1873 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Der Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kommission, Generel der Infanterie von Holleben, hat sich nach der Insel Rügen begeben.

Der Kaiserliche General⸗Konsul Wilke zu London hat einen zweimonatlichen Urlaub angetreten. Die Verwaltung des Kaiserlichen General⸗Konsulats wird von dem Vize⸗Konsul Freiherrn von Lindenfels geführt.

Danzig, 18. Juli. Laut amtlicher Ermittelung sind vom 2. Zuni bis incl. 17. Juli im Landkreise an der Cholera erkrankt: I) polnische Flößer auf der Weichsel 59, gestorben 39, 2) Ein⸗ wohner von Neufähr 3, gestorben 3. 3) von Krakau und Käwpe ?, gestorben 2, 4) von Heubude 5, gestorben 4, 5) von Strohdeich 1, gestorben 1, 6) von Bürgerwiesen 1, gestorben 1, 7) von Weichselmünde 1, gestorben 1. Genesen find 15 Flößer und 1è1 Dorfbewohner aus Heubude.

Breslau, 18. Juli. Vom 16. zum 17. Juli ist weder ein Erkrankungs⸗ noch ein Todesfall an der Cholera polizeilich gemeldet worden, 2 Personen sind genesen und 6 Personen be⸗ finden sich noch in ärztlicher Behandlung.

Bayern. München, 17. Juli. Der Justiz⸗Minister Dr. v. Fäustle trifft am naͤchsten Sonntag nach abgelaufenem drei⸗ wöchentlichem Urlaub wieder hier ein.

Aus Anlaß der Rückkehr der bayerischen Truppen aus Frankreich findet zwischen dem 27. Juli und 3. August folgen⸗ der Garnisonswechsel statt: Das 1. Bataillon des 15. In⸗ fanterie⸗Regiments von Ingolstadt nach Neuburg; das 2. Ba⸗ taillon des 1. Infanterie⸗Regiments von Neu⸗Ulm nach Mün⸗ chen; das 3. Bataillon des Leib⸗ Regiments und das 3. Ba⸗ taillon des 2. Infanterie⸗Regiments von München nach Fürsten⸗ feldbruck; das 2. Bataillon des Leib⸗Regiments von Augsburg nach München; das 2. Bataillon des 2. Infanterie⸗ Regiments von Ingolstadt nach München; das 3. Bataillon des 11. In⸗ fanterie⸗ Regiments von Regensburg nach Passau; das 2. Ba⸗ taillon des 11. Infanterie⸗Regimentis von Ingolstadt nach Re⸗ gensburg.

Nach gleichlautenden Mittheilungen verschiedener Blätter ist demnächst eine Königliche Verordnung zur Aufbesserung der Lage der Unteroffiziere zu erwarten. Dieselbe wird folgende Punkte betreffen: I) Erhöhung der Löhnungssätze und des extraordinären Garnisons⸗Verpflegungszuschusses; 2) Ver⸗ besserung der Bekleidung; 3) Verbesserung der Kasernirung und Einrichtung besonderer Menage⸗Anstalten für die Unteroffi⸗ ziere. Die Löoͤhnungserhöhung wird zwischen 2 —5 fl. monatlich betragen; der extraordinäre Verpflegungszuschuß wird um die Hälfte erhöht, die Tragzeit der Montirungsstücke herabgesetzt und einzelne Stücke derselben aus feinerem Stoff gefertigt; fuͤr die Korporalschafts⸗ Unteroffiziere, welche zur Beaufsichtigung der Mannschaft mit dieser gemeinschaftlich wohnen müssen, werden gesonderte Schlaf⸗ und Aufenthaltsräume geschaffen; die übrigen Unteroffiziere erhalten besondere Stuben mit behaglicherer Ein⸗ richtung, in welchen drei oder vier zusammenwohnen. Außerdem

werden besondere Speise⸗Anstalten für die Unteroffiziere je eines

Bataillons, eines Kavallerie⸗Regiments oder einer Feldartillerie⸗ Abtheilung mit einem Versammlungszimmer eingerichtet.

Das Kriegs-Ministerium hat Veranlassung genom⸗ men, die bereits fruͤher bekannt gegebenen Schutzmaßregeln gegen die Cholera in Erinnerung zu bringen und für den Fall des wirklichen Ausbruchs derselben die den Unteroffizieren und Mannschaften, welche Anspruch auf Verpflegungszuschüsse haben, hierfür normirten Beträge zu erhöhen. Auch den Ober⸗ und Unter⸗Krankenwärtern wird bei dem etwaigen Auftreten der Epidemie eine tägliche Zulage genehmigt und für das mit Behandlung, Warte und Pflege Cholerakranker mittelbar oder unmittelbar beschäftigte Personal die Verabreichung von Bor⸗ deaux⸗Wein angeordnet.

Sachsen. Dresden, 18. Juli. Das „Dr. J.“ berich⸗ tigt eine Zeitungs⸗Mittheilung über eine von dem König beab⸗ sichtigte Reise nach Wien dahin, daß bei Sr. Majestät die Absicht zu einer solchen Reise zur Zeit nicht vorliege.

Der Stadtrath hat, nach Mittheilung des Vorstehers Hofraths Ackermann in der vorgestrigen öffentlichen Sitzung des Stadtverordneten⸗Kollegiums, sich mit der Polizei⸗Direktion wegen eines Verbots von öffentlichen Tanzmusiken während des Auf⸗ tretens der Cholera in Vernehmen gesetzt, und diese Behörde hat ein solches für diejenigen Lokalitäten angeordnet, welche den von der Cholera infizirten Ortschaften mehr oder weniger nahe gele⸗ gen sind. Der Stadtrath hat übrigens auch zugesagt, täglich Veröffentlichungen über den Stand der Cholera in der Stadt unter den allgemeinen Mittheilungen halbamtlich stattfinden zu lassen. Das Kollegium erklärte sich damit einverstanden.

Ueber den Stand der Cholera in unserer Stadt be⸗ richtet der „Anz.“, daß seit dem 1. bis 17. d. M. 17 Erkran⸗ kungsfälle (inkl. 6 an hiesigen Einwohnern) vorgekommen sind. Von den Erkrankten sind 8 gestorben, 4 genesen und 5 in ärzt⸗ licher Behandlung (sämmtlich im hiesigen Krankenhause) ver⸗ blieben. Demnach sind seit der letzten Mittheilung 3 weitere Erkrankungs⸗ und 2. Todesfälle hinzugekommen.

