1873 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Frage. Art. 42 und 71 des Entwurfs: Stimm⸗ Wählbarkeit. Einbürgerung. 2. Frage. Art. 75, A8, 489, 50, 60 64 und 6h des Entwurfs und Ari. 4 der Ueber— zangsbestimmungen: Oeffentlicher Unterricht. Konfessionelle Ver⸗ iltnisse 3 Frage, Art. 2. 23, 24 31. 37, 38, 39, 47 und ; Forstwesen. Flußkorrektionen. Fischfang. Jagd. Eisen⸗ bahnen. Spielhäufer. Münzwesen. Banknoten. Maß und Gewicht. Gesundheitspolizei. 4. Frage. Art. 12, 18, 19, 20, 26, 27, 28, 33, 36, 40 und 41 und Art. 1 der Ueber⸗ gangsbestimmungen: Militär⸗ und Finanzwesen. Konsumgebüh⸗ ren. 5. Frage. Art. 29, 30, 32, 44, 45, 16. 55, 57, 61, sl, !, 98, 102 bis 111 und Art. 3 und 3. der lieber⸗ gLangsbestimmungen: Gewerbsfreiheit. Fabrikarbeit. ieder⸗ assung und Aufenthalt. Rechtseinheit. Abschaffung der Todes afe und des Schuldverhafts. Befugnisse der . rganisation des Bundesgerichts. 6. Frage. Art. 67 6, S9, 90 und 118: Ausdehnung der Volksrechte. Revision der sverfassung. . . mn fon hat dagegen folgende Eintheilung beantragt: J. Gruppe. Individuelle Rechte. Konfessionelle Ver⸗ hältnisse. Oeffentlicher Unterricht. Stimm⸗ und Wahlrecht. Naturalisation. Niederlassung und Aufenthalt. Gewerbefreiheit. Abschaffung der Adelstitel. JJ. Gruppe. Militär- und Finanz⸗ wesen. Militär. Finanzen. Konsumogebühren. Münz⸗ und Zeddelbanken. III. Gruppe. Recht. Justiz⸗Verwaltung. Rechtsein⸗ heit. Abschaffung der Todesstrafe und des Schuldverhafts. Orga⸗ nisation und Kompetenzen des Bundesgerichtes. Organisation und Befugnisse der Bundesbehörden. IV. Gruppe. Volksrechte

eichneten Summen von deren Eltern, Vormündern oder sonstigen, ge⸗ ei. Vertretern eingefordert und m Nothfalle von dem Vermögen der betreffenden en een fen in Abzug gebracht werden. 6

Art. 4. Die Regierung wird ermächtigt, ausschließlich auf die Kriegsbedürfnisse ein Kapital bis zu dem Betrage von 1690 Millionen Pesetas zu verwenden und sich dasselbe durch Finanzoperationen oder durch geeignet erscheinende Steuern zu verschaffen. .

Art, 5. Die Regierung wird zur gelegenen Zeit den konstituiren⸗ den Cortes über den Gebrauch, den sie von den vorstehenden Voll— machten gemacht haben wird, Rechenschaft ablegen.

Madrid, 13. September 1873.

Nikolas Salmerony Alon o, Präsident der Cortes.

Italien. Rom, 3. Oktober. (W. T. B.) Der gestrige Jahrestag des Plebiszits ist überaus glänzend begangen worden. Die Feier gab mehrfach Veranlassung zu sympathischen Kundgebungen für Deutschland und Oesterreich.

Der Papst empfing gestern 300 Mitglieder der katho— lischen Gesellschaften, welche er in seiner Antwortsrede ermuthigte, auf bessere Zeiten zu hoffen. Gesprächsweise äußerte der Papst: man wolle ihn verleiten, Rom zu verlassen, er aber werde sich niemals hierzu entschließen.

Türkei. Konstantinopel, 29. September. Man tele— graphirt der „N. Fr. Pr.“ Der Sultan hat dem abgetretenen Justiz⸗Minister Midhad Pascha eine Penfion von monatlich 15.000 Piastern ausgesetzt. Die Pforte hat den Betrag von 10,909 Pfd. St. der Sanitätskommission überwiesen, um die zum Schutze gegen die Cholera erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Revision der Bundesverfassung. V. Gruppe. Een, Haft her Korrektion und Verbauung der Wildbäche. Fischfang. Jagd. Eisenbahnen. Spielhauser. Maß und Gewicht. Sanitätspolizei. Wenn gruppenweise ab⸗ gestimmt wird, soll Art. 13 des Gesetzes so lauten: .

Art. 13. Es haben als angenommen zu gelten diejenigen Bestim— mungen der neuen Bundesverfassung, für welche die Mehrheit der schweizer Bürger, die an der Abstimmung Theil, nehmen, und die Mehrheit der Kantone sich ausgesprochen haben wird.

Das Programm der Subkommission wurde schließlich mit zwei einzigen Abänderungen angenommen, die erste Gruppe wurde getrennt, so daß die konfessionellen Verhältnisse und der öffentliche Unterricht nur die erste Gruppe bilden. Die zweite Gruppe bildet das Stimm- und Wahlrecht, Naturalisation, Nie⸗ derlafsung und Aufenthalt, Gewerbefreiheit, Abschaffung des Adelstitels. Es wird nun die 2., die 3. und die 4. Gruppe ze, und so sind nun 6 Gruppen geschaffen. Eine weitere Abänderung ist die: Auf den Antrag von Dr. Escher wurden Münz⸗ und Zeddelbanken aus der 2. Gruppe entfernt und in die letzte, nun J, Gruppe, unter Staatswirthschaft gesetzt.

Nachdem dann endlich die Kommission beschlossen, die Be⸗ richterstattung frei zu lassen und solche der Initiative des Kom⸗ misstonsmitgliedes anheim zu stellen, was praktisch ausführ— licher sei, als wenn man spezielle Berichterstatter bestimme, war die Arbeit der Kommission erledigt.

Genf, 2. Oktober. (W. T. B.) Am nächsten Sonntag findet hier zum ersten Mal die Wahl von Geistlichen für die katholische Kirchengemeinde nach Maßgabe des neuen Kultus⸗ gesetzes durch die katholischen Burger statt. Die Zahl der zu Wählenden beträgt drei.

Großbritannien und Irland. London, 1. Oktober. Großbritanniens Staatseinkünfte während des am 30 September beendeten Quartals beliefen sich den Ausweisen des Schatzkanzleramtes zufolge auf 17,352,439 Lstr., d. i. 1,532. 622 Lstr. mehr als im entsprechenden Quartale von 1872. Für das Jahr stellen sich die Einnahmen auf 77,428,999 Lstr. oder 367,345 Lstr. höher, als in dem Jahre, das mit dem 30.

