tand der Halmfrüchte, auf leichtem Boden haben dieselben die Vach—= 2 er r. überwinden können. In den Kreisen Ober, Barnim, Teltom und Ruppin, sowie in der Westpriegnit erwartet man eine gute Körnerernte, aber einen Ausfall an Stroh. Im Zauch Belziger ö. find die Ernteaussichten sehr en hig , daß dort nichl inmal eine Mitielernte zu hoffen ist. Von den Wiesen hat der erste Schnitt einen quantitativ wie qualitativ nur geringen Ertrag ge⸗ liefert. Die Obstbaͤume geben ebenfalls nur wenig Früchte. Die Kartoffeln find zwar in ihrer Entwickelung um 8-14 Tage zurück geblieben, versprechen aber reichliche Erträge. . ; Im Reglerungsbezirk Sigmaringen haben dig Frühjahrsfröste nur dem Sbft, den Kartoffeln und den tiefgelegenen Wiesen geschadet, alle übrigen Fruchtgattungen versprechen eine gute Ernte.
Gewerbe und Handel. ö 3. August. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minist er hat den Vertrag zwischen der Börsenkammer und dem Girokassen verein über das neue Arrangement, nunmehr genehmigt. Die Frist fuͤr die Beitrittserklätrungen ist bis zum 9. August festgesetzt; das Arrangement wird am 16. ins Leben treten. Die Beitretenden stellen eine Kaution von 300 Gulden, die Gebühr für jeden Schluß beträgt 5 Kreutzer. In das Arrangement, welches alle zwei Tage stattfindet werden N der gangbarsten Effekten aufgenommen, unter welchen sich
Wien,
die Rente, 1860er und 1864er, ungarische und türkische Losse, Kredit- aktien, Aktien der Nationalbank und der Schiffichen Bank, Elisabethbahn, Staatsbahn, Lombarden, Theißbahn und Galizier befinden. In Ministerialkreisen bildet die Lage der Spar kassen, weil ein zu großer Theil ihrer Einlagen in Immobilien festgelegt und unrealisir⸗ bar erscheint, den Gegenstand einer lebhaften Eröcterung. — Die „Deutsche Zeitung“ bestätigt die Nachricht, daß das Münchener Bank haus Merik, Chriftian C Comp. von der neuen 5prozentigen steuer⸗ freien Silber -⸗Prioritäten- Anleihe der Böhmischen West= bahn den Betrag von einer Million Gulden fest übernommen hat. — Nach den aus Pe sth vorliegenden Meldungen dauert die Geld⸗ noth dort noch fort.
Belgrad, 3. August. W. T. B) Das Bankhaus , To ma Andrejewic“ hat fallirt. Die Passiwa derselben sollen eine halbe Million betragen und die Aktiva sehr gering sein.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 3. August. (W. T. B) Wie der „Hamburger Börsenhalle“ aus London kelegraphirt wird, hat der Expreßzug von London nach Schottland in der Nähe von Wigan (Lancashire) einen Unfall erlitten, wobei 10 Personen umgekommen und 30, darunter mehrere schwer, verletzt worden sind.
Triest, 3. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Espero“
ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute 11 Uhr Vor⸗ mittags aus Alexandrien hier eingetroffen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Dres den, Montag, 4. August, Vormittags. Nachdem der König sich den ganzen gestrigen Tag wieder matt und angegriffen gefühlt hat, konstatirt ein soeben aus Pillnitz eingetroffenes Bul⸗ letin, daß der König ziemlich gut geschlafen hat und daß sich die Kräfte dadurch etwas gehoben haben.
Madrid, Montag, 4. August. In Sevilla hat zu Gun⸗
sten der Regierung eine große Manifestation stattgefunden. — Nach
einem über eres de la Frontera eingetroffenen Telegramm ha⸗ ben die Regierungstruppen die äußeren Befestigungen von Ca⸗ dir bis auf das Fort Puntales besetzt. Die Regierung erwartet, daß die Insurgenten in der Stadt nicht lange mehr Widerstand leisten werden. Auch vor Valencia machen die Belagerer Fortschritte.
Perpignan, 4. August. Nach Meldungen von der spa⸗ nischen Grenze hat das dort garnisonirende Regiment Cadix auf seinen Obersten Feuer gegeben; einzelne Compagnien der Regi⸗ menter Cadir und Bailen haben ihre Offiziere zur Flucht ge⸗ zwungen.
Die volkswirthschaftlichen Zustände des Deutschen Reichs.
Zusammengestellt aus Anlaß der Wiener Weltausstellung.
1. Gebietsumfang und Bevölkerung. II. Landwirthschaft. III. Forst—, . IV. 3 und Hüttenwesen. V. Industrie. VI. Handel . und Verkehr. (Vergl. Nr. 177 d. Bl.) III. Forstwirthschaft.
Der Wald bedeckt in Deutschland ein Viertel der Oberfläche, und es kann behauptet werden, daß das Reich im Ganzen eine ausreichende Bewaldung befitzt. In den einzelnen deutschen Ländern ist, der Wald⸗ reichthum allerdings ein sehr verschiedener, er steht mit ihrer Ober- flächen / und Bodenbeschaffenheit, mit ihrer Geschichte und ihrer Kultur in innigem Zusammenhange. Im Allgemeinen sind bei zunehmender Bevölkerung und Landeskultur die Wälder auf die unfruchthareren oder entlegeneren Landestheile, besonders auf den jogenannten absoluten Waldboden und auf die Gebirge eingeschränkt. Die nachstehende Ta⸗ belle läßt ersehen, wie sich die in den einzelnen deutschen Staaten vor⸗ handenen Waldflächen und deren Prozentantheil an der Gesammtfläche
tellen. Pro⸗
ald⸗ zente der
läch e. Ge⸗2 Hektar. sammt⸗ fläche.
