1873 / 213 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Inseraten⸗Exvedition des Nrutschen Reichs Anzeigers und Königlich . Staats Anzeiners: 3 Berlin, Wilhelm Straße Vr. 32. ö . *

4.

Steckbriefe und Unter suchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Otto Müller ist die gerichtliche Haft wegen Urkundenfälschung in den Akten M. 316. de 1873. Komm. II. be- schlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ g rt werden können. Es wird ersucht, den 2g, ller im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direktion hierselbft abzuliefern. Berlin, den 6. September 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommisston II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 4 Jahr. Geburtsort: Nowawes. Größe: 5 Fuß 7 Zoll. gare: blond. Augen: braun. Augenbrauen; blond. inn; rund. Nase gewöhnlich. Mund; gewöhnlich. Gesichts bildung: oval. Gesichtefarbe: gesund. Zähne: 6 schlank. Sprache: deutsch, französisch, englisch.

Strafvollstreckungs⸗Requisition. Gegen den Schiffer August Heschke, geboren am 27. November 1836 zu Neubrück bei Beeskow und dort ortsange—⸗ hörig, soll eine rechtskräftig erkannte Gefängnißstrafe von drei Monaten vollstreckt werden. Seine Fest⸗ nahme hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den August Geschke im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen, an die nächste Gerichtsbehörde zur Straf⸗ vollstreckung abzuliefern und dem unterzeichneten Ge⸗ richte hiervon Nachricht zu geben.

Alt⸗Landsberg, den 26. August 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Sandels⸗Register.

Sandelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

P. Gu

Die Firma

JTö97 die Firm

Gelöscht ist:

Berlin,

den

Deffentlicher Anzeiger.

Stee briefe und Unterfuchungö-⸗ Sachen. Handels Register.

Kenkurse, Sub hastationen, Aufgebete, Ver ladungen u. dergl.

Zertaufe, Pervachtungen, Submis sio nen 0

5. Verlocfung, Amortijatien, Zins zaßiung u. J. w. don öffentlichen Papieren.

ö 5. Indufstrielle tabli ffements ab ciken u. Gref Banzel.

2. Literarische Anzeigen

8. Familien · Nachrichlen.

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4615 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. J595 die Firma:

Dr. Heinrich Byk

und als deren Inhaber der Dr. Heinrich Byk hier llietziges Geschäftslokal: . eingetragen worden. -

In unser e, n,. ist Nr. 7596 die Firma: tedt, Verlagsbuchhandlung und Expedition der Ackerbauzeitung und ale deren Inhaber der Verlagzbuchhändler Paul Heinrich Gustedt hier letziges Geschäftslokal: Steglitzerstraße 38) eingetragen worden.

tstraße 1/2)

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 1921 die hiesige Handlung in

Striese C Comp. (J. Windolff vermerkt steht, ist eingetragen: ü

Firma:

ist in: J. Windolff

verandert. Vergleiche Nr. 597 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.

4a:

J. Windolff

und als deren Inhaber der Buchdruckereibesitzer Carl Julius Windolff hier eingetragen worden.

Firmenregister Nr. 4963: die Firma: S. Offenbacher⸗Oppenheimer.

S8. September 1873

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Ytorddeutsche G

Gesellschaft, II. Emission Nr. 2701. 2702. 2703. digen Theilzahlungen nebst 6x Verzugszinsen vor digen Betrages als Konventionalstrafe bereits geleifteten Theilzahlungen zu Gnnsten der Berlin, den 4 September 1873.

Rosenstein.

1. Jerichiedene Betanntma- agen. 3

andernfalls die Aktionäre i

6

=

serate nig mt an die ausgristrte Annon gen- Expedition von olf Mosfe in Kerlin, Ceipzig, qjamburn, Frau-

furt a. M., Greslan, galle, Prag, inien, ä uchea, Nnruberag. Stratzburg. Züri und Stuttgart.

*

rund⸗Credit⸗Bank.

nh the ken Bersiherunge. 1 etien. Gesesschaft In Gemäßheit des Artikels 8 unseres Gesells gemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches ergeht hiermit

* 7

m 1. Dezember 1872 ab und Gesellschaft für verlustig erklärt werden.

Die Direktion.

Dr. Goldschmidt.

aftsstatuts und des Artikels 221. alin. 2 des All. an die Inhaber der Interims · Aktienscheine unserer die Aufforderung zur sofortige U Leistung der rückstän.

zehn Prozent des rückstän. hrer Anrechte aus der Zeichnung w

Verschiedene Bekanntmachungen.

M. 1489 Der Gursus für Land wehr⸗

ginnt am J. Qltober er. Militai r⸗ Pädagogium Neustadt⸗ Eberswalde (Bahnhof) Fontanes, Major z. D.

„Aquaduct Germania.“

erlin, den 5. August 1873. 2 Westend⸗Gesellschaft 9. Quistorp & Eo.

Zufolge Verfügung vom 5. September 1873 sind . . September 1873 folgende Eintragungen er⸗ olgt:

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3570 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma Waggonfabrik Gebr. Hofmann & Co., Aktien-

. gesellschaft, vermerkt steht, ist eingetragen:

Die Gesellschaft hat unter der hiesigen Firma

zu Breslau eine Zweigniederlassung errichtet, für deren Vertretung alle in Bezug auf die Haupt⸗ ö hier eingetragenen Bestimmungen gelten. .

2 2 7

zahlung M. 834

sun

zogen worden: Lit. A. A. E

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. ö C

3692 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: n C.

