1873 / 165 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Arrangement betrifft, so ist der Vertrag mit dem Giro⸗ und Kassen⸗ verein auf bekannter Basis, wonach also dasselbe drei Mal wächent⸗ lich nach Frankfurter Methode durchgeführt werden soll, nunmehr de⸗ sinttiv abgeschlossen worden. Die Differenzen von Banken und Hand⸗ lungshäusern sollen direkt verrechnet, für die Koulisse dagegen eine Art „Clearing“ gebildet werden.

Christiania, 9. Juli. Gestern wurde, wie ‚Morgenbladet“ berichtet, die dritte skandinavische Buchbändlerversam m⸗ lung ie vorige fand 1866 in Stockholm statt) im Festsaale der Universitãt eröffnet. Es hatten sich ea. 100 Theilnehmer eingemmnden, welche ven em Präses des norwegischen Buchhändlervereins, Buch⸗= händler Malling, willkommen gebeißen wurden, worauf Herr Malling zum Versitzendn und Professer Arrhenius aus Stockholm zum Vize⸗ vormann der Versammlung gewählt wurden.

Verkehrs⸗Anstalten.

New-⸗JYork, 14. Inli. (W. T. B) Der Dampfer des nord⸗ dentschen Lloo0od ‚„Deutschland“ ift gestern Morgen 1 Uhr hier ein⸗ getroffen.

London, 8. Juli. Die neuerdings veröffentlichten parlamenta— rischen Blaubücher enthalten den Wortlaut eines zwischen der gro ß— britannischen Regierung und dem Schah von Persien ab⸗ eschlofsenen Vertrages zur Fortsetzung der Telegraphenver— , zwischen Europa und Indien durch Persien. Der Vertrag

wurde im Dezember v. J. in Teheran unterzeichnet und am 31. März 2. ée ratifizirt. Der Hauptzweck des Vertrages ist die Sanktion der Errichtung eines dritten Drahtes über das versische Territorium, so daß der erste Draht, der ursprünglich in 1861 gelegt wurde, für die Lokaldeyes benutzt werden kann, während der durch die Konwention von 1865 sanktionirte Draht, sowse der, welchen der jetzige Vertrag vorschreibt, ausschließlich für den internatignalen Verkehr benutzt wer⸗ den sollen, ausgenommen, wenn der erste Draht unbrauchbar ist. Die britische Regiernng soll den dritten Draht errichten und die jetzigen hölzernen Telegraphenstangen durch eiserne ersetzen, wofür die persische Regierung auf die Dauer von zehn Jahren eine jährliche Abgabe von 1000 Tomans entrichtet

Aus dem Welff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Madrid, Montag 14. Juli, Abends. In der heutigen Sitzung der Cortes gestand Pi Margall zu, mit den Deputir en der Linken konferirt zu haben und erklärte, daß seine Kollegen sich für die Bildung eines Ministeriums aus dem Centrum und der Linken ausgesprochen hätten. Pi Margall ist augenblicklich mit der Bildung dieses Ministeriums beschäftigt, in welches wahr⸗ scheinlich Estevanez, Cala und Navarella eintreten werden. Die Rechte will morgen ein Tadelsvotum gegen Pi Margall ein⸗

bringen. Man glauft, daß das Centrum und die Linke sich vereinigen werden, um dasselbe zu ver⸗ werfen. Einem Gerüchte zufolge soll ein Bruder des Marineministers einer der Führer der Insurrektion in Kartha⸗ gena sein, ebenso verlautet, daß die Mannschaft des Kriegsschiffes Almanza“ zu den Insurgenten übergegangen sei. Die National⸗ garde in Barcelona forderte Waffen, um gegen die Karlisten zu marschiren. Das von den Karlisten seit gestern Morgen bela⸗ gerte Puyeerda behauptet sich.

Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Die Majorität trat bereits heute Morgen 8 Uhr zusammen, um über ihr Ver⸗ halten Beschluß zu fassen. Die Sitzung wird voraussichtlich sehr wichtig sein. Die Stadt ist ruhig. Militärische Vorsichtsmaß⸗ regeln sind getroffen.

Madrid, Dienstag. 15. Juli, Morgens. Hier eingetroffenen Nachrichten zufolge hat Contreras den Oberbefehl über die In⸗ surgenten von Karthagena übernommen; dieselben sind Herren der ganzen Stadt und befürchtet man, daß sie sich auch des Arsenals und der im zafen liegenden Schiffe bemächtigen werden. Der Kriegs⸗Minister hat sich von hier nach Karthagena begeben, konnte aber nicht über die Station Palma hinauskommen.

Die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Inva⸗ liden 1872. Dem so eben erschienenen Bericht über die Wirksamkeit der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Invaliden für das Jahr 1872 entnehmen wir Folgendes:

Die Stiftung umfaßte Anfangs 1872 folgende Vereine:

Königreich Preußen: a. Provinz Preußen: 16 Vereine, es sind hinzugetreten 14, Summa 30 Vereine; b. Provinz Pommern: 15 Vereine, es sind hinzugetreten 4, Summa 19 Vereine; c. Provinz Posen: 10 Vereine, es sind hinzugetreten 38, Summa 13 Vereine; d. Provinz Schlesien: 15 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 8, Summa 23 Vereine; e. Provinz Brandenburg: 17 Vereine, es ist hinzugetreten 1, Summa 18 Vereine; f. Pro⸗

vinz Sachsen: 19 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 21 Vereine; g. Provinz Hannover: 59 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 15, Summa 65 Vereine; h. Provinz Hessen⸗Nassau:

29 Vereine, es ist hinzugetreten l, Summa 30 Vereine; i. Provinz Westfalen: 13 Vereine, es sind hinzugetreten 7, Summa 20 Ver⸗ eine; k, Rheinprovinz: 34 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 36 Vereine; J. Provinz Schleswig⸗Holstein: 16 Vereine; m. Lauen⸗ burg: 1 Verein; n. Hohenzollern: 2 Vereine. Im Ganzen sind hiernach in Preußen, mit Einschluß von 8 Provinzial⸗ und 4 Bezirks vereinen, 294 Zweigvereine als Glieder der Stif⸗ tung in dieselbe eingetreten. Im Königreich Bayern ist von dem Central⸗ Komite des Landesvereins die statutenmãßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Netz von Vereinen

fichert jedem hülfsbedürftigen Krieger, an welchem Orte er sich

auch aufhalten mag, die Gewährung zureichender Hülfe.

Nachdem am 28. Oftober 1871 in einer konstituirenden General⸗ ; ö i antast herer Werke, über diese Länder treue Bilder ihrer Objekte, deren ein⸗

Versammlung das vorläufige Statut des Württembergischen Landesvereins einer endgültigen Redaktion unterworfen worden war und die Genehmigung erlangt hatte, erfolgte die Wahl eines Verwaltungsrathes von 12 Mitgliedern, dessen Prä⸗ sidium Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach übernahm. Se. Majestät der König hat der Bitte um Uebernahme des Protektorats über den Verein, sowie um Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Württembergi⸗ schen Landesverein entsprochen. Nach vollftändiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungsrath sofort über die Bedürfnisse sämmtlicher in Württemberg wohn⸗ haften deutschen Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebun⸗ gen eingezogen, hierüber eine übersichtliche Darstellung angefertigt

und die Anträge über Art und Größe der zu gewährenden

Hülfe unter individueller Berücksichtigung des einzelnen Falles einer eingehenden Prüfung und Beschlußnahme unterzogen.

Im Königreich Sachsen vermehren sich nach dem Bericht des . ; ; h greic h z sich ! nee, tungen und Maschinen, die zahlreich ausgestellt sind, zeigen,

welchen Werth die dortigen Industriellen auf dieses Gebiet legen. Die prachtvollsten Seidenstoffe in wirklich brillanten Farben lie⸗ ferten Bern. Solei in Turin und Gebrüder Levera in Florenz. Aber auch die Satins, Taffete, Marcellinen und Grosgrains von Torriani u. Pücher, Gebr. Messi u. Barberini in Como⸗ Chapuis u. Co. in Turin und Canozzi u. Co. in Palermo legen Zeugniß ab von der hohen Anzahl von Tuchen, Filzen, Baumwollen und Geweben aus

Landesvereins die Ansprüche, welche an denselben in Bezug auf die vor ihm übernommenen Uniterstützungen gemacht werden, tagtäglich in einer Weise, welche bereits die Befürchtung wach⸗

86 hat, daß es nicht gelingen werde, mit den für jedes Jahr stimmten Geldern die herantretenden Ansprüche zu befriedigen,

da die Zahl der Hülfsbedürftigen fortdauernd gestiegen ist. In der Organisation des Badischen Gesammt⸗ vereins ist keine Aenderung eingetreten. Sein Vermögensstand belief fich zu Anfang des Jahres 1872 auf 259, 900 fl., wovon jedoch 500 fl. durch besonderen Wunsch des Gebers zu sofortiger Vertheilung bestimmt waren, so daß als reiner Grundstock der Betrag von 259 400 fl. erübrigte. Das Stammkapital der Be⸗ zirksvereine beträgt zusammen 238,878 fl., wogegen nach Abzug der Ausgaben von den laufenden Einnahmen ein Mehrauf⸗ wand von 10,390 fl. nothwendig war, der im Wesentlichen durch Zuschüsse aus dem Centralfonds gedeckt worden ist. Im Großherzogthum Hessen haben die von der Centralverwaltung seit Gründung der Stiftung bis zum Schluß des ersten Quartals d. J. gewährten Unterstützungen, etwa den fünften Theil der gesammten Einnahme des Centralfonds in Anspruch genommen. Der Oldenburgische Landesverein ist erst am 1. Juli 1872 ins Leben getreten. Im Großherzogthum Mecklen⸗ burg⸗Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit in der Thä⸗ tigkeit der Zweigvereine. Es bestehen daran jetzt 24 mit 3911 Mitgliedern.

Der Centralfonds hatte im Jahre 1872 1,545,555 Thlr. Einnahmen (inkl. 1386 800 Thlr. Bestand aus dem Vorjahre) und 116,577 Thlr. Ausgaben, so deß Ende Dezember 1872 1428 973 Thlr. Bestand verblieben. Die Gesammtsumme der Gaben liste VIII. beträgt 10,955 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Auch ist dem Centralfonds von dem Rentier Ernst Adolph Probst hierselbst eine reiche Zuwendung bestehend in 2 Hypotheken⸗ kapitalien von je 5000 Thlr. gemacht worden.

Die Prenßische Expedition nach Ost-Asien. Nach amt⸗ 1h. Duellen. J7. Band. 237 Bogen Lex⸗8. Mit 24 Illu⸗ strationen und 1 Karte ö

Ansichten aus Japan, China und Siam. Im Auftrage der Königlichen Regierzng, herausgegeben von A. Berg. Heft IX., X. in Felis. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin.

