1873 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Den 8. August 1873. Biermann, Kanzlei⸗Rath, Geh. Re⸗ gistrator im Kriegs⸗Ministerium, auf seinen Antrag vom 1. Oktober er. ab mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Den 9. August 1873. Kubisch, Kammergerichts⸗Referendar, zum Intendantur⸗Referendar beim III. Armnee⸗ Corps ernannt.

Sen 19. August 1873. Ledat; Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. beim J. Nassau. Inf. Regt. Nr. N ernannt. .

Den 14. August 1875. Boetzel, Diätar bei dem Großen Generalstabe, zum Registrator ernannt. ;

Den 25. August 1873. Kolodziejew ski, Appellations⸗ gerichts- Referendar zum Intendantur⸗Referendar beim III. Armee Corps ernannt.

Die heut ausgegebene Nr. 14 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗-Tabelle des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Barletta 5o⸗Fres.⸗Loose de 1870. Belgische 3 * Kommunal-⸗Kredit⸗Loose de 1868. Brüsseler Stadt⸗Prämien⸗ Anleihe de 1867. Brüsseler Stadt⸗Prämien⸗Anleihe de 1872. Danziger Stadt⸗Obligationen. Gotha, Schuldbriefe der 4 * Anleihe des Herzogthums. Hamburger Staats⸗Prämien⸗ Anleihe de 1846. Löbau-Zittau er Eisenbahn⸗Aktien. Mei⸗ ningensche Landeskreditkasse⸗ Obligationen. Nassauisches (vorm.) 4* Staats⸗Anlehen de 1859. Neapeler Stadt⸗An⸗ leihe de 1871. Pommersche Provinzial⸗Chausseebau⸗Obli⸗ galionen. Regenwalder Kreis⸗Obligationen. Russische 4 * Reichsbank⸗Billets (Metalliques). Schaum burg⸗ Lippesche Rentkammer⸗Schuldverschreibungen de 1863. Sch we⸗ di fche Reichs-Hypothekenbank⸗Pfandbriefe. Uerdin ger Stadt⸗ Obligationen. Weimarische Staats⸗Anleihe de 1846.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 24 Sgr.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. September. Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin-Königin, sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl sind gestern Abend 91 Uhr in Weimar eingetroffen und von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ . und der Großherzoglichen Familie am Bahn⸗

ofe empfangen worden. Eine zahlreich versammelte Volksmenge begrüßte Ihre Majestäten mit sympathischen Zurufen. Als Gäste des Großherzoglichen Hauses sind ferner daselbst angekommen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Georg von n, sowie die Prinzen Heinrich und Alexander der Nie⸗ erlande.

Ihre Majestät die verwittwete Königin ist vor— gestern Abend um 10 Uhr, mittelst Separatzuges über Kreiensen in Mülheim a. Rh. eingetroffen, zu Wagen nach Cöln gefahren und im Hotel du Nord abgestiegen. Allerhöchstdieselbe gedachte im Laufe des heutigen Tages die Reise nach Stolzenfels fort⸗ zusetzen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist zum Beginn der Manöverübungen der Königlich württembergischen Truppen bei Bronnen gestern Vormittag da⸗ selbst eingetroffen und bei Seinem Erscheinen sowohl von den Truppen, wie von der zahlreich versammelien Bevölkerung mit Jubel empfangen worden. ö

Ueber bie Feier des 2. September liegen ferner Be⸗ richte aus folgenden Ortschaften vor: Braunsberg, Gumbinnen, Elbing; Raschkow, Bomst, Rogasen, Sokolnik, Ostrowo, So⸗ botka, Schwerin a. W.; Trebnitz, Schweidnitz, Gnadenfrei, Op⸗ peln, Rauden, Tauer, Grünberg, Warmbrunn, Sprottau, Ryb⸗ nik, Kattowitz, Friedland; Norden, Hagen, Wittmund, Papen⸗

burg, Weener, Hameln, Georgs⸗Marienhütte, Schledehausen, Bramsche; Offenbach, Eltville; Ribnitz, Laage, Crivitz; Hehlen, Seesen, Schöppenstedt, Wolffenbüttel, Lutter a. B., Helmstedt, Kreiensen, Holzminden, Blankenburg; Straßburg u. s. w.

Bei dem Bundes-⸗Anmte für das Heimatywesen stehen am Montag, den 8. September, folgende Termine an: 1) Landarmenverband Posen contra Ortsarmenverband Strzelno. 2) Ortsarmenverband Apolda contra Ortsarmenverband Bürgel. 3) Ortsarmenverband Sögel contra Ortsarmenverband Harren⸗ stãdte. ) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Ober⸗Gondecz contra Landarmenverband Posen. 5) Landarmenverband des Kreises Heiligenbeil contra. Ortsarmenverband Friedrichsthal. 6) Ortsarmenverband Stettin contra Landarmenverband Alt⸗ Pommern. 7) Landarmenverband Westfalen contra Ortsarmen⸗ verband Lünen. 8) Gesammtarmenverband Wilster contra Orts⸗ armenyerband Heide. 9) Landarmenverband Posen contra Orts⸗ armenverband Bromberg. 10) Ortsarmenverband Samtens contra Ortsarmenverband Rarabin. 11) Ortsarmenverband Char⸗ lottenburg contra Ortsarmenverband Wioska⸗Hauland. 12) Orts⸗ armenverband Herrnburg contra Ortsarmenverband Lübeck. 13) Ortsarmenverband des Gutsbezirks Haselberg contra Landarmen⸗ verband der Kurmark.

Bis zum 16. August d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 713. 420,960 Mark und in Zehnmarkstücken 126,690 480 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 17. bis 23. August d. J. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken; in Berlin 6011180 Mark, in Hannover 1842 900 Mark, in München 1866, 620 Mark, in Stuttgart 1213420 Mark, in Karlsruhe 475,980 Mark und in Darmstadt 375,000 Mark.

Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich demnach bis zum 23. August d. Is. auf 851 895,640 Mark, wovon 725 205, 160

ark in Zwanzigmarkstücken und 126,690,480 Mark in Zehn⸗ markstũcken bestehen.

ö Die Bestellung des Hauptzollamts in Rügenwalde, Regierungsbezirk Cõslin, zur Schiffs vermessungs⸗Behörde ist aufgehoben.

Dem Unter⸗Steueramte zu Pyrmont is die 2cfugniß gelegt worden, über die für die Fabrik des Schirmfabrikanten er zu Pyrmont aus dem Auslande eingegangenen seidenen, wollenen, halbwollenen und baumwollenen Stoffe, welche inner⸗ halb Jahreafrist nicht verarbeitet find und deshalb zur Wieder⸗ ausfuhr gelangen, Begleitscheine J. auszufertigen.

zur Ausstellung von Uebergangsscheinen ist in Folge Aufhebun dieser Stelle erloschen. 9 fh 9

Nach 5§. 125 der Kreisordnung vom 13. Dezember v. J. sollen die Formen der Verhandlung auf, den Kreistagen ꝛc. durch eine besondere, von der Vertretung eines jeden Kreises zu be⸗ schließende Geschäftsordnung bestimmt werden.

Um den Kreisvertretungen als Anhalt für die von ihnen zu erlassenden Geschäftsordnungen ein geeignetes Muster darzu⸗ bieten, hat der Minister des Innern den Entwurf einer solchen Geschäftsordnung ausarbeiten und denselben den betreffen⸗ den Regierungen zur weiteren Veranlassung zugehen lassen. Der Entwurf lautet:

Entwurf zur e, n, ,. für den Kreistag des Kreises N. N.

Zusammentritt des Kreistags. 5§. 1. Der Kreis⸗ tag tritt auf die schriftliche Berufung des Landraths zusammen. (5. 118 der Kreis⸗Ordnung.)

Prüfung der Wahlen. 5. 2. Bei dem ersten Zu⸗ sammentritte des neugebildeten Kreistags, sowie bei dem jedes⸗ maligen künftigen Eintritte der zur gesetzlichen Ergänzung des Kreistages nengewählten Mitglieder (8. 108 a. a. O.) werden der Versammlung die Wahlprotokolle nebst dem Berichte über das Ergebniß der das erste Mal von dem Landrathe, bei den späteren Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen von dem Kreis⸗Aus⸗ schusse vorzunehmenden Vorprüfung vorgelegt.

Wird die Wahl eines Mitgliedes beanstandet, so ist der Kreisausschuß oder eine zu diesem Behufe zu wählende beson⸗ dere Kommission von Mitgliedern (5. 154 Nr. 1 4. a. O.) mit der Provokation auf die Entscheidung des Verwaltungs⸗ gerichts) bezw. vor Anbringung der letzteren mit den etwa noch erforderlichen weiteren Ermittelungen zu beauftragen. Auf Grund der letzteren beschließt der Kreistag in der nächsten Ver⸗ sammlung, ob die Beanstandung der Wahl aufrecht zu erhalten oder fallen zu lassen ist.

Die Beanstandung kann sowohl auf Grund des Berichts des Landraths bezw. des Kreisausschusses, wie auf Grund der von anderer Seite gegen die Gültigkeit einer Wahl erhobenen Einwendungen erfolgen.

5. 3. Bis zur Ungültigkeits⸗Erklärung einer Wahl hat der Gewählte Sitz und Stimme im Kreistage.

Mitglieder, deren Wahl beanstandet wird, dürfen in Be⸗ ziehung auf ihre Wahl jede ihnen nöthig scheinende Aufklärung geben, nicht aber an der Abstimmung Theil nehmen.

Beschluß fähigkeit. 5. 4. Der Kreistag ist nur be⸗ ö wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwe⸗ end ist.

Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn die Mitglieder des Kreistags zum zweiten Male zur Verhandlung über den⸗ selben Gegenstand berufen, dennoch nicht in beschlußfähiger An⸗ zahl erschienen sind, und wenn auf diese im §. 121 der Kreis⸗ Ordnung enthaltene Bestimmung bei der zweiten Zusammen—⸗ berufung ausdrücklich hingewiesen worden ist.

Oeffentlichkeit der Sitzungen. 5. 5. Die Sitzungen des Kreistags sind öffentlich. Für einzelne Gegenstände kann auf Antrag des Vorsitzenden oder dreier Mitglieder durch einen in geheimer Sitzung zu fassenden Beschluß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. (§. 120 der Kreis⸗Ordnung.)

Vorsitz. §. 6. Der Landrath führt auf dem Kreistage den Vorsttz, leitet die Verhandlungen und handhabt die Ordnung in der Versammlung. Die Kreisdeputirten verkreten den Land⸗ rath in Behinderungsfällen nach der Reihenfolge ihres Dienst⸗ bezw. Lebensalters (§. 118 Absatz 1 der Kreisordnung). Gröffnung der Sitzung. Wahl des Protokoll⸗ führ ers. 5. J. Nachdem durch den Vorsttzenden die Sitzung eröffnet und die Einführung der etwa neu eingetretenen Mit—⸗ glieder erfolgt ist (5. 109 der Kreisordnung), wird auf Vor⸗ schlag des Vorsitzenden entweder für die betreffende Sitzung oder für einen bestimmten Zeitraum ein Protokollführer gewählt. Der Protokollführer braucht nicht zu den Mitgliedern des Kreistages zu gehören, er muß jedoch, sofern er nicht Mitglied des Kreistags ist, vereidet sein.

