktiengese schaft in e . Albertinen
Atti en geseli schaft far re ebritetion.
lgt: vermerkt steht, ist eingetragen:
Der Justiz⸗-Rath Gustav Wolff zu Berlin ist als Stellvertreter des Vorstandes dergestalt ge⸗
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