Der II. Band der Preußischen Ewedition 2c und das 1E. und LE. Heft der Ansichten 2c. bilden den Schluß der beiden von der Kö⸗ niglichen Regierung publizirten Werke über jene Expeditien.

Der II. Band behandelt die Erlebnisse der Gesandtschaft in Tientsin und Peking, die Reisen der Arcona“ nach Nangasaki, Hong⸗ kong, Macao, Siam, den Aufenthalt in Bankok, Ausflüge in das Innere und die Rückkehr nach Singapore, dann folgen der Wortlaut der Verträge mit China und Siam ein kurzer Bericht über die Ra⸗ tifizirung des Vertrages mit China und die 2 vom Ende der Taeping Rebellion, deren Geschichte in die Schilderung der früheren

Beziehungen der Fremden und der Erlebnisse der Gesandtschaft noth⸗ wendig verflochten werden mußte, weil diese merkwürdige Bewegung in engem Zusammenhange mit denselben stand, und weil sie wesentlichen Einfluß auf die Verhandlungen und Feldzüge übte.

In die Schilderung des Aufenthaltes in Bankok ist die Erzäh⸗

lung von den früheren Beziehungen des Westens zu diesem sonderbaren Wasserlande verflochten. Die Schilderungen vom Hofe des Königs

Maha⸗Monkut, die Beiträge zur Kenntniß der Sitten und politischen . ĩ . e auch praktischer. Die Seidenkultur in Brasilien hat in Amara

Carlos Noguanca in Rio de Janeiro (durch Cocons), Antonio

Institutionen, und die Beschreibung der üppigen Tropenlandschaft mit den hineingebetteten phantastischen Bauwerken werden gewiß in weiteren Kreisen Anklang finden.

Die Illustrationen zu diesem Theil bilden neben den demselben beigegebenen Federzeichnungen die beiden letzten Hefte des Folio⸗Werkes, welche Macao und Siam behandeln. Blatt 49 zeigt den Binnenhafen von Macao mit seinen malerischen Schiffen und Ufern; 50 und 51 stellen Tempel mit Schnörkelzierrath dar; 52 einen verfallenen Tempel in der alten siamesischen Königstadt Apntin; 53 zeigt einen Höhlen⸗ tempel mit wunderbarer Tropfsteinbildung; 54 bis 8 sind Vegetations⸗ bilder, meist Wassergassen in Bankok mit einer Fülle edler Pflanzen⸗ formen und malerischen Hütten am Ufer; 59 und 60 behandeln bunte Tempelbauten am Menam.

Nach gewissen Richtungen liefe die beiden jetzt vollendeten Werke einen Beitcag zur Kenntuiß der ostasiatischen Reiche, wie ihn die Lite⸗ ratur anderer Länder kaum aufzuweisen hat. Der Kern des Oktav⸗ werkes ist eine zusammenhängende, eingehende Geschichte ihrer Bezie⸗ hungen zum Westen, welche Körper gewinnt durch di Darstellung der eigenen Erlebnisse der Gesandtschaft. Die beiden vor Jahren erschie⸗ nenen Theile, welche Japan behandeln, gelten für das zuverlässigste Werk über dieses Land; die Literatur über China ist viel 1eicher; eine vollständige Darstellung seiner Beziehungen zum Westen bringt aber das preußische Expeditionswerk zum ersten Male.

Die 48 Illustrationen desselben und die 60 Blätter des Folio⸗ werkes Ansichten aus Japan, China und Siam“ geben, im Gegen⸗ satz zu den meist aphoristischen und phantastischen Darstellungen frü⸗

gehende Charakterisirung der Künstler vorzugsweise erstrebte.

Beltausstellung 1873 in Wien. (S. Nr. 162 d. Bl.)

Ueber Italien fehlt es noch an jedem offiziellen Nach⸗ weise, auch im General⸗Kataloge ist nichts enthalten. Tuche, Seiden und Sammete sind die hervorragendsten Erzeugnisse der italienischen Tertil⸗Industrie. Als tüchtige Tuchfabrikanten sind die Gebr. Galoppo, S. Mantellero, Baß u. Abrate und A. Bozzella u. Bruder, sämmtlich in Turin, zu verzeichnen. Des⸗ gleichen als Sammetfabrikant Visconti de Madrone und Vaprio d'Adda. Die Seidenkultur steht in Italien am bedeutendsten da;

schon die Mengen von Kokons und Seidenfäden in den ersten Stadien ihrer Verarbeitung nebst den dazugehörigen Vorrich⸗ Seidenstoffe zu gedenken, die das Heimathland aller Seidenkultur,

Vienna, Baretta Beute der Seidenindustrie auf der ganzen italienischen Halbinsel. Auch über Spanien und Portugal liegen noch keine Kataloge vor, die Verzeichnisse sind „unterweges verloren ge⸗

vertreten, aber ziemlich mannigfaltig.