Goldschmidt, Simon & Co. .

vermerkt steht, ist eingetragen: mh C.

Der Kaufmann Eduard Simon zu Berlin ist Die

am 22. Juli 1873 aus der Kommanditgesellschaft sibern ausgetreten. die

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 45354 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma Vereinigte Weißeufelfer Kohlenwerke vermerkt steht, ist eingetragen: Durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 29. August 1873 ist der Direktor Heinrich Adolph Friedrich rer, dr,. dieser Stellung enthoben und der

mit der

Nachfolgende, kommenen

aufmann Julius Hermann Scheffler zu Berlin

zum Direktor der Gesellschaft gewählt worden. zw

Die hiesige Handelsgejellschaft in Firma: . J. T. Goldberger (SGcsellschaftsregister Rr 3104) hat für ihr Handels- geschäft dem Kaufmann Max Sello und dem Banquier Friedrich Eduard Guftav Fielitz, beide zu Berlin, 5 Venere pre bm. ertheilt und ist dieselbe in unser und Lit. C Prokurenregister unter Nr. 2627 eingetragen worden. K

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Vereinigte . und Laurahütte, Aktien- Gesellschaft für Bergban⸗ und Hüttendetrieß, Gefellschaftsregister Nr. 3227) hat dem Kassirer Michael Konietzk⸗ zu Berlin Kollektivprokura der- gestalt ertheilt, daß er die Firma nur in Verbindung mit einem Mitglied der Direktion, oder des Auf⸗ sichtsrathes oder mit einem anderen Prokuristen der

ellschaft zu zeichnen hat.

Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2623 eingetragen worden.

Gelõscht sind:

Firmenregister Nr. 3151 die Firma C. A. XB. Schneider Wwe.

Vreokurenregister Nr. 484 die Prokura des Julius Friedrich Wilhelm Schneider für die setzt gelöschte Firma 6 W. Schneider Wwe.

en, Nr. 2577 die Kollektirvrekura des Hermann Nathansohn, Anselm Schneider und Gustav Jaffs für . Firma Gebr. Guttentag.

Zufolge Verfũůgung vom 8. September 18973 sind am chaft, selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: G ch af Die Gejellschafter der hierselbft umter der Firma: U ndu S. Offenbacher y er & Co. am J. September 1873 begründeten Handelsgesellschaft 29 (jetziges Geschäftslokal: Jãgerstraße 10)

der Kaufmann Siegmund Offenbacher⸗Oppen⸗

er, dessen Ehegattin Julie, der Kaufmann Philipp jãmmtlich hier.

Zur Vertretung derselhen sind nur der Kaufmann Siegmund Offenbacher Oppenheimer und der Kauf⸗ mann Philivp Lewinsohn berechtigt.

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4614 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma—⸗ Robert Engel Nachfolger am 18. Auguft 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftelokal: Kottbuser Ufer 523 sind die Kaufleute: 2. Wilhelm Voßberg zu Kreutz, b. Heinrich Mentz zu Berlin.

nigst einzulösen.

Danzig,

Chan

errn Jo nas chgaffhause den Herren i dorf bei der

insohn,

dem Herrn M. Diskonto⸗Ge den berfeld bei den

rf ssan e e ff

entsprechende

2. Jannar 1874 ab, bei der

kiesigen Kreis ⸗Kommunal-Kasse gegen Rückgabe der Obligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Cou⸗ pons in Empfang zu nehmen.

Rr. sind gleichfalls bei der oben gedachten Kasse schleu⸗

Der Vorsitzende der kreisständischen

hen 2 . ö n.. Di s⸗ e aft; in Cre feld bei dem Herrn 2 Mũnchenberg, h H

Herren Haller,

* Söhne und bei unserer Haupt⸗Kafse; in Gaffel beĩ der Königlichen nn n be er , an

Elberfeld, den 5. September 1873. stönigliche

Verloosung, Amortisation, Zins⸗

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachun

Bei der in diesem Jahre . Ausloo⸗ der Obligationen des Danziger Land⸗ kreises TL. Emission sind folgende .

ummern ge⸗

Ar. 25 über 599 Thlr., Ar. 54 „599

77

**

Nr. a. =.

5 ausgeloosten Obligationen werden den Be⸗

Aufforderung hierdurch gekündigt, Kapital ⸗Abfindung vom

aus früheren Ziehungen herausge⸗

wr Nummern von bereits gekündigten, aber bisher nicht abgehobenen Kreis Obligatipnen und

ar: Lit. A. Nr. ö. über 599 Thlr.,

100 100 19090 ,, 100 11 5 61 über 100 Thlr. II. Emission,

main 7

den 28. April 1873.

sseebau⸗Kommission.

Landrath v. Gramatzky.

Bergisch⸗Mär⸗ n kische Eisenhahn.

Abhebung der pro 18659, Aktien der Bergisch⸗

othschild C Söhne und Bank für Handel und

deinr. Quistorp. Ferd. Scheibler.

Bern Magdeburger Eisenhahn.

Kraft.

Derselbe enthält Aenderungen resp. der Waaren⸗Klassifikation und Expeditionen zu beziehen. Berlin, den 6. September 1873.

Direktorium.

ö u und Reserve⸗Offst⸗ iere, behufs Vorbereitung zum Linien- Offizier= ramen, sowie der zum See⸗-Kadetten⸗-Examen be⸗

(a. 298 /9.)

