1873 / 189 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Aug 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Stettin, Montag, 11. August. Der Postdampfer des baltischen Llond „Humboldt“ ist gestern Morgen 616 Uhr wohl⸗ behalten in Swinemünde eingetroffen.

Wien, Montag, 11. August, Vormittags. Der volkswirth⸗ schaftliche Kongreß ist heute hier eröffnet worden.

Bern, Montag, 11. August, Vormittags. Ei ner, wie aus guter Quelle verlautet, neuerdings hier eingetroffenen Mitthei⸗ lung der französischen Regierung zufolge ist es nunmehr als

feststehend anzusehen, daß sich Frankreich an der hier stattfinden⸗

den internationalen Postkonferenz betheiligen wird. London, Montag, 11. August. Der seitherige Kanzler

des Herzogthums Lancaster, Childers, beharrt auf seinem Ent⸗ schlusse, ins Privatleben zurück zu treten, das Gerücht von seiner Ernennung zum Kanzler der Schatzkammer ist unbegrün⸗ det. Der seitherige Ober⸗Kommissär für öffentliche Bauten und Arbeiten, Ayrton, dagegen soll den Posten des General⸗ Anwalts erhalten.

Athen, Montag, 11. August, Vormittags. Die Kammer⸗ session ist nach der Erledigung sämmtlicher vorliegenden Gesetz⸗ entwürfe geschlossen worden. Der Erzbischof von Corfu, An⸗ tonios, ist zum Metropolitan von Athen und zum Synodal⸗ Präsfidenten erwählt worden.

Konstantinopel, Sonntag, 10. August, Abends. Der Vize⸗König von Aegypten hat sich mit den beiden in seiner Be⸗

aleitung befindlichen Ministern Nubar Pascha und Ismail Pascha und seinem gesammten Gefolge soeben an Bord des äagyptischen Geschwaders begeben, das um 10 Uhr nach Ale zan⸗ drien abgehen wird.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 12. August. Im Opernhause. (140. Vor⸗ stellung Robert und Bertrand. Pantomimisch⸗komisches Ballet in 2 Abtheilungen von Hoguet. Musik von Schmidt. Ansang 7 Uhr. Mittelpreise.

Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.

Mitiwoch, den 13. Ar ust: Keine Vorstellung.

Die zulässige Dauer der täglichen Dienstzeit der im äußeren Eisenbahn-Betriebs⸗DOienste beschäftigten Beamten.

Eine der wichtigsten Sorgen der Eisenbahn⸗Verwaltungen ist die Regelung der Dauer der täglichen Dienstzeit des im äußeren Betriebsdienste beschäftigten Personals, d. h. derjenigen Beamten und Arbeiter, welchen Funktionen anvertraut sind, durch deren Vernachlässigung die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes gefährdet werden könnte. Das preußische Handels⸗Ministerium, welches als oberste Instanz und Aufsichtsbehörde für die in Preußen vorhan⸗ denen Staats- und Privatbahnen dieser Angelegenheit die ihr gebührende Berücksichtigung hat zu Theil werden lassen, ist angeregt durch die mit dem außerordentlichen Verkehrsaufschwunge eingetretene bedauerliche Vermehrung der Eisenbahn Unfälle und durch den Umstand, daß die Schuldigen ihre Dienstvernachlässi⸗ gungen häufig mit körperlicher oder geistiger Erschlaffung in Folge zu langer Dauer der Dienstzeit zu entschuldigen versucht haben schon seit längerer Zeit mit besonderer Sorgfalt und mit Nachdruck bestrebt, die Dauer der täglichen Dienstzeit des fraglichen Personals auf ein angemessenes, die Ueberbürdung und Uebermüdung ausschließendes Maß zu beschränken.

Zu dem Ende sind zunächst von allen Königlichen und Privat⸗Eisenbahn-Direktionen über die bei Feststellung der Dienst— dauer innegehaltene Maximalgränze Berichte eingefordert, worauf⸗ hin bei jeder einzelnen Bahn und bei jeder Dienstbranche eine eingehende Prüfung und wo nöthig Remedur vorgefun⸗ dener Unzuträglichkeiten stattgefunden hat, resp. gegenwärtig stattfindet. Hierbei hat sich ergeben, daß sehr häufig die Beam⸗

selbst es sind, welche eine Ausdehnung der Dienstzeit über das mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit als zulässig zu erach⸗ tende Maß hinaus erstreben, lediglich deshalb, um eine größere dienstfreie Zeit im Zusammenhange für sich zu gewinnen. Es sind Fälle konstatirt, in denen die Beamten selbst auf solchen Stationen, wo der Dienst sie in steter geistig und körperlich an⸗ gespannter Thätigkeit erhält, eine Dienstdauer von vollen 24 Stunden eingeführt hatten, um hinterher ebenfalls volle 24 Stunden dienstfrei zu sein. Es versteht sich übrigens von selbst, daß bei Regelung der Dienstzeit auf solche Wünsche der Beam⸗ ten Seitens der obersten Aufsichtsbehörde keinerlei Rücksicht zu nehmen war.