Für Kattune und Calikots scheint Barcellona der Hauptort zu sein, die ersten Firmen heißen Paz u. Co., Gebr. Trias u. Co. und ihr schließt sich eine, einer naheren Bezeichnung entbehrende Kollektivausstellung an, unter dem Titel: La Espanna In- dustrial-. Auch in der Leinenindustrie steht wiederum Bar⸗ cellona obean mit Namen wie Battlo Hermanno und Jossé Puig

u. Co. Seidengarne und gefärbte Seidenzeuge finden sich von Raga u. Co. und A. de Onate e Hijes in Valencia, Damast⸗ tücher in etwas auffälliger Zuntheit von Fernando Ibannes in Valencia. Nicht ganz klar aus der Anordnung und noch viel fach mangelhaften Bezeichnung geht hervor, ob zahlreich aus

gestellte Geflechte aus Binsen, Stroh und Palmenfasern, dar⸗ unter besonders viel von den Balearen, in dieser Gruppe ge⸗ rechnet werden sollen. Von Konfektionsgegenständen fallen am

meisten die spanischen Korsets auf, die von wesentlich ver

schiedener Konstruktion, wie in andern Ländern, über⸗ wiegend zu dem Zweck gearbeitet zu sein scheinen, um allzugroßer Körperfülle entgegenzutreten. Ein großer und anmuthiger Luxus wird in der Fabrikation von Damen⸗ fächern entfaltet, sowohl in einfacheren, von Aley. Sans in Valencia, wie in den kostbarsten, aus Elfenbein gearbeiteten und mit Malereien auf Seidenzeug geschmückten, denen eine nähere Bezeichnung der Fabrik noch fehlt. Noch weniger umfang⸗ reich als die spanische, ist die portugiesische Textil⸗Abtheilung, im Charakter ihr aber ziemlich gleich. Auch hier sind gut ge⸗ arbeitete Tuche in größerer uswahl anzutreffen, aus zwei Hauptfabrikorten: Covilha und Arrentella, aus ersterer Stadt von Campos Mello u. Irmas, A. N. de Souza und Gebrüder (dünne, schwarze, eigenthümlich glänzende Stoffe) und einer Companhia Nacional de Lanificios, aus der letzteren Stadt von einer gleichbetitelten Gesellschaft. Unter den Kattunen gefallen am meisten die von Aujos Cunha Terceira u. Co. (Ort nicht genannt). Seidenwaaren sind wenige ausgestellt, die vorhande⸗

nen aber brillant, so die von Ramires u. Ramires und von

Cordeiro u. Irmão in Lissabon. Filzhüte zeichnen sich durch Weichheit, Feinheit, Leichtigkeit und dem Klima entsprechende,

große Fagon aus. Sehr verschieden von den letzteren sind Filzhüte, welche man in der brasilianischen Abtheilung findet. Diese, aus Pernambuco, sind überaus schwerfällig gearbeitet, als wären Filzdeckel terrassenartig übereinandergelegt, und äußerst unschön sind an ihnen die zahlreich knospenartig hervorsprin⸗

genden Luftlöcher. Dagegen sind andere in hellen Farben aus

„Fibra de Palmiera“ gefertigte, ansprechender und jedenfalls

und José Luciano dos Santos Reis (durch Gespinnste) in Bagi in der Provinz Rio Granda de Sul bemerkenswerthe Vertreter. Außerdem fallen in diese Abtheilung noch prächtige Stickereien und Goldbrokate zu kirchlichen Zwecken, ganz geschmackvoll ge⸗ webte Teppiche und Hängematten aus festen Drillichstoffen mit zierlichem Federbesatz haus Bahia) in die Augen, ohne aber daß es möglich wäre, die Herkunft dieser Objekte näher zu bezeichnen. Auch die eben erst eröffnete nordamerikanische Abthei⸗ lung ist verhältnißmäßig nur dürftig in der 7. Gruppe vertreten. Der Entfernung entsprechend hätten am passendsten nur Roh⸗ stoffe ausgestellt sein sollen, es überwiegen aber im Gegentheil beinahe die Garderobe⸗ und Waschegegenstaͤnde, die für den euro⸗ päischen Markt doch keine Bedeutung besitzen. Uebrigens mögen als Fabrikanten ausgezeichneter Herrenwäsche der Qualität, wie der sauberen Arbeit nach wenigstens zwei Firmen genannt werden: F. Sacher u. Son in Philadelphia und Michaelis u. Kaskel in New⸗York. Daß sich die Mode, mit Seide reich ge⸗ stickter Herrenkleider, besonders Fracks (von Henry Prouse Cooper in New⸗Jork) von Amerika aus über den alten Kontinent ver⸗ breiten sollte, ist kaum anzunehmen, so sehr ein Aufschwung unserer stabilen und unmalerischen Kleidung auch in anderer Richtung wünschenswerth wäre. Preiswürdige Handschubwaaren

zeigen u. a. Goldschmidt, Bachrach u. Co. in New⸗YJork, Wollen⸗

und Seidenstickereien, wahrscheinlich Damen⸗ Handarbeiten, die etwas ostensibel zur Schau gestellt sind, offenbaren eine nur ge⸗ wöhnliche technische Fertigkeit und noch weniger guten Ge⸗ schmack. Die Teppich⸗Weberei dagegen in Amerika ver⸗ folgt entschieden lobenswerthe Bahnen, u. a. macht ein großer Teppich aus der Fabrik von Bigelon in Clinton in Massachussets, mit prachtvoller rother Grundfarbe, einen sehr guten Eindruck. Von Kleiderstoffen haben ausgestellt feine Double⸗ und Twist⸗Kasimirs: J. B. Blackinton u. Son in North Adams in Massachussets, Faney⸗Kasimirs: die Hockanum⸗