1. Oktober. Laut einem weiteren Telegramm ist Kostaki Pascha, Mutasserif von Kreta, zum Fürsten von Samos erhoben worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Oktober. Die Großfürsten Konstantin Nikolajewitfch, Nikolai und Konstantin Konstantinowitsch sind am 29. Sep⸗ tember um 11 Uhr Vormittags hier eingetroffen.

Wie die „M. 3.“ meldet, beabsichtigt das Marine— Ministerium, um die Flotte mit tüchtigen Matrosen zu kom⸗ plettiren, unter Anderem, Lehrschiffe für Schiffsjungen einzu⸗ richten und wird zu diesem Zweck zunächst in Sebastopol die Schrauben-Korvette „Woin“ für 400 Schiffsjungen in Dienst gestellt. Der Unterricht umfaßt Lesen, Schreiben, Arithmethik, Geschichte, Geographie und Marinepraxis, letztere auf einem der Korvette beigegebenen kleinen Segelfahrzeung. Nach beendigter Lehrzeit sind die Schiffsjungen verpflichtet, sechs Jahre in der Flotte zu dienen.

Dänemark. Kopenhagen, 30. September. Dem Ver— nehmen nach ist in diesen Tagen eine Kom mission, an deren Spitze General Dreyer steht, niedergesetzt worden, welche die neuen Jöhnke'schen schwimnienden armirten Minestationen unter⸗ suchen soll, nachdem das Projekt bereits von der Seeminenkom— misston geprüft worden ist.

Amerika. Mexiko, 31. August. In der Jesuiten⸗ ausweisungsfrage ist die Entscheidung der Suprema corte de Justicia endlich erfolgt. Mit 14 Stimmen gegen 1 hat der höchste Gerichtshof den Schutz (amparo), welchen der Distrikts⸗ richter den fremden Jesuiten gewährte, als illegal erklärt und aufgehoben, das Ausweisungsdekret des Präsidenten dagegen be⸗ stätigt. Die hier weilenden fremden Jesuiten werden mithin das Land als estrangeros perniciosos unverzüglich verlassen müssen. Dieselben haben nunmehr beim Prxäsidenten den Gnadenweg be⸗ treten. Die Pacifikation von Tepie ist vollständig be⸗ endet. Luciano Meza, der letzte Generl Lozada's, und Geronimo Lozada, haben sich ebenfalls der Regierung unterworfen und

September 1872 endete. Mit einer Zunahme figuriren folgende Einnahmequellen: Accise 16390, 000 Lstr., Wechfelgefälle 654, 000 Lstr,, die Post 634 009 Estr, die Telegraphen 295, 600 Lstr., Zölle 274 000 Lstr., und Kronländereien 40090 Lstr. Eine Abnahme weisen auf: Die Vermögenssteuer 2, 869, 000 Lstr., die Taxen 10,900 Lstr. und „Diverse“ 4656 Lstr.

Sir Samuel Baker hat nebst Gemahlin gestern Aleyandria verlassen, um über Marseille nach London zurück— zukehren.

Frankreich. Paris, 1. Oktober. Der „Moniteur de l Armee“ enthält folgende offizielle Mittheikung:

Die Debatten des Prozesses des Marschall de Bazaine be— ginnen am 6. Oktober um 12 Uhr in Trianon vor dem ersten Rriegsgericht, das seinen Sitz in Versailles hat. Diefes Gericht ift folgendermaßen zusammengesetzt: (Gesetz vom 16. Mai 1573 Erste Abtheilung: Divisions⸗ Generale, die ein Ober- Kommando vor dem Feinde geführt: der Herzog von Aumale, Präsident; de la Motterouge, der Baron de Chabaud-⸗Latour, Tripier. Zweite Abthei⸗ lung: In dem ersten Militaär⸗Distrikt verwandte Divisions⸗Generale: de Martimpre, Princeteau, Martineau⸗Dechesnez. Ergänzungs⸗ richter: Erste Abtheilung: die Generale Guiod und Laslemand' Zweite Abtheilung: die Generale Resseyre und Desusleau de Malroy.

Wie verlautet, werden in jeder großen Garnisonsstadt und in dem Hauptquartier eines jeden der 18 Armee⸗Corps Offizier⸗Kasinos gebildet werden. In jedem dieser Kasinos 23 eine Militär⸗Bibliothek und eine „Messe“ für die Offiziere errichtet.

2. Oktober. (W. T. B.) Der Herzog von Ne— mours ist heute früh nach Frohsdorf abgereist.

Hr. Thiers ist heute Morgen hier wieder eingetroffen. Derselbe hat in einem Briefe an den Maire von Nancy die ihm zugegangene Einladung, der Stadt Nanch einen Besuch abzu⸗ statten, definitiv abgelehnt.

Der öffentliche Verkauf des Journals „Le Sisele⸗ is 3 Abdrucks der von Gambetta in Perigueuxr gehaltenen Rede verboten worden.

Spanien. Das von der „Gaceta“ veröffentlichte Ges⸗ etz welches der Regierung. außerordentliche Vollmachten überträgt, lautet: Art. 1. Die Regierung wird ermächtigt, außerordentliche, als un⸗ umgänglich nothwendig erachtete Maßregeln in den gegenwärtig vom Kriege heimgesuchten Provinzen, in denen, welche noch später mit Krieg überzogen oder bedroht werden können, sowie in allen denen, in welchen der Bürgerkrieg unmittelbar oder mittelbar begünstigt wird, zu ergreifen.

. Art. 2. Die Regierung der Republik wird ermächtigt, in dem ihr geeignet erscheinenden Augenblicke gemäß Art. 1 und 2 des Gesetzes . n ns. August d. J. die fungen Soldaten der Reserve zu mohi= Urt. 3. Die Regierung wird ermächtigt, in den ihr geeignet er⸗ scheinenden Terminen und Formen von jedem der jungen? . die sich vor dem 20. d. M. nicht gestellt haben sollten, unbeschadet

* . (r e bestimmilen Strafen die Summe von 509 Pesetas

ei 3 ie jungen Reservisten oder shre Eltern, welche Grund⸗ 6. Gewerbesteuer im Betrage von mehr als 1006 . jährlich

Amnestie erbeten. Ein beunruhigendes Gerücht eirkulirte dieser Tage in Mexiko über einen angeblichen Zusam menstoß zwi⸗ schen Amerikanern und Mexikanern; 600 Amerikaner

folgung von Kickapoo-Indianern die mexikanische Grenze über⸗ schritten haben, dabei jedoch von den indignirten Mexikanern an⸗ gegriffen und überwältigt worden sein. Der General Mackenzie selbst soll in die Hände der Mexikaner gefallen und sofort als Freibeuter erschossen worden sein. (Ein Kabeltelegramm aus New⸗Jork vom 29. September meldete ebenfalls das Gerücht von einem Einfalle amerikanischer Truppentheile in das mexika⸗ nische Gebiet.)