23,9
34, *
31,8
30,5
33,1
30,2
12,2
34, 83 l, 924 7,85, 738 1/496, H44 1,950, 55? 1,550 567 7d, 86 1,344. 075 65,5485 25. 272 452 21,8 hg. 35 7, 369,910 31,1 24 596 377 132.135 30. 156725 3602 265. 330 22.6 S6 G56 39.3 gb 792 39.8 112095 55, 27474 11 82915 11, 44,322 19,5 113,456 259. 27 561 13, T5, 745 G.
. 16 3035 17
Elsaß Lothringen.! .. 1,448,359 451,357 31
Zusamm̃ẽ RT Gi sss Tissen
Wenn man die Vertheilung des Waldes nach engeren natürlichen Gebieten vornimmt, so erhält man folgendes Bild: .
I füddeutsches Gebirgs- und Bergland (Bayern, Würt⸗ temberg, Baden, Hohenzollern, Elsaß-Lothringen) 33, Proz. Wald⸗
fläche; , . 3 mitteldeutsches Berg- und. Hügelland. (Provinz Schlesien, Königreich Sachsen, die sächsischen Herzogthümer, beide Schwarzburg, beide Reuß, Reg.-Bez. Erfurt, Prop. Hessen-Nassgu, Großherz. Hessen, Birkenfeld, die Rheinprovinz) 317 Proz. Waldfläche; 3) nordostdeutsches Binnen-Flachland (Prov. Posen und Reg. Bez. Frankfurt) 27,3 Proz. Waldfläche;
4 norddeutsches Berg- und Binnen⸗Flachl and Reg. Bez. Potsdam, Prov. Sachsen exel. Erfurt, Anhalt, Braunschweig, von der Provinz Hannover die Landdrosteibezirke Hannover, Hildes= heim, Osnabrück und Klausthal, Westfalen, Lippe und Waldeck) 24,33 Proz. Waldfläche; .
3 e, n,. seenahes Flachland (Prov. Preußen und
ommern, Mecklenburg, Lübeck, Lauenburg, Hamburg, Schleswig ⸗Hol⸗ an von Hannover die Landdresteibezirke Lüneburg, Stade und Aurich, Oldenburg und Bremen) 15.3 Proz. Waldfläche. .
Aus den angegebenen Prozentzahlen läßt sich ersehen, daß die Be⸗ waldung Deutschlands von Süden nach Norden abnimmt. Ebenso verringern sich auch die Bewaldungsprozente, wenn man im norddeut⸗ schen Flachlande oft⸗westwärts vorschreitet. Die Provinz Preußen hat noch 30 Proz, Pommern 193 Proz, Mecklenburg 135 Proz. Bald fläche, während auf Schleswig⸗Holstein nur 4, Hannober S,. (Land— brosteibezirk Aurich 2, Oldenburg To Proz. entfallen, so daß also das waldleerste Gebiet im Rordwesten Deutschlands liegt. Wohl- bewaldet erscheint das mitteldeutsche Berg- und Hügelland, reich an absolutem Waldboden. Hö
Ob und in welchem Verhältniß die Waldfläche ab- oder zuge⸗ nommen hat, ist nicht genau r mn stehnᷣ. In Preußen sind nur für die Staatswaldungen einige Daten vorhanden. Nach diesen hat sich Der Bestand der Staatswaldungen in den Jahren 1820 — 1830, haupt. sächlich durch Veräußerung in den westlichen Provinzen, um 269,089 Hektare oder 11 Proz. veimindert, während von 1830 bis 1865 nur S8, 296 Hektare abgegangen sind. Von 1866 ab ist der Bestand wie⸗ der gestiegen und hat sich bis 18572 um 31,398 Hektgre erhöht, ob= schon auch in diesem Zeitraum noch beträchtliche Flächen zur Abfin—⸗ dung von Forstservituten haben abgetreten werden müssen. Die Forst— verwaltung hat seit einer Reihe von Jahren darauf Bedacht genom⸗ men, den Flächenabgang aus den Staatsforsten, welcher meist der Acker⸗ und Wiesenkulkur des Privatbesitzes zugetreten ist, durch Erwer⸗ bung anderer Flächen zu ersetzen. Diese Erwerbungen sind fast gus— schließlich auf devastirte Forsten und Oedländereien behufs deren Auf— ,. gerichtet und durch die Rücksicht auf die allgemeinen Lan⸗ deskultur⸗Interessen geleitet worden. Im Allgemeinen sind nachthei⸗ lige Folgen der Entwaldung in Preußen nicht hervorgetreten; im Großen und Ganzen kann das Waldverhältniß als ein normales be zeichnet werden, wenn auch die einzelnen Provinzen und Landestheile in der Bewaldung sehr von einander abweichen. Auch in den meisten übrigen deutschen Staaten hat in diesem Jahrhundert eine irgend erhebliche Verringerung der Waldfläche nicht startgefunden, in Bayern, Baden und Sachsen hat sich dieselbe sogar vergrößert.
Wenn bei Betrachtung des prozentalen Antheils, welchen der Wald in Deutschland nimmt, das Gesetz der Abnahme von Süden
. —— — —
. mit Lauenburg ww Sachsen .
Württemberg.
Baden
Senne, Mecklenburg⸗Schwerin. Sachsen Weimar Mecklenburg⸗Strelitz. Aldenburg . Braunschweig. .. Sachsen⸗Meiningen. Sachsen⸗Altenburg . Sachsen⸗Coburg⸗Gotha
1 B Schwarzburg⸗Sondershausen. Schwarzburg⸗Rudolstadt . Reuß ä. L. .
cdᷣᷣ, Schaumburg⸗Lippe.