Sessen. Darm stadt, 18. Juli. (D. 3. Die Zweite Kam⸗ mer der Stände begann in ihrer gestrigen 32. Sitzung die Be⸗ rathung des Hauptvoranschlags der Staatseinnahmen für die Jahre 1873, 1874 und 1875. Es wurden bewilligt an Ein⸗ nahmen: 1) von Kameraldomänen 835,569 fl., 27) von Forst⸗ domänen 1,829,114 fl., 3) von Zinsen aus Dominialfonds 9l, 000 fl., 4) aus dem Reinertrag der Staatseisenbahnen 229,370 fl., 5) an Erlös aus veräußerten Staatsdomänen 4490 fl., 6) von Regalien 38 709 fl., 7) Tranksteuer von Wein und Obstwein 315,333 fl. (nämlich pro 1873 400 000 fl., pro 1874 und 1875 je 273,000 fl.), 8) von Jagdwaffenpässen 20,000 fl., 9) Brückengeld und für Ueberfahrten 65,000 fl., 10) aus Spor⸗ teln 139,500 fl. Aus der Verhandlung verdient hervorgehoben zu werden, daß ein Antrag des Finanz⸗Ausschusses gegen 3 Stimmen angenommen wurde, wonach

I) vom 1. Januar 1874 die Tranksteuer von Obstwein und vom Wein der Privaten wegfällt, sowie jede Kellerkontrole, Bezettelung und . durch die Tranksteuergesetzgebung veranlaßte Beschränkung des Wein und QObstweinverkaufs aufhöͤrt,

2 für die Jahre 1874 und 1875 jeder Wirth (Kleinverkäufer von Wein) und Weinhändler siebenzig Prozent seiner im Jahre 1872 ezahlten Weinsteuer (Tranksteuer und Jagdgebühr) entrichtet, jeder eit dem 1. Januar aber noch zugehende We oder Weinhändler eine von einer Kommisjsion zu veranschlagende Summe zahlt,

3) die in Starkenburg und Sberhessen stattfindende Erbebung

eines ih ag von drei Hellern auf den Gulden direktes Steuer⸗

kapital behufs Verzinsung und Tilgung der Provinzial-Straßenbau— schulden für 1874 und 1875 ausgefetzt bleibt und der Nettobetrag jenes i d hasn den Mitteln der Staatsschuldentilgungskasse entnom— men wird.

Ein Antrag der Abgg. George und Genossen auf alsbal⸗ dige Abschaffung der Weinsteuer wurde abgelehnt.

Ebenso wurden ein Antrag des Abg. George auf Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen gleichmäßiger Vertheilung Spor⸗ teln und Stempelabgaben in den drei Provinzen und ein An⸗ trag der Abgg. Franck und Genossen auf Aufhebung der Ver⸗ ordnungen vom 1. März 1859 den im Mahnverfahren und zu Grundbuchs⸗Auszügen zu verwendenden Stempel und die Er⸗ höhung der Einregistrirungsgebühren in der Provinz Rhein⸗ hessen betr., sowie der Verordnung vom 29. Januar 1868 über den Gradationsstempel in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, abgelehnt. Auch ein Antrag des Abg. Edinger auf Aufhebung des Brückengeldes wurde verworfen. de e wurde ein Antrag des Abg. Welcker, die Regierung um Erlaß einer neuen Verordnung über die Jagdwaffenpässe, inhaltlich deren die Abgabe durch Stempel erhoben wird, zu ersuchen, an⸗ genommen.

Braunschweig. Braunschweig, 18. Juli. Der Her⸗ zogliche Hof legt wegen des Ablebens des Prinzen Adalbert von Preußen auf acht Tage Trauer an.

In der Nacht zum Donnerstag passirten cuf der Reise von Meiningen nach Hamburg die Prinzen Ernst und Fried⸗ rich von Meiningen die hiesige Station.

Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 17. Juli. Der neugewählte Landtag ist auf den 26. Juli einberufen. Allen gewählten Staatsdienern ist vom Herzog Ur⸗ laub ertheilt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 18. Juli. Der König von Württemberg besichtigte gestern Vormittags in der Welt⸗ ausstellung die Maschinenabtheilung und die Ulmer Schiffe. Abends wohnten Se. Majestät dem Feste im Kaiserl. Königl. Volksgarten bei.

Die Kronprinzessin Isabella von Brasilien und der Graf von Eu sind von Ischl in Salzburg angekommen und haben sich am 15. d. M. nach Gastein begeben.

Anläßlich der Mittheilung, daß gestern unter dem Vor⸗ sitze des Minister⸗Präsidenten Fürsten Auersperg, unter Zuziehung des Statthalters, Bürgermeisters und anderer maßgebenden Per⸗ sönlichkeiten eine Besprechung stattgefunden hat, um Maßregeln für den Fall einer eventuellen Ausdehnung der Brechruhr zu vereinbaren, konstatirt die „Wiener Abendpost“ die Thatsache, daß in den letzten Tagen die Zahl der Erkrankungsfälle sich sehr bedeutend verminderte.

Niederlande. Haag, 19. Juli. (W. T. B.). Die Erste Kammmer hielt gestern eine Abendsitzung. Der Minister⸗Präsident de Vries beantwortete die in der Tagessitzung eingebrachte Interpellation des Abgeordneten Goltstein und erklärte, das Ministerium überlege reiflich, welchen Rath es dem Könige be⸗ treffs der vom Kriegs⸗Minister erbetenen Entlassung ertheilen solle; die nahe bevorstehende Beendigung der Session, der Ausfall der Wahlen, die Uneinigkeit der Parteien und die Thatsache, daß der Krieg gegen Atchin noch nicht beendigt sei, seien dabei als ge⸗ wichtige Momente in Erwägung zu ziehen. Das Ministerium werde der Kammer weitere Mittheilung machen, wenn es seine Rathschläge dem Könige unterbreitet und derselbe seine Entschei⸗ dung getroffen habe.

