den von den Regierungen Italiens resp. der Schiveiz gemachten
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übergehen.
.
6 e wee , n gn. ide festgefetzt für die aus Jtallen nach Deutschlan ten Transporte (je nachdem solche nach oder durch Elsaß⸗ gen, Baden, Württemberg oder Bayern gehen) St. ouis⸗Constanz, Waldshut, Lörrach⸗Friedrichshafen⸗Lindau. Alle von den süddentschen Regierungen in dieser Hinsicht geäußerten Wünsche haben in das Abkommen Aufnahme gefunden. Die Stationen an der italienisch⸗ schweizerischen Grenze beruhen auf
Vorschlägen. Fuͤr die Transportbefehle und Kostenliquidationen i en. Formulare aufgestellt: in deutscher und franzoösi⸗ scher Sprache für die aus Deutschland nach Italien bestimmten Transporte, in italienischer und französische Sprache für, die aus Jlalien nach Deutschland bestinimten Transporte. In ihrer
ung entsprechen diese Formulare im Allgemeinen den von süddeutscher Seite geäußerten Wünschen.
— ist in neuester Zeit hin und wieder in Zeitungs⸗ artikeln 2 ö. . an kleineren Zahlungsmitteln, nament⸗ lich an Silbercourant Klage geführt und namentlich ange⸗ führt worden, daß größere Banknoten, z. B. Hundertthaler⸗ scheine, gar nicht umzuwechseln seien. Diese Klagen scheinen mehr aus unbegründeter Besorgniß vor den möglichen Folgen der neuerdings getroffenen Anordnungen hervorzugehen, wonach einzelne alte preußische Silbermünzen eingezogen und einzelne den Verkehr belästigende fremde Silbermünzen bei den öffent⸗ lichen Kaffen nicht mehr angenommen werden sollen, als daß der gerügte Mangel in der That irgendwo thatsächlich sich ge⸗ zeigt hätte. Wenigstens würde es in Jedermannes Sand liegen, diesem Mangel unverzüglich abzuhelfen, da die Preußische Bank bekanntlich verpflichtet ist, bei der Sauptbank⸗Kasse zu Berlin zu jeder Zeit, bei den ProyinzialBank⸗Komtoiren aber, soweit es deren jedesmalige Baarbestände und Geldbedürfnisse gestatten, ihre Noten gegen bagres Geld einzulösen, und dieser Verpflich—⸗ tung stets auf das Bereitwilligste nachgekommen ist.
— Unter Hinweisung auf die Bestimmungen des 5. 10 des Gesetzes vom 7. Mai 1853 und des 8. 144 des Strafgesetz⸗ buchs sind die Bezirksregierungen Seitens der Minister für Handel ꝛc. und des Innern veranlaßt worden, alle Auswan⸗ derungs⸗Agenten und Werbe⸗Emissäre, welche den Besitz der Deutschen Reichs⸗-Angehörigkeit nicht nachzuweisen ver⸗ mögen, aus dem Lande zu verweisen.
— Heute Vormittag fanden auf dem Tempelhofer Felde Seitens des Brandenburgischen Train⸗Bataillons Nr. 3 Fahr⸗ versuche mit Krankentransportwagen neuer Kon⸗ struktion unter Leitung des Majors Mente vom Kriegs⸗ Ministerium statt. Zur Theilnahme an diesen Uebungen waren einige Mannschaften der hiesigen Infanterie⸗Regimenter mit voll⸗ ständig kriegsmäßigem Gepäck und Gewehren kommandirt worden.
— Der Polizei⸗Präsident von Madai, welcher sich zur Zeit in Wien befindet, hat daselbst am 8. d. M. dem Polizei⸗ Präsidenten, Hofrath von Marx, einen längeren Besuch abge⸗ stattet und die Absicht ausgesprochen, die Diensteinrichtungen bei der dortigen Sicherheitsbehörde kennen zu lernen. Am 9. d. M. besichtigte der Polizei-Präsident von Madai das Kommissariat Leopoldstadt, die Kaserne der Sicherheitswache, eine Wachstube und den Polizeitelegraphen.
Königsberg, 10. Oktober. Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuffel hat an den Ober⸗Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath von Horn folgendes Schreiben ge⸗
richtet: ; Hochgeehrter Herr Ober⸗Präsident! ; . Euer Excellenz ist es bereits officiell mitgetheilt, daß Se. Maje⸗ stät der Kaiser und König mich von dem Kommando des 1. Armee Corps entbunden haben. Doch es drängt mich, dies Euer Excellenz auch persönlich anzuzeigen. Ich habe die Söhne der Provinz in den Krieg geführt, ich habe ihr Blut fließen sehen, aber ich habe auch ihr Siegeshurrah gehört; ihrer unübertroffenen Tapferkeit verdanke ich mit die hehe Auszeichnung, die mir jezt zu Theil geworden, und in der des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstseiner Alnenken⸗ nung der Thaten des Armee⸗Corps und der, Armeen, die ich kom⸗ mandirt, erneut Ausdruck gegeben hat. Mit allen Fiebern meines erzens bin ich an die Provinz Preußen gefesselt und das, Herr Ober⸗-Präsident, möchte ich gerne jedem ihrer Bewohner wissen lassen, und mir hierzu behülflich zu sein, darum bitte ich Euer Excellenz recht aufrichtig und dringend. Genehmigen Euer Excellenz den Ausdruck meiner ausgezeichneten
ochachtung und Ergebenheit. ö. K Freiherr von Manteuffel,
General⸗Feldmarschall.
Gastein, den 1. Oktober 1873.