Asien. Aus Calcutta wird den „Times“ unterm 30. September telegraphirt: Die Regensaison hat zu zeitig auf⸗ gehört. In Radschputana find die Aussichten schlecht. Der Vizekönig wird am 18 November in Agon einen „Durbah“ abhalten. Herr Graham, der Advokate⸗General, hat resignirt. Oberst⸗Lieutenant Hogg, der General⸗-Direktor des Postamtes, ist von seinem Amte suspendirt worden.“

Australien. Die Neuseeländische Regierung hat beschlossen, die Ermordung ihres Staatsangehörigen Sullivan durch Purukutu und seine Aecomplicen, sowie die Inschutznahme der Mörder durch Tawhaio, den Mara⸗König, nicht zu einem asus belli gegen letzteren zu machen. In der Rede, mit welcher der Gouverneur am 15. Juli das Neuseeländische Parlament eröffnete, machte er folgende Mittheilungen: „Es ist auch erfreu⸗ lich, zu beobachten, daß die Eingeborenen im Allgemeinen die Vortheile des Friedens würdigen und ihre Aufmerksamkeit auf industrielle Berufe und auf die Errichtung von Schulen, in welchen ihre Kinder den Vortheil einer englischen Erziehung erlangen können, lenken. Der in Waikoto verübte Mord durch gewisse Eingeborene hat viel öffentliche Beachtung erregt. Während ich die Umstände eines glücklicherweise nur seltenen Verbrechens be⸗ klage, zeige ich mit Befriedigung an, daß es von leitenden Stammen auf der ganzen Infel allgemeine und öffꝗtliche Ver⸗ dammung, sowie erneute Erklärungen ihrer Loyalität hervor⸗ gerufen hat. Die Regierung hat die Verbrecher der gewöhn⸗ lichen Operation des Gesetzes überlassen. Diese Operation mag in einem von europäischen Niederlassungen noch immer entfern⸗ ten Distrikt, in welchem sie eine Zuflucht gesucht haben, langsam sein, aber die Regierung hat, eingedenk der Erfordernisse der Justiz und des Schutzes industriöser Einwohner, es nicht für geeignet erachtet, durch irgendwelche übereilte Maßregeln die Störung der allgemein friedlichen Lage der Kolonie zu wagen.“

Afrika. Von der Gold küste liegen heute wieder Be⸗ richte des Korrespondenten der „Times“ por. Außer der Mel⸗ dung, daß Kapitän Glovar, der Commandeur der beabsichtigten Volla⸗Expedition gegen die Aschantis, daselbst eingetroffen und thätig mit der Srganisgtion des aus Eingeborenen bestehen⸗ den Expeditionscorps beschäftigt war, enthalten dieselben aber nichts Neues. In England wird inzwischen fortgerüstet für den Krieg. In Woolwich sind 9 Millionen Patronen für das

sahler, haben außerdem für se ohh Pesetas Stenerh Högr heat . In Abwesenheit der jungen Reserviften werden 91 be⸗

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U Henry⸗Martini⸗Gewehr bestellt worden. Der Dampfer „Bonny“,

é dem Kommando des nerals Ma ie sollen in Ver⸗ Efeßgernng . sol⸗ unter dem K . Generals Mackenzie sollen in Ver⸗ gendes Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 14. Juni

der in einigen Tagen nach der Holdkäste absegelt, nimmt einen

Vorrath Hale'scher Raketen mit, dieselben, welche auch im Kriege mit Abysstnien angewandt wurden. . . !

Ur, 19 des M arine⸗Verordnungs⸗Blatt“ hat folgen⸗ den Inhalt: Abzeichen für Exerziermeister und Geschützführer. eise ꝛc. Kompetenzen der Seckadetten und Kadetten. Patriotische zabe. Erläuterungen und nähere Festsetzungen zur Ausführung der Vererdnung, hetreffend die Tagegelder und? Reiseke ten B Personen des Sęldatenstandes des prenßischen Heeres vom 15. Jult Fsrh'nen Vervollstäündigung der S8. 118a und 63 der Geschäftsordnung für die Fortifikations⸗ und Artillerle⸗Bauten in den Festungen und für die e nn e u sfen vom 20. November 1863 und 14. November 1872.

Die nenesten Entscheidungen des Reich s-Ober-Han— Telsgerichts in Leipzig lauten? Alle Mitglieder einer offenen Ran delsgesellschaft müssen auf Verlangen den der letztern angetragenen Schiedseid leisten Nur wirkliche Klaganstellung, nicht der einem Anwalt ertheilte Auftrag zur Klagerhebung wendet das Präjudiz der Versicherungsklausel ab: „daß alle nicht binnen sechs Monaten nach dem Brande geltend gemachten Schadens ansprůche erlöschen.“ In dieser Klausel ist nicht eine Abkürzung der Klagverjährungsfrist, son⸗ dern eine Beschränkung des Klagrechts selbst zu finden. = Leistet der Aussteller als Nothadressat Ehrenzahlung, so bedarf der Dritte welcher gegen den Acceptanten Flagen wöll, eines neuen Indosfements swozu auch ein vorhandenes Blancogiro benutzt werden kann.) Die Prgtesturkunde ist ein unerläßlicher Solennitätsakt. Auz dem Protest⸗ register darf eine Berichtigung und Ergänzung des Protestes nicht stattfinden, wohl aber darf die Abschrift aus der Urschrift, die Aus— fertigung aus dem Originalprotokoll ergänzt und verbessert werden.

Von dem Coursbuch der deutschen Reichs⸗Postver⸗ waltung, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen General⸗Post⸗ amts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hosbuch druckerei (R. v. Decker), ist die J. Abtheilung, Oktober 1873, enthaltend die Eisen⸗ bahnen in Deutschland und der öosterreichisch⸗ ungarlschen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreife⸗Touren mit Angabe der Billet preise, soeben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. Oktober einschließlich eingetretenen Aenderungen in em Gange der Eisenbahn⸗ züge. Ferner bleibt noch gültig: Abtheilung I., September⸗ Oktober, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrbuten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutsch⸗ land und den angrenzenden Ländern, Dampfschiffeourse; Reifetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Verzeichniß der Bade⸗ und Kurorte in Deutschland und den angrenzenden Ländern nebst Nach⸗ richten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reifetouren zwischen Berlin und den bedeutenderen Badeorten, Tarif für Courièr. und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegrawhenlinien und Gebühren⸗ tarif ꝛe. Mit 2 Karten.

