1873 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

/// /// /// /// ü /// /// ///

w * 21

Mei 21. . Spiritus 1'ed. pr. 203, Pr. Oktober -Norember 196, Br, 18 2 Herbst 52 ö Spiritus J digt Liter. Ein

4 Dezember 17. Bæeelaag, 24 Juli, 2 Uhr 6 M. Nachm.

bis 276 Sgr., Roggen 180 - 197 Sgr., Sgr., Hafer 156 - 164 8 graram. Matt.

Rrealaan, 24 Juli, Nachmittags. Spiritus

still. Wetter: Trübe.

Me g debkar, 24 Juli. E Privatbericht.) Weizen 78 - 96 Thlr. Hafer 55 - 50 THIr. pr. gefragt und gut verkäuflich, Termine fest. Loco ohne Pass 22 Thlr., mit Fass Juli, Juli- August 22 Thlr. bez. u. G., August 22 Thlr. Br., September 22 Thlr. Br. per 10,050 pot. mit Uebernahme der Gebinde à 11, Thlr. pr. 160 Liter. Rübenspiritus fest

Roggen 62 - 66 Thlr., Gerste Thlr., 2000 Pfrud. Kartoffelspiritus. Locowaare

Thlr. bez.,

und höher. Loco August-September 193 THhr. Cann, 24 Juli, Nachra. 1 Ehr.

loso 9, 5, Eoggen höher, locW 6, 5, pr. Ja 5, 6, pr.

Pr. Mai 1116.0. Leinöl loco 122si0. KERremera, 23. Juli. (F. T. B.)

dard white loco 15 Mk. 50 Pf. Hænmahwrg, 24 Juli. XT. T. B.) Getreidemarkt. Heizen loco still, Roggen

(W. T. B.) Wetter: Kühler. Neizen höher, hiesiger lc

m men n. pr. Herbet be 38 Jali. Pig nt. Bericht. ge- To aem, . . ts] ( n Ras n

Juli

1 . 331, September 521, , . 3 Oktober November 515, November - Dezember 2 mit Fass] (pr. Lãter - 19000 pCt Tralles). Ge n=

preis 203, pr. Juli **, pr. August pr. September 20 ..- 3, pr. Oktober 19, pr. November 183, 7 (Tel. Depesche d. Staats Anzeigers) Spiritas pr. 190 Liter 2 109 pot. pr. Juli 215 Er, 21 G. Neigen, veisser, 26-287 Sgr', gelber 224 aj erste 183 - 192 gr., pe. X 0 co llpfund 100 Kilo-

( T. T. B.) Getreidemarkt. br. Q. Liter 109 R. pr. Juli 211, pr. September- Oktober I95. Weizen pr. Juli 93. Roggen pr. Juli 614, pr. Sep- tember · Oktober 55, pr. Oktober- November 55. Ribs pr. Juli 204, pr. September- Oktober 20, pr. Oktober-November 205. Zink

Jet reidemarkt. 2, 78, fremder pr. Jali 8, 195, pr. November 7, 285, per März 7, 29. November 5, 14, pr. März 1874 5, 18. Pübsl matter, loco III, Fer Oktober 112/00,

Petroleum, Stan-

loco geschãftslos,

beide auf Termins ruhig. Weizen pr. Juli I26pfd. pr. 1000 Kilo netto 225 Br,, 224 Ede, pr. Juli - August pr. IG Eifo netto 225 Br., 224 84., pr. August-September pr. 100 Eilo netto 27 Br.,

226 d., pr.

September - Oktober pr. 1009 Rio netto 352 Br.,

231 G6. Loggen pr. Juli 1000 Eilo netto 169 Br., 167 Gd. er Juli-dagast 1000 Kilo netto 162 Br, 160 Gd, pr. August-

September 1000 Kil' netto 162 Br, 160 Gd.

pr. September-

Oktober CGG Eile netta 162 Br., 160 Gd. Hafer und Gerste geschäftsl s. RBäböl still, loco 664 Br., pr. Oktober pr. 2M Pfd.

66, pr. Mai 673. Spiritus till,

ber Juli pr. 100 Liter

100 pCt. 51, pr. Angust - September und pr. September · Oktober

50t. Kaffees fest; Umsatz 3000 Sack. Standard vhite loc 15, 00 Br,, 14, 8) Gad., pr.

Eetrolenm still, Juli 14, 60 Gd.

pr. August-Dezember 15, 40 G4. Wetter: Heiss. Amsterdam, 24. Juli. Nachm. 4 Uhr 30 A. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen Roggen pr. Oktober 1943.

Amt ans erpem 24. Juli, Nachm. 4 Uhr 30

etre idem ar kt (Sichlussbericht). Weizen

San dels Re grst er

Unter Bezugnahme guf unsere Bekanntmachung vom 5. Juli d. J. betreffend die Firma Frau Jacob de Laspöe junior zu Johannisberg und die für die—= selbe dem Jacob de Laspée junior zu Wiesbaden ertheilte Prokura ward hierdurch bekannt gemacht, Daß die Firma und Prokura aus Versehen in das Firmen⸗ resp. Prokurenregister für das Amt Wies baden eingetragen und deshalb heute, unter Löschung dieser Einträge, in das Firmen⸗ resp. Prokurenregister für das Amt Rüdesheim als dorthin gehörig üͤber⸗ tragen worden sind. Wiesbaden, den 16. Jult 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren. 1296 lu Auf kündigung

Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbriefe.