Jeder mit dem Wesen des Eisenbahndienstes einigermaßen Vertraute wird zugestehen, daß es nicht leicht ist, für die zu⸗ lässige Dauer der täglichen Dienstzeit der Beamten und Arbeiter allgemein gültige Normen festzusetzen. Denn der Eisenbahn⸗ dienst ist sowohl im Vergleich zu anderen Beschäftigungen, als auch in seinen einzelnen Branchen sehr verschieden. Er erfordert große Aufmerksamkeit, körperliche Gewandtheit und ungeschwächte Rüstigkeit. Aber während der eine Beamte die ganze Dauer seiner Dienstzeit hierdurch auf das Angestrengteste geistig und körperlich beschäftigt ist, wird die Aufmerksamkeit oder Thätig⸗ keit eines anderen Beamten ganz derselben Kategorie, vermöge der geringeren Wichtigkeit seines Postens, nur mit vielfachen, kürzeren oder längeren Unterbrechungen in Anspruch genommen. Man vergleiche beispielsweise den Dienst zweier Weichensteller einer und derselben Station, von denen der eine die Weichen der für das Rangiren der Züge bestimmten Geleisgruppen, der andere die Weichen der gewöhnlichen Fahrgeleise oder von Nebengeleisen zu bedienen hat. Der erstere muß un⸗

ausgesetzt thätig sein, stets auf die Signale achten und sich

eilig hin und her bewegen, um die vielfach befahrenen Weichen seines Reviers zu ziehen oder umzulegen, der andere wird da⸗ gegen nur von Zeit zu Zeit einen Gang zu machen haben und doch ist es wegen der Pünktlichkeit, mit der er dann seine Wei⸗ chen bedienen muß, nicht möglich, sein Revier so auszudehnen, daß er hinlänglich, oder mehr, als geschehen, beschäftigt wäre. Derartige oder ähnliche Fälle kommen innerhalb sämmtlicher Zweige des äußeren Betriebsdienstes vor. Fraglich ist es jedoch, welcher von den beiden Beamten eher erschlafft, derjenige mit dem angestrengten Dienste, oder derjenige ohne genügende Be⸗ schäftigung.

Trotz dieser Schwierigkeiten in der Beurtheilung des Dien⸗ stes läßt sich nach Erfahrung und gewissenhafter Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse immerhin eine Maximal⸗ grenze finden, bis zu welcher man seine Dauer ausdehnen kann, ohne eine das Maß menschlicher Kräfte übersteigende Anstren⸗ gung und hieraus entstehende Gefährdung der Betriebssicherheit befürchten zu brauchen. Ohne Ueberschreitung dieser Grenze für die einzelnen Stellen die Dauer der Dienstzeit festzusetzen, ist Sache der leitenden und beaufsichtigenden Organe, die sich aus eigener Anschauung von der größeren oder geringeren Capacität des einzelnen Beamten und von der größeren oder geringeren Intensität der Beschäftigung Ueberzeugung verschaffen müssen und können.

Bei allen Dispositionen wird aber zu berücksichtigen sein, daß zwischen den einzelnen Diensttouren hinlängliche Zeit zur 2 und Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse liegen

Den regel mäßig längsten Dienst hat man bisher wohl den Bahnwärtern zugemuthet, in Anbetracht, daß diese Be⸗ amten in der Regel nur wenig beschäftigt sind und sich weder einig noch körperlich erheblich anzustrengen brauchen. = Jedoch

st jetzt als Maximum je nach der Frequenz der Bahnstrecken die Zeit von 12 bis 14 Stunden bezeichnet, welche nur in dem Falle um eine bis höchstens zwei Stunden überschritten werden darf, wenn der Wärter eine unmittelbar neben seinem Posten liegende Dienstwohnung inne hat.

Aehnliche Verhältnisse, wie bei den Bahnwärtern, liegen meistens auch bei den Weichenstellern vor, obwohl deren Dienst häusig eine größere Intelligenz und Aufmerksamkeit er— fordert. Es ist daher angeordnet, daß auf kleinen Stationen, wo nur wenige Züge halten und ein eigentlicher Rangirdienst

nicht stattfindet, die Weichensteller mit den benachbarten Bahn⸗ wärtern gleiche Dienstzeit haben, Auf den Stationen mit leb⸗ hafterem Verkehr muß dagegen, je nach den Verhaltnissen, auf

we, ,, zwischen 10 bis 12 Stunden herabgegangen werden.

Auch die Dienstdauer der Stations beam ten (Vorsteher, Aufseher, Assistenten c. muß nach dem größeren oder geringeren Umfange des Verkehrs auf den einzelnen Stationen bemessen werden. Auf den kleineren Stationen sind dieje Beamten mei⸗ stens im Besitze einer Dienstwohnung auf dem Bahnhofe selbst, so daß es hier bei den vielen und langen Pausen, welche zwi⸗ schen den einzelnen Dienstverrichtungen liegen und dem Beamten Gelegenheit zur Erholung gewähren, unbedenklich erschienen ist, die tägliche Dienstzeit auf zusammenhängende 14 Stunden zu normiren. Von diesem höchsten Maße vermindert sich die Dienst⸗ dauer je nach dem Umfange des Verkehrs und nach der Inan⸗ spruchnahme der geistigen und körperlichen Kräfte bis auf 10, in einzelnen Fällen sogar bis g und 8 Stunden.