Dieses Bauwerk (auf dem vordern Westend⸗Terrain an der Ecke der Kastanien⸗ und Platanen -Assee be— legen ist nebst Modellen und Plänen dem Publifum täglich zur Ansicht geöffnet., Entrée à Perfon 23 Sgr. ]

23 U com hung

Mit dem 10. d. Ml. tritt der 8. Nachtrag zum Tarif für den Lokal-Güterverkehr unferer Bahn in

n Ergänzungen ist von unseren Güter⸗

lu rio] Bekanntmachung.

zur öffentlichen Kenntniß bringen. Neustadt b. M., den 5. September 1873.

Der Magistrat.

Muß bach. M. 1488 . Land gräflich Hessische konzessionirte Liandeshank.

vor der HHöhe. Status am 31. August 1873.

Activn.

i k Fl. 161,511. Kassenanweisungen und Bank⸗ . Wechselbestãnde Lombardhestände . Staats Kommunalpapiere und sonstige Effekten inkl. 2000 Stück rückgekaufter eigener . . Grundstücke und ausstehende ,,, Guthaben im Conto⸗Corrent⸗

Verkehr i! Passi vn. AMiiegkapunnnnanan Noten im Umlauf . Verzinsliche Depositen . k

340, 570. 173,932.

640 523 57.519. 435.409.

1000, 000. 50000. 281,918.

50 00.

2427]

Aktien⸗Gesellschaft

Montag, den sz. Oktoher di im Geschäftslokale der Gesellschaft zu Empel,

Prinz Eeopold“

für Hittenhetrieb, Puddlings⸗ und Walzwerk zu Empel. Die dieciahrize ordentliche General⸗Versammlung findet am

eses Jahres, Mittags 12 Uhr,

wozu die Herren Aktionäre eingeladen werden, statt.

Gegenstand der Berathung außer der Tagesordnung:

1) Beschlußfassung über die V 2) Wahl eines Vorstandsmitgl 3) Beschlußfassung über Aende

Der

zu

erwendung des Gewinnes; iedes; rung der Artikel 4 36 der Statuten.

Vor stand

der Altien⸗Gesellschaft „Prinz Leopold“ für , Puddlings und Walzwerk Empe .

Durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Magdeburg ist die Abhaltung des hiersclbst im alten Stadttheile auf Dienstag, den 14. Dttober o. J

fallenden Vieh⸗ und Krammarktes

, . Michaellsmarkt für das lau⸗ ende Jahr ausgesetzt worden, was wir hiermit

(Er. 63, IX.)

19.0094.

derjenigen Ausstelle

stellung

. 6 Bog ist in der Expedition, Berlin, Wilhelmfsfraße

2cmtliche —⸗

zu beziehen.

Verzeichniß

r des Dentschen Reichs

welchen von der internationalen Jury der Weltaus—

in Wien

Hile Keen preise

zuerkannt worden sind.

Separat · Abdruck aus dem „Deutschen 3 und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.“ en gr. 40.

Preis 16 Sgr. 32, gegen n ng oder Nachnahme des Betrages

Deutsche Monatz⸗ hefte. 3ei tse ch rift

eilmann; in Bonn bei dem Cahn; in Cöln bei dem A. n'schen Bank⸗Verein und bei

Deichmann C Comp.; in Du ssel⸗ Elberfelder Diskonts⸗ und Wechslerbank Düsfeldorf; in Barmen ba dem Barmer Bankverein; in Hannover kel in,, (Provinzial - .

Hamburg bei le & Comp.; in El-

63h in H Herren von ber Heydt⸗Kersten

e

senbahn⸗Direktion.

für die gesammten Culturinteressen des dentschen Vaterlandes.

Im Auftrage der Redaktion des Deutsch en Reichs Anzeigers n

U Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers herausgegeben.

Die Dentschen Monatshefte sind die Fortsetzung der Viertel ja hrshefte des „Deut 46 Reichs⸗ und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeigers.“ Sie erscheinen Ende jeden Monats in Heften von

ca. 6 Bogen gr. 8. in elegantester Ausstat⸗

tung und mit zahlreichen Illust rationen.

6 Hefte bilden einen Band. Der Preis des Bandes

beträgt nur 2 Thaler. Bestellungen nehmen alle

,,. und Buchhandlungen des In⸗ und uslandes entgegen.

Das vor Kurzem ausgegebene 2. Heft, Band II. hat folgenden Erhalt Die volkswirthschaftlichen Zustände des Dentschen Reiches. J. Rückblick auf die germanischen Schöffengerichte. Das Elsaß. Der deutsche Buchhandel im Jahre 1573. 5 Charakteristik der Industrie Berlins. II. Die Köͤ⸗ nigliche Münze zu Berlin. Dag Sitzungszimmer der. Königlichen Regierung in 6 a. O. Reiseblätter. Die literarische Gesellschaft in Pots dam. Chronik des Deutschen Reiches.

Carl Heymann s Verlag. Anhaltischestraße 12. Redaktion und Rendantur: Schwieg er. Berlin: Verlag der Erpeditlon (KResseh. Druck: H. Heiberg. Drei Beilagen. (einschließlich der Börsen⸗ nnd Extra⸗Beilage.)

zum Deutschen Reichs⸗ Anzeiger

M 213.

. Berlin, 10. September. Untersuchungsplan zur Erforschung der Ursachen der Cholera und deren Verhütung. Denkschrift, verfaßt im Auftrage des Reichs kanzler⸗ Amts von der Cholera⸗Kommission für das Deutsche Reich.