Dortmund, 10. Oktober. (W. T. B.) Die heutige Pr ovin⸗ zialversammlung der westfälischen Altkatholiken fand unter sehr reger Betheiligung statt. Den Verhandlungen ging Morgens 8 Ühr ein Gottesdienst in der evangelischen Marien⸗ kirche voraus, bei dem Bischof Reinkens über Epheser 3 pre⸗ digte und Professor Reusch die Messe celebrirte. In dem Köl⸗ nischen Hofe wurde um 11 Uhr die Versammlung selbst durch den Justizrath Schulz aus Bochum eröffnet. Professor Knoodt erörterte namentlich den Verlauf des letzten vatikanischen Konzils und die Fortschritte, die der Altkatholizismus in den drei Jahren seines Bestehens gemacht. Professor Schulte legte in längerer Rede den Rechtsstandpunkt dar, auf dem der Altkatholizismus stehe. Bischof Reinkens richtete das Schlußwort an die Ver⸗ sammlung, die allen Rednern einstimmig ihren Dank votirte. Die Versammlung schloß um 2 Uhr. Die zur Einzeichnung für die Mitgliedschaft bei der altkatholischen Kirche aufgelegten Listen bedeckten sich mit zahlreichen Unterschriften.
Ber lin, 11. Oktober. Der am 5. d. M. eröffnete Provinzial⸗ Sandtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder⸗ Lausitz beschäftigte sich, außer den Angelegenheiten seiner laufenden Verwaltung und Ergänzungswahlen für die ständischen Kom⸗ misstonen, u. A. mit der Wahl von je drei Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zu den nach den 8§. 187 und 188 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die Regierungs⸗ bezirke Potsdam und Frankfurt a / O. zu bildenden beiden Ver⸗ waltungsgerichten, auf welche, neben wichtigen durch die neue
Kreisordnung begründeten Funktionen, auch die Befugnisse der Deputati t das Heimathswesen in der Provinz Brandenburg
Stettin, 8. Oktober. In der gestrigen 3. Sitzung des
. e. des Herzogthums Pommern und
ürstenthums Rügen wurden zunächst verschiedene Wahlen voll⸗
. Hagen, Von allgemeinem Interesse find die, welche die Bildung
er auf Grund 5. 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 resp. 25. Mai 1873 in der Provinz bestehenden 3 Bezirks⸗-Kommis⸗ sionen — den 3 Regierungsbezirken Stettin, Cöslin, Stralsund ö. end — zur Entscheidung der gegen die Einkommen⸗ und
. ensteuerveranlagung angebrachten Rekl ; ö tufungen zum Gegenstand h . eklamationen und Be
4. dnu 16 und e J ) Für die Bezirks⸗Kommissio glieder und 9 Stellvertreter zu 2. den Einkommen⸗ steuerpflichtigen, zu 1 den Klassensteuerpflichtigen angehörig; 2) für die Bezirks =⸗Kommission Cöslin 9 Mitglieder und 6 Stellvertreter; 3) für die Vezirks⸗Kommission Stralsund 6 Mitglieder und 6 Stellvertreter. Eine längere und lebhafte Debatte rief die Vorlage, betreffend die Revision des in Ausfüh⸗ rung des 5. 30 des Reichsgesetzes über den Unterstützungs⸗ wohnsitz vom 6. Juni 1870 und des S§. 35 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871, unter dem 21. August 1871 von dem Minister des Innern publizirten Tarifs der von den preußischen Armenverbänden zu erstattenden Pflegekosten hervor. Der zur Zeit gültige Tarif unterscheidet zwischen den Städten, welche der 1. und 2. Servisklasse angehören, und den übrigen Ortsarmenverbänden. Er gestattet der ersteren, 69 Sgr. Verpflegungskosten pro Tag von dem verpflichteten Armen⸗Ver⸗ bande einzuziehen, während er die Höhe der von den übrigen Orts⸗ armenverbänden zu liquidirenden Entschädigung auf 5Sgr. pro Tag normirt. Diese Bestimmungen des Tarifs allein bedürfen nach dem Ermessen der Versammlung einer Modifikation und zwar in zwei⸗ facher Beziehung. Allseitiges Einverständniß herrschte darüber, daß der verschiedene Tarifsatz, je nachdem der verpflegende Orts⸗ armenverband den beiden ersten Servisklassen angehört oder nicht, der innern Berechtigung entbehrt und durch einen einheit— lichen Tarifsatz für alle Armenverbände zu ersetzen ist. Be⸗ züglich der Höhe des Tarifsatzes traten verschiedene Ansichten zu Tage. Die sich gegenüberstehenden Anträge: der Provinzial-Land⸗ tag möge sich fur einen einheitlichen Tarifsatz von 71M Sgr. resp. von 6 Sgr. aussprechen, fanden schließlich durch die mit überwiegender Stimmenmehrheit erfolgende Annahme des Ver⸗ mittelungsvorschlages eines einheitlichen Tarifsatzes von 61 Sgr. ihre Erledigung. .
— In der heutigen 4. Plenarsitzung des Provinzial⸗ Landtages kamen vorzugsweise Protokolle und Beschlüsse zur Verlesung und Vollziehung. Eine Deputation von 3 Mitglie⸗ dern wurde ernannt, um die Ausfertigungen der in Erledigung des Allerhöchsten Propositions⸗Dekrets gefaßten Beschlüsse dem Königlichen Kommissar und Ober⸗Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath Domherrn, Freiherrn von Münchhausen zu überreichen.
Breslau, 9. Oktober. In der heutigen (3.) Plenar⸗ Sitzung des Provinzial-Landtages erfolgte nach Erledi⸗ gung geschäftlicher Angelegenheiten zunächst die Wahl der Mit⸗ glieder der drei Bezirks⸗Kommissionen für die Einkommen⸗ resp. Klassensteuer (5. 24 des Gesetzes vom 25. Mai 1873). Hierauf wurden behufs Mitwirkung und Kontrole in Angelegenheiten der Rentenbank (85. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850) als Mitglieder: Landeshauptmann Graf von Pückler und Ge⸗ heimer Kommerzien⸗Rath Franck, als Stellvertreter Landrath von Heydebrand und Erbscholtiseibesitzer Werner, Leubus, ge⸗ wählt. Im Hinblick darauf, daß, wie der vorgelegte Verwal⸗ tungsbericht ergiebt, der Reservefond der Rentenbank die Höhe von mehr als 375,490 Thlr. erreicht hat, beschloß der Landtag auf Antrag des Landeshauptmanns und Landesältesten von Seydewitz: die Landes⸗Deputation zu beauftragen, mit der Kö⸗ niglichen Staatsregierung wegen eventueller Ueberlassung dieses Reservefonds an die Provinz in Verhandlung zu treten. Gegen die Veränderung der Kreisgrenzen der Kreise Guhrau und Kröben, welche die Abänderung der Flurgrenzen von Triebusch und Bärsdorf mit sich führt, fand der Landtag nichts zu er⸗ innern. Sodann beschäftigte sich der Landtag mit Prüfung der eingereichten Petitionen verschiedener Institute ꝛcc. um Gewäh⸗ rung von Unterstützungen. Die in dieser Beziehung gefaßten Beschlüsse gelten jedoch nur als eventuelle, die Höhe der zu be⸗ willigen den Unterstützungen 2c. wird bei der Disposition über die Zinsenüberschüsse der Provinzial⸗Hülfskasse definitiv bestimmt.