Nachdem die Wahl des Protokollführers erfolgt ist, sind zur Vollziehung des Protokolls wenigstens drei Mitglieder zu wählen (. 125 4. a. O).

Prüfung der Einberufung. 5. 8. Der Vorsitzende legt dem Kreistage die Empfangscheine über die Behändigung der Einladungsschreiben und der Propositionen vor.

Sine zu diesem Behufe niederzusetzende Kommission prüft die Form der Einberufung, die Richtigkeit der Einladung und die Innehaltung der vorgeschriebenen Fristen nach Maßgabe der Bestimmungen der 5§. 118 und 119 der Kreis Ordnung und hält dem Kreistage über das Ergebniß dieser Prüfung Vortrag, welches sodann im Protokoll vermerkt wird.

Tagesordnung. 5. 9. Die auf die Tagesordnung ge⸗ . ö. ö. in derselben Reihenfolge zur Be⸗ rathung, in welcher sie in dem Einladungsschreiben ö. ; gsschreiben aufge Die Versammlung kann durch einstimmigen Beschluß diese Reihenfolge abändern, sowie einzelne Gi mn, 3 . 3 gesordnung absetzen.

Gegenstände, welche nicht in die Einladung zum Kreistage aufgenommen sind, können zwar auf Beschluß des Kreistages zur Berathung gelangen, die Fassung eines bindenden Beschlus⸗ ses über dieselben darf jedoch erst auf dem nächsten Kreistage erfolgen (5. 118 Absatz 2 der Kreisordnung.

In geeigneten Fällen darf Mitgliedern des Kreistages von . auch vor der Tagesordnung das Wort ertheilt werden.

Einleitung der Berathung. 5. 10. Die Berathun der einzelnen Gegenstände wird . . Vortrag des ö sitzenden oder des von ihm zum Referenten bestimmten Mitglie⸗ des des Kreisausschusses oder Kreistages eingeleitet. Abänderungs⸗Vorschläge. 5. 11. Abänderungs⸗ Vorschläge zu den Anträgen der Tagesordnung (Amendements) können zu jeder Zeit vor dem Schlusse der Diskussion gestellt werden. Dieselben 9 mit der Hauptfrage in wesentlicher Verbindung stehen und schriftlich eingereicht werden. Die Be⸗ gründung derselben darf nur in der Reihenfolge der Redner

stattfinden. Rede⸗Ordnung. 5. 12. Kein Mitglied darf sprechen

ohne vorher das Wort verlangt und von dem Vorsitzenden er⸗ halten zu haben.

Bie Anmeldung zum Worte erfolgt bei dem V d welcher die Rednerliste führt. ) .

§. 15. Das Recht, sich an der Diskussion zu betheiligen,

An die Stelle des Verwaltungsgerichts trist nach dem Gesetze

Die der Königlich württembergischen Rübenzudersteuer⸗ Controleurstelle in Züttlingen bisher übertragene Befugniß

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vom 27. März 1873 bis zum J. Januar 18974 bie Deputation für

Syndikus zu, welche nicht Mitglieder des Kreistages sind (5. 23 der Kreisordnung). Der Vorsitzende muß jederzeit gehört werden.

5. 14. Sofortige Zulassung zum Worte können nur die⸗ . . Mitglieder verlangen, welche zur Geschäftsordnung reden wollen. .

Nach dem Schlusse der Debatte sind nur noch persönliche nicht aber faktische Bemerkungen statthaft. k

§. 15. Der Vorsitzende ist berechtigt, die Redner auf den Gegenstand der Verhandlung zurückzuweisen und zur Ordnung zu rufen. Ist das eine oder das andere in der nämlichen Rede zwei Male ohne Erfolg geschehen und fährt der Redner fort, sich von dem Gegenstande oder von der Ordnung zu entfernen, so kann der Kreistag auf die Anfrage des Vorsitzenden . Debatte beschließen, daß ihm das Wort über den vorliegenden Gegenstand genommen werden solle, wenn er zuvor auf diese Folge von dem Vorsitzenden aufmerksam gemacht ist.

Schluß der Siskussion. S5. 16. Der Schluß der Diskussion erfolgt durch den Vorsitzenden nach Erschöpfung der Rednerliste oder auf Beschluß des Kreistags.

5. 17. . Der Antrag auf Schluß der Debatte kann von jedem Mitgliede gestellt werden. Nachdem die Rednerliste von dem Vorsitzenden verlesen worden ist, wird ohne Diskussion über

den Antrag abgestimmt.

Fragestellung. S. 18. Nach geschlossener Diskussion stellt der Vorsitzende die Fragen. Ueber die Stellung derselben kann das Wort begehrt werden; der Kreistag beschließt darüber. Sind mehrere Fragen vorhanden, so hat der Vorsitzende solche sämmtlich der . nach vorzulegen. Die Fragen sind so zu stellen, daß sie einfach durch Ja oder Nein beantwortet werden können.

5. 19. Die Theilung der Frage kann jedes Mitglied des Kreistages verlangen. Wenn über deren Zulässigkeit Zweifel entstehen, so entscheidet bei Anträgen der Antragsteller, in an⸗ deren Fällen der Kreistag.

Abstim mung. 5. 20. ist die Frage zu verlesen.

§. 21. Die Abstimmung geschieht durch Aufstehen oder Sitzenbleiben (oder durch Aufheben der Hände). Die absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Betrifft der Antrag eine neue Belastung der Kreisangehörigen ohne gesetzliche Verpflichtung oder eine Veraäͤußerung von Grund⸗ oder Kapitalvermögen des Kreises oder eine Veränderung des festgestellten VertheilungsMaßstabes für die Kreisabgaben, so gilt derselbe nur dann als angenommen, wenn sich mindestens zwei Drittel der Abstimmenden für ihn erklärt haben. (5. 124 der Kreisordnung.)