Schweiz. Bern, 16. Juli. In der gestrigen Sitzung des Bundesraths wurde über folgende Angelegenheit ver⸗ handelt: Der zur Zeit in London sich aufhaltende Henri Du— nant von Genf hat sich anläßlich des Besuchs des Schah von Persien dort veranlaßt gefunden, bei demselben den Beitritt Persiens zur Genfer Konvention von 1864 für die Verbesserung des Looses von im Kriege verwundeten Soldaten anzuregen und darauf dem Bundesrath durch Vermittelung des schweizerischen General⸗Konsulats in London die bezügliche von dem Groß⸗ vezier Hadi Mirza Hassin Khan unterzeichnete Beitritts⸗ erklärung mit dem Ersuchen übermacht, den Konventions⸗ staaten den Beitritt Persiens zu notifiziren. Mit Rücksicht darauf, daß jene Erklärung den üblichen Anforderungen sowohl in formeller als materieller Beziehung nicht entspricht, daß ferner Hr. Dunant durchaus keinen offiziellen Beruf zu jenen Verhandlungen hatte, erklärte der Bundesrath, daß er darin keinen verbindlichen und gültigen Akt erkennen lönne, er sehe aber dieselbe immerhin als den Ausdruck der Geneigtheit Persiens zum Beitritte an und werde die nöthigen Schritte dafür thun, daß dieser in offizieller und regelmäßiger Weise erfolge. Das Departement des Innern wurde zu einer Mehrausgabe von bis auf 3000 Fr. für die anfänglich nur auf 9000 Fr. veran⸗ schlagte anläßlich der Wiener Weltausstellung von Prof. Dr. Kin⸗ kelin in seinem Auftrage ausgearbeitete Unterrichtsstatistik der Schweiz mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit dieser Arbeit und deren vorzügliche Durchführung ermächtigt.

18. Juli. (W. T. B.) Der Ständerath ist heute dem Beschlusse des Nationalraths, die Einberufung der Bundes⸗ versammlung zur Vornahme der Revision der Bundesverfassung

auf den 3. November d. J. anzuberaumen, beigetreten und hat

darauf eine in der Mehrheit ihrer Mitglieder ebenfalls revisions⸗ freundliche Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Verfassungsrevision ernannt.

Großbritannien und Irland. London, 16. Juli. Die projektirte Reise des Prinzen und der Prin zessin Christian von SchlesUwig⸗Holstein nach dem Kontinent zum Besuche der Höfe in Brüssel und im Haag ist wegen des mißlichen Gesundheitszustandes der Prinzessin im letzten Moment aufgegeben worden.

Die Vorschläge der zur Untersuchung der Ur⸗ sachen der Kohlentheuerung niedergesetzten parlamen⸗ tarischen Kommission sind, der „Birmingham Post“ zu folge, nur negativer Art. Dieselben erklären sich gegen jede Ein⸗ mischung des Parlaments in die Kohlenpreise oder in die Arbeit der Grubenarbeiter, da jeder solcher Versuch nutzlos und gegen die Grundsätze des Frelhandels sein würde. Sie erachten die Auflegung einer Exportsteuer auf Kohlen für unmöglich und beantragen dagegen, daß die Grubenbesitzer ermuntert werden sollten, Kohlenvorräthe anzulegen, um jeder plötzlichen Eventua⸗ lität zu begegnen.

Frankreich. Paris, 16. Juli. Der Schah von Persien besuchte gestern die Münze und fuhr auf einem der kleinen Dampfer, welche den Lokaldienst auf der Seine versehen, von Pont⸗des⸗Arts bis zum Pont Napoléon und dann wieder zurück bis zum Pont de Alma. Des Abends erschien er auf der Soirée, welche der Präsident Marschall Mac Mahon ihm zu Ehren im Elysée veranstaltet hatte, und zu der etwa fünfzehn⸗ hundert Personen geladen waren. In dem elektrisch beleuchteten Garten wurde ein Feuerwerk abgebrannt. Der Hohe Gast zog sich schon nach 1 Uhr zurück. Gegen Mitternacht war die Fest⸗ lichkeit zu Ende.

Die bis jetzt angenommenen Artikel des Armee⸗Reor⸗ ganisations gesetz es lauten:

Art. 1. Das französische Gebiet wird für die Organisation der Armer, der Reserve der aktiven Armee, der Territorial-⸗Armee und ihrer Reserve in 18 Regionen und Regions - Unterdivisionen eingetheilt. Diese nach den Hülfsquellen der Rekrutirung und nach den Erforder= nissen der Mobilmachung festzustellenden Regionen und Regions⸗Unter⸗ divisionen werden durch ein unter der Form von Verwaltungs⸗Regle⸗ 2 und in das Bulletin des Lois einzurückendes Dekret bestimmt werden.

Att. 2. Jede Region wird von einem Armee⸗Corps besetzt ge⸗ halten welches dort in Garnison liegt. Ein besonderes Armee⸗Corps ist außerdem für Algerien bestimmt. .

Art. 3. Jede Region besitzt General⸗Kriegs Vorrathsmagazine, in welchen sich die für die verschiedenen, zu der Zusammensetzung einer Armee gehörigen Waffengattungen nothwendigen Gegenstände für die Bekleidung, die Ausrüstung, das Anschirren, die Equipirung und das Lagern befinden.

Art. 4. Jede Regions⸗Unterdivision besitzt ein oder mehrere Ma—⸗ gazine, welche mit Waffen und Munitionen, sowie allen nothwendigen Gegenständen für die Bekleidung, die Ausrüstnng, das Anschirren, die Equipirung und das Lagern versehen sind und die ihren Vorrath aus den General⸗Magazinen erhalten.

Art. 5. In jeder Regions⸗Unterdivision giebt es ein oder meh⸗ rere Rekrutirungs-Bureaur. In jedem Bureau wird das von Art. 33 des Gesetzes vom 27. Juli 1872 für die zur aktiven Armee und zur Reserve derselben gehörenden Leute vorgeschriebene Matrikel⸗Register ge⸗ führt werden. Dieses Bureau ist beauftragt, die Eintragung der disponiblen Leute und der Reserve den 5§. 3, 4, 5 und 6 des nachfol⸗ genden Artikels 11 gemäß vorzunehmen. Durch sie wird jedes Jahr eine allgemeine Zählung der für die Bedürfnisse der Armee brauchbaren Pferde. Maulthiere und Wagen gemacht. Diese Pferde, Maulthiere und Wagen werden im Voraus auf jedes Armeecorps vertheilt und in ein eigenes Register eingetragen.