Nr. 290 des „Central⸗Blatts der Abgaben⸗‚„Gewerbe⸗ und Handels-Gejetzgebung und Verwaltung in den Kö— niglich Preußischen Stgaten“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, be⸗ treffend die Abänderung des Vereins-Holltarlfs, vom 7. J

Bekanntmachung, betreffend die neue Redaktion des Zolltarifs, vom

12. Juli 1873. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, Strandgüter betreffend, vom 16. Juli is 3. Verfügung des König⸗ lichen Finanz⸗Ministeriums, die Denaturirung von Baumöl durch Lawendelöl betreffend, vom 29. Jui 1873. Personal⸗Chronik.

Die Nr. 40 des „Preußischen Handels-Archivs“ hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung: Deutsches Reich und Versien: Preußen: Freundschafts,, Handels und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Persien. Deutsches Reich: Tarifdeklargtionen. Oesterreich: Zeitweilige Aufhebung der Getreidezölle. Zollbehand⸗ lung der Schuhmacher⸗, Taschner⸗ und Sattlerwaaren. Schweden und Dänemark: Deklaration über das Lootsen im Oeresund. = Ehili: Befreiung fremder Erze und der daraus hergestellten Metalle vom Ein resp. Ausfuhrzoll. Statistik: Deutsches Reich: Preußen: Zusammenstellung der Erdruschnachrichten über die Ernte des Jahres 1872 in der preußischen Monarchie. Großbritannien: Jahresbericht des,. Konsulats zu Liverpool für das Jahr 1872. Japan: Jahres⸗ bericht des Konsulats zu Jokohama für 1872. Mittheilungen: Halle a. S. Görlitz. Stralsund. Nedo.

Die Nr. 37 des „Justiz⸗Ministerial-Blattes für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege“ enthält fol=

187353: 1) Es ist statthaft, den Betrieb der gewerbsmäßigen Unzucht

durch eine polizliliche Anordnung gänzlich zu untersagen. Eine Zu—

widerhandlung fällt dann unter das Strafverbot. 2) Aus dem erwie—⸗ senen einmaligen Betriebe der Unzucht gegen einen in Aussicht stehen⸗ den Lohn kann in Verbindung mit früher konstatirten Faͤllen die Ge— werbs mäßigkeit desselben gefolgert werden.

Die Kirchengemeinde- und Syno dal-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen nebst Verordnung über die Berufung einer außerordentlichen Generalfynode für die acht älteren Provinzen, und Allerhöchster Erlaß vom 10. September 1875, be—⸗ treffend die Einführung der Kirchengemeinde und Synodalordnung . sowie die Berufung einer außerordentlichen Generalsynode für die acht älteren Provinzen, ist in einer kerrekten Ausgabe in 8. in der König⸗ lichen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche statistische Amt wird in seinem demnächst er⸗ scheinenden zweiten Hefte der Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 eine ausführliche Arbeit über »die Volkszählung im Deutschen Reiche vom 1. De⸗ zember 1871“, velche den Direktor des gedachten Amts Herrn Becker zum Verfasser hat, veröffentlichen. Der erste Abschnitt derselben ent⸗ hält die für die Volkszählung von 1871 im Deutschen Reiche und den einzelnen Bundesstaaten getroffenen Anordnungen, sowie die Zählungs⸗ grundsätze des vormaligen Zollvereins, während der zweite A bschnitt eine Darstellung der Zählnngsergebnisse selbst Uiefert. Dieser zweite Abschnitt umfaßt indeß nur densenigen Theil der Ergebnisse, welcher nach den für die letzte Zählung getroffenen Bestimmungen dem Neichs⸗ kanzler⸗Amte von den einzelnen Staaten zunächst mitgetheilt worden ist, und außer in einer besonderen Uebersicht über die staats und hunde · angehörige Bevölkerung und die Militärbevß l kerung Caktide Militãt· personen, in einer Uebersicht des Flächeninhalts, der Wohnhäuser, Haushaltungen und der ortsanwesenden Hevölkerung nach Geschlecht, Wohnplätzen, Staatsangehörigkeit und Neligious belenntniß besteht.

Die wichtigeren Resulte, welche sich aus di sem ersten Haupt⸗ theile des dem ere ti Amte ügeggngenn Volke zählungs materials ergehen, werden in der oben gedachten Arheit in erläuternder und ver⸗ gleichender Weise dargestellt und dann . Detail zin tabellarischen Uebersichten vorgeführt, auch zur Darstellung der Bevölkerun gs. Ju⸗ oder Abnahme fummarische Nachweise der Ergebnisse der Zahlung vom Jahre 1867 gegeben. Der Inhalt der gedachten Uebersichten ist folgender: ;

. Uebersicht J. Die ortsanwesende Bevölkerung überhaupt und die Bevölkerungs-Zu. oder Abnahme seit dem 3. Dezember 1867

Uetzersicht IJ. A. und B., der Flächeninhalt, die Haushaltungen,

Wohnhäuser und die Bevölkerung nach den Wohnplätzen und dem Ge!

lechte; . J Uebersicht III. Die Bevölkerung nach der Staatsangehßͤri eit. Uebersicht IV. Die Bevölkerung nach dem glare f, nere. Den llebersichlen sind die für ben, Vergleich hauptsächlich in Ve⸗

6 n,, , n hien Lell.

ine zweite Mittheilung der Ergebnssse d Volkszã 1871 wird erst bis zum 81. Dezember 6 ,. i , ,. wesende Bebklterung mit Unierschelbung de Geschlechts, der Geburtz.

ahre und des Familienstandes, des Geburtsortes, der Zahl des Zu— , und der Hauptberufs- und Erwerbsklassen nach;moeisen. Der Inhalt dicser zweiten Mittheilung kann daher vom statistischen Amte erst im Jahre 1875 bearbeitet und veröffentlicht werden.

München, 2. Oktober. (W. T. B) Vom 30. September bis zum 1. Oktober ist hier kein Cholerg-Erkrankungs oder Todes fall mehr vorgekommen. Von den 4 ärztlichen Besuchsstationen sind be⸗ reits 3 aufgehoben. . ;

London, 1. Olktober. Einem parlamentarischen Ausweise zu folge wurden in England im vorigen Jahre 1455 Todtensch aue (Coroners inquests) über Selbstmörder, nämlich 1957 männliche und 98 weibliche, abgehalten. Nach amtlichen Feststellungen haben im vorigen Jahre auch 740 Selbstmerdversuchg stattgefunden, oder einer auf je 31,181 Personen der Bevölkerung. Auf London allein kamen 405 Fälle.

Kunst und Wissen schaft.