Merseburg, 7. Oktober. Die Rede, mit welcher der Königliche Landtags- Kommissarius, Ober⸗Präsident, Staats⸗ Minister Freiherr von Patow, den XXI. Sächsischen Provin⸗ zial-Landtag am 5. d. Mts. eröffnet hat, lautete:
Hohe Versammlung! . „Nach einer Unterbrechung von mehr als 2 Jahren hat der Ruf unseres Königs und Herrn Sie von Neuem zusammengeführt, um Ihre vielbewährte Thätigkeit zum Wohle der heimischen Provinz wieder aufzunehmen. Durch die Allerhöchste Gnade zum Landtags⸗Kommissarius er⸗ nannt, und zum ersten Male dieser Hohen Versammlung in solcher Eigenschaft gegenüberstehend, richte ich an Euer Ertlaucht, Herr, Landtags-Marschall, und an alle verehrten Mitglieder die herzliche Bitte, mir für die sich uns eröffnende gemeinsame Thätigkeit Ihr wohlwollendes Vertrauen entgegenzubringen, und sich meiner vollen Bereitwilligkeit versichert zu halten, wo immer es sich darum handeln kann, die Thätigkeit des Landtags sowie der Herren Vertreter aller einzelnen Stände zu fördern und zu unter⸗ stützen . Den von des Königs Majestät auf die Gutachten und Erklärun⸗ gen des XX. Provinzial⸗Landtags unter dem 15. v. Mts. ertheilten Allerhöchsten Bescheid, sowie die an den jetzt zu eröffnenden XXI. Land⸗ tag gerichteten Allerhöchsten Propositionen ven demselben Tage habe ich die Ehre, Ihnen, Herr Landtags-Marschall, hiermit zu überreichen.
Den Anträgen und Erklärungen des XX. Provinzial⸗-Landtags ist Seitens der Königlichen Staats-Regierung die eingehendste Erwägung und thunlichste Berücksichtigung zu Theil geworden. Insbesondere ist den auf die Organisatisn einer ständischen Selbstverwaltung für die provinziellen Institute und Fonds gerichteten Anträgen des Provinzial⸗ Landtags durch die Staats-⸗Regierung dadurch nach Möglichkeit ent⸗ gegen gekommen worden, daß nach dem Gesetze vom 30. April er., betreffend die Dotation der Kreis- und Provinzial⸗Verbände, auch der Provinz Sachsen demnächst ein Fonds zur Förderung der Zwecke pro⸗ vinzieller Selbverwaltung überwiesen werden wird.
Von der gegenwärtigen Versammlung erwartet die Königliche Staats⸗Regierung außer der regelmäßigen Erneuerung einiger Wahl⸗ akte die gutachtliche Aeußerung über einen Gesetzentwurf von nur lokaler Tragweite, sowie über einzelne, mit neueren Gebieten der Ge⸗ setzzebung im Zusammenhange stehende administrative Fragen, ins—⸗ besondere aber auch die Vornahme der wichtigen provinzialständischen Wahlen zu den in Gemäßheit der Kreis⸗Ordnung vom 13. Dezember 1872 zu bildenden Verwaltungs⸗Gerichten.
Die Berichte über die Verwaltung der ständischen Fonds und In⸗ stitute, sowie einige andere von meiner Seite ausgehende Vorlagen sind Ihrem Herrn Marschall bereits vor dieser 9 übergeben worden. Dieselben enthalten auch diesmal ein umfangreiches und interessantes Material, welches Ihre Zeit und Mühe schon in so weit besonders in Anspruch nehmen dürfte, als fast von allen ständischen Instituts Verwaltungen Anträge in Bezug auf die Verbesserung der äußeren Lage der Beamten geltend gemacht, und durch den Hinweis 6. die wachsenden Anforderungen aller einzelnen Dienstzweige in Ver⸗ bindung mit den auch Seitens des Staats gegenüber seinen Beamten unumwunden anerkannten, im Laufe der letzten Jahre hervorgetretenen abnormen Theuerung aller nothwendigen Lebensbedürfnisse, eingehend begründet worden sind. ö .
In Bezug auf die ständische Irrenheilanstalt wird die schon Seitens des 20. Provinzial⸗Landtages vorbereitend erörterte Frage
von dem 19. Provinzial⸗ Landtage erörterten Prosektes einer Vermehrung der Mittel des Anstaltsfonds, durch Emission ständischer Obligationen hinleiien. In den reichen Ueberschüssen der Provinzial-Hülfekasse, wesche von Neuem der Disposition des Landtages unterliegen, bieten sich Ihnen die Mittel, die vielbewährte Fürsorge der Sächsifchen Stände für gemeinnützige und wohlthätige Unternehmungen der verschiedensten Art abermals zu bethätigen.
Für das Gebiet des Landarmen- und Corrigenden-Wesens der Provinz ist jeit dem 1. Januar 1872 eine selbständige ständische Verwaltung auf den von dem 20. Landtage gewünschten Grundlagen ins Leben getreten. Die Uebersichten über die seitherige Thätigkeit dieser Verwaltung, und die von derselben zu machenden sonstigen Mit⸗ theilungen und Vorlagen werden Ihnen ein Bild über die feitherige Entwickelung dieses Geschäftszweiges, sowie eine Uebersicht deffen ver⸗ schaffen, was zum Abschlusse der betreffenden Organisatlon noch zu thun übrig bleibt.