. ./ / 9

Im Januar d. J. richteten die Professoren Hirsch und Pettenkofer das Gesuch an den Herrn Reichskanzler, es wolle derselbe mit Rück sicht auf den Umstand. daß im Laufe dieses Jahres eine neue und chwere Heimfuchung Deutschlands durch die Cholera mit großer Wahr— . keit zu erwarten stehe, die Bildung einer Sachverständigen⸗ Kommission veranlassen, welcher die Aufgabe zu stellen sei, einen ge⸗ meinsamen wee, re,. und Beobachtungsplan zur Erforschung der Verbreitungsart der Cholera zu entwerfen, in den ihr erforderlich scheinenden Fällen lokale Erhebungen zu veranstalten oder veranstalten zu lassen, nach Erlöschen der Epidemie die gesammelten Beobachtungen wissenschaftlich zu verarbeiten, und auf Grund der gemachten Erfäh⸗ rungen Vorschläge zur Ergreifung praktischer Maßregeln gegen die Weiterverbreitung der Cholera zu formuliren. In Verfolg dieses An⸗ trages hat der Bundesrath am 29. April d. J. die Einsetzung einer aus fünf sachverständigen Mitgliedern zu bildenden Spezialkommission zum Zwecke einheitlicher systematischer Forschungen über die Verbreitung der Cholera und die Mittel zu deren Fernhaltung und Bekämpfung beschlossen, und dieser Kommissien als Aufgabe bezeichnet

a. die Aufstellung eines einheitlichen Untersuchungsplans für die im Falle des . der Cholera in Deutschland zu pflegenden Erhebungen,

b. die Sammlung und wissenschaftliche Verarbeitung der Erhe— bungsresultate und die Erstattung von Gutachten über die zur Be⸗ kämpfung der Cholera dienlichen Maßregeln.

é. die Vornahme oder Veranlassung einzelner, etwa erforderlicher . Untersuchungen an Ort und Stelle während des Herrschens der Cholera. .

Durch Bundesrathsbeschluß vom 22. Juni wurde den Unterzeich= neten die Ehre zu Theil, in diese Spezialkommission berufen zu wer den, und nachdem durch Entschließung des Dohen Reichskanzler⸗Amts vom 109. Juli der Königlich bgyerische Ober⸗Medizinal⸗Rath Pro— fessor Dr., von Nettenkofer zum Vorsitzenden ernannt war, trat die Kommission am 4 August 1873 zu ihrer ersten Sitzung in den Loka⸗

litäten des Reichskanzler⸗Amtes zu Berlin zusammen, und hat seitdem

in sechszehn Sitzungen die betreffenden Fragen einer eingehenden Be— trachtung unterzogen

Schon in früheren Jahren hatte man Versuche gemacht, durch

emeinsame Bergthungen Anhaltspunkte für die Verhütung der er und Gesichtspunfte für die weitere Erforschung der⸗ selben zu gewinnen. Die internationale Cholerakonferenz in Kon⸗ stantinopel 1865/66, sowie die Cholerakonferenz in Weimar 1867 haben schon nach diesen Zielen gestrebt. Wenn nun die unterzeichnete Cholera ⸗Kommission unter der Aegide des Deutschen Reichs die Arbeit wieder aufnimmt, so wird man fragen, von welchen Standpunkten sie ausgeht. In einer Hinsicht glaubte sie sich von ihren Vorgängerinnen wesentlich unterscheiden zu müssen. Diese nahmen die bei ihrem Zusammentritte eben vorliegenden ,.. aus vorausgegangenen Epidemien als Basis für ihr Urtheil und ihre Entscheidungen, die gegenwärtige Kommission hingegen bestrebt sich, schon jetzt im Augenblicke des Beginnes von Cholera⸗Epidemien in Deutschland für spätere Urtheile eine möglichst sichere thatsächliche Basis zu begründen. Gewisse Thatfachen sollen von nun an noch genauer als bisher ermittelt werden, damit die bevorstehende Heimsuchung wenigstens dazu dienen kann, gewisse Fragen zu entscheiden, gleichviel ob in positivem oder negativem Sinne. Selbst negative Resultate sind nüßlich, insofern dadurch die Geister von einer Anzahl unberech⸗ tigter Fesseln und Bande hefreit werden, welche uns bisher gehindert haben, neue und bessere Richtungen einzuschlagen und zu verfolgen.

Mit Recht hat daher das Reichskanzler⸗Amt diese Aufgabe, Auf— stellung eines einheitlichen Untersuchungsplans, an die Spitze gestellt. Es sei gestattet, kurz die Grundsätze darzulegen, von welchen die Kom⸗ mission bei Behandlung ihrer Aufgabe ausgegangen ist, und welche die Basis ihrer Berathungen gebildet haben.

Weit entfernt davon, den Werth der bisherigen zahlreichen, auf die Erforschung der Cholerg⸗Aetiologie gerichteten Arbeiten zu unter- schäfßen, glaubt die Kommission doch, vor Allem ihre Ueberzeugung, welche gewiß auch die aller Sachverständigen ist, betonen zu sollen, daß bis jetzt auf diesem Gebiete kein Fragepunkt mit absoluter Sicher- heit und so weit erledigt ist, daß er Iweifel nicht mehr . oder weiterer Berücksichtigung und Prüfung nicht mehr bedurfte. enn die Ansichten über Entstehung und Verbreitung der 3 sich im Laufe der letzten Jahrzehnte, innerhalb welcher die wissenschaftliche Forschung sich dieser Frage überhaupt erst ernstlich zugewendet hat, auch wesent⸗ lich gelichtet und geläutert haben, so ist eine allgemeine Uebereinstim—⸗

