1873 / 226 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Sep 1873 18:00:01 GMT) scan diff

v. Streit, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr, 57, mit Pen sion und der Armee⸗Unif, der Abschied bewilligt. Graf zu Reyent⸗ low, zur Res. entlafsener Port. Fähnr. des Inf. Regts. Nr. 79, der Abschied bewilligt. ; Den 16. September 1873. Graf Bülow von Dennewitz, Pr. St. à Ia suste des 3. Garde Regiments z. F., ausgeschieden und zu den Ref. Offiz. des Regts. übergetreten. v. Nickisch-⸗Rosenegk, Sec. Lt. vom 4. Garde Regt. z. F., der Abschied bewilligt. Frhr. von Schaumberg, Sec. Lieu. à la suite des 4. Garde— Grenadier- Regiments unter dem gesetzlichen Vorbebalt ausgeschieden. v Krofigk, Rittm. und Chef der 3. Comp. vom Regt. der Gardes du Corps mit Penston der Abschied bewilligt. Gr. zu Dohna L. Pr. Lt. à la uste des 1. Garde⸗Drag. Regts, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts. übergetreten. Mohs, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 12, der Abschied bewilligt. Herber, Hauptm. und Fomp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 33, mit Pension und der Armee, Unif., der Abschied bewilligt. Saf fran, Pr. Lt, von der Inf des Ref. Landw. Bats. Nr. 35. Wenk, Sec. Li, von, der Res. des Drag. Regts. Rr. 17, der Abschied bewilligt. v. Koblinski, Gen. Maj. z. D., zuletzt Commandeur der 5. Inf. Brig., der Char, als Gen. Lt. verliehen. v. Pelten, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. Al, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Fivildienft und der Regts. Unif, der Abschied bewilligt. v. Köhne— Dem ins ki, Pr. Lt. 4. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 14, die Aus⸗ sicht auf Anstellung im Fivildienst ertheilt. v. Homeyer LG, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, als Hauptmann mit feiner bisher. Unif, Pawlikowski, Hauptm. von der Inf. und Comp. Führer vom 2 Bat. Landw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armer -⸗-Unif,, Poll, Sec. Lt. von der Inf. des J. Bats., Landw. Regts. Nr. 5d, init der Landw. Armee⸗Unif., v. Kaisenberg, auptm. und Comp. Chef vom Königs⸗Gren. Regt. Nr. 7, mit enf. nebst Ausficht auf Anstellung in der Gensd. und der Regts. uͤnif. der Abfchied bewilligt. Sr. v. Strachwitz, Sec. Lt, von dems. Regt, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Eyth. Hauptm. und Comp. Chef vom if Regt. Nr. 46, mit Pens. und der ÄArmee-ünif, der Abschied bewilligt. v. Hoffmann, Pr. et. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. I als Hauptm. mit feiner bish. Unif, Hoffmann⸗Scholtz, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. dess. Regts, als Hauptm. mit seiner bish. Unif, Willmann, r. Lt. v. D. Inf. u. interim. Comp. Führer v. 2. Bat. Landw. Regts. Rr. 58, als Hauptm. mit der Landw. Armee Unif, der Abschied be⸗ willigt. v. Suchodelski, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, der Abschied bewilligt. v. Seydlitz u. Kurzbach, Hauptm. und Fomp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 51, mit Penston ausgeschieden. Wellmann, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 23, Zur Res. ent⸗ lassen. Philippi, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regis. Nr. H, der Abschied bewilligt. v. Bassewitz. Pr. Lt. vom Drag. Regt. Rr. 12, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Fivildienft, der Äbschied bewilligt. Wul sten, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, mit s. bisher, Unif., Dame, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, als Hauptm. mit feiner bisherigen Unif, Gründler, Hauptm, von der nf. und Comp. Führer vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr, 24, mit seiner bishe⸗ rigen Ünif, Weber II., Sec. Lt. von der Inf. des 9 Landwehr⸗ Bats. Nr. 35, Mitte lm ann, Sec. Lt, von, der Ref. des Drag. Regts. Nr. 135, sämmtlich der Abschied bewilligt. Klinker fues, 2. Lt. vom Inf. Regt. Nr. s5. mit Pension und der Armee Unif. chulze, Sec. Lt. von dems. Regt. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienft und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Kwiatkowskl, Sec. Lt. von dems. Regt., ausgeschieden und zu, den Ref. Offiz. des Regts. übergetreten. Johann es, Hauptm. z. Disp., fruͤher Pr. Ct. im ehem. Großh. Meckl. Schwerinschen Gren. Regt. der Abschied bewilligt. Möller, Sec. Lt. von der Inf. des Reserve⸗ Landw. Bats. Rr. IJ3, Gr. v. Pfeil, Rittm. von der Kar, des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 79 der Abschied bewilligt. Westphal, Hauptm. a. D., früher Pr. Lt. im Inz. Regt. Nr. 14, zur Zeit Füh⸗ rer der Handwerker⸗Abtheilung des ErsatzBats. des uf. Regts. Nr. 91, die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt. Költze, Sec. Lt. von der Landw. des end Bats. im Bezirk des Landw. Batz. Folmar, der Abschied bewilligt. v. Rau ßen dorff, Major und J. Depot⸗Dffiz. vom Garde⸗Trgin⸗Bat., mit Pension und seiner bisheri⸗ en Unff. der Abschied bewilligt. Lange, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. r. 2, ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Bataillons überge⸗ treten. v. Eckartsberg, Hauptm. und 1. Depot-Offiz, vom Train Bat. Nr. 7, als Maj, mit Pension und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt. ork, Pr. Lt. a. D. zuletzt Ser. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bat. Nr. 36, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt. J Den 18. September 1873. Lehmann, See. Lt. von der Inf. des 1. Bals. Landw. Regts,. Nr. 46, als temporär ganzinvalide mit Pension unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Mat⸗ thaei, Maj a. D., zuletzt im Füs. Regt. Nr. 86, mit seiner bis⸗ herigen Ünif. in die Kategorie der zur Dieposition gestellten Offiziere

versetzt. ser Beamte der Militär⸗VBerwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 18. September is73. Sommerfeldt, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Neisse, zum Art. Depot in Stettin versetzt.

HI. In der Marine. Offiziere ze. A. Ernennungen, Beförderungen ze. Den 13. September 1873. Frhr. v. Reibnitz, Korv. Kap., zum Kommandant Sr. Maj. Korvette Arcona ernannt.

B. Abschiedsbewilligungen ze. Den 13. September 1873. v. Schönfeldt, Lt. zur See, mit Pension der Abschied bewilligt. en 16. September 1875. Schmidt J., Unter⸗Lt. zur See, unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden.

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. September. Die gestern zu Ehren Sr. Majestät des Königs von Ita⸗ lien in Potsdam veranstalteten Festlichkeiten waren vom schönsten Wetter begünstigt. Um 11 Uhr traf der Extrazug mit den Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften und dem Gefolge auf dem Bahnhofe in Potsdam ein, wo der Polizei⸗Präsident Engelcken zum Empfange anwesend war. Von dort begaben Sich Allerhöchst⸗ und Höchstdieselben zu Wagen nach dem Stadtschlosse. Bald darauf erschienen Se. Masestät der Kaiser und König an der Spitze der Suite zu Pferde im Lustgarten und besichtigten die zur Parade auf—

estellten Truppen. Nach Begrüßung der Letzteren holten Aller⸗ öchstdieselben Se. Majestät den König von Italien aus dem Stadtschlosse ab, und Beide Majestäten, gefolgt von einer überaus glänzenden und zahlreichen Suite, ritten die Front der Truppen ab. Zur Parade, welche von dem General⸗Lieutenant von Pape kommandirt wurde, waren beordert worden: das erste Garde⸗ Regiment zu Fuß mit den altpreußischen Grenadiermützen, das Lehr⸗Bataillon, das Garde⸗Jäger⸗Bataillon, das Regiment Gardes du Corps, das Garde- Husaren⸗Regiment, das erste und dritte Garde⸗Ulanen⸗Regiment, eine reitende und zwei Fußbatterien von der Garde⸗Feld⸗Artillerie. Die außerdem in Potsdam stationirten Offiziere, Abtheilungen der Kaiserlichen Marine, das Kadettencorps ꝛc. füllten den Raum unmittelbar vor dem Schlosse aus, während das äußerst zahlreich versam⸗ melte Publikum aus größerer Entfernung dem mili⸗

tärischen Schauspiele zusah. Es erfolgte darauf der Vorbeimarsch der Truppen in der vorbezeichneten Reihenfolge vor den Allerhöchsten Herrschaften, welche seitwärts rechts vom Schlosse Aufstellung genommen hatten. Dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß ritten à la suite drei Prinzen voraus: Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz, Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl und Se. Hoheit der Prinz August von Württemberg; den ersten Zug schloffen die beiden ältesten Söhne Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen. Dieses Regiment marschirte in zwei Gliedern, das Lehr⸗Bataillon in drei, das Garde⸗Jäger⸗ Bataillon wieder in zwei Gliedern. Das Regiment Gardes du Corps führte der General⸗Lieutenant Graf von Brandenburg II., an die Spitze der Artillerie⸗Kolonne setzte Sich Se. Königliche 83 der Prinz Carl. Der zweite Vorbeimarsch erfolgte in

ataillons⸗ resp. Schwadrons⸗Kolonnen mit Compagnie⸗Front in 18 Rotten, die Fuß⸗Artillerie mit aufgesessener Mannschaft. Kurz nach 12 Uhr war die Parade zu Ende, und verfügten Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in das Stadtschloß zum Dejeuner.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin wohnte der Parade zu Pferde in der Uniform Höchstihres Husaren⸗ Regiments bei.

Um 2 Uhr nahm die im Festprogramm in Aussicht genommen Rundfahrt durch die Königlichen Gärten bei Potsdam ihren An⸗ fang. Im ersten Wagen saßen, wie bei der Ankunft Sr. Majestät des Königs von Italien am 22., Allerhöchstdieselben rechts neben Sr. Masestät dem Kaiser und König und Sr. Majestät gegen⸗ über rückwärts Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz. Das Gefolge hatte in zehn Wagen Platz genommen. Der glänzende Zug ging zuerst nach dem Neuen Palais, dann nach dem Orangeriehause, wo die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ausstiegen, demnächst nach Sanssouci, wo wiederum ausgestiegen wurde; darauf durch den nordischen und sizilianischen Garten und Marly bei der Friedenskirche vorbei, durch das Königsthor nach dem Pfingstberge. Von da nahm der Zug seinen Fort⸗ gang durch den Neuen Garten nach Glinike und Babelsberg, von wo die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften um 4 Uhr wieder nach dem Stadtschlosse zurückkehrten.

Gegen 6 Uhr begannen sich die Räume des Festsaales im Neuen Palais mit den geladenen Gästen zu füllen, und um 6 Uhr nahm das Diner daselbst seinen Anfang. Es war nur eine lange Tafel gedeckt; mit kleinen, dadurch bedingten Modi⸗ fikationen saßen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ziem⸗ lich in derselben Reihenfolge und Gruppirung, wie vorgestern beim Galadiner im Königlichen Schlosse in Berlin. Das Diner währte bis 7 Uhr, und um diese Zeit wurde der Eingang zum Theater im Neuen Palais, an der Ecke, den Communs gegen⸗ über, den mit Eintrittskarten versehenen Gästen geöffnet. Die anmuthig dekorirten Räume desselben, der erste und zweite Rang, waren bald von einer eleganten Gesellschaft, Damen und vor⸗ zugsweise Offizieren, gefüllt, nur das Parquet blieb noch leer, bis um 8 Uhr der General⸗Intendant, Kammerherr von Hülsen das Zeichen gab, daß die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaf⸗ ten Sich naheten. Auf den acht Sesseln in der ersten Reihe nahmen Platz in der Mitte, rechts neben Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin Se. Majestät der König von Italien, rechts von Allerhöchstdenselben Se. Majestät der Kaiser und König und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl; links von Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Tron⸗ prinzessin saßen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Fried⸗ rich Carl und die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg, die bei⸗ den äußersten Sessel hatten Ihre Königlichen Hoheiten die Prin⸗ zessinnen Marie und Elisabeth eingenommen. In der ersten J unmittelbar hinter Sr. Majestät dem Kaiser und

önig, saßen Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz, rechts von Höchstdemselben Ihre Königlichen Hoheiten die Prin⸗ zen Carl, Friedrich Carl und Albrecht. Auf den entgegengesetzten Seiten saß zu Aeußerst links der Minister⸗Präsident von Ming⸗ hetti, neben den Kaiserlichen Hofdamen Gräfinnen von Brühl und von Seydewitz. Nach kurzer Ouverture hob sich der Vor⸗ hang, und es folgte ein Tanzdivertissement.

Das Programm war folgendes: 1) Pas de quatre hongrois, ausgeführt von den Damen Trepplin und Farchow und den Herren Burwig und Gräb. 2) Hongroise des goörps de ballet 3) Pas de deüx von Frl. Ricci und Herrn Poigny. La petite Garde aus dem Ballet „Le jour de la naissance“, von Balleteleven exekutirt. 5) Steirischer Tanz mit Gesangbeglei⸗ tung, ausgeführt von den Danien Forsberg und G. Trepplin und den Herren Müller und Glasemann. 6) Pas de deux von Frl. David und Herrn Burwig. 7) Gavotte, dargestellt und getanzt von den Damen Giese, Schmidt, Farchow, Bechtel, Wisotzky, Hellwig, Trost u. a.

Nach 9 Uhr war die Balletvorstellung zu Ende und zogen Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zurück. Während die geladenen Gäste und das Publikum sich zerstreuten, ent⸗ wickelte sich eine überaus malerische Scene. Die Soldaten des Lehr⸗Bataillons waren mit brennenden Pechfackeln ausgerüstet und bewegten sich, allmählich Spalier bildend, die Waldallee hinab, welche sich vom Neüen Palais bis zur. Wildparkstation erstreckt. Kurz vor 10 Uhr war in dieser Weise die pittoreske Illumination des dunkeln Waldes vollendet und fuhren die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach der Wildparkstation, woselbst Allerhöchst! und Höchstdieselben ein Extrazug in Empfang nahm und nach Berlin zurückführte. Der Potsdamer Bahnhof in Berlin war durch rothe bengalische Flammen effekt⸗ voll erleuchtet, und ein sehr zahlreich versammeltes Publikum empfing Ihre Majestäten und die Höchsten Herrschaften mit be⸗ geisterten Hochrufen. j

Heute war zu Ehren Sr. Majestät des Königs von Italien eine Hofjagd bei Hubertusstock veranstaltet. Die Abfahrt der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften von hier erfolgte um 8 Uhr früh mittelst Extrazuges auf der Stet⸗ liner Bahn und zwar mit Benutzung derselben bis hinter Neu⸗ stadt- Eberswalde, wo die Chaussee nach Joachimsthal abgeht, und von dort zu Wagen nach Hubertusstock. Nach der Ankunft um 101. Uhr wurde im Jagdschlosse daselbst das Dejeuner ein⸗ genommen, worauf die Jagd ihren Anfang nahm. Nach Been⸗ digung derselben fand Nachmittags um 5 Uhr Diner im Jagd⸗ schlosse statt. Die Rückkehr hierher erfolgt auf demselben 14 und die Ankunft auf dem Stettiner Bahnhof Abends 9t Uhr.

Un der Jagd nahmen außer den Beiden Majestäten Theil: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Se. König— liche Hoheit der Prinz Earl, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl, Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg; von dem Gefolge Sr. Majestät des Königs von Italien: der General⸗Major Bertole Viale, Commendore Lombardini, Com⸗ mendore Derra, der Oberst Nast, Commendore Aghemo, Kabinets⸗

Chef, und der Kapitän Vignola; außerdem: der Vize⸗Qber⸗ Jagdmeister von Meyerinck, der General Graf Kanitz, der Oberst und Flügel⸗Adjutant Graf Lehndorf, der Leibarzt Dr. von Lauer ꝛc.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande trifft morgen früh 7 Uhr 5 Minuten auf dem Lehrter Bahnhofe hier ein und steigt in Höchstseinem Palais ab.

Am 20. und am 24. d. M. fanden unter Vorfitz des Staats⸗Ministers Delbrück Plenarsitzungen des Bundesraths statt, in welchen über folgende, Elsaß⸗Lothringen betreffende Vorlagen berathen wurde: Den Gesetzentwurf, betreffend die Ernennung der Untersuchungsrichter und der Ergänzungsrichter bei den Landgerichten, sowie die Bestellung zeitweiliger Vertreter eines richterlichen Beamten oder eines Beamten der Staatsan⸗ waltschaft; den Gesetzentwurf, betreffend die Beaufsichtigung und die Kosten der Vormundschaftsverwaltung; den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über die Kriegs⸗ leistungen; den Gesetzentwurf, betreffend die Controle des Lan⸗ deshaushalts für 1873; den Gesetzentwurf, betreffend die Kautionen der Beamten des Staats, der Gemeinden und der öffentlichen Anstalten, sowie den Entwurf einer denselben Gegen⸗ stand betreffenden Kaiserlichen Verordnung; endlich den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erklärung der Verschollenheit von Per⸗ sonen, welche an dem in den n . 1870 und 1871 geführten Kriege theilgenommen haben.

Der Minister des Innern hat im weiteren Verfolg der Arbeiten zur Ausführung der Kreisordnung, wie die „Prov. Korr.“ mittheilt, nunmehr auch die früher vorbehaltene Instruk— tion in Betreff der drei ersten Abschnitte des zweiten Titels des Gesetzes erlassen.

Der erste Abschnitt stellt im 5. 21 die Grundlage der neuen Verwaltungs⸗Organisation der Kreise fest.

Die Gemeinden und Gutsbezirke sind als selbständige, ein⸗ ander nebengeordnete Körper hingestellt, und ist in diesem Sinne die Leitung ihrer öffentlichen Angelegenheiten geregelt.

Als Vertreter des Staatsinteresses und der gemeinsamen, dauernden Kreisinteressen ist und bleibt der Landrath erster Beamter des Kreises.

Der zweite Abschnitt handelt von dem Gemeindevorsteher— und dem Schöffen⸗Amte, sowie von der Ortsverwaltung der selbständigen Gutsbezirke.

Die Amtsthätigkeit der jetzigen Gemeindevorsteher und Schöffen erlischt nach 5. 186 am 30. Juni 1874. Demgemäß sind die ersten Wahlen der Gemeindevorsteher und Schöffen in der ersten Hälfte des Jahres 1874, und zwar bis zum 1. April vorzunehmen.

Die schon jetzt gewählten Gemeindevorsteher und Schöffen bleiben jedoch in Funktion bis zum Ablaufe der in der Kreis⸗ Ordnung vorgeschriebenen sechsjährigen Amtsdauer, vom Tage ihrer Bestätigung gerechnet, sofern nicht eine Gemeinde eine frühere Wahl ausdrücklich beantragt.

Hat der Neuwahl eines Gemeindevorstehers oder eines Schöffen die Bestätigung wiederholt versagt werden müssen, so steht es dem Landrathe zu, auf den Vorschlag des Anitsvorstehers unter Zustimmung des Kreisausschusses einen Stellvertreter auf so lange zu ernennen, bis eine erneuerte Wahl, deren Vornahme der Gemeinde jeder Zeit freisteht, die Bestätigung erlangt hat.

Dieselbe Befugniß steht dem Landrathe zu, wenn keine Wahl zu Stande kommt, weil beispielsweise eine Gemeinde die Voll—⸗ ziehung derselben verweigert.

Können sich der Landrath und der Kreisausschuß über den zu ernennenden Stellvertreter nicht einigen, so entscheidet das y,, als Kommunal ⸗Aufsichtsbehörde höherer

nstanz.

Der dritte Abschnitt handelt von der Aufhebung der Lehn⸗ und Erbschulzenämter.

Behufs Ausführung der Bestimmungen dieses Abschnitts haben die Landräthe, sobald eine Gemeinde oder ein Schulzen⸗ gutsbesitzer darauf anträgt, mit Hülfe vorhandener Lehnsbriefe, Erbverschreibungen, Prästations⸗Tabellen, Urbarien, Rezesse, der Grund⸗ und Hypothekenbücher oder sonstiger Urkunden zu er⸗ mitteln: 1) ob und mit welchen Grundstücken die Berechtigung und Verpflichtung zur Verwaltung des Schulzen⸗ (Richter⸗ Amtes bisher verbunden war; 2) ob und welche Grundstücke, Gerechtigkeiten und Einkünfte dem Schulzengutsbesitzer erweislich von der Gemeinde selbst für die Amtswverwaltung verliehen sind; 3) ob und welche Vorrechte und Befreiungen dem Schulzenguts— befitzer für die Verwaltung des Schulzenamtes in Beziehung auf die aus dem Kommunal⸗Verbande oder aus anderen Verbänden, z. B. dem Kirchen- und Schulverbande, entspringenden Dienste und Abgaben, der Gemeinde oder deren Mitgliedern gegenüber bisher zustanden.

Ist nach dem Ergebnisse der angestellten Ermittelungen eine Auseinanderfetzung zwischen der Gemeinde und dem Schulzen⸗ gutsbesitzer erforderlich, so legt der Landrath die in der Sache gepflogenen Verhandlungen dem Kreisausschusse vor, welcher den Kommissarius für die Auseinandersetzung ernennt.

Die Aufhebung der Berechtigung und Verpflichtung zur Verwaltung des Schulzenamtes ist von der Beendigung des Auseinandersetzungs verfahrens nicht abhängig. Die Amtsthätig⸗ keit der das Schulzenamt verwaltenden Schulzengutsbesitzer er⸗ lischt vielmehr am 30. Juni 1874. Mit demselben Zeitpunkte fallt auch die Verpflichtung derselben zur Besoldung eines Slell⸗ vertreters weg.

Am 23. d. Mts. feierte der Wirkliche Geheime Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses, von Obstfelder, sein funfzigjähriges Amtsjubiläum.

Derselbe war, nach einer . richterlichen Lauf⸗ bahn, im Jahre 1843 als vortragender Rath in das Finanz- Ministerium und demnächst in das Haus⸗Ministerium unter dem Minister Grafen von Stolberg⸗Wernigerode eingetreten. ö.

Diesem Ministerium gehört er feit nunmehr fast dreißig Jahren in verschiedenen Stellungen, und seit dem Jahre 1860 als Ministerial⸗Direktor an. . ,

Aus Anlaß des Jubiläums hat der Wirkliche Geheime Rath von Obstfelder aus den verschiedenen Kreisen feiner amt—= lichen Thätigkeit zahlreiche Zeichen der lebhaftesten und aufrich— tigsten Theilnahme erhalten.

Der Oberst⸗Kämmerer, Graf von Redern, überreichte ihm im Allerhöchsten Auftrage die Dekorationen des Groß⸗Komthur⸗ Kreuzes vom Hohenzollernschen Hausorden. Außerdem ö des Kaisers und Königs Majestäͤt die Gnade gehabt, den

ubilar durch ein eigenhändiges Handschreiben zu erfreuen. Au Ihre Majestät die Kaiserin und nigln, Ihre Majestät die ver⸗ wittwete Königin, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗

prinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl haben eigen— hãndige Glückwunschschreiben an den Jubilar gerichtet.

Der abwesende Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, hatte demselben gleichfalls schriftlich gratulirt.

Deputationen der Königlichen Hofbehörden und des König⸗ lichen Kammergerichts, welchem der Wirkliche Geh. Rath von Obstfelder längere Zeit als Mitglied angehört, ferner die Räthe und Beamten des Ministeriums und zahlreiche Freunde hatten ch in dem Hause des Jubilars eingefunden, um ihm persönlich ihre Glückwünsche auszusprechen.

Der General⸗Lieutenant und Commandeur der 15. Di⸗ viston, von Kum mer, welcher zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, ist in seine Garnison Cöln zurückgekehrt.

Der Geheime Legations-Rath Bucher ist aus Varzin hierher zurückgekehrt.

Die Postanstalten in denjenigen Bezirken, für welche Seitens der Provinzialbehörde eine Wildpret⸗Legitimations⸗ Kontrole eingeführt worden ist oder noch zur Einführung kommen wird, haben Anweisung erhalten. Wildpretsendungen, die nach der polizeilichen Vorschrift mit Ursprungsattesten ver⸗ sehen sein müssen, ohne solche Atteste zur Beförderung mit der Post nicht anzunehmen.

Eine solche Kontrole wird sich selbstverständlich nur bei solchen Sendungen in Ausführung bringen lassen, welche in der Weise verpackt sind, daß der Inhalt der Sendung als aus Wild⸗ pret bestehend, äußerlich erkennbar ist.

Bayern. München, 23. September. Für den am 19. v. Mts. zu Genf verstorbenen Herzog Carl von Braun⸗ schweig ist eine vom 25. bis 27. d. Mts. inel. währende Ztägige Hoftrauer angeordnet worden.

Das Staats-Ministerium des Innern hat, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, bezüglich der Abänderung der Ge⸗ setzgebung über die Aktiengesellschaften den Handels⸗ und Gewerbekammern die Gründe hierzu bekannt gegeben und hierbei besonders hervorgehoben, daß die Gründung und weitere Ent⸗ wickelung der in der Form der Aktiengesellschaften gekleideten gewerblichen Unternehmungen im Laufe der letzten Jahre nicht ohne erhebliche Ausschreitung vor sich gegangen sei. Ein Theil dieser Vorgänge dürfe unbedenklich auf das Zusammentreffen solcher mehr oder minder vorübergehender Verhältnisse zurückgeführt werden, die in keinem Zusammenhange mit der speziellen Asso⸗ ziationsform stehen und ihrer Natur nach einer Einwirkung Sei⸗ tens der Gesetzgebung sich entziehen. In anderen Beziehungen sei durch jene Erscheinungen aber auch die Frage nahe gelegt, ob nicht die durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 gegen Umgehungen, Täuschungen und andere Mißbräuche aufgerichteten Garantien unbeschadet der freien Bewegung des Verkehrs eine Er— weiterung fähig und bedürftig sind.

Dem Vernehmen nach wird der gesammte oberste Sch ulrath demnächst wieder zusammentreten, um wichtige Reformfragen, hierunter auch diejenige bezüglich der Reorgani⸗ sation der Gewerbschulen ꝛc., zu behandeln.

Durch Königliche Allerhöchste Entschließung ist die Er⸗ öffnung der diesjährigen ordentlichen protestantischen Ge⸗ neralsynode für die diesrheinischen Konsistorialbezirke auf den 8. k. M. in Bayreuth anberaumt und die Dauer derselben auf vorläufig 10 Tage bestimmt worden. Zum Königlichen Kom⸗ missar bei dieser Generalsynode ist, wie bei der letzten im Jahr 1869, der Königliche Appellationsgerichts-Direktor v. Knappe ernannt worden. Die von Seiten des protestantischen Ober⸗ Konsistoriums an die Generalsynode gelangenden offiziellen Vorlagen betreffen Nachweisungen und Voranschläge für die verschiedenen Pfarr⸗, Unterstützungs⸗, Wittwen⸗ und Hülfsfonds, sowie die Abänderung einiger Bestimmungen der Pfarr⸗Unter⸗ stüͤtzungskasse Ordnung.

Kaiserslautern, 24. September. (W. T. B.) Eine hier abgehaltene Gemeinde⸗Versammlung hat die Einführung konfessionell gemischter Schulen, obgleich der anwesende katholische Pfarrer dagegen sprach, mit 1200 gegen 60 Stimmen

beschlossen.

Hessen. Darmstadt, 23. September. Die außer⸗ ordentliche Landessynode erledigte, wie die „D. Ztg.“ meldet, gestern bei fortgesetzter Berathung des Verfassungs⸗ entwurfs die 5§8§. 32 bis 55 des Entwurfs; der Berathung wurde auch dieses Mal unter Zustimmung der Vertreter des Kirchenregiments der Ausschußentwurf zu Grunde gelegt. Die §S§ 32 (Zusammensetzung des Kirchenvorstandes aus Geist⸗ lichen und Kirchenvorstehern), 33 Vorsitz in dem Kirchenvorstande), 34 (Zahl der Kirchenvorsteher zwischen 4 und 12 nach Bestimmung des Dekanats⸗Ausschusses),, 35 (Wahl der Kirchenvorsteher in Kir⸗ chengemeinden, die aus mehreren Orten bestchen), 86 Kirchenvorstände für einzelne solcher mehreren Orte, die eigenes Vermögen besitzen) und 387 (Wahl der Kirchenvorsteher durch die Gemeindevertretung auf 6 Jahre; Ausscheiden der Hälfte derselben nach je 3 Jahren) wurden theils unverändert, theils mit geringen Modifikationen angenommen; ein Amendement Wiener zu §. 84: Die Zahl der Kirchenvorsteher in, den einzelnen Orten nach, der Seelenzahl analog wie bei den Gemeindevertretern gesetzlich zu fixiren, fiel. 5. 38 handelt von der Wählbarbarkeit in den Kirchenvorstand. ie Vertreter des Kirchenregiments hatten in dieser Beziehung auf der Regierungs⸗ vorlage beharrt, welche in §. 17, Absatz 1 außer Ueberschreitung des 30. Lebensjahres, unbescholtenem Lebenswandel und einigen sonstigen Voraussetzungen, Theilnahme am öffentliche, Gottesdienst und hei⸗ ligen Abendmahl verlangt. Der Antrag der Ausschußmajorität, welcher in dem erwähnten 8. 38, Absatz 1 sich findet, gewährt jene Wählbarkeit allen bei der Wahl der kirchlichen Gemeindevertretung stimmberechtigten Männern, die 30 Jahre alt sind und einen ehrbaren Lebenswandel führen. Ein Antrag der Ausschußminorität verlangt: Stimmfähigkeit bei den Wahlen der kirchlichen Gemeinde— vertretung, Zurücklegung des 40. Lebensjahres, gutes Gerücht in der Gemeinde als ehrbarer, gottesfürchtiger Mann, sowie Nicht⸗ vernachlässigung der Bethätigung der kirchlichen Gemeinschaft durch beharrliche Fernhaltung vom Gottesdienst oder Abendmahle. Ein Antrag Wasserschleben und Genossen wollte die Wählbarkeit in den Kirchenvorstand an dieselben Voraussetzungen wie die der in die Gemeindevertretung geknüpft wissen (d. i. Zurücklegung des 30. Jah⸗ res, ehrbarer Lebenswandel, bewährter kirchlicher Sinn). Die Re⸗ gierungsvorlage wurde indessen gegen 11, der Antrag der Ausschuß⸗

ajorität gegen 12 Stimmen abgelehnt, während der Antrag der Au sschußminorität abgesehen von der Bestimmung über das Alter, worüber Abstimmung vorbehalten blieb Stim⸗ mengleichheit (26 gegen 26 Stimmen) erhielt. In Folge dessen wird heute uͤber diesen letzteren Antrag nochmals abgestimmt werden und kam gestern der Antrag Wasserschleben nicht kr Abstimmung. Die Berathung über Alinea 2 und 3 des 8. 38 wurde in Folge dessen ebenfalls ausgesetzt; dieselben handeln von Personen, die einander im Kirchenvorstand ausschließen, und von der Wahlprüfung. Die 55. 39 (Wahlordnung), 40 (Ausscheidung und Entlassung, der Kirchenvorsteher) 41 (Recht der Ablehnung der Wahl zum Kirchenvorsteher, 42 (Neuwahlen), 43 (Verlust des

Stimmrechts auf drei Jahre bei unbegründeter Amtsniederlegung oder Herbeiführung der Entlassung durch einen Kirchenvorsteher), 44 Verkündigung und Verpflichtung der Kirchenversteher)., 5 (Reklamationen gegen die Wahl) und 46 . Ob⸗ liegenheiten des Kirchenvorstandesz wurden theils unverän⸗ dert, theils mit geringen we fr nen angenommen; ein Antrag der Ausschußmingritäͤt auf Einschaltung einer bestimmten Ge— löbnißformel fiel. 5. 47 (über die Kompetenz des Kirchenvorstandes) wurde mit Anträgen des Abg. Küchler und Anderer auf die heutige Tagesordnung gesetzt; dasselbe gilt von dem 5. 53. Die S§5§. 48 (Ehrenamt der Kirchenvorsteher und. Diakonen), 49 (3usammentritt des Kirchenvorstandes), 50 und 51 (1Ar⸗t der Berathung und Beschluß— fassung des Kirchenvorstandes), 52 (Stellvertreter des Vorsitzenden), und 54 (Auflösung) wurden meist unverändert angenommen. Ein An— trag des Abg. Weber zu 5. 45, wonach die Berufung des Kirchenvor⸗ standes erfolgen muß, wenn es ein Drittel und nicht erst, wenn es die Mehrheit der Mitglieder verlangt, wurde ebenso wie ein Antrag Schröder-Ohlv zu §. 54. wonach die Auflösung eines Kirchenvorstandes nicht einfach durch den Ober⸗Kirchenrath, sondern nur durch den erwei⸗ terten Ober⸗-Kirchenrath stattfinden kann, angenommen. Schließlich fand noch §. 55 (Persammlung der ganzen Kirchengemeinde zur Mei- n , run auf Anordnung des Ober⸗Kirchenraths) zustimmende rledigung.

Baden. Constanz, 22. September. Die Großherzog⸗ liche Familie machte gestern in Begleitung ihrer Gäste, des Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen, sowie der Familie des Prinzen Wilhelm von Baden, eine Rundfahrt auf dem Ueberlinger See und einem Theil des Obersees.

Anhalt. Dessau, 23. September. Am Herzoglichen Hofe zu Ballenstädt halten sich gegenwärtig der Erbprinz von Schwarzburg-Sondershausen und der Prinz Albert von Sachsen-Altenburg auf, um an den dort stattfindenden Hofjagden theilzunehmen. 2

Lübeck, 23. September. Der König von Dänemark mit seiner Gemahlin, der Prinzessin Thyra, und dem Prinzen Waldemar, von Rumpenheim zurückkehrend, kam heute gegen Mittag mittelst der Eisenbahn hier an und setzte mit dem ihn hier erwartenden Regierungsdampfer „Slesvig“ ohne Aufenthalt die Heimreise nach Kopenhagen fort.

Oesterreich ungarn. Wien, 23. September. Der Kaiser hat gestern Nachmittag den bisherigen französischen Bot⸗ schafter Marquis de Baͤnneville, der seine Abberufungsschreiben überreicht, empfangen. Der Marquis de Banneville begiebt sich Anfangs Oktober von Wien nach Paris, und trifft sein Nachfol⸗ ger um dieselbe Zeit in Wien ein.

25. September. (W. T. B.) Das Fin anz⸗Mini⸗ sterium macht bekannt, daß vom 1. k. Mts. ab die Coupons der Silberrente nach Wahl des Besitzers in Noten zum offiziell notirten Silbercourse oder in Silbergeld österreichischer Währung eingelöst werden.

Prag, 24. September. Der Kronprinz von Sachsen ist gestern nach 9g Uhr Abends mit dem Dresdener Courierzuge in Prag eingetroffen und nach viertelstündigem Aufenthalte mit deniselben Zuge nach Wien weitergereist.

Pesth, 23. September. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Allerhöchstes Handschreiben, mittelst dessen Mazuranie zum Banus von Kroatien ernannt wird.

25. September. (W. T. B.) Dem Pesther „Lloyd“ wird von Wien telegraphisch gemeldet, daß das österreichische n n n den ungarischerseits gemachten Vorschlag wegen Aufhebung der Getreidezölle angenommen habe.

Schweiz. Bern, 24. September. (W. T. B.) Die von ultramontanen Mitgliedern des Nationalraths an den Bundesrath gerichtete Interpellation über die von der Ber⸗ ner Regierung erlassene Bettagsproklamation, ist von dem Bundes⸗Vize⸗Prästdenten Schenk dahin beantwortet worden, daß der Bundesrath der Konsequenzen wegen auf die beantragte Censur nicht eingehen könne. Im Uebrigen sei er der Ansicht, daß gerade im Interesse des konfessionellen Friedens die Inter— pellation besser unterblieben wäre.

Genf, 24. September. (W. T. B.) Das „Genfer Journal“ veröffentlicht einen Brief von Michael Bakunin, in welchem Letzterer sich gegen die von Marx und der Internationalen

erhobenen verleumderischen Anklagen vertheidigt und feine Ab⸗

sicht zu erkennen giebt, sich völlig aus dem politischen Leben und dem Kampfe der Parteien zurückzuziehen.

Belgien. Brüssel, 24. September. (W. T. B.) Der „Etoile beige“ meldet in seiner heutigen Abendnummer, daß der Graf Chambord gegen den 4. Oktober zu Gesves (Belgisch⸗ Luxemburg) im Schlosse des Grafen Liminges, Schwiegersohnes des kathollschen Deputirten Dumortier, erwartet wird.

Großbritannien and Irland. London, 23. September. Die Rüstungen für den Krieg gegen die Aschantis nehmen Ängesichts der ungünstigen Nachrichten, welche die letzte Post gebracht, einen größeren Umfang an. Außer den zwei Bataillonen Infanterie (2. Bataillon des 23. Füsilier⸗Regiments und 2. Bataillon der Jäger⸗Brigade) soll auch das am Kap der guten Hoffnung stationirte 86. Regiment nach der Goldküste gehen, um an der Expedition gegen die Aschantis Theil zu neh⸗ men. Dem Vernehmen nach sollen noch mindestens drei Schiffe mit Vorräthen nach der Goldküste abgehen, ehe Alles zur Stelle sein wird, was Sir Garnet Wolselen für den Anfang als un⸗ umgänglich nothwendig bezeichnet hat.

Frankreich. Paris, 22. September. Die neuen pariser Festungswer ke bestehen aus 19 großen Werken die 16 bis 20 Kilometer von der jetzigen Ringmauer von Paris entfernt angelegt und durch eine Eisenbahnlinie mit einander verbunden werden sollen. Versailles, St. Germain und Poissy befinden sich auf dieser Linie und innerhalb der Forts. Diese liegen im Süden und Westen nicht sehr weit auseinander, und im Süd⸗ osten geht die Vertheidigungslinie bis nach Coulommiers. Die betreffenden Beschlüsse wurden, wie die „K. 3.“ mittheilt, in der letzten Sitzung des Vertheidigungsraths gefaßt.

Wie man vernimmt, hat sich der Gesundheitszustand des Generals Pourcet, des speziellen Regierungs⸗Kommissars für den Prozeß Bazaine, gebessert, so daß eine Vertagung der De⸗ batten kaum zu erwarten ist. Der Herzog von Aumale wird in Trianon am 2. oder 3. Oltober erwartet. Das Parquet hat sich dort bereits theilweise installirt. .

24. September. (W. T. B.) Wie „Franee“ erfährt, hat heute früh eine zahlreiche Versammlung von Depu⸗ tirten der Rechten bei dem Herzog von Decazes statt— gefunden. Die Deputirten gaben übereinstimmend zu erkennen, daß die Nachrichten aus Frohsdors der Art seien, daß sich eine definitive Einigung aller monarchischer Fraktionen ermöglichen

lassen würde. Wie man versichert, würde eine möglichst zahl⸗ reiche Versammlung von Mitgliedern der Rechten dem⸗ nächst zusammenberufen werden. „Bien public“ zufolge wäre in der bonapartistischen Partei eine Spaltung ent⸗ standen; ein Theil derselben, an dessen Spitze Rouher, sei mit den Royalisten einverstanden. Dasselbe Blatt sagt, der Präsident der Republik habe, als er wegen Verlängerung der Regierungsgewalt gedrängt worden, jeden Vorschlag in dieser Richtung abgelehnt; er glaube, daß eine Lösung der Regierungs⸗ frage nothwendig fei, und halte es nicht für geziemend, einer Kombination seine Unterstützung zu leihen, welche das Provi⸗ sorium, dessen das Land müde sei, verlängere. „Frangais“ empfiehlt den Konservativen, jetzt mehr als jemals die Ruhe zu bewahren, und fügt hinzu, es seien die schwierigen Punkte auf⸗ geklärt, und andere, die es noch nicht seien, dürften bald auf⸗ geklärt werden.

Der deutsche Botschafter Graf von Arnim ist heute Abend hier eingetroffen.

Spanien. Madrid, 22. September. Ueber die Stellun⸗ gen, welche die Carlisten einnehmen, meldet der „Temps“: Es giebt gegenwärtig nahezu an 45,0090 bewaffnete Carlisten in Spanien, von welchen sich 25,000 in den nördlichen Provinzen und 10000 in Catalonien befinden. Verfolgt man von Westen nach Osten den Lauf des Ebros, welcher im Mittelpunkte der Provinz Santander, etwa 12 Meilen vom Atlantischen Ozean, entspringt und Spanien durchschneidend sich nach einem Laufe von 705 Kilometern in das Mittelmeer ergießt, so findet man die Streitkräfte des Don Carlos folgendermaßen vertheilt: In der Provinz Santander und im Norden der Provinz Burgos stehen 4 - 500 Mann bei Ampuero, unfern des . von Santona. Einzelne Banden bedrohen die

inien Madrid Santander, und bei Frias haben die Abtheilungen der biscayischen Carlisten Posto gefaßt. Diese noch unorganisirten Corps stehen unter dem Befehl Ve⸗ lasco's, des carlistischen General-Kapitäns von Biscaya. Bis⸗ caya ist mit Ausnahme der Stadt Bilbao und des Hafens von Portugalete vollständig in den Händen der Carlisten. Guipuzcoa hält Lizarraga besetzt, nur die Städte San Sebastian, Oyarzun, Irun und Fontarabia werden noch von den Republikanern ge⸗ halten. Navarra gehört, die Städte Pamplona und Tafalla aus⸗ genommen, ebenfalls den Carlisten unter dem Oberbefehl Dor⸗ regaray's, auch Alava, mit Ausnahme Vitoria's, ist besetzt. Im Norden der Provinzen Saragossa und Huesca giebt es keine organisirten Banden. Die Provinzen Lerida, Tarragona, Barcelona und Gerona, mit Ausnahme ihrer Hauptstädte und den Orten Manresa, Vique, Cervera, Solsona und Figueras, werden von Saballs, Miret und Tristany behauptet. Im Süden des Ebros giebt es in den Provinzen Valeneia, Logrono, Soria, Toledo und Cuenca nur vereinzelte Abtheilungen der Anhänger Don Carlos, da⸗ gegen hat Cucala in den Provinzen Castellon und Valencia 3000 Mann vereinigt. In Alicante und Murcia haben sich vier Banden von 300 bis 500 Mann festgesetzt. Hieraus geht hervor, daß die earlistische Erhebung sich über 21 Provinzen des aus 48 Provinzen bestehenden Staates erstreckt. In acht dieser Provinzen haben die Carlisten die unbeschränkte Oberhand, in vier bis fünf der übrigen breiten sie sich in bedrohlicher Weise aus.

23. September. (W. T. B.) Die Regierung wendet ihre ganze Thätigkeit der Reorganisation der Armee zu und hat die Neuorganisirung der Artillerie nahezu vollendet. Zum General⸗Direktor derselben ist der General Zabala ernannt worden. Außerdem sind folgende neue Ernennungen in der Armee vollzogen worden: General Martinez Plowes Ober⸗ Kommandant der Infanterie, Peralta Chef des Generalstabes, Lagunero Oberkommandant der Kavallerie, Cervino Direktor der Militärverwaltung. Der Posten des General-Kapitäns von Neu⸗ Kastilien ist dem Marquis von Pavia verliehen und zum General⸗ Kapitän von der Insel Cuba Jovellar ernannt. Die Mehrzahl der Genannten gehört der liberal⸗konservativen Partei an.

Einer der „Agence Havas“ zugegangenen Depesche aus Madrid vom 24. September zufolge sind die Carlisten, welche Tolosa belagerten, geflohen, als sie die Annäherung der Re⸗ publikaner erfuhren. General Loma war ausgezogen, sie zu verfolgen. Nach carlistischen Berichten wären die Belagerer dem General Moriones entgegengezogen, um ihn zu schlagen.

Italien. Rom, 24. September. (W. T. B.) Der Be⸗ such des Königs in Berlin bleibt noch immer der Haupt⸗ gegenstand der Erörterungen der Tagespresse. Alle Zeitungen sprechen sich voller Befriedigung über die Aufnahme aus, welche der König in Berlin gefunden, und erkennen in dem ihm zu Theil gewordenen Empfange und in den freundschaftlichen Be⸗ willkommnungsworten des Kaisers eine Huldigung für das ge⸗ sammte Italien und ein Unterpfand der Freundschaft zwischen den beiden Nationen.

Der bekannte Schriftsteller und Politiker Guerraz zi ist heute gestorben.

Die „Gazetta uffizialeu meldet: Der Präsident der De⸗ putirtenkammer, Eom. Biancheri, welcher sich gegenwärtig in Venedig befindet, hat Sr. Majestät dem König Viktor Emanuel die Glüͤihwünsche der Kammer zur Wiederkehr des Tages, an welchem die italienischen Truppen in Rom eingezogen sind, durch den Minister des Innern zusenden lassen.

Türkei. Konstantinopel, 24. September. (W. T. B.) . von Edinburg ist heute nach Livadia ab⸗ gereist.

Der „Crédit gönéral“ wird, wie verlautet, der Regie— rung einen Vor schuß von 2 Millionen Pfd. Sterl. zur Leistung fälliger Zahlungen gewähren.

Belgrad, 24. September. (W. T. B.) Das Amtsblatt der Regierung enthält eine Bekanntmachung, welche für den Bau der serbischen Eisenbahn einen neuen Konkurs unter verän erten Bedingungen bis zum 6. November d. J. eröffnet. Die bis jetzt eingegangenen Offerten haben, als den von der Re⸗ gierung gestellten Anforderungen nicht entsprechend, sämmtlich abgelehnt werden müssen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Sep⸗ tember. Die Großfürstin Maria Nikolajewna ist am 23. September nach Deutschland und der Fürst Ssergei Maxi⸗ milianowitsch Romanowski Herzog von Leuchtenberg an demselben Tage nach Moskau abgereist.

Der „Kawkas“ veröffentlicht folgendes Telegramm aus Poti vom 7. September: Se. Kaiserliche Hoheit der Statt⸗ halter im Kaukasus traf wohlbehalten auf der Eisenbahn⸗ station Poti ein, begab sich auf dem Dampfer „Golubtschik“ auf die Rhede und verließ dieselbe mit dem Dampfschiff „General

Kotzebue' um 73 Uhr Abends bei günstigem Wetter.