Dres den, 2. Oktober. Der Professor der Kunstgeschichte an der Königlich preußischen Akademie der Künste zu Düsseldorf, Hof⸗ rath Dr. Roßm ann, ist dem „Dr. J.“ zufolge an des verstorbenen Hofraths Dr. v. Zahn Stelle zum Referenten in der General-Dirck— tion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft er⸗ nannt worden.

Heidelberg, 28. September. Gestern und heute tagte hier,

nur mit seinen wissenschaftlichen Aufgaben beschäftigt, der internatio⸗ nale Kongreß der Augenärzte. England (Herr Crxitchett), Frank⸗ reich, Rußland hatten Vertreter gesendet. Den Vorsitz führte am ersten Tage Professor Leher aus Göttingen, am zweiten Professor Snell aus Utrecht. Die nächste Zusammenkunft soll wieder hier, und zwar am 26. und 27. September k. J. stattfinden.

Rom, 27. September. Die hiesigen Zeitungen veröffentliche nachstehenden Aufruf: Am 20. Oktober wird in Rom der XI. ita“ lienische Gelehrtenkongreß eröffnet werden und ungefähr 14 Tage dauern. Die Theilnehmer bilden zwei Hauptabtheilungen, die der physischen, inathematischen und Naturwissenschaften und die der moralischen und sozialen; die erste zerfallt in neun Klassen und die zweite in fünf. Jede Klasse hat ihren besonderen Versammlungsort. Es sollen drei Generalsitzungen gehalten werden. Es wurde immer gesagt und hat sich zum Glück anch bewährt, daß die Wissenschaft kein Vaterland hat und daß der Ruhm ' ihrer Jünger der ganzen Mensch— heit gehört. Wenn daher unser Kongreß nach seinem Versamm⸗ lungsorte und seinem UÜrsprunge noch ein italienischer ist, so ist er doch auch ein allgemeiner, und die Gelehrten aller Länder haben das Recht, daran Theil zu nehmen und durch die Autorität ihrer Namen und durch Mittheilung' der Refultate ihrer Forschungen die Bedeutung desselben zu erhöhen. Daher hält sich der Präsident—⸗ schaftsrath verpflichtet, alle Mitglieder der gelehrten Gesellschaften einzuladen, den Congreß in Rom durch ihre Gegenwart zu beehren, wo sich Vernunft und Wissenschaft seit Jahrhunderten zum ersten Mal wieder frei aussprechen dürfen. Wer nähere Auskunft wünscht, braucht sich nur an eines der unterzeichneten Mitglieder des Präsidentschafts⸗ raths, zu wenden: T. Mamiardi, Senator, Präsident; Senator Joseph Ponzi und Abgeordneter Honore Caetani, Assessoren; Professor TLeonis Biolchini und Professor Rudolf Lanciani, Sekretäre.

Gewerbe und Handel. Dem Jahresbericht der Handelskammer für die Kreise

Hirschberg und Schönau für das Jahr 1872 entnehmen wir

Folgendes: Die Flachsspinnerei arbeitete im Allgemeinen mit ungün stigem Erfolge. Die in Eidmannsdorf neu eingerichtete mechanische Weberei hatte am Schlusse des Jahres die Zahl von 129 Stühlen im Betriebe, auf welchen im Ganzen 18,6090 Schock (durchschnittlich à 40 Meter) Drells, Segelleinen, Doppelleinen, Creas und Halb⸗ lein n geliefert wurden, welches Quantum man nach Heranbildung eines geübten Weberstammes auf ca. 24000 Stück fast vergrößern kann. Der Weberei standen nicht hinreichende Arbeiter zu Gebote, da die Witterung im ganzen Winter lohnendere Beschäftigung im Freien gestattete. Die Hondweberei nimmt immer mehr ab und liegt zum grötzten Theil in den Händen der Frauen. Die Bleich- und Appreturanstalten arbeiteten Unter günstigen Ümständen und lieferten ein größeres Quantum als im Vorjahre. In der Fabrik türkischer Tep⸗ piche wurden auf 46 Stühlen 2129 Teppiche bis 30 Fuß Breite und 40 Fuß Länge hergestellt. Die Plüsch⸗ und Chensllefabtik in Schmiede⸗ berg fertigte 6009 Stück und Plüsche und lö5, 900 Chenilleshawls, ie Tuchfabrik in Neukirch 2520 Stück diverse Tuche, Tricoꝛrs, Satins und Crojsé; weniger günstig war das Jahr für die Kammgarnspinnerei in Hirschberg. Die Papierfabriken arbeiteten mit voller Kraft; an Helzfaserstoff wurden ca. 30000 Ctr. hergestellt; Rohstoff wird in 2 Fabriken angefertigt. Brüsseler Spitzen wurden zu erheblich höheren Lohnsätzen in dem früheren Umfange zum Export angefertigt. Die Giäflich Schaffgotsche Glasfabrik der Josephinenhütte zu Schreiberhau ist im Jahre 1872 wieder erheblich erweitert worden. Nuf fein ver⸗ goldete Bronzewagren in Verbindung mit geschliffenem und dekorirtem Glase, gingen so zahlreiche Bestellungen ein, daß die erforderlichen Arbeitskräfte nicht zu beschaffen waren. Das Bergwerk Bergfreiheit bei Schmiedeberg förderte 145 088 Ctr. Magneteisenstein, die auf der Vorwärtshütte bei Waldenburg verhüttet wurden. Die Maschlnen—