mung bis jetzt kaum nach irgend einer Seite hin erzielt worden, und

den Grund dieser nicht zu bezweifelnden Thatsache glaubt die Kom⸗ mission in dem Umstande suchen zu müssen, daß die bisherigen Unter⸗ suchungen theils nicht nach einem einheitlichen Plane, theils nicht mit der noͤthigen Unbefangenheit und Voraussetzungslosigkeit angestellt worden sind, endlich aber auch namentlich nicht in einem solchen Um⸗ ange und mit einer solchen Ausdauer, wie es für Fragen . ist, deren Beantwortung vorläufig nur auf dem Wege beständiger Beobachtung und statistischer Erhebung, durch . Vergleichung und Differenzirung zahlreicher einzelner Vor⸗ ommnisse gefördert werden kann. Es war daher Bestreben der Kom⸗ mission, für den Untersuchungsplan einen Rahmen au fzustellen, inner⸗ Alb dessen alle Thatsachen Platz finden können, welche nur immer ejug auf die Ursachen und die Verbreitungsweise der Cholera haben, abgesehen von den oft so verschiedenen und widerstreitenden Ansichten, zu welchen diese Thatsachen bisher geführt haben mögen. ; e Ohne der Auffassung und Beurtheilung der Frage nach der spe⸗ zifischen Natur und Entstehung der Cholera auch nur im geringsten vorgreifen zu wollen, glaubt die Kommission doch der überwiegend zur Gestung gelangten Ansicht von der Uebertragbarkeit der Cho— kera besenders Rechnung tragen zu müssen, und sie hat demgemäß für nothwendig gefunden, eine mehr ins Einzelne gehende und trengere Zergliederung alles dessen anzustreben, was man bisher unter der. Bezeichnung „Verkebr und Infektion“ ganz all⸗ gemein zufammengefaßt hat. Die Kommission glaubt alle die⸗ Enigen Gesichtpanki· einzeln aufzählen zu müssen, welche für die rage nach den möglichen Verdretun lub. Din dcs ogea. zuten (he- eragiftes von Wichtigkeit sind. K ;

Die Kommijsion möchte ferner gleich Euntzazs einem Finwande begegnen, der vielleicht erhoben werden könnte, nämlich, daß der fol⸗ 65 Untersuchungsplan sich größtentheils nur mit Gegenständen be— asse, welche durchaus nicht . für die Cholera sind, sondern mehr oder weniger bei jeder epidemischen Krankheit in Frage kommen.

ie Kommission darf es als allgemein bekannt voraussetzen, daß Cholera, Typhus, Gelbfieber u. s. w. sich nur durch ihre spezifische satur und durch ihre zmptame von einander unterscheiden, daß sie ingegen in ätiologischer Beziehung vieles gemein haben. Es ist eine tausendfach beobachtete und nicht mehr zu bezweifelnde Thatsache, daß das Auftreten, die Ausbreitung und die Dauer der Cholera von sewissen innerhalb! und außerhalb des menschlichen Organismus ge— legenen Momenten, von Wlitterungs⸗ und Boden⸗, hygienischen, indivi⸗ duellen und anderen Verhältnissen abhängig ist. Die Cholera kommt stellen. und zeitweise als Epidemie, oder nur sporadisch vor und er— lischt bei uns oft für längere Jeit wieder vollständig. Ihre Existenz

*

Beilage

Mittwoch, den 10. September

ist also von gewissen, die Krankheitsgenesis fördernden oder hemmenden Faktoren abhängig, welche der besonderen Aufmerksamkeit der Be⸗ obachter zu empfehlen sind.

Nach der een chen Natur der verschiedenen Infektionskrankheiten unverdrossen zu fo en bleibt auch ferner eine Pflicht der Wissen⸗ schaft, aber die Lösung dieser Aufgabe scheint unseren gegenwärtigen Unter suchungsmitteln noch ziemlich unzugänglich zu sein, während ver schiedene Bedingungen der Existenz, der Verbreitung und Vermehrung dieser spezifischen Krankheitsursachen der Untersuchung schen jetzt zu⸗ gänglich erscheinen und Aufklärung hoffen lassen. Wenn wir auch nur in den Besitz der Erkenntniß einiger wesentlicher Bedingungen für das Leben und die Wirksamkeit des Cholera⸗Infektionsstoffes gelangen würden, über welche der Mensch eine Gewalt ausüben könnte, so würde dies den größten praktischen Werth haben, selbst wenn uns die spezifische, individuelle Natur dieses Stoffes auch noch ferner ganz un— bekannt bliebe. Für den schließlichen Zweck, auf irgend eine Art einen Vorgang zu stören oder zu verhindern, welcher von einer Kette von . abhängt, ist es ganz gleich, welches Glied der Kette man zerbricht. . Außerdem muß jeder Fortschritt, den wir bei dieser Gelegenheit in der Erkenntniß der verschiedenen wesentlichen. Bedingungen einer Cholera⸗Epidemie machen, auch sofort der Aetiologie anderer verwandter Infektionskrankheiten zu gute kommen.

Diese Auffassung der ganzen . von Seiten der Kommission erklärt, daß der von ihr vorgelegte Beobachtungs- und Untersuchungs— plan nur insoweit eine bestimmte Beziehung zur Cholera hat, als es 67 26 Krankheit ist, auf welche derselbe eine direkte Anwendung

nden soll.