Die in dem beigefügten Verzeichniß aufgeführten Pfandbriefe sollen in dem nächften Zinstermin

Weihnachten d. Js. m. dem Ritterschaftlichen Kredit-⸗Institut eingelöst werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst Talons und denjenigen Zins⸗ coupons, welche auf einen späteren als den vörbe⸗ 8 Fälligkeits termin lauten, unverzuglich an unsere Hauptkasse oder an eine unserer Provinzial Ritterschafts kassen einzuliefern. Ueber die Einliefe⸗ rung wird Rekognition ertheilt und diefe demnãchst im Fälligkeitstermin hei dersenigen Kaffe, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Valuta eingelöst werden. Diejenigen Inhaber ge⸗ kündigter Pfandbriefe, welche dieselben nicht bis zum

. 1. September d. Is. einliefern, haben zu gewärtigen, daß gledann diese Pfandbriefe auf ihre Kosten nochmals aufgerufen werden; Diejenigen aber welche weiterhin die Ein- lieferung bei einer der Provinzial Ritterschaftẽkaffen

bis zum 14. Januar k. Is. oder bei unserer enn, bis zum . 14. Februar k. Is. nicht bewirken, haben zu erwarten, daß sie nach Vor— schrift der , Ordre vom 15. Februar 1858 und des Regulativs vom 7. Dezember 1845 Gesetz - Sammlung 1858 S. 37, 1849 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten insbeson⸗ dere mit dem der Spezial⸗Hypothek präkludirt und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Kredit-Institut zu . Valuta werden verwiesen werden. Falls die zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe bei der Haupt · Ritterschaftska e eingeliefert werden, wird die unterzeichnete Haupt⸗Direktion von . . gegen die Einlieferung zunächst Re og⸗ nitionsschein zu ert eilen, zur Bequemlichkeit der In- haber bis auf KWeiteres keinen Gebrauch machen, zi me gegen Einlieferung der gekündigten Pfand⸗ briefe sofort die Ersatz⸗ Pfandbriefe 6 . Auch erfolgt die Einziehung der auf Umtausch ge⸗ kündigten Pfandbriefe und die Aushändigung der , ef immer kostenfrei fuͤr den Pfand⸗ brißed . sofern er dabei nicht selbst etwas Berlin, den 18. Juli 1873. Kur⸗ und Neumärkische daupt⸗Ritterschafts⸗· Direktion.

Graf von Haeseler., von Klü tz o w.

pr. Oktober 346.

Min. (T. T. B.) ruhig. Roggen

gekündigter

Ve

gtetig

Spekulation Orleans

getroffen.) Mid dl. middl.

Fetroleum- loFeNd 38 bez. u. Br., pr. Oktober-Dezember e n, . , m, n,

Juli, Vormi h JT. B. aumnollg.

Mnthmasslicher 7 3 2 * . 80g B. . 2 uli, Nachmittags. erspãtet eingetroffen. Baum olle (Schluss- bericht: 86 ha B. und rt 3000 B. Pest. nicht unter good ordinary Juli-Lieferung. St d. Upland s d. 3 HEhlr.,

Liver

antangsberlseht]

August. September Lieferung Sr LHiwerpool, 24 Juli, Nachm.

Baumwolle 21.

18, do. do. Philadelp Zacker No. 12 83.

. Odessa 194. Hafer höher, Petersburg 20. 9erste un- Har kt (Schlussbericht. l weiss,

Er., pr. Juli 357 Br.,, pr. September 39 ez., 391 40h bea, t B

aum wolle Schlussbericht.)

Orleans g, middl.

fair Dhollerah 5g, good middl. Dhollerah 45, middl. ngal 4, fair Broach 6, nem fair Qomra 6*/is,

Eoheis en.

KRradford, 21. Juli. (FJ. T. B) Wolle und Wollen- waren. Molle williger, Sonstiges unverändert,

Faris, 24 Jui, Nachm. Eüböl ruhig, pr. Juli S8, 75, pr. Dezember gl, 09. Mehl fest, per Huli und pr. August 77,25, Pr. September Dezember 74 25. Wetter: Schön.

Ter- works, 24 Juli. Abds. 6 L. (X. T. B.)

Mehl 6 D. 75 C. Rother Frühjahrsweien D. C. Raff. Petroleum in Nem- Tork Pr. Gallon von 6 Pfd. Ria pr. Gallon von 6 Pfd. 18.

Eöniglichen Stadtgericht. Es ist erfreulich an constatiren, dass sich in dieser Woche wieder bessere Frage auf dem Metallmarkt eigte; obgleich die grösseren Consumenten sich noch immer sehr ab wartend verhalten, die Preise sind wenig verändert. Eoheisen: Der Glasgower Markt hatte in voriger Woche seine Feiertage und Var fast gesechäftslos, die Preise sind dort sorãie in Niddlesbrs meist unverandert geblieben, die Terschiffungen der letzten Woche be- trugen wieder circa 7000 Tons weniger als in der entsprechenden Heriode von 1872. Bei keinem Geschäft hier waren die Preise stetig, gute und beste Marken schottisches Roheisen 70 à 76 Sgr., englisches 65 à 68 Sgr. und schlesisches Kokseisen 64 3 65 Sgr. pra 50 Kilogramm loeg Ofen. Eisenbahnschienen zam Ver- walzen a 2 Lhlr, Walzeisen angeboten 4us. 4 ; . asdelblecke7 3 7 Tir. 21 dünne Bleche (V. T. B) (Verspätet ein- 83 32 Si Thlr. pro 50 Kilogramm, bei grösseren Posten.