fabrik von Starke u. Hoffmann in Hirschberg hat ihr Etablissement

erheblich erweitert und fabrizirte in 1572 u. A 14 Dampfmaschi: ien mit zusammen 227 Pferdekraft und i? Schleifapparate zu je 50 Pferdekraft. Die Ziegeleien waren in lebhaftem Betrieb; die Hirsch⸗ berger Portland⸗Cementfabtit fertigte 5900 Tonnen GCemenk und 300 000 Ziegel. Sie Siezellackfabrlkation wird vun Jahr zu Jahr geringer. Auch die . rikation war nur sehr unbedeutend; von Champagner aus rüneberger Trauben sind ca. 400) Flaschen abgesetzt worden. es Vach dem Jahresbericht der Handelskammer zu Lau ban für das Jahr 1877 waren die Fahriken für leinene Taschentücher im ßenannten Jahre sehr lebhaft beschäftigt. Die Anfertigung von Stück⸗ leinen genügte wegen Mangels an Arbeitern dem Bedarf nicht. Die Hermsdorfer Zwirnfabrik hatte trotz starker Konkurrenz volle Be— schäftigung, Sie mechanische Weberei von Leinen, Drell, Segeltu h und Halbleinen wird durch 3 neuentstandene Etahlissements, zu Lauban, Alt, Gebhardsdorf und Bber⸗Schoosdorf im Bezirk eingeführt. Die mechanische Leinengarn⸗ Spinnerei zu Röhrsdorf beschäftigte seit De. zember 1872 4236 Spindeln, gegen 2536 im August 1872. Die mechani⸗ schen Baumwollenwebereien mußten in Folge der elsasser Konkurrenz von glatten Stapelartikeln abstehen und sich der schwierigeren, früher haupt⸗ fachlich nur von der Handweberei gefertigten bunten Artikeln zuwenden, was mit erheblichen Opfern gelungen ist. Die Beerberger mechanische Weberei beschäftigt 370 mechanische Stühle, die zu Geibsdorf 66. Die Baumwollen Handweberei hat durch Taschentücher noch reichliche Beschäftigung. In Lauban wurden vom T. Juli 1872 bis 30. Juni 1573 60900 Stück leinene Waaren, meist Taschentücher, gebleicht, 26,000 Stück leinene und 164,159 Stück baumwollene Waaren appre⸗ tirt. Die Greiffenberger Anstalt appretirte 57,500 Stück leinene und baumwollene Waaren; eine Anlage für Bleicherei von 100,000 Stück wird binnen Kurzem vollendet werden. In Geibsdorf wurden, meistens für Berliner Rechnung, 23, 060 Stück baumwollene Wagren appretirt. Fünf chemische Bleichen des Bezirks fertigen jöührlich 25, 000, zehn Rasenbleichen L66660 Ceatner Leinengarn. Die Orleansfabrik in Marklissa hatte im J. 1872 denselben schwung⸗ haften Absatz wie in den Vorjahren. Die Cigarrenfabriken produzir⸗ ten in 1372 6775 Tausend Cigarren zum Preise von 6 29 Thaler pro Mille. Die Papierfabrikation nahm einen bedeutenden Auf. schwung; u. A. fertigte die Fabrik in Ullersdorf 14,9660 Ctr. Stroh⸗ papier. Die Kartonagenfabrik in Schönberg O.-L. konnte wegen Mangels an Arbeitskräften den eingehenden Aufträgen nicht genügen. Die Braunkohlenproduktion betrug 1872 in den Langenöls'er und Bertelsdorfer Gruben 1,8376000 Etr., in der Vereinsglück-Grube zu Geibsdorf 320,900 Hektol,, in der Grube Louise bet Ndr. Schön— hrunn 520,860 Etr. Die Laubaner Stärkefabrik verarbeitete 5 Mill. Kilog. Kartoffeln zu 809, 990 Kilog. trockener Stärke. Delfabrikation wird durch 8 hydraulische Pressen betrieben. An künstlichen Dungmitteln brachte die Fabrik in Greiffenberg ca. 1,450, 000 Kilo in den Handel. Die Thonwäarenfabrik von A. Ilugustin u. Bartsch ift seit dem 1. Januar d. J. in den Besitz der Aktlengesellschaft „Laubaner Architek- F 2 648 * 5 3 3 9 . tur., Thonwaaren⸗ und Kunstziegelfabriken vormals Augustin“ über⸗ gegangen und wird eine der bedeutenden Nachfrage nach ihren Fabrikaten entsprechende Erweiterung erfahren. Eine Holzwagrenfabrlk in Alt— Gebhardsdorf beschäftigt über jon Arbeiter. Die größten Brauereien

des Bezirks befinden sich in Holzkirch, Langenöls und Lauban. An Gas verbrauchte in 1872 die Anstalt zu Lauban 9,985, 160 Kbf, die— jenige zu Greiffenberg 3100 Kbmeter.

—, Im Bezirk der Unter Steuerämter zu Hagen und Schwelm waren im Jahre 1872 nach dem Jahresbericht der Handelskammer zu Hagen 39 Brauereien und 37 Brennereien im Betrieb, die 8.467 Thaler Braumal;⸗ und 59, 682 Thlr. Maischsteuer zahlten, 12610 Ctr. Gerstenmalz, 175279 Hektol. Roggen⸗ und 6704 Hektol. Gerstenmalz⸗ schret verwendeten und 283577 Hektol. Bier, fowie 9755 Hektol. Branntwein produzirten. Die Tabaksfabrikation hat sich im Jahre 183712 im Handelskammerbezirk etwas gesteigert, sie verarbeitete ea. sß00 Ctr. An, Eisenstein wurden gefördert: 364,354 Ctr. auf den Gruben des Hörder Bergwerks- und Hüttenvereins, 737,524 Ctr. auf der Zeche Neuhiddinghausen, 311,800 Ctr. auf der Zeche Schwelm, gö,037 Ctr. auf der Zeche Carl. Kalkstein und Kalkspath waren viel gefragt. An Schwefelkies wurden auf der Grube Schwelm 98,170 Centner gewonnen, an Galmei auf der Grube Carl 37721 ECtr. Aus den Sandsteinbrüchen wurde noch einmal soviel gefördert wie im Jahre 1871. Die Ziegelproduktion ist auf 26 Millionen Feldbrand- 4 Millionen Verblendsteine und ½ Million Dachpfannen an⸗

zuschlagen. An Roheisen wurden in Haßlinghausen 15,841,909

Kilogramm, zu Haspe 8, 025,000 Kilogt' angefertigt. Die 108

Puddel, und 38 Schweißöfen des Bezirks waren das ganze 9 9

Jahr. über im vollen Betriebe; Maschinenfabriken und Kesselschmieden waren stark beschäftigt. Den Absatz von Sensen beeinträchtigen die Mähemaschinen; von den 8 Fabriken des Bezirks hat daher eine, die jetzt Schüppen fabrizirt, die Anfertigung von Sen⸗ sen aufgegeben. Die Pflugschaarfabriken haben sich um zwei vermehrt. Für alle kleine Eisenwaaren herrschte das ganze Jahr über lebhafte Nachfrage. An Leuchtgas produzirte die Gasanstalt zu Hagen 32,22 J, 0 Kbf. (gegen i871: * 5,533,500 Kbf), diesen ige zu Schwelm 10, 009, 6909 Kbf. Die Pulverfabriken, von denen sich die meisten am 1. März d. J. zu einer Aktiengesellichaft mit dem Sitz in Cöln vereinigt haben, waren im Jahre 1872 vollauf beschäftigt. Die 28 Koksöfen in Haßlinghausen lieferten in 1871 16,935,418 Kilogr Koks.