Die Feststellung des Stimmenverhältnisses geschieht durch Zählung.

§. 22. Die namentliche Abstimmung muß erfolgen, wenn auf Antrag des Vorsitzenden oder dreier Mitglieder die Mehr⸗ heit der Versammlung sich dafür erklärt.

Wahlen. 5§. 23. Für die von dem Kreistage zu voll⸗ ziehenden Wahlen gelten die Vorschriften des der Kreisordnung beigefügten Wahlreglements (5. 116 Nr. 8 der Kreisordnung).

Nach §. 9 des Reglements können Wahlen auch durch Akklamation stattfinden, sofern Niemand Widerspruch erhebt.

Protokoll. 5. 24. Nach Erledigung sämmtlicher Gegen⸗ stände der Tagesordnung erfolgt die Verlesung des Protokolls.

Dasselbe muß enthalten:

I). die Namen des Vorsitzenden; sowie der anwesenden Mitglieder des Kreistages und des Kreisausschusses, sowie des Protokollführers,

2 die amtlichen Anzeigen der Vorfitzenden,

I) einen kurzen Bericht über den Gang der Debatte bei den wichtigeren Gegenständen der Tagesordnung,

4) die gefaßten Beschlüsse in wörtlicher Anführung unter Angabe des Stimmenverhältnisses,

5) das Ergebniß der vollzogenen Wahlen, gleichfalls unter Angabe des Stimmenverhältnisses.

§. 25. Wird gegen die Fassung des Protokolls Einspruch erhoben, welcher sich durch die Erklärung des darüber zu hören⸗ den Protokollführers nicht heben läßt, so entscheidet auf Befragen des Vorsitzenden die Versammlung. .

Nachdem hierauf von dem Vorsitzenden die Sitzung ge⸗ schlossen worden, erfolgt die Vollziehung des Protokolls durch den Vorsitzenden, die dazu bestimmten Mitglieder des Kreistages (§. 7 Absatz 2) und den Protokollführer.

Bekanntmachung der Kreistagsbeschlüsse. S. 26. Der Inhalt der Kreistagsbeschlüsse mit Ausnahme der in ge⸗ heimer Sitzung gefaßten (5. 5) ist, sofern der Kreistag nicht in einem einzelnen Falle etwas Anderes beschließt, von dem Kreis⸗ ausschusse durch das Kreisblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringe. (§. 125 Absatz 3 der Kreisordnung.)

Ordnungsbestimmungen. 5. 27. Wenn in der Ver⸗ sammlung störende Unruhe entsteht, so kann der Vorsitzende die Sitzung auf bestimmte Zeit aussetzen oder ganz aufheben.

§8. 28. Wer von dem Zuhörerraume aus Zeichen des Bei⸗ falls oder Mißfallens giebt, oder sonst die Ordnung oder den Anstand verletzt, wird auf der Stelle entfernt.

§. 29. Entsteht in dem Zuhörerraume eine störende Un⸗ ruhe, so kann der Vorsitzende anordnen, daß Alle, die sich zur Zeit darin befinden, denselben räumen.

Unmittelbar vor der Abstimmung

Sor au, 2. September. Die Feier des tausendjäh⸗ rigen Bestehens der Stadt wurde gestern hier durch einen Schulaktus begangen. Der Sage nach ist Sorau im Jahre 840 mit Sommerfeld zugleich von dem Slavenherzoge Somarus erbaut; aber als feststehend ist nachgewiesen, daß Sorau von seinem ersten bekannten Besitzer, dem Markgrafen Thaculf, durch Testament dem Stift Fulda vermacht und an dieses mit dem 1. September 873, dem Todestage des Markgrafen, übergegangen ist. Die Stadtbehörden haben zu Ehren dieses Tages beschlossen, durch Sammlung freiwilliger Beitrage von den Einwohnern der Stadt unter der Bezeichnung „Jubelstiftung zur Feier des 1000jährigen Bestehens der Stadt Sorau. R.⸗L. einen Fonds mit dem Zwecke zu begründen, aus je einem Drittel dessen Zinsertrages je ein Stipendium an einen eine

höhere Gewerbeschule, und an einen eine deutsche Universität be⸗

suchenden Sohn eines Einwohners der Stadt ohne Unierschied der Konfession resp. des Gewerbes oder der Fakultät zu ge⸗ währen, das dritte Drittel aber zur allmählichen Aufbesserung dieser Stipendien resp. demnächstigen Fundirung neuer Stipen⸗ dien dem Kapitale zuzuschlagen. Die Beträge der Stipendien, welche beim Mangel an Empfängern nicht zur Ausgabe gelangen können, sollen auf die Bearbeitung der Geschichte der Stadt in

das Heimathwesen.

geeigneter Weise verwandt werden.

steht auch denjenigen Mitgliedern des Kreisausschusses bezw. dem

faßt hat.

Bayern. München, 4. September. Der Prinz Luit⸗ pold ist von der Truppen ⸗Inspektion in Regensburg heute Vor⸗ mittag wieder hier eingetroffen.

Die bestehenden Vorschriften über die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel

wurden einer Revision unterstellt und wird die auf Grund

derselben von dem König unterm 29. d. Mts. genehmigte neue Verordnung heute im Regierungsblatt verkündet. Dieselbe enthält u. A. nähere Bestimmungen in Betreff der Errichtung von konfessionellen Schulen und von konfessionell gemischten Schulen und hat mit dem heutigen Tage für alle Landestheile in Wirksamkeit zu treten; gleichzeitig erlöschen alle mit derselben in Widerspruch stehenden früheren Vorschriften.