Zinn still, Banea 455 à 455 Thir und prima Lammzinn 44 a 45 NMlr. per 50 Kilogramm, einzeln theurer. Kup fer fester, gute Sorten englisches und amerikanisches Rupfer 306 à 31 Thlr. pro 50 Eilo- gramm, einzeln hõher. Zink ohne Umsatz. W. H. Giesches Erben in grösseren Earthien 96 à 6 Thir., geringere schlesische Sorten Thlr. pro 50 Kilogramm weniger. Blei unverändert, Tar- noFitzer, Harzer, Spanisches und Sächsisches Sz à 84 Thlr. pro 50 Kilogr.R, einzeln mehr. Eohlen und Koks angeboten, eng- lische Nusskohlen nach Qualitt bis 32 Thlr., Koks bis 34 Thfr. pro 40 Hektoliter, schlesischer und westfalischer Schmelz- Koks 25 à 35 Sgr. pro 50 Rilogr, frei hier.

r., pr. September -Dezem

Umsaty 2.000 Ballen.

amerikanische.

von für Preise fehlen noch.

amerikanische St, fair Dhollerah fair Pernam 9, fair Smyrna

Mixed numbers war-

T. B) Produktenmarkt. August S8, 25, pr. September-=

KEinznlaluumæ em.

Lugauer Berghan · Gesellschaft Rhenania. Die letzte Einz. auf die Prior. Aktien rnit 5 Thlr. pr. Stüc ist bis zum 25. August er. bei Franz Mexyer in Glauchau zu leisten.

Elberfelder Allzarin- und Anllinfarben- Fabrik in Elberfeld. Die letzte Einz. von 25 8 = 59 Thlr. pr. Aktie ist am 36. August er. bei J. H. Brink & Co. in Elberfeid zu Leisten.

Au szalhlunmꝶ em.

Spiritus per Juli 65, 509).

Havyanna-

Hammel pro

vieh 130 Stück, Schweine Kälber 668 Stick.

KEerlim, 25. LIuli. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rind- 460 Stück, Schaafrich 802 Stück,

Kerim, 25. Juli. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt

Eindvieh pro, Gtr. Schlachtgew. 16 NMlr. Schweine pro Gtr. Schlachtgew.

20 23 Kilo

Kälber: Handel matt, niedrige Preise.

Eursk- Rien Elsenbahn. Die am 1. August er. fälligen Cou- Pons der Oblig. werden von da ab bei FKobert Warschauer in Berlin eingelöst.

Er agebirglsoher Stelnkohlen-Aktien-Vereln. Die am 1. Au- gust er. fälligen Zinsen der 4 Anieihe de iSs52 werden von da . der Allgemeinen Deutschen Gredit- Anstalt in Leipzig ein- gelöst.

Femmersohe Chamotte Maaren- Fabrik Aktien - Gesellschaft. Der Dir- Schein Nr. 1 wird mit Thir. 3 10. gleich 8z bei Her- mann Heimann & Co. in Berlin eingelõst.

höchster mittel niedrigster 14 Hhlr. 13 Thlr. 13 55 16 m 14 77

* , 64 1

18. Juli 19.

Ker lim,

22

i 21. 15. 16. . ö 21. 15. 2365

Die Aeltesten der ECaufmannd ek att von Berlin.

den 24. Juli 1873. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 10,000 x nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert waren auf hiesigem Platze am 1873 Thlr. 22. 13. a

1. 16

Ceneral- ex samnmmeHünngen. 12. August. Thäringlsohe Eisenbahn. Jen Vers. zu Erfurt; s Ins. in Nr. 173. Ausreiehung vom Akctiem. Hamhurg . Berliner Bank. Pie 40 Interimsscheine können an bes Gesellschaftskasse in Berlin von jetat ab eingetauscht 53 werden. . ohne Fass. Hũndliunxen umd Verloosungen. Sohleslsohe Pfandbriefe. Die Kündigung der Pfandbriefe, welche Weihnachten 1873 eingelöst werden, und deshalb schon jetzt 21 5 an die Schlesische General- Lendschafts- Direktion zu Breslau einzu- reichen sind; s. Ins. in Nr. 173.

Metalle von M

Kerlin, 25. Juli. Wochenbericht über Eisen, Eohlen nnd Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim

r m,. ö und einzuliefernder Kur⸗ und

eumärkischer Pfandbriefe.

Gut.

Provinz.

31544 31548 582 40583 0596 40597 45380

45386 45387

sind am 3. Juli

der Aufforderung,

nehmen. ; Die Verzinsun

hört mit dem J. Neumark, den 18. Juli 1873. Die Chaussee Verwaltungs Kommisston des

von Tettenborn. (a. 7157)

Friedrichsfelde

D 9 9 9 0 2

Durch Umtausch ein zulssende Pfandbriefe. Klützkow

Geilenfelde

Neumark

.

1

333335353 331 88883333233

2 2 8 9 7 n 8

ö

[2156 B ekanut machung.

Ven den zum Zweck des Chauffeebaues*auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom I7 September 1862 und 28. November 1863 ausgegebenen

Obligationen des Loehaner Kreises

d. J. zum Zwecke der Amortisation

ausgeloost worden.