Im Allerhöchsten Auftrage und im Namen Seiner Majestät des eu fs erkläre ich den 21. Landtag der Provinz Sachsen für er⸗ öffnet.
Hannover, 10. Oltober. Der Provinzial-Landtag genehmigte heute das Regulativ über die Tagegelder und Reise⸗ kosten der ständischen Beamten der Provinz, nahm den Gesetz⸗ entwurf über Ablösung der den geistlichen und Schul⸗Instituten, wie den frommen und milden Stiftungen 2c. zustehenden Real⸗ berechtigungen an, stimmte einem Antrag über eine der Zeven⸗ Tostedter Landstraße zu gebende Richtung bei und hob einen Urantrag von Hammersteins um Rexision der Brandkasse in der Landdrostei Osnabrück, thunlichst mit Reorganisation der Osnabrücker Landschaft, zum Beschluß. Ein Schreiben des Ober⸗ Präsidenten, die Wahl von Abgeordneten zum Provinzial⸗Landtag betreffend, wurde zu den Akten genommen, und sodann aus Vollmachten Bericht erstattet. Morgen, am Sonnabend, wird keine Sitzung sein, um den Ausschüssen Zeit zur Berathung zu lassen. Am Donnerstag oder Freitag wird der Landtag seine Geschäfte beendigen können.
Bayern. München, 9. Oktober. Bezüglich der Kün⸗ digung des noch vorhandenen Restes des neuen allgemeinen An⸗ lehens von 1857 zu 4 Prozent wird, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, der Kammer alsbald eine Regierungsvorlage zugehen. Die Obligationen dieses Anlehensrestes von eiwa 6 Millionen Gulden circuliren zur Zeit ohne Coupons.
— Der Staats⸗Minister des Innern, von Pfeufer, hat den Ober⸗Medizinal⸗Rath Hr. Klinger nach Speier abgeordnet.
— Auf Grund des §. 2 Absatz 3 der Allerhöchsten Ver⸗ ordnung vom 10. August 1871, die Bildung von Aerztekammern und vom ärztlichen Bezirksvereinen betreffend, wurde als Tag des diesjährigen Zusammentritts der Aerztekamm ern der 27. Oktober bestimmt.
— 10. Oktober. (W. T. B.) Der seitherige Ministerial⸗ Rath im Kultus⸗Ministerium von Hermann ist an Stelle des verstorbenen Freiherrn von Lerchenfeld zum Präsidenten der Kreisregierung von Oberfranken ernannt worden.
Bayreuth, 8. Oktober. Die General⸗Synode der beiden Konsistorialbezirke d. d. Rh. wurde heute eröffnet. Die Abgeordneten waren fast vollzählig erschienen und versammelten sich in ihrem Sitzungslokale im alten Schlosse, welches von Sr. Majestät dazu überlassen war. Sowohl der Regierungs⸗Kom⸗ missar, Appellations⸗Gerichts⸗Direktor Dr. v. Knappe von Bam⸗ berg, als der Dirigent der Synode, Ober⸗Konsistorial⸗Präsident Reichsrath Dr. v. Harleß, ließen ihre Kommissorien verlesen. Der Eröffnungsgottesdienst fand in der Haupt- und Stadt⸗ kirche statt.
Sachsen. Dresden, 10. Oktober. Die Städteord⸗
nung für mittlere und kleine Städte haben weiter an⸗
genommen: Berggießhübel, Glashütte und Mutzschen, während Stollberg sich für Annahme der revidirten Städteordnung erklärt hat. Die Zahl der Städte unter 6000 Einwohnern, welche die revidirte Städteordnung annehmen, beträgt nunmehr 41, während bis jetzt 48 Städte sich für Annahme der Städte⸗ ordnung für mittlere und kleine Städte entschieden haben. Mit ihrer Erklärung im Rückstande sind noch immer 15 Städte. Leipzig, 10. Oktober. (W. T. B.) Nachdem auch Pro⸗ fessor Friedberg die Vertretung der hiesigen Universität in der sächsischen Ersten Kammer abgelehnt hatte, wurde Professor Fricke gewählt, der die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat.
Württemberg. Friedrichshafen, 7. Oltober. Die Großfürstin Marie von Rußland, Schwester der Königin, ist gestern nach mehrtägigem Aufenthalt von hier abgereist, um sich auf ihre Besitzung in der Nähe von Florenz zu begeben. Der König und die Königin nebst Gefolge gaben auf dem Dampfboot „Eberhard“ Ihrer Kaiserlichen Hoheit das Geleite bis Lindau, von wo dieselbe zuerst nach München reiste; auch die Prinzessin Wilhelm von Baden nahm an der Fahrt Theil, um sich in Lindau von ihrer erlauchten Mutter zu ver⸗ ahschieden.
— 9. Oktober. Gestern wurde hier die VI. Generalver⸗ sammlung des Deutschen Frauenvereins im Saale des Bürgermuseums eröffnet.
Hessen. Darmstadt, 10. Oktober. (W. T. B.) Die Erste Kammer trat heute in die Berathung über das Schul⸗ gesetz ein. Zwei der wichtigsten Artikel, 4 und 5, über die konfessionslose Gemeindeschule wurden mit 16 gegen 10 Stimmen abgelehnt.
Mecklenburg. Schwerin, 10. Oktober. Die Groß⸗
erzogin Marie ist heute Morgen von einem Prinzen glücklich entbunden worden.
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildbnurghausen. Meiningen, 8. Oktober. Nach dem heutigen Regierungsblatt ist der Staats⸗ Minister, Wirklicher Geheimrath Freiherr von Krosigk, unter ehrender Anerkennung seiner langjährigen, treuen und ausgezeich⸗ neten Dienste, auf sein Nachsuchen in den Dispositionsstand ver⸗ setzt, der Geheime Staatsrath Giseke zum Staats⸗Minister und Wirklichen Geheimrath, unter Verleihung des Prädikats Exeel⸗ lenz, ernannt und demselben unter Belassung seiner Stellung als Vorstand des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, Abtheilung der Finanzen, sowohl die Leitung der Geschäfte des Staats⸗ Ministeriums überhaupt, wie auch die spezielle Leitung der Ge⸗ schäfte für die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses
wegen Beschaffung vermehrter Unterkunftsräume für die in der Provinz
und der auswärtigen Angelegenheiten übertragen wor⸗
1
Raih Dr. jur. Seim 3
Staats
zoglichen Staats⸗Ministeriums befördert worden.
Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. Oktober. Die Erz⸗ herzogin Maria Theresia, Gemahlin des Erzherzogs Karl Ludwig, wird morgen Nachmittag 1 Uhr die Botschafter, Ge⸗ sandten und deren Gemahlinnen, die Minister⸗Residenten wie auch die sämmtlichen übrigen Herren des diplomatischen Corps empfangen.
— Der Erbgroßherzog von Oldenburg hat Wien am 5. d. M. verlassen. .
— Der Rechnungsabschluß der Wiener Welt⸗ ausstellung bis Ende September 1873 lautet: Einnahmen: eigene 2,681,527 fl. 65,3 kr.,, fremde 4329 fl. 15,5 kr., empfan⸗ gene Staatsdotationen 15,043,314 fl. 15 kr, zusammen 17,729,270 fl. 966 kr. — Ausgaben: 14,769, 933 fl. 12,3 kr., an die Staatskasse abgeführte Einnahmen 2,681,527 fl. 65, kr., Kassenbestand 277710 fl. 18 kr., zusammen 17,729,270 fl. I6 kr.
— Die ersten Reichs rathswahlen fanden am 9. d. M. in der Gruppe der Landgemeinden von Görz, Gradiska und Istrien statt. Heut wählt der vierte Wahlkörper in Triest und dessen Territorium, und am nächsten Montag finden die Wahlen der Landgemeinden in Böhmen und Kärnten statt. Mit kurzen Unterbrechungen werden dann bis zum Schluß des Monats Oktober täglich Wahlen für den Reichsrath stattfinden. Zuletzt wählt der krainische Großgrundbesitz erst am 30. d. M.
Agram, 9. Oktober. Das Amtsblatt „Narodne novine“ meldet, daß das Konsortium für die Grenzwälder heute durch einen öffentlichen Notar den Kontrakt vom 5. Oktober 1872, wonach dasselbe 30,000 Joch im Umkreise des Broder und Peter— wardeiner Regiments um 33 Millionen Gulden erstand, unter gänzlich nichtigen Vorwänden gekündigt habe.
Schweiz. Bern, 7. Oktober. Der vom Bundesrath heute gefaßte Beschluß, betreffend den Rekurs der Minderheit des Großen Rathes des Kantons Neuenburg gegen das von diesem erlassene neue Kirchengesetz lautet: .
1) Die Regelung der kirchlichen Verhältnisse im Kanton steht vermöge der Kantonal-Souveränetät der obersten Kantonsbehörde zu; eine Intervention der Bundesbehörde würde sich nur in dem Falle rechtfertigen, wenn durch die Beschlüsse des Großen Rathes entweder Vorschriften der Bundes- oder Kantonalverfassung verletzt wurden. Eine Mißachtung der ersteren wird nicht behauptet, wohl aber eine Verletzung des Art. 71 der kantonalen Grundgefetze.
2) Es liegt aber keine erweisliche Verletzung der Verfassung durch
Gewalt, List oder irgend eine unerlaubte Abficht vor, sondern zwei Auslegungen des Artikel 71, die beide mehr oder minder Berechtigung haben. Es entsteht deshalb die natürliche Frage, wer sind die Klus— leger der Verfassung von Neuenburg: sind es die Behörden und liegt es in ihrer Stellung, dem Kanton eine Auslegung zu geben, und zwar gegenüber der obersten Behörde? 5) Die Bundesbehörden haben sich immer das Recht gewahrt, in solchen Fällen eine Enischeidung zu geben; sie haben aber in einer Reihe von Fällen immer ein wesentliches Gewicht auf die senige Inter⸗ pretation gelegt, welche der Kanton selbst von seiner Verfassung giebt, und haben nur dann ihre Intervention eintreten lassen, wenn in dieser Auslegung Unbill, Gefährde oder Unterdrückung lag.
4) Es läßt sich nicht verkennen, daß durch das neue kirchliche Gesetz vom 206. Mai 1873 wichtige Veränderungen in der kirchlichen Organisation eingeführt werden und es ist also zu prüfen, ob des⸗ wegen das Gesetz nicht der Volksabstimmung hätte unterworfen wer⸗ den sollen, wie die Rekurrenten in Abweichung von der Auslegung der Verfassung durch den Großen Rath behaupten.
5) Wenn auch die Einholung der Ratifikation durch das Volk nach der Verfassung nicht ausgeschlossen gewesen wäre, so liegt doch keine Verletzung derselben vor, wenn dieses auch uicht geschehen ist— Der Wortlaut und die Entstehung der fraglichen Verfassungsbestim⸗ mung sprechen für die Ansicht des Großen Raths, daß unter dem Aug⸗ drucke „aux hases fondamentales de l'organisation ecclesiastique“ nur eine wesentlich andere Gestaltung der Verhältnisse zwischen Staat und Kirche oder mit anderen Worten die bisher nicht bestandene Trennung zwischen Kirche und Staat verstanden sei—
6) Daß dem alse ist, ergiebt sich aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der fraglichen Bestimmung. An der Spitze des Art. 7! steht der Grundsatz der Vereinigung des Staates und der Kirche, welcher im zweiten Absatz noch näher dahin präzifirt wird, daß es keine von der Staatsgewalt unabhängige kirchliche Genoffen— schaften geben soll Um diese Frage nämlich, ob Trennung von Staat und Kirche oder Verbindung beider Gewalten bestehen soll, dreht sich der Streit, der im Kanton Neuenburg nicht neu ist und schon zur Zeit der Berathung der jetzigen Verfassung an der Tagesordnung war. Obwohl die Verhandlungen des Verfassungsrathes keine gesetzliche Kraft haben, so bilden sie doch einen Kommentar, wie einzelne Artikel entstanden sind und welchen Sinn sie haben. Diese Verhandlungen geben Zeugniß dafür, daß die in Frage liegende Bestimmung ganz ö mit Rücksicht auf die angezeigte Streitfrage so gefaßt wurde.