5. September. (W. T. B.) Der Kronprinz des

Deutschen Reichs und von Preußen wird bei seiner am

8. d. Mis. in Ansbach zu erwartenden Ankunft durch General Maillinger, als Kommandirender des II. Bayerischen Armee—⸗ Torps empfangen und von demselben auf seiner Inspektionsreise nach Würzburg, Nürnberg, Bamberg begleitet werden.

Sachsen. Dresden, 5. September. Der Prinz und die Prinzessin Georg sind heute Vormittag 9 Uhr nach Weimar abgereist.

Leipzig, 5. September. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen⸗Weimar langten gestern Abend 8 Uhr 8 Minuten auf der Königlichen Staatsbahn von Chur in der Schweiz nebst hohem Gefolge mit dem Schnellzuge hier an, traten in Hauffes Hotel ab und werden morgen Vor⸗ i n 113 Uhr auf der Thüringer Bahn mittels Extrazuges nach der Residenz Weimar weiterreisen.

Württemberg. Friedrichshafen, 2. September. Der König und die Königin haben sich gestern Nachmittags zum Besuch des Prinzen und der Prinzessin Wilhelm von Baden nach Schloß Kirchberg begeben und sind Abends hier— her zurückgekehrt

Stuttgart, 4. September. Die bürgerlichen Kollegien hiesiger Stadt beschäftigten sich heute in öffentlicher Sitzung mit weiterer Berathung von Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera; zunächst wurde eine Kommission niedergefetzt, welche die Bes chlüsse auszuführen oder deren Ausführung zu überwachen hat. Zu die⸗ ser Kommission werden nur ärztliche Mitglieder zugezogen. Es wur⸗ den der Kommisston die nöthigen Geldmittel zur Verfügung gestellt, sowie auch eine Baracke als provisorisches Leichenhaus im Prag⸗ Friedhof zu errichten beschlossen. Ebenso wurde für einen sehr abgelegenen Ort im Walde zur Verscharrung der Fäkalstoffe der n Vorsorge getroffen. Bis jetzt ist noch kein Fall hier vorgekommen. . wurden 204,576 fl. ver⸗ willigt zur Ausführung verschiedener Arbeiten auf dem Prag⸗ Friedhofe.

H5. September. (W. T. B.) Vom „Staats⸗Anzeiger“ wird der Wiederzusammentritt der württembergi— schen Ständeversammlung zum Zweck der Berathung des Etats für die zweite Woche des Oktober angekündigt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weim ar, 3. September. Der Einzug des neuvermählten Erbgroßherzoglichen Paares findet in den ersten Nachmittagsstunden des 6. Sep⸗ tember statt. Die Vorbereitungen zu dem Empfange sind hereits im Gange und ist namentlich die hiesige Kunstschule bemüht um eine künstlerische Ausschmückung einiger Theile der Stadt. Nach Beendigung der hiesigen Feierlichkeiten wird die Groß herzog— liche Familie sich auf die Wartburg begeben, woselbst, ähnlich wie vor einigen Jahren gelegentlich des 700jährigen Jubelfestes der Wartburg, eine mustkalische Aufführung vorbereitet wird. Die Musik ist von Franz Liszt komponirt, während Viktor Scheffel den auf die Geschichte der Burg bezüglichen Text ver⸗

Mecklenburg. Neu⸗Strelitz, 4. September. Wie unter dem 29. v. Mts. aus dem Haag berichtet wird, waren der Großher zog und der Erbgroßherzog von Mecklen—⸗ burg-Strelitz daselbst angekommen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 4. September. Die Herzogin hat sich heute nach Oberhof auf dem Thürin⸗ ger Wald begeben, wo der Herzog ebenfalls verweilt.

Lübeck, 4. September. Die Verwaltung der Staats⸗ finanzen hat den Bericht für das Jahr 1872 veröffentlicht. Danach waren die ordentlichen Einnahmen auf 1,669, 315 Ct.⸗Mark und die ordentlichen Ausgaben auf 1,695,B367 Ct. Mark veranschlagt, so daß ein aus der Reservekasse zu deckendes Defizit von 26, 052 Ct. Mark in Aussicht genommen war. Statt dessen haben die Einnahmen 1,8398, 855 und die Ausgaben 15721, 656 Ct.-⸗Mark betra⸗ gen, so daß sich ein Ueberschuß von 177, 200 Ct.-⸗Mark ergab, welcher der Reservekasse zu Gute kommt, deren Bestand hierdurch auf 491,975 Ct. Mark gewachsen ist. Den Hauptüberschuß haben die Er⸗ träge an Zinsen und Dividenden, sowie die indirekten Steuern mit je 76,500 Ct. Mark geliefert; die Domänen erbrachten 27,247 Ct. Mark, die direklen Steuern 22,555 Ct⸗Mark über den An⸗ schlag; die übrigen ca. 30, 000 Ct.⸗Mark Ueberschuß gehören ver⸗ schiedenen Einnahmequellen an.