Endlich hat die Kommission geglaubt, da der Beginn ihrer Thä⸗ tigkeit mit dem Beginne von Cholera⸗Epidemien in mehreren deutschen Orten zusammenfaͤllt, fich schon jetzt einer, wenn guch kurzen Er—⸗ örterung einiger der wichtigsten derjenigen Maßregeln nicht entziehen zu können, welche bisher auf eine Verhütung des Aushruches oder der Verbreitung der Krankheit gezielt haben. Die Kommission hat weniger die Absicht, bestimmte Vorschläge nach dieser Richtung hin zu machen, als viel⸗ mehr Grundsaͤtze aufzustellen, nach welchen verfahren werden soll wenn die eine Ider andere Miaßregel angewendet wird, damit na Ablauf, einer Epidemie ein entscheidendes Urtheil über den Erfolg oder Nichterfolg jeder einzelnen versuchten Maßregel möglich wird.

Nach den hier dargelegten Grundsätzen hat die Kommissien fol— genden Beobachtungs⸗ und Untersuchungsplan entworfen:

J. Feststellung des Vorkommens von Cholerafällen nach Ort und Zeit.

Um den Untersuchungen über die Verbreitung der Cholera eine gleichmäßige, auf das ganze Deutsche Reich sich erstreckende Grund⸗ lage zu geben, ift vor Allem dafür zu sorgen, daß das Vorkommen sämmtlicher Cholerafälle, der leichtesten wie der schwersten, nach Ort und Zeit sicher festgestellt werde, und ist zu ge Behufe die An⸗ zeigepflicht hinsichtlich sämmtlicher Erkrankungen an Cholera nicht blos den Medizinaipersonen, sondern auch den Gastwirthen, Haus⸗ wirthen und Familienhäuptern aufzuerlegen, und zwar haben erstere die Anzeige an den betreffenden Medizinalbeamten (Kreisphysikus, Bezirksarzt 3c, letzter an die betreffende Ortsbehörde zu erstatten, welche dieselbe nach gehöriger Durchsicht und Vervollständigung mit e ,,,, der nächstvorgesetzten Verwaltungsbehörde zuzu h 2 ;

Wollte man lediglich den Medizinglpersonen die Anzeigeerstattung aufgeben, so würden alle diejenigen Fälle, deren Zahl nicht gering ist, der Kognition der Behörden entzogen bleiben, in welchen eine Medizi⸗ nalperson nicht zugezogen worden. Die Anzeigepflicht außerdem nur auf die Hausbesitzer zu erstrecken, genügt um deswillen nicht, weil na⸗ mentlich in größeren Städten es dem Hausbesitzer mitunter schwer fallen dürfte, davon etwas zu erfahren, was in seinem Hause vorgeht, während dig Heranziehung der Familienhäupter allein ebensowenig aus- reicht, in allen den Fällen, in welchen diese selbst von der Krankheit betroffen werden, oder es sich um alleinstehende Individuen handelt.

ie Anzeigen müssen sämmtlich nach einem und demselben Schema erfolgen, welches über folgende Punkte Aufschluß ertheilen soll:

In der ersten Rubrik, ist der Ort aufzuführen; einer Bezeichnung des Gerichts amtes, Medizinalverwaltungs⸗ 3c. Bezirkes bedarf es nicht, da diese ersten Anzeigen zunächst an die Medizinalbeamten beziehent⸗ lich durch Vermittelung der Ortsbehörde an die Verwaltungsbehörden gelangen und von diesen nach Bezirken zusammengestellt werden.

Die zweite Rubrik hat eine genaue Angabe der Wohnung mit Bezeichnung der Straße, Hausnummer und des Stockwerkes, die dritte Rubrik aber die Zahl der Bewohner des betreffenden Hauses zu ent⸗ halten. Diese zu ermitteln, wird, namentlich in größeren Städten, kaum in der Macht des Arztes liegen und demselben daher die Aus⸗ füllung dieser Rubrik nicht anzusinnen sein. 3

Die vierte Rubrik soll darüber Auskunft geben, ob der betreffende Erkrankungsfall nachweislich an dem Orte, an welchem er zur Beob⸗ achtung kommt, oder anderswo entstanden. .

In der fünften Rubrik ist der Familienname des Erkrankten, in der sechsten dessen Geschlecht, in der siebenten dessen Alter, in der achten deffen Stand oder Gewerbe anzugeben. Bei Kindern unter 14 Jahren ist der Stand oder Gewerbe der Eltern, bei Personen, die gewöhnlich außerhalb ihrer Wohnung arbeiten, auch der betreffende Aufenthaltsort, z. B. die Werkstätte, Fabrik, das Bergwerk ꝛc, wo sie arbeiten, zu bemerken. In der neunten Rubrik ist der Tag der Erkrankung, in der ehnten Rubrik eventuell der des Todes anzugeben, und zwar hat dies . der auf vorhergehende Anzeigen als erkrankt Aufgeführten nachträglich zu erfolgen. ; ö .

In den Bemerkungen sind womöglich Andeutungen über die Be⸗ schaffenheit der Wohnung, der Aborte, des Trinkwassers, der Verkehrs⸗ verhältnisse ꝛc. zu machen. . ; ;

Das Schema muß eine möglichst handliche Form haben, ledig lich auf eine Seite eines halben Bogens gedruckt, gummirt und so eingerichtet jein, daß es nur zusammengefaltet zu werden braucht, um in den nächsten Briefkasten gesteckt werden zu konnen. Die Frankirung dem Absender anzusinnen, empfiehlt sich nicht, und ist der dadurch entstehende Aufwand auf Staatskassen zu übernehmen.