Y. Wenn auch die im September stattgehabte Volksahstimmung sich nicht direkt über das Kirch ngesetz auszusprechen hatte, fo ist doch wenigstens indirekt über die Existenz oder den Fall des Gesetzes ab— gestimmt worden, weil in dem Festhalten des Art. 71 implieite auch der nicht zu verkennende Ausspruch liegt, daß die Mehrheit nicht gegen das Gesetz gestimmt ist. Der Ursprung und die ganze der Ab⸗ stimmung vorangegangene Bewegung rechtfertigt diese Annahme voll⸗ kommen. Es ist also anzunehmen, daß sich der Große Rath in dieser Frage, nicht nur mit der Verfassung, sondern auch mit der Mehrheit der stimmfähigen Bürger im Einklange befinde. .
Der Art. 71, welcher nach den Rekurrenten verletzt sein soll, lautet wörtlich: „Das Gesetz regelt die Beziehungen des Staates zu den Kulten. Von der souveränen Gewalt unabhängige kirch⸗ liche Korporationen dürfen von ihm nicht anerkannt und niemals gebildet werden. Jede Veränderung der Grundbasis der gegen⸗ wärtigen kirchlichen Organisation ist der Volksratifikation zu unterstellen.
— 10. Oktober. (W. T. B.) Ein A ufruf des Central⸗ komites des schweizerischen Volksvereins fordert die Sektionen desselben auf, den von der Kommission des Na— tionalraths vorgelegten Entwurf zur Repision der Bundesver⸗ fassung einer näheren Prüfung zu unterziehen und sich darüber zu entscheiden, ob demselben beizustimmen oder eine umfassendere Re⸗ form des Bundes anzustreben sein werde und die Resultate der Prüfung bis zum Zusammentritt der Bundesversammlung dem Centralkomite einzusenden, welches auf Grundlage derselben wei⸗ tere Beschlüsse fafsen werde. .
Senf, 10. Oktober. (W. T. B.) Nach dem „Journal de Gäneve, hat der hiesige Staatsrath bei dem Bundesrathe ü. Bern über die von Mermillod im hiesigen Kantone ins Werk gesetzten Agitationen Beschwerde geführt und darauf an⸗ getragen, daß der Gesandte der Schweiz bei der französischen Regierung, Kern, bei dem französischen Minister des Auswärti⸗ gen gleichfalls Schritte thue, um den Umtrieben Mermillods ein Ziel zu setzen.
— Der Graf von Eham bord soll, wie das nämliche Blatt gerüchtweise erfährt, in dem in der Nähe gelegenen Orte
Vorstand der Abtheilung des Innern des Her⸗
Saconnex Aufenthall genommen haben.
Großbritannien und Irla Der neuernannte französische Botschafter am James, Herzog von Deecazes, ist am 8. 8. hier eingetroffen.
— Commodore Commerell, der in der jüngsten Affaire auf dem Flusse Prah an der Goldküste schwer verwundet wurde, hat in Folge dessen sein Kommando niedergelegt. Zu seinem Nachfolger als Befehlshaber des britischen Geschwaders an der Goldküste wurde Kapitän Hewitt ernannt.
Frankreich. Paris, 10. Oktober. (W. T. B. Von den heutigen Abendzeitungen beschäftigt sich der Francais mit der Fusion. Derselbe meint, die bisherigen Zögerungen in der Fusionsangelegenheit seien erklärlich, diefel ben könnten aber künftig, namentlich bei der lebhaften Thätigkeit und den Agitationen der Linken gefahrvoll werden. Es seien deshalb jetzt auch Schritte gethan worden, um die bestimmte Form der jüngsten vom Grafen Chambord gefaßten Entschließungen kennen zu lernen und das weitere Verhalten danach einzurichten. Dem „Temps“ zufolge hat heute früh eine Besprechung Casimir Periers und Léon Says mit Hrn. Thiers stattgehabt. Das Blatt fügt hinzu, zwischen den einzelnen Gruppen der . chen Partei herrsche das vollständigste Einver⸗ nehmen.
— Gestern wurden von der Polizei hier ea. 2,000 Pho⸗ tographien des jungen Prinzen Napoleon konsiszirt. .
Graf Flapigny, Präsident des Vereins zur Pflege verwundeter Krieger, ist gestorben. 11. Oktober. W. T. B.) Aus dem Staatsschatze sind von den 209 Millionen Franes, welche zu jährlichen Amor⸗ tisationszwecken bestimmt sind, 30 Millionen an die Bank ge⸗ zahlt worden.
Trianon, 10. Oktober. (W. T. B.) Prozeß Bazaine. Die Verlesung der Beilage des Berichts des General Rivisre, die sich auf die verschiedenenen Versuche bezieht, mit Metz in Verbindung zu treten, wurde vollendet. Hieran schloß sich die Verlesung einer ferneren Beilage, durch welche das Vorhanden— sein einer für alle Eventualitäten ausreichenden Menge von Munition bei der Armee Bazaine nachgewiesen werden soll. Eine dritte Beilage behandelt die Frage der Verproviantirug von Metz. Man gelangte mit Verlesung derselben bis zu dem Zeitpunkte, wo die Einschließung von Metz durch die deutschen Truppen erfolgte. Wie heute gerüchtweife verlautet, soll der Vertheidiger des Marschalls, Advokat Lachaud, eine Vertheidigungsschrift für den Angeklagten ausgearbeitet haben und nach Verlesung des Anklageaktes die Verlesung auch dieser Vertheidigungsschrift beantragen wollen.
Italien. Rom, 6. Oktober. In den nächsten Tagen wird das Dekret erscheinen, das den Schluß der gegen— wärtigen Session (der zweiten der 11. Legislaturperiode) ausspricht. Das Gerücht von der beabsichtigten Auflösung der Kammer entbehrt, laut der „Corr. Stef.“, aller Begründung.
— Die Regierung hat den Verkauf der Kirchengüter in der Provinz Rom bereits ausgeschrieben.