Art. 6. Jedes der Armee⸗Corps der 18 Regionen besteht aus zwei Infanterie⸗Divisionen, einer Kavallerie-Brigade, einer Artillerie- Brigade, einem Genie-Bataillen, einer Train⸗Schwadron, sowie aus den Generalstäben und den verschiedenen nothwendigen Diensten. Die detaillirte Zusammensetzung der Armee⸗-Corps, der Diyvisionen und Brigaden, die der Cadres der Truppen-Corps aller Waffengattungen, aus denen die Armee zusammengesetzt ist, und der Effektivbestand dieser Truppen Corps, sei es auf Friedens- oder Kriegsfuß, werden durch ein besonderes Gesetz festgesetzt. .

Art. 7. In Friedenszeiten sind die Armee⸗Corps nicht als stehende Armeen vereinigt. ü. .

Art. 8. Die in Friedenszeiten dem regelmäßig organisirten Dienst angehörigen Leute können in Kriegszeiten als spezielle Corps formirt werden, dazu bestimmt, entweder in der aktiven oder der Territorial= Armee zu dienen. Die Bildung spezieller Corps wird durch Dekret angeordnet. Diese Corps sind allen Verpflichtungen des Militärdienstes unterworfen, genießen alle Rechte von Kriegführenden und sind an die Regeln des Völkerrechtes gebunden. ö.

Der Art. 9 wurde auf Verlangen des Kriegs⸗Ministers an die Kommission zurückgesandt.

Da die Rechte nur die Ihrigen in die Permanenz⸗ Kommission wählen will, so hat die republikanische Linke be⸗ schlossen, daß die Permanenz⸗Kommission nicht in öffentlicher Sitzung, sondern in den Abtheilungen ernannt werde. Ihrem Antrage zufolge soll jede Abtheilung zwei Mitglieder ernennen, so daß die Kommission aus 30 Mitgliedern bestehen und die Opposition zum wenigsten 6 Mitglieder in drei Abtheilungen ist diese in der Majorität in derselben zählen würde.

Am 12. d. M. kamen in Toulon mit dem Transport⸗ schiff Correze 12 anamitische Häuptlinge aus Cochinchina an, die als zu unruhig und sehr gefährlich aus Vorsicht von dort verbannt worden sind. Wahrscheinlich werden sie nach den Antillen mit dem Transportschiff „Entreprenante“ geschafft wer⸗ den, welches Toulon am 1. September verläßt.

I8. Juli. (W. T. B.) Die Nachricht, daß der Trans⸗ port Henry Rochefort's nach Caledonien gegen Ende dieses Monats nunmehr stattfinden wird, findet Seitens der „Agence Havas“ Bestätigung. Der König von Italien hat hierher telegraphisch die Mittheilung gelangen lassen, daß er nicht vor dem 75. d. zum Empfange des Schah von Persien in Turin werde eintreffen können.

Versailles, 18. Juli. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung nahm heute die noch übrigen Artikel des Armee⸗Reorganisationsgesetzes in zweiter Lesung an und becchloß in die dritte Berathung einzutreten. Zunächst wird die Organi⸗ sation des geistlichen Dienstes für die Armee in Berathung ge⸗ nommen werden.

Spanien. Madrid, 18. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Cortes erklärte Pi y Margall, daß er von seinem Posten zurücktrete, da sich die Nothwendigkeit herausge⸗ stellt habe, ein Ministerium zu bilden, in welchem alle Fraktionen der Kammer vertreten seien. Die Versammlung nahm die De⸗ mission Pz y Margalls an und sprach ihm einstimmig ihren Dank aus. Der Antrag, an Stelle desselben einen Delegirten der Versammlung mit den gleichen Machtbefugnissen zu erwählen, ward mit 111 gegen 101 Stimme in geheimer Abstimmung in Berücksichtigung genommen. Muro stellte darauf den Antrag, Espartero zum interimistischen Präsidenten der Republik zu er⸗ nennen und die Cortes nach Votirung der Konstitution auf⸗ zulösen.

Italien. Rom, 15. Juli. Der Senator und neue Mi⸗ nister Finali ist von Wien abgereist und wird hier erwartet, um seinen Eid vor dem Minister⸗Präsidenten abzulegen und so⸗ fort seine Amtsverrichtungen als Minister des Ackerbaues und des Handels anzutreten.

Das italienische Panzergeschwader ist aus dem Hafen von Tarent nach den jonischen Inseln ausgelaufen. Nach einem Besuche auf der Insel Zante wird dasselbe Navarin und Malta und Anfangs September auch Sicilien, namentlich die Häfen von Syracus und Messina, besuchen.

Türkei. Konstantinopel, 17. Juli. Der Minister⸗ rath hat das neue Preßgesetz sanktionirt, welches liberaler ist als früher und eine nur mäßige Kaution festsetzt. Die Pforte unterhandelt wegen einer neuen großen Anleihe.

19. Juli. (W. T. B.) Die Regierung ist offiziell benachrichtigt worden, daß der Schah von Persien Konstan⸗ tinopel zu besuchen beabsichtige. Der Palast Beglerbeg wird zu seinem Empfange hergerichtet.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Juli. Die Großfürstin Marie ist am 15. aus dem Auslande wie⸗ der in St. Petersburg eingetroffen.

Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht das von der betreffenden Kommission ausgearbeitete Projekt, betreffend die neue Organisation der geistlichen Gerichtsbarkeit.

Das „Kiewer Intelligenzblatt“ meldet, daß im Kreise Swenigorod Unruhen unter den Bauern ausgebrochen seien, in Folge deren ein Beamter für besondere Auftrage dort⸗ u delegirt und zwei Schwadronen Ulanen requirirt werden mußten.

