1873 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

der Reife 88, b. Preußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach 5. 35 des 1 vom 4. Jun 1833 —, . Preuß n ohne Zeugniß der Reife nach 8. 36 des Reglements 5l, zusammen Preußen 139, d. Nichtpreußen 13, zusammen 152. Außer diesen immatriku⸗ 1ürten Studirenden? besuchen noch Vorlesungen 12. Es nehmen mit— hin an den Vorlesungen überhaupt Theil 392.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten gestern Vormittag in Wiesbaden mehrere Besuche und wohnten Abends der Theatervorstellung bei.

Heute Vormittag 10 Uhr ist Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, von Sr. Majestät am Bahnhofe auf das Herzlichste begrüßt, in Wiesbaden einge⸗ troffen.

Se. Majestät der König haben der Fahne des 1. Bataillons Anhaltischen Infanterie⸗Regiments Nr. I3 einen silbernen Ring mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 30. August 1870 verwundet und starb in Folge dessen: Sergeant Ebenhan“, verliehen.

In Abänderung der Festsetzungen des Passus J der Grundzüge für die Errichtung eines Militär⸗Reit-⸗Insti⸗ tuts zu Hannover vom 4. Juli 1867 wird vom nächsten Kursus ab jedes Kavallerie⸗Regiment ein Jahr um das andere einen Offizier zu beregtem Institut kommandiren, ohne Rücksicht darauf, ob der Vorgänger desselben in diesem Kommando ein oder zwei Jahre verblieben ist.

Am 1. Juli d. J. sind das 3. Bataillon 7. Königlich Sächsischen Infanterie⸗Regiments „Prinz Georg“ Nr. 106 von Marienberg nach Chemnitz, sowie die 5. und 6. Compagnie des Königlich Sächsischen Fuß⸗AUrtillerie⸗Regiments Nr. 12 von der Festung Königstein resp. von Dresden nach Metz verlegt worden.

= Von Seiten der Mittlerschen Hofbuchhandlung ist soeben

die Liste der Kaiserlichen Marine für 1873 (abgeschlossen am 1. Juli 1873) unter Benutzung amtlichen Materials zu⸗ sammengestellt von M. Kuhn zur Ausgabe gelangt. Die Liste enthält die vollständigen Personalverzeichnisse aller Marine⸗ behörden, der Admiralität, der Marinestationen der Ost⸗ und Nordsee mit den ihnen unterstellten Matrosenabtheilungen, Ma⸗ rinetruppen und den sämmtlichen Verwaltungszweigen.

Das Seeoffizier⸗Corps der Kaiserlichen Marine besteht dem⸗ nach aus: 1 Vize⸗Admiral, 3 Contre⸗Admiralen (ferner 2 char. Contre⸗Admiralen), 14 Kapitäns zur See, 30 Korvetten⸗Kapitäns, 57 Kapitän⸗Lieutenants, 100 Lieutenants zur See, 80 Unter⸗ Lieutenants zur See (darunter Prinz Heinrich von Preußen), 100 See⸗Kadetten, 56 Kadetten. Zum See⸗Bataillon (6 Com⸗ pagnien) gehören 1 Major, 6 Hauptleute, 6 Premier- Lieute⸗ nants, 19 Seconde⸗Lieutenants, Oberst und 1 Qberst⸗Lieute⸗ nant à ja suite. See⸗Artillerie⸗Abtheilung (3 Compagnien) 1 Major, 3 Hauptleute, 3 Premier⸗Lieutenants, 7 Seconde⸗ Lieutenants, (ferner 1 Oberst, 1 Oberst⸗Lieutenant, 1 Major und 1 Hauptmann à la zuite). Marine⸗Aerzte: 1 General⸗Arzt, 4 Sber⸗Stabsärzte, 15 Stabsärzte, 26 Assistenz⸗Aerzte, 2 Unter⸗ Aerzte und 9 kommandirte Aerzte, .

In dem Verzeichniß der 8 Panzerfregatten sind die beiden in England im Bau befindlichen namentlich aufgeführt: „Kai⸗ ser“ und J. ö. . 9 3, 2 wan. kraft (4586 Tonnengehalt), ferner; rtorvotte „Hansa“„, 2 , euge, ; Linienschiff. 5 gedeckte Korvetten, 8 Glatt⸗ deck orvetten en, denen „Freya“ und „Thusnelda“ noch im Bau begriffen, 4 Avisos, 1 YJachtschiff, 2 Kanonenboote (Al⸗ batroßklasse, 7 Kanonenboote 1. Klasse, 10 Kanonenboote 2. Klasse, Transportdampfer. Ferner an Segelschiffen: 2 Fregatten, 3 Briggs. Als „Fahrzeuge zum Hafendienst“ außer⸗ dem 10 Dampfer und 8 Segelschiffe.

In Dienst gestellt sind gegenwartig: a. in heimischen Gewässern: 1) Uebungsgeschwader: Korvetten; „Hertha“, „Vineta“, Arcona“, „Ariadne“, Kanonenboot „Nautilus... Geschwader⸗Chef: Contre⸗ Admiral Henk. 2) Linienschiff (Artillerieschiff) ‚Renown“, Kano⸗ nenboot „Natter“. 3) Apiso „Loreley“, 4 Aviso ‚Pommerania“. 5) Kanonenboot „Blitz“. 6) Kanonenboot „Meteor“. 7) Kano⸗ nenboot „Salamander? . Brigg „Rover 8) Brigg „Musquito“. ) Transportdampfer „Rhein und „Eider“. b. im Auslande: 1) Mittelmeergeschwader: Panzerfregatte „Friedrich Carl“, Kor⸗ vette „Elisabeth“, Kanonenboot „Delphin“. Geschwader⸗Chef: Kapitän zur See Werner. 2) Korvette ‚Nymphe“ (in Ostasien) Kapitän bv. Blanc und Kanonenboot „AÄlbatroß“ (Südamerika) Kapitän⸗Lieutenant Stenzel. 3) Fregatte Niobe“ (Uebungsfahrt nach Madeira), Korvetten⸗apitän Mac Lean.