Bremen, 5. September. Wie die „Nordsee⸗Ztg.“ meldet, war der General⸗-Feldmarschall Graf von Moltke gestern in Bremerhaven und nahm an Bord des nach ihm benannten Dampfers an dem ihm zu Ehren veranstalteten Diner Theil. Im Rathskeller wird der Senat dem Großen Generalstabe eine Abendunterhaltung geben.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 4. September. Gestern, Abends 6 Uhr, fand zu Ehren des hier versammelten Bezirkstags von Unter-Elsaß ein aus einigen 50 Gedecken bestehendes Festmahl in der „Stadt Paris“ statt, zu dem der Bezirks⸗-Präfident v. Ernsthaufen neben den Mitgliedern des Bezirkstags die angesehensten Personen der Stadt eingeladen hatte. Der Ober⸗Prästdent, der Gouverneur und mehrere hohe Beamte waren zugegen. Der Speisesaal war festlich geschmückt. Der erste Toast galt Sr. Majestät dem Kaisfer und wurde von dem Ober⸗Präsidenten von Möller ausgebracht. Der Be⸗ zirks-⸗Präsident von Ernsthausen toastete auf den Bezirkstag, der Praäsident des letzteren auf die Herren von Möller und von Ernsthausen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. September. Der Für st Milan von Serbien hat heute um 7 Uhr früh nach achttä— gigem Aufenthalte Wien verlassen. Derselbe bestieg beim Karls⸗ steg das Separatschiff „Neptun“ mit dem Minister Philipp Kristie und der Suite; dort hatten sich Oberst Ritter von Ro⸗ dakowe ki, Polizei⸗Präsldent Hofrath Marx, Graf Esgzterhazy und Ceremonienmeister Baron von . eingefunden. Der Fürst nahm von den offiziellen Persönlichkeiten herzlichen Abschied und beauftragte den Obersten Rodakowski, dem Kaiser seine Dank⸗

barkeit für dessen Gastfreundschaft nochmals auszudrücken. Ge⸗ stern wurde der Fürst nach Ankunft des Kaisers aus Ischl in einer Abschieds audienz empfangen. Derselbe stattete auch sämmt⸗ lichen hier weilenden Erzherzogen Abschiedsbesuche ab. Der Fürst, der heute Abend in Linz eintrifft, wird von dort aus mit der Westbahn seine Reise nach Paris fortsetzen.

Der König von Dänemark wird der „N. Fr. Pr.“ zufolge gegen Mitte dieses Monats zum Besuche der Kai⸗ ferlichen Familie und zur Besichtigung der Weltausstellung hier eintreffen.

Erzherzog Karl Ludwig ist mit Gemahlin in Graz, Erzherzog Franz Karl, wie allsährlich, im Wallfahrtsorte Mariazell eingetroffen.

Am 2. d. M. ist die Herzogin von Bordeauz in Salzburg angekommen.

Der amerikanische Gesandte Jay ist gestern Abend nach Paris abgereist.

Der Kaiser hat genehmigt, daß den in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. März 1872 mit Charakterpensionen zu betheilen⸗ den Wittwen nach Direktoren und Hauptlehrern an staatlichen Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Bildungsanstalten künftig für die hinterbliebenen Waisen dieser Funktionäre charaktermäßige Erziehungsbei⸗ träge im Ausmaße jahrlicher 60 fl. per Kopf beim Vorhanden⸗ sein der vorgeschriebenen Bedingungen bewilligt werden.

Brünn, 4. September. Zu den vom 9. bis 15. d. M. zwischen Cernahorg und Plumenau stattfindenden Feld—⸗ übungen wird der Kaiser am 10. eintreffen und drei Tage im Lager zubringen.

Agram, 5. September. (W. T. B.) In der heutigen Landtagssitzung wurde das Ausgleichs elaborat der Regnikolardeputation nach Schluß der Generaldebatte durch namentliche Abstimmung mit 79 gegen 19 Stimmen ge⸗ nehmigt, worauf sich die Oppositionspartei entfernte. In der Spezial debatte wurde das Elaborat unverändert angenommen. Morgen wird die dritte Lesung stattfinden.

Schweiz. Basel, 2. September. Die Beschlüsse der altkatholischen Delegirten-Versammlung zu Olten vom 31. v. Mts. lauten wörtlich, wie folgt:

1) Die Delegirtenversammlung erneuert ihren am 1. Dezember 1872 gefaßten Beschluß, der in Uebereinstimmung steht mit der vom altkatholischen Kongreß zu Cöln vom Jahre 1872 ohne Widerspruch gebilligten Anschauung, daß durchgreifende, von der Zeit gebotene Re—⸗ formen, welche die Sendung, das Wesen und die Organisation der katholischen Kirche berühren, nur durch dasjenige Organ vorgenommen werden können und sollen, durch welches auch in der apostolischen Zeit und noch in späteren Jahrhunderten die Gestaltung und Ordnung der christlichen Kirche konstituirt und festgestellt wurde. ö .

2) Dieses konstiluirende Organ wird durch die künftige Kirchen⸗ verfassung aufgestellt werden. In Rückkehr zur alten apostolischen Kirche und zugleich entsprechend dem Geiste unserer republikanisch bür—⸗ gerlichen Institutionen, wird die Kirchenverfassung der Altkatholiken in der Schweiz auf rein demokratische Grundlage in der Gemeinde basirt und sodann mit Anwendung des Repräsentativsystems in höhe⸗ ren Synodal⸗Organen ausgebaut werden, welche zur Bewahrung der Einheit, sowie zur Leitung und zeitgemäßen Fortbildung des Ganzen berufen sind. .

3) Sobald eine hinlängliche Anzahl von, Gemeinden und auch Minderheiten in Gemeinden, sorzie von Genossenschaften und Vereinen des altkatholischen Bekenntnisses die Konstituirung einer schweizerischen Nationalkirche verlangt, so wird das Central ⸗Komite des schweizeri⸗ schen Vereins freisinniger Katholiken eine Delegirtenversammlung fämmtsicher altkatholischen Gemeinden, Gemeindeminderheiten, Genos⸗ senschaften und Vereine einberufen. Spricht sich die Versammlung für die Konftituirung eiller Nationalkirche und allfällig auch für die Errich⸗ tung eines altkatholischen Bisthums gus, so ernennt sie sofort in und aus ihrer Mitte eine einstweilige Diöcesgnkommission von geistlichen und weltlichen Mitgliedern, welche, im Einverständniß mit den zuständigen Behörden des Bundes und der betreffenden Kantone, über die Kon⸗ stituirung der Rationalkirche, die allfällige Errichtung und Organi⸗ sation des Bisthums, die Aufstellung der Kirchenverfasfung und ihrer Organe zc. der Delegirtenversammlung die erforderlichen Anträge zur Beschlußfassung hinterbringt. Die Wahl eines Bischofs, sei derselbe Diöcesan- oder Missions-Bischof, wird die gufzustellende Kirchen⸗Ver⸗ faffung der aus geistlichen und weltlichen Abgeordneten der, Gemein ben bestehenden Discesan⸗Synode übertragen. Der Gewählte darf nur seiner Wahlbehörde zu Handen der Diöcesan-Gemeinden und der betreffenden Landesregierungen den Amtseid seisten. Jegliche Ver⸗ pflichtung gegen irgend eine andere Autorität ist ihm untersagt.