(Monatsübersicht für Juni.) Aus den Hofkreisen ist jetzt wenig zu berichten, denn der Juni gehört hier hon voll⸗ 3 zur stillen Jahres zeit. Die Allerhöchsten und Höchsten errschaften begeben sich vielfach auf Reisen, und auch sonst zieht eder auf seine „Datsche“ (wie die Villen hier heißen), wer es nur irgend ermöglichen kann. Der Kaiser hat den österreichischen of und die Ausstellung in Wien besucht. Obwohl der Besuch es Schah von Persien den Kaiser die Reise nach dem Auslande, die er vorhatte, etwas hinausschieben ließ, konnte der Czar dennoch den Besuch in Wien länger ausdehnen, als er es im Hinblick auf die in Ems anzutretende Kur Anfangs beabsichtigte. Ebenso konnte der Kaiser von Rußland noch Stuttgart, und Darmstadt besuchen, in letzterer Stadt fich an der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums seines Schwagers, des Großherzogs, betheiligen. Seine Kur in Ems ist allen Nachrichten zufolge mit Erfolg von Statten gegangen. Ebenso erfolgreich war für die Gesundheit der Kaiserin der Aufenthalt in Italien.

Von politischen Nachrichten ist die wichtigste die von der voll⸗ brachten Einnahme von Chiwa. Die Gefahren des Feldzugs hatte sich die russische Regierung jederzeit als außerordentlich groß vor⸗ gestellt. Es war daher Sorge getragen, daß die ganze Expedi⸗ tionsarmee nicht zu zahlreich und zu schwerfällig wäre, daß ferner die Armee in mehreren Kolonnen getrennt durch die Wüste mar⸗ schirte. Obwohl die Abtheilung des Obristen Markosow, die von Krasnowodsk aufgebrochen war, vor der Macht der Elemente den Rückzug antreten mußte, bewerkstelligten die andern ihre Ver⸗ einigung an den in Aussicht genommenen Punkten. Als die Wüste trotz Dürre, Sonnenbrand, Wasserarmuth und beständigen Ueberfällen von Seiten der Feinde mit verhältnißmäßig geringem Verlust durchschritten war, gestaltete sich die Aufgabe leichter. Die Feinde wurden überall geschlagen, Kungrad befetzt und Chodsheili mit gewaffneter Hand genommen. Ehiwa selbst wurde nach der Ein⸗ nahme von Hazar⸗Asp von dem Chan aufgegeben, so daß unsere Truppen dort am Vorabende des Geburtstages Peters des Gro— ßes, am 29. Mai alten (10. Juni neuen) Styls ungehindert einziehen konnten. Der Chan hatte vorher seine Unterwerfung angekündigt, war dann plötzlich geflohen, erkannte jedoch bald die Nutzlosigkeit weiteren Beginnes und unterwarf sich dem Kaiser aufs Neue und definitiv.

Ein bemerkenswerthes Ereigniß ist die Proposition des Herrn von Lesseps, eine Bahn von Orenburg nach Indien zu bauen, ein Projekt, das in seiner Größe noch die Idee des Suezkanals übertrifft. Der russische Gesandte in Konstantinopel hat die Proposition des Herrn von Lesseps in ihrer Tragweite gewürdigt, und ebenso geschah es auch von Seiten der Presse und des russischen Publikunis. Doch blieben in der Presse die Stimmen in Betreff der Ausführbarkeit sehr getheilt, und die Regierung hat sich noch nicht ausgesprochen.

Dagegen ist bekannt geworden, daß die Regierung vierzehn bestimmte Linien zur Erweiterung des russischen Eisenbahnnetzes in Aussicht genommen. Diese Linien sollen den glaubwürdigeren Nachrichten zufolge schon in der Weise gebaut werden, wie es in dem neuen Eisenbahngesetz vorgeschrieben ward: der Bau wird festgesetzt, die Aktienzeichner erscheinen sämmtlich als Inhaber der Konzession, und wählen dann unter beständiger Kontrole des Ministe⸗ riums die Direktoren. Hiermit soll jedem Handel mit Konzessionen ein Riegel vorgeschoben werden. Die projektirten 14 Linien, die noch in diesem Jahre in Angriff genommen werden sollten, wären folgende: 1) die Orenburger Bahn, von Sysrjan an der Wolga über Samara bis Orenburg 512 Werst lang; ?) die Donetz-Kohlenbahn von der Station Nikitowka (Asow⸗Bahn) bis zur Wolga⸗Don⸗Bahn 555 Werst lang; 3 die Uraler Berg⸗ werksbahn von Perm bis Katharinenburg 616 Werst lang; P die Sumer Bahn zwischen der Kursk-Kiewschen Bahn (über Sumy) bis zur Asowm⸗Bahn 223 Werst; 5) Dorpater Bahn von Dorpat bis zur baltischen Bahn 107 Werst; 6) Nowgorod⸗Staraja⸗Russa⸗Linie 50 Werst; 7) Golubow⸗Koh⸗ lenbahn 55 Werst; 8) Fastowo⸗Bahn, Verbindung zwischen der Kiem⸗Brese Bahn und der Charkow-Nikolajew-⸗Bahn 338 Werst; 9) Weichsel-Bahn von Kowel über Warschau bis Mlawa 198 Werst; 190 Baskuntschak-⸗Bahn (lschmal⸗ spurigꝭ 51 Werst; 11). Majak⸗Bahn von Odessa nach Majak 52 Werst; 12) Melitopol⸗Bahn am Asow⸗Meer 3660 Werst; 13) Petrow⸗Bahn Verbindung der vorher genannten Donetz⸗ Kohlenbahn mit der Konstantinowbahn 45 Werst; 14) Rauen⸗ burg⸗Bahn im Gouvernement Rjäsan 30 Werst. Diese pro— jektirten 14 Bahnen erstrecken sich zusammen bis auf eine Länge von 3530 Werst, also über 500 deutsche Meilen.