L. Emission.

II. Em

HII. Emission. Litt. C. Nr. 12 18 25 über Den Inhabern der gedachten die bezeichneten Kapitalien hierdur

die Betrãge geg

Obligationen vom 1. Oktober Kreis ⸗Kommunalkasse hierselbft

der ausgelooften Obligationen ktoher d. J. auf.

Loebauer Kreise

6 190 Thlr. Obli

itt. 9. Nr. 17 31 40 und 46 über je 100 Thlr. 29 und 30 uber je 56 Ehr 3521 27 und 36 über se 25 Thlr. ission.

ationen werden gekündigt mit en Einreichung der d. J. ab bei der in Empfang zu

Obers ohlesls ohe Elsendahn - Prloritäts- Obligatlonen. Das Verz. der ausgeloosten, zum J. Gktober 1875 resp. 1. Jannar 1874 gekünd. Oblig; s. Ins. in Nr. 173.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Furopean Assecuranz-Gesollschaft Schiedsgericht.

, ,. der Sgrantie. Kolicen und i wn. Reservefonds. ) n der ache der uk oGhbeam Agsgecinranmnz-Gesellsehaft Scied Aete . 1. 16 3 3 4 o , e Diejenigen Personen, welche beanspruchen, Creditore der Europenm“ ASsecur am- Gesellschaft, in Betracht von jener Gesellschaft unter ihrer Acke vom Jahre 1859 als Garantien oder Versicherungsscheine ausgestellten, und als Garantie⸗Policen bekannten Obligationen oder Policen zu sein und welche ferner be, , . aus dem aus 6 34,333 18 38. 7 4. (kraft der besagten Acte ausgege⸗ ben) dreiprocentigen Consolidated Bank. Leib renten bestehenden Reservefond entschãdigt zu werden, werden hiermit aufgefordert, ihre Namen und Adressen und das Nähere über ihre Ansprüche, nebst den Daten und Nummern ihrer Policen und (im respectiven Falle) die Ramen und Adressen ihrer Anwälte, vor oder spätestens am ein und dreißigsten December 1873, an Herrn Sammel Holl Hrice und Herrn Tohm ums, die bfficiellen Coliquidatoren der Eu ohpeam Assecuranz-SGeseil- sehaft, in das Bureau Rr. 3 Westminster Chambers, Victoria Street, Nestminster, 8. M. einzufenden und werden ferner ersucht, nach Empfan schriftlicher Benachrichtigung zu diesem Behufe Seitens der offi⸗ 6 e , ,. die betreffenden Beweise ihrer Ansprüche binnen der, in der uschrift angedeuteten eit vorzubringen. Die zur Einreichung von Ansprüchen nöthigen Formulare können von den officielle iquida⸗ toren im Bureau des Schiedsgerichts erlangt ö ð fh nr wg Gegeben den 28. Juni 1873.

Im Auftrage des Schiedsrichters

84 6e . officielle Coliquidatoren.

Arbitration Office

2

MN. I298

3 Westminster Chambers Victoria Street London S. W.

Mercer and Mercer Copthall Court, London. Procuratoren des officiellen Coliquidators. ( a. 3616.) Hinsichts derjenigen von ihr in . und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichz⸗ und Kö— 66 Preußischen Staats-Anzeiger er⸗

folg

Die Allgemeine Verloosungs- Tabelle des Dent schen. Reichs und Königlich Preußischen Staatz. Anzeigers, welche die Ziehungssfsten sämmtlicher an Kommunal⸗

2091]

Berlin⸗Hamhur

bahn der Berliner el, gangbaren Staats, ĩ * Eisenbahn⸗ Bank. und Industrie⸗Papiere, soweit

An Sonn⸗ und , finden Extrazůge nach dieselben der Redaktion zugãnglich n g werden, e

Spandau, Seege feld, Finkenkrug umd Mauern enthält, erscheint wöchentlich einma

nan r und ist zum zu ermäßigten Fahrpreisen statt:

bonnementspreis von 15 Sar. vierteljährlich, durch Abfahrt von Berlin alle Post⸗Anstalten zu beziehen, in Berlin auch bei Rückfahrt Nauen der Expedition Wi hel ren 32. Einzelne Num⸗ ö Spandau 85 mern 2 Sgr. ;

6 Abendz. Die neueste, am 19. Juli c. erschienene Nr. 69 Der Billetverkauf für den Extrazug findet in der Allgem einen Ver loosungs⸗Tabelle ent⸗ Berlin guf der Ankunftsseite des Empfangsgebäude? hält die Zichungslisten folgender Papiere: Alten= statt, Auch halten die um 3 Uhr Morgens und burgische entenbankscheine, Altonaer, Bur sche 11 Uhr 15 Minuten Vormittags von Berlin abge⸗; Stadtobligationen. Badische 35 Fl⸗Anleihe. Bank

enden regelmäßigen Züge an diesen Tagen bei Fin. für, Handel und Industrie. Aktien. Bel gische enkrug an. Prioritãten Gonction de r Etz Buschtshrader Berlin, am 19. Juli 1873. Eisenbahn⸗ K. ener

; j ; Bergwerks Aktien⸗Verein, Pfandbriefe. Fresftdte * Die Direktion. In , nr f def, M 3 Ra⸗ niter Tilsiter Kreis⸗Obligationen. Galizische arl- Ludwig s Bahn- Prioritäts Sbligatio nen. mörer Staats⸗Kisenbahn— fandbriefe. Hom⸗ burg er Eisenbahn. Prioritäts Obligationen. Maä⸗

Allgemeine lare, Güter⸗Hypot eken⸗Anleihe de 1855. Med Verloosungs Tabellel K Rärkische Eisenbahn⸗ Stammaktien und Obliga⸗

Deutschen Reichs- ind Küniglich 6 e , ,, Preußischen Staats- Anzeiger; . an , f, .