Company, die New⸗England⸗Company und die Rock⸗Manufae⸗

turing⸗Company in Rockville in Connecticut. Es erübrigt sich

nur noch, mit einigen wenigen Worten der, zum größten Theil

über alles Lob erhabenen, glatten, gestreiften, gemusterten, oder aber mit Blumen und Thier⸗, besonders Vögelfiguren, übersäeten

China, in reichster Auswahl hergesendet hat. Sowohl in diesen leichten Stoffen, wie in den schwereren Brokaten steht die chine⸗ sische Industrie der europäischen noch vielfach überlegen da. Der vom Kaiserlich Königlichen General⸗Konsul von Overbeck heraus⸗ gegebene Spezial⸗Katalog der 3. Abtheilung der chinesischen Aus⸗ stellung führt, außer einer umfangreichen Musterkollektion von Rohseiden und verarbeiteten Seidenstoffen auch noch eine größere

dem Bast des Tsung⸗Baumes und anderer, hier unbekannter

die Ver e sind Pflanzen auf, die indessen theils keineswegs die Bedeutung für gangen.“ Die spanische Textilindustrie ist nicht allzu zahlreich Die Tuchfabrikation ist in derben, festen Stoffen würdig vertreten zumal durch Trias u. Vieta und Rodriguez u. Hermanno Bejar in Cataluna.

unsere Industrie besitzen, wie sie der chinesischen Seidenfabrikation innewohnt, theils als Surrogate der bei uns üblichen Materialien nicht in Anschlag zu bringen sind.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Exvpeditien (Kessel. Druck: H. Heiber g

26

CkHEHMlSchE FABBlIk H0oCHFELD.

Actien Gesellschaft DUISBURG.

Blau saures HKali. Pottasche.

Schwefelsaures Kali. Chlorkalium. Salzsaure.

Drei Beilagen (einschließlich der Börsen Beilage)

und Skala sokl fortan nicht auf die Gewichtsseite des Waage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pre

n 165.

Den tsches Reich.

Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eich⸗ ; gebührentaxe vom 12. Dezember 1869.

Auf Grund des Artikels 13 der Maß- und Gewichts⸗Ordnung vom 17. August 1368 erläßt die Nermal-⸗Eichungs⸗Kommission des Deutschen Reiches folgende Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundesgesetzblattes) und zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 4 des Bundesgesetzblattes für 1869).

Fünfter Nachtrag zur Eichordnung. Uu S§§. 34 und 35, die erweiterte Zulassung von Einrichtungen zum ägen mit Laufgewicht und Skela als Hülfseinrichtungen an Waagen mit zusammengesetzten Hebel⸗Verhältnissen betreffend.

In Erweiterung der in dem zweiten und vierten Nachtrage zur Eichordnung vom 6. Mai 1871 und vom 25. Juni 1872 zu §5. 35 und 34 der Eichordnung erlassenen Vorschriften bezüglich der Zulässig⸗ keit von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala als , ,. an Brückenwaagen und ungleicharmigen Centesimal⸗

alkenwaggen wird hierdurch Folgendes bestimmt: ; , Die Anbringung von Einrichtungen zum Wägen mit an alkens beschränkt, vielmehr bei Waagen mit zusammengesetzten Hebelverhält⸗

nissen auf der ganzen Erstreckung des Waagebalkens gestattet sein,

vorausgesetzt, daß diese Einrichtungen die im 5. 34 B. der Eich⸗ Ordnung an die ertsprechenden Einrichtungen der Schnellwaage ge⸗ stellten Anforderungen soweit erfüllen, um genügend richtige Wägungs—

esultate zu sichern, daß ferner das Spiel der Waage nicht merklich dadurch beeinträchtigt wird, und daß insbesondere

I) der größte Gewichtswerth der mit Hülfe von Laufgewicht und Skala zum Zweck der letzten Ausgleichung zwischen Last und Gewicht zu bestimmenden Gewichtsdifferenz „an der größten zulässigen Belastung der Waage nicht übersteigt und höchstens I der kleinsten zulässigen Belastung derselben erreicht; .

2) daß die Schwere des Laufgewichts und die Eintheilung der Skala, unter Innehaltung einer Minimal⸗Weite des kleinften Theil⸗ strichintervalls von drei Millimeter, der Art bemessen ist, daß der Gewichtswerth eines solchen kleinsten zulässigen Intervalls höchftens die Hälfte desjenigen Gewichtswerthes darstellt, welcher sich als Gewichtszulage zur Prüfung der Empfindlichkeit der Waage kei der

2 zulässigen Belastung derselben nach 5. 38 der Eichordnung

erechnet.

Zu 5§. 44 A. Die Eichung und Stempelung der nassen Gasmesser betreffend.

a. Ergänzung zu Absatz 1. Es muß ferner jedes zum Zuführen oder Abführen von Flüssigkeit bestimmte Rohr mit einem gasdichten hydraulischen Abschlusse versehen sein. .

b. Abänderung von Ahsatz 3. Jeder Gasmesser muß derart ein⸗ gerichtet sein, daß demselben bei seiner Aufstellung zum Zwecke des

Beilage

Dienstag, den 15. Juli

Betriebes und für die Dauer des letzteren hinreichend genau diejenige Stellung gesichert werden kann, welche er bei der Eichung auf einer horizontalen Ebene eingenommen hat.

Zu §. 47. Prüfung und Fehlergrenze der Gasmesser betreffend.