Frankreich. Paris, 3. September. Der Präsident Marfchall Mae Mahon ist heute nach seinem Landsitz La Foret abgereist, wo eine Versammlung seiner Familie stattfindet. Die Herzogliche Familie de Castries befindet sich bereits dort. Vorher war Min isterrath im Elysée, um über die Ersatz⸗ wahlen zu berathen, ohne daß jedoch ein Beschluß gefaßt werden konnte. .

Das „Journal officiel von Algerien enthält folgende Mittheilung: Im Jahre 1870 hatte Algerien einen Ein⸗ und Ausfuhrhandel zu verzeichnen, der 297 Millionen übersteigt. Die Einfuhr aus Frankreich betrug 131 Millionen die des Aus⸗ landes 40; nach Frankreich wurde für 68, nach dem Auslande für 60 Millionen ausgeführt. Frankreich machte also in diesem Jahre mit Algerien für 195 Millionen Franken Geschäfte. 1872 überstieg der allgemeine Handel die Summe von 361 Millionen, 64 mehr als 1870. Die Ausfuhr betrug 164 Millionen, wovon 120 auf Frankreich kommen; die Einfuhr belief sich auf 197 Millionen, von welchen 141 Frankreich zufallen. Die Ko⸗ lonie machte also mit dem Mutterlande für mehr als 261 Millionen Franken Geschäfte. Man erhebt in Algerien jährlich 20 Millionen Steuern; die Ausgaben belaufen sich auf 23 bis 24 Millionen, so daß nur eine kleine Differenz zu decken ist. .

Durch Verordnung des Präfekten wurde die zuerst erlaubte Feier des jährlich am 4. September in Per⸗ pignan gehaltenen St. Jean⸗Festes verboten.

5. September. (W. T. B.) Der gestrige Jahrestag der Wiederherstellung der republikanischen Regie⸗ rung ist hier und in den Departements in vollkommener Ruhe verlaufen. Eine ganz unbedeutende Ruhestörung in Vor⸗ deaux wurde sofort unterdrückt. In Algier hatten die Radi⸗ kalen zur Ansammlung einer größeren Menschenmenge Anlaß gegeben, wobei einige Offiziere insultirt wurden; das Militär stellte die Rueh wieder her.

In Verdun sind bereits gestern Abend 50 französische Gensd'armen in Funktion getreten. .

In dem „Pays“, dem Organe der bonapartistischen Partei, erklärt Paul de Cassagnge jede Verbindung der Bo⸗ napartisten mit den Royalisten für abgebrochen.

Der frühere Präsident Thiers hat eine von, den Generalräthen des Departements des Vosges an ihn gerichtete Adresse mit einer Zuschrift beantwortet, in der er sagt, die Dankbarkeit seiner Mitbürger, die einzige Belohnung, nach der er geize, nehme er mit erkenntlichem Herzen entgegen. Trotz der gegentheiligen Erklärungen seiner Feinde, die

er nicht fuͤr so persönlich erbittert gehalten habe, er⸗

ferner,

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kenne das Land doch an, daß er für das Vaterland etwas ge⸗ than habe, und dadurch fühle er sich hinreichend belohnt. Dar⸗ über, ob er die Provinzen besuchen werde, sei er noch nicht ent⸗ schieden. Im eigenen Interesse der konservativen Republik liege es, daß deren Anhänger daran festhalten, dieselbe als die im Augenblick einzig mögliche Regierung zu betrachten, jede andere Regierung werde der Triumph einer einzelnen Partei und dieselbe werde weder unparteiisch, noch friedlich und friedliebend, noch gerecht sein.

Spanien. Madrid, 4. September. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Cortes wurde über den Antrag, die Kriegsartikel in ihrer ganzen Strenge anzuwenden, ver⸗ handelt. Navarette brachte den Ünterantrag ein, die Todes⸗ strafe in den Kriegsartikeln zu streichen. Derselbe wurde mit s9 gegen 85 Stimmen abgelehnt. Die Minister reichten darauf ihre Entlassung ein. Salmeron nahm dieselbe an und wird seinen Posten ebenfalls niederlegen, falls der Antrag Martinez, die Kriegsartikel in ihrer vollen Strenge wiederherzu⸗ stellen, angenommen werden sollte. In diesem Falle würde dann Castelar zum Präsidenten der Exekutive gewählt worden.

Dem Vernehmen nach fordert Castelar, wenn er die Bildung eines neuen Ministeriums übernehmen soll, die absolutesten und weitgehendsten Vollmachten und verlangt daß die dringendsten Gesetze in einer permanenten Sitzung angenommen, die Sitzungen dann aber bis zum 1. De⸗ zember ausgesetzt werden.

Salmeron würde, wie es heißt, zum Präsidenten der Cortes gewählt werden.