,
Lübeck
Bremen. .
.
nach Norden, in gewissem Sinne auch von Osten nach Westen auf— fallend hervortritt, so giebt die Betrachtung des Verhältnisses der Wald⸗ fläche zur Bevölkerung etwas andere Gesichtspunkte. Es kommen auf den Kopf der Bevölkerung: 6! len vom Besammt⸗ im süddeutschen Gebirgs- und Berglande 13 Hektare O60 Hektare mitteldeutschen Berg⸗ und Hügellande 9, , O an „ nordostdeutschen Binnen⸗Flachlande 19. Oi , norddeutschen Berg⸗ und Binnen⸗-Flach⸗ JJ i norddeutschen seenahen Flachlande. 2,9. O gc ,
Die Bevölkerungsdichtigkeit nimmt also nach Norden und Süden ab, während sie in Mitteldeutschland am größten ist. Die mittlere . in Deutschland auf den Kopf der Bevölkerung beträgt 13 Hektar.
ieselbe findet sich in Süddentschland und in dem nordwestdeutschen Binnen⸗-Flach⸗ und Berglande; das nordostdeutsche Flachland und der ganze seenahe Theil von Deutschland sind erheblich dünner bevölkert. Die Waldflächenquote des waldreichen Mitteldeutschlands auf den Kopf der Bevölkerung steht daher zurück hinter der des waldärmeren uorddeutschen Gebiets.
Das Eigenthum am Walde hat sich nach ganz anderen Ver⸗ hältnissen gestaltet, als die Bewaldung selbst. Dieselbe ist einestheils der natürlichen Bodenbeschaffenheit, dem Vorhandensein von absolutem Waldboden und dem Klima entsprechend geregelt worden, anderentheils der Entwickelung der gesammtwirthschaftlichen Verhältnisse gefolgt; jenes wurzelt vorzugsweise in der Entwickelung der Gemeinwesen, in politischen Vorgängen. Was die gegenwärtige Vertheilung des Wald⸗ besitzes unter Staat, Gemeinden und Private betrifft, so sind in ganz Deutschland Staats⸗(Domanial⸗) Waldungen 4,687, 093, Hektare oder 3332 Proz., Waldflächen der Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und Privaten 9,436,199 Hektare oder 6636 Proz. Sehr ungleich neh⸗ men diese Besitzkategorien in den verschiedenen Theilen Deutschlands am Waldbesitz Theil. Weit überwiegend ist im Nordosten (in den Provinzen Preußen, Posen, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, in Anhalt und Mecklenburg), der Staats- und Privatwaldbesitz (38 Proz. und 52 Proz. über den Waldbesitz der Gemeinden (9 Proz); fast umgekehrt verhält es sich im Rheingebiet (Deutsch⸗Lothringen, Rheinprovinz, Rheinpfalz, Regierungsbezirk Wiesbaden und Hessen), wo 42 Prozent aller Waldungen den Gemeinden gehören, ebenso im südlichen Deutsch⸗ land (Elsaß, Baden, Württemberg, Bayern) mit 23 Prozent Gemeinde⸗ wald, in Baden sogar 48 Prozent, im Eljaß 44 Prozent. Gering ist der Gemeindewaldbesitz im Nordwesten (Westfalen, Hannover, beide Lippe, Braunschweig, Oldenburg, Regierungsbezirk Cassel) mit 14 Prozent gegen den Waldbesitz des Staats (40 Prozent) und der Pri⸗ vaten (44 Prozent), noch geringer im Centrum von Deutschland in der sächsisch⸗thüringischen Staatengruppe, wo 41 Prozent Staatswald 1 47 Prozent Privatwald nur 10 Prozent Gemeindewald gegenüber⸗
ehen.
Auf die volkswirthschaftliche Beentung der Wälder ist die Art des Besitzstandes von wesentlicher Bedeutung, da eine woblgeregelte Schlagwirthschaft, planmäßige Kulturen ꝛc. sich nur ermöglich'n lassen, wenn der Waldbesitz möglichst wenig zersplittert ist. Der Waldbesitz des Staats vermag deshalb die vorhandenen Wälder durch eine ein heitliche und rationelle Leitung vielmehr zu konserviren, als der Besitz der Wälder in den Händen von Privatpersonen, welche dieselben nur nach ihren augenblicklichen Interessen bewirthschaften. Wie sich Staats⸗ und Privatbesitz in den größeren deutschen Staaten einander gegenüberstehen, ergiebt folgende Tabelle: Staatswaldfläche in Proz.
Hektar.