Besitzt ein Gasmesser zwei Flüssigkeitsstands⸗ und Abführungsrohre, so darf die Stempelung desselben nur dann stattfinden, wenn die auf einanderfolgenden Prüfungen bei jedem der durch die beiden Füssig⸗ keitsstandsrohre begrenzten Flüssigkeitsstände ergeben, daß in keinem Falle das durch die Trommel wirklich durchgegangene Volumen von dem durch das Zählwerk registrirten um mehr als 2 Prozent im Sinne des Zuviel oder Zuwenig abweicht.

u 5§. 48. Die Stempelung der Gasmesser betreffend.

.A. Erzänzung zu Absatz 1. Auf diejenige Stempelung, welche die Verhinderung einer Oeffnung und einer Abnahme des Zählwerks zum Zweck hat, darf nur bei den sogenanten Stationsgasmessern d. h. bei Gasmessern von 150 Liter und größerem Inhalte des messenden Raumes, welche überdies keine Vorkammer haben, verzichtet we: den.

b. Abänderung von Absatz 2. Alle Einrichtungen, welche den normalen Flüssigkeitsstand bei nassen Gasmessern begrenzen, müͤssen, sofern sie nicht so beschaffen sind, daß willkürliche Veränderungen dieser Begrenzung nach der Eichung und Stempelung ausgeschlossen sind, durch Lothung und Stempelung oder durch gestempelte Plom⸗ birung gegen derartige Veränderungen gesichert werden. ;

Zu 5§. 92. Uebergangsbestimmung, die Eichung von Gasmessern

betreffend.

Diejenigen mit zwei Flüssigkeitsftands⸗ und Abführungs⸗ rohren versehenen Gasmesser, welche bereits vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Nachtragsbestimmungen zu 55. 44, 47 und 48 der Eichordnung gehörig gestempelt und in Gebrauch waren, und welche wegen unwesentlicher Reparaturen nach diesem Zeitpunkt einer neuen Stempelung bedürfen, können, auch ohne der Anforderung der Nachtragsbestimmung zu 5§. 4 bezüglich der zulässigen Abweichung bei höchstem Flüssigkeitsstande zu genügen, gestempelt werden. Nach wesentlichen Reparaturen indeß, worüber die Instruktion Näheres be⸗ stimmt hat, müssen dieselben den Anforderungen der 5§5. 43 = 48 der Eichordnung und aller Nachtragsbeftimmungen zu denselben entspre⸗ 8 eingerichtet werden, bevor sie eine neue Stempelung erfahren önnen.

Zu §5. 89 und 90. Die Zulässigkeit der Umstempelung der

lbisherigen Landesgewichte betreffend.

Besondere Anträge, welche an die Normal⸗CFichungs⸗Kommission gelangt sind, haben es erkennen lassen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr ge⸗ blieben sind, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichts⸗ stücken sich eine große Anzahl solcher befindet, welche den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte ge⸗

nügen, dagegen einzelne Abweichungen von den Vorschriften, betreffend die Bezeichnung und die Justireinrichtung, enthalten.

9

ißischen Staats⸗Auzeiger.

D 1 ö

Es wird mit Rücksicht hierauf unter Bezugnahme auf die? kanntmachung der ö r g. 1870, betreffend die vom 1. Januar 1572 ab innerhalb des Nord⸗ deutschen Bundes unzulässigen Gewichte, sub IH. B Schluß Allies e,, . : ö g

.Die Eichämter sind befugt, bis auf Weiteres so heis mit früheren Landeseichungsstempeln versehene, . ger ien durch 5. 23 der Eichordnung zu elassene Gewichtsstücke zur Eichung und Stem pelung zuzulassen, welche im Allgemeinen den Bestimmungen in 55. 23 —6 und 28 der Eichordnung genügen, und mur in s0 weit nicht völlig vorschriftsmäßig sind, als sie außer den in 5. 25 der Eichordnung vorgeschriebenen, resp. zugelassenen Bezeichn ngen irgend eine Nebenbezeichnung, welche von ihrer Bezeichnung nach den früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein g. vor oder tragen, oder die vorschriftsmãßige Bezeichnung auf einer eingesetzten Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer, der Bestimmung in S8. 26 der Eichordnung nicht völlig entsprechenden Justiröffnung ver⸗ ehen sind. Hierbei wird jedoch vorauggesetzt, daß die vorhandene Justireinrichtung jedenfalls derart beschaffen ist, daß sie genügenden Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirpfropfs darbietet.

Dritter Nachtrag zur Taxe vom 12. Sezem ber 1359

91 Zu VIII. J. Nasse Gasmeffer betreffend. ;

. Die Gebührensätze in Kolumnen A. und G. beziehen sich nur auf die Prüfung der mit einem Flůssigkeitsstandsrohre versehenen Gags messer Sind bei dem Vorhanden sein weier Flũssigkeitsstandarohre nach Maßgabe der Bestimmungen des fünften Nachtrages zur Eich⸗ Iardnung und der zugehörigen Ergänzungen der Instruktist affen ant folsende Prüfungen bei jedem der beiden möglichen Flũssigkeitsstãnde erforderlich gewesen, so wird außer den Gebührensätzen der Kolumae A. oder C., welche für die einmalige Prüfung und die Stempelun resp. für die Prüfung allein gelten, ein 5 von 20 Frozent für vollzegene zweite Prüfung in Anfatz gebracht. ö.

Die Gebührenjätze in Kolumne B. bleiben auch für den Fall un⸗ verändert, daß bei dem Vorhandemein zweier Flüssigkeitsftandsrohre zwei aufeinanderflgende Prüfungen erforderlich gewesen sind.