Auf die Dienstdauer der Zugbegleitungsbeamten (Zugführer, Packmeister, Schaffner, Bremser und Schmierer) ist noch mehr, wie bei vorgenannten Beamten, der Fahrplan und der jeweilige Lauf der Züge von bestimmendem Einfluß, weshalb sich hier kaum eine nie zu überschreitende Maximalgrenze nach Stunden⸗ zahl festsetzen läßt. Bei den Anforderungen, welche das reisende Publikum hinsichtlich der raschen Abfertigung und bequemen Be⸗ förderang zu fordern berechtigt erscheint, sind z. B. bei den auf längeren Strecken durchgehenden Courier⸗ und Schnellzügen Fälle unvermeidlich, wo das Zugbegleitungspersonal ganz oder zum Theil mit durchgehen muß und deshalb manchmal eine ziemlich lange Dienstzeit hat. Es wird aber darauf ge⸗ halten, daß zwischen solchen längeren Fahrten genügende dienst⸗ freie Pausen gewährt werden, und daß auch zwischen der Hin⸗ und der Rücktour jedesmal eine zur Erholung ausreich nde Zeit zur Ruhe liegt. Das Maß von 12 Stunden überschreitet eine tägliche Diensttour des mit betriebssicherheitlichen Funktionen be⸗ trauten Fahrpersonals unter regelmäßigen Beförderungs-Ver⸗ hältnissen wohl nie; sie bleibt vielmehr meistens erheblich unter demselben.

Noch schwieriger ist die Bestimmung einer Grenze für die Dauer des Dienstes der Loco motipbeamten, indem hier die Rücksicht auf ökonomische Verwendung des kostspieligen Locomotio⸗ parks hinzutritt. Im Allgemeinen bedingt jedoch schon der Ma⸗ schinenwechsel, daß die einzelne Fahrt des Locomotivführers und Heizers von nicht zu langer Dauer ist. Da diese Beamten stets mit gespanntester Aufmerksamkeit die Bahn, die Signale, ihre Maschine und den Zug beobachten sollen, und da die Hand⸗ habung und Bedienung der Locomotiven jede Bequemlichkeit für ihre Führer ausschließt, so wird die Dauer ihrer täglichen wirk⸗ lichen Fahr⸗Dienstzeit in der Regel, insbesondere bei den rasch fahrenden Zügen, nicht über 109 Stunden hinausgehen dürfen. Es steht sonst zu befürchten, daß am Ende der Fahrt, wo der Locomotivbeamte beim Einfahren in die größeren Stationen in erhöhtem Maße achtsam sein muß, seine Kräfte nicht mehr aus⸗ reichen. Daß auch diesen Beamten zwischen den einzelnen Touren hinlängliche Ruhepausen gewährt werden müssen, ist selostredend.

Auf den Preußischen Staatsbahnen ist, den vorstehenden Andeutungen entsprechend das Erforderliche veranlaßt und sind die, durch die demzufolge nothwendige Vermehrung des Perso⸗ nals erwachsenden erheblichen Kostenbeträge den Königlichen Di⸗ rektionen zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Privatbahnen ist die Revision theilweise noch im Gange. Ihre Verwaltungen sind und werden durch Vermittelung der staatlichen Aufsichts⸗ behörden angehalten, den Rücksichten auf die Betriebssicherheit durch angemessene Normirung der Dienstzeit und nöthigenfalls der Vermehrung des Personals Rechnung zu tragen. Schließ— lich mag noch hervorgehoben werden, daß den Beamten in regelmäßigen Perioden völlig dienstfreie Tage gewährt werden.

Weltausstellung 1873 in Wien.

Internationaler medizinischer Kongreß in Wien. Unter dem Protek— torate Sr. Kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzog Rainer. Einladung zur Theilnahme.

Das Präsidium des III. internatienalen medizinischen Kongresses beehrt sich hiemit die Aerzte und Naturforscher des In und Aus—⸗ landes zu dem genannten vom 1. bis 8. September in Wien tagen⸗ den Kongresse freundlichst einzuladen.

Bei der Wichtigkeit und Tragweite der zur Verhandlung gelan— genden Fragen darf wohl auf eine rege Theilnahme von Seiten der Aerzte und Naturforscher aller Länder gerechnet werden.

Mitglieder des Kongresses siad (nach 8. 2 des Statute) die De— legirten ad hac von Reglerungen und von wissenschaftlichen Korpora— tionen (Universitäten, Atademien, ärztlichen Vereinen, Hospimälerm), ferner ale Aerzte und Naturforscher, weiche ihre Theilnahme am Kongresse bis um Eröffnungstage beim Präsidium, beziehungsweise beim General⸗Sekretariat, angemeldet haben.