2 522,438 31,
Privatwaldfläche in Proz. ektar. 5,722,210 938,418 36,1 1,658,631 164,975 34,6 311, 64 188,851 31.7 406.535 Baden 91,319 17,9 419,505 gn 66,795 28,8 165,609 el n Lothringen 142,810 31,6 308,527
In 6 sind die Staatsforsten auf die Waldverhältnisse von großem Einfluß und besonders für die Provinz Preußen wichtig, wo sie 612, 78 Hektar. oder 522 Proz. aller Holzungen und 10, Proz. des gesammten Areals ausmachen. Nächstdem sind die Staatswald⸗ flächen folgendermaßen vertheilt: Brandenburg 370312 Hektar, Hes⸗ sen⸗Nassau 252,109 Hektar,, Hannover 230,519 Hektar, Pommern 181.911 Hektar. Sachsen 167,651 Hektar., Posen 167,390 Hektar, Schlesien 155,824 Hektar, die Rheinprovinz 143,145 Hektar, West⸗ falen 57 017 Hektar., Schleswig⸗Helstein 25,980 Hektar,, während in Hohenzollern Staatswaldungen überhaupt nich vorhanden sind. Die
emeinden sind nur in den Regierungsbezirken Wiesbaden (74 Proz), Coblenz (58 Proz.), , (61 Proz.), Trier (49 Proz), Aachen (35 Proz), Cassel (28 Proz), Er urt (24 Proz) mit größe⸗ rem Besitz betheiligt. Dem Privateigenthum gehören von den Wal⸗ dern in den älteren Provinzen 59 Proz, in Hannover 23 Proz, im Reg. Bez. Cassel 15 Proz, im Reg. Bez. Wiesbaden 5 Proz, in Holstein⸗Lauenburg 50 3 an. Der größte Privatwaldbesitz findet sich in den Reg. Bez. Münster (96 Proz), Posen (84 Proz), Düssel⸗ dorf und Cöln-(82 Proz.), Arnsberg (81 Proz), Cöslin (7 Proz.), Oppeln (76 Proz.), Breslau und Liegnitz (75 Proz.).
In Bayern befindet sich über ein Drittel der Wälder in den Händen des Staats und liegen namentlich in Oberbayern, der Ober⸗ und Niederpfalz und im Spessart prachtvolle Staatsforsten. Im Königreich Sachsen sind die Staatsforsten vielfach durch Ankäufe ver⸗ größert worden; in Württemberg sind dieselben namentlich im Schwarz- wald⸗ und Jaxtkreise umfangreich. Baden und Hessen stehen dagegen bezuglich des Umfanges ihrer Staatsforsten erheblich hinter den vor⸗ genannten Staaten zurück.
Was die Bestandsverhältnisse der Wälder betrifft, so läßt sich bezüglich der Verbreitung der Hauptholzarten jagen, daß die Region der Fichte und Tanne den Süden, die der Eiche und Buche den Westen und Südwesten, die der Kiefer den Norden und Nordosten umfaßt, während das Herz von Deutschland alle diese Holzarten he⸗ herbergt. — Die bayerischen Alpen tragen eine majestäͤtische Wald⸗ vegetation bis zu 1300 Meter Höhe, welche an der Nordseite haupt⸗ sächlich aus Buchen, an den Südseiten aus Fichten und Tannen be— steht. Von der ganzen Fläche der Alpen 26. 59 Proz. mit Wald be⸗ deckt; 30 Proz. sind Laub- und Nadelholz⸗Mischbestande. In der Lend⸗ schaft zwischen Alpen und Donau, wo nur 24 Proz. des Gebietes vewaldet sind, 1 die Fichte die herrschende Holzart, während Buche und Eiche mehr
Preußen Bayern Sachsen Württemberg
verschwinden. Waldreicher (63 Proz) ist das Gebiet des bayerischen Waldes, wo die Fichten, eingesprengt Tanne und Buche, z der Wald⸗ fläche einnehmen. Auch im fränkischen Jura berrscht das Nadelholz; 76 Prozent der fast ausschließlich vertretenen Hochwaldungen bestehen aus Nadelholz, und 5 Proz. aus reinem Laubholz.
In den Staatsforsten Württembergs sino 31 Proz. Laubholz Hochwald, 36 Proz. Tannen und Fichten, 5 Proz Kiefern, 24 Proz. gemischte Laub- und Radelwaldungen, 4 Proz. Mittelwald; die übri⸗
gen Wälder des Landes enthalten 12 Proz. Laubhelz-Hochwald, 33 Proz. Tanne und Fichte, 6 Proz. Kiefern, 23 Proz. gemischte Laub⸗
und Nadelholz -⸗Hochwaldungen, 23 Proz. Mittelwald, 3 Proz. Nieder⸗ wald. Der badische Schwarzwald gewährt an seiner Westseite der Eiche einen gedeihlichen Standort; ihr folgt meist die Tanne, seltener die Buche. Letztere und die Eiche sind auch die Hauptholzarten des Odenwaldes und des Hügellandes zwischen Schwarzwald und Oden⸗ wald. Im Rheinthal kommen größere Waldmassen (Eichen, Buchen, Eschen, Ulmen) namentlich bei Freiburg, Rastatt, Bruchsal und Schwetzingen vor. . ;
In Schlesien bilden Kiefer und Fichte die Massenreviere des höher gelegenen Dilupialbodens, während Lärche, Bergahorn. Esche und Eiche eingesprengt vorkommen, wogegen die Buche selten ist und der Mittel⸗ und Niederwald fast ganz fehlt. Ebenso sind im Erzgebirge die Nadelhöl;er, vornehmlich Fichten vorherrschend. Im Nordwesten des Königreichs Sachsen findet sich eine Laubhelzregion, östlich der Elbe dagegen die Kiefer. Der Centralknoten des Fichtelgebirges ist vorherr⸗ schend mit Fichtenwaldungen bedeckt, welche uch im Thüringer Walde vorherrschen, während sie im fränkischen Walde vor der dominirenden Tanne und der reichlich eingesprengten Buche, im oberpfälzischen Hügellande vor der dort herrschenden Kiefer zurückireten. Im Rhöngebirge und im Spessart dominiren Eiche und Buche und sind nur da den Naͤdelhölzern gewichen, wo die Art der Bewirthschaftung ihnen die Existenzbedingungen raubte. Der Spessart gehört zu den waldreichsten Gebleten Deutschlands (70 Proz. der Gesammtfläche.