Im vorigen Jahre ernannte der Kaiser den Staats-Sekretär Walujeff (zur Zeit der Bauernemanzipation Minister des In⸗ nern) zum Minister der Reichs domänen. Die freigewordenen Bauern fielen der Fürsorge der Regierung anheim, welche mit ungeheuren Geldopfern . Dotirung durchgeführt hat, und auch das fernere Arrangiren ihrer Verhälinisse sich angele⸗ gen sein ließ. Die Ernennung des Staats⸗Sekretärs Walujeff zum Domänen⸗Minister involvirte die Absicht, der Bauernemanzipa⸗ tion und dem Loskauf ihrer Landesparzellen einen endgültigen Schluß⸗ stein zu geben und das Domänen⸗Ministerium zu einem wirklichen Agrikultur⸗Ministetium umzugestalten. Walujeff begann seine Arbeiten mit der Bildung einer großartigen Landes -Revisions⸗ Kommission, welche unter Bestätigung des Kaisers im Mai 1872 zusammentrat. Diese Kommission erließ Cirkuläre an alle Landmarschälle, Gouverneure, Provinzialversammlungen, forderte Bericht über alle Dinge, die hinsichtlich des Zustandes des Ackerbaues Ausweis zu geben vermochten, und forderte Gutachten von einer Menge Autoritäten und Praktiker. Sie arbeitete so fleißig, daß sie im Juni dieses Jahres schon in fenf Foliokänden (zusammen etwa 2500 Seiten) die Refsultate ihrer Forschungen veröffentlichte und damit das ganze Material zu weiteren Ameliorationen zur konkretesten Gestaltung brachte. In den Berichten der Kommission find 200 Güter verschiedener Art, die in 21 Gouvernements und 43 Kreisen belegen waren, vollständig beschrieben; Aussagen hatte sie von 958 Personen entgegengenommen, darunter von 500 Pri⸗ vatleuten, 17 Bauern und 21 Landgeistlichen. Auf Grund der Aussagen und Erhebungen hatte die Kommission 222 Personen über 269 Punkte noch in specie befragt, so daß in den Ar⸗ 6. . Walujeffschen Kommission ein gewaltiges Riesenwerk vorliegt.

Die Zeitung Börse“ veröffentlicht über die Bilanz der Moskauer Bank -Aktien⸗-Gesellschaften Folgendes: Im Jahre 1872 haben alle Banken in Moskau 9,34, 969 Rubel umgesetzt, wo⸗ von 4 863,000 auf die moskauer kaufmännische Bank kamen. Die Haupteinnahme dieser Banken ist das Diskontirgeschäft. Die von den Banken gezahlten Gehalte für ihr Personal gestalteten sich Folgendermaßen;:; bei der kaufmännischen 98,000 Rubel, bei der Diskontbank 68,000, bei der Kommerz⸗Leihbank 68,000, bei der Handelsbank 66,000, bei der industriellen Bank 63,000 Rubel. Die Ausgaben betrugen bei der kaufmänni—

schen Bank 77 Prozent des Umsatzes, bei der Diskontbank 78, bei der Fommerz⸗Leihbank 69, bei der Handelsbank 73, bei der industriellen 7 Prozent. Der Reingewinn stellte sich bei der laufmännischen Bank auf 23 Prozent des Umsatzes, bei der Diskontbank auf 22, bei der Kommerz-⸗Leihbank auf 31, bei der Handelsbank auf 27, bei der Industriebank auf 23 Prozent. Die Reineinnahme aller fünf Banken in Moskau kam zusammen auf 2, 362, 000 Rubel, wovon die Aktionäre 71 Prozent, also 1-681, 009 Rubel erhielten, was für alle fünf Banken einer durchschnittlichen Dividende von 12 Prozent gleichkommt, denn das Aktienkapital der fünf Banken beträgt 14 Millionen Rubel.

Zuverlässigen Nachrichten gemäß beläuft sich die ganze rus⸗ sische Handelsmarine auf 25 14 Meerfahrzeuge. Sie sind durch⸗ weg auf mehr als 25 Lasten berechnet, und zusammen halten sie 259,773 Lasten. Von diesen Fahrzeugen sind 185 Dampf⸗ schiffe, welche zusammen 13,152 Pferdekraft halten.

Schweden und Norwegen. Drontheim, 18. Juli. W. T. B.) So eben fand hier die Krönung des Königs Os kar II. und der Königin Sophie durch den Bischof von Drontheim statt. Die glänzende Prozession, an welcher der Prinz Arthur von England und der Prinz Waldemar von Dänemark theilnahmen, war von einem ausgezeichneten Wetter begünstigt. Das deutsche und das britische Geschwader und die dänische Fregatte auf der Rhede salutirten. Eine unabseh⸗ bare Volksmenge begrüßte das Königliche Paar mit enthusiasti⸗ schem Jubel. Die Stadt ist festlich geschmückt.

Dänemark. Kopenhagen, 16. Juli. Die Ueberein— kunft zwischen Dänemark und Schweden zur Regelung der Sundlootsenangelegenheit wird eine möglichst genaue Abgrenzung des gegenseitigen Seegebietes herbeiführen, so daß die beiderseitigen Lootsen sich der Fahrt auf Strecken, die aus⸗ schließlich Gebiet des einen Theils sind, zu enthalten haben. Das Fahrwasser der sog. Flintenrinne in der Nähe von Malmö soll vollständig gemessen und bezeichnet und am südlichen Ende des sog. Kalkgrundes ein Feuerschiff ausgelegt werden. Auch die Anschaffung eines neuen Feuerschiffes ist schwedischerseits an—⸗ geordnet.

Der Kriegs⸗-Minister ist aus dem Uebungslager bei Hald zurückgekehrt. Das Lager wird am 29. d. M. auf⸗ gehoben.

Der Minister des Innern ist ebenfalls von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und hat die Leitung seines Mini— steriums wieder übernommen.

Die Kadett⸗Korvette ‚„Heimdal“ ist laut Telegramm am 13. d. Mts. wohlbehalten in Lissabon, und die Fregatte „Själland“ am 14. d. M. in Drontheim angekommen.

Den „H. N.“ zufolge wird eine regelmäßige Dampf⸗ schiffsverbindung zwischen Fredrikshavn und Gothenburg baldigst ins Leben treten, zu welchem Behufe gestern im Mini— sterium des Innern zwischen dem Departemens⸗Direktor Tobiesen und einem Delegirten der schwedischen Regierung eine desfallsige Uebereinkunft abgeschlossen sein soll. Die dänische Regierung würde danach ein Dampfschiff auf dieser Route in Fahrt setzen, wogegen Schweden einen Theil der Kosten bestreitet. ö

Amerika. Aus Montevideo wird unterm 19. v. M. gemeldet: Der Markt ist gedrückt und die Kunde von dem Wechsel in der französischen Regierung hat viel Aufregung ver— ursacht. Der Kongreß wurde am 1. Juni eröff et. Chili hat sich erboten, das streitige Territorium mit der Argentinischen Republik zu theil en, aber das Anerbieten wurde nicht acceptirt, und Chili ist bereit, sich einem Schiedsspruche zu unterwerfen. Die Antwort darauf ist noch nicht erfolgt.