; —⸗ jenverein, Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlaffung tionen. Trüie ster 100 Fl⸗Loose. Ven * er Stadt⸗

der Königlichen Haupt Bank zu Berlin, welche nur! Anleihe von 186595

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

* 41

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

*

f Nas Abonnement brträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Virrteljahr.

Ausertionspreis fur den Raum einer Aruckzeile *

. 2 83 4 4 . ; J 2 213

ö 2 . Nost · Anstalten des In und Auslandes neh men . Zestellung an; für Gerlin außer den hie sigen Nostanstalten auch die Expediton: Wilhelmstr. 32. 2 E ;

*

Berlin,

Ser Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem . El ster zu Alten⸗Medingen im Kreise Olden⸗

6 175.

stadt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen

egierungs⸗Rath Ramkoff, Mitglied der General Kommission ö . den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Major a. D. und Landrath von der Hagen auf Buchholz bei Drossen das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem pensionirten Waldwärter Schurzm ann zu Kohlhöhe im Kreise Striegau das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Maurer August Reinecke zu Neue⸗Neustadt bei Magde⸗ burg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den bisherigen Konsul in Smyrna, Dr. jur. Johannes Lührsen, zum General⸗Konsul des Deut⸗ schen Reiches in Lima zu ernennen geruht.

Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Deutschen Reiches bei den Republiken Peru und Ccuador beglaubigt

worden. ; .

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Juan de Sagahun Mar⸗ tinez in Medellin und den R. Alwin Riedel in San Joss de Cäcuta zu Konsuln des Deutschen Reiches zu ernennen

geruht.

esetz, betreffend die Abänderung des Vereins⸗Zolltarifs. , , , ,, z . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. - 2 ; verordnen im . 8 26 . ach erfolgter Zustimmung esrathes und Reichstages, was folgtt: . * * * 3. mit dem n 326 in ber, ,, getretene ins-⸗Zolltarif wird in nachstehender Weise geändert: . * Eingangszoll befreit werden folgende Gegenstände: 1) Roheisen aller Art, altes Brucheisen (Nr. 6a); 2) Rohstahl seewärts von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung einschließlich, auf Erlaubnißscheine für Stahlfabriken eingehend (Nr. 6 b. Anmerkung D 3) Seeschiffe (aus Nr. 154. 1. und 2), einschließlich der dazu gehöri= gen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker. Anker. und sonstigen Schiffe— ketten, wie auch Dampfmaschinen und Dampfkessel, ner Ketten und Drahtseile zur Kettenschleppschiffahrt und Tauerei; ] Dampfmaschinen und Dampkfkessel, zur Verwendung beim Bau von Serschiffen: 5) un⸗ reife grüne ungeschälte Pomeranzen (aus Nr. 25h. 1.); 6) un⸗ reife gelbe geschälte Pomeranzen, in Salzwasser eingelegt (aus Nr. 25 p. 159. . ; ö. II. Vom Ausgangezoll befreit werden: Lumpen und andere Ab— fälle zur Papierfabrikation (zweite Abtheilung des Tarifs). ö III. Im Eingangszoll ermäßigt und anstatt der im Tarife be⸗ stimmten, mit den nachbezeichneten Zollsätzen belegt werden folgende Gegenstände: 1) Fischernetze neue, aus Baumwollengarn (aus Nr. 2c. 2) far den Centner mit 15 Sgr. oder 5235 Kr.; 2) Soda, kalzinirte, doppelt⸗kohlensaures Natron (Nr. 54.) für den Centner mit 3 Sgr. oder 266 Kr; 3) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend (NM. 6b. Anmerkung 2 mit 5 Sgr. 174. Kr.; 4a) geschmiedetes und ge⸗ walztes Eisen in Stäben, Eisenbahnschienen, Winkeleisen, -Eijen, ein⸗ faches und doppeltes L-Eisen, Roh⸗ und Cementstahl, Guß und raffinirter Stahl, Eisen⸗ und Stahldraht von mehr als 4 Pr. Linien Durchmesser; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen und dergl. roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Bestandtbeile einzeln 50 Pfd. oder darüber wiegen (Nr. 6b. und Anmerkung zu b.), 4b) fagonnirtes Eisen⸗ in Stäben, Radkranzeisen zu Eisenbahnwagen, Pflugschagren⸗ Eisen, schwarzes Eisenblech, rohes Stahlblech rohe (unpolirte) Eisen⸗ und Stahlplatten; Anker, sowie Anker⸗ und Schiffsketten; Eijen⸗ und Stahldraht von 4 Pr. Linie und darunter Durchmesser (Nr. 6 .), 40. gefirnißtes Eisenblech, polirtes Stahlblech, Weißblech, polirte Eisen . und Stahiplatten (Nr. 6 d.), 44) ganz grobe Gutzwaaren in Hefen, Platten, Gittern ꝛc. (Nr. Se 15 19 Sgr. 35 Kr.; 5) Grobe Eisen⸗ und Stahlwaaren, die aus geschmiedetem Eisen oder Eijenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl- und Eisendraht, auch in Verbindung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht polirt sind: als: Aexke, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hechein, Hebeleisen, Kaffeetrommeln und ⸗Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker⸗ und Schiffs ketten), Kochgeschirre, Nägel, Pfannen, Schaufeln, Sglösser, Schraubstöcke, grobe ,. zum Handwerksgebrauch, Senjen, Sicheln und Futterklingen (Strohmesser, Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuchmacher⸗ und Schneiderscheeren, Zangen und dergleichen mehr, dann gewalzte und gezogene schmiedeeiserne . 6 Y für den Centner mit 25 Sgr. oder 1 Fl. 2 3 . 6) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel (Nr. 15b. 1) mit gr. 1 Fl. 10 Kr; 7) andere Majschinen, und zwar, ie nachdem 26. ngch dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht: ) aus Holz (Nr. 15 b. 24), 6) aus Gußeisen Nr. 15 b. 26), Y) aus e, eisen oder Stahl (Nr. 15D. 27), 10 Sgr. 35 Kr.; 8 Eisen ö, fahrzeuge, weder mit Leder noch mit Polsterarbeit Laus, Nr. 30 ) vom Werthe 6 Prozent; 9) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Palmenblättern: 1) ohne Garnitur (Nr. 350. 1) . den Centner mit 4 Thlr. eder 7 Fl., 2) mit Garnitur, auch . aus Holzspahn (Nr. 356. 2) für den Centner mit 30 Thlr. oder 582 Ih 30 Kr. An Tara wird ien, vom Centner Biuttogewicht: und in Kisten, 9 Pfund in Ballen. 1. II. . zu Nr. 316. und 4 kommt in Wegfall. V. Sämmtliche vorstehend sub III. Nr. 3 bis incl. 3 aufge⸗ 6 Gegenstände werden vom 1. Januar 1877 an vom Eingangs⸗ oll befreit. ! 96 Kraftmehl, Puder, Stärke, Arrowroot (Nr. 25 4. 1.) werden vom 1. Januar 1877 an vom Eingangszoll befreit.