Danzig, 29. Juli. Nach der amtlichen Liste sind bis zum 28. Juli an der asiatischen Cholera im Landbezirk des Dan⸗ ziger Kreises 1) auf der Weichsel von polnischen Flößern er⸗ srankt S6, gestorben 52, Y in den Weichseldörfern Neufähr er⸗ krankt 4, gestorben 4, 3) Krakau und Kämpe erkrankt 2, gestor⸗ ben 2, 4) Heubude erkrankt 5, gestorben 4, 5) Strohdeich er⸗ krankt 7, gestorben 5, 6) Bürgerwiesen erkrankt 1, gestorben 1, 7) Weichselmünde erkrankt 30, gestorben 21 zusammen erkrankt 135, gestorben 89. Davon sind genesen 31 und 15 noch in ärztlicher Behandlung. Im Stadtkreise sind bis zum 28. d. M. erkrankt 11, davon gestorben 109.

Das Königliche Polizeipräsidium hat in Folge dessen sämmt⸗ liche öffentliche Tanzlustbarkeiten untersagt.

Bayern. München, 28. Juli. Der König hat den Empfang der Deputation abgelehnt, welche die Bstte stellen wollte, „daß der banerische Bevollmächtigte im Bundesrath beauftragt würde, sich jeder weiteren Ausdehnung des Jesuiten⸗ gesetzes im Bundesrathe zu widersetzen Es wurde daher diese Petition, welche in der jLungst hier stattgehabten Versammlung es Vereins deutscher Katholiken beschlossen wurde, an Se. Ma⸗ jestät schriftlich abgesandt.

Die Königin⸗Mutter wird sich in den nächsten Tagen nach Darmstadt begeben und hierauf wieder dauernden Aufenthalt in Hohenschwangau nehmen. .

Dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge sind im Ministerium des Innern'u. A. auch Gesetzentwürfe bezüglich der Kreis⸗ und der Distriktsvertretungen zur Vorlage an den nächsten Landtag vorbereitet worden.

Rach Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums sollen für diejenigen Kommandostellen und Truppentheile, welche im mobilen Verhältnisse nicht mit Medizinalwagen aus⸗ gerüstet sind, sowie als Ersatz der zur Ausscheidung gekommenen heter inärärztlichen Wagen, Menschen⸗Medizin⸗· und VBandage⸗ Fasten, dann Pferde⸗Medizin⸗Kasten zur Einführung kommen. An Menschen⸗Medizin⸗ und Bandage⸗Kasten sollen 100 Stück,

an Pferde⸗Medizin⸗Kasten 200 Stück hergestellt und vollstãndig ausgerüstet werden. Die erstmalige Beschaffung der bezeichneten Kasten erfolgt durch die Zeughaus⸗Haupt⸗Direktion.

Sachsen. Dres den, 29. Juli. Der Prinz Georg ist heute früh 4, Uhr über Leipzig nach Metz abgerist.

Baden. Karlsruhe, 28. Juli. Der Großherzog, die Großherzogin sowie der Prinz Ludwig Wilhelm sind heute früh von Schloß Mainau hier eingetroffen.

Mecklenburg. Schwerin, 29. Juli. Der Groß⸗ herzog traf in bestem Wohlsein gestern von Ludwigslust in Rabensteinfeld ein. Von Rabensteinfeld werden sich die Groß⸗ her eg ichen Herrschaften am 2. August nach dem Heiligen Damm

egeben.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. M einingen, 26. Juli. Der neugewählte Landtag war auf heute hierher einberufen worden. Die Eröffnung findet erst morgen nach einem gemeinschaftlichen Gang zur Hoflirche statt und erfolgt durch das Staats⸗Ministerium im Tandschaftshause. Die Ge⸗ schäfte beginnen Montags mit der Wahl des Wahlprüfungs⸗ Ausschusses, und erst nach der Gültigkeitserklärung der Wahlen erfolgt die Wahl des Präsidiums.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Juli. Die Ankunft der Großfürsten Constantin Nieolajewitsch und Nicolaus Constantinowitsch von Rußland wird heute erwartet. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sach sen wer⸗ den am 5 August hier eintreffen und im Lustschlosse Hetzendorf ihren Aufenthalt nehmen.

Der Prinz Arnulf von Bayern ist hier eingetroffen, im Palais des Erzherzogs Ludwig Victor abgestiegen und gestern Mittags 12 Uhr von dem Kaiser empfangen worden. .

Das in Barcelona stationirte österreichische Krieg s⸗ schiff hat von hier Befehl erhalten, sich nach Cadix zu begeben.

—— Der Gemeinderath der Stadt Wien hat der Wiener Fruchtbörse den Kursalon im Stadtpark für den internationalen Getreide- und Saatenmarkt zur Verfügung gestellt. Der Markt wird am 5. und 6. August abgehalten werden.

Vom 25. zum 2B. Juli sind in ganz Wien 17 neue Erkrankungsfälle an Brechdurchf all amtlich gemeldet worden.

Salzburg, 29. Juli. Der Schah von Persien ist heute hier eingetroffen. Derselbe wird hier übernachten und mor⸗ gen seine Reise nach Wien syortsetzen.

Prag, 28. Juli. Die Fürstin Eleonore zu Schwar⸗ zenberg, ist nach langer Krankheit gestern Abends in Wittin⸗ gau verschieden. Sie war eine Tochter des verstorbenen Fürsten Moritz von Liechtenstein und seit dem 23. Mai 1830 mit dem Fürsten Johann Adolf zu Schwarzenberg vermählt. Heute Rachts um 11 Uhr verschied auf seinem Schlosse zu Lana nächst Pürglitz nach kurzem Krankenlager Maximilian Ggon, Fürst zu Fürstenberg. .

Pesth, 28. Juli. Nach der „Pesther Korrespondenz“ wird der kroatifche Landtag auf den 25. August einberufen und in der kroatischen Landesregierung bis zur Annahme des Aus⸗ gleichsgesetzes keine Aenderung stattfinden.