Damast und Bänder waren ziemlich gesucht, jedo

des Bezirks konnten den ihnen zugehenden Aufträgen ni

Für die Baumwollenindustrie war das Jahr 1872 ungünstig, no ungünstiger für die Tuchfabrikation. Sibel h, ö hen ; ; machte sich in allen diesen Branchen der Arbeitermangel fühlbar. Die , = t genügen. Dresden, 2. Oktober. Königlich sächsische Erfindungs—

Patente,. Auf fünf Jahre ertheilt; am 5. September 1873 ben Herren Wirth u. Comp. zu Frankfurt a. M für Herin Eugen Leconte zu Paris auf ein Verfahren zur Gewinnung und Verwerthung der bei

der Stärkefabrikation aus Mais am 26. September 1875 chaniker A. )

fallenden Nebenprodukte; den Herren A. Stäffler und Me zu Stuttgart auf eine lithogra⸗

Schmittzehe Reiherdruck. Verlängert bis

hische Schnellpresse mit

3 Oksober i874 die Frist zur Ausführung des Herrn Charles S. Larrabee zu Frankfurt . M. auf eine Maschine zum Ausputzen der Absätze an Schuhen und Stiefeln unterm 2. Oktober 1872 ertheilten Patentes; bis 7. Oktober 1874 die Frist zu Ausführung des den Herren Edmund Thode und Knoop zu Dresden für Archibald Fame Jaques von Tottenham, John Thomas Oakley von Bermond ey und Louis Sterne von Westmsnster unterm 7. Oktober 1872 auf Einrich⸗ tungen zur Befestigung eiserner oder stählerner Gegenstände an Ma⸗ schinen, zu Schleifen, Poliren, Bohren oder fonstiger Bearbeitung er⸗ theilten Patentes.

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 3. Oktober., (W. T. B.) Der Lloyddampfer (Espero ist mit der ostindischschinesischen Ueberlandpyst um 1 Uhr

Nachts aus Alexandrien hier eingetroffen.

NewYork, 3. Oktober. (W. T. B.) Der Postdampfer des

haltischen Lloyd. „Franklin“, ist gestern mohlbehalten hier ange— kommen. An Bord ist Alles wohl.

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Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Sureau.

Pest h, Freitag 3. Oktober. Pesti Naplo“ erklärt, Ungarn werde angesichts der Disposition des europäischen Geldmarktes darauf verzichten müssen, eine Anleihe aufzunehmen, die größer wäre, als die Befriedigung des momentanen Bedürfnisses er⸗ heischen würde.

Paris, Freitag 3. Oktober, Morgens. Thiers hat, dem „Rappel“ zufolge, gestern zahlreiche Besuche von Deputirten der Linken empfangen. Läon Say, der Führer des linken Centrums, hat ein Cirkular erlassen, durch welches er seine Parteigenossen zu einer Versammlung auf den 23. Oktober behufs Berathung über die unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu beobachtende Hal⸗ tung einladet. Das Cirkular hebt ferner hervor, die Partei werde sowohl jetzt, wie auch in dem Falle, daß die Fuston zu Stande käme, von der Ueberzeugung durchdrungen bleiben, daß die Begründung der konservativen Republik eine Nothwendig⸗ keit sei.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 4. Oktober. Opernhaus. (181. Vorstellung.) Joseph in Aegypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen. Musik von Möehul. Benjamin: Frl. von Bretfeld. Jacob: Hr. Fricke, Joseph: Hr. Niemann. Simeon: Hr. Woworgky. Hierauf: Gavotte, Tanz nach einer Melodie Ludwigs XIII. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (196. Abonnements⸗Vorstellung) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 5. Oktober. Opernhaus (( 82. Vorstellung.) Hamlet. Große Oper in 5 Akten und 7 Tableaux nach Shake⸗ speare. Musik von Thomas. Ballet von P. Taglioni. Ger⸗ trude: Frl. Lammert. Ophelia: Frl. Grossi. König: Hr. Sa⸗ lomon. Hamlet: Hr. Betz. Laertes: Hr. Schott. Geist: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗-Preise.

Schauspielhaus. Mit aufgehobenem Abonnement. Die Bekenntnisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Den Abonnenten werden die Billets bis 12 Uhr an der Kasse reservirt und gegen Vorzeigung der letzten Abonnements⸗ Quittung verabfolgt.

Satz ingen des Deutschen Gewerbe-Museums zu Berlin. Revidirt in den General -Versammlungen am 28. April 1871 und 22. April 1873. Allerhöchst genehmigt am 14. Juli 1873.

§. 1. Name und Zweck. Unter dem Namen „Deutsches Ge⸗ werbe⸗Museum“ hat sich ein Verein gebildet, welcher seinen Sitz in Berlin und den Zweck hat, den Gewerbetreibenden die Hülfsmitfel' der Kunst und Wissenschaft zugänglich zu machen.

§. 2. Sammlung und Bibliothek. Zu diesem Behuf wird eine Sammlung ven künstlerischen und technischen Mustern und Modellen und eine Bibliothek angelegt und dem Publikum zugänglich

emacht.

; F. 3. Unterricht. Mit der Sammlung und Bibliothek wird eine Unterrichtsanstalt verbunden, in welcher Gelegenheit zur Erwer— bung wissenschaftlicher und künstlerischer Fachbildung geboten wird; außerdem werden öffentliche Vorlesungen über künstlerische, gewerbliche und naturwissenschaftliche Gegenstände gehalten werden. .

§. 4. Gründungskapital. Zur Aufbringung der Kosten wird ein Gründungskapital gebildet durch Ausgabe von Antheil⸗ scheinen im Betrage von Einhundert Thalern, welche auf den Namen des Einzahlenden lauten. Die Namen der Inhaber der Antheilscheine werden in die Bücher des Museums eingetragen, wodurch die Inhaber ständige Mitglieder des Museums werden. Gehen die An— theilscheine in den Bestz anderer Personen über, so erlangen diese an girl der bisherigen Besitzer die Mitgliedschaft erst mit Eintragung in die Bücher des Museums. . .

Mehrere Personen, welche gemeinschaftlich Besißer eines Antheil⸗ scheines sind, oder juristische Personen, welche dergleichen besitzen, können ihre Rechte nur durch Bevollmächtigte ausüben. .

s. 5. Jahresbeiträge. Die Mitgliedschaft kann außerdem erworben werden durch Zahlung eines Beitrages von mindestens 6 Thalern jährlich. Die Zahlung erfolgt im Voraus in jährlichen oder viertel⸗ . Fristen. Die Verpflichtung zur Zahlüng des Beitrages gilt edoch mindestens für ein volles Jahr und hört später nur nach vor⸗

ergegangener dreimonatlicher Kündigung auf. ;

§. 6. Rechte der Mitglieder. Die Mitglieder des Museums haben Sitz und Stimme in den General- Versammlungen (6. 1M).