Sonnabend,

§. 2. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873 in Kraft. I : .

§. 3. Ueber die zur Ausführung erforderlichen Bestimmungen wird von dem Bundesrathe Beschluß gezaßt werden. .

Urkundlich unter Unjerer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel .

Gegeben Bad Ems, den 7. Juli 1873.

( . 8) Wilhelm. Fürft v. Bismarck.

Bekanntmachung. . .

Briefe mit Werthangabe im Verkehr zwischen

Deutschland und Belgien. t

Vem 1. August ab werden im Verkehr zwischen Deutsch⸗ land und Belgien Briefe mit angegehenem Werth unter folgen⸗ den Bedingungen durch die Post befördert: .

Die Briefe müssen in gleicher Weise verpackt und verschlos⸗ sen sein, wie Briefe mit Werthangabe im innern Verkehr Deutschlands. Der Werthbetrag muß in Buchstaben und in Zahlen auf der Adresse angegeben sein. Der angegebene Werth darf bei dem einzelnen Briefe 3000 Thaler nicht übersteigen, auch darf der Brief nicht über 250 Grammen schwer sein und weder gemünztes Geld, Pretiosen, noch zollpflichtige Gegenstände enthalten.

Die Briefe müssen frankirt werden.

Für dieselben wird erhoben: .

) das Franko wie für rekommandirte Briefe nach Belgien, 7) eine , von 3 Gr. für jede 300 Thaler oder jeden Theil diefer Summe.

Der Absender kann eine Bescheinigung üͤher den Empfang des Briefes Seitens des Adressaten verlangen. In solchem Falle ist auf der Adresse des Briefes der Vermerk Gegen Rüuckschein“ niederzuschreiben und bei der Aufgabe eine Gebühr von 2 Gr. für den Pückschein zu entrichten. 1

Berlin, den 13. Juli 1873 . Kaiserliches General⸗Postan t.

Am 1. August d. J wird zu Elzach in Baden, Amtsbezirk Waldkirch, eine Telegraphen⸗Station mit beschtänktem Tagesdienste eröffnet werden. .

Karlsruhe, den 22. Juli 1873. . .

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Slsaß⸗Lothringen. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Februar 1873, betreffend das Unterrichtswesen. Vom 19 Juli 1873. .

Auf Grund des 8. 4 des Gesegzes, betreffend das Unterrichtswesen, vom 12. Februar 1873 (Gesetzbl. S. 37) wird verordnet, was folgt:

§. 1. . (Eintheilung der Schulen) Zum hößeren Unterrichts- wesen gehören und stehen unter der Aufsicht und Leitung des Ober⸗ Präsidenten folgende Schulen nebst den damit verhundenen Vorklassen: IN) die Gymnasien, 2) die Realgymnasien, 3) die Realschulen.

2. Zum niederen Unterrichtsw sen gehören und stehen unter der Aufficht und Leitung der Bezirks⸗Präsidenten I) die Seminarien für L hrer und Lehrerinnen, 2) die Präparandenichulen, 3) die höheren Töchterschul en, 4) die Mittelschulen, 5) die Fortbil- dungsschulen, 6) die Elementarschulen, 7) die Klein kinderschulen.

§. 3. Jede bestehende oder noch zu errichtende Schule ist einer der in den S5. 1 und 2 aufgeführten Arten einzufügen.