Zum ersten Nachtrage vom 39. Funi 15760 zur Taxe.

1 . e r ern, fan e betreffend.

An Stelle der Gebührensätze snbee für di üf —ᷓ iz: r⸗ ,,,, 23 9 . k

ür Apparate bis zu 1099 Liter Inhalt 4 The von 160 bis 460, . 4. * 409 * * * 8 . ö . .

. ö, und für jedes vollständige oder unvollständi— dert Liter r fr gh s ge Hundert Liter Inhalt

Berlin, den 28. Juni 1873.

Kaiserliche Normal Eichungs⸗Kommission. Fo erster.

edition

Inseraten⸗ s- Anzeigers

des Arutschen und Königlich Rreußischen taats-Anzeigers:

im⸗S Handels⸗Register. Berlin, Wilhe Straße Nr. 32. z. Kenkurse, Sub hastationen, Aufgebete, Vor- * ladungen u. dergl.

4. Verkaufe, Vervachtungen, Sul miffio nen ꝛd.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den Zimmerpolier August

Ludwig Seidenstricker ist die gerichtliche Haft

wegen er fg ö. Akten . 2. de

1873 Comm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung sesßi

hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, ,,

ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗

Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juli d ; 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter⸗ 9 ö August Rieckhoff und ann Heinrich Raßmuß,

ö Gommission II. für Vorunter⸗ b. Jo suchungen. Beschreibung. Alter: 38 Jahr, am Beide 14. (16.) August 1834 geboren, Geburtsort: Groß-

2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen:; blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: ge⸗

gedunsen, Gesichtsfarbe: röthlich, Zähne: defekt,

Gestalt: stark und breit, Sprache: deutsch. Beson⸗ vermerkt steht, ist Eingetragen;

aufmann Carl Felix Oscar Bennewitz zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kauf⸗ manns Johann Friedrich Oscar Kersten hier- selbst als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma F. O. Kersten bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4542 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Gesellschafter der en . unter der Firma:

. 5 5 1 2 * en rtf. Es wird fucht, dense ten im, Hetretnmgg.! am 1. Oktober 185 den'knhlien Handelt gesellschaft

dere Kennzeichen: Der ꝛc. Seidenstricker hat eine Der K Narbe auf dem Kopfe, sowie neben dem xechten Schulterblatt einen erbsengroßen und im Nacken einen linsengroßen braunen Leberfleck

Steckbrief. Gegen den unten näher beschrie⸗ benen Maurer Chr. Kreutzmann, angeblich aus Mecklenburg Schwerin, zuletzt in Eichlinghofen bei Dortmund, ist wegen Diebstahls die gerichtliche Haft

falle festzunehmen und in hiesiges Kreisgerichts⸗

2. ; Tr r sind die Kaufleute gefängniß abzuliefern. Rinteln, am 14 Juli 1873. riedeich Os

Königliches Kreisgericht. Untersuchungsrichter. . John nn

Signalement. Größe: ca. 5. 6“. Statur: stark. 3 Haar: schwarz. Gesicht: voll. Augen: dunkel. Be⸗ Beide sondere Kennzeichen: Am Kinn eine Narbe. An⸗ geblich taubstumm, aber abgebrechene Worte sprechend. Kleidung. Dunkelbrauner Rock dunkle, 1 Hosen, helle Weste, brauner Jilzhut, gute Stiefel.

Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehr⸗

ses ist in Folge der Königlichen Polizei⸗Anwaltschaft hierselbst wegen Auswanderns ohne Erlaubniß auf b. Berthold Grund des 5. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches die Beide Untersuchung eingeleiset und zur mündlichen Ver⸗

zimmer der hiesigen Gefangenenanstalt ein Termin auf den 9. September er. Vormittags g Uhr,

anberaumt worden. Der Landwehrmann Thomas Comm

Pieconka wird hierdurch aufgefordert, in diesem Ter Gesellschaftsregister Nr. 3569) hat dem Alfred mine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die Junckerstorff zu Berlin Prokura in der Art ertheilt, zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit daß er gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitgliede oder einem zweiten Prokuristen die Firma zu zeichnen

zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so nem keit vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu berechtigt ist. emselben lee, n, . werden können. Erscheint i derselbe in dem Termine nicht, so wird gegen ihn 2582 eingetragen mit der Untersuchung und Entscheidung in eontuma- ciam verfahren werden. Pol. Wartenberg, den 26. April 1873. Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter. Dr. Borchert.

1. Steckbriefe und Untersuchungẽ Sachen.

Sandels⸗-Regi ter.

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge , vom I2. Juli 1873 sind am den ꝛc. Seidenstricker in Beer tungsfalle festzunehmen . an,, . . mme, und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen. am 1. Juli 1875 Fenrändeten sietziges Geschäftslokal:

Deffentlicher Anzeiger.

von öffentlichen Papieren.

6. DBerschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen

Die. Handelsgesellschaft ist Uebereinkunft aufgelöst. Berlin, den 12. Juli 1873.