Die Besitzer von Antheilscheinen haben für jeden auf ihren Namen eingetragenen Antheilschein eine Stimme; ebenso haben Die⸗ zenigen, welche laufende Beiträge zahlen, für je 6 Thlr. lährlichen Beilrag eine Stimme; sie können ihr Stimmrecht durch Bevoll⸗= mächtigte ausüben, über deren Vollmachten, sofern sie nicht gericht⸗ lich oder notariell sind, der Vorstand befindet. Sämmtlichen Mit, gliedern steht der Befuch der Sammlungen und der Böbliothek

*

in den dafür bestimmten Stunden unentgeltlich zu. Diejenigen, welche mehr als eine Stimme in der General ⸗Versamm⸗ lung haben, erhalten für jede ihnen zustehende Stimme eine auf den Namen einer von ihnen zu bestünmenden Perfon lautende Eintrittskarte zur Sammlung und Bibliothek.

§. .. Geschäftsgang. Alle Beschlüsse und Wahlen, welche von dem Vorstande oder der General⸗Versammlung ausgehen, müsfen

durch ahsolute Stimmenmehrheit zu Stande kommen; bei Stimmen⸗

gleichheit entscheidet, wenn es sich um Beschlüsse handelt, die Stimme des Vorsitzenden, wenn es sich um Wahlen handelt, das Loos. Er— giebt sich bei Wahlen in der Abstimmung keine absolute Stimmen⸗ mehrheit, so sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu Wählenden zur engeren Wahl zu bringen.

§. 8. Vorstand. Die Verwaltung des Museums, sowie seine Vertretung in allen Beziehungen wird einem Vorstande übertragen, welcher, aus 19 Mitgliedern besteht. Von diesen werden acht durch die Mitglieder des Museums gewählt, drei seitens der Stadt Berlin für die Friedrich⸗Wilhelm-Stiftung und acht von der Staatsregierung ernannt, Mindestens fünfzehn dieser Vorstandsmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Wählbar in den Vorstand ift seitens der Mitglieder, jedes stimmfaͤhige in die Bücher des Museums eingetra— gene Mitglied. Die Wahl dieser Vorstandsmitglieder erfolgt auf? Jahre. Jährlich im April scheiden 4 ven diesen gewählten Vorstandsmit— gliedern aus und werden durch Neuwahlen ersetzt. Die mit Ablauf des ersten Jahres Ausscheidenden werden durch das Toos bestimmt. Später entscheidet die Amtsdauer. Ausscheidende Vorstandsmitglieder sind sofort wieder wählbar. Erledigt sich im Laufe eines Jahres die Stelle eines gewählten Vorstandsmitgliedes, so trifft der Vorständ für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammsung (8. 11) sine Ersatzwahl aus der Zahl der stimmfähigen Mitglieder des Museums.

Diese Borstandémitglieder weisen sich als solche durch eine be— glaubigte Abschrift des Aktes aus, durch welchen ein Rotar ihre

Wahlen in der Generalversammlung bekundet hat.

Die drei städtischen Vorstandsmitglieder sind mit Annahme der Friedrich⸗Wilhelm⸗Stiftung der Stadt Berlin nich Bestimmung des Statuls dieser Stiftung als stimmberechtigte Mitglieder in den Vor⸗ stand eingetreten und sind dies:

a. der jedesmalige Ober⸗Bürgermeister, b. der sedesmalige Stadtverordneten Vorsteher und . 6. der jedesmalige Stadtschulrath für die höheren Schulen.

In Verhinderungsfällen, sowie, wenn die betreffenden Stellen zeit⸗

weise unbesetzt sind, werden die drei städtischen Vorstands mitglieder

auch im Vorstande des Deutschen Gewerbe⸗Museums durch diejenig en Personen vertreten, welche sie in ihren amtlichen Funktionen bei der städtischen Verwaltung vertreten. Die Namen der jeweiligen Mit⸗ glieder des Vorstandes, des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind durch die Gesellschaftsblätter bekannt zu machen.

S. 8. Rechte des Vorst andes. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter desselben und werden diese Wahlen durch einen gerichtlichen oder notariellen Akt beurkundet. Wenn ein Stellvertreter unterzeichnet hat, so kann dritten Personen der Einwand nicht entgegengesetzt werden, es habe der Fall der Stellvertretung nicht vorgelegen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens acht Vorstandsinitglieder anwesend sind. Dem Vor⸗ stande steht die Vertretung des Vereins in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten zu, auch in Fällen, in denen es gesetz⸗ lich einer Spezialvollmacht bedarf. Er überwacht und leitet alle Ge— schäfte des Museums, er ernennt und entläßt die Beamten und Lehrer und ertheilt denselben Vorschriften für die Führung ihrer Geschäfte. Soweit er selbst über alle Angelegenheiten des Museums Ver⸗ träge abschließen kann, ist er auch befugt, sich vertreten zu lassen. Die bezüglichen Vollmachten, sowie alle übrigen Ausfertigungen müssen von dem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter und einem ander n Vorstandsmitgliede unterzeichnet sein. Beschlüsse über Ankauf und Veräußerung von Grundstücken über Bauten, welche mehr als Fünfhundert Thaler kosten, über Er' werb von Gegenständen, welche mit mehr als Eintausend Thalern bezahlt werden, über Anstellung und Entlässung von Beamten, welche mehr als Eintausend Thaler jährlichen Gehaltes beziehen, können gültig nur gefaßt werden, wenn sie vorher ordnungsmäßig auf die Tagezordnung der Vorstandssitzung gesetzt sind, wenn außer dem Vor⸗ sitzenden oder einem seiner Stellvertreter noch mindestens neun Vor⸗ standsmitglieder an der Abstimmung Theil nehmen, und wenn min⸗ destens zwei Drittel der Stimmen sich dafür erklären. Der Vorstand hat das Recht, Ehrenmitglieder und korrespondirende Mitglieder des deutschen Gewerbe⸗Museums mit berathender Stimme zu ernennen.

Sz. 19. Pflichten des Vorst andes. Der Vorstand ist ver⸗ pflichtet über seing Verhandlunzen ordnungsmäßige Protokolle zu fͤhren. welche von allen Vorstandgmitgliedern, die an der Berathung Theit genommen haben, zu unterschre hen sind. Vorftandsmitglieder, ö. . hei einem Beschlusse in der Minderheit geblieben sind, haben das Recht, die Aufnahme ihres Widerspruches in dag Protokoll zu ver⸗ langen. Der Vorstand hat für eine ordnungtmäßige Führung der Bücher und der Kasse Sorge zu tragen. Er ernennt zur ö. . der Geschäfte und zur Vertretung nach Außen einen Dircktor. Letzterer stellt im November jeden Jahres den Etat für das