5. September. (W. T. B.) Die Cortes tra⸗ ten heute Nachmittag um 5 Uhr zu einer geheimen Sitzung zusammen, um über die gegenwärtige Krisis im Ministerium zu berathen. Castelar und Salmeron sprachen Beide. Ersterer wies darauf hin, daß, wenn ganz Europa sich der Reaktion zuneige, um so mehr alle liberalen Parteien ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Carlisten ver⸗ einigen müßten. Letzterer sprach sich dahin aus, daß ihm, nach⸗ dem er zwanzig 2 lang für die Aufhebung der Todesstrafe eingetreten sei, jetzt die moralische Autorität fehle, dieselbe zur Anwendung zu bringen; er halte es deswegen für seine Pflicht, seinen Rücktritt zu erklären und sei damit einverstanden, daß Castelar an seine Stelle trete. Nach einigen Ausführungen von Rios Rosas, welche dahin gingen, daß die Majorität der Versamm⸗ lung das Land repräsentire und die unter dem Ministerium Salmeron eingeschlagenen Bahnen auch weiterhin verfolgen müsse, erbat darauf Castelar eine Bedenkzeit von ein bis zwei Tagen, um seine Entscheidung zu treffen, bevor die Krisis als eine öffentliche behandelt werde.

Der Distrikt von Valeneia ist in Belagerungs⸗ zu stand erklärt worden.

Die britischen Behörden in Gibraltar erwarten noch definitive Instruktionen über die Rückgabe der den In⸗ surgenten abgenommenen Fregatten Vittoria“ und „Al⸗ man sa“ an die spanische Regierung.

Portugal. Das am 1. September zum ersten Mal er— schienene neue römische Journal „Popolo Romano“ berichtet: Die römische Kurie hat den Bischof Visen wegen einiger Amtshandlungen als Minister von Portugal in Anklagestand versetzt; vier andere portugiesische Bischöfe sind, von den Jesuiten als Jansenisten verklagt, nach Rom citirt worden, um sich vor dem Inquisitionsgerichte zu verantworten.

Italien. Rom, 3. September. Der König, welcher heute oder morgen hier erwartet wurde, wird erst später eintref⸗ fen und ist einstweilen wieder von Florenz nach Valsavaranche gereist. Der Minister⸗Präsident Minghetti wird Mittwoch in Rom erwartet. -.

Gestern ist der Staatsrath und Abgeordnete de Blasiis gestorben. Derselbe war einige Zeit Minister für Handel, In⸗ dustrie und Ackerbau.

5. Speptember. (W. T. B.). Der Tag der Abreise des Königs nach Wien ist noch nicht festgesetzt; die Abwesen⸗ heit desselben wird etwa 14 Tage dauern.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 3. September. Die Großfürstin Katharina Michailowng und der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz mit ihren Kin⸗ dern sind heute in das Ausland abgereist.

Am Montag, den 20. August, sollten, wie der R. J.“ meldet, die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in den Städten Ssmolensk und Pensa und den dazu gehö— rigen Bezirken, sowie auch in Reval mit dem Kreise Harrien versuchsweise einberufen werden. Vom Erscheinen sind dis⸗ pensirt die Mannschaften der Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗ Kommandos, die Ambulanzen, die Matrosen und alle die⸗ jenigen, welche zwar zu den betreffenden Bezirken gehören, zur Zeit aber abwesend sind. Umgekehrt sind diejenigen Mannschaf⸗ ten des Beurlaubtenstandes, welche zu den obengenannten drei Bezirken nicht gehören, sich aber vorübergehend in denselben aufhalten, verpflichtet, bei der Einberufung sich zu stellen. Zur Ueberwachung des Einberufungsverfahrers und Instruktion der Mannschaften sind auf Allerhöchsten Befehl kommandirt worden: nach Ssmolensk General⸗Adjutant Kuschelew, nach Pensa der General⸗Lieutenant vom Generalstab Meschtscherinow, und nach Reval ber General⸗Major der Suite Sr. Majestät von Wey⸗ mann.

Zu Subventionen für verschiedene Aktienge⸗ sellschaften im Jahre 1874 ist, wie die „R. W.“ meldet, vom Finanz-Ministerium ein Kredit von 1l, M41, 903 Rbl. ausgeworfen worden. Diese Summe soll unter die folgenden Aktiengesellschaften zur Vertheilung kommen; I) Russische Ge⸗ sellschaft für Dampfschiffahrt und Handel; 2) Gesellschaft der regelmäßigen Amur⸗Dampfschiffahrt; 3) Gesellschaft Kaukasus und Merkur“ und 4) Gesellschaft der ‚Weißmeer⸗Murmanischen regelmäßigen Dampfschiffahrt.“

Odessa, 5. September. Minister des Auswärtigen, hier eingetroffen.

(W. T. B.) Der tür kische Raschid Pascha, ist heute

Nr. 35 des „Central-Blgtts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reichskanzler Amt, hat folgenden Inhalt: 1) All⸗ gemeine Verwaltungssachen: Mittheilungen über das Auftreten der Cholera, über den Stand der Rinderpest; Verweisungen von Auslän= dern aus dem Reichsgebiete? Abkommen zwischen Deutschland und Italien einerseits und der Schweiz andererseits vom 25. Juli 1873 zur Ausführung des zwischen dem Deutschen Reiche und Italien ab- geschlofsenen Auslieferungs · Vertrages, vom 31, Oktober 1871. 2) . wesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen. 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahmen An Zöllen sowie der Einnahmen der Reichs⸗Post⸗ und der Reichs . Telegraphen · Vncwal⸗ tung; Bekanntmachungen, betr. Befugnisse von Steuerämtern. 4 Pest⸗ wesen: Bekanntmachungen, betr. Korrespondenzverkehr mit den britischen

Landschaften Arakan, Pegu und Tenasserim in Hinter⸗Indien via Triest;