.Der „Times“ zufolge haben die Herren Baring Brothers auf Ansuchen einer großen Anzahl Bondsbesitzer ihre Bereit⸗ willigkeit zu erkennen gegeben, mit der Regierung von Ve— nezu ela Unterhandlungen zu dem Behufe anzuknüpfen, um von dieser Regierung eine theilweise Wiederaufnahme der Zinsen⸗ zahlungen zu erwirken.

Wie die „Times“ in ihrem Cityartikel mittheilen, hat die peruanische Regierung die Liquidation der ganzen Bilanz, welche die Regierung in Europa bezüglich des Rem⸗ boursements der jüngst getilgten Anleihe von 1865 schuldet, in Bonds der Anleihe von 1872 beschlossen, und sind die Bedin— gungen dafür bereits vereinbart worden.

Afrika. Zum Ashantikrieg meldet die „Daily News“: „Der „Simoon“, der heute Portsmouth mit mehreren Truppen— Detachements, die von Chatham nach der Westküste Afrikas für „aktiven Dienst“ beordert worden sind, verläßt, wird eine Anzahl Berghaubitzen, ungefähr nach dem Muster jener im abyssinischen Feldzuge gebrauchten, aber von etwas leichterer Beschaffenheit, an Bord haben. Der Postdampfer „Congo“, der morgen von der Mersey nach der Westküste Afrikas absegelt, wird eine große Quantität Kriegsmaterial sowie militärische Vorräthe und Pro— viant für Cape Coast Castle mitnehmen. Mit Bezug auf die Equipirung der Ashantis heißt es, daß fast ihre gesammte Streit⸗ macht mit Gewehren der folgenden Gattungen bewaffnet ist: die Fuzee⸗Büchse, die Birking⸗Büchse, die lange dänische und die Tower⸗Muskete. Die Ashantis haben auch bessere Arten von Waffen, als die obengenannten, in ihren Händen, die vor mehre ren Monaten von den kontinentalen Regierungen als untauglich für europäische Kriegführung verkauft wurden. Die für den west⸗ afrikanischen Markt gelieferten Musketen wurden hauptsächlich in Birmingham fabrizirt und der Preis derselben variirt zwischen 7 und 8 Schillingen.

Nr. 14 des Marine ⸗Verordnungs⸗Blattes hat folgenden Inhalt: Ausdehnung der Vestimmungen über das bei Ha⸗ varien zꝛc. vorgeschriebene Verfahren (Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 25. Tebruar 1868), bei vorkommenden Schäden und Verletzungen an den Schiffsmaschinen und deren Zubehér. Gesetz, betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeld-Zuschüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichshteres und der Kaiserlichen Marine, sowie an die Reichs— beamten. Vom 30. Juni 1873. Abänderung der Chargenbenen⸗ nungen der Unteroffiziere, Matrosen und Handwerker ꝛc. bei den Ma— trosen⸗ und Werft⸗Divisionen. Mitgabe von Formularen für magne⸗ tische Beobachtungen an Bord und von Flaschenfindezetteln bei In= dienststellung Sr. Majestät Schiffe und Fahrzeuge. Einsendung der Kostenanschläge. Wittwen-Pensions-Versicherung der Offiziere. Illummationskosten. Abänderungen zu der Vorschrift über das Geschäftsverfahren bei den technischen Revistonen im Bereiche des Ar— tillerie⸗ und Waffenwesens, Berlin 1865. Geld⸗ und Natural⸗ Verpflegung. Eingaben. Servis-⸗Kompetenz des Lootsen-Perso— nals. Die Verleihung der Kriegsdenkmünze pro 1870,71. Die Stempelfreiheit der vor dem 1. Mai d. J. ausgestellten Quittungen. Die Löhnungsverbesserung der Unteroffiziere der Marine. In— haltsverzeichniß der Schiffsbücherkisten. Abänderung des Inhasts⸗ verzeichnisses der Schiffsbücherkisten. Patriotische Gaben. Per— sonal Veränderungen. Benachrichtigungen.

Die Nr 29 des „Justiz-⸗Ministerigl⸗Blattes für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege“, herausgegeben

im Bureau des Justiz Ministeriums, enthält: einen Auszug aus einem Erkenntnisse des Königlichen Ober Tribunals vom 24 Mai 1873, betreffend die Frage, ob die in einer sogenannten altkatholischen Ge⸗ meinde celebrirte Messe als eine Einrichtung der katholischen Kirche im Sinne des 5. 166 des Deutschen Strafgesetzbuchs anzusehen ist? . folgendes Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent- cheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 7. Juni 1573: Ueber die Frage: welches Rechtsverhältniß unter den Mitgliedern einer Dorf- 2 , . e ,. zu den . Lasten auf ieller Rechtstitel oder allgemeiner Ges esteht, fin e Rechtsweg statt. —⸗ ü,

Kunst und Wissenschaft.

Berlin. In Car! Heym anns Verlag hierselbst erschien soeben in zweiter vermehrter Auflage Das Tivil- und das Militär⸗— Strafeesetzbuch für das Deutsche Reich und die neben den— selben geltenden Reichs⸗Strafgesetze. Taschenausgabe mit An- merkungen und vollständigem Sachregister von C. F Anders, König⸗ lich preußischer Regierungs⸗Rath und Justitiarius. In demselben sind folgende Gesetze 2c. enthalten: Das Einführungs⸗Gesetz zum Straf⸗ gesetzbuch, vom 31. Mai 1570. Das Gesetz, betreffend did Re⸗ daktion des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, als Straf— Rsetzhuch für das Deutsche Reich, vom 15. Mal 1871. Das

