1873 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

ungen nhause wurde der von Auguste ür exportirten Zucker, Tabak, Branntwein z. in Abzug ge⸗ 6 Kurs 86 Prolog nach eineni Tusche des Orchesters 3 . welche 3, 178,362 Thlr. gegen 1455, 430 Thlr. * 1872 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. . erndal, im Schauspielhause durch Herrn Ludwig ge— betragen haben, so ergiebt sich für das laufende Jahr ein Rein⸗ A. Ernennungen, Befördern ngen und Verseßungen. prochen. Am Schluß fiel bei dem Hoch auf Ihre Maßestät die ertrag von 53, 805,39 1 Thlr., welcher denjenigen des Vorjahres um Den 15. Septem ber 1873. Dr. , Unterarzt Kaiserin⸗Königin das Orchester wieder mit einem Tusch ein, und 7,265,617 Thlr. oder 15,9 Proz. Üübersteigt. Auf die einzelnen in Be⸗ zom Gren. Regt. Nr. 8 . 6 9 3 das Publikum gab seiner Sympathie durch die lebhaftesten Bei— tracht kommenden Abgabenzweige entfallen hiervon: Ein- und Rheinprovin ; Nr. * Meine ck, Un . 64 r Mr 5 fallsbezeugungen Ausdruck. Im Schauspielhause schloß diese Ausgangszoll 30,159,556 Thlr. (gegen 1872 mehr 3769591 kommen haben. Reg igrnnß shes irk Trier. Dr Wirten, Unt ron Fi hene güedlhent palm ecn, Feier mit dem Vortrag der Jubel Duverture von Weher; jm Thlr), Ruben zucker fteirer 16,425 Thlr. mehr 2455 875 Thlr.), Die Serie, 1. N . gu r hen Nr z, Ir Heineken, Unter“ Dpernhause intonirte die Kapelle nach dem Redeakte die Duverture Salzsteuer 6,414,532 Thlr. Cmehr 21 011 Thlr), Tabakssteuer lagen für ö arzt poůi Inf. Rent. Rr. G6. . Dr. Bärensprung, Unterarzt vom zur folgenden Oper Fidelio. 165, 5666 Thlr. (weniger 30,451 Thlr.), Branntweinsteuer nach der , rhei, n nm nn,, . ö r ö al, . 2 . iin 2 . ĩ ̃ . ö * re n e, vom Inf. Regt. Nr. 57, Pi. Feiber, Unter⸗ 64 ; 6 . . n . . 3 ,. . 63 *

ĩ Un Nez Nr. 68. diefer unter Verfetzung zum Leib⸗Gren, sen⸗Meiningen ist gestern Abend aus Meiningen hier ein⸗ 3,555,266 Thlr. (me 3 gangsabg n 35 29 hz, erg amm erich urterarßs bon Chf een erg, getroffen, im Hotel Rohal abgestiegen und heute frülh nach Bier 1815747 Thlr. (mehr 41,359 Thlr.). Abgesehen von dem 6 ö ere, Dr. Schlefien weitergereist. Ausfall bei der Sterner vom inländischen Tabaksbau ist sonach 6 a, Unterarzt von der 2. Malrosen⸗Division, zum Marine Assist. K überall ein Steigen der Einnahmen hervorgetreten. 8 ö,, . 2 K . . . 4 . der Kaiser und König haben . . w

egiments Nr. 1, Wach ö . t je nlich eschränktr . a nn,, önigreie . H . (

Riem hunlig teh eech de, Garnisons s achthieüistes in eng zoz, sg Thlr. (1877: 31M öS Thlr) aufgekommen und vertheilt sich dieser Betrag auf die einzelnen Provinzen

Erfolgen, welche die französische Kunst und Industrie

rungen. Um die ,, k ohnen behält der Handels⸗Minister sich die Einbringung eines beson · dern Gesetzentwurfes vor, durch welchen die kuͤrzlich beschlossenen einschränkenden Bestimmungen für die Verleihung des Oideng der Ehrenlegion zu Gunsten der Wiener Austellung außer Kraft gesetzt werden sollen. Einstweilen wird auf seinen Antrag nur dem franzoöfischen Kommissär, du Sommérard, dag Groß⸗ Offizierskreuz der Ehrenlegion ertheilt.

29. September. Der Minister des öffentlichen Unterrichts hat, dem „Journal offieiel' zufolge, an die Di⸗ rektoren der Lyceen und Kollegien den Bericht des Herrn Patin an den obersten Unterrichtsrath über die durch das Cirkular vom 27. September 1872 im Gymnasialunterricht eingeführten Reformen versendet. Der Bericht ist von Instruktionen begleitet, welche den Direktoren vorschreiben, sich mit gegenwärtigem Schul⸗ jahr nach den Anträgen des Berichtes zu richten. Denn da die⸗ selben vom obersten Unterrichtsrath angenommen und vom Mi⸗ nister gebilligt wurden, so haben die Professoren in den staat— lichen Unterrichtsanstalten dieselben als obligatorisch zu betrach⸗

getroffen, wonach die Grundsätze über die Behandlung der portopflichtigen Korrespondenz zwischen den Behörden verschiedener Bundesstaaten, welche vom 1. Oktober d. J an im Wechselverkehre zwischen Bayern und dem Reichspostgebiete zur Anwendung gelangen, von dem gleichen Tage auch im Wechsel⸗ verkehre zwischen Bayern und Württemberg in Einführung zu

der K . 3 lautender Obligationen u Rußhỹtte im Betrage von 60, 060 Thlr. vom 3. September 1873. ; (Abdruck des Privilegiums.)