— Im Finanz⸗Ministerium ist, den „St. N.“ zufolge beschlossen worden, die Börsenoperationen der Besteue⸗ rung zu unterwerfen, und es wird an einem darauf bezüglichen nn gearbeitet, welcher dem Parlament vorgelegt wer⸗
en soll.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Oktober. Heute Mittag fand in Gegenwart des Großfürsten Thron⸗ folgers und des Großfürsten Konstantin Nikolaje⸗ witsch auf den Werften der Russischen mechanischen Gesellschaft der Stapellauf der Korvette „General-Admiral“ statt, deren Bau am 15.27. November 1870 begonnen hatte.
— Wie die „M. Ztg.“ meldet, liegt es nach dem, dem Reichsrath eingereichten Projekt zur lokalen Beaufsichtigung der Eisenbahnen in der Absicht, eine bestimmte Anzahl von Eifen⸗ bahn-Inspektions-Bezirken zu bilden, so daß jeder Bezirk 2000 Werst Eisenbahnen umfaßt und in Abschnitten von ca. 300 Werst zerfällt. Jeder Bezirk steht unter der obersten Lei⸗ tung eines Bezirksinspektors, dem Ingenieure zu technischen Ar⸗ beiten und Kommissäre zur Beaufsichtigung der regelmäßigen Beförderung und Ablieferung der Frachten beigegeben sind.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Oktober. Das Po st⸗, Telegraphen⸗ s welches bisher
ofe von St. von Paris
und Eisenbahnwesen, unter besonderen Leitungen gestanden hat, soll vom J. April 1874 an dem Ministerium des Innern als ein „Kommunika— tions-⸗Departement“ unterstellt werden.
Durch das Finanzgesetz für 1873 — 74 sind in diesem
land. Lon don, 9g. Oltaber. inst
Finanzjahre zur Anlage der Brücke über den Limfjord 100,000 Rdl. bewilligt worden. Da die Anlage vor dem 1. Juli 1876 vollendet sein soll, so wird die Bewilligung von ferneren 350 000 Rdl. zum nächsten Finanzjahre im Gefetzvorschlage beantragt.
Statistische V achrichten.
Mittheilungen über den Stand der Gholera: Deutschland: Preußen: Die Gesammtzahlen betragen — unter Qinzurechnung der früher mitgetheilten Zahlen für die Regierungsbezirk Danzig, Marienwerder, Bromberg, Magdeburg und die Provinz Schles— wig⸗Holstein — bis 7. d. M. an Erkrankungen: 33,125, an Todesfällen: 16585. — Bayern: In München sind vom 12. bis 24. September erkrankt: 78, gestorben 40; in den übrigen Theilen des Regierungs. bezirks Oberbayern vom 109. bis 20. September erkrankt: 141, gestor⸗ ben; 68; im Regierungsbezirke Niederbayern vom 10. bis 23. Sep⸗— tember erkrankt: 42, gestorben: 26; im Regierungsbezrke Pfalz, und zwar in der Stadt Speyer, vom 19 bis 22. September erkrankt: 69, gestorben: 23; in derselben Zeit in den Regierungsbezirken Mittelfranken erkrankt: 1. gestorben: 1, Unterfranken er⸗ krankt: 21, gestorben: 7, Schwaben erkrankt: 21, gestorben: E. — Königreich Sachsen: Vom 19. Mai bis 14. September sind im Ganzen in der Stadt Dresden erkrankt: 152, gestorben: 95 und in den übrigen Theilen des Landes erkrankt: 5539, gestorben: 229. Davon sind vom 8. bis 14. September in Dregden erkrankt: 3, ge⸗ storben: 5; im Uebrigen erkrankt: 9, gestorben: 4 Württem⸗ berg: In Heilbronn sind vom 26. August bis 1. Oktober a krankt: 172, gestorben: 82; davon in der Zeit vom 9. September bis 1. Oktober erkrankt: 57, gestorben: 41. In Frankenbach (Amt Heilbronn) sind vom 12. bis 30. September erkrankt: 20, gesterben: 14. — Baden: In der Stadt Tauber⸗ bischofsheim sind vom 13. August bis 17. September erkrankt: 7, gestorben: 2; in Waibstadt (Bezirksamt Sinsheim) vom 7. bis 17. September erkrankt: 3, gestorben: 2. — Braunschw eig: Vom 10. bis 25. September sind in Calvörde erkrankt: 12, gestorben: 7; in Dorst erkrankt: 9, gestorben: J. — Anhalt: Vom 22 bis 28. September sind in den Kreisen Cöthen und Bernhurg erkrankt: 18, gestorben: 1865. — Hamburg: Voin 14. Juni bis 21. Sep⸗ tember sind erkrankt: 1328, gestorben: 971; dazu vom 21. bis 27. Sep⸗ tember erkrankt: 20. , Auf der Universität Wien waren im Studienjahr 1873 bis 1874 in beiden Semestern zusammen waren 7467 Studirende
von denen 904 auf das Wintersemester und . ö . , J immatri örer, außerordentliche Hör sländische
den Fakultäten vertheilten si ve ben, , ,
Winter ˖ Sommer Gesammt⸗
semester femester zahl
e . 4 234 463
Juristen. 14583 4 1387 2845
Mediziner 1956 4 1223 2479
ö . 1315 259
Pharmaceuten 141 4 1185
Vergleicht man den Besuch während des in Rehe stehenden Schuljahres mit dem des vorhergegangenen. fo stellt es sich um 851 . da im vorhergegangenen 8318 Studirende die Universitãt esuchten. ; Dieser Ausfall bezieht sich vornehmlich auf den Sommersemester, in welchem er 594 betrug. Daran war am meisten die medizinische Fakultät betheiligt, welche im Wintersemester um 224 und im Sommersemester um 220, somit im Ganzen um 444 Studirende weniger zählte als im Vorjahre — und die philosophische Fakultät, welche im Wintersemester einen um 90 und im Sommersemester einen um 174, somit in toto einen um 264 niedrigeren Besuch aufzuwei⸗
sen hatte. . Kunst und Wissenschaft.