Diese Anzeigebogen dienen dem Medizinalbeamten als Unterlage, theils für die allwöchentlich an die vorgesetzte Regierungsbehörde zu erstattende Anzeige über den Zu- und Abgang der Cholerakranken in jedem Orte seines Medizinalbezirkez, theils zu Anfertigung der nach Ablauf der Epidemie unter Benutzung der Leichenscheine zu bewir⸗ zen Zusammenstellung der in jedem Orte seines Bezirkes vorge⸗ kommenen Cholera⸗Todesfälle.

Eine Probe der von der Kommijssion für geeignet gehaltenen Schematen liegt bei, und zwar dient Schema L. zur Anmeldung der Cholerafälle, wobei zu bemerken, daß die Ertheilung von Auskunft über die in diesem Schema gestellten Fragen auf einzelzen zeki— blättchen, wo dieselbe vorgezogen werden jollte. in Rte wer Wel; 3 gestatten ist, vorausgejetzt, daß auf ihnen diene: Ren S öer, wie in dem Schema J. enthalten sind, während -ema l, für Re Zusammen-⸗ stellung der Todesfälle bestimmt in. Dasselbe ist auf die eine Seite eines halben Bogens in der Weise zu drucken, daß die einzelnen Fälle spanweise abgeschnitten und nach Art von Zählblättchen statistisch ver⸗ werthet werden können. ;

In gleicher Weise sind auch die Anzeigen der einzelnen Cholera fälle und die Zusammenstellung der Cholera⸗Todesfälle, welche in der Militärbevölkerung vorkommen, einzurichten; nur hedürfen die für das

Givil entworfenen Schemata einiger durch die Eigenthümlichkeit der

Militärverhältnisse bedingten Modifikationen, die keiner weiteren Er⸗

und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1873.

örterung bedürfen, da sie sich aus den unter III. und IV. beigefügten Schemata von selbst ergeben. .

Eine nach allen Richtungen des ven der Kommission aufgestellten Untersuchungsprogramms erschöpfende Erhebung ist in keiner anderen Berufsklasse so zu ermöglichen, wie gerade im Militär, wo ein großer Bruchtheil der Bevölkerung in gleichem Alter unter gleichen stets zu kontrolirenden Verhältnissen lebt.

Der Militärarzt ist in der Lage, von allen Erkrankungs⸗ und Todesfällen genau unterrichtet zu sein, so daß eine für die Civilver⸗ hãltnisse außerärztliche Anmeldung und Zusammenstellung Seitens der Militärbehörde nicht erforderlich erscheint.

Der Inhalt der beiden Seitens der Kommission empfohlenen Schemata ist vollständig zu liefern, während es den einzelnen deutschen Armeen überlassen bleibt, die bereits bestehende Form der Rapporte, in. der Zählblättchen zur Anmeldung und Zusammenstellung beizu⸗

ehalten.

Bei dem ungleichen, häufig wechselnden Verhalten der einzelnen Garnisonen in Bezug auf Zahl und Rangverhältnisse der Militärärzte erscheint es zur schleunigen und vollständigen Orientirung der Kom⸗ mission über den Stand der Chelera im Militar am zweckmäßigsten, wenn die Kriegs-Ministerien durch die Generalstabsärzte den Gang der Berichterstattng bis zum Reichskanzler⸗Amt feststellen lassen.

Die unter den Frauen und Kindern der Militärpersonen vorkom— menden Erkrankungs- und Todesfälle sind von den Militärärzten nach den für das Eivil , , . beiden Schematen zusammenzustellen und durch ihre militärärztliche Behörde weiterzureichen. ö

Die den Militärärzten in ihrer Civilpraxis vorkommenden Fälle haben dieselben gleichfalls nach Schema J. und II. der betreffenden Civilbehörde anzuzeigen.

Exrforschung der Gegenstände, an welchen der Krank heitsstoff haften und durch welche er weiter verbreitet werden kann. ö. .

Unter allen denjenigen Gegenständen, welche möglicherweise Trã⸗ ger des spezifischen Krankheitsstoffes sein und damit die Medien zur Verbreitung desselben abgeben können, kommt an erster Stelle

der Mensch selbst in Betracht und zwar zunächst der an Cholera Erkrankte oder Verstorbene, insofern die Möglichkeit vorliegt, daß der Krankheitsstoff, in ihm reproduzirt und von ihm ausgeschieden, sich Den jenigen mittheilt, welche mit ihm in Berührung treten (vergl. Y), sodann aber auch der gesunde Mensch, da demselben, als einem Gegenstande, das Choleragift adhäriren und, ohne ihm selbst schädlich zu werden, von ihm auf andere übertragen werden kann (analog ähnlichen, ziemlich sicher, konstatirten Thatsachen bei Blattern, Scharlach u. s. w.. Es ist daher wichtig, bei dem Auftreten der Cholera in einem Orte oder Hause nicht bios die etwa dahingekom⸗2 menen Cholerakranken, sondern auch solche Individuen zu berücksich—⸗ tigen, welche aus infizirten Gegenden kommen und zum Auftreten der Krankheit unter densenigen Veranlassung geben können, mit welchen sie in nähere Berührung treten. Gleichzeitig ist aber auch in solchen Fällen, wo die Uebertragung der Krankheit von lebenden Individuen aus erfolgt zu sein scheint, festzustellen, welche Art des Verkehrs zwischen den Infizirenden und Infizirten stattgehabt hat, sowie bezüg⸗ lich der Uebertragung der Cholera durch Leichen besonders der Umstand hervorzuheben, in welcher Weise der Infizirte mit der Choleraleiche in Berührung gekommen ist, wobei namentlich der, Transport, das Waschen, Ankleiden und Einsargen derselben, die ärztliche Autopsie, das längere Verweilen mit der Leiche in denselben Räumlichkeiten und die Leichenbestattung in Betracht zu ziehen sind und gleichzeitig festzu⸗ stellen ist, ob die Leibwäsche der Leiche in den Besitz der Leichen⸗ wäscherin üvergegangen ist. ö . ö