Pensionate, in welchen Unterricht ertheilt wird, gelten in allen durch die gegenwärtige Verordnung betroffenen Beziehungen als Schulen. 3

h §. 4. (Unternehmer von Schulen Wer eine Schule eröffnen will, muß 25 Jahre alt und unbescholten sein und durch Vorlegung der ihm eriheilten Prüfungszeugnisse oder sonstigen Nachweise dar⸗ thun, daß er nach Maßgabe der bestehenden Bestimmungen befähigt ist, den Unterricht in der obersten Klasse öffentlicher Schulen der ent⸗ sprechenden Art mindestens in zwei Hauptfächern selbst zu ertheilen. S. 5. Versteher der Schulen öffentlicher Behörden, Korpora⸗ tionen oder Stiftungen, Wenn eine Schule von einer öffentlichen Behörde, einer Korporation oder Stiftung unterhalten wird, so ist als Vorsteher (Direktor, Hauptlehrer) derselben eine Person anzu⸗ stellen, welche die Bedingungen für die Zulassung zur Eröffnung einer Schule der gleichen Art erfüllt (6 . 3. . ;

Der Vorsteher vertritt die Schule den Schulbehörden gegenüber in allen die Aufsicht und Leitung betreffenden Angelegenheiten.

Alle die Schule betreffenden Mittheilungen koͤnnen mit voller rechtlicher Wirkung dem Vorsteher zugestellt werden.

Der Vorsteher muß entweder am Unterrichte oder an der Hand— habung der Disziplin unmittelbaren Antheil haben.

S. 6. Die Anstellung des Vorstehers bedarf der Genehmigung derjenigen Staatsbehörde, unter deren Aufsicht und Leitung die Schule steht. .

ö. Edt . dieser Genehmigung auch dann, wenn die Anstellung des Betreffenden als Lehrer schon früher genehmigt ist. . ;

Nach dem Tode oder jonstigen Ausscheiden des Verstehers muß spätestens binnen sechs Monaten ein Nachfolger desselben angestellt werden. Die Staatsbehörde, unter deren Aufsicht und Leitung die Schule steht, ist befugt, diese Frist im Falle des Bedürfnisses auf Antrag zu verlängern. ;

9 7, (Eröffnung von Schulen) Die Genehmigung zur Er— öffnung einer Schule ist bei derjenigen Behörde nachzusuchen, unter deren Aufsicht und Leitung die Schule zu treten hat. ; .

Wenn die Genehmigung von einer öffentlichen Behörde, einer Korporation oder Stiftung nachgesucht wird, so ist gleichzeitig mit dem 2 ein ö Schule zu bezeichnen.

em Gesuche sind beizufügen: . ;

1 . 6 Alter und Unbescholtenheit des Unter- nehmers, beziehungsweise des bezeichneten Vorstehers, sowie die Prü⸗ fungszeugnisse oder sonstigen Nachweise über die Unterrichtsbefähigung desselben (598. 4 beziehungsweise 5);

den 26. Juli, Abends.

18743.

Y die Angabe der Art der zu errichtenden Schule und des in ihr zu befolgenden Lehrplanes; . .

3) die genaue Beschreibung des Schullokals, erläutert durch einen Situationsplan. ö. . ö §. 8. 1 Bescheid auf das Gesuch wird schriftlich ertheilt. Die Genehmigung des Gesuchs kann an Beschränkungen zeknüpft werden.

Sie gilt nur für denjenigen, welchem sie erthe:lt ist, und für die darin ausdrücklich angegebene oder aus dem Gesuche ersichtliche Räum⸗ lichkeit und Art und Ausdehnung des Unterrichts. ;

§. 9. (Anstellung von Lhrern) Die Genehmigung zur Anstel⸗ lung eines Lehrers an einer Schule ist von dem Unternehmer oder Borfteher derselben bei derjenigen Behörde, unter deren Aufsicht und Leitung die Schule steht, nachzusuchen.

Dem Gesuch sind Bescheinigungen über Alter und Unbescholten— heit des Präsentirten te. über seine Befähigung zu dem ihm zu über—⸗ tragenden Unterricht beizufügen. ü .

3. 106 Der Bescheid auf das Gesuch wird schrifllich ertheilt. Die Genehmigung des Gesuchs kann sowohl in Betreff der Gegen⸗ stände des Uckterrichts, als der zu unterrichtenden Klassen an Beschran— kungen geknüpft werden.

39 5 , von Schulen) Eine Schule, welche ohne staatliche Genehmigung eröffnet oder in ein anderes Lokal verlegt ist, oder von einer Person, welche keine staatliche Genehmigung dazu er⸗ halten hat, oder nach erfolgter förmlicher Schließung (8. 12) fort- geführt wird, kann von den Verwaltungsbehörden ohne weitere Förm⸗ lichkeit geschlossen werden.

3 ] * . Schließung einer Schule aus einem anderen Grunde s. L des Gejetzes vom 12. Februar 1873) ist nur diejenige Behörde befugt; unter deren Aufsicht ünd Leitung dieselbe steht. Ist die Art der Schule noch nicht festgeftellt, so ist der Bezirks⸗Präsident zur Schließung befugt. ;

h R. Gan nz muß eine schriftliche Warnung vorhergehen, in welcher die das Verfahren begründenden Mängel oder Verstöße be⸗ stimmt angegeben sind und die Beseitigung derselben binnen einer von der Zustellung ab zu berechnenden Frist, welche nicht kürzer als acht Tage sein darf, unter Androhung der Schließung gefordert wird.