Im hessischen Berglande ist die Laubholx und speziell Buchen⸗ region vorherrschend. Massenwälder bedecken hier und im linksrheini⸗ schen Gebiete die Gebirgsplatten, die Kämme und Kuppen. Bis zu den Vogesen südwärts, bis zu den Vorbergen des Harzes nördlich sind es vorherrschend Buche und Eiche, welche als bestandbildende Holz⸗ arten auftreten.
Dagegen ist im norddeutschen Flachlande die Kiefer vorherrschend, mit Ausnahme des fernen Nordostens, wo die Fichte überwiegt. Von dem alten Eichenreichthum der Marken sind nur geringe Reste erhalten; Buchenwälder bedecken hier und dort die Diluvial-⸗, Lehm⸗ und Mergelböden, sie sind herrschend auf der Ostseite der Elbherzog⸗ thümer. Aber im Großen und Ganzen ist hier auf ca. 45 Millionen Hektaren Waldfläche die Kiefer vorherrschend und nimmt somit etwa den dritten Theil der deutschen Waldfläche ein. fat gänzlich fehlt sie im Harze, nicht häufig ist sie in der weiten Mulde zwischen Harz und Thüringer Walde. In der Provinz Hannover ist im Gebirgs⸗ lande die Fichte vorzugsweise heimisch (/G der Waldfläche), während im Flachlande die Kiefer weitaus überwiegt.
Weltausstellung 1873 in Wien.
Internationaler Kongreß zur Erörterung der Frage einer einheitlichen Garnnumerirung.
Der Kongreß hat in Folge der vom T. bis einschließlich den 11. Juli 1873 gepflogenen Berathungen ausgesprochen und beschlossen:
I) Die gegenwärtig bestehenden Garnnumerirungssysteme erschwe⸗ ren und belästigen den Verkehr. In Anbetracht, daß Garne heut: ein Artikel des internationalen Verkehrs geworden sind und dieser sich mit jedem Handelsvertrage, mit jedem neuen Schienenstrange, jeder neuen Telegraphenleitung, jeder Weltausstellung vervollkommnet, ist es in hohem Grade wünschenswerth, die Beseitigung des bemerkten Hemm⸗ nisses mit aller Kraft anzustreben. Gerade aber die Gegenwart er⸗ scheint hierfür angezeigt, weil in ihr das sich bereits über eine Reihe von Staaten erstreckende Geltungsgebiet des metrischen Maß⸗ und Gewichtssystems um ein neues, 70 Millionen Bewohner zählendes Produktionsgebiet vergrößert wurde.
2) Es erscheint bei richtiger der Natur der Spinnstoffe ent⸗ sprechend getroffener Wihl der Maß⸗ und Gewichtseinheiten möglich, sämmtliche Spinnstoffe nach demselben Prinzipe zu numeriren.
3) Als dieses einheitliche Prinzip empfiehlt sich das metrische.
Die Nummer des Gespinnstes wird durch die Anzahl von Metern gegeben, welche in einem Gramm enthalten sind.
4] Die Länge des Strähns wird für alle Gespinnstgattungen auf 10090 Meter festgesetzt, mit der Unterabtheilung von 10 Gebinden zu 100 Metern.
5). Weifenlänge und somit die Anzahl der Fäden im Gebinde wird für die verschiedenen Gespinnstgattungen nach reiflicher Erwägung der technischen Momente durch den ständigen Ausschuß festgestellt werden.
6) Die Richtigkeit der Nummer eines Garnquantums ist nur nach einer größeren Anzahl von Metern, jedenfalls nicht weniger als einem Sträͤhn, gesetzlich zu beurtheilen. Die Bestimmungen darüber so wie über die Fehlergrenzen der Nummern der einzelnen Gespinnst⸗ gattungen, entsprechend der Natur dersel ben, werden dem ständigen Ausschusse zur Fassung übertragen. . —
7) Die Mitglieder des ständigen Ausschusses werden durch den Kongreß gewählt. Die in Wien wohnhaften Mitglieder bilden ein engeres Komite, welchem die Pflicht des Bureau für den Gesammt⸗ ausschuß und die Leitung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten bis zum nächstjährigen Kongresse übertragen wird. Der Gesammtheit der Ausschußmitglieder eines Landes liegt die Pflicht der Verbreitung und Förderung der Kongreßbeschlüsse für das betreffende Land durch Erwirkung gesetzlicher Bestimmungen oder durch freie Vereinbarung unter den Industriellen u. s. w. ob. Gemeinschaftliche organische Be⸗ stimmungen für den Kongreß bedürfen der mündlichen oder schrift⸗ lichen Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des gesammt n stän⸗ digen Ausschusses. Derselbe kann sich durch Wahl neuer Mitglieder verstärken.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: H. Heiberg.
Zwei Beilagen (einschließlich der Börsen⸗Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prem
Montag, den 4. August
3 182.
Beilage
— —
In seraten Exvedition des Aentschen Reicha· Anieigers und Königlich Breußischen Staats- Anzeigers: Berlin, Wilheli⸗Straße Rr. 32.