Sandelsregister

5. Verloofung, Amortisation, Zinẽ zahlung u. s. w

Industrielle Etablissements, Fabriken und Greß⸗

durch gegenseitige

Inierate nimmt an dig autgrisirte Annongen⸗Exrpediti udolf Mosse in Berlin, Ceipzig, furt a. M., Grezlau, Halle, Brag, Wien, München, Nürnberg, Ktraßburg, Zürich und Stuttgart. *

Bekanntmachung. Der Kaufmann Hugo Adalbert Kade zu Sorau,

Königliches Stavtgericht. unter der Firmg Kade & Comp. ub Nr. IJ un- Abtheilung für Civilsachen.

seres Firmenregisters eingetragen, hat für diefe Firma: seiner Ehefran Clementine Kade, geb. Raͤdsch zu

86

ende Eintragungen erfolgt:

andelegesellschaft esselstraße 13)

Sorau

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter der ; . . ; thoff & Raßmuß Nr 2 die Vereinsbank Suistorp et Eo. zu . ire mn . en n fe, Dr oknren,

Verfügung vom

Charlottenburg vermerkt steht, ist zufolge Verfü⸗ uli 1 . j gung vom 190. Juli 1873 heute eingetragen: 1, Zuli 18.3 an demselben Tage eingetragen

worden.

ier. . 2 . 2 Werther, Kreis Nordhausen, Größe: 5 Fuß k e unreine r,

nennen,, shall Gen bir, ee, die ese nm e lbft unte Rr. 71

b. Carl Felix Oscar Bennewitz,

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4542 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

am 1, Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Spandauerstraße 5)

mann Thomas Pieconka aus Schleise hiesigen Krei- sind die Kaufleute: a. Emil Pinthus,

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. handlung und Entscheidung der Sache im Verhörs⸗ 45435 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: finn bant

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr.

Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. n e , ,.

vermerkt steht, ist eingetragen:

F. O. Kersten

Scar Kersten,

hier. Gebr. Pinthu s

zinthus, ĩer.

stons⸗ und

worden.

elsgesellschaft in Firma: er & 6

Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin ver⸗ 14 , demzufolge die Firma derselben hier gelöscht. Charlottenburg, den 12. Juli 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

BSekanntmachung. Die unter Nr. 8 unseres Prokurenregisters ein⸗ getragene dem Kaufmann Bruno Heinrich Gerber zu

GCotthus für die Firma Emil Böttcher zu Cottbus

Nr. 227 unseres Firmenregisters ertheilte Pro⸗ kura ist erloschen und zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 am nämlichen Tage gelöscht. Cottbus, den 12. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Se tkanntm aäachnng.

Die in unserm Gesellschaftsregister ab Nr. 56 eingetragene Gesellschaft: , , ae „F. Albrecht & Sohn ist aufgelöst und die Firma gelöscht worden; dagegen ist in unser Firmenregister sub Nr. 529 die Firma:

9 i de, , m , leibesitr Carl und a eren Inhaber der Ziegeleibesitzer 1 Friedrich Albrecht in Ketzin eingetragen. ö

Pots dam, den 19. Juli 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Bekanntmachunn. Die in unserm Gesellschaflsregister sub Nr. 76 eingetragene Gesellschaft: . W. Sobietzty & Co. ist durch den Austritt des Kaufmannes Friedri Wilhelm Sobietzky hierselbst aufgelsst und deshal gelöscht worden; dagegen ist in unser Firmenregister ub Nr. 530 die Firma; „W. Sobietzky & Co.“ und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Albert Hermann Koblitz hierselbst eingetragen. Potsdam, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Bekanntmachung. In unser ö , ist laut We fang vom 14. Juli 5 an demselben Tage eingetragen: 1 161 Col. 2. Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: die verwitlwete Kaufmann Wilhelm Runge, Marie, geborene Röhl. Col. 3. Ort der Riederlaffung: oM. 4. Bereich , , ol. 4. eichnung der Firma: elm Runge Wittwe. Rathen om, den 14. Juli 1573. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Sorau, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Betanntmachun g.

Inn unser Gesellschaftsregister ist 1 bei Nr. 9 die durch den Austritt des Schneidermeisters und Kaufmanns Carl Mehlich aus der Handelsgesell⸗ schaft C. Mehlich und Sohn hierselbft erfolzte Auflösung dieser Gesellschaft, und in unser Firmen- register Nr. 165 die Firma C. Mehlich u. Sohn und als deren Inhaber der Kaufmann und Schneider⸗ meister Franz Böhm hier eingetragen worden.

Creuzburg, den 19. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. Sdandelsregister. Die Gesellschafter der in Stettin unter der

Firma: SGeschke & Dittmar am 10. Juli 1873 errichteten offenen Handelsgesell⸗ schaft sind⸗; . 1) der Kaufmann Franz Gustav Geschke zu Stettin, 2) der Kaufmann Rudolph Albert Wilhelm Dittmar. . Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 502 heute eingetragen. Stettin, den 11. Juli 1873. Königliches See⸗ und Handelsgericht.

. Handelsregister.

In unser Handelsregister 6. Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft ist unter Nr. 364 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Mannheim (Emanuel) Tomski zu Posen für seine Ehe mit Fanny Cassel durch Vertrag vom 23. Juni 1875 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes aus- geschlossen hat und soll das von der Fanny Cassel in die Ehe eingebrachte Vermögen, sowie alles das⸗ jenige Vermögen, welches dieselbe durch Glücksfälle, Erbschaften oder auf welche Weise sonst erwerben sollte, vorbehaltenes Vermögen derselben feu

Posen, den 11. Juli 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bekanntmachung.

Die in unser Firmenregister mit dem Orte der Niederlassung Samter und dem Inhaber Kaufmann Victor Bythiner zu Samter sub Nr. 7 eingetragene

Firma Victor Bythiner