Die Art der Wahl, wie auch die Zahl der obgenannten Dele⸗ girten bleibt dem Ermessen der betieffenden wissenschaftlichen Körper⸗ schaften anheimgestellt.

Gleichzeitig werden alle jene gelehrten Korporationen, welche bis heute keine direkte Einladung und Aufforderung zur Wahl von Dele— girten erhalten haben, ersucht, diese allgemeine öffentliche Einladung als eine an jede einzelne direkt ergangene Vufforderung zu betrachten und die , , ihrer Delegirten möglichft bald anher bekannt geben zu wollen.

Zur Diskussion sind vorläufig folgende Fragen bestimmt:

I Die Impffrage. (Referenten Prof. Br. He bra, Primararzt Dr. Au jipitz, Docent Dr. Kaposi);

2) Die Prophylaxis der Syphilis mit Beziehung auf die Rege— lung der Prostitution. (Referenten: Prof. Dr. v. Sigmund, Prof. Dr. Re der, Prof. D. Zeißl.);

3) Die Quarantänefrags mit spezieller Beziehung auf Cholera (Referenten: Primararzt Dr. Oser, Primararzt Dr. Drasche, Sa nitäts⸗ Rath Br. Witlacil);

4) Die Assänirung der Städte (speziell die Abfuhr⸗ und Kanali— sirungsfrage). (Referenten: Stadtphysikus Dr. Innh au ser, Prof. Dr. Böhm, Sanitäts⸗Rath Dr. Gau ster.);

5) Vorschläge zur Anbahnung einer internationalen Pharmakopöe (Referenten: Prof. Dr. Bernatz ik, Prof. Dr. v. Schroff sen. und

Docent Dr. x Schroff jun); 6) Die soziale Stellung der Aerzte. (Referenten: Ober⸗Sanitäts⸗

Rath 4 Schneller, Prof. Dr. Benedikt, Dr. W. Schle= singer.

Ausführliche Details über obige Programmpunkte sind in den offiziellen M ettheilnngen der General⸗Direktion der Weltausstellung (siehe Nr. 83 der offiziellen Programme und Publikationen, März 1873), ferner in den meisten Fachblättern des In⸗ und Auslandes er⸗ schienen, auf die wir hier verweisen.

Anträge zu Verhandlungen außer den angeführten Programm- punkten mögen an den Generalickretär des I. internationalen medizi= nischen Kongresses, Herrn Dr. Schnitzler, Burgring 1, bis späte⸗ stens 25. Auguft gerichtet werden, welcher auch zur Ertheilung aller Auskünfte bereit ist.

Die Bureaux des Kongresses befinden sich vom 25. August an im Gebäude der Kaiserlich Königlichen Akademie der Wissenschaften (Uni⸗ versitätsplatz) und sind für alle persönlichen Anmeldungen und Erkun⸗ digungen von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die feierliche Ersffnung des internationalen medizinischen Kon⸗ gresses findet am 1. September 10 Uhr Vormittags im Jury⸗Pavillon der Weltausstellung statt.

Wien, 30 Juli 1873. ö Für das Präsidlum des III. internationalen medizinischen Kongresses: Dr. Carl Rokitanski,

Präsident.

Dr. Johann Schnitzler,

General Sekretãr.

Der General-Direktor der Weltausstellung: Freiherr von Schwarz-Senborn.

Wien, 9. August. (W. T B.) Nachdem gestern mit großer Majorität die letzten Jlesolulionen des vorbereitenden Komites Seitens des internationalen Patent kongresses angenommen sind, hat der letztere einen ständigen Ausschuß erwählt, welcher den Baron Schwartz zum Vorsitzenden, den Ingenieur Pieper aus Dresden zum General- Sekretär und den Finanzraih Rosas aus Wien zum Schatz meister ernannt hat. Die allen Ländern angehöcenden Ausschußmit⸗ glieder kamen überein, mit Hülfe von Subkomites für die gemein schafilichen weiteren Ziele des Kongresses zu wirken.

Zur Reise⸗ und Badesaison.

Friedrichroda, im Thüringer Wald gelegen. 3 Stunden von Gotha, L Siunde von Schloß Reinhardtsbrunn, 1343 Fuß über der Meeres- fläche, ist beliebt und besucht in stetig zunehmender Weise Frequerz der Saijon 1872: 3245 Personen in 1284 Partien als ange⸗ nehmer Sommeraufenthalt und als klimatischer Kurort. . .

In letzterer Beziehung stellen sich folgende Indikationen: a. Blut⸗ mangel und Blutschwäche, sowohl kenstitutionell wie erworben durch Krankheit, Woch nbett 2c. b. Nervenschwäche und be— stimmte Rervenkrankheitsform en: Keuchhusten, G sichtsschmerz, Hysterie ꝛ2c.; 9. Scrofulöse Krankheitstormen; d. Die ersten St dien der Lungen- und Luftröhren⸗Schwindsucht und der Tuber kulose.