Hinsichtlich der Auswurfstoffe der an der Cholera Er⸗ krankten handelt es sich nicht blos um die entwickelten Formen der Krankheit, sondern auch um die leichteren Fälle, resp. Diarrhöen; die Kornmission glaubt dies ganz besonders betonen zu müssen, da in vielen Berichten, in welchen daz Vorkommen von Diarrhöen vor dem Auftreten entwickelter Cholerafäll? besonders erwähnt ist, bei der Frage nach der Quelle der ersten Erkrankung oft erklärt wird, daß dieselbe in keine direkte Beziehung zu Cholerafällen gebracht werden kann. Unter allen Auswurfstoffen von Cholerakranken sind es beson⸗ ders die Darmentleerungen, an welche man gemeinhein die Krankheits⸗ ursache gebunden erachtet. Da nach neueren Untersuchungen auch der Urin von Cholerakranken die infizirende Eigenschaft in demselben Grade wie die Varmdejektionen haben soll, so ist auch diesem Aus— wurfstoffe, vielleicht 2 den Ausscheidungen durch die Haut, eine be⸗ sondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es bedarf wohl kaum einer Er⸗ wähnung, daß bei diesen Untersuchungen nicht blos die Auswurfstoffe an sich, sendern auch alle diejenigen Gegenstände in Betracht kommen müssen, welche mit denselben besudelt worden sind.—

erner ist darauf aufmerksam zu machen, daß auch Thieren und Thiertheilen (wie Fellen, Borsten, Haaren, Klauen u. 4.), namentlich wenn letztere in infizirten Räumen aufbewahrt gewesen . der Krankheitsstoff anhaften und durch sie verschleppt wer⸗ den kann.

Die größte Aufmerksamkeit verdienen Wäsche, Kleidungs⸗ stücke, Betten, Stroh, Lumpen u. s. w., insofern diese Stoffe von einem an Cholera erkrankten Individium oder überhaupt aus Infekionsheerden stammend, Träger des Krankheitsgiftes sein können und erwiesenermaßen außerordentlich häufig gewesen sind. Die Kom⸗ mission ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß gerade dies eins der ergiebigsten Felder fuͤr die gründliche Erforschung der Wege der k nicht nur auf kurze Strecken, jondern auch auf weite Entfernungen hin abgeben wird, und glaubt daher die Aufmerk⸗ samkeit der Beobachter auf diesen Punkt gan besonders hinlenken zu müssen. So wenig wir auch von dem Krankheitsgifte selbst wissen, so scheint à priori und aus Analogie mit den betreffenden Erfahrun- gen bezüglich anderer Infektionskränkheiten zu schließen, die Vermu—⸗ thung nahe gelegt, daß einige der verschiedenen, hier in Betracht ko m⸗ menden Stoffe mehr geeignet sind, das aufgenommene Krankheitsgift festzuhalten, zu konserviren, vielleicht auch zur Reproduktion desselben beizutragen als andere, und es ist daher der höchsten Beachtung werth, in der Untersuchung einschlägiger Fälle einerseits die Qualitat der verdächti⸗ gen Träger des Cholerastoffes (ob aus dem Pflanz mreiche, wie Vaum⸗ wolle, Leinwand, Stroh u. s. w, oder aus dem Th reiche, wie Seide. Wolle, Bettfedern u. s. w.) festzustellen, anderers ts aber auch wo möglich zu ermitteln, wie lange der Infektionsste f an ihnen gehaftet hat, ehe seine pathegenetische Wirksamkeit zur Aeußerung gekom⸗ men i

ta den Transportmiteln kommen nicht blos diejenigen, welche zur Fortschaffung von Cholerakranken, oder von 2 der⸗ selben oder von anderen aus Cholera = Infektionsheerden kommenden Personen oder Gegenständen gedient haben, wie namentlich Eisenbahn⸗ wagen, Güterwagen, Droschken und andere Fuhrwerke, sondern noch ganz besonders Kranken und Leichen Transportmittel in Betracht. Gerade bei Handhabung dieser wird leider nicht immer diejenige Vor⸗ sicht geübt, welche nöthig ist. um die mögliche Verbreitung der Krank⸗ heit durch dieselben zu . . q

In Betreff der Nahrungsmittel findet in manchen bereits mitgetheilten Beobachtungen die Voraussetzung eine Stütze, daß das Krankheitsgift durch direkte Uebertragung oder durch Niederschläge aus der Luft infizirter Räume an Stoffen haftet, welche zur Nahrung dienen. Daß aus Beobachtungen, welche der Annahme eines solchen Verbreitungsmodus der Krankheit günstig erscheinen, Schlüsse nur mit großer Reserve gezogen werden dürfen, liegt auf der Hand, und man wird solche mit einiger Sicherheit nur dann zu ziehen berechtigt sein, wenn die auf diesem Wege anscheinend Erkrankten nachweisbar außer⸗