= Die Mitglieder der internationalen Jury dejeu⸗ nirten heute im Thiergarten. Orszagh brachte einen Toast auf den anwesenden Handels⸗Minister Dr. Banhans aus, Derselbe dankte und sagte, dies sei ihm ein neuer Beweis der altbewährten Gastfreundlichkeit der Ungarn. „Aber nicht nur die Gastfreund⸗ schaft, sondern arich die Freundschaft Ungarns ist Goldes werth; sie R ein Fels, auf den wair bauen jetzt und immerdar.“ Der Handels⸗Minister dankte ferner, daß Ungarn Hand in Hand mit Desterreich ginge und es ermöglichte, die ganze Welt zu Gaste zu laden und glänzend zu empfangen, und schloß mit einem Toast auf „die schöne stolze Hauptstadt Ungarns und deren würdige Repräsentanz.“ Bei dem Abends stattgefundenen großen Bankette im Hotel Europe brachte Pulszky den Toast auf den Handels⸗Minister Pr. Banhans aus, welcher Folgendes erwiderte: „Mein geehrter Freund Pulszky hat ganz richtig betont, daß Ungarn mit Oester⸗ reich durch tausend Faden verbunden ist. Die Weltausstellung hat nur ein neues, festes Band mehr geknüpft. Sie ist gelun⸗ gen, weil Desterreich und Ungarn in inniger Harmonie sie ge⸗ wollt. Desterreich steht mit der ganzen Welt in tiefen Frieden, und mit freudig bewegtem Herzen darf es sich sagen, daß sich die Re⸗ gierungen Oesterreichs und Ungarns in innigster Harmonie bewegen und bestrebt find, das Wohl der Staaten und Völker mit ganzer Kraft zu fördern; aber auch die Völker Oesterreichs gehen brü⸗ derlich zusammen (donnernder Applaus); wo solche Einigkeit ein Werk fordert, da muß es wohl gelingen. Einen Wunsch möchte ich aber ausfprechen, der mir auf der Seele brennt: Der Segen der Weltausstellung für Industrie, Gewerbe und Handel kann nicht ausbleiben; et muß sein Füllhorn über Oesterreich-⸗Ungarn ausgießen; möge er Ungarn in gleichem Maße zu Gute kommen wie SOesterreich. Ich erhebe mein Glas auf Ungarns Wohl!“ Der Minister-Präsident Szlavy trank auf das Wohl des Gene— ral⸗-Direktors der so großartig gelungenen Weltausstellung, und Baron Schwarz auf die ungarischen Aussteller. Die Gäste fah⸗ ren mittelst Separatzuges noch heute nach Wien zurück.

Schweiz. Bern, 29. Juli. (W. T. B. Der Natio⸗ nalrath ist dem Beschlusse des Ständeraths, betreffend die Ratifikation des mit Rußland abgeschlossenen Niederlassungs⸗ vertrags, ohne Diskussion einstimmig beigetreten.

Belgien. Brüssel, 29. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentanten kammer interpellirte der Deputirte Vleminckt, Mitglied der Linken, die Regierung betreffs der Verwendung der Militärmusiker bei religiösen Feier⸗ lichkeiten und betreffs des obligatorischen Besuches der Messe. Der Kriegs⸗-Minister, General Thiebault, berief sich bei der Be⸗ antwortung auf den bezüglichen Erlaß eines seiner Vorgänger. Vleminckxr erklärte sich durch diese Antwort nicht befriedigt. Darauf wurde der Gesetzentwurf über die Miliz in der Gene⸗ ral⸗Diskussion durchberathen. Während der Debatte gab der Kriegs⸗Minister die Erklärung ab, daß die Vorlage keineswegs bezwecke, auf einem Umwege die obligatorische persönliche Mili⸗ tärdienstpflicht einzuführen.

Großbritannien und Irland. London, 28. Juli. Der Prinz und die Prinzeffin von Wales haben sich in Begleitung des Großfürsten Thronfolgers von Ruß⸗ land und Gemahlin zu einem Besuche des Herzogs von Richmond nach Goodwood begeben, um den Pferderennen, die daselbst in dieser Woche stattfinden, beizuwohnen.

Im Sberhau se interpellirte vorgestern Lord Dunchann die Regierung, ob es wahr sei, daß unter der Miliz von Sud Cork Fälle von Treulosigkeit vorgekommen seien. Der Marquis von Lansdowne erwiderte im Namen des Kriegs⸗Ministers, daß ein Korporal und ein Sergeant der genannten Miliz als Kom⸗

plicen eines Waff enraubes zu der vom Gesetz vorgeschriebenen Maximalstrafe verurtheilt worden seien. Die Regierung habe stets hochverrätherische Handlungen, wenn von Soldaten verübt, als höchst ernstliche Verbrechen angesehen, wie dies auch ihre wiederholte Weigerung, diejenigen verurtheilten Fenier, die Sol⸗ daten gewesen sind, zu begnadigen, bekunde. Den Haupt⸗ gegenstand der Erörterung bildete die vom Unterhause angenom⸗ mene Rating Bill“, d. h. die Vorlage, welche die Lokalsteuer⸗ verbindlichkeit auf gewisse Arten von Eigenthum, darunter auch Staatsgebäude, die bis jetzt der Besteuerung nicht unterliegen, ausdehnt. Auf Antrag Lord Hennikers wurde die zweite Lesung der Vorlage nach kurzer Debatte auf drei Monate vertagt, d. h. für diese Session summarisch verworfen.

Im Unterhause wurde die Bill, betreffend Amen⸗ dirung des Elementarunterrichtsgesetz» nach wiederholten An⸗ griffen der Nonconformisten zum dritten Male gelesen. Die ministerielle Crown Private Estates Bill,“ welche die Königin in den Stand setzt, dem Prinzen von Wales unbewegliches Ver⸗ mögen in solcher Weise zu hinterlassen, daß er dasselbe nach Belieben veräußern könnte, passirte die Komiteberathung.

29. Juli. (W. T. B.) Das Unterhaus verhandelte in seiner heutigen Sitzung über die gestern eingebrachte Bot⸗ schaft der Königin, betreffs der Vermählung des Herzogs von Edinburgh. Gladstone leitete die Diskussion durch eine längere Rede ein. Der Minister erklärte, die Zeiten seien vorüber, wo fürstliche Verehelichungen eine politische und diplomatische Be⸗ beutung gehabt hätten; er schätze sich glücklich in dem Bewußt— sein, daß die gegenwärtige Verbindung aus gegenseitiger Zu⸗ neigung entsprungen sei. Vor noch nicht langer Zeir habe das englische Volk aus ganz speziellen und besonderen Veranlassun⸗ gen Rußland als einen feindlichen Staat betrachtet, er hoffe in⸗ dessen, daß das neugeschaffene Band zwischen den beiden großen Rei⸗ chen ganz entgegengesetzte Gesinnungen hervorrufen werde. Gladstone äußerte sodann, er müsse als einen besonders glücklichen Um⸗ stand hervorheben, daß die Verbindung unter der Regierung eines Fürsten geschlossen werde, der sich nicht durch auf Ver⸗ größerung seines Reiches gerichtete Bestrebungen, sondern durch einen unvergleichlichen Akt der Humanität, nämlich die Emanzi⸗ pation der Leiheigenen, berühmt gemacht habe, eine Maßregel, welche allein dazu angethan sei, seinen Namen der Nachwelt zu überliefern. Der Minister beantragte darauf, die Cipilliste für den Prinzen von jährlich 15,006 auf 25,909 Pfd. Sterl. zu erhöhen und der zukünftigen Gemahlin desselben für den Fall, daß sie ihn überlebe, ein Jahreseinkommen von 6000 Pfd. Sterling auszusetzen. Der Antrag fand mehrseitige Unterstützung und wurde, nachdem Taylor seine Opposition für die zweite Lesung angekündigt hatte, vom Hause angenommen. Außer⸗ dem gelangte noch eine Interpellation Newdegate's über den französischen Handelsvertrag zur Berathung, welche von Glad⸗ stone dahin beantwortet wurde, daß er die Zustimmung des Hauses zu demselben nicht für erforderlich halte, da der Vertrag . ö. eine Fortsetzung des alten Vertrages von 1860 anzu—⸗ sehen sei.