Strafgesetzhuch für das Deutsche Reich. Das Einführungs-⸗Gesetz zum Militär-Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich, vom 26. Juni 1872. Das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, vom 20. Juni 1872. Das Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe don Salz, vom 12. Oktober 1867. Das Gesetz, betreffend die Natiwnalität der Kauffahrtei⸗Schfsffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1857. Das Gessetz, ö rung des Tabaks betreffend, vom 26. Mai 18658. Das Gesetz, be⸗ treffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts— Genossenschaften, vom 4. Juli 1863. Das Gesetz, betreffend die Einführung von Telegraphen⸗Freimarken, vom 16. Mai 1865. Das Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer, vom 15. Juni 1869. Die Gewerbeordnung, vom 21. Juni 1865. Das Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend, vom 26. Juni 18695. Das Vereins-Zollgesetz, vom 1. Juli 1869. Das Gefetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken. Abbildungen, musikalischen Kompo- sitionen und dramatischen Werken, vom 11. Juni 1870. Das Ge— setz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktien⸗ gesellschaften, vom 11. Juni 1570. Das Gesetz, betreffend die In⸗ haberpapier mit Prämien, vom 8. Juni 1871. Das Gesetz über das. Postwesen des Deutschen Reichs, vom 25. Oktober 18571. Das Gesetz, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthumz in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871. Das Bahn— polizei. Reglement für die Eisenkahnen Deutschlands, vom 3. Juni 1850, resp. 29. Dezember 15871. Das Gesetz wegen Erhebung der Brau⸗ steuer, vom 31. Mai 1572. Die Seemannsordnung, vom 27. De— zmber 572. Das Gesetz, betreffend die Verpflichtung deutscher Kauffarthe schiffe zur Mitnahme bülfsbedürftiger Seeleute, vom 27. De⸗ zember 1872. Anhang. (Die in Elsaß-Lothringen eingeführten Reichs ⸗Strafgesetze.)

Von dem Werke Das Deutsche Reich in geographischer (, , von Gu —̃. . zweite Auflage der „Geographie des preußischen Staats“, Grg. Ferd. Otto Müllers Verlag, Berlin 1873), sind' die 7., 8. und 9. gie n des ersten Bandes und die 8. Lieferung des zweiten Bandes erschienen. Die erwähnten Lieferungen des ersten Bandes handeln von den Be— wohnern des Deutschen Reichs, nach Sprache und Religion, von den Wohnsitzen, der Bewegung deren Bevölkerung, der materiellen Kultur (Industrie, Handel und Verkehr), geistiger Kultur, von der Verfassung des Deuischen Reichs und der einzelnen Staaten. Sodann beginnt die Topographie Bayerns. Die 8. Lieferung des zwesten Bandes ist ein Theil der Topographie des preußischen Staats und betrifft die Provinzen Hannover und Schleswig-⸗Holstein.

Kopenhagen, 16. Juli. „Fädrelandet“ berichtet, daß der dä⸗ nische Gelehrte, Etatsrath Jagetur Steenstr up, in der am 7.8. von der „Académie des Sciences“ abgehaltenen Versammlung zum korrespondirenden Mitgliede für die anatomische und zoologische Sekti n gewählt wurde an Stelle des bekannten Naturforschers Agassiz, welcher zum ausländischen Mitglied (associs étranger) er— nannt wurde, Außer Steenstrupx wurden zwei andere Gelehrte ge— wählt, nämlich Dana und Carpenter, wogegen der englische Ratur— forscher Charles Darwin nur 12 Stimmen von 38 erhielt.

Rom, 15. Juli. Das Erdbeben, welches am Sonnabend Morgen in der Stadt und Provinz Rom verspürt wurde, sst auch in Neapel, und namenttich im Liristhale beobachtet worden. In Isola del Liri war es so stark, daß die Einwohner bestürzt aus den Häusern flohen, welche nicht unerhebliche Beschädigungen erlitten. Menschen sind jedoch nicht verunglückt.

Landwirthschaft.

Paris, 16. Juli. In mehreren Gegenden Frankreichs fangen die Ackerbau⸗Arbeiter an, Strike zu machen. In der ehe— maligen Provinz Berri sind dieselben besonders zahlreich.

Gewerbe und Handel.

Königsberg, 12. Juli. Während des diesjährigen Woll marktes wurden in der Aschhofswaage 468 Ctr., in der Hinterwaage 1877 Ctr,, in der Vorder- und Mittelwaage 1110 Ctr, im Privat⸗ speicher 16,545 Ctr., in Summa 20900 Ctr. Wolle gewogen, deren Durchschnitt-preis zu 1066 Pfd. sich für die fine Tuchwolle auf 74 bis 80 Thlr., Tuchwolle auf 70—– 73 Thlr., Mittelwolle auf 66—71 Thlr, Kammwolle auf 64 70 Thlr. herausgestellt hat. Die hier zu Markt gebrachte Wolle ist sämmtlich verkauft.

Verkehrs⸗Anstalten.

Berlin, 19. Juli. In diesen Tagen hat nahe dem Potsdamer Bahnhof in der Königgrätzer Straße die Legung der Schienen der großen Pferdeeisenbahn in der Richtung nach dem Hallischen Thore zu begonnen. Die Schienen liegen in der Mitte des neugebil— . Fahrdammes, wo früher ein Trottoirweg längs der Stadtmauer führte. . Die Nr. 55 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Sum⸗ marisch⸗Alphabetisches Verzeichniß Nr. 1 der überzähligen Güter und Gipäckstücke, welche bis zum 6. Juli 1873 der Redaktion gemeldet worden sind.

Straßburg, 18. Juli. (W. T. B. Heute Nachmittag 4 Uhr ist das erste Rheindampfboot aus Mannheim hier e getroff n. Dasselbe wurde vom General- Lieutenant von Hartmann und dem Handels-Präsidenten Sangerwald feierlich empfangen und von einer zahlreichen Volksmenge mit lebhaften Kundgebungen begrüßt. . regelmäßigen Thalfahrten werden am Sonntag ihren Anfang nehmen.

Wien, 19. Juli. (W. T. B.) Uebereinstimmenden Nachrich⸗ ten zufolge ist der Bau der nicht garantirten Bahn Troppau— Trentschin sistirt und die Beamten und Arbeiter entlassen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureau.

Wien, Sonnabend 19. Juli, Vormittags. Von authentischer Seite wird die Kaiserliche Verordnung vom 30. Juni, welche die Erleichterungen der Auflösungen von Aktiengesellschaften ge⸗ stattete, dahin erläutert, daß die fixirte dreimonatliche Frist nur als Minimaltermin anzusehen ist, und daß demnach diejenigen Liquidatoren sich schwerer Verantwortung schuldig machen, welche die Liquidationen forciren und die Realisfrung des Ge⸗ sellschaftsvermögens zum empfindlichen Schaden der Betheiligten beschleunigen.

Bern, Sonnabend, 19. Juli, Vormittags. Das gestern