Die Warnung ist dem Unternehmer, oder dem Vorsteher oder in Abwesenheit oder Ermangelung dieser einem bei der Schule beschäftig⸗ ten Lehrer zuzustellen. ö .

Sind die Mängel oder Verstöße bis zum Ablaufe der Frist nicht beseitigt, so kann zur Schließung geschritten werden. Dieselbe erfolgt durch eine motivirte Verfügung. von welcher eine Ausfertigung spaͤ⸗ testens 4 Stunden vor der Zwangsvollstreckung (5. I) dein Unter- nehmer, oder dem Vorsteher, oder in Abwesenheit oder Ermangelung dieser einem bei der Schule beschäftig'en Lehrer zuzustellen ist.

Die Warnung verliert ihre Wirkung und muß nöthigenfalls er neuert werden, wenn nicht spätestens binnen drei Monaten nach dem Ablaufe der in ihr gesetzten Frist die Schließungsoerfügung zugestellt wird. . K

8. 13. (Ertheilung von Privat⸗-Unterricht.) Die einem Deutschen von einer elsaß lothringischen Behörde ertheilte Anerkennung der Befä⸗ higung zur Anstellung als Lehrer jchließt die staatliche Genehmigung zur berufs- oder gewerbsmäßigen Ertheilung des entsprechenden Pri— vat⸗Unterrichts in sich. ö w ö

Deutsche, welche eine solche Anerkennung nicht besitzen, sowie Aus · länder, haben die Genehmigung zur Ertheilung von Privat-Unterricht bei dem Bezirks⸗Präsidenten nachzusuchen. .

Dem Gesuche sind Bescheinigungen über Alter und Unbescholten⸗ heit des Bittstellers und über die von ihm absolvirten Studien und

rüfungen beizufügen. ( .

. Ke n nen ndent ist befugt, die nachgesuchte Genehmigung von einem mit dem Bittsteller abzuhaltenden colloquium, dessen An— ordnung ihm überlassen bleibt, abhängig zu machen.

Das Diplom als Bakkalgureus gilt nicht als Anerkennung der Befähigung im Sinne des Absatz 1 dieses Paragraphen. .

84. Der Bescheid auf das Gesuch wird schriftlich ertheilt.

Die Genehm gung des Gefuchs kann sowohl in räumlicher Be⸗ ziehung, als auch hinsichts der Gegenstände des Unterrichts an Be⸗ schränkungen geknüpft werden. 36 ö ö . Sie nt 3. für den Bezirk, von dessen Präsidenten sie ertheilt ist.

§. 15. (Rekurs) Gegen eine Entscheidung, durch welche die nachgesuchte Genebmigung zur Eröffnung einer Schule 6. 7) oder zur Anstellung eines Schulvorstehers (6. 6) oder Lehrers (5. M, oder zur Ertheilung von Privatunterricht (5. 13) virsagt oder nur mit Be⸗ schränkungen gewährt ist, sowie gegen eine Warnung oder Schlleßungs⸗ verfügung (5. 12), findet binnen dreißig Tagen, vom Tage, der ZJu⸗ stellung gerechnet, Rekurs, und zwar gegen eine von dem Bezirks ⸗Praͤsi⸗ denten erlassene Eutscheidung, Warnung oder Verfügung an den Ober- Präsidenten, gegen eine von dem Ober⸗Präsidenten erlassene Entschei⸗ dung, Warnung oder Verfügung an den Reiche kanzl er statt.

Bei der in der Rekursinstanz ergangenen Entscheidung hat es sein Bewenden. .

8 16. (Allgemeine und Uebergangs- Bestimmungen Dem Ober= Präsidenten wird die Befugniß übertragen, die Ferien und Schul—= zeiten, die zulässigen Lehrmittel, die Prüfungen der Schüler und die Abhaltung ven Inspektionen zu regeln, auch bis zum Erlasse der Re= gulative des Reichskanzlers über die sonstigen im ersten Satze des 8. 4 des Gesetzes vom 12 Februar 18735 bezeichneten Gegenstände hin⸗ sichtlich der letzteren provisorische Anordnungen zu treffen.

Dem Ober⸗Präsidenten wird ferner die Befugniß übertragen: I) die Fristen und Formen zu regeln, in welchen bestehende Schulen ihre Umbildung nach Maßgabe der gegenwärtigen Verordnung und der Regulative des Reichskanzlers zu vollziehen haben; 2) Personen, welche mit der berufe⸗ oder gewerbsmäßigen Ertheilung von Ünterricht bereits begonnen oder eine Schule erbffnet haben (§. 3 des gebe vom 12. Februar 1873) oder gegenwärtig als Vorsteher einer Schule fungiren, von den durch die gegenwartige Verordnung oder durch die Regulative des Reichskanzlers für die Uebernahme eines anderen Un⸗ terrichts, oder die Eröffnung einer neuen Schule, oder die Uebernahme des Amts als Vorsteher vorgeschriebenen Qualifikatiens bedingungen ganz oder theilweise zu entbinden. Es bleibt ihm überlassen, die in diesen Fällen etwa nothwendig scheinenden Prüfungen anzuordnen.

§8. 17. (Fachschulen) Dle gegenwärtige Verordnung findet keine Anwendung auf diejenigen Fachschulen, welche grundsätzlich ihre

Schüler erst nach vollendetem vierzehnten Lebensjahre aufnehmen und