Die Preußische Haupt⸗Bibelgefellschaft, welche am 15. d. M. ihr 59. Stiftungsfest feiert (S. d. Inseratentheil d. Bl) zählte Ende 1872 169 Töchtergesellschaften. Im J. 1872 vertheilten die Hauptgesellschaft 51216 Bibeln und 8267 Nene Tstamente, die Töchtergesellschaften 36, 933 Bibein und 11,126 Neue Testamente, fo daß zusammen 106,542 Heilige Schriften vertheilt wurden. Seit dem Bestehen, der preußischen Haupt⸗Bibelgesellschaft sind durch sie und ihre Töchtergesellschäften im Ganzen 2,868, 963 Bibeln und 1L0h8, 70 Neue Testamente, zufammen 3,967, 333 Heilige Schriften, verbreitet worden. Die Hauptgesellschaft hatte im J. 1572 38,ů 823 Thlr. Ein⸗ nahmen und 42,505 Thlr. Ausgaben, so daß der Ende 1871 verblie⸗ bene Kassenbestand von 3886 Thlr. fich ult. i872 auf 205 Thlr. ver⸗ mindert hat. Der Reservefonds von 4500 Thlr. in Effekten ist un⸗ verändert geblieben.
Baden, 6. Oktober. Am 3. d. M. Mittags ist die Winter halter Ausstellung in der Kunsthasse neben dem Konversations- hause hierselbst eröffnet worden. Die Sammlung aus den verschie⸗ denen Lebensaltern des verstorbenen Porträtmalers ist besonders reich⸗ haltig an Porträts fürstlicher oder sonst bedeutender Persönlichkeiten.
Brü ssel, 10. Oktober. (. T. B) Die aus Rechtskundigen
bestehende internationale Kommission, welche nach den von der, Genfer internationalen Konferenz im vorigen Monat gefaßten Be⸗ schlüssen das Völkerrecht, kodifiziren und die zur Anwendung zu bringenden Prinzipien für ein internationales Schiedsgericht feststellen soll, hat heute im Stadthause ihre Sitzungen eröffnet.
Landwirthschaft. ö Mittheilungen über den Stand der Rinderpest in Deutschland. Nach den bis zum 6. Oktober reichenden Berichten war die in dem preußischen Regierungsbezirke Oppeln aufgetretene Rinderpest auf die Ortschaften Beuthen mit Dembrowa, Roßberg, Maczeikowitz, Bobrek und Deutsch⸗Pickar beschränkt geblieben. Es sind im Ganzen in 83 infizirten Gehöften 147 Stück Vieh erkrankt, 19 gefallen und 586 auf Anordnung der Behörden getödtet.
. Verkehrs⸗Anstalten.
Träest, 11. Oktober. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Pro—⸗ gresso ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien heute eingetroffen.
NewYork, 11. Oktober. (W. T. B) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist gestern mit Passagieren und voller Ladung nach Stettin abgegangen. Der Postdampfer „Humboldt“ wird heute dorthin in See gehen. ;
Nach
Theologen
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Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.
Königsberg i. Pr., Sonnabend, 11. Oktober, Vormittags. Ober⸗Konsistorial⸗Rath Hofprediger Dr. theol. Weiß hierselbst ist heute Morgen nach längerem Leiden im 76. Lebensjahre ge⸗ storben. .
Darm stadt, Sonnabend, 11. Oktober. In der Ersten Kammer ist heute hei Berathung des Schulgesetzes die obliga⸗ torische Fortbildungsschule mit 14 gegen 12 Stimmen abgelehnt
22
und mit gleicher Stimmenzahl die Bestimmung verworfen, wo⸗ nach die geistlichen Kongregationen vom Volksunterrichte ausge⸗ schlossen werden sollen.
Genf, Sonnabend, 11. Oktober, Vormittags. Die Ultra⸗ montanen haben an den Straßenecken zwei in heftiger Sprache gehaltene Proteste gegen die Pfarrwahlen, welche morgen von den Bürgern vorgenommen werden ollen, angeschlagen. Die Proteste empfehlen eine absolute Wahlenthaltung.
FReters burg, Sonnabend, 11. Oktober, Vormittags. Nach hier eingegangenen Nachrichten ist das Orenburg⸗Detachement in 3 Echelons aus Urga ausgerückt, die letzte Abtheilung am 30. August a. St. Anfangs Oktober a. St. soll das Detachement in Orenburg eintreffen. ;
Königliche r n, Sonntag, 12. Oktober. pernhaus. (189. Jessonda. Oper in 3 Abtheilungen. Musik ö. E. . sonda: 1. Mallinger. . Amazili: Frl. Lehmann. Dandau: 5r Fricke. Nadori: Hr. Schott. Tristan: Hr. Betz. Anf 5 Mittel⸗Preise rr, ö
Schauspielhaus. (Mit aufgehobenem Abonnement). Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Akten von Hacklãnder Anfan ühr. Mittel⸗Preife ; ö;
Den Abonnenten werden die Billets bis 12 Uhr Mittags an der Kasse reservirt und gegen Vorzeigung der letzten Abon⸗ ,, verabfolgt.
Montag, 13. Oktober. Opernhaus. (1909. Vorst Robert der Teufel. Oper in 5 e eit. 8 Meyerbeer. Ballet von Taglioni. Isabella: Frl. Grossi Alice: Fr. v. Voggenhuber. Robert: Hr. Niemann. Bertram: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mitkel Preise .
Schauspielhaus. (203. Abonnements⸗Vorstellung) Auf Begehren: Der Störenfried. Lustspiel in 4 Aufzüugen von R. Benedix. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Dienstag, 14. Oktober. Opernhaus. (191. Vorstellung.) Mignon. Oper in 3 Akten nach Goethe. Musik von J. Tho⸗ mas. Ballet von Taglioni. Philine: Frl. Lehmann. Mignon: Frl. v. Bretfeld. Wilhelm Meister: Sr. Woworsky. Laertess Hr, Salomon. Lothario: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr 2. Mittel⸗Preise. ⸗ .
Schauspielhaus. (204. Abonnements⸗Vorstell Di Lebensmüden. Lustspiel in 5 Aufzügen von ,
7 Uhr. Mittel⸗Preise. 8
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstande können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bes den Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff ⸗· meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen . Erfolgt die JZurückforderung der betreffenden Sachen in der gugegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne⸗ Weiteres ausgehändigt. w
werden.