1. Ste briefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Handels⸗Rezister. 2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Auf Antrag der König⸗ lichen Staatsanwaltschaft om 18. März, 17 Mai und 11. Juli c. und in Folge der Beschüsse vom 27. März, 26. Juni und 2. Juli e. ist auf Grund des 115 des preußischen Strafgesetzbuchs und 5 140 des Strafgesetzbuchs für den Norddentschen Bund die Untersuchung gegen nachstehend benannte Personen: I) Peter Aug. Anders aus Biederitz, L. Jerichower Krels, geboren 11. Oktober 1849, 2) den Semingristen Wilhelm Carl Heinrich Schmiel aus Ebendorf, geb. 375. März 1849, 3) der Klempner Otto Gottwald Hermann Pabst von hier, geb. 19. Februar 1845, IH den Seemann Fr. Wilh. Albert Fleischer von hier,
eb. 17. März 1847, 5) den Mechanikus Hermann
dolf Schiele aus Buckau, geb. 1. Dezember 1845, 6) den Schlosser Fr. Aug. Krause von hier. geb. 13. Juli 1845, 7 den Commis Stto Gust. Richard Grube von hier, geb. 21. Oktober 1819, 8) den Commis Louis Fischer von hier, geb. 16. Fehruar 1I5850 zu Berlin, M den Schlosser Wilhelm Fr. Chri⸗ stian Lutze von hier, geb. 21. November 1850, 10 den Schlosser Oskar Wilhelm Richard Schmidt von hier, geb. 160. Inni 1850, 11) den Commis Albert Wilhelm Taegtmeier von hier, geb. 23. August 1850, 12) den Commis Wilhelm Robert Poppe von hier, geb. 28. Februar 1851, 13) den Com⸗ mis Julius Carl Gustav Siems von hier, geb. 25. September 1851, 14 den Arbeiter Wilh. Alb. Adolf Schmidt aus Sudenburg bei Magdeburg, geb. 1I. Juli 1851, 15) den Theodor Maximilian Teitge aus Buckau, geb. 28. Januar 1851, 16) den Bürsten⸗ macher Georg Carl Abert Gulde aus Neustadt bei Magdeburg, geb. 15. Oktober 1851, wegen Verlassens des Bundesgebiets in der Absicht sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres bez. der Flotte zu entziehen, eröffnet und Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung an hiesiger Gerichtsstelle, Thräns⸗ berg 44, im Sitzungssaale auf den 2. Dezember 1873, Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Zu dem. selben werden die Vorgenannten mit der Auflage, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Termine herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung vorgeladen daß bei ihrem Ausbleiben gegen sie in contumatiam verfahrn werden wird. Magdeburg, 24 Juli 1873.
Königliches Stadt und Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.
Handels⸗Register.
Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom J. Auguft 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: ö Der . Georg Alexander Silber zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: Silber (Firmenregister Nr. 6615) bestehendes Handelsge⸗ aft der Frau Regina Silber, geborene Markwald, jier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro⸗ kurenregister unter Nr. 2601 eingetragen, dagegen in demselben unter Nr. 2109 die dem Philipp Silber für diese Firma ertheilte Prokura gelöscht worden. Berlin, den 1. August 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
83
O8
, . In unserem Gesellschaftsregister ist folgende Ein⸗ tragung bewirkt worden: I) Nr. 58. 2) Firma: Gebrüder A. und W. Schirnack, 3) 55 der Gesellschaft:
Guben. 4 ö , m der Gesellschaft:
Die Gesellschafter sind: der Kaufmann auf Schirnack
un der Kaufmann Wilhelm Schirnack. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1873 be⸗ gonnen. . ; Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter berechtigt. . Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Juli 1873 am 28. Juli 1873. Guben, den 28. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. K In unserem Firmenregister ist unter Nr. 226 Nachstehendes eingetragen worden: Bezeichnung des Firmen⸗Inhabers: der Kaufmann Hermann Linde zu Baruth. Ort der Niederlassung: Baruth. Bezeichnung der Firma: H. Linde. Eingetragen zufolge Verfügung vom 21. Juli 1873 am 22. Juli 1873. Jüterbog, den 22. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung. In . Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 5 eingetragenen Genossenschaft „Konsum⸗ verein Vorwärts“ in Luckenwalde folgender Vermerk eingetragen worden: den Vorstands⸗ und Verwaltungzraths⸗ sitzungen vom 30. Juni und 2. Juli 1873 sind an Stelle der ausgeschiedenen Vorftandsmitglieder
ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Berpachtungen, Submisstonen 1.
effentlicher Anzeiger.
lzischen Staats⸗An
J
S. Verloesung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Industrielle Etablisse ments, Fab eilen u. Graßhandel.
IJ. Verschiedene Rekanntmachnngen E
serate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗ ition v dolf Mosse in gerlin, r furt a. M., greslau, galle, Rrag, Wien, München,
Nürnberg, straßburg, Jüͤrich und Stuttgart.
8. Literarische Anzeigen 8. Familien⸗Nachrichten.
Direktor Schmidt und stellvertrenden Direktors Hermann Lange gewählt: a. der Stuhlarbeiter Wilhelm Bismark als Direktor, . b. der Tuchmacher Gustav Braunsdorf, als stellvertretender Direktor, e. der Tuchmacher August Rodes als neues Vorstandsmitglied, ; sämmtlich aus Luckenwalde. , . zufolge Verfügung vom 21. Juli
Jüterbog, den 23. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung. In unser Genessenschaftsregister ist zufolge Ver⸗ fügung vom 26. Juli 1873 ad Nx. 3 Col. 4 bei der Firma „Vorschuß⸗ und Sparverein h . — eingetragene Genossen⸗ a — , . worden: 1 urch Beschluß der Generalversammlung vom
18 November 1872 ist der ursprüngliche Gesell⸗
schaftsvertrag vom J. Dezember 1867 aufgehoben und das revidirte Statut vom 18. November 1872 an dessen Stelle getreten. Nach diesem revidirten Statute sind die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft, P weit dieselben der Veröffentlichung bedürfen, die⸗ selben, wie früher geblieben. Der Vorstand besteht jedoch in Zukunft aus dem Direktor, dem Rendanten und dem Controleur, welche Funktionen zur Zeit von den bisherigen 3 Vorstandsmitgliedern versehen werden. Nen⸗Ruppin, den 26. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom 24. Juli 1873 am 25. Juli 1873 folgende Eintragung geschehen:
Laufende Nr.: 39. Firma der Gesellschaft: Carl Richter & Comp. 2 der Gesellschaft: premberg. Die Gesellschafter sind: 1) der Tuchfabrikant Carl Richter, )) der K Robert Fuchs, 3) der Tuchfabrikant Friedrich Herrmann
. 4 der Tuchfabrikant Wilhelm Püschel, — sämmtlich zu Spremberg.
Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem Tuchfabrikanten Carl Richter zu.
Die Gesellschaft hat am 1. April 1871 begonnen.
Spremberg, den 25. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Handelsregister.
Der Kaufmann Ferdinan .. Kroehnert von hier, hat für seine Ehe mit Auguste Johanna Werthmann durch Vertrag vom 10. Juni 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausge= schlossen; das gegenwärtige Vermögen der Ehefrau und alles, was sie künftig durch Erbschaften, Ge⸗ schenke, Glücksfälle oder sonst erwirbt, soll die Eigenschaft des vorbeßaltenen Vermögens haben.
ies ist zufolge Verfügung vom 22. Juli d. J. an demselben Tage unter Nr. 450 in das Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen.
Königsberg, den 29. Juli 1873.
Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Handelsregister.
Der Kaufmann Wilhelm Robert Ritter von 6 hat für seine Ehe mit Johanna Friederike
milie Bodendorff durch Vertrag vom 1. Juli 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerhes aus— geschlossen; das , Vermögen der Ehefrau und alles, was sie künftig durch Erbschaften Geschenke, Glücksfälle oder sonst erwirbt, soll die Eigenschaft des vorbehaltenen Vermögens haben.
Dies ist zufolge Verfügung vom 22. Juli d. J. an demselben Tage unter Nr. 449 in das Register zur . der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen.
Königsberg, den 29. Juli 1873. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.
Bekanntmachung. Kreisgericht Bartenstein. Die gemäß gerichtlicher Verhandlung vom 18. Juli 1873 unter Uebernahme aller Aktiva und Passiva seitens des Kaufmanns Max Hoellger geschehene Auf- lösung der in Bartenstein unter der Firma Gerkuhn ot Hoellger bestandenen Handelsgesellschaft der Kauf⸗ leute Adolph Gerkuhn und Max Hoellger ist unter Nr. 17 des Gesellschafts⸗Registers zufolge Verfügung vom 25. am 29. Juli 1873 vermerkt und gleichzeitig im Firmenregister gemäß Verfügung vom 25. am 29. Juli 1873 eingetragen: I) unter Nr. ö Firmen⸗Inhaber: Kaufmann Adolph Gerkuhn in Bartenstein. Ort der Niederlassung: Bartenstein. Firma: Ad. Gerkuhn. 2) unter Nr. 344: Firmen⸗Inhaber: Kaufmann Max Hoellger in Bartenstein. Ort der Niederlassung: Bartenstein. Firma: Max Hoellger.
Unter Nr. 18 des hiesigen Gesellschaftsregisters ist die am 1. Juli 1873 errichtete offene Handelsge—⸗
sellschaft Berliner et Levy
zu De⸗Crone am 31. Juli 1873 eingetragen und sind als Gesellschafter vermerkt:
1ẽ) der Kaufmann Ismar Berliner zu D.Crone,
2) der Kaufmann Herrmann Levy daselbst.
Deutsch⸗Crone, den 31. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung.
In das Register des unterzeichneten Gerichts über Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Güter⸗ gemeinschaft nnter Kaufleuten ist zufolge Verfügung vom 26. Juli er. eingetragen unter
Nr. 24:
Der Kaufmann Julius Meißner zu Neu⸗ stettin hat für seine Ehe mit dem Fräulein Marie Barberowski die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes auf Grund ds gerichtlichen Vertrages vom 16. Mai cr. ausgeschlossen.
Neustettin, den 29. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung.
In das Gütergemeinschaftsregister des unterzeich— neten Gerichts für Handelsrechts⸗-Angelegenheiten ist folgende Eintragung erfolgt:
Kaufmann Wilhelm Clemens Schneller zu Kraupischken hat für seine Ehe mit Henriette Sauvant von Gerwischkehmen durch Vertrag vom 16. Juli 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen und dem ge⸗ sammten Vermögen der Frau die Natur des Vorbehaltenen beigelegt.
Eingetragen zufolge Verfügung vom 27. Juli 1873 an demselben Tage.
Ragnit, den 77. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. Bekanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 1030 die Auflösung der offenen i r , n, A. Berger & Emmerich hierselbst eingetragen worden.
Breslau, den 30. Juli 1873.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist bei Nr. 3145 das Erlöschen der Firma Paul Baer hier heute ein- getragen worden.
Breslau, den 31. Juli 1873.
Königliches Stadtgericht.
Abtheilung J.
Bekanntmachung. . den 29. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. In das hiesige Gesellschaftsregister ist eingetragen: Nr. 160 Firma: . et Brandstaedter. Sitz der Gesellschaft: Goldap. Rechtsverhãältnisse: Die Gesellschafter sind; I) der Destillateur Gustav Adolph Leo Prange
und . 2) der Destillateur Heinrich Julius Brand⸗ staedter hmhierselbst, Die Gesellschaft beginnt mit dem 3. August 1873.
Bekanntmachung.