Arnstadt, 31. Juli. Arnstadt, welches, abgesehen von seinem Soolbade, schon seit Jahren als klimatischer Kurort bekannt ist, er⸗ freut sich auch jetzt wieder ciner bedeutenden Frequenz. Die am 30. v. M. veröffentlichte Badeliste weist bereits die Zahl von 539 Kurgästen nach. Die nähere und entferntere Umgebung der Stadt ist reizend, vielfache Vergnügungsorte, welche bequem zu erreichen sind, sinden sich daselbst vor. Wohnungen, welche den Ansprüchen an ein gewisses Comfort entsprechen, sind in und außerhalb der Stadt in hinreichender Anzahl zu haben.

Berka a. Ilm, 27. Juli. Das hiesige Bad bietet vorzugsweise Sandbäder, welche von Gelähmten und Gichtkranken stark benutzt werden, zumal außer Berka a. Ilm nur noch von Vad Kösen unter sämmtlichen Bädern Thüringens derartige Sandbäder verabreicht werden. Außerdem befindet sich hier noch eine Schwefel-, sowie eine Stahl quelle. .

Wenn schon Bad Berka bedeutende Erfelge aufzuweisen und dadurch eine ziemlich starke Frequenz erreicht hat, so dürften zu solcher aber auch die warme und geschuͤtz!e Lage und prachtvollen Fichtenwaldungen Berkas viel beigetragen haben. Am Hauptsächlichsten sind folgende Städte vertreten: Leipzig, Halle a. S, Magdeburg und Berlin; auch Ausländer: aus Rußland, Valparaiso und Chicago suchen in diesem Jahie hierselbst Heilung, und würde Berka noch bedeutend mehr be⸗ fucht sein, wenn hier nicht ein sehr fühlbarer Mangel an Wohnungen ware; um diesem Uebelstande abzuhelfen, ist hier neuerdings ein Bau⸗ verein ins Leben getreten, welcher bereits in Trätigkeit ist und be⸗ zweckt, durch Neubauten an der sogenannten Hardt, dem wegen seiner Tannenwaldung und schönen Auesicht besuchtesten Orte Berkas, für bequeme, nicht zu weit vom Walde entfernte Wohnungen zu lorgen.

Frau Simon in Loschwitz, die Begründerin einer Heilanstalt für deutsche Invaliden, veröffentlicht in Verbindung mit den beiden Anstaltsärzten Dr. P ul Hering und Stabsgrzt Dr. Jakobi folgenden Prospekt der Heilstätte für deutsche Invaliden“, verbunden mit einem „Daheim für alleinstehende Kranke“; .

Die Heilaustalt, welche zur Aufnahme ven Kranken jeden Alters und Geschlechtes, mil Ausnahme unruhiger Geisteskranker, bestimmt ist, eignet sich vorzüglich für solche alleiustehende Personen, die einer be⸗ sonders sorglichen Wartung und Pflege und guter Luft bedürfen,

Die Anstalt liegt in Loschwitz, in halker Höhe des, durch seine landschaftliche Schönheit weit berühmten Elkgeländes, in unmittel⸗ barster Nähe von Dresden, vor Nord⸗ und Nord⸗Ost⸗Winden durch die dahinter liegenden, reich bewaldeten Höhen geschützt. Die zur An⸗ stalt gehörigen Garten- und Park⸗Anlagen nehmen einen Flächenraum von mehr als 115,000 Quadrat⸗-Ellen ein. Die Oekenomie liefert jederzeit frische Milch. Die ärztliche Behandlung der Kranken erfolgt durch die, für die Anstalt gewonnenen Dresdner Aerzte; doch ist es jedem Kranken freigestellt, sich eines Arztes nach seiner Wahl zu be— dienen. Die Krankenpflege ist geschulten Pflegerinnen übertragen. Rekonvaleszenten finden in der Aniralt allen erforderlichen Komfort und jede erwünschte gesellige Unterhaltang. Denjenigen Kranken, deren Zustand es gestattet, weitere Ausflüge in die herrliche Umgegend zu unternehmen, stehen Wagen zur Verfügung. Die Preise der Zimmer, inkl, Behandlung durch die Anstaltsärzte, Medikament«, Bäder, Be⸗ köstigung, Heizung, Belcuchtung und Wartung, sind pro Menat folgende und werden in der Regel prä umerando enitr chtet: für ein kleineres Zimmer 60 Thlr., für ein größeres Zimmer 100 120 Thaler.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kesselh. Druck: H. Heiberg. Zwei Beilagen leinschließlich der Börsen⸗Beilage).

M 189.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Aas Akhonnement brträgt 1 Thlr. 15 gr. für das Vierteljahr.

XR Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes neh nen

gestellung an; für gerlin außer den hiesigen

( ; * 3 2 Nostanstalten auch die Ezpediton: Wilhelmstr. 2 23 2 * 2 2 .

*

oͤniglich Preußischer Staats Anzeiger. ö

Insertionapreis fur den Raum einer Aruckzeile Sgr.