In der heutigen Sitzung des Oberhauses beantragte Lord Granville den Erlaß einer Adresse an die Königin, um derselben in Erwiderung auf ihre Botschaft, betreffs der Ver⸗ mählung des Herzogs von Edinburgh den Dank und die leb⸗ hafte Theilnahme des Hauses auszusprechen. Nachdem darauf Lord Granville Erklärungen in i n Sinne, wie Gladstone im Unterhause abgegeben, wurde sein Antrag, der vom Marquis von Salisbury unterstützt wurde, einstimmig angenommen.

Frankreich. Paris, 28. Juli. Der von dem Kriegs⸗ Minister unterzeichnete Befehl, den Marschall Bazaine vor das Kriegsgericht zu stellen, wurde am Sonnabend dem Angeklagten vom General Pourcel, Regierungs⸗Kommissar, mitgetheilt. Darum befragt, welchen Vertheidiger er gewählt, gab Bazaine den Advokaten Lachaud an. Dieser erhielt daher gestern eine Abschrift der verschledenen sehr umfassenden Aktenstücke. Das Kriegsgericht besteht laut „Pays“ aus folgenden Generalen: Herzog von Aumale (Präsident), Chabaud⸗Latour, Teipier, Vinoy, de Lamotte⸗Rouge, Prineeteau, Martimprey.

Henry Rochefort soll mit dem ersten abgehenden Schiffe nach Reucaledonien befördert werden. Gestern ging eben dorthin ein Schiff mit ungefähr 400 Kindern und Frauen der Verbannten von Le Havre ab.

29. Juli. (W. T. B.) Der Marquis de Banne⸗ ville ist gestern wieder nach Wien zurückgereist; derselbe wird, wie die „Agence Havas“ meldet, auf dem dortigen Botschafts⸗ posten verbleiben.

Die äußerste Linke hat beschlossen für die Dauer der Vertagung der Nationalversammlung ein Ueberwachungs⸗ Komite zu bilden.

Montmedy, Luneville, Raon 1''Etape und . sind heute von den deutschen Truppen geräumt worden.

Der Gesetzentwurf über die Handelsverträge 66 6 und Großbritannien lautet der „Köln. 3.“

ufolge: uf . Artikel. Der Präsident der französischen Republik ist ermächtigt, den am 23. Juli 1873 zwischen Frankreich und Belgien zu Verfallles abgeschlofsenen und unterzeichneten Handels- und Schiff⸗ fahrtsvertrag zu ratiftziren und im gegebenen Falle zur Ausführung bringen zu lassen. Eine authentische Abschrift dieses Vertrages soll dem gegenwärtigen Gesetze angehängt werden, Vertrag mit Belgien.

Art. 1. Die am 1. Mai 1861 zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Handels. und Schiffahrtsverträge, der unter dem⸗ selben Datum abgeschlossene Vertrag zur gegenseitigen Wahrung der Eigenthumsrechte in Bezug auf Literatur- und Kunstwerke, Fabrik⸗ modelle und Zeichnungen, der am 12. Mai 1863 abgeschlossene Zusatz= vertrag zum Vertrage vom 1. Mai 1561 sollen in allen ihren Bestim⸗ mungen und ihrem ganzen Wortlaute nach wieder in Kraft treten oder in Kraft bleiben und fortfahren ihre volle Wirkung zu üben, wie vor dem Kündigungs ⸗Akte vom 28. März 1872.

Art. 2. Die Hohen kontrahirenden Theile vereinbaren vermittelst einer Supplemenkar⸗Konvention, deren Ratifikatienen vor dem 31. De⸗ zember 1873 ausgetauscht werden sollen, die sämmtlichen Bestimmungen, welche ihnen bezüglich der auf den Wagrenimport, die Expertise und jeden andern verwandten Gegenstand erforderlich erscheinen könnten.

Art. 3. Der gegenwärtige Vertrag soll bis zum 10. August 1877 in Kraft bleiben. Sollte keiner der Hohen kontrahirenden Theile zwölf Monate vor dem Ablauf der besagten Periode seine Absicht, denselben außer Kraft zu setzen, kundgegeben haben, so bleibt der Vertrag bin⸗ dend bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an . 66 oder die andere der Hohen kontrahirenden Theile ihn gekün⸗

1 hat.

; Art. 4. Der gegenwärtige Vertrag soll der französischen Natio⸗ nalversammlung und den gesetzgebenden Kammern Belgiens zur Ge⸗ uchmig m unterbreitet werden.

ie Ratifikationen werden zu Paris, und zwar sobald als thun— lich ausgewechselt. Danach tritt der Vertrag sofort in Kraft.

Zur Beglaubigung dessen haben die resp. Bevollmächtigten den .

gegenwärtigen Vertrag' unterschrieben und mit ihrem Wappensiegel versehen.

Gegeben in zweifacher Ausfertigung zu Versailles am drei und zwanzigsten Tage des Monats Juli im Jahre eintausend achthundert und drei und siebenzig.

Broglie.

Baron Beyens. Vertrag mit Großbritannien.

Art. J. Der am 21. Januar 1860 zwischen Frankreich und dem

Vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland abgeschlossene andelsvertrag, so wie die Zusatzverträge vom 12. Oktober und 19. Ir vember deffelben Jahres sind in allen ihren Bestimmungen und

ihrem ganzen Wortlaute nach wieder in Kraft gesetzt und fahren fort

in Kraft zu kleiben, wie vor dem Kündigungsakte pom 16. März 1872.

Die Hohen kontrahirenden Theile sichern sich gegenseitig sowohl im Verein gten Königreiche als in Frankreich und Algerien in jeder Beziehung die Behandlung der am meisten begünstigten Nation zu.

Gemäß den Bestimmungen des Art. 19 des am 253 Januar 1860 abgeschlossenen Handelsvertrages, so wie des Art, 5 des Zusatzvertra⸗ ges vom 15. Noveniber desselben Jahres verpflichtet sich somit jeder der Hoben kontrahirenden Theile, den andern unverzüglich und unbe— dingt 6 Begünstigung eder Immunität, jedes Privilegiums oder der Ermäßigung des Tarifs in Bezug auf den Import der in den

erträgen und Konventionen von 1860 erwähnten oder nicht erwähn⸗

ten Waaren thellhaftig werden zu lassen, die von einem der Hohen kontrahirenden Theile irgend einer fremden, europäischen oder außer— europäisch nn Nation bewilligt worden sind oder bewilligt werden. Demnach ist ferner ausgemacht, daß in allem, was sich auf Transit, Entrepot, Export, Wiederexport, Lokälsporteln, Kourtage, Zollferma— sstäten, Waarenproben, Fabrik⸗Dessins, so wie in allem, was sich auf den Handels und Industriebetrieb bezieht, die Franzosen im Vereinig⸗ ten Königreiche und die britischen Untertanen in Frankreich und ier wie die am meisten begünstigte Nation behandelt werden ollen.

Art. 2. Die französischen Schiffe und deren Ladung im Vereinig—⸗ ten Königreiche von Großbritannien und Irland und Hie englischen Schiffe nebst deren Ladung in Frankreich und Algier sollen bei ihrer Ankunft von irgend einem . und welches auch der Abgangs⸗ oder der Bestimmungsort ihrer Ladung sei, in jeder Beziehung derselben Behandlung theilhaftig werden, wie die Schiffe des eigenen Landes nebft ihrer Ladung. Eine Ausnahme wird Betreffs der vorstehenden Bestimmungen mit Bezug auf die Küstenschiffahrt (Qubotage) gemacht, deren Regulirung den resp. Gesetzen beider Länder unterwerfen bleiht.

Art. 3. Die Hohen kontrahirenden Theile veceinbaren vermitielst eines Zusatßvertrages, dessen Ratifikation vor dem 1. Januar 1874 ausgewechselt werden soll, die Bestimmungen, die ihnen bezüglich der Konsularbefugnisse, sowie des Transits und der Zollreglements mit Bezug auf den Waarenimport, die Expertise, Waarenproben und jeden andern verwandten Gegenstand nothwendig erscheinen können, und pereinbaren überdies, diesen Zusatzvertrag den in den Verträgen und Konventionen von 1860 enthaltenen Bestimmungen in ähnlichen Sachen zu substituiren.

Art. 4 Vom 1. Januar 1874 ab oder früher, falls es thunlich ist, werden Mineralöle britischer Herkunft in Frankreich und Algerien bel Entrichtung von 55 Zoll, d. h. zu dem Satze zugelassen, der vor dem Gesetze vom 8. Juli 1871 in Kraft war. Gleichwohl müssen gemäß den Bestimmungen der Art. 9 des Vertrages vom 23. Januar 1860, der durch den Artikel des gegenwärtigen Vertrages wieder in Kraft gesetzt ist, für besagte Oele überdies die Zollsätze von fünf oder acht Franes per 1000 Kilogramm entrichtet werden, welche das Gesetz vom 165. September 1871 bezüglich der rohen oder raffinirten Oele festsetzt, oder diesenigen Zellsätze, welche nachträglich auf die nämlichen in Frankreich fabrizirten Oele in Anwendung gebracht werden könnten. Unmittelbar nach der Ratifizirung des gegenwärtigen Vertrages tritt zu Paris eine aus einem von jeder Regierung ernannten Mitgliede . Kommission zusammen, um in der unten vorher—⸗ geschenen Weise die. Fragen bezüglich der von Mine⸗ ralölen britsscher Herkunft zu erhebenden Zollsätze zu regu⸗ liren und gleichzeitig jede andere Frage zu prüfen, welche die Hohen kontrahirenden Theile übereinkamen oder übereinkommen werden, ihr zu unterbreiten, und Bericht darüber zu erstatten. Der von den vor—⸗ stehenden Bestimmungen bedingte Vortheil bezieht sich auch auf die Mineralöle britischer Herkunft, 5 den Gegenstand von Geschäfkts⸗ Abschiüssen behufs der Lieferung besagter Oele nach Frankreich vor der Promulgirung des Gesetzes vom 8. Juli 1871 gebildet haben. Die Komission hat zu prüfen, in welchem Maße es möglich sein wird, Die Rückzahlung der über den Fünf⸗-Prozentsatz und die oben bezeich⸗ nete Taxe von fünf oder acht Prozent per hundert Kilogramm erhobenen Steuern zu effekttuiren, falls Mineralöle britischer Herkunft nach der

romulgirung des Gesetzes vom 8. Juli 1871 in anderer Weise in

. eingeführt worden wären, als zur Befolgung von früher

abgeschlossenen Verträgen. Was die obenerwähnten Verträge betrifft, fo soll in dem Reglement die Annahme einer Idemnität Der Verfol⸗ gung enthalten sein die wegen Nichtbefelgung ver der Anwendung des

Gefetzes vom 8. Juli 1871 abgeschtossenen Verträge stattgefunden

haben. Vor dem Austausche der Ratifikationsurkunde gegenwärtigen

Vertrages ernennen die Hohen kontrahirenden Theile einen Driten, der

als Schiedsrichter in Allem, was auf die oben bezeichneten Mineralöle beireffenden Fragen Bezug haben kann und Betreffs dessen die Kom⸗ mifsäre sich nicht verständigen können, zu interveniren habe. Die

Koinmission hat jeden streitigen Punkt dem Schiedsrichter zu über⸗

weisen, und soll dessen Entscheidung für die Kommissare bindend sein, die dahn auch ihren Bericht demnach abzufassen haben. Die Hohen kontrahirenden Theile treffen den Verzug die zu Ausführungen der

Beftimmungen der Kommission oder des Schiedsrichters erforderlichen

Vorkehrungen. ; ;

Art. 5. Der jetzige Vertrag bleibt bis zum 30. Juni 1877 in Kroft. Hat einer der beiden Hohen kontrahirenden Theile zwölf Monate dor dem besagten Datum seine Atsicht notifizirt, denselben außer Kraft treten zu lassen, so bleibt derselbe bindend bis zum Ab⸗ lauf eines Jahres, von dem Tage gerechnet, an dem einer oder der andere der Hohen kontrahirenden Theile gekündigt haben wird. .

Art. 6 Der Präsident der französischen Republik verpflichtet sich, unverzüglich nach der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages von der Rarionalversammlung die Ermächtigung zur Ratisizirung und Ausführung des bescigten Vertrages einzuholen. Die Ratifikationen follen sobald als thunlich zu Paris ausgewechselt werden und soll der Vertrag unmittelbar darauf in Kraft treten. Zur Beglaubigung dessen haben die resp. Bevollmächtigten gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und mit ihrem Wappensiegel versehen. .

Gegeben in zweifacher Ausfertigung zu Versailles am achtund⸗ zwanzigsten Tage des Julimondes im Jahre eintausend achthundert dreiundsiebenzig. .

Broglie.

Versailles, 29. Juli. (W. T. B) 2 versammlung hat heute die Handelsverträge mit britannien und Belgien ohne weitere Diskussion geneh⸗ migt. Der Minister des Auswärtigen, Herzog von Broglie, verlas darauf eine Bots chaft des Präsi⸗ denken Mac Mahon, in welcher dieser erklärt, daß die Nationalversammlung, welche ihre Arbeiten eine Zeit lang auszusetzen beschlossen habe, ohne jede Beunruhigung ihre Ferien antreten könne. Er glaube versichern zu können, daß während

Lyons.

Die National⸗ Groß⸗

der Vertagung derselben die öffentliche Ordnung in keiner Weise

gestört und daß die legitime Autorität der Nationalversammlung n allen Stücken werde aufrecht erhalten werden. Er werde dar— über wachen, gemeinschaftlich mit dem Ministerium, das er sich aus den Reihen der National versammlung erkoren habe, und welches zu seiner Genugthuung von dem Vertrauen der Nationalver⸗ sammlung geehrt werde. Das so wünschenswerthe Einverständ⸗ niß zwischen der Regierung und der National versammlung. habe bereits die günstigsten Erfolge gehabt, die wichtigsten Gesetze hätten, Dank diesem guten Einvernehmen, fast ohne Debatte be⸗ schlossen werden können. Die hervorragendste Stelle darunter

nehme das Gesetz ein, durch welches der Armee eine definitive Organisation gegeben worden sei, dessen Annahme die Versamm⸗ lung unlängst mit ihrem Beifall begleitet habe. Bei dem Wiederzusammentritt der Versammlung werde sich das so unge⸗ duldig erwartete große Ereigniß der Befreiung des Landes von der fremden Okkupation vollzogen haben, die östlichen Departe⸗ menis, die die ersten Opfer des Krieges geworden und bis zu— letzt die Pfänder des Friedens geblieben, würden endlich für ihre heroische Opfer entschädigt werden können, der Boden Frank⸗ reichs werde wieder gesichert sein, es werde keine andere, als eine französische Armee geben. Dieses unschätzbare Ereigniß sei ein Beweis des gemeinsamen Patriotismus Aller. Der frühere Präsident habe zur Vorbereitung dieses Ereignisses durch seine glücklichen Verhandlungen mächtig beigetragen, die Nationalver⸗ sammlung habe diese Bestrebungen unablässig unterstützt, sie thue dies noch gegenwärtig durch die von ihr befolgte kluge und feste Politik, welche die Entwickelung des Nationalwohlstandes hervorgerufen habe und dadurch rasch zur Vertilgung der Spuren der erlittenen Unfälle beitragen werde. Die arbeitsame, thätige Bevölkerung habe vor Allem die Stunde der Befreiung beschleunigt durch ihre Bereitwilligkeit, noch drückendere Lasten zu übernehmen. Frankreich habe Urjache, bei so wichtiger Vexanlassung allen Denen Dank zu sagen, die darauf Anspruch hätten. Bei dem Aus⸗ drucke seiner patriotisch⸗freudigen Gefühle dürfe es jedoch das⸗ jenige Maß nicht überschreiten, das seiner Würde entspreche, es müffe lärmende Manifestationen zurückweisen, die mit dem An⸗ denken an die schmerzlichen Opfer, die der so theuer erlangte Frieden auferlegte, wenig im Einklang stehen würden. Das sei durchaus nothwendig. Die Regierung sei fest entschlossen, den Frieden aufrechtzuerhalten, und Frankreich, sich selbst wiedergegeben, werde roch mehr als vorher in der Lage sein, mit allen auswärtigen Mächten aufrichtig freundschaftliche Beziehungen zu unterhalt n. Diese Ansicht würde auch von den auswärtigen Mächten getheilt, der Regierung gingen darüber täglich die formellsten Versiche⸗ rungen zu. Das Alles aber sei die Frucht des von der National⸗ versammlung eingeschlagenen, mehr als einmal durch die Ein⸗ stimmigkeit ihrer Beschlüsse bethätigten Verhaltens; dieselbe habe innere Streitigkeiten vergessen, um nur der gemeinsamen Inter⸗ essen des Vaterlandes zu gedenken. Die Nationalversammlung werde hoffentlich auch ferner dabei verharren. Die Botschaft wurde mit großem Beifall aufgenommen und die Sitzung so⸗ dann aufgehoben.

Spanien. Madrid, 26. Juli. Die „Gaceta“ veröffent⸗ licht Dekrete, wodurch Herr Makena zum General⸗ Kapitän von Katalonien und General Turon zum Oberbefehlshaber der Armee von Aragonien ernannt, ferner Dekrete, wodurch die Ge⸗ nerale Fesser und Pierrad und die Obersten Peco und Pozas aus den Cadres der Armee gestrichen werden.

29. Juli. (W. T. B.) Zwischen dem Präsidenten Salmeron und dem Insurgenten-Kömite in Valeneia finden schriftliche Verhandlungen statt, auf Grund deren man ohne Blutvergießen den Status quo ante herzustellen hofft.

Nachrichten aus Sevilla melden, daß die Regierungs⸗ truppen nach zweistündigem Feuer die strategisch wichtigsten Punkte der Stadt genommen haben. Die Regierung glaubt, daß die Insurrektion daselbst noch im Laufe des Tages unterdrückt sein wird.

Der Angriff der Carlisten auf Berga ist, wie der Kom⸗ mandant von Maniesa nach Perpignan telegraphirt, vollständig mißlungen. Dieselben haben sich unter beträchtlichen Verlusten auf Prats de Llusanes zurückgezogen.

Italien. Rom, 26. Juli. Die Herzogin von Aosta befindet sich auf dem Wege der Besserung.

Die Kommission zur Liguidation der römi— schen Klostergüter hat den Vorgesetzten der (216) römischen Klöster die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19 Juni 1873 vorgeschriebenen Formulare zum Eintragen der Güter, Forde⸗ rungen, Schulden und des Personals der Klöster zugestellt.

Die „Italie“ erwähnt des Gerüchts, daß die großen Ma⸗ növer, welche vom 1.—15. September in der Umgegend von Alessandria stattfinden sollten, aus Besorgniß wegen der Cholera, welche übrigens bisher in sehr engen Grenzen auftritt, abkom⸗ mandirt werden sollen.

Türkei. Konstantinopel, 29. Juli. (W. T. B.) Auf spezielle Einladung des Sultans hat der Vizekönig von

Aegypten seine Abreise bis nach dem Besuche des Schahs

von Per sien aufgeschoben. Rußland und Polen.

ö 8 .

. 2 ö

St. Petersburg, 27. Zul Der Ober-Befehlshaber der Expeditionstruppen in

Ehiwa, General⸗Adjutant von Kauffmann, hat aus dem Bioouak vor Chiwa am 11. Juni folgenden Tages befehl er⸗ lassen:

„Heldenmüthige, tapfere Truppen des Orenburger, kaukasischen und turkeftanschen aktiven Detachements.

Muthvoll und rerlich habt ihr die unglaublichen Schwierigkeiten überwunden, die euch die Natur auf Strecken von über tausend Werst, welche jeder von euch zurückzulegen hatte, entgegensetzte; tapfer und brav habt ihr alle Versuche des Feindes, uns den Weg zum Ziele unferer Expedition Chiwa zu verlegen, vereitelt, und nachdem ihr die feindlichen Schaaren an allen Punkten geschlagen, habt ihr am 29. Mai in die vor euch gefallene Residenz des Chanats euren feier⸗ lichen Einzug gehalten und sie besetzt. ö

Indem ich mich gleichzeitig hiermit beeilt, über diese eure helden⸗ müthlgen Thaten Sr. Maßfestät dem Kaiser Bericht zu erstatten, for⸗ dere ich die Chefs der Truppentheile und Ressorts auf, mir schon jetzt die VBelohnungsverzeichniffe über die Offiziere und die übrigen Chargen der Aktiven Detachements vorzulegen, sowie guch Verzeichnisse der Soldaten, die sich besonders ausgezeichnet, damit ich diese letzteren mit dem Militär- Orden belohnen kann.

Der Ober⸗-Befehlshaber der Truppen, General⸗-Adjutant von Kauffmann JI.“

Nach einer dem „Reg. Anz.“ zugegangenen telegraphischen Depesche hatte der Großfürst Alexei Alexandrowitsch am 25. Juli die Reise durch das Gouvernement Kasan auf dem Dampfer „Permjak“ wohlbehalten zurückgelegt.

Anläßlich der Expedition nach Chiwa hat der Kaiser, wie die „Turkest. Ztg.“ berichtet, befohlen, zur eingehenden Un⸗ tersuchung der kommerziellen und ökonomischen Bedeutung des ganzen transkaukasischen Gebiets und des Amu⸗ Basfins den Generalstabs-Obersten Gluchowski dorthin zu be⸗ ordern. Mit Benutzung der Expedition nach Chiwa hat Oberst Gluchowski das folgende umfassende Programm auszuführen:

I) Die Lokalität und die bedeutendsten Wege von Uralsk zum Aral See und den Hauptpunkten des Amu⸗Bassins, sowie c von diesem Bassin zum Kaspischen Meer zu besichtigen. 2) Na Möglichkeit alle kaspischen Häfen zu besuchen, um ihre wahre kom. merzielle Lage zu konstatiren und Gewißheit darüber zu erlangen, in welchem Grade jeder derselben bei der Entwickelung, der Qandels⸗ beziehungen Rußlands mit den nächsten asiatischen Märkten den Er⸗ wartungen der Regierung entsprechen kann. 3) Die relative Bedeu⸗

tung des Handels und der Handelsstraßen Persiens und Transkau⸗ kasiens in Bezug auf den russisch⸗mittelasiatischen Handel kennen zu lernen. 4 Nachdem alle nöthigen Daten gesammelt worden, ein auf denselben beruhendes Gutachten abzugeben, sowohl über die gegenwärtige relative Lage des russischen Handels in Mittelasien, als auch über zweckent⸗ sprechendere Maßregeln zur Festigung und Entwickelung der russischen Handelsbeziehungen mit den persischen mittelasiatischen Märkten.

Warschau, 26. Juli. Der Kaiser besuchte gestern die Warschauer orthodor⸗griechische Kathedrale; um 12 Uhr hielt Se. Majestät über die Truppen eine Revue ab und wohnte Abends der Theatervorstellung bei.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Juli. Die verwittwete Königin wird in der Mitte des August in Tullgarn Aufenthalt nehmen; bis dahin bleibt Ihre Majestät in Rosendal.

Dänemark. Kopenhagen, 26. Juli. Die Königin und die Prinzessin Thyra, welche die Seebäder bei Marien⸗ Iyst einige Zeik zu benutzen gedenken, haben dern „Helsingör Dagbl.“ zufolge, in diesen Tagen die Kur begonnen.

Prinz Arthur von Großbritannien wird, Dag⸗ bladet“ zufolge, am Donnerstag zu dem beabsichtigten ga . am dänischen Hofe in Kopenhagen eintreffen und dem Verneh⸗ men nach von den vier britischen Kriegsschiffen begleitet sein, welche mit ihm zur Krönungsfeier in Drontheim eintrafen.

In der nächsten Woche werden auch der Großfürst⸗ 2 mit Gemahlin zum Besuch am hiesigen Hofe er⸗ wartet.

. französische Militär⸗Attachés bei der Gesandtschaft in Kopenhagen, Marquis Le Mullier, ist in Aalborg ange⸗ kommen, nachdem er das Uebungslager bei Hald besucht hat.

Der kommandirende General im Lager bei Hald hat folgenden Tagesbefehl erlassen:

„Bevor die Truppenabtheilungen und Alle, welche an den dies⸗ jährigen Uebungen Theil genommen haben, das Lager verlassen, um in der Heimath di gewöhnlichen Arbeiten wieder aufzunehmen, fühle ich mich gedrungen, eigem Jeden, Offizieren sowohl wie Soldaten, meine Anerkennung und meinen Dank für den guten militärischen Geist, welcher die Division während der ganzen Versammlungszeit beseelt hat, sowohl wie auch für den unter allen Verhältnissen erwie⸗ senen Eifer, Ernst und Bereitwilligkeit, wodurch nicht nur meine, son⸗ dern auch unseres Allergnädigsten Königs Zufriedenheit und Anerken⸗ nung hervorgerufen wurde, auszudrücken. Es ist meine Hoffnung, daß die Division während dieser Lagerversammlung an Kampftüchtigkeit zugengmmen hat, und mit dieser Hoffnung sage ich Allen, Offizieren und Soldaten, mein herzliches Lebewohl! Neergaard.“

Amerika. Der kriegsrechtliche Prozeß der ge⸗ fangenen Modoc⸗Indianer begann, wie der amerikanische „Times“-Korre pondet meldet, am 5. Juli in Fort Klamath, Oregon. Die vor Gericht gestellten Gefangenen waren nur die⸗ jenigen, welche an dem Morde des Generals Camby und der indianischen Friedenskommissäre betheiligt gewesen nämlich „Kapitän Jack“, „Schonchin“, „Boston Charley“, „Black Jim“, Statuck / und „Bameso'. Unter den Belastungszeugen befinden sich ihre früheren Kameraden, die bedingungslos begnadigt wur⸗ den, wie „Bogus Charley“, „Shacknasty Jim“, „Steamboat Frank“ und „Hocker Jim“. Der Prozeß schritt nur langsam vorwärts, da alle Zeugenaussagen verdollmetscht werden mußten, und kam nicht vor dem 9. Juli zum Abschlusse. Die Beweis⸗ aufnahme gegen die Gefangenen war positiv, und die für ihre Vertheidigung lief nur darauf hinaus, daß ein anderer Stamm, die Klamaths, sie zum Widerstand aufgereizt hätte. Die Ent⸗ lastungszeugen waren „Scar⸗ faced Charley“ und „Ove⸗ eyed Mosa“! und zwei Andere. Der Befund des Gerichtshofes wird geheim gehalten und nach Washington zur Genehmigung des Präsidenten gesandt werden.

Asien. Amoy im südlichen Ching wurde, wie ein Telegramm aus Hongkong meldet, am 21. ds. von einem hef— tigen Typhoon (Wirbelwind) heimgesucht. Das fremde Eigen⸗ tum in Koolangsun wurde beträchtlich beschädigt und die meisten der daselbst vor Anker liegenden Schiffe litten beträchtlich in Folge der durch den Sturm verursachten Zusammenstöße. Auch auf dem Lande zwischen Amo9 und Foochow hat der Orkan große Verheerungen angerichtet. Das Kabel zwischen Amoy und Shanghai ist gerissen.

Afrika. Ueber den Ashanti-Krieg wird den „Times“ aus Freetown in Sierra Leone unterm 8. d. geschrieben: Der erwartete Sturm der Ashantis auf Cape Coast Castle hat noch nicht stattgefunden. Man glaubt, daß die Ashantis, durch ihre Spione in Kenntniß gesetzt, daß ihre Pläne entdeckt seien, ihren Angriff aufgegeben oder zum mindesten verschoben haben. Das Hauptquartier der Ashantis befand sich, den neuesten Nachrichten zufolge, ungefähr 12 Meilen von Cape Coast und ihre Streitkräfte waren so vertheilt, um sowohl Cape Coast wie Elmina zu bedrohen. Der Ashanti-General, der die Truppen in dem Angriff auf Elmina befehligte, ist abgesetzt und unter Arrest nach Commassin gesandt worden, um dort ent⸗ hauptet zu werden. Das militärische Hauptquartier für die Westküste ist in Cape Coast und nicht, wie anfänglich beabsich⸗ tigt, in Elmina aufgeschlagen worden. In Cape Coast herr⸗ schen viele Krankheiten und Mangel an Lebensmitteln. An Bord des neulich auf der Höhe von Cap Palmas gescheiterten Dampfers „Go ruba“ befanden sich 2000 Lstr., die für die Be⸗ hörden von Cape Coast bestimmt waren. Die liberische Regie⸗ rung nahm das Gold nebst der ganzen übrigen Ladung in Besitz, und da sie sich trotz wiederholter Aufforderungen weigert, dasselbe her auszugeben, hat Oberst Harley den „Sengull“ da⸗ hin abgeschickt, mit der peremptorischen Instruktion, das Gold im No hfalle durch Anwendung von Gewalt wieder zu erlangen.

Australien. Ein Telegramm aus Sydney meldet den daselbst erfolgten Tod des Sir Terence Aubrey Murray, Prã⸗ sidenten des legislativen Konfeils, im 63. Lebensjahre. Sein Nachfolger ist der Hon. John Hay.

Kunst und Wissenschaft.

Richard Wagner macht bekannt, daß Sonnabend, den 2. August, in gebräuchlicher Weise der Hebebaum auf den Dachstuhl des Bühnenhauses zu Bayreuth gestellt werden wird.

Würzburg, 27 Juli. Gestern wurde zum Rektor hiesiger Universität für das . 1873,74 der Ordinarius der staats⸗ wirthschaftlichen Fakultät Prof. Dr. K. Edel gewählt; der akade⸗ mische Senat wurde vorschriftsmäßig ergänzt durch die Wahl des Prof. Dr. J. Wirthmüller in der theologischen, des Prof. Dr. K. Risch in der Juristen,, des Prof. Dr. L. Gerstner in der staatswirthschaft⸗ lichen, des Geheimrathes Prof. Dr. Scanzoni von Lichtenfels in der medizinischen und des Prof. Dr. M. Lexer in der philosophischen

Fakultät. ; ; r Gewerbe und Bandel. Kopenhagen, 29. Juli. (W. T. B) Die Einfuhr von k aus Schweden ist heute bis auf Weiteres verboten worden.