In unser Firmenregister ist heute bei Nr. N das Erlöschen der Firma „Apotheker Carl Eduard Brun zu Habelschwerdt“ und bei Nr. 105 das Erlöschen der Firma „Wil⸗ helm Lichey zu Lauterbach“
eingetragen worden.
abelschwerdt, den 29. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
, ᷓ In unser Firmenregister ist heute Folgendes ein⸗ getragen worden:
a. zu Nr. 65, woselbst die Firma „Ignatz Lud⸗ wig“ und als deren Inhaber der Kaufmann Ignatz Ludwig in Schreckendorf eingetragen steht, sub Colonne „Bemerkungen“:
die Firma ist auf die verwittwete Kaufmann Magdalena Ludwig, geborene Klapper, zu Schreckendorf, übergegangen und daher hier gelöscht, sowie unter Nr. 157 des Firmenre⸗ gisters von Neuem eingetragen worden,
. und
b. 1 3 ̃ Sanatz Lan wig⸗ nhaberin der Firma „Igna w zu Schreckendorf ö. die verwittwete . Mägdaleng Ludwig daselbst, Jirma: 6 Ludwig per Magdalena
geborene Klapper, zeichnen wird.
Habelschwerdt, den 29. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
welche die udwig,
Bekanntmachung. —⸗ Die Gesellschafter der unter Nr. 25 in *
n , n. eingetragenen Handelsgesellschaft:
K
Göldner zu Schweidnitz verkauft, welche dasselbe unter der bisherigen Firma fortführen wird. Die Firma ist unter Nr. 219 in unserm Firmenregsster zufolge Verfügung vom 31. Juli 1873 heut ein— getragen worden.
Lauban, den 31. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Prokurenregister ist sub Nr. 13 der Buchhalter Ferdinand Bernhard hierselbst als i kurist der dem Kaufmann Moritz David Bernhard hierselbst gehörigen, sub Nr. 64 des Firmenregifters eingetragenen Firma „Moritz D. Bernhard jan.“ in Lissa heut eingetragen worden.
Lissa, den 27. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht.
Bekanntmachung. Die unter Nr. 28 unseres Gesellschäftsregisters eingetragene Handelsgesellschaft Gebrüder Linke zu Sagan ist aufgelöst und zufolge Verfügung vom heutigen Tage in unserem Handelsregister gelöscht worden. Sagan, den 26. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Sek anntm ach un g. In unser Firmenregister ist heute zufölge Verfü— gung vom heutigen Tage eingetragen: Nr. 116. Firmeninhaber: Der Dambfschneidemühlen⸗Besitzer Julius Holl⸗ weg zu Genthin. Ort der Niederlassung: Genthin. 64 a: Julius Hollweg. enthin, den 29. Juli . Königlich s Kreisgericht. Erste Abtheilung. Simon von Zastrow.
Bekanntmachung. Die in unserem Firmenregister Nr. 2 verzeichnete
Firma: . ; FJ. W. Schaaf & Comp. ist erloschen, und zufolge Verfügung vom gestrigen Tage in gedachtem Register gestern gelsscht. Genthin, den 31. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Simon von Zastrow.
Bekanntmachung. In unserem Firmenregister ist zufolge heutiger Verfügung:
1) kö Gustav Schmidt hier Nr. 50 ge⸗ bscht,
2) die Firma Theodor Heßling hier sub Nr. 86 als deren Inhaber der Kaufmann Theodor Friedrich Wilhelm Ernst Heßling hierselbst ein⸗ getragen.
Langensalza, den 11. Juli 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. dandelsregister.
1) Der Kaufmann Franz Gustav Neuschaefer zu Magdeburg ist als Prokurist für die Firma Franz Neuschaefer zu Magdeburg unter Nr. Z81 des Pro⸗ , . eingetragen.
2) Die Ehefrau des Kaufmanns und Agenten
Friedrich August Günther, Julie, geborne Schwarz, zu Magdeburg ist als Inhaberin der Firma J. Gün⸗ ther zu Magdeburg unter Nr. 1420 des Firmen⸗
registers eingetragen.
3) Der Kaufmann und Agent Friedrich August Günther zu Magdeburg ist als Prokurist für die Firma J. Günther zu Magdeburg unter Nr. 380 des Profurenregisters eingetragen.
4 Die Handelsgesellschaft August Kamm Nach⸗ folger, Gesellschaftsregister Nr. 590, ist gelöscht.
57 Die Kaufleute Carl Bolms und Eduard Hey, beide zu Magdeburg, sind als die Gesellschafter der daselbst seit dem 29. Juli 1873 unter der Firma „Bolms & Hey“ bestehenden offenen Handelsgesell⸗ schaft unter Nr. 732 des Gesellschaftsregisters ein⸗ getragen. ; .
Zu 1 bis 5 zufolge Verfügung von heute.
Magdeburg, den 30. Juli 1873. . Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
Handelsgerichtliche Detanntmachung Die in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 57 eingetragene offene Handelsgesellschaft Fischer und Pötsch ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelõst und die Firma heute 1 worden. Gleichzeitig ist in unserem Firmenregister unter Nr. 196 die Eintragung der Firma Franz Fischer — deren alleiniger Inhaber der Kaufmann Franz Fischer hier — erfolgt. Suhl, den 29. Juli 1873. ; Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
J Zufolge Verfügung vom 1. August 1873 ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1120 eingetragen: i, Johann Hinrich Körding in Altona, Ort der . , —⸗ Firma: Ottensener Dampf⸗Druckerei & Fär⸗ berei J. H. . Altona, den 1. August 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
Bekanntmachung. k I. Bei Nr. 39 unseres Firmenregisters, 2
sellschaft aufgelöst und das Handelsgeschäft der ver⸗
G. ö zu Nieder⸗Linda haben die Ge- wittweten Oberförster Albrecht, Emilie, geborenen
die Firma „A. F. Petersen!“ zu Flensburg und als deren Inhaber 9 Kaufmann Andreas Friedrich