ᷣö 263 ; Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem . russischen Kreis⸗Ehef, Kollegien⸗A1sessor von Anastasieff zu Szuzin im Lomsischen Gouvernement und dem praktischen Arzt Dr. de Montet zu Vevey in der Schweiz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den e,, . Beamten der Kaiserlich Königlich öͤster⸗ reichisch⸗ ungarischen Monarchie Orden zu verleihen, und zwar: dem General⸗Direkter der Posten und Telegraphen, Kolben⸗ steiner zu Wien, den Königl ichen Kronen Orden zweiter Klasse mit dem Stern; den Ministerial⸗Räthen Pilhal zu Wien und Pr. von Ary zu Pesth den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath Riedl zu Wien den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Postamtsverwalter Jeli⸗ nek zu Bodenbach den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse

zu verleihen.

Den tsches Reich. ö.

Der Großherzo (lich hessische Notariats⸗Gehülfe Raysz ij

zum 4 Hypothekenbewahrer in Elsaß⸗Lothringen mit Anweisung seines Wohnsitzes in Colmar ernannt.

Königreich Preußen. ; Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; Den . Vize⸗Präsidenten der Regierung in Coblenz, Regierungs⸗Präsidenten Grafen von Villers, zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt a. DO. zu ernennen.

hõchstes rivileg ium wegen Kreirung auf den Inhaber ö i . für die Stadt Schwedt 4. ., Regierungs⸗ Bezirk Potsdam, zum Belrage von 1090000 Thalern. Vom 18. Juli 1873.

ĩ 1helm, ven Gottes Gnaden König von Preußen c. K Magistrat der Stadt Schwedt a. O. unter Geneh⸗ migung der Stadtverordneten ⸗Versammlung daranf angetragen hat, zur Aufbringung des Bedarfs, behufs Entschädigung der bisherigen Nutznicßer für die denselben zustãndig ewe senen Nin tungeng d der Stadtgemeinde als Bürgervermögen gehörigen. Brennholz. Entschädi. gunge⸗Ablösungs-Kapitals von circa 10 „000 Tholen welches der Stadtgemeinde zur freien Verwendung als Kämmerei⸗ Vermögen über⸗ wiesen ist, die Summe von 100009 Thalern auf jeden Juhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 5§. 2 des Gesetzes hom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung ven Papieren, welche eine Zahlungs. verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten durch Cegenwãrtiges Pripi legium zur Ausstellung von „Einhundert Tansend Thalern Schwedter Stadtofligationen, welche nach dem anliegenden Schema. 3 2. in Dh Apoinis zu 25 Thalern 10009 Thaler, b. in 40 n, . zu 50 Tbalern = 20 000 Thaler, c. in 400 Apoints zu 100 Thalern 4160 Thaler, 4. in 150 Apoints zu 200 Thalern⸗= 30, 0 0 Thaler, Summa Ice Thaler auszufertigen, mit Vier“ vom Hundert jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festaestellten Tilgungsplane durch Ausloosung mit jährlich min⸗ destens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen innerhalb längstens zweiundvierzig Jahren von Zeit der Emission an zu amextisiren sind, mit Vorhehalt Fer Rechte Dritter Unfere landesherrliche Genehm gung, hne jedoch dadurch den Inhabern der Obligatignen in Ansehung ihrer Befriedigung eine G währleistung Seitens des Staats zu bewilligen. ; Urkundlich d. . . Unierschrift un heiged königlichen Insiegel. n,. . 5 94. 67 1873. e lm. ar die Mini es Innern, der Finanzen und für Handel, Gewerbe . n öffentliche Arbeiten. Falk. 3 Regierungsbezirk Poted inz denburg. egierungsbezirk Potsdam. an,, ; (Stadtwappen)

Schwedter Stadt ⸗Obligation.

. J Potsdam und der Stadt latt der Königlichen Regierung zu Potsdan S . Berlin von 1873, S

Wir Magistrat der Stadt Schwedt a. O. urkunden und bekennen hier n, 2. ö. hiesige Stadt dem Inhaher dieses Schuldscheines die Summe von . ö Thalern

sis rant, als Darlehn schuldet. 9 , bildet einen Theil des Anleihe⸗Kapitals von 100 650 Thalern, dessen Aufbringung durch Inhaber⸗Obligationen der Stadt Schwedt, mittelst des Allerhoͤchsten Privilegiums vom 18. Juli Lö73 geftattet worden ist zu dem 3 um eine Entschãdigungs⸗ summe von annähernd gleich hohem Betrage für die zu vollem Eigen⸗ sbume und freier Verwendung erfelgte Uekerweisung des zum städtischen Bürgervermögen gehörigen Brennholz · Ent schãdigun gs Ab unge Kai. fals an die Schwedter Stadtgemeinde den früheren Nutzungsberech⸗ i ewähren. . tio en,; Irn g ing dieser Summe erfolgt nach Mag hake des dazu aufgestellten Tilgungsplanes innerhalb längstens 42 Jahren dertestalt, daß die darin jahr lich aus gewerfene Amortifationsrafe von mindestens

Berlin, Dienstag,

men und aus diesem Tilgungsfonds die Stadtobligationen mittelst Ausleosung getilg- werden 1 . X ö Schwedt behält sich das Recht vor, den Til⸗ gungsfends behufs größerer Ausloosungen zu verstã ken. ; Den Gläubigern steht kein Kündigunger cht zu. Die ausgelooften Schusdverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern, Fswie des Termins, an welchem die Rückjahlung eifolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfelgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potẽdam, in dem „Deutschen Reichs- und Preußi⸗ schen Staats Anzeiger,.“ sewie mindentens einem der Schwedter Lokalblätter. Wenn eins der zuerst gedachten Blätter eingehen sollte, wird nach er . e, . zu Potsdam ein entsprechendes anderes Blatt gewählt werden. . s p; zu dem Tage, an welchem jolchergestalt das Kapital zurück zugeben ist, wird dasseibe in halbjährlichen Terminen am 1 April und 1. Okteber, 3 i i872 an gerechnet, mit 4 Prozent zier Prozent) jährlich verzinst 6 ; = 9 . . des Kapitals und der Zinsen erfolgt gegen bloße Rückgabe dieser Schult verschreibung, beziehnngsweise der ausgegebenen Zinscoupons, bei der Kämmereikasse zu Schwedt in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. . 5. Mit der zur Empfangnahme des Kapitgls präsentirten Schuld. verschreibung sind auch die dazu hörigen Zinscoupens der späteren Fälligk üstermine zurückzuliefein. Für die fehlenden Zinseoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. . wenn Die zekündigten Kapitalbeirrage, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückjahlungs ermine nicht erboben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem h. fällig geworden, nicht H— Zinsen, verjähren zu Gunsten der adtgem-inde Schwedt. ; . ö. * Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligatignen oder Zins= coupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Coupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebo:s und der Ameortifation Reriorener oder vernichteter Staats- papiere 5. 1 bis 12 mit Jachstehe den näheren Bestimmungen An⸗

den 12. August, Abends.

wendung: ; 26 ; .

a Die im S. J jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige, muß dem Magistrate zu Schwedt gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen, welche nach der angeféhrten Ver= ordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Pots⸗ am stait; ö. ö. . 4 . das im S. 5 jener Verordnung gedachle Aufgebot erfelgt bei der hiesigen Königlichen Kreisgerichts⸗ Deputation. .

die in den §8§. 6, 9 und 12 jLener Verordnung vergeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden; ö

d. an die Stelle der im 5. 7 jener Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen vier, und an Stelle des im 5. 8 erwähnten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten. *

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch fell Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons, vor Ab⸗ lauf der vierjährigen Verjährungsfrift bei der Kämmeremkasse der Stadt anmelder und den stattgebabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder jenst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungefrist, der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus—

hlt werden. 1 ; gern h n dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zins⸗ coupons ausgegeben; die ferneren Zinscoupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben werden. ; .

Der g, . einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kämmereikasse in Schwedt gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ ECoupons⸗Scerie beig druckten Talons. .

Beim Verluft? des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den . . Schuld verijchreibung, sofern sern Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 1 - . . der . eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Schwedt mit ihrem Vermögen und ihrer gesamm⸗ ten Steuertraft. . 3 .

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Schwedt a / O., den 3.

Treckener Stempel.) Der Magistrat. (Eigenhändige ume ihn nr, , , und eines anderen . agistratsmitgliedes. Eingetragen Kontrolbuch Hierzu sind Coupons Nr. 1 bis 10 nebst He e̊ee, Talon ausgereicht. Der Kassenkurater. Rendant der Kämmereikasse.

N. N. N. N.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. 2

in eren, Nr

nhaber dieses Coupons empfängt gegen. dessen Rückgabe am ö. die halbjährlichen Zinjen der Stadtobligation Nr aus der Kämmereikasse zu Schwedt.

Schwedt a/ O., den . ten 1 ö (Trockener Stempel. Der Magistrat. ; Dieser Zinscoupon wird ungültig., wenn desfen Geldbetrag nicht innerhalb vier ö nach 31 des Kalenderjahres, in welchem er fälli en, erhoben wird. ; ; . n ,,,, Die Namensunterschriften des Magistratsdiri⸗ enten und des zweiten Magistratsmitgliedes können mit Lettern oder acsimil„ Stempeln gedruckl werden, doch muß jeder Coupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

1822.

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam.

Talon

Thaler à vier Prozent verzinslich.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten Obligatlen die. ie Serie Zinscoupons für die fuͤnf Jahre 18.5. kis 18... bei der Kämmereikasse zu Schwedt, . nicht ven dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Schwedt a / O., den ten. 185. (Trockener Stempel. Der Magistrat.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrate⸗ Dirigenten und des zwesten Magistratsmitgliedes können mot Lettern oder Facsimile⸗Stempeim gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhandigen Namensunterschrift eines Kontroibeamten versehen werden.

Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Namens ⸗Verzeichniß der in der Königlichen Akademie der Künste am 3. August 1873 prämürten Schüler der Kunst- und Gewerbeschulen zu Berlin, Breslau, Königsberg i. Pr, Danzig, Magdeburg und Srfurt. J. Die Künst- und Gewerbeschule zu Berlin.

a. Die kleine silherne Medaille erhielten:

I Heinrich Petersen. Stubenmaler aus Steinbergholz, 2) Emil Atze nroth, Stubenmaler aus Frankfurt a. O. 3 Adolph Heinrich, Lehrer aus Stettin, Otto Spaete, Steinmetz aus Kaina, 5) Richard Tietz, Architekt aus Ber⸗ lin, 6 Zohannes Unte, Maler aus Berlin, 7) Emil Pi⸗ rani, Schüler aus Venedig, 8) Hermann Hein, Lehrer aus Jakobshagen, 9 Hermann Fitzlaff, Lehrer aus Cörlin, 10 Hermann Kühn, Architekt aus Brühl, 11) Hermann Wentzke, Lehrer aus Neumannshof, 12) Georg Lerch, Cise⸗ leur aus Berlin. .

b. Außerordentliche Anerkenntnisse, besteh end in Werken:

1 Rudolph Müßig, Cijeleur aus Berlin, 2 Johann George, Porzellanmaler aus Berlin, 3) Smil Palm, Por⸗ zellanmaler aus Berlin, Rudolph Bergemann, Mu ster⸗ zeichner aus Berlin, 5) Paul Koch, Stubenmaler aus Ber⸗ lin, 650 Otto Ahl, Bildhauer aus Berlin, 7) Robert Burghardt, Stubenmaler aus Berlin, 8) Seinrich Estorff, Maler aus Eutin, 9) Theodor Kluge, Architekt aus Nauen, 10 Hans Stever, Schüler aus Potsdam, 1) Paul Mettke, Schüler aus Spremberg, 12) Hermann Guth, Architekt aus Seelow, 13) Hermann. Dietrichs, Maler aus Betzendorf, 1 Ernst Stache, Bildhauer aus

Ober⸗Pailau. Belobt wurden:

1) Johannes Krueger, Bildhauer aus Rattey, 27) Ru⸗ dolph Voß, Holzschnitzer aus Zehdenik, 3) Eward van Myden, Maler aus Rom, Heimann Baruch, Maler aus Kamin in Westpr, 5) Otto Mewes, Lehrer aus Bees⸗ kow, 6) Hermann Dietrichs, Maler aus Betzendorf, 7) Otto Hasel, Gürtler aus Berlin, 8) Hermann Sckel, Ciseleur aus Berlin, 9) Johann Kofahl, Deklorationsmaler aus Uelzen, 19 Fritz Peschke, Bildhauer aus Carlsruhe in Ober⸗Schles,,. 1) Wilhelm Kesten, Lithograph aus Biesdorf. 12) Paul Meyer, Graveur aus Chemnitz, 13) Max Buchholz, Eylograph aus Berlin, 14) Hugo Link, Maler aus Berlin, 15) Richard Lotter, Schüler aus Rifa, 16) Hermann Richter, Bildhauer aus Berling 17) Max Burkhardt, Schüler aus Klappstein, 18) Otto Schu⸗ bert, Schüler aus Berlin, 19 Ernst Hartung, Maler aus Coblenz, 2 Carl Schütze, Bildhauer aus Berlin.

II. Kunst⸗ und Gewerbeschule zu Breslau.

a. Die kleine silberne Medaille erhielten: ö.

1 Hugo Anders, Bildhauer aus Breslau,. 2) Adolph Broschs, Lithograph aus Breslau, 3) Emil Schenk. Ma⸗ schinendauer aus Breslau, 4 Rich ard S chmidt, Maschinen⸗ bauer aus Breslau, 5) Au gu st Seidrich, Bildhauer aus Ullersdorf, 6) Theodor Dietrich, Maschinenbauer aus Bres⸗ lau, 7 Hugo Herkner, Bildhauer aus Breslau.

b) Außerordentliche Anerkenntnisse, bestehend in Werken:

„I Hermann Schmiechen, Buchbinder aus Neumarkt, 2 Peter Zitschin, Maurer aus Neisse, 3) Maximilian Schmidt, Tischler und Bildhauer aus Breslau.

c. Belobt wurden:

D August Grosser, Zimmermann aus Langwaltersdorf, 2 Adolph Riedel, Zimmermann aus Langhellwigsdorf, 3) Hermann Fleck, Maschinenbauer aus Breslau. 4) Alexander Mai, Maurer aus Breslau, 5 Hu go Nu che, Tischler aus Bres⸗ lau, 6 Ferdinand Schlokaw, Maschinenbauer aus Beuthen, 7) Ernst Schumann, Maschinenbauer aus Breslau, 8; Paul Seiler, Zimmermann aus Breslau, 9 Max Wiese, Maurer

F ozent“ der Gesammtsumme unter Hinzurechnung der durch rr m. eaten Zinsen in den Stadthaushalts . Etat aufgenom⸗

wer den.

aus Breslau, 10 Georg Wruck F Zimmermann aus Oppeln,