Vorbereitung verschiedener Regierungsvor⸗ den Landtag ist soweit gediehen, daß „Allg. Ztg.“ mit der Berathung derselben Staatsrath dem letzten Vorbereitungsstadium im Laufe dieser Woche begonnen werden kann, und den Kam⸗ mern unmittelbar nach ihrer Eröffnung, vermuthlich Mitte Ok⸗ . eine größere Anzahl Regierungsvorlagen wird zugehen önnen.

Sachsen. Dres den, 30. September. Der Erzherzog Albrecht ist hente Mittag, über Bodenbach kommend, im Sommer⸗Hoflager zu Pillnitz eingetroffen, um Ihren Königlichen Majestäten einen kurzen Befuch zu machen.

Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sach⸗

Thaler Courant.

ten K annten Malstatter Ge⸗

K Thaler

nhaber dieses Coupons empfängt am die fälligen halbjährlichen Zinsen der oben gen meinde⸗Bbligation für die Zeit vom ] 1 j8 aus der Gemeindekasse zu Malstatt mit ..

Silbergroschen Courant. der Reserve vom Reserve⸗ Landwehr Bataillon Nr. 536, Festungen befohlen, damit die anderweite Ausbildung der Mann—

Dr. Weigmann, Unterarzt der Res. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6,

Malfstatt, den.. ten 1

Die Kommission. ; Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinderaths⸗

Mitglieder. Der Gemeinde⸗Einnehmer. . Fe, Re. (Dieser Coupon wird ungültig K. wenn dessen Be trag nicht binnen fünf Jahren nach dem erfalltage erhoben wird.

Rheinprovinz.

Regierungsbezirk Trier. Tal

der über Thaler

Jahre 18... bis

w . Die 6 ,, m un ü neiste ie i Gemeinderaths⸗ Der Bürgermeister. Die kommittirten 6 Mitglieder.

Bemeinde⸗Einnehmer. . . der Coupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der ligg tien den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aus⸗ händigung der Coupons an den Präsentanten des Talons bei der Ge⸗

meindebehörde protestirt.,)

Finanz⸗Ministeriu m. .

Der Diätarius Julius Emil Iwan Müller ist zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär im Finanz⸗Ministerium ernannt worden.

MR inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. 4

Der Gymmasial-Oberlehrer Dr. Schlüter in Hadamar ist als Prorektor an das Gymnasium zu Ratibor berufen worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. Gustary Braumann am Friedrich ⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin ist zum Oberlehrer

ordert worden. . Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Friedrich Wilhelm Meyer von der Louisenstädtischen Realschule in Berlin zum Oberlehrer am Gymngsium in Cottbus;

Am Stadt- Gymnasium in Stettin die Beförderung des ordentlichen Lehrers Friedrich Herbst zum Oberlehrer ist ge⸗ migt worden. 29 en bei der Realschule in Posen angestellte ordentliche Lehrer Braun ist zum Oberlehrer am Gymnastum in Rogasen ernannt und die Berufung des Prorektors Dr. Schröer von der Realschule zu Hagen in die erste Oberlehrerstelle an der

lschule zu Perleberg; . J . 59 Oberlehrers Dr. Sudwig Streit vom Pädagogium in Putbus zum Oberlehrer am Gymnastum in Anelam; . . .

Am Raths⸗ Gymnasium in Osnabrück die Beförderung des ordentlichen Lehrers Carl Stüve zum Oberlehrer ist ge⸗ nehmigt worden. ö .

Der ordentliche Lehrer Eduard Scheer beim Gymna⸗ sium in Rendsburg ist als Oberlehrer an das Gymnasium zu Ploen berufen worden. . .

Am Gymnasium in Minden ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Florens Banning zum Oberlehrer;

Am Gymnasium in Bochum die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Karl Hermann Walther zum Oberlehrer;

An der Realschule in Spremberg die Beförderung des Lehrers Josef Draschler zum Oberlehrer und Prorektor ge⸗ nehmigt worden. ö.

Der bisher bei der Realschule der Franke schen Stiftungen zu Halle an der Saale beschäftigte Lehrer Dr. Gu stav Glo⸗ gau ist als Oberlehrer beim Progymnasium zu Neumark in Westpreußen angestellt worden.

Die Berufung des Rektors Finsterbusch von der höhe⸗ ren Mädchenschule in Minden zum Oberlehrer an der Real⸗ schule in Mülheim an der Ruhr;

Die Berufung des Oberlehrers Dr. Julius Treutler Dr. Stein, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Niklewski, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Ne. 19, Regts. Nr. 69, Dr. Willing, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regta. Nr.

Landwehr vom 2. Bat.

von der Realschule in Remscheid zum Oberlehrer an der Real⸗ schule in Hagen ist genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ( Dem Ober⸗Bergrath Wachler ist die Stelle eines Mit⸗ gfeliedes bei dem Ober⸗Bergamte zu Halle verliehen worden. Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister bei der Bergisch⸗ Märfischen Eisenbahn Stambke in Witten und der Königliche

Amts⸗Eigenschaft nach Elberfeld versetzt worden. Der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn⸗Compagnie ist die Ge⸗ r . zur Anfertigung genereller Vorarbeiten für eine Eisen⸗ ö von Nossen über Riesa nach Elsterwerda bezüglich des dies⸗ feitigen Staats gebiets ertheilt worden.

. Ober⸗Rechnungs⸗Kammer. Der frühere Feldwebel vom Garde⸗Jãger⸗Bataillon Karl MUlius Theodor Schwandt ist als Geheimer Kanzlei⸗Sekre⸗

är hei der Dber⸗Rechnungs Kammer angjestellt.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister für

die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Graf von Königs⸗

marck nach der Rheinprovinz;

e Kabinets⸗Kath von Wilmows ki nach en.

Die Poliklünzt für Kindertrankheiten in der König . . 6 . ö . , . eröffnet und täglich ö. ehalten. Für Unbemittelte frei i. Berlin, den 29. September 1515. . PVrofessor Dr. Henoch,

dirigirender Arzt.

Div. Art., dieser unter Einrangirung bei den Aerzten der Res. des 1. Bat. Landw. Regts. Nr. l, Br. Zwicke, Dr. Hoederath, Unter⸗ ärzte der Reserve vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Lang, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, Dr. Rein- hard, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 81, zu Assist. Aerzten zweiter Klasse der Reserve befördert. . Nachstehende Assistenz - Aerzte erster Klasse des Beurlaubtenstan⸗ des und zwar: Dr. Fe ith, Dr. Wery, Dr. Dumont, Dr. Bo- den, vom Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Reschop vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Pafsow vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 965, Dr. Preyß, Dr. Bonnekamp vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Butrhy, Dr. Nießen vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, Dr. Buchholtz vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, Dr. Pa- prosch, Dr. Brähmer, Dr. Wessely, Dr. Pleßner vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Seidel vom 2. Bataillon Landwehr⸗ Regiments Nr. 11, Dr. Schmidt vem 1. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 56, Dr. ster vom 2. Bataillen Landwehr⸗Regiments Nr. 565, Dr. Cohn vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Hoffmanns, Dr. Plien vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 65, Dr. Steppuhn vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 44, Dr. Hagen vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 71, Dr. Ja ff vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Füt⸗ terer vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, zu Stabsärzten der Landw. befördert. Dr. Brummer, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 113, unter Entbindung von dem Kommando zur Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 29. Division, zum Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, Dr. Neuber, Ober-⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 17, unter Beauftragung mit der Wahrnehmung der divi⸗ sionsärztlichen Funktionen bei der 29. Division, zum Inf. Regt. Nr. 113, Br. Deim ling, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, zum Inf. Regt. Nr. 17, Dr. Küppers, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Regts. Arzt vom Ulan. Regt. Nr. 15, zum Inf. Regt. Nr. 13, Dr. Brock, Ober- Stabsarzt 2. Klasse und Regiments⸗Arzt vom Infanterie⸗Regiment Nr. 13, zum Ulanen⸗ Regiment Nr. 15, Br. Gottwald, Stabsarzt vom bisherigen Feld⸗Lazareth Nr. 7 der 19. Division, als Bats. Arzt zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 79, Dr. Müller, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bataillon Füs. Regts. Nr. 33, zum medizin. chirurg Friedrich Wilhelms⸗-Institut versetzt. Dr. Ax, Stabt- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 73, zur Wahrnehmung der regimentsärztlichen Funktionen bei dem Feld-AUrt. Regt. Nr. 5, Corps⸗Art., kommandirt. Dr. Marheineke, Stabs⸗ arzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, als jüngster Stabsarzt im aktiven Sanitäts⸗Corps wiederangestellt und als Bats. Arzt dem 2. Bat. 3. Garde⸗Gren. Regts. Königin Elisabeth überwiesen. Ru⸗ dolp, Assist. Arzt 2. Klasse der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, im aktiven Sanitäts⸗-Corps mit seinem Patent vom 15. Mai 1873 N wiederangestellt und dem Inf. Regt. Prinz Friedrich der Niederlande Nr 15 überwiesen. Dr. Wagner, während des Feld— zuges 1870/71 als Feld⸗Assist. Arzt bei dem 1. Feld⸗Lazareth im Dlenst gewesen, im aktiven Sanitäts⸗Corps, und zwar als Assist Arzt 2. Klasse mit einem Patent vom 14. Juni 1872 beim Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugm.) angestell. Den 19. September 1873. Frhr. v. Barnekow, Gen. der Inf. von der Armee, zur Zeit mit der Vertretung des Kommandiren⸗

den Generals J. Armee⸗-Corps beauftragt, zum Kommandirenden Gene⸗

ral des J. Armee⸗Corps emannt Den 20. Septem ber 1873. ) l Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 16, der Charakter als Major verliehen. Den 23. September 1873. Burchard, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 6 und kommandirt zur Dienstleistung als Direktions⸗Assistent bei der Artillerie⸗Werkstatt in Spandau, zum Direktions⸗-Assistenten bei der Art. Werkstatt in Spandau, Petter,

v. Carlshausen, Rittm. und

Dienstleistung als Direktions-Assistent bei der Artillerie Werkstatt in Deutz, zum Direkt.⸗Assistenten bei der Art.-Werkstatt in Deutz ernannt.

Collmann, Pr. Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, unter Versetzung in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, von dem Kommando zur Dienstleistung als Direktions⸗Assistent bei der Artillerie⸗Werkstatt in Danzig entbunden. B. Abschiedsbewilligungen ze. Den 18. September 1873. Dr. Bäumler, Stabs⸗ und Abth. Arzt von der provis. Feld⸗Abth. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, Corpgs⸗Art., als Ober -Stabsarzt 2. Kl. mit Pens. und der Unif. des Sanitäts⸗Corps, Dr. Goericke, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train⸗ Bataillon Nr. 4, Dr. Goltz, Assistenz⸗Arzt 2. Kl.

vom Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Nr. 35, beiden mit Pension,

Dr. Haack, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. 16, Dr. Bielitz, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. Regts. Nr. 49, Dr. Ulrich, AssistenzArzt der Landwehr vom Reserve⸗Landwehr Bat. Nr. 35, Lammert, Assist. Arzt 2. Kl. von der Marine, sämmtlich der Ab⸗ schied bewilligt. Dr. Otto, Stabsarzt der Landw. a. D, zuletzt

x ; beim 2. Bata Land wehr ⸗Regiments 7336 pi , , Eisenbahn⸗Maschinenmeister Roh de ebendaselbst find in gleicher Käme, Bataillon Landwehr Regiments Nr. 26, die gesetzliche Pension

bewilligt. ö Den 23. September 1873. Dr. Springer, Assist. Arzt.

2. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, als temporär

ganzinvalide mit Pens. und dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Oktober. Der Geburtstag Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin wurde gestern von Ihren Majestäten mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden nebst Kindern, und dem Großherzog zu Sachsen auf dem Lande bei herrlichstem Wetter gefeiert. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften verweilten mit kleinem Gefolge auf der Burg Windeck uns dinirten gegen Abend im Erlenbade. Die ganze Bevölkerung des Bühler Thales betheiligte sich auf das Wärmste an dem Festtage, der auch in Baden viele Kundgebungen der Anhänglichkeit veranlaßte.

In Berlin waren zur Feier des Tages viele Gebäude beflaggt, die Wachtmannschaften trugen den Paradeanzug, die

Postillone den Federbusch. In den Theatern leiteten Fest⸗Prologe

der Reserve

; ] ; 5 = . Wirkliche Sec Lt. à ja suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 15 und kommandirt zur Wirklich

schaften nicht durch den Wachtdienst beeinträchtigt werde. Im Besonderen sollen für die Festungen, sowie beziehungsweise auch für diejenigen offenen Garnisonorte, wo Artillerie⸗Depots sich befinden, unter gewöhnlichen Verhältnissen nachstehende Festw setzungen als maßgebend anzusehen sein:

1) Für Pulvermagazine in Festungswerken, welche mit starkem Profil versehen respektive von nassen Gräben umschlossen sind und deren Zugänge bewacht werden, sind keine permanente besondere Mi— litärposten erforderlich. Werden diese Werke von Personen betreten welche nach den maßgebenden Vorschriften nicht auch zum Betreten der Magazine selbst ausdrücklich befugt sind, so sind den zur Be— wachung der Eingänge der Werke gestellten Posten gleichzeitig die Funktionen von Magazin- Posten zu übertragen respektive für die be⸗ treffende Zeit besondere Posten an den Magazinen zu gestellen. Bei allen übrigen belegten Pulvermagazinen wird nach Erfordern ein per— manenter oder nur ein Nachtposten gestellt, sofern nicht ein patrouil⸗ lirender Posten für mehrere Magazine genügt. Durch Asservirung der Pulvervorräthe von Privaten darf in keinem Falle die Gestellung von Militärposten erforderlich werden.

2) Wall⸗ und Glacis⸗Patrouilleure sollen nur in den seltenen Fällen gestellt werden, wo gegen das unbefugte Betreten der Festungs⸗ werke oder gegen die Beschädigung des daselbst befindlichen fiskalischen Eigenthums weder die Absperrung der Aufgänge zu den Wällen, noch die zeitweise Entsendung einzelner Patrouilleurs der nächstgelegenen Wachen als ausreichend sich erwiesen haben. Während des Winters werden solche Patrouilleure nur unter besonderen Ausnahmen noth— wendig sein.

3) Die Zahl der Patrouilleure für Festungs⸗Gefangene ist im Allgemeinen nach dem Verhältniß ven 1: 4 zu bestimmen. Die In⸗ genieur⸗Offiziere der Plätze haben ihre Arbeits-Dispositienen derart aufzustellen, daß eine größere Zahl von Patrouilleuren nicht erforder⸗ lich wird.

4) Es stehen fortan in den Eingangs gedachten Garnison⸗Orten den Truppen⸗Befehlshabern vom Range eines Brigade⸗Commandeurs einschließlich abwärts Ehrenposten nicht zu. Die Fahnen ꝛc. sind event. bei den kommandirenden Generalen, den Divisions⸗Comman⸗ deuren 2ꝛc.,, den Gouperneuren oder Kommandanten aufzubewahren. Wenn keiner der letzteren in dem betreffenden Garnisonorte sich befindet, sind die Fahnen z. in der Wohnung des ältesten Truppenbefehlhabers gesammelt zu asserviren und durch einen Fahnenposten zu bewachen. Eine weitere Einschränkung der Ehrenposten ist nach Maßgabe des §. 21 des J. Abschnitts der Instruktion, betreffend den Garnisondienst, gestattet.

5) Wachen, die drei Posten zu geben haben, erhalten, wenn die Stärke der Garnison es gestattet, einen Posten vor Gewehr, während 3. Wachen von geringerer Stärke der letztere in Fortfall kommen ann. .

6) Kalfaktoren sind im Allgemeinen nur den mit Offizieren be⸗ setzten Wachen, Gefreite zum Aufführen der Posten und zum Melden den Wachen nur dann beizugeben, wenn bei der Größe der zurückzu⸗ legenden Entfernungen eine dem Wachtdienste nachtheilige Ermüdung der Mannschaften andernfalls zu besorgen ist.

Se. Majestät der Kaiser und König haben den durch

Ueberschwemmung verunglückten Bewohnern der Stadt Immen⸗

stadt in Bayern auch aus einem zur Allerhöchsten Disposition stehenden Staatsfonds eine Unterstützung, und zwar im Be⸗ trage von 1000 Thlr. überweisen zu lassen geruht.

Die durch das Gesetz vom 23. Mai d. J. (Reichsgesetz⸗ blatt, Seite 117) eingesetze Verwaltung des Reichs-⸗In⸗ validen⸗Fonds ist am 1. d. M. in Wirksamkeit getreten nachdem der Vorsitzende dieser Behörde, der Königlich preußische Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath a. D. Lr. Elwanger, sowie die vom Bundesrath gewählten Mitglieder derselben, der Königlich bayerische Ober⸗ Rechnungs- Rath, Landgraf und der Königlich sächsische Gesandte von Nostitz-Wallwitz am 30. September er. in öffentlicher Sitzung des Reichs⸗Oberhandels⸗ gerichts zu Leipzig den im 5. 12 jenes Gesetzes vorgeschriebenen Eid abgeleistet haben.

Finsichtlich der Anwendung der Bestimmungen des Ar⸗ tikels II. des Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizirten Einkommen teuer, vom 25. Mai d. 3. (Gef. S. S. 213) auf die Offiziere der Marine, Aerzte und Beamten der Marineverwaltung kommen die Vor⸗ schriften des 5. 164 des Militär⸗Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 20. Juni v. J. (Reichs⸗Ges. Bl. S. 174) in Betracht, welcher Paragraph wörtlich lautet, wie folgt:

Als mobiler Zustand gilt in der Marine der Kriegszustand eines Schiffes. Als im Kriegszustand befindlich ist jedes Schiff der Marine zu betrachten, welches außerhalb der hei⸗ mischen Gewässer allein fährt. Für die am Lande befindlichen Militärpersonen der Marine tritt im Sinne dieses Gesetz es die Mobilmachung unter denselben Voraussetzungen ein, wie für die Militärpersonen des Heeres. .

iernach steht der im Artikel II. des ersterwähnten Gesetzes

. Anspruch auf Erlaß der Einkommensteuer den zur Besatzung von Schiffen der Marine gehörenden Offizieren der Marine und Aerzten und Beamten der Marineverwaltung für diejenigen Monate zu, während welcher das betreffende Schiff außerhalb der heimischen Gewässer allein fährt.

Die beiden Kommandos der Marine⸗Stationen sind durch den Chef der Kaiserlichen Admiralität beauftragt worden, von dem Eintritte und dem Aufhören des Kriegszůustandes folcher Schiffe, zu deren Besatzung zur klassisizirten Ginkommen steuer veranlagte Offiziere der Marine und Aerzte und Beamte der Marineverwaltung gehören, den betreffenden Königlichen Regie⸗ rungen ꝛc. Mittheilung zu machen.

Die Bruttoeinnahme an Zöllen und gem ein⸗ schaftlichen Verbrauchssteuern im . ö Deutschen Reichs belief ih in der Zeit . 5 ö! Ende August d. J. auf überhaupt o e ; r. gegen N, 993,204 Thlr. im entsprechenden 8 , m. ; . hat alfo um 58, 988,549 Thlr. zugenommen. erden hiervon bie für gemeinschaftliche Rechnung gezahlten usfuhrvergütungen

h

folgendermaßen: Ostpreußen 1,390,419 Thlr. (1872: 1,199, 27 Thlr.), Westpreußen

mern 2,390, 316 Thlr. (1872: 2, 131,012 Thlr.), Posen 15,615,537 Thlr. (1872: 14,391,804 Thlr.), Schlesien 44449, 0984 Thlr, (1872: 3517, 879 Thlr.), Sachsen 6,526,175 Thlr. (1872: 4387,367 Thlr.), Schleswig⸗Holstein 1,224,342 Thlr. (1872: 1,147, 076 Thlr.), Hannover 3,267,876 Thlr. (1872: 2.546, 596 Thlr. ),, Westfalen 2,9904261 Thlr. (1872: 1,747, 8:3 Thlr.), Hessen⸗Nassau 1896516 Thlr. (1872: 1,619,650 Thlr.), Rhein⸗ provinz 6281, 878 Thlr. (15372: 6,236,582 Thlr.). Die Ein⸗ nahmen in Hohenzollern betrugen 33,652 Thlr. (1872: 34,642 Thlr.), in Lauenburg 21,300 Thlr. (1872: 21,267 Thlr.), bei

den Haupt⸗Zollämtern Lübeck 237, 019 Thlr. (1872: 215, 385 Thlr.),

Bremen 340,404 Thlr. (1872: 269,290 Thlr.) und Hamburg 923,520 Thlr. (1872: 686,957 Thlr.). Von den übrigen Bundes⸗ staaten weisen nach Bayern 2,489,636 Thlr. (1872: 2,583,510 Thlr.), Sachsen 3, 880, 147 Thlr. (1872: 3,390,275 Thlr.), Württem berg 1,129,428 Thlr. (1872: 1,08, 825 Thlr.), Baden 1,944,531 Thlr. (1872: 1,889,925 Thlr.), Nassau 1,107,494 Thlr. (1872: 908,973 Thlr.), Mecklenburg⸗Schwerin und ⸗Strelitz 375,604 Thlr. (1872: 338,850 Thlr.), Sachsen⸗Weimar 174,559 Thlr. (1872: 136,894 Thlr.), Oldenburg 397, 747 Thlr. (1872: 200, 980 Thlr.), Braunschweig 16,101,572 Thlr. (1872: 646,815 Thlr.), Sachsen⸗Meiningen 302.475 Thlr. (1872: 261,342 Thlr.), Sachsen⸗Altenburg 132,239 Thlr. (1872: 123, 258 Thlr.), Sachsen⸗Coburg⸗-Gotha 141,008 Thlr. (1872: 126,764 Thlr.), Anhalt 992719 Thlr. (1872: 725 292 Thlr., Schwarzburg ⸗Rudolstadt 61,501 Thlr. (1872: 544493 Thlr.), Schwarzburg⸗Sondershausen 24402 Thlr. (1872: 24556 Thlr.), Reuß ä. L. 14643 Thlr. 13,681 Thlr.), Reuß j. L. 81,349 Thlr. (1872: 80,642 Thlr.), Elsaß⸗Lothringen 3,308,694 Thlr. (1872: 2,274,297 Thlr.). Diesen Beträgen treten für das Großherzogthum Luxemburg noch 456,495 Thlr. (1872: 193,894 Thlr.) hinzu.

Der General der Infanterie, stellvertretende Gouverneur, Kommandant von Berlin und Chef der Landgensd'armerie von Schwartzkoppen hat eine mehrwöchentliche Inspizirungsreis im Bereich der 4. und S. Gensd'armerie⸗Brigade angetreten; mit seiner Vertretung ist Allerhöchsten Orts der General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade von Dannen⸗ berg beauftragt worden.

Der General⸗Lieutenant und Führer der 1. Division Freiherr von der Goltz, welcher zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, hat sich in seine Garnison Königsberg i. Pr. zurückbegeben.

Dem Geh. Rechnungs⸗Rath Sinell, Vorsteher des Kai⸗ serlichen Post-Zeitungsamts, ist bei Gelegenheit seines Rücktritts aus dem Staatsdienste nach sechszigjähriger Amtsthätigkeit von den Beamten des Zeitungs⸗Comptoirs ein kunstvolles Album zur Erinnerung gewidmet worden. Die Herausgeber und Besitzer hie⸗ siger Zeitungen überreichten demselben gestern ein silbernes, mit reichen Goldverzierungen geschmücktes Schreibzeug in künstlerischer

Vollendung und eine goldene, die Namenschiffre des Gefeierten

tragende Vase nebst kalligraphisch ausgeführter Adresse.

Breslau, 29. September. Se. Hoheit der Herzog Ernst zu Sachsen - Al tenburg, welcher während der letzten beiden Monate eine Reise nach dem Orient unternommen hatte, traf am Sonnabend, von Konstantinopel kommend, hier ein, übernachtete in Galisch Hotel und fuhr am Sonntag früh nach Schloß Camenz, um Seine daselbst verweilende Gemahlin, so⸗ wie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Höchstseine Tochter, und Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht zu besuchemn. Abends kehrte Se. Hoheit von dort zurück und wurde auf dem Bahnhofe durch den General-Major Knipping, in Vertretung des koͤmmandirenden Generals des VI. Armee⸗Corps, Generals der Kavallerie v. Tümpling, sowie durch den Polizei⸗Präsidenten Frhrn. v. Uslar⸗Gleichen empfangen. Eine aus 5 Offizieren bestehende Deputation des 2. Schlesischen Jäger-Bataillons Nr. G6, dessen Chef Se. Hoheit der Herzog ist, hatte sich, da das Bataillon in der Nähe Breslaus einquartiert war, auf dem Bahnhofe eingefunden, um Se. Hoheit zu be⸗ grüßen. Zu dem inzwischen arrangirten Souper wurde der General⸗Major Knipping, Polizei⸗Präsident Frhr. von Uslar⸗ Gleichen, der Adjutant des Herzogs, Graf von Egloffstein, und die Offiziere des Jäger⸗ ataillons befohlen. Um 10 Uhr fuhr der Herzog nebst Seinem Adjutanten mit dem Courierzuge der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn weiter, um über Dresden nach Altenburg zurückzukehren.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin langte heute früh mit der Prinzessin Elisabeth in Begleitung des Kammerherrn Baron von Usedom, von Berlin kommend, auf dem Central⸗Bahnhofe an und setzte nach kurzem Aufenthalte die Weiterreise nach Schloß Camenz fort, um den dort weilenden Höchsten Herrschaften einen Besuch abzustatten.

Bayern. Münch en, 29. September. Der König wird eute Abend 6 Uhr von Seeshaupt abreisen und mit dem Prinzen tto, welcher den Zug in Pasing besteigt, nach Peissenberß fahren. Se. Majestät wird sich hierauf mit seinem Bruder nach Hohenschwangau begeben, woselbst morgen das Namensfest des Prinzen Otto im Familienkreise begangen werden wird.

Der Minister des Innern v. Pfeufer hat heute die Leitung genannten Ministeriums von Staatsrath v. Schubert wieder übernommen.

Das Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußeren hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung mit

der Königlich württem bergischen Reglerung eine Vereinbarung

1,286,354 Thlr. (1872: 1,115,564 Thlr.), Brandenburg 4,975,923 Thlr. (1872: 41715761 Thlr), Pom⸗

(1872:

Württemberg. Friedrichshafen, 26. September. Der König und die Königin haben sich gestern Nachmittag zum Besuch der Landgräfin von Hessen nach Schloß Montfort begeben und sind Abends hierher zurückgekehrt.

Stuttgart, 29. September. Für den Wiederzusam⸗ mentritt der Ständeversammlung ist, wie der „St.⸗A. f. W.“ mittheilt, auf mehrfache aus der Mitte ihrer Mitglieder kundgewordene Wünsche nicht wie früher die erste Hälfte, sondern das letzte Drittheil des nächsten Monats in Aussicht genommen.

Dem „Fr. J.“ zufolge wäre die Einberufung des Land⸗ tags auf den 21. Oktober festgesetzt Die erste Arbeit wird das Steuer⸗Provisorium sein, dann aber soll sogleich in die Berathung des Haupt⸗Finanzetats eingetreten werden. An neuen, mit dem Finanzetat zusammenhängenden Vorlagen der Regierung sind zu nennen und bereits beim ständischen Ausschuß eingelaufen: ein neues Hundesteuer⸗Gesetz, das die Zugeständnisse, von Gewerbshunden nur die Hälfte der Steuer (2 fl.) zahlen zu dürfen, auf die Hunde zum Schafhüten beschränkt; andere und Sicherheitshunde werden zur vollen Steuer (5 f herangezogen. Ferner ist ein Gesetzesentwurf über außerordenmlliche Bedürfnisse der Postverwaltung eingekommen, worin 283,000 fl. zu einem neuen Postgebäude in Heilbronn und einem zweiten Postamt in Stuttgart bestimmt sind. Ein dritter Gesetzesentwurf betrifft die Fensionsberechtigung und Alterszulagen für die Vorstände und Hauptlehrer an Gelehrten Real- und Bürgerschulen. Noch zu erwarten ist ein Gesetzesentwurf über Besoldungs-Erhöhungen der Beamten.

Baden. Karlsruhe, 30. September. Die heutige

„Karlsruher Ztg.“ enthält folgende Mittheilung vom 27. 8. M.: „»In Gemäßheit eines heute dem Herrn Präsidenten von Frey⸗ dorf zugegangenen Schreibens des Königlichen großbritannischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Gran⸗ ville, ist Herr Evan Montague Baillie Esq. unter Be— Bewilligung des nachgesuchten Rücktritts aus dem öffentlichen Dienste von dem Posten eines bei der Großherzoglichen Regie⸗ rung beglaubigten Königlich großbritannischen Geschäftsträgers abberufen. Als interimistischer Geschäftsträger fungirt nun⸗ mehr, unter Beibehaltung des Sitzes der Gesandtschaft in Darm⸗ stadt, Herr Legations⸗Sekretär Hubert Jerningham.“ Der „Militärverein Karlsruher beging am 27. d.. M. sein erstes Stiftungsfest und zugleich die Erinnerungs⸗ feier an die vor drei Jahren erfolgte Einnahme Straßburgs. Dem Feste wohnten u. A. der General von Werder, der Staats⸗ Minister Dr. Jolly und die übrigen Mitglieder des Großherzog⸗ lichen Staats⸗Ministeriums, ferner der General⸗Lieutenant von Pritzelwitz, die General⸗Majore von Neumann, von Willisen und Delorme, der Ober⸗Bürgermeister Lauter und mehrere Gemeinde— räthe, sowie die Vorstände der Kaiser Wilhelm⸗Stiftung und des Männer⸗Hülfsvereins und Vertreter der benachbarten und be— freundeten Militärvereine Mühlburg und Durlach bei.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 29. Sep⸗ tember. Der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin haben sich heute zu längerem Aufenthalte nach der Wartburg begeben. Der Großherzog ist heute von dort nach Baden⸗ Baden abgereist. J

Der Ober⸗Stallmeister des Großherzogs, Kammerherr, General à la suite, Freiherr von und zu Ggloffstein, auf sein Ansuchen in den Dispositionsstand versetzt worden.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 29. September. Der Herzog ist heute von seiner Reise nach der Krim hierher zurückgekehrt.

DODesterreich⸗ Ungarn. Wien, 30. September. Der Kaiser wird bis zum 3. k. M. in Eisenerz verweilen.

nach Gödöllö. Die Königin⸗Wittwe Maxie von Sachsen ist am

herzog Ludwig Victor empfangen worden. Heute besichtigte Ihre Majestät in Begleitung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erz⸗ herzogs Ludwig Victor die Ausstellung im Künstlerhause.

Der Botschafter des Deutschen Reiches, Generallieutenant von Schweinitz, hat sich von Wien nach Berchtesgaden begeben.

1. Oktober. (W. T. B.) Ein von mehreren Mitglie⸗ dern des Gemeinderathes gestellter Antrag, dem Kaiser aus Anlaß der Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages seines Regierungsantritts eine Glückwunsch⸗Adresse als Ausdruck treuer Ergebenheit darzubringen, wurde einstimmig an⸗

Die Kaiserin begiebt sich morgen von Schönbrunn tole zu übergeben.

genommen. Agram, 29. September. Nach Verlesung des Ernennungs⸗ dekretes des Banus in der Landtagssitzung nahm derselbe seinen Platz ein und betonte in seiner Antwort auf die Begrü⸗ ßungsrede die Vortheile des ungarischen Ausgleiches, sprach die Ueberzeugung aus, daß die Parteien einig und zufrieden sein würden und versicherte, daß er keinen Haß mitbringe und die

politisch Andersgläubigen achte.

Niederlande. Haag, 27. September. Die Königin ist heute früh von hier abgereist, um sich nach Wien zum Be⸗ suche der Weltausstellung zu begeben. In ihrem Gefolge befin⸗

ten. Dadurch treten die meisten Reformen von Jules Simon außer Wirksamkeit; nur einige wenige bleiben, und zwar unter gewissen Einschränkungen, bestehen.

Der Kriegs⸗Minister hat ein Rundschreiben an die kommandirenden Generale der Territorial⸗Diviston erlassen, welches den Offiziercorps vorgelesen wurde. Es wird darin, wie die Gironde“ mittheilt, diesen die offizielle Theilnahme bei Prozessionen untersagt, erstens „weil Kundgebungen dieser Art einen politischen Charakter angenommen und die Fahne aufgepflanzt haben, welche nicht die der Regierung ist,“ und zweitens, „weil diese Kundgebungen die Sicherheit des Staates dem Auslande gegenüber gefährden.“

Der Herzog von Aum ale wird heute Nachmittag in Verfailles erwartet, wo Einzelheiten des Prozesses Bazaine ge⸗ regelt werden sollen.

30. September. (W. T. B.) Der Präsident Mac Mahon hat heute Nachmittag 35 Uhr den deutschen Botschafter Grafen von Arnim, empfangen und wird heute Abend nach Bourges und Nevers abreisen.

Der Graf von Chambord hat an den Deputirten des Departements Herault, Rodez⸗Benavent, einen Brief gerichtet, in welchem derselbe die revolutionäre Propaganda be⸗ klagt, welche sich Frankreichs bemächtigt habe. Wenn man ver⸗ suche, das Gespenst eines Krieges und der Wiederherstellung der Feudalrechte und des Zehntens herauf zu beschwören, so sei dies ein thörichtes Unternehmen und unter den gegenwärtigen Ver⸗ hältnissen geradezu unmöglich. Ueberhaupt verdienten solche Argu⸗ mente keine ernsthafte Erwiderung. Es sei zu hoffen, daß der ge⸗ sunde Sinn der Bevölkerung diese unredlichen Umtriebe in rich⸗ tiger Weise würdigen werde. Man müsse an die Hingebung aller ehrlichen Menschen appelliren und zwar auf der Grund lage einer Rekonstituirung der Gesellschaft. Es heißt dann wei⸗ ter: „Ich bin keine Partei, ich bedarf der Hülfe Aller und Alle bedürfen meiner. Was die in so loyaler Weife zu Stande ge⸗ kommene Versöhnung der Mitglieder des französischen Königs⸗ hauses angeht, so sagen Sie denjenigen, welche diesen großen Akt zu entstellen suchen, daß alles, was sich am 5. August voll⸗ zogen hat, zu dem einzigen Zwecke geschah, Frankreich den ihm zukommenden Rang, sowie Gedeihen, Ruhm und Größe wieder⸗ zugeben.“ ö. Der General⸗Sekretär des Präsidenten Mae Mahon, Vicomte d Harcourt, hat ein von dem Pariser Deputirten Tirard an den Präsidenten gerichtetes Gesuch um Veröffentlichung eines Manifestes über seine Stellung zu den gegenwärtigen, die künftige Regierungsform betreffenden Bewe⸗ gungen mit der Erklärung beantwortet, daß der Präsident zahl⸗ reiche Zuschriften im vollständig entgegengesetzten Sinne erhalten und sich entschlossen habe, den Absendern lediglich den Eingang ihrer Zuschriften anzuzeigen und jede Korrespondenz zu vermei= den, die als Anlaß zu einer unter den gegenwärtigen Umständen Gefahr bringenden Polemik benutzt werden könnte.

Italien. Rom 27. September. Nach der Rückkehr des Königs soll über die Besetzung der Militär⸗Kömmandos von Florenz, Neapel und Palermo entschieden werden.

Wie die „Opinione“ berichtet, haben die von der zur Liguidation der Kirchengüter ernannten Kommission er⸗ wählten Unterkommissare zur Ueberwachung der in den Klöstern

gefundenen Bibliotheken und wissenschaftlichen und Kunstschãtze gestern ihre erste Sitzung gehalten und vorgeschlagen, unter den Bibliotheken die Casanatense und Angelika offen zu halten. Im Ministerium für Handel, Gewerbe und Ackerbau ist beschlossen worden, diejenigen italienischen Aus⸗ steeller, welchen Preise in Wien zuerkannt worden sind, nach Rom zu berufen und ihnen ihre Preise feierlich auf dem Kapi⸗

30. September. (W. T. B.) Wie die Opinio nen mit⸗ theilt, würde sich das Ministeripum unverzüglich mit der Frage

27. . M. Abends von Possenhofen hier eingetroffen und von dem Erz wegen der Wiedereröffnung des Parlaments beschãfti⸗

gen; die gegenwärtige Session dürfte wahrscheinlich geschlossen und die neue am 18. oder 19. November eröffnet werden.

Die Cholera ist überall, außer in Neapel, im Ab⸗ nehmen begriffen.

Türkei. Konstantinopel, 1. Oktober. (W. T. B) Die Suezkanal⸗Kommission wird am nächsten Montag zusammentreten und zum Präsidenten derselben der Delegirte des türkischen Reiches. Edhem Pasch , gewählt werden. Als erster Berathungsgegenstand steht auf der Tagesordnung die stellung eines internationalen Tonnensystems.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. Sep⸗ tember. Die Prinzessin Eugenie wird morgen von ihrer Villa Friedhem bei Wisby auf Gotland hier eintreffen. Da die Gesundheit Ihrer Königlichen Hoheit sich in diesem Sommer ge⸗ bessert hat, ist der Aufenthalt in Södertelge aufgegeben worden.

Zum schwedisch⸗norwegischen Militär⸗Attachs am König⸗ lich großbritannischen Hofe ist, den S. N. zufolge, der Kapitãn bel der Narine, G. e. Trolle, ausersehen.

Der von der Regierung eingehra von Reichs⸗ tage gebilligte und jetzt der r gz ,

den sich der Hofmorschall Gevaarts van Simonshaven, die Hof⸗ dame Baronin van Dedem und Herr van Weckherlin, Sekretär der Königin.

Die Zweite Kammer hat die Antworts-Adresse auf die Thronrede mit großer Majorität angenommen.

Frankreich. Paris, 27. September. Das „Journal officiel- veröffentlicht einen dem Präsidenten der Republik erstat⸗ teten Bericht des Handels⸗Ministers de la Bounillerie über die Wiener Weltausstellung, welche der Minister in Person

besucht hat. Mit Befriedigung verweilt der Minister bei den

von dem Kirchengesetz⸗Ausschusse empfohlene B freieren Dissenter⸗Gesetze oder vielmehr in gewissen Theilen des Kirchengesetzes, betreffend der Staatskirche zu fremden Glaubensbekennern. d. M. von der Kirchenversammlung nach einer

kussion mit überwiegender Stimmenmehrheit angenem nan bedarf also nur noch der Königlichen Sanktion, um Ren zu werden. * Der Commandeur⸗Kapitän erfter Klasse bei der

Pantzerbjelm, hat